2024/0089
Überplanmäßige Aufwendungen gem. § 100 HGO in Verbindung mit 3.5.7 DAH im Jahr 2023 hier: Fall- und Kostenanstieg im Bereich der Eingliederungshilfe im Jugendamt
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anlage 1
6876 Zeichen
- 2 -
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
12.03.2024
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat II an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Dezernat IV
Amt: Jugendamt
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
II 51
IV
Stvv
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2024/0089
Magistratsbeschluss -Nr.
105
Internetfähig
Produkt-Nr.: 314100, 341010, 363300
Kostenstelle: 051-002-1010, 051-002-1020 Investitionsnummer:
Kostenträger: 3141-10, 3410-10, 3632-30,
3633-10, 3633-40, 3633-50, 3633-60,
3633-70, 3633-80, 3633-90, 3634-10, 3634-20
Sachkonto: 7230100, 7250100, 7251000,
7288000, 7299160
Betreff: Überplanmäßige Aufwendungen gem. § 100 HGO in Verbindung mit 3.5.7 DAH im
Jahr 2023
hier: Fall- und Kostenanstieg im Bereich der Eingliederungshilfe im Jugendamt
Vorlage vom: 04.03.2024
Beschlussvorschlag :
Auf den oben genannten Kostenstellen werden überplanmäßige Aufwendungen in Höhe von
1.308.865 Euro gemäß § 100 HGO in Verbindung mit 3.5.7 DAH für das Haushaltsjahr 2023
bereitgestellt. Die notwendigen Deckungsmittel stehen im Gesamtbudget des Jugendamtes zur
Verfügung.
Anlagen:
- 3 -
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:
Klimarelevanz des Vorhabens:
Auswirkungen auf Stadtklima: ja nein
Auswirkungen auf THG -Emissionen: gering1) mittel/groß 2)
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung: ja nein
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft? ja nein
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt? ja nein
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr.
Beschluss des Magistrats vom 20.03.2024
Der Vorlage wird zugestimmt.
- 4 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 04.03.2024
Das Jugendamt ist gemäß dem Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) – Kinder- und Jugendhilfe
und dem Sozialgesetzbuch IX (SGB IX) – Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen
als örtlicher Träger verpflichtet, Hilfen zur Erziehung und Eingliederungshilfen zu gewähren.
Damit wird ein breites, im Rahmen der Sozialgesetzgebung öffentlich -rechtlich geregeltes
Leistungsspektrum für Kinder, Jugendliche und deren Familien abgedeckt.
Die für die Aufgabenerfüllung notwendigen Mit tel des Haushaltsjahres 2023 im Bereich der
Transferaufwendungen übersteigen den geplanten Haushaltsansatz insbesondere in der
Eingliederungshilfe .
Das Transferbudget 051 -10 hat sich wie folgt entwickelt:
Ansatz 2022 Rechnungsergebnis 2022 Ansatz 2023 Rechnungsergebnis 2023
62.552.000 Euro 61.953.455 Euro 70.733.775 Euro 72.042.639 Euro
Die Haushaltsplanung für das Jahr 2023 erfolgte bereits im Frühjahr 2022. In diesem Jahr
kam es wie im vergangenen Jahr zu Fallzahlsteigerungen in einzelnen Maßnahmenbereichen,
die unvorhersehbar waren und somit nicht in der Haushaltsplanung berücksichtigt werden
konnten.
Im Bereich der Eingliederungshilfe gibt es weiterhin erhebliche Zunahmen im Bereich des
§ 35 a SGB VIII – Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit seelischer oder
drohender seelischer Behinderung. Aufgrund der Zuständigkeitsre gelungen des § 35a
SGB VIII in Abgrenzung zu Eingliederungshilfeleistungen werden junge Menschen häufiger bis
zum vollendeten 23. Lebensjahr versorgt, damit die behinderungsbedingten Bedarfe
langfristig abgedeckt werden können. Entsprechend wird es vermutlich auch in den
Folgejahren zu einem Fallzahlanstieg kommen, der in den zukünftigen Haushaltsplanungen
berücksichtigt werden muss.
Die Fallzahlen haben sich bis heute wie folgt entwickelt:
Stichtage Januar 2021 Januar 2022 Januar 2023 Januar 2024
Fälle SGB VIII und
SGB IX in der EGH
958 Fälle 1.021 Fälle 1.108 Fälle 1.221 Fälle
Zusätzlich zu den steigenden Fallzahlen in der Eingliederungshilfe ist der steigende Bedarf
im jeweiligen Einzelfall zu benennen. Junge Menschen benötigen häufiger
Mehrfachversorgungen aufgrund der verschiedenen Lebenswelten (Schule, Freizeit, Familie
etc.), in denen sie sich bewegen . Hierdurch kommt es fallspezifisch zu Kostensteigerungen,
die unplanbar sind und aus der Falldynamik resultieren. Im Kalenderjahr 2023 wurden
aufgrund der Bedarfe des Einzelfalls durchschnittlich zwei Leistungen pro Fall abgerufen.
Im Bereich der Leistungen in Einrichtungen über Tag und Nacht (stationär) kam es zu einer
massiven Kostensteigerung von ca. 20 % pro Fall.
Auch im Bereich der Lebenswelt Schule kommt es weiterhin zu massiven Bedarfs - und somit
auch Kostensteigerungen, die im Detail nicht planbar sind, da es sich hierbei um
Rechtsansprüche auf Einzelfallhilfen nach dem SGB VIII oder SGB IX handelt . Oftmals kann
die Versorgung junger Menschen bei drohender oder diagnostizierter seelischer Behinderung
nicht alleine durch schulische Maßnahmen gewährleistet werden. Dadurch erhöhen sich die
Bedarfe im Bereich der Teilhabe zur Bildung massiv. Hier kam es im Kalenderjahr 2023 zu
einer Kostensteigerung von ca. 25 % pro Fall aufgrund von Mehrfachmaßnahmen und hohen
Zahlen an Fachleistungsstunden , die benötigt wurden.
Im Rahmen des Tarifbeschlusses der Eingliederungshilfekommission wurden für die
Angebote nach dem SGB IX neu e Vergütungstarife vom 01.07.2023 bis zum 31.12.2024
beschlossen. Diese beinhalten eine generelle Tarifsteigerung im Schnitt von ca. 5 %.
Es handelt sich bei den Leistungen der Eingliederungshilfe um gesetzliche Pflichtleistungen.
Die Verpflichtung zur Auszahlung ergeben sich für den Bereich Eingliederungshilfe aus § 6
Abs. 1 Nr. 6 SGB IX, § 112 und § 113 SGB IX, sowie § 35a SGB VIII und § 41 SGB VIII.
Die überplanmäßigen Aufwendungen für die Eingliederungshilfen gemäß SGB VIII und SGB IX
sind unvorhergesehen und unabweisbar. Die Deckung ist über das Budget des Jugendamtes
im eigenen Deckungskreis gewährleistet.
Eine Überwachung der Fallzahl - und Kostenentwicklung findet durch das
Dezernatscontrolling in Abstimmung mit dem Jugendamt kontinuierlich statt, dadurch kann
diese Entwicklung betrachtet, bewertet und die Haushaltsplanung auf diesen Zahlen
aufgebaut werden. Eine direkte unterjährige Gegensteueru ng ist bei der Fallzahl - und
Bedarfsentwicklung nicht möglich, weil eine Dynamik in diesem Bereich abschließend und in
der weiteren Prognose nur ungenau einzuschätzen ist.
Darmstadt, 04.03.2024
Dezernat II Dezernat IV
Barbara Akdeniz André Schellenberg
Bürgermeisterin Stadtkämmerer
anlage 3
306 Zeichen
Punkt 7: Überplanmäßige Aufwendungen gem. § 100 HGO in Verbindung mit 3.5.7 DAH im Jahr 2023 hier: Fall- und Kostenanstieg im Bereich der Eingliederungshilfe im Jugendamt (V-Nr. 2024/0089) Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung einstimmig, der Vorlage zuzustimmen.
anlage 2
302 Zeichen
Punkt 6: Überplanmäßige Aufwendungen gem. § 100 HGO in Verbindung mit 3.5.7 DAH im Jahr 2023 hier: Fall- und Kostenanstieg im Bereich der Eingliederungshilfe im Jugendamt (V-Nr. 2024/0089) Der Ausschuss für Soziales empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung einstimmig, der Vorlage zuzustimmen.
anlage 4
236 Zeichen
Punkt 12: Überplanmäßige Aufwendungen gem. § 100 HGO in Verbindung mit 3.5.7 DAH im Jahr 2023 hier: Fall- und Kostenanstieg im Bereich der Eingliederungshilfe im Jugendamt (V-Nr. 2024/0089) Der Vorlage wird einstimmig zugestimmt.
2024/0089
6812 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
12.03.2024
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat II an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Dezernat IV
Amt: Jugendamt
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2024/0089
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.: 314100, 341010, 363300
Kostenstelle: 051-002-1010, 051-002-1020 Investitionsnummer:
Kostenträger: 3141-10, 3410-10, 3632-30,
3633-10, 3633-40, 3633-50, 3633-60,
3633-70, 3633-80, 3633-90, 3634-10, 3634-20
Sachkonto: 7230100, 7250100, 7251000,
7288000, 7299160
Betreff: Überplanmäßige Aufwendungen gem. § 100 HGO in Verbindung mit 3.5.7 DAH im
Jahr 2023
hier: Fall- und Kostenanstieg im Bereich der Eingliederungshilfe im Jugendamt
Vorlage vom: 04.03.2024
Beschlussvorschlag :
Auf den oben genannten Kostenstellen werden überplanmäßige Aufwendungen in Höhe von
1.308.865 Euro gemäß § 100 HGO in Verbindung mit 3.5.7 DAH für das Haushaltsjahr 2023
bereitgestellt. Die notwendigen Deckungsmittel stehen im Gesamtbudget des Jugendamtes zur
Verfügung.
Anlagen:
- 2 -
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:
Klimarelevanz des Vorhabens:
Auswirkungen auf Stadtklima: ja nein
Auswirkungen auf THG -Emissionen: gering1) mittel/groß 2)
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung: ja nein
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft? ja nein
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt? ja nein
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr.
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 04.03.2024
Das Jugendamt ist gemäß dem Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) – Kinder- und Jugendhilfe
und dem Sozialgesetzbuch IX (SGB IX) – Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen
als örtlicher Träger verpflichtet, Hilfen zur Erziehung und Eingliederungshilfen zu gewähren.
Damit wird ein breites, im Rahmen der Sozialgesetzgebung öffentlich -rechtlich geregeltes
Leistungsspektrum für Kinder, Jugendliche und deren Familien abgedeckt.
Die für die Aufgabenerfüllung notwendigen Mittel des Haushaltsjahres 2023 im Ber eich der
Transferaufwendungen übersteigen den geplanten Haushaltsansatz insbesondere in der
Eingliederungshilfe .
Das Transferbudget 051 -10 hat sich wie folgt entwickelt :
Ansatz 2022 Rechnungsergebnis 2022 Ansatz 2023 Rechnungsergebnis 2023
62.552.000 Euro 61.953.455 Euro 70.733.775 Euro 72.042.639 Euro
Die Haushaltsplanung für das Jahr 2023 erfolgte bereits im Frühjahr 2022. In diesem Jahr
kam es wie im vergangenen Jahr zu Fallzahlsteigerungen in einzelnen Maßnahmenbereichen,
die unvorhersehbar waren und somit nicht in der Haushaltsplanung berücksichtigt werden
konnten.
Im Bereich der Eingliederungshilfe gibt es weiterhin erhebliche Zunahmen im Bereich des
§ 35 a SGB VIII – Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit seelischer oder
drohender seelischer Behinderung. Aufgrund der Zuständigkeitsre gelungen des § 35a
SGB VIII in Abgrenzung zu Eingliederungshilfeleistungen werden junge Menschen häufiger bis
zum vollendeten 23. Lebensjahr versorgt, damit die behinderungsbedingten Bedarfe
langfristig abgedeckt werden können. Entsprechend wird es vermut lich auch in den
Folgejahren zu einem Fallzahlanstieg kommen, der in den zukünftigen Haushaltsplanungen
berücksichtigt werden muss.
Die Fallzahlen haben sich bis heute wie folgt entwickelt:
Stichtage Januar 2021 Januar 2022 Januar 2023 Januar 2024
Fälle SGB VIII und
SGB IX in der EGH
958 Fälle 1.021 Fälle 1.108 Fälle 1.221 Fälle
Zusätzlich zu den steigenden Fallzahlen in der Eingliederungshilfe ist der steigende Bedarf
im jeweiligen Einzelfall zu benennen. Junge Menschen benötigen hä ufiger
Mehrfachversorgungen aufgrund der verschiedenen Lebenswelten (Schule, Freizeit, Familie
etc.), in denen sie sich bewegen . Hierdurch kommt es fallspezifisch zu Kostensteigerungen,
die unplanbar sind und aus der Falldynamik resultieren. Im Kalenderjah r 2023 wurden
aufgrund der Bedarfe des Einzelfalls durchschnittlich zwei Leistungen pro Fall abgerufen.
Im Bereich der Leistungen in Einrichtungen über Tag und Nacht (stationär) kam es zu einer
massiven Kostensteigerung von ca. 20 % pro Fall.
Auch im Bereich der Lebenswelt Schule kommt es weiterhin zu massiven Bedarfs - und somit
auch Kostensteigerungen, die im Detail nicht planbar sind, da es sich hierbei um
- 4 -
Rechtsansprüche auf Einzelfallhilfen nach dem SGB VIII oder SGB IX handelt . Oftmals kann
die Versorgung junger Menschen bei drohender oder diagnostizierter seelischer Behinderung
nicht alleine durch schulische Maßnahmen gewährleistet werden. Dadurch erhöhen sich die
Bedarfe im Bereich der Teilhabe zur Bildung massiv. Hier kam es im Kalenderjahr 2023 zu
einer Kostensteigerung von ca. 25 % pro Fall aufgrund von Mehrfachmaßnahmen und hohen
Zahlen an Fachleistungsstunden , die benötigt wurden.
Im Rahmen des Tarifbeschlusses der Eingliederungshilfekommission wurden für die
Angebote nach dem SGB IX neu e Vergütungstarife vom 01.07.2023 bis zum 31.12.2024
beschlossen. Diese beinhalten eine generelle Tarifsteigerung im Schnitt von ca. 5 %.
Es handelt sich bei den Leistungen der Eingliederungshilfe um gesetzliche Pflichtleistungen.
Die Verpflichtung zur Auszahlung ergeben sich für den Bereich Eingliederungshilfe aus § 6
Abs. 1 Nr. 6 SGB IX, § 112 und § 113 SGB IX, sowie § 35a SGB VIII und § 41 SGB VIII.
Die überplanmäßigen Aufwendungen für die Eingliederungshilfen gemäß SGB VIII und SGB IX
sind unvorhergesehen und unabweisbar. Die Deckung ist über das Budget des Jugendamtes
im eigenen Deckungskreis gewährleistet.
Eine Überwachung der Fallzahl - und Kostenentwicklung findet durch das
Dezernatscontrolling in Abstimmung mit dem Jugendamt kontinuierlich statt, dadurch kann
diese Entwicklung betrachtet, bewertet und die Haushaltsplanung auf diesen Zahlen
aufgebaut werden. Eine direkte unterjährige Gegensteueru ng ist bei der Fallzahl - und
Bedarfsentwicklung nicht möglich, weil eine Dynamik in diesem Bereich abschließend und in
der weiteren Prognose nur ungenau einzuschätzen ist.
Darmstadt, 04.03.2024
Dezernat II Dezernat IV
Barbara Akdeniz André Schellenberg
Bürgermeisterin Stadtkämmerer
Beratungsverlauf (4)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2024/0089
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 04.03.2024
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00