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AN/0597/2020

Schulunterricht in der Corona-Krise

GUT Anfrage nach § 4 11.05.2020

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 14.05.2020, TOP 4.2

GUT Anfrage nach § 4

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GUT Anfrage nach § 4

2661 Zeichen

Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 11.05.2020 
AN/0597/2020 
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Rat 14.05.2020 
 
Schulunterricht in der Corona-Krise 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
 
unsere Ratsgruppe GUT bittet Sie folgende Anfrage mit auf die Tagesordnung der Ratssitzung am 14. Mai 2020 zu 
setzen. 
 
Der Schulunterricht hat sich durch die Corona-Krise grundlegend verändert, Home-Schooling und rollierende Sys-
teme bestimmen den neuen Schul-Alltag. Leider setzt jede Schule die neuen Anforderungen höchst unterschied-
lich um, was zu ungleichen Lernvoraussetzungen führt. Viele Angebote erfordern eine digitale Infrastruktur: Com-
puter, Tablets, Drucker etc. - darüber verfügen ni cht alle Haushalte mit Kinde rn. Darüber hinaus stellt sich die 
Frage, wie die Hygiene-Vorgaben beim rollierenden System des Schulbesuchs sichergestellt werden können - und 
dies nicht zu Lasten des Lehrpersonals.  
 
Wir fragen vor diesem Hintergrund:  
 
1. In einem Artikel von 2014 heißt es: „Für jeden Kölner Schüler ein iPad“. Wieviele durch die Stadt angeschaffte 
Endgeräte stehen Kölns Schüler*innen für das Home -Schooling zur Verfügung?  
 
2. Datenschutz: Wieso verlangen einige Kölner Schulen von den Eltern, privat zu Haften im Falle der Nutzung von 
Plattformen wie Zoom und ähnlichem?  
 
3. Finden zwischen der Stadt Köln und dem Land NRW Gespräche darüber statt, wie man langjährige Verantwor-
tungskonflikte nun pragmatisch löst? Die Stadt stellt den Lehrern z.B. keine Laptops zur Verfügung, dies sei Län-
dersache, aber das Land wiederum behauptet, die Stadt müsse dies als Schulträger tun.  
 
 
Frau Oberbürgermeisterin  
Henriette Reker 
Rathaus, Köln 
 
Tobias Scholz, MdR  
Thor Zimmermann, MdR  
Referent*innen:  
Aline Damaske  
Karin Preugschat  
Thomas Schmeckpeper  
 
Laurenzplatz 1 -3, Zi. 512 
50667 Köln  
Tel.: 0221/221-22176 
gut@s tadt-koeln.de 
www.diegute n.koeln

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4. Wer trägt die Verantwortung bei Ansteckung, wenn die Kinder verpflichtet sind, die Schule trotz weltweiter 
Pandemie zu besuchen?  
 
5. Welche Möglichkeiten ergreift die Stadt, Unterrichtsflächen zu erweitern bzw.zu vergrößern, um die Abstands-
regeln gewährleisten zu können wie z.B. durch Nutzung von entsprechend großen Räumlichkeiten wie es bei 
Ratssitzungen geschieht oder durch „Open -Air-Flächen“ o.ä. 
 
Mit Dank für Ihre Antwort! 
gez. Tobias Scholz und Thor Zimmermann 
 
Quellen:  
https://www.ksta.de/koeln/neues-konzept-fuer-schulen-fuer-jeden-koelner-schueler-ein-ipad-784 
 
https://www.lautstark-magazin.de/lautstark-03-2020/digitalstrategie-fuer-schulen-notwendiger-denn-je

Beratungsverlauf (1)

14.05.2020 Rat
TOP 4.2 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: Sache ist erledigt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0597/2020
Typ
GUT Anfrage nach § 4
Datum
11.05.2020
Erstellt
11.05.2020 11:46