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2012/0351

Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 15.12.2011/35/4 betr. Einführung einer Umweltzone in der Wissenschaftsstadt Darmstadt, hier: Unterstützung bei der Forderung zusätzlicher Luftreinhalte-Maßnahmen

Magistratsvorlage 20.09.2012

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2012/0351

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2012/0351

6207 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
28.09.2012 
an den Magistrat 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung: 
Dezernat III  an die Stadtverordnetenversammlung 
   OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss-        
fassung Fachausschuss 
 
Amt: Umweltamt 
Behandlung in  
öffentl. Sitzung 
Ja 
 
Nein 
 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
Internetfähig     
Verteiler: 
 
 
Vorlage-Nr. 2012/0351 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
  
 
Produkt-Nr.:       
Kostenstelle:       Investitionsnummer:       
Kostenträger:       Sachkonto:       
 
Betreff: Beschluss der Stadtverordnetenversa mmlung vom 15.12.2011/35/4 betr. Einführung 
einer Umweltzone in der Wissenschaftsstadt Darmstadt,  
hier: Unterstützung bei der Forderung zusätzlicher Luftreinhalte-Maßnahmen 
 
Vorlage vom: 20.09.2012 
 
Beschlussvorschlag: 
 
Der Magistrat nimmt den Bericht zur Kenntnis 
 
 
 
Anlagen:   
 
Datenschutzrelevante Anlage:

- 2 - 
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 20.09.2012:  
 
Bericht: 
 
Bereits mit Schreiben vom 08.12.2011 und mit Schreiben vom 04.05.2012 wurden dem Hessischen 
Umweltministerium (HMUELV) Fragen zur Verbesserung der lufthygienischen Situation in Darmstadt 
durch Einführung einer Umweltzone unter Beibehaltung der Durchfahrtsbeschränkungen bzw. des 
Nachtfahrverbotes für LKW-Verkehre vorgelegt. Das HMUELV führt in seinem Antwortschreiben vom 
29.12.2011 aus, dass bei Nachforderungen der EU-Kommission im Rahmen einer 
Verlängerungsantrages betreffend die Toleranzmarge bei Stickstoffdioxid für die Stadt Frankfurt und 
die Stadt Darmstadt unter Umständen die Forderung zur Umsetzung weiterer Maßnahmen erforderlich 
wird. Im Hinblick auf die Formulierung werde deutlich, dass es keinen Austausch von Maßnahmen 
geben kann, sondern dass die Umsetzung weiterer Maßnahmen geprüft werden muss, was dann 
auch für die Einführung einer Umweltzone gelten würde.  
 
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hatte das Land Hessen vor dem Verwaltungsgericht Wiesbaden 
bzgl. des Luftreinhalteplans der Stadt Darmstadt verklagt. Das VG Wiesbaden hat in 1. Instanz der 
Klage der DUH stattgegeben und festgestellt, dass in Darmstadt sämtliche Maßnahmen ergriffen 
werden sollen, um die Schadstoffsituation zu verbessern.  
 
Parallel zu dem Klageverfahren haben intensive Gespräche mit den beteiligten Ministerien, d.h. 
Umweltministerium und Wirtschafts- und Verkehrsministerium, stattgefunden. In einem gemeinsamen 
Termin Anfang Mai mit den Umweltverbänden BUND, NABU, VCFD wurde ebenfalls über die 
Situation in Darmstadt gesprochen. Angesichts der besonderen verkehrlichen Situation in Darmstadt 
wurde festgestellt, dass bzgl. der Belastungen mit Stickstoffdioxid Hauptverursacher nach wie vor der 
Verkehr ist. Problem ist, dass die Motorentechnik es nicht ermöglicht die Immissionsgrenzwerte 
einzuhalten. Seitens des HMUELV wird ein neuer europäischer Prüfzyklus angemahnt. Die weitere 
Entwicklung europaweit bleibt kritisch zu beobachten. 
 
Hinsichtlich des auch vom HMUELV anerkannten umfangreichen Maßnahmenkatalogs der Stadt 
Darmstadt ist geplant, sämtliche Maßnahmen der Stadt auf den Sachstand ihrer Umsetzung zu prüfen 
und die Wirksamkeit zu berechnen. Darüber hinaus ist geplant, weitere Maßnahmen zu prüfen. 
Grundlage für die Überprüfungen im verkehrlichen Bereich werden die umfangreichen 
Verkehrszählungen an insgesamt 36 Knotenpunkten im Stadtgebiet vom November 2011 sein, die 
letztendlich auch die Grundlagen für die derzeit in der Überarbeitung befindliche Lärmkartierung 
darstellen. 
 
Darüber hinaus wird im Auftrag des HMUELV eine detaillierte Untersuchung der 
Verkehrsbeziehungen mit den angrenzenden Landkreisen stattfinden. Hierzu sind in Kürze 
Querschnittszählungen und LKW-Befragungen vorgesehen. Es gilt, die Verkehrsverknüpfungen zu 
erfassen und deutlich darzustellen, um danach über weitere – auch verkehrliche Maßnahmen – 
entscheiden zu können. In diese Entscheidungen werden auch die Vertreter der Landkreise 
einbezogen werden. 
 
In diesem Zusammenhang ist bereits für Anfang November ein Termin von Frau Umweltdezernentin 
Brigitte Lindscheid mit den Landräten der Landkreise Groß-Gerau, Darmstadt-Dieburg und Odenwald 
sowie den Umweltdezernentinnen und –dezernenten der Städte Mainz, Wiesbaden, Frankfurt und 
Offenbach vereinbart.

- 4 - 
Mit dem Umweltministerium wird zunächst der interne städtische Arbeitskreis unter Federführung der 
Leiterin des Umweltamtes gemeinsam die derzeitigen Maßnahmen überprüfen und das weitere 
Vorgehen besprechen.   
 
Mitte Oktober tagt ein Arbeitskreis mit Vertretern des Hess. Wirtschafts- und Verkehrsministeriums, 
der HLUG und des städtischen Umweltamtes unter Federführung des HMUELV in Wiesbaden, um 
das weitere Vorgehen hinsichtlich einer dann extern zu beauftragenden wissenschaftlichen 
Untersuchung über einen weiteren Maßnahmenkatalog zu besprechen und in die Wege zu leiten. Die 
Umweltzone wird in diesem Zusammenhang ausdrücklich untersucht werden, wie auch bereits in den 
vorausgegangenen Plänen im Rahmen der Luftreinhaltung. 
 
Im Rahmen der Lärmkartierung erarbeitet das Land Hessen zurzeit die entsprechenden Pläne. Die 
Stadt Darmstadt hat sämtliche Verkehrszahlen dem vom Land Hessen beauftragten Büro zur 
Verfügung gestellt.  
 
Sobald die Lärmkartierung vom HMUELV veröffentlicht wird erfolgt eine Berichtsvorlage. 
 
Ab 2013 sind Maßnahmen im Rahmen eines Lärmaktionsplanes zu erarbeiten. Die interne 
Arbeitsgruppe unter Federführung des Umweltamtes prüft zurzeit bereits mögliche Maßnahmen im 
verkehrlichen Bereich, wozu die georeferenzierte Lärmkartierung des Vermessungsamtes eine 
wichtige Grundlage darstellt. Auch zu den Ergebnissen der Untersuchungen erfolgt zu gegebener Zeit 
eine Vorlage in die Gremien. 
 
Die Folgekosten (für Beschilderung und Personal) können zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht beziffert 
werden. 
 
Darmstadt, 20.09.2012 
56 kr-hr 
 
Dezernat III      Dezernat IV 
 
 
 
Brigitte Lindscheid     André Schellenberg 
Stadträtin      Stadtkämmerer

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Details

Vorlagen-Nr.
2012/0351
Typ
Magistratsvorlage
Datum
20.09.2012
Erstellt
29.09.2026 00:00