2012/0351
Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 15.12.2011/35/4 betr. Einführung einer Umweltzone in der Wissenschaftsstadt Darmstadt, hier: Unterstützung bei der Forderung zusätzlicher Luftreinhalte-Maßnahmen
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2012/0351
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Magistratsvorlage Eingang Magistrats- geschäftsstelle: 28.09.2012 an den Magistrat zur Kenntnis zur Beschlussfassung Beteiligt vor Magistratsbeschlussfassung: Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung OBW zur Befassung zur Kenntnis zur Beschlussfassung zur abschließenden Beschluss- fassung Fachausschuss Amt: Umweltamt Behandlung in öffentl. Sitzung Ja Nein OBW bei abschl. Beschlussfassung Magistrat Ja Nein Internetfähig Verteiler: Vorlage-Nr. 2012/0351 Magistratsbeschluss-Nr. Produkt-Nr.: Kostenstelle: Investitionsnummer: Kostenträger: Sachkonto: Betreff: Beschluss der Stadtverordnetenversa mmlung vom 15.12.2011/35/4 betr. Einführung einer Umweltzone in der Wissenschaftsstadt Darmstadt, hier: Unterstützung bei der Forderung zusätzlicher Luftreinhalte-Maßnahmen Vorlage vom: 20.09.2012 Beschlussvorschlag: Der Magistrat nimmt den Bericht zur Kenntnis Anlagen: Datenschutzrelevante Anlage: - 2 - Folgekosten: Ja Nein Beschluss des Magistrats vom - 3 - Begründung zur Magistratsvorlage vom 20.09.2012: Bericht: Bereits mit Schreiben vom 08.12.2011 und mit Schreiben vom 04.05.2012 wurden dem Hessischen Umweltministerium (HMUELV) Fragen zur Verbesserung der lufthygienischen Situation in Darmstadt durch Einführung einer Umweltzone unter Beibehaltung der Durchfahrtsbeschränkungen bzw. des Nachtfahrverbotes für LKW-Verkehre vorgelegt. Das HMUELV führt in seinem Antwortschreiben vom 29.12.2011 aus, dass bei Nachforderungen der EU-Kommission im Rahmen einer Verlängerungsantrages betreffend die Toleranzmarge bei Stickstoffdioxid für die Stadt Frankfurt und die Stadt Darmstadt unter Umständen die Forderung zur Umsetzung weiterer Maßnahmen erforderlich wird. Im Hinblick auf die Formulierung werde deutlich, dass es keinen Austausch von Maßnahmen geben kann, sondern dass die Umsetzung weiterer Maßnahmen geprüft werden muss, was dann auch für die Einführung einer Umweltzone gelten würde. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hatte das Land Hessen vor dem Verwaltungsgericht Wiesbaden bzgl. des Luftreinhalteplans der Stadt Darmstadt verklagt. Das VG Wiesbaden hat in 1. Instanz der Klage der DUH stattgegeben und festgestellt, dass in Darmstadt sämtliche Maßnahmen ergriffen werden sollen, um die Schadstoffsituation zu verbessern. Parallel zu dem Klageverfahren haben intensive Gespräche mit den beteiligten Ministerien, d.h. Umweltministerium und Wirtschafts- und Verkehrsministerium, stattgefunden. In einem gemeinsamen Termin Anfang Mai mit den Umweltverbänden BUND, NABU, VCFD wurde ebenfalls über die Situation in Darmstadt gesprochen. Angesichts der besonderen verkehrlichen Situation in Darmstadt wurde festgestellt, dass bzgl. der Belastungen mit Stickstoffdioxid Hauptverursacher nach wie vor der Verkehr ist. Problem ist, dass die Motorentechnik es nicht ermöglicht die Immissionsgrenzwerte einzuhalten. Seitens des HMUELV wird ein neuer europäischer Prüfzyklus angemahnt. Die weitere Entwicklung europaweit bleibt kritisch zu beobachten. Hinsichtlich des auch vom HMUELV anerkannten umfangreichen Maßnahmenkatalogs der Stadt Darmstadt ist geplant, sämtliche Maßnahmen der Stadt auf den Sachstand ihrer Umsetzung zu prüfen und die Wirksamkeit zu berechnen. Darüber hinaus ist geplant, weitere Maßnahmen zu prüfen. Grundlage für die Überprüfungen im verkehrlichen Bereich werden die umfangreichen Verkehrszählungen an insgesamt 36 Knotenpunkten im Stadtgebiet vom November 2011 sein, die letztendlich auch die Grundlagen für die derzeit in der Überarbeitung befindliche Lärmkartierung darstellen. Darüber hinaus wird im Auftrag des HMUELV eine detaillierte Untersuchung der Verkehrsbeziehungen mit den angrenzenden Landkreisen stattfinden. Hierzu sind in Kürze Querschnittszählungen und LKW-Befragungen vorgesehen. Es gilt, die Verkehrsverknüpfungen zu erfassen und deutlich darzustellen, um danach über weitere – auch verkehrliche Maßnahmen – entscheiden zu können. In diese Entscheidungen werden auch die Vertreter der Landkreise einbezogen werden. In diesem Zusammenhang ist bereits für Anfang November ein Termin von Frau Umweltdezernentin Brigitte Lindscheid mit den Landräten der Landkreise Groß-Gerau, Darmstadt-Dieburg und Odenwald sowie den Umweltdezernentinnen und –dezernenten der Städte Mainz, Wiesbaden, Frankfurt und Offenbach vereinbart. - 4 - Mit dem Umweltministerium wird zunächst der interne städtische Arbeitskreis unter Federführung der Leiterin des Umweltamtes gemeinsam die derzeitigen Maßnahmen überprüfen und das weitere Vorgehen besprechen. Mitte Oktober tagt ein Arbeitskreis mit Vertretern des Hess. Wirtschafts- und Verkehrsministeriums, der HLUG und des städtischen Umweltamtes unter Federführung des HMUELV in Wiesbaden, um das weitere Vorgehen hinsichtlich einer dann extern zu beauftragenden wissenschaftlichen Untersuchung über einen weiteren Maßnahmenkatalog zu besprechen und in die Wege zu leiten. Die Umweltzone wird in diesem Zusammenhang ausdrücklich untersucht werden, wie auch bereits in den vorausgegangenen Plänen im Rahmen der Luftreinhaltung. Im Rahmen der Lärmkartierung erarbeitet das Land Hessen zurzeit die entsprechenden Pläne. Die Stadt Darmstadt hat sämtliche Verkehrszahlen dem vom Land Hessen beauftragten Büro zur Verfügung gestellt. Sobald die Lärmkartierung vom HMUELV veröffentlicht wird erfolgt eine Berichtsvorlage. Ab 2013 sind Maßnahmen im Rahmen eines Lärmaktionsplanes zu erarbeiten. Die interne Arbeitsgruppe unter Federführung des Umweltamtes prüft zurzeit bereits mögliche Maßnahmen im verkehrlichen Bereich, wozu die georeferenzierte Lärmkartierung des Vermessungsamtes eine wichtige Grundlage darstellt. Auch zu den Ergebnissen der Untersuchungen erfolgt zu gegebener Zeit eine Vorlage in die Gremien. Die Folgekosten (für Beschilderung und Personal) können zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht beziffert werden. Darmstadt, 20.09.2012 56 kr-hr Dezernat III Dezernat IV Brigitte Lindscheid André Schellenberg Stadträtin Stadtkämmerer
Beratungsverlauf (3)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2012/0351
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 20.09.2012
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00