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0615/2020

Kölner Lebenslagenbericht

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 17.06.2021

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Nächste Beratung: Integrationsrat, Sitzung am 01.06.2021, TOP 8.6

Anlage 7, IR 01.06.2021, Auzug aus dem Beschlussprotokoll_TOP_8_6

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Anlage 6, Auszug Beschlussprotokoll Stadt AG Lesben, Schwule und Transgender

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Anlage 3 Stellungnahme der Verwaltung zum IR-Beschluss

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Anlage 2 Vorabauszug Integrationsrat vom 13.04.2021

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Anlage 1 Kölner Lebenslagenbericht

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Anlage 5, Auszug BV 6 15.04.2021

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Anlage 4, Auszug Beschlussprotokoll Ausschuss Soziales und Senioren 15.04.2021TOP 5.4

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Beschlussvorlage Rat

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Anlage 7, IR 01.06.2021, Auzug aus dem Beschlussprotokoll_TOP_8_6

2203 Zeichen

Geschäftsführung  
Integrationsrat 
Frau Arikan 
Telefon:  (0221) 29725  
Fax       :  (0221)  
E-Mail:  Neslihan.Arikan@STADT-KOELN.DE 
Datum: 07.06.2021 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung des Integrationsrates vom 
01.06.2021 
öffentlich 
8.6 Kölner Lebenslagenbericht 
0615/2020 
Änderungsantrag zum Beschluss des Integrationsrates 1. Kölner Le-
benslagenbericht 2020 
AN/1196/2021 
 
Zum Änderungsbeschluss des Integrationsrates vom 13.04.2021 (Anlage 2) hatte die 
Verwaltung eine Stellungnahme (Anlage 3) verfasst. Eine erneute Behandlung im 
Integrationsrat erfolgte, um den Mitgliedern die Möglichkeit zu geben, diese Stellung-
nahme bei der Beschlussfassung zur Verwaltungsvorlage zu berücksichtigen. 
 
 
I. Abstimmung über den Änderungsantrag 
Beschluss: 
I. Der Rat beauftragt die Verwaltung (auf Basis der Erkenntnisse des 
Lebenslagenberichts über Zusammenhänge und Wechselwirkungen zwischen 
Lebenslagenbereichen) mit der Verstetigung und dem Ausbau einer integrierten, 
strategische Sozialplanung unter Berücksichtigung der unter II und III genannten 
inhaltlichen Anforderungen 
II. Der Rat beauftragt die Verwaltung bei der erneuten Berichterstattung: 
a) bei der Festlegung der Querschnittskriterien (in Analogie zur damaligen 
Einbeziehung der Ratsfraktionen und der Wohlfahrtsverbände) künftig 
zusätzlich den Integrationsrat und die Interkulturellen Zentren mit einzubeziehen, 
b) künftig die Gruppe der „Menschen mit Migrationshintergrund“ differenzierter dar-
zustellen, 
c) in Zusammenfassungen und Schlussfolgerungen der Studie die Aussagen zur

Gruppe der ‚Menschen mit Migrationshintergrund‘ in einen erweiterten Kontext zu 
stellen und Hinweise auf strukturelle Hürden für diese Personengruppe zu geben, um 
stigmatisierenden und diskriminierenden Interpretationen entgegenzuwirken. 
III. Außerdem wird die Verwaltung gebeten, der Empfehlung des 
Lebenslagenberichtes zu folgen und für eine Verbesserung der Datenlage für 
LSBTI zu sorgen. Die Verwaltung prüft die Möglichkeit der Erweiterung und der 
Aktualisierung der Studie "LSBTIQ als Wirtschaftsfaktor für Köln“ als Datengeber 
für zukünftige Untersuchungen. 
 
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig zugestimmt

Anlage 6, Auszug Beschlussprotokoll Stadt AG Lesben, Schwule und Transgender

1336 Zeichen

Geschäftsführung  
Stadtarbeitsgemeinschaft Lesben, 
Schwule und Transgender 
Herr Burghof-Parkin 
Telefon:  (0221) 221-21087  
Fax       :  (0221) 221-29166 
E-Mail:  thiemo.burghof-parkin@stadt-koeln.de 
Datum: 22.04.2021 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der 1. Sitzung der 
Stadtarbeitsgemeinschaft Lesben, Schwule und Transgender vom 
21.04.2021 
öffentlich 
4.2 Kölner Lebenslagenbericht 
0615/2020 
 
 
Geänderter Beschluss: 
Die Stadtarbeitsgemeinschaft Lesben, Schwule und Transgender empfiehlt dem Rat 
wie folgt zu beschließen: 
1. Der Rat nimmt den 1. Kölner Lebenslagenbericht 2020 zur Kenntnis.  
2. Der Rat beauftragt die Verwaltung auf Basis der Erkenntnisse des Lebenslagenberichts 
über Zusammenhänge und Wechselwirkungen zwischen Lebenslagenbereichen mit der 
Verstetigung und dem Ausbau einer integrierten, strategischen Sozialplanung.  
 
Weiterhin empfiehlt die Stadtarbeitsgemeinschaft Lesben, Schwule und Transgender 
dem Rat zu beschließen: 
 
Die Verwaltung wird gebeten, der Empfehlung des Lebenslagenberichtes zu 
folgen und für eine Verbesserung der Datenlage für LSBTI zu sorgen. Die Ver-
waltung prüft die Möglichkeit der Erweiterung und der Aktualisierung der Stu-
die "LSBTIQ als Wirtschaftsfaktor für Köln“ als Datengeber für zukünftige Un-
tersuchungen. 
 
Abstimmungsergebnis: einstimmig zugestimmt

Anlage 3 Stellungnahme der Verwaltung zum IR-Beschluss

10250 Zeichen

V/V/3 
14.04.2021 
 
1 
 
Anlage 3 zur Beschlussvorlage 0615/2020 
Stellungnahme der Verwaltung zum Beschluss des Integrationsrates vom 13.04.2021 
 
Der Integrationsrat hat sich in seiner Sitzung am 13.04.2021 mit der o. g Beschlussvorlage 
befasst und den Beschlussvorschlag der Verwaltung abgelehnt. Beschlossen wurde der Än-
derungsantrag AN/0686/2020.  
Zu dem beschlossenen Änderungsantrag nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:  
Der Änderungsantrag setzt sich kritisch mit dem vom ISG Institut für Sozialforschung und 
Gesellschaftspolitik im Auftrag der Stadt Köln erstellten Bericht auseinander.  
Mehrere Aspekte werden miteinander verknüpft:  
(1) Kritik an der Grundhaltung: Politische Zielsetzungen wie das Ziel des Integrationsrats, 
„Migration als gelebte Normalität und Bereicherung in unserer pluralistischen Gesell-
schaft zu verstehen“ sowie „Zuwanderung als wirtschaftliche und demografische Notwen-
digkeit und die Nutzung der Potentiale der Migrant*innen in unserer Einwanderungsge-
sellschaft als Chance für die Stadt in den Vordergrund zu stellen“ seien in dem Bericht 
nicht durchgängig erkennbar .  
(2) Kritik am sozialwissenschaftlichen Konzept des Merkmals „Migrationshintergrund“ des 
Statistischen Bundesamts  
(3) Kritik an der sozialwissenschaftlichen Analyse, die dazu neige, „Menschen mit Migrati-
onshintergrund als problembehaftete Gruppe“ darzustellen und nicht hinreichend nach 
den Ursachen und Hintergründen zu fragen.  
Im Ergebnis lautet es im Antrag: Der Lebenslagenbericht bildet einen gewichtigen Teil der 
Lebenswirklichkeit der Kölner Migrant*innen nicht angemessen ab. Er schürt Vorurteile und 
erfüllt nicht die Grundvoraussetzung, um eine strategische Sozialplanung „diskriminierungs-
frei im Sinne einer Chancengerechtigkeit für Alle zu gestalten“.  
Hierzu nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung: 
Das zentrale Bestreben des Berichts ist das Aufzeigen und Beschreiben von möglichen Un-
gleichverteilungen der Chancen und Bedingungen in der Stadt mit dem Ziel, eine Grundlage 
für Maßnahmen zur Verbesserung dieser Ungleichverteilung zu schaffen.  
Ein Bericht über die Lebenslagen einer Stadt birgt die Gefahr, dass das Aufzeigen von Un-
gleichheit der Teilhabe und verschiedenen Chancen den Eindruck von Diskriminierung und 
des „Zeigens auf Gruppen“ erwecken kann. Die untersuchten Kriterien können dabei eine 
einseitige Sichtweise erzeugen.  
Zu Punkt (1), Kritik an der Grundhaltung:  
Die politische Zielsetzung, „Migration als gelebte Normalität und Bereicherung in unserer plu-
ralistischen Gesellschaft zu verstehen“, teilt sowohl das ISG als auch die Verwaltung unein-
geschränkt. Hinsichtlich der politischen Ziele gibt es keinen kein Dissens.  
Von dieser politischen Zielsetzung ist aber die sozialwissenschaftlich zu untersuchende 
Frage zu unterscheiden, wie weit die oben genannte Zielsetzung schon erreicht wurde und 
was noch zu tun bleibt. Dies erfordert eine sorgfältige und auf Fakten gestützte empirische 
Beschreibung und Analyse, wie sie im Lebenslagenbericht vorgenommen wird. Diese 
braucht analytisch nützliche Kriterien, die im Querschnitt über alle betrachteten Lebenslagen-
bereiche herangezogen werden (Geschlecht, Alter, Beeinträchtigungen und Migrationshinter-
grund). Diese Querschnittskriterien wurden im breit angelegten Konzeptionsprozess mit Poli-
tik und Trägern der Wohlfahrtspflege abgestimmt.  
Die Ausrichtung des Kölner Lebenslagenberichts bringt die Oberbürgermeisterin in ihrem 
Vorwort so auf den Punkt:

V/V/3 
14.04.2021 
 
2 
 
„Ein weiteres bedeutsames Ergebnis ist, dass die Kölnerinnen und Kölner mit Migrationshin-
tergrund strukturell ein höheres Armutsrisiko haben. Das bedeutet, dass sie trotz vieler An-
strengungen noch nicht di e gleichen Chancen haben. Wir müssen unser Augenmerk deshalb 
noch stärker auf eine gelingende Integration insbesondere der jungen Migrantinnen und Mig-
ranten in die Stadtgesellschaft richten, denn sie ist entscheidend für ein zukunftsfähiges Köln. 
Wir sind EINE vielfältige Stadt, in der ALLE dazu gehören!“  
Diese Aussage zeichnet nach, dass ausgehend von den empirischen Analysen im Bericht 
Handlungsbedarfe erkennbar werden, auf deren Basis dann im anschließenden Prozess der 
integrierten strategischen Sozialplanung das politische Ziel der Chancengerechtigkeit in Zu-
kunft besser erreicht werden kann. Diese Ausrichtung entspricht dem Beschlussvorschlag 
der Verwaltung in der Beschlussvorlage 0615/2020. Die oben zitierte Aussage der Oberbür-
germeisterin wird in der Begründung des Beschlusses des Integrationsrates übrigens auch 
zustimmend zitiert. Nicht zielführend wäre es hingegen gewesen, bereits eine vollständige 
Chancengleichheit schon jetzt als gegeben zu betrachten – dies entspricht nicht den Tatsa-
chen und würde die vielfältigen Aktivitäten für mehr Chancengerechtigkeit in der Gesellschaft 
als unsinnig und überflüssig erscheinen lassen.  
Zu Punkt (2), Kritik am sozialwissenschaftlichen Konzept des Merkmals „Migrationshinter-
grund“:  
Die im Änderungsantrag geäußerte Kritik bezieht sich darauf, dass das Merkmal „Migrations-
hintergrund“ sehr unterschiedliche Menschen mit unterschiedlicher internationaler Ge-
schichte und aus unterschiedlichen sozialen Kontexten umfasst. Das stimmt. Aus sozialwis-
senschaftlicher Sicht ist ein solches Konzept für die Analyse statistischer Daten aber uner-
lässlich und es ist nach übereinstimmender fachlicher Einschätzung aussagekräftiger als 
eine Unterscheidung lediglich nach Staatsangehörigkeit zwischen „Deutschen“ und „Auslän-
der*innen“. Wichtig ist ein solches Konzept, um empirisch überprüfen zu können, wieweit 
Chancen von Menschen mit und ohne Migrationshintergrund genutzt werden. Dieses Kon-
zept will nicht einen Teil der Bevölkerung stigmatisieren und wird im Lebenslagenbericht 
auch nicht so verwendet. Vielmehr geht es darum, Handlungsbedarfe aufzuzeigen und so 
auf größere Chancengerechtigkeit hinzuarbeiten. 
Zu Punkt (3), Kritik an der sozialwissenschaftlichen Analyse:  
Der Kritikpunkt, dass der Lebenslagenbericht Menschen mit Migrationshintergrund verkürzt 
und pauschalisierend „als problembehaftete Gruppe“ darstelle und nicht hinreichend nach 
den Ursachen und Hintergründen frage, ist unberechtigt. Vielmehr geht der Lebenslagenbe-
richt sorgfältig (auf 369 Seiten) empirisch und ohne voreilig zuschreibende Wertungen vor. 
Die Lebenslagen der Kölner Bürger*innen werden in verschiedenen Lebensbereichen und 
Phasen des Lebensverlaufs auf statistischer Grundlage beschrieben und sorgfältig analy-
siert. Dabei werden vielfältige Befunde dargestellt, in denen Unterschiede in den Lebensla-
gen von Frauen und Männern (einschließlich des Hinweises, dass es weitere Differenzierun-
gen gibt, die aber in vorliegenden Statistiken noch nicht abgebildet werden), von Menschen 
in unterschiedlichen Altersgruppen, von Menschen mit und ohne Beeinträchtigungen und in 
weiteren Aspekten deutlich werden.  
In diesem Zusammenhang ist der Befund unbestreitbar, dass an verschiedenen Stellen in 
der Lebenswirklichkeit Unterschiede zu beobachten sind, wenn man nach dem Merkmal Mig-
rationshintergrund differenziert: Von der Inanspruchnahme der Betreuung der unter 3-Jähri-
gen über die in Schuleingangsuntersuchungen ermittelten Sprachkompetenzen und unter-
schiedliche Übergänge auf weiterführende Schulen, unterschiedliche Schul- und Studienab-
schlüsse bis zu unterschiedlichen Anteilen in prekärer Beschäftigung und in Arbeitslosigkeit. 
Es ist die Aufgabe einer sozialwissenschaftlichen Untersuchung, solche Unterschiede aufzu-
zeigen und zu analysieren. Dabei kann nicht der Anspruch erhoben werden, alle möglichen 
Ursachen und Hintergründe lückenlos benennen zu können; aber dass eingeschränkte 
Sprachkompetenzen und schlechtere Bildungsabschlüsse im weiteren Lebensverlauf mit 
schlechteren beruflichen Chancen, niedrigerem materiellem Lebensstandard und höheren 
Risiken der Arbeitslosigkeit zusammenhängen können, kann gerade unter Anwendung des 
Lebenslagenkonzeptes herausgearbeitet werden. Das geschieht weder pauschalisierend

V/V/3 
14.04.2021 
 
3 
 
noch in stigmatisierender Absicht, sondern bildet die Grundlage dafür, dass unterstützendes 
Handeln hier ansetzen und mehr Chancengleichheit anstreben soll. Es ist deshalb nicht 
nachvollziehbar, wenn in der Begründung des Beschlusses des Integrationsrates empirische 
Befunde lapidar aufgezählt werden mit Formulierungen wie „Natürlich haben Menschen mit 
Migrationshintergrund … “, „Natürlich leben Menschen mit Migrationshintergrund … “, „Natür-
lich sind Menschen mit Migrationshintergrund … “. Dieses „natürlich“ des Rhetorikers kann 
aus sozialwissenschaftlicher Perspektive gerade nicht hingenommen werden – daher fragt 
der Lebenslagenbericht tiefergehend, was jeweils der Fall ist, aus welchen Gründen dies so 
ist und an welchen Stellen ein ausgleichendes Handeln ansetzen könnte.  
Die Verwaltung kommt somit zu dem Schluss, dass die politischen Zielsetzungen nicht kont-
rovers sind; und dass die in methodischer Hinsicht geäußerte Kritik der empirisch-methodi-
schen Sorgfalt, mit der der Lebenslagenbericht bearbeitet wurde, nicht gerecht wird. 
Mit seinem Beschluss bittet der Integrationsrat um Nachbesserungen im Bericht. Da der Be-
richt von extern beauftragter Stelle bereits fertiggestellt ist, lässt sich dieser Beschluss nicht 
realisieren. Die Verwaltung wird bei einer erneuten Berichterstattung dafür Sorge tragen, 
dass die politische Zielrichtung deutlicher wird und insbesondere Aussagen in Zusammen-
fassungen und Schlussfolgerungen in einen erweiterten Kontext gesetzt werden, um mögli-
chen stigmatisierenden und diskriminierenden Interpretationen bei den gewählten Quer-
schnittsthemen (Geschlecht, Alter, Beeinträchtigung, Migrationshintergrund) entgegenzuwir-
ken.  
Die Verwaltung widerspricht der Kritik des Änderungsantrags, auf der Basis des Lebensla-
genberichts sei eine strategische Sozialplanung nicht „diskriminierungsfrei im Sinne einer 
Chancengerechtigkeit für Alle zu gestalten“. Die Verwaltung sieht in dem Bericht eine gute 
Basis für die Vertiefung einer integrierten strategischen Planung zur Verbesserung von Teil-
habechancen für Menschen insbesondere in mehrfach belasteten Lebenslagen.

Anlage 2 Vorabauszug Integrationsrat vom 13.04.2021

1740 Zeichen

Geschäftsführung  
Integrationsrat 
Frau Arikan 
Telefon:  (0221) 29725  
Fax       :  (0221)  
E-Mail:  Neslihan.Arikan@STADT-KOELN.DE  
Datum: 19.04.2021 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung des Integrationsrates vom 
13.04.2021  
öffentlich 
8.6 Kölner Lebenslagenbericht 
0615/2020 
 
 
I. Abstimmung über den Ersetzungsantrag 
 
Beschluss: 
 
1. Der Integrationsrat hält den 1. Kölner Lebenslagenbericht 2020 in dieser Form für 
unzureichend, da ein gewichtiger Teil der Lebenswirklichkeit der Kölner Mig-
rant*innen nicht angemessen abgebildet wird und darin Vorurteile befördert werden, 
ohne auf die Ursachen von sozialen Problemlagen ausreichend einzugehen. Die 
größtenteils verkürzten Aussagen im Bericht befördern die defizitorientierte Sichtwei-
se der Gesellschaft auf Menschen mit internationaler Geschichte. Die Erkenntnis 
über die Ursachen der Lebensrealität dieser Menschen ist aber die Grundvorausset-
zung, um die beabsichtigte strategische Sozialplanung für die Stadt diskriminierungs-
frei im Sinne einer Chancengerechtigkeit für Alle zu gestalten. 
 
2. Der Integrationsrat hält den Lebenslagenbericht nicht für geeignet, dass auf Basis 
der dort dargestellten Erkenntnisse über Zusammenhänge und Wechselwirkungen 
zwischen Lebenslagenbereichen, mit der Verstetigung und dem Ausbau einer inte-
grierten, strategischen Sozialplanung für Kölner*innen mit internationaler Geschichte 
gelingen kann und bittet die Verwaltung deshalb um Nachbesserungen im Bericht in 
o.g. Sinne. 
 
Abstimmungsergebnis: 
 
Mehrheitlich mit 17 Stimmen zugestimmt, bei einer Enthaltung und neun Gegen-
stimmen.

II. Die Abstimmung über die Ursprungsvorlage hat sich aufgrund der Beschlussfas-
sung zum Ersetzungsantrag erledigt.

Anlage 1 Kölner Lebenslagenbericht

1131320 Zeichen

Lebenslagen der Kölner Bevölkerung 
1. Kölner Lebenslagenbericht 2020

Die Oberbürgermeisterin
Dezernat für Soziales, Umwelt, Gesundheit und Wohnen
Sozialplanung / Sozialberichterstattung
Druck
Zentrale Dienste der Stadt Köln
079-20/V/50/06.2020
1. Kölner Lebenslagenbericht 2020
Sozialbericht im Auftrag der Stadt Köln
bearbeitet von
Dr. Dietrich Engels, Ferzaneh Fakdani, Dr. Vanita Matta und Amir Albouyeh
Köln, März 2020
Kontakt
Dezernat für Soziales, Umwelt, Gesundheit und Wohnen 
Stabsstelle Sozialplanung / Sozialberichterstattung
Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln
sozialplanung@stadt-koeln.de
Kooperation
ISG Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik GmbH
Weinsbergstraße 190
50825 Köln
www.isg-institut.de
Impressum

Kölner Lebenslagenbericht 2020 
___________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 
 
3 
 
Vorwort 
 
 
 
Sehr geehrte Kölnerinnen und Kölner,  
der erste Kölner Lebenslagenbericht präsentiert ein um-
fassendes Bild der Lebenslagen von Kindern und Jugend-
lichen, von jungen Erwachsenen, von Menschen im mitt-
leren Erwachsenenalter und den Seniorinnen und Senio-
ren in unserer Stadt. Dieses umfassende Bild entsteht 
dadurch, dass für jede dieser wesentlichen Lebenspha-
sen die Chancen und Risiken in den Bereichen Gesund-
heit, Bildung, Einkommen und Erwerbstätigkeit untersucht 
wurden. Zudem wurde ermittelt, wie die Kölnerinnen und Kölner sozial, kulturell und politisch 
eingebunden sind, wie und unter welchen Umweltbedingungen sie wohnen und wie sie sich 
in der Stadt bewegen. Damit wird auch deutlich: Gelingende Teilhabe hängt bei Weitem nicht 
nur von materiellen Voraussetzungen ab! 
Das Ergebnis des Berichts zeigt: Den meisten Kölnerinnen und Kölnern geht es gut. Das 
freut mich natürlich sehr. Alarmierend ist aber, dass mehr als ein Fünftel der Kölnerinnen und 
Kölner, insbesondere Kinder und Jugendliche, einem erhöhten Armutsrisiko ausgesetzt sind. 
Ein weiteres bedeutsames Ergebnis ist, dass die Kölnerinnen und Kölner mit Migrationshin-
tergrund strukturell ein höheres Armutsrisiko haben. Das bedeutet, dass sie trotz vieler An-
strengungen noch nicht die gleichen Chancen haben. Wir müssen unser Augenmerk deshalb 
noch stärker auf eine gelingende Integration insbesondere der jungen Migrantinnen und Mig-
ranten in die Stadtgesellschaft richten, denn sie ist entscheidend für ein zukunftsfähiges 
Köln. Wir sind EINE vielfältige Stadt, in der ALLE dazu gehören!  
Der Bericht ist eine Aufforderung an uns alle, die Lebenslagen der Menschen in unserer 
Stadt, die von Armut betroffen oder bedroht sind, zu verbessern. Ich wünsche mir, dass auf 
Grundlage dieses Berichts eine breite Diskussion in der Kölner Stadtgesellschaft darüber an-
gestoßen wird, wie dies gelingen kann. Politik und Verwaltung sind gefragt, gemeinsam inte-
grierte Lösungsansätze für Hilfen und Unterstützung für die Menschen zu erarbeiten.  
Ihre  
 
Henriette Reker 
Oberbürgermeisterin der Stadt Köln

Kölner Lebenslagenbericht 2020 
___________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 
 
4 
Grußwort 
Liebe Kölnerinnen und Kölner,  
vor Ihnen liegt der erste Lebenslagenbericht für Köln. Er be-
schäftigt sich mit den Rahmenbedingungen, die uns in un-
seren verschiedenen Lebensphasen beeinflussen oder prä-
gen: Gesundheit, Schul- und Berufsausbildung, Erwerbstä-
tigkeit, materieller Lebensstandard, Wohnen, Umwelt, sozi-
ale, kulturelle und politische Einbindung.  
Der Bericht beschreibt die aktuellen Lebenslagen der Menschen in unserer Stadt – sowohl 
gesamtstädtisch als auch differenziert nach Stadtteilen. Er zeigt unter anderem, dass Köln 
vor ähnlichen Herausforderungen steht wie andere Großstädte: Arme Menschen, Alleinerzie-
hende, kinderreiche Familien und Menschen mit Migrationshintergrund sind häufiger in ihren 
Lebensbedingungen und Teilhabe eingeschränkt. In Köln sind prekäre Lebenslagen häufiger 
in nördlichen und rechtsrheinischen Stadtteilen zu finden. Der Bericht macht deutlich, dass 
sich die Altersverteilung in den nächsten Jahren und Jahrzehnten stark ändern wird: Köln 
wird jünger und älter zugleich, der Anteil der Menschen im erwerbsfähigen Alter nimmt ab. 
Das stellt uns vor große Herausforderungen, auf die wir uns vorbereiten wollen. Darüber hin-
aus zeigt der Bericht, wo entscheidende Übergänge im Leben eines Menschen zu bewälti-
gen sind und wo Weichen für eine gelingende Teilhabe am gesellschaftlichen Leben gestellt 
werden. Diese Erkenntnisse bieten die Chance, rechtzeitig anzusetzen, um die Lebensbedin-
gungen und Teilhabechancen insbesondere von Menschen mit eingeschränkten Teilhabe-
möglichkeiten zu unterstützen und neue Perspektiven zu eröffnen. 
Wir sind dem Ziel verpflichtet, hohe Lebensqualität in unserer Stadt für alle Menschen zu er-
reichen. Alle sollen Teil unserer Gesellschaft sein, Zugang zu Gesundheitsversorgung, Bil-
dung, Wohnraum, Arbeit, politischem und gesellschaftlichem Austausch sowie intakter Um-
welt haben. Daran arbeiten Verwaltung, Wohlfahrtsverbände, Kirchen, Vereine und viele en-
gagierte Menschen mit großer Kraft. Gleichzeitig kommen immer wieder Herausforderungen 
hinzu – zum Beispiel die demografischen Entwicklungen, der angespannte Wohnungsmarkt 
oder die aktuelle Corona-Krise. Unsere Hilfsangebote, Einrichtungen und Maßnahmen müs-
sen auf gesellschaftliche und demographische Veränderungen, aber auch an akute Ereig-
nisse angepasst und gut abgestimmt werden. Wir entwickeln langfristige Strategien, um mit 
diesen Herausforderungen angemessen und wirksam umzugehen. Hierfür ist der Lebensla-
genbericht eine wertvolle Arbeitsgrundlage.  
Der Lebenslagenbericht wurde im Auftrag des Rates der Stadt Köln vom Institut für Sozialfor-
schung und Gesellschaftspolitik (ISG) unter Federführung der Stabstelle Sozialplanung und 
Sozialberichterstattung erstellt. Ich danke den Beteiligten der Fachverwaltungen, den Vertre-
terinnen und Vertretern der Wohlfahrtsverbände und den politischen Fraktionen, die alle ge-
meinsam das Konzept für diesen integrierten Bericht mitgestaltet haben sowie der Lenkungs-
gruppe, die die Berichterstellung sehr engagiert mit Anregungen und Diskussionen begleitet 
hat. 
Ihr  
 
Dr. Harald Rau 
Beigeordneter für Soziales, Umwelt, Gesundheit und Umwelt

Kölner Lebenslagenbericht 2020 
___________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 
 
5 
Inhaltsverzeichnis 
 
Einleitung ................................ ................................ ................................ ..............................  9 
1 ZIELE UND KONZEPTION DES LEBENSLAGENBERICHTS ................................ ...13 
1.1 Auftrag und Gegenstand ........................................................................................... 13 
1.2 Konzeptionelle Ansätze der Sozialberichterstattung ............................................. 13 
1.2.1 Materielle Armut ............................................................................................................. 14 
1.2.2 Relative Armut ................................................................................................................ 14 
1.2.3 Soziale Ausgrenzung und mehrdimensionale Lebenslage ............................................. 14 
1.3 Zum Stand der kommunalen Sozialberichterstattung ........................................... 17 
1.4 Verlauf der Berichterstellung ................................................................................... 19 
1.5 Konzept des Kölner Lebenslagenberichts .............................................................. 20 
1.5.1 Ziele und Adressaten ..................................................................................................... 20 
1.5.2 Theoretische Grundlagen und Strukturierungskonzepte ................................................ 21 
1.5.3 Basisbericht und Schwerpunktsetzung .......................................................................... 22 
1.5.4 Besondere Zielgruppen .................................................................................................. 22 
1.5.5 Räumlich-regionaler Vergleich ....................................................................................... 23 
1.5.6 Handlungsbezug und Darstellung von Maßnahmen ...................................................... 24 
1.5.7 Indikatorengestützte Berichterstattung ........................................................................... 24 
1.5.8 Methoden und Daten ...................................................................................................... 25 
1.5.9 Beteiligungsprozesse ..................................................................................................... 26 
1.5.10 Anknüpfung an bestehende städtische Programme und Strategien .............................. 26 
1.6 Datengrundlage des Lebenslagenberichts im Überblick ...................................... 26 
2 BEVÖLKERUNGS- UND WIRTSCHAFTSENTWICKLUNG ALS RAHMEN DER 
LEBENSLAGEN IN KÖLN ................................ ................................ ..........................29 
2.1 Bevölkerung und demografische Entwicklung ...................................................... 29 
2.1.1 Derzeitige Bevölkerungsstruktur .................................................................................... 29 
2.1.2 Zukünftige Bevölkerungsentwicklung ............................................................................. 31 
2.1.3 Migrationshintergrund und rechtlicher Status ................................................................. 34 
2.1.4 Menschen mit Behinderungen........................................................................................ 38 
2.2 Entwicklung der Haushalts- und Familienstrukturen ............................................ 42 
2.3 Wirtschaftliche Rahmenbedingungen ..................................................................... 47 
2.3.1 Bruttoinlandsprodukt ...................................................................................................... 47 
2.3.2 Einkommen, Einkommensverteilung und Armutsrisiko .................................................. 49 
2.3.3 Erwerbstätige nach Wirtschaftszweigen ......................................................................... 53 
2.3.4 Verteilung des Privatvermögens .................................................................................... 54 
2.4 Zusammenfassung .................................................................................................... 55 
3 LEBENSLAGEN NACH VIER PHASEN DES LEBENSALTERS ............................... 57 
3.1 Lebenslagen in Kindheit und Jugend ...................................................................... 57 
3.1.1 Gesundheit und Elternunterstützung bei Kindern und Jugendlichen .............................. 59 
3.1.2 Soziale Einbindung von Kindern und Jugendlichen ....................................................... 66 
3.1.3 Bildung von Kindern und Jugendlichen .......................................................................... 72 
3.1.4 Kulturelle und politische Einbindung von Kindern und Jugendlichen ............................. 91 
3.1.5 Bildung und Erwerbstätigkeit der Eltern ......................................................................... 94 
3.1.6 Materieller Lebensstandard des Haushalts .................................................................... 96 
3.1.7 Wohnsituation von Kindern und Jugendlichen ............................................................. 106 
3.1.8 Zusammenfassung der Ergebnisse zu Kindheit und Jugend ....................................... 107

Kölner Lebenslagenbericht 2020 
___________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 
 
6 
3.2 Jüngeres Erwachsenenalter ................................................................................... 114 
3.2.1 Bildung im jüngeren Erwachsenenalter ........................................................................ 115 
3.2.2 Erwerbsbeteiligung im jüngeren Erwachsenenalter ..................................................... 123 
3.2.3 Materieller Lebensstandard im jüngeren Erwachsenenalter ........................................ 136 
3.2.4 Soziale Einbindung von jüngeren Erwachsenen .......................................................... 142 
3.2.5 Kulturelle und politische Einbindung von jüngeren Erwachsenen ................................ 146 
3.2.6 Gesundheitslage im jüngeren und mittleren Erwachsenenalter ................................... 149 
3.2.7 Wohnsituation von jungen Erwachsenen ..................................................................... 158 
3.2.8 Zusammenfassung zur Lebensphase junges Erwachsenenalter ................................. 160 
3.3 Mittleres Erwachsenenalter .................................................................................... 165 
3.3.1 Qualifikation und Teilnahme an Fort- und Weiterbildungen sowie Umschulungen im 
mittleren Alter ............................................................................................................... 166 
3.3.2 Erwerbsbeteiligung im mittleren Alter ........................................................................... 169 
3.3.3 Materieller Lebensstandard im mittleren Alter und Aussichten auf ausreichende 
Ressourcen im höheren Alter ....................................................................................... 189 
3.3.4 Gesundheitslage im mittleren Alter .............................................................................. 199 
3.3.5 Soziale Einbindung von Erwachsenen im mittleren Alter ............................................. 205 
3.3.6 Kulturelle und politische Einbindung von Erwachsenen im mittleren Alter ................... 208 
3.3.7 Zusammenfassung zur Lebensphase des mittleren Erwachsenenalters ..................... 212 
3.4 Seniorenalter ............................................................................................................ 218 
3.4.1 Gesundheitslage der älteren Bevölkerung ................................................................... 220 
3.4.2 Materieller Lebensstandard älterer Menschen ............................................................. 230 
3.4.3 Soziale Einbindung von Älteren ................................................................................... 235 
3.4.4 Kulturelle und politische Einbindung von Älteren ......................................................... 238 
3.4.5 Bildungsteilnahme von Älteren ..................................................................................... 241 
3.4.6 Erwerbsbeteiligung von Älteren .................................................................................... 242 
3.4.7 Wohnsituation von Seniorinnen und Senioren ............................................................. 243 
3.4.8 Zusammenfassung zur Lebensphase ab 65 Jahren .................................................... 245 
4 LEBEN UND WOHNEN IN DEN KÖLNER STADTTEILEN ................................ ...... 251 
4.1 Lebenslagenbereich Wohnen, Umwelt und Mobilität .......................................... 251 
4.1.1 Wohnungsmarkt und Wohnqualität .............................................................................. 252 
4.1.2 Wohnungsnotfälle ........................................................................................................ 268 
4.1.3 Umweltgerechtigkeit ..................................................................................................... 269 
4.1.4 Mobilität und Verkehrsinfrastruktur ............................................................................... 278 
4.1.5 Zusammenfassung ....................................................................................................... 282 
4.2 Segregation in der Stadt Köln ................................................................................ 286 
4.2.1 Gefährdung des sozialen Zusammenhalts durch Segregation ..................................... 286 
4.2.2 Innerstädtische Segregation entlang unterschiedlicher Merkmale ............................... 287 
4.2.3 Gesamtbewertung der Segregation in Köln ................................................................. 290 
4.3 Typisierung von Stadtteilen .................................................................................... 291 
4.3.1 Methodisches Vorgehen .............................................................................................. 291 
4.3.2 Vier Lebenslagentypen der Stadtteile .......................................................................... 292 
4.3.3 Räumliche Verteilung der vier Lebenslagentypen ........................................................ 295 
4.3.4 Zusammenfassung ....................................................................................................... 297 
4.4 Stadtteile mit erhöhten Problem- und Bedarfslagen ............................................ 298 
4.4.1 Stadtbezirk Mülheim ..................................................................................................... 302 
4.4.2 Stadtbezirk Porz ........................................................................................................... 307 
4.4.3 Stadtbezirk Kalk ........................................................................................................... 311 
4.4.4 Stadtbezirk Chorweiler ................................................................................................. 321 
4.4.5 Stadtbezirk Ehrenfeld ................................................................................................... 327

Kölner Lebenslagenbericht 2020 
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7 
4.4.6 Stadtbezirk Rodenkirchen ............................................................................................ 328 
4.4.7 Fazit der Beschreibung von Stadtteilen mit potenziell erhöhten Problemlagen ............ 330 
5 LEBENSCHANCEN UND RISIKEN IN VERSCHIEDENEN LEBENSLAGEN .......... 331 
6 ANHANG ................................ ................................ ................................ .................. 353 
6.1 Tabellenverzeichnis ................................................................................................. 353 
6.2 Abbildungsverzeichnis ........................................................................................... 354 
6.3 Literaturverzeichnis ................................................................................................. 360

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8

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9 
Einleitung 
Beginnend mit dem vorliegenden Bericht baut die Stadt Köln eine langfristig und kontinuierlich 
angelegte Lebenslagenberichterstattung auf. Der Lebenslagenbericht untersucht wichtige Le-
bensbereiche auf zwei Ebenen: Zunächst wird die Lebenssituation aller Bevölkerungsgruppen 
in den Blick genommen, und dann wird in einem zweiten Schritt auf besonders belastete Per-
sonengruppen eingegangen. Dabei wird soziale Ausgrenzung nicht nur als monetäre Armut, 
sondern auch als Mehrfachbelastung in nicht-monetären Bereichen untersucht.  
Anhand quantitativer statistischer Daten wird ein themenübergreifender, gut erläuterter Über-
blick geschaffen und mit kleinräumigen Daten hinterlegt. Ein Ziel des Berichts ist es, die Steu-
erung begrenzter Ressourcen zu verbessern. Der Bericht will dazu beitragen, eine integrierte, 
datengestützte Fachplanung zu fördern und Räume zu identifizieren, in denen besondere 
Problemlagen gehäuft auftreten. Die Erstellung des Lebenslagenberichts beruht auf einem 
Ratsbeschluss (AN/0215/2017) vom 14.02.2017. 
Konzeption des Berichts 
Im Vergleich der verschiedenen Konzepte der Armuts - oder Sozialberichterstattung ist das 
Spezifische der Lebenslagenberichterstattung, dass sie soziale Ausgrenzung nicht nur in mo-
netären, sondern auch in nicht-monetären Bereichen untersucht und Hinweise auf Mehrfach-
belastungen bzw. prekäre Lebenslagen herausarbeitet. Wenn beispielsweise Bildungsdefizite 
in Folge von nicht gut bewältigten Übergängen im Kindes - und Jugendalter, gesundheitliche 
oder weitere Einschränkungen vorhanden sind, kann im Verlauf des Lebens der Zugang zu 
einer beruflichen Ausbildung und Erwerbstätigkeit dauerhaft beeinträchtigt sein. Damit redu-
ziert sich die Wahrscheinlichkeit einer guten Einkommens- und Wohnsituation sowie einer gu-
ten Versorgung im Alter.  
Der Bericht geht den Zusammenhängen von Entwicklungsverläufen in Lebensphasen mit der 
Entstehung und Verfestigung von Belastungen nach. Für jede Lebensphase werden Teilhabe-
risiken und –chancen identifiziert und beschrieben sowie Handlungserfordernisse aufgezeigt: 
Im Kinder- und Jugendalter (unter 18 Jahren) sind viele Übergänge zu meistern. Bei Kindern, 
deren Eltern arm sind und möglicherweise nur über eine eingeschränkte Bildungs- und Erzie-
hungskompetenz verfügen, die ggf. gesundheitlich belastet sind oder nur mangelnde Sprach-
kenntnisse haben, besteht ein größeres Risiko, dass Übergänge von der Kita in die Gr und-
schule und von dort in weiterführende Schulen nicht gut gelingen. Um Bildungsdefizite mög-
lichst zu verhindern, ist es wichtig, sowohl den Kindern als auch den Eltern eine bedarfsge-
rechte Förderung und/oder Unterstützung in den jeweiligen Lebenslagenbere ichen anzubie-
ten. Der Bericht zeigt, dass die Gruppe der Kinder und Jugendlichen mit Migrationshintergrund 
strukturell von verschiedenen Risiken stärker bedroht oder betroffen ist als die Kinder und 
Jugendlichen ohne Migrationshintergrund. 54% aller Kinder und Jugendlichen in Köln haben 
einen Migrationshintergrund. Die Verbesserung ihrer Teilhabechancen in den verschiedenen 
Lebenslagenbereichen ist eine wichtige Aufgabe. 
Im frühen Erwachsenenalter (18 bis 34 Jahre) sind weitere Übergänge zu meistern. So ist etwa 
eine berufliche Ausbildung oder ein Studium abzuschließen, um später einen qualifizierten 
Beruf ausüben zu können. Vor allem in dieser Lebensphase werden Kinder geboren und Fa-
milien gegründet. Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie ist demnach ein wichtiges Thema. 
Risiken stellen in dieser Lebensphase neben Bildungsdefiziten z.B. auch psychische Störun-
gen oder Beeinträchtigungen dar. Hier muss der Blick besonders auf die jungen Erwachsenen 
gelenkt werden, denen es noch nicht gelungen ist, einen Bildungs - und Berufsabschluss zu 
erreichen.

Kölner Lebenslagenbericht 2020 
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10 
Im mittleren Erwachsenenalter (35 bis 64 Jahre) sind im Berufs- und Privatleben bereits wich-
tige Weichenstellungen erfolgt. Hier geht es vor allem darum, A rmut und Krankheit im Alter 
vorzubeugen, beispielsweise durch eine materielle Absicherung für das Alter und gesundheit-
liche Prävention. Familiäre Schrumpfungsprozesse und zunehmende Krankheitsrisiken spie-
len mit steigendem Alter eine Rolle. Förder - und Unterstützungsbedarf besteht vor allem im 
Hinblick auf soziale Einbindung und die Bewältigung gesundheitlicher Probleme, z.B. bei Lang-
zeitarbeitslosigkeit oder psychischer Krankheit.  
Im Seniorenalter (ab 65 Jahre) können sich gesundheitliche, soziale und mat erielle Risiken 
verschärfen: Ältere Menschen haben erhöhte Krankheits -, Behinderungs- und Pflegebedürf-
tigkeitsrisiken. In sozialer Hinsicht nehmen die Unterstützungsressourcen ab, der Anteil der 
Alleinlebenden und das Risiko der Vereinsamung nehmen zu. Die materielle Situation im Alter 
hängt stark davon ab, welche Rentenansprüche in früheren Lebensphasen erworben werden 
konnten. Aufgabe der kommunalen Daseinsvorsorge ist es – wo notwendig bzw. bedarfsge-
recht – Angebote zur Kompensation zu bieten, die von kostengünstigen oder kostenlosen Be-
gegnungsmöglichkeiten über barrierefreie Wohnungen, Beratungsstrukturen, Hilfen im Haus-
halt bis hin zu pflegerischen Angeboten und auch finanziellen Entlastungen reichen können. 
Insbesondere in dieser Altersgruppe wird die Bevölkerungsentwicklung bestehende Tenden-
zen verschärfen: So wird bis 2040 die Gruppe der ab 65 -Jährigen um 27% wachsen; insbe-
sondere die Gruppe der ab 80 -Jährigen wird um ca. 18.500 Personen bzw. 33% ansteigen. 
Diese Entwicklung stellt die öffentliche Daseinsvorsorge vor erhebliche Herausforderungen im 
Hinblick auf die Sicherstellung von Teilhabe. 
Aufbau des Berichts 
Die Konzeption des Berichts wurde in einem breiten Beteiligungsprozess mit Vertreterinnen 
und Vertretern der Fachverwaltungen, der Politik sowie der Wohlfahrtsverbände erarbeitet. In 
Kapitel 1 werden die Ergebnisse dieses Diskussionsprozesses zusammengefasst und die the-
oretischen und methodischen Grundlagen des Berichts erläutert.  
In Kapitel 2 werden zur besseren Einordnung zunächst die demografischen und wirtschaftli-
chen Rahmenbedingungen beschrieben, die sich darauf auswirken, welche Bevölkerungs-
gruppen von welchen Belastungen besonders betroffen sind.  
Das 3. Kapitel bildet den Hauptteil des Berichts. Gemäß der gemeinsam entwickelten Konzep-
tion ist dieses Kapitel nach den oben genannten vier Lebensphasen strukturiert. Innerhalb 
dieser Lebensphasen werden dann die unterschiedlichen Bereiche der Lebenslage anhand 
geeigneter Indikatoren beschrieben und in ihrer Wechselwirkung untersucht:  
▪ Soziale Einbindung,  
▪ Betreuung und Bildung,  
▪ Erwerbstätigkeit,  
▪ materielle Lage und Armut,  
▪ Gesundheit,  
▪ zivilgesellschaftliche und politische Partizipation sowie  
▪ Wohnen und Wohnumwelt. 
Wenn Indikatoren nicht in der gewünschten Weise differenziert nach Lebensphasen ausge-
wertet werden konnten, wird ein Thema in der Lebensphase beschrieben, in der es eine be-
sondere Bedeutung hat, z.B. wird das Thema Sucht schwerpunktmäßig in Kapitel 3.2 behan-
delt.

Kölner Lebenslagenbericht 2020 
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11 
Durchgängig werden bei allen Analysen die  Querschnittsthemen untersucht, welche unter-
schiedlichen Belastungen sich für Männer und Frauen ergeben, wie sich Belastungen auf die 
Bevölkerung mit und ohne Migrationshintergrund sowie auf Personen mit und ohne Behinde-
rungen auswirken.  
Im 4. Kapitel wird die sozialräumliche Perspektive der Lebenslagen in den Kölner Stadtteilen 
ergänzt. Zunächst werden Wohnsituation und Wohnkosten, Umweltbelastungen und Möglich-
keiten der Mobilität in räumlicher Verteilung dargestellt. Anschließend werden die Segregation 
in der Stadt untersucht sowie Typen von Stadtteilen unterschieden. Für die Stadtteile, die po-
tenziell erhöhte Problem- und Bedarfslagen aufweisen, werden kleinräumig aufbereitete Stadt-
teilprofile erstellt. 
In den Kapiteln 2 bis 4 finden sich jeweils am Ende der Unterkapitel Zusammenfassungen der 
wesentlichen Ergebnisse. 
Das 5. Kapitel bietet eine Zusammenfassung der zentralen Ergebnisse  und zeigt die damit 
einhergehenden Herausforderungen auf. 
Im Wesentlichen werden für diesen Bericht Daten aus dem Jahr 2018 herangezogen. Abwei-
chende Jahreszahlen sind stets an den jeweiligen Stellen kenntlich gemacht. 
Zentrale Trends 
Die Lebenslage der Kölner Bevölkerung unterscheidet sich in vielen Bereichen nicht wesent-
lich von den Lebenslagen der Bevölkerung anderer Großstädte.  
Die Kölner Stadtgesellschaft verändert sich – es wird mehr Jüngere, zugleich aber auch mehr 
Ältere geben, und insgesamt wird Köln noch bunter. Die Vielfalt der Bevölkerung birgt viele 
Chancen und gleichzeitig auch Herausforderungen im Hinblick auf die gesellschaftliche Teil-
habe aller Bevölkerungsgruppen in sich. 
Teilhabechancen und Teilhaberisiken sind im Stadtgebiet ungleich verteilt. Das zeigt eine 
Clusteranalyse (Gruppierung) der Stadtteile nach teilhaberelevanten Indikatoren: Während 25 
Kölner Stadtteile sehr gut aufgestellt sind, sieben gut und 38 durchschnittlich, werden in 16 
Stadtteilen stark erhöhte Problemlagen im Sinne von Mehrfachbelastungen aufgezeigt. Diese 
Stadtteile benötigen besondere Aufmerksamkei t im Hinblick auf Teilhaberisiken in allen Le-
benslagenbereichen, um der Verfestigung von Segregation entgegenzuwirken.  
Der Lebensstandard, der durch Erwerbseinkommen ermöglicht wird, wirkt sich auf den Spiel-
raum zur Gestaltung in allen Lebensbereichen aus: Familiengründung und Wohnqualität, Frei-
zeitgestaltung und Altersvorsorge. Die Erwerbsbeteiligung der Kölner ist in den vergangenen 
Jahren gestiegen, was einem großen Teil der Bevölkerung einen guten Lebensstandard er-
möglicht. Schwierig ist dies dagegen für Personen in prekärer Beschäftigung und diejenigen, 
die auf Leistungen der Grundsicherung angewiesen sind. 
Wenn verschiedene Risiken gleichzeitig auftreten, können diese sich auch in späteren Le-
bensphasen auswirken: Besonders wichtig ist es daher, Teilhaberisiken in den frühen Lebens-
jahren zu begegnen. Hier wird der Grundstein für spätere Teilhabechancen gelegt . Die Ver-
besserung von Lebenslagen, dies zeigt der Bericht eindrücklich, erfordert ein integriertes, er-
gebnis- und wirkungsorientiertes Vorgehen.

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13 
Lebenslagen der Kölner Bevölkerung 
1 Ziele und Konzeption des Lebenslagenberichts 
1.1 Auftrag und Gegenstand 
Die Stadt Köln hat sich zum Ziel gesetzt, eine kontinuierliche Lebenslagenberichterstattung 
aufzubauen. Diese Berichterstattung soll die Lebenslagen der Kölner Bevölkerung beschrei-
ben und analysieren und dabei auch sozialräumliche Betrachtungen ermöglichen. Besondere 
Aufmerksamkeit richtet sich auf die Bevölkerungsgruppen, die von Armut und weiteren Belas-
tungen betroffen oder bedroht sind. Konzeptionell ist dieser Bericht an das Lebenslagenkon-
zept angelehnt, das davon ausgeht, dass „Armut“ nicht nur einen Man gel an finanziellen Mit-
teln bedeutet, sondern darüber hinaus in dem Ausmaß der Teilhabe in verschiedenen Lebens-
lagenbereichen wie z.B. Wohnen, Bildung , Gesundheit oder Erwerbstätigkeit sichtbar wird. 
Somit soll der Bericht nicht nur materielle Armut, sondern mehrfach belastete Lebenslagen in 
sozialräumlicher Differenzierung zum Gegenstand haben. 
Die Erstellung eines Lebenslagenberichts beruht auf einem Ratsbeschluss vom 14.02.2017  
(AN/0215/2017). Demnach soll eine langfristige Berichterstattung aufgebaut werden, die den 
Rahmen für eine integrierte Sozialplanung bildet. Sie soll Verwaltung und Politik zukünftig als 
Basis für eine wirkungsvolle, integrierte Sozialplanung und strategische Steuerung dienen.  
Die Planungsaufgaben in der Stadtverwaltung Köln sind auf verschiedene Ämter und Dezer-
nate verteilt, die teilweise bereichsspezifische Indikatoren und Berichtssysteme aufgebaut ha-
ben. Bisher gab es aber noch keine gemeinsam verantwortete, umfassende analyt ische 
Grundlage, die einen Rahmen für die einzelnen Fachplanungen zur Verfügung stellt. Mit der 
Lebenslagenberichterstattung soll eine fortschreibungsfähige Grundlage entstehen, die als ein 
integrativer Rahmen für zukünftige Analysen und Planungsprozesse dienen kann.  
Nach Ausschreibung vom 29.11.2017 (Öffentliche Ausschreibung Nr. 2017-0054-V-2) und ei-
nem anschließenden Auswahlprozess hat die Stadt Köln das ISG Institut für Sozialforschung 
und Gesellschaftspolitik GmbH im April 2018 mit der Erstellung des Lebenslagenberichtes be-
auftragt.  
Der Bericht wurde in zwei Phasen erarbeitet: Zunächst wurde ein Abstimmungsprozess unter 
Beteiligung von Verwaltung, Politik und Wohlfahrtsverbänden durchgeführt, in dem die Kon-
zeption des Berichtes, die erforderlichen Datengrundlagen und die Schnittstellen zu bestehen-
den Berichtssystemen geklärt wurden. Darauf aufbauend wurde in der zweiten Phase der Le-
benslagenbericht für die Stadt Köln nach der in dieser Weise abgestimmten Konzeption er-
stellt. 
Dieses Kapitel stellt zunächst das Grundkonzept der Lebenslage vor und präsentiert dann die 
Ergebnisse einer Recherche zum Stand der kommunalen Sozialberichterstattung. Weiterhin 
werden die Ergebnisse des Beteiligungs - und Diskussionsprozesses der Entwurfsphase zu-
sammengefasst. Dazu werden zu einer Reihe konzeptioneller Fragestellungen die Antworten 
wiedergegeben, die in einem gemeinsamen Prozess des ISG mit Akteuren aus Verwaltung, 
Politik und Wohlfahrtsverbänden erarbeitet wurden. Schließlich werden das daraus entwi-
ckelte Konzept der Berichterstattung und die Gliederung des Berichts dargestellt. 
1.2 Konzeptionelle Ansätze der Sozialberichterstattung 
Kommunale Armutsberichte waren in den 1980er und 1990er Jahren oft als „Sozialhilfebe-
richte“ angelegt mit dem Schwerpunkt auf materielle Ar mutslagen. Dieser Ansatz erschien in

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14 
dem Maße als unzureichend, wie das Zusammenwirken prekärer Lebensverhältnisse in ver-
schiedenen gesellschaftlichen Bereichen stärker in den Vordergrund rückte und neben mone-
tären auch nicht-monetäre Belastungsfaktoren in den Blick genommen wurden. Dabei werden 
Armut, Ungleichheit und soziale Ausgrenzung als unterschiedliche Konzepte zur Beschrei-
bung benachteiligter Lebenslagen gesehen, die sich teilweise überschneiden, teilweise aber 
auch verschiedene Sachverhalte bezeichnen. Eine umfassende Sozialberichterstattung sollte 
diese drei Konzepte integrieren, damit sich die unterschiedlichen Perspektiven wechselseitig 
ergänzen können. 
1.2.1 Materielle Armut 
„Armut“ im Sinne von unzureichendem Lebensunterhalt bezeichnet eine Lebenssit uation, in 
der die verfügbaren materiellen Mittel nicht ausreichen, um den Lebensunterhalt zu bestreiten. 
Unter den Lebensbedingungen in Deutschland ist nicht von Armutslagen wie etwa in der Drit-
ten Welt auszugehen, sondern hier stellt sich die Frage, welche Bevölkerungsgruppen ihr so-
ziokulturelles Existenzminimum nicht sichern können und daher auf Leistungen der Mindest-
sicherung angewiesen sind, die in den Formen der Sozialhilfe (Hilfe zum Lebensunterhalt und 
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderu ng), des Arbeitslosengelds II und der Leis-
tungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz materielle Armutslagen verhindern sollen. Da-
ten hierzu liegen auf kommunaler Ebene auch kleinräumig vor. 
1.2.2 Relative Armut 
„Armut“ als Ungleichheit bezieht sich auf die gesellschaftlich akzeptable Lebensweise und wird 
oft mit Bezug auf die Grenze „60% des mittleren äquivalenzgewichteten Einkommens (Me-
dian)“ gemessen.1 Wegen dieser Relation zur mittleren Lebensform in einer Gesellschaft wird 
sie als „relative Armut“ bezeichne t. Dieser Indikator dient vor allem der Vergleichbarkeit der 
Einkommensverteilung in verschiedenen Ländern oder Städten. Auf kommunaler Ebene lie-
gen hierzu in der Regel keine Daten vor, sondern müssen im Rahmen einer Bürgerbefragung 
gesondert erhoben werden. In Köln ist dies z.B. in der „Leben in Köln“-Umfrage (2016) erfolgt. 
1.2.3 Soziale Ausgrenzung und mehrdimensionale Lebenslage 
Im Unterschied zu diesen beiden auf die materielle Lage ausgerichteten Konzepten ist der 
Begriff der sozialen Ausgrenzung umfassender angelegt. Er beschreibt Ungleichheiten in ver-
schiedenen gesellschaftlichen Bereichen, die auch nicht-monetären Charakter haben wie z.B. 
geringe Chancen im Bildungssystem, im Beschäftigungssystem oder Beeinträchtigungen im 
gesundheitlichen Bereich.2 Auf diese Ausgrenzungen bzw. Ungleichheiten beziehen sich ver-
schiedene Strategien der Inklusion wie z.B. Bildungs - und Qualifizierungsmaßnahmen, Be-
schäftigungsförderung, gesundheitliche Prävention, Förderung der Integration von Migranten 
etc.3 
 
1  Zur Berechnung der relativen Armutsquote wird die Summe der Nettoeinkommen eines Haushalts den 
einzelnen Haushaltsmitgliedern in gewichteter Form zugerechnet. Damit wird berücksichtigt, dass größere 
Haushalte günstiger wirtschaften können als kleinere Haushalte. Es wird so berechnet, dass dem ersten 
Erwachsenen im Haushalt ein Äquivalenzgewicht von 1,0, jeder weiteren Person  ab 14 Jahren ein 
Äquivalenzgewicht von 0,5 und Kindern unter 14 Jahren ein Äquivalenzgewicht von 0,3 zugerechnet wird 
(neue OECD-Skala). Nach dieser Berechnungsweise haben z.B. zwei Erwachsene mit einem Kind unter 14 
Jahren einen Lebenshaltungsbedarf, der nicht das Dreifache, sondern das 1,8 -Fache eines Einpersonen-
haushaltes beträgt (Summe der Äquivalenzgewichte: 1,0+0,5+0,3 = 1,8).  
2  Personen können auch aufgrund weiterer Merkmale w ie z.B. Geschlecht, Herkunft, Sexualität oder ihrem 
Alter ausgegrenzt werden. Die Aufzählung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. 
3  Engels, D. (2013): „Lebenslagen“ in: Grunwald, K.; Horcher, G.; Maelicke, B. (Hg.), Lexikon der Sozial wirt-
schaft, Nomos Baden-Baden (2) 2013, S. 615 -618. - Engels, D. (2015): Lebens lage und gesellschaftliche

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Eine umfassend angelegte Sozialberichterstattung sollte nicht auf eine lediglich monetär ori-
entierte Armutsberichterstattung reduziert werden, sondern im Sinne des dritten Konzepts Be-
lastungen und Ausgrenzungen sowohl in monetären als auch nicht-monetären Bereichen un-
tersuchen. Um die Mehrdimensionalität von sozialen Ungleichheiten angemessen beschrei-
ben zu können, folgt sie dem Ansatz der „Lebenslage“, der die Wechselwirkungen von mate-
riellen Lebensverhältnissen mit weiteren Einflussfaktoren wie Bildung, Beschäftigung bzw. Ar-
beitslosigkeit, Krankheit und Behinderung, Wohnsituation, Familienkonstellationen und sozia-
len Netzwerken etc. mit in den Blick nimmt.4 Die einzelnen Bereiche der Lebenslage sind auf-
einander bezogen und miteinander verflochten (Abb. 1).  
Abb. 1 Bereiche der Lebenslage und gesellschaftliche Zugangsschwellen 
 
Quelle: ISG 2019 (Wechselbeziehungen nur beispielhaft dargestellt) 
Konzentriert man sich beispielsweise auf die Lebenslagen im mittleren Alter, ergibt sich ver-
einfacht folgende Wechselbeziehung: 
▪ Die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben und eine zufriedenstellende Wohn- und 
Lebenssituation einschließlich der Partizipation am kulturellen Leben setzen ein be-
stimmtes Maß an materiellen Mitteln voraus. 
▪ Diese materiellen Mittel werden in der Regel durch Arbeit erworben (wenn nicht hin-
reichendes Vermögen zur Verfügung steht), und soweit sie nicht ausreichend sind, 
wird dieser Mangel dem Bedarf entsprechend durch Transferleistungen kompen-
siert. 
▪ Der Zugang zur Erwerbsarbeit setzt – neben einer Arbeitserlaubnis – die erforderli-
che physische und psychische Leistungsfähigkeit voraus sowie bestimmte Niveaus 
der schulischen Bildung und beruflichen Qualifikation. 
 
Inklusion: Theoretischer Ansatz und empirische Umsetzung am Beispiel von Personen mit Migrationshinter-
grund, in: Romahn, H.; Rehfeld, D. (Hg., 2015): Le benslagen – Beiträge zur Gesellschaftspolitik, Marburg, 
S. 153-174. – Engels, D. (2017): Lebenslage, in: Fachlexikon der Sozialen Arbeit, hrsg. vom Deutschen 
Verein für öffentliche und private Fürsorge, 8. Auflage 2017, Baden-Baden, S. 547-548.  
4  Engels, D. (2006): Lebenslagen und soziale Exklusion. Thesen zur Reformulierung des Lebens lagen-
konzepts für die Sozialberichterstattung, in: „Sozialer Fortschritt“ Heft 5/2006, S. 109 – 117.

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16 
▪ Diese Qualifikationen werden im Bildungssystem erworben, das nicht nur die Zu-
gangsvoraussetzungen für die Teilhabe an weiteren Lebensbereichen schafft, son-
dern selbst mehrere Zugangsschwellen enthält wie die zu einer guten weiterführen-
den Schule und später die Zugangsschwelle zu einer akademischen Bildung. 
So können die einzelnen Bereiche der Lebenslage zueinander in Beziehung gesetzt werden. 
Die Lebenslage einer Person oder einer Personengruppe besteht in der Art und Weise, wie 
diese Bereiche zusammenwirken. Belastete Lebenslagen entstehen dadurch, dass einige der 
genannten Zugangsvoraussetzungen nicht erfüllt werden und dadurch die Teilhabe an Bil-
dung, Wohlstand, Wohnqualität etc. nicht erreicht wird. Wenn Zugangsschwierigkeiten in meh-
reren Bereichen der Lebenslage entstehen, weil z.B. geminderte Leistungsfähigkeit und Bil-
dungsdefizite den Zugang zu Arbeit und Einkommen verstellen, wird von kumulierten Belas-
tungen bzw. einer prekären Lebenslage gesprochen. 
Für Personen in anderen Lebensphasen kann sich eine andere Konstellation der Lebenslage-
bereiche ergeben.  
So steht für Kinder (und die Frage, inwieweit sie möglicherweise in Zukunft ein hohes Armutsri-
siko haben) der Bereich der Bildung im Vordergrund. Zugangsvoraussetzungen zu guten Bil-
dungschancen sind insbesondere die Bildungsbedingungen in der Familie, Gesundheit, 
Sprachkompetenz und ein förderliches soziales Umfeld. Ein wichtiger Indikator für soziale In-
klusion stellt der Übergang zu höheren Bildungsstufen dar. 
Für Seniorinnen und Senior en spielt ebenfalls die Erwerbsarbeit kaum eine Rolle, dagegen 
stehen für sie die Chancen zur gesellschaftlichen Partizipation im Zentrum ihrer Lebenslage; 
diese werden entscheidend durch ihre Gesundheit, Bildung, Mobilitätsangebote in der Wohn-
umgebung und die Lebendigkeit sozialer Netzwerke geprägt. 
Für Migrantinnen und Migranten ist der Migrationsstatus (z.B. aufenthaltsrechtlicher Status) 
bzw. der Migrationshintergrund für Chancen zur Partizipation an der Gesellschaft bedeutsam. 
Dabei ist zu analysieren, w ie Migrationshintergrund und soziale Schicht - bzw. Milieuzugehö-
rigkeit miteinander verschränkt sind. 
In Fortführung dieser Analyse lassen sich für unterschiedliche gesellschaftliche Gruppen bzw. 
für unterschiedliche Lebensphasen jeweils typische Lebenslage-Konstellationen einschließlich 
der relevanten Teilhabeschwellen herausarbeiten und dann auf der Grundlage empirischer 
Daten analysieren. Dabei kann das Verhältnis zwischen einer Betrachtung der Lebenslagedi-
mensionen im Querschnitt und einer Lebensverlaufsperspektive im Längsschnitt unterschied-
lich gewichtet werden: Es lassen sich einzelne Lebensphasen unterscheiden, innerhalb derer 
dann altersgruppenbezogene Konstellationen der Lebenslage untersucht werden, oder die Be-
reiche der Lebenslage bilden die primäre Struktur, innerhalb derer dann nach Lebensphasen 
unterschieden wird. 
Die so beschriebenen Lebenslagen einzelner Personen oder Personengruppen sind in den 
Kontext der Gesellschaft eingebunden. Auch die Gesellschaft ist in verschiedene Bereiche 
oder „Teilsysteme“ untergliedert, in denen Organisationen spezifische Funktionen wahrneh-
men (Luhmann 1996). Wechselt man die Perspektive von der individuellen Lebenslage zur 
gesellschaftlichen Ebene, so entsprechen den einzelnen Bereichen der Lebenslage jeweils 
unterschiedliche Teilsysteme der Gesellschaft: Beispielsweise erfolgt Lernen innerhalb des 
gesellschaftlichen Bildungssystems, Erwerbstätigkeit innerhalb des Wirtschaftssystems, 
Krankheitsbehandlung in den Strukturen des Gesundheitssystems und freiwilliges Eng age-
ment innerhalb der Strukturen der Zivilgesellschaft. In dieser Perspektive wird deutlich, wie 
Individuen in gesellschaftliche Strukturen eingebunden sind. Diese Teilsysteme verfolgen aber 
ihre jeweilige Eigenlogik, so ist z.B. das Bildungssystem primär auf Qualifikation ausgerichtet,

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17 
das Wirtschaftssystem auf Produktivität, der Wohnungsmarkt auf ertragreiche Immobiliennut-
zung etc. , und  Personen, die die jeweils geforderten Voraussetzungen erfüllen, werden in 
diese Teilsysteme reibungslos einbezogen. Andere, die diese Voraussetzungen nicht erfüllen 
und der systemspezifischen Eigenlogik nicht vollständig entsprechen (z.B. wegen geringer 
Qualifikation, unzureichender Sprachkompetenz, einer Beeinträchtigung oder aus anderen 
Gründen), drohen aus dem Teilsystem  ausgeschlossen zu werden. Diese Perspektive kann 
deutlich machen, dass es nicht nur in individueller Verantwortung liegt, wie gut gesellschaftli-
che Teilhabe gelingt, sondern auch an der Aufnahmebereitschaft bzw. Inklusivität des gesell-
schaftlichen Teilsystems. So kann beispielsweise ein Wirtschaftssystem in Zeiten hoher, fach-
spezifischer Anforderungen Personen mit geringer Qualifikation ausgrenzen, die zu anderen 
Zeiten (wie etwa in den ersten Jahrzehnten der Nachkriegszeit) in die Produktion gut einge-
bunden waren. 
Das Konzept der sozialen Teilhabe bzw. Ausgrenzung hat Castel (2008) als ein Kontinuum 
beschrieben. Es gibt demnach gesellschaftliche Zonen der sicheren Teilhabe, Zonen der aus 
verschiedenen Gründen mehr oder weniger starken „Gefährdung“ der Teilhabe und Zonen der 
sozialen „Ausgrenzung“. Auch diese Betrachtungsweise rückt die Gesellschaft mit ihren Teil-
habe- und Ausgrenzungsmechanismen in den Blickpunkt. Sie zielt darauf ab, kontinuierlich 
daran zu arbeiten, dass Armutsfolgen – dort wo es möglich erscheint – weniger zu Ursachen 
zukünftiger Armut werden. 
1.3 Zum Stand der kommunalen Sozialberichterstattung 
Im Rahmen der Konzeptionsphase wurden aktuelle kommunale Sozialberichte im Hinblick auf 
den konzeptionellen Ansatz, die Strukturierung der Themen sow ie die verwendeten Daten-
grundlagen und Methoden der Berichterstellung ausgewertet. Die Ergebnisse dieser Recher-
che werden im Folgenden anhand der untersuchungsleitenden Fragestellungen zusammen-
gefasst. 
Ziele und Adressaten 
Mehrere Berichte benennen in einer Einleitung nur kurz und knapp ihre Zielsetzung. Ausführ-
lichere Erläuterungen der Zielsetzung bilden eher eine Ausnahme. Andere Berichte formulie-
ren keine Zielsetzung, sondern stellen weitgehend unkommentiertes Zahlenmaterial dar. 
Wenn Zielsetzungen ausgeführt werden, wird häufig genannt, dass eine empirische Grundlage 
für Entscheidungsträger in Verwaltung, Politik und/ oder Zivilgesellschaft geschaffen werden 
soll. Weitere Zielsetzungen sind, einen möglichst umfassenden und anschaulichen Überblick 
zum jeweiligen Thema zu liefern oder Datengrundlagen für einen fundierten sozialpolitischen 
Diskurs bereitzustellen. Einige Berichte sollen explizit der „Sozialplanung“ dienen, wobei der 
Bericht als Analyse- und Beratungsinstrument mit bestehenden Fachplanungen verzahnt wer-
den soll. Die Zielsetzung, einen „integrierten“ Bericht oder eine „integrierte“ Planungsgrund-
lage herzustellen, wird mehrfach genannt, manchmal auch mit explizitem Bezug auf verschie-
dene Fachbereiche, die dadurch zu „integrierterem“ Handeln befähigt werden bzw. Wechsel-
wirkungen erkennen sollen. 
Nur in wenigen Berichten wird explizit ein Adressat benannt. Häufig kann durch die Beschrei-
bung der Zielsetzung und der doch zumindest voraussetzungsvollen Darstellungsweise darauf 
geschlossen werden, dass sich der Bericht an Personen richtet, die sozialpolitisch aktiv oder 
zumindest gut informiert sind, d.h. die lokale Verwaltung, die lokale Politik und die lokale Trä-
gerlandschaft.

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18 
Theoretische Grundlagen und Strukturierungskonzepte 
Theoretische Grundlagen der Sozialberichterstattung werden nur in wenigen kommunalen Be-
richten ausführlich erörtert, solche Grundlagenreflexionen finden sich eher in den Berichten 
auf Landesebene. Inhaltlich werden beispielsweise der ressourcenorientierte Ansatz und der 
Lebenslagenansatz mit ihren Vor- und Nachteilen gegenübergestellt. Auf das Konzept der „Le-
benslage“ wird häufig Bezug genommen, allerdings nicht immer mit einer aussagekräftigen 
Erläuterung, was damit gemeint ist. In manchen Berichten werden Konzepte von absoluter und 
relativer Armut oder der Begriff der „sozialen Ausgrenzung“ kurz erläutert. Andere Berichte 
konzentrieren sich ausführlicher auf das, was unter „Bildung“ verstanden wird oder in welchem 
Sinne von „Sozialraumorientierung“ gesprochen wird. 
Basisbericht und Schwerpunktsetzung 
Viele Berichte verstehen sich als umfassende Berichte mit der Funktion, einen integrierten 
Überblick zu geben. Dagegen kombinieren manche Berichte eine regelmäßig fortgeschrie-
bene Berichterstattung mit fokussierten Berichtsteilen, di e besonders vertiefende Ausführun-
gen zu ausgewählten Fragestellungen ergänzen. 
Methoden und Daten 
In den meisten Berichten werden statistische Daten in Form von Tabellen, Balken - und Säu-
lendiagrammen sowie Liniendiagrammen aufbereitet und textlich kommentiert. Darüber hinaus 
werden in einigen Berichten kleinräumige Typisierungen vorgenommen, um Gebiete zu iden-
tifizieren, die besonderer sozialpolitischer Aufmerksamkeit bedürfen. So wird in einem Bericht 
eine Typisierung von Stadtbezirken nach Sozialstrukturindikatoren vorgenommen, um die drei 
Typen (1) besser situierte Sozialräume, (2) durchschnittliche soziale Lagen und (3) Gebiete 
mit besonderem sozialem Handlungsbedarf unterscheiden zu können.  
Die Datengrundlage bilden in aller Regel die verfügbaren Statistiken der Statistischen Ämter, 
die auch Statistiken der Sozialversicherungen anbieten. Kommunale Statistiken, die ohnehin 
erstellt werden müssen, werden auch in die kommunalen Berichte integriert. Nur in wenigen 
Kommunen werden im Zuge der Sozialberichterstattung eigene Erhebungen durchgeführt. 
Räumlich-regionaler Vergleich 
In den kommunalen Berichten ist es nicht üblich, die eigenen Daten mit denen anderer Kom-
munen zu vergleichen. Häufiger wird hingegen innerhalb des Berichtsgebietes noch einmal 
kleinräumiger untergliedert, um hier Vergleiche herzustellen. In Landkreisen werden dabei 
Teilräume des Kreises unterschieden. In kreisfreien Städten werden dagegen einzelne Sozi-
alräume innerhalb der Stadt abgegrenzt, wobei die Analysetiefe sehr unterschiedlich ist. 
Handlungsbezug und Darstellung von Maßnahmen 
Während viele Berichte ihre Funktion primär in Deskription und Analyse sehen, enthält ein Teil 
der Berichte auch Hinweise auf aktuellen oder zukünftigen Handlungsbedarf bzw. Handlungs-
empfehlungen. Diese werden  aber meist allgemein formuliert und nur selten zu konkreten 
Maßnahmenvorschlägen ausgearbeitet. 
Beteiligungsprozesse 
In der kommunalen Berichterstattung finden sich nur wenige Beispiele für Beteiligungen, die 
über die Verfasser des Berichts hinausgehen. Dabei handelt es sich um Stellungnahmen von 
Wohlfahrtsverbänden oder themenspezifischen Arbeitsgruppen.

Kölner Lebenslagenbericht 2020 
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1.4 Verlauf der Berichterstellung 
Der Berichterstellung wurde eine Konzeptionsphase vorangestellt, in der unterschiedliche An-
sätze der Sozialberichterstattung geprüft, Erwartungen an den Kölner Lebenslagenbericht er-
mittelt und die Berichtsstruktur diskutiert wurden. Diese Konzeptionsphase wurde im Zeitraum 
von April bis Dezember 2018 durchgeführt und umfasste eine Literaturauswertung zum Stand 
der kommunalen Sozialberichterstattung, Einzelgespräche mit Vertretern der Ämter der Ver-
waltung sowie eine Einbeziehung von Akteuren aus Verwaltung, Politik und Wohlfahrtsverbän-
den im Rahmen mehrerer Fachveranstaltungen. Die Ergebnisse dieser Arbeitsschritte wurden 
am Ende dieser Phase ausgewertet und aus fachlicher Sicht eingeordnet. Auf dieser Grund-
lage wurde ein Berichtskonzept erstellt, das in einer gemeinsamen Fachveranstaltung mit Ver-
tretern von Verwaltung, Politik und Wohlfahrtsverbänden erörtert wurde. Auf der Grundlage 
dieses partizipativen Konsultationsprozesses traf die aus Vertreterinnen und Vertretern der 
Verwaltung bestehende Lenkungsgruppe im Dezember 2018 ihre Entscheidung über das Be-
richtskonzept einschließlich der gewünschten Konzeptvarianten. Den Verlauf der Konzepti-
onsphase stellt die folgende Abbildung im Überblick dar. 
Abb. 2 Verlauf der Konzeptionsphase 
 
Quelle: ISG 2018 
An die Konzeptionsphase schloss sich die Phase der Datenauswertung und Berichterstellung 
an. Im Zeitraum von Januar bis Oktober 2019 wurden die erforderlichen Daten angefordert, 
aufbereitet und ausgewertet. Ein erster Berichtsentwurf wurde zwischen März und September 
2019 erstellt und mit der Lenkungsgruppe diskutiert. Im Zeitraum von Juli 2019 bis März 2020 
wurde der Berichtsentwurf mit den Fachämtern abgestimmt. Anregungen zur Überarbeitung 
des Berichts wurden entgegengenommen, geprüft und eingearbeitet.

Kölner Lebenslagenbericht 2020 
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1.5 Konzept des Kölner Lebenslagenberichts 
Die Vorbereitung des Kölner Lebenslagenberichts war in mehrere Kontextbezüge eingebun-
den. Zum einen sollte der Bericht mit der Arbeitsweise der Fachbereiche der Verwaltung kom-
patibel sein, indem er an etablierte Statistiken, Indikatoren und Berichtssysteme anknüpft. Zum 
andern waren die Erwartungen und konzeptionellen Vorschläge von Verwaltung, Politik und 
Wohlfahrtsverbänden zu sondieren, um von Beginn an die Möglichkeiten und Grenzen des 
Lebenslagenberichts transparent zu machen. Im Verlaufe der Konzeptphase, die der Erstel-
lung des Lebenslagenberichts vorgeschaltet war, wurden daher grundlegende Orientierungs-
linien der Berichtskonzeption in partizipativer Form diskutiert und Konkretisierungen erarbeitet. 
Die Ergebnisse dieser Klärungsphase werden im Folgenden zusammengefasst. 
1.5.1 Ziele und Adressaten 
Zu den zentralen Zielen des Lebenslagenberichts gehört es, die Datenlage über die Bedarfs-
lagen in der Bevölkerung zu verbessern. Anhand quantitativer statistischer Daten wird ein the-
menübergreifender, gut erläuterter Überblick geschaffen und mit kleinräumigen Daten hinter-
legt. Dabei bündelt der Bericht bestehendes Wissen auf der Basis vorhandener Daten und 
Berichte der Stadt Köln und ist anschlussfähig an bewährte Arbeiten. Damit wird eine empiri-
sche Grundlage geschaffen, um Aushandlungsprozesse in Politik und Verwaltung zu erleich-
tern und politische Entscheidungen, Handlungen und die Steuerung begrenzter Ressourcen 
empirisch zu hinterlegen. Der Bericht kann dazu beitragen, ein e integrierte, datengestützte 
Fachplanung zu fördern und Räume zu identifizieren, in denen eine Problemlage besteht. 
Der Bericht dient nicht nur der Arbeit in Politik und Verwaltung, sondern verfolgt auch explizit 
die Interessen der Bürgerinnen und Bürger. Durch die Offenlegung der Bedarfe der Bevölke-
rung findet eine Sensibilisierung für das Thema Armut statt, die letztlich auch zum Empower-
ment der Bürgerinnen und Bürger beiträgt. 
Letztlich soll der Lebenslagenbericht dazu beitragen, mehr soziale Gerechtigk eit in der Stadt 
herzustellen. Diese Zielsetzung reicht von der Chancengerechtigkeit beim Zugang zu Bildung, 
Erwerbstätigkeit und Einkommen bis zur Verteilungsgerechtigkeit von Umweltressourcen, 
Leistungen der Gesundheitsversorgung und staatlicher Unterstü tzung. Derartige Gerechtig-
keitskonzepte implizieren eine Handlungsorientierung, da die Feststellung von Ungerechtigkeit 
mit einer Ausrichtung auf ausgleichendes Handeln eng verbunden ist (W. Merkel 2007). 
Zu den Zielen des Lebenslagenberichts gehört nicht, Wirkungen früheren Handelns zu unter-
suchen, da Wirkungsanalysen methodisch anspruchsvolle Voraussetzungen haben und lange 
Untersuchungszeiträume erfordern. 
Zu den Adressaten des Lebenslagenberichts gehören in einem umfassenden Sinne sowohl 
Politik und Ver waltung als auch die Fachöffentlichkeit (z.B. Wohlfahrtsverbände, betroffene 
Berufsgruppen) und letztlich alle interessierten Bürger. Dies erfordert, ein besonderes Augen-
merk auf gute Erläuterungen und klare Sprache zu legen. Die möglicherweise weitergehenden 
fachlichen Ansprüche der Verwaltung, der Wohlfahrtspflege und der Berufsgruppen, die sich 
für die Themen des Berichts interessieren, müssen demnach immer gegen die Verständlich-
keit und Übersichtlichkeit des Berichts abgewogen werden. Der Bericht spannt für die fachliche 
Detailplanung einen Rahmen auf und verknüpft sie bestmöglich mit anderen Fachplanungen. 
Er kann sie aber weder ersetzen, noch kann er ihr fachliches Wissen oder fachliche Daten 
bieten, die ihr zuvor unbekannt gewesen wären.

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1.5.2 Theoretische Grundlagen und Strukturierungskonzepte 
Ähnlich wie die Sozialberichterstattung des Landes NRW (MAIS NRW 2016) und die Armuts- 
und Reichtumsberichterstattung des Bundes (Bundesregierung 2017) sowie weite Teile der 
sozialwissenschaftlichen Armutsforschung (z .B. Huster et al. 2018) orientiert sich auch der 
Kölner Lebenslagenbericht an den Analysekonzepten der Lebenslage und der sozialen Teil-
habe bzw. Ausgrenzung (vgl. Kap.1.2). 
Das Lebenslagenkonzept nimmt die Wechselwirkungen zwischen grundlegenden Dimensio-
nen der Lebenslage in den Blick. Das Lebenslagenkonzept hält zur Analyse von (fehlenden) 
Handlungsspielräumen an, die in der Gesellschaft ungleich vert eilt sind, sowie zur Analyse 
von Belastungen in einzelnen Dimensionen und von kumulierten Belastungen in mehreren 
Dimensionen. Was als „Belastung“ anzusehen ist, kann in jeder Dimension spezifisch definiert 
werden (z.B. „ohne Schulabschluss“ im Bereich Bildung, „arbeitslos“ im Bereich Erwerbstätig-
keit, „chronisch krank“ im Bereich Gesundheit etc.). Damit konzentriert sich dieses Konzept 
darauf, die ungleiche soziale Teilhabe verschiedener Bevölkerungsgruppen an verschiedenen 
Dimensionen der Lebenslage und a n entscheidenden Schwellen offenzulegen. Soweit dies 
möglich ist, wird dabei versucht, ursächliche Zusammenhänge aufzudecken. Somit wird auch 
analysiert, an welchen Stellen Teilhabe ungleich realisiert wird und deshalb ggf. eine Problem-
lage entsteht.  
Im Zeitverlauf kann eine bestimmte Lebenslage, die das Ergebnis einer zeitlich vorhergehen-
den Entwicklung ist, zugleich zu den Ursachen für eine zeitlich nachfolgende Lebenslage ge-
hören. In einer Lebensverlaufsperspektive wird in dieser Weise versucht, Belastu ngen und 
Ausgrenzungen in einer späteren Lebensphase mit früheren Entwicklungsproblemen im Zu-
sammenhang zu sehen. Dabei können in jeder Lebensphase wiederum die unterschiedlichen 
Lebensbereiche in ihrer Wechselwirkung beschrieben werden; das übergreifende Strukturie-
rungsprinzip wird in diesem Falle aber durch die aufeinanderfolgenden Lebensphasen vorge-
geben. 
Der Kölner Lebenslagenbericht wird übergeordnet nach Lebensphasen strukturiert und nach-
geordnet nach den Bereichen der Lebenslage, um den Aspekt der Fo lgewirkungen früherer 
Belastungen im Zusammenhang des Lebensverlaufs besser zur Geltung bringen zu können. 
Bei der Definition einzelner Lebensphasen wurde (unter Bezugnahme auf den Vierten Armuts- 
und Reichtumsbericht der Bundesregierung) in einem ersten Z ugriff unterschieden zwischen 
Kindheit und Jugend, Erwerbsalter und Seniorenalter ab dem Renteneintritt. Da aber die 
Phase des Erwerbsalters sehr umfangreich ist und unterschiedliche Prozesse des Erwerbsein-
stiegs und der Familiengründung, der Konsolidierung beruflicher und privater Teilhabe sowie 
der Vorbereitung des Berufsausstiegs und der nachfamiliären Phase umfasst, wurde hier 
nochmals unterschieden zwischen jüngerem und mittlerem Erwachsenenalter (Abb. 3).  
Abb. 3 Entscheidende Übergänge und Risiken in vier Lebensphasen 
 
Quelle: BMAS (2013): Vierter Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung, S. 24.

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Dabei ist zu berücksichtigen, dass die entsprechende Abgrenzung nach Altersjahren in stan-
dardisierter Form erfolgt; mit Abweichungen von diesen Alterskatego rien ist zu rechnen, so-
wohl weil individuelle Lebensverläufe in jeweils unterschiedlichen Phasensequenzen verlaufen 
können als auch weil gesellschaftliche Teilsysteme mit unterschiedlichen Abgrenzungen ar-
beiten. 
1.5.3 Basisbericht und Schwerpunktsetzung 
Der Kölner Lebenslagenbericht soll in regelmäßigen zeitlichen Abständen erstellt werden, um 
die soziale Entwicklung im Zeitverlauf darstellen und analysieren zu können. Dies erfordert, 
dass ein grundlegendes Indikatorenset in jedem Bericht in unveränderter Weise a ngewandt 
wird, um entsprechende Vergleiche über die Zeit zu ermöglichen.  
Darüber hinaus soll die Möglichkeit bestehen, einzelne Themen vertieft zu behandeln und über 
eine indikatorengestützte Darstellung hinaus auch qualitative Aspekte in die Beschreibung ein-
zubeziehen. Solche vertiefenden Aufbereitungen eines Themas können aber nur für eine Aus-
wahl einiger weniger Fragestellungen vorgenommen werden. Im ersten Bericht wurde auf eine 
Schwerpunktsetzung verzichtet, da zunächst konzeptionelle Fragen zu klären waren und eine 
Vertiefung einzelner Themen den vorgesehenen zeitlichen Rahmen gesprengt hätte.5 Spätere 
Lebenslagenberichte sollen (aufbauend auf dem ersten) auch solche thematischen Schwer-
punktkapitel enthalten.  
1.5.4 Besondere Zielgruppen 
Bestimmte Zielgruppen werden nicht als übergeordnetes Strukturierungsprinzip herangezo-
gen, um eine Stigmatisierung zu vermeiden. Als nachgeordnete Perspektive kann eine Kon-
kretion der Beschreibung mit Blick auf die Lebenslagen bestimmter Zielgruppen aber hilfreich 
sein. Relevante Zielgruppen werden in der Sozialberichterstattung oft anhand der Kategorien 
Geschlecht, Alter, Behinderung6, Migrationshintergrund7 und Armut definiert. Die Lage unter-
schiedlicher Altersgruppen wird im Kölner Lebenslagenbericht so aufgegriffen, dass dieser 
nach Lebensphasen strukturiert wird. Die Armutsthematik wird anhand der Dimension materi-
eller und nichtmaterieller Einschränkungen behandelt. Unterschiedliche Konstellationen der 
Lebenslage nach Geschlecht, Migrationshintergrund und Behinderung werden als Quer-
schnittsaspekte bei möglichst allen Themen berücksichtigt, soweit die Datenlage dies erlaubt. 
 
5  Eine Kombination von Basisbericht und Schwerpunktkapiteln stellt z. B. der Zweite Teilhabebericht der 
Bundesregierung dar, der einerseits in einem indikatorengestützten Basisbericht die Entwicklung seit dem 
Ersten Teilhabebericht analysiert und andererseits in zwei Schwerpunktkapiteln die Zusammenhänge 
zwischen Migration u nd Beeinträchtigung sowie zwischen Wohnungslosigkeit und Beeinträchtigung 
vertiefend analysiert (BMAS 2017). 
6  Laut Definition zählen zu den Menschen mit Behinderungen alle, die eine langfristige körperliche, seelische, 
geistige oder Sinnesbeeinträchtigung haben, welche sie in Wechselwirkung mit verschiedenen Barrieren an 
der vollen, wirksamen und gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft hindern können . Menschen mit 
einem Grad der Behinderung über 50 gelten als schwerbehindert. 
7  Die Abgrenzung der Einwohnerinnen und Einwohner mit Migrationshintergrund wird in der Stadt Köln durch 
Kombination verschiedener Merkmale aus dem Einwohnermeldeverfahren ermittelt. Die Angaben zum 
Umfang und zur Struktur sind daher , im Gegensatz zu anderen Informationen zur  Einwohnerstruktur, als 
Schätzwerte zu interpretieren, die Hinweise auf Größenordnungen geben.  Dazu zählen neben 
Ausländerinnen und Ausländern auch folgende Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit: 
Aussiedlerinnen und Aussiedler, Eingebürgerte, Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene mit Option auf 
Einbürgerung (Optionspflichtige) unter 23 Jahre n mit weiterer Staatsangehörigkeit  gem. §§ 4 (3), 40b, 29 
(6) StAG sowie Kinder und Jugendliche mit familiärem Migrationshintergrund unter 18 Jahre n, bei denen 
alle Elternteile im Haushalt einen Migrationshintergrund haben.

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Eine weitere Gruppe, die mit besonderen sozialen Herausforderungen konfrontiert ist, sind 
LGBTIQ.8 LGBTIQ machen in Köln einen vergleichsweise hohen Anteil von 10,6% der Bevöl-
kerung aus. Ihr bundesweiter Anteil wird auf rd. 7% geschätzt (Stadt Köln 2019a). Aufgrund 
der schlechten Datenlage wird jedoch auf eine durchgehende Betrachtung dieser Bevölke-
rungsgruppe als Querschnittsthema verzichtet und nur an den Stellen auf die Problematiken 
von LGBTIQ eingegangen, an denen dies besonders relevant erscheint. Eine zukünftige Ver-
besserung der diesbezüglichen Datenlage wird empfohlen. 
Die Umsetzbarkeit dieses Ansatzes wird allerdings durch die Möglichkeiten vorhandener Sta-
tistiken stark begrenzt. Schon die Altersdifferenzierung in die o.g. Lebensphasen kann nicht in 
allen Statistiken konsistent durchgeführt werden. Auch die Differenzierung nach Geschlecht 
ist nicht immer möglich, und erst recht sind die verfügbaren Daten nicht immer nach den Per-
sonengruppen der Menschen mit und ohne Behinderung bzw. mit und ohne Migrationshinter-
grund aufgeschlüsselt. Wenn keine Daten bereitstehen, wird das i.d.R. in Anmerkungen z u 
den dargestellten Daten erwähnt. Im Falle des Merkmals „Menschen mit und ohne Migrations-
hintergrund“ wird alternativ auf die Nationalität, aufgeteilt nach Menschen mit und ohne deut-
sche Staatsangehörigkeit, zurückgegriffen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass ohne das Merk-
mal „Menschen mit und ohne Migrationshintergrund“ viele Informationen verloren gehen. Das 
Merkmal Nationalität ist nur eine Annäherung an das Thema, kann das genannte Merkmal 
jedoch nicht ersetzen. Eine Ausweitung der Datenlage ist diesbezüglich zu empfehlen. Wenn 
die Datenlage es zulässt, werden die Merkmale Behinderung, Migrationshintergrund und Ge-
schlecht auch kombiniert ausgewertet. Sollte dies zu besonderen Erkenntnissen führen, wer-
den diese berichtet.  
1.5.5 Räumlich-regionaler Vergleich 
Die Ergebnisse des Kölner Lebenslagenberichts werden systematisch mit Daten auf Bundes- 
und Landesebene verglichen. Wenn bei zentralen Indikatoren stark auffällige Abweichungen 
festgestellt werden, werden diese ausdrücklich thematisiert. Von einem systematischen über-
regionalen Vergleich mit anderen Städten oder Regionen wird aber abgesehen, da es schwie-
rig ist, mit Köln vergleichbare Städte oder Regionen auszuwählen, und weil diese je nach the-
matischem Zusammenhang anders gewählt werden müssten.  
Innerhalb der Stadt Köln sind kleinräumige Analysen in einem bestimmten Rahmen vorgese-
hen. Eine Reihe von „Kernindikatoren“ wird kleinräumig aufbereitet, um Räume mit potenziell 
erhöhten Problemlagen zu identifizieren. Dabei wird angestrebt, u.a. zum Thema „Umweltge-
rechtigkeit“ die Stufe 1 des vom Deutschen Institut für Urbanistik (DIfU) vorgeschlagenen kom-
munalen Monitorings umzusetzen (Umwelt -Bundesamt 2015). Dabei sollen die Indikatoren 
aus den Bereichen „Soziales“ und „Umwelt“ im Vordergrund stehen, während die In dikatoren 
aus dem Bereich „Gesundheit“ zum einen noch nicht verfügbar und zum anderen für die Iden-
tifikation von besonders belasteten Räumen nicht als hinreichend zielgenau abgrenzbar ein-
geschätzt werden. Eine kartografische Darstellung von (potenziellen) Problemlagen ist zur 
Veranschaulichung der räumlichen Verteilung zu ausgewählten Indikatoren möglich. Weiterhin 
können Stadtteile anhand von Clusteranalysen typisiert werden, um strukturelle Gemeinsam-
keiten und Unterschiede zwischen Teilräumen zu identifizieren. 
In einem eigenständigen Kapitel wird eine Segregationsanalyse vorgenommen, in der ein ver-
stärktes Vorkommen bestimmter (sozialer, ethnischer, arbeitsmarkt- oder altersgruppenbezo-
gener) Merkmale und ihre Entwicklung in einzelnen Teilräumen der Stadt untersucht wird (Kap. 
 
8  LGBTIQ steht für Lesbisch, Schwul, Bi, Trans*, Inter* und Queer bzw. im Englischen entsprechend für 
Lesbian, Gay, Bisexual, Trans, Intersex and Queer.

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4.2). Die Ergebnisse dieser Analysen werden in Erkenntnisse aus der Forschung zu den prob-
lematischen Folgen von Segregationsprozessen eingebettet. 
1.5.6 Handlungsbezug und Darstellung von Maßnahmen 
Inwiefern und mit welcher Reichweite im Bericht Handlungsempfehlungen formuliert werden 
sollen, wurde in den Akteursgruppen dahingehend diskutiert, dass zunächst Problemlagen be-
schrieben werden sollen. Nur geringe Zustimmung erhielt der Vorschlag, dass über das Auf-
zeigen von Problemlagen hinaus im Bericht auch konkrete Maßnahmen zu deren Bearbeitung 
entwickelt werden sollten. Weitgehend befürwortet wurde die Anforderung, dass potentielle 
Problem- oder Bedarfslagen quantifiziert und räumlich verortet werden sollen. Damit soll der 
Lebenslagenbericht ein neutrales, fachliches und möglichst objektives Analysedokument sein. 
Auch in der Literatur wird eine klare Trennung empfohlen zwischen einer Analyse, die im Be-
richt erfolgt, und den daraus ableitbaren Handlungsempfehlungen, über die die interessierten 
Akteure anschließend streiten können (Bartelheimer 2015). 
Kommunale Leistungen in Form von bestehenden Angebotsstrukturen oder finanziellen Inves-
titionen sollen im Bericht nicht dargestellt werden. Eine solche Darstellung würde eine umfas-
sende Recherche und Präsentation von Einrichtungen, Maßnahmen, Angeboten oder Diens-
ten (eine Art „Angebotsatlas“) zu allen Themenbereichen erfordern, was dann im Lebensla-
genbericht breiten Raum einnehmen würde. Gleichwohl ist darauf hinzuweisen, dass auch die 
bestehenden Angebotsstrukturen die Lebenslagen der Bevölkerung beeinflussen. Der Bericht 
soll aber problemorientiert bleiben und nicht Gefahr laufen, eine „kommunale Leistungsschau“ 
zu enthalten. Aus diesem Grunde sollen auch nicht städtische Finanzleistungen dargestellt 
werden. Eine aussagekräftige Darstellung von Haushaltsdaten erscheint (derzeit) nicht mög-
lich, auch wenn es im Sinne eines „strategischen Finanzcontrollings“ intere ssant sein könnte 
aufzuzeigen, für welche Handlungsfelder und Zielgruppen derzeit in welchen Teilräumen der 
Stadt Geld bereitgestellt wird. 
1.5.7 Indikatorengestützte Berichterstattung 
Der Lebenslagenbericht ist als indikatorengestützter Bericht angelegt. Indikatoren sind Kenn-
zahlen auf der Basis statistischer Daten, die zum einen Vergleiche im Querschnitt (z.B. Ar-
beitslosenquoten in Köln und NRW zu einem bestimmten Zeitpunkt) und zum anderen Ent-
wicklungen im Zeitverlauf sichtbar machen (z.B. Veränderungen der Ar beitslosenquote im 
Zeitverlauf). Diese Berichterstattung basiert auf empirischen Daten und leitet von dieser 
Grundlage Schlussfolgerungen zu Belastungssituationen unterschiedlicher Bevölkerungs-
gruppen, Lebensphasen und Teilregionen ab. Dies kann in untersc hiedlicher Tiefe erfolgen, 
wobei die Differenziertheit des verfügbaren Datenmaterials die Möglichkeiten und Grenzen der 
Analyse mit beeinflusst. Daten der veröffentlichten amtlichen Statistik bilden in der Regel den 
Ausschnitt ab, für den die Statistik kon zipiert und bearbeitet wurde, d.h. die Arbeitsmarktsta-
tistik gibt Auskunft über Beschäftigung und Arbeitslosigkeit, die Schulstatistik über den Besuch 
unterschiedlicher Schulformen und den Erwerb entsprechender Schulabschlüsse. 
Gleichzeitig ist aber bekann t, dass die unterschiedlichen Lebensbereiche sich wechselseitig 
beeinflussen (wie in Abb. 1 dargestellt). Solche Wechselwirkungen lassen sich aber nur sehr 
eingeschränkt an den Daten der amtlichen, je nach Bereich spezialisierten Statistik nachver-
folgen. Ausnahmen bestehen darin, dass z.B. die Statistik des Bezugs von Grundsicherungs-
leistungen nach SGB II die Leistungsbeziehenden nicht nur nach Alter, Geschlecht und Nati-
onalität differenziert ausweist, sondern auch nach Familienformen, so dass die belastete Situ-
ation Alleinerziehender im Spannungsfeld von Familienstrukturen und Arbeitsmarkt erkennbar

Kölner Lebenslagenbericht 2020 
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wird. Ein anderes Beispiel sind die Jugendhilfestatistik und die Schulstatistik, soweit sie be-
sonders belastete Bevölkerungsgruppen (z.B. Kinder aus Familien mi t Migrationshintergrund 
bzw. aus Alleinerziehendenhaushalten) mit ihrem Unterstützungsbedarf der Jugendhilfe oder 
auch ihren Erfolgen im Übergang zu weiterführenden Schulen abbilden. 
Eine umfassende Darstellung mehrdimensionaler Lebenslagen setzt voraus, d ass Einzelda-
tensätze mit Angaben aus unterschiedlichen Bereichen der Lebenslage zur Verfügung stehen, 
die systematisch im Hinblick auf mehrdimensionale Wechselwirkungen und kumulierte Belas-
tungen ausgewertet werden können. Diese Daten liegen auf kommunaler Ebene in der Regel 
nicht vor, können aber in einer eigenständigen Befragung erhoben werden. Für den Lebens-
lagenbericht Köln liegen solche Einzeldatensätze vor, die in der „Leben in Köln“-Umfrage 2016 
erhoben wurden. 
1.5.8 Methoden und Daten 
Methodisch werden Datenanalysen für einzelne Lebensphasen und auf der weiteren Ebene 
für einzelne Bereiche der Lebenslage durchgeführt. Wenn möglich, werden mit Einzeldaten-
sätzen (wie der Jugendbefragung 2018 und der „Leben in Köln“-Umfrage 2016) Verknüpfun-
gen vorgenommen, um Mehrfachbelastungen in verschiedenen Altersgruppen zu identifizie-
ren.  
Diese Analysen werden zunächst auf der Ebene der Stadt insgesamt vorgenommen. Für ein-
zelne Kernindikatoren werden weiterhin Analysen für Teilräume der Stadt durchgeführt. Für 
die Darstellung kleinräumig differenzierter Daten werden Karten erstellt. Für die Analyse der 
kleinräumigen Daten werden Indexbildungs- und clusterbildende Verfahren verwendet. 
Regelmäßige Verwendung in der Berichterstattung finden prozessgenerierte Daten der Ver-
waltung, Datenbestände der Landesstatistik sowie Daten der Arbeitsverwaltung. Grund sätz-
lich wurde für den Lebenslagenbericht auf das gesamte Datenangebot des „Data-Warehouse“ 
des Amts für Statistik und Stadtentwicklung zurückgegriffen. Zu manchen Fragestel lungen 
können auch weitere Daten der Fachämter und Dienststellen genutzt werden. 
Zur Identifikation kleinräumiger Unterschiede wird an Daten des „Monitoring Stadtentwicklung“ 
angeknüpft. Für das Monitoring Stadtentwicklung bietet der Lebenslagenbericht ein e inhaltli-
che Einbettung der genutzten Indikatoren und trägt so zum Verständnis des Monitoring Stadt-
entwicklung bei. Wenn es inhaltlich und fachlich passend ist, werden also möglichst Indikato-
ren gewählt, die den vereinbarten Definitionen im Monitoring Sta dtentwicklung entsprechen. 
Im Monitoring Stadtentwicklung liegt ein Fokus auf der Bildung von aussagekräftigen Indizes. 
Im Lebenslagenbericht werden ausgewählte, thematisch passende Indizes aus dem Monito-
ring Stadtentwicklung dargestellt, wenn diese eine z usätzliche Aussagekraft zur Darstellung 
der einzelnen Indikatoren haben. 
Bei Auswertungen zu potenziell erhöhten Problemlagen in bestimmten Teilräumen (insgesamt 
oder bzgl. bestimmter Handlungsfelder) werden die Methoden der Grenzziehung und die Me-
thoden der Indexbildung mit dem Monitoring Stadtentwicklung abgestimmt. Sie sollen einheit-
lich sein, damit beide Systeme zugleich genutzt und die Informationen gut aufeinander bezo-
gen werden können. 
Die Erstellung und öffentliche Diskussion des Lebenslagenberichts kann auch eine Weiterent-
wicklung des Monitorings Stadtentwicklung zur Folge haben, in der Auswahl und Definition der 
im Monitoring Stadtentwicklung zu beobachtenden Indikatoren verändert werden. Monitoring 
Stadtentwicklung und Lebenslagenbericht nehmen auch so aufeinander Bezug.

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Die im Lebenslagenbericht ausgewerteten Daten sollen (analog zur Armuts - und Reichtums-
berichterstattung des Bundes) zwischen zwei Berichtszeitpunkten fortlaufend aktualisiert und 
auf der Internetseite der Stadt Köln zur Verfügung gestellt werden. Daten, die nicht in voller 
Differenzierung im Bericht dargestellt werden, können in Form eines begleitenden Tabellen-
bandes zur Verfügung gestellt werden. 
Eigenständige Erhebungen neuer Daten wurden für den ersten Lebenslagenbericht nicht 
durchgeführt, sondern vorliegende Befragungsdaten genutzt (s.o.). Für nachfolgende Lebens-
lagenberichte könnte sich aber die Erhebung weiterer Daten auf Basis der identifizierten Er-
kenntnislücken als notwendig erweisen. Um dies vora usplanen zu können, soll im Lebensla-
genbericht geprüft werden, welche der genutzten Daten nicht dauerhaft zur Verfügung stehen, 
sondern selbst zu erheben sind. Der Prozess der zukünftigen Datenplanung wird auch dadurch 
unterstützt, dass Datenlücken systematisch für alle Themenbereiche und Querschnittsaspekte 
aufgezeigt werden. 
1.5.9 Beteiligungsprozesse 
Die an der Konzeptentwicklung beteiligten Akteure aus Verwaltung, Politik und den Wohl-
fahrtsverbänden wurden mit ihren Einschätzungen, Erfahrungen und Erwartungen in die Kon-
zeptionsphase einbezogen. Nach deren Abschluss wurde der Lebenslagenbericht vom beauf-
tragten Institut in Abstimmung mit der Auftraggeberin erstellt. Die Verwaltung wurde bei der 
Auswahl und Erläuterung relevanter Daten einbezogen, soweit diese fachliche Beteiligung not-
wendig war. Darüber hinaus war für die Phase der Berichterstellung keine weitere Beteiligung 
der Akteure vorgesehen. Dies entspricht auch dem Votum der in die Konzeption einbezogenen 
Akteure, denen es wichtig war, dass der Lebenslagenbericht ein neutrales Analysedokument 
ist, das möglichst objektiv und fachlich fundiert erstellt wird. Die Fortschreibungen des Lebens-
lagenberichts sollen durch einen wissenschaftlichen Beirat begleitet werden.  
1.5.10 Anknüpfung an bestehende städtische Programme und Strategien 
Der Lebenslagenbericht soll an weitere städtische Programme und Strategien anschlussfähig 
sein, er hat Verbindungslinien zu den Projekten „Kölner Perspektiven 2030“, „Kommunale Prä-
ventionsketten“, „Masterplan Dezernat V“, „STEK Wohnen“ und den Integrierten Handlungs-
konzepten „Starke Veedel – Starkes Köln“. Wie eine wechselseitige Bezugnahme im Detail 
aussehen kann, wird in der Diskussion zu klären sein, die sich an die Vorlage des ersten Le-
benslagenberichts anschließen wird. 
1.6 Datengrundlage des Lebenslagenberichts im Überblick 
Bei der Datengrundlage wurde sowohl auf die amtliche Statistik als auch auf eigene Erhebun-
gen der Stadt Köln zurückgegriffen ( Tab. 1). Im Folgenden werden die „Leben in Köln“ -Um-
frage 2016, die Jugendbefragung 2018 und die Methodik des „Monitoring Stadtentwicklung“, 
die bei den Analysen auf Stadtteilebene verwendet wurde, kurz vorgestellt.

Kölner Lebenslagenbericht 2020 
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Tab. 1 Datengrundlagen im Überblick  
 
Quelle: ISG 2019 
„Leben in Köln“-Umfrage 2016 
Bei der „Leben in Köln“ -Umfrage 2016 (LIKU) handelt es sich um eine wiederholt durchge-
führte Mehrthemenumfrage der Stadt Köln. Auf Basis der Antworten auf Fragen zu verschie-
denen Themenbereichen städtischen Lebens stellt sie planungsrelevante Informationen über 
die Bevölkerung und deren Lebensverhältnisse und Einstellungen zur Verfügung. Die Grund-
gesamtheit der Befragung sind deutsche und ausländische Personen zwischen 18 und 80 Jah-
ren mit Haupt- oder Nebenwohnsitz in Köln. An der zuletzt im Herbst 2016 postalisch durch-
geführten Befragung haben sich rund 14.400 Kölnerinnen und Kölner beteiligt. Die Ergebnisse 
sind nicht nur für Köln, sondern auch auf kleinräumiger Ebene der Stadtteile repräsentativ.9 
Jugendbefragung 2018 
Eine zusätzliche Datenquelle zur Lebenslage von Kindern und Jugendlichen in Köln bietet die 
stadtweite Jugendbefragung 2018, bei der über 5 .000 Jugendliche von 14 bis einschließlich 
20 Jahren teilgenommen haben. Die Jugendbefragung ist eine Maßnahme des Kinder - und 
Jugendförderplans und soll auch als Grundlage für den nächsten Kinder - und Jugendförder-
plan dienen mit dem Ziel einer stärkeren partizipativen Beteiligung der Kölner Jugendlichen.10 
 
9  Für weitere Informationen zur „Leben in Köln“-Umfrage siehe online unter: https://www.stadt-koeln.de/politik-
und-verwaltung/statistik/umfragen 
10  Kinder- und Jugendförderp lan der Stadt Köln 2016 bis 2020: https://ratsinformation.stadt-
koeln.de/getfile.asp?id=608134&type=do& 
Statistik Zentrale Inhalte
Amtliche Statistiken (jährlich)
Bevölkerungsstatistik Bevölkerungsstruktur und -entwicklung
Bevölkerungsprognose zukünftige Entwicklung der Bevölkerung
Wahlstatistik Wahlberechtigte und Wahlbeteiligung
Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung Eckdaten zu Wirtschaft und Produktivität
Kinder- und Jugendhilfestatistik Kinderbetreuung, Unterstützungsleistungen der Jugendhilfe
(Hoch)Schulstatistik Schülerinnen und Schüler, Schulformen, Bildungsabschlüsse, Studierende
Arbeitsmarktstatistik Berufliche Ausbildung, Beschäftigung, Arbeitslosigkeit
Grundsicherungsstatistik nach SGB II Personen und Bedarfsgemeinschaften mit Bezug von Grundsicherung
Sozialhilfestatistik Leistungsbezug von Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter und 
bei Erwerbsminderung, Hilfe zur Pflege
Schwerbehindertenstatistik Menschen mit Schwerbehinderung 
Eingliederungshilfestatistik Leistungsbezieher der Eingliederungshilfe
Gesundheitsberichterstattung Schuleingangsuntersuchungen, Reihenuntersuchungen, Kinderzahngesundheit
Wohnungslosenstatistik Zahl und Unterbringung von Wohnungslosen
Ausländerstatistik Zuwanderung
Asylbewerberleistungsstatistik Leistungsbezug von Asylbewerbern
Umweltstatistik Schadstoffbelastete, hitzebelastete und lärmbelastete Bevölkerung
Pflegestatistik Pflegebedürftige Personen
Rentenstatistik Personen mit Bezug einer Erwerbsminderungs- oder Altersrente
Betreuungsstatistik Personen in rechtlicher Betreuung
Gebäudestatistik Gebäudetyp, Wohnungsgröße, geförderter Wohnraum
Wohnstatistik Wohngeldbewilligungen, Ausstellung von Wohnberechtigungsscheinen
Erhebungen der Stadt Köln
Leben in Köln-Umfrage 
(2016)
Haushaltsstrukturen, Einkommensverteilung, Engagement, subjektive 
Einschätzungen
Jugendbefragung
(2018)
Lebenslagen, Verhalten und subjektive Einschätzungen von Jugendlichen

Kölner Lebenslagenbericht 2020 
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28 
Die Themenfelder der Online-Umfrage umfassten das Leben in Köln, politische Beteiligungen, 
Engagement sowie die Freizeitgestaltung der Kinder und Jugendlichen.11  
Monitoring Stadtentwicklung Köln 
Das Monitoring Stadtentwicklung ist ein integriertes kleinräumiges Beobachtungssystem der 
Stadt Köln. Anhand ausgewählter Kernindikatoren werden Zustand und Entwicklung in ver-
schiedenen verwaltungsrelevanten Themenfeldern (Sozia ler Status, Bildungs - und Teilha-
bechancen von Kindern und Jugendlichen, Demografie, Wohnen) beobachtet. 
Aus allen Indikatoren werden im Monitoring Stadtentwicklung standardisierte („vergleichbar 
gemachte“) Indexwerte berechnet. Dies bringt folgende Vorteile: 
▪ Alle Indikatoren können direkt miteinander verglichen werden. So können gehäufte 
Problemlagen in Teilräumen der Stadt Köln und Zusammenhänge zwischen Indika-
toren identifiziert werden. 
▪ Zustand und Entwicklung in den Kölner Teilräumen können kombiniert betrachtet 
und sogenannte „Entwicklungstypen“ gebildet werden. Diese stellen eine Art „Früh-
warnsystem“ für negative Trends in status-unauffälligen Gebieten dar und geben 
Auskunft über die Entwicklung der „Schere“ zwischen schlechter- und bessergestell-
ten Teilräumen. 
▪ Verschiedene Indikatoren können zu Indizes verrechnet werden, welche einen intui-
tiven Überblick über komplexe Phänomene bieten. 
Die standardisierten Indexwerte beziehen sich immer auf den jeweiligen gesamtstädtischen 
Durchschnittswert eines Indikators. An den Indexwerten ist daher direkt ablesbar, ob und wie 
weit der Wert eines Teilraums über- oder unterhalb des jeweiligen gesamtstädtischen Durch-
schnitts liegt. Alle Indexwerte werden im Monitoring Stadtentwicklung in 5 identische Katego-
rien eingeteilt: 
Abb. 4 Kategorien des Monitoring Stadtentwicklung 
 
Quelle: Stadt Köln - Amt für Stadtentwicklung und Statistik - Statistisches Informationssystem 
In den kleinräumigen Darstellungen des Lebenslagenberichts werden, wenn möglich, Ergeb-
nisse des Monitoring Stadtentwicklung dargestellt. Umgekehrt kann das Indikatorenset des 
Monitoring Stadtentwicklung auf Grundlage der Erkenntnisse des Lebenslagenberichts und 
der öffentlichen Diskussion weiterentwickelt werden. Lebenslagenbericht und Monitoring 
Stadtentwicklung nehmen so aufeinander Bezug. 
  
 
11  Weiterführende Informationen zur Kölner Jugendbefragung 2018 on line unter: 
https://www.jugendbefragung.koeln/

Kölner Lebenslagenbericht 2020 
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29 
2 Bevölkerungs- und Wirtschaftsentwicklung als Rahmen 
der Lebenslagen in Köln 
Der vorliegende Bericht befasst sich mit den Lebenslagen der Kölner Bevölkerung. Um dies-
bezügliche Ergebnisse besser einordnen zu könne n, werden zunächst die demografischen 
und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen beschrieben: Zum einen, wie viele Menschen in 
Köln wohnen, in welchen Konstellationen sie zusammenleben und wie sich die Bevölkerung 
der Stadt im Zeitverlauf entwickelt; zum ander en, unter welchen wirtschaftlichen Rahmenbe-
dingungen sie ihr Leben führen.  
2.1 Bevölkerung und demografische Entwicklung 
Die Bevölkerungsentwicklung sowohl in den vergangenen Jahren als auch in der Zukunft hat 
einen Einfluss auf die Entwicklung der Stadt insgesamt und steht in Zusammenhang mit den 
Herausforderungen, die sich aus den Bedarfslagen unterschiedlicher Bevölkerungsgru ppen 
ergeben, insbesondere in Hinblick auf die Sicherstellung der regionalen Daseinsfürsorge. Da-
her werden hier zunächst die Bevölkerungsstruktur (z.B. quantitatives Verhältnis der Alters-
gruppen zueinander, Bevölkerung mit und ohne Migrationshintergrund) sowie die vergangene 
und zukünftige Entwicklung dieser Strukturen dargestellt.   
2.1.1 Derzeitige Bevölkerungsstruktur 
Zum Jahresende 2018 lebten in der Stadt Köln insgesamt 1.089.984 Personen, davon waren 
533.191 Personen männlich (49%) und 556.793 Personen weiblich (51%).12 Im Jahr 2010 lag 
die Bevölkerungszahl in der Stadt Köln insgesamt noch bei 1.027.504 Personen, somit ist die 
Bevölkerung im Zeitraum von 2010 bis 2018 - bei Frauen und Männern gleichermaßen - um 
6% angestiegen (Tab. 2). 
Tab. 2 Bevölkerungsentwicklung in Köln nach Geschlecht, 2010 bis 2018  
 
Quelle: Stadt Köln - Amt für Stadtentwicklung und Statistik – Statistisches Informationssystem 
 
12  Damit sind alle Einwohnerinnen und Einwohner Kölns gemeint. Dies ist nicht die Einwohnerzahl nach 
Hauptwohnsitz, die mit einer Anzahl von 1.077.768 etwas niedriger ist. 
Anzahl Anteil in % Anzahl Anteil in %
2010 1.027.504 501.072 49% 526.432 51%
2011 1.036.117 505.205 49% 530.912 51%
2012 1.044.555 508.874 49% 535.681 51%
2013 1.044.070 508.041 49% 536.029 51%
2014 1.053.528 513.756 49% 539.772 51%
2015 1.069.192 522.694 49% 546.498 51%
2016 1.081.701 529.417 49% 552.284 51%
2017 1.084.795 530.780 49% 554.015 51%
2018 1.089.984 533.191 49% 556.793 51%
Veränderung 
2010-2018 +6% +6% - +6% -
männlich weiblich
Jahr insgesamt

Kölner Lebenslagenbericht 2020 
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30 
Verhältnis der Altersgruppen zueinander 
176.115 Personen bzw. 16% der Bevölkerung waren Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren. 
Im jungen Erwachsenenalter zwischen 18 und 34 Jahren waren 273.436 Personen (25%), 
449.943 Menschen (41%) waren im mittleren Erwachsenenalte r zwischen 35 und 64 Jahren 
und 190.490 Menschen bzw. 17% der Bevölkerung Kölns waren zu diesem Zeitpunkt im hö-
heren Alter ab 65 Jahren. Der stärkste Anstieg zwischen den Jahren 2010 und 2018 erfolgte 
in der Altersgruppe der Personen unter 18 Jahren, hier hat sich die Zahl im selben Zeitraum 
um 17.245 Personen bzw. um 11% erhöht (Tab. 3).  
Tab. 3 Bevölkerungsentwicklung in Köln nach Alter, 2010 bis 2018 
 
Quelle: Stadt Köln - Amt für Stadtentwicklung und Statistik – Statistisches Informationssystem 
Der starke Anstieg der Zahl der unter 18 -Jährigen lässt sich in erster Linie auf einen starken 
Anstieg der Zahl der jüngeren Kinder zurückführen: Die Altersgruppe der unter Dreijährigen ist 
um 19% (5.305 Personen) und die der Kinder von drei bis unter sechs Jahren ist um 15% 
(3.911 Personen) angewachsen. Am geringsten ist die Zunahme der Zahl der 35- bis 64-Jäh-
rigen um 5% und der Personen ab 65 Jahren mit 4%. Erst bei den Hochaltrigen ab 80 Jahren 
lässt sich im betrachteten Zeitraum ein Anstieg von 45.236 auf 56.728 Personen bzw. um 25% 
verzeichnen. Die Bevölkerung der Stadt Köln ist demnach mit 6% deutlich stärker gestiegen 
als die Bevölkerung auf Landesebene mit lediglich 0,4% und bundesweit mit 1%. 
Diese demografische Entwicklung lässt sich am Jugend- und Altersquotienten13 verdeutlichen.  
Im Jahr 2010 lag der Jugendquotient in der Stadt Köln bei 23 - auf 100 Personen im erwerbs-
fähigen Alter kamen demnach 23 jüngere Personen unter 18 Jahren. Im Jahr 2018 war der 
Jugendquotient mit 24 etwas höher. Im Land Nordrhein-Westfalen lag der Jugendquotient im 
Jahr 2018 bei 27, auf Bundesebene lag er im selben Jahr bei 26 Minderjährigen je 100 Ältere 
zwischen 18 und 64 Jahren.  
Im Jahr 2010 lag der Altersquotient in der Stadt Köln bei 27, wonach 100 Personen im er-
werbsfähigen Alter 27 Personen ab 65 Jahren gegenüberstanden. Bis zum Jahr 2018 ist der 
Altersquotient in Köln auf 26 gesunken. Damit liegt der Altersquotient in Köln auf deutlich nied-
rigerem Niveau als bundesweit mit einem Altersquotienten von 35 und landesweit mit einem 
Altersquotienten von 34. 
 
13  Der Jugendquotient beschreibt das Verhältnis von jüngeren Menschen, die noch nicht im erwerbsfähigen 
Alter sind - dazu werden hier alle Personen unter 18 Jahren gezählt - zu Menschen im erwerbsfähigen Alter 
von 18 bis 64 Jahren. Der Quotient gibt damit wieder, wie viele Personen unter 18 Jahren von 100 Personen 
im erwerbsfähigen Alter zu versorgen sind. In vergleichbarer Weise beschreibt der Altersquotient das 
Verhältnis von ält eren Menschen ab 65 Jahren gegenüber der erwerbsfähigen Bevölkerung zwischen 18 
und 64 Jahren.  
Anzahl Anteil in % Anzahl Anteil in % Anzahl Anteil in % Anzahl Anteil in %
2010 1.027.504 158.870 15% 256.515 25% 428.788 42% 183.331 18%
2011 1.036.117 159.964 15% 259.602 25% 432.549 42% 184.002 18%
2012 1.044.555 161.981 16% 262.151 25% 435.355 42% 185.068 18%
2013 1.044.070 163.702 16% 261.498 25% 432.834 41% 186.036 18%
2014 1.053.528 165.663 16% 263.262 25% 437.707 42% 186.896 18%
2015 1.069.192 169.711 16% 268.001 25% 443.323 41% 188.157 18%
2016 1.081.701 174.102 16% 271.138 25% 446.873 41% 189.588 18%
2017 1.084.795 174.917 16% 271.256 25% 448.750 41% 189.872 18%
2018 1.089.984 176.115 16% 273.436 25% 449.943 41% 190.490 17%
Veränderung 
2010-2018 +6% +11% - +7% - +5% - +4% -
unter 18 J. 18 - 34 J. 35 - 64 J. ab 65 J. 
Jahr insgesamt

Kölner Lebenslagenbericht 2020 
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31 
Im Jahr 2010 lag der Gesamtquotient14 in Köln bei 50 und im Jahr 2018 bei 51, d.h. dass 100 
Personen im erwerbsfähigen Alter 51 Personen im nichterwerbsfähigen Alter zu versorgen 
haben. In Nordrhein-Westfalen mit einem Gesamtquotienten von 60 und in Deut schland mit 
einem Gesamtquotienten von 61 liegen diese Werte deutlich höher.  
Diese Relation zwischen den Bevölkerungsteilen im erwerbsfähigen und im nichterwerbsfähi-
gen Alter ist in Köln positiv in dem Sinne, dass die Versorgung von Personen im Nichterwerbs-
alter durch Erwerbstätige besser gesichert erscheint. Zu berücksichtigen ist allerdings, dass 
Köln als Hochschulstandort einen erheblichen Bevölkerungsanteil von Studierenden hat, die 
zwar im erwerbsfähigen Alter, aber nicht erwerbstätig sind. 
Bevölkerung nach Konfession 
Der Konfession der Bevölkerung wird im vorliegenden Bericht keine maßgebliche Rolle beige-
messen, da es in Deutschland keinen engen Zusammenhang zwischen Konfession und sozi-
oökonomischem Status gibt. Dennoch kann die Teilhabe von Menschen aufgrund ihrer Religi-
onszugehörigkeit in manchen Lebenslagenbereichen eingeschränkt sein. So können z.B. 
kirchliche Arbeitgeber immer noch in vielen Fällen eine Kirchenmitgliedschaft ihrer Angestell-
ten verlangen. Studien zeigen zudem, dass das Tragen eines Kopftuches sich negativ auf den 
Einstellungserfolg bei der Jobsuche auswirken kann (Weichselbaumer 2016). 
Zum Stichtag 31.12.2018 waren 34% der Kölner Bevölkerung römisch-katholischen Glaubens 
und 15% evangelisch. 52% der Personen in Köln gehörten einer anderen oder keiner Konfes-
sion an. Seit dem Jahr 2010 gab es einen Rückgang der Zahl der Personen römisch -katholi-
schen Glaubens um fünf und der Zahl der Personen evangelischen Glaubens um zwei Pro-
zentpunkte. Dementsprechend ist der Anteil der Personen ohne Konfession bzw. mit einer 
anderen Religionszugehörigkeit im selben Zeitraum um sieben Prozentpunkte gestiegen. Eine 
Datenlücke besteht hier insofern, als bei einer Mehrheit der Kölner Bevölkerung keine Aussage 
dazu getroffen werden kann, ob diese konfessionslos ist oder einer anderen Religion wie z.B. 
dem Islam angehört. Laut der Forschungsgruppe Weltanschauungen in Deutschland waren 
im Jahr 2017 deutschlandweit 28% römisch -katholisch getauft, 26% waren evangelisch, 5% 
muslimischen Glaubens und 37% ohne Rel igionszugehörigkeit. Knapp 4% hatten eine sons-
tige Religionszugehörigkeit (Fowid 2019). 
2.1.2 Zukünftige Bevölkerungsentwicklung 
Für eine zukunftsorientierte Planung des politischen Handelns ist es weiterhin wichtig, demo-
grafische Entwicklungsprozesse in der Zukunft abzuschätzen. Auf Basis der Bevölkerungsvo-
rausberechnung des Amts für Stadtentwicklung und Statistik der Stadt Köln kann skizziert wer-
den, mit welchen Trends und Strukturveränderungen die zukünftige demografische Entwick-
lung bis zum Jahr 2040 prognostiziert wird.15  
 
14  Der Gesamtquotient, auch Abhängigenquotient genannt, setzt sich aus dem Jugend - und Altersquotienten 
zusammen und drückt das Verhältnis von Personen im Nichterwerbsalter zur Bevölkerung im erwerbs -
fähigen Alter aus. 
15  Ausgangsbasis für die Bevölkerungsvorausberechnung in Köln sind die Einwohnerinnen und Einwohner mit 
Hauptwohnsitz in Köln zum Stichtag 31.12.2017, auf die jährlich ein Prognosefaktor aufgerechnet und so 
fortgeschrieben wird. Für die Berechnung des Prognosefaktors werden zum einen Geburtenhäufigkeit, 
Lebenserwartung und das Wanderungsgeschehen im Referenzzeitraum 2010 bis 2017 herangezogen, zum 
anderen beruhen sie auf Hypothesen über die Weiterentwicklung der sich gegenwärtig abzeichnenden 
Trends.

Kölner Lebenslagenbericht 2020 
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32 
In der Stadt Köln ist mit einer Zunahme der Bevölkerungszahl bis zum Jahr 2025 um rd. 16.000 
Personen auf 1.106.200 Personen zu rechnen. Im Jahr 2040 ist von 1.145.800 Personen aus-
zugehen, dies macht gegenüber dem Jahr 2018 einen Zuwachs um 5%16 aus (Abb. 5). 
Abb. 5 Bevölkerungsentwicklung in Köln, 2018 bis 2040 
 
Quelle: Stadt Köln - Amt für Stadtentwicklung und Statistik – Statistisches Informationssystem  
Anm.:  Wegen Schätzung sind rundungsbedingte Summenabweichungen möglich, keine Daten nach Querschnittsthemen 
vorhanden.  
Diese Entwicklung verläuft je nach Altersgruppe unterschiedlich: So wird die Zahl der Perso-
nen unter 18 Jahren bis zum Jahr 2030 um 4% auf 184.000 Kinder und Jugendliche steigen, 
im Jahr 2040 werden es 181.700 Personen sein, 3% mehr als 2018. Dabei bleibt die Zahl der 
unter Dreijährigen nahezu konstant, bei den Drei- bis Fünfjährigen wird es nur einen leichten 
Anstieg um 1% geben, und bei den Kindern und Jugendlichen im Schulalter von 6 bis 17 Jah-
ren liegt der Anstieg bei 5%.  
Die Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter wird sich bis zum Jahr 2040 kaum verändern. Die 
Zahl der jungen Erwachsenen von 18 bis 34 Jahre n wird gegenüber dem Jahr 2018 um 1% 
steigen, die Zahl der Personen im höheren Erwerbsalter von 35 bis 64 Jahren wird um 1% 
sinken. 
In der Altersgruppe der Personen ab 65 Jahren ist dagegen mit einer sehr starken Zunahme 
von 27% zu rechnen. In dieser Altersgruppe wird für das Jahr 2025 eine Bevölkerungszahl von 
201.800 Personen und für das Jahr 2040 von 241.500 Personen erwartet. Insbesondere die 
Hochaltrigen ab 80 Jahren nehmen bis zum Jahr 2040 um 18.572 Personen zu, verglichen mit 
dem Jahr 2018 entspricht dies einer prozentualen Veränderung von 33%. 
Für das zu erwartende Bevölkerungswachstum in Köln gibt es mehrere Gründe. Zum einen 
wird auch in Zukunft die Geburtenrate über der Sterberate liegen. Weiterhin gibt es einen stär-
 
16  Anders als in den Veröffentlichungen des Amts für Stadtentwicklung und Statistik der Stadt Köln , die ihre 
Veränderungrate auf das Basisjahr 2017 bezieht, wird die Veränderung hier, zugunsten der aktuellsten 
Bevölkerungszahlen, von 2018 aus berechnet. Daraus ergeben sich kleine Unterschiede in den 
Prozentpunkten z.B. Veränderung insgesamt : In diesem Bericht +5%, in offizieller Bevölkerungsprognose 
+6%.

Kölner Lebenslagenbericht 2020 
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33 
keren Zuzug als Wegzug, und sc hließlich wird die Alterung der Bevölkerung weiter voran-
schreiten, was bedeutet, dass auch in Zukunft die Anzahl älterer Menschen in Köln steigen 
wird. 
Abb. 6 Prognostizierte Entwicklung des Jugend- Alten- und Gesamtquotienten in Köln, 2018 
bis 2040  
 
Quelle: Stadt Köln - Amt für Stadtentwicklung und Statistik – Statistisches Informationssystem  
Infolge dieser Entwicklung wird der Jugendquotient von 24 im Jahr 2018 auf 25 im Jahr 2040 
ansteigen. So kann damit gerechnet werden, dass es je 100 Personen im erwerbsfähigen Alter 
25 Personen unter 18 Jahren geben wird (Abb. 6). 
Der Altersquotient, der im Jahr 2018 in der Stadt Köln bei 26 lag, bis zum Jahr 2040 auf 33 
ansteigen, wonach auf 100 Personen im erwerbsfähigen Alter 33 Personen kommen werden, 
die nicht mehr im erwerbsfähigen Alter sind. 
Der Gesamtquotient von 51 im Jahr 2018 auf 59 im Jahr 2040 ansteigen, was heißt, dass auf 
100 Personen im erwerbsfähigen Alter 59 Personen kommen, die im nicht-erwerbsfähigen Al-
ter sind.  
Der zurzeit in Köln noch niedrige Gesamtquotient wird somit ansteigen, da einerseits die Zahl 
der Personen im erwerbsfähigen Alter auf dem gleichen Niveau bleibt und andererseits sowohl 
die Zahlen der unter 18-Jährigen als auch der ab 65-Jährigen steigen werden. Der demogra-
fische Wandel, der bereits seit Jahren beobachtet werden kann, wird sich somit auch in Zu-
kunft weiter verstärken. Die damit einhergehenden Auswirkungen beziehen sich auf un ter-
schiedliche gesellschaftliche Bereiche. So ist der Fachkräftemangel aktuell bereits in mehre-
ren Branchen zu einer großen Herausforderung geworden, was sich in Industrie und Handwerk 
ebenso wie im Dienstleistungsbereich bemerkbar macht. Insbesondere in d en Bereichen der 
Pflege- und Gesundheitsversorgung wird es zunehmend zu Engpässen kommen, da sich hier 
die prognostizierte Bevölkerungsentwicklung in einem zunehmenden Versorgungsbedarf der 
steigenden Zahl älterer Menschen niederschlagen wird.

Kölner Lebenslagenbericht 2020 
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34 
2.1.3 Migrationshintergrund und rechtlicher Status 
Ein besonderes Augenmerk wird in diesem Bericht auf die Bevölkerung mit Migrationshinter-
grund gerichtet. Zwar gibt es auch in dieser Bevölkerungsgruppe sozioökonomisch gutge-
stellte Personen, aber stärker fällt ins Gewicht,  dass in Köln viele Zugewanderte leben, die 
aufgrund eines niedrigeren Bildungs- und Einkommensniveaus häufig in belasteten Lebensla-
gen leben. Daher werden alle statistischen Auswertungen auch unter dem Querschnittsaspekt 
betrachtet, ob unterschiedliche Au swirkungen für Menschen mit und ohne Migrationshinter-
grund deutlich werden (vgl. Kap. 1.5.4). 
Während viele Statistiken die Unterscheidung zwischen deutscher und ausländischer Staats-
angehörigkeit ausweisen, wird die Zahl der Personen mit Migrationshintergrund in der amtli-
chen Statistik nicht regelmäßig erfasst, sondern muss durch eine gesonderte Aufbereitung 
ermittelt werden.17  
Kölner Bevölkerung mit und ohne Migrationshintergrund 
Im Jahr 2018 hatten in Köln 426.646 Personen einen Migrationshintergrund, dies entspricht 
einem Bevölkerungsanteil von 39% (Tab. 4). Von diesen waren 50% männlich und 50% weib-
lich. Seit dem Jahr 2010 ist die Zahl von Personen mit Migrationshintergrund um 85.524 Per-
sonen bzw. 25% angestiegen, der Anteil an der gesamten Bevölkerung lag im Jahr 2010 noch 
bei 33%. Der Anteil der Personen mit Migrationshintergrund ist damit in Köln deutlich höher 
als in Nordrhein-Westfalen mit 30% und auf Bundesebene mit 26%.18 
Tab. 4 Bevölkerungsstruktur in Köln nach Migrationshintergrund, 2010 bis 2018  
 
Quelle: Stadt Köln - Amt für Stadtentwicklung und Statistik – Statistisches Informationssystem 
Von den 426.646 Personen mit Migrationshintergrund, die im Jahr 2018 in Köln lebten, hatten 
212.191 Personen eine ausländische Staatsangehörigkeit, und 214.455 Personen waren 
Deutsche mit einem Migrationshintergrund. De r Anteil der Ausländerinnen und Ausländer 
(19%) sowie der Anteil der Deutschen mit Migrationshintergrund (20%) an der Bevölkerung ist 
damit in etwa ausgewogen. Zu den Deutschen mit Migrationshintergrund zählen 135.562 Ein-
 
17  https://www.destatis.de/DE/ZahlenFakten/GesellschaftStaat/Bevoelkerung/MigrationIntegration/ 
MigrationIntegration.html 
18  Statistisches Bundesamt (2019): Bevölkerung mit Migrationshintergrund – Ergebnisse des Mikrozensus 
2018. Fachserie 1 Reihe 2.2, Wiesbaden. 
Anzahl Anteil in % Anzahl Anteil in %
2010 1.027.504 686.382 67% 341.122 33%
2011 1.036.117 686.246 66% 349.871 34%
2012 1.044.555 684.682 66% 359.873 34%
2013 1.044.070 679.179 65% 364.891 35%
2014 1.053.528 677.308 64% 376.220 36%
2015 1.069.192 675.399 63% 393.793 37%
2016 1.081.701 672.841 62% 408.860 38%
2017 1.084.795 670.006 62% 414.789 38%
2018 1.089.984 663.338 61% 426.646 39%
Veränderung 
2010-2018 +6% -3% - +25% -
insgesamt
ohne Migrations-
hintergund
mit Migrations-
hintergund
Jahr

Kölner Lebenslagenbericht 2020 
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35 
gebürgerte, 51.984 Aussiedlerinnen und Aussiedler sowie 26.909 Personen, die in Deutsch-
land geboren sind nach dem „Geburtsortprinzip“ gemäß § 4 Staatsangehörigkeitsgesetz sowie 
Kinder und Jugendliche mit familiärem Migrationshintergrund (Tab. 5).  
Tab. 5 Bevölkerung mit und ohne Migrationshintergrund in Köln, 31.12.2018  
 
Quelle: Stadt Köln - Amt für Stadtentwicklung und Statistik – Statistisches Informationssystem 
1 Zu „Sonstigen“ zählen in Deutschland Geborene nach dem „Geburtsortprinzip“ gemäß § 4 Staatsangehörigkeitsgesetz sowie 
Kinder und Jugendliche mit familiärem Migrationshintergrund 
Die Bevölkerung mit Migrationshintergrund ist im Durchschnitt jünger als die Bevölkerung ohne 
Migrationshintergrund (Tab. 5): Unter 18 Jahre alt sind 22% der Bevölkerung mit Migrations-
hintergrund gegenüber 12% der Bevölkerung ohne Migrationshintergrund. Im Alter ab 65 Jah-
ren sind 13% der Bevölkerung mit Migrationshintergrund gegenüber 20% der Bevölkerung 
ohne Migrationshintergrund. Der Anteil der Personen mit Migrationshintergrund an der Ge-
samtbevölkerung ist höher, je jünger die Altersgruppe ist. Bei den un ter 18-Jährigen haben 
54% einen Migrationshintergrund. Dieser Anteil nimmt mit zunehmendem Alter ab über 41% 
der 18- bis 34-Jährigen und 36% der 35- bis 64-Jährigen auf 29% der Seniorinnen und Seni-
oren. Eine gelingende Integration von Menschen mit Migrationshintergrund durch die Stärkung 
ihrer gesellschaftlichen Teilhabe ist angesichts ihres hohen Bevölkerungsanteils eine zentrale 
Aufgabe. 
Die Bevölkerung mit Migrationshintergrund verteilt sich unregelmäßig über die gesamte Stadt 
(Abb. 7).  
Eingebürgerte Aussiedlerinnen 
und Aussiedler Sonstige₁
unter 18 J. 95.681 25.783 69.898 36.414 8.970 24.514 176.115 54%
18 - 34 J. 112.131 66.119 46.012 34.865 8.760 2.387 273.436 41%
35 - 64 J. 163.424 94.232 69.192 53.031 16.153 8 449.943 36%
ab 65 J. 55.410 26.057 29.353 11.252 18.101 0 190.490 29%
Insgesamt 426.646 212.191 214.455 135.562 51.984 26.909 1.089.984 39%
Altersstruktur
unter 18 J. 22% 12% 33% 27% 17% 91% 16%
18 - 34 J. 26% 31% 21% 26% 17% 9% 25%
35 - 64 J. 38% 44% 32% 39% 31% 0% 41%
ab 65 J. 13% 12% 14% 8% 35% 0% 17%
Anteil gesamt 39% 19% 20% 12% 5% 2% 100%
Ausländerinnen 
und Ausländer
davonAltersgruppe mit Migrations-
hintergrund
darunter nach Personenkreis
Bevölkerung
Anteil mit 
Migrations-
hintergrund
Deutsche mit 
Migrations-
hintergrund

Kölner Lebenslagenbericht 2020 
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36 
Abb. 7 Anteil der Personen mit einem Migrationshintergrund nach Stadtteilen in Köln, 
31.12.2017 
 
Quelle: Stadt Köln - Amt für Stadtentwicklung und Statistik – Statistisches Informationssystem 
Die Anteile der Personen mit Migrationshintergrund in den Kölner Stadtteilen reichen im Jahr 
2017 von knapp 19% bis hin zu 84%. Die niedrigsten Anteilswerte finden sich in den Stadtteilen 
Klettenberg (19%), Langel (20%) und Weiß (20%). Die höchsten Migrantenanteile haben die 
Stadtteile Seeberg (70%), Chorweiler (81%) und Finkenberg (84%). 
Subjektive Einstellungen und Integrationsinteresse 
Um ein ganzheitliches Bild der Menschen mit Migrationshintergrund in Köln zu zeichnen, kön-
nen die Zahlen der Stadt durch Ergebnisse des vhw -Migrantenmilieusurvey 201819 ergänzt 
werden, bei dem zunächst 160 qualitative Interviews geführt und dann in einem zweiten Schritt 
2.053 Personen mittels eines Fragebogens befragt wurden. Dabei  kommen die Autoren zu 
 
19  Bernd Hallenberg  (2019): Vortrag zum vhw-Migrantenmilieusurvey in einer Sondersitzung des 
Integrationsrates Köln vom 27. Mai 2019.

Kölner Lebenslagenbericht 2020 
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37 
den Ergebnissen, dass die Integration der Mehrheit der Migrantinnen und Migranten in ganz 
Deutschland zwischen 2008 und 2018 besser geworden ist und dass es eine Ausdifferenzie-
rung der Lebensentwürfe und eine Angleichung im Meinungsbild der Menschen mit und ohne 
Migrationshintergrund gegeben habe. So prägt die Herkunftskultur zwar maßgeblich die Iden-
tität, jedoch verbindet Menschen aus dem gleichen Milieu und unterschiedlichem Migrations-
hintergrund mehr miteinander als mit dem Rest ihrer Landsleute. In Köln sind laut der Studie 
insbesondere die „kreativen“ stark und die „religiös-konservativen“ Migrantenmilieus schwach 
vertreten. Zudem fühlen sich die Kölner Migrantinnen und Migranten öfter zu Deutschland zu-
gehörig und verfügen über ein stark ausgeprägtes bi-kulturelles Verständnis mit sprachlichen 
Kompetenzen in beiden Sprachen. 60% der Befragten würden zudem gerne stärker in die 
Entscheidungsfindungsprozesse auf kommunaler Ebene oder im Quartier einbezogen wer-
den, 45% wollen sich in ihrem Quartier auch ehrenamtlich engagieren. Im politischen Bereich 
sind Menschen mit Migrationshintergrund nach wie vor deutlich weniger präsent als Personen 
ohne Migrationshintergrund. Von hoher Bedeutung ist für die kommunale Politik besonders die 
hohe Unzufriedenheit mit der Wohnsituation in einigen Migrantenmilieus. Menschen mit Mig-
rationshintergrund, die einen hohen Bildungsgrad sowie gute sprachliche Kompetenzen besit-
zen und aus einem urbanen Gebiet kommen, möchten entweder eine eigene Wohnung oder 
ein eigenes Haus kaufen oder ihr bisheriges Quartier für eines mit höherer Sicherheit und einer 
besseren ÖPNV-Anbindung eintauschen. Die Eigentumsquote ist innerhalb des Migrantenmi-
lieus mit 30% Wohneigentümern deutlich geringer ausgeprägt als in der Bevölke rung ohne 
Migrationshintergrund mit 46%. Wenn aber Personen mit Migrationshintergrund Wohneigen-
tum erwerben, ist dies ein Zeichen für eine langfristige Entscheidung und ein starkes Interesse, 
sich zu integrieren. 
Staatsangehörigkeit und Schutz von Geflüchteten 
Die Frage nach einer gelungenen Integration stellt sich für Eingewanderte mit deutscher 
Staatsangehörigkeit sowie Personen, die eine deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürge-
rung erworben haben, ebenso wie für Menschen mit einer ausländischen Staatsangehörigkeit. 
Letztere unterscheiden sich jedoch darin, dass sie zum Teil andere rechtliche Teilhabechan-
cen haben als Personen mit einer deutschen Staatsbürgerschaft. Für Migranten und damit 
auch für Geflüchtete ist der Migrationsstatus bzw. aufenthaltsrechtliche Status bedeutsam hin-
sichtlich der Partizipationsmöglichkeiten an der Gesellschaft. Der aufenthaltsrechtliche Status 
hängt davon ab, aus welcher Region und unter welchen Voraussetzungen jemand einreist: 
EU-Bürgerinnen und -Bürger dürfen aufgrund de r geltenden Freizügigkeit drei Monate lang 
ohne weitere Voraussetzungen in Deutschland bleiben und länger als drei Monate, wenn sie 
eine Arbeitsstelle, einen Studien- oder einen Ausbildungsplatz haben (§ 2 ff. Freizügigkeitsge-
setz). Einreisende aus Drittstaaten benötigen eine Aufenthaltserlaubnis („Aufenthaltstitel“), 
von der unter anderem auch die Arbeitserlaubnis abhängt ( § 16 AufenthG). Die Rechte von 
Geflüchteten und Schutzsuchenden werden im Asylbewerberleistungsgesetz, Integrationsge-
setz und weiteren Gesetzen z.B. zu Duldung und Ausreisepflicht geregelt. Diese Bestimmun-
gen betreffen das Aufenthaltsrecht (einschließlich spezifischer Regelungen zu Duldung und 
Ausreisepflicht), die Arbeits - und Ausbildungserlaubnis sowie die Berechtigung zum Bezug 
existenzsichernder Leistungen.  
Darüber hinaus wird im Grundgesetz geregelt, dass das W ahlrecht auf Bundes- und Länder-
ebene an die deutsche Staatsbürgerschaft gebunden ist, während auf kommunaler Ebene 
auch ausländische Angehörige eines EU-Mitgliedstaates wahlberechtigt sind (Artikel 28 Abs. 
1 GG). 
Knapp 34% der Personen mit Migrationshinter grund in Köln stammen aus dem EU -Ausland. 
Im Umkehrschluss stammen 66% der Personen mit Migrationshintergrund aus einem Nicht -

Kölner Lebenslagenbericht 2020 
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38 
EU Land. 53% der Personen mit Migrationshintergrund aus der EU  haben keine deutsche 
Staatsbürgerschaft, 30% haben eine doppelte Staatsbürgerschaft und 17% sind Deutsche mit 
einem Migrationshintergrund aus der EU. 
Zahlen zu Personen ohne Aufenthaltsstatus sind grundsätzlich schwer zu ermitteln und wer-
den von der amtlichen Statistik dementsprechend nicht oder nur durch Selbstanzeigen n ach 
unerlaubter Einreise bei der Anlauf- und Beratungsstelle der Ausländerbehörde erfasst. Daher 
wird hier eine Studie aus dem Jahr 2007 herangezogen, um ein möglichst ganzheitliches Bild 
der Migration in Köln zu erhalten. Bommes und Wilmes (2007) stellen im Auftrag des Rates 
der Stadt Köln fest, dass es wahrscheinlich ein Vielfaches der von der Stadt ausgewiesenen 
Migranten ohne Aufenthaltsstatus (2006: 366) gibt, die insbesondere in der Sexarbeit und an-
deren schwer zugänglichen Beschäftigungsbereichen (Bau- und Gastwirtschaft) tätig sind.20 
Zuletzt wurden im Jahre 2013 im Rahmen des interkulturellen Maßnahmenprogramms der 
Stadt Köln Zahlen zur Duldung und zum Aufenthaltsstatus von Migranten aus Drittstaaten in 
Köln veröffentlicht. Demnach kamen von den 185.054 Ausländerinnen und Ausländern, die im 
Jahr 2012 in Köln lebten, 126.423 Personen bzw. 68% aus Drittstaaten, d.h. aus Nicht -EU-
Ländern. Von diesen hatten 43.194 Personen (34%) eine befristete Aufenthaltserlaubnis oder 
eine Fiktionsbescheinigung, 80.774  Personen (64%) eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis 
und 2.455 (2%) eine Duldung.   
Daten zu geflüchteten Menschen in Köln lassen sich dem 23. Bericht zur Situation Geflüchteter 
in Köln entnehmen, den das Dezernat für Soziales, Integration und Umwelt quartalsweise ver-
öffentlicht. Dieser besagt, dass die Stadt Köln - wie auch andere Kommunen - seit den Migra-
tionsbewegungen der Jahre 2014 und 2015 steigende Zahlen von Geflüchteten bzw. Schutz-
suchenden aufweist. Im Rahmen dieses Anstiegs ist auch die Anzahl der untergebrachten 
Geflüchteten in Köln von 1.638 Personen im Jahr 2010 auf 10.216 Personen im Jahr 2018 
gestiegen. Ihren Höhepunkt erreichte die Anzahl der Geflüchteten im Jahr 2016 mit 13.253 
untergebrachten Geflüchteten, seitdem ist ein Rückgang dieser Zahlen zu beobachten (Stadt 
Köln 2019b: S. 6).  
Die Alters- und Familienstruktur der Geflüchteten unterscheidet sich stark von der Struktur der 
Einheimischen ebenso wie von der Struktur der seit längerem hier lebenden Bevölkerung mit 
Migrationshintergrund. Im Jahr 2018 ist ein Anteil von 45% der Geflüchteten in Köln unter 18 
Jahren, während in der Gesamtbevölkerung 16% auf diese Altersgruppe entfallen. 14% sind 
zwischen 18 und 25 Jahren, 40% sind 26 bis 65 Jahre und nur 1% der geflüchteten Menschen 
sind 65 Jahre oder älter, dieser Altersgruppe gehören 17% der Gesamtbevölkerung an. Die 
meisten Geflüchteten leben zum Stichtag 31.12.2018 in Familien (81%), 14% sind alleinrei-
sende Männer und 2% alleinreisende Frauen. Nur rund 3% der Geflüchteten sind Alleinerzie-
hende (Stadt Köln 2019b: S. 7). 
2.1.4 Menschen mit Behinderungen 
Auch die besonderen Belastungen, die infolge einer Behinderung auftreten, sollen im Lebens-
lagenbericht alle Analysen als Querschnittsaspekt durchziehen, soweit die Statistiken diese 
Unterscheidung enthalten (vgl. Kap. 1.5.4). Statistische Angaben liegen für die Teilgruppe der 
Menschen mit Schwerbehinderung vor, d.h. für Personen, deren Behinderung amtlich aner-
kannt und mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 bewertet wurde. Nur 
 
20  Bommes, Michael und Wilmes, Maren (2007): Menschen ohne Papiere in Köln. Eine Studie zur 
Lebenssituation irregulärer Migranten . Osnabrück: Institut für Migra tionsforschung und Interkulturelle 
Studien. Abgerufen unter: http://www.forum -
illegalitaet.de/mediapool/99/993476/data/IMIS_Menschen_ohne_Papiere_in_Koeln2_3_.pdf, zuletzt am 
19.06.2019

Kölner Lebenslagenbericht 2020 
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39 
wenige statistische Angaben liegen hingegen für Menschen mit Behinderung und einem GdB 
unter 50 sowie für Menschen mit chronischen Krankheiten vor, wenn sie keine amtliche Aner-
kennung beantragt haben – beides Gruppen, die der Teilhabebericht der Bundesregierung zu 
der Gesamtgruppe der „Menschen mit Beeinträchtigungen“ hinzuzählt (BMAS 2017). Um dif-
ferenzierte Aussagen zu allen Menschen mit Beeinträchtigungen treffen zu könn en, müsste 
die Datenlage zu dieser Thematik verbessert werden. 
Menschen mit Behinderungen in Köln 
Insgesamt 92.912 Menschen mit einer anerkannten Schwerbehinderung lebten am Jahres-
ende 2017 in der Stadt Köln, davon 48% Männer und 52% Frauen (Tab. 6). 
Tab. 6 Menschen mit Schwerbehinderung nach Alter und Geschlecht in Köln, 31.12.2017  
 
Quelle:  Stadt Köln - Amt für Stadtentwicklung und Statistik – Statistisches Informationssystem 
Anm.:  Wegen Schätzung sind rundungsbedingte Summenabweichungen möglich; die Zahlen umfassen Menschen mit Be-
hinderung ab einem Grad der Behinderung von 50; zwölf Personen haben keine Altersangabe gemacht; keine Daten 
nach Migrationshintergrund verfügbar 
Der Bevölkerungsanteil von Menschen mit Schwerbehinderung ist in Köln mit 9% etwas nied-
riger als in Nordrhein-Westfalen (10%), aber auf dem gleichen Niveau wie in Deutschland. Die 
Schwerbehindertenquoten von Männern und Frauen liegen in Köln bei 8% und 9%. 
Insgesamt waren nur 2% dieser Personen unter 18 Jahre alt, 5% im Alter zwischen 18 und 34 
Jahren und 37% zwischen 35 und 64 Jahren. Über die Hälfte der Personen mit einer Schwer-
behinderung waren 65 Jahre oder älter (55%). Bei den weiblichen Schwerbehinderten betrug 
der Anteil in dieser Altersgruppe 59%, bei den männlichen Schwerbehinderten hingegen war 
der Anteil der ab 65-Jährigen mit 52% etwas geringer.  
Die meisten Kölner mit anerkannter Schwerbehinderung haben einen Grad der Behinderung  
von 50 oder von 100, mit Anteilen von jeweils rd. 30% (Tab. 7).  
Tab. 7 Menschen mit Schwerbehinderung nach Grad der Behinderung in Köln, 31.12.2017  
 
Quelle: Stadt Köln - Amt für Stadtentwicklung und Statistik – Statistisches Informationssystem 
Anm.: Wegen Schätzung sind rundungsbedingte Summenabweichungen möglich, keine Daten nach Migrationshintergrund ver-
fügbar 
In Köln haben zum Stichtag 31.12.2017 40.185 Personen und damit auch eine Mehrheit der 
Menschen mit Schwerbehinderung vor allem eine körperliche Behinderung (43%), 4.205 Per-
Alters-
gruppen Anzahl Anteil in % Anzahl Anteil in % Anzahl Anteil in %
unter 18 J. 1.470 3% 813 2% 2.283 2%
18-34 J. 2.624 6% 2.070 4% 4.694 5%
35-64 J. 17.322 39% 17.068 35% 34.391 37%
ab 65 J. 23.252 52% 28.292 59% 51.544 55%
insgesamt 44.668 100% 48.243 100% 92.912 100%
männlich weiblich insgesamt
Anzahl Anteil in % Anzahl Anteil in % Anzahl Anteil in %
13.100 29% 14.079 29% 27.180 29%
6.227 14% 7.203 15% 13.430 14%
4.523 10% 5.257 11% 9.780 11%
5.653 13% 2.099 13% 11.817 13%
1.834 4% 2.099 4% 3.933 4%
13.341 30% 13.443 28% 26.784 29%
44.678 100% 48.245 100% 92.924 100%
100
insgesamt
Grad der
Behinderung
50
60
70
männlich weiblich insgesamt
80
90

Kölner Lebenslagenbericht 2020 
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40 
sonen sind blind oder haben eine Sehbehinderung (5%), 3.450 haben eine Sprech- oder Hör-
behinderung (4%), weitere 18.374 gehören zur Gruppe der Personen, die eine Querschnitts-
lähmung, eine zerebrale Störung, eine geistig -seelische Behinderung oder eine Suchtkrank-
heit haben (20%). 26.830 Personen (29%) haben eine sonstige bzw. eine ungenügend be-
zeichnete Behinderung (Tab. 8). Die Anteile von Männern und Frauen mit Schwerbehinderung 
sind insgesamt über alle Formen der Behinderungen auf einem ähnlichen Niveau. 
Tab. 8 Menschen mit Behinderung nach Form der schwersten Behinderung in Köln, 
31.12.2017 
 
Quelle: Stadt Köln - Amt für Stadtentwicklung und Statistik – Statistisches Informationssystem 
Anm.: keine Daten nach Migrationshintergrund verfügbar; die Zahlen umfassen alle Menschen mit Behinderung, sowohl unter 
als auch über einem Grad der Behinderung von 50. 
Die Begrenzung auf Menschen mit einer amtlich anerkannten Schwerbehinderung und die ge-
gebenen Kategorien der Schwerbehindertenstatistik stehen nicht in der gewünschten Differen-
ziertheit und vor allem nicht in Kombination mit allen Bereichen der Lebenslage zur Verfügung. 
Zum einen werden so Menschen mit Beeinträchtigungen, die keinen amtlichen Schwerbehin-
dertenausweis haben, nicht mitberücksichtigt, und zum anderen lassen sich innerhalb der Ka-
tegorien einzelne Teilgruppen nur unzureichend unterscheiden.  
Inwieweit Teilhabechancen durch Beeinträchtigungen eingeschränkt werden, hängt auch da-
von ab, in welcher Lebensphase diese auftreten. Sind Beeinträchtigungen angeboren od er 
treten sie im frühen Lebensalter auf, kann die gesellschaftliche Teilhabe schon frühzeitig ein-
geschränkt werden mit langfristigen Folgen im weiteren Lebensverlauf. So haben Menschen, 
die in frühen Lebensjahren eine Beeinträchtigung erworben haben, häufig niedrigere Schulab-
schlüsse als Menschen ohne Beeinträchtigungen. Dies wirkt sich auch auf den Zugang zu 
Erwerbsarbeit, das dadurch erzielte Einkommen und die daran gekoppelten Sozialversiche-
rungsansprüche aus. Wenn Beeinträchtigungen dagegen erst im Rentenalter eintreten, haben 
im vorherigen Lebensverlauf oft bessere Möglichkeiten im Hinblick auf die schulische und be-
rufliche Ausbildung, die Erwerbstätigkeit und den Erwerb von Sozialversicherungsansprüchen 
bestanden, ohne durch Beeinträchtigungen in Kombi nation mit ungünstigen Rahmenbedin-
gungen eingeschränkt worden zu sein (BMAS 2017: 16). 
Menschen, die ihre Beeinträchtigungen erst in einem vergleichsweise späten Alter erworben 
haben, leben auch in ähnlichen Familienkonstellationen und Haushaltsformen wie Menschen 
ohne Beeinträchtigungen. Davon unterscheidet sich die familiäre Situation von Menschen, de-
ren Beeinträchtigung von Geburt an besteht: Sie sind überwiegend ledig und kinderlos und 
leben häufig bis in das späte Erwachsenenalter im Haushalt ihrer Elt ern. Menschen mit geis-
tigen Beeinträchtigungen haben noch seltener Kinder als Menschen mit körperlichen oder Sin-
nesbeeinträchtigungen. 
Anzahl Anteil in % Anzahl Anteil in % Anzahl Anteil in %
körperliche Behinderung 18.595 42% 21.590   45% 40.185   43%
Blindheit und Sehbehinderung 1.789 4% 2.416     5% 4.205     5%
Sprach- oder Sprechstörungen, 
Taubheit, Schwerhörigkeit, 
Gleichgewichtsstörungen
1.813 4% 1.637     3% 3.450     4%
Querschnittslähmung, zerebrale 
Störungen, geistig-seelische 
Behinderungen, Suchtkrankheiten
9.457 21% 8.917     18% 18.374   20%
Sonstige Behinderungen 13.071 29% 13.759   28% 26.830   29%
insgesamt 44.725 100% 48.319   100% 93.044   100%
männlich weiblich insgesamtForm der Behinderung

Kölner Lebenslagenbericht 2020 
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41 
Die Anzahl der Menschen mit Behinderungen, sowohl mit einer amtlichen Schwerbehinderung 
mit einem Grad ab 50 als auch Men schen mit einem Behinderungsgrad unter 50, liegen für 
Köln für das Jahr 2017 nicht nach Stadtteilen, sondern nur nach den 45 Postleitzahl-Gebieten 
vor. Menschen mit Behinderungen leben demnach gehäuft in den Postleitzahl-Gebieten Niehl, 
Riehl und Weidenpesch mit einer Anzahl von 3.837, in Höhenberg, Kalk, Merheim und Vingst 
mit 3.743 und in Dünnwald, Flittard, Höhenhaus, Mülheim und Stammheim mit 3.521 Personen 
mit Behinderungen. Der Grund dafür liegt unter anderem auch in der räumlichen Verteilung 
der Angebote für Menschen mit Behinderungen und Seniorinnen und Senioren, die häufig von 
Behinderungen betroffen sind. So sind in diesen Gebieten unter anderem Senioren - und Be-
hindertenzentren, Werkstätten für Menschen mit Behinderungen sowie Angebote des Betreu-
ten Wohnens angesiedelt. Für Menschen mit Behinderungen ist eine ausreichende und mög-
lichst wohnortnahe Versorgung mit derartigen Angeboten wichtig für ihre Teilhabe. Dazu zäh-
len sowohl medizinische und pflegerische Angebote als auch tagesstrukturierende Bet reu-
ungsangebote und Arbeitsmöglichkeiten. Insbesondere Angebote, die täglich genutzt werden, 
sollten wohnortnah verfügbar sein, um einen niedrigschwelligen Zugang zu ermöglichen.  
Eingliederungshilfe  
Menschen mit einer wesentlichen Behinderung haben nach dem Neunten Sozialgesetzbuch 
Teil 2 Anspruch auf Leistungen der Eingliederungshilfe, die beim Amt für Soziales und Senio-
ren der Stadt Köln beantragt werden können. Hierbei handelt es sich um Leistungen zum Woh-
nen, Lernen, Arbeiten oder zur Förderung stützender sozialer Strukturen (§ 102 SGB IX), wo-
bei der Umfang der Leistung abhängig von den persönlichen Ressourcen der betroffenen Per-
son sowie den Auswirkungen ihrer Behinderung auf Teilhabemöglichkeiten ist. Daten dazu 
kann man der Eingliederungshilfestatis tik des Bundes und der Länder entnehmen. Danach 
gibt es in der Stadt Köln zum Stichtag 31.12.2017 insgesamt 12.247 Leistungsbeziehende der 
Eingliederungshilfe, dies entspricht 11,3 Beziehende je 1.000 Personen. Mit Blick auf die Ein-
gliederungshilfequote des Landes Nordrhein-Westfalen und des Bundes ist die Quote in der 
Stadt Köln höher. Im Landesdurchschnitt beziehen zum Jahresende 2017 9,5 Personen je 
1.000 Einwohnerinnen und Einwohner Leistungen der Eingliederungshilfe, im Bundesdurch-
schnitt sind es 9,2 P ersonen je 1.000 Personen. Die Zahl der Beziehenden von Eingliede-
rungshilfe ist im Verhältnis zur Bevölkerung sowohl in der Stadt Köln als auch landes - und 
bundesweit im Zeitraum von 2011 bis 2017 angestiegen. Hier lagen die Eingliederungshil-
fequoten im Jahr 2011 noch bei 10,3 in Köln, 7,5 in Nordrhein-Westfalen und 8,1 in Deutsch-
land. 
Exkurs: Veränderungen durch das BTHG 
Das im Dezember 2016 verabschiedete Bundesteilhabegesetz (BTHG) umfasst eine Reihe 
von gesetzlichen Veränderungen, die insgesamt darauf a bzielen, die Forderungen der UN -
Behindertenrechtskonvention umzusetzen und Menschen mit Behinderungen eine gleichbe-
rechtigte Teilhabe am politischen, gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und kulturellen Leben zu 
ermöglichen.  
Mit Geltung ab Januar 2020 wurde die Eingliederungshilfe vom Fürsorgesystem der Sozialhilfe 
in das Teilhaberecht des SGB IX verlagert. Bereits im Vorfeld wurden mehrere Änderungen in 
die Wege geleitet, die sich auf die materielle Teilhabe von Menschen mit Behinderungen aus-
wirken wie z.B. die Erhöhung von Einkommens- und Vermögensfreibeträgen.  
Weitere Änderungen betreffen eine Verbesserung der Teilhabe an Bildung, ein Budget für Ar-
beit zur Förderung von  Erwerbstätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt sowie  eine Tren-
nung zwischen Fachl eistungen der Eingliederungshilfe und existenzsichernden Leistungen, 
was unter anderem mit dazu beitragen soll, dass Leistungen entsprechend des individuellen

Kölner Lebenslagenbericht 2020 
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42 
Unterstützungsbedarfs „personenzentriert“ und unabhängig vom Leistungsort erbracht wer-
den.21    
Inwieweit diese Ziele mit der Umsetzung des BTHG erfüllt werden können, wird in mehreren 
Forschungsprojekten im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales untersucht.22 
Für die Länder und Kommunen ergeben sich vielfältige Umstellungen in der Pra xis der Ein-
gliederungshilfe, die von der Beratung zu passenden Unterstützungsformen über die Gewäh-
rung finanzieller Leistungen (Fachleistungen vs. existenzsichernde Leistungen) bis hin zu 
neuen Verfahren der bereichsübergreifenden Planung und Dokumentation reichen. 
2.2 Entwicklung der Haushalts- und Familienstrukturen 
Familien sind Verantwortungs - und Solidargemeinschaften von Erwachsenen und Kindern 
(Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend 2012, S. 5). Familiäre Bezie-
hungen sind eine wichtig e Ressource, wenn sich die Familienmitglieder Wertschätzung ent-
gegenbringen, sich im Alltag gegenseitig unterstützen und durch gemeinsames Wirtschaften 
ihre Existenzgrundlage sichern (Glatzer und Berger-Schmitt 1987). So hat eine Haushaltsge-
meinschaft mit mehreren Erwachsenen im erwerbsfähigen Alter eher das Potenzial, schwie-
rige Lebensphasen zu überwinden, als Alleinlebende oder Alleinerziehende. Familienarbeit 
wie Kinderbetreuung oder Pflege von älteren oder beeinträchtigten Familienmitgliedern kön-
nen untereinander aufgeteilt und fehlendes Einkommen - durch Arbeitslosigkeit oder eine ge-
ringe Rente verursacht - ausgeglichen werden (Goebel und Grabka 2011). Zudem kann inner-
halb eines Haushalts ein Netzwerk an Kontakten aufgebaut und Wissen weitergegeben wer-
den. Der Staat hat die Aufgabe, Familien in unterschiedlichen Lebenslagen dabei zu unterstüt-
zen, um allen Kindern unabhängig von ihrer Herkunft möglichst gleiche Entwicklungschancen 
zu erschließen.23 Die Entwicklung hin zu kleineren und zu mehr Alleinerziehendenhaushalten 
muss demnach bei der Sozialplanung mitberücksichtigt werden. 
Auswertungen des Melderegisters der Stadt Köln ergeben für das Jahr 2018 insgesamt 
564.260 Haushalte. Etwa die Hälfte der Haushalte (51%) sind Einpersonen- bzw. Singlehaus-
halte. In 27% der Haushalte leben zwei Personen zusammen, und Haushalte mit drei Perso-
nen machen 11% der Haushalte insgesamt aus. Bei weiteren 8% handelt es sich um Vierper-
sonenhaushalte, und Haushalte mit fünf oder mehr Personen machen nur 3% der Haushalte 
in Köl n aus ( Abb. 8 ). Der hohe Anteil an Einpersonenhaushalten ist ein typisches Groß-
stadtphänomen. 
 
21  Bundesregierung (2016): Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Tei lhabe und Selbstbestimmung von 
Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz - BTHG) vom 22.06.2016, Berlin, S. 2. 
22  Vgl. https://umsetzungsbegleitung-bthg.de 
23  Die unterschiedlichen Formen der staatlichen Unterstützung von Eltern, Kindern und Jugendlichen werden 
im Achten Sozialgesetzbuch „Kinder- und Jugendhilfe“ beschrieben.

Kölner Lebenslagenbericht 2020 
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43 
Abb. 8 Privathaushalte in Köln nach Haushaltsgröße, 31.12.2018 
 
Quelle: Stadt Köln - Amt für Stadtentwicklung und Statistik – Statistisches Informationssystem 
Anm.: Bei Mehrpersonenhaushalten keine Daten nach Migrationshintergrund ermittelbar aufgrund des Personenbezugs 
In einem durchschnittlichen Haushalt leben demnach 1,87 Personen. Im Vergleich zu Nord-
rhein-Westfalen und Deutschland sind die Haushalte in Köln durchschnittlich kleiner. Dort lie-
gen die Zahlen bei 2,03 und 2,00 Personen pro Haushalt.  
Die Zunahme von Einp ersonenhaushalten im Zeitverlauf ist das Resultat verschiedener ge-
sellschaftlicher Entwicklungen, zu denen das Aufschieben von Heirat und Familiengründung, 
niedrige Kinderzahlen, eine steigende Lebenserwartung sowie die im Zuge der Individualisie-
rung der Gesellschaft neu entstandenen Möglichkeiten bei der Wahl der Lebensform gehören 
(Huinink und Schröder 2008: S. 86).  
Die durchschnittliche Haushaltsgröße ist im Schnitt kleiner in den zentralen Stadtteilen und 
größer in Stadtteilen, die vom Zentrum weiter entfernt sind (Abb. 9).

Kölner Lebenslagenbericht 2020 
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44 
Abb. 9 Durchschnittliche Haushaltsgröße nach Stadtteilen in Köln, 31.12.2017  
 
Quelle: Stadt Köln - Amt für Stadtentwicklung und Statistik – Statistisches Informationssystem 
Die kleinsten Haushalte mit Durchschnittswerten zwischen 1,43 und 1,55 Personen je Haus-
halt gibt es in der Innenstadt in den Stadtteilen Altstadt Nord und -Süd sowie in Neustadt Nord 
und -Süd. Die Stadtteile mit der höchsten durchschnittlichen Haushaltsgröße sind Widdersdorf 
(2,56 Personen), Finkenberg (2,58 Personen) und Blumenberg (2,59 Personen je Haushalt). 
In den Stadtteilen Finkenberg und Blumenberg hängt dies unter anderem damit zusamm en, 
dass es dort einen überdurchschnittlichen Anteil an Menschen mit Migrationshintergrund gibt 
und diese häufiger in familiären Strukturen und damit auch in größeren Haushalten leben.  
Auch bei der Haushalts- bzw. Familienstruktur in der Stadt Köln dienen die Daten des Melde-
registers als Basis (Abb. 10).

Kölner Lebenslagenbericht 2020 
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45 
Abb. 10 Haushalte nach Lebensform in Köln, 2010 und 2018 
 
Quelle: Stadt Köln - Amt für Stadtentwicklung und Statistik – Statistisches Informationssystem 
Anm.: Bei Mehrpersonenhaushalten keine Daten nach Migrationshintergrund ermittelbar aufgrund des Personenbezugs 
Im Jahr 2018 wurden neben rd. 285.000 bzw. 51% Alleinlebenden-Haushalten (Deutschland: 
41%) weiterhin 118.000 bzw. 21% Paare ohne Kinder (D: 29%), 80.000 bzw. 14% Paare mit 
Kindern (D: 22%), rd. 23.000 bzw. 4% Haushalte von Alleinerziehenden (D: 4%) sowie 5% 
sonstige Haushalte (D: 5%) registriert. Gegenüber der bundesweiten Haushaltsstruktur zeigen 
sich somit insbesondere die folgenden Unterschiede: Während Einpersonenhaushalte in Köln 
stärker vertreten sind, machen Haushalte mit Kindern einen geringeren Anteil als bundesweit 
aus, was typisch für Großstädte ist . In den Jahren 2010 bis 2018 sind neben de n starken 
Zuwächsen bei den Einpersonenhaushalten (+15.307) insbesondere die Anzahl der nicht ehe-
lichen Paare angestiegen: Hier liegen die Zuwächse zwischen 3.935 (mit Kindern) und 4.700 
(ohne Kinder). Dies deutet ebenfalls auf einen gesellschaftlichen (Werte)Wandel hin, demzu-
folge eine Heirat aufgeschoben wird und keine Bedingung mehr für eine Familiengründung ist. 
Bei allen anderen Lebensformen zeigen sich zwischen den Jahren 2010 und 2018 keine star-
ken Entwicklungen.  
Um die aktuellsten Trends hinsichtlich der Bevölkerungs- und Haushaltsstruktur zu erkennen, 
kann der Wanderungssaldo verschiedener Altersgruppen herangezogen werden. Danach ver-
lassen im Jahr 2017 hauptsächlich Personen im familienrelevanten Alter Köln, aber auch Per-
sonen unter 18 Jahren. Daher ist davon auszugehen, dass Eltern mit Kindern im Haushalt aus 
Köln wegziehen. Im Jahr 2017 liegt das Wanderungsdefizit von Kindern bei 1.971 Personen 
und das von Erwachsenen im Alter zwischen 30 und 45 Jahren bei 4.049 Personen. Inwieweit 
der Wegzug von Familien aus Köln mit einem Bedarf an bezahlbarem Wohnraum zusammen-
hängt oder andere Ursachen im Vordergrund stehen, bleibt zu untersuchen.  
Bezüglich der Struktur innerhalb von Mehrpersonenhaushalten liegen uns für Köln keine Daten 
nach Migrationshintergrund vor, demnach können hier keine Aussagen zu den Lebensformen 
von Menschen mit Migrationshintergrund getroffen werden. Aus dem Sozialbericht NRW aus 
dem Jahr 2016 geht jedoch hervor, dass Personen mit Migrationshintergrund häufiger in fami-
liären Lebensformen leben. Im Jahr 2014 lebten in Nordrhein -Westfalen rund ein Drittel der 
Erwachsenen mit Migrationshintergrund (35%) in einer Paargemeinschaft mit minderjährigen

Kölner Lebenslagenbericht 2020 
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46 
Kindern. Diese Lebensform ist damit die am weitesten verbreitete in dieser Bevölkerungs-
gruppe. Bei den Personen ohne Migrationshintergrund waren dies nur rund 18%. Hier ist die 
dominante Lebensform mit 41% die Paargemeinschaft ohne Kinder. Menschen mit Migrations-
hintergrund leben nur zu 29% in dieser Form (MAIS NRW 2016: S. 36). 
Die Differenzierung der Haushalte nach Lebenszyklus bildet die Lebenslagen der Kölner Be-
völkerung im Lebensverlauf ab. Dabei können die Haushalts- bzw. Lebensformen anhand ver-
schiedener Typen von Mehrpersonenhaushalten unterschieden werden (Abb. 11)24:  
Abb. 11 Haushalte nach Lebenszyklus in Köln, 31.12.2018 
 
Quelle: Stadt Köln - Amt für Stadtentwicklung und Statistik – Statistisches Informationssystem 
Anm.: Bei Mehrpersonenhaushalten keine Daten nach Migrationshintergrund ermittelbar aufgrund des Personenbezugs 
4% der Haushalte befinden sich in der Gründungsphase, dies sind Paarhaushalte, in denen 
mindestens eine Person jünger als 30 Jahre alt ist. 7% befinden sich in der Expansionsphase, 
bei denen mindestens ein Kind unter 6 Jahren mit im Haushalt lebt. Weitere 7% der Haushalte 
werden der Konsolidierungsphase zugerechnet mit mindestens einem Kind unter 18 Jahren 
im Haushalt. 3% befinden sich in der Schrumpfungsphase, was häufig Paare sind, deren Kin-
der erwachsen geworden sind und einen eigenen Haushalt gegründet haben. Seniorinnen und 
Senioren, die in Paarhaushalten leben, machen in Köln 9% der Haushalte aus und Alleiner-
ziehendenhaushalte 4%. Paare, bei denen die jüngere Person 30 Jahre oder älter ist und die 
keine Kinder haben, werden in der Grafik getrennt von denen in der Gründungsphase aufge-
führt, da davon ausgegangen wird, dass diese keine Kinder mehr bekommen. Ihr Anteil liegt 
 
24  Gründungsphase: Vor 2005 jüngste Person unter 30 Jahre alt und Ehegatte lebt im Haushalt  
(„Kernhaushalt“). Ab 2005 einschließlich nichtehelicher Lebensgemeinschaften.  
 Expansionsphase: Es gibt (mindestens) ein Kind unter 6 Jahre. Ab 2005 eingeschränkt auf Ehepaare und 
nichteheliche Lebensgemeinschaften.  
 Konsolidierungsphase: Jüngste Person ist ledig und unter 18 Jahre alt (also Kind) aber älter als 6 Jahre. Ab 
2005 eingeschränkt auf Ehepaare und nichteheliche Lebensgemeinschaften.  
 Schrumpfungsphase: Vor 2005 jüngste Person unter 30 Jahre (ohne Ehegatte) und es gibt mindestens eine 
Person, die mindestens 16 Jahre älter ist als die Jüngste. Ab 2005 Paar (ehelich bzw. nichteheliche 
Lebensgemeinschaft) mit volljährigen Nachkommen ohne eigene Partner.  
 Haushalte von Seniorinnen und Senioren: Jüngste Person i st mindestens 60 Jahre alt. Ab 2005 
eingeschränkt auf Ehepaare und nichteheliche Lebensgemeinschaften.

Kölner Lebenslagenbericht 2020 
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47 
in Köln bei 8%. 7% fallen auf sonstige Mehrpersonenhaushalte wie z.B. Wohngemeinschaften 
von Studierenden.  
Bei den Einpersonenhaushalten liegen zusätzlich Daten nach dem Alter sowie nach Ge-
schlecht und Migrationshintergrund vor. In Köln sind 17% aller Haushalte Einpersonenhaus-
halte von jungen Erwachsenen unter 35 Jahren, bei 22% handelt es sich um Erwachsene im 
mittleren Alter und bei 11% um Personen im Alter ab 65 Jahren. In 49% der Einpersonenhaus-
halte leben Männer und in 51% Frauen. Weiterhin leben in 28% der Einpersonenhaushalte 
Personen mit Migrationshintergrund. In Relation zu ihrem Anteil an der Gesamtbevölkerung in 
Köln leben Personen mit Migrationshintergrund seltener in Einpersonen- und häufiger in Mehr-
personenhaushalten. Sie sind damit häufiger in familiäre Strukturen eingebunden, die auch als 
soziales Auffangnetz funktionieren. Für weitere Differenzierungen nach Lebensformen inner-
halb von Mehrpersonenhaushalten liegen für diese Gruppe keine Daten vor. 
2.3 Wirtschaftliche Rahmenbedingungen 
Die wirtschaftliche Lage einer Region bildet eine der Rahmenbedingungen, innerhalb derer 
die Bewohnerinnen und Bewohner sowie die Verwaltung einer Stadt handeln können. Ein star-
ker Wirtschaftsstandort kann demnach die Chancen für die Teilhabe der Bevölkerung in einer 
Kommune erhöhen, indem zum einen ausreichende und zum anderen gut vergütete Arbeits - 
und Beschäftigungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen. Eine gut laufende Wirtschaft bedeu-
tet für eine Kommune aber auch hohe Steuereinnahmen, was letztlich auch Auswirkungen auf 
den finanziellen Gestaltungsspielraum der Sozialpolitik hat.  
Im Folgenden werden Indikatoren zur Struktur des Wirtschaftsstandorts Köln sowie für den 
monetären Wohlstand einer Gesellschaft wie das Bruttoinlandsprodukt (je Einwohner), das  
Primär- sowie das verfügbare Einkommen je Einwohner, die Einkommensverteilung und das 
Privatvermögen dargestellt.  
2.3.1 Bruttoinlandsprodukt 
Das Bruttoinlandsprodukt (BIP) bezeichnet den Wert aller produzierten Güter und Dienst leis-
tungen, die während eines Ja hres innerhalb einer Volkswirtschaft erwirtschaftet werden und 
erlaubt damit Aussagen über den Wohlstand und die Leistungsfähigkeit in diesem Raum. Da-
bei spielt die Staatsangehörigkeit der Einwohnerinnen und Einwohner, die mit in die Berech-
nung einbezogen werden, keine Rolle, denn das BIP enthält auch Leistungen von Auslände-
rinnen und Ausländern, die innerhalb eines Wirtschaftsraumes arbeiten, jedoch nicht von in-
ländischen Personen, die außerhalb dieses Raumes einer Beschäftigung nachgehen (Polzin 
et al. 2016). Das BIP der Stadt Köln lag im Jahr 2017 bei 64.407 Millionen Euro und damit um 
2% höher als im Vorjahr 2016 (Abb. 12).

Kölner Lebenslagenbericht 2020 
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48 
Abb. 12 Bruttoinlandsprodukt in Köln, 2010 bis 2017 
 
Quelle: Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung der Länder 2019 
In den Jahren 2010 bis 2017 stieg der Wert der produzierten Güter und Dienstleistungen in 
Köln kontinuierlich an (+14.760 Mio. EUR). Die Wachstumsrate in diesem Zeitraum lag be i 
30%, womit die Stadt über der durchschnittlichen Wachstumsrate des Landes Nordrhein -
Westfalen (21%) und Deutschlands (27%) lag. 
Die Betrachtung des Bruttoinlandsprodukts pro Kopf ermöglicht einen Vergleich der Wirt-
schaftsleistung der Stadt Köln mit der a uf Bundes- und Landesebene. Im Jahr 2017 lag das 
BIP pro Kopf in Köln mit 59.738 EUR deutlich über dem BIP pro Kopf im Landesdurchschnitt 
mit 38.276 EUR und im Bundesdurchschnitt mit 39.650 EUR (Abb. 13). 
Abb. 13 BIP pro Kopf 2010 bis 2017 im überregionalen Vergleich 
 
Quelle: Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung der Länder 2019

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49 
Betrachtet man die Entwicklung des BIP im Zeitverlauf, so zeigt sich auf allen Ebenen ein 
starker Anstieg. In Köln ist das BIP pro Person um 20% angestiegen, in Nordrhein-Westfalen 
um 19% und in Deutschland um 23%. Köln zählt damit zu den wirtschaftsstärksten Kommunen 
in Nordrhein-Westfalen (MAIS NRW: S. 60). 
2.3.2 Einkommen, Einkommensverteilung und Armutsrisiko 
Einkommen 
Das Einkommen, das den privaten Haushalten zur Verfügung steht, ist eine wichtige Res-
source, um die Lebenslagen in materieller und auch in nic htmaterieller Hinsicht zu gestalten. 
Die Einkommenssituation der Kölner Bevölkerung wird im Folgenden anhand von drei ver-
schiedenen Indikatoren betrachtet: dem Primäreinkommen, dem verfügbaren Einkommen und 
dem Äquivalenzeinkommen. 
Das Primäreinkommen setzt sich zusammen aus dem Arbeitnehmerentgelt, dem Einkommen 
aus selbstständiger Arbeit oder aus Renten und Pensionen sowie ggf. dem Einkommen aus 
Vermögen. Es bezeichnet demnach das Bruttoeinkommen vor Abzug der Steuern und Sozial-
versicherungsbeiträge und ohne staatliche Transferleistungen. In Köln sind die Primäreinkom-
men der privaten Haushalte pro Person von 24.944 EUR im Jahr 2010 auf 29.621 EUR im 
Jahr 2017 angestiegen. Dies entspricht einer Steigerung um 19%.  
Mehr Aussagekraft als das Primäreinkommen h at das verfügbare Einkommen der privaten 
Haushalte. Dieses Einkommen umfasst die Einkommenskomponenten des Primäreinkom-
mens zuzüglich monetärer, regelmäßiger Sozialleistungsbezüge und anderer laufender mo-
netärer Transfers wie z.B. dem Kindergeld. Von diesem Einkommen werden Steuern und So-
zialbeiträge sowie weitere laufende Transfers, die von den privaten Haushalten zu leisten sind, 
abgezogen. Das verfügbare Einkommen stellt somit die Kaufkraft der privaten Haushalte dar, 
da es dem Einkommen entspricht, das die privaten Haushalte für Konsum - und Sparzwecke 
verwenden können. Das verfügbare Einkommen in der Stadt Köln lag im Jahr 2017 bei 22.319 
EUR pro Einwohner bzw. Einwohnerin (Abb. 14).

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50 
Abb. 14 Verfügbares Einkommen der privaten Haushalte pro Kopf in EUR im überregionalen 
Vergleich, 2010 bis 2017 
 
Quelle: Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung der Länder 2019 
In der Stadt Köln ist das verfügbare Einkommen im Zeitraum von 2010 bis 2017 um 13% an-
gestiegen, womit der Anstieg für diesen Zeitraum etwas niedriger war als in Nordrhein -West-
falen (+15%) und Deutschland (+16%). 
Der geringfügig niedrigere Anstieg der Kaufkraft in Köln gegenüber der Landesebene erfolgt 
auf einem ähnlichen Niveau. Auf Landesebene lag das verfügbare Einkommen der privaten 
Haushalte pro Kopf bei 22.263 EUR im Jahr 2017 und war damit etwa so hoch wie in der Stadt 
Köln. Auf Bundesebene war das verfügbare Einkommen der privaten Haushalte mit 22.623 
EUR pro Kopf nur geringfügig höher.  
Der Unterschied zwischen dem BIP pro Kopf und dem verfügbaren Einkommen der privaten 
Haushalte pro Kopf ist unter anderem dadurch zu erklären, dass Köln ein wirtschaftlich starker 
Standort ist, in dem der Gesamtwert aller produzierten Waren und Dienstleistungen hoch ist, 
dies sich jedoch nicht nur im Wohlstand der Kölner Bevölkerung niederschlägt, sondern auch 
im Einkommen der Erwerbstätigen, die aus dem Umland nach Köln einpendeln. 
Einkommensverteilung 
Neben der Einkommenshöhe der privaten Haushalte ist bei der Analyse von sozialer Ungleich-
heit in einer Gesellschaft auch die Verteilung der Einkommen von Bedeutung. Um die Einkom-
mensverteilung zu bestimmen, werden die monatlichen Äquivalenzeinkommen25 nach Größe 
 
25  Das Äquivalenzeinkommen wird gebildet, indem das Nettoeinkommen eines Haushalts nicht zu gleichen 
Teilen auf die Haushaltsmitglieder verteilt, sondern  nach Bedarf gewichtet wird. Auf diese Weise wird 
berücksichtigt, dass größere Haushalte günstiger wirtschaften können als kleinere. Es wird angenommen, 
dass die erste Person im Haushalt den gleichen Bedarf hat wie ein Einpersonenhaushalt (100%). Durch ein 
weiteres Haushaltsmitglied ab 14 Jahren steigen die Lebenshaltungskosten um 50% und durch ein weiteres 
Haushaltsmitglied unter 14 Jahren um 30% (Äquivalenzgewichte nach der neuen OECD -Skala; vgl. BMAS 
2017). Das Haushaltsnettoeinkommen wird durch die Summ e der Bedarfsgewichte dividiert und den

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51 
sortiert und in zehn gleich große Gruppen („Dezile“) eingeteilt. In Abb. 15 sind die Dezile, die 
aus den Einkommensangaben in der „Leben in Köln“-Umfrage 2016 hervorgehen, dargestellt. 
In der untersten Einkommensgruppe sind die Personen zusammengefasst, die ein monatli-
ches Äquivalenzeinkommen bis zur Grenze von 563 EUR haben, und zur höchsten Einkom-
mensgruppe zählen jene, denen ein Äquivalenzeinkommen ab 7.500 EUR zur Verfügung 
steht. 
Abb. 15 Äquivalenzeinkommen nach Einkommensdezilen in Köln, 2016 
 
Quelle: Stadt Köln - Amt für Stadtentwicklung und Statistik, Leben in Köln-Umfrage 2016, Berechnung ISG 2019 
Das Dezilverhältnis 90/10 zeigt den relativen Abstand zwi schen der oberen Dezilgrenze zwi-
schen dem neunten und dem zehnten Dezil einerseits und der unteren Dezilgrenze zwischen 
dem ersten und zweiten Dezil an. Dieses Verhältnis zeigt, um wie viel das Einkommen einer 
Person an der obersten Dezilgrenze (einkommensstark), das Einkommen einer Person an der 
untersten Grenze des Dezils übersteigt (einkommensschwach). Danach bezogen die 10% mit 
dem höchsten Einkommen rd. 6 Mal so viel Einkommen wie die einkommensärmsten 10%. 
Das Standardmaß zur Messung von Einkommensungleichheiten ist der Gini-Koeffizient. Die-
ser kann einen Wert zwischen Null und Eins annehmen. Bei einer gleichen Verteilung der 
Einkommen ergibt sich für den Gini-Koeffizienten ein Wert von Null und im Falle der Anhäufung 
des gesamten Einkommens auf nur ei ne Person ein Wert von Eins. Das heißt, je höher der 
Gini-Koeffizient ausfällt, desto größer ist die Ungleichverteilung der Einkommen. Der Gini-Ko-
effizient für die Stadt Köln, der auf Basis der (äquivalenzgewichteten) Einkommensangaben 
im Rahmen der „Leben in Köln“-Umfrage 2016 berechnet wurde, liegt bei 0,33. Im Vergleich 
dazu liegt der Gini -Koeffizient, der auf Basis des Mikrozensus berechnet wurde, im selben 
Jahr in Deutschland bei 0,29 und in Nordrhein-Westfalen bei 0,30.26 Die Einkommensungleich-
heit ist demnach in der Stadt Köln etwas höher ausgeprägt als in Nordrhein-Westfalen und auf 
Bundesebene. Aufgrund der unterschiedlichen Datenquellen sind die Ergebnisse jedoch nur 
stark eingeschränkt interpretierbar. Neben dem Vergleich mit Land und Bund ist auch die zeit-
liche Entwicklung von Interesse. Hierzu liegen uns nur Daten auf Landes - und Bundesebene 
 
einzelnen Haushaltsmitgliedern als „Nettoäquivalenzeinkommen“ zugewiesen. Für ein Paar mit einem Kind 
unter 14 Jahren ergibt sich somit ein Bedarfsgewicht von 1 + 0,5 + 0,3 = 1,8. Durch diesen Wert wird das 
Haushaltsnettoeinkommen dividiert und den einzelnen Personen im Haushalt zugerechnet. 
26  www.amtliche-sozialberichterstattung.de 
563 875 1.063 1.125 1.375 1.625 1.875 2.250
3.250
7.500
0
1.000
2.000
3.000
4.000
5.000
6.000
7.000
8.000
1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10.
Dezil

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52 
vor. Danach ist der Gini-Koeffizient von 2005 bis 2017 in NRW um 0,1 gestiegen. In Deutsch-
land ist der Wert im selben Zeitraum gleichgeblieben.  
Armutsrisiko 
„Materielle Armut“ im Sinne von unzureichendem Lebensunterhalt bezeichnet eine Lebenssi-
tuation, in der die verfügbaren materiellen Mittel nicht ausreichen, um den Lebensunterhalt zu 
bestreiten. Unter den Lebensbedingungen in Deutschland ist nicht von Armutslagen wie etwa 
in Entwicklungsländern auszugehen, vielmehr stellt sich die Frage, welche Bevölkerungsgrup-
pen ihr soziokulturelles Existenzminimum nicht sichern können und daher auf Leistungen der 
Mindestsicherung angewiesen sind, die in den Formen der S ozialhilfe und Grundsicherung 
materielle Armutslagen verhindern und eine Lebensführung ermöglichen sollen, die „der 
Würde des Menschen entspricht“ (§ 1 Abs. 1 SGB II und § 1 SGB XII).  
In einer anderen Herangehensweise beschreibt der Begriff der „relativen Armut“ eine Ungleich-
heit der Einkommensverteilung, die sich auf die gesellschaftlich akzeptable Lebensweise be-
zieht, die nach einer Übereinkunft auf europäischer Ebene mit Bezug auf die Grenze „60% des 
mittleren Einkommens (Median)“ gemessen wird. Wegen d er Relation zur mittleren Lebens-
form in einer Gesellschaft wird sie als „relative Armut“ bezeichnet. Da nicht jede Person, die 
dieses statistische Kriterium erfüllt, auch tatsächlich arm sein muss, 27 wird in diesem Zusam-
menhang von „Armutsgefährdung“ oder einem „Armutsrisiko“ gesprochen. 
Nach der „Leben in Köln“-Umfrage aus dem Jahr 2016 hatten im Durchschnitt 23% der befrag-
ten Einwohnerinnen und Einwohner Kölns ein relatives Armutsrisiko, also ein Äquivalenzein-
kommen unterhalb der A rmutsrisikogrenze (Abb. 16), davon etwas mehr Frauen (24%) als 
Männer (21%).  
Etwas größer war die Differenz zwischen Menschen mit und ohne Behinderu ngen. So unter-
lagen Menschen ohne Behinderungen zu 21% einem Armutsrisiko, bei Menschen mit Behin-
derungen lag dieser Anteil 8 Prozentpunkte höher bei 29%.  
Eine sehr große Wahrscheinlichkeit, von Armut betroffen zu sein, haben Menschen mit Migra-
tionshintergrund.28 Während Menschen ohne Migrationshintergrund zu 17% ein Einkommen 
unterhalb der Armutsrisikogrenze hatten, war der entsprechende Anteil bei Menschen mit Mig-
rationshintergrund mit 38% mehr als doppelt so hoch. 
 
27  In der Regel werden Vermögen nicht einbezogen, so dass eine Person, die ein niedriges monatliches 
Einkommen, aber ein nennenswertes Vermögen hat, auch als „relativ arm“ gelten würde. 
28  In der „Leben in Köln“-Umfrage 2016 hat eine Person einen Migrationshintergrund, wenn sie eine deutsche 
Staatsbürgerschaft hat und selber zugewandert ist und/oder ein Elternteil zugewandert ist oder wenn  eine 
doppelte oder eine andere Staatsbürgerschaft angegeben wurde.

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53 
Abb. 16 Armutsrisikoquote nach Geschlecht, Migrationshintergrund und Schwerbehinde-
rung in Köln, 2016 
 
Quelle: Stadt Köln - Amt für Stadtentwicklung und Statistik, Leben in Köln-Umfrage 2016 
2.3.3 Erwerbstätige nach Wirtschaftszweigen 
Eine wichtige Voraussetzung, Armut zu vermeiden, ist eine auskömmliche Erw erbstätigkeit. 
Im Jahr 2017 gab es in der Stadt Köln 762.000 Erwerbstätige29, wovon 553.442 Personen bzw. 
73% sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren. 30 88% der Erwerbstätigen waren im 
Dienstleistungsbereich tätig, worunter die folgenden Bereiche zusammengefasst werden: 31% 
(239.000) der Erwerbstätigen machen im Dienstleistungssektor die Bereiche öffentliche und 
sonstige Dienstleister sowie die Bereiche Erziehung und Gesundheit aus ( Abb. 17). Handel, 
Verkehr, Gastgewerbe, Information und Kommunikation machen 29% (218.000) aus, und auf 
die Bereiche Finanz-, Versicherungs- und Unternehmensdienstleister, Grundstücks- und Woh-
nungswesen entfallen 28% (212.000) der Erwerbstätigen. Dem produzierenden Gewerbe sind 
12% der Erwerbstätigen zuzuordnen, wobei 9% (69.000) im produzierenden Gewerbe ausge-
nommen dem Baugewerbe und 3% (22.000) im Baugewerbe tätig sind. Im Jahr 2016 liegt der 
Anteil der Erwerbstätigen der Bereiche Land- und Forstwirtschaft sowie Fischerei bei weit un-
ter 1% (400).  
 
29  „Zu den Erwerbstätigen zählen alle Personen, die als Arbeitnehmerinnen bzw. Arbeitnehmer oder 
Selbstständige/ mithelfende Familienangehörige eine auf Erwerb gerichtete Tätigkeit ausüben, unabhängig 
von der Dauer der tatsächlich geleisteten oder vertragsmäßig zu leistenden Arbeitszeit. Für die Zuordnung 
als Erwerbstätige ist es unerheblich, ob aus dieser Tätigkeit der überwiegende Lebensunterhalt bestritten 
wird. Im Falle mehrerer Tätigkeiten wird die bzw. der Erwerbstätige nur einmal gezählt (Personenkonzept). 
Maßgebend für die Zuordnung zur Stellung im Beruf bzw. zum Wirtschaftsbereich ist die zeitlich 
überwiegende Tätigkeit. Nicht zu den Erwerbstätigen rechnen Personen als Verwalterin bzw. Verwalter ihres 
Privatvermögens (z.B. Immobilien, Geldvermögen, Wertpapiere).“ (Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung 
der Länder 2019). 
30  Die Zahlen der Erwerbstätigen und sozialversicherungspflichtig Beschäftigten beziehen sich hier auf den 
Arbeitsort Köln. Daten zur Beschäftigungssituation der Kölner Bevölkerung werden in den Kapiteln 3.2.2 und 
3.3.2 dargestellt.

Kölner Lebenslagenbericht 2020 
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54 
Abb. 17 Erwerbstätige am Arbeitsort Köln nach Wirtschaftszweigen in Tausend, 2010 bis 
2017 
 
Quelle: Stadt Köln - Amt für Stadtentwicklung und Statistik – Statistisches Informationssystem 
Anm.: Keine Daten nach den Querschnittsthemen Migrationshintergrund und Behinderung vorhanden. 
Im zeitlichen Verlauf zwischen den Jahren 2010 und 2017 hat die Anzahl der Erwerbstätigen 
um 89.500 Personen bzw. 13% zugenommen, im Jahr 2010 waren es noch 672.500 Erwerbs-
tätige in Köln. Die Verteilung der Erwerbstätigen auf die verschiedenen Wirtschaftsbereiche 
ist in dieser Zeit jedoch nahezu unverändert geblieben. Auch hat sich in den vergangenen 
Jahren nichts daran geändert, dass die Zahl d er Einpendler, also der Erwerbstätigen mit Ar-
beitsort in Köln und Wohnort außerhalb der Stadt, höher ist als die Zahl der Auspendler, die in 
der Stadt Köln wohnen und einen Arbeitsort außerhalb der Stadt haben. Diese Relation kann 
als Indikator dafür gewertet werden, dass Köln über eine stärkere Wirtschaftsstruktur verfügt 
als die angrenzenden Regionen (weitere Analysen zur Erwerbstätigkeit finden sich in den Kap. 
3.2.2 und 3.3.2). 
2.3.4 Verteilung des Privatvermögens 
Ein weiterer monetärer Indikator für Wohlstand ist die private  Vermögensausstattung einer 
Person. Vermögen mindert das Armutsrisiko und wird - neben dem Einkommen - bei der Be-
dürftigkeitsprüfung für Transferleistungen mitberücksichtigt. So können Lebensphasen mit ge-
ringen Einkünften wie im Falle der Arbeitslosigkeit und bei geringen Renteneinkünften im Alter 
mit Kapitaleinkünften oder durch Vermögensverzehr kompensiert werden. Personen mit hö-
herem Privatvermögen sind folglich unabhängiger von regelmäßigen Einkünften aus der Er-
werbsarbeit als Personen, die ein geringes oder gar kein Vermögen haben.  
Für die Stadt Köln liegen keine Daten zum Privatvermögen vor. Auf der Ebene des Landes 
Nordrhein-Westfalen und auf Bundesebene können anhand der alle fünf Jahre durchgeführten

Kölner Lebenslagenbericht 2020 
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55 
Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS)31 Aussagen zum verfügbaren Vermögen und 
zur Vermögensverteilung getroffen werden. Einschränkungen ergeben sich jedoch daraus, 
dass besonders hohe Vermögen in der EVS nicht zuverlässig erfasst werden. Das Gesamt-
vermögen sowie die Ungleichheit der Vermögensverteilung sind damit eher untererfasst.  
In NRW lag das Nettogesamtvermögen im Jahr 2013 bei 115.800 EUR pro Haushalt (57.500 
EUR pro Kopf) und damit um 4% höher als zehn Jahre zuvor. Im gleichen Zeitraum sind die 
Preise in Nordrhein-Westfalen jedoch um rund 17% gestiegen, was real einen Rückgang der 
Nettovermögen bedeutet. Je nach Lebenslage unterscheidet sich das Nettovermögen pro 
Kopf. Während Personen mit Renten- und Pensionsbezug ein Vermögen in durchschnittlicher 
Höhe aufwiesen, lag das Vermögen von Arbeitslosen mit 20.900 EUR im Jahr 2013 weit unter 
dem Durchschnitt und ist zudem von 2003 bis 2013 um 20% gesunken. Mehr als die Hälfte 
der Arbeitslosen konnte gar kein Vermögen bilden. Auch auf die Gesamtbevölkerung in Nord-
rhein-Westfalen bezogen, ist die Vermögensungleichheit im gleichen Zeitraum etwa gleichge-
blieben. Nach der EVS verfügten im Jahr 2013 die vermögendsten 20% der Haushalte über 
71% des Gesamtvermögens und die vermögendsten 10% über 50% des ermittelten Gesamt-
vermögens (MAIS NRW: S. 161).  
2.4 Zusammenfassung 
Bevölkerungsstruktur und Bevölkerungsentwicklung  
Die Bevölkerung der Stadt Köln wächst und verjüngt sich. Im Jahr 2018 lag die Bevölkerungs-
zahl in Köln bei 1.089.984 Personen und ist damit seit 2010 um sechs Prozent angestiegen. 
Am stärksten wa r dabei mit elf Prozent der Anstieg der Bevölkerungsgruppe der Personen 
unter 18 Jahren und darunter wiederum der Anstieg der Zahl der unter Dreijährigen um 19%. 
Mit 25% ist auch die Zahl der Älteren ab 80 Jahren besonders stark gestiegen. 
Der Gesamtquotient ist in diesem Zeitraum von 50 auf 51 angestiegen, wonach im Jahr 2018 
auf 100 Personen im erwerbsfähigen Alter 51 Personen kamen, die noch nicht im erwerbsfä-
higen Alter waren.  
Von 2018 bis zum Jahr 2040 wird für Köln ein Bevölkerungszuwachs um 5% progn ostiziert. 
Insbesondere die ältere Bevölkerung wird mit 27% stark zunehmen, die Zahl der ab 80-Jähri-
gen sogar um 33% steigen. Der Gesamtquotient wird im Jahr 2040 auf 59 steigen, d. h.  auf 
100 Personen im erwerbsfähigen Alter kommen 59 Personen, die nicht  im erwerbsfähigen 
Alter sind. Insbesondere in den Bereichen der Pflege- und Gesundheitsversorgung könnte es 
dadurch zu Engpässen kommen, da sich die prognostizierte Bevölkerungsentwicklung in ei-
nem zunehmenden Versorgungsbedarf der steigenden Zahl älterer Menschen niederschlagen 
wird.  
Köln hat mit 39% im Vergleich zum Land Nordrhein -Westfalen (30%) und dem Bund (26%) 
einen überdurchschnittlich hohen Anteil an Einwohnerinnen und Einwohnern mit Migrations-
hintergrund. Die Zahl der Menschen mit Migrationshintergrund ist in Köln im Zeitraum von 2010 
bis 2018 um 85.524 Personen bzw. 25% angestiegen. Der Anteil der Älteren in dieser Gruppe 
ist mit 13% niedriger und der Anteil der Jüngeren mit 22% höher als bei der Bevölkerung ohne 
Migrationshintergrund (Ältere: 20% und Jüngere: 12%). Von den Minderjährigen haben 54% 
einen Migrationshintergrund. Menschen mit Migrationshintergrund tragen demnach zur Ver-
jüngung der Kölner Bevölkerung bei.  
 
31  Weiterführende Informationen zur Einkommens - und Verbrauchsstichprobe online unter: 
https://www.forschungsdatenzentrum.de/de/haushalte/evs

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56 
Die Zahl der neuzugewanderten Geflüchteten ist nach einer starken Zuwanderung in den Jah-
ren 2014 und 2015 wieder leicht zurückgegangen. Geflüchtete sind im Durchschnitt jünger, zu 
höheren Anteilen männlich und häufiger alleinlebend als die übrige Bevölkerung mit Migrati-
onshintergrund. 
In Köln lebten im Jahr 2017 92.912 Personen mit einer Schwerbehinderung. Der Bevölke-
rungsanteil von Menschen mit Schwerbehinderung ist in Köln mit 9% etwas niedriger als in 
Nordrhein-Westfalen (10%), aber auf dem gleichen Niveau wie in Deutschland. Dieser Anteil 
nimmt mit steigendem Alter deutlich zu, 52% aller Menschen mit Schwerbehinderung sind im 
Alter ab 65 Jahren, und nur drei Prozent sind unter 18 Jahre alt. Im Zuge der demografischen 
Alterung ist auch mit einer steigenden Zahl von Menschen mit Behinderungen zu rechnen.  
Der Anteil an Einpersonenhaushalten ist in Köln sehr hoch, was unter anderem mit den Kölner 
Hochschulen erklärt werden kann. Im Jahr 2018 gibt es im Kölner Stadtgebiet 564.260 Haus-
halte, von denen 51% Einpersonenhaushalte sind. 27% der Haushalte bestehen aus zwei Per-
sonen, elf Prozent aus drei Personen und weitere elf Prozent aus vier oder mehr Personen. In 
einem durchschnittlichen Kölner Haushalt leben 1,87 Personen. Im Vergleich dazu ist die Zahl 
in Nordrhein-Westfalen und Deutschland mit 2,03 und 2,00 Personen pro Haushalt höher.  
Wirtschaftslage 
Die Stadt Köln ist ein wirtschaftsstarker Standort. Das BIP der Stadt Köln lag im Jahr 2017 bei 
64.407 Millionen Euro, was einer Wachstumsrate von 2% gegenüber dem Vorjahr entspricht. 
Von 2010 bis 2017 wuchs der Wert aller produzierten Güter in Köln um 30% an. Damit ist die 
Wachstumsrate in diesem Zeitraum höher als in Nordrhein -Westfalen mit 21% und Deutsch-
land mit 27%. Auch gemessen an der Bevölkerung war das BIP pro Kopf in Köln im Jahr 2017 
mit 59.738 Euro überdurchschnittlich hoch.  
Das verfügbare Einkommen der privaten Haushalte betrug im selben Jahr durchschnittlich 
22.319 Euro pro Kopf und liegt damit etwa auf gleicher Höhe wie in Nordrhein-Westfalen und 
Deutschland. Obwohl in Köln das BIP pro Kopf über dem Landesdurchschnitt liegt, ist das 
Einkommen pro Kopf nur durchschnittlich, weil am BIP auch Erwerbstätige mitwirken, die von 
außerhalb Kölns einpendeln. 
Die Schere zwischen Arm und Reich ist in Köln größer als im überregionalen Vergleich. So 
liegt die Einkommensungleichheit, gemessen am Gini-Koeffizienten, in Köln bei 0,33 und damit 
etwas höher als in Deutschland mit 0,29 und in NRW mit 0,30.  
Mit 88% ist eine klare Mehrheit der Kölnerinnen und Kölner im Dienstleistungsbereich tätig. 
Die restlichen zwölf Prozent arbeiten fast vollst ändig im produzierenden Gewerbe. Die Zahl 
der Erwerbstätigen hat in Köln von 2010 bis 2017 um 13% zugenommen, wobei ihre Zuteilung 
auf die verschiedenen Wirtschaftsbereiche gleichgeblieben ist.   
Fazit zur Bevölkerungs- und Wirtschaftsentwicklung 
Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass Köln mit seiner wirtschaftlichen Entwick-
lung der letzten Jahre im landesweiten und bundesweiten Trend liegt. So hat sich die Wirt-
schaft sowohl in Köln als auch auf  Landes- und Bundesebene positiv entwickelt. Dies gilt im 
Grunde auch für die Kölner Bevölkerungsentwicklung, allerdings mit einer Besonderheit: In 
Köln steigt der Jugendquotient leicht an, während dieser im überregionalen Vergleich rückläu-
fig ist. Zudem hat Köln einen größeren Anteil an Personen mit Migrationshintergrund. Für die 
zukünftige Planung der Stadt Köln ist es daher von großer Bedeutung, amtliche und aktuelle 
Daten zu allen entscheidungsrelevanten Indikatoren zu erheben und auf das Zusammentref-
fen mehrerer Problemlagen hin zu überprüfen.

Kölner Lebenslagenbericht 2020 
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57 
3 Lebenslagen nach vier Phasen des Lebensalters 
Der vorliegende Bericht untersucht die Lebenssituation der Kölner in vier Lebensphasen:  
▪ Kindheit und Jugend (unter 18 Jahren),  
▪ jüngeres Erwachsenenalter (18-34 Jahre),  
▪ mittleres Erwachsenenalter (35-64 Jahre) und  
▪ Seniorenalter (ab 65 Jahren).  
Innerhalb dieser Lebensphasen werden einzelne Bereiche der Lebenslage in ihrer Wechsel-
wirkung untersucht:  
▪ Soziale Einbindung,  
▪ Betreuung und Bildung,  
▪ Erwerbstätigkeit,  
▪ materielle Lage und Armut,  
▪ Gesundheit,  
▪ zivilgesellschaftliche und politische Partizipation sowie  
▪ Wohnsituation. 
Als Querschnittsthema wird betrachtet, welche unterschiedlichen Belastungen sich für Männer 
und Frauen ergeben, wie die Auswirkungen auf die Bevölkerung mit und ohne Migrationshin-
tergrund sowie auf Personen mit und ohne Behinderungen sind.  
3.1 Lebenslagen in Kindheit und Jugend 
In der Kindheit und Jugend wird der Grundstein für den späteren Lebensverlauf gelegt. Kinder, 
die an den verschiedenen Lebenslagenbereichen nur unzureichend teilhaben können, haben 
oft auch im späteren Erwachsenenalter Schwierigkeiten, diese Defizite auszugleichen. Insbe-
sondere die Teilhabe an Bildung gilt als Voraussetzung für den Übergang in den Ausbildungs- 
und Arbeitsmarkt sowie für eine auskömmliche Berufstätigkeit und verringert damit auch Ar-
mutsrisiken bis hin zum Risiko von Altersarmut. Einkommensschwache Haushalte können ih-
ren Kindern oftmals nicht in der Form Unterstützung leisten wie Familien, die kein Armutsrisiko 
aufweisen. Studien zur sozialen Mobilität zeigen, dass der Zusammenhang zwischen Her-
kunftsfamilie und eigenen Teilhabechancen in Deutschland, auch im internationalen Vergleich, 
noch relativ stark ausgeprägt ist und sich in den jüngeren Kohorten sogar noch verstärkt (Pol-
lak et al. 2011). Einige Autoren sprechen seit den 1990er Jahren auch von eine r „Infantilisie-
rung“ von Armut und gehen davon aus, dass sich Armut verstärkt auf die Kindheit und Jugend 
konzentriert (Hauser 1997). 
Die Lebensphase der Kindheit und Jugend umfasst das Alter von der Geburt bis einschließlich 
17 Jahren. In dieser stehen die familiale Einbindung, Betreuung und Bildung im Vordergrund. 
Bereits in der vorschulischen Phase werden dabei die Grundsteine für den weiteren Verlauf 
der kindlichen Entwicklung gelegt. Die vorschulische Phase kann weitergehend in die früh-
kindliche Entwicklung, die Betreuung von Kindern unter drei Jahren bis zum Kindergartenalter 
und die Betreuung von Kindern ab drei Jahren bis zum Schuleintritt unterteilt werden. Auf diese 
folgt die schulpflichtige Phase, in der ab einem Alter von 12 bis 14 Jahren vom jug endlichen 
Alter gesprochen wird. Auf das schulpflichtige Alter folgt eine Phase, die für den einen Teil auf 
den Erwerb einer Hochschulberechtigung, für den anderen Teil auf eine berufliche Ausbildung 
ausgerichtet ist. Zwischen diesen Phasen regulieren Krit erien wie Schuleignung, Übergang 
zur weiterführenden Schule, Zugang zur Sekundarstufe II bzw. zu einem Ausbildungsplatz,

Kölner Lebenslagenbericht 2020 
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wer an den angestrebten Bildungsformen teilhaben kann und wer daran nicht teilhaben kann, 
was zu krisenhaften Entwicklungen führen kann. Hier haben insbesondere Kinder und Jugend-
liche aus Haushalten mit Problemlagen wie beispielweise (Langzeit-)Arbeitslosigkeit schlech-
tere Chancen im späteren Lebensverlauf.  
Die Armutsforschung ist sich einig darin, dass sich Kinderarmut in verschiedenen Lebensbe-
reichen manifestiert und zu diversen Ungleichheiten, Belastungen oder Beeinträchtigungen 
führen kann. Besteht ein Armutsrisiko in der Kindheit, kann dies nicht nur negative Auswirkun-
gen auf den schulischen Erfolg haben, sondern auch auf Freundschaf tsbeziehungen und die 
Persönlichkeitsentwicklung in der Kindheit (Alt und Lange 2009). Demnach können fehlendes 
Einkommen für Nachhilfe oder den Schulausflug sowohl schlechte Schulleistungen als auch 
soziale Isolation zur Folge haben. Für das Kind selbst k ann der Ausschluss aus der Peer -
Group wiederum in psychischen Problemen münden, ebenso wie eine nicht ausreichende Ge-
sundheitsfürsorge und Förderung durch die Eltern Entwicklungsdefizite verursachen kann. Zu-
dem werden Teilhabechancen an Kultur - und Freizeitangeboten maßgeblich durch die Bil-
dungsqualifikation, weiterhin aber auch durch die in der Familie vorhandenen materiellen Res-
sourcen beeinflusst. Nicht außer Acht zu lassen ist auch der Einfluss der Wohnqualität und 
Wohnumgebung, die wiederum maßgeblich von den materiellen Ressourcen abhängen. Aus 
diesen Gründen ist gerade die Vermeidung von Kinderarmut grundlegend für die Teilhabe im 
späteren Erwachsenenalter und Basis einer zukunftsfähigen Gesellschaft. 
In Köln leben zum Jahresende 2018 insgesamt 176.115 Kinder und Jugendliche unter 18 Jah-
ren, die sich auf 103.888 Haushalte mit Kindern aufteilen und 16% der Gesamtbevölkerung 
Kölns ausmachen. Der Anteil der Menschen mit Migrationshintergrund liegt in dieser Alters-
gruppe bei 54%, der Schwerbehindertenantei l bei 1%. Von allen Personen unter 18 Jahren 
waren 64.718 Kinder unter sechs Jahre alt, 38.207 Kinder im Grundschulalter von sechs bis 
unter zehn Jahren und 73.190 Kinder und Jugendliche im Alter von zehn bis unter 18 Jahren 
(Abb. 18).  
Abb. 18 Unter 18-Jährige in Köln nach Altersgruppen, Geschlecht, Migrationshintergrund 
und Schwerbehinderung, 31.12.2018 
 
Quelle: Stadt Köln - Amt für Statistik und Stadtentwicklung - Statistisches Informationssystem 
Anm.: Die Daten zu Menschen mit Schwerbehinderung beziehen sich auf den Stichtag 31.12.2017

Kölner Lebenslagenbericht 2020 
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In den vergangenen Jahren ist die Anzahl der Minderjährigen stetig gestiegen, seit dem Jahr 
2010 (mit 158.870 Minderjährige n) gab es eine Zunahme von 17.245 Kindern und Jugendli-
chen (+11%). Sie sind damit die am stärksten wachsende Altersgruppe Kölns. Dies lässt sich 
in erster Linie auf einen starken Anstieg bei den jüngeren Kindern zurückführen: Die Alters-
gruppe der unter Dre ijährigen ist im selben Zeitraum um 5.305 Kinder (+19%) und die der 
Kinder von drei bis unter sechs Jahren um 3.911 Kinder (+15%) angewachsen. Die Bevölke-
rungsprognose sagt einen weiteren Anstieg der Kinder und Jugendlichen in Köln bis zum Jahr 
2040 voraus. So wird die Zahl der Personen unter 18 Jahren im Jahr 2040 auf 181.700, also 
um 3% ansteigen. Bei den Kindern und Jugendlichen im Schulalter ab 6 Jahren liegt der An-
stieg bei 5% (vgl. Kap. 2.1.2). 
Im Folgenden wird die Teilhabe von Kindern und Jugendlichen in den Lebenslagenbereichen 
Gesundheit, soziale Einbindung, Bildung sowie gesellschaftliche und politische Teilhabe der 
Kinder und Jugendlichen, Erwerbstätigkeit bzw. Bildungsniveau der Eltern, materieller Lebens-
standard und Wohnsituation anhand von geeigneten Indikatoren beschrieben. Dabei wird im 
Großen und Ganzen auf einen dem Lebensverlauf entsprechenden chronologischen Ablauf 
geachtet, der von der Geburt bis zum Schulabschluss reicht.  
3.1.1 Gesundheit und Elternunterstützung bei Kindern und Jugendlichen  
Kinder haben das Recht auf ein gesundes Aufwachsen, unabhängig von ihrer sozialen Her-
kunft. Ist bei Erwachsenen durch eine chronisch schlechte Gesundheit das Risiko für Armut 
erhöht, verhält es sich bei Kindern in umgekehrter Weise: Armut macht Kinder krank. Zu die-
sem Ergebnis kommt die KiGGS-Studie (Welle 2), die belegt, dass Kinder mit niedrigem sozio-
ökonomischem Status einen schlechteren allgemeinen Gesundheitszustand und häufiger ge-
sundheitsbezogene Einschränkungen aufweisen. Vor allem bei der psychischen Gesundheit 
manifestieren sich die Unterschiede. Das Risiko im Kindesalter, psychische Auffälligkeiten zu 
zeigen oder an einer Aufmerksamkeitsdefizit-/Hyperaktivitätsstörung (ADHS) zu erkranken, ist 
bei Mädchen und Jungen aus der unteren sozialen Schicht um das 2,8 - bis 4,4-Fache höher 
als bei Kindern, die in einer Familie mit hohem sozioökonomischem Status leben (Kuntz et al. 
2018). Bildung, Beruf, und Nettoeinkommen der Eltern beeinflussen demnach unmittelbar den 
Gesundheitszustand der Kinder, aber auch das Gesundheitsverhalten der Eltern (z.B. Teil-
nahme an Früherkennungsuntersuchungen) und damit auch mittelbar jenes der Kinder (z.B. 
Sportverhalten oder Ernährungsverhalten). 
Vorgeburtliche Phase 
Kindergesundheit beginnt bereits vor der Geburt. Der elterliche Lebensstil zum Zeitpunkt der 
Schwangerschaft kann sich langfristig auf die Gesundheit des Kindes auswirken. Familien, die 
aufgrund hoher Belastungen Risikofaktoren für die kindliche Entwicklun g aufweisen, können 
durch die Frühen Hilfen bereits in einem anfänglichen Stadium - oft schon in der Schwanger-
schaft - präventiv gestärkt werden. Dabei hängt die Wahrscheinlichkeit einer familiären Belas-
tungssituation mit dem Bildungsstand der Eltern zusam men. Eine Befragung des Netzwerks 
Frühe Hilfen zeigt, dass Niedriggebildete häufiger von Belastungs- und Risikofaktoren betrof-
fen sind als Eltern, die ein mittleres oder hohes Bildungsniveau aufweisen. So gaben 43% der 
Niedriggebildeten an, dass die Schwangerschaft ungeplant war, bei den Hochgebildeten wa-
ren dies nur 13% (Nationales Zentrum für Frühe Hilfen 2019).  
Da für Köln hierzu keine spezifischen Daten vorliegen, können Auswertungen der  Clearing-
stelle des Gesundheitsamtes, die im Rahmen der frühen Hil fen aktiv ist, Hinweise auf Belas-
tungssituationen geben. Demnach gaben die meisten der Eltern, die die Clearingstelle aufge-
sucht haben als Gesprächsanlass an, mit ihrer Situation überfordert zu sein (55%) . Bei 18%

Kölner Lebenslagenbericht 2020 
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der Frauen war bereits zu Beginn des Angebots bekannt, dass sie eine diagnostizierte psychi-
sche Erkrankung aufwiesen. Ebenfalls häufig wurden medizinische Gründe wie beispielsweise 
Erkrankung, Behinderung oder Entwicklungsverzögerung des Kindes (29%) genannt. Jede 
vierte Person gab als Problem an, dass sie alleinerziehend sei.  
Bei der Inanspruchnahme von Unterstützungsangeboten durch Familienhebammen zeigt sich 
ein ähnliches Bild: Demnach können belastete Situationen rund um die Geburt entstehen auf-
grund von Problemen mit der Elternrolle (34% ), der Bindung (16%) der Situation alleinerzie-
hend zu sein (19%). Bei 20% der Frauen war zu Beginn der Betreuung bereits bekannt, dass 
sie eine diagnostizierte psychische Erkrankung aufwiesen. 
Früherkennungsuntersuchungen 
Auch im weiteren Kindesalter ist die Früherkennung von Krankheiten wichtig, um Fehlentwick-
lungen rechtzeitig erkennen und behandeln zu können. Nach § 1 Kinder -Richtlinie hat jedes 
Kind unter 18 Jahren Anspruch auf Untersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten, die 
ihre körperliche, geis tige oder psycho -soziale Entwicklung in nicht geringfügigem Maße ge-
fährden.32 Bevor ein Kind eingeschult wird, muss es zunächst im Rahmen der Schuleingangs-
untersuchung untersucht werden. Ziel der Untersuchung ist es, einen möglichen Förderbedarf 
eines Kindes früh zu erkennen und somit eine gezielte Förderung einzuleiten, um einen guten 
Schulstart zu ermöglichen. Dabei werden der körperliche Entwicklungsstand und die allge -
meine, gesundheitlich bedingte Leistungsfähigkeit einschließlich der Sinnesorgane des Kindes 
geprüft.33 Dazu gehören die Bereiche: Größe und Gewicht, Sehen und Hören, Sprache34 und 
Merkfähigkeit, Grobmotorik, Fein- und Visuomotorik, Zahlen- und Mengenverständnis sowie 
Verhalten. Eltern- und Erzieherfragebögen werden zu den Untersuchungen he rangezogen 
und geben zusätzlich wichtige Informationen über die Entwicklung der Kinder. Auch hier zeigt 
die KiGGS-Studie eine geringere Teilnahme bei Kindern aus Familien mit niedrigem Status 
(Schmidtke et al. 2018).  
Eine Datenlücke besteht hinsichtlich der Querschnittsthemen, da für die Stadt Köln keine Zah-
len der Schuleingangsuntersuchung nach Migrationshintergrund oder nach Behinderung vor-
liegen. Daher können nur eingeschränkt Aussagen zur Kindergesundheit dieser Teilgruppen 
getroffen werden. Aufgrund der mehrfachen Belastung von Menschen mit Migrationshinter-
grund und Menschen mit Behinderungen  in verschiedenen anderen Lebenslagenbereichen 
kann jedoch davon ausgegangen werden, dass auch im Bereich Gesundheit Unterschiede 
bestehen.  
Eine Maßnahme zur Früh erkennung von Krankheiten und Auffälligkeiten im Entwicklungs-
stand von Kleinkindern sind die ärztlichen Früherkennungsuntersuchungen, die von der Ge-
burt bis zum sechsten Lebensjahr reichen und deren Inanspruchnahme ebenfalls im Rahmen 
der Schuleingangsuntersuchung überprüft wird. Eine Teilnahme an den Früherkennungsun-
tersuchungen ermöglicht es, Entwicklungsdefizite im körperlichen, geistigen, seelischen und 
sprachlichen Bereich frühzeitig zu erkennen und behandeln zu können. Kinder, die nicht voll-
ständig an diesen Untersuchungen teilnehmen, haben ein höheres Risiko von nicht bekannten 
Beeinträchtigungen, die sich auf den späteren Lebensverlauf auswirken können. 
In Köln wurden bei der Einschulungsuntersuchung für das Schuljahr 2018/19 den Schulärztin-
nen und -ärzten 9.741 Kinder vorgestellt. Dabei konnten 8.806 Kinder ein Untersuchungsheft 
 
32  § 1 Absatz 1 Kinder -Richtlinie, in Kraft getreten am 16. März 2018, online unter: https://www.g-
ba.de/downloads/62-492-1537/RL_Kinder_2017-10-19_iK-2018-03-16.pdf 
33  § 1 Absatz 4 Verordnung über den Bildungsgang in der Grundschule (AO -GS NRW) vom 23. März 2005, 
zuletzt geändert am 26. März 2014. 
34  Das Thema Sprachkompetenz von Kindern wird in Kap. 3.1.3 behandelt.

Kölner Lebenslagenbericht 2020 
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61 
vorlegen, das dokumentiert, ob das Kind an den Früherkennungsuntersuchungen teilgenom-
men hat. Von diesen Kindern hatten 8.324 an der Früherkennungsuntersuchung „U8“ teilge-
nommen, die um den vierten Geburtstag des Kindes herum stattfindet und hier exemplarisch 
herausgegriffen wird. Der Anteil der Kinder mit Teilnahme an der Früherkennungsuntersu-
chung U8 an allen untersuchten Kindern mit vorgelegtem Untersuchungsheft beträgt demnach 
95% dieser Anteil hat sich in den letzten Jahren nicht wesentlich verändert. Im Umkehrschluss 
hatten in Köln mindestens 482 Kinder (5%) keine Chance auf diese Form der Diagnostik im 
vorschulischen Alter. Über die Kinder, die kein Untersuchungsheft vorgelegt haben, kann keine 
Aussage getätigt werden. Weitere interessante Ergebnisse liefert uns die Differenzierung nach 
dem Bildungsstand der Eltern von Kindern mit vorgelegtem Untersuchungsheft, die in Köln im 
Einschulungsjahrgang 2018 mit erhoben wurde. 35 Von den 6.745 Eltern, die eine Angabe zu 
ihrem Bildungsstand gemacht haben, konnten insgesamt 96% eine Teilnahme ihres Kindes 
an der Früherkennungsuntersuchung U8 nachweisen, wobei sich Unterschiede je nach Bil-
dungsgrad abzeichneten (Abb. 19). 
Abb. 19 Teilnahme an Früherkennungsuntersuchungen nach Bildungsgrad der Eltern in 
Köln, Einschulungsjahrgang 2018 
 
Quelle: Stadt Köln - Gesundheitsamt, LZG.NRW 
Anm.: Keine Daten nach Migrationshintergrund und Menschen mit Behinderung verfügbar 
Während Kinder von Eltern mit mittlerem und hohem Bildungsgrad zu 9 7% und 98% an der 
Früherkennungsuntersuchung U8 teilgenommen haben, ist dies nur bei 91% der Kinder von 
Eltern mit niedrigem Bildungsstand gegeben. Der Bildungshintergrund der Eltern hat somit 
Auswirkungen auf die kindliche Gesundheit und die Chance auf Förderung und damit auch auf 
die Bildungschancen im weiteren Lebensverlauf (vgl. Kap. 3.1.5). 
 
35  Im Rahmen der Schuleingangsuntersuchung für den Jahrg ang 2018 wurden die Eltern zu ihrer beruflichen 
und schulischen Bildung befragt. Die Befragung war für die Eltern freiwillig. Aus den Antworten auf diese 
Fragen wurde vom LZG NRW ein klassierter Bildungsindex berechnet und der Stadt Köln zur Verfügung 
gestellt. Die Berechnung des Indexes erfolgt auf Grundlage der Empfehlungen der Arbeitsgruppe „Epide -
miologische Methoden“ der Deutschen Gesellschaft für Sozialmedizin und Prävention e.V. (DGSMP) und 
der Deutschen Gesellschaft für Medizinische Informatik, Biom etrie und Epidemiologie e.V. (GMDS). Der 
Bildungsindex wird zunächst getrennt für jedes Elternteil ermittelt. Der jeweils höhere Index-Score wird dann 
dem Haushalt zugeordnet, in dem das Kind lebt . Weitere Informationen zum landesweiten Bildungsindex 
sind abrufbar unter: http://www.kinderumweltgesundheit.de/index2/pdf/gbe/6294_1.pdf

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Auf der Ebene der Stadtteile sind Unterschiede in der Teilnahme von Kindern an den Früher-
kennungsuntersuchungen auszumachen, die im Mittelwert für die Jahre 201 6 bis 2018 zwi-
schen 87% und 99% schwanken (Abb. 20).    
Abb. 20 Anteil der Kinder, die das Untersuchungsheft vorgelegt haben, mit Teilnahme an der 
Früherkennungsuntersuchung U8 nach Stadtteilen in Köln, Mittelwert der Einschu-
lungsjahrgänge 2016 bis 2018 
 
Quelle: Stadt Köln - Gesundheitsamt 
            Stadt Köln - Amt für Stadtentwicklung und Statistik – Statistisches Informationssystem 
Eine Teilnahme von 99% wird in den Stadtteilen Weiß und Fühlingen erreicht. Die niedrigsten 
Teilnahmequoten finden sich in den rechtsrheinischen Stadtteilen Kalk, Höhenberg, Finken-
berg, Eil und Wahnheide sowie in den linksrheinischen Stadtteilen Altstadt Nord und Lindweiler 
mit Quoten zwischen 87% und 90%.

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Für alle neu zugewanderten Kinder, die älter als sechs Jahre alt sind und nicht wie üblich die 
Schuleingangsuntersuchung durchlaufen,  gibt es die sogenannte Seiteneinsteigeruntersu-
chung.36 Diese ist ebenfalls eine ärztliche Untersuchung und besteht im Grunde aus den glei-
chen Untersuchungsinhalten wie die Schuleingangsuntersuchung, jedoch wird Raum für die 
individuellen gesundheitlichen Belastungen wie traumatische Erlebnisse im Herkunftsland und 
während der Flucht eingeräumt. Daher ist insbesondere für diese Teilgruppe die Seiteneinstei-
geruntersuchung wichtig, um die Chancengleichheit im Hinblick auf die gesundheitliche Le-
benslage zu verbessern. Für die Stadt Köln steht nur die Anzahl der teilnehmenden Ki nder 
und Jugendlichen zur Verfügung. Diese variiert je nach Anzahl der neu zugewanderten Kinder 
und Jugendlichen. So ist sie von 507 im Jahr 2011 auf 3.057 im Jahr 2016 angewachsen und 
danach wieder gesunken auf 1.190 im Jahr 2018. Weitere Informationen zu  den Befunden 
stehen nicht zur Verfügung. Aufgrund dessen können Ergebnisse der Seiteneinsteigerunter-
suchung nicht genutzt werden, um Hinweise zu gesundheitlichen Bedarfen der Kinder und 
Jugendlichen mit Fluchterfahrungen zu erhalten und geeignete Maßnahme n daraus abzulei-
ten.  
Kinder mit Übergewicht 
Übergewicht erhöht das Risiko für viele andere Krankheiten wie Bluthochdruck, Herzleiden 
und Diabetes. Studien zeigen, dass der Anteil der Personen mit Gewichtsproblemen mit zu-
nehmendem Alter steigt. Der Grundstein für ein gesundes Essverhalten wird jedoch bereits in 
der Kindheit gelegt, das frühzeitig im Elternhaus erlernt wird. Gerade bei Kindern hat Überge-
wicht nicht nur Auswirkungen auf ihre jetzige und zukünftige körperliche Gesundheit, sondern 
verstärkt auc h das Risiko psychischer Belastungen aufgrund soziale r Ausgrenzung durch  
Gleichaltrige. In Köln waren bei der Einschulungsuntersuchung für den Jahrgang 2018 975 
der vorgestellten 8.741 Kinder übergewichtig (Abb. 21).37  
Abb. 21 Kinder mit Übergewicht in Köln, Einschulungsjahrgang 2018 
 
Quelle: Stadt Köln - Gesundheitsamt, LZG.NRW 
Anm.: Keine Daten nach Migrationshintergrund und Menschen mit Behinderung verfügbar 
Mehr als jedes zehnte Kind ist damit von Übergewicht betroffen, was in etwa dem Durchschnitt 
in Nordrhein-Westfalen entspricht. Im Jahr 2012 waren mit 12% nur geringfügig mehr Kinder 
 
36  Neu zugewanderte Kinder und Jugendliche werden als „Seiteneinsteiger“ beschult. Darunter zählen Kinder 
und Jugendliche aus EU -Mitgliedstaaten und Nicht -EU-Mitgliedstaaten, mit Familie eingereiste 
minderjährige Geflüchtete sowie unbegleitete minderjährige Geflüchtete. 
37  „Übergewicht“ wird nach dem Modell Kromeyer -Hauschild auf Grundlage des Body -Mass-Index definiert. 
Das Modell unterscheidet zwischen Übergewicht und Adipositas, beide Kategorien werden hier unter 
„Übergewicht“ zusammengefasst.

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in Köln übergewichtig. Ebenso wie bei der Teilnahme an Früherkennungsuntersuchungen sind 
auch beim Gewicht Unterschiede je nach Bildungsniveau der Eltern auszumachen: Je niedri-
ger der Bildungsgrad der Eltern, desto höher ist der Anteil der Kinder mit Gewichtsproblemen. 
In Familien mit einem niedrigen Bildungsniveau der Eltern ist demnach etwa jedes fünfte Kind 
bereits vor dem Schuleintritt übergewichtig. Das Elternhaus spielt somit auch hinsichtlich eines 
normalen Gewichts der Kinder eine Rolle. 
Zahngesundheit von Kindern 
Neben den Daten der Schuleingangsu ntersuchung liegen für Köln auch Daten zur Zahnge -
sundheit von Kindern vor. Nicht gesunde Zähne können Schmerzen verursachen und das 
Sprechen erschweren, was wiederum zu Schwierigkeiten in der Schule, aber auch zu Hänse-
leien Gleichaltriger führen kann. Kinder mit einer schlechten Zahngesundheit können somit in 
ihren Teilhabechancen auch in anderen Lebenslagenbereichen eingeschränkt sein. Der Kin-
der- und Jugendzahnärztliche Dienst der Stadt Köln führt im Rahmen von gruppenprophylak-
tischen Maßnahmen Reihenuntersuchungen in Kindertageseinrichtungen und Schulen durch. 
Dabei gilt ein Gebiss als „naturgesund“, wenn es komplett gesunde Zähne aufweist und bisher 
kein Zahn kariös ist. Für Grundschülerinnen und Grundschüler der ersten Klasse stehen jähr-
liche Daten zur Verfügung (Tab. 9).  
Tab. 9 Zahngesundheit von Kindern in der 1. Klasse der Grundschule in Köln, 2012/13 bis 
2018/19 
 
Quelle: Stadt Köln – Gesundheitsamt, Reihenuntersuchung Kinder- und Jugendzahnärztlicher Dienst 
Anm.: Keine Daten nach Migrationshintergrund und Menschen mit Behinderung verfügbar 
Im Schuljahr 2018/2019 haben in Köln 7.548 Erstklässler an der zahnärztlichen Untersuchung 
teilgenommen, davon hatten 4.742 Kinder und damit fast zwei Drittel der Kinder komplett ge-
sunde Zähne (63 %).Damit hat sich der Anteil der Kinder mit naturgesundem Gebiss vom 
Schuljahr 2012/2013 (57%) bis zum Schuljahr 2018/2019 um 6 Prozentpunkte erhöht. Dieser 
positive Trend zeigt sich nicht nur in Köln, sondern auch bundesweit. Die Verbesserung der 
Zahngesundheit trägt tendenziell auch zur Verbesserung der Teilhabechancen von Kindern in 
Köln bei.  
Psychische Beschwerden 
Für Köln gibt es keine differenzierte Erfassung der Anzahl an Kindern und Jugendlichen mit 
psychischen Auffälligkeiten, daher nutzt der Bericht des Gesundheitsamtes zur Kinder - und 
Untersuchte Kinder
Anzahl Anzahl Anteil in %
2012/2013 7.245 4.131 57%
2013/2014 7.681 4.443 58%
2014/2015 7.145 4.425 62%
2015/2016 8.113 4.771 59%
2016/2017 8.039 4.870 61%
2017/2018 9.175 5.522 60%
2018/2019 7.548 4.742 63%
Veränderung 
2012-2018 +4% +15% -
Schuljahr Kinder mit naturgesundem Gebiss

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Jugendgesundheit in Köln 2017/2018 38 Zahlen der „KIGGS“-Studie zur Gesundheit von Kin-
dern und Jugendlichen. Nach diesen Schätzungen leben im Jahr 2018 etwa 22.000 Kinder 
und Jugendliche der Altersgruppe von sieben bis 17 Jahren in Köln, die potenziell eine psy-
chische Störung oder eine Verhaltensstörung aufweisen. Zwar haben nicht alle dieser Kinder 
und Jugendlichen einen Behandlungsbedarf, diese hohe Anzahl gibt jedoch einen Eindruck 
vom Ausmaß der Problemlage.  
Weitere Hinweise liefern die Daten des Kinder- und Jugendpsychiatrischen Dienstes der Stadt 
Köln, der im Rahmen seines niedrigschwelligen Angebots auch Schulsprechstunden anbietet 
und neben der Jugendhilfe eine von vielen Anlaufstellen darstellt. Der Kinder- und Jugendpsy-
chiatrische Dienst nimmt unter anderem eine diagnostische Ersteinschätzung vor und vermit-
telt in geeignete Unterstützungsangebote. Im Jahr 2017 gab es 569 Beratungsprozesse. Die 
meisten Kinder und Jugendlichen, die das Angebot wahrnehmen, sind männlich (2017: 66%). 
Mit zunehmendem Alter steigt auch der Anteil der Mädchen an, bei denen häufiger internali-
sierende Verhaltensweisen wie Depressionen auftreten. Die Jungen zeigen hingegen exter-
nalisierende Verhaltensweisen, wodurch Krankheitsbilder häufig auch früher erkannt werden. 
Mehr als die Hälfte aller Kinder und Jugendlichen, die das Angebot wahrnehmen, haben einen 
Migrationshintergrund.39 Etwa 43% der Kinder besuchten eine Förderschule, etwa 13% ein 
Gymnasium und 10% eine Realschule. Hier war in letzter Zeit,  mitbedingt durch die Inklusi-
onspolitik, ein Wandel bei den besuchten Schulformen zu verzeichnen. So waren es bei Start 
des Angebots im Jahr 2010 noch zwei Drittel der Kinder und Jugendlichen, die eine Förder-
schule besuchten. Bezüglich der Altersstruktur wird ersichtlich, dass es vor allem Jugendliche 
im Alter von 14 bis 17 Jahren sind, die beraten werden. Die Gruppe, die hierauf folgt, sind die 
11- bis 13-Jährigen. Rund 36% der Kinder und Jugendlichen werden von der Schule, 22% von 
den Eltern und 15% vom Jugendamt zur Beratung angemeldet.  
Suchtgefährdung 
Auch im Jugendalter spielen bereits die Themen Sucht und Suchtprävention eine Rolle. Wäh-
rend das Thema Sucht verstärkt im jungen und mittleren Erwachsenenalter präsent ist ( vgl. 
Kap. 3.2 und 3.3), ist die Suchtprävention schon im frühen Jugendalter zu verorten, da prä-
ventive Maßnahmen einem Einstieg in den Konsum vorbeugen sollten. So erhöht sich z.B. das 
Risiko einer Alkoholabhängigkeit, wenn bereits im Jugendalter regelmäßig Alkohol getrunken 
wird. Die KIGGS-Studie zur Gesundheit von Kindern und Jugendlichen in Deutschland geht 
davon aus, dass fast jede sechste Person zwischen elf und 17 Jahren ein riskantes Alkohol-
konsumverhalten aufweist, mehr als jeder Zehnte trinkt sich regelmäßig in den „Rausch“. Für 
Köln sind dies geschätzt rund 10.500 Jugendliche mit riskantem Alkoholkonsumverhalten und 
6.500 jugendliche „Rauschtrinker“. Im Zeitverlauf zeigt sich jedoch ein positiver Trend.  
Laut einer Repräsentativbefragung der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung ist der 
Alkoholkonsum der 12- bis 17-Jährigen zwischen den Jahren 2001 und 2018 gesunken. Beim 
Cannabiskonsum wiederum zeigt sich seit dem Jahr 2011 wieder ein Anstieg. N ach dieser 
Studie aus dem Jahr 2018 hat jeder zehnte Jugendliche zwischen zwölf und 17 Jahren schon 
einmal Cannabis konsumiert. Für Köln ergeben sich demnach rund 5.400 Jugendliche, die 
mind. einmal Cannabis konsumiert haben (Stadt Köln 2016a).  
 
38   Kinder- und Jugendgesundheit in Köln Bericht 2017/2018. Gesundheitsamt. Abgerufen unter: 
https://www.stadt-koeln.de/mediaasset/content/pdf53/kinder-
_und_jugendgesundheitbericht_2018.pdfZuletzt abgerufen am 26.06.2019.   
39  Dies ist jedoch auch da s Resultat einer verstärkten Hilfestellung bei Kindern mit eigener Fluchterfahrung 
oder Kindern von Geflüchteten.

Kölner Lebenslagenbericht 2020 
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66 
Neben stoffgebundenen Abhängigkeiten gibt es auch nichtstoffgebundene Süchte wie z.B. die 
Glücksspiel- oder die Internetsucht.40 Eine im Auftrag der Landesmedienanstalt NRW durch-
geführte Studie ergab, dass 8% der Kinder und Jugendlichen im Alter zwischen acht un d 14 
Jahren ihr Smartphone so häufig nutzen, dass sie als suchtgefährdet gelten können. Für Köln 
resultiert daraus eine Anzahl von rund 5.000 gefährdeten Kindern und Jugendlichen. 
3.1.2 Soziale Einbindung von Kindern und Jugendlichen41  
Die soziale Einbindung von Kindern und Jugendlichen innerhalb der Familie und in die Peer -
Group ist von hoher Bedeutung für eine gesunde kindliche Entwicklung  und Voraussetzung 
für gute Teilhabechancen im späteren Erwachsenenalter. Familie und Freunde können Ge-
borgenheit geben und emotional unterstützen, aber auch netzwerkfördernd sein und zur Bil-
dungsteilhabe beitragen. Umgekehrt gilt: Problematische oder mangelnde soziale Beziehun-
gen können Auswirkungen auf das Aufwachsen und die Teilhabe im späteren Lebensverlauf 
haben, indem sie, neben psychischen Problemen und Verhaltensauffälligkeiten, die schuli-
schen Leistungen beeinflussen, was wiederum in schlechteren Berufschancen münden kann. 
Probleme der strukturellen Überforderung können besonders in sozial belasteten Familien auf-
treten (Böhnisch 2016).  
Die Bedingungen für ein gutes Aufwachsen reichen weit über eine rein finanzielle Absicherung 
hinaus. Aus einer Studie der Bertelsmann Stiftung geht hervor, dass Kinder und Jugendliche 
Faktoren wie Sicherheit, verbrachte Zeit mit Eltern und Freunden, Zuwendung sowie erwach-
sene Vertrauenspersonen und Partizipationsmöglichkeiten zu den Bedingungen eines guten 
Aufwachsens dazuzählen. Rund 5% der achtjährigen Kinder gaben hingegen an, dass es nie-
manden in ihrer Familie gibt, der s ich um sie kümmert, bei den 14 -Jährigen waren es sogar 
knapp 10%. Im Hinblick auf Vertrauenspersonen in der Schule gab etwa die Hälfte der 14 -
Jährigen an, dass sie nicht den Eindruck hätten, dass sich Lehrerinnen und Lehrer um sie 
kümmern würden oder ihnen bei Problemen behilflich wären (Andresen et al. 2019).  
Soziale Einbindung innerhalb der Familie 
Zum Stichtag 31.12.2018 leben in Köln 176.115 Kinder unter 18 Jahren, dies sind 16% der 
Kölner Bevölkerung (Abb. 22). 
Abb. 22 Kinder unter 18 Jahren in Köln nach Geschlecht, Migrationshintergrund und Haus-
haltsform, 31.12.2018 
 
Quelle: Stadt Köln - Amt für Stadtentwicklung und Statistik – Statistisches Informationssystem 
Anm.:  Rundungsbedingte Summenabweichungen möglich; es stehen keine Daten nach Schwerbehinderung zur Verfügung; 
unter Sonstiges sind sonstige Haushaltsformen mit Kind(ern) wie z.B. Wohngemeinschaften erfasst, aber auch Kinder 
bei denen keine Angaben vorliegen. 
 
40  In der KiGGS-Studie wurden nichtstoffgebundene Abhängigkeiten erhoben, jedoch noch nicht veröffentlicht. 
41  Daten zur sozialen Einbindung von Kindern und Jugendlichen sind - mit Ausnahme der Daten der Hilfen zur 
Erziehung - nicht Bestandteil der amtlichen Statistik, sondern müssen aus Umfragen bezogen werden. Für 
die Stadt Köln kann hierbei sowohl auf die „Leben in Köln“-Umfrage 2016 als auch auf die Jugendbefragung 
2018 als zusätzliche Datenquellen zurückgegriffen werden. 
Anzahl Anteil in % Anzahl Anteil in % Anzahl Anteil in % Anzahl Anteil in %
Alleinerziehendenhaushalt     34.104   17.401 19%   16.703 20%   15.681 19%   18.423 19%
Ehepaar mit Kind(ern)   117.297   60.376 67%   56.921 67%   53.887 67%   63.410 66%
Nicht eheliches Paar mit Kind(ern)     18.966     9.763 11%     9.203 11%   10.117 13%     8.849 9%
Sonstiges       5.748     3.031 3%     2.717 3%        749 1%     4.999 5%
insgesamt   176.115 90.571 85.544 80.434 95.681
insgesamt Männlich Weiblich Ohne Migrations-
hintergrund
Mit Migrations-
hintergrund

Kölner Lebenslagenbericht 2020 
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67 
117.297 Kinder (67%) leben in Haushalten mit einem verheirateten (Eltern-)Paar, 34.104 Kin-
der (19%) in Alleinerziehendenhaushalten, 18.966 Kinder (11%) in Haushalten mit einem nicht 
verheirateten (Eltern-)Paar und 5.748 (3%) in sonstigen bzw. unbekannten Haushaltsformen. 
Differenziert nach Geschlecht ergeben sich so gut wie keine Unterschiede. Auch beim Merk-
mal Migrationshintergrund ergeben sind keine Unterschiede bei den Anteilen von Kindern in 
Alleinerziehendenhaushalten und in Haushalten mit einem Ehepaar. Einzig bei den Kindern in 
Haushalten mit nicht verheirateten Paaren zeigt sich, dass diese bei Kindern ohne Migrations-
hintergrund mit 13% häufiger vorkommen als bei Kindern mit Migrationshintergrund mit 9%. 
Kinder in Alleinerziehendenhaushal ten leben häufig in materiell erschwerten Verhältnissen. 
Sie unterliegen einem höheren Armutsrisiko als Kinder mit zwei Erwachsenen im Haushalt. 
Damit hat jedes fünfte Kind unter 18 Jahren in Köln einen potenziell erhöhten Unterstützungs-
bedarf. 
Aus den Erg ebnissen der Jugendbefragung geht zudem ein Zusammenhang zwischen der 
materiellen Lebenslage und der subjektiven Bewertung der familiären Einbindung der Jugend-
lichen hervor. Jugendliche, die zufriedener mit Ihrer materiellen Situation waren, gaben auch 
häufiger an, gerne häufig Zeit mit der Familie zu verbringen. Bei denjenigen, die sehr zufrieden 
mit dem ihnen zur Verfügung stehenden Geld waren, lag der Anteil bei 53%, bei denjenigen, 
die sehr unzufrieden waren, lag dieser bei 36% und damit 17 Prozentpunkte niedriger. 
Soziale Einbindung außerhalb der Familie 
In der Kölner Jugendbefragung 2018 wurde gefragt, mit wem die Jugendlichen ihre Freizeit 
am liebsten verbringen. Daraus geht hervor, dass Jugendliche ihre Freizeit am liebsten mit 
Freunden (71%) und am zweitliebsten mit der Familie (44%) verbringen (Abb. 23). 
Abb. 23 Soziale Kontakte in der Freizeit, 2018 
 
Quelle: Stadt Köln - Integrierte Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung, Kölner Jugendbefragung 2018 
36% der Befragten geben an, dass sie lieber alleine Zeit verbringen und 30% mit ihrer Partne-
rin oder ihrem Partner. Dabei unterscheiden sich die Anteile nach Geschlecht nicht wesentlich 
voneinander mit Ausnahme der Häuf igkeit der gerne verbrachten Zeit mit der Familie. Mäd-
chen geben mit rund 50% häufiger an, gerne Zeit mit der Familie zu verbringen als Jungen mit 
38%. Zudem geben 31% der Jungen und 37% der Mädchen an, sich freiwillig zu engagieren, 
weil sie erwarten, durch das Engagement Freunde zu finden und mit anderen zusammen zu 
sein. Bei den 36%, die gerne ihre Freizeit allein verbringen, könnte auf den ersten Blick eine 
schwächere soziale Einbindung vermutet werden. Ob diese jedoch aufgrund fehlender sozia-

Kölner Lebenslagenbericht 2020 
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68 
ler Kontakte ihre Freizeit gerne häufig allein verbringen oder dies dem freien Wunsch der Ju-
gendlichen entspricht, kann anhand der Daten nicht beantwortet werden. Hierzu bedarf es 
tiefergehender Untersuchungen. Die Ergebnisse der Befragung zeigen jedoch einen leicht en 
Zusammenhang zwischen der materiellen Lebenslage und der sozialen Einbindung der be-
fragten Jugendlichen: Von den Jugendlichen, die sehr zufrieden mit dem ihnen zur Verfügung 
stehenden Geld waren, gaben rund 41% an, gerne häufig Zeit alleine zu verbringe n. Bei den 
Jugendlichen, die sehr unzufrieden mit ihrer materiellen Lage waren, waren dies 47% und 
damit 6 Prozentpunkte mehr. 
Gewalt und Mobbing 
Außerhalb der Familie und des Haushaltes ist die Akzeptanz bei Gleichaltrigen ein weiterer 
Indikator für gesellschaftliche Teilhabe. Soziale Isolation und Mobbing können starke Auswir-
kungen auf den psycho-sozialen Zustand einer Person haben. Vor allem bei Kindern und Ju-
gendlichen, die in ihrer Persönlichkeit noch nicht gefestigt sind, kann dies negative Folgen 
haben. Dabei ist das Thema Mobbing ein weitverbreitetes Phänomen: Fast alle Kinder und 
Jugendliche haben bereits direkte oder indirekte Erfahrungen mit Mobbing gemacht, und zwar 
häufig im schulischen Kontext (Andresen et al. 2019: S. 56). Kinder mit Lernschwi erigkeiten 
sind in einem besonderen Ausmaß betroffen. Nach einer Studie der Duden-Institute für Lern-
therapie ist ein Viertel der Kinder mit einer Lese-Rechtschreib- oder Rechenschwäche schon 
einmal Opfer von Mobbing geworden. Außergewöhnlich häufig litten die Betroffenen unter wei-
teren psycho-sozialen Belastungen. 83% der von Mobbing betroffenen Kinder mit Lernschwie-
rigkeiten hatten Ängste, Depressionen, lebten sozial zurückgezogen, litten unter ADHS, so-
matoformen Störungen oder vermieden die Schule (Huck und Schröder 2016).  
Aus den Ergebnissen der Kölner Jugendbefragung geht hervor, dass sich ca. 25% der Ju-
gendlichen in Köln mehr Informationen und mehr Unterstützung im Umgang mit Gewalt/Mob-
bing wünschen, davon mit 28% mehr Mädchen als Jungen mit 21%. Aus diesen Zahlen lässt 
sich zwar nicht direkt erschließen, wie viele Kinder und Jugendliche in Köln von Gewalt oder 
Mobbing betroffen sind, dennoch scheinen dies relevante Themen für rund ein Viertel der Be-
fragten zu sein. Ferner zeigt sich ein leichter Unterschied beim Interesse an den Themen Ge-
walt und Mobbing je nach materieller Lebenslage. Von den Jugendlichen, die sehr zufrieden 
mit ihrer finanziellen Situation waren, interessierten sich rund 25% für diese Themen, und bei 
denjenigen, die sehr unzufrieden waren, lag das Interesse bei 31% und damit um 6 Prozent-
punkte höher. 
Geschlechtergerechtigkeit und sexuelle Orientierung 
Geschlechtergerechtigkeit, sexuelle Orientierung, gleichgeschlechtliche Lebensweisen und 
geschlechtliche Identität sind wichtige Themen für Jugendliche, denn in ihrer Findungsphase 
nimmt die Sexualität einen zentralen Stellenwert ein. So wichtig diese Themen für Heranwach-
sende auch sind, so sensibel sind diese auch, zumal sie bei Nichterfüllung der gesellschaftli-
chen Norm das Risiko eines sozialen Ausschlusses bergen. Die Nicht -Akzeptanz von LGB-
TIQ42 kann zum Ausschluss der Betroffenen aus gesellschaftlichen Lebensbereichen führen. 
Dies beginnt schon im Kinder- und Jugendalter und zieht sich auch durch das Erwachsenen-
alter im späteren Lebensverlauf hindurch. 
Auch der Kinder - und Jugendförderplan 2016 -2020 der Stadt Köln hat es sich zur Aufgabe 
gemacht, soziale Ungleichheiten, die aus der sexuellen Orientierung und Identität entstehen, 
entgegenzuwirken. Dies beinhaltet die konzeptionelle Etablierung von Genderpädagogik in der 
 
42  LGBTIQ s teht für Lesbisch , Schwul, Bi, Trans*, Inter* und Queer bzw. im Englischen entsprechend für 
Lesbian, Gay, Bisexual, Trans, Intersex and Queer

Kölner Lebenslagenbericht 2020 
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Jugendarbeit, Bildungs- und Aufklärungsarbeit zur Enttabuisierung von LGBTIQ, die Schaf-
fung informeller und zielgruppenorientierter Bildungs- und Beratungsangebote sowie die Fort-
bildung des Personals der Jugendhilfe zu den Problem - und Bedarfslagen der betroffenen 
Kinder und Jugendlichen (Stadt Köln 2016b: S. 15ff). 
Hilfen zur Erziehung 
Familien sind nicht nur Orte der Geborgenheit, in denen die kindliche Entwicklung gefördert 
wird, sondern können auch Orte sein, an denen physische oder psychische Gewalt ausgeübt 
wird. In solchen Fällen kommt dem Kinderschutz eine hohe Bedeutung zu. Die Gewährleistung 
des Kinderschutzes ist nach § 8a SGB VIII eine zentrale Verpflichtung des öffentlichen Ju-
gendhilfeträgers. Die Art und der Umfang der Hilfe richten sich nach dem jeweiligen erzieheri-
schen Bedarf (§ 27 SGB VIII). Hierzu gehören insbesondere ambulante Hilfen, wie z.B. Erzie-
hungsberatung, soziale Gruppenarbeit, Erziehungsbeistand und sozialpädagogische Famili-
enhilfe sowie stationäre Hilfen in Form v on Vollzeitpflege oder Heimerziehung inkl. sonstiger 
betreuter Wohnformen.43 In Tab. 10 ist die Anzahl der laufenden HzE 44 in Köln für das Jahr 
2018 dargestellt. 
Tab. 10 Leistungsbeziehende laufender Hilfen zur Erziehung nach Art der Hilfe in Köln, 2018  
 
Quelle: Stadt Köln - Amt für Kinder, Jugend und Familie 
Anm.: Die Gesamtanzahl enthält alle Leistungsbeziehende der laufenden Hilfen zur Erziehung nach §§27, 29 bis 35 SGB VIII 
In Köln gab es im Jahr 2018 insgesamt 8.638 laufende HzE-Fälle, wovon 61% als ambulante 
Hilfen, 35% als stationäre Hilfen und 4% als teilstationäre Leistungen erbracht wurden. Dabei 
ist der Anteil nichtstationärer HzE in Köln recht hoch. So zeigt der Bericht der Kommunalen 
Gemeinschaftsstelle für den Vergleichsring der Jugendhilfen in 15 deutschen Großstädten, 
dass Köln beim Anteil nichtstationärer Hilfen im Jahr 2018 auf Platz drei liegt (KGSt 2019). Im 
Jahr 2018 lag die Quote aller HzE -Fälle in Köln bei rund 4%, d.h. auf 100 Personen im Alter 
unter 21 Jahren kamen rund vier Fälle, in denen HzE gewährt wurden.  
Von allen Fällen im Jahr 2018 waren 425 Kinder (5%) unter drei Jahre alt, 543 Kinder (6%) 
waren zwischen drei und fünf Jahre alt. Mit 6.057 Personen bzw. 70% war der größte Teil der 
 
43  Für die Hilfe zur Erziehung gilt der Grundsatz, dass pro Kind bzw. Jugendlichem eine Hilfeform zum Einsatz 
kommen soll. In Ausnahmefällen bzw. bei besonders herausfordernden Umständen kann es vorkommen, 
dass ein Kind mehr als eine Hilfe erhält. Die Zahl der Fälle kann also unter Umständen etwas höher sein als 
die Zahl der Personen, die Hilfe zur Erziehung in Anspruch genommen haben. Wegen des genannten 
Grundsatzes weichen die Fall- und Personenzahl nicht maßgeblich voneinander ab.    
44  Mit den „laufenden HzE-Fällen“ ist hier das Fallaufkommen im Berichtsjahr 2018 gemeint, das sich aus dem 
Jahresbestand zum 31.12.2017 und der Summe aller Zugänge im Verlauf des Berichtsjahres 2018  ergibt. 
HzE-Fälle von unbegleiteten minderjährigen Ausländerinnen und Ausländern (umA) sind darin mit enthalten. 
Anzahl Anteil in %
Je 100 
Personen 
< 21 J.
Ambulante Eingliederungshilfen (§ 35a Abs. 2 Ziffer 1 SGB VIII) 2.676 31% 1,28
Familienorientierte Hilfen § 31 (jüngstes Kind); § 27,2 1.604 19% 0,77
Einzelhilfen § 30; § 35 (ambulant); § 27,2 646 7% 0,31
Gruppenhilfen (§ 29; § 27,2) 385 4% 0,18
ambulant 5.311 61% 2,54
Hilfen in Heimen/Wohnformen (§ 34 SGB VIII; § 35 außerfamiliär) 2.119 25% 1,01
Hilfen durch Pflegepersonen  (§ 33 SGB VIII) 900 10% 0,43
stationär 3.019 35% 1,44
Erziehung in einer Tagesgruppe (§ 32 SGB VIII) 308 4% 0,15
teilstationär 308 4% 0,15
insgesamt 8.638 100% 4,13

Kölner Lebenslagenbericht 2020 
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70 
Leistungsbeziehenden im Schulalter, davon 3.851 Kinder (45%) zwischen sechs und 13 Jah-
ren und 2.206 Jugendliche (26%) im Alter zwischen 14 und 17 Jahren. 1.613 Leistungsbezie-
hende (19%) waren im Alter von 18 bis 20 Jahren. Zudem waren die hilfebeziehenden Kinder 
und Jugendlichen etwas häufiger männlich (57%) und seltener weiblich ( 43%). 3.672 be-
troffene junge Personen und damit knapp 43% hatten einen Migrationshintergrund, worunter 
Kinder fallen, bei denen mindestens ein Elternteil im Ausland geboren wurde. Da dies nicht 
der Definition des Migrationshintergrundes in der Bevölkerungs statistik entspricht, wonach 
53% der jungen Kölner unter 21 Jahren einen Migrationshintergrund aufweisen, können keine 
eindeutigen Bezüge hergestellt werden. Auf eine Unterrepräsentativität von Kindern mit Mig-
rationshintergrund bei den HzE kann folglich ni cht mit Sicherheit geschlossen werden. Den-
noch sollten aufgrund des hohen Anteils von Leistungsbeziehenden mit Migrationshintergrund 
in dieser Altersgruppe kulturelle Unterschiede bei der Ausgestaltung der HzE stets mitberück-
sichtigt werden. 
Für einen Vergleich mit dem Land Nordrhein-Westfalen muss auf ältere Zahlen aus dem Jahr 
2015 zurückgegriffen werden, die jedoch aufgrund einer Systemumstellung und einer neuen 
Erfassungsmethode nicht mit den Zahlen aus 2018 verglichen werden können. Hier lagen die 
laufenden HzE je 100 Personen unter 21 Jahren in Köln bei 5,5 und in Nordrhein -Westfalen 
bei 4,1. Der Bedarf an erzieherischen Hilfen und damit auch vermutlich der Anteil der Kinder, 
die in problematischen Familienverhältnissen aufwachsen, ist danach in Köln h öher als auf 
Landesebene.45 Dabei gab es sowohl im Landesdurchschnitt als auch in der Stadt Köln einen 
Anstieg der HzE-Fälle.  
Das Armutsrisiko und die Haushaltsform von Familien haben einen erheblichen Einfluss auf 
den Lebensverlauf von Kindern. Dieser Zusammenhang lässt sich auch bei den HzE beobach-
ten. Ein erheblicher Anteil der HzE wird von Familien mit nur einem Erwachsenen (41%) und 
von Familien im SGB II- Leistungsbezug (48%) in Anspruch genommen (Tab. 11). Beide Grup-
pen sind bei den HzE überproportional vertreten. Kinder aus Alleinerziehendenhaushalten und 
Kinder aus armutsgefährdeten Haushalten haben demnach ein höheres Risiko, in problemati-
schen Familienverhältnissen aufzuwachsen. 
 
 
45  In den Jahren 2008 bis 2015 gab es einen Anstieg der HzE-Fälle in NRW um 15%. Für weitere Informationen 
zu den HzE auf der Ebene des Landes NRW siehe unter: 
https://www.lvr.de/media/wwwlvrde/jugend/service/arbeitshilfen/dokumente_94/jugend_mter_1/jugendhilfe
planung/daten_und_demografie/hze/HzE_Bericht_NRW_2017_-_Vorinfo_-_Webfassung.pdf

Kölner Lebenslagenbericht 2020 
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71 
Tab. 11  Leistungsbeziehende laufender Hilfen zur Erziehung nach Lebensform und Trans-
ferleistungsbezug in Köln, 2018 
 
Quelle: Stadt Köln - Amt für Kinder, Jugend und Familie 
Die Gründe, aus denen HzE beantragt werden, sind unterschiedlich (Tab. 12). 
Tab. 12  Leistungsbeziehende laufender Hilfen zur Erziehung nach Hauptgrund der Inan-
spruchnahme in Köln, 2018 
 
Quelle: Stadt Köln - Amt für Kinder, Jugend und Familie 
Am häufigsten wurden mit 24% Entwicklungsauffälligkeiten bzw. seelische Probleme des jun-
gen Menschen angegeben. Die Unterversorgung bzw. nicht ausreichende Betreuung und För-
derung des jungen Menschen wurden zu 14% bzw. 13% als Hauptgrund genannt, dicht gefolgt 
von der Gefährdung des Kindeswohls, schulischer bzw. beruflicher Probleme, eine einge-
schränkte Erziehungskompetenz und Auffälligkeiten im Sozialverhalten. Unterschiede zwi-
schen Kindern mit und ohne Migrationshinterg rund zeigen sich bei zwei Hauptgründen der 
Inanspruchnahme der HzE. Bei 20% der HzE-Fälle, bei denen das Kind einen Migrationshin-
tergrund aufweist, wurde eine Unversorgtheit des jungen Menschen festgestellt, dies ist damit 
innerhalb dieser Gruppe die häufi gste Ursache. Bei HzE -Fällen ohne Migrationshintergrund 
war nur in 10% der Fälle die Unversorgtheit die Hauptursache. Umgekehrt wurden bei den 
Kindern ohne Migrationshintergrund wesentlich häufiger Entwicklungsauffälligkeiten bzw. see-
lische Probleme festgestellt (28%) als bei Kindern mit Migrationshintergrund (19%). Bei allen 
anderen Hauptgründen für die Inanspruchnahme der HzE lagen die Anteile in beiden Teilgrup-
pen in etwa auf dem gleichen Niveau. 
Anzahl Anteil in %
Lebensform
Elternteil lebt alleine ohne (Ehe-) Partner 3.551 41%
Eltern leben zusammen 2.676 31%
Elternteil mit neuem Partner zusammenlebend 1.090 13%
unbekannt 1.038 12%
ohne Angabe 173 2%
Eltern sind verstorben 110 1%
insgesamt 8.638 100%
Transferleistungen
kein Transferleistungsbezug 4.236 49%
Transferleistungsbezug SGB II/XII 4.185 48%
ohne Angabe 217 3%
insgesamt 8.638 100%
Anzahl Anteil in %
Entwicklungsauffälligkeiten/seelische Probleme 2.072 24%
Unversorgtheit d. jungen M. 1.214 14%
Unzureichende Förderung/Betreuung/Versorgung d. jungen M. 1.095 13%
Gefährdung des Kindeswohls 884 10%
Schulische/berufliche Probleme d. j. Menschen 842 10%
Eingeschränkte Erziehungskompetenz der Eltern 812 9%
Auffälligkeiten im sozialen Verhalten 748 9%
Belastungen d. j. Menschen durch Probleme d. E.tern 411 5%
Belastungen d. j. Menschen durch fam. Konflikte 321 4%
keine Angabe 164 2%
Übernahme von einem anderen Jugendamt 75 1%
insgesamt 8.638 100%

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72 
Die Analyse der HzE -Daten zeigt: Kinder, die materiell arm  sind und/oder in Alleinerziehen-
denhaushalten aufwachsen, haben ein erhöhtes Risiko von Entwicklungsdefiziten, Unterver-
sorgung, unzureichender Förderung und vielen weiteren sozialen Problemen, die ihre Teilha-
bechancen im späteren Lebensverlauf nachhaltig beeinflussen können. Ob Kinder mit Migra-
tionshintergrund bei den HzE unterrepräsentiert sind, kann aufgrund der nicht einheitlichen 
Definition des Migrationshintergrundes in der HzE- und der Bevölkerungsstatistik nicht eindeu-
tig beantwortet werden. Hier sollte geprüft werden, inwieweit eine Vereinheitlichung der Defi-
nitionen in der amtlichen Statistik langfristig umsetzbar ist. 
3.1.3 Bildung von Kindern und Jugendlichen 
Bildung hat in der Kindheit und Jugend einen hohen Stellenwert und ist sowohl für die Persön-
lichkeitsbildung als auch für die Vorbereitung auf das spätere Berufsleben prägend. Im Bil-
dungswesen werden Schlüsselqualifikationen erworben, die in verschiedenen Bereichen der 
gesellschaftlichen Teilhabe vorausgesetzt werden. Unzureichende Bildungsqualifikationen er-
schweren den Zugang zu gut vergüteten Formen der Erwerbsarbeit (Opielka 2004), aber auch 
zu gesellschaftlicher und politischer Partizipation. Verstärkend wirkt, dass die fachlichen und 
sozialen Ansprüche an Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gestiegen sind. Bildung gewinnt 
einerseits durch den Trend zu steigender Bildungsbeteiligung und höheren schulischen und 
beruflichen Abschlüssen und andererseits aufgrund der steigenden Qualifikationsanforderun-
gen in der Wirtschaft an Bedeutung. Dies f ührt dazu, dass Personen, die diesen Bildungsan-
sprüchen nicht genügen, einem stärkeren Risiko von Armut und sozialer Exklusion unterliegen 
(Solga und Powell 2006: S. 188). 
Die Kausalkette kann aber auch umgekehrt wirken. Wer aus sozial schwierigeren Verhältnis-
sen kommt, hat es schwerer, sich im Bildungssystem zu etablieren. Das Bildungssystem in 
Deutschland bietet grundsätzlich gleiche Zugangschancen für alle Bevölkerungsgru ppen, al-
lerdings können nicht alle Bevölkerungsgruppen dieses Angebot erfolgreich nutzen. Die sozi-
ale Herkunft eines Kindes hat demnach immer noch einen starken Einfluss auf seine Bildungs-
beteiligung und seinen Bildungserfolg. Die Hamburger LAU -Studie belegt, dass bei gleicher 
gemessener Intelligenz Kinder aus Elternhäusern mit höherem sozialem Status eine sechs - 
bis siebenmal höhere Wahrscheinlichkeit aufweisen, eine Empfehlung fürs Gymnasium zu er-
halten als Kinder aus der unteren Schicht (Lehmann et al. 1997). Wenn sich Defizite im Bereich 
der Bildung als Zugangsschwierigkeiten zu anderen gesellschaftlichen Bereichen auswirken, 
können sich daraus mehrfach belastete Lebenslagen entwickeln.  
Abb. 24 zeigt das Bildungssystem in Köln in der Übersicht. Danach befinden sich zum Jahres-
ende 2018 44.689 Kinder in der Elementarstufe, 39.433 Kinder in der Primarstufe und 65.810 
Kinder und Jugendliche an weiterführenden Schulen in Köln.

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73 
Abb. 24 Das Bildungssystem in Köln, Schuljahr 2018/19 
 
Quelle: Stadt Köln - Amt für Statistik und Stadtentwicklung - Statistisches Informationssystem 
Nach der Bevölkerungsentwicklung der letzten Jahre und den Ergebnissen der Bevölkerungs-
prognose in Köln s ieht sich die Stadt vor der Herausforderung steigender Schülerzahlen in 
den kommenden Jahren (vgl. Kap. 2.1.2). Eine Auseinandersetzung mit dem Thema Bildung 
in der frühen Lebensphase ist daher ausgesprochen wichtig. 
Bereits vor dem Schuleintritt wird der Grundstein für Chancengleichheit bei den Abschlüssen 
in der schulischen und beruflichen Bildung gelegt. Aus diesem Grund beginnen die folgenden 
Ausführungen mit der Frühförderung und Kinderbetreuung von Vorschulkindern. 
(a) Kinderbetreuung und frühkindliche Förderung 
Die Betreuung von Kindern spielt in zweierlei Hinsicht eine wichtige Rolle. Zum einen werden 
die Kinder selbst gefördert, was ihre Chancen auf eine bessere schulische und berufliche Aus-
bildung deutlich erhöht (OECD 2004). Eine Studie der Bertelsmann Stiftung aus dem Jahr 
2008 zeigt, dass der Besuch eines frühkindlichen Bildungs- und Betreuungsangebots, vor al-
lem bei Kindern aus bildungsfernen Haushalten, pos itive Auswirkungen auf den späteren 
schulischen Erfolg hat (Fritschi und Oesch 2008). Eine weitere aktuelle Studie weist zudem 
positive Auswirkungen auf die Persönlichkeitsbildung der Kinder nach. Kinder, die früher als 
mit drei Jahren ein Betreuungsangebo t wahrnehmen, sind als Jugendliche kommunikativer, 
durchsetzungsfähiger und gewissenhafter – Eigenschaften, die für den Bildungs- und Arbeits-
markterfolg entscheidend sind (Bach et al. 2018). Zum anderen können Eltern durch eine gut 
ausgebaute Kinderbetreuung Familie und Berufstätigkeit besser miteinander vereinbaren (vgl. 
zu Kinderbetreuung und Wiedereinstieg in den Beruf Kap. 3.2.2). Gesetzliche Grundlagen zum 
Ausbau der Kindertagesbetreuung sind das Tagesbetreuungsausbaugesetz (TAG)46 bzw. das 
Kinderförderungsgesetz (KiföG).47 Der seit dem Jahr 2013 geltende Anspruch auf Unterbrin-
gung in Kindertageseinrichtungen oder in Tagespflege auch für unter Dreijährige sowie die 
Übergangsregelungen zum Ausbau der Betreuung von Kindern unter drei Jahren sind dabei 
 
46  Das Tagesbetreuungsausbaugesetz des BFSFJ online unter: 
https://www.bmfsfj.de/blob/86582/8f415e2bb646421f3bab9352fc3a50b8/tagesbetreuungsausbaugesetz-
tag-data.pdf 
47  Das Gesetz zur Förderung von Kindern unter drei Jahren in Tageseinrichtungen und in der 
Kindertagespflege online unter: https://www.fruehe-
chancen.de/fileadmin/PDF/Fruehe_Chancen/Kifoeg/kifoeg_20151201.pdf

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74 
die zentralen Inhalte. Infolgedessen hat deutschlandweit ein Ausbau des Kinderbetreuungs-
angebotes stattgefunden, der zwischen 2006 und 2017 einen Anstieg der Betreuungsqu ote 
um 19 Prozentpunkte ermöglichte. Wurden 2006 noch rund 14% der Kinder unter drei Jahren 
in einem Kindertagesbetreuungsangebot versorgt, waren es 2017 bereits rund 33%. Der be-
stehende Betreuungsbedarf in Deutschland ist damit jedoch nach wie vor nicht g edeckt 
(BMFSFJ 2018).  
Kinderbetreuung 
In der Stadt Köln lebten zum Jahresende 2018 64.718 Kinder unter sechs Jahren, davon 
33.939 unter drei Jahren und 30.779 zwischen drei und sechs Jahren. Während nahezu allen 
Kindern zwischen drei und sechs Jahren ein Kita- oder Tagespflegeplatz zur Verfügung steht 
(96%), liegt die Versorgungsquote der unter Dreijährigen im Kindergartenjahr 201 8/2019 bei 
41%, ohne privat -gewerbliche Kitas bei 40% (bzw. 66% für 1 - und 2-Jährige mit Rechtsan-
spruch seit dem 01.01.2013).48 Damit ist die Versorgungsquote in Köln in etwa auf dem glei-
chen Niveau wie im Land Nordrhein-Westfalen mit 40%.   
Seit 2007 konnte die Versorgungsquote der Kindertagesbetreuung für die unter Dreijährigen 
verfünffacht, das Platzangebot in absoluten Zahlen fast versechsfacht werden.  
Um festzustellen, in welchen Stadtteilen Betreuungsangebote ausgebaut werden sollten, kann 
die Versorgungsquote der unter Dreijährigen nach Stadtteilen hinzugezogen werden, die für 
das Kindergartenjahr 2018/19 zur Verfügung steht. Daraus geht hervor, dass einige Stadtteile 
viele U3-Betreuungsplätze aufweisen, während in anderen Stadtteilen die Versorgungsquote, 
gemessen an der altersgleichen Bevölkerung, noch ausbaufähig ist ( Abb. 25). In diesem Zu-
sammenhang ist darauf hinzuweisen, dass es beim Ausbau des Platzangebots zunächst wich-
tig ist, weitere Kapazitäten zu schaffen. Eine räumliche Gleichverteilung der Plätze soll im 
Zuge der weiteren Entwicklung des Angebots angestrebt werden. 
 
48  Inklusive privat-gewerbliche Kitas, ohne privat-gewerbliche Kitas beträgt die U3-Versorgungsquote in Köln 
40%.

Kölner Lebenslagenbericht 2020 
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75 
Abb. 25 U3-Versorgungsquote nach Stadtteilen in Köln, 15.10.2018 
 
Quelle: Stadt Köln - Amt für Kinder, Jugend und Familie, 
Stadt Köln - Amt für Stadtentwicklung und Statistik - Statistisches Informationssystem 
Anm.: Kita- und Tagespflegeplätze ohne privat-gewerbliche Kitas 
So kommen in den südlichen Stadtteilen Godorf (linksrheinisch) und Elsdorf (rechtsrheinisch) 
auf jedes Kind unter drei Jahren 1,2 und 1,1 altersgerechte Betreuungsplätze. Auch der Stadt-
teil Vogelsang liegt mit einer Versorgungsquote von 91% über dem Kölner Durchschnitt von 
40%.49 Eine geringere Anzahl an Betreuungsplätzen liegt unter anderem in den Stadtteilen 
Immendorf (10%), Heimersdorf (16%) und Stammheim (20%) vor, wobei auch einige w eitere 
Stadtteile eine unterdurchschnittliche Anzahl an Betreuungsplätzen aufweisen. Ein Ausgleich 
zwischen Stadtteilen mit einer über - bzw. unterdurchschnittlichen Versorgung bietet sich bei 
Kinderbetreuungsplätzen zwischen angrenzenden Stadtteilen an, wi e z.B. in den Stadtteilen 
Immendorf und Godorf. Eine Unterversorgung ist danach erst dann gegeben, wenn mehrere 
 
49  Ohne pivat-gewerbliche Kitas, mit privat-gewerblichen Kitas beträgt die Quote 41%

Kölner Lebenslagenbericht 2020 
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76 
angrenzende Stadtteile über zu wenige Betreuungsplätze verfügen, wie es in einigen rechts-
rheinischen Stadtteilen der Fall ist. Kinderbetreuungsp lätze müssen täglich angefahren wer-
den und sollten damit wohnortnah verfügbar sein.  
Die Inanspruchnahme von frühkindlichen Bildungs - und Betreuungsangeboten ist abhängig 
vom finanziellen Leistungsspielraum der Familien. In einer Studie von Engels und Thie lebein 
(2011) wurde der Zusammenhang zwischen der Teilnahme an non-formalen Kultur-, Bildungs- 
und Freizeitangeboten und der sozialen Schicht untersucht. So geht auch aus der DJI -Um-
frage AID:A50 2009 (BMFSFJ 2010) hervor, dass bei allen Angeboten für unter  Zweijährige 
(Babyschwimmen, Krabbelgruppe, KiTa-Besuch usw.) der Anteil der Kinder aus SGB II-Haus-
halten geringer war als der Anteil der Kinder aus Familien, die keine Mindestsicherungsleis-
tungen bezogen. So betrug der Anteil der SGB II-Beziehenden, die an einem Babyschwimm-
kurs teilnahmen, nur 8%, bei den Familien in der höchsten Einkommensgruppe betrug dieser 
Anteil 36%. 
Frühkindliche Förderung 
Kinder mit Behinderungen oder von Behinderungen bedrohte Kinder benötigen eine beson-
ders intensive Förderung. Im Rahmen der Eingliederungshilfe werden neben heilpädagogi-
schen Leistungen (§ 79 SGB IX) wie nicht -ärztliche therapeutische und sonderpädagogische 
Leistungen auch Leistungen zur Früherkennung und Frühförderung (§ 46 SGB IX) für Kinder 
bis zum Schulalter gewährleistet. Hierzu zählen unter anderem die Eingangsdiagnostik, ver-
schiedene Therapiemaßnahmen und die Begleitung und Beratung der Eltern. Nach § 46 Ab-
satz 3 SGB IX werden die medizinischen Leistungen zur Früherkennung und Frühbehandlung 
in Kombination mit heilpädagogischen Leistungen nach § 79 SGB IX als Komplexleistung in 
Interdisziplinären Frühförderstellen erbracht. Gemeinsame Leistungsträger sind die Träger der 
Eingliederungshilfe und die Krankenkassen. In Nordrhein-Westfalen wird die Leistungsträger-
schaft der Frühförderung derzeit von den 53 kommunalen Trägern der Kreise und kreisfreien 
Städte wahrgenommen, die in der Regel die örtlichen Sozialhilfeträger sind, in Köln ist das 
Amt für Soziales und Senioren verantwortlich. Im Zuge der Umsetzung des BTHG wird ab dem 
Jahr 2020 die Trägerschaft den Landschaftsverbänden als den überörtlichen Trägern der Ein-
gliederungshilfe übertragen (Art. 1 § 1 Abs. 2 Nr. 4 AG BTHG NRW). Dadurch sollen die teils 
sehr unterschiedlichen Strukturen der örtlichen T räger angeglichen und die Eingliederungs-
hilfe personenzentrierter werden (Huppertz & Engels 2019). 
Nach einer aktuellen Studie im Auftrag der Landschaftsverbände nahmen in Köln zum Stichtag 
31.12.2017 insgesamt rund 1.931 Kinder in vier Einrichtungen Frühf örderleistungen in An-
spruch. Gemessen an der Gesamtanzahl der Kinder in Köln bis unter sieben Jahren, macht 
das einen Anteil von drei Prozent aus. In Nordrhein -Westfalen erhielten im selben Jahr rund 
24.374 Kinder Frühförderleistungen, was einer Quote von zwei Prozent entspricht (Huppertz 
& Engels 2019). 
108.665 Kinder in Deutschland erhielten am Jahresende 2017 heilpädagogische Leistungen 
(Tab. 13). 
 
50  Weiterführende Informationen zur DJI AID:A Studie online unter: https://www.dji.de/ueber-
uns/projekte/projekte/aida-gesamtbeschreibung.html

Kölner Lebenslagenbericht 2020 
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77 
Tab. 13 Kinder unter 7 Jahren mit Bezug von heilpädagogischen Leistungen im Rahmen der 
Eingliederungshilfe in Deutschland und Nordrhein-Westfalen, 2010 bis 2017 
 
Quelle: Landesbetrieb Information und Technik NRW 
In Nordrhein-Westfalen bezogen zu diesem Zeitpunkt 12 .685 Kinder heilpädagogische Leis-
tungen, davon waren 64% Jungen und 36% Mädchen, der Anteil der Jungen ist damit höher 
als der der Mädchen. Seit dem Jahr 2010 hat sich die Anzahl der Kinder mit Behinderungen 
in Deutschland, die heilpädagogische Leistungen erhalten, um 20% erhöht, in Nordrhein-West-
falen sogar um 45%. Hier nahm die Zahl der Jungen um 40% zu, die der Mädchen um 55%. 
(b) Schülerinnen und Schüler 
Im Schuljahr 2018/19 gibt es insgesamt 105.136 Schülerinnen und Schüler, die sich auf die 
verschiedenen Schulformen aufteilen (Tab. 14). 
Tab. 14 Schülerinnen und Schüler in Köln nach Migrationshintergrund, 2013/14 bis 2018/19  
 
Quelle: Stadt Köln - Amt für Stadtentwicklung und Statistik - Statistisches Informationssystem 
Anm.: Migrationshintergrund= Schülerinnen und Schüler mit mindestens einem im Ausland geborenen Elternteil; zu freien Wal-
dorfschulen liegen keine Daten zur Zuwanderung vor. 
darunter:
insgesamt insgesamt Anzahl Anteil in % Anzahl Anteil in %
2010 90.348 8.754        5.825 67% 2.929 33%
2011 91.515 9.174        6.236 68% 2.938 32%
2012 96.688 12.978      8.852 68% 4.126 32%
2013 96.730 13.177      8.940 68% 4.237 32%
2014 96.919 8.426        5.041 60% 3.385 40%
2015 99.775 9.839        5.659 58% 4.180 42%
2016 99.292 8.223        5.088 62% 3.135 38%
2017 108.665 12.685      8.135 64% 4.550 36%
Veränderung
2010-2017 +20% +45% +40% - +55% -
Jungen MädchenJahr Deutschland NRW
 2013/14 2014/15 2015/16 2016/17 2017/18 2018/19
Grundschule 34.911               35.999               36.311               37.466               37.920               37.799               
Hauptschule 6.096                5.555                5.197                5.183                5.025                4.909                
Realschule 12.397               12.286               12.213               12.275               12.099               12.102               
Gesamtschule 11.582               12.405               13.021               13.499               13.912               14.549               
Gymnasium 29.967               30.214               30.368               30.774               31.178               31.261               
Förderschule 4.822                4.648                4.438                4.362                4.297                4.337                
Schule für Kranke 162                   178                   152                   155                   174                   179                   
Insgesamt 99.937            101.285          101.700          103.714          104.605          105.136          
 2013/14 2014/15 2015/16 2016/17 2017/18 2018/19
Grundschule 14.258               14.835               14.557               16.138               17.022               16.955               
Hauptschule 3.106                2.893                2.774                2.948                3.207                3.174                
Realschule 5.833                6.412                6.105                6.198                6.881                6.880                
Gesamtschule 4.575                5.344                4.570                5.230                6.217                6.677                
Gymnasium 6.575                8.004                8.144                9.035                10.022               10.992               
Förderschule 1.520                1.442                1.403                1.644                1.700                1.808                
Schule für Kranke 19                     21                     24                     7                       11                     15                     
Insgesamt 35.886            38.951            37.577            41.200            45.060            46.501            
 2013/14 2014/15 2015/16 2016/17 2017/18 2018/19
Grundschule 41% 41% 40% 43% 45% 45%
Hauptschule 51% 52% 53% 57% 64% 65%
Realschule 47% 52% 50% 50% 57% 57%
Gesamtschule 40% 43% 35% 39% 45% 46%
Gymnasium 22% 26% 27% 29% 32% 35%
Förderschule 32% 31% 32% 38% 40% 42%
Schule für Kranke 12% 12% 16% 5% 6% 8%
Insgesamt 36% 38% 37% 40% 43% 44%
Schülerinnen und Schüler
Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund
Anteil Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund an allen Schülerinnen und Schülern

Kölner Lebenslagenbericht 2020 
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78 
Seit dem Jahr 2013/14 ist die Zahl der Schülerinnen und Schüler um rund 5% angestiegen. Im 
Jahr 2018/19 haben von allen Schülerinnen und Schülern 46.501 einen Migrationshintergrund, 
was einem Anteil von 44% entspricht. Seit dem Jahr 2013/14 ist der Anteil der Sch ülerinnen 
und Schüler mit Migrationshintergrund um acht Prozentpunkte gestiegen. Die genannten Zah-
len nach Migrationshintergrund entstammen dem Amt für Stadtentwicklung und Statistik der 
Stadt Köln. Im Folgenden werden jedoch die Daten aus der amtlichen Sc hulstatistik genutzt, 
in der nur nach Nationalität, aber nicht nach Migrationshintergrund, differenziert wird. 
(c) Grundschulzeit 
Zum Stichtag 15.10.2018 wurden in Köln 39.433 Schülerinnen und Schüler in Kölner Grund-
schulen sowie in der Primarstufe der Förder- und freien Waldorfschulen unterrichtet, davon zu 
gleichen Anteilen Jungen und Mädchen (Tab. 15). 
Tab. 15 Schülerinnen und Schüler in der Primarstufe in Köln, Schuljahr 2010/11 bis 2018/19 
 
Quelle: Landesbetrieb Information und Technik NRW 
Anm.: Hierzu zählen Grundschülerinnen und -schüler sowie die Primarstufe der Förderschulen und der freien Waldorfschulen 
Der Ausländeranteil betrug im genannten Jahr 14% . Im Zeitverlauf ist zu erkennen, dass die 
Anzahl der Grundschülerinnen und -schüler zugenommen hat: Vom Schuljahr 2010/11 bis zum 
Schuljahr 2018/19 stieg deren Zahl um 3.737 Kinder (+10%). Der Anteil der ausländischen 
Grundschülerinnen und -schüler unterliegt in diesem Zeitraum Schwankungen. Während im 
Schuljahr 2010/11 dieser Anteil 19% betrug, ist dieser im nächsten Jahr um sieben Prozent-
punkte auf 12% gesunken, um dann bis zum aktuellen Schuljahr auf 14% anzuwachsen.51  
Sprachkenntnisse 
Vor dem Eintritt in die Grundschule werden im Rahmen der Schuleingangsuntersuchung ne-
ben gesundheitlichen Aspekten auch die Deutschkenntnisse der Kinder, die eine andere als 
die deutsche Sprache als Erstsprache haben, durch die Schulärztin oder den Schularzt an-
hand der Spontansprache eingeschätzt. Demnach sprechen im Einschulungsjahr 2017 rund 
 
51  Diese Entwicklung ist dadurch erklärbar, dass seit einer Gesetzesänderung im Jahr 2000 in Deutschland 
geborene Kinder eine Option auf die deutsche Staatsbürgerschaft erhi elten, die nach Vollendung des 21. 
Lebensjahres in Anspruch genommen werden konnte oder nicht. Voraussetzung war, dass mindestens ein 
Elternteil seit acht Jahren rechtmäßig seinen gewöhnlichen Aufenthalt in De utschland hatte und zum 
Zeitpunkt der Geburt ei n unbefristetes Aufenthaltsrecht besaß. Seitdem wurden in Deutschland geborene 
Kinder ausländischer Eltern zunächst als  deutsche Staatsbürger geführt, was zu einem statistischen 
Rückgang der Kinder mit ausländ ischer Staatsangehörigkeit geführt hat. Seit de m 20. Dezember 2014 
können Kinder ausländischer Eltern, die in Deutschland aufgewachsen sind, beide Staatsangehörigkeit en 
behalten. Aufgrund der gestiegenen Einwanderung in den Jahren 2014 bis 2016 stieg dagegen die Zahl der 
Kinder mit ausländischer Staatsangehörigkeit wieder an. 
 
2010/11 35.696                 46% 19%
2011/12 35.864                 47% 12%
2012/13 36.224                 47% 12%
2013/14 36.604                 47% 11%
2014/15 37.722                 47% 11%
2015/16 37.937                 47% 11%
2016/17 39.087                 48% 13%
2017/18 39.541                 47% 14%
2018/19 39.433                 48% 14%
Veränderung        
2010-2018 +10% - -
Anteil weiblich
Anteil 
Ausländerinnen und 
Ausländer
Insgesamt

Kölner Lebenslagenbericht 2020 
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79 
60% der Kinder in Köln, die eine andere Erstsprache als Deutsch haben, fehlerfrei bzw. flüssig 
und nur mit leichten Fehlern Deutsch. Rund 25% der Kinder sprechen flüssig, aber mit erheb-
lichen Fehlern Deutsch, 9% sprechen nur radebrechendes Deutsch und 6% sprechen zum 
Zeitpunkt der Einschulung kein Deutsch. Das heißt, dass rund 40% der Kinder, die zu Hause 
eine andere Sprache als Deutsch sprechen, in der deutschen Sprache Unterstützung benöti-
gen, um dem Schulunterricht folgen zu können. Im Jahr 2012 lag der Anteil dieser Kinder noch 
bei rund 35% und damit fünf Prozentpunkte niedriger. Dies ist unter anderem auf den verstärk-
ten Zuzug geflüchteter Familien in den Jahren 2016 und 2017 zurückzuführen, deren Kinder 
vor der Schuleingangsuntersuchung noch keine Möglichkeit hatten, ausreichende Deutsch-
kenntnisse zu erwerben (Stadt Köln 2018b). Nicht außer Acht gelassen werden sollte, dass in 
der Schuleingangsuntersuchung nur die Sprachkenntniss e in der deutschen Sprache über-
prüft werden. Wie der Sprachstand der Kinder in ihrer Erstsprache ist und damit auch, inwie-
weit sprachliche Entwicklungsverzögerungen vorhanden sind, wird im Rahmen dieser Unter-
suchung nicht untersucht. 
Auf weitere Daten zum Thema Sprachkenntnisse von Kindern in Köln kann nicht zurückgegrif-
fen werden. Die Stadt verfügt zwar über aktuellere Daten, jedoch hat sie keine umfassenden 
Befugnisse, diese auch zu nutzen. Weiterhin wurde im Rahmen des „Gesetz zur Änderung 
des Kinderbildungsgesetzes und weiterer Gesetze“ (§ 36 Abs. 2  Schulgesetz NRW) im Jahr 
2014 die zuvor für alle Vorschulkinder verpflichtende Delfin4 -Sprachstandsuntersuchung auf 
Kinder begrenzt, die im Alter von vier Jahren keine Kita besuchen. Damit entfiel eine we itere 
statistische Datenquelle zu den Sprachkompetenzen von Kindern. Dabei ist Sprache eine 
Schlüsselkompetenz und die Grundvoraussetzung für die Teilhabe in vielen verschiedenen 
Lebenslagenbereichen. Wer die Sprache nicht versteht, kann sich nicht verstän digen, hat 
Schwierigkeiten, sozialen Anschluss zu finden und kann in der Schule nicht in dem Maße teil-
haben wie Gleichaltrige mit guten Deutschkenntnissen. Dementsprechend werden Kinder und 
Jugendliche mit schlechten Deutschkenntnissen häufiger schlechter benotet, erhalten häufiger 
eine Hauptschulempfehlung und verlassen häufiger die Schule ohne Schulabschluss (Kemp-
ert et al. 2015).  
Um auch diesen Kindern gleiche Teilhabemöglichkeiten gewährleisten zu können, sollten sei-
tens der Stadt geeignete Maßnahmen ergriffen werden, die auf eine stärkere sprachliche För-
derung setzen. Insbesondere in Hinblick auf den gestiegenen Anteil der Kinder mit mangeln-
den Deutschkenntnissen und der hohen Bedeutung, die der sprachlichen Verständigung zu-
kommt, ist der Fokus darauf zu richten. Gleichzeitig ist zu betonen, dass sowohl Kitas als auch 
Schulen inklusiv gestaltet sind, was heißt, dass Sprachförderung Aufgabe aller Bildungsein-
richtungen ist. Alle Kinder haben das gleiche Recht auf Teilhabe in der schulischen Bildung. 
Der abgeschlossene Prozess des Spracherwerbs darf daher keine obligatorische Vorausset-
zung für den Schuleintritt sein, sondern auch die Schule hat hier eine Förderverantwortung. 
Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf 
In Köln haben zum Stichtag 15.10.2018 insgesamt 7.428 Schülerinnen und Schüler einen son-
derpädagogischen Förderbedarf, dies entspricht 8% aller Schülerinnen und Schüler (Tab. 16).

Kölner Lebenslagenbericht 2020 
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80 
Tab. 16 Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf in den Jahr-
gangsstufen 1 bis 10 nach Art des Förderbedarfs in Köln, 15.10.2018  
 
Quelle: Landesbetrieb Information und Technik NRW 
Von den Schülerinnen und Schülern mit ausländischer Staatsangehörigkeit haben 12% einen 
Förderbedarf (1.660), von den Kindern mit deutscher Staatsangehörigkeit sind es hingegen 
8% (5.768). Jungen haben mit einer Förderbedarfsquote von 11% (4.993) häufiger einen För-
derbedarf als Mädchen mit 6% (2.435). Der am häufigsten auftretende Förderbedarf betrifft 
die emotionale und soziale Entwicklung der Schülerinnen und Schüler (30%). Häufig sind Kin-
der und Jugendliche, die diesen Förderschwerpunkt haben, verhaltensauffällig, oder sie fühlen 
sich von bestimmten Situationen überfordert (Ellinger und Stein 2012). Der Förderschwer-
punkt, der am zweithäufigsten auftritt, betrifft Lernschwächen und Lernbehinderungen (26%). 
Ein ebenfalls weitverbreiteter Förderschwerpunkt bezieht sich auf den Spracherwerb, Behin-
derungen der Stimme oder den Redefluss (19%). Auffällig ist, dass Schüler in allen Bereichen 
einen höheren Anteil mit Förderbedarf haben als Schülerinnen. Zudem sind ausländische 
Schüler, trotz ihres geringen Anteils an der Gesamtschülerschaft (15%), insbesondere in den 
Förderschwerpunkten Lernen (34%), Hören und Kommunikation (26%) sowie geistige Ent-
wicklung (27%) stark überrepräsentiert. 
In den vergangenen acht Jahren ist die Anzahl der Kinder mit Förderbedarf um 1.578 Kinder 
gestiegen (Abb. 26). Das entspricht einer Steigerung um 27%.  
Anzahl Anteil in %
kein Förderschwerpunkt 83.318 92% 92% 88% 89% 94%
mit Förderschwerpunkt 7.428 8% 8% 12% 11% 6%
darunter:
Lernen 1.955 26% 66% 34% 53% 47%
Emotionale und soziale Entwicklung 2.208 30% 84% 16% 82% 18%
Sprache 1.381 19% 81% 19% 68% 32%
Hören und Kommunikation (Schwerhörige) 213 3% 74% 26% 61% 39%
Hören und Kommunikation (Gehörlose) 107 1% 66% 34% 50% 50%
Sehen (Sehbehinderte) 62 1% 89% 11% 61% 39%
Sehen (Blinde) 16 0% 81% 19% 50% 50%
Körperliche und motorische Entwicklung 697 9% 90% 10% 65% 35%
Geistige Entwicklung 789 11% 73% 27% 66% 34%
insgesamt 90.746 100%
Insgesamt
Anteil 
Deutsche
Anteil 
Ausländer-
innen und 
Ausländer
Anteil 
männlich
Anteil 
weiblich

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81 
Abb. 26 Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf in den Ja hr-
gangsstufen 1 bis 10 nach Art des Förderbedarfs in Köln, 2010 bis 2018  
 
Quelle: Landesbetrieb Information und Technik NRW 
Dabei sind vor allem die Anzahl der Kinder mit Förderbedarf der emotionalen und sozialen 
Entwicklung und die der Kinder mit sprachl ichen Schwierigkeiten gestiegen. Dieser Trend 
muss weiter beobachtet werden, um im Falle des Bedarfs einen Ausbau der Angebote vorzu-
nehmen. Ein Rückgang ist erfreulicherweise bei Kindern mit Schwierigkeiten im Förderbereich 
Lernen zu verzeichnen. 
Inklusion von Kindern mit Beeinträchtigungen 
Für Kinder und Jugendliche mit sonderpädagogischem Förderbedarf ist die Inklusion an Re-
gelschulen ein aussagekräftiger Indikator für Teilhabe. Mit dem 9. Schulrechts änderungsge-
setz wurde im Jahr 2014 in Nordrhein-Westfalen festgelegt, dass jedes Kind einen Rechtsan-
spruch auf Inklusion und damit auch einen Anspruch darauf hatte, auf einer allgemeinen 
Schule unterrichtet zu werden, unabhängig davon, ob das Kind einen Förderbedarf aufweist 
oder nicht. Zudem wurde die Beweislast der Eignung des Kindes von den Eltern auf die Schu-
len übertragen, was heißt, dass der Platz an einer Schule nicht mehr beantragt werden muss, 
sondern von der Schulaufsicht zumindest eine Schule zugewiesen werden muss, die das Kind 
aufnimmt. Nordrhein-Westfalen folgt damit Artikel 24 der UN-Behindertenrechtskonvention.  
Die Förderschulquote, d.h. der Anteil der Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem 
Förderbedarf an allen Schülerinnen und Schülern, ist von 5,6% im Schuljahr 2010/11 auf 4,0% 
im Schuljahr 2018/19 gesunken. Ein klares Bild dieser Entwicklung lässt sich gewinnen, wenn 
die Anteile in Regel - und Förderschulen in der Primarstufe miteinander verglichen werden. 
Abb. 27 zeigt, dass die Inklusion von Schülerinnen und Schülern mit Förderbedarf in den Köl-
ner Grundschulen eine klare und stetige Steigerung erfuhr.

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82 
Abb. 27 Inklusionsanteil von Kindern mit Förderbedarf in der Grundschule in Köln, S chuljahr 
2010/11 bis 2018/19 
 
Quelle: Landesbetrieb Information und Technik NRW, Berechnung des ISG 2019 
So nahm der Anteil von Schülerinnen und Schüler mit Förderbedarf im Grundschulalter, die 
an allgemeinbildenden Grundschulen unterrichtet werden, zwischen den Schuljahren 2010/11 
und 2018/19, trotz einer höheren Zahl an Schülerinnen und Schüler mit Förderbedarf, zu: Wäh-
rend der Inklusionsanteil im Schuljahr 2010/11 noch bei 31% lag, besuchten im Schuljahr 
2018/19 54% aller Schülerinnen und Schüler mit Fö rderbedarf eine Regelgrundschule. Die 
Anzahl der Schülerinnen und Schüler mit Förderbedarf in der Primarstufe von Regelschulen 
ist damit von 727 auf 1.601 gestiegen (+120%). Einschränkend ist zu erwähnen, dass im glei-
chen Zeitraum die Anzahl der Schülerinnen und Schüler in der Primarstufe der Förderschulen 
nicht im gleichen Maße abgenommen hat: Im Jahr 2010/11 waren es 1.650 und im Jahr 
2018/19 1.367 Schülerinnen und Schüler ( -17%). Der Anstieg der Inklusionsquote ist damit 
auch zum Teil durch einen Anstieg der Schülerinnen und Schüler mit Förderbedarf zu erklären 
und nicht allein auf einen Wechsel von Förder- auf Regelschulen. 
In dieser Entwicklung kommt ein Umdenken im Umgang mit Schülerinnen und Schüler mit 
Förderbedarf auf kommunaler Ebene zum Ausdruck, das im Zuge der aktuellen Gesetzeslage 
in Nordrhein-Westfalen in naher Zukunft neu bewertet werden muss. Die 2017 gewählte Lan-
desregierung in Nordrhein-Westfalen hat für das Schuljahr 2019/2020 einen „Runderlass zur 
Neuausrichtung der Inklusion in den öffentlichen Allgemeinbildenden Schulen“ verabschiedet 
(Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen 2018). Welche genauen 
Konsequenzen diese Neuausrichtung in der Praxis haben wird, muss nach ihrer Einführung 
evaluiert werden. Dem Erlass ist bereits jetzt zu entnehmen, dass die Landesregierung auf 
den Erhalt und die Stärkung des Förderschulsystems setzt. So wird ausgeführt, dass weiter-
führende Schulen ein obligatorisches Inklusionskonzept vorlegen müssen, welches pädagogi-
sche und räumliche Bedingungen des gemeinsamen Lernens vorab klärt. Zur Umsetzung wer-
den weitere (sonder -)pädagogische Stellen geschaffen (geplant sind 6.000 Kräfte bis zum 
Schuljahr 2024/2025). Zusätzlich werden die Schulen verpflichtet, ihr Kollegium durch Fortbil-
dungen intensiver auf die Erfordernisse der inklusiven Schule vorzubereiten. Zur Gewährleis-
tung der Unterrichtsqualität wird an weiterführenden Schulen, die Gemeinsames Lernen an-
bieten, ein verbindlicher Personalschlüssel eingeführt. Nach Beurteilung des Instituts für Men-
schenrechte hat dieses Vorgehen Vor- und Nachteile (DIMR 2019). Zum einen werden Quali-
tätsstandards eingeführt, die helfen, die konkrete Ausgestaltung der Inklusion zu verbessern; 
zum anderen erscheint klärungsbedürftig, inwieweit dieses neue Konze pt den Vorgaben der

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UN-Behindertenrechtskonvention entspricht. Es ist zu erwarten, dass die Umsetzung des Er-
lasses zu einer Verfestigung des zweigliedrigen Systems von Regel- und Förderschule beiträgt 
und die Umsetzung der Inklusion zumindest entschleunigt.   
Ganztagsbetreuung 
Ganztagsbetreuungsangebote in der Grundschule und der Primarstufe der Förderschulen und 
freien Waldorfschulen helfen neben der besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf für El-
tern auch dabei, die Bildungsqualität und die Chancengleichheit der Kinder im Bildungssystem 
zu steigern (Boßhammer et al. 2013: S. 7). Seit dem Schuljahr 2003/04 startete landesweit der 
Ausbau der offenen Ganztagsbetreuung an Grundschulen und führte in Nordrhein -Westfalen 
zu steigenden Betreuungszahlen. Dies b estätigt sich auch für Köln, wo im Zeitraum von 
2011/12 bis 2018/19 die Anzahl der Kinder in Ganztagsbetreuung von 21.625 um 8.586 auf 
30.211 Kinder angewachsen ist und damit eine Steigerung der Ganztagsquoten von knapp 
60% auf 77% verzeichnet werden kann (Abb. 28).       
Abb. 28 Ganztagsquoten in der Grundschule in Köln, Schuljahr 2011/12 bis 2018/19  
 
Quelle: Landesbetrieb Information und Technik NRW 
Anm.: Hierzu zählt der offene und gebundene Ganztag 
(d) Weiterführende Schule 
Der Übergang von der Grundschule auf eine weiterführende Schulform ist im deutschen Bil-
dungssystem von großer Bedeutung, da hier bereits eine Selektion stattfindet, die den fortlau-
fenden Werdegang prägt. Aus der AWO -ISS Längsschnittstudie des Frankfurter Instituts für 
Sozialarbeit und Sozialpädagogik im Auftrag der Arbeiterwohlfahrt geht hervor, dass nur 12% 
der Kinder, die schon einmal in Armut gelebt haben, den Übergang auf ein Gymnasium be-
wältigen, während Kinder ohne Armutserfahrung dreimal so häufig ein Gymnasium besuchen 
(Holz 2006). Eine eingehende Betrachtung des Prozesses bei der Schulwahl erfolgt in einer 
Untersuchung von Maaz und Nagy aus dem Jahr 2010. Die Ergebnisse ze igen, dass beim 
Übergang auf eine weiterführende Schule Effekte wie Bildungsaspiration und Entscheidungs-
verhalten der Eltern einen erheblichen Einfluss auf die schulische Entwicklung von Kindern 
haben.  
60%
65% 66%
70%
71%
73%
75%
77%
50%
55%
60%
65%
70%
75%
80%
2011/12 2012/13 2013/14 2014/15 2015/16 2016/17 2017/18 2018/19
Insgesamt (N=39.433)

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84 
Nach Abschluss der Grundschule waren im Schuljahr 20 18/19 48% der Kölner Schülerinnen 
und Schüler an einem Gymnasium, 25% an einer Gesamtschule, 20% an einer Realschule 
und 5% an einer Hauptschule angemeldet. Zum Abschluss des vorherigen Schuljahres hatten 
43% der Grundschulabgängerinnen und -abgänger eine Gymnasialempfehlung und weitere 
12% eine Empfehlung „Realschule/ bedingt Gymnasium“ erhalten. In Abb. 29 wird deutlich, 
dass im Vergleich zum Schuljahr 2010/11 anteilig weniger Schülerinnen und Schüler an Haupt- 
und Realschulen sowie anteilig mehr an Gesamtschulen angemeldet wurden.  
Abb. 29 Grundschülerinnen und Grundschüler nach Zielschulform in Köln, 2010/11 und 
2018/19  
 
Quelle: Landesbetrieb Information und Technik NRW 
Anm.: Die Daten beruhen auf Angaben der abgebenden Kölner Grundschulen 
Betrachtet man die deutschen und die ausländischen Schülerinnen und Schüler, sticht beson-
ders der hohe Anteil an Anmeldungen ausländischer Schülerinnen und Schüler an Real- und 
Hauptschulen sowie der niedrige Anteil an Gymnasien heraus. Der Anteil der ausländischen 
Schülerinnen und Schüler, die auf ein Gymnasium oder eine Gesamtschule gehen, hat aller-
dings im Zeitverlauf zugenommen, während der Anteil der Schülerinnen und Schüler an Real- 
und Hauptschulen abgenommen hat. Nach dem Geschlecht gibt es hingegen, abgesehen von 
dem zuvor genannten Trend hin zu höheren Schulformen, kaum nennenswerte Unterschiede. 
Dies gilt auch, wenn man die Zielschulformen von Ausländerinnen und  Ausländern miteinan-
der vergleicht. 
Trotz einer steigenden Anzahl an Schülerinnen und Schülern, die eine Gesamtschule besu-
chen, ist der Anteil der Gymnasialübergänge in einem Stadtteil weiterhin ein Indikator für eine 
erhöhte Bildungsteilhabe der Einwohnerinnen und Einwohner. Hierzu liegen für das Schuljahr 
2018/19 Angaben aus 76 der 86 Stadtteile vor, in denen es eine Grundschule gibt (Abb. 30).

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85 
Abb. 30 Anteil der Gymnasialübergänge nach Stadtteilen in Köln, Schuljahr 2018/19  
 
Quelle: Landesbetrieb Information und Technik NRW, Stadt Köln - Amt für Stadtentwicklung und Statistik - Statistisches Infor-
mationssystem 
Zehn Stadtteile verfügen über keine eigene Grundschule. Der Anteil an Gymnasialübergängen 
ist besonders in den linksrheinischen Stadtteilen Lindenthal, Junkersdorf und Klettenberg mit 
Anteilen von 83% bis 84% überdurchschnittlich hoch. Die geringsten Anteile an Gymnasial-
übergängen hingegen sind in den S tadtteilen Chorweiler (19%), Bocklemünd/Mengenich 
(17%), Finkenberg (15%) und Godorf (10%) zu verzeichnen. In Godorf sind insgesamt nur 29 
Schülerinnen und Schüler von einer Grundschule abgegangen. Die Zahlen in diesem Stadtteil 
sind aufgrund der zu geringen Fallzahl statistisch verzerrt. In den anderen Stadtteilen deutet 
die stark unterdurchschnittliche Teilhabe an höherer Bildung und damit auch die verringerte 
Chance auf einen höheren Bildungsabschluss auf eine Ungleichheit hin. 
Wie in Abb. 31 erkennbar, gab es zwischen den Schuljahren 2010/11 und 2018/19 kaum eine 
Veränderung beim Anteil aller Schülerinnen und Schüler, die ein Gymnasium (2010/11: 47%  
zu 2018/19: 48%), eine Realschule (2010/11: 19% zu 2018/19: 18%) oder eine Förderschule 
(2010/11: 5% zu 2018/19: 4%) in Köln besuchten. Lediglich das Verhältnis an Hauptschulen 
(2010/11: 12% zu 2018/19: 7%) und an Gesamtschulen (2010/11: 16% zu 2018/19: 22%) hat

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86 
sich verändert. Dies kann zu einem großen Teil auf die Ausweitung der Gesamtschulen zu-
rückgeführt werden.    
Abb. 31 Schülerinnen und Schüler in weiterführenden Schulen in Köln, 2010/11 und 2018/19  
 
Quelle: Landesbetrieb Information und Technik NRW 
Vergleicht man die Schulformen der deutschen Schülerinnen und Schüler mit denen der aus-
ländischen Schülerinnen und Schüler, werden klare Unterschiede erkennbar. Im Schuljahr 
2018/19 sind die ausländischen Schülerinnen und Schüler in etwa gleich verteilt zwischen  
Gymnasien (25%), Real - (24%), Gesamt- (21%) und Hauptschulen (24%). Währenddessen 
besuchen deutsche Schülerinnen und Schüler deutlich häufiger ein Gymnasium (51%) und 
seltener eine Haupt- (5%) oder Realschule (17%). Das Verhältnis beider Gruppen zu den je-
weiligen Schulformen veränderte sich in den Vergleichsjahren hingegen kaum. Lediglich der 
Anteil der deutschen Schülerinnen und Schüler an Gesamtschulen nahm deutlich zu (2010/11: 
16%; 2018/19: 22%). Bei Berücksichtigung des Geschlechts wird zudem erkennbar, dass an-
teilig mehr Schülerinnen als Schüler ein Gymnasium besuchten. 
Ganztagsbetreuung in der Sekundarstufe I 
Im Jahr 2018 sind 31.403 Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I in Ganztagsbetreu-
ung, im Jahr 2013 waren es mit 23.342 ganze 8.061 Kinder  weniger. Auch die Betreuungs -
quote der Schülerinnen und Schüler hat sich von 48% im Jahr 2013 auf 61% im Jahr 2018 
erhöht (Abb. 32).

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87 
Abb. 32 Ganztagsquoten in der Sekundarstufe I nach ausgewählten Schulformen in Köln, 
2013 und 2018 
 
Quelle: Landesbetrieb Information und Technik NRW 
Die höchste Ganztagsquote im Jahr 2018 weisen die Gesamtschulen (100%) auf, gefolgt von 
den Gymnasien (62%). Die niedrigste Ganztagsquote haben freie Waldorfschulen (10%) und 
Hauptschulen (12%). Bei den Hauptschulen ist die Ganztagsquote zwischen den Jahren 2013 
und 2018 nahezu auf dem gleichen Niveau geblieben (+1%), bei den freien Waldorfschulen ist 
sie gesunken ( -10%). Zu berücksichtigen bleibt, dass gerade die Gesamtschule schon als 
Ganztagsschule angelegt ist, während die Erweiterung des Ganztagsangebots besonders für 
Gymnasien, Haupt- und Realschulen eine deutlich größere Herausforderung darstellt. Proble-
matisch ist dennoch, dass in Hauptschulen das Angebot nicht gesteigert werden konnte, da 
insbesondere diese Schülerinnen und Schüler einen potenziell erhöhten Unterstützungsbedarf 
aufweisen. 
 (e) Schulabschluss 
Mit dem allgemeinbildenden Schulabschluss beenden Jugendliche die Schulzeit und gehen 
damit in das junge Erwachsenenalter über. Die Schwelle von der Schule in die Berufsausbil-
dung bzw. das Studium ist kritisch, da das erfolgreiche Bestehen oder Scheitern der Schulab-
gängerinnen und -abgänger darüber entscheidet, ob der Start in die Erwerbstätigkeit gelingt.  
In Köln sind im Schuljahr 2018/2019 insgesamt 9.639 Schülerinnen und Schüler von der 
Schule abgegangen, wovon 9.075 (94%) einen Abschluss gemacht haben und 564 (6%) ohne 
Hauptschulabschluss52 die Schule verlassen haben. Der Anteil der Abgängerinnen und Ab-
gänger ohne Schulabschluss ist damit auf dem gleichen Niveau wie Nordrhein-Westfalen mit 
ebenfalls 6%. Von den Absolventinnen und Absolventen haben 4.521  (47%) eine Fachhoch-
schul- oder Hochschulreife erlangt. Dies sind 544 mehr als im Vergleich zum Schuljahr 
 
52  Abgängerinnen und Abgänger ohne Hauptschulabschluss. Förderschulabschlüsse sind nicht mit inbegriffen.

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88 
2010/11. Gleichzeitig nahm im selben Zeitraum die Zahl der Schülerinnen und Schüler, die 
ihre Schullaufbahn mit einer Fachoberschulreife abschlossen, von 3.590 (36%) auf 3.066 
(32%) ab. Die Zahl der Schülerinnen und Schüler, die in diesem Zeitraum einen Hauptschul-
abschluss erreichten, sank ebenfalls von 1.905 (19%) auf 1.488 (15%). Auch der Anteil derje-
nigen, die keinen Abschluss erreichten, sank zunäch st stetig und stieg im Abgangsjahr 
2018/19 erneut auf einen Anteil von 6%. Für das Land Nordrhein-Westfalen liegen uns Zahlen 
der Schulabgängerinnen und -abgänger für das Schuljahr 2017/18 vor. Auch hier lag der Anteil 
derjenigen, die ohne Hauptschulabschluss die Schule verlassen haben bei 6%. 
Eine Differenzierung nach Staatsangehörigkeit ergibt, dass deutsche Schülerinnen und Schü-
ler deutlich häufiger die Schule mit einer Fachhochschulreife abschließen als Ausländerinnen 
und Ausländer (51% zu 28%). Bei beiden Gruppen gab es jedoch eine klare Steigerung zum 
Vergleichsjahr 2010/11 (45% und 20%). So kann festgehalten werden, dass sich der Abstand 
zwischen beiden Gruppen minimal verringert hat. Ein noch klareres Ungleichgewicht gibt es 
zwischen ausländischen und deutschen Schülerinnen und Schülern, wenn die Gruppe ohne 
Hauptschulabschluss bzw. mit einem sonderpädagogischen Schulabschluss53 betrachtet wird. 
Hier haben nahezu 15% (2010/11: 10%) der ausländischen Schülerinnen und Schüler, aber 
nur 4% (2010/11: 5%) der deutschen Schülerinnen und Schüler keinen oder bloß einen son-
derpädagogischen Abschluss erlangt. Auffällig ist hier, dass unter den deutschen Schülerin-
nen und Schüler im selben Zeitraum eine Senkung derjenigen ohne Hauptschulabschluss bzw. 
mit Förderabschluss festzustellen ist, was auch mit der zunehmenden Inklusion in Regelschu-
len zu tun haben dürfte, während sich der Anteil in der Gruppe der Ausländerinnen und Aus-
länder steigerte. Hier ist ein Zusammenhang mit der gesteigerten Anzahl an minderjährigen  
Geflüchteten anzunehmen, die zu höheren Anteilen den Förderschulen zugewiesen wurden.  
In Abb. 33 wird zudem ersichtlich, dass Mädchen (2010/11: 43% ; 2018/19: 52%) sowohl im 
Schuljahr 2018/19 als auch im Schuljahr 2010/11 häufiger eine Hochschulreife erreichten als 
Jungen (2010/11: 36%; 2018/19: 42%).  
 
53  Jugendliche an Förderschulen können neben den allgemeinbildenden Schulabschlüssen auch einen 
Abschluss einer Förderschule (FS) mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung oder Lernen 
absolvieren.

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89 
Abb. 33 Allgemeinbildende Schulabschlüsse in Köln, 2010/11 und 2018/19 
 
Quelle: Landesbetrieb Information und Technik NRW 
Während die Zahl derjenigen, die keinen Schulabschluss oder einen sonderpädagogischen 
Schulabschluss erreichten, zwischen Jungen und Mädchen gleich war (5%), erlangten Jungen 
häufiger einen Hauptschulabschluss (18%) und eine Fachoberschulreife (33%). Es lässt sich 
festhalten, dass sowohl die deutschen Schülerinnen und Schüler als auch Mädchen im Ver-
gleich zu ausländischen Schülerinnen und Schüler und Jungen in Köln bessere Abschlüsse 
erzielen. Diese Erkenntnisse finden sich auch in den Landesdaten der letzten Jahre wieder.54 
Schulabsentismus 
Ein erfolgreicher Schulabschluss wird unter anderem auch durch Schulabsentismus gefährdet. 
Das Fernbleiben aus dem Unterricht kann demzufolge auch den Einstieg in das Berufsleben 
negativ beeinflussen. Studien gehen davon aus, dass in Deutschland eine halbe Million Schü-
lerinnen und Schüler regelmäßig dem Unterricht fernbleiben (Czerwanski 2004). Dabei muss 
man jedoch zwei Arten des Schulabsentismus unterscheiden: Das häufiger vorkommende, 
gelegentliche „Schuleschwänzen“ und die komplette Schulverweigerung. Während Ersteres in 
der Regel mit keinen gravierenden Sozialisationsrisiken verbunden ist und von Schülerinnen 
und Schülern innerhalb bestimmter Grenzen praktiziert wird, gilt eine durchgängige Schulver-
weigerung als Indikator für tiefsitzende psychische, verhaltensbezogene oder familiäre Prob-
leme (Stamm 2006).  
Auf Basis einer Schülerbefragung des Max-Planck-Institutes aus dem Jahr 1999 berechneten 
Wagner et al. das Ausmaß des Schulabsentismus von Kölner Schülerinnen und Schülern. Die 
Ergebnisse zeigen, dass knapp 8% der Befragten den Schulverweigerern zuzurechnen sind, 
 
54  https://www.schulministerium.nrw.de/docs/bp/Ministerium/Service/Schulstatistik/Amtliche-
Schuldaten/index.html

Kölner Lebenslagenbericht 2020 
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90 
Jungen häufiger als Mädchen und ältere häufiger als jüngere Schülerinnen und Schüler be-
troffen sind. Einen stärkeren Einfluss als das Geschlecht und die Jahrgangsstufe hat aber die 
Schulform. Massive Schulschwänzer finden sich demnach gehäuft in Haupt- sowie in Förder-
schulen (Wagner et al. 2004). Dies birgt bei einer in Hinblick auf den Bildungserfolg ohnehin 
belasteten Gruppe ein hohes Risiko einer Mehrfachbelastung. Regelmäßig aktualisierte Daten 
hierzu für die Stadt Köln werden daher für wichtig gehalten. 
Zufriedenheit mit Bildungsmöglichkeiten 
Die Kölner Jugendbefragung 2018 liefert auch Ergebnisse zur subjektiven Zufriedenheit der 
Jugendlichen mit ihren Bildungsmöglichkeiten in Köln (Abb. 34). 
Abb. 34 „Köln bietet mir viele Bildungsmöglichkeiten“, 2018 
 
Quelle: Stadt Köln - Integrierte Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung, Kölner Jugendbefragung 2018 
Erkennbar wird, dass mit 73% eine große Mehrheit der Jugendlichen zustimmt, dass Köln viele 
Bildungsmöglichkeiten bietet, wobei Mädchen mit 79% zufriedener mit den Bildungsangeboten 
sind als Jungen mit 70% Zustimmung. Besonders zufrieden ist weiterhin die Altersgruppe der 
20-Jährigen mit 83% Zustimmungsanteil, besonders unzufrieden sind die 17 -Jährigen mit 
70%. Während insgesamt zwar von einem Anstieg der Zufriedenheit mit steigendem Alter ge-
sprochen werden kann, fallen die 17 -Jährigen aus dem Raster. Dies hängt wahrscheinlich 
damit zusammen, dass sich Jugendliche in diesem Alter oftmals kurz vor dem Schulabschluss 
befinden und nach einem Ausbildungs- oder Studienplatz suchen. Diese Umbruchsphase, die 
von vielen als unsicher empfunden wird, kann auch Auswirkungen auf die Zufriedenheit bei 
Bildungsangeboten haben. Informations- und Beratungsangebote für Schülerinnen und Schü-
ler am Ende ihrer Schulzeit können dabei helfen Orientierung zu schaffen u nd diese Phase 
erfolgreich zu meistern. Ferner zeigt sich ein Zusammenhang zwischen der finanziellen Situ-
ation der Befragten und der Wahrnehmung, dass es in Köln viele Bildungsmöglichkeiten gibt. 
Jugendliche, die sehr zufrieden mit dem ihnen zur Verfügung stehenden Geld waren, stimmten 
zu 81% dieser Aussage zu, bei denjenigen die sehr unzufrieden mit ihrer materiellen Lebens-
lage waren, waren dies 63% und damit 18 Prozentpunkte weniger. Rund ein Drittel der Ju-
gendlichen aus (subjektiv) einkommensschwachen Haushalten werden somit von den Kölner 
Bildungsangeboten nicht erreicht.

Kölner Lebenslagenbericht 2020 
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91 
3.1.4 Kulturelle und politische Einbindung von Kindern und Jugendlichen 
Die kulturelle und politische Einbindung von Kindern und Jugendlichen ist wichtig für das Funk-
tionieren einer Demokra tie. Insbesondere Minderjährige, die aus sozial belasteten und bil-
dungsfernen Haushalten stammen, kann die kulturelle und politische Bildung Teilhabechancen 
eröffnen, indem ihnen Partizipationsmöglichkeiten in der Gesellschaft aufgezeigt werden. Den-
noch ist es so, dass ehrenamtliches Engagement, politisches Interesse und das Freizeitver-
halten der Kinder und Jugendlichen stark vom finanziellen und sozialen Hintergrund des El-
ternhauses abhängig sind. Die Kölner Jugendbefragung 2018 liefert an dieser Stelle Daten zu 
allen Bereichen, die für die vorliegende Betrachtung relevant sind.55 
Freiwilliges Engagement 
Amtliche Statistiken zur Teilnahme am Freiwilligen Sozialen Jahr, am Freien ökologischen 
Jahr und am Bundesfreiwilligendienst liegen auf kommunaler Ebene nicht vor. Daten zum frei-
willigen Engagement in Köln können jedoch aus der Jugendbefragung 2018 bezogen werden. 
Ein erfreuliches Ergebnis ist, dass sich rund 60% der befragten Jugendlichen ehrenamtlich 
engagieren. Dabei steht mit insgesamt 35% der Freizeitbereich deutlich im Vordergrund (Abb. 
35). Dieser setzt sich unter anderem zusammen aus Sport -, Karnevals- und Tanzvereinen 
sowie Kinder- und Jugendgruppen. Ein Viertel der Jugendlichen insgesamt engagiert sich je-
doch nicht freiwillig (25%). Im Geschlechtsvergleich wird deutlich, dass sich der Anteil der 
Mädchen und Jungen, die sich engagieren, nicht stark voneinander unterscheidet, jedoch die 
Bereiche des Engagements andere sind. Betrachtet man die subjektiv wahrgenommene ma-
terielle Lebenslage der Jugendlichen, so zeigt sich, dass diejenigen, die sehr unzufrieden mit 
dem ihnen zur Verfügung stehenden Geld sind, häufiger keinem  Engagement nachgehen 
(30%) als Jugendliche, die sehr zufrieden mit ihrer finanziellen Situation sind (23%). Die ge-
sellschaftliche Teilhabe von Jugendlichen an der Gesellschaft hängt somit auch mit ihren fi-
nanziellen Möglichkeiten zusammen. Die eingehende Betrachtung der Engagementbereiche 
zeigt, dass sich diese Differenzen in bestimmten Bereichen deutlicher zeigen als in anderen. 
So sind Jugendliche, die finanziell zufrieden sind, im Freizeit - (37%) und Bildungsbereich 
(20%) häufiger engagiert als Jugendliche, die unzufrieden mit ihrer materiellen Lage sind (28% 
und 14%). In den anderen Engagementbereichen sind nur leichte bis kaum Unterschiede zu 
verzeichnen. 
 
55  Die Ergebnisse der Jugendbefragung aus dem Jahr 2018 sind abrufbar unter: https://ratsinformation.stadt-
koeln.de/getfile.asp?id=708915&type=do&, zuletzt abgerufen am 27.06.2019

Kölner Lebenslagenbericht 2020 
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92 
Abb. 35 Freiwilliges Engagement Kölner Jugendlicher in verschiedenen Bereichen nach Ge-
schlecht, 2018 
 
Quelle: Stadt Köln - Integrierte Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung, Kölner Jugendbefragung 2018 
Interessant wäre es, im Rahmen der nächsten Kölner Jugendbefragung weitere Merkmale, 
wie beispielsweise Migrationshintergrund oder Behinderung, zu erfassen , um soziale Un-
gleichheiten systematisch untersuchen zu können. 
Neben dem freiwilligen Engagement sagt auch das Ausmaß politischer Partizipation etwas 
darüber aus, inwieweit die Mitglieder einer Gesellschaft an deren Gestaltung beteiligt sind bzw. 
sich dieses Gestaltungsspielraums bewusst sind. Dies kann anhand des politischen Interesses 
der Jugendlichen gemessen werden, das laut der Jugendbefragung 2018 in Köln bei 61% 
ausgeprägt ist (Mädchen: 58%, Jungen: 63%). Insgesamt scheinen die Jugendlichen mehr-
heitlich politisch interessiert zu sein. Problematisch ist jedoch der Zusammenhang zwischen 
dem politischen Interesse der Jugendlichen und ihrer subjektiv wahrgenommenen materiellen 
Lebenslage. Jugendliche, die angaben, sehr zufrieden mit ihrer materiellen Leb enslage zu 
sein, gaben auch zu 64% an, politisch interessiert zu sein. Bei Jugendlichen, die sehr unzu-
frieden mit ihrer finanziellen Lage waren, waren dies 54% und damit 10 Prozentpunkte weni-
ger. Jugendliche aus materiell schlechter gestellten Haushalten w erden demnach etwas sel-
tener von der Politik erreicht als Jugendliche aus finanziell gut gestellten Elternhäusern.

Kölner Lebenslagenbericht 2020 
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93 
Freizeitverhalten 
Die Art und Weise, wie Kinder und Jugendliche ihre Freizeit verbringen, ist ebenfalls ein Indi-
kator für ihre kulturelle un d politische Einbindung. In der Freizeit können sie ihre kognitiven 
Fähigkeiten stärken, ihre sozialen Kompetenzen und Beziehungen ausbauen und ihre Selbst-
ständigkeit steigern. Manche Autoren gehen sogar davon aus, dass eine ausgewogene Frei-
zeit zu mehr Lernbereitschaft in der Schule führt (Hurrelmann 2010). Aber auch hier gilt: Kinder 
und Jugendliche aus sozial schlechter gestellten Familien nehmen an anderen Aktivitäten teil 
als Kinder und Jugendliche aus sozial besser gestellten Elternhäusern. Dies ist in erster Linie 
auf die unterschiedlichen Erziehungspräferenzen der Eltern zurückzuführen. Ob sich jemand 
fürs Musizieren, für Bücher, Religion oder für die Natur begeistern kann, hängt oft damit zu-
sammen, ob ihm dies in der Kindheit nahegelegt wurde (BMAS 2016: S. 102).  
Welchen Freizeitaktivitäten Jugendliche nachgehen (Abb. 36), hängt zum Teil auch mit ihren 
finanziellen Möglichkeiten zusammen (Schmidt und Wilhelm 2010).  
Abb. 36 Freizeitaktivitäten und finanzieller Spielraum, 2018 
 
Quelle: Stadt Köln - Integrierte Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung, Kölner Jugendbefragung 2018 
Die Ergebnisse der Kölner Jugendbefragung 2018 zeigen, dass es unterschiedliche Präferen-
zen in der Freizeitgestaltung gibt, je nach wahrgenommener finanzieller Lebenslage. So gaben 
finanziell schlechter gestellte Jugendliche häufiger an, Fernsehen/YouTube/Filme oder Serien 
zu schauen, Musik zu hören und Computerspiele zu spielen . Auch nichts tun/chillen, auf der 
Straße abhängen, Party machen oder in Jugendeinrichtungen gehen wurde von Jugendlichen

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aus subjektiv einkommensschwachen Haushalten häufiger genannt. Jugendliche, die mit dem 
ihnen zur Verfügung stehenden Geld sehr zufrieden waren, gaben dagegen häufiger an, Sport 
zu treiben. Bei den anderen Freizeitaktivitäten zeigten sich keine großen Unterschiede nach 
materieller Lage der Jugendlichen. Eine weitere Ausdifferenzierung nach Migrationshinter-
grund oder Schulform wäre an dieser Stelle ebenfalls interessant. 
3.1.5 Bildung und Erwerbstätigkeit der Eltern 
Intergenerationenmobilität ist eine Form der sozialen Mobilität und bezeichnet den Wechsel 
zwischen sozialen Positionen von der Eltern - auf die Kindergeneration (Geiger 1962; Weber 
1972). Teilhabe zu ermöglichen heißt auch soziale Mobilität zu ermöglichen und dafür Sorge 
zu tragen, dass sich Armutslagen nicht über Generationen hinweg verfestigen. Studien zeigen, 
dass bei Bildungs - und Statusungleichheiten von Kindern und Jugendlichen das Elternhaus 
bzw. der soziale Status der Eltern immer noch eine erhebliche Rolle spielen. Aus einer Analyse 
zu den Aufstiegschancen und Abstiegsrisiken in Deutschland und anderen europäischen Län-
dern (u.a. Frankreich, Großbritannien und Polen) geht hervo r, dass die Mobilitätsquote in 
Deutschland mit 60,3% vergleichsweise niedrig ist (der Durchschnitt liegt bei 67,7%). Zudem 
ist die Mobilitätsquote in Deutschland von den 1970er bis zu den 1990er Jahren leicht gesun-
ken (Breen 2004). Auch eine aktuelle Untersuchung des DIW Berlin zeigt, dass es in Hinblick 
auf relative Mobilität in Deutschland nur wenige Veränderungen seit dem Zweiten Weltkrieg 
gegeben hat. Es ist z.B. auch heute noch viel wahrscheinlicher einen Beruf als leitender An-
gestellter zu erreichen, wenn die Eltern ebenfalls dieser Statusgruppe angehören ( Leggewie 
und Bohmann 2018). Das deutsche System der sozialen Mobilität ist damit weder fair noch 
durchlässig und stellt damit ein gravierendes Problem dar, dem mit Maßnahmen begegnet 
werden muss. Zum Tragen kommt die mangelnde soziale Mobilität vor allem bei den entschei-
denden Übergängen im Kindes- und Jugendalter wie z.B. bei der Empfehlung und der Wahl 
der Schulform. Prägende Determinanten sind das Bildungsniveau der Eltern, ihre Fähigkeiten, 
ihr Kind zu fördern, die Ressourcenausstattung des Haushaltes, Zeit für das Kind und ein so-
ziales Netzwerk (Boockmann et al. 2015). 
Das Bildungsniveau des Elternhauses gehört, selbst im fortgeschrittenen Kindesalter, zu den 
stärksten Determinanten der gesellschaftlichen Teilhabe von Kindern und Jugendlichen. Dabei 
wird diesem ein eigenständiger Effekt zugeschrieben, d.h. die Bildungsdisposition der Eltern 
wirkt auch, wenn alle anderen Faktoren wie finanzielle Situation und Erwerbstätigkeit der El-
tern konstant gehalten werden. So erlangen Kinder von Akademikerinnen und Akademikern 
häufiger die Hochschulreife und beginnen häufiger ein Studium als Arbeiterkinder. Man spricht 
auch von einer, im internationalen Vergleich, hohen sozialen Selektivität Deutschlands in den 
Bereichen höherer Schulbildung, des Erwerbs der Hochschulreife und beim Zugang zu Hoch-
schulen (Prenzel et al. 2007; Munoz 2006; Orr et al. 2008). 56 Die Chancen auf ein höheres 
Bildungsniveau sind damit in Deutschland ungleich verteilt. 
Zu den ungleichen Startchancen der Kinder und Jugendlichen tragen auch die unterschiedli-
chen Erziehungsstile von Menschen aus unteren und oberen Bildungs- und Einkommensgrup-
pen bei. Insbesondere die Bildungsambitionen und die Vermittlung von Wissen unterscheiden 
sich somit bereits von Geburt des Kindes an je nach Milieuzugehörigkeit. Eine Umfrage des 
Allensbacher Instituts für Demoskopie ergab unterschiedliche Gewichtungen des Stellenwerts 
von Bildung in der Erziehung, je nachdem, ob die Familie der unteren , mittleren oder oberen 
sozialen Schicht zuzuordnen war. Eltern mit höherem sozioökonomischem Status hatten 
 
56  Der Sonderberichterstatter der Vereinten Nationen Vernor Munoz kritisiert nach seinem Deutschlandbesuch 
im Jahr 2006 u.a. die geringen Bildungschancen und Benachteiligun gen von Kindern mit 
Migrationshintergrund sowie Kindern mit Behinderungen.

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durchweg höhere Ambitionen für die Ziele Bildung (84% vs. 70%), Wissensdurst (59% vs. 
44%), Lesefreude (41% vs. 34%) und Interesse an Politik (31% vs. 15%) als Eltern mit niedri-
gem Status (Vodafone Stiftung Deutschland 2015).  
Weitere Untersuchungen belegen, dass Kinder und Jugendliche, deren Eltern nicht arbeiten, 
ein höheres Risiko haben, selbst im späteren Lebensverlauf arbeitslos zu sein oder berufsvor-
bereitende Maßnahmen in Anspruch zu nehmen. Zudem kommt der vorzeitige Abbruch einer 
Berufsausbildung bei Jugendlichen mit nicht-erwerbstätigen Eltern etwa doppelt so häufig vor 
wie bei denjenigen, die in einem Erwerbstätigen -Haushalt aufwachsen (Booc kmann et al. 
2015: S. 4). 
Für die Erwerbslosigkeit von Eltern gibt es verschiedene Gründe. Eine Ursache liegt in der 
Lebens- bzw. Haushaltsform der Familie, die sich auf die Möglichkeit und den Umfang der 
Erwerbsbeteiligung auswirkt. Ein personen-Haushalte mit kleinen Kindern haben demnach 
nicht die gleichen Möglichkeiten, einer Erwerbstätigkeit nachzugehen, wie Haushalte mit zwei 
Erwachsenen, die sich den Einkommenserwerb und die Kinderbetreuung aufteilen können o-
der Haushalte mit fast erwachsenen Kindern. Um diesen Nachteil auszugleichen, sind ausrei-
chende Kinderbetreuungsangebote gefragt, die zeitlich so bemessen sind, dass sie die 
Chance auf eine (Vollzeit-)Erwerbstätigkeit ermöglichen (vgl. Kap. 3.2.2). 
Analysen anhand der „Leben in Köln“ -Umfrage 2016 ergaben (Abb. 37): Von den insgesamt 
3.148 Befragten, die mit Kindern in einem Haushalt leben, haben 38% eine abgeschlossene 
berufliche Ausbildung, sec hs Prozent einen Fachschulabschluss, 39% einen (Fach -) Hoch-
schulabschluss und 14% keinen beruflichen Abschluss. 
Abb. 37 Personen in Haushalten mit Kindern nach höchstem beruflichem Abschluss der El-
tern in Köln, 2016 
 
Quelle: Stadt Köln - Amt für Stadtentwicklung und Statistik, „Leben in Köln“ - Umfrage 2016 
Wird die Lebensform miteinbezogen, ergibt sich ein differenzierteres Bild. Alleinerziehende 
haben häufiger eine Berufsausbildung abgeschlossen, während Eltern in Paargemeinschaften 
häufiger einen (Fach -) Hochschulabschluss und damit einen höheren Abschluss aufweisen 
können. Da die Fallzahl der Alleinerziehenden in der Umfrage jedoch relativ gering ist (N=370), 
sind diese Ergebnisse mit Vorsicht zu behandeln.

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Für Köln sollten aus den zuvor genannten Gründen geprüft werden, durch welche kommuna-
len Maßnahmen man die sozial schwachen Elternhäuser erreichen und unterstützen kann, um 
die ungerecht verteilten Teilhabechancen der Kinder auszugleichen. 
3.1.6 Materieller Lebensstandard des Haushalts 
Der materielle Lebensstandard des Haushaltes bildet den finanziellen Rahmen, innerhalb des-
sen die Teilhabechancen in den verschiedenen Lebenslagenbereichen verwirklicht werden 
können. Sind die Eltern arm, so sind folglich auch die Kinder arm, solange sie mit im Haushalt 
leben. Die Lebenslage von Kindern ist demnach nicht von der der Eltern zu trennen. Dies ist 
vor allem dann der Fall, wenn die Kinder und Jugendlichen in einem SGB  II-Haushalt leben, 
denn dabei werden auch Gelder, die den Kindern und Jugendlichen zukommen, bei der SGB 
II-Bedarfsberechnung miteinkalkuliert. Dies betrifft zum einen Transferleistungen des Staates, 
wie z.B. das Kindergeld, aber auch selbst hinzuverdientes Einkommen von Jugendlichen. Bei 
einem ausbildungsbedingten Auszug aus der elterlichen Wohnun g können Jugendliche aus 
SGB II -Bedarfsgemeinschaften zwar finanzielle Förderung erhalten, sie können aber nicht 
selbstbestimmt für den eigenen Auszug aus der elterlichen Wohnung oder die berufliche Aus-
bildung bzw. das Studium sparen. Sie haben daher schle chtere Startchancen in die Erwach-
senenwelt.  
Im Allgemeinen gilt: Für Kinder und Jugendliche kann Armut heißen, in einer qualitativ schlech-
ten Wohnung oder in einem schwierigen Wohnumfeld aufzuwachsen, sich in der Schule kein 
Mittagessen leisten zu können, keine Nachhilfe bei schlechten Schulleistungen zu erhalten 57 
oder das Risiko des Ausschlusses aus der Gruppe der Gleichaltrigen, aufgrund fehlender, 
symbolischer (Marken)Kleidung, wegen des Stigmas, aus einer „Hartz-IV-Familie“ zu kommen 
oder weil man nicht an der Ski-Freizeit teilnehmen kann (Laubstein et al. 2016: S. 47). Auch 
außerhalb der Schule sind Urlaube und Ausflüge für Familien mit geringem Einkommen 
schwierig zu realisieren, was wiederum zu Defiziten im Bereich der (kulturellen) Erlebnis- und 
Erfahrungswelt der Heranwachsenden führen kann. Eine Studie, die auf Auswertungen des 
Panels „Arbeitsmarkt und soziale Sicherung – PASS“ basiert, kommt zu dem Ergebnis, dass 
sich über drei Viertel der Familien im SGB II-Bezug keinen einwöchigen Urlaub im Jahr leisten 
können (Tophoven et al. 2015). 
Ebenso wie die Bildung der Eltern (vgl. Kap. 3.1.5) hat auch die materielle Armut des Haus-
haltes einen eigenständigen Effekt. Die Sozialberichterstattung des Landes Baden -Württem-
berg untersucht den Zusammenhang der Schulform von Kindern der Sekundarstufe I mit der 
Qualifikation der Eltern und ihrer Armutsgefährdung. Dabei finden sie u.a. heraus, dass bei 
gleichem Qualifikationsniveau der Eltern (mittleres Niveau = Realschulabschluss) arme Kinder 
weitaus häufiger auf eine Hauptschule gehen als nicht arme Kinder. So besuchten im Jahr 
2012 fast ein Drittel der armutsgefährdeten Kinder eine Hauptschule und 17% ein Gymnasium. 
Bei den nicht armen Kindern zeigt sich ein gegensätzliches Bild. Hier lag der Anteil der Gym-
nasialschülerinnen und -schüler bei rund 27%, während sich der der Hauptschülerinnen und -
schüler bei knapp 13% einpendelte (MASFFS 2016: S. 429).  
Die AWO-ISS Studie58 des Frankfurter Instituts für Sozialarbeit und Sozialpädagogik startete 
1997 eine Langzeitstudie zu den Armutsfolgen bei Kindern. Dabei wurden Daten von Kindern 
und ihren Familien im Vorschulalter, in der frühen Grundschulzeit, am Ende der Grundschulzeit 
 
57  Kinder und Jugendliche aus Haushalten, die Mindestsicherungsleistungen oder vorgelagerte Leistungen wie 
z.B. Wohngeld beziehen, haben Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe (vgl. Kap. 3.1.3). 
58  Weiterführende Informationen zur AWO -ISS Studie online unter: https://www.iss -
ffm.de/themenbereiche/armut/subdir1/48.Von-alleine-waechst-sich-nichts-aus-hellip.html

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und im Jugendalter erhoben und analysiert. Diese Studie kommt zu dem Ergebnis, dass fami-
liäre Armut bereits im Vorschulalter negative Folgen für die kindliche Lebenssituation hat und 
demnach ein zentrales Entwicklungsrisiko darstellt. In der Fortführung dieser Studie erhärteten 
sich diese Ergebnisse. Je früher die Armut begann und je länger sie anhielt, desto eher waren 
negative Folgen in allen Lebensbereichen der Kinder und Jugendlichen zu beobachten. Am 
stärksten wurde dies bei der finanziellen Lage der Familien deutlich. Weitere negative Auswir-
kungen zeigten sich in den Bereichen Kultur und Bildung (vgl. Kap. 3.1.3) sowie bei den fami-
liären und sozialen Beziehungen der Heranwachsenden. Zentral war auch die Erkenntnis, 
dass im Laufe der Kindheit die Lebenswelten der armen und nicht armen Kinder immer weiter 
auseinanderdrifteten. Während sich die eine Gruppe im Aufstieg befand, befanden sich Kinder, 
die aus armen Verhältnissen stammen, in einer Abwärtsspirale (Holz et al. 2012).  
Doch nicht nur transferleistungsbeziehende Familien leiden unter finanziellen Grenzen, son-
dern auch diejenigen Familien, die über ein Einkomm en knapp über der Grundsicherungs-
schwelle verfügen. In einer qualitativen Studie des Allensbacher Instituts berichten die Be-
troffenen darüber, wie sie wegen des geringen Einkommens unter Druck stehen z.B. bei der 
Gestaltung von Freizeitaktivitäten, die Gel d kosten, beim Aufbringen der Betreuungskosten 
oder bei der Suche nach einer bezahlbaren Wohnung. Dabei nimmt der Kostendruck für Woh-
nung und Freizeit mit dem Alter und den steigenden Bedürfnissen der Kinder und Jugendlichen 
zu. Bei kleineren Kindern stehe n vor allem die hohen Betreuungskosten im Vordergrund. Ei-
nige Mütter mit geringem Einkommen stehen daher vor der Entscheidung, ob sie überhaupt 
wieder arbeiten gehen sollen, zumal mit dem zur Verfügung stehenden Kindergeld gerade 
einmal die Grundkosten der KiTa gedeckt werden können, worin die Kosten für ein Mittages-
sen noch nicht enthalten sind (Institut für Demoskopie Allensbach 2018). 
(a) Relative Armut 
In der „Leben in Köln“-Umfrage aus dem Jahr 2016 lagen 24% der Kölner Haushalte mit Kin-
dern unterhalb der Armutsrisikogrenze (Abb. 38), der Anteil war damit etwas höher als in der 
Umfrage insgesamt mit 23%.  
Abb. 38 Armutsrisikoquote von Haushalten mit Kindern nach Anzahl und Alter der Kinder in 
Köln, 2016 
 
Quelle: Stadt Köln - Amt für Stadtentwicklung und Statistik, „Leben in Köln“ - Umfrage 2016

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20% der Männer, die in Haushalten mit Kindern lebten, gaben ein Einkommen unterhalb der 
Armutsrisikogrenze an. Bei den Frauen, die mit Kindern zusammenlebten, waren es mehr, hier 
bezogen rund 28% ein zu geringes Einkommen. Diese Differenz ist durch den hohen Anteil 
Alleinerziehender mit Armutsrisiko bedingt, und diese sind weit überwiegend weiblich.  
Stärker betroffen sind auch Menschen mit Schwerbehinderung, hier liegt der Anteil derer, die 
ein Armutsrisiko aufweisen, bei 37%, ohne Schwerbehinderung liegt dieser Anteil bei 23%. 
Werden die Zahlen nach Migrationshintergrund ausgewertet, zeigt sich ein noch größerer Un-
terschied. Familien ohne Migrationshintergrund waren zu 15% armutsgefährdet, bei jenen mit 
Migrationshintergrund ist der Anteil mit rund 41% fast dreimal so hoch. Eine weitere Lebens-
form mit Kindern, die häufig von Armut betroffen ist, sind kinderreiche Famil ien. Während 
Haushalte mit einem oder zwei Kindern auf dem gleichen Niveau lagen (22% und 23%), waren 
über 40% aller Haushalte mit drei und mehr Kindern armutsgefährdet (42%). Im Zusammen-
hang mit dem Alter der Kinder zeigen die Ergebnisse, dass Familien mit Kindern zwischen 10 
und 14 sowie zwischen 15 und 18 Jahren mit Anteilen von 28% und 27% stärker armutsge-
fährdet waren als Haushalte mit Kindern unter 10 Jahren. Hier lag die Armutsrisikoquote in 
allen Altersgruppen bei 22%. 
Es macht auch einen Unterschied, ob ein oder zwei Erwachsene mit im Haushalt leben. Bei 
Paargemeinschaften mit Kindern war das Armutsrisiko mit 18% relativ gering, bei Alleinerzie-
hendenhaushalten mit 44% hingegen stark erhöht (Abb. 39). 
Abb. 39 Armutsrisikoquote von Haushalten mit Kindern nach Haushaltsform und berufli-
chem Abschluss der Eltern in Köln, 2016  
 
Quelle: Stadt Köln - Amt für Stadtentwicklung und Statistik, „Leben in Köln“ - Umfrage 2016 
Eine weitere Determinante von Kinderarmut ist die Qualifikation der Eltern. Dies bestätigte sich 
auch in der „Leben in Köln“ -Umfrage 2016. Mit Abstand die höchste Wahrscheinlichkeit, in 
Armut zu verfallen, hatten Eltern, die keinen Berufsabschluss vorweisen konnten. Hier lag der 
Anteil mit Armutsrisiko bei 59%. Mit steigender Qualifikation nahm auch der Anteil derer, die 
unterhalb der Armutsrisikogrenze lagen, ab. Eltern, die eine Berufsausbildung abgeschlossen 
hatten, waren zu einem Drittel armutsgefährdet, Eltern, die einen Fachschulabschluss vorwei-
sen konnten, zu 19%, und bei Eltern, die einen Hochschulabschluss hatten, lag der Anteil 
unterhalb der Armutsrisikoquote nur noch bei 7%.

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(b) Bezug von Mindestsicherungsleistungen 
Kinder sind überdurchschnittlich häufig von finanzieller Armut betroffen. Eine klassische Vari-
ante der materiellen Armutsmessung ist der Anspruch auf und Bezug von Mindestsicherungs-
leistungen. Dies sind finanzielle Mittel des Staates zur Sicherung des sozioökonomischen 
Existenzminimums des leistungsberechtigten Personenkreises. 59 Dazu zählen Leistungen 
nach SGB II „Grundsicherung für Arbeitsuchende“, Leistungen der Sozialhilfe nach SGB XII 
„Hilfe zum Lebensunterhalt“ und „Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung“ sowie 
Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.  
Insgesamt bezogen zum Stichtag 31.12.2017 in der Stadt Köln 13% der Bevölkerung Mindest-
sicherungsleistungen (Abb. 40). Die Quote der Regelleistungsberechtigten nach Altersjahren 
zeigt, wie hoch der Anteil der Leistungsberechtigten in der jeweiligen Altersgruppe ist.  
Abb. 40 Quote der Regelleistungsberechtigten nach Altersjahren in Köln, 31.12.2017  
 
Quelle:  Stadt Köln - Amt für Stadtentwicklung und Statistik - Statistisches Informationssystem 
Anm.:  Zu den Regelleistungsberechtigten zählen Personen mit Bezug von: Arbeitslosengeld II und Sozialgeld nach SGB II, 
laufende Hilfen zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter oder Erwerbsminderung nach SGB XII außerhalb von 
Einrichtungen und Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Die Quote ist der Anteil der Regelleistungsbe-
rechtigten an den Einwohnerinnen und Einwohnern mit Hauptwohnung im entsprechenden Alter (in%) 
An der Grafik wird ersichtlich, dass vor allem Kinder und Jugendliche von materieller Armut 
betroffen waren. Hier lagen alle Quoten deutlich über dem städtischen Durchschnitt. Erst ab 
dem Alter von 20 Jahren pendeln sich die Quoten auf den Durchschnitt ein, was bis zum Se-
niorenalter anhält. Personen im Rentenalter hatten zum Jahresende 2017 unterdurchschnitt-
lich häufig Anspruch auf Mindestsicherungsleistungen. 
Unter 18-Jährige (Kinder) im SGB II-Leistungsbezug60 
Einen großen Teil der Mindestsicherungsleistungen macht die Grundsicherung nach SGB II 
aus. Im Dezember 2018 lebten insgesamt 38.265 Kinder in SGB II -Bedarfsgemeinschaften 
(Tab. 17). 
 
59  Nicht mit aufgeführt sind Personen, die einen Anspruch auf Regelleistungen haben, diese jedoch nicht 
beantragen und somit auch in der Statistik nicht aufgeführt sind.  
60  Abweichend von der Definition der Statist ik der Bundesagentur für Arbeit, die die nicht -erwerbsfähige

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100 
Tab. 17 Unter 18-Jährige in SGB II-Bedarfsgemeinschaften in Köln, 2013 bis 2018 
 
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit 
Anm.: Die Daten beziehen sich auf den Monat Dezember des angegebenen Jahres 
Im Vergleich zum Jahresende 2013 sind 2.978 Kinder hinzugekommen, dies entspricht einer 
Steigerung von etwa 8%. Der Anstieg der Kinder in Bedarfsgemeinschaften in Köln ist damit 
höher als auf Bundesebene (+4%), aber niedriger als im Land Nordrhein -Westfalen. Hier be-
trug der Anstieg 10%. Von allen Kindern in Familien mit SGB II-Leistungsbezug hatten im Jahr 
2018 exakt 13.026 Kinder und damit 34% eine ausländische Staatsbürgerschaft. Der Anteil 
dieser Gruppe ist in Köln von 2013 bis 2018 um sechs Prozentpunkte gestiegen, im gleichen 
Zeitraum ist der Anteil der ausländischen Bevölkerung an allen Einwohnerinnen und Einwoh-
nern Kölns um zwei Prozentpunkte angewachsen. Weiterhin ist relevant, wie viele Kinder im 
Transferbezug in Alleinerziehendenhaushalten leben. Laut der Statistik der Bundesagentur für 
Arbeit wuchsen in Köln im Jahr 2018 44% der Kinder in Familien, die Arbeitslosengeld nach 
SGB II erhielten, mit nur einem Erwachsenen im Haushalt auf. Der Trend in den vergangenen 
Jahren ist schwankend. Von 2013 bis 2015 ist die Anzahl zunächst von 15.997 auf 17.279 und 
damit um 1.282 Kinder gestiegen, um dann ab dem darauffolgenden Jahr wieder auf 16.668 
im Jahr 2018 zu sinken. Im gesamten Zeitraum von 2013 bis 2018 hat sich der Anteil der 
Kinder in Alleinerziehendenhaushalten relativ konstant gehalten. 
Differenziert nach Alter ist zu erkennen, dass im Jahr 2018 mit einer Anzahl von 19.217 die 
Hälfte der Kinder (50%) in SGB II-Bedarfsgemeinschaften zwischen sechs und 14 Jahren und 
damit im Schulalter war (Abb. 41). 
 
Bevölkerung unter 15 Jahren als Kinder definiert, werden hier gemäß dem Konzept des 
Lebenslagenberichtes unter 18-Jährige betrachtet. 
Anzahl in % Anzahl in %
2013 35.287          9.832            28% 15.997          45%
2014 36.509          10.799          30% 16.623          46%
2015 37.898          11.840          31% 17.279          46%
2016 38.197          12.233          32% 16.948          44%
2017 38.861          13.272          34% 16.933          44%
2018 38.265          13.026          34% 16.668          44%
In Alleinerziehenden-
HaushaltenAusländerinnen und AusländerInsgesamt

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101 
Abb. 41 Unter 18-Jährige in SGB II-Bedarfsgemeinschaften nach Alter in Köln, 2013 und 2018 
(in 1.000) 
 
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit 
Anm.: Die Daten beziehen sich auf den Monat Dezember des angegebenen Jahres 
Im Jahr 2018 sind 6.792 Kinder unter drei Jahren (18%), 6.898 Kinder zwischen drei und fünf 
Jahren (18%) und 5.358 Jugendliche im Alter von 15 bis 17 Jahren (14%). Von 2013 bis 2018 
verzeichneten alle Altersgruppen der Kinder in Bedarfsgemeinschaften Zuwächse, die jedoch 
unterschiedlich stark ausfielen. Bei den unter Dreijährigen und den sechs bis 14-Jährigen fie-
len die Anstiege mit 9% (+537) und 10% (+1.715) stärker aus. Bei den Drei - bis Fünfjährigen 
und den 15- bis unter 18-Jährigen waren die Veränderungen mit +5% (+355) und +7% (+371) 
etwas schwächer. 
Die meisten Kinder aus SGB II-Bedarfsgemeinschaften leben in Haushalten mit drei oder mehr 
Kindern (Tab. 18).  
Tab. 18 Unter 18-Jährige in SGB II-Bedarfsgemeinschaften nach Anzahl der Kinder in Köln, 
31.12.2018 
 
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit 
Zum Stichtag 31.12.2018 lebten in Köln 9.339 Einzelkinder in Haushalten, die Arbeitslosengeld 
nach dem SGB II bezogen (davon 4.811 männlich, 4.528 weiblich), 13.307 Kinder in Haushal-
ten mit einem weiteren Geschwisterkind (davon 6.975 männlich, 6.332 weiblich) und 15.608 
in Bedarfsgemeinschaften mit drei und mehr Kindern (davon 7.947 männlich, 7.661 weiblich). 
insgesamt
Anteil 
Ausländer-
innen und 
Ausländer
insgesamt Anteil  
Ausländer insgesamt
Anteil 
Ausländer-
innen 
BG mit 1 Kind 9.339 26% 4.811 27% 4.528 25%
BG mit 2 Kindern 13.307 33% 6.975 34% 6.332 31%
BG mit 3 Kindern 15.608 43% 7.947 44% 7.661 42%
insgesamt 38.254 35% 19.733 36% 18.521 34%
insgesamt weiblichmännlich

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102 
Der Anteil der ausländischen Kinder ist höher bei SGB II -Bedarfsgemeinschaft mit mehr Kin-
dern. Während ihr Anteil in Bedarfsgemeinschaften mit nur einem Kind bei 26 % liegt, erhöht 
sich dieser bei zwei Kindern auf 33% und bei drei und mehr Kindern auf 43%. 
Die Dauer des Leistungsbezugs ist ein Indikator dafür, wie stark sich Armut verfestigt hat (Abb. 
42). 
Abb. 42 Unter 18-Jährige in SGB II-Bedarfsgemeinschaften mit Leistungsbezug seit mindes-
tens einem Jahr in Köln, 2014 bis 2018 
 
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit 
Die Anzahl der Kinder in Haushalten, die seit einem Jahr oder länger Leistungen nach dem 
SGB II beziehen, ist in Köln von 2014 bis 201 8 gestiegen. Im Jahr 2014 waren noch 28.105 
Kinder betroffen, bis zum Jahr 201 8 stieg die Anzahl um mehr als 2.000 Kinder auf 30.418. 
Dies entspricht einem Zuwachs von 8,2%. 
Die SGB II-Bezugsquoten von Kindern lassen erkennen, wie hoch der Anteil der Kinder in SGB 
II-Bedarfsgemeinschaften bezogen auf die Bevölkerung im gleichen Alter ist. Die Bezugsquote 
der Kinder unter 18 Jahren beträgt im Monat Dezember 2018 in der Stadt Köln 21,3%. Diese 
liegt damit deutlich über der des Landes Nordrhein-Westfalen mit 18,0% und der Deutschlands 
mit 13,5%. Bei den Unter-Dreijährigen sind die Unterschiede nicht ganz so stark. Hier hat Köln 
eine Quote von 19,0% und l iegt damit geringfügig unter dem Landes - (19,5%), aber immer 
noch deutlich über dem Bundesniveau (14,9%).  
Wird der SGB II -Bezug von Kindern auf kleinräumiger Ebene in den Blick genommen, sind 
gravierende Unterschiede je nach Stadtteil zu erkennen (Abb. 43).

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103 
Abb. 43 Anteil der Kinder und Jugendlichen (unter 18 Jahren) in SGB II- Bedarfsgemein-
schaften nach Stadtteilen in Köln, 31.12.2017 
 
Quelle:  Statistik der Bundesagentur für Arbeit, 
 Stadt Köln - Amt für Stadtentwicklung und Statistik - Statistisches Informationssystem 
Dabei reicht der Anteil der Kinder, die in Armut leben von nur 2% bis hin zu 66%. Die im 
Westen der Stadt liegenden Stadtteile Lindenthal ( 2%), Junkersdorf (4%) und Widdersdorf 
(4%) haben die niedrigsten Anteilswerte und sind damit bezüglich der materiellen Armut von 
Kindern gut aufgestellt. In Finkenberg (66%), Chorweiler (56%) und Gremberghoven (47%) 
sowie in weiteren Stadtteilen hingegen stellt Kinderarmut ein deutliches Problem dar. Darüber 
hinaus zeigen die großen Differenzen zwischen den Stadtteilen, dass das Problem der Armut 
sehr stark auf einige Stadtteile im Osten und im Nordwesten Kölns konzentriert ist. Dies kann, 
aufgrund wechselseitiger Effekte in den Lebenslagenbereichen, zu einer Ansammlung von 
Problemlagen in einem Gebiet führen, die nur unter erschwerten Bedingungen wieder ausge-
glichen werden können.

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104 
Kinder mit Bezug von Asylbewerberleistungen 
Neben Daten der SGB II-Leistungsberechtigten sind auch Ressourcen nach dem Asylbewer-
berleistungsgesetz (AsylbLG) den Mindestsicherungsleistungen zuzuordnen (Abb. 44).  
Abb. 44 Leistungsberechtigte unter 18 Jahren nach dem AsylbLG in Köln nach Altersjahr-
gängen, 31.12.2018 
 
Quelle: Stadt Köln - Amt für Stadtentwicklung und Statistik - Statistisches Informationssystem 
Zwischen 2015 und 2018 ist die Anzahl der Leistungsberechtigten mit einer Anzahl von 3.694 
und 3.680 auf einem ähnlichen Niveau verblieben. Allein im Jahr 2016 mit 5.115 minderjähri-
gen Leistungsberechtigten ist deren Zahl angestiegen. Von den insgesamt 3.680 Kindern zum 
Jahresende 2018 waren 1.918 Jungen (52%) und 1.762 Mädchen (48%). Betrachtet nach Al-
tersjahren, sind leichte Unterschiede zu erkennen. 19% der Kinder, die Anspruch auf Asylbe-
werberleistungen hatten, waren im Alter von unter drei Jahren, und 21% waren zwischen drei 
und fünf Jahren. Die Gruppe, die am häufigsten vertreten war, waren Kinder im Grundschulal-
ter mit 22%. Kinder im Alter zwischen zehn und 13 Jahren machten 21% aus, und Jugendliche 
von 14 bis unter 18 Jahren waren mit 17% vertreten. Unter den geflüchteten Kindern und Ju-
gendlichen finden sich somit alle Altersgruppen wieder. 
Kinder mit Bezug von „Hilfe zum Lebensunterhalt“ 
Eine weitere Form der Mindestsicherungsleistungen ist die Hilfe zum Lebensunterhalt nach 
dem 3. Kapitel SGB XII. 61 Die Anzahl der Beziehe nden dieser Leistung ist vergleichsweise  
niedrig, da die meisten Kinder in Haushalten mit Grundsicherungsbedarf Leistungen nach dem 
SGB II beziehen, und so ist auch die Zahl der leistungsberechtigten Kinder der Hilfe zum Le-
bensunterhalt in Köln gering. Zum Jahresende 2018 erhielten 393 Kinder di e genannte Leis-
tung, davon 289 (74%) Kinder mit deutscher Staatsbürgerschaft und 104 ausländische Kinder 
(26%). Im Zeitraum von 2015 bis 2018 ist die Anzahl der Kinder, die Leistungen nach dem 3. 
Kapitel SGB XII erhielten, um 28% angestiegen. Der Anstieg bei den deutschen Kindern betrug 
20% und bei den Kindern mit ausländischer Staatsangehörigkeit 53%. Da die Grundsicherung 
im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem 4. Kapitel SGB XII erst für Leistungsberechtigte 
 
61  Die Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem 3. Kapitel SGB XII erhalten Personen, die sich nicht aus eigenen 
Kräften (z.B. Arbeitskraft) oder eigenen Mitteln (Einkommen, Vermögen) selbst helfen können und die keine 
Hilfen von Trägern anderer Sozialleistungen erhalten. Diese sind somit ein letztes „Auffangnetz“ vor Armut.

Kölner Lebenslagenbericht 2020 
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105 
ab 18 Jahren gilt, ist diese Mindestsicheru ngsleistung für Kinder und Jugendliche nicht rele-
vant. 
Leistungen für Bildung und Teilhabe 
Unter Leistungen für Bildung und Teilhabe (BuT) 62 nach §§ 28 bis 30 SGB II bzw. § 34 SGB 
XII können verschiedene Angebote verstanden werden, die Kinder, Jugendliche und junge 
Erwachsene in Anspruch nehmen können, deren Familien Sozialleistungen beziehen oder 
über sehr geringe finanzielle Mittel verfügen.63 Damit diese jungen Menschen dennoch gleich-
berechtigt an schulischen und freizeitlichen Angeboten und Aktivitäten teilnehmen können, 
kann die vollständige oder teilweise Erstattung der Kosten für bestimmte Leistungen wie Mit-
tagessen, Nachhilfeunterricht, Teilnahme an Sport-, Freizeit- und Kulturangeboten sowie Ta-
gesausflügen und Klassenfahrten beantragt werden. In Köl n sind 46.669 Personen unter 25 
Jahren leistungsberechtigt im Rahmen des SGB II. Davon haben 50% (23.383 Personen) ei-
nen Anspruch auf eine oder mehrere Leistungen für Bildung und Teilhabe. Elf Prozent dieser 
Personen sind unter sechs Jahren, 66% sechs bis 15 Jahre alt und 23% 15 Jahre und älter. 
In Hinblick auf die Leistungsart beziehen 19.433 Personen (83%) Leistungen für Schulbedarf, 
8.087 Personen (35%) für eintägige (Schul-)Ausflüge, 6.395 Personen (27%) für die Teilhabe 
am sozialen und kulturellen Lebe n und 1.076 Personen (5%) Leistungen der Mittagsverpfle-
gung.64 Die Leistungsarten Lernförderung, mehrtätige Klassenfahrten und Schülerbeförderung 
wurden jeweils von weniger als fünf Prozent der Leistungsberechtigten in Anspruch genom-
men.    
Subjektive Armut  
Wer seine materielle Lage selbst als Mangel empfindet, fühlt sich subjektiv arm. Dabei spielt 
es keine Rolle, ob der Person objektiv betrachtet genügend Geld zur Verfügung steht, um ihren 
Lebensunterhalt zu bestreiten. In der Jugendbefragung 2018 wurde danach gefragt, ob die 
Jugendlichen zufrieden mit dem ihnen zur Verfügung stehenden Geld sind. Insgesamt sind 
29% der Jugendlichen sehr zufrieden, weitere 40% eher zufrieden, 22% eher unzufrieden und 
9% sehr unzufrieden mit den ihnen zur Verfügung stehenden finanziellen Mitteln (Abb. 45).  
So ergibt sich eine Mehrheit von 69%, die eher oder sehr zufrieden und eine Minderheit von 
31%, die eher oder sehr unzufrieden sind. Zwischen Jungen und Mädchen sind keine großen 
Unterschiede auszumachen. Besonders interessant ist der Anstieg der Unzufriedenheit mit 
dem Alter. So sind 79% der 14-Jährigen sehr oder eher zufrieden mit ihrer finanziellen Lage, 
während es bei den 20-Jährigen nur noch 68% sind. Besonders unzufrieden scheinen die 19-
Jährigen zu sein, von denen nur 60% angaben, zufrieden oder sehr zufrieden mit ihrer finan-
ziellen Situation zu sein. Der Bedarf an finanziellen Mitteln nimmt demnach mit dem Alter zu. 
 
62  Leistungen für Bildung und Teilhabe sind in den Gesetzen zur Grundsicherung verankert. Sie werden an 
dieser Stelle behandelt, weil viele der in diesem Rahmen enthaltenen Sachleistungen in der Schule oder im 
schulischen Umfeld gewährt werden. 
63  Anspruchsberechtigt sind Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene aus Familien mit Leistungsbezug 
nach SGB II, SGB XII, WohngeldG, Kinderzuschlag und AsylberwerberleistungsG. 
64  Dabei sind grundsätzlich Mehrfachnennungen möglich, weshalb sich die angegebenen Z ahlen nicht auf 
100% aufsummieren lassen.

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106 
Abb. 45 Zufriedenheit mit dem zur Verfügung stehenden Geld, 2018 
 
Quelle: Stadt Köln - Integrierte Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung, Kölner Jugendbefragung 2018 
3.1.7 Wohnsituation von Kindern und Jugendlichen 
Kinder und Jugendliche haben in Bezug auf die Qualität ihrer Wohnung und ihres Wohnum-
feldes andere Bed ürfnisse als Erwachsene. Für Kinder und damit auch für Familien ist es 
wichtig, dass Wohnungen eine angemessene Größe aufweisen, damit die Kinder genügend 
Raum zur freien Entfaltung haben. Außerhalb der Wohnung ist es von Bedeutung, dass neben 
Grund- und verschiedenen weiterführenden Schulen auch ausreichende und adäquate Spiel- 
und Sportplätze, Jugendzentren sowie weitere kindbezogene Angebote zur Verfügung stehen.  
Laut der Kölner Jugendbefragung ist eine Mehrheit der Jugendlichen zufrieden mit ihrer Wohn-
situation (65%). Diese Zufriedenheit nimmt mit zunehmendem Alter deutlich ab, während es 
von den 14 -Jährigen 77% sind, die mit ihrer Situation zufrieden sind, sind es von den 20 -
Jährigen nur 52%. Dies könnte darauf hindeuten, dass sich die Ansprüche der Ju gendlichen 
an ihre eigene Wohnsituation mit steigendem Alter ändern. In diesem Alter sinkt ebenfalls das 
Bedürfnis, Zeit mit der Familie zu verbringen, und das Bedürfnis nach mehr Zeit mit dem Part-
ner/ der Partnerin steigt. Privatsphäre scheint ein entsche idender Faktor bei der Beurteilung 
der eigenen Wohnsituation für junge Erwachsene im Alter von rd. 20 Jahren zu sein.  
Gemessen an der Bevölkerung leben in Köln die meisten Personen unter 18 Jahren in den 
Stadtteilen Widdersdorf mit 28% und Finkenberg mit 25% sowie Ostheim, Chorweiler, Grem-
berghoven und Meschenich mit jeweils 23% (Abb. 46).

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107 
Abb. 46 Anteil der unter 18-Jährigen nach Stadtteilen in Köln, 31.12.2017 
 
Quelle: Stadt Köln - Amt für Stadtentwicklung und Statistik - Statistisches Informationssystem 
Die geringsten Anteile an Minderjährigen können in der Innenstadt in den Stadtteilen Altstadt 
Nord (8%), Altstadt Süd (9%) sowie Neustadt Nord und -Süd (11%) ausgemacht werden. Eine 
ausreichende Versorgung mit altersgerechten und wohnortnahen Angeboten in den Stadttei-
len ist wichtig, um allen Kindern die gleichen Chancen zukommen zu lassen.  
Weitere Indikatoren zum Thema Wohnen werden in Kap. 4.1 beschrieben. 
3.1.8 Zusammenfassung der Ergebnisse zu Kindheit und Jugend 
Eine gelungene Integration und gesellschaftliche Teilhabe im Kinder - und Jugendalter wirkt 
prägend für den gesamten Lebensverlauf. Besonders an kritischen Übergängen beim Durch-
laufen des Bildungssystems ist für diejenigen, die Schwierigkeiten haben, eine passgenaue 
Unterstützung erforderlich.

Kölner Lebenslagenbericht 2020 
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108 
Vor allem Kinder aus Alleinerziehendenhaushalten, Kinder mit ausländis cher Staats-
bürgerschaft bzw. mit Migrationshintergrund und Kinder aus sozioökonomisch schwa-
chen Haushalten benötigen Unterstützung 
Bereits bei der Ausgangssituation der kindlichen Entwicklung gibt es Unterschiede: Minderjäh-
rige leben häufiger in Haushalten, in denen Leistungen der Grundsicherung bezogen werden 
und unterliegen einem höheren Armutsrisiko als Menschen im späteren Lebensverlauf. Dies 
trifft vor allem auf Kinder mit ausländischer Staatsbürgerschaft bzw. einem Migrationshinter-
grund zu, auf Kinder  aus Alleinerziehendenhaushalten und auf Kinder, die in kinderreichen 
Familien leben. Schwierig ist es vor allem dann, wenn mehrere dieser Faktoren zusammen-
treffen. Armut ist insofern „vererbbar“, als die Erwerbsbeteiligung und das Bildungsniveau der 
Eltern sich auf die Bildungs- und Erwerbschancen der Kinder im späteren Lebensverlauf aus-
wirken. Weiterhin zeigt sich, dass es Zusammenhänge zwischen der materiellen Lebenslage 
eines Kindes und anderen Lebenslagenbereichen gibt. Die Bekämpfung von Armut sollte dem-
nach nicht nur an einer Stelle, sondern an den verschiedenen Lebensbereichen ansetzen, um 
Kindern die volle Teilhabe an der Gesellschaft zu ermöglichen. 
Gesundheit und Elternunterstützung  
Die gesundheitliche Entwicklung von Kindern und Jugendlichen umfasst die körperliche, kog-
nitive und psychische Entwicklung. Unterschiede zwischen Kindern mit guter und schlechter 
gesundheitlicher Entwicklung lassen sich an den Indikatoren der Teilnahme an präventiven 
Untersuchungen, der Zahngesundheit, des Übergewichts, an sozioökonomischen Einflussfak-
toren des Elternhauses und an dem Anteil der Jugendlichen mit psychischen Erkrankungen 
ablesen.  
Kölner Kinder aus Elternhäusern mit niedrigen Bildungsabschlüssen nehmen seltener 
an den U8-Untersuchungen teil und sind häufiger übergewichtig 
Eine Chance, Entwicklungsdefizite zu erkennen, bieten die Früherkennungsuntersuchungen 
U1 bis U9 für Kinder von der Geburt bis zum Schuleintritt. Dabei beträgt der Anteil von Kindern 
mit Teilnahme an der U8-Früherkennungsuntersuchung an allen Kindern in Köln, die in der 
Einschulungsuntersuchung des Jahrgangs 2018 ein Untersuchungsheft vorlegten, 95%. Die-
ser Anteil hat sich in den letzten Jahren nicht wesentlich verändert. Kinder von Eltern mit hö-
heren Bildungsabschlüssen haben jedoch anteilig häufiger an den U8-Untersuchungen teilge-
nommen als Kinder von Eltern mit niedrigen Bildungsabschlüssen. Weiterhin ist mehr als jedes 
zehnte Kind in Köln, das neu eingeschult wurde, übergewichtig, was dem Durchschnitt in Nord-
rhein-Westfalen entspricht. Auch hier zeigt sich ein Einfluss des formalen Bildungsgrades der 
Eltern. Bildung und Gesundheit beeinflussen sich gegenseitig: Kinder und Jugendliche aus 
Haushalten mit geringen Einkommen und einem geringen Bildungsniveau weisen eine höhere 
Anfälligkeit für Krankheiten und einen schlechteren allgemeinen Gesundheitszustand auf. Bei 
Familien mit einem niedrigen Bildungsniveau ist fast jedes fünfte Kind bereits vor dem Schul-
eintritt übergewichtig. 
Die Zahngesundheit der Kölner Kinder hat sich seit dem Schuljahr 2012/2013 verbessert 
Die Zahngesundheit bei Grundschulkindern in Köln hat sich insgesamt verbessert. So zeigt 
sich bei den Reihenuntersuchungen des Kinder- und Jugendzahnärztlichen Dienstes der Stadt 
Köln, dass in den e rsten Klassen der Anteil an Kindern mit komplett gesunde m Gebiss von 
57% im Schuljahr 2012/2013 auf 63% im Schuljahr 2018/2019 angestiegen ist. Dies hat ten-
denziell auch positive Auswirkungen auf Teilhabenchancen von Kindern in Köln, da unge-
sunde Zähne die Teilhabe beeinträchtigen können.

Kölner Lebenslagenbericht 2020 
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109 
Weiterhin bestehen bei Kindern und Jugendlichen mit niedrigem sozioökonomischem Status 
höhere Risiken, psychische Auffälligkeiten zu zeigen oder eine Form der Aufmerksamkeitsstö-
rung zu entwickeln. Bildung, Beruf und Einkom menslage der Eltern stehen demnach im Zu-
sammenhang mit dem Gesundheitszustand der Kinder. Im Jahr 2018 gibt es in Köln gemäß 
Schätzungen auf der Basis bundesweiter Studien 22.000 Kinder und Jugendliche im Alter zwi-
schen sieben und 17 Jahren, die psychische Beschwerden haben (rund 20% aller Kinder und 
Jugendlichen). Daten aus der amtlichen Statistik, in welchem Umfang Minderjährige Ein-
schränkungen der psychischen Gesundheit aufweisen, liegen nicht vor.  
Handlungsempfehlung: Gesundheitsangebote müssen mehr sozioökonomisch 
schlechter gestellte Haushalte erreichen 
Der aufgezeigte Zusammenhang zwischen formalem Bildungsniveau der Eltern bzw. dem so-
zioökonomischen Status der Familie und dem Gesundheitszustand der Kinder erfordert, dass 
Gesundheitsangebote so gesta ltet sein müssen, dass mehr Kinder aus sozioökonomisch  
schlechter gestellten Haushalten erreicht werden können. So könnten mittel - und langfristige 
negative gesundheitliche Folgen durch eine intensivere Präventionsarbeit und die Vermittlung 
von Gesundheitskompetenzen insbesondere bei Kindern aus sozioökonomisch schlechter ge-
stellten Haushalten und bei (werdenden) Eltern gemindert werden. 
Soziale Einbindung  
Kinder aus Alleinerziehendenhaushalten und aus Haushalten im Transferleistungsbe-
zug leben überdurchschnittlich häufig in problematischen Familienverhältnissen 
Alleinerziehende verfügen häufig über eingeschränkte materielle Mittel und haben weniger 
Unterstützung durch familiäre Arbeitsteilung als Paare, die sich Familienarbeit und Erwerbsar-
beit aufteilen können. Daher wachsen Kinder von Alleinerziehenden oft unter schwierigen Be-
dingungen auf. 19% der Kölner Kinder unter 18 Jahren leben in Alleinerziehendenhaushalten. 
Diese unterliegen einem höheren Armutsrisiko als Kinder mit zwei Erwachsenen im Haushalt. 
Damit hat jedes fünfte Kind unter 18 Jahren in Köln einen potenziell erhöhten Unterstützungs-
bedarf. Ein Indikator für familiäre Probleme ist der Anteil der Kinder und Jugendlichen, die 
Hilfen zur Erziehung benötigen. Im Jahr 2018 gab es in Köln 8.638 laufende Fälle der Hilfen 
zur Erziehung, die bei Problemen innerhalb der Familie in Anspruch genommen werden, dies 
entspricht 4% aller Kinder und Jugendlichen in  der Altersgruppe null bis 21 Jahre. Hervorzu-
heben ist, dass Kinder aus Alleinerziehendenhaushalten und Kinder aus Haushalten mit 
Transferleistungsbezug überdurchschnittlich häufig betroffen sind.  
Bildung von Kindern und Jugendlichen 
Teilhabe an Bildung ist ein wichtiger Schlüssel für weitere Teilhabeprozesse im Lebensverlauf. 
Bildung beginnt bereits mit der frühkindlichen Betreuung. Indikatoren für die Teilhabe an Bil-
dung sind die Quoten der Inanspruchnahme frühkindlicher Bildungs - und Betreuungsange-
bote, die Übergangsquote zu weiterführenden Schulen, die höhere Bildung vermitteln, sowie 
für Kinder mit Förderbedarf die Quote einer inklusiven Unterrichtung. Fehlende bzw. nicht aus-
reichende Deutschkenntnisse bei der Einschulung stellen ebenfalls eine Hürde b ei der Bil-
dungsteilhabe dar.  
Die U3-Versorgung in Köln befindet sich auf einem guten Weg, ist aber noch nicht aus-
reichend – stärkerer Ausbau in rechtsrheinischen Gebieten erforderlich 
In der Stadt Köln lebten zum Jahresende 2018 64.718 Kinder unter sechs Jahren, davon 
33.939 (52%) unter drei Jahren und 30.779 (48%) zwischen drei und sechs Jahren. Während 
nahezu allen Kindern zwischen drei und sechs Jahren ein Kita - oder Tagespflegeplatz zur 
Verfügung steht (96%), liegt die Versorgungsquote der unter Dreijährigen im Kindergartenjahr

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2018/2019 bei 41% inklusive und bei 40% ohne privat-gewerbliche Kitas (bzw. 66% für 1- und 
2-Jährige mit Rechtsanspruch seit dem 01.01.2013). Zwischen den Stadtteilen gibt es dabei 
große Unterschiede in der Quote. Vor allem recht srheinisch bestehen derzeit noch Versor-
gungsengpässe in einigen Stadtteilen. Insgesamt ist die Versorgungsquote in Köln etwas hö-
her als im Land Nordrhein -Westfalen mit 40%. Seit 2007 konnte die Versorgungsquote der 
Kindertagesbetreuung für die unter 3 -Jährigen verfünffacht, das Platzangebot in absoluten 
Zahlen fast versechsfacht werden.  
Mehr Kinder in Köln benötigen Unterstützung in der deutschen Sprache 
Hinweise zu den Deutschkenntnissen von Kindern in Köln können aus der Schuleingangsun-
tersuchung bezogen werden. Daraus geht hervor, dass im Einschulungsjahr 2017 rund 40% 
der Kinder, die zu Hause eine andere Sprache als Deutsch sprechen, in der deutschen Spra-
che Unterstützung benötigen, um sich gleichberechtigt am Schulunterricht beteiligen zu kön-
nen. Dabei ist seit 2012 ein Anstieg um fünf Prozentpunkte zu beobachten. Der leichte Anstieg 
ist vor allem auf neu eingewanderte Kinder  zurückzuführen, die vor der Einschulung keine 
Möglichkeiten hatten, ausreichend Deutschkenntnisse zu erwerben . Auf städtischer Seite 
sollte demnach geprüft werden, welche Maßnahmen geeignet sind, die Sprachförderung der 
Kinder vor dem Schuleintritt gezielt zu verstärken. 
Anzahl der Schülerinnen und Schüler in Köln in ist in den vergangenen zehn Jahren 
gestiegen 
Zum Stichtag 15.10.2018 zählten die Kölner Grundschulen sowie die Primarstufen der Förder-
schulen und freien Waldorfschulen 39.433 Schülerinnen und Schüler. Im Vergleich zum Schul-
jahr 2010/11 lag die Schülerzahl um 10% höher. Der damit gestiegene Bedarf an Schulkapa-
zitäten und Lehrkräften sollte im Blick behalten werden, um einem zukünftigen Mangel an von 
den Kindern und Eltern gewünschten Bildungsmöglichkeiten in Köln präventiv entgegenwirken 
zu können. 
Ausländische Schülerinnen und Schüler in Köln haben eine geringere Gymnasialüber-
gangsquote 
Nach Abschluss der Grundschule wurden im Einschulungsjahr 2018/19 48% der Schülerinnen 
und Schüler in Köln an einem Gymnasium, 22% an einer Gesamtschule, 18% an einer Real-
schule und 7% an einer Hauptschule angemeldet. 43% der Schülerinnen und Schüler hatten 
eine Gymnasialempfehlung. Werden die Anteile der deutschen und ausländischen Schülerin-
nen und Schüler verglichen (Daten zum Migr ationshintergrund wurden in der Schulstatistik 
erhoben, aber nicht ausgewertet), sticht besonders der hohe Anteil an Anmeldungen auslän-
discher Schülerinnen und Schüler an Real - und Hauptschulen sowie ihr niedriger Anteil an 
Gymnasien hervor. Während 51% de r deutschen Schülerinnen und Schüler ein Gymnasium 
besuchen, sind es von den ausländischen Schülerinnen und Schülern nur 25%.  
Anzahl der Kölner Kinder mit Förderbedarf ist in den vergangenen zehn Jahren gestie-
gen 
In Köln haben zum Stichtag 15.10.2018 insgesamt 7.428 Schülerinnen und Schüler einen son-
derpädagogischen Förderbedarf, dies entspricht 8% aller Schülerinnen und Schüler. Von den 
Schülerinnen und Schülern mit ausländischer Staatsangehörigkeit haben 1.660 bzw.1 2% ei-
nen Förderbedarf, von den Kindern mit deutscher Staatsangehörigkeit sind es hingegen 5.768 
bzw. 8%. Jungen haben mit einer Förderbedarfsquote von 11% (4.993 Schüler) häufiger einen 
Förderbedarf als Mädchen mit 6% (2.435 Schülerinnen). Zwischen 2010 und 2018 ist die An-
zahl der Kinder mit Fö rderbedarf um 1.578 Kinder gestiegen (+27%), die Gruppe der Kinder

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111 
und Jugendlichen mit dieser Problemlage steigt somit stark an. An dieser Stelle sind bei Pla-
nungen besonders die doppelten Belastungen von Kindern und Jugendlichen zu berücksichti-
gen, wenn z.B. das Vorhandensein von Behinderungen in Kombination mit einem Migrations-
hintergrund auftritt.  
Die Inklusion von Kindern mit Förderbedarf an Regelgrundschulen ist in diesem Zeitraum wei-
ter vorangeschritten. Während die Inklusionsquote im Schuljahr 2010 /11 noch bei 31% lag, 
besuchen im Schuljahr 2018/19 über 50% aller Schülerinnen und Schüler mit Förderbedarf 
eine Regelgrundschule. Einschränkend ist zu erwähnen, dass im gleichen Zeitraum die Anzahl 
der Schülerinnen und Schüler in der Primarstufe der Förd erschulen nicht im gleichen Maße 
abgenommen hat. Der Anstieg der Inklusionsquote ist damit auch zum Teil durch einen An-
stieg der Schülerinnen und Schüler mit Förderbedarf zu erklären und nicht allein auf einen 
Wechsel von Förder - auf Regelschulen. Im Zuge der aktuellen Gesetzeslage in Nordrhein -
Westfalen, der zufolge ab dem Schuljahr 2019/20 wieder verstärkt auf das Förderschulsystem 
gesetzt wird, muss dieser bislang relativ positive Trend in naher Zukunft erneut geprüft werden. 
6% der Abgängerinnen und Abg änger in Köln erreichen keinen Hauptschulabschluss. 
Der Anteil ausländischer Schülerinnen und Schüler ist dabei erhöht 
564 der 9.639 Schülerinnen und Schüler, die im Abschlussjahr 2018/19 von der Schule abge-
gangen sind, haben keinen Hauptschulabschluss gemacht, dies entspricht 6% aller Abgänge-
rinnen und Abgänger. Der Kölner Wert ist damit auf dem gleichen Niveau wie Nordrhein-West-
falen mit ebenfalls 6%. Von den ausländischen Abgängerinnen und Abgängern waren es 15%, 
von den deutschen hingegen nur 4%. Die Zahl der ausländischen Abgängerinnen und Abgän-
ger ohne Hauptschulabschluss ist im Vergleich zum Schuljahr 2010/11 um fünf Prozentpunkte 
gestiegen. Hier ist ein Zusammenhang mit der gesteigerten Anzahl an minderjährigen Geflüch-
teten anzunehmen, die zu höheren Anteilen den Förderschulen zugewiesen wurden.  
Die Hochschulreife erreichten Mädchen mit 52% häufiger als Jungen mit 42%.  
Somit sind Ausländerinnen und Ausländer eher als Personen mit deutscher Staatsbürger-
schaft sowie Jungen eher als Mädchen beim Überga ng von der weiterführenden Schule zur 
Hochschule oder zur beruflichen Bildung die Personengruppen, die tendenziell etwas mehr 
Unterstützung bedürfen, damit ihr Einstieg in die Erwerbsarbeit gelingt. 
Kulturelle und politische Einbindung  
Die Mehrheit der Kölner Kinder und Jugendlichen engagiert sich freiwillig 
In der Jugendbefragung Köln im Jahr 2018 geben rund 60% der Jugendlichen an, sich freiwillig 
zu engagieren. Am häufigsten engagieren sich die Jugendlichen im Bereich der Freizeit und 
im schulischen Bereich. Mit 61% gab eine Mehrheit der Jugendlichen an, ein starkes oder ein 
sehr starkes Interesse an der Politik zu haben. Dieser Anteil steigt mit dem Alter an. Die Kölner 
Jugendlichen sind demnach zivilgesellschaftlich gut eingebunden.  
Bildung und Erwerbstätigkeit der Eltern 
Der sozioökonomische Status der Eltern wirkt sich auf die Entwicklungschancen ihrer Kinder 
aus. Dieser Zusammenhang wurde anhand der Indikatoren Bildungsstand, Erwerbsstatus, 
Einkommen der Eltern und Angewiesenheit auf Mindestsicherung aufgezeigt. 
Bildungsniveau und Berufstätigkeit der Eltern haben Auswirkungen auf den Berufs- und 
Bildungserfolg der Kinder 
Das Bildungsniveau des Elternhauses gehört, selbst im fortgeschrittenen Kindesalter, zu den 
stärksten Determinanten der gesellschaftlichen Teilhabe von Kindern und Jugendlichen. Dabei 
wird diesem ein eigenständiger Effekt zugeschrieben, d.h. die Bildungsdisposition der Eltern

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wirkt auch, wenn alle anderen Faktoren wie finanzielle Situation und Erwerbstätigkeit der El-
tern konstant gehalten werden. So erlangen Kinder von Akademikerinnen und Akademikern 
häufiger die Hochschulreife und beginnen häufiger ein Studium als Arbeiterkinder. Man spricht 
auch von einer im internationalen Vergleich hohen sozialen Selektivität Deutschlands in den 
Bereichen höherer Schulbildung, des Erwerbs der Hochschulreife und beim Zugang zu Hoch-
schulen (Prenzel et al. 2007; Munoz 2006; Orr et al. 2008). Die Chancen auf ein höheres 
Bildungsniveau sind damit in Deutschland ungleich verteilt. 
Weitere Untersuchungen belegen, dass Kinder und Jugendliche, deren Eltern nicht arbeiten, 
ein höheres Risiko haben, selbst im späteren Lebensverlauf arbeitslos zu sein oder berufsvor-
bereitende Maßnahmen in Anspruch zu nehmen. Zudem kommt der vorzeitige Abbruch einer 
Berufsausbildung bei Jugendlichen mit nicht-erwerbstätigen Eltern etwa doppelt so häufig vor 
wie bei denjenigen, die in einem Erwerbstätigen -Haushalt aufwachsen (Boockmann et al. 
2015: S. 4). 
Kölner Umfrage ergibt: 14% der Eltern in Köln haben keinen beruflichen Abschluss 
Aus der „Leben in Köln“-Umfrage 2016 geht hervor, dass 38% derjenigen, die in Köln gemein-
sam mit Kindern in einem Haushalt leben, eine abgeschlossene Ausbildung, sechs Prozent 
einen Fachschulabschluss, 39% eine (Fach-)Hochschulreife und 14% keinen beruflichen Ab-
schluss haben. Insbesondere die Kinder, die in Haushalten von Erwachsenen ohne beruflichen 
Abschluss leben, haben aufgrund der oben genannten Zusammenhänge ein erhöhtes Risiko 
einer geringeren Bildungsteilhabe. Kinder aus bildungsfernen Haushalten haben demnach ei-
nen potenziell erhöhten Unterstützungsbedarf. Für Köln sollte aus den zuvor genannten Grün-
den geprüft werden, durch welche kommunalen Maßnahmen man sozial belastete Elternhäu-
ser noch besser erreichen und unterstützen kan n, um eine bessere Teilhabe der Kinder zu 
erreichen. 
Materieller Lebensstandard des Haushaltes  
Rund jeder vierte Kölner Haushalt mit Kindern ist armutsgefährdet. Familien mit Migra-
tionshintergrund, kinderreiche Familien und Alleinerziehendenhaushalte sind  beson-
ders häufig betroffen 
Die Armutsrisikoquote wird anhand des Haushaltseinkommens gemessen und schließt alle 
Haushalte ein, die ein Einkommen unterhalb einer monetären Grenze beziehen. Ein andere r 
Armutsindikator ist der Bezug von Mindestsicherungsleis tungen. Im Jahr 2016 sind laut der 
„Leben in Köln“ -Umfrage 24% der Kölner Haushalte mit Kindern armutsgefährdet, was nur 
geringfügig über der Armutsrisikoquote aller Haushalte von 23% liegt. Einige Haushalte mit 
Kindern sind jedoch stärker von Armut bedroht als andere. Familien mit Migrationshintergrund 
wiesen eine dreimal so hohe Armutsrisikoquote auf (41%) wie Familien ohne Migrationshin-
tergrund (15%). Eine weitere Lebensform mit Kindern, die häufig von Armut betroffen ist, sind 
kinderreiche Familien. 42% aller Haushalte mit drei und mehr Kindern waren armutsgefährdet. 
Ebenfalls stark armutsgefährdet sind Haushalte von Alleinerziehenden, wobei es sich in der 
Regel um Frauen handelt. In dieser Gruppe lag das Armutsrisiko bei 44%. Demnach ist fast 
die Hälfte aller Alleinerziehendenhaushalte in Köln von Armut bedroht.  
Ein entscheidender Einflussfaktor bei Kinderarmut ist die Qualifikation der Eltern. Mit Abstand 
das höchste Armutsrisiko von 59% haben laut der „Leben in Köln“ -Umfrage 2016 Eltern, die 
keinen Berufsabschluss haben. Eltern, die eine Berufsausbildung abgeschlossen haben, sind 
zu einem Drittel armutsgefährdet.

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Von Armut sind vor allem Kinder betroffen. Unter 18-Jährige leben überdurchschnittlich 
häufig in Haushalten mit Transferleistungsbezug 
Dies zeigt sich anhand des Bezugs von Mindestsicherungsleistungen, der neben der Armutsri-
sikoquote ein weiterer Indikator für Armut ist. Zum Stichtag 31.12.2017 waren 13% der Kölner 
Bevölkerung berechtigt, Mindestsicherungsleistungen zu erhalten. Bei den unter 1 8-Jährigen 
liegen die Bezugsquoten mit Werten bis um die 25% deutlich über dem städtischen Durch-
schnitt. So leben im Dezember 2018 insgesamt 38.265 unter 18 -Jährige in Köln in SGB II -
Bedarfsgemeinschaften, dies sind 22% aller Minderjährigen. Darunter hatten 13.026 unter 18-
Jährige und damit 34% eine ausländische Staatsbürgerschaft. Weiterhin wachsen Jahr 2018 
44% der Kölner Minderjährigen in Familien, die Leistungen nach SGB II erhalten, mit nur einem 
Erwachsenen im Haushalt auf. Es lässt sich zudem festhal ten, dass die meisten unter 18 -
Jährigen aus SGB II-Bedarfsgemeinschaften in Haushalten mit drei oder mehr Kindern leben.  
Im Vergleich zum Jahresende 2013 sind 2.978 Minderjährige im SGB II -Bezug hinzugekom-
men, dies entspricht einer Steigerung von 8%. Der Anstieg der Minderjährigen in Bedarfsge-
meinschaften in Köln ist damit höher als auf Bundesebene (+4%), aber niedriger als im Land 
Nordrhein-Westfalen. Von 2013 bis 2018 verzeichneten alle Altersgruppen der unter 18-Jähri-
gen in Bedarfsgemeinschaften Zuwächse. 
Von materieller Belastung sind somit besonders Kinder und Jugendliche aus Elternhäusern 
mit vielen Kindern, mit Migrationshintergrund sowie aus Alleinerziehendenhaushalten betrof-
fen. Um auch diesen Kindern und Jugendlichen soziale Teilhabe zu ermöglichen, könnten sich 
hier aus städtischer Perspektive Maßnahmen eignen, die auf eine Verbesserung der sozio-
ökonomischen Lage der Eltern ausgerichtet sind.  
Fazit zur Lebensphase Kindheit und Jugend  
Unterschiedliche Startchancen in der Kindheit erfordern frühze itige und adäquate Un-
terstützung 
Die Analysen der Lebenslagen von Kindern und Jugendlichen in Köln zeigen die entscheiden-
den Faktoren insbesondere in der gesundheitlichen Entwicklung, der schulischen Bildung und 
der sozialen Einbindung auf, an denen sich d as Gelingen der weiteren Lebensverläufe ent-
scheidet. Im Hinblick auf besondere Belastungen lässt sich aufzeigen, wie schon frühzeitig 
Fehlentwicklungen aufgrund von unzureichender sozialer Unterstützung, unzureichender 
deutscher Sprachkenntnisse oder begrenzter materieller Spielräume zu Weichenstellungen 
führen, die zu erheblichen Schwierigkeiten und Belastungen im weiteren Lebensverlauf wer-
den können. Ein bedarfsgerechtes Angebot von Ganztagsangeboten, auf Ausgleich ausge-
richtete Bildungs- und gesundheitliche Präventionsangebote, Beratung und Unterstützung von 
Familien und insbesondere Alleinerziehenden sowie materielle Entlastung von Familien sind 
einige der Handlungsansätze, die im Bericht deutlich werden.

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3.2 Jüngeres Erwachsenenalter 
Als „jüngeres Erwachsenenalter“ wird hier die Lebensphase vom Beginn der Volljährigkeit bis 
zum 35. Lebensjahr gefasst. Im jüngeren Erwachsenenalter sind verschiedene Hürden zu 
überwinden. Der Übergang von der Schule in die berufliche Ausbildung bzw . ein Studium ist 
zu bewältigen (erste Schwelle) sowie der Übergang von der Berufsausbildung bzw. dem Stu-
dium in die Erwerbstätigkeit (zweite Schwelle). Der Erfolg bzw. Misserfolg an den Übergängen 
entscheidet über den weiteren beruflichen Werdegang und da mit auch über die zukünftigen 
Teilhabechancen an der Gesellschaft. Die Familiengründungsphase fällt ebenfalls in der Regel 
ins jüngere Erwachsenenalter und damit die Fragen einer gesicherten Einkommensgrundlage 
und der Vereinbarkeit von Familie und beruflicher Entwicklung, was insbesondere für Frauen 
eine Herausforderung darstellt.  
Im Jahr 2018 leben in Köln 273.436 Personen im jungen Erwachsenenalter  (Abb. 47). Sie 
machen damit einen Anteil von 25% an der Gesamtbevölkerung Kölns aus. Das Geschlech-
terverhältnis ist ausgewogen und der Anteil der Menschen mit Schwerbehinderung ist in dieser 
Altersgruppe noch sehr gering (2% zum Jahresende 2017). 
Abb. 47 18- bis 34-Jährige in Köln nach Altersgruppen, Geschlecht, Migrationshintergrund 
und Schwerbehinderung, 31.12.2018 
 
Quelle: Stadt Köln - Amt für Statistik und Stadtentwicklung - Statistisches Informationssystem 
Anm.: Die Daten zu Menschen mit Schwerbehinderung beziehen sich auf den Stichtag 31.12.2017 
41% der Bevölkerung in dieser Altersgruppe haben einen Migrationshintergrund (112.131). 
Der Anteil liegt damit leicht über dem Gesamtwert von 39%. Im Folgenden wird immer dann, 
wenn keine Daten nach Migrationshintergrund zur Verfügung stehen, auf das Merkmal Staats-
bürgerschaft zurückgriffen. Dies ist vor allem in der Arbeitsmarktstatistik der Fall, da dort nur 
die Staatsbürgerschaft statistisch erfasst wird. In Köln haben 66.119 Personen im jungen Er-
wachsenenalter eine ausländische Staatsbürgerschaft, was einem Anteil von 24% entspricht 
und damit fünf Prozentpunkte über dem Kölner Durchschnittswert von 19% liegt (vgl. Kap. 
2.1.3).

Kölner Lebenslagenbericht 2020 
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115 
3.2.1 Bildung im jüngeren Erwachsenenalter 
Schulische Abschlüsse 
Die Art des erreichten Schulabschlusses entscheidet in besonderer Weise darüber, welche 
hieran anschließenden hochschulischen und beruflichen Bildungsmöglichkeiten offenstehen 
und somit, welche weiteren Qualifikationen erworben werden können. Für einen Teil derer, die 
keinen qualifizierten Bildungsabschluss auf direktem Wege erlangen, bietet der zweite Bil-
dungsweg eine weitere Chance auf einen höheren Schulabschluss.  
Abb. 48 zeigt die auf dem zweiten Bildungsweg erlangten Schulabschlüsse an beruflichen 
Schulen in Köln. 
Abb. 48 Schulabschlüsse an beruflichen Schulen nach Geschlecht, Jahr und Staatsangehö-
rigkeit in Köln, 2010/11 und 2018/19 
 
Quelle:  Landesbetrieb Information und Technik NRW 
Anm.:  Keine Daten nach Menschen mit Schwerbehinderung verfügbar; Abgängerinnen und Abgänger beruflicher Schulen, 
die keinen Schulabschluss erreichten bzw. einen beruflichen Abschluss absolvieren, sind nicht mit aufgeführt. 
Im Schuljahr 2018/19 erlangten 58% der Absolventinnen und Absolventen beruflicher Schulen 
eine Hochschulreife bzw. Fachho chschulreife (2.356), 25% (1.040) eine Fachoberschulreife 
und 17% (697) einen Hauptschulabschluss. Dabei ist der Anstieg des Anteils derjenigen, die 
auf dem zweiten Bildungsweg einen Hauptschulabschluss erlangten, vor allem auf den Anstieg 
der Ausländerinnen und Ausländer, die einen Hauptschulabschluss nachholten, zurückzufüh-
ren (2010/11: 7% zu 2018/19: 38%). Während 2010/11 noch eine Mehrheit der Ausländerinnen 
und Ausländer, ähnlich wie unter den Deutschen, eine (Fach)Hochschulreife erreichten, 
machte die Mehrheit der Ausländerinnen und Ausländer im Schuljahr 2018/19 einen Haupt-
schulabschluss. Eine mögliche Erklärung dieser Verschiebung ist, dass unter den Auslände-
rinnen und Ausländern, die im Schuljahr 2018/19 einen Schulabschluss gemacht haben, ein

Kölner Lebenslagenbericht 2020 
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116 
hoher Anteil von Geflüchteten war, die auf dem zweiten Bildungsweg einen Schulabschluss 
erworben haben.  
Bei Betrachtung der Daten nach Geschlecht wird deutlich, dass im Schuljahr 2018/19 sowohl 
Männer mit 57% als auch Frauen mit 58% mehrheitlich eine (Fach)Hoc hschulreife erlangten. 
Im zeitlichen Vergleich bleibt der Anteil der Frauen, die eine Hochschulreife erlangten nahezu 
gleich (2010/11: 57% zu 2018/19: 58%), während der Anteil der Männer sank (2010/11: 65% 
zu 2018/19: 57%). Dies ist ebenfalls auf den Zuzug von zum Großteil männlichen Geflüchteten 
zurückzuführen, die niedrigere Bildungsabschlüsse machen. Da die Statistik keine gesonder-
ten Zahlen zu den Personen mit einer Schwerbehinderung ausweist, können zu dieser Perso-
nengruppe keine Aussagen gemacht werden. 
Für einen Vergleich mit dem Land NRW liegen uns Daten aus dem Schuljahr 2017/18 dazu 
vor, ob Abgängerinnen und Abgänger beruflicher Schulen ihr Ausbildungsziel erreicht haben 
oder nicht. Danach erreichten in Köln 69% der Berufsschülerinnen und -schüler ihr Ausbil-
dungsziel, in NRW lag dieser Anteil mit 66% knapp darunter. 
(a) Übergang in berufliche Ausbildung oder tertiäre Bildung 
Struktur der beruflichen Ausbildung 
Grundsätzlich lassen sich an dieser Stelle drei Formen der beruflichen Bildung unterscheiden: 
Die duale Ausbildung, die in Deutschland dominiert, das Schulberufssystem und als dritte Va-
riante das Übergangssystem. Die duale Berufsausbildung kombiniert eine betriebliche und 
schulische Ausbildung. Beim Schulberufssystem bieten Berufsfachschulen Ausbildungsgänge 
an, die grundsätzlich ähnliche oder gleiche Abschlüsse wie duale Berufsausbildungen ermög-
lichen. Die letzte Säule stellt das Übergangssystem dar, das im Gegensatz zu den vorher ge-
nannten Ausbildungsarten keinen berufsqualifizierenden Abschlu ss vermittelt und auf eine 
Verbesserung der Chancen zur Aufnahme einer beruflichen oder schulischen Ausbildung ab-
zielt (Schultheis und Sell 2014).  
Im Herbst 2018 nahmen in Köln 40.926 Personen an einer Form der beruflichen Bildung teil 
(Tab. 19). 
Tab. 19 Personen in den Berufsbildungsteilsystemen in Köln, 15.10.2018    
 
Quelle: Landesbetrieb Information und Technik NRW 
Davon befindet sich eine Mehrheit von 64% in einer dualen Ausbildung (NRW: 56%), elf Pro-
zent erwerben eine Hochschulzugangsberechtigung (NRW:17%) und neun Prozent sind in ei-
ner beruflichen Weiterbildung (NRW: 9%). Acht Prozent der Personen in beruflicher Bildung 
absolvieren eine schulische Beruf sausbildung (NRW: 8%) und weitere acht Prozent sind im 
Übergangssystem (NRW: 11%). Seit dem Jahr 2010 ist die Anzahl der Personen in beruflicher 
Bildung um 4.657 gesunken, damals waren noch insgesamt 45.583 Personen in einer schuli-
schen oder beruflichen Ausbildung. Dies ist durch den Anstieg der Studierendenzahlen in den 
vergangenen Jahren zu erklären. Die Anteile an den einzelnen Formen beruflicher Bildung 
sind dabei nahezu gleichgeblieben.  
Anzahl Anteil in %
Duale Ausbildung 26.397 64%
Erwerb der HZB 4.300 11%
Berufliche Weiterbildung 3.668 9%
Schulberufssystem 3.367 8%
Übergangssystem 3.194 8%
insgesamt 40.926 100%

Kölner Lebenslagenbericht 2020 
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117 
Eine deutliche Mehrheit der 730 befragten Jugendlichen im Alter zwischen 18 und 20 Jahren 
geben in der Kölner Jugendbefragung 2018 an, zufrieden mit dem Angebot an Ausbildungs-
plätzen und Lehrstellen zu sein (Abb. 49).    
Abb. 49 Zufriedenheit mit den Ausbildungsplätzen und Lehrstellen in Köln bei Personen zwi-
schen 18 und 20 Jahren, 2018  
 
Quelle: Stadt Köln – Integrierte Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung, Kölner Jugendbefragung 2018 
Demnach sind 58% der Jugendliche n zufrieden mit den Ausbildungsmöglichkeiten in Köln, 
36% sind unentschlossen und lediglich sechs Prozent geben an unzufrieden zu sein. Welche 
Ursachen der Unzufriedenheit einiger Befragte zugrunde liegt, kann anhand der zur Verfügung 
stehenden Daten nicht festgestellt werden.    
Angebot und Nachfrage auf dem Berufsbildungsmarkt 
Entscheidend beim Einstieg in ein Ausbildungsverhältnis ist neben der persönlichen Qualifika-
tion auch die gegenwärtige Lage am Ausbildungsstellenmarkt. Dabei ist von großer Bedeu-
tung, in welchem Verhältnis die Zahl der Bewerberinnen und Bewerber zu den angebotenen 
Ausbildungsplätzen steht. Dabei wird von einem auswahlfähigen Angebot ausgegangen, wenn 
die Relation von Angebot und Nachfrage bei mindestens 1,12 liegt (Matthes et al. 2019).   
Um Referenzwerte zu haben, werden im Folgenden Zahlen aus den Vergleichsmonaten Mai 
2014 sowie Mai 2019 hinzugezogen. In Köln gab es im Mai 2014 5.066 gemeldete Bewerbe-
rinnen und Bewerber für Berufsausbildungsstellen (NRW: 121.130; BRD: 451.162) und 5.671 
gemeldete Berufsausbildungsstellen (NRW: 91.842; BRD: 473.232). Dies entspricht in Köln 
einem Verhältnis von 1,12 Stellen pro Bewerberin und Bewerber (NRW: 0,76; BRD: 0,95). Im 
Zeitverlauf wurde dieses Verhältnis in Köln fünf Jahre später deu tlich gesteigert: Auf 4.539 
gemeldete Bewerberinnen und Bewerber für Berufsausbildungsstellen (NRW: 110.111; BRD: 
438.934) kamen 6.309 Berufsausbildungsstellen (NRW: 105.565; BRD: 512.170). Das ent-
spricht in Köln 1,39 Stellen je Bewerberin und Bewerber (NRW: 0,95; BRD: 1,17). Insgesamt 
gibt es in Köln über die Jahre gesehen eine Steigerung der Relation von Ausbildungsplätzen 
und Bewerbenden, wobei die Veränderungen sowohl mit dem konjunkturellen Faktor einer 
erhöhten Zahl an Stellen als auch mit dem demografischen Faktor einer gesunkenen Zahl von 
Bewerberinnen und Bewerbern zusammenhängen. In Deutschland und Nordrhein -Westfalen 
gab es zwar auch eine Steigerung in diesem Verhältnis, jedoch bleibt das Verhältnis in Nord-
rhein-Westfalen unter dem erstrebten Wert von 1,12.  
Im Jahr 2019 sind in Köln 63% der Bewerberinnen und Bewerber für eine Ausbildungsstelle 
männlich, etwas mehr als 31% haben eine ausländische Staatsangehörigkeit und 92% sind

Kölner Lebenslagenbericht 2020 
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118 
unter 25 Jahre alt. Das bedeutet, dass Ausländer, Männer und junge Menschen sich proporti-
onal häufiger auf Ausbildungsstellen bewerben. Neben der Anzahl der Bewerberinnen und 
Bewerber gibt es auch Zahlen zu den freien Ausbildungsstellen und den unversorgten Bewer-
berinnen und Bewerbern nach dem Bewerbungsprozess. Im Jahr 2019  sind 3.578 Ausbil-
dungsplätze unbesetzt und insgesamt 2.485 Bewerberinnen und Bewerber ohne Ausbildungs-
vertrag geblieben. Von denjenigen, die keinen Ausbildungsplatz erhielten, waren 34% auslän-
discher Herkunft und 62% männlich. Gemessen an ihrem Anteil an der Bevölkerung Kölns, 
weisen Personen ohne deutsche Staatsbürgerschaft sowie Männer schlechtere Erfolgsquoten 
beim Übergang in eine Berufsausbildung auf. Sie sind damit stärker gefährdet, im späteren 
Lebensverlauf den Einstieg in eine gut bezahlte Erwerbsarbeit nicht zu schaffen. 
Auszubildende 
Im Jahr 2017 waren in Köln 19.074 Personen in einer beruflichen Ausbildung, dies sind 10% 
weniger als im Jahr 2010 (Tab. 20) 
Tab. 20 Auszubildende nach Ausbildungsbereichen nach Geschlecht und Staatsangehörig-
keit in Köln, 2010 bis 2017  
 
Quelle: Landesbetrieb Information und Technik NRW 
Anm.: Keine Daten nach Menschen mit Schwerbehinderung verfügbar 
Davon machten 12.195 Personen (64%) eine Ausbildung im Bereich Industrie und Handel. 
3.813 Personen (20%) wurden im Handwerk ausgebildet und 2.028 Personen (11%) in freien 
Berufen. 831 Personen (4%) wurden im Öffentlichen Dienst ausgebildet und die übrigen 210 
Personen (1%) in der Landwirtschaft und in sonstigen Berufen. Die Verteilung der Auszubil-
denden auf die einzelnen Ausbildungsbereiche hat sich damit seit dem Jahr 2010 nicht we-
sentlich verändert. 
Der Frauenanteil der Auszubildenden liegt insgesamt bei 42% und hat damit im Vergleich zum 
Jahr 2010 um vier Prozentpunkte abgenommen. Der Anteil der Ausländerinnen und Ausländer 
2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017
13.734 13.575 13.617 13.530 13.116 12.780 12.420 12.195
65% 65% 65% 66% 66% 65% 65% 64%
Anteil weiblich 44% 44% 43% 43% 42% 41% 40% 39%
Anteil ausländisch 7% 7% 7% 7% 8% 8% 9% 9%
4.635 4.431 4.242 4.146 3.909 3.834 3.825 3.813
22% 21% 20% 20% 20% 20% 20% 20%
Anteil weiblich 26% 24% 24% 23% 23% 23% 23% 23%
Anteil ausländisch 12% 12% 13% 13% 14% 15% 17% 19%
177 189 180 177 162 189 174 186
1% 1% 1% 1% 1% 1% 1% 1%
Anteil weiblich 19% 17% 22% 24% 26% 25% 26% 24%
Anteil ausländisch 2% 2% 2% 2% 2% 2% 3% 5%
507 645 639 534 612 699 729 831
2% 3% 3% 3% 3% 4% 4% 4%
Anteil weiblich 65% 67% 61% 65% 63% 67% 68% 68%
Anteil ausländisch 5% 6% 5% 4% 5% 6% 5% 6%
2.148 2.094 2.130 2.127 2.058 2.064 2.052 2.028
10% 10% 10% 10% 10% 11% 11% 11%
Anteil weiblich 94% 94% 94% 92% 92% 91% 91% 91%
Anteil ausländisch 14% 17% 19% 20% 20% 21% 23% 26%
36 36 36 30 30 33 27 24
0% 0% 0% 0% 0% 0% 0% 0%
Anteil weiblich 100% 83% 92% 100% 90% 100% 100% 88%
Anteil ausländisch 8% 8% 8% 10% 10% 9% 11% 13%
21.237 20.970 20.844 20.544 19.884 19.599 19.227 19.074
100% 100% 100% 100% 100% 100% 100% 100%
Anteil weiblich 46% 45% 45% 44% 44% 44% 43% 42%
Anteil ausländisch 9% 9% 9% 10% 10% 11% 12% 13%
Öffentlicher Dienst
Freie Berufe
sonstige
Insgesamt
Industrie, Handel u.a.
Handwerk
Landwirtschaft

Kölner Lebenslagenbericht 2020 
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119 
liegt bei 13%, dies entspricht einer Zunahme seit dem Jahr 2010 um vier Prozentpunkte. Er-
kennbar wird eine kontinuierliche Abnahme des Frauenanteils und eine Erhöhung des Auslän-
deranteils in Ausbildungsverhältnissen. Frauen sind anteilig häufiger in freien Berufen (2017: 
91%) und im öffentlichen Dienst (2017: 68%) tätig. Männliche Auszubildende sind hingegen in 
Industrie und Handel (2017: 61%) und im Handwerk (2017: 77%) stark vertreten. 
Zwischen 2010 und 2017 sank in Köln die Zahl der neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge 
von ehemals 8.038 auf 7.647 ab. Dabei fiel der Anteil der weiblichen Auszubildenden von 48% 
auf 38%. Dies steht in einem direkten Zusammenhang mit der gestiegenen Zahl an weiblichen 
Studienanfängern.     
Personen im Übergangssystem 
Jungen Erwachsenen, die den Übergang von der Schule zu Ausbildung, Beruf oder Studium 
nicht aus eigener Kraft heraus schaffen, wird im Rahmen des Übergangssys tems eine Mög-
lichkeit geboten, um den Anschluss wiederherzustellen. Häufig sind diese Personen betroffen 
von emotionalen, kognitiven oder auch verhaltensbezogenen Auffälligkeiten (Schropp 2018). 
Grundsätzlich ist ein hoher Anteil an Personen im Übergangssystem eine Folge kritischer Ver-
läufe im Übergang von der Schule zur Berufswelt. Das Ziel des Übergangssystems ist es, 
durch Maßnahmen die Qualifikation der Personen zu steigern, ohne dass ein anerkannter 
Berufsabschluss erlangt werden könnte. So wird bei der Aufnahme einer Beschäftigung oder 
Ausbildung unterstützt und die Chance geboten, allgemeine Schulabschlüsse nachzuholen. 
Die Bildungsgänge des Übergangssystems können in vier Gruppen eingeteilt werden:  
▪ die berufsvorbereitenden Bildungsgänge, hierzu zählen die berufsvorbereitenden 
Maßnahmen der Bundesagentur für Arbeit (BvB) sowie das schulische Berufsvorbe-
reitungsjahr (BVJ)  
▪ das Berufsgrundbildungsjahr (BGJ), das ebenfalls in einer Berufsschule absolviert 
wird  
▪ die teilqualifizierenden Bildungsgänge in Berufsfachschulen (BFS) sowie  
▪ die betrieblichen Praktika bzw. die betriebliche Einstiegsqualifizierung (BIBB 2019).  
In Köln waren im Schuljahr 2018/19 3.194 Personen im Übergangssystem ( Abb. 50). Dies 
entspricht acht Prozent aller im Berufsbildungssystem registrierten Personen. Im Landes-
durchschnitt waren es im gleichen Jahr 11% und damit drei Prozentpunkte mehr.

Kölner Lebenslagenbericht 2020 
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120 
Abb. 50 Anteil Personen im Übergangssystem an der beruflichen Bildung insgesamt nach 
Geschlecht und Staatsangehörigkeit in Köln, Schuljahr 2018/19 
 
Quelle: Landesbetrieb Information und Technik NRW 
Anm.: Keine Daten nach Menschen mit Schwerbehinderung verfügbar 
Dabei unterscheiden sich die Anteile nach Herkunft und nach Geschlecht. Jede fünfte auslän-
dische Person im System der beruflichen Bildung wurde im Übergangssystem gefördert, wäh-
rend es bei Menschen mit deutscher Staatsbürgerschaft nur fünf Prozent waren. Dies ist auch 
auf den Zuzug geflüchteter Personen in den vergangenen Jahren zurückzuführen, die z.T. 
eine geringere Qualifizierung sowie sprachliche Schwierigkeiten aufweisen und das Über-
gangssystem zur Berufsvorbereitung nutzen. Weiterhin sind Frauen seltener im Übergangsys-
tem vertreten als Männer. Hier lagen die Anteile bei sieben zu neun Prozent. Personen ohne 
deutsche Staatsbürgerschaft sind demnach in besonderem Ausmaß gefährdet, nach der 
Schule den Übergang in eine Ausbildung oder ein Studium nicht zu bewerkstelligen. 
Im Schuljahr 2018/19 wurden 3.156 Personen in Köln neu in das Übergangssystem aufge-
nommen. Von diesen hatten 28% keinen Hauptschulabschluss (NRW: 28%), 50% einen 
Hauptschulabschluss (NRW: 45%), 6% eine Fachoberschulreife (NRW: 10%) und 15% sons-
tige Abschlüsse wie z.B. der Abschluss einer Förderschule (NRW: 16%). Im Übergangsystem 
befinden sich demnach vorwiegend Personen mit niedrigen Bildungsabschlüssen. 
Studierende 
Köln ist gemessen an der Studierendenzahl die drittgrößte Universitätsstadt in Deutschland. 
An den Kölner Universitäten waren zum Wintersemester 2017/18 insgesamt 99.770 Studie-
rende eingeschrieben (Tab. 21)

Kölner Lebenslagenbericht 2020 
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121 
Tab. 21 Studierende an Kölner Hochschulen, 2010/11 bis 2017/18 
 
Quelle: Landesbetrieb Information und Technik NRW 
Anm.: Keine Daten nach Menschen mit Schwerbehinderung verfügbar 
Die Stadt Köln verfügt neben der Universität zu Köln, die zu den größten Universitäten 
Deutschlands zählt, über vier weitere öffentliche und zehn private Hochschulen, die eine große 
Bandbreite an Studiengängen anbieten. 65 Dabei gibt es im Wintersemester 2017/18 51.686 
Studierende allein an der Universität zu Köln (52%) und 19.951 Studierende an der TH Köln 
(20%). Weitere 28.133 Studierende verteilen sich auf die restlichen Hochschulen. Von den 
insgesamt fast 100.000 Studierenden sind 53% weiblich und 12% haben eine ausländische 
Staatsangehörigkeit.  
Seit dem Wintersemester 2010/11 mit 40.863 Studierende an der Universität und 72.218 Stu-
dierende in Köln insgesamt ist die Zahl der Studierenden um fast 28.000 angestiegen, dies 
entspricht einem Zuwachs von 38% in weniger als zehn Jahren. Gleichzeitig stieg der Anteil 
der Frauen um drei Prozentpunkte auf 53%, der Ant eil der Studierenden ohne deutsche 
Staatsbürgerschaft ist auf dem gleichen Niveau geblieben. Eine ähnliche Entwicklung zeichnet 
sich für das gesamte Bundesland Nordrhein -Westfalen ab. Hier gab es eine Steigerung zwi-
schen dem Wintersemester 2010/2011 bis zu m Wintersemester 2017/18 von 535.454 auf 
772.903 Studierende, das entspricht einer Steigerung von 44%. Im Semester 2017/18 waren 
 
65  https://www.bildung.koeln.de/ausbildung_studium/studium_koeln/index.html 
2010/11 2011/12 2012/13 2013/14 2014/15 2015/16 2016/17 2017/18
40.863 45.568 49.412 50.848 52.353 52.254 52.357 51.686
57% 61% 58% 56% 56% 54% 53% 52%
Anteil weiblich 57% 57% 58% 59% 60% 60% 60% 60%
Anteil ausländisch 12% 11% 11% 11% 11% 10% 11% 11%
4.633 4.589 4.286 4.704 5.023 5.175 5.272 5.318
6% 6% 5% 5% 5% 5% 5% 5%
Anteil weiblich 33% 33% 36% 36% 35% 34% 34% 34%
Anteil ausländisch 7% 7% 6% 7% 7% 8% 8% 9%
1.163 1.177 1.233 1.213 1.240 1.206 1.215 1.164
2% 2% 1% 1% 1% 1% 1% 1%
Anteil weiblich 53% 50% 50% 48% 48% 48% 48% 47%
Anteil ausländisch 35% 34% 35% 36% 37% 38% 39% 41%
364 328 187 320 322 338 353 378
1% 0% 0% 0% 0% 0% 0% 0%
Anteil weiblich 44% 42% 68% 40% 43% 42% 39% 44%
Anteil ausländisch 27% 29% 51% 32% 29% 31% 35% 35%
14.040 15.833 16.931 17.687 18.049 18.772 19.358 19.951
19% 21% 20% 20% 19% 19% 20% 20%
Anteil weiblich 39% 39% 40% 40% 39% 39% 39% 40%
Anteil ausländisch 18% 17% 16% 16% 16% 16% 16% 16%
4.476 4.354 4.742 5.302 5.632 5.880 6.163 6.126
6% 6% 6% 6% 6% 6% 6% 6%
Anteil weiblich 33% 33% 35% 35% 36% 35% 34% 33%
Anteil ausländisch 12% 11% 10% 9% 10% 10% 10% 11%
1.114 1.237 1.371 1.548 1.641 1.925 2.033 2.002
2% 2% 2% 2% 2% 2% 2% 2%
Anteil weiblich 78% 81% 80% 80% 80% 79% 80% 80%
Anteil ausländisch 4% 3% 3% 3% 4% 4% 4% 4%
1.717 1.883 1.947 2.075 2.124 2.164 2.158 2.618
2% 3% 2% 2% 2% 2% 2% 3%
Anteil weiblich 49% 49% 49% 49% 48% 48% 48% 51%
Anteil ausländisch - - - - - - - -
72.218 74.969 85.425 90.193 94.045 97.364 98.580 99.770
100% 100% 100% 100% 100% 100% 100% 100%
Anteil weiblich 50% 51% 51% 52% 53% 52% 52% 53%
Anteil ausländisch 12% 12% 11% 11% 11% 11% 12% 12%
Universität zu Köln
HS f. Musik u. Tanz
Kunst-HS für Medien
TH Köln
Insgesamt
FH öffentl. Verwaltung
Katholische HS NRW
Rheinische FH
Deutsche Sport-HS

Kölner Lebenslagenbericht 2020 
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122 
12% der Studierenden in Nordrhein-Westfalen Ausländerinnen und Ausländer und 48% weib-
lich.  
Weiterhin sind Unterschiede bei den Anteilen der weiblichen und ausländischen Studierenden 
je nach Hochschule in Köln zu erkennen. Den höchsten Anteil an Frauen gibt es mit 80% an 
der Katholischen Hochschule NRW und den niedrigsten Anteil an der Deutschen Sporthoch-
schule mit 34%. Den höchst en Anteil ausländischer Studierender hat die Staatliche Hoch-
schule für Musik (47%) und den niedrigsten Anteil die Katholische Fachhochschule (4%). Die 
Fachhochschule für öffentliche Verwaltung stellt keine Zahlen nach Nationalität bereit. 
Zur aktuellsten Entwicklung der Struktur der Studierenden geben die Zahlen der Studienan-
fängerinnen und -anfänger im Wintersemester 2017/18 Aufschluss. 13.283 Studierende haben 
in diesem Semester ein Studium an einer der Kölner Hochschulen begonnen, davon 56% 
weibliche und 20% ausländische Studierende. Insgesamt gab es seit dem Wintersemester 
2010/11 eine Zunahme der Studienanfängerinnen und Studienanfänger um 26% (Frauen: 
33%). Bei den Studierenden ohne deutsche Staatsbürgerschaft konnte eine Steigerung um 
42% verzeichnet werden. 
 (b) Berufliche Bildungs- und Studienabschlüsse 
Berufliche Bildungsabschlüsse stellen eine wichtige Zugangsvoraussetzung zum Arbeitsmarkt 
dar. Demnach ist die berufliche Qualifikation von jungen Erwachsenen ein wichtiger Indikator 
zur Beschreibung ihrer Lebenslage.  
Aus der Berufsbildungsstatistik des Landes Nordrhein-Westfalen geht hervor, dass 5.796 Per-
sonen im Jahr 201 8 in Köln die Prüfung zum Abschluss ihrer beruflichen Ausbildung erfolg-
reich bestanden haben. Dabei zeigt sich kaum ein Unterschied in den Erfolgsquoten der männ-
lichen und weiblichen Auszubildenden, jedoch ein deutlicher zwischen Ausländerinnen und 
Ausländern und Deutschen (Abb. 51).  
Abb. 51 Erfolgsquoten bei Berufsbildungsabschlüssen, nach Geschlecht und Staatsangehö-
rigkeit in Köln, 2018 
 
Quelle: Landesbetrieb Information und Technik NRW 
Anm.: Keine Daten nach Menschen mit Schwerbehinderung verfügbar  
So schlossen über 90% der männlichen und der weiblichen deutschen Staatsbürger ihre Aus-
bildung erfolgreich ab. Im selben Jahr liegt die Erfolgsquote der ausländischen Auszubilden-
den mit insgesamt 82% auch bei diesem Indikator darunter. Diese Anteile sind seit dem Jahr 
2012 nahezu konstant geblieben. 
Im Jahr 2017 haben insgesamt 14.723 Studierende in Köln ein Studium abgeschlossen, davon 
waren 57% Frauen und 43% Männer (Tab. 22).

Kölner Lebenslagenbericht 2020 
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123 
Tab. 22 Absolventinnen und Absolventen der Kölner Hochschulen, 2010 bis 2017  
 
Quelle: Landesbetrieb Information und Technik NRW 
Anm.: Keine Daten nach Migrationshintergrund und Schwerbehinderung verfügbar 
Die höchsten Anteile an weiblichen Absolventen hatten di e Katholische Hochschule mit 82% 
und die Uni Köln mit 64%. Die höchsten Anteile männlicher Absolventen gab es an der Deut-
schen Sporthochschule (62%) und an der Kunsthochschule für Medien (60%). Seit dem Jahr 
2010 hat sich die Zahl der Absolventinnen und Absolventen um 4.363 bzw. 42% erhöht, was 
zu einem großen Teil auf den Anstieg der Absolventinnen und Absolventen an der Uni Köln 
zurückzuführen ist. In diesem Zuge ist auch der Anteil der Absolventinnen insgesamt um 3 
Prozentpunkte gestiegen. 
Daten zum Studienerfolg der Menschen mit Migrationshintergrund bzw. von Studierenden mit 
ausländischer Staatsangehörigkeit sind für Köln nicht verfügbar, jedoch können die Abschluss-
prüfungen nach Staatsangehörigkeit auf Länderebene hinzugezogen werden. Hier ist zu er-
kennen, dass im Jahr 2017 neun Prozent der abgeschlossenen Prüfungen von ausländischen 
Studierenden abgelegt wurden, obwohl diese zwölf Prozent der Studierenden an den nord-
rhein-westfälischen Hochschulen ausmachen. Die Absolventenquote ist damit etwas geringer 
als bei deutschen Studierenden. 
3.2.2 Erwerbsbeteiligung im jüngeren Erwachsenenalter 
(a) Berufseinstieg und berufliche Etablierung 
Der Berufseinstieg stellt im Lebensverlauf den Übergang von der Ausbildungs- bzw. Bildungs-
phase zur Berufstätigkeit dar. Hier ist im Zuge der letzten vierzig Jahre eine Veränderung der 
Formen des Berufseinstiegs zu beobachten. Einerseits verbleiben junge M enschen heute 
mehr Zeit im Bildungssystem und steigen entsprechend später in die Berufswelt ein als früher, 
was vor allem am gestiegenen Anteil der Schülerinnen und Schüler liegt, die ein Abitur anstre-
ben (Abels et al. 2012). Andererseits ist die Zahl der Berufseinsteigerinnen und -einsteiger 
rückläufig, die unmittelbar in Normalarbeitsverhältnissen und Festanstellungen beschäftigt 
2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017
5.397 6.111 5.863 5.922 7.200 7.143 6.921 8.586
52% 52% 51% 53% 56% 54% 53% 58%
Anteil weiblich 61% 59% 60% 59% 61% 63% 62% 64%
780 996 1.275 625 666 751 767 768
8% 9% 11% 6% 5% 6% 6% 5%
Anteil weiblich 37% 38% 29% 39% 41% 40% 42% 38%
224 244 237 262 265 306 265 245
2% 2% 2% 2% 2% 2% 2% 2%
Anteil weiblich 55% 55% 56% 59% 51% 55% 48% 51%
42 96 54 68 45 57 57 40
0% 1% 0% 1% 0% 0% 0% 0%
Anteil weiblich 50% 46% 48% 38% 38% 40% 67% 40%
2.289 2.338 2.387 2.477 2.580 2.675 2.744 2.819
22% 20% 21% 22% 20% 20% 21% 19%
Anteil weiblich 46% 44% 46% 45% 48% 47% 47% 46%
894 1.158 1.003 977 1.079 1.230 1.283 1.367
9% 10% 9% 9% 8% 9% 10% 9%
Anteil weiblich 40% 36% 36% 38% 39% 44% 41% 46%
390 323 333 280 411 464 409 441
4% 3% 3% 3% 3% 4% 3% 3%
Anteil weiblich 84% 74% 83% 81% 82% 81% 82% 82%
344 389 314 546 606 623 619 457
3% 3% 3% 5% 5% 5% 5% 3%
Anteil weiblich 56% 50% 39% 49% 50% 50% 47% 51%
10.360 11.655 11.466 11.157 12.852 13.249 13.065 14.723
100% 100% 100% 100% 100% 100% 100% 100%
Anteil weiblich 54% 52% 51% 53% 55% 56% 55% 57%
Katholische HS NRW
FH öffentl. Verwaltung
Insgesamt
Universität zu Köln
Deutsche Sport-HS
HS f. Musik u. Tanz
Kunst-HS für Medien
TH Köln
Rheinische FH

Kölner Lebenslagenbericht 2020 
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124 
werden. Untersuchungen gehen davon aus, dass in den vergangenen Jahren, trotz des Rück-
gangs der Arbeitslosenzahlen, der Anteil an atypischen Beschäftigungsverhältnissen an allen 
Beschäftigungsverhältnissen auf fast 40% zugenommen hat (Keller 2018). Dazu zählen alle 
Arbeitsverhältnisse, die vom Normalarbeitsverhältnis abweichen, also Teilzeitarbeit, geringfü-
gig und kurzfristig Besc häftigte, wie z.B. bei Praktika sowie befristete Arbeitsverträge. Auch 
die Leiharbeit und die (Solo -)Selbstständigkeit fallen unter die atypische Beschäftigung. 66 
Während die normale (annähernde) Vollzeitarbeit Schutz durch Einbindung in die sozialen Si-
cherungssysteme bietet, ist die soziale Absicherung für Personen in atypischer Beschäftigung 
eingeschränkt. Zudem sind wechselnde Einsatzorte und häufig eine geringere Vergütung der 
Arbeitsleistung weitere Faktoren eines prekären Arbeitsverhältnisses. Dies hat neben dem ge-
steigerten Armutsrisiko auch Folgen für die sozialen Beziehungen. So kann die Planungsun-
sicherheit Auswirkungen auf die Familiengründung, Kinderbetreuung und familiale Netzwerke 
haben (Baron und Hill 2018). Im Grunde können diese Beschäftigungsverhältnisse zwar dazu 
genutzt werden, einen ersten Einstieg in den Arbeitsmarkt zu erhalten, jedoch kann von einer 
„Brückenfunktion“ in ein Normalarbeitsverhältnis nicht in allen Fällen ausgegangen werden. 
Beschäftigungsverhältnisse 
Abb. 52 zeigt die Struktur der Erwerbstätigkeit in Köln im jungen Erwachsenenalter. Personen-
gruppen mit potenziell erhöhten Problem- und Bedarfslagen sind in Rot gehalten. 
Abb. 52 Struktur der Erwerbstätigkeit in Köln im jungen Erwachsenenalter, 31.12.2018 
 
Quelle:  Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Stadt Köln - Amt für Stadtentwicklung und Statistik - Statistisches Informations-
system 
Anm.: Die Arbeitslosenzahlen liegen uns nur für die Altersgruppe der 15 bis 24-Jährigen vor 
Demnach gibt es in Köln zum Jahresende 2018 19.491 Personen, die unterbeschäftigt67 sind, 
darunter 2.936 Personen, jedoch in der Altersgruppe der 15 - bis 24-Jährigen, die arbeitslos 
gemeldet sind. Personen, die ausschließlich geringfügig beschäftigt sind, sind aufgrund ihres 
geringen Einkommens grundsätzlich ebenfalls einem hohen Armutsrisiko ausgesetzt. Da in 
der Altersgruppe der jungen Erwachsenen auch viele Studierende einem Minijob nachgehen, 
 
66  Destatis.de geht deutschlandweit von einem Anteil von ca. 21% an atypischer Beschäftigung aus. Hierzu 
zählen Arbeitnehmende mit geringfügiger oder befristeter Beschäftigung, jene die in Teilzeit mit bis zu 20 
Wochenstunden arbeiten oder in einer Zeitarbeitsfirma angestellt sind. Personen, die in Teilzeit mit mehr als 
20 Wochenstunden arbeiten, werden nicht in die Berechnung miteinbezogen. Siehe online unter: 
https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2017/08/PD17_281_12211.html 
67  Die Kategorie „U nterbeschäftigung“ umfasst neben registrierten Arbeitslosen auch nicht erwerbstätige 
Personen, die an einer Maßnahme der Arbeitsförderung teilnehmen.

Kölner Lebenslagenbericht 2020 
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125 
sind geringfügig Beschäftigte in dieser Altersgruppe nicht per se der Gruppe der Armutsge-
fährdeten zuzurechnen. Rund 19.260 Personen, die in einer sozialversicherungspflichtigen 
Beschäftigung arbeiten, erhalten ein Einkommen unterhalb der Niedriglohngrenze. Diese un-
terliegen ebenfalls einem höheren Risiko, in eine Armutslage zu rutschen. 
Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte 
Zum Stichtag 31.12.2018 waren 157.106 jüngere Erwachsene (18 bis 34 J.) am Wohnort 
Köln68 sozialversicherungspflichtig beschäftigt, dies sind 37% aller sozialversicherungspflichtig 
Beschäftigten in Köln und 58% aller Personen in dieser Altersgruppe (Abb. 53).   
Abb. 53 Quoten der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten von 18 bis 34 Jahren in Köln, 
2010 und 2018 
 
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit  
Gegenüber dem Jahr 2010 waren 2018 30.315 Personen mehr im jüngeren Erwachsenenalter 
in einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung. Damals lag die Quote der sozialversi-
cherungspflichtig Beschäftigten (SVP -Quote) noch bei 49% und war damit neun Prozent-
punkte niedriger als im Jahr 2018. Nach den Merkmalen Geschlecht und Staatsangehörigkeit 
zeigen sich Unterschiede in der SVP-Quote. Männer sind - auch im jüngeren Erwachsenenal-
ter - häufiger in einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis als Frauen. Im Jahr 
2010 waren 47% der Frauen, aber 52% der Männer zwischen 18 und 34 Jahren in einer sozi-
alversicherungspflichtigen Beschäftigung. Bis zum Jahr 2018 hat sich der Abstand vergrößert. 
Nun sind 54% der Frauen und 61% der Männer in einer sozialversicherungspflichtigen Be-
schäftigung. Gravierende Unterschiede in der Erwerbsbeteiligung sind zwischen Ausländerin-
nen und Ausländern sowie Deutschen zu verzeichnen. Während im Jahr 2018 63% der jünge-
ren Erwachsenen mit deutscher Staatsbürgerschaft sozialversicherungspflichtig beschäftigt 
sind, sind es bei jenen mit ausländischer Staatsbürgerschaft nur 43%. Frauen und Auslände-
rinnen und Ausländer sind demnach seltener in Beschäftigungsverhältnissen, was nicht 
 
68  Beschäftigten-Statistiken können sowohl nach Arbeitsort als auch nach Wohnort dargestellt werden. Der 
Arbeitsort ist die Regionaleinheit, in der die Beschäftigten arbeiten, unabhängig davon, wo sie wohnen. Der 
Wohnort ist umgekehrt die Regionaleinheit, in der die Beschäftigten wohnen, unabhängig davon, wo sie 
arbeiten. Beschäftigungszahlen nach dem Arbeitso rt werden überwiegend dazu genutzt, um die 
volkswirtschaftliche Stärke einer Region zu beschreiben. Die Beschäftigungsanzahl nach dem Wohnort ist 
ein Indikator für die Arbeitssituation der Einwohnerinnen und Einwohner dieser Region. Im weiteren Verlauf 
wird die Bezugsgröße der Beschäftigten-Statistik immer benannt.

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126 
zwangsläufig negativ zu deuten ist. Diese könnten auch vermehrt die Hochschulreife anstre-
ben bzw. sich in einem Studium befinden. 
Die dargestellten zeitlichen Entwicklun gen stehen im engen Zusammenhang mit einem ge-
samtgesellschaftlichen Anstieg der Erwerbsbeteiligung. Die Darstellung der SVP-Quoten ins-
gesamt, also nicht nach Alter differenziert, erfolgt bei den Personen im mittleren Erwachse-
nenalter (vgl. Kap. 3.3.2). 
Beschäftigungsumfang 
72% (113.697) der jüngeren Erwachsenen arbeiten in Vollzeit und 28% (43.409) in Teilzeit 
(vgl. Kap. 3.3.2). Dabei sind junge Frauen mit 67% seltener vollzeiterwerbstätig als junge Män-
ner mit 77%, was mit dem Beginn der Familiengründungsphase und der Kinderbetreuung zu-
sammenhängt (Abb. 54).  
Abb. 54 Beschäftigungsumfang von 18 bis 34 Jahren in Köln, 31.12.2018 
 
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit  
Durch die Familienphase und die verkürzten Arbeitszeiten haben einige Frauen demnach be-
reits im jüngeren Erwachsenenalter eine geringere Erwerbsbeteiligung und erwirtschaften we-
niger Erwerbseinkommen als Männer. Dies kann im weiteren Lebensverlauf zu Schwierigkei-
ten beim beruflichen Aufstieg führen. Weiterhin steht ei ne geringere Erwerbsbeteiligung von 
Frauen im engen Zusammenhang mit finanziellen Problemen in Alleinerziehendenhaushalten 
und bei der Altersvorsorge. Zwischen Personen mit ausländischer und deutscher Staatsbür-
gerschaft sind die Unterschiede nicht ganz so groß. Hier liegen die Anteile bei 73% bei Deut-
schen und 69% bei Ausländerinnen und Ausländern. 
Geringfügig Beschäftigte 
Zum Stichtag 31.12.2018 waren 42.202 Personen zwischen 18 und 34 Jahren in Köln in einer 
geringfügig entlohnten Beschäftigung, dies sind 22% aller Beschäftigten. Davon waren 26.425

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127 
Personen (63%) ausschließlich und 15.777 (37%) im Nebenjob geringfügig beschäftigt.69 Dem-
nach bezieht eine Mehrheit der jungen Erwachsenen in einer geringfügigen Beschäftigung ihr 
einziges Erwerbseinkommen aus dieser Tätigkeit. Im Vergleich zum Jahresende 2010 arbei-
ten im Jahr 2018 5.849 junge Erwachsene mehr in einem Minijob (+1 6%), ihr Anteil an allen 
Beschäftigten in der gleichen Alterskategorie ist jedoch mit 21% im Jahr 2018 gegenüber 22% 
im Jahr 2010 nahezu gleich geblieben (Abb. 55). 
Abb. 55 Anteil der geringfügig entlohnten Beschäftigten an allen Beschäftigten von 18 bis 34 
Jahren in Köln, 2010 und 2018 
 
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit  
Junge Erwachsene arbeiten demnach etwas häufiger in Minijobs als Personen in anderen Le-
bensphasen (insgesamt:19%). Im Vergleich zum Land Nordrhein -Westfalen mit 20% und 
Deutschland insgesamt mit 19% sind Minijobs in Köln in dieser Alterskategorie etwas stärker 
verbreitet. Ein Grund dafür könnte auch die relativ hohe Anzahl an Studierenden in Köln sein, 
die neben dem Studium vermehrt einem Minijob nachgehen. Im Geschlechtervergleich arbei-
ten junge Frauen im Jahr 2018 mit 23% etwas häufiger in einem Minijob als junge Männer mit 
19%, wohingegen zwischen deutschen und auslän dischen Personen in diesem Jahr kaum 
Unterschiede auszumachen sind (21% vs. 22%). Dies ist auf eine Annäherung der Quoten in 
den vergangenen Jahren zurückzuführen. Im Jahr 2010 waren noch 27% der Ausländerinnen 
und Ausländer, aber nur 21% der Deutschen in einer geringfügigen Beschäftigung tätig. 
Niedriglohnbeschäftigung 
Ein Indikator für eine schlechte Arbeitsqualität ist die Beschäftigung im Niedriglohnsektor. In 
Anlehnung an die OECD ist man niedriglohnbeschäftigt, wenn der erhaltene Lohn als sozial-
versicherungspflichtig vollzeitbeschäftigte Person geringer ist als zwei Drittel des Mediangeh-
altes aller sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten in einer Region (OECD 2019). In 
 
69  Die Mehrfachbeschäftigung ist in Köln gestiegen. Siehe hierzu „Mehrfachbeschäftigung in Köln. Entwicklung 
von kombinierten Beschäftigungsformen 2013 bis 2018“: https://www.stadt -
koeln.de/mediaasset/content/pdf15/statistik-wirtschaft-und-
arbeitsmarkt/mehrfachbesch%C3%A4ftigung_in_k%C3%B6ln_entwicklung_von_kombinierten_besch%C3
%A4ftigungsformen_2013_bis_2018_wia_pk_5_2019.pdf.pdf

Kölner Lebenslagenbericht 2020 
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128 
Deutschland lag die Niedriglohnschwelle im Jahr 2009 bei monatlich 1.783 EUR brutto, im 
Jahr 2017 lag die Grenze mit 2.203 EUR etwas höher. In Köln waren zum Stichtag 31.12.2017 
genau 44.166 Personen im Niedriglohnbereich beschäftigt. Damit lag der Anteil der Niedrig-
lohnbeschäftigten an allen sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten bei rund 17%. Im 
Jahr 2009 waren es noch 19%. Personen im jüngeren Erwachsenenalter sind durchschnittlich 
häufiger niedriglohnbeschäftigt. So beziehen zum Jahresende 2017 19.260 Personen und da-
mit rund 22% aller sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten in dieser Altersgruppe ei-
nen Lohn unterhalb der Niedriglohnschwelle (Abb. 56).  
Abb. 56 Anteil der sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten im Niedriglohnbereich 
in der Altersgruppe der 18- bis 34-Jährigen in Köln, 2009 bis 2017 
 
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit  
Im Vergleich zum Jahresende 2009 ist dieser Anteil um 4 Prozentpunkte gesunken. Weiterhin 
hat sich die Niedriglohnbeschäftigung von jungen Frauen und Männern im Zeitverlauf angegli-
chen. Im Jahr 2009 waren Frauen im Alter zwischen 18 und 34 Jahren mit einem Anteil von 
28% etwas häufiger im Niedriglohnbereich beschäftigt als Männer mit 24%, im Jahr 2017 lagen 
beide Anteile zwischen 21% und 22%. Stark betroffen vom Niedriglohn sind junge Erwachsene 
mit ausländischer Staatsangehörigkeit. Diese befinden sich zu knapp 38% in einer niedrig be-
zahlten Vollzeitanstellung.

Kölner Lebenslagenbericht 2020 
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129 
Befristete Beschäftigungsverhältnisse 
In Köln werden im Vergleich zum Land Nordrhein-Westfalen und zum Bund deutlich häufiger 
befristete Verträge vergeben (Abb. 57). 
Abb. 57 Anteil befristeter Verträge an allen neu begonnenen sozialversicherungspflichtigen 
Beschäftigungen im jüngeren und mittleren Erwachsenenalter in Köln, 31.12.2018  
 
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit  
Über die Hälfte der neu abgeschlossenen Arbeitsverträge in Köln hat demnach eine begrenzte 
Laufzeit. Üblicherweise sind befristete Beschäftigungen häufig im jüngeren Erwachsenenalter 
zu verorten, da diese vor allem in der Berufseinstiegsphase vergeben werden. Die Kölner Zah-
len zeigen jedoch nur einen geringen Unterschied zwischen begonnenen Beschäftigungen von 
jüngeren und älteren Beschäftigten auf. Während der Anteil der befristeten Beschäftigungs-
verhältnisse im höheren Erwerbsalter auf Bundesebene zehn Prozentpunkte und auf Landes-
ebene elf Prozentpunkte geringer ist, weisen  die Kölner Anteile nur einen Abstand von zwei 
Prozentpunkten zwischen den Alterskategorien auf. In Köln sind demnach jüngere und ältere 
Beschäftigte häufig und im gleichen Maße von Befristungen betroffen. Befristungen bergen 
aus Arbeitnehmersicht eine fin anzielle Unsicherheit, die die Lebensplanung der Betroffenen 
erschweren kann. Für jüngere Erwachsene bedeutet dies häufig, dass die Familiengründung 
aufgeschoben wird. 
Leiharbeit 
Von Leiharbeit sind insbesondere Personen im jüngeren Erwachsenenalter betrof fen (Abb. 
58). Dies geht aus der Statistik der Bundesagentur für Arbeit hervor, die nach Alter differen-
zierte Daten auf Bundesebene bereitstellt. Im Jahr 2018 gab es deutschlandweit insgesamt 
486.019 junge Erwachsene unter 35 Jahren, die als Leiharbeiterinnen und Leiharbeiter tätig 
waren, davon 180.721 zwischen 15 und 24 Jahren und 305.298 zwischen 25 und 34 Jahren. 
Damit war fast die Hälfte der Beschäftigten in der Leiharbeit im jüngeren Erwachsenenalter. 
Dies ist auch an der Leiharbeitsquote in dieser Altersgruppe zu erkennen: Gemessen an allen 
Beschäftigten in dieser Altersgruppe lag der Anteil der Leiharbeit bei Personen bis 34 Jahren 
im Jahr 2017 bei 4,0% bzw. 3,8%, die Quote der Leiharbeiterinnen und Leiharbeiter über alle 
Altersgruppen hinweg war mit 2,6% etwas niedriger.

Kölner Lebenslagenbericht 2020 
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130 
Abb. 58 Anteil der Leiharbeitnehmer an allen Beschäftigten in der jeweiligen Altersgruppe in 
Deutschland, 2013 bis 2018 
 
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit  
Anm.: Die Daten beziehen sich auf den 31.12. des jeweiligen Kalenderjahres 
Vom Jahr 2013 bis zum Jahr 2018 ist die Leiharbeit in Deutschland von 2,5% auf 2,6% minimal 
angestiegen. Bei den jüngeren Erwachsenen zwischen 15 und 24 Jahren war der Anstieg 
stärker. Hier ist im selben Zeitraum ein Unterschied von +0,7 Prozentpunkten zu verzeichnen.  
Die überwiegende Mehrheit von 73% der Beschäftigten in der Leiharbeit ist männlich, und ein 
Anteil von 35% hat eine ausländische Staatsangehörigkeit. Gemessen an allen Beschäftigten 
liegt der Anteil der ausländischen Leiharbeiterinnen und Leiharbeiter bei 7, 1%, der der deut-
schen Leiharbeiterinnen und Leiharbeiter hingegen bei 1,8 Prozent. Insgesamt sind Leiharbei-
terinnen und Leiharbeiter in Deutschland häufiger in einem sozialversicherungspflichtigen Ar-
beitsverhältnis als der Durchschnitt aller Beschäftigten. Im Jahr 2017 waren 85% der Beschäf-
tigten insgesamt, aber 92% der Leiharbeiterinnen und Leiharbeiter sozialversicherungspflich-
tig beschäftigt. Auch beim Stellenumfang zeigen sich Unterschiede. So arbeiten Beschäftigte 
in der Leiharbeit im Jahr 201 8 zu 85% in Vollzeit, be i allen Beschäftigten sind es im Schnitt 
73% und damit zwölf Prozentpunkte weniger. Neben der Beschäftigungsform und dem Be-
schäftigungsumfang ist ein weiterer Indikator für prekäre Beschäftigung die Höhe der Vergü-
tung. Analysen der Bundesagentur für Arbeit zeigen, dass im Vergleich von Personen mit einer 
sozialversicherungspflichtigen Vollzeitbeschäftigung Leiharbeiterinnen und Leiharbeiter im 
Schnitt 42% weniger Einkommen erzielen als Beschäftigte außerhalb der Leiharbeit. Ein Teil 
kann dadurch erklärt werden, dass Leiharbeiter und Leiharbeiterinnen häufiger Helfertätigkei-
ten ausüben, die weniger Qualifikation erfordern, doch selbst wenn der Pay-Gap bereinigt wird, 
indem die geforderte Qualifikation für die Tätigkeit angeglichen wird, bleibt noch ein ungeklär-
ter Lohnunterschied von rund 17% bestehen. Personen in Leiharbeit unterliegen damit einem 
höheren Armutsrisiko. Daten zur Leiharbeit auf der Ebene der Stadt Köln stehen nicht zur 
Verfügung und stellen eine Datenlücke dar. 
Arbeitslosigkeit und Unterbeschäftigung 
Für junge Erwachsene, denen der Einstieg in eine berufliche Ausbildung oder Erwerbstätigkeit 
nicht gelingt, gibt es mehrere Auffangmechanismen wie das Arbeitslosengeld und (Qualifizie-
rungs-)Maßnahmen des Jobcenters.  
Die Bundesagentur für Arbeit gi bt Auskunft über die Arbeitslosigkeit nach § 16 SGB III, im 
Folgenden werden die Arbeitslosenzahlen und die Arbeitslosenquoten ausgewiesen. In Köln

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131 
waren im Jahr 2018 2.936 junge Menschen zwischen 15 und 25 Jahren als arbeitslos regis-
triert (Abb. 59).  
Abb. 59 Arbeitslosenquoten von 15 bis 24 Jahren in Deutschland, NRW und Köln, 2009 bis 
2018 
 
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit  
Gemessen an allen Arbeitslosen macht dies sowohl in Köln als auch landes- und bundesweit 
einen Anteil von 6% aus. Bezogen auf alle zivilen Erwerbspersonen im gleichen Alter ergibt 
sich für Köln im Jahr 2018 eine Arbeitslosenquote Jugendlicher und junger Erwachsener von 
5,1%, damit liegt Köln zwischen dem Wert von Nordrhein-Westfalen mit 5,6% und Deutschland 
mit 4,6%. Im Jahr 2009 belief sich die Anzahl der arbeitslosen jungen Erwachsenen in Köln 
noch auf 4.364 bzw. 8,7%. Im Zeitverlauf ist die Arbeitslosenquote der unter 25 -Jährigen je-
doch gesunken, in Köln mit 3,6 Prozentpunkten sogar am stärksten (NRW: -2,9 Prozentpunkte; 
Deutschland: -3,2 Prozentpunkte). 
Neben den Arbeitslosen werden in der Arbeitsmarktstatistik auch die Unterbeschäftigten er-
fasst. Nach der Definition der B undesagentur für Arbeit werden unter dem Begriff der Unter-
beschäftigung, zusätzlich zu allen Personen, die arbeitslos gemeldet sind, auch alle Personen 
gezählt, die sich in einer Maßnahme zur Arbeitsförderung70 befinden oder seit kurzem erkrankt 
sind. Mit diesem Begriff versucht man, eine genauere Analyse des Defizits an regulärer Be-
schäftigung zu geben. Mit Hilfe dieses Instruments können arbeitsmarktpolitische Maßnah-
men, die Auswirkungen auf die Arbeitslosenzahlen haben, ausgeblendet und marktwirtschaft-
liche Einflüsse hervorgehoben werden. Die Anzahl an Unterbeschäftigten liefert damit ein um-
fassenderes Bild vom Defizit an regulärer Beschäftigung in einer Region.  
In der Stadt Köln sind im Jahr 2018 19.491 Personen im Alter zwischen 18 und 34 Jahren und 
damit rund sieben Prozent der Bevölkerung in dieser Alterskategorie unterbeschäftigt, davon 
57% Männer und 43% Frauen (Tab. 23). 
 
70  Leistungen der aktiven Arbeitsförderung gem. §3 Abs.2 SGB III.

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132 
Tab. 23 Unterbeschäftigung71 von 18 bis 34 Jahren in Köln, 2010 bis 2018 
 
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit  
43% der Unterbeschäftigten im jüngeren Erwachsenenalter haben eine ausländische Staats-
bürgerschaft und zwei Prozent eine anerkannte Schwerbehinderung. Dem Trend der Arbeits-
losenzahlen folgend, ist auch die Anzahl der Unterbeschäftigten im jungen Erwachsenenalter 
von 2010 bis 2018 gesunken (-20%). Bei den Männern ist ein Rückgang um 18% zu verzeich-
nen, bei den Frauen um 22% und bei den Menschen mit Schwerbehinderung um 10%. Einzig 
der Anteil der Bevölkerung mit ausländischer Staatsangehörigkeit an allen Unterbeschäftigten 
ist seit 2010 gestiegen, wobei dieser zunächst konstant bei 32-33% lag und erst ab dem Jahr 
2015 im Zuge der Einwanderung von Geflüchteten auf 43% angestiegen ist. 
Wenn die erste und zweite Schwelle des Berufseinstiegs nicht geglückt ist, greifen gegebe-
nenfalls (Qualifizierungs-)Maßnahmen des Jobcenters. Dabei gelten laut Gesetz für unter 25-
Jährige striktere Regelungen als bei Arbeitslosen im mittleren Erwachsenenalter. Weigert sich 
junge Leistungsbeziehende z.B., eine zumutbare Arbeit, Ausbildung oder Arbeitsangelegen-
heit aufzunehmen, können die SGB II-Leistungen schrittweise gekürzt werden. Mit dem Urteil 
des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) zum Thema Sanktion vom 05.11.2019 wurden die 
gesetzlichen Regelungen für teilweise verfassungswidrig erklärt. Bis zur Umsetzung einer ge-
setzlichen Neuregelung regelt eine Weisung der Bundesagentur für Arbeit unter and erem, 
dass bei unter 25-jährigen Leistungsbeziehenden bei einer Pflichtverletzung keine Leistungs-
kürzungen über 30% des maßgebenden Regelbedarfes erfolgen dürfen sowie Rücknahmen 
von Sanktionen bei einer Nachholung von Pflichten erlaubt sind. Auch Härtefallprüfungen sind 
nach der Neuregelung möglich.   
Das Jobcenter Köln lag bereits in den Vorjahren mit seiner Sanktionsquote insgesamt im un-
teren Drittel im Vergleich der Jobcenter. Darin kommt (nach Auskunft seiner Mitarbeiter) die 
Überzeugung zum Ausdruck, dass Sanktionen keinen Selbstzweck darstellen, sondern letztes 
Mittel zum Zweck sind. Die Anzahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten unter 25 Jahren, 
die mindestens einer Sanktion unterliegen, ist seit 2010 zurückgegangen (Abb. 60). 
 
71  Hier legen wir die Unterbeschäftigung ohne Kurzarbeit zu Grunde. Als Kurzarbeiterinnen und Kurzarbeiter 
gelten Personen, bei denen wegen eines vorübergehenden Arbeitsausfalles mehr als 10% der 
betriebsüblichen Arbeitszeit ausfällt und die Anspruch auf Kurzarbeitergeld haben. 
Anzahl Anteil in % Anzahl Anteil in % Anzahl Anteil in % Anzahl Anteil in %
2010 24.238 13.480 56% 10.758 44% 7.735 32% 523 2%
2011 22.382 12.124 54% 10.258 46% 7.225 32% 510 2%
2012 21.263 11.536 54% 9.727 46% 7.062 33% 510 2%
2013 21.251 11.540 54% 9.711 46% 7.022 33% 481 2%
2014 21.440 11.630 54% 9.810 46% 7.169 33% 494 2%
2015 21.350 11.771 55% 9.579 45% 7.599 36% 488 2%
2016 20.948 11.875 57% 9.073 43% 8.247 39% 489 2%
2017 20.988 12.091 58% 8.897 42% 9.135 44% 446 2%
2018 19.491 11.048 57% 8.444 43% 8.407 43% 469 2%
Veränderung
2010 bis 2018 -20% -18% - -22% - +9% - -10% -
Männer Frauen
Ausländerinnen und 
Ausländer Schwerbehinderte
Insgesamt

Kölner Lebenslagenbericht 2020 
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133 
Abb. 60 Erwerbsfähige Leistungsberechtige zwischen 15 und 24 Jahren im Jobcenter Köln 
mit mindestens einer Sanktion, 2010 bis 2018 
 
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit 
Weitere Analysen zeigten: Sanktionierte im jungen Erwachsenenalter haben häufiger seeli-
sche Probleme und schätzen ihren Gesundheitszustand negativ ein. Hier besteht ein statis-
tisch signifikanter Zusammenhang. Neben den monetären Folgen birgt Arbeitslosigkeit im jun-
gen Alter auch das Risiko von Entwicklungsbeeinträchtigungen. Das Gefühl, nicht gebraucht 
zu werden, kann zu vermindertem Selbstvertrauen, zum Verlust sozialer Kontakte, zu psychi-
schen Beschwerden und sogar zu Depressionen führen. So stellt Arbeit slosigkeit im jungen 
Erwachsenenalter einen gravierenden Lebenseinschnitt dar, der zu körperlichem und vor al-
lem psychischen Beeinträchtigungen im späteren Lebensverlauf führen kann (Langhoff et al. 
2010). 
Erwerbstätige SGB II-Beziehende 
Neben den arbeitslosen SGB II-Beziehenden und den Erwerbstätigen gibt es auch die Gruppe 
der erwerbstätigen SGB II -Beziehenden. Diese Gruppe wird als Ergänzer 72 oder auch als 
"Working Poor" bezeichnet und umfasst alle Personen, deren Arbeitsentgelt so niedrig ist, 
dass sie trotz Erwerbstätigkeit einen Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensun-
terhalts haben. Dieser Leistungsbezug trotz Erwerbstätigkeit hängt insbesondere mit niedrigen 
Stundenlöhnen, geringer Erwerbsbeteiligung, Unterbeschäftigung oder auch der zu unterhal-
tenden Haushaltsmitglieder zusammen. Verschiedene Gruppen, wie z.B. Alleinerziehende, 
sind stärker innerhalb dieser Gruppe vertreten, da es Ihnen oft nicht möglich ist, mehr zu ar-
beiten.  
In Köln erhielten im Jahr 2018 2.173 junge Erwachsene unter 25 Jahren ergänzende Leistun-
gen. Davon waren 1.132 Personen und damit etwas mehr als die Hälfte in einem sozialversi-
cherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis (Tab. 24).  
 
72  Anstelle des Begriffes „Ergänzer“ wird häufig der Begriff „Aufstocker“ verwendet. Es handelt sich jedoch um 
zwei unterschiedliche Personengruppen. „Aufstocker“ sind Arbeitslose mit Leistungsanspruch im SGB III, 
der so niedrig ist, dass zusätzlich SGB II–Leistungen gezahlt werden (es besteht keine Beschäftigung mehr). 
„Aufstocker“ werden im SGB III geführt und betreut. „Ergänzer“ sind in Beschäftigung, das Einkommen ist 
allerdings so niedrig, dass ergänzend SGB II –Leistungen gezahlt werden. „Ergänzer“ werden im SGB II 
geführt und betreut.

Kölner Lebenslagenbericht 2020 
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134 
Tab. 24 Erwerbstätige Beziehende von SGB II-Leistungen von 18 bis 24 Jahren in Köln, 2015 
und 2018 
 
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit  
1 Vollzeitbeschäftigte ohne Auszubildende  
Anm.: Keine Daten nach Geschlecht, Migrationshintergrund und Schwerbehinderung in dieser Altersgruppe verfügbar 
Rund neun Prozent von diesen waren sogar in Vollzeit beschäftigt. Innerhalb von drei Jahren 
seit dem Jahr 2015 ist die Anzahl der sogenannten „Working Poor“ unter 25 Jahren in Köln um 
25% gestiegen. Bei den sozialversicherungspflichtigen sowie bei den Vollzeitbeschäftigten ist 
die Zunahme mit 38% und 36% noch stärker.  
(b) Kinderbetreuung und Wiedereinstieg in den Beruf 
Die Erwerbsbeteiligung von Eltern beeinflusst die materielle Situation des Haushaltes und da-
mit auch die Zukunftsaussichten der Kinder (vgl. Kap. 3.1.5). Arbeit hat eine Vorbildfunktion 
und wirkt strukturierend im familiären Alltag, kann aber auch bei hohen Arbeitszeiten zu fami-
liären Belastungen führen. Umgekehrt wirkt es sich auf die Möglichkeiten der Erwerbsbeteili-
gung der Eltern aus, je mehr Kinder im Haushalt wohnen und je jünger diese sind. Trotz der 
Trends hin zu mehr Gleichberechtigung zwischen den Geschlechtern (Heimer et al. 2016) wird 
die Pflege und Betreuung der Kinder weiterhin größtenteils von Frauen übernommen, die zu-
nächst ihre Erwerbsarbeit unterbrechen und dann, wenn die Betreuung der Kinder sicherge-
stellt ist, oft mit einem geringeren Arbeitszeitumfang wieder in den Beruf einsteigen. Eine Stu-
die zu Erwerbsverläufen von Frauen belegt diese Annahmen (Baumgartner 2003). Frauen ha-
ben durch die Geburt, im Gegensatz zu kinderlosen Frauen, einen Einschnitt in ihren Erwerbs-
verläufen. Danach steigen Frauen temporär aus dem Erwerbsleben aus, sobald sie ein Kind 
bekommen. Nach einer kurzen Elternzeit ergreifen 75% wieder eine Tei lzeittätigkeit. Davon 
stocken 20% in den Folgejahren ihre Arbeitsstunden auf, der Rest behält die Teilzeit arbeit 
jedoch über längere Zeit bei. Auch wenn Mütter heutzutage häufiger und schneller wieder in 
den Beruf zurückkehren, ist eine weitere Erkenntnis der Studie, dass es diesbezüglich große 
Unterschiede zwischen Frauen je nach Bildungsgrad gibt. Während hochqualifizierte Frauen 
auch in der Teilzeitarbeit Möglichkeiten haben, beruflich aufzusteigen, gilt dies für Frauen mit 
geringer Bildung eher nicht. Diese arbeiten häufig in prekären Jobs, die wenig Weiterbildungs- 
und Aufstiegsmöglichkeiten bieten (Baumgartner 2003). 
Daten zum Arbeitszeitumfang auf Bundesebene sind dem Bericht „Kinderlosigkeit, Geburten 
und Familien“ des Statistischen Bundesamtes zu en tnehmen. Demnach sind im Jahr 2016 
bundesweit 94% der Väter, aber nur 34% der erwerbstätigen Mütter in einer Vollzeiterwerbs-
tätigkeit.73 Dabei macht es - zumindest für Frauen - einen Unterschied, ob das Kind jünger 
oder älter ist. Mit einem Kind unter 3 Ja hren im Haushalt arbeiten Frauen zu 30% und mit 
einem Kind zwischen 15 und 18 Jahren zu 38% in Vollzeit. Bei Männern hat das Alter des 
Kindes keine Auswirkungen auf den Arbeitszeitumfang (Statistisches Bundesamt 2017).  
 
73  Die Anteile beziehen sich auf Erwerbstätige Mütter und Väter, die zum Zeitpunkt der Erhebung nicht in 
Elternzeit/Mutterschutz waren. 
Anzahl Anteil in % Anzahl Anteil in %
2015 1.740 821 47% 147 8%
2018 2.173 1.132 52% 200 9%
Veränderung 
2015 bis 2018 +25% +38% - +36% -
SVP-Beschäftigte ELB
SVP-Beschäftigte ELB in 
Vollzeit1insgesamt

Kölner Lebenslagenbericht 2020 
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135 
Aus der „Leben in Köln“ -Umfrage 2016 kann man Kölner Daten zur Erwerbsbeteiligung von 
Eltern entnehmen (Tab. 25).  
Tab. 25 Eltern (alle Altersgruppen) nach Arbeitszeitumfang und Alter der Kinder in Köln, 
2016 
 
Quelle: Stadt Köln - Amt für Stadtentwicklung und Statistik, „Leben in Köln“ - Umfrage 2016 
Befragte mit Kindern im Haushalt arbeiten zu 61% in Vollzeit bzw. vollzeitnah (35 Std. und 
mehr pro Woche). Damit liegen sie 13 Prozentpunkte unter dem Anteil aller Befragten. Hier 
liegt der Anteil derer, die in Vollzeit arbeiten, bei rund 73%. Eine weitere Differenzierung nach 
Geschlecht war aufgrund zu kleiner Fallzahlen nicht möglich, jedoch kann aufgrund der Bun-
desergebnisse davon ausgegangen werden, dass die Differenz bei Frauen mit und ohne Kind 
noch größer ist, da diese hauptsächlich für die Care-Arbeit74 zuständig sind. 
Kinderbetreuung 
Die Erwerbsbeteiligung von Frauen wird maßgeblich dadurch beeinflusst, ob sie Kinder im 
betreuungsbedürftigen Alter haben. Während der Betreuung der Kinder kommt es, durch die 
Übernahme der nichtbezahlten Care-Arbeit, zu geschlechtsbezogenen Entgeltungleichheiten, 
die Abhängigkeiten schaffen können. Zudem können Frauen, als Folge der Einkommensun-
terschiede, nicht im gleichen Maße wie Männer für die Rente vorsorgen, sei es gesetzlich oder 
privat. Frauen mit Kindern haben demzufolge ein größeres Risiko eines geringen Altersein-
kommens (vgl. Kap. (a) Renten und Pensionen).  
Ein gut ausgebautes Angebot an Kinderbetreuungsmöglichkeiten für unter 3- und unter 6-Jäh-
rige sowie Ganztagsangebote in der Grundschulphase können dem entgegenwirken (vgl. Kap. 
Kinderbetreuung; Ganztagsbetreuung). Dabei sind die Kosten und der Umfang der Betreuung 
ebenso relevant wie ihre Qualität. Die Kosten einer Betreuung können sich auf die Erwerbstä-
tigkeit bzw. den Erwerbsumfang von Frauen auswirken. Insbesondere wenn das Einkommen 
der Frau gering ist und vollständig in die Betreuungskosten fließt, lohnt sich eine Erwerbsarbeit 
neben der parallel zu bewältigenden Care-Arbeit in vielen Fällen nicht. In Köln sind die Eltern-
beiträge in städtischen Kindergärten gestaffelt nach Einkommen, nach Betreuungsumfang (25, 
35 oder 45 Stunden pro Woche) und nach Alter des Kindes (unter 2, unter 3 und ab 3 Jahren). 
Bis zu einem Einkommen von 12.271 Euro pro Jahr sind Eltern von einer Zahlung befreit. Je 
höher das Einkommen und der Betreuungsumfang und je jünger das Kind ist, desto höher sind 
die Beiträge, die zu zahlen sind. Der Maximalbetrag von Eltern mit einem jährlichen Haushalts-
einkommen von über 100.000 Euro und einem Umfang von 45 Stunden pro Woche bei einem 
unter zweijährigen Kind ergibt rund 638 Euro im Monat.75 In offenen Ganztagsschulen gibt es 
nur eine Staffelung nach Einkommen. 
 
74  Unter Care -Arbeit versteht man die unbezahlte Tätigkeit des Sichkümmerns. Darunter fällt die 
Kinderbetreuung oder Altenpflege, aber auch familiäre Unterstützung, häusliche Pflege, Hausarbeit oder 
Hilfe unter Freunden (Bundeszentrale für  politische Bildung 2019) 
75  Daten online einsehbar unter: https://www.stadt-koeln.de/service/produkte/00405/index.html 
unter 3 3 bis unter 
6
6 bis unter 
10
10 bis unter 
15
15 bis unter 
18
weniger als 20 Std. 7% 10% 8% 11% 12% 12% 11%
20 bis unter 25 Std. 7% 11% 11% 13% 11% 11% 10%
25 bis unter 30 Std. 5% 7% 4% 7% 8% 7% 7%
30 bis unter 35 Std. 8% 12% 10% 10% 11% 12% 13%
35 bis unter 40 Std. 30% 24% 22% 20% 22% 24% 26%
40 bis unter 50 Std. 39% 34% 43% 36% 32% 29% 30%
50 Std. und mehr 4% 3% 2% 3% 4% 4% 4%
insgesamt 100% 100% 100% 100% 100% 100% 100%
Befragte 
insgesamt Mit Kindern
davon im Alter von … Jahren
Arbeitszeitumfang

Kölner Lebenslagenbericht 2020 
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136 
Im Rahmen des Betreuungsumfangs ist für erwerbstätige Eltern die Randzeitenbetreuung von 
Bedeutung. Analysen auf Basis der Kinderbetreuungsstudie U15 (KiBS) des Deutschen Ju-
gendinstituts zeigen, dass im Jahr 2017 in Westdeutschland 57% der Kitas vor 7:30 U hr und 
56% der Kitas nach 16:30 Uhr geöffnet haben. In dieser Umfrage wurde ebenfalls nach dem 
vereinbarten und dem gewünschten Betreuungsumfang gefragt. Rund 54% der Eltern von Kin-
dern unter 3 Jahren hatten einen Ganztagsplatz vereinbart (über 35 Std./Woche), 29% einen 
Platz zwischen 25 und 35 Stunden pro Woche und 17% einen Platz von bis zu 25 Stunden pro 
Woche. Bei Auswertung der Ergebnisse nach dem gewünschten Umfang ist festzustellen, 
dass Eltern einen größeren Umfang vereinbarten, als sie selbst wünsc hten. Dies kann darin 
begründet sein, dass Eltern  bei den Bring- und Abholzeiten die Möglichkeit haben möchten, 
flexibler agieren zu können und daher mehr Stunden vertraglich vereinbaren als sie tatsächlich 
benötigen (BMFSFJ 2018: S. 27). In Köln sind die städtischen Kindergärten in der Regel von 
7:30 bis 16:30 Uhr geöffnet. In neun städtischen Kindertagesstätten in Köln wird eine Betreu-
ung über die übliche Zeit hinaus gewährleistet. Jeweils eine dieser Kindertagesstätten befindet 
sich in den Stadtteilen Chorweiler, Ehrenfeld, Kalk, Nippes und Mülheim und jeweils zwei Kin-
dertagesstätten in der Innenstadt und in Rodenkirchen. Laut einer Elternumfrage der Stadt 
Köln wünschen sich 52% der Eltern einen U3 -Kinderbetreuungsplatz, im Kindergartenjahr 
2018/19 liegt die U3-Versorgungsquote jedoch bei 41% mit und bei 40% ohne privat-gewerb-
liche Kitas (vgl. 3.1.3). Eine ausreichende Versorgung mit U3 -Plätzen ist demnach in Köln 
nach wie vor nicht gegeben. 
Elternzeit 
Ein weiterer Indikator im Rahmen der Vereinbarkeit von Beruf und Familie ist die Inanspruch-
nahme von Elternzeit durch Väter. Wenn sich Männer stärker in Haushalt und Familie einbrin-
gen, eröffnet das die Chance für die Partnerin, sich stärker auf den Wiedereinstieg in den Beruf 
und ihre berufliche Karriere zu konzentrieren. Deutschlandweite Studien belegen, dass die 
Erwerbstätigenquote von Frauen mit einem Partner in Elternzeit mit 36% doppelt so hoch ist 
wie die von Frauen, deren Partner nicht in Elternzeit ist (BMAS 2016). Amtliche Zahlen dazu, 
wie viele Väter Elternzeit in Anspruch nehmen, stehen nicht zur Verfügung, jedoch können 
anhand des Elterngeldbezugs von Vätern Tendenzen aufgezeigt werden. So waren im Jahr 
2018 rund 27% der Elterngeldbeziehenden in Köln männlich (NRW: 22%, Bund: 24%). Im Jahr 
2016 waren es mit 24% noch drei Prozentpunkte weniger. Studien zeigen jedoch, dass Väter 
selten häufiger als die zusätzlich finanzierten zwei Monate in Elternzeit gehen (Pull u nd Vogt 
2010).76 Im Jahr 2018 hatten rund 60% der Väter in Köln, die Elterngeld erhielten, eine Be-
zugsdauer von zwei Monaten. In Nordrhein -Westfalen und in Deutschland lag der Anteil bei 
67% und 72%. Väter in Köln nehmen demnach häufiger eine längere Elternzeit als auf Landes- 
und Bundesebene. Auch im Zeitverlauf ist zu erkennen, dass Väter heute etwas seltener die 
üblichen zwei Monate in Anspruch nehmen. Im Jahr 2016 lag die Inanspruchnahme in Köln 
noch bei 64% und damit vier Prozentpunkte höher als im Jahr 2018. 
3.2.3 Materieller Lebensstandard im jüngeren Erwachsenenalter 
Junge Erwachsene sind in besonderem Maße von Armut betroffen. Die jährlichen Auswertun-
gen des Mikrozensus ergeben stets die höchste Armutsrisikoquote für die Altersgruppe der 
18- bis 24-Jährigen.77 Zudem wies diese Gruppe die stärksten Zuwachsraten in den vergan-
genen zehn Jahren auf. Als Erklärung nennt eine Studie des DIW (2008) mehrere Ursachen: 
 
76  Nach dem Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit (BEEG), das am 1. Januar 2007 in Kraft getreten ist, 
haben Eltern 12 Monate Anspruch auf Elterngeld. Ab mindestens zwei Partnermonaten wird der Ansp ruch 
auf 14 Monate erweitert

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137 
Zum einen verlängert sich die Phase der schulischen Ausbildung gegenüber früheren Kohor-
ten infolge des steigenden Anteils der Schülerinnen und Schüler, die das Abitur anstreben. 
Auch der Anteil Studierender in dieser Altersgruppe hat zugenommen, was zur Folge hat, dass 
der Übergang in die Erwerbsarbeit und das Erzielen von Einkommen zu einem späteren Zeit-
punkt im Lebensverlauf erfolgt (BMAS 2016: S. 175f). Zum anderen zeigt sich ein Trend hin 
zu prekärer Beschäftigung und gering vergüteten Praktika („Generation Praktikum“), wovon in 
erster Linie Berufseinsteiger betroffen sind. Des Weiteren haben sich die Haushalts- und Le-
bensformen seit den 1990er Jahren verändert. Der Anteil an Ein -Personen- und Alleinerzie-
hendenhaushalten, gerade bei jüngeren Erwachsenen, hat seit 1998 deutschlandweit zuge-
nommen und damit auch der Anteil derer, die ein Armuts risiko aufweisen (Grabka und Frick 
2010).  
Die Gründe für das hohe Armutsrisiko dieser Altersgruppe sind unterschiedlich zu bewerten. 
Verstärkte Bildungsanstrengungen gelten als Investition in die eigene Zukunft (Goebel et al. 
2015) und erhöhen die Wahrscheinlichkeit auf ein besseres Einkommen im Berufsleben, damit 
einhergehende Armutslagen sind vorübergehend. Armut gefährdet erst dann die Teilhabe an 
der Gesellschaft, wenn sie zum Dauerzustand wird und der Ausweg aus der Armut mit Schwie-
rigkeiten verbunden und ungewiss ist. Eindeutiger sind die Armutslagen von Berufseinsteige-
rinnen und Berufseinsteigern zu bewerten. Diese sind verstärkt von atypischer Beschäftigung 
betroffen. So verfügen sie zwar bereits über Erwerbseinkommen, jedoch reicht dieses nicht 
zum Leben aus. So können längerfristige finanzielle Notlagen im jüngeren Erwachsenenalter, 
wie der Bezug von SGB II -Leistungen, die Entwicklungsmöglichkeiten der jungen Erwachse-
nen beschneiden und sich im späteren Lebensverlauf zu Problemlagen verfestigen.  
Relative Armut 
In Köln liegt die Armutsrisikoquote von jungen Menschen im Alter zwischen 18 und 34 Jahren 
bei durchschnittlich 29% (Abb. 61).  
Abb. 61 Armutsrisikoquote von 18- bis 34-Jährigen nach Haushalts- und Lebensform in Köln, 
2016 
 
 
Quelle: Stadt Köln - Amt für Stadtentwicklung und Statistik, „Leben in Köln“ - Umfrage 2016

Kölner Lebenslagenbericht 2020 
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138 
Davon sind vor allem Alleinerziehende betroffen. Knapp 63% der Alleinerziehenden verfügten 
über ein Äquivalenzeinkommen unterhalb der Armutsrisiko grenze, von den sonstigen Mehr-
personen-Haushalten wie z.B. Wohngemeinschaften waren es 54%. Die relative Armut von 
jungen Erwachsenen, die noch im Elternhaus leben, ist aufgrund des Einbezugs des gesamten 
Haushaltseinkommens und damit auch der Einkommen der Eltern nicht so hoch wie bei jenen, 
die alleine für ihren Unterhalt aufkommen. Hier liegt der Anteil derer, die unterhalb der Armuts-
grenze liegen, bei 40%. Am seltensten von Armut betroffen sind junge Paarhaushalte. Wäh-
rend jene, die mit Kindern im Haushalt leben, knapp unter dem Durchschnitt liegen (26%), ist 
das Armutsrisiko von jungen Paaren ohne Kinder mit 15% am geringsten. 
Die Armutsrisikoquote von jungen Erwachsenen in Köln unterscheidet sich auch nach dem 
höchsten schulischen bzw. beruflichen Abschluss. Je höher der qualifizierende Abschluss, 
desto geringer ist das Risiko, in eine Armutslage zu gelangen (Abb. 62). 
Abb. 62 Armutsrisikoquote von 18- bis 34-Jährigen nach Abschlüssen in Köln, 2016 
 
Quelle: Stadt Köln - Amt für Stadtentwicklung und Statistik, „Leben in Köln“ - Umfrage 2016 
Bei Differenzierung nach Schulabschlüssen ist die relative Armut von Personen ohne Ab-
schluss mit 81% am größten. Junge Erwachsene mit einem Hauptschulabschluss haben ein 
49-prozentiges, jene mit einem Realschulabschluss ein 35-prozentiges und Personen mit Abi-
tur ein 24-prozentiges Armutsrisiko. Bei Differenzierung nach beruflichen Abschlüssen erge-
ben sich ähnlich große Unterschiede. 62% der jungen Erwachsenen ohne beruflichen Ab-
schluss lagen mit ihrem Einkommen unterhalb der Armutsgrenze. Bei denen mit abgeschlos-
sener beruflicher Ausbildung waren es nur noch 28% und von denen, die einen Fachschul - 
oder Hochschulabschluss hatten, gaben nur noch 16% ein Äquivalenzeinkommen unterhalb 
der Armutsrisikogrenze an. Bildung ist danach ein Faktor, der vor Armut schützen kann. Um-
gekehrt sind vor allem jene mit einem niedrigeren Bildungsniveau stärker von Armut bedroht.

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139 
Mindestsicherungsleistungen 
Zu den Personen, die relativ (einkommens-)arm sind, zählen z.B. auch Personen, die zwar ein 
niedriges Einkommen haben, dafür aber vermögend sind oder Personen, die im Studium sind; 
diese Personengruppen haben keinen Anspruch auf Leistungen der Mindestsicherung. Um-
gekehrt kann der Bedarf an Mindestsicherung bei städtischen Kosten der Unterkunft und ggf. 
Alleinerziehendenzuschlag so hoch ausfallen, dass einige Leistungsbeziehende der Mindest-
sicherung über der relativen Armutsrisikogrenze liegen. Deshalb gibt es Leistungsbeziehende 
der Mindestsicherung über der Armutsrisikogrenze und Personen mit Armutsrisiko, die keine 
Mindestsicherung beziehen. 
SGB II-Bedarfsgemeinschaften  
Zum Jahresende 2018 waren 28.170 junge Erwachsene im Alter zwischen 18 und 34 Jahren 
in Köln im SGB II-Leistungsbezug, davon 14.099 (50%) mit deutscher und 14.071 (50%) Per-
sonen mit einer ausländischen Staatsbürgerschaft. Weiterhin sind 13.605 (48%) Leistungsbe-
ziehende männlich und 14.565 (52%) weiblich. Im Jahr 2010 waren 27.684 junge Erwachsene 
im Leistungsbezug. Dies entspricht einem Wachstum um 486 Personen. 
Der Anteil der SGB II-Beziehenden (SGB II-Quote)78 ging von rd. 11% im Jahr 2010 bis 2012 
um 1 Prozentpunkt zurück und ist seit dem Jahr 2013 wieder leicht angestiegen. Im aktuellen 
Jahr 2018 ist jedoch ein leichter Rückgang zu verzeichnen (Abb. 63). 
Abb. 63  SGB II-Quote in der Altersgruppe der 18- bis 34-Jährigen in Köln, 2010 bis 2018 
 
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit  
Über alle Altersgruppen hinweg gibt es  28.544 leistungsberechtigte Personen in Alleinerzie-
hendenhaushalten (davon 16.654 Kinder unter 18 Jahren). Dabei sind 65% weiblich und 35% 
männlich (Abb. 64).  
 
78  Die SGB II -Quote gibt den Anteil der SGB II -Leistungsbeziehenden an der Bevölkerung in der gleichen 
Altersgruppe an.

Kölner Lebenslagenbericht 2020 
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140 
Abb. 64 Leistungsberechtigte Personen in alleinerziehenden Bedarfsgemeinschaften nach 
Staatsangehörigkeit und Geschlecht in Köln, 2018 
 
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit  
Anteilig sind ausländische, männliche Personen (29%) am seltensten und ausländische, weib-
liche Personen (71%) am häufigsten in dieser Gruppe vertreten. Demnach sind überwiegend 
Frauen von Armut im Alleinerziehenden-Kontext betroffen. 
Ein Indikator für die Verfestigung von Armut in Haushalten mit Kindern ist die Dauer des Leis-
tungsbezugs der Eltern bzw. der Erwachsenen, die im Haushalt leben. In Köln gab es zum 
Jahresende 2018 über alle Altersgruppen hinweg insgesamt 20.482 Bedarfsgemeinschaften 
mit Kindern unter 18 Jahren, was 35% aller Bedarfsgemeinsc haften in Köln entspricht ( Tab. 
26). 
Tab. 26 SGB II-Bedarfsgemeinschaften insgesamt und mit Kindern unter 18 Jahren sowie 
Langzeitleistungsbeziehende in Köln, 2018 
 
Quelle:  Statistik der Bundesagentur für Arbeit  
Anm.:  Die Daten beziehen sich auf den Monat Dezember des angegebenen Jahres, Langzeitleistungsbeziehende waren in 
den letzten 24 Monaten mindestens 21 Monate im Regelleistungsbezug 
Insgesamt
Anzahl in %
insgesamt 59.343 44.926 76%
ohne Kinder unter 18 Jahren 38.861 28.530 73%
mit Kindern unter 18 Jahren 20.482 16.396 80%
      mit einem Kind 9.340 7.132 76%
      mit zwei Kindern 6.657 5.495 83%
      mit drei und mehr Kindern 4.485 3.769 84%
Alleinerziehenden-Bedarfsgemeinschaften 10.224 8.281 81%
      mit einem Kind 5.772 4.512 78%
      mit zwei Kindern 3.022 2.547 84%
      mit drei und mehr Kindern 1.430 1.222 85%
Partner-Bedarfsgemeinschaften mit Kindern 10.223 8.115 79%
      mit einem Kind 3.540 2.620 74%
      mit zwei Kindern 3.629 2.948 81%
      mit drei und mehr Kindern 3.054 2.547 83%
darunter:  Mit mindestens einem 
Langzeitleistungsbeziehenden

Kölner Lebenslagenbericht 2020 
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141 
Im überregionalen Vergleich liegt Köln damit zwischen den Anteilen in Nordrhein -Westfalen 
(36%) und Deutschland (34%). Von den SGB II-beziehenden Familien in Köln waren mit einer 
Anzahl von 10.224 nahezu die Hälfte Alleinerziehenden -Bedarfsgemeinschaften und 10.223 
Partner-Bedarfsgemeinschaften mit Kindern, ein geringer Anteil fiel auf sonstige Bedarfsge-
meinschaften mit Kindern. Gemessen an allen 23.546 Alleinerziehenden haushalten im Jahr 
2018 in Köln ist die SGB II -Quote der Alleinerziehendenhaushalte damit überdurchschnittlich 
hoch (43%). 
Von Langzeitarbeitslosigkeit waren 44.926 Bedarfsgemeinschaften betroffen, davon 28.530 
ohne Kinder und 16.396 Bedarfsgemeinschaften mit Kindern. In Bedarfsgemeinschaften mit 
Kindern wohnte demnach zu 80% mindestens ein erwachsener Langzeitleistungsbeziehender. 
Der Anteil in dieser Gruppe war damit sieben Prozentpunkte n höher als bei den Bedarfsge-
meinschaften ohne Kinder (73%). Die Anteile der Alleinerziehenden -Bedarfsgemeinschaften 
und Partner -Bedarfsgemeinschaften mit Kindern, in denen Langzeitleistungsbeziehende 
wohnten, lagen mit 81% bzw. 79% auf einem ähnlichen Niveau. Unterschiede sind jedoch 
nach der Anzahl der Kinder in den Bedarfsgemeinschaften zu erkennen. Je höher die Anzahl 
der Kinder, desto höher ist der Anteil der Bedarfsgeme inschaften mit Langzeitarbeitslosen. 
Während der Anteil der Langzeitarbeitslosen-Bedarfsgemeinschaften mit einem Kind bei 76% 
lag, stieg dieser bei zwei Kindern auf 83% und bei drei und mehr Kindern auf 84% an. Diese 
Entwicklung ist sowohl bei Alleinerziehenden- als auch bei Partner-Bedarfsgemeinschaften zu 
beobachten. 
Bezug von Asylbewerberleistungen 
Neben den SGB II-Leistungsberechtigten sind auch Ressourcen nach dem Asylbewerberleis-
tungsgesetz (AsylbLG) den Mindestsicherungsleistungen zuzuordnen. Hier liegen uns Daten 
zu den jungen Erwachsenen im Alter zwischen 18 und 24 Jahren vor, diese machen 15% aller 
Asylbewerberleistungsbeziehenden in Köln aus (NRW: 19%; Bund: 22%). Diese Altersgruppe 
ist damit bei den Geflüchteten stärker vertreten als in der Gesamtbevölkerung Kölns. Hier liegt 
der Anteil der 18 bis 24-Jährigen bei 8%. Zwischen 2015 und 2017 ist ihre Anzahl in Köln von 
2.552 auf 1.300 und damit um fast 50% gesunken. Ihr Anteil an allen Beziehenden von Asyl-
bewerberleistungen hat sich damit ebenfalls von 19% im Jahr 2015 auf 15% zwei Jahre später 
reduziert. Verglichen mit landes- und bundesweiten Daten ist der Anteil der jungen Asylbewer-
berleistungsbeziehenden an allen Asylbewerberleistungsbeziehenden in Köln relativ gering. 
Im Jahr 2017 liegen die Anteile in Nordrhein-Westfalen vier (19%) und in Deutschland sieben 
(22%) Prozentpunkte höher. 
Wahl- und Wunschkonsum: Ausgaben beim Restaurantbesuch  
Neben der materiellen Deprivation, die Aussagen zum Notwendigkeitskonsum bzw. Grundbe-
dürfnissen von Personen  trifft, wie der Besitz eines Autos oder einer Waschmaschine, sind 
kulturell überformte Ausgaben des „Wahl - und Wunschkonsums“ mit  zu berücksichtigen 
(Wendt 2010: S. 23). Man demonstriert dadurch die Zugehörigkeit zu einer sozialen Gruppe 
und grenzt sich von anderen Gruppen ab. So bedeutet z.B. ein Restaurantbesuch, an Freizeit-
möglichkeiten und damit auch an einer Form der Gesellschaft teilzuhaben. In der „Leben in 
Köln“-Umfrage aus dem Jahr 2016 wurde nach den Maximalausgaben pro Person für einen 
Restaurantbesuch gefragt, wenn man „richtig gut essen geht“ (Abb. 65).

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142 
Abb. 65 Ausgaben beim Restaurantbesuch von 18- bis 34-Jährigen nach Äquivalenzeinkom-
men in Köln, 2016 
 
 
Quelle: Stadt Köln - Amt für Stadtentwicklung und Statistik, „Leben in Köln“ - Umfrage 2016 
22% der befragten jungen Erwachsen en gaben an, bis zu 20 Euro auszugeben, 36% gaben 
21 bis 30 Euro an, 19% 41 bis 45 Euro und 24% geben über 45 Euro aus. Mit steigendem 
Haushaltseinkommen steigen auch die Pro-Kopf-Ausgaben für einen Restaurantbesuch. 24% 
der Personen im Alter zwischen 18 und 34 Jahren mit einem Äquivalenzeinkommen von unter 
750 Euro geben mehr als 30 Euro aus. Dieser Anteil steigt mit steigendem Einkommen kon-
stant auf 76% bei einem Einkommen von 3.500 Euro und mehr. Dies ist ein Unterschied von 
+52 Prozentpunkten.  
3.2.4 Soziale Einbindung von jüngeren Erwachsenen 
Die Armutslagen junger Erwachsener, die aus der Bildungsbeteiligung und den unsicheren 
und prekären Beschäftigungsverhältnissen resultieren, haben auch Auswirkungen auf ihre 
Haushalts- und Lebensformen. Wer nur ein gerin ges Einkommen bezieht und befristet be-
schäftigt ist, lebt in unsicheren Verhältnissen.  
Daten zu den Haushalts - und Lebensformen junger Erwachsener lassen sich der „Leben in 
Köln“-Umfrage 2016 entnehmen. Demnach sind über zwei Drittel der Personen im Alter  von 
18 bis 34 Jahren ledig (69%), 23% sind verheiratet und leben zusammen, sechs Prozent sind 
in einer festen, eingetragenen Lebenspartnerschaft und jeweils ein Prozent sind geschieden 
oder leben getrennt von ihrer Ehepartnerin oder ihrem Ehepartner (Abb. 66).

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143 
Abb. 66 Familienstand und Haushaltsform von 18- bis 34-Jährigen in Köln, 2016 
 
Quelle:  Stadt Köln - Amt für Stadtentwicklung und Statistik, „Leben in Köln“ - Umfrage 2016 
Anm.:  Bei der Frage nach „weiteren Personen im Haushalt“ waren Mehrfachantworten möglich, die Prozentzahlen lassen 
sich daher nicht auf 100% aufsummieren. 
Insgesamt 96.766 Kölnerinnen und Kölner im jüngeren Erwachsenenalter leben im Jahr 2018 
alleine (35%), die übrigen 176.637 Personen dieser Altersgruppe (65%) wohnen in Mehrper-
sonenhaushalten. Diejenigen, die in einem Mehrpersonenhaushalt lebten, wurden danach ge-
fragt, wer noch im Haushalt lebt. Die Mehrheit der befragten jungen Erwachsenen gab an, mit 
ihrem Partner oder ihrer Partnerin zusammen zu wohnen (64%), 22% lebten mit Kindern im 
Haushalt, 16% mit ihren (Schwieger-)Eltern, elf Prozent mit Geschwistern und 17% mit sons-
tigen Personen. 
Im gleichen Jahr g ibt es in Köln über alle Altersgruppen hinweg 23.546 Alleinerziehenden-
haushalte, was 4% aller Haushalte und 23% aller Haushalte mit Kindern entspricht (vgl. Kap. 
2.2). Mehrere soziale Problemlagen können bei Alleinerziehenden zusammentreffen: Sie ver-
fügen nicht über die Unterstützung durch eine/n Partner/in und können daher keine Arbeitstei-
lung in den Bereichen Familienarbeit und Erwerbsarbeit vornehmen. Eine Vollzeite rwerbstä-
tigkeit lässt sich oft mit der Alleinerziehung schlecht vereinbaren, daher sind Alleinerziehende 
finanziell schlechter abgesichert und weisen ein sehr hohes Armutsrisiko auf. Auf der Ebene 
der Stadtteile, für die Daten aus dem Jahr 2017 vorliegen, ist zu erkennen, dass sich die Al-
leinerziehendenhaushalte unterschiedlich über die Stadt verteilen (Abb. 67).

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144 
Abb. 67 Anteil der Alleinerziehendenhaushalte an allen Haushalten mit Kindern nach Stadt-
teilen in Köln, 31.12.2017 
 
Quelle: Stadt Köln - Amt für Stadtentwicklung und Statistik - Statistisches Informationssystem 
Die Stadtteile mit den geringsten Anteilen an Familien mit nur einem Erwachsenen sind die 
linksrheinischen Stadtteile Widdersdorf (12%) und Lövenich (13%) im Westen Kölns sowie 
Hahnwald (12%) im Kölner Süden. Überdurchschnittlich viele Alleinerziehendenhaushalte fin-
den sich mit den höchsten Anteilswerten im rechtsrheinischen Buchforst (32%) und V ingst 
(31%) sowie im linksrheinischen Kölner Norden in den Stadtteilen Chorweiler (31%), Lindwei-
ler (31%) und Bocklemünd-Mengenich (31%). Dies sind ebenfalls die Stadtteile, in denen die 
Armutsgefährdung - gemessen an der SGB II-Quote - überdurchschnittlich hoch ist (vgl. Kap. 
4.4). 
Eine ungesicherte Einkommenslage kann ein Grund dafür sein, dass die Familiengründung in 
den jüngeren Kohorten immer weiter nach hinten verschoben wird. Ein anderer Grund für diese 
Entwicklung kann in dem gestiegenen Anteil Studierender liegen, wodurch die Bildungsphase 
im Durchschnitt verlängert wird. Im Jahr 2000 waren Frauen in Köln bei Geburt ihres ersten 
Kindes im Durchschnitt 30,5 Jahre alt. 2017 sind sie hingegen im Durchschnitt 31,2 Jahre alt.

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145 
Deutsche Frauen bekommen ihr erstes Kind mit durchschnittlich 31,8 Jahren. Frauen auslän-
discher Herkunft erwarten ihr erstes Kind mit 29,2 Jahren, also früher als deutsche Frauen, 
obwohl eine klare Angleichung zu erkennen ist ( Abb. 68). Insgesamt zeigt sich, dass sowohl 
ausländische als auch deutsche Frauen immer später Kinder bekommen.  
Abb. 68 Durchschnittsalter der Mutter beim ersten Kind in Köln, 2000 bis 2017  
 
Quelle: Stadt Köln - Amt für Stadtentwicklung und Statistik - Statistisches Informationssystem 
(Häusliche) Gewalt gegen Frauen 
Gewalt gegen Frauen hat eine Vielzahl von psychischen und physischen gesundheitlichen 
Folgen für die Betroffenen, die sich bis weit in die späteren Lebensphasen auswirken können. 
Sie beeinflusst alle Lebensbereiche der Betroffenen, die sich am häufigsten im Alter bis 39 
Jahre befinden. Auch bei den Tatverdächtigen sind Personen zwischen 20 und 39 Jahren am 
häufigsten vertreten. Aus diesem Grund wird das Thema Gewalt gegen Frauen hier im jünge-
ren Erwachsenenalter verortet. Laut Bundeskriminalstatistik 2017  sind 82% der Opfer häusli-
cher Gewalt Frauen und zu ebenfalls 82% sind Männer die Täter. 79 Dabei reicht die Spanne 
an Gewaltdelikten, die in der S tatistik erfasst werden, von Mord und Totschlag über Körper-
verletzung, Vergewaltigung, sexuelle Nötigung, Bedrohung, Stalking, Nötigung bis hin zu Zu-
hälterei und Zwangsprostitution. Damit erfasst die Statistik die verschiedenen Formen von Ge-
walt gegen Frauen. Im Einzelnen können diese unterteilt werden in körperliche, sexualisierte, 
psychische, ökonomische und soziale Gewalt. Jede dieser Formen hat unterschiedliche Aus-
prägungen und Konsequenzen, die jeweils noch von der Art der sozialen Beziehungen und 
bestimmten Machverhältnissen abhängig sind. In vielen Fällen werden Frauen, die eine Ge-
walterfahrung gemacht haben, auch Opfer sozialer Exklusion. Demnach ist Gewalt an Frauen 
ein komplexes gesellschaftliches Problem, welches sehr unterschiedliche Lebensbereiche be-
trifft. Für die Gesundheit der Frauen hat die Gewalt fast immer negative Folgen, wie z.B. Ver-
 
79  Partnerschaftsgewalt - Kriminalstatistische Auswertung - Berichtsjahr 2017. Abgerufen unter 
https://www.bka.de/SharedDocs/Downloads/DE/Publikationen/JahresberichteUndLagebilder/Partnerschaft
sgewalt/Partnerschaftsgewalt_2017.html;jsessionid=AF5763003B3F25DEB687339110D88242.live0601?n
n=63476, zuletzt am 26.06.2019.

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146 
letzungen, chronische Schmerzsyndrome oder posttraumatische Belastungsstörungen. Zu-
dem hängt Gewalt an Frauen häufig eng zusammen mit gesundheitsgefährdendem Handeln, 
wie z.B. Rauchen, Alkohol- und Drogenkonsum oder auch einem risikoreichen Sexualverhal-
ten (Brzank 2009).  
Die Folgen der Gewalt betreffen jedoch nicht nur die Frauen, sondern auch ihre Kinder, die als 
Zeugen oder auch als Geschädigte sowohl kurz- als auch mittel- und langfristige Konsequen-
zen aus der Gewalterfahrung davontragen. Auf psychischer Ebene entwickeln diese Kinder 
häufig emotionale Störungen, Ängste und Depressionen. Sie weisen Verhaltensauffälligkeiten 
wie Hyperaktivität und Konzentratio nsschwierigkeiten auf. Dabei haben Kinder mit eigener 
Misshandlungserfahrung und Kinder, deren Mütter misshandelt wurden, ähnliche Symptome. 
Leider weist die Kölner Kriminalitätsstatistik keine Daten zur (häuslichen) Gewalt an Frauen 
im speziellen aus, daher müssen diejenigen Werte genutzt werden, die eine Näherung an die 
tatsächlichen Zahlen ermöglichen. Die einzigen gesonderten Daten, die die Kriminalitätssta-
tistik bereitstellt, sind Zahlen zum Stalking. So sind im Jahr 2018 knapp 82% der tatverdächti-
gen Stalker in Köln Männer. Ein Jahr zuvor waren die Opfer der Nachstellung ebenfalls zu 
82% weiblich. Insgesamt lässt sich aufgrund der hohen Übereinstimmung zu den Bundesdaten 
zur Gewalt an Frauen annehmen, dass auch in Köln eine deutliche Mehrheit der Opfer häus-
licher Gewalt Frauen und die Täter zumeist Männer sind. In Zukunft sollten Daten zur Gewalt 
an Frauen in die Berichterstattung aufgenommen werden. 
3.2.5 Kulturelle und politische Einbindung von jüngeren Erwachsenen 
Politisches Interesse  
Eine demokratische Gesellschaft hat das Ziel, alle Bürgerinnen und Bürger in die Gestaltung 
der gesellschaftlichen Lebensverhältnisse einzubeziehen. Wenn dies nicht gelingt,  kann ein 
fehlendes politisches Interesse als ein Zeichen von Distanz zwischen den politischen Instituti-
onen und Zivilbevölkerung verstanden werden. Daher werden hier die Ergebnisse der „Leben 
in Köln“-Studie 2016 bezüglich des politischen Interesses allgemein und an der städtischen 
Politik dargestellt. 
Demnach geben knapp 41% der Befragten im Alter von 18 bis 34 Jahren an, ein starkes Inte-
resse an der Politik zu haben. Weitere 47% geben an, ein weniger starkes Interesse und zwölf 
Prozent geben an, gar kein Interesse an der Politik zu haben. Im Vergleich zu allen Befragten 
ist das Politikinteresse der jungen Erwachsenen geringer. Insgesamt gaben ca. 51% ein star-
kes Interesse, 42% ein weniger starkes und acht Prozent gar kein Interesse an. Bezüglich des 
Interesses an der Politik des Stadtrates ergeben sich noch geringere Anteile bei den jungen 
Erwachsenen. Ein starkes Interesse besitzen 26% aller Befragten, aber lediglich 15% der jun-
gen Erwachsenen, ein weniger starkes Interesse 57% aller Befragten und 59% der jungen 
Erwachsenen; gar kein Interesse hatten insgesamt 17%, aber 26% der jungen Erwachsenen. 
Das geringste Interesse bringt diese Altersgruppe der Arbeit der Stadtverwaltung entgegen. 
Daran haben nur 12% ein starkes, 57% ein weniger starkes und 31% gar kein Interesse (Be-
fragte insgesamt: 21%, 58%, 21%). Insgesamt zeigt sich, dass jüngere Erwachsene das g e-
ringste Interesse an der Politik über verschiedene Bereiche hinweg haben.  
Wahlbeteiligung 
Die Beteiligung an einer Wahl bedeutet die Möglichkeit, die politischen Lebensverhältnisse 
mitzugestalten. Untersuchungen zufolge steht der Grad der politischen Partizipation von Per-
sonen häufig im Zusammenhang mit ihrer sozioökonomischen Lage. So verzichten Menschen 
mit einem niedrigeren Bildungs- und Einkommensniveau häufiger darauf, von ihrem Wahlrecht 
Gebrauch zu machen, als Menschen mit einem höheren Bildungs - und Einkommensniveau.

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Auf der Ebene von Gebietseinheiten wie Stadtteilen zeigt sich, dass die Wahlbeteiligung in 
Bereichen mit einem durchschnittlich niedrigeren Einkommensniveau oder einer hohen Ar-
beitslosenquote geringer ausfällt als in Gegenden, in denen  privilegiertere Bevölkerungs-
schichten wohnen (Schäfer 2011). Die Wahlbeteiligung gibt den Anteil derjenigen Wahlberech-
tigten an, die bei einer Wahl ihre Stimme abgegeben haben. Abnehmende Wahlbeteiligung 
wird als ein Indiz für eine steigende Politikverdro ssenheit verstanden. Die Gründe der Nicht -
Wähler sind jedoch häufig komplex und können nicht durch eine einfache Ursache erklärt wer-
den (Schäfer 2013). Zumeist ist die Wahlbeteiligung besonders in Stadtteilen niedrig, in denen 
ein hoher Bevölkerungsanteil von Transferleistungen lebt, wie Schäfer (2013, S. 45) anhand 
von Daten zu den Kölner Stadtteilen nachgewiesen hat. Dabei stellt er einen ungewöhnlich 
starken Zusammenhang zwischen Arbeitslosenquote und Wahlbeteiligung fest. Daneben wäh-
len insbesondere Personen mit einem niedrigen Bildungsgrad weniger häufig (ebd.). So hängt 
die niedrige Wahlbeteiligung in vielen Stadtteilen auch mit einer geringeren Zahl an Gymnasi-
alschülerinnen und -schülern, dem Anteil an Personen mit Migrationshintergrund und dem Al-
ter der Mütter bei Geburt ihres ersten Kindes zusammen. Daher neigen Stadtteile mit einem 
hohen Migrantenanteil, einem hohen Prozentsatz an jungen Müttern und wenigen Jugendli-
chen an Gymnasien zu einer niedrigeren Wahlbeteiligung.  
Traditionell ist die Wahlbeteiligung bei Bundestagswahlen höher als bei anderen Wahlen, wo-
bei diese in den 1970er Jahren sehr hoch war und ab den 80er Jahren stetig abnahm. Beson-
ders in den Einkommensgruppen der unteren und mittleren Drittel hat die Wahlbeteiligung in 
Deutschland im Laufe der letzten 40 Jahre abgenommen, sodass die Unterschiede zwischen 
den Einkommensgruppen immer größer geworden sind (ebd.).  
Aus der amtlichen Wahlstatistik der Stadt Köln geht hervor, dass in der Altersgruppe der 18 - 
bis 34-Jährigen die Wahlbeteiligung am niedrigsten von allen Altersgruppen ist, sie liegt bei 
allen hier ausgewerteten Wahlen unter der der anderen Altersgruppen (Abb. 69).    
Abb. 69 Wahlbeteiligung der Personen im Alter von 18 bis 34 Jahren und insgesamt in Köln 
seit 2012 bei Bundestags-, Landtags- und Europawahlen 
 
Quelle: Stadt Köln - Amt für Stadtentwicklung und Statistik - Statistisches Informationssystem

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Bei den Landtagswahlen lag sie in dieser Altersgruppe bei knapp 51% im Gegensatz zu 59% 
insgesamt im Jahr 2012 bzw. 58% zu 65% Wahlbeteiligung insgesamt im Jahr 2017. Gleiches 
zeigt sich auch bei den Bundestagswahlen 2013 (69% vs. 73%) und 2017 (73% vs. 76%) 
sowie bei der Europawahl 2014 (48% vs. 53%). Insgesamt zeichnet sich jedoch über alle Al-
tersgrenzen hinweg eine Erhöhung in der Wahlbeteiligung über die letzten Jahre ab. So liegt 
die Wahlbeteiligung bei der Bundestagswahl 2017 vier Prozentpunkte über der von 2013 und 
bei der Landtag swahl 2017 sieben Prozentpunkte über der bei der Wahl 2012. Somit bleibt 
abzuwarten, ob sich dieser Trend fortsetzt und inwiefern sich darin tatsächlich ein erhöhtes 
politisches Interesse niederschlägt. 
Ehrenamtliches Engagement und Vereinsmitgliedschaft 
Das ehrenamtliche Engagement und darunter die Mitgliedschaft in Vereinen und Organisatio-
nen geben in jeder Phase des Lebens Hinweise auf die Teilhabe von Menschen an Strukturen 
und Prozessen der Zivilgesellschaft. Für Köln liegen uns dafür nur begrenzt Daten vor. Einzig 
die „Leben in Köln"-Umfrage 2016 kann uns einige wenige Zahlen dazu liefern. 
Die „Leben in Köln“ -Umfrage 2016 zeigt, dass junge Erwachsene nach eigener Angabe im 
Vergleich der Altersgruppen das geringste ehrenamtliche Engagement aufweisen, auch wenn 
die Unterschiede gering sind (Abb. 70).  
Abb. 70 Anteil der Personen, die ehrenamtlich tätig sind oder aktiv Sport im Verein treiben in 
Köln, 2016 
 
Quelle: Stadt Köln - Amt für Stadtentwicklung und Statistik, „Leben in Köln“ - Umfrage 2016 
Insgesamt geben ca. 18% der Befragten an, ehrenamtlich aktiv zu sein, bei den jungen Er-
wachsenen sind dies mit 15% drei P rozentpunkte weniger. Nur sechs Prozent der Befragten 
jungen Erwachsenen sind mindestens einmal in der Woche engagiert (insgesamt 7%). 55% in 
dieser Altersgruppe waren noch nie ehrenamtlich engagiert (insgesamt 56%). Allerdings ge-
ben knapp 24% der 18- bis 34-Jährigen an, in der Vergangenheit ehrenamtlich tätig gewesen 
zu sein, bei allen Befragten waren dies mit rund 20% etwas weniger. Ähnliches ist auch bei 
der Frage danach zu beobachten, ob man aktiv Sport im Verein treibt. Hier liegt der Anteil der 
jungen Erwachsenen mit 22% nur etwas unter dem Wert aller Altersgruppen (23%). Interes-
sant wären Zahlen zum Bereich des ehrenamtlichen Engagements sowie zu den Vereinsmit-
gliedschaften insgesamt. Hierzu fehlen derzeit noch Daten für die Stadt Köln. 
Teilnahme an Freiwilligendiensten 
Der Freiwilligendienst ist eine spezifische Form bürgerschaftlichen Engagements, die durch 
eine hohe Formalisierung und Institutionalisierung gekennzeichnet ist. Hierzu zählen unter an-
derem feste Rahmenbedingungen, eine Dauer von mindestens drei Monaten, eine Arbeitszeit 
von mindestens 50% der tariflichen Wochenarbeitszeit und eine pädagogische Unterstützung

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der Freiwilligen. Das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) besteht bereits seit den 1960er Jahren. 
Ähnlich wie Zivildienstleistende, aber auf freiwilliger Basis, wurden die Teilnehmenden im so-
zialen Bereich eingesetzt und übernahmen Hilfs - und Betreuungsarbeiten, wie z.B. Fahr-
dienste oder ähnliches. Im Jahr 1993 kam das Freiwillige Ökologische Jahr (FÖJ) mit einem 
inhaltlichen Schwerpunkt in den Bereichen Natur- und Tierschutz hinzu. Im Jahr 2008 wurden 
beide Formen des Freiwilligendienstes im „Gesetz zur Förderung von Jugendfreiwilligendiens-
ten“ (Jugendfreiwilligendienstgesetz – JFDG) geregelt.80 Nach der Aussetzung der Wehrpflicht 
und damit des Zivildienstes zum 1. Juli 2011 wurde der Bundesfreiwilligendienst (BFD) einge-
führt,81 der sich auch an 27-Jährige und Ältere richtet. 
Bundesweit leisten jährlich rd. 100.000 Personen einen Freiwilligendienst, davon rd. 60.000 
im Rahmen der Jugendfrei willigendienste und knapp 40.000 im Rahmen des BFD. 82 Für die 
Stadt Köln liegen keine Daten zur Tätigkeit von Freiwilligen vor. Eine Annäherung an die Köl-
ner Zahlen ist mittels einer Hochrechnung der Zahlen möglich. Danach leisten rund 0,12% und 
damit 1.310 Personen in Köln einen Freiwilligendienst. 
3.2.6 Gesundheitslage im jüngeren und mittleren Erwachsenenalter 
Gesundheitsrelevante Fragestellungen werden üblicherweise nicht im jüngeren Erwachsenen-
alter verortet, denn der Gesundheitszustand stellt in dieser Lebe nsphase zumeist kein Prob-
lem dar. Der Studie „Gesundheit in Deutschland aktuell“ zufolge gibt die Altersgruppe der 18- 
bis 29-Jährigen mit 85% am häufigsten an, einen sehr guten oder guten Gesundheitszustand 
zu haben (Lampert et al. 2018). Chronische oder längerfristige Krankheiten treten eher im 
mittleren und älteren Erwachsenenalter auf (BMAS 2016: S. 205), dennoch gibt es gesund-
heitliche Aspekte und Probleme, die im jüngeren Alter eine höhere Relevanz haben. Hierzu 
gehören Themen rund um Schwangerschaft,  Schwangerschaftsbetreuung und Geburt, des 
Weiteren Themen wie Erkrankungen der Psyche, Suchterkrankungen, die auf ein erhöhtes 
Risikoverhalten im jüngeren Alter zurückzuführen sind, und die Sexarbeit, bei der die Rahmen-
bedingungen erhöhte gesundheitliche Risiken mit sich bringen können.  
Die Selbsteinschätzung des eigenen Gesundheitszustandes spiegelt primär das persönliche 
Wohlbefinden einer Person wider. Zudem gilt die subjektive Gesundheitseinschätzung als ein 
Indikator zur Bestimmung des objektiven Ges undheitszustandes einer Person, da sich auch 
Informationen über vorhandene Krankheiten und Beschwerden daraus erschließen lassen. 
Der subjektive Gesundheitszustand einer Person hängt mit weiteren Faktoren wie beispiels-
weise der aktiven Teilhabe an der Gesellschaft zusammen (Lampert et al. 2018).  
In der „Leben in Köln“-Umfrage 2016 wurde danach gefragt, wie die Befragten ihren Gesund-
heitszustand einschätzen. Rund 3% der Befragten in dieser Altersgruppe bezeichneten ihren 
Gesundheitszustand als schlecht ein. Dabei zeigten sich in der Altersgruppe der 18 - bis 34-
Jährigen Unterschiede nach Geschlecht, Migrationshintergrund und Schwerbehinderung, je-
doch in einem unterschiedlichen Ausmaß (Abb. 71). Während zwischen Männern und Frauen 
kein Unterschied verzeichnet werden kann (3% vs. 3%), gibt es eine Differenz bei Menschen 
mit Migrationshintergrund und insbesondere bei Menschen mit Schwerbehinderung. So gaben 
Menschen ohne Migrationshintergrund zu 2% an, nicht gesund zu sein, bei Menschen mit 
Migrationshintergrund liegt der Anteil bei 5% und damit etwas höher. Das Vorhandensein einer 
 
80  Online unter: http://www.gesetze-im-internet.de/jfdg/BJNR084210008.html. 
81  Online unter: http://www.gesetze-im-internet.de/bfdg/BJNR068710011.html (20.08.2015). 
82  Huth, S; Aram, E.; Engels, D. et al. (2015): Abschlussbericht der gemeinsamen Evaluation des Gesetzes 
über den Bundesfreiwilligendienst (BFDG) und des Gesetzes zur Förderung von Jugendfreiwilligendiensten 
(JFDG), hrsg. vom BMFSFJ, Berlin.

Kölner Lebenslagenbericht 2020 
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Schwerbehinderung hat einen besonders starken Zusammenhang mit der eigenen Gesund-
heitseinschätzung. Befragte ohne Schwerbehinderung schätzen zu 3% ihren Gesundheitszu-
stand als schlecht ein, bei Personen mit Schwerbehinderung ist es fast jeder Fünfte (18%). 
Abb. 71 Anteil junger Erwachsener (18 bis 34 Jahre) mit schlechtem Gesundheitszustand, 
2016 
 
Quelle: Stadt Köln - Amt für Stadtentwicklung und Statistik, „Leben in Köln“ - Umfrage 201683 
Auch beim Äquivalenzeinkommen ist ein Unterschied in der eigenen Gesundheitseinschät-
zung zu verzeichnen: 6% der jungen Erwachsenen mit einem m onatlichen Einkommen unter 
750 EUR gaben an, in einer schlechten gesundheitlichen Verfassung zu sein. In der mittleren 
Einkommenskategorie (1.500-2.000 EUR) waren es 2% und in der höchsten Einkommenska-
tegorie (3.500 EUR und mehr) schätzen nur noch 1% ihren Gesundheitszustand als schlecht 
ein. Demnach scheint es bereits im jungen Erwachsenenalter einen leichten Zusammenhang 
zwischen Gesundheit und Einkommen zu geben. 
Schwangerschaft und Geburt 
Der Abbruch einer Schwangerschaft ist nach § 218 Strafgesetzbuch (StGB) sowohl für die 
Patientin als auch für den durchführenden Arzt strafbar. In § 218 Absatz 1 -3 StGB sind Aus-
nahmen vorgesehen. Diese sehen den straflosen Abbruch einer Schwangerschaft nach Bera-
tungsregelung in Absatz 1 vor. Der Abbruch nach Indikations stellung, in Absatz 2 im Falle 
einer medizinischen Indikation und Absatz 3 im Falle einer kriminologischen Indikation, sind 
außerdem als nicht rechtswidrig definiert. Über durchgeführte Schwangerschaftsabbrüche 
wird vom Statistischen Bundesamt eine Bundesstatistik geführt. In Nordrhein-Westfalen wur-
den im Jahr 2018 insgesamt 22.062 Schwangerschaftsabbrüche durchgeführt, hiervon mit me-
dizinischer Indikation 983 Abbrüche (4,5%), mit kriminologischer Indikation 1 Abbruch (0%) 
und nach der Beratungsregelung 21.078 Abbrüche (95,5%). Diese Zahlen liegen nah am Bun-
desdurchschnitt (3,8%; 0%; 96,2%).84 Aktuelle Zahlen für Köln liegen nicht vor.   
 
83  Die Daten zu Menschen mit Schwerbehinderung sind verzerrt, da Menschen mit starken kognitiven 
Einschränkungen, aufgrund ihrer Beeinträchtigung, nicht an der Umfrage teilnehmen konnten. Die Zahlen 
unterschätzen demnach das Ausmaß der Ungleichheit in dieser Bevölkerungsgruppe. 
 
84  Statistisches Bundesamt, Fachserie 12, Reihe 3 2018

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151 
Köln verzeichnet steigende Geburtenraten. Im Jahr 2018 wurden insgesamt 11.582 Kinder 
geboren, hiervon 443 als Mehrlinge. Im Jahr 2010 waren es noch 9.682 Neugeborene. Kölner 
Mütter waren im Durchschnitt bei der Geburt ihres ersten Kindes 31 Jahre alt. Fast die Hälfte 
der Neugeborenen hatten bereits mindestens ein Geschwisterkind (48%). Kölner Frauen brin-
gen durchschnittlich 1,36 Kinder zur Welt (Fertilitätsrate)85, im Jahr 2010 waren es noch 1,24 
Kinder pro Frau. Dieser Wert liegt dennoch deutlich unter dem Bundesdurchschnitt (1,57 Kin-
der/Frau).86 
Für die Geburt eines Kindes stehen den Kölner Familien verschiedene Orte zur Auswahl. Die 
größte Anzahl an Kindern wird in den Kreißsälen der Krankenhäuser geboren. Alternativ ste-
hen, bei frühzeitiger Anmeldung, neben Hausgeburten auch ein Geburtshaus sowi e ein heb-
ammengeführter Kreißsaal zur Wahl. Nach der Geburt hat jede Frau Anspruch auf Unterstüt-
zung durch eine Nachsorgehebamme. Bei Versicherung in einer gesetzlichen Krankenversi-
cherung ist dies eine eingeschlossene Leistung. Die Hebamme soll sowohl die Mutter als auch 
das Neugeborene in den ersten Wochen und bei Bedarf auch bis zum Ende der Stillzeit be-
gleiten, beraten und unterstützen. Gemäß Einschätzung des Gesundheitsamts sind in Köln 
die Kapazitäten der Hebammen bei Weitem nicht ausreichend, und immer mehr Familien fin-
den keinen Zugang zu dieser Hilfe. Eine datengestützte Bestandsaufaufnahme ist hierzu nicht 
möglich, unter anderem da es keine genaue Erfassung von schwangeren Frauen in Köln gibt. 
Bei der Suche nach einer Hebamme unterstützt das Kölner Hebammennetzwerk. Um das nicht 
ausreichende Angebot aufzufangen, wurden an verschiedenen Kliniken offene Hebammen-
sprechstunden, Stillcafés und andere Angebote geschaffen.  
Psychische Krankheit und Suchterkrankungen 
Im Kontext von Gesundheit spielt gerade im jungen Erwachsenenalter auch der Missbrauch 
von Suchtsubstanzen eine entscheidende Rolle (Silbereisen und Anneke 2001). Sowohl der 
folgende Abschnitt über Sucht als auch der anschließende Abschnitt über psychische Störun-
gen werden bewusst dieser Lebensp hase zugeordnet, da sie gehäuft Menschen im jungen 
Erwachsenenalter betreffen. Jedoch sind die Gruppen der Personen im mittleren Erwachse-
nenalter (von 35 bis 64 Jahre) und der älteren Menschen ab 65 auch betroffen.  
Suchterkrankung 
Zu den Suchterkrankungen zählen die Abhängigkeit von legalen Suchtmitteln wie Alkohol, die 
Abhängigkeit von illegalen Substanzen wie Cannabis und Heroin sowie die nicht stoffgebun-
denen Abhängigkeiten wie z.B. das pathologische (Glücks-)Spielen. „ICD 10“, das in Deutsch-
land verbindliche international gültige Klassifikationssystem der WHO für sämtliche Gesund-
heitsstörungen, verwendet die umgangssprachliche Bezeichnung „Sucht“ nicht. Stattdessen 
wird von „psychischen Störungen und Verhaltensstörungen durch psychotrope Substanzen“ 
gesprochen. Psychotrope Substanzen sind Wirkstoffe, die die menschliche Psyche beeinflus-
sen. Es wird unterschieden zwischen der akuten Vergiftung, dem schädlichen Gebrauch und 
der Abhängigkeit, letztere kann mit oder ohne Entzugserscheinungen auftreten. In der Logik 
der ICD10 werden diese Abhängigkeitserkrankungen den psychischen Störungen zugeordnet, 
sie werden hier aufgrund ihrer speziellen Charakteristik gesondert dargestellt. Die nicht stoff-
gebundenen Abhängigkeitserkrankungen werden in der ICD10 als „abnorme Gewohnheiten 
und Störungen der Impulskontrolle“ eingeordnet. 
Für Jugendliche und junge Erwachsene ist ein verantwortlicher Umgang mit Suchtmitteln eine 
wichtige Kompetenz im Lebensverlauf, da diese in unserer Gesellschaft eine weite Verbreitung 
 
85  Neue Kölner Statistik, Thema Geburten, Ausgabe 4/2019 
86  https://de.statista.com/statistik/daten/studie/36672/umfrage/anzahl-der-kinder-je-frau-in-deutschland/

Kölner Lebenslagenbericht 2020 
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152 
genießen. Der schulischen Aufklärung kommt eine wichtige Funktion bei der Entwicklung eines 
verantwortungsvollen Umgangs mit Substanzen zu.  
Daten zur Suchtproblematik sind grundsätzlich schwierig zu beschaffen. Da auch dem Ge-
sundheitsamt keine umfassenden Daten zur Suchtproblematik auf kommunaler Ebene vorlie-
gen, werden in der Untersuchung Studien zu bundesweiten Entwicklungen auf Köln übertra-
gen. 
Zu den legalen Suchtmitteln zählt Tabak. Rauchen kann im späteren Lebensverlauf zu ver-
schiedenen Erkrankungen führen wie unter anderem Lungenkrebs und Herzkrankheiten. Für 
die Stadt Köln liegen keine Daten zum Rauchverhalten der Bevölkerung vor, jedoch können 
auf Basis von Hochrechnungen Erkenntnisse für die Stadt Köln gezogen werden. Laut dem 
Statistischen Bundesamt liegt der Anteil der Raucherinnen und Raucher im Jahr 2017 deutsch-
landweit bei 22,4%. Hochgerechnet für Köln ergibt sich für die Einwohnerinnen und Einwohner 
ab dem 15. Lebensjahr im Jahr 2018 eine Anzahl von etwa 210.750 Raucherinnen und Rau-
chern. Dabei rauchen Männer durchschnittlich etwas häufiger als Frauen. Seit dem Jahr 2000 
nimmt die Anzahl der Raucherinnen und Raucher stetig ab. Im Jahr 2000 lag die Raucherquote 
noch bei 31,5% (Statista 2019b).   
Ein sehr hohes Gesundheitsrisiko stellt sowohl bundeswei t als auch in Köln der Alkoholkon-
sum dar, der bereits im jungen Alter beginnen kann und im späteren Lebensverlauf eine Viel-
zahl von alkoholassoziierten Erkrankungen hervorrufen kann .87 Das durchschnittliche Ein-
stiegsalter liegt bei 15 Jahren (Seitz et al. 2018). Gemäß dem Epidemiologischen Suchtsurvey 
aus dem Jahre 2018 sind 3,1% der 18- bis 64-Jährigen an einer Alkoholabhängigkeit erkrankt. 
Übertragen auf Köln entspräche das im Jahr 2018 etwa 22.400 Personen. Insbesondere Män-
ner sind überproportional von Alkoholabhängigkeit betroffen.  
Der missbräuchliche Konsum von Medikamenten bzw. Medikamentenabhängigkeiten sind 
schwierig zu erfassen, da die Grenze, ab wann aus einem üblichen Gebrauch von Medika-
menten ein missbräuchliches Verhalten wird, f ließend ist. Schmerzmittel sind dabei am wei-
testen verbreitet. Gemäß dem Epidemiologischen Suchtsurvey weisen etwa 3,2% der 18- bis 
64-Jährigen eine Abhängigkeit von Schmerzmitteln auf. Übertragen auf Köln wären dies etwa 
23.100 Personen in dieser Altersgruppe im Jahr 2018. Weiterhin geht aus der Studie hervor, 
dass Frauen mehr Schmerzmittel einnehmen als Männer und Personen mit niedrige m sozia-
lem Status mehr als Personen mit mittlerem und höherem sozialem Status.  
Cannabis ist das am häufigsten konsumierte illegale Suchtmittel. So wurde Cannabis im Jahr 
2018 von 8,3% aller 18 - bis 59-Jährigen mindestens einmal im letzten Jahr konsumiert. Das 
entspricht für Köln im Jahr 2018 etwa 55.000 Konsumierenden in dieser Altersgruppe, wobei 
hier nicht zwischen Konsum und Abhängigkeit differenziert wird. Bei 0,6% der 18- bis 59-Jäh-
rigen wird von einer Cannabisabhängigkeit ausgegangen, das entspricht in Köln etwa 4.000 
Personen in dieser Altersgruppe.  
Am zweithäufigsten werden im Bereich der illegalen Suchtmittel Amphet amine konsumiert 
(1,3% in der Altersgruppe von 18 bis 59 Jahren, dies entspricht etwa 8.700 Personen in Köln 
in 2018), gefolgt von Kokain/Crack und Ecstasy (1,2% in der Altersgruppe von 18 bis 59 Jah-
ren, entspricht etwa 8.000 Personen in Köln in 2018). Opiate wie Heroin werden von 0,5% der 
Bevölkerung in dieser Altersgruppe konsumiert ( dies entspricht übertragen auf Köln etwa 
3.300 Personen in 2018). Beim Konsum illegaler Suchtmittel sind die Anteile der Männer weit 
höher als die der Frauen.  
 
87  https://www.aerzteblatt.de/archiv/28332/Serie-Alkoholismus-Alkoholassoziierte-Organschaeden

Kölner Lebenslagenbericht 2020 
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153 
Laut der polizeilichen Kriminalitätsstatistik gab es im zeitlichen Verlauf von 2014 bis 2018 ei-
nen steten und schließlich einen sprunghaften Anstieg der Zahl der „Drogentoten", die in Folge 
des Konsums einer illegalen Substanz ums Leben gekommen sind. Im Jahr 2014 starben 37 
Personen, in den Jahren 2015 und 2016 waren es 42 Personen, im Jahr 2017 starben 49 und 
im Jahr 2018 starben 77 Personen aufgrund des Konsums illegaler Drogen, darunter waren 
63 Männer und 14 Frauen 88. Im Jahr 2019 sank diese Anzahl wieder auf 53 Personen. Von 
2017 auf 2018 gab es den größten Anstieg mit +28 Fällen. Köln lag 2018 damit, gemessen an 
der Bevölkerungsanzahl, leicht über den Werten in Hamburg und Frankfurt. Tatsächlich ver-
sterben deutlich mehr Personen an den Folgen des Alkoholkonsums als an illegalen Substan-
zen. Im Jahr 2017 sind nach Angaben des Landesamts für Statistik rund 203 Personen in Köln 
als direkte Folge des Alkoholkonsums gestorben (72 als Folge von psychischen Störungen 
und Verhaltensstörungen durch Alkohol und 131 aufgrund ei ner alkoholbedingten Leberer-
krankung). Da Alkohol auch tödliche Auswirkungen auf andere Organe haben kann und nicht 
immer erkannt wird, dass der Tod durch Alkohol hervorgerufen wurde sowie zahlreiche tödli-
che Unfälle alkoholbedingt sind, ist von einer hohe n Dunkelziffer in der Alkoholtotenstatistik 
auszugehen. 
Zuletzt soll an dieser Stelle eine Verhaltenssucht, die „Spielsucht“ bzw. das pathologische  
(Glücks-)Spielen genannt werden. Das pathologische Glücksspiel ist eine nicht stoffgebun-
dene Suchterkrankung, die laut de m Survey der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklä-
rung im Jahr 2017 bei ca. 0,31% der Bevölkerung im Alter von 16 bis 70 Jahren in Deutschland 
auftrat. Das entspräche in etwa 2.700 Kölnerinnen und Kölnern im Jahr 2018. Häufig sind die 
gesundheitlichen Folgen und die negativen Konsequenzen dieser Suchterkrankung denen der 
stoffgebundenen Suchterkrankungen sehr ähnlich. So stellt das pathologische Spielen eine 
Belastung für Familien und für das eigene psychische Wohlbefinden dar (von Gebhard t und 
Grüsser-Sinnopli 2008) und führt rasch zur Überschuldung. Von dem pathologischen Spielen 
sind erneut Männer, aber auch Personen mit Migrationshintergrund und Arbeitslose besonders 
häufig betroffen.   
Neben Menschen mit geistigen, körperlichen oder seelischen Behinderungen können auch 
Menschen mit Abhängigkeitserkrankungen Leistungen im Rahmen der Eingliederungshilfe er-
halten. Zahlen zu Menschen mit Suchterkrankungen, die wohnbezogene Hilfen in Anspruch  
nehmen, sind dem aktuellen regionalisierten Datenbericht 2017 des Landschaftsverbands 
Rheinland zu entnehmen (LVR 2019). Demnach beträgt der Anteil der Menschen mit Suchter-
krankungen an allen Leistungsberechtigten bei Angeboten des stationären Wohnens in Köln 
5,6%. Im Vergleich zum gesamten LVR-Gebiet mit 4,9% Menschen mit Suchterkrankungen im 
stationären Wohnen ist dieser Anteil etwas höher. Noch stärker ist der Unterschied bei Leis-
tungen des ambulant betreuten Wohnens: Hier liegt der Anteil in Köln mit 13,5% um fünf Pro-
zentpunkte über dem Gesamt-Durchschnitt im LVR von 8,5%.89  
In Hinblick auf den hohen Anteil an Menschen mit Suchterkrankungen ist die Situation in Köln 
weiter im Blick zu behalten. 
Psychische Störungen 
Zur Beschreibung der Diagnosen von Personen mit psychischen Störungen wird die oben er-
wähnte Klassifikation psychischer Störungen (ICD -10) der Weltgesundheitsorganisation 
(WHO) herangezogen. Psychische Störungen äußern sich als Beeinträchtigungen des 
 
88  Polizeiliche Kriminalstatistik 2018 . Auswertebericht für das Polizeipräsidium Köln . Abgerufen unter: 
https://koeln.polizei.nrw/sites/default/files/2019-
03/PKS%20Jahresbericht%202018%20PP%20K%C3%B6ln_final_web.pdf, zuletzt am: 26.06.2019.  
89  Zum 31.12.2017 beträgt in Köln die Anzahl der Leistungsberechtigten des stationären Wohnens 2.050, im 
ambulant betreuten Wohnen leben 5.426 Leistungsberechtigte (LVR 2019).

Kölner Lebenslagenbericht 2020 
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154 
menschlichen Erlebens und Verhaltens, die sich als Störungen der Wahrnehmung, der Denk-
prozesse, des Handelns und der Gefühle zeigen können. Ob eine solche Störung als eine 
behandlungsbedürftige Krankheit eingeordnet werden kann, wird durch die Hinzunahme des 
Kriteriums des psychischen Leidens bes timmt. Eine reine Abweichung von der Norm wird 
heute kaum noch als hinreichende Bedingung zur Attestierung einer psychischen Störung ge-
sehen (Lambert et al. 2018).  
In der psychiatrischen Forschung besteht ein hohes Interesse der Früherkennung von psychi-
schen Störungen. Der Fokus richtet sich dabei auf Jugendliche und junge Erwachsene, da 
Ersterkrankungen überwiegend in diesem Lebensabschnitt auftreten (Lambert et al. 2013).  
Im Folgenden werden Zahlen aus Köln präsentiert und mit Hilfe von überregionalen D aten 
eingeordnet. Angststörungen wie z.B. Panikstörung, Agoraphobie, generalisierte Angststörung 
oder soziale Phobie treten am häufigsten, noch öfter als die alkoholbedingten Störungen, auf. 
Bezogen auf die Häufigkeit des Auftretens folgen nach den „psychischen Störungen und Ver-
haltensstörungen durch Alkohol“ Störungen der Gefühl slage wie Depressionen, Zwangsstö-
rungen sowie „somatoforme“ Störungen, psychische Störungen, die mit wiederkehrenden kör-
perlichen Beschwerden einhergehen. Unbehandelte Angststörunge n und Depressionen füh-
ren wiederum häufig zum Gebrauch von Suchtmitteln, auch hier steht der Alkohol im Vorder-
grund. Im Jahre 2011 stellte der Psychiatriebericht Köln fest, dass es zu einer steten Steige-
rung der Diagnose von psychischen Störungen sowohl in Deutschland als auch in Köln kam. 
Dies ist allerdings nicht in erster Linie auf eine tatsächliche Zunahme zurückzuführen, sondern 
kann auch durch eine in Folge der Entstigmatisierung psychischer Krankheit bessere Inan-
spruchnahme von Diagnostik und Therapie und einer Benennung der tatsächlichen Problema-
tik bedingt sein. Psychische Störungen kommen insgesamt bei Männern und Frauen gleich 
häufig vor. Bei der Inanspruchnahme von Hilfen überwiegen die Frauen, während bei schwe-
ren psychischen Störungen, die mit erheblichen Teilhabestörungen einhergehen sowie bei un-
freiwilligen Behandlungen, die Männer überrepräsentiert sind. Zu den Personen, die häufiger 
psychische Störungen aufweisen, zählen Personen in einer belasteten ökonomischen Situa-
tion, insbesondere Beziehende von Grundsicherung nach dem SGB II oder SGB XII und Men-
schen mit einem Migrationshintergrund. Bei zugewanderten Personen mit Fluchterfahrung be-
steht ein erhöhtes Risiko psychischer Störungen durch Traumatisierungen, die vor, während 
oder nach der Flucht entstanden sind. Sprachliche und kulturelle Barrieren können insbeson-
dere bei neu zugewanderten Personen eine zusätzliche Hürde darstellen. Entsprechend der 
unterschiedlichen Bevölkerungszusammensetzung äußern sich in den Stadtbezirken Kölns 
auch unterschiedliche Hilfebedarfe.  
Jährlich werden etwas über 10.000 in Köln lebende Personen stationär psychiatrisch behan-
delt, ca. 2.000 davon zwangsweise nach dem PsychKG NRW. Der sozialpsychiatrische Dienst 
der Stadt Köln betreut ca. 4.000 Klientinnen und Klienten pro Jahr. Nach fundierten Schätzun-
gen auf epidemiologischer Basis ist in Köln von ca. 2.500 Menschen mit schwerwiegender 
chronischer psychischer Störung, „Severely Mentally Ill“ (SMI), auszugehen. 
Im Rahmen der Eingliederungshilfe werden Menschen mit schwerwiegender psychischer Stö-
rung als Personen mit seelischer Behinderung erfasst. Zahlreiche Kölnerinnen und Kölner wer-
den im näheren oder ferneren Umland versorgt. Seit Einführung des Bundesteilhabegesetzes 
wird nicht die Anzahl der Plätze, jedoch die Anzahl der Anträge erfasst. Mit Stichtag 
31.12.2017 gab es laut Landschaftsverband Rheinland insgesamt 4.507 bewilligte Anträge für 
Menschen mit psychischer Behinderung und 847 für Menschen mit chronischer Suchterkran-
kung in Köln. Davon entfielen für Menschen mit psychischer Behinderung jeweils 619 auf eine 
Leistungserbringung in einer stationären Einrichtung bzw. besonderen Wohnform. 3.888 An-
träge bezogen sich auf eine ambulante Eingliederungshilfe zum selbstständigen Wohnen. Bei

Kölner Lebenslagenbericht 2020 
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155 
Menschen mit chronischer Suchterkrankung waren es 115 Anträge auf eine Leistungserbrin-
gung in einer besonderen Wohnform und 732 Anträge auf eine ambulante Eingliederungshilfe 
zum selbstständigen Wohnen. Die Entscheidung des Eingliederungshilfeträgers, ob jemand 
den „Personen mit seelischer Behinderung“ und nicht den „Personen mit Suchterkrankungen“ 
zugeordnet wird, beruht allerdings eher auf der beantragten Leistung als auf dem Erkran-
kungs- und Behinderungsbild. 
Es gibt ein differenziertes ambulantes und stationäres Hilfesystem für Menschen mit psychi-
schen Störungen und Suchterkrankungen in Köln. Regelmäßige Erhebungen nach einheitli-
chem Standard zum Bedarf dieser Menschen sind erforderlich, um die Angebote passend aus-
richten und weiterentwickeln zu können. Insbesondere neuere Entwicklungen, wie der Zuzug 
von Geflüchteten in das Stadtgebiet, unterstreichen diese Notwendigkeit. 
Sexarbeit 
Sexarbeit ist ein Thema, in dem sich gesamtgesellschaftliche Aspekte von Moral, Gesundheit, 
sozialen Problemen, Genderfragen, Menschenrechten, Gesetzen und Kontrollen, Migration, 
Arbeit, Armut, Kapitalismus und Globalisierung widerspiegeln (Kelly et al. 2009). Die Sexarbeit 
wird hier in das junge Erwachsenenalter eingeordnet, da die Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter 
überwiegend dieser Altersgruppe angehören. „Sexarbeit“ beschreibt sexuelle Dienstleistungen 
neutral und ohne Bewertung. Im juristischen Kontext wird sexuelle Dienstleistung im Rahmen 
des Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) definiert: „Eine sexuelle Dienstleistung ist eine se-
xuelle Handlung mindestens einer Person an oder vor mindestens einer anderen unmittelbar 
anwesenden Person gegen Entgelt oder das Zulassen einer sexuellen Handlung an oder vor 
der eigenen Person. Prostituierte sind Personen, die sexuelle Dienstleistungen erbringen.“ Die 
Motive, aus denen Menschen sich veranlasst sehen, sexuelle Dienstleistungen anzubieten, 
können sehr unterschiedlich und oft mehrschichtig sein. Rund 32.800 Prostituierte waren laut 
Statistischem Bundesamt Ende 2018 bei den Behörden in Deutschland angemeldet. Dem ge-
genüber steht laut Hochrechnungen eine Spannbreite von insgesamt 64.000 bis zu 200.000 
Sexarbeiterinnen und Sexarbeitern in Deutschland (Kavemann und Steffan 2013).  
In Deutschland ist Sexarbeit seit vielen Jahrzehnten legal, jedoch galt sie erst mit Einführung 
des Prostitutionsgesetzes im Jahr 2001 nicht mehr als sittenwidrig. Das Prostitutionsgesetz 
hat ausschließlich Bedeutung für die aus eigener Entscheidung ausgeübte Tätigkeit. Zwangs-
verhältnisse gelten als Menschenhandel zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung und sind eine 
Straftat, die in § 232 StGB erfasst ist. Intention des Prostitutionsgesetzes war es, das Selbst-
bestimmungsrecht von Sexarbeiterinnen und Sexarbeitern zu stärken und ihnen einklagbare 
Rechte im Bereich Arbeitsschutz, Bezahlung und Zugang zu Sozial- und Krankenversicherung 
zu geben. Dadurch konnte n die sozialen und gesundheitlichen Ra hmenbedingungen für die 
Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter in einem ersten Schritt verbessert werden. In einem Bericht 
von Kavemann und Steffan 2013 wurde jedoch diskutiert, dass das Prostitutionsgesetz seine 
Ziele nicht in dem erwünschten Maße erreicht hat. Im Koalitionsvertrag auf Bundesebene 2013 
wurde vereinbart, weitere gesetzliche Maßnahmen zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes 
und zur Verbesserung ordnungsbehördlicher Kontrollmöglichkeiten zu schaffen. Das Ergebnis 
dieser Vereinbarung ist das seit dem 01.07.2017 in Kraft getretene Prostituiertenschutzgesetz. 
Kernelemente des ProstSchG sind gewerberechtliche Vorgaben für Prostitutionsbetriebe so-
wie eine Pflicht für Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter, sich persönlich behördlich anzumelden 
und regelmäßig gesundheitliche Pflichtberatungen wahrzunehmen. Im Mai 2019 legte die Lan-
desregierung Nordrhein-Westfalen dazu einen „Sachstandsbericht zur Umsetzung des Prosti-
tuiertenschutzgesetzes in NRW“ vor. Nach einem Bericht der Beratungseinrichtung „KOBER“ 
über die „Veränderungen und Auswirkungen durch das ProstSchG in Nordrhein -Westfalen“

Kölner Lebenslagenbericht 2020 
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156 
werden viele Personen, die sexuelle Dienstleistungen anbieten, durch das Prostituierten-
schutzgesetz nicht erreicht bzw. tauchen aus Angst vor Stigmatisierung und Weiterleitung ihrer 
personenbezogenen Daten an die Finanzverwaltung ins Dunkelfeld der Prostitution ab. Es lie-
gen keine verlässlichen empirischen Daten vor, wie viele Personen in der Prostitution tätig 
sind. Ebenso gibt es keine Erkenntnisse, für welchen Anteil der Sexarbeiterinnen und Sexar-
beiter das Gesetz Wirksamkeit entfaltet. Insgesamt bedarf es zu dieser Thematik weiterer Un-
tersuchungen und differenzierter Evaluationen.  
Das Bundesmodellprojekt „Unterstützung des A usstiegs aus der Prostitution“ zeigte, dass 
Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter mit Stigmatisierung und Ausgrenzung konfrontiert sind 
(Steffan et al. 2015).  
Vor dem Hintergrund der häufig extrem belastenden Rahmenbedingungen der Sexarbeit wer-
den zielgruppenspezifische Angebote zur Beratung und Unterstützung benötigt, die Sexarbei-
terinnen und Sexarbeiter wertschätzend gegenübertreten und diese Personengruppe nied-
rigschwellig erreichen.  
Nach § 19 Infektionsschutzgesetz (IfSG) ist es Aufgabe des öffentlichen Gesundheitsdienstes, 
Beratung, Untersuchung und ggf. auch Behandlung bei sexuell übertragbaren Erkrankungen 
(STD, inzwischen wird das Kürzel „STI“ = sexuell übertragbare Infektionen verwendet) sicher-
zustellen. Entsprechende Angebote sollen sich besonders an  Personen wenden, die ein er-
höhtes Infektionsrisiko haben, wozu auch Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter gehören. Die An-
gebote sollen anonym in Anspruch genommen werden können. Hierzu zählt auch die aufsu-
chende Arbeit. Nach der 2013 vom Robert-Koch-Institut durchgeführten Studie zu STI an ver-
schiedenen Orten der Sexarbeit (Outreach-Studie) sind folgende Faktoren mit einem erhöhten 
Risiko für eine STI verknüpft: junges Alter, kurze Tätigkeit in der Sexarbeit, Arbeit auf der 
Straße, Migrationshintergrund, geringe deutsche Sprachkenntnisse und prekäre Lebensum-
stände. Daraus folgert das RKI einen hohen Bedarf an aufsuchender Präventionsarbeit gemäß 
§ 19 IfSG sowie an ärztlicher Versorgung. 
Sexarbeit in Köln 
Wie in den meisten deutschen Großstädten findet auch in Köln Sexarbeit an unterschiedlichen 
Orten, in verschiedenen Formen und unter sehr vielfältigen Bedingungen statt.  Dabei zeigt 
sich laut Beobachtungen des Gesundheitsamtes (Stand 2018) der Trend, dass aufsuchende 
Arbeit und die Kontaktaufnahmen an Orten, an d enen offiziell Sexarbeit stattfindet, immer 
schwieriger wird. Straßensexarbeit in Köln findet vornehmlich an zwei Orten statt, in der 
Geestemünderstrasse in einem Industriegebiet im Kölner Norden und am Stadtrand im Kölner 
Süden, nahe dem Ortsteil Höningen. 
Dieses Kooperationsprojekt wurde von Ordnungsamt, Polizei, Gesundheitsamt und Sozial-
dienst katholischer Frauen (SkF e.V. Köln) konzipiert und eröffnet damit Frauen in besonders 
belasteten Lebenssituationen die Möglichkeit, sicherer arbeiten zu können. Seit Einführung 
des Prostituiertenschutzgesetzes ist die Anzahl der Frauen auf der Geestemünderstraße laut 
SKF e.V. Köln und Gesundheitsamt zurückgegangen. 55% der Sexarbeiterinnen, die auf der 
Geestemünderstraße arbeiten, konsumieren aktuell Drogen (Daten d es Kölner Gesundheits-
amtes 2018). 
Der Straßenstrich im Kölner -Süden nahe dem Ortsteil Höningen besteht schon ein halbes 
Jahrhundert. Dort stehen die Sexarbeiterinnen am Straßenrand oder arbeiten in Wohnmobilien 
und Wohnwagen und genießen im Gegensatz zu dem Gebiet der Geestemünderstraße keinen 
besonderen Schutz von Polizei und Ordnungsamt. Laut Gesundheitsamt arbeiten im Kölner 
Süden viele Frauen aus Bulgarien und wenige aus Rumänien. Viele der Frauen haben nur 
sehr geringe deutsche Sprachkenntnisse, eine M ehrzahl ist nicht krankenversichert und hat

Kölner Lebenslagenbericht 2020 
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keinen Zugang zur Regelversorgung. Viele dieser Frauen finden ihren Weg in das spezifische 
medizinische Angebot des Gesundheitsamtes in Köln. Seit 2015 ist die Anzahl der angetroffe-
nen Sexarbeiterinnen im Kölner Süden spürbar gesunken und liegt unterhalb von 30 ange-
troffenen Frauen pro Einsatz (Gesundheitsamt Köln).  
Die Saunen und großen Clubs liegen häufig in Gewerbegebieten oder am Rand von Ortschaf-
ten. Die Beobachtungen zeigten, das Saunen und große Clubs oftmals Einstiegsorte von jun-
gen Frauen ab 18 Jahren in das Sexbusiness sind. Viele der Sexarbeiterinnen kommen hier 
aus Süd/Osteuropa. (Rumänien, Bulgarien). Nach Beobachtungen des Gesundheitsamtes 
bleiben hier die Sexarbeiterinnen im Schnitt 3 Monate, woraus  sich eine hohe Fluktuation in 
den großen Betrieben ergibt. 
Die Stadt Köln hält insgesamt ein vielfältiges Angebot an Beratung und gesundheitlicher Hilfen 
für Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter vor. Eine umfassende und interdisziplinäre Gesamterhe-
bung der Er gebnisse der Fachstellen und Beratungsangeboten für Sexarbeiterinnen und 
Sexarbeiter in Köln ist anzustreben, um die sich stetig verändernden Bedarfe von Sexarbeit 
differenziert und kontinuierlich auswerten und das Angebot darauf gezielt ausrichten zu kön-
nen. 
Sexuell übertragbare Infektionen und HIV/Aids 
Sexuell übertragbare Krankheiten (STI) und HIV sind Krankheiten, deren Befund häufig im 
jungen Erwachsenenalter festgestellt wird und die Auswirkungen auf die Gesundheit in den 
späteren Lebensphasen haben können.  
In Deutschland unterliegen seit Einführung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) 2001 lediglich 
HIV und Syphilis einer (anonymen) Meldepflicht. Daten zu Syphilis und HIV werden regelmä-
ßig vom Robert Koch-Institut veröffentlicht (Abb. 72).  
Abb. 72 Syphilis-Neudiagnosen insgesamt in Köln, 2010 bis 2018 
 
Quelle: Robert Koch Institut 2019 
Demnach sind die Syphilis -Neudiagnosen seit dem Jahr 2010 um 80% ges tiegen. Im Jahr 
2010 waren es noch 256 Neudiagnosen in Köln, im Jahr 2018 bereits 461. Dieser Trend ist 
auch auf Landes- und Bundesebene zu beobachten (+63%, +80%). 
Die HIV-Neudiagnosen sind hingegen tendenziell sogar etwas rückläufig (Abb. 73).

Kölner Lebenslagenbericht 2020 
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158 
Abb. 73 HIV-Erstdiagnosen insgesamt in Köln, 2010 bis 2018 
 
Quelle: Robert Koch Institut 2019 
Im Jahr 2018 haben 114 Menschen in Köln ein positives Testergebnis erhalten. In NRW waren 
es rund 690 und deutschlandweit ca. 3.100 Personen. 
Das Thema HIV und Aids ist für die Stadt Köln mit einer großen Szene für Männer, die Sex 
mit Männern haben, ein relevantes Thema. Laut Robert Koch-Institut stellen Männer, die Sex 
mit Männern haben, die größte Transmissionsgruppe dar.  Belastbare Daten zu weiteren STI 
gibt es für Deutschland lediglich im Rahmen von unregelmäßigen Berichten oder Publikatio-
nen.  
Die Aidshilfe Köln und der Fachdienst „STI und sexuelle Gesundheit“ des Gesundheitsamtes 
Köln verzeichnen seit einigen Jahren einen Anstieg einzelner STI wie Syphilis, Gonorrhoe und 
Chlamydien. Diese stellen jedoch keine gesamtgesellschaftliche Bedrohung dar, da beide An-
gebote keinen Querschnitt der Bevölkerung adressieren. Dennoch sind diese Tendenzen z.B. 
vor dem Hintergrund zunehmender Antibiotika -Resistenzen für die Behandlung von Tripper 
(Gonokokken) und zum Teil schwieriger Zugänge zu medizinischer Versorgung relevant. 
Da sexuelle Gesundheit ein gesamtgesellschaftliches Thema ist und „STI in Deutschland zu 
einer hohen Krankheitslast führen“ (Bremer et al. 2017), wären einheitlich erfasste Daten inte-
ressant und hilfreich, um in gezielte Aufklärungs- und Testangebote zu investieren. „Ein Aus-
bau bestehender Beratungs- und Testangebote könnte eine frühzeitige Diagnose und Behand-
lung von STI erleichtern“ (Bremer et al. 2017). 
3.2.7 Wohnsituation von jungen Erwachsenen 
Junge Erwachsene haben andere Ansprüche an ihr Wohnumfeld als Kinder oder Personen in 
späteren Lebensphasen. So sind wichtige Merkmale eine zentrale Lage mit Einkaufs - und 
Ausgehmöglichkeiten sowie eine gute Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr. Da die Fa-
miliengründungsphase oftmals erst später in dieser Lebensphase eintritt, sind die Haushalte 
und die verfügbaren Wohnflächen kleiner. Auch in Köln gibt es Stadtteile, die von jungen Er-
wachsenen im Alter zwischen 18 und 34 Jahren präferiert werden und welche, die weniger 
beliebt sind. Die geringsten Anteilswerte sind in den linksrheinischen und vom Zentrum weiter 
entfernten Stadtteilen Widdersdorf (13%), Weiß (13%) und Hahnwald (14%) zu verzeichnen 
(Abb. 74).

Kölner Lebenslagenbericht 2020 
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159 
Abb. 74 Anteil der 18- bis 34-Jährigen an der Wohnbevölkerung nach Stadtteilen in Köln, 
31.12.2017 
 
Quelle: Stadt Köln - Amt für Stadtentwicklung und Statistik - Statistisches Informationssystem 
Die höchsten und gleichzeitig stark überdurchschnittlich en Anteile an jungen Erwachsenen 
gemessen an der Bevölkerung haben die Stadtteile Neustadt Süd (38%), Altstadt Nord (37%) 
und Altstadt Süd (36%). Die höchste Dichte an jungen Erwachsenen ist damit in der Innenstadt 
Kölns zu verorten. Durch die anwachsenden Studierendenzahlen ist auch der Bedarf an stu-
dentischem Wohnraum in Form von bezahlbaren kleinen Apartments und größeren Wohnge-
meinschaften in den hochschulnahen Stadtteilen gestiegen. Der bereits vorher bestehende 
Mangel an bezahlbarem Wohnraum in Kombination mit einer erhöhten Nachfrage führt zu ei-
ner steigenden Anspannung auf dem Wohnungsmarkt (vgl. Kap. 4.1.1). 
Weitere Befunde zum Thema Wohnen werden in Kap. 4.1 beschrieben.

Kölner Lebenslagenbericht 2020 
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160 
3.2.8 Zusammenfassung zur Lebensphase junges Erwachsenenalter 
Bildungs- und Berufsabschlüsse als entscheidende Faktoren für einen gelungenen Be-
rufseinstieg 
Das junge Erwachsenenalter umfasst die Lebensphase zwischen 18 und 34 Jahren. Die zent-
ralen biografischen Übergänge in dieser Zeit sind der Einstieg ins Berufsleben nach Abschluss 
der beruflichen Ausbildung bzw. die Phase der tertiären Ausbi ldung und der daran anschlie-
ßende Berufseinstieg. Im weiteren Verlauf dieses Lebensabschnitts spielen der berufliche Er-
folg und die Familiengründung sowie die Entstehung längerfristiger Partnerschaften eine zent-
rale Rolle. Deren Gelingen hängt in entscheidender Weise von der erfolgreichen Bewältigung 
der bildungsbezogenen Zugangsschwellen ab.    
Bildung  
Köln bietet eine große Auswahl an Ausbildungsstellen 
Der Ausbildungsstellenmarkt in Köln bietet quantitativ eine angemessene Auswahl an Ausbil-
dungsstellen. So kommen auf eine Bewerberin oder einen Bewerber in Köln im Jahr 2019 1,39 
Berufsausbildungsstellen, in NRW ist die Versorgungsquote mit 0,95 geringer.  Die meisten 
Bewerber sind im Jahr 2019 mit 63% männlich und zu 31% haben die Bewerberinnen und 
Bewerber keine deutsche Staatsangerhörigkeit.  
Junge Ausländerinnen und Ausländer benötigen mehr Unterstützung beim Übergang in 
eine Ausbildung und auf dem Weg zum Ausbildungserfolg 
Im Jahr 2018 haben 40.926 Personen am Berufsbildungssystem teilgenommen, davon befin-
den sich 3.194 Personen (8%) im Übergangssystem, weil ihnen ein direkter Einstieg in eine 
Berufsausbildung nicht möglich war. Im Landesdurchschnitt NRW lag dieser Anteil etwas hö-
her bei 11%. Während in Köln nur 5% der deutschen Berufsbildungsteilnehmer in diesem Sys-
tem sind, liegt der Anteil der Ausländerinnen und Ausländer, die diese Form der Unterstützung 
benötigen, bei 21%. Personen mit ausländischer Staatsbürgerschaft sind demnach häufiger 
von Problemen beim Übergang von der Schule in eine Ausbildung betroffen als Deutsche, was 
häufig auch im Zusammenhang mit sprachlichen Barrieren steht. Insbesondere für Auslände-
rinnen und Ausländer bildet der zweite Bildungsweg eine Möglichkeit, einen Hauptschulab-
schluss zu erwerben.  
Fast 90% der deutschen Staatsan gehörigen schlossen ihre Ausbildung 2017 erfolgreich ab. 
Im selben Jahr liegt die Erfolgsquote der ausländischen Auszubildenden mit 76% hingegen 
deutlich darunter. Auszubildende mit Migrationshintergrund weisen somit beim Erwerb eines 
beruflichen Ausbildungsabschlusses einen stärkeren Unterstützungsbedarf auf als Auszubil-
dende ohne Migrationshintergrund. 
Studierendenzahlen in den vergangenen zehn Jahren um 38% gestiegen 
Für die Phase des jungen Erwachsenenalters spielen in Köln die Hochschulen eine wichtige  
Rolle. Die Anzahl der Studierenden in Köln ist von 72.218 im Wintersemester 2010/2011 um 
38% auf 99.770 Studierende im Wintersemester 2017/2018 angestiegen, Köln ist damit ein 
beliebter Studienstandort. Allein im Wintersemester 2017/2018 haben 13.283 Pers onen ein 
Studium an einer der Kölner Hochschulen begonnen. Von allen eingeschriebenen Studieren-
den sind 53% weiblich und 12% ausländischer Herkunft, die zum Teil Bildungsinländer sind 
und zum Teil zum Studieren nach Deutschland gekommen sind. Gemessen an i hrem Anteil 
von 19% (2018) an der Bevölkerung Kölns, sind Ausländerinnen und Ausländer damit an den 
Kölner Hochschulen unterrepräsentiert.

Kölner Lebenslagenbericht 2020 
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161 
Erwerbstätigkeit 
Der Übergang von der schulischen oder beruflichen Ausbildung in die Arbeitswelt ist eine ent-
scheidende Weichenstellung im jungen Erwachsenenalter, da hier Defizite der bisherigen Bil-
dungs- und Sozialisationsverläufe ausschlaggebend sein können. 
Geringere Erwerbsbeteiligung von Frauen zeigt sich bereits im jungen Erwachsenenal-
ter 
Von den 273.436 Erwerbsfähigen im jüngeren Erwachsenenalter waren in 2018 199.308 Per-
sonen (73%) abhängig beschäftigt, darunter waren 157.106 Personen (58%) sozialversiche-
rungspflichtig beschäftigt.  
113.697 Personen (72% der sozialversicherungspflichtig B eschäftigen) haben in Vollzeit ge-
arbeitet und 43.409 Personen (28%) in Teilzeit. Dabei sind junge Frauen mit 67% seltener 
vollzeiterwerbstätig als junge Männer mit 77%, was mit dem Beginn der Familiengründungs-
phase und der Kinderbetreuung zusammenhängt. Durch die Familienphase und die verkürzten 
Arbeitszeiten haben einige Frauen demnach bereits im jüngeren Erwachsenenalter eine ge-
ringere Erwerbsbeteiligung und erwirtschaften weniger Erwerbseinkommen als Männer. Dies 
steht im engen Zusammenhang mit finanziellen Problemen in Alleinerziehendenhaushalten.  
Junge Erwachsene ausländischer Herkunft arbeiten häufiger für einen Niedriglohn 
Von den 113.697 Personen in sozialversicherungspflichtiger Vollzeitbeschäftigung haben 
19.260 Personen (17%) im Niedriglohnbereic h gearbeitet. Stark betroffen vom Niedriglohn 
sind junge Erwachsene ausländischer Herkunft. Diese befinden sich zu knapp 38% in einer 
schlecht bezahlten Vollzeitanstellung. 
Anteil befristeter Verträge bei jungen Erwachsenen in Köln höher als in NRW und Bund 
In Köln werden im Vergleich zum Land und zum Bund häufiger befristete Verträge vergeben. 
Ihr Anteil liegt bei den 18- bis 34-Jährigen bei 57% (NRW: 51%; Bund: 47%). Über die Hälfte 
der neu abgeschlossenen Arbeitsverträge in Köln haben demnach eine befris tete Laufzeit. 
Befristungen bergen aus Arbeitnehmersicht eine finanzielle Unsicherheit, die die Lebenspla-
nung der Betroffenen erschweren kann. Für jüngere Erwachsene bedeutet dies häufig, dass 
die Familiengründung aufgeschoben wird. 
Rückgang der Unterbeschäftigung und Arbeitslosigkeit von jungen Erwachsenen in den 
vergangenen zehn Jahren 
Im Jahr 2018 waren 19.491 Personen im Alter von 18 bis 34 Jahren unterbeschäftigt (dies 
umfasst Arbeitslose und Personen in einer Maßnahme der Arbeitsagentur), was einem Anteil 
von 7% in dieser Altersgruppe entspricht. Die Zahl der Unterbeschäftigten ist in dieser Alters-
gruppe zwischen 2010 und 2018 um 20 Prozentpunkte gesunken. Davon waren im Jahr 2018 
laut Bundesagentur für Arbeit 2.936 Menschen zwischen 15 und 25 Jahren in Köln als arbeits-
los registriert. Das macht 6% aller Arbeitslosen aus und entspricht einer Jugendarbeitslosigkeit 
von 5%. Im Jahr 2009 lag die Jugendarbeitslosenquote bei 8,6%, sie ist somit um 3,6 Prozent-
punkte zurückgegangen.  
Anteil der jungen Erwachse nen, die trotz Beschäftigung Transferleistungen beziehen 
müssen, ist seit 2015 um 25% gestiegen 
Leistungen der Mindestsicherung verhindern ein Absinken unter das Existenzminimum. Wenn 
aber junge Erwachsene darauf angewiesen sind, ist zu prüfen, inwieweit ein Erwerbseinstieg 
nicht gelungen ist. In Köln erhielten im Jahr 2018 2.173 junge Erwachsene unter 25 Jahren 
ergänzende Leistungen nach SGB II. Davon waren allerdings etwas mehr als die Hälfte in

Kölner Lebenslagenbericht 2020 
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162 
einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis. Seit dem Jahr 2015 ist die An-
zahl der sogenannten „Working Poor“ unter 25 Jahren in Köln um 25% gestiegen, was prob-
lematisch zu bewerten ist. Bei den sozialversicherungspflichtig sowie bei den Vollzeitbeschäf-
tigten mit ergänzendem Leistungsbezug ist die Zunahme mit 38% und 36% im Zeitraum von 
2015 bis 2018 noch stärker. Trotz der verbesserten konjunkturellen Lage und einer erhöhten 
Erwerbstätigkeit gibt es somit mehr junge Erwachsene, die auf Transferleistungen angewiesen 
sind. Hier sollte genau darauf geachtet werden, dass es nicht zu einer Verfestigung der Be-
nachteiligung bestimmter Personengruppen kommt . Weiterhin ist zu beachten,  dass durch 
eine Vollzeitarbeit auch ein Einkommen erwirtschaftet werd en kann, das zur Gestaltung der 
eigenen Lebensumstände befähigt.   
Materieller Lebensstandard 
Junge Erwachsene mit niedrigen Schul- und Berufsabschlüssen weisen ein hohes Ar-
mutsrisiko auf 
Während die überwiegende Zahl der Erwerbstätigen ein auskömmliches E inkommen erwirt-
schaftet, haben insbesondere die oben genannten Problemgruppen ein höheres Armutsrisiko. 
Dies zeigt sich auch in der Armutsrisikoquote von jungen Menschen im Alter zwischen 18 und 
34 Jahren, die bei durchschnittlich 29% liegt (Leben in Köln-Umfrage 2016). Damit haben ca. 
80.000 junge Erwachsene ein Armutsrisiko. In Köln steht dies auch im Zusammenhang mit der 
hohen Anzahl an Studierenden, die während ihrer Studienphase geringere Einkünfte aufwei-
sen. Bei Differenzierung nach Schulabschlüssen i st die relative Armut von Personen ohne 
Abschluss mit 81% am größten. Junge Erwachsene mit einem Hauptschul abschluss haben 
ein 49-prozentiges, jene mit einem Realschulabschluss ein 35-prozentiges und Personen mit 
Abitur ein 24-prozentiges Armutsrisiko. Auch eine abgeschlossene Berufsausbildung kann Ar-
mut verhindern: 62% der jungen Erwachsenen ohne beruflichen Abschluss liegen unterhalb 
der Armutsgrenze; von denen mit abgeschlossener beruflicher Ausbildung sind es 28% und 
von denen, die einen Fachschul - oder Hochschulabschluss haben, sind es 16%. So wirken 
sich bei einem Teil der jungen Erwachsenen eine krisenhafte schulische Laufbahn und 
schlechte Abschlüsse in niedrigen Erwerbschancen und unzureichendem Einkommen aus.  
Alleinerziehendenhaushalte beziehen überdurchschnittlich häufig Grundsicherung 
In Köln gibt es zum Jahresende 2018, über alle Altersgruppen hinweg, 20.482 Bedarfsgemein-
schaften mit Kindern unter 18 Jahren, was 35% aller Bedarfsgemeinschaften in Köln ent-
spricht. Von diesen sind nahezu die Hälfte Alleinerziehenden-Bedarfsgemeinschaften. Allein-
erziehendenhaushalte sind damit, gemessen an ihrem Anteil von 4% an allen Haushalten, im 
Grundsicherungsbezug stark überrepräsentiert.  
Zum Jahresende 2018 waren 28.170 junge Erwachsene im Alter zwischen 18 und 34 Jahren 
in Köln im SGB II-Leistungsbezug, davon 14.099 (50%) mit deutscher und 14.071 (50%) Per-
sonen mit einer ausländischen Staatsbürgerschaft. 
Familien mit vielen Kindern sind häufiger von Langzeitarbeitslosigkeit betroffen 
Von Langzeitarbeitslosigkeit sind 44.926 Bedarfsgemeinschaften insgesamt und 16.396 Be-
darfsgemeinschaften mit Kindern betroffen , unabhängig vom Alter der Eltern . In Bedarfsge-
meinschaften mit Kindern wohnt zu 80% mindestens ein erwachsener Langzeitleistungsbezie-
hender. Während der Anteil der Langzeitarbeitslosen-Bedarfsgemeinschaften mit einem Kind 
bei 76% liegt, steigt dieser bei zwei Kindern auf 83% und bei drei und mehr Kindern auf 84% 
an. Demnach sind vor allem kinderreiche Familien und Familien mit nur einem Erwachsenen 
von Einkommensarmut bedroht.

Kölner Lebenslagenbericht 2020 
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163 
Soziale Einbindung 
Die Mehrheit der jungen Erwachsenen in Köln ist ledig 
Ca. 188.000 der Personen im Alter von 18 bis 34 Jahren sind ledig (69%), während nur 23% 
verheiratet zusammenleben; sechs Prozent sind in einer festen, einget ragenen Lebenspart-
nerschaft und jeweils ein Prozent sind geschieden oder leben getrennt von ihrer Ehepartnerin 
oder ihrem Ehepartner. 96.799 Alleinlebende sind junge Menschen im Alter von 18 bis 34 
Jahren, von denen viele als sozial vernetzte Singles gut in dieser Form leben. 
Soziale Problemlagen häufen sich bei Alleinerziehenden 
Mehrere soziale Problemlagen können bei Alleinerziehenden zusammentreffen: Sie verfügen 
nicht über die Unterstützung durch eine/n Partner/in und können daher keine Arbeitsteilung in 
den Bereichen Familien - und Erwerbsarbeit vornehmen. Eine Vollzeiterwerbstätigkeit lässt 
sich oft mit der Alleinerziehung schlecht vereinbaren, daher sind Alleinerziehende finanziell 
schlechter abgesichert und weisen mit 63% ein sehr hohes Armutsrisiko a uf. In Köln gibt es 
im Jahr 2018 insgesamt über alle Altersgruppen hinweg 23.546 Alleinerziehendenhaushalte, 
was 4% aller Haushalte und 23% aller Haushalte mit Kindern ausmacht. Die höchsten Anteile 
an Alleinerziehendenhaushalten gibt es in im rechtsrheini schen Buchforst (32%) und Vingst 
(31%) sowie im linksrheinischen Kölner Norden in den Stadtteilen Chorweiler (31%), Lindwei-
ler (31%) und Bocklemünd-Mengenich (31%). Dies sind ebenfalls die Stadtteile, in denen die 
Armutsgefährdung - gemessen an der SGB II-Quote - überdurchschnittlich hoch ist.  
Kölnerinnen sind im Jahr 2017 bei der Geburt ihres ersten Kindes im Durchschnitt 31,2 
Jahre alt 
Im Jahr 2000 waren Frauen in Köln bei Geburt ihres ersten Kindes im Durchschnitt 30,5 Jahre 
alt, im Jahr 2017 waren sie im Durchschnitt 31,2 Jahre alt. Geringes Einkommen und befristete 
Beschäftigung können mit dazu beitragen, dass sich die Familiengründung verschiebt. Ein an-
derer Grund für diese Entwicklung kann in dem gestiegenen Anteil Studierender liegen, 
wodurch die Bildungsphase im Durchschnitt verlängert wird.  
Politische und zivilgesellschaftliche Einbindung 
Junge Erwachsene in Köln beteiligen sich weniger an Wahlen als andere Altersgruppen 
Junge Erwachsene nehmen die Möglichkeit zur politischen Mitgestaltung vergleichsweise we-
nig in Anspruch. In der Altersgruppe der 18- bis 34-Jährigen ist die Wahlbeteiligung am nied-
rigsten von allen Altersgruppen. Bei der Landtagswahl 2017 lag sie mit 58% unter dem Durch-
schnitt von 65% und bei der Bundestagswahlen 2017 mit 73% unter dem Durchschnitt von 
76%. Auch das in der „Leben in Köln“-Umfrage 2016 geäußerte politische Interesse ist gerin-
ger als in der übrigen (erwachsenen) Bevölkerung.  
Junge Erwachsene sind etwas seltener ehrenamtlich engagiert als ältere Altersgruppen 
Ebenfalls ist die zivilgesellschaftliche Teilhabe in Form des ehrenamtlichen Engagements bei 
jungen Erwachsenen geringer ausgeprägt als in anderen Altersgruppen. Insgesamt geben 
15% den befragten jungen Erwachsenen an, ehrenamtlich aktiv zu sein, bei allen Befragten 
waren es mit 18% drei Prozentpunkte mehr.  
Eine geringe Beteiligung in beiden Bereichen hängt unter anderem mit Bildungsferne zusam-
men. Das steht in Spannung zu dem Sachverhalt , dass Studierende, insbesondere in Köln, 
eine Teilgruppe der jungen Erwachsenen sind. Somit ist in dieser Phase auch von einem al-
tersbedingten geringeren Interesse zumindest an den etablierten Formen und Themen der 
politischen und zivilgesellschaftlichen Beteiligung auszugehen.

Kölner Lebenslagenbericht 2020 
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164 
Gesundheitslage  
Die überwiegende Mehrheit der jungen Erwachsenen in Köln fühlt sich gesund 
Die gesundheitliche Situation junger Erwachsener ist insgesamt positiv zu beurteilen, da hier 
Krankheiten weit seltener auftreten als in de n späteren Lebensphasen und somit auch die 
subjektive Gesundheitseinschätzung gut ausfällt. Laut der „Leben in Köln“-Umfrage 2016 be-
werten nur 3% der Kölnerinnen und Kölner in dieser Altersgruppe ihre eigene Gesundheit als 
schlecht. Dabei sinkt der Anteil derer, die ihre Gesundheit als schlecht einschätzen, mit stei-
gendem Einkommen. Bei Personen mit Migrationshintergrund (5%) fällt die subjektive Ge-
sundheitseinschätzung etwas und bei Schwerbehinderten (18%) deutlich schlechter aus.  
Studien zeigen: Cannabis ist die am häufigsten konsumierte illegale Droge unter jungen 
Erwachsenen 
Auf der Basis des deutschen Suchtsurveys 2018 wird davon ausgegangen, dass etwa 3,1% 
der Bevölkerung im Alter von 18 bis 64  Jahren eine Alkoholabhängigkeit aufweisen, das ent-
spräche in Köln schätzungsweise  22.400 Personen dieser Altersgruppe. Besonders häufig 
sind Männer von Alkoholsucht betroffen. Cannabis ist die am häufigsten konsumierte illegale 
Droge. In Köln gibt es schätzungsweise ca. 55.000 Nutzerinnen und Nutzer dieser Droge im 
Alter von 18 bis 59 Jahren. Diese Suchtmittel werden am häufigsten von Erwachsenen im Alter 
von 18 bis 39 Jahren konsumiert.  
Von psychischen Störungen sind vermehrt Männer, Personen mit schlechter materieller 
Lebenslage und Menschen mit Migrationshintergrund betroffen 
Psychische Störungen und Suchterkrankungen können in enger Wechselbeziehung miteinan-
der stehen, einander verstärken oder auslösen. Insbesondere Alkohol kann zu einer Form von 
psychischer Störung führen. Zu den Personen, die häufiger von p sychischen Störungen be-
troffen sind, zählen Männer, Personen in einer schlechteren ökonomischen Situation, insbe-
sondere SGB II-Beziehende, Menschen mit einem Migrationshintergrund und Personen aus 
einkommensschwachen Bezirken (Stadt Köln 2011a). Amtliche Daten zum vollen Umfang von 
psychischen Störungen in Köln liegen nicht vor. 
Fazit für die Lebenslagen junger Erwachsener  
Junge Erwachsene mit Migrationshintergrund und Alleinerziehende sind am stärksten 
belastet 
Die Lebensphase des jungen Erwachsenenalters ist von hoher Dynamik geprägt. In dieser 
Phase entscheidet sich, ob die vorherigen Bildungsverläufe in geeigneter Weise einen Einstieg 
in eine gute und auskömmliche Erwerbstätigkeit erschließen. In dieser Hinsicht werden erheb-
liche Unters chiede zwischen jungen Erwachsenen mit und ohne Migrationshintergrund er-
kennbar. Weiterhin unterscheiden sich Familien, in denen sich die Partner die Familien - und 
Erwerbsarbeit teilen können, von den Familien der Alleinerziehenden, in denen oft partner-
schaftliche Unterstützung und ein hinreichendes Einkommen fehlen. Für Politik und Verwal-
tung bilden diese und weitere Belastungen eine Herausforderung, um Fehlentwicklungen 
durch unterstützendes Handeln zu vermeiden.

Kölner Lebenslagenbericht 2020 
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165 
3.3 Mittleres Erwachsenenalter 
Das folgende Kapitel beschreibt die Lebenslagen von Personen im mittleren Erwachsenenal-
ter von 35 bis unter 65 Jahren. In dieser Lebensphase bildet die Teilhabe am Erwerbsleben 
einen Schwerpunkt der Lebensgestaltung. Ein Teil dieser Personen ist für den Unterhalt einer 
Familie verantwortlich und somit für den Erwerb eines ausreichenden Haushaltseinkommens. 
Voraussetzung dafür sind neben der beruflichen Qualifikation (und bei Migranten ggf. einer 
Arbeitserlaubnis) vor allem eine gute Gesundheit und Leistungsfähigkeit. Der Lebenslagenbe-
reich Bildung steht in dieser Phase nicht im Vordergrund, spielt aber noch in Form von Wei-
terbildung/ lebenslangem Lernen eine Rolle, nicht zuletzt wegen der Digitalisierung und des 
zügigen Wandels von Technologien und Arbeitsprozessen. Aufg rund der hohen Bedeutung, 
die der Erwerbsarbeit in dieser Lebensphase zukommt, ist der Verlust des Arbeitsplatzes ein 
elementares Risiko.  
Ein wichtiger Baustein im mittleren Lebensalter ist zunächst die Teilhabe am Erwerbsleben 
statt Arbeitslosigkeit. Dabei können Qualifikationsdefizite, der Rechtsstatus (von Ausländerin-
nen und Ausländern) und die Arbeitsmarktlage Hindernisse darstellen. Weiterhin ist der Grad 
der Teilhabe am Erwerbsleben durch berufliche Aufstiege relevant. Hindernisse beim berufli-
chen Aufstieg können Grenzen der Qualifikation, geschlechtsspezifische Chancenungleich-
heit, familiäre Verpflichtungen, wirtschaftliche Krisen mit Arbeitsmarktfolge oder auch Einbrü-
che der individuellen Leistungsfähigkeit wegen physischer oder psychischer Erkrankung oder 
Behinderung sein. Nicht zuletzt spielt der Aufbau stabiler sozialer Netzwerke und ggf. die Fa-
milienerweiterung eine Rolle. Im Hinblick darauf können Problematiken durch die mangelnde 
Einbindung in den Arbeitsmarkt entstehen wie z.B. fehlende materi elle Ressourcen sowie 
Schwierigkeiten bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. 
In dieser Lebensphase entscheidet sich, welche sozialen Aufstiegsprozesse stattfinden. Dies 
impliziert allerdings auch das Risiko eines sozialen Abstiegs, der durch unterschiedliche Fak-
toren ausgelöst werden kann: Gesundheitliche Einschränkungen durch physische oder psy-
chische Erkrankungen, Suchterkrankungen und Minderung der Erwerbsfähigkeit, Arbeitslosig-
keit mit geringer Chance des Wiedereinstiegs, Überschuldung sowie das Zerbrechen familiä-
rer Netzwerke und damit einhergehende Singularisierung und Alleinerziehung. Besonders dra-
matisch verlaufen Abstiegsprozesse, in denen Risiken aus mehreren Bereichen kumulieren, 
wie z.B. Überschuldung und Suchterkrankung, diese stellen eine besondere Herausforderung 
dar. 
Im Jahr 2018 leben in Köln 449.943 Personen im mittleren Erwachsenenalter  (Abb. 75). Sie 
machen damit einen Anteil von 41% an der Ges amtbevölkerung Kölns aus. Das Geschlech-
terverhältnis ist ausgewogen, und der Anteil der Menschen mit Schwerbehinderung liegt zum 
Jahresende 2017 bei 8%.

Kölner Lebenslagenbericht 2020 
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166 
Abb. 75 35- bis 64-Jährige in Köln nach Altersgruppen, Geschlecht, Migrationshintergrund 
und Schwerbehinderung, 31.12.2018 
 
Quelle: Stadt Köln - Amt für Statistik und Stadtentwicklung - Statistisches Informationssystem 
Anm.: Die Daten zu Menschen mit Schwerbehinderung beziehen sich auf den Stichtag 31.12.2017 
Der Anteil der Menschen mit Migrationshintergrund beträgt in dieser Altersgruppe 36% 
(163.424) und ist damit nur geringfügig niedriger als der Anteil in der Gesamtbevölkerung mit 
39%. Im Folgenden wird immer dann, wenn keine Daten nach Migrationshintergrund zur Ver-
fügung stehen, auf das Merkmal Staatsbürgerschaft zurückgriffen. Dies ist vor allem in der 
Arbeitsmarktstatistik der Fall, da dort nur die Staatsbürgerschaft statistisch erfasst wird. Der 
Anteil der Ausländerinnen und Ausländer im mittleren Erwachsenenalter beträgt im Jahr 2018 
21% (94.232) und liegt damit zwei Prozentpunkte über dem Kölner Durchschnittswert von 19% 
(vgl. Kap. 2.1.3). Im Großen und Ganzen sind die Anteile der Menschen mit Migrationshinter-
grund und der ausländischen Staatsbürgerinnen und -bürger in dieser Altersgruppe ähnlich 
den Anteilen für die Kölner Bevölkerung insgesamt. 
3.3.1 Qualifikation und Teilnahme an Fort- und Weiterbildungen sowie Umschulun-
gen im mittleren Alter 
Auf die abgeschlossene Schulausbildung aufbauend folgen in der Lebensphase der jungen 
Erwachsenen weitere schulische oder berufliche Qualifizierungen mit entsprechenden Ab-
schlüssen. Im mittleren Erwachsenenalter von 35 bis 64 Jahr en ist davon auszugehen, dass 
die Phase der beruflichen Ausbildung überwiegend abgeschlossen ist. Als qualifiziert gilt, wer 
eine abgeschlossene berufliche Ausbildung, einen Fachschulabschluss (Meister- bzw. Tech-
nikerschule) oder einen (Fach-)Hochschulabschluss vorweisen kann. Dem gegenüber stehen

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167 
Personen ohne beruflichen Abschluss, die im Hinblick auf ihre Arbeitsmarktchancen beson-
ders gefährdet sind. Sie sind einem höheren Risiko von Arbeitslosigkeit oder atypischen Be-
schäftigungsformen mit schlechter Vergütung ausgesetzt (Keller 2018).  
Die Ergebnisse der „Leben in Köln‟-Umfrage 2016 zeigen, dass die meisten Erwachsenen im 
mittleren Alter beruflich qualifiziert sind (86%), wobei kein Unterschied nach Geschlecht aus-
gemacht werden kann (Abb. 76). Dies bedeutet im Umkehrschluss, dass 14% der Befragten 
im mittleren Erwachsenenalter keine berufliche Qualifizierung vorweisen können und damit 
einem größeren Risiko unterliegen, nicht in dem Umfang am Erwerbsleben teilzunehmen zu 
können, wie dies potenziell gewünscht ist.90 
Abb. 76 Anteil qualifizierter Personen von 35 bis 64 Jahren nach Geschlecht, Migrationshin-
tergrund und Schwerbehinderung in Köln, 2016 
 
Quelle: Stadt Köln - Amt für Stadtentwicklung und Statistik, „Leben in Köln“ - Umfrage 2016 
Aus dem Vergleich zwischen Menschen mit und ohne Migrationshintergrund geht hervor, dass 
Personen mit Migrationshintergrund mit 72% seltener einen berufsqualifizierenden Abschluss 
vorweisen können als Personen ohne Migrationshintergrund. Diese geben zu 91% an, min-
destens eine Ausbildung abgeschlossen zu haben. Ähnliches resultiert auch aus dem Ver-
gleich von Menschen mit und ohne Schwerbehinderung. Menschen mit anerkannten Schwer-
behinderungen haben häufiger keinen Berufsabschluss und sind dementsprechend seltener 
qualifiziert, was auch daran liegt, dass diese Bevölkerungsgruppe häufig keine Möglichkeit 
erhält, eine reguläre berufliche Ausbildung zu absolvieren. Hier lie gt die Differenz bei neun 
Prozentpunkten (87% vs. 78%). Menschen mit Migrationshintergrund und Menschen mit 
Schwerbehinderung sind damit stärker von einer mangelnden Teilhabe am Erwerbsleben be-
droht. 
 
90  Als qualifiiziert gilt hier, wer eine abgeschlossene Berufsausbildung, einen Fachschul- oder (Fach-) Fazit: In 
Chorweiler Hochschulabschluss angegeben hat.

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168 
Fort- und Weiterbildung 
Die Teilnahme an Weiterbildungsm aßnahmen kann das Risiko von Arbeitslosigkeit reduzie-
ren. Ergebnisse der „Leben in Köln“ -Umfrage 2016 zeigen, dass 38% der Befragten im Jahr 
vor der Befragung an einer (beruflichen oder privaten) Fort- oder Weiterbildung teilgenommen 
haben, davon 37% der Männer und 39% der Frauen (Abb. 77).  
Abb. 77 Weiterbildungsquoten von Personen von 35 bis 64 Jahren nach Geschlecht, Migrati-
onshintergrund und Schwerbehinderung in Köln, 2016 
 
Quelle: Stadt Köln - Amt für Stadtentwicklung und Statistik, „Leben in Köln“ - Umfrage 2016 
Unterschiede in der Teilnahmefrequenz gibt es nach Migrationshintergrund und nach Schwer-
behinderung. Menschen, die keinen Migrationshintergrund haben, geben zu 41% an, dass sie 
an einer Fortbildung teilgenommen haben, bei Menschen mit Migrationshintergrund sind es 
mit 30% elf Prozentpunkte weniger. Einen ähnlichen Abstand ergibt auch eine Auswertung 
nach Schwerbehinderung. Hier liegen die Anteile bei 39% der Menschen ohne Schwerbehin-
derung gegenüber 26% der Menschen mit einer Schwerbehinderung. Menschen mit Migrati-
onshintergrund sowie Menschen mit einer Schwerbehinderung nehmen demnach in deutlich 
geringerem Maße Fort- und Weiterbildungsangebote wahr und sind entsprechend stärker ge-
fährdet, arbeitslos zu werden. 
Umschulung 
Wenn eine Weiterbeschäftigung durch Krankheit oder durch ein Unterangebot an Beschäfti-
gungsmöglichkeiten im erlernten Beruf nicht mehr gewährleistet werden kann, wird häufig eine 
Umschulung angestrebt. Durch eine solche Umschulung können Abschlüsse erworben wer-
den, die den Berufsausbildungsabschlüssen oder schulischen Ausbildungsabschlüssen ent-
sprechen. In Deutschland gibt es vier Formen der Umschulung: Zum einen gibt es die betrieb-
liche Einzelumschulung, welche einer betrieblichen Ausbildung ähnelt, die über einen Ausbil-
dungsvertrag mit Abschlussprüfung geregelt wird und je nach persönlichen Voraussetzungen 
in ihrer Dauer verkürzt werden kann. Zum anderen gibt es die schulische Umsc hulung bei 
einem Bildungsträger. Diese wird bei einer Umschulung in Vollzeit in einem Zeitraum von 16 
bis 28 Monaten durchgeführt, bezieht sowohl theoretische als auch praktische Elemente ein 
und wird mit einer Prüfung abgeschlossen. Neben diesen beiden häufigsten Formen der Um-

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169 
schulung gibt es auch zwei weitere Wege, einen anerkannten Berufsabschluss über eine För-
derung der beruflichen Weiterbildung zu erlangen: Die Vorbereitung einer Externenprüfung bei 
einem Bildungsträger, die in sechs Monaten auf die be reits vorhandene Berufserfahrung im 
Zielberuf aufbaut, sowie Teilqualifizierungsmodelle. Bei diesen wird in Qualifizierungsmodulen 
ebenfalls auf die Externenprüfung hingearbeitet. Als Teilqualifizierungsmodell gilt z.B. das Köl-
ner Bildungsmodell. 91 Bei Erf üllung bestimmter Voraussetzungen können Umschulungen 
durch die Renten- sowie Unfallversicherung, die Agentur für Arbeit, das Jobcenter oder auch 
Berufsgenossenschaften gefördert werden. Umschulungsmaßnahmen können auch Personen 
ohne eine Erstausbildung in Anspruch nehmen.  
Die aktuellen Daten der Bundesagentur für Arbeit (BA) weisen nicht die Gesamtzahl der Per-
sonen in Köln aus, die sich in einer Umschulung befinden. Die Statistik erfasst nur für Deutsch-
land und NRW alle genannten Träger und Arten der Umschulung. Dabei gibt es in NRW 19.258 
und im Bund 70.663 Personen, die im Dezember 2018 an einer Maßnahme mit dem Ziel einer 
Vollqualifizierung für einen Beruf teilgenommen haben. Um eine Referenzgröße für Köln zu 
haben, können an dieser Stelle weitere Daten  zu den geförderten Maßnahmen der Ar-
beitsagentur betrachtet werden. Im Mai 2017 befanden sich in Deutschland 200.660 Personen 
im Bestand der Arbeitsagentur zur Förderung der beruflichen Weiterbildung. In NRW waren 
es zur selben Zeit 42.788 und in Köln 2.095. Unter den Teilnehmerinnen und Teilnehmern 
befinden sich in etwa so viele Frauen wie Männer sowie ein erhöhter Anteil an Ausländerinnen 
und Ausländern.  
3.3.2 Erwerbsbeteiligung im mittleren Alter 
Besonders im mittleren Lebensalter stellt die Teilhabe am Erwerbssystem eine zentrale Vor -
aussetzung für soziale Teilhabe dar. Die Erwerbsbeteiligung wirkt sich in vielfältiger Weise auf 
die persönliche Entwicklung aus, kann sinnstiftend sein und ermöglicht den Erwerb des eige-
nen Lebensunterhaltes und ggf. den der Familie. Mit der Teilhabe am Arbeitsleben sind zudem 
wechselseitige Anerkennung und sozialer Status verbunden. Die Qualität der Erwerbsbeteili-
gung drückt sich u.a. in einer angemessenen Vergütung aus. Der mögliche Lebensstandard 
wird maßgeblich durch das Erwerbseinkommen definiert, und materielle Notlagen werden 
dadurch abgewendet. Der Lebensstandard,  der durch Erwerbseinkommen ermöglicht wird, 
wirkt sich auch auf den Spielraum aus, eine Familie unterhalten und eine gute Wohnqualität 
erreichen zu können. Des Weiteren können über den Arbeitsplatz soziale Beziehungen ge-
knüpft werden, die in mehreren Hins ichten bereichernd wirken können. Sie erweitern den 
Freundeskreis und die Möglichkeiten der Freizeitgestaltung, können partizipationsfördernd im 
Hinblick auf Vereins- und Parteimitgliedschaften wirken und sich im Bedarfsfall auch zu infor-
mellen Unterstützungssystemen entwickeln. 
Unfreiwillige Erwerbslosigkeit kann hingegen zu einem Ausschluss aus mehreren Lebensbe-
reichen führen. Wer materiell nicht unabhängig ist, hat geringere Chancen, ein selbstbestimm-
tes Leben zu führen als Personen, die von Transferleistungen unabhängig sind. Darüber hin-
aus werden mit einer regulären Beschäftigung Ansprüche auf Leistungen der Sozialversiche-
rung erworben. Gelingt der Aufbau von Rentenansprüchen im Erwerbsalter nur zu einem ge-
ringen Umfang, erhöht dies das Risiko von Altersarmut, sofern kein anderweitiges Vermögen 
vorhanden ist. Schließlich kann Erwerbslosigkeit auch zu mangelnder sozialer Einbindung und 
geringerer Partizipation führen. 
Die Erwerbsarbeit wird darüber hinaus von gesellschaftlichen Trends und gesetzlichen Ände-
rungen beeinflusst (MAIS NRW 2016: S. 57). Durch die schrittweise Einführung der Rente mit 
 
91  Weitere Informationen abrufbar unter: https://www.koelner-bildungsmodell.de/

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170 
67 Jahren sowie die Einschränkungen der Frühverrentungsmöglichkeiten bleiben Menschen 
länger im Beruf. Die Zunahme der Erwerbsbeteiligung von Frauen (Brenke 2015) m uss im 
Zusammenhang mit den Kinderbetreuungsmöglichkeiten und der Einführung des Elterngeldes 
gesehen werden, welches Anreize zu einer kürzeren Unterbrechung der Erwerbsarbeit nach 
der Geburt eines Kindes setzt (Spieß 2013: S. 271). Diese mehrdimensionalen Implikationen 
der Erwerbstätigkeit sind vor allem auch dann zu berücksichtigen, wenn es darum geht, bei 
Verlust des Arbeitsplatzes das Risiko sowie das Ausmaß der mangelnden sozialen Teilhabe 
abschätzen zu können.  
Abb. 78 zeigt die Struktur der Erwerbstätigkeit in Köln über alle Altersgrenzen hinweg. Perso-
nengruppen mit potenziell erhöhten Problem- und Bedarfslagen sind in Rot gehalten.  
Abb. 78 Struktur der Erwerbstätigkeit in Köln insgesamt, 31.12.2018 
 
Quelle:  Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Stadt Köln - Amt für Stadtent-
wicklung und Statistik - Statistisches Informationssystem 
Anm.:  Die Zahlen zu Selbstständigen sind aus dem Jahr 2017 und beziehen sich auf den Wohnort Köln. 
Die Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter umfasst am Jahresende 2018 rd. 723.400 Personen 
im Alter von 18 bis 64 Jahren. Sie gliedert sich folgendermaßen auf:  
• Rd. 587.000 Persone n sind erwerbstätig (81%) und rd. 136.400 nicht erwerbstätig 
(19%).  
• Von den Erwerbstätigen sind rd. 520.000 abhängig beschäftigt und 67.000 Selbststän-
dige. Von den nicht Erwerbstätigen sind rd. 61.000 unterbeschäftigt (darunter rd. 
46.000 Arbeitslose) und rd. 75.300 Nichterwerbspersonen, die dem Arbeitsmarkt nicht 
zur Verfügung stehen. Bezogen auf alle Personen im erwerbsfähigen Alter sind 72% 
abhängig Beschäftigte, 9% Selbstständige, 8% Unterbeschäftigte (darunter 6% Ar-
beitslose und 2% in Maßnahmen) sowie 10% Nichterwerbspersonen. 
• Von den abhängig Beschäftigten sind rd. 419.000 sozialversicherungspflichtig beschäf-
tigt (81%) und rd. 101.000 geringfügig beschäftigt (19%). 
• Von den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten arbeiten 7 1% in Vollzeit und 29% 
in Teilzeit. 
• Von den geringfügig entlohnten Beschäftigten sind 61% ausschließlich geringfügig be-
schäftigt, während 39% eine geringfügige Beschäftigung als Nebenjob haben.

Kölner Lebenslagenbericht 2020 
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171 
Betrachtet man die rot markierten Personengruppen in einer prekären Erwerbssituation, so  
waren am Jahresende 2018 in Köln 61.113 Personen unterbeschäftigt, darunter 45.968 ar-
beitslos Gemeldete. Personen, die ausschließlich geringfügig beschäftigt sind, sind aufgrund 
ihres geringen Einkommens ebenfalls gefährdet, zu verarmen. In Köln sind dies  62.171 Per-
sonen. Ebenso sind weitere 44.166 Personen  armutsgefährdet, die in einer sozialversiche-
rungspflichtigen Beschäftigung arbeiten und ein Einkommen im Niedriglohnbereich beziehen. 
Erwerbstätige 
Die Zahl der Erwerbstätigen setzt sich zusammen aus den Selbstständigen und den abhängig 
Beschäftigten. In der Stadt Köln waren im Jahr 2017 92 jahresdurchschnittlich 745.413 Perso-
nen im Alter von 15 bis 64 Jahren erwerbsfähig.  93 Davon waren rund 550.000 Personen er-
werbstätig. Als ein Maß zur Darstellung der Erwerbsbeteiligung der Bevölkerung im erwerbs-
fähigen Alter stellt die Erwerbstätigenquote einen Indikator für die wirtschaftlichen Gegeben-
heiten einer Gebietseinheit dar. Für das Jahr 2017 ergibt sich für Köln eine Erwerbstätigen-
quote von 74% (Abb. 79). 
Abb. 79 Erwerbstätigenquoten im erwerbsfähigen Alter von 15 bis 64 Jahren in Köln, 2005 
bis 2017 
 
Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder  
Im Zeitraum von 2005 bis 2017 ist die Erwerbstätigenquote in Köln um 15 Prozentpunkte an-
gestiegen. Die Erwerbsbeteiligung der Personen mit einem Migrationshintergrund hat sich po-
sitiv entwickelt,94 sie liegt dennoch unter dem Gesamtdurchschnitt und deutlich unter dem der 
Personen ohne Migrationshintergrund. So lag die Erwerbsbeteiligung der Menschen mit Mig-
rationshintergrund 2005 bei 37% und ist bis 2017 um 23 Prozentpunkte auf 60% angestiegen. 
Die Erwerbsbeteiligung der Personen ohne Migrationshintergrund liegt dagegen bei über 80%. 
 
92  Die Erwerbstätigenzahlen liegen uns nur für das Jahr 2017 vor,  zur Berechnung der Erwerbstätigenquoten 
wird daher die erwerbsfähige Bevölkerung aus dem gleichen Jahr heran gezogen. 
93  Zur erwerbsfähigen Bevölkerung werden hier schon Personen ab 15 Jahren gerechnet, was der Definition 
der Bundesagentur für Arbeit entspricht. Der in Kapitel 0 dargestellte Jugendquotient grenzt dagegen die 
erwerbsfähige Bevölkerung ab 18 Jahren ab. 
94  Zu den Personen mit Migrationshintergrund zählt die Bundesagentur für Arbeit alle Ausländerinnen und 
Ausländer, Personen, die seit 1950 in das Gebiet der heutigen Bundesrepublik Deutschland zugewandert 
sind sowie Personen mit einem zugewanderten Elternteil.

Kölner Lebenslagenbericht 2020 
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172 
Die Erwerbstätigenquote der Frauen hat sich mit 70% an die Quote der Männer, die 77% be-
trägt, angenähert. Es bleibt abzuwarten, ob sich die Quoten der Menschen mit Migrationshin-
tergrund und der Frauen in der nächsten Ze it noch weiter an den Gesamtwert annähern. An 
dieser Stelle fehlen Daten zu den Personen mit einer Schwerbehinderung. Diese werden in 
der Statistik der Bundesagentur für Arbeit getrennt erfasst.   
Mit einer durchschnittlichen Erwerbstätigenquote von 74% li egt die Stadt Köln zwischen den 
Quoten in Nordrhein-Westfalen mit 71% und Deutschland mit 75% (2016). Auch auf Landes - 
und Bundesebene haben die Erwerbstätigenquoten im gleichen Zeitraum zugenommen. Da-
her kann davon ausgegangen werden, dass die positive Entwicklung in Köln mit einer positiven 
gesamtwirtschaftlichen Entwicklung zusammenhängt, was sich in einer erhöhten Erwerbsbe-
teiligung ausdrückt. 
(a) Abhängig Beschäftigte 
Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte 
Von den jahresdurchschnittlich 748.716 Erwerbsfähigen im Alter von 15 bis unter 65 Jahren 
waren 419.835 Personen im Jahr 2018 am Wohnort Köln sozialversicherungspflichtig beschäf-
tigt.95 Dies entspricht einer Quote der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten (SVP-Quote) 
von 56%. Im zeitlichen Verlauf seit 2013 nahm die Gesamtzahl der Personen im erwerbsfähi-
gen Alter und die der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in Köln stetig zu (Abb. 80).   
Abb. 80 Quoten der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten im erwerbsfähigen Alter von 
15 bis 64 Jahren in Köln, 2013 bis 2018 
 
Quelle:  Statistik der Bundesagentur für Arbeit  
Anm.:  Hier werden nur die Daten nach der Revision der Beschäftigtenstatistik der Bundesagentur für Arbeit im Jahr 2013 
aufgeführt. 
 
95  Zur erwerbsfähigen Bevölkerung werden hier schon Personen ab 15 Jahren gerechnet, was der Definition 
der Bundesagentur für Arbeit entspricht.

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173 
So gab es im Jahr 2013 insgesamt 717.410 Personen im Erwerbsalter, von denen 368.401 
Personen einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit nachgingen. Das entspricht einer 
Quote der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten (SVP-Quote) von 51%. Währenddessen 
liegt die SVP-Quote für das Jahr 201 8 bei etwa 56% und hat sich somit zwischen 2013 und 
2017 um fünf Prozentpunkte erhöht. Von den erwerbstätigen Männern sind zur Jahresmitt e 
2018 ca. 60% und von den erwerbstätigen Frauen 53% sozialversicherungspflichtig beschäf-
tigt. Obwohl die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung von Männern und Frauen im Zeit-
raum von 2013 bis 201 8 um fünf Prozentpunkte gestiegen ist , sind die Abständ e nahezu 
gleichgeblieben. Der Anteil der Ausländerinnen und Ausländer, die sozialversicherungspflich-
tig beschäftigt sind, hat sich im selben Zeitraum um sieben Prozentpunkte von 37% auf 44% 
erhöht. Dennoch sind Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit in deutlich geringerem 
Maße als Personen mit der deutschen Staatsbürgerschaft sozialversicherungspflichtig be-
schäftigt. 
Zur besseren Einordnung können die SVP-Quoten in Köln mit denen in Nordrhein -Westfalen 
und auf Bundesebene verglichen werden (Abb. 81). In Nordrhein-Westfalen lag die SVP-Quote 
im Jahr 2018 bei 58%, Deutschland weist im selben Jahr eine SVP -Quote von 61% auf. Die 
zeitliche Entwicklung gestaltet sich auf allen drei Ebenen ähnlich , die SVP-Quoten sind seit 
dem Jahr 2013 um fünf bis sechs Prozentpunkte gestiegen. 
Abb. 81 Quoten der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten im erwerbsfähigen Alter von 
15 bis 64 Jahren im überregionalen Vergleich, 2013 bis 2018 
 
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit  
Eine Sonderauswertung des Statistik-Service West der BA liefert Daten nach dem Beschäfti-
gungsumfang der Kölnerinnen und Kölner für das Jahr 2018. Demnach sind im aktuellen Jahr 
419.835 Personen von 15 bis unter 65 Jahren in Köln in einer sozialversicherungspflichtigen 
Beschäftigung, davon 296.407 (71%) in einer Vollzeit- und 123.428 (29%) in einer Teilzeitbe-
schäftigung (Tab. 27). 
Tab. 27 Beschäftigungsumfang der Kölner Bevölkerung nach Altersgruppen, 31.12.2018  
 
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit  
Anzahl Anteil in % Anzahl Anteil in % Anzahl Anteil in % Anzahl Anteil in %
Vollzeit 296.407 71% 1.014 95% 113.697 72% 181.696 69%
Teilzeit 123.428 29% 53 5% 43.409 28% 79.966 31%
insgesamt 419.835 100% 1.067 100% 157.106 100% 261.662 100%
insgesamt unter 18 J. 18 bis 34 J. 35 bis 64 J.

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174 
Ein differenzierteres Bild ergibt die Betrachtung nach Altersgruppen. Danach sinkt der Vollzeit-
anteil von 95% im Alter unter 18 Jahren  über 72% im jungen Erwachsenenalter auf 69% im 
mittleren Erwachsenenalter.  
Auch nach Geschlecht und nach Staatsbürgerschaft ergeben sich Unterschiede im Beschäfti-
gungsumfang. Im Jahr 2018 waren in Köln über alle Altersgruppen hinweg 8 3% der Männer, 
aber nur 57% der Frauen in einer Vollzeitbeschäftigung. Im Alter zwischen 35 und 64 Jahren, 
also in der Familienphase, ist dieser Unterschied noch stärker (Abb. 54). 
Abb. 82 Beschäftigungsumfang im Alter von 35 bis 64 Jahren in Köln, 31.12.2018  
 
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit  
Hier sind 86% der Männer und nur 51% der Frauen vollzeiterwerbstätig. Fast jede zweite Frau 
im mittleren Alter hat demnach im Jahr 2018 in Teilzeit gearbeitet. Frauen können somit häufig 
nicht in dem Umfang für ihre Rente vorsorgen wie Männer, was das Risiko von Armut im Alter 
begünstigen kann. Bei deutschen und ausländischen sozialversicherungspflichtig Beschäftig-
ten sind die Unterschiede geringer. Hier waren Ausländerinnen und Ausländer mit einem Voll-
zeitanteil von insgesamt 66% nur geringfügig weniger in Vollzeit beschäftigt als deutsche 
Staatsbürgerinnen und -bürger mit einem Anteil von 71%. Im mittleren Erwachsenenalter lie-
gen diese Anteile auf demselben Niveau (D: 70%; A: 64%). 
Von den 404.702 sozialversicherungspflichtig beschäftigten Kölnerinnen und Kölnern arbeiten 
im Juni 2017 283.027 innerhalb und 121.675 außerhalb Kölns. Demnach sind 30% der Kölne-
rinnen und Kölner als Auspendlerinnen und Auspendler zu bezeichnen, da ihr Arbeitsplatz 
außerhalb des Stadtgebiets liegt. Zugleich gibt es 270.118 Personen, die in Köln arbeiten und 
deren Wohnort außerhalb Kölns liegt. Diese Personen können als Einpendlerinnen und Ein-
pendler bezeichnet werden und machen fast 49% aller sozialversicherungspflichtig Beschäf-
tigten am Arbeitsort Köln aus. Diese Anteile sind in den vergangenen Jahren nahezu unver-
ändert geblieben, wobei der Anteil der einpendelnden Personen stets höher war als der Anteil 
der auspendelnden Personen.  
Geringfügig Beschäftigte 
Die Zahl der abhängig Beschäftigten setzt sic h zusammen aus der Zahl der sozialversiche-
rungspflichtig Beschäftigten (vom Umfang her in Teilzeit oder in Vollzeit) und der geringfügig 
Beschäftigten („Mini-Job“), die in diesem Beschäftigungsverhältnis entweder ausschließlich  
oder in Nebenbeschäftigung tätig sind. Unterschieden werden drei Formen der geringfügigen 
Beschäftigung:  
Die erste Form ist die kurzfristige Beschäftigung von längstens drei Monaten oder 70 Arbeits-
tagen.

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175 
Die zweite Form bezieht sich auf das Monatsentgelt, welches regelmäßig nicht mehr als 450 
Euro beträgt, was als geringfügig entlohnte Beschäftigung (GeB) gilt und auch in der BA-Sta-
tistik so veröffentlicht wird.  
Die dritte Form bezieht die Definition auf alle geringfügig entlohnten Beschäftigungen in Pri-
vathaushalten.96  
Im Folgenden werden Daten zur zweiten Form der geringfügigen Beschäftigung dargestellt. 
Darüber hinaus gibt es eine Beschäftigung in der Gleitzone zwischen 450 und 850 Euro, in der 
die Sozialabgaben stetig bis zum vollen Satz ansteigen („Midi-Job“). 
Zum Jahresende 2018 waren nach der Bundesagentur für Arbeit insgesamt 101.231 Kölnerin-
nen und Kölner in einer GeB tätig, davon 62.171 (61%) ausschließlich geringfügig beschäftigt 
und 39.060 (39%) als Nebenjob (Abb. 83).  
Abb. 83 Geringfügig entlohnte Beschäftigung insgesamt am Wohnort Köln, 2010 bis 2018  
 
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit; Stichtag zum 31.12. des jeweiligen Jahres 
Das entspricht einem Anteil von 19% an allen Beschäftigten 97 (NRW: 20%; Bund: 19%). Seit 
dem Jahr 2010 gab es insgesamt einen Anstieg um 8.811 (10%) Personen, die einem Minijob 
nachgegangen sind. Dies liegt an der stark gestiegenen Anzahl der Personen, die einer GeB 
als Nebenjob nachgehen (+11.236). Die Anzahl der Personen, die ausschließlich GeB sind, 
ist im selben Zeitraum gesunken (-2.425).  
Unter den Personen im Alter zwischen 35 und 64 Jahren sind 47.113 Personen geringfügig 
beschäftigt, davon 24.224 (51%) ausschließlich un d 22.889 (49%) als Nebenbeschäftigung. 
Die Anteile beider Formen sind in dieser Alterskategorie somit ausgeglichen.  
In Abb. 84  werden die Quoten nach Alter sowie im mittleren Erwachsenenalter nach Ge-
schlecht und Staatsangehörigkeit dargestellt.98 
 
96  Definitionen des BMAS online unter: https://www.bmas.de/DE/Themen/Soziale-Sicherung/450-Euro-Mini-
Jobs/450-euro-mini-jobs-geringfuegige-beschaeftigung.html 
97  Die Gesamtzahl der Beschäftigten errechnet sich aus der Summe der s ozialversicherungspflichtig und der 
geringfügig Beschäftigten. 
98  Die Quoten beziehen sich auf den Anteil der geringfügig Beschäftigten an allen Beschäftigten in der 
jeweiligen Kategorie. 
insgesamt
Anzahl Anzahl Anteil in % Anzahl Anteil in %
2010 92.420        64.596        70% 27.824        30%
2011 94.425        65.310        69% 29.115        31%
2012 96.329        65.498        68% 30.831        32%
2013 98.593        66.829        68% 31.764        32%
2014 99.492        66.794        67% 32.698        33%
2015 98.320        64.684        66% 33.636        34%
2016 99.913        64.328        64% 35.585        36%
2017 100.705      63.595        63% 37.110        37%
2018 101.231      62.171        61% 39.060        39%
Veränderung 
von 2010 bis 
2018 +10% -4% - +40% -
Ausschließlich GeB Im Nebenjob GeB

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Abb. 84 Anteil der geringfügig entlohnten Beschäftigten an allen Beschäftigten nach Alter, 
Geschlecht und Staatsangehörigkeit in Köln, 31.12.2018 
 
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit  
Demnach gehen Jugendliche unter 18 Jahren (61%) sowie Seniorinnen und Senioren (70%) 
am häufigsten einem Minijob nach. Bei Menschen im jungen und mittleren Erwachsenenalter 
liegen die Anteile nur bei 13%  und 15%, diese sind häufiger in einem sozialversicherungs-
pflichtigen Arbeitsverhältnis beschäftigt. Im mittleren Erwachsenenalter sind Frauen mit einer 
Quote von 19% (29.154 Personen) etwas häufiger geringfügig beschäftigt als Männer mit 11% 
(17.959 Personen). Darunter sind Frauen mit 57% überwiegend ausschließlich geringfügig be-
schäftigt (16.545 Personen), bei Männern liegt d ieser Anteil bei 43% (7.679  Personen). Für 
eine Mehrheit der Frauen ist demnach der Lohn aus der geringfügigen Beschäftigung der ein-
zige Lohn, den sie erhalten. Männer hingegen nutzen die geringfügige Beschäftigung häufiger 
als Zusatzverdienst zu ihrer eigentlichen Hauptbeschäftigung. Die Quote der Ausländerinnen 
und Ausländer ist mit 22% (11.815 Personen) acht Prozentpunkte höher als die von Personen 
mit einer deutschen Staatsangehörigkeit mit 14% (34.957 Personen). Ausländische Staatsbür-
gerinnen und -bürger sind somit häufiger in einer geringfügigen Beschäftigung als Deutsche. 
Die geringfügige Beschäftigung ist bei Ausländerinnen und Ausländern mit 59% auch häufiger 
als bei Deutschen (mit 48%) die einzige Beschäftigung, der sie nachgehen.  
Die Daten der Bundesagentur für Arbeit geben zudem Auskunft über den Berufsabschluss der 
geringfügig Beschäftigten. Diese liegen jedoch nicht nach A lter differenziert, sondern für alle 
geringfügig Beschäftigten insgesamt und nur für den Arbeitsort Köln vor. Aus d iesen Daten 
geht hervor, dass 35% aller Beschäftigten ohne Berufsabschluss in einem geringfügigen Ar-
beitsverhältnis sind, bei Personen mit abgeschlossener Berufsausbildung sind es 15% und bei 
Personen mit einem akademischen Abschluss nur noch 9%. Personen mit niedrigem Berufs-
abschluss arbeiten danach häufiger in einem Minijob. Insbesondere bei Menschen, die keinen 
Berufsabschluss vorweisen können, sind die Anterile mit  geringfügiger Beschäftigung hoch. 
Dies hängt damit zusammen, dass es sich bei Minijobs häufig um Helfertätigkeiten handelt, 
für die kein hohes Qualifikationsniveau notwendig ist. 
(b) Selbstständig Erwerbstätige 
Zu den Erwerbstätigen zählen neben den abhängig Beschäftigten auch die selbstständig Er-
werbstätigen. Dabei wird der Begriff der Selbstständigkeit in Abgrenzung zur Beschäftigung 
nach § 7 SGB IV hergeleitet und als eine Tätigkeit beschrieben, die nicht weisungsgebunden 
ist und in der die beschäftigte Person nicht in die Arbeitsorganisation des Weisungsgebers 
integriert ist.

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Im Jahr 2017 sind in Köln nach Angaben von IT.NRW rund 67.000 Personen selbstständig, 
was einen Anteil von 12% an allen Erwerbstätigen in Köln ausmacht.99 In Nordrhein-Westfalen 
liegt der Anteil der Selbstständigen im selben Jahr bei 10%, in Deutschland bei rund 9%. In 
Köln machen Selbstständige demnach einen etwas höheren Anteil an allen Erwerbstätigen 
aus als auf Landes - und Bundesebene. Umgekehrt sind 88 % der Erwerbstätigen in Köln in 
einem abhängigen Arbeitsverhältnis. Der Anteil der Selbstständigen an allen Erwerbstätigen 
sinkt zwischen den Jahren 2005 und 2017 um zwei Prozentpunkte (2005: 14%), was aber an 
der steigenden Zahl an abhängig Erwerbstätigen  liegt und nicht an der sinkenden Zahl der 
Selbstständigen. Diese ist im besagten Zeitraum von 62.000 auf rund 67.000 Personen ge-
stiegen (+5.000 Personen). Im Jahr 2017 beträgt der Anteil der Selbstständigen an allen er-
werbstätigen Frauen 10%, bei den Männern liegt dieser Anteil bei 15%. Männer arbeiten dem-
nach häufiger als Selbstständige als Frauen. Bei den Personen mit Migrationshintergrund gab 
es einen Anstieg in der selbstständigen Beschäftigung in absoluten Zahlen von rund 14.000 
Personen im Jahr 2005 auf 19.000 Personen im Jahr 2017, allerdings sank der Anteil der 
Selbstständigen an allen erwerbstätigen Migrantinnen und Migranten im selben Zeitraum um 
drei Prozentpunkte (2005:14%; 2017:11%). Bei Personen mit Migrationshintergrund gestalten 
sich die Ges chlechterverhältnisse ähnlich wie in der Gesamtbevölkerung: Hier sind im Jahr 
2017 13% der Männer und 9% der Frauen selbstständig.   
(c) Schwerbehinderung im erwerbsfähigen Alter 
Menschen mit Behinderungen sind in geringerem Maße erwerbstätig und dadurch stärker von 
Armut betroffen als Menschen ohne Behinderungen (Statistisches Bundesamt 2017a). Aus 
der „Leben in Köln“-Umfrage 2016 geht hervor, dass 73% der Befragten ohne Schwerbehin-
derung einer Berufstätigkeit nachgehen, dagegen aber nur 32% der Menschen mit Schwerbe-
hinderung (Abb. 85).  
Abb. 85 Berufstätigkeit nach Schwerbehinderung, 2016 
 
Quelle:  Stadt Köln - Amt für Stadtentwicklung und Statistik, „Leben in Köln“ - Umfrage 2016 
Anm.:  Die Daten zu Menschen mit Schwerbehinderung sind verzerrt, da Menschen mit starken kognitiven Einschränkungen 
aufgrund ihrer Beeinträchtigung nicht an der Umfrage teilnehmen konnten. Die Zahlen unterschätzen demnach das 
Ausmaß der Ungleichheit in dieser Bevölkerungsgruppe. 
 
99  Einschließlich unbezahlt mithelfender Familienangehöriger.

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178 
Umgekehrt gaben 24% der Menschen ohne Schwerbehinderung, aber 63% der Menschen mit 
Schwerbehinderung an, nicht berufstätig zu sein. Nur wenige gaben an, arbeitslos bzw. arbeit-
suchend zu sein (4% vs. 5%). Zwei Drittel der Kölnerinnen und Kölner mit Schwerbehinderung, 
die an der Befragung teilgenommen haben, sind Nichterwerbspersonen und stehen damit dem 
Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung. Sie sind damit stärker gefährdet, in eine Armutslage zu ge-
langen als Menschen, die keine Schwerbehinderung aufweisen. 
Die Statistik der Bundesagentur für Arbeit liefert weitere Erkenntnisse zur Erwerbsbeteiligung 
von Menschen mit Schwerbehinderung, jedoch nur nach Betriebsstandort und nicht nach  
Wohnort der erwerbstätigen Person. Rückschlüsse auf die schwerbehinderte Be völkerung 
Kölns können somit nicht gezogen werden. Danach waren im Jahresdurchschnitt 2017 23.902 
schwerbehinderte Menschen am Arbeitsort Köln beschäftigt. Die meisten haben eine aner-
kannte Schwerbehinderung (87%), die übrigen sind gleichgestellte und sonstige anrechnungs-
fähige Personen.  
94% der Beschäftigten mit Schwerbehinderung sind über 35 Jahre alt und damit im mittleren 
Erwachsenenalter, 48% der Beschäftigten mit Schwerbehinderung sind über 55 Jahre alt. Die 
Gesamtzahl der Schwerbehinderten in Beschäftigung hat am Arbeitsort Köln im Laufe der letz-
ten Jahre zugenommen (Abb. 86).  
Abb. 86 Beschäftigte schwerbehinderte Personen, 2013 bis 2017 
 
Quelle:  Statistik der Bundesagentur für Arbeit 
Anm.:  Einschließlich gleichgestellter und sonstiger anrechnungsfähiger Personen; Jahresdurchschnittswerte; Statistik aus 
dem Anzeigeverfahren gemäß § 163 Abs. 2 SGB IX - Arbeitgeber mit 20 und mehr Arbeitsplätzen. Regionale Zuord-
nung erfolgt nach dem Sitz des Beschäftigungsbetriebs. 
So waren es 2013 noch 21.574 Menschen mit Schwerbehinderung, die einer Beschäftigung 
nachgegangen sind. In den darauffolgenden Jahren bis 2015 stieg ihre Zahl auf 23.745 Per-
sonen an. 2016 war diese Zahl zunächst rückläufig und st ieg dann wieder auf den Wert von 
2017 (+11% in vier Jahren). Die Relation zwischen Männern und Frauen glich sich in diesem 
Zeitraum an, was auf den stärkeren Anstieg der Zahl schwerbehinderter Frauen in Beschäfti-
gung zurückzuführen ist (+16% vs. +7%). Während im Jahr 2013 noch 45% der Beschäftigten 
mit Schwerbehinderung Frauen waren, stieg ihr Anteil kontinuierlich auf 47% im Jahr 2017.   
Nach §  154 SGB IX sind sowohl private als auch öffentliche Arbeitgeber ab einer Be-
triebsgröße von jahresdurchschnittlich 20 Arbeitsplätzen verpflichtet, auf mindestens 5% der 
Arbeitsplätze eine schwerbehinderte Person zu beschäftigen. Für jeden unbesetzten Pflicht-
arbeitsplatz zahlen die Arbeitgeber eine Ausgleichsabgabe. Für Köln ergibt sich nach Daten 
der Bundesagentur für Arbeit im Jahr 2018 ein Soll von 29.345 Pflichtarbeitsplätzen, von de-
nen 27.708 besetzt sind. Mit einer Beschäftigungsquote von 4,6% wird der Sollwert von 5% 
somit noch nicht erreicht. Dabei ist ein Unterschied nach Art des Arbeitgebers festzustellen. 
Während im öffentlichen Dienst eine Quote von 7,2% erreicht wird , liegt die Beschäftigungs-
quote bei privaten Arbeitgebern mit 4,2% deutlich darunter.  
insgesamt Männer Frauen
2013 21.574 11.856 9.718
2014 22.830 12.643 10.187
2015 23.745 13.058 10.687
2016 22.615 12.177 10.438
2017 23.902 12.641 11.262
Veränderung 
2013 bis 2017 +11% +7% +16%

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179 
Nach § 55 SGB IX haben Menschen mit Behinderungen mit besonderem Unterstützungsbe-
darf einen Anspruch auf Leistungen zur unterstützten Beschäftigung. Das bedeutet, sie erhal-
ten Leistungen, um einer angemessenen, geeigneten und sozialversicherungspflichtigen Be-
schäftigung nachgehen oder diese erhalten zu können. Laut Angaben des Landschaftsver-
bands Rheinland gibt es in Köln aber nur wenige Personen, die Leistungen nach § 55 Abs. 3 
SGB IX beziehen. Ein weite res Mittel zur Eingliederung von Menschen mit Behinderungen 
stellt nach § 61 SGB IX das Budget für Arbeit dar, das im Rahmen des Bundesteilhabegeset-
zes (BTHG) bundesweit eingeführt wurde. Dabei geht es um die Förderung von Menschen mit 
Behinderungen, die Anspruch auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben nach § 58 SGB IX 
haben und denen ein Arbeitsverhältnis mit der ortsüblichen oder tariflichen Bezahlung ange-
boten wird. Diese Personen erhalten Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben in Form eines 
Budgets für Arbeit, in dessen Rahmen Lohnkostenzuschüsse an den Arbeitgeber gezahlt wer-
den. Bisher gibt es zehn Personen in Köln, die diese Leistungen beziehen. Die weitere Ent-
wicklung der Inanspruchnahme des Budgets für Arbeit muss zu einem späteren Zeitpunkt neu 
bewertet werden. 
Wer wegen Art und Schwere einer Behinderung nicht, noch nicht oder noch nicht wieder auf 
dem allgemeinen Arbeitsmarkt eingegliedert werden kann, hat nach § 136 SGB IX einen An-
spruch auf Teilhabe am Arbeitsleben in anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen 
(WfbM). Werkstätten mit allgemeinem Versorgungsauftrag nehmen grundsätzlich alle Men-
schen mit Behinderungen aus ihrem Einzugsgebiet auf, die die gesetzlichen Voraussetzungen 
erfüllen, und zwar unabhängig von Ursache, Art und Schwere der Behinderung. Zentrales Ziel 
der Werkstätten ist die Eingliederung, der Erhalt oder die Wiedererlangung der Leistungs- und 
Erwerbsfähigkeit. Die Aufgaben und Arbeitsweisen der Werkstätten werden in §§ 219 - 227 
SGB IX geregelt.  
In Köln sind 4.546 Menschen mit Schwerbehinderung in WfbM beschäftigt. Unter den WfbM-
Beschäftigten waren 1.889 Frauen, dies entspricht 41%. 
Aus der Perspektive der UN -Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen 
(UN-BRK) werden WfbM allerdings kritisch gesehen, da sie ihre Beschäftigten aus dem allge-
meinen Arbeitsmarkt ausgrenzten und damit nicht dem Anspruch einer inklusiven Gesellschaft 
und eines inklusiven Arbeitsmarktes entsprächen. Der UN-Fachausschuss für die Rechte von 
Menschen mit Behinderungen hat kritisie rt, dass WfbM weder auf den Übergang zum allge-
meinen Arbeitsmarkt vorbereiten noch diesen Übergang fördern. Dem wird entgegengehalten, 
dass für diejenigen, die aufgrund ihrer Behinderung zu einer Erwerbstätigkeit auf dem allge-
meinen Arbeitsmarkt nicht in d er Lage seien, eine solche geschützte Form die einzige Mög-
lichkeit sei, am Arbeitsleben teilhaben zu können. Das BTHG intendiert, die Mitsprache in den 
Werkstätten zu verbessern, erweiterte die Vertretungsstrukturen zu installieren, den Übergang 
auf den allgemeinen Arbeitsmarkt zu verbessern und die Vergütung der Werkstattbeschäftig-
ten zu erhöhen. 
(d) Atypische, prekäre und unterstützte Erwerbstätigkeit 
Laut dem Statistischen Bundesamt zählen zu den atypischen Beschäftigungen in Abgrenzung 
zum Normalarbeitsverhältnis „Teilzeitbeschäftigungen mit 20 oder weniger Arbeitsstunden pro 
Woche, geringfügige Beschäftigungen, befristete Beschäftigungen sowie Zeitarbeitsverhält-
nisse".100 Personen, die sich in einem solchen Arbeitsverhältnis befinden, sind selten in der 
Lage, den eigenen Lebensunterhalt oder den Lebensunterhalt für eine Familie zu erwirtschaf-
 
100  Online unter: https://www.destatis.de/DE/Themen/Arbeit/Arbeitsmarkt/Erwerbstaetigkeit/Methoden/ 
Erlaeuterungen/erlaeuterungen-atypische-beschaeftigung.html?nn=206552, zuletzt am 08.07.2019.

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ten. Direkte Rückschlüsse vom Anteil der atypisch Beschäftigten auf die Lage des Arbeits-
marktes sind jedoch nur bedingt möglich, denn atypische Beschäftigungen können zwar prekär 
sein, müssen das jedoch nicht, da bestimmte Formen der atypischen Beschäftigung bewusst 
gewählt werden, um beispielweise Beruf und Familie besser miteinander vereinbaren zu kön-
nen.  
Befristete Arbeitsverhältnisse 
Erst seit 1985 sind in Deutsch land sachgrundlose Befristungen erlaubt und gewannen in der 
Folge verschiedener Arbeitsmarktreformen immer mehr an Bedeutung (Obermeier et al. 
2014). Die Quote an befristeten Arbeitsverträgen stieg in Deutschland nach dem Jahr 2000 
stark an, pendelte sich jedoch seit dem Jahr 2010 bei etwa 40% ein (ebd.).  
Im August 2019 wurden am Wohnort Köln 184.969 sozialversicherungspflichtige Beschäfti-
gungsverhältnisse begonnen, wovon 103.689 vertraglich befristet waren. Die Mehrheit der neu 
begonnenen Arbeitsverträge in Köln ist damit befristet (56%). Im Landes- und Bundesvergleich 
ist der Kölner Anteil vergleichsweise hoch. In Nordrhein-Westfalen liegt dieser Anteil bei 46% 
und bundesweit bei 43%. Dies kann am höheren Anteil von Personen im jüngeren Erwachse-
nenalter in Köln liegen, die zum Berufseinstieg häufig befristete Verträge eingehen. 
Im mittleren Erwachsenenalter (35 bis 64 Jahre) zeigt sich in Köln ein ähnliches Bild (Abb. 87). 
Abb. 87 Anteil befristeter Verträge an allen neu begonnenen sozialversicherungspflichtigen 
Beschäftigungen im Alter von 35 bis 64 Jahren in Köln, 2013 und 2018 
 
Quelle:  Statistik der Bundesagentur für Arbeit  
Anm.:  Jeweils im Monat August 
Auch in dieser Altersgruppe  waren im Jahr 2019 von 8 4.717 neuen Arbeitsverhältnissen 
46.630 befristet, was einem Anteil von 55% entspricht. Differenziert nach Geschlecht und Na-
tionalität sind Unterschiede zu erkennen, jedoch im unterschiedlichen Ausmaß. Im August 
2019 sind in Köln 25.293 Männer (53%) und 21.337 Frauen (58%) zwischen 35 und 64 Jahren 
einen zeitlich limitierten Arbeitsvertrag eingegangen. Frauen beginnen damit etwas häufiger 
eine befristete Beschäftigung als Männer. Zwischen Menschen mit deutscher und ausländi-
scher Staatsangehörigkeit sind die  Unterschiede noch stärker. Hier haben 38.470 Deutsche 
und 7.987 Ausländerinnen und Ausländer eine befristete Beschäftigung begonnen. Der Anteil 
bei Menschen mit ausländischer Staatsangehörigkeit ist damit mit 45% im Vergleich zu Men-
schen mit deutscher Staatsangehörigkeit mit 58% wesentlich niedriger. Dies stellt im Landes- 
und Bundesvergleich eine Ausnahme dar. Sowohl in Nordrhein -Westfalen (A usl. 46%; D t.

Kölner Lebenslagenbericht 2020 
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181 
39%) als auch in Deutschland (Ausl. 42%; Dt. 36%) sind Ausländerinnen und Ausländer häu-
figer von befristeten Verträgen betroffen. Seit dem Jahr 2013 ist der Anteil der befristeten Ver-
träge im mittleren Erwachsenenalter insgesamt um zwei Prozentpunkte gestiegen. Auch nach 
den einzelnen Differenzierungen ist ein leichter Anstieg zu verzeichnen. Einzig der A nteil der 
Frauen mit befristeten Verträgen ist mit 58% auf dem gleichen Niveau verblieben. 
Unterbeschäftigung 
Die Kategorie „Unterbeschäftigung" umfasst neben registrierten Arbeitslosen auch nicht er-
werbstätige Personen, die an einer Maßnahme der Arbeitsfö rderung teilnehmen. Über alle 
Altersgruppen hinweg gibt es im Jahr 2018 insgesamt 61.113 Unterbeschäftigte, davon 41.621 
im mittleren Erwachsenenalter von 35 bis 64 Jahren. 
In dieser Altersgruppe zeichnet sich in den letzten zehn Jahren ein klarer Rückgang der Un-
terbeschäftigung ab (Tab. 28).   
Tab. 28 Unterbeschäftigte (ohne Kurzarbeit) im Alter von 35 bis 64 Jahren in Köln, 2010 bis 
2018 
 
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit  
So lag die Zahl der Unterbeschäftigten im Jahr 2010 bei 54.588 Personen, davon waren 55% 
Männer und 45% Frauen . Im Jahr 2018 liegt die Zahl der Unterbeschäftigten nur noch bei 
41.621 Personen (- 24%), und der Anteil der Männer ist auf 53% leicht gesunken. Im gleichen 
Zeitraum nahm der Anteil der Ausländerinnen und Ausländer an allen Unterbeschäftigten von 
30% im Jahr 2010 auf 38% im Jahr 2018 deutlich und der der Schwerbehinderte n an allen 
Unterbeschäftigten von 6% auf 8% leicht zu. So hat sich die absolute Zahl der unterbeschäf-
tigten Ausländerinnen und Ausländer über mehrere Jahre hinweg kaum verändert, sie hat ten-
denziell sogar eher abgenommen, ihr Anteil ist jedoch aufgrund des absoluten Rückgangs der 
Gruppe der Personen insgesamt und damit jener mit deutscher Staatsangehörigkeit gestiegen. 
Aus demselben Grund ist der Anteil der Schwerbehinderten trotz rückläufiger Gesamtzahlen 
ebenfalls gestiegen. 
Leiharbeit 
Wie bereits im Kapitel zu jungen Erwachsenen ausgeführt, sind Männer, Personen mit einer 
ausländischen Staatsbürgerschaft und jüngere Erwachsene gemessen an ihrem Bevölke-
rungsanteil stärker von der Leiharbeit (und in diesem Zusammenhang von einer schlecht ver-
güteten Tätigkeit) betroffen als Frauen, Personen mit deutscher Staatsbürgerschaft und Per-
sonen in späteren Lebensphasen (vgl. Kap. 3.2). Dennoch gibt es auch im mittleren Erwach-
senenalter viele Personen, die in einem Leiharbeitsverhältnis beschäftigt sind. Die Leiharbeit 
ist mit einem Anteil von 70% Männern gegenüber 30% Frauen ein eindeutig männlich gepräg-
tes Arbeitsverhältnis. Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer machen im Jahresdurch-
schnitt 2017 ca. 2,2% aller Beschäftigten in der Altersgruppe über 35 Jahren aus. Das sind 
Anzahl Anteil Anzahl Anteil Anzahl Anteil Anzahl Anteil
2010 54.588 30.091 55% 24.497 45% 16.128 30% 3.266 6%
2011 51.897 28.480 55% 23.404 45% 15.461 30% 3.397 7%
2012 48.915 26.933 55% 21.981 45% 14.992 31% 3.348 7%
2013 48.100 26.341 55% 21.759 45% 14.981 31% 3.253 7%
2014 47.888 26.055 54% 21.833 46% 15.399 32% 3.275 7%
2015 46.552 25.224 54% 21.328 46% 15.768 34% 3.277 7%
2016 44.301 23.812 54% 20.490 46% 15.814 36% 3.226 7%
2017 43.356 23.270 54% 20.086 46% 16.278 38% 3.178 7%
2018 41.621 22.228 53% 19.394 47% 15.774 38% 3.170 8%
Veränderung
2010 bis 2018 -24% -26% - -21% - -2% - -3% -
Männer Frauen
Ausländerinnen und 
Ausländer Schwerbehinderte
Insgesamt

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anteilig deutlich weniger als in den jüngeren Altersgruppen, und diese Zahl sinkt ab der Alters-
gruppe der 35-Jährigen mit zunehmendem Alter. So sind nur 1,7 % der Beschäftigten ab 55 
Jahren in einem Leiharbeitsverhältnis. Im Verlauf der letzten fünf Jahre hat der Anteil der Leih-
arbeiterinnen und Leiharbeiter an allen Beschäftigten zugenommen, bei den Älteren ab 55 
Jahren jedoch am langsamsten.   
Niedriglohnbeschäftigte 
Als Niedriglohnbeschäftigte werden diejenigen bezeichnet, deren Arbeitsleistung vergleichs-
weise gering vergütet wird. Häufig liegt der Stundenlohn dieser Personen so niedrig, dass sie 
trotz Arbeit ihren Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten kön nen. Insbesondere dann, wenn 
mit dem Einkommen eine Familie mitversorgt werden muss, reicht das Gehalt aus einer Nied-
riglohnbeschäftigung nicht aus und es müssen ergänzende Leistungen vom Staat bezogen 
werden (erwerbstätige SGB II-Beziehende). In den Jahren 2004 bis 2009 belegte Deutschland 
trotz einer sehr guten Konjunktur im europäischen Vergleich den zweiten Rang unter den Län-
dern, in denen ein nennenswerter Anteil trotz einer Beschäftigung relativ arm war (Seils 2012). 
Unter anderem deshalb wurde 2014 d as Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindest-
lohns – (Mindestlohngesetz – MiLoG) eingeführt. Dieses regelt einheitlich im gesamten Bun-
desgebiet den gesetzlichen Mindestlohn für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und wird 
durch die regelmäßig tagende Min destlohnkommission festgesetzt. Die Niedriglohnschwelle 
wird in Höhe von zwei Dritteln des Medians festgesetzt. Sie lag im Jahr 2016 bei 10,44 Euro  
brutto pro Stunde. Durch den Mindestlohn, der in den Jahren 2017 und 2018 bei 8,84 Euro pro 
Stunde lag, wird aber der Anteil in Niedriglohnbeschäftigung nur wenig beeinflusst, da dieser 
die Löhne nicht über die Niedriglohnschwelle erhebt, sondern die Löhne unterhalb dieser 
Schwelle nur komprimiert (Kalina und Weinkopf 2018). Besonders häufig sind Personen in der 
Dienstleistungsbranche, junge Menschen (Kap 3.2), Ausländerinnen und Ausländer sowie ge-
ringfügig Beschäftigte von Niedriglöhnen betroffen (ebd.). So liegt die Gesamtzahl aller Nied-
riglohnbeschäftigten wesentlich höher, als in der Stat istik der BA angegeben, da dort nur die 
Niedriglohnbeschäftigten im Rahmen einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung aus-
gewiesen werden.  
Am Wohnort Köln arbeiteten zum Jahresende 2017 insgesamt 44.166 sozialversicherungs-
pflichtig Vollzeitbeschäftigte im unteren Entgeltbereich, das sind 559 Personen weniger als 
acht Jahre zuvor (2009: 44.724 Beschäftigte). Ihr Anteil an allen sozialversicherungspflichtig 
Vollzeitbeschäftigten101 ist damit von 19% auf rund 17% gesunken. 
Im mittleren Erwachsenenalter (35 bis 64 J.) arbeiten aktuell 24.210 Kölnerinnen und Kölner 
unterhalb der Niedriglohnschwelle, was einem Anteil von 14% entspricht (Abb. 88). 
 
101  Um vergleichbare Angaben zu erhalten, müssen die Entgeltangaben auf sozialversicherungspflichtig 
Vollzeitbeschäftigte einer Kerngruppe bezogen werden.

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183 
Abb. 88 Anteil der Niedriglohnbeschäftigten an den sozialversicherungspflichtig Vollzeitbe-
schäftigten im Alter von 35 bis 64 Jahren in Köln, 2009 bis 2017 
 
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit  
Entgegen der zeitlichen Entwicklung der Gesamtwerte seit dem Jahr  2009 ist die Anzahl der 
Niedriglohnbeschäftigten im mittleren Erwachsenenalter leicht gestiegen (+308), ihr Anteil an 
allen sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten ist jedoch um einen Prozentpunkt ge-
sunken. Dies hängt damit zusammen, dass die A nzahl der sozialversicherungspflichtig Voll-
zeitbeschäftigten mit einer Vergütung oberhalb des Niedriglohnbereichs stärker angewachsen 
ist als die Anzahl derjenigen unterhalb der Schwelle. Männer sind mit 12% anteilig am seltens-
ten und Personen mit ausländischer Staatsbürgerschaft mit einem Wert von rund 28% anteilig 
am häufigsten von Niedriglöhnen betroffen. Auch Frauen liegen mit einem Anteilswert von 
etwa 17% drei Prozentpunkte oberhalb des Durchschnittswerts. Somit zeigt sich auch für Köln, 
dass die Einführung des Mindestlohns kaum Auswirkungen auf den Anteil der Niedriglohnbe-
schäftigten an den sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten hatte. Es ist lediglich da-
von auszugehen, dass sich die Stundenlöhne unterhalb der Niedriglohngrenze - wie in 
Deutschland insgesamt - erhöht haben, der Anstieg jedoch nicht hoch genug ist, um davon 
seinen Lebensunterhalt bestreiten zu können. Im Hinblick darauf sind insbesondere Personen 
ausländischer Herkunft sowie Frauen immer noch gefährdet, aufgrund eines zu ger ingen Ar-
beitslohnes in eine materielle Armutslage zu geraten. 
Erwerbstätige SGB II-Beziehende 
Die Anzahl der erwerbstätigen SGB II-Leistungsbeziehenden (ELB), auch Ergänzer genannt, 
liegt uns nicht für das mittlere Erwachsenenalter separat, sondern nur insgesamt für alle Per-
sonen im erwerbsfähigen Alter vor. Im Jahr 2018 gibt es in Köln 21.577 Erwerbstätige ( Tab. 
29), die aufgrund eines zu geringen Einkommens zusätzlich SGB II-Leistungen beziehen müs-
sen.

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184 
Tab. 29 Erwerbstätige Bezieherinnen und Bezieher von SGB II-Leistungen im erwerbsfähi-
gen Alter von 15 bis 64 Jahren in Köln, 2015 und 2018 
 
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit  
Davon sind 10.437 Fra uen (48%) und 11.140 Männer (52%). Männer gehören damit etwas 
häufiger zur Gruppe der erwerbstätigen Leistungsbeziehenden als Frauen, wobei dies darauf 
zurückzuführen ist, dass Frauen grundsätzlich seltener einer Erwerbstätigkeit nachgehen als 
Männer (vgl. Abb. 79). Mit 48% stark überrepräsentiert, gemessen an ihrem Anteil an der Be-
völkerung von 19%, sind nichtdeutsche Personen (10.399  ELB). Sie bezieh en damit über-
durchschnittlich häufig ein Einkommen, das unter dem Existenzminimum in Deutschland liegt. 
Werden die Beschäftigungsverhältnisse in die Analyse einbezogen, zeigt sich für Köln, dass 
eine sozialversicherungspflichtige Anstellung, auch in Vollzeit, kein Garant für ein ausreichen-
des Einkommen ist: 50% der erwerbstätigen Leistungsbeziehenden sind in einer sozialversi-
cherungspflichtigen Beschäftigung und 11% sogar in einer sozialversicherungspflichtigen Be-
schäftigung in Vollzeit. Für Köln zeigt sich im Vergleich der Jahre 2015 und 2018 eine leichte 
Abnahme der sogenannten Ergänzer von ehemals 22.793 auf 21.577 Personen (-1.216), was 
einem Rückgang von 5% entspricht. In diesem Zeitraum ist der Anteil der F rauen an dieser 
Personengruppe um drei Prozentpunkte gesunken. Der Anteil der Ausländerinnen und Aus-
länder hingegen ist um vier und der der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten um fünf 
Prozentpunkte gestiegen, wobei letzteres mit einer gestiegenen SV P-Quote insgesamt zu-
sammenhängt (Abb. 81). Der Anstieg der erwerbstätigen SGB II -Beziehenden mit ausländi-
scher Staatsangehörigkeit steht im Zusammenhang mit dem verstärkten Zuzug von Migrantin-
nen und Migranten in den vergangenen Jahren, die häufiger Beschäftigungen im unteren 
Lohnsegment nachgehen. Neu Zugewanderte können demnach häufig - trotz Erwerbstätigkeit 
- nicht ihren Lebensunterhalt eigenständi g bestreiten, was häufig auch auf eine mangelnde 
Qualifikation oder die Nichtanerkennung bzw. Nichtgleichstellung von Berufsqualifikationen 
aus dem Herkunftsland zurückzuführen ist. Sie sind daher stärker gefährdet , in eine Armuts-
lage zu rutschen. Es sollt e daher geprüft werden, ob es ausreichende und adäquate Qualifi-
zierungsangebote gibt und inwieweit Ausländerinnen und Ausländer und vor allem neu zuge-
wanderte Zugang zu diesen haben. 
(e) Arbeitslosigkeit  
Arbeitslosigkeit, als unfreiwilliger Ausschluss aus der Erwerbsarbeit, kann gerade im mittleren 
Erwachsenenalter weitreichende Folgen für den späteren Lebensverlauf haben. Neben den 
benannten gesundheitlichen Risiken werden in diesem Alter auch Rentenansprüche erworben 
und ggf. Vermögen aufgebaut, die ents cheidend dafür sind, ob im älteren und ältesten Er-
wachsenenalter eine ausreichende materielle Teilhabe gegeben ist. Im Jahr 2018 waren ins-
gesamt 45.968 Kölnerinnen und Kölner arbeitslos gemeldet, darunter 43.032 und damit rund 
94% im Alter zwischen 25 und 64 Jahren und darunter wiederum 9.098 Personen von 55 bis 
64 Jahre alt (20%). Arbeitslosigkeit ist demnach ein Thema, das vor allem Personen im mitt-
leren Erwachsenenalter betrifft. Daher werden im Folgenden die Arbeitslosenzahlen und Quo-
ten insgesamt dargestellt. 
insgesamt Anteil Frauen
Anteil 
Ausländerinnen 
und Ausländer
Anteil SVP-
Beschäftigte 
ELB
Anteil SVP-
Beschäftigte 
ELB in Vollzeit
2015 22.793 51% 44% 45% 12%
2018 21.577 48% 48% 50% 11%
Veränderung 
2015 bis 2018 -5% - - - -

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Von den 45.968 Arbeitslosen in Köln haben 16.697 nicht die deutsche Staatsbürgerschaft. Mit 
einem Anteil von 36% sind Ausländerinnen und Ausländer damit überrepräsentiert. Weiterhin 
sind 2.906 (6%) der arbeitslos gemeldeten Personen schwerbehindert, sie liegen damit unter 
ihrem Anteil von 9% an der Kölner Bevölkerung, was auch an einer geringeren Erwerbsbetei-
ligung von Menschen mit Schwerbehinderung liegt (Abb. 85). Bezüglich des Geschlechts zei-
gen sich keine großen Unterschiede in der Anzahl der Arbeitslosen. Seit dem Jahr 2009 gab 
es einen Rückgang in den Kölner Arbeitslosenzahlen um insgesamt 8.026 Personen (2009: 
53.994 Personen).  
Die Arbeitslosenquote gibt das Verhältnis der Personen, die bei der Bundesagentur für Arbeit 
als arbeitslos registriert sind, zu den Erwerbspersonen (Erwerbstätige + Arbeitslose) in der 
jeweiligen Bevölkerungsgruppe an. Sie ist ein wichtiger Indikator zur Analyse der Arbeitsmarkt-
situation. Köln weist im Jahr 2018 eine Arbeitslosenquote von 8% auf (Abb. 89). 
Abb. 89 Arbeitslosenquoten von Personen im erwerbsfähigen Alter von 15 bis 64 Jahren in 
Köln, 2009 bis 2018 
 
Quelle:  Statistik der Bundesagentur für Arbeit  
Anm.:  Aufgrund der starken Zuwanderung wird die Arbeitslosenquote für Personen mit nichtdeutscher Staatsbürgerschaft 
auf Kreisebene für die Jahre 2017 und 2018 in der Statistik der Bundesagentur für Arbeit nicht ausgewiesen 
Dabei ist kaum ein Unterschied nach Geschlecht auszumachen, jedoch ein starker Unter-
schied hinsichtlich der Staatsangehörigkeit. Ausländerinnen und Ausländer haben mit 19%  
(2016) eine überdurchschnittlich hohe Arbeitslosenquote und nehmen damit in geringerem 
Maße am Erwerbsleben teil. Im überregionalen Vergleich hat Köln eine etwas höhere Arbeits-
losenquote als Nordrhein-Westfalen mit 7% und de m Bundesdurchschnitt von 5%. Wird die 
Arbeitslosenquote für Köln im zeitlichen Verlauf betrachtet, zeigt sich ein Rückgang der Ar-
beitslosenquoten von 11% im Jahr 2009 um drei Prozentpunkte bis auf 8% im Jahr 2018. In 
der gleichen Zeit nahmen auch die Arbeitslosenquoten in Deutschland um drei Prozentpunkte 
und in Nordrhein-Westfalen um zwei Prozentpunkte ab. Auch in der Gruppe der arbeitslosen 
Ausländerinnen und Ausländer sind die Zahlen in Köln rückläufig. So lag die Arbeitslosenquote

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von Ausländerinnen und Ausländern in Köln 2009 noch bei 21% (Deutschland: 17%; NRW: 
21%), im Jahr 2016 waren es noch knapp 19% (Deutschland: 15%; NRW: 22%). Interessant 
wären an dieser Stelle Zahlen zu Personen mit Migrationshintergrund, die aber von der Bun-
desagentur für Arbeit nicht systematisch, sondern auf freiwilliger Basis erfasst werden. Diese 
Daten sind daher nicht valide und können für statistische Berichtszwecke nicht genutzt wer-
den. 
Die Analyse der Arbeitslosenzahlen auf kleinräumiger Ebene in Köln zeigt, dass es sowohl 
Stadtteile gibt, die eine überdurchschnittlich hohe Arbeitslosenquote aufweisen als auch Stadt-
teile, in denen Arbeitslosigkeit kein Problem darstellt (Abb. 90). 
Abb. 90 Arbeitslosenquoten von Personen im erwerbsfähigen Alter von 15 bis 64 Jahren 
nach Stadtteilen in Köln, 31.12.2017 
 
Quelle:  Statistik der Bundesagentur für Arbeit; Stadt Köln - Amt für Stadtentwicklung und Statistik - Statistisches Informations-
system 
Sehr niedrige Werte sind in den linksrheinischen Stadtteilen Hahnwald (1%), Widdersdorf (3%) 
und Lindenthal (3%) zu verzeichnen. Am stärksten von Arbeitslosigkeit betroffen sind unter 
anderem Gremberghoven (16%) und Finkenberg (20%) im Osten Kölns sowie Chorweiler

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(17%) im linksrheinischen Norden der Stadt. Im Schnitt gibt es linksrheinisch mehr Stadtteile 
mit geringen Arbeitslosenquoten als rechtsrheinisch. 
Langzeitarbeitslosigkeit 
Ein wichtiger Indikator für die Intensität der mangelnden Teilhabe an der Erwerbstätigkei t ist 
die Dauer der Arbeitslosigkeit. Nach § 18 SGB III sind „langzeitarbeitslos“ Personen, die min-
destens ein Jahr und länger arbeitslos sind. Auf individueller Ebene hat Langzeitarbeitslosig-
keit Auswirkungen auf alle Bereiche des Lebens, aber auch gesamt gesellschaftlich ist Lang-
zeitarbeitslosigkeit mit hohen Kosten verbunden. 
Laut der Statistik der Bundesagentur für Arbeit zählen im Jahr 2018 44% der Arbeitslosen in 
Köln als langzeitarbeitslos. In Nordrhein -Westfalen sind es zur gleichen Zeit 45% und in 
Deutschland 35%, somit ist in Nordrhein-Westfalen und Köln der Anteil der Langzeitarbeitslo-
sen deutlich höher als in Deutschland. Im zeitlichen Verlauf nahm jedoch auf allen drei Ebenen 
die Langzeitarbeitslosigkeit in absoluten Zahlen deutlich ab. So waren 2008 noch knapp 
30.000 Personen in Köln langzeitarbeitslos und 2018 nur noch ca. 20.000, was einem Rück-
gang um ein Drittel entspricht. Ihr Anteil an allen Arbeitslosen sank im gleichen Zeitraum um 
zehn Prozentpunkte von knapp 54% im Jahr 2008 auf den Wert von 2018.  
Für Köln zeigt sich, dass von den 19.331 Langzeitarbeitslosen zum Jahresende 2018 die meis-
ten Langzeitarbeitslosen zwischen einem Jahr und zwei Jahren arbeitslos sind (37%). Wäh-
rend knapp 31% von zwei bis unter vier Jahren arbeitslos sind, gibt es eine nennenswerte Zahl 
von Personen, die sich vier Jahre und länger (32%) in der Arbeitslosigkeit befinden.  
Von Langzeitarbeitslosigkeit sind besonders Menschen im mittleren Erwachsenenalter ab 35 
Jahren betroffen (Abb. 91).  
Abb. 91 Langzeitarbeitslosigkeit nach soziodemographischen Merkmalen in Köln, 31.12.2018  
  
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit 
Besonders hoch ist der Anteil der Personen, die 45 Jahre alt oder älter sind. Der Verlust eines 
Jobs in der zweiten Hälfte der Erwerbsphase führt demnach häufiger zu einer dauerhaften 
Anzahl Anteil in %
insgesamt 19.331 100%
Männer 10.283 53%
Frauen 9.048 47%
15 bis unter 25 Jahren 333 2%
25 bis unter 35 Jahren 3.383 18%
35 bis unter 45 Jahren 4.868 25%
45 bis unter 55 Jahren 5.378 28%
55 Jahre und älter 5.369 28%
mit Schwerbehinderung 1.565 8%
ohne Schwerbehinderung 17.766 92%
Deutsche 12.351 64%
Ausländerinnen und Ausländer 6.929 36%
kein Hauptschulabschluss 4.679 24%
Hauptschulabschluss 6.699 35%
Mittlere Reife 2.779 14%
Abitur/Fach- und Hochschulreife 3.417 18%
ohne Angabe 1.757 9%
ohne abgeschl. Berufsausbildung 13.668 71%
betriebliche/schulische Ausbildung 4.525 23%
akademische Ausbildung 1.138 6%
alleinerziehend 2.041 11%

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Arbeitslosigkeit als im jüngeren Alter. Die Unterstützung bei der Wiedereingliederung in den 
Beruf nach einer Erwerbsunterbrechung ist demnach für ältere Arbeitslose von großer Bedeu-
tung. 
36% der Langzeitarbeitslosen sind Ausländerinnen und Ausländer. Sie sind damit, gemessen 
an ihrem Bevölkerungsanteil von knapp 20%, überdurchschnittlich häufig von Langzeitarbeits-
losigkeit betroffen. Zudem hat knapp ein Viertel keinen Hauptschulabschluss, 35% einen 
Hauptschulabschluss und 71% haben keine abgeschlossene Berufsausbildung. Hohe Bil-
dungsabschlüsse schützen demnach davor, über längere Zeit hinweg keine Erwerbsarbeit zu 
finden. Umgekehrt birgt das Fehlen eines berufsqualifizierenden Bildungsabschlusses ein sehr 
hohes Risiko, keine Erwerbsarbeit zu finden. Im Geschlechtervergleich zeigen sich keine gro-
ßen Unterschiede, Frauen (47%) und Männer (53%) sind gleichermaßen von Langzeitarbeits-
losigkeit betroffen. Schwerbehinderte Menschen machen etwa 8% der Langzeitarbeitslosen 
aus, dies entspricht in etwa ihrem Anteil an der Bevölkerung. 57% der insgesamt 3.564 ar-
beitslosen Alleinerziehenden in Köln sind langzeitarbeitslos. Bundesweit liegt dieser Wert im 
selben Jahr bei 46%. In Köln sind Alleinerziehende demnach relativ häufig langzeitarbeitslos. 
Auch in dieser Gruppe scheint sich die Wiedereingliederung in den Beruf nach Eintreten der 
Arbeitslosigkeit schwierig zu gestalten. Dies hängt unter anderem auch mit dem Angebot bzw. 
dem potenziellen Mangel an wohnortnahen Kinderbetreuungsmöglichkeiten zusammen (vgl. 
Kap. Kinderbetreuung). Es zeigt sich erneut eine starke Betroffenheit verschiedener sozial be-
lasteter Bevölkerungsgruppen. Insbesondere Ausländerinnen und Ausländer sowie Alleiner-
ziehende sind häufig von Langzeitarbeitslosigkeit betroffen. 
(f) Weitere Themen 
Prekäre Beschäftigungsverhältnisse können subjektiv in der Sorge um die Zukunft des Arbeits-
platzes zum Ausdruck kommen. In der „Leben in Köln“-Umfrage 2016 wurde erhoben, ob die 
Befragten Angst vor der beruflichen Zukunft hätten. Dabei gaben rund 48% der Erwachsenen 
im mittleren Alter an, zumindest manchmal diese Angst zu verspüren. Angesichts von 47% der 
jungen Erwachsenen mit ähnlichen Sorgen bewegten sich die Anteile in den beiden Alters-
gruppen auf fast dem gleichen Niveau. Die weit verbreitete Befürchtung um einen Ausschluss 
aus der Erwerbsarbeit spiegelt eine Unsicherheit in der Kölner Bevölkerung wider, die mit dem 
zentralen Stellenwert der Lohnarbeit in unserer Gesellschaft zusammenhängt. Wer um seinen 
Arbeitsplatz fürchtet, hat auch Angst davor, in eine materielle Armutslage zu verfallen oder 
sozial ausgeschlossen zu sein und seinen gesellschaftlichen Status zu verlieren.  
Vereinbarkeit von Pflege und Beruf 
Aus der „Leben in Köln“ -Umfrage 2016 geht hervor, dass 15% der Befragten eine pflegebe-
dürftige Person pflegen oder betreuen, davon rund ein Viertel im eigenen Haushalt und drei 
Viertel außerhalb ihres Haushalts. Die Altersgruppe, die am stärksten in die Pflege involviert 
ist, sind Personen im Alter zwischen 65 und 80 Jahren (19%).102 Dicht darauf folgt die Alters-
gruppe derjenigen zwischen 35 und 64 Jahren (18%). Dabei steigt im höheren Alter der Anteil 
der Personen, die jemanden im eigenen Haushalt pflegen , im Vergleich zur etwas jüngeren 
Altersgruppe an. Dies ist darauf zurückzuführen, dass Personen im mittleren Alter zumeist ihre 
Eltern pflegen, die nicht im eigenen Haushalt leben, und Seniorinnen und Senioren ihre im 
eigenen Haushalt lebende Partnerin bzw. Partner versorgen. Weiterhin sind die befragten 
Frauen etwas häufiger für die Pflege verantwortlich als Männer (17% vs. 14%). Von allen Per-
sonen, die angaben, jemanden zu pflegen, müssen oder mussten 14% berufliche Einschrän-
kungen wegen ihrer Pflegetätigkeit hinnehmen. Besonders viele sind es in der Gru ppe der 
 
102  In der „Leben in Köln“-Umfrage wurden nur Personen bis 80 Jahren befragt. Es ist davon auszugehen, dass 
der Anteil der Pflegenden mit steigendem Alter höher ist.

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189 
mittleren Erwachsenen (17%). Dagegen sind es bei den 65- bis 80-Jährigen (7%) und den 18- 
bis 34-Jährigen (11%) deutlich weniger. Frauen schränken sich häufiger im Beruf ein, um die 
Pflege eines Angehörigen zu übernehmen, als Männer (16% vs. 12%). Ein Teil der pflegenden 
Personen kann somit nicht im vollen Umfang einer Erwerbstätigkeit nachgehen und muss Ein-
schränkungen hinnehmen. Dies kann direkte Auswirkungen auf das Einkommen haben, wenn 
in Teilzeit gearbeitet werden muss, aber auch für die beruf liche Karriere und das berufliche 
Weiterkommen können Pflegezeiten, insbesondere im mittleren Erwachsenalter, einschrän-
kend wirken. Zusätzliche Schwierigkeiten ergeben sich durch die Familienphase, die großen-
teils im mittleren Erwachsenenalter zu verorten ist. Auch hier sind überwiegend Frauen in der 
Problemlage, Kinderbetreuung, Angehörigenpflege und Beruf miteinander zu vereinbaren.  
3.3.3 Materieller Lebensstandard im mittleren Alter und Aussichten auf ausrei-
chende Ressourcen im höheren Alter 
Im mittleren Lebensalter bezieht ein überwiegender Teil der Bevölkerung sein Einkommen aus 
der eigenen Erwerbsarbeit. Eine ausreichende Teilhabe am Arbeitsleben ist demnach Voraus-
setzung für einen ausreichenden materiellen Lebensstandard in der aktuellen Lebe nsphase, 
aber auch für den Erwerb von Ansprüchen auf Alterssicherung und die Ansparung von Res-
sourcen, um auch nach der Erwerbsphase finanziell abgesichert zu sein. 
(a) Relative Armut  
Im Sinne der relativen Armut sind alle Personen in einem Haushalt von Armut gefährdet, deren 
Einkommen weniger als 60% des Medians 103 aller Nettoäquivalenzeinkommen beträgt. Alle 
Personen, die in einem Haushalt leben, deren Einkommen unterhalb dieser Schwelle liegt, 
gelten als armutsgefährdet.  
In der „Leben in Köln“-Umfrage 2016 geben 22% der Befragten ein Haushaltseinkommen an, 
das dieser Berechnung zufolge unterhalb der Armutsschwelle von 60% liegt (Abb. 92). 
Besonders stark sind junge Erwachsene zwischen 18 und 34 Jahren (29%) und Seniorinnen 
und Senioren zwischen 65 und 80 Jahren betroffen (23%). Erwachsene im mittleren Alter ha-
ben mit 19% eine etwas geringere Armutsgefährdungsquote. Ein materieller Mangel in der 
mittleren Lebensphase kann weitreichende Folgen haben. Während eine Armutslage im jun-
gen und ältesten Erwachsenenalter in erster Linie nur einen Effekt auf die Lebenslage der 
Betroffenen selbst hat, sind bei Personen im mittleren Erwachsenenalter auch potenziel l im 
Haushalt mitlebende Kinder betroffen. 
 
103  Der Kölner Median liegt bei 1.468 EUR äquivalenzgewichtetes Nettoeinkommen. Die Armutsrisikogrenze 
liegt damit bei 881 EUR äquivalenzgewichtetes Nettoeinkommen.

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190 
Abb. 92 Armutsrisikoquote nach Altersgruppen in Köln, 2016 
 
Quelle: Stadt Köln - Amt für Stadtentwicklung und Statistik, „Leben in Köln“ - Umfrage 2016 
(b) Mindestsicherungsleistungen  
SGB II-Bedarfsgemeinschaften104 und leistungsberechtigte Personen 
Ein weiterer Indikator für Armutslagen in Köln bezieht sich auf den Anteil der Personen, die 
einen Anspruch auf Mindestsicherungsleistungen haben. Die Leistungen der Mindestsiche-
rung umfassen den Regelbedarf105, ggf. Mehrbedarfe etwa für Alleinerziehende oder erwerbs-
fähige Leistungsberechtigte mit Behinderung sowie die angemessenen Kosten der Unterkunft 
und Heizung (§§ 19 - 22 SGB II). Die Höhe der Leistungen ist somit auch abhängig von dem 
regionalen Niveau der Mieten und der Heizkosten.  
Zum 31.12.2018 leben 50.032 Erwachsene zwischen 35 und 64 Jahren in SGB II-Bedarfsge-
meinschaften. Gemessen an der Bevölkerung in dieser Altersgruppe entspricht dies einer 
SGB II-Quote von 11%. Für Köln zeigt sich im Zeitraum von 2010 bis 201 8 eine leichte Ab-
nahme um 1.798 Personen im mittleren Erwachsenenalter, die in SGB II-Bedarfsgemeinschaf-
ten leben. Dieser Rückgang ist auch in der SGB II -Quote zu erkennen. Waren im Jahr 2010 
noch knapp über 12% der Personen in dieser Altersgruppe im SGB II -Bezug, so sind es im 
Jahr 2018 noch etwas über 11% (Abb. 93). 
 
104  Eine Bedarfsgemeinschaft (BG) bezeichnet eine Konstellation von Personen, die im selben Haushalt leben 
und gemeinsam wirtschaften. Von jedem Mitglied der BG wird erwartet, dass es sein Einkommen und 
Vermögen zur Deckung  des Gesamtbedarfs aller Angehörigen der BG einsetzt (Ausnahme: Kinder). Es 
besteht eine sog. bedingte Einstandspflicht.  Eine BG gem. § 7 SGB II hat mindestens einen Leis tungs-
berechtigten (LB). Dazu zählen Ehepaare, Familien sowie unverheiratete Paare. Vom Begriff der BG abzu-
grenzen sind Haushaltsgemeinschaften und Zweckgemeinschaften (wie z.B. Studenten-WGs). 
105  Die Regelbedarfsstufe 1 beträgt im Jahr 2019 424 Euro.

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191 
Abb. 93 Quote der leistungsberechtigten Personen in SGB II-Bedarfsgemeinschaften im Alter 
von 35 bis 64 Jahren in Köln, 2010 bis 2018 
 
Quelle:  Statistik der Bundesagentur für Arbeit 
Anm.:  Jeweils zum Stichtag 31.12. 
In Köln leben zum Jahresende 201 8 27.824 deutsche und 22.208 ausländische Personen in 
SGB II-Bedarfsgemeinschaften. Ausländerinnen und Ausländer leben damit verhältnismäßig 
häufiger in Haushalten, in denen mindestens eine Personen SGB II -Leistungen bezieht, als 
Deutsche (Abb. 94). 
Abb. 94 Quote der leistungsberechtigten Personen in SGB II-Bedarfsgemeinschaften im Alter 
von 35 bis 64 Jahren nach Geschlecht und Staatsangehörigkeit in Köln, 31.12.2018  
 
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit 
So beträgt die SGB II-Quote bei Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit insgesamt 
14%, bei Personen mit deutscher Staatsbürgerschaft liegt die Quote bei 10% und damit vier 
Prozentpunkte niedriger. Sowohl bei Ausländerinnen und Ausländern als auch bei Deutschen 
kann kein nennenswerter Geschlechtsunterschied in den SGB II-Quoten verzeichnet werden. 
Für einen überregionalen Vergleich liegen uns die jahresdurchschnittlichen SGB II-Quoten aus 
dem Jahr 2018 vor, jedoch nur als Gesamtwert und nicht nach Alter differenziert (Abb. 95).

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192 
Abb. 95 Quote der leistungsberechtigten Personen in SGB II-Bedarfsgemeinschaften im er-
werbsfähigen Alter von 15 bis 64 Jahren an der altersgleichen Bevölkerung im über-
regionalen Vergleich, 2005 bis 2018 
 
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit  
Daraus ergibt sich für Köln eine Quote des Leistungsbezugs von insgesamt 13%. Zum Ver-
gleich liegt die SGB II -Bezugsquote im Land Nordrhein -Westfalen 2018 bei 12% und in 
Deutschland bei 9%. Der Anteil der Personen an der altersgleichen Bevölkerung, die SGB II-
Leistungen beziehen, ist damit in Köln etwas höher als in Nordrhein -Westfalen und deutlich 
höher als auf Bundesebene. 
Misst man die Anteile der SGB II -Leistungsberechtigten im erwerbsfähigen Alter (15 bis 64 
Jahren) an der Bevölkerung, so zeigt sich je nach Stadtteil ein unterschiedliches Bild ( Abb. 
96).

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193 
Abb. 96 Anteil der Personen im erwerbsfähigen Alter von 15 bis 64 Jahren in SGB II -Bedarfs-
gemeinschaften nach Stadtteilen in Köln, 31.12.2017 
 
Quelle:  Statistik der Bundesagentur für Arbeit; Stadt Köln - Amt für Stadtentwicklung und Statistik - Statistisches Informations-
system 
Die materiellen Problemlagen der Bevölkerung Kölns sind unterschiedlich verteilt. Mit Werten 
von 1% in Hahnwald, 2% in Fühlingen und 2% in Lindenthal erhalten  nur vergleichsweise 
kleine Anteile der Bevölkerung in diesen Stadtteilen Mindestsicherungsleistungen nach dem 
SGB II. Stark erhöhte Werte sind dagegen in den Stadtteilen Gremberghoven (26%), Chor-
weiler (35%) und Finkenberg (40%) zu finden. Sofern die Quot e des Leistungsbezugs der 
Grundsicherung als Indikator für materielle Armutslagen interpretiert wird, sind diese somit 
regional sehr unterschiedlich verteilt. 
Grundsicherung bei Erwerbsminderung 
Nach Kapitel vier SGB XII sind ältere oder voll erwerbsgemind erte Personen, die ihren Le-
bensunterhalt nur begrenzt oder gar nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen bestreiten 
können, berechtigt auf Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. 
Die Grundsicherung bei Erwerbsminderung gilt für voll erwerbsgeminderte Personen im Alter

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194 
von 18 Jahren bis zur Regelaltersgrenze, die zurzeit schrittweise von 65 auf 67 Jahre ange-
hoben wird. Die Grundsicherung im Alter gilt für Personen ab der Regelaltersgrenze, die ihren 
Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln abdecken können (vgl. Abschnitt 3.4.2). An dieser 
Stelle wird über die Personen berichtet, die unterhalb dieser Altersgrenze liegen und die ihren 
Lebensunterhalt aufgrund einer dauerhaften Erwerbsminderung nicht allein bestreiten können.  
Die Zusammensetzung und die Höhe der Leistungen werden in § 28 SGB XII geregelt und 
entsprechen denen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II (siehe oben). In 
Köln gibt es im Jahr 2018 insgesamt 8.142 Regelleistungsberechtige mit Anspruch auf Grund-
sicherung wegen Erwerbsminderung. Ein Großteil davon ist dem mittleren Erwachsenenalter 
zuzuordnen. Im Jahr 2018 sind 6.172 Leistungsbeziehende der Grundsicherung bei Erwerbs-
minderung in dieser Altersgruppe, davon 3.248 (53%) Männer und 2.924 (47%) Frauen sowie 
4.615 (75%) Deutsche und 1.557 (25%) Ausländerinnen und Ausländer (Abb. 97). 
Abb. 97 Leistungsbeziehende der Grundsicherung bei Erwerbsminderung nach SGB X II 4. 
Kapitel von 35 Jahren bis 64 Jahren, 2015 bis 2018 
 
Quelle: Stadt Köln - Amt für Stadtentwicklung und Statistik - Statistisches Informationssystem 
Das macht sowohl im Jahr 2018 als auch im Jahr 2015 einen Anteil von einem Prozent an der 
Bevölkerung im Alter von 35 bis 64 Jahren aus. Seit dem Jahr 2015 gab es dabei einen Anstieg 
der Regelleistungsberechtigten um insgesamt 10% (536  Personen), der auf den Bevölke-
rungsanstieg in Köln zurückgeführt werden kann. Der prozentuale Anstieg der Männer ist da-
bei etwas stärker als der der Frauen (10% vs. 9%) und der der Ausländerinnen und Ausländer 
stärker als der der Personen mit deutscher Staatsbürgerschaft (16% vs. 7%).  
Bezug von Asylbewerberleistungen 
Eine weitere soziale Transferleistung für eine spezifische  Personengruppe basiert auf dem 
Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). Darin wird die Höhe und Form der Leistungen für 
Asylbewerber und ihre Familien, die in Deutschland leben, aber auch für abgelehnte Asylbe-
werber mit einer Duldung geregelt. Diese Leistungen sind niedriger angesetzt als die Leistun-
gen der Sozialhilfe und der Grundsicherung, und der Bedarf kann teilweise in Form von Sach-
leistungen gewährt werden. Es gibt jedoch auch die Möglichkeit, den persönlichen notwendi-

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195 
gen Bedarf in Form von Geldleistungen zu gewähren, um den Verwaltungsaufwand zu redu-
zieren. Dabei wird der persönliche notwendige Bedarf eines alleinstehenden Leistungsberech-
tigten bei Unterbringung in einer Aufnahmeeinrichtung mit 135 Euro und bei einer Unterbrin-
gung außerhalb einer Aufnahmeeinrichtung mit 216 Euro bemessen.  
In Köln gab es im Jahr 2017 insgesamt 8.793 Personen, die regelleistungsberechtigt nach 
dem AsylbLG waren, davon 3.823 zwischen 25 und 64 Jahren. Im Jahr 2016 waren es in 
dieser Altersgruppe noch 6.739, im Jahr 2015 5.753 und ein Jahr zuvor 3.050 Personen. Dabei 
lag der Anteil dieser Altersgruppe an allen Asylbewerberinnen und -bewerbern immer zwi-
schen 43% und 44%. Hier bildet sich die Migrationssituation der Jahre 2015 und 2016 ab, in 
denen der Zuzug von Migrantinnen und Migranten am stärksten war. Der Rückgang ist dem-
entsprechend auf den Rückgang an Asylbewerbungen zwischen den Jahren 2016 und 2017 
zurückzuführen. Die Bezirke Kalk (1.295 Personen bzw. 1% 106), Mülheim (1.049 Personen 
bzw. 0,7%) und Porz (1.052 Personen bzw. 0,9%) sind diejenigen mit den höchsten Anteilen 
an Asylbewerberinnen und -bewerbern. Der Bezirk Lindenthal weist den geringsten Anteil an 
Leistungsberechtigten auf (475 Personen bzw. 0,3%). 
Hilfen zum Lebensunterhalt  
Die Hilfe zum Lebensunterhalt na ch §§ 27 - 40 SGB XII ist eine Form der Mindestsicherung 
für Personen, die keinen Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende oder auf Grundsi-
cherung im Alter und bei Erwerbsminderung haben. Der Mindestbedarf des notwendigen Le-
bensunterhalts nach § 27a SGB XII wird ebenso bemessen wie die Grundsicherung für Arbeit-
suchende und die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Dies umfasst auch die 
weiteren Leistungskomponenten wie Mehrbedarf und Kosten der Unterkunft.  
In Köln gibt es im gesamten Stadtgebiet im Jahr 2018 3.041 Personen, die berechtigt sind, 
Hilfe zum Lebensunterhalt zu erhalten, davon 393 Personen (13%) im Alter unter 18 Jahren, 
413 (14%) im Alter zwischen 18 und 34 Jahren, 2.068 (68%) im Alter von 35 bis 6 4 Jahren 
und 167 Personen (5%) im Seniorenalter. Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt sind damit 
überwiegend im mittleren Erwachsenenalter zu verorten. Im Jahr 2018 waren im mittleren Er-
wachsenenalter 1.078 Männer (52%) und 990 Frauen (48%) leistungsberechtigt (Tab. 30). 
Tab. 30 Leistungsberechtigte Personen der Hilfe zum Lebensunterhalt nach SGB XII 3. Kapi-
tel im Alter von 35 bis 64 Jahren in Köln, 2015 bis 2018 
 
Quelle: Stadt Köln - Amt für Stadtentwicklung und Statistik - Statistisches Informationssystem 
Unterschiede sind jedoch beim Merkmal Staatsbürgerschaft zu erkennen. Hier sind im aktu-
ellsten Jahr 1.459 (71%) Personen mit deutscher und 609 (29%) mit ausländischer Staatsan-
gehörigkeit zu verzeichnen, die Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt haben. Ausländerin-
nen und Ausländer sind damit, gemessen an ihrem Anteil an der Bevölkerung von 19%, über-
repräsentiert. Zwischen 2015 und 2018 ist die Anzahl der Leistungsberechtigten um insgesamt 
104 Personen gesunken (-5%).  
 
106  Gemessen am Anteil an der Gesamtbevölkerung im Bezirk nach eigener Berechnung. 
insgesamt
Anzahl Anzahl Anteil in % Anzahl Anteil in % Anzahl Anteil in % Anzahl Anteil in %
2015 2.172      1.109      51% 1.063      49% 1.578      73% 594         27%
2016 2.234      1.160      52% 1.074      48% 1.561      70% 673         30%
2017 2.298      1.191      52% 1.107      48% 1.590      69% 708         31%
2018 2.068      1.078      52% 990         48% 1.459      71% 609         29%
Veränderung
 2015 bis 2018 -5% -3% -7% -8% 3%
weiblich Deutsche Ausländerinnen und 
Ausländermännlich

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196 
Für die Stadt Köln ergibt sich bei einer Gesamtzahl von 3.041 Leistungsberechtigten im Jahr 
2018 eine Quote von 0,28%. Das heißt, dass auf 1.000 Einwohnerinnen und Einwohner, knapp 
drei Personen kommen, die Hilfe zum Lebensunterhalt erhalten. In Nordrhein-Westfalen liegt 
die Quote bei 0,54% und in Deutschland bei 0,45%. Die Quote der Hilfe zum Lebensunterhalt 
in Köln ist damit minimal geringer als auf Landes- und Bundesebene. Auf kleinräumiger Ebene 
weisen vor allem die Bezirke Mülheim (0,7%) und Kalk (0,7%) leicht erhöhte Werte auf. 
(c) Weitere Aspekte der materiellen Lebenslage 
Erwerbsminderungsrente 
Schon ab Beginn der Erwerbstätigkeit, aber insbesondere im mittleren Erwachsenenalter wer-
den Ansprüche auf eine Alterssicherung erworben. Da bei einem vorzeitigen Eintritt in die 
Rente mit Abschlägen in den Bezügen zu rechnen ist, ist es wichtig, möglichst bis zum regu-
lären Rentenalter erwerbsfähig zu bleiben. Jedoch steigt mit dem Alter auch das Risiko, infolge 
einer chronischen Erkrankung erwerbsgemindert zu werden. Dieses Risiko wird durch eine 
Rente bei Erwerbsminderung abgesichert. Eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung 
kann erhalten, wer unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes maximal 
sechs Stunden pro Tag arbeiten kann (§ 43 Abs. 1 SGB VI), eine Rente bei voller Erwerbs-
minderung, wer unter diesen Bedingungen maximal drei Stunden pro Tag arbeiten kann (§ 43 
Abs. 2 SGB VI). Weitere Voraussetzungen sind, dass die Person mindestens fünf Jahre in die 
Rentenversicherung eingezahlt hat und belegen kann, dass in mindestens drei der letzten fünf 
Jahre Pflichtbeiträge für eine versicherte Beschäftigung gezahlt wurden. Laut dem GESIS 
Leibniz-Institut für Sozialwissenschaf ten stellt die Erwerbsminderungsrente ein Armutsrisiko 
für die Betroffenen dar (Noll 2013). Demnach sind gerade Personen, die erst in den kommen-
den Jahren ins Rentenalter eintreten, gefährdet. Dies wird mit der steigenden Zahl an atypisch 
Beschäftigten, de n neuen Erwerbsverläufen, Langzeitarbeitslosigkeit und der gestiegenen 
Zahl an Beschäftigten im Niedriglohnsektor begründet, also mit Erwerbssituationen, in denen 
Rentenbeiträge nur anteilig eingezahlt wurden und die damit erworbenen Rentenansprüche 
entsprechend niedrig ausfallen. Die Studie stellt in Frage, dass durch eine Erwerbsminde-
rungsrente eine Absicherung des Lebensunterhalts möglich ist. Auf diese und weitere Kritik 
hat die Bundesregierung reagiert und 2014 die Zurechnungszeit vom 60. auf das 62. Lebens-
jahr ausgeweitet. Zum 01. Januar 2019 wurde durch das Leistungsverbesserungsgesetz zur 
Erhöhung der Erwerbsminderungsrente eine erneute Anhebung vom 62. auf das vollendete 
65. Lebensjahr und acht Monate eingeführt.  
In Deutschland gibt es laut der Deutschen Rentenversicherung 2018 rd. 1,82 Millionen Bezie-
hende einer Erwerbsminderungsrente. Davon sind 870.000 Männer (48%) und 950.000 
Frauen (52%). Der durchschnittliche Rentenzahlbetrag beläuft sich auf 795 Euro. Im Bundes-
land Nordrhein-Westfalen sind es im selben Jahr rd. 384.000 Erwerbsminderungsrentenemp-
fängerinnen und -empfänger, die im Durchschnitt 794 Euro erhalten. In Nordrhein -Westfalen 
sind ca. 190.000 der Beziehenden Männer (49%) und 195.000 Frauen (51%). Die häufigste 
Ursache zum Erhalt einer E rwerbsminderungsrente sind psychische Erkrankungen, gefolgt 
von Erkrankungen des Muskel -Skelett-Systems. Wie zuvor bereits gezeigt werden konnte, 
stehen beide Erkrankungen in einem engen Zusammenhang mit beruflichen Belastungen.  
In Köln erhielten im Jahr 2018 insgesamt 19.312 Personen eine Erwerbminderungsrente, da-
von waren 48% männlich und 52% weiblich. Etwa 78% haben eine deutsche, 22% haben keine 
deutsche Staatsangehörigkeit. Von 2010 bis 2018 ist die Zahl der Beziehenden von 14.125 
um 37% auf den Wert von 2018 angestiegen. Somit verzeichnet die Erwerbsminderungsrente 
den größten prozentualen Zuwachs aller Rentenarten, was ein Hinweis auf einen Anstieg chro-
nischer Krankheiten sein kann. Zugleich ist der Anteil der Männer von 50% auf 48% gesunken

Kölner Lebenslagenbericht 2020 
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197 
und der Ausländeranteil von 20% auf 22% gestiegen. Die Zugangsstatistik der GRV zeigt, 
dass die Zugangsquoten zur Erwerbsminderungsrente mit dem Alter steigen. So steigt die 
Zahl der Zugänge ab dem 20. Lebensjahr kontinuierlich bis zur Altersgruppe der 55 bis 59 -
Jährigen an. Zwischen dem 60. Und dem 64. Lebensjahr ist sie dann wieder rückläufig, da 
viele in dieser Altersgruppe bereits in die Altersrente übergehen. In Köln erfolgen 22% aller 
Zugänge in Erwerbsminderung im Alter von 50 bis 54 Jahren, 29% im Alter von  55 bis 59 
Jahren und 16% im Alter von 60 bis 64 Jahren. Das bedeutet, dass zwei Drittel aller Erwerbs-
minderungsrentenzugänge im Alter zwischen 50 und 64 Jahren erfolgen. Diese Ergebnisse 
zeigen, dass Personen im späteren Erwerbsalter stärker gefährdet sin d, aufgrund einer dau-
erhaften Krankheit ihren Beruf nicht mehr ausüben zu können. Folglich sind sie damit auch 
stärker gefährdet, aus gesundheitlichen Gründen in eine Armutslage zu rutschen als jüngere 
Erwerbstätige.   
Insolvenzen  
Ein weiteres Merkmal für  eine materiell schlechte Lebenslage ist die Zahl der Insolvenzen. 
Eine Überschuldung und insbesondere eine Privatinsolvenz bedeuten weitreichende Ein-
schnitte in das Leben der Betroffenen. Insolvent ist eine Person nach § 17 der Insolvenzord-
nung (InsO), wenn sie zahlungsunfähig ist, d.h. wenn sie überschuldet und nicht in der Lage 
ist, ihren Zahlungspflichten nachzukommen. Grundsätzlich zählt eine Kreditaufnahme zum 
normalen Konsumentenverhalten. Mit ihr werden häufig größere Anschaffungen, wie der Er-
werb von Wohneigentum, finanziert. Eine Bedrohung für die finanzielle Lage der Person ent-
steht meist erst, wenn die Schulden zu hoch und/ oder das verfügbare Einkommen zu niedrig 
sind. Insbesondere Arbeitslosigkeit und Ehescheidungen zählen zu den unerwarteten E reig-
nissen, die eine Zahlungsunfähigkeit hervorrufen können. Weitere Gründe können die Anhäu-
fung von Schulden durch Mietrückstände oder auch nicht geleistete Energiezahlungen sein. 
Eine Insolvenz soll den letzten Ausweg aus einer Überschuldung darstellen. Dabei wird über 
sechs Jahre sämtliches Einkommen oberhalb einer Freigrenze gepfändet, anschließend wird 
die Restschuld erlassen. Das Insolvenzverfahren besteht aus drei Schritten, einem außerge-
richtlichen Einigungsversuch, dem gerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahren und dem ver-
einfachten Verbraucherinsolvenzverfahren. Durch die Pfändung des erarbeiteten Einkom-
mens entsteht ein Anreiz für insolvente Personen, nicht zu arbeiten, da über das zusätzliche 
Einkommen nicht verfügt werden kann. Der Arbeitgeber ist über die Insolvenz zu informieren, 
da dieser den pfändbaren Anteil direkt abführen muss. Dies birgt für die Betroffenen das Ri-
siko, längerfristig ohne Beschäftigung zu bleiben. Hinzu kommt die besondere Stresssituation, 
die Belastungen der Gesundheit und der sozialen Beziehungen mit sich bringen kann.  
Laut Angaben von IT.NRW gab es im Jahr 2018 in der Stadt Köln insgesamt 1.732 laufende 
Insolvenzverfahren von privaten und gewerblichen Schuldnern. Die Anzahl der Insolvenzver-
fahren sagt etwas über den wirtschaftlichen Erfolg bzw. Misserfolg einer Region aus. Um den 
betroffenen Personenkreis erfassen zu können, ziehen wir die Anzahl der von den Insolvenzen 
betroffenen Arbeitnehmende heran. Diese unterliegen einem hohen Risiko ihren Arbeitsplatz 
zu verlieren und somit auch in finanzielle Schwierigkeiten zu geraten. In Köln ist die Anzahl 
der Arbeitnehmerinnen und -nehmern, die von Insolvenzen betroffen sind, schwankend (Abb. 
98).

Kölner Lebenslagenbericht 2020 
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198 
Abb. 98 Von Insolvenzverfahren betroffene Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer insgesamt 
in Köln, 2000 bis 2018 
 
Quelle: Landesbetrieb Information und Technik NRW  
So stieg die Zahl der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ab dem Jahr 2000  (65) zunächst 
stark an und erreichte 2003 (4.308) und 2005 (4.203) zwei Höhepunkte. In den darauffolgen-
den Jahren schwankte die Zahl der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zumeist zwischen 
ca. 1.000 und 3.000. Im Jahr 2018 sind 1.037 Arbeitnehmende von einer Insolvenz betroffen. 
Dies ist die kleinste Zahl an von Insolvenzen betroffenen Arbeitnehmende n seit dem Jahr 
2007. Gemessen an der Bevölkerung ergibt sich damit eine Quote von 0,10% für Köln. Auf 
Landes- und Bundesebene sind die Quoten minimal erhöht mit 0,19% und 0,14%. 
Alterssicherung durch Sparen 
Armutsrisiken im Alter können durch eine ausreichende Vorsorge mit Ressourcen im Erwerbs-
alter vermindert werden. Dabei liegt ein Problem darin, dass gerade Personen mit geringen 
Alterssicherungsansprüchen, die auf eine ergänzende Altersvorsorge angewiesen wären, 
kaum finanzielle Mittel erübrigen können, die angespart werden könnten (Mirjam 2018). In der 
„Leben in Köln“-Umfrage 2016 gaben nur 53% der Befragten zwischen 35 und 64 Jahren an, 
regelmäßig Geld fürs Alter zurückzulegen (Abb. 99).  
Abb. 99 Personen im Alter von 35 bis 64 Jahren in Köln, die für das Alter sparen, 2016  
 
Quelle: Stadt Köln - Amt für Stadtentwicklung und Statistik, „Leben in Köln“ - Umfrage 2016 
Obwohl über die Hälfte der Kölner für das Seniorenalter regelmäßig vorsorgen, sind 61% der 
Kölnerinnen und Kölner sicher, dass das Geld nicht oder nur gerade so ausreichen wird. Die 
Angst vor Armut im Alter ist demnach in Köln -selbst wenn fürs Alter gespart wird- groß.

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199 
3.3.4 Gesundheitslage im mittleren Alter 
Die gesundheitliche Verfassung hat in allen Lebensphasen Einfluss auf die soziale Teilhabe. 
Insbesondere im mittleren Erwachsenenalter ist eine gute Gesundheit die Voraussetzung für 
eine ausreichende Teilhabe am Erwerbsleben. Der AOK Gesundheitsreport Rheinland/Ham-
burg (im Folgenden: RL/H) 2019 gibt Auskunft über die aktuelle Gesundheitslage der Kölne-
rinnen und Kölner, jedoch nur über alle Altersgruppen hinweg. Daraus geht hervor, dass Män-
ner in Köln im Schnitt etwas älter werden als im Landes - und Bundesdurchschnitt. Während 
die Lebenserwartung von Männern bundesweit bei durchschnittlich 78,3 Jahren und in Nord-
rhein-Westfalen bei 78,0 Jahren lie gt, liegt sie in Köln mit 78,8 Jahren etwas höher. Die Le-
benserwartung von Kölner Frauen liegt mit 82,8 Jahren zwar unter dem Bundesdurchschnitt 
von 83,2 Jahren, aber etwas über dem Durchschnitt in Nordrhein-Westfalen von 82,6 Jahren. 
Neben der Lebenserwartung sagt auch die Mortalität etwas über die Gesundheitslage in Köln 
aus. Hier weist die Stadt Köln mit 8,9 Sterbefällen pro 1.000 Einwohnerinnen und Einwohner 
die niedrigste Rate im gesamten Rheinland auf (NRW: 11,4; Bund: 11,3). Dies hängt auch mit 
dem n iedrigen Anteil an Personen im höheren Alter in Köln zusammen, die häufiger eine 
schlechtere Gesundheit aufweisen als Personen im jüngeren Alter. Problematisch ist in Köln 
jedoch der hohe Anteil an Asthmaerkrankungen (Köln: 8,2%; RL/H: 7%) und der Anteil a n 
getöteten und verletzten Personen im Straßenverkehr, der mit 618 pro 100.000 Einwohnerin-
nen und Einwohner im gesamten AOK Rheinland/Hamburg-Gebiet am höchsten ist. Zum Ver-
gleich: In Nordrhein-Westfalen liegt der Anteil bei 480 und bundesweit bei 491 getö teten und 
verletzten Personen durch Verkehrsunfälle pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern. 
Hier besteht auf städtischer Seite Handlungsbedarf hinsichtlich der Verbesserung der Sicher-
heit im Straßenverkehr und der Luftbelastung durch den Straßenverkehr (AOK Rheinland-
Hamburg 2019).  
Auch bei der Verordnung von Schlafmitteln liegt Köln im Rheinland/Hamburg-Gebiet auf dem 
ersten Platz der Regionen mit den meisten Versicherten, die Schlafmittel verordnet bekom-
men. Demnach gibt es in Köln 2.545 Verordnungen je 100.000 Versicherte, im Rheinland -
Hamburg Durchschnitt aber nur 1.658 je 100.000 Versicherte, die aufgrund von Schlafproble-
men ein Medikament verschrieben bekommen. Welche Ursache dies hat, ist nicht bekannt. 
Beim Thema Zahngesundheit von Erwachsenen ab  18 Jahren liegt Köln in etwa im Durch-
schnitt aller Regionen im Rheinland und Hamburg. So haben z.B. 21% der Kölnerinnen und 
Kölner im Jahr 2017 eine Zahnfüllung erhalten , dies entspricht dem regionalen Durchschnitt  
(AOK Rheinland-Hamburg 2019).  
Ein weiterer Indikator für den Gesundheitszustand der Bevölkerung ist die Selbsteinschätzung 
des Gesundheitszustandes, die auch für die Altersgruppe des mittleren Erwachsenenalters 
vorliegt. In der „Leben in Köln“ -Umfrage 2016 schätzten 7% der Erwachsenen von 35 bi s 64 
Jahren ihren Gesundheitszustand als schlecht ein. Dabei gaben Personen in den höheren 
Einkommensklassen seltener an, ungesund zu sein als Personen in den unteren Einkommens-
klassen (Abb. 100).

Kölner Lebenslagenbericht 2020 
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200 
Abb. 100 Anteil Erwachsener von 35 bis 64 Jahren mit schlechtem Gesundheitszustand nach 
Äquivalenzeinkommen in Köln, 2016 
 
Quelle: Stadt Köln - Amt für Stadtentwicklung und Statistik, „Leben in Köln“ - Umfrage 2016 
Bei Personen, die ein monatliches Nettoeinkommen von 3.500 Euro und mehr zur Verfügung 
hatten, liegt der Wert in dieser Kategorie bei 2% und in der mittleren Einkommenskategorie 
von 1.500 bis 2.000 Euro bei 6%. Personen in der untersten Einkommenskategorie schätzen 
ihren Gesundheitszustand zu 20% als schlecht ein. Demnach besteht ein Zusammenhang 
zwischen eingeschätztem Gesundheitszustand und dem zur Verfügung stehenden Haushalts-
einkommen. Zahlreiche Studien bestätigen Kausalwirkungen in beide Richtungen, die materi-
elle Lage einer Person kann demnach ihre Gesundheit beeinflussen und umgekehrt. Erkran-
kungen, Gesundheitsbeschwerden und Risikofaktoren kommen bei Personen, die in Armut 
leben, vermehrt vor. Die gesundheitsbezogene Lebensqualität wird schlechter e ingeschätzt, 
und die vorzeitliche Sterblichkeit ist erhöht (Mielck 2000; Hagen und Ryl 2010; Lampert 2011). 
Gesundheitsrelevantes Verhalten  
Der Gesundheitszustand einer Person im Alter ist auch Folge des eigenen Gesundheitsver-
haltens in den vorherigen Leb ensphasen. Eine ungesunde Lebensweise kann zu einem er-
höhten Krankheitsrisiko sowie einer unterdurchschnittlichen Lebenserwartung führen. Zu ei-
nem gesundheitsriskanten Verhalten gehören das Auslassen von Vorsorgeuntersuchungen, 
Ernährungs- sowie Sportverhalten, Rauchen, Alkohol- oder Drogenkonsum. Gesundheit ist in 
jedem Alter von hoher Relevanz, doch gibt es Krankheitsbilder, die gehäuft in bestimmten 
Altersgruppen auftreten oder ihre negative Wirkung entfalten. Zwar treten Erkrankungen ver-
stärkt im höheren Alter auf, aber die Grundlage für diese Krankheiten wird häufig schon in der 
Kindheit, Jugend und vor allem dem Erwachsenenalter gelegt (Robert Koch -Institut 2015). 
Dementsprechend wird im nächsten Abschnitt das gesundheitsrelevante Verhalten im mittle-
ren Erwachsenenalter behandelt, da die Verhaltensweisen in diesem Alter besondere Bedeu-
tung für die spätere Gesundheitslage einer Person haben.  
Aus dem Gesundheitsberichts des Kölner Gesundheitsamts aus dem Jahr 2012107 geht hervor, 
dass sozial schlechter gestellte Menschen und Männer gesundheitliche Verhaltensformen auf-
weisen, die zu einem erhöhten Krankheitsrisiko führen können. So wird bei Betrachtung der 
 
107  Gesundheitsbericht des Kölner Gesundheitsamtes 2012: Gesund Altern in Köln. Abgerufen unter: 
https://www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/gesundheit/downloadservice?kontrast=weiss, zuletzt am 
01.07.2019.

Kölner Lebenslagenbericht 2020 
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201 
Gesundheitsunterschiede nach Geschlecht deutlich, dass besonders die Lebensweise von 
Männern und ihre Neigung, Erkrankungen nicht immer ernst zu nehmen, zu höheren Gesund-
heitsrisiken führen. Demnach werden Gesundheitsangebote von Männern kontinuierlich weni-
ger genutzt. Laut der Umfrage aus dem Jahr 2009 nehmen nur 57% der Männer zwischen 18 
und 80 Jahren A ngebote zur Vorsorgeuntersuchung wahr, während es bei den Frauen fast 
74% sind (Abb. 101).  
Abb. 101 „Was tut die Kölner Bevölkerung von 18 bis 80 Jahren für ihre Gesundheit?“, 2009 
 
Quelle: Stadt Köln – Amt für Stadtentwicklung und Statistik, Befragung 2009 zum Demographischen Wandel der Stadt Köln    
Ebenso ernähren sich weniger Männer als Frauen nach eigener Angabe gesund (Männer: 
64% und Frauen: 78%). Im Bereich der körperlichen Fitness weisen Männer jedoch ein bes-
seres oder gleiches Gesundheitsverhalten auf: Aktiv Sport treiben 44% der Männer und 39% 
der Frauen; Bewegungssport, wie z.B. spazieren gehen, beide zu 68%. Mit zunehmendem 
Alter verbessert sich geschlechtsübergreifend das Gesundheitsverhalten. Während es in der 
Altersgruppe der jungen Erwachsenen zwischen 18 und 34 Jahren noch unter 50% sin d, die 
zu einer ärztlichen Vorsorgeuntersuchung gehen, steigt diese Zahl ab dem 35. Lebensjahr 
deutlich auf 75%. Gesunde Ernährung wird hingegen bei Personen in allen Altersgruppen bis 
zum 60. Lebensjahr mit 70% in etwa gleich häufig berücksichtigt, ab dem 60. Lebensjahr steigt 
dieser Wert auf 80%. Die Zahl der Personen, die sich aktiv sportlich betätigen, nimmt mit dem 
Alter stetig ab, wird jedoch durch den Anteil der Personen, die Bewegungssport betreiben, 
ausgeglichen. Besonders Frauen sind im höheren Al ter im Bewegungssport und durch die 
Teilnahme an Sportkursen noch aktiv. Sie legen im Durchschnitt ein gesundheitsbewussteres 
Verhalten an den Tag, das sich mit steigendem Alter auf ihren Gesundheitszustand auswirkt.  
Das Gesundheitsverhalten und die sportlichen Aktivitäten einer Person hängen auch mit dem 
Angebot an sportlichen Betätigungsmöglichkeiten zusammen. Erkenntnisse dazu gehen aus 
dem Gutachten der Kölner Sportentwicklungsplanung aus dem Jahr 2019 hervor, in dessen 
Rahmen mittels einer Online -Umfrage im Jahr 2017 das Sportverhalten von 2.406 überwie-
gend sportlich aktiven Kölnerinnen und Kölnern erfragt wurde (Kähler et al. 2019). Insgesamt 
gaben rund 56% der Befragten an, zufrieden mit dem Sportangebot in Köln zu sein, knapp 
30% waren teilweise zufrieden und rund 10% waren unzufrieden mit dem Sportangebot. Vor 
allem die Zufriedenheit mit Sporthallen (20%), Sportplätzen (30%) und Schwimmbädern (25%) 
ist weniger gut. Damit zusammenhängend werden in Köln überwiegend Individualsportarten

Kölner Lebenslagenbericht 2020 
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202 
wie Joggen, Fitness oder Radfahren ausgeübt, die im öffentlichen Raum sowie in speziellen 
Sportstätten wie z.B. Fitnessstudios stattfinden. Vereinssportarten werden zwar auch häufig 
genannt, jedoch mit einer größeren Differenzierung in die unterschiedlichen Sportarten. I m 
Unterschied zu den Individualsportarten werden hier die Sportbedingungen, u. a. durch die 
Zufriedenheit mit Sporthallen und -plätzen, schlechter bewertet.  
Im (über)regionalen Vergleich zeigt sich, dass in Köln mit 180 Mitgliedschaften in Sportverei-
nen je 1.000 Einwohnerinnen und Einwohner im Jahr 2017 relativ wenige Menschen diese Art 
der Sportausübung nutzen. Der Durchschnitt im Rheinland/Hamburg-Gebiet liegt bei 190 Mit-
gliedschaften in Sportvereinen je 1.000 Einwohnerinnen und Einwohner. Ein umgekehrtes Bild 
zeigt sich bei den regelmäßigen ärztlichen Gesundheits -Check-ups. Diese nehmen 60% der 
Frauen und 50% der Männer in Köln wahr. Im Vergleich mit anderen Regionen im Rheinland-
Hamburg-Gebiet liegt Köln damit auf dem zweiten Platz der Regionen mit den höchsten An-
teilen (AOK Rheinland-Hamburg 2019).  
Zahlen zu Rauchern und zum Alkoholkonsum in Köln wären an dieser Stelle noch zu berichten, 
da eine Vielzahl an Folgeerkrankungen, wie Lungenkrebs oder Herz-Kreislauf-Erkrankungen, 
auf den Konsum dieser Substanzen zurückzuführen sind. Entsprechende Daten für Köln liegen 
aber nicht vor, sondern können nur auf Basis bundesweiter Studien geschätzt werden. 
Suchterkrankung 
Wie in Kapitel 3.1.1 bereits ausgeführt, werden anhand des Epidemiologischen Suchtsurveys 
bundesweit Zahlen zum Konsum und zur Abhängigkeit von Suchtmitteln erhoben, diese wer-
den als Basis für Schätzungen in Köln genutzt. Demnach zählen Männer im jungen und m itt-
leren Erwachsenenalter zu der Personengruppe mit hohen Risiken von Alkoholabhängigkeit 
und einem erhöhten Drogenkonsum mit entsprechenden gesundheitlichen Folgen. 2018 wa-
ren etwa 3,1% der 18- bis 64-Jährigen an einer Alkoholabhängigkeit erkrankt, übertragen auf 
Köln entspräche das etwa 22 .400 Personen. Cannabis wurde von ca. 8,3% aller 18 - bis 59-
Jährigen mindestens einmal im letzten Jahr konsumiert. Das entspricht für Köln etwa 55.000 
Konsumierenden in dieser Altersgruppe im Jahr 2018. Laut der polizeilichen Kriminalitätssta-
tistik gab es im zeitlichen Verlauf von 2014 bis 2018 einen Anstieg der Zahl der „Drogentoten", 
die in Folge des Konsums einer illegalen Substanz ums Leben gekommen sind. 2019 sank 
diese Anzahl jedoch wieder. Der Personenkreis der Raucher ist in den vergangenen Jahren 
bundesweit deutlich kleiner geworden. Trotz des Rückgangs an Rauchern bleiben die gesund-
heitlichen Konsequenzen sowohl für die Individuen als auch das Gesundheitssystem erheb-
lich. So schätzen Experten allein die durch Rauchen verursachten Kosten für die Krankenkas-
sen auf fast 79 Milliarden Euro jährlich (Schaller, Kahlert und Mons 2019).  
Arbeitslosigkeit und Gesundheit 
Ein weiterer gesundheitsbelastender Faktor kann Arbeitslosigkeit sein. Bereits in den 1930er 
Jahren wurde in einer Studie nachgewiesen, dass Arbeitslosigkeit erhebliche Auswirkungen 
auf die physische und psychische Gesundheit der Betroffenen haben kann (Jahoda et al. 
1960). Auch aktuelle Auswertungen bestätigen diesen Zusammenhang und zeigen, dass Ar-
beitslosigkeitserfahrungen eng mit der subjektiven Gesundheitseinschätzung gekoppelt sind. 
Zudem leiden Arbeitslose häufiger unter ärztlich diagnostizierten Depressionen (Kroll et al. 
2016) und weisen eine höhere Prävalenz hinsichtlich mehrerer Erkrankungen auf (AOK Rhein-
land-Hamburg 2019, S. 67). Im mittleren Erwachsenenalter kommt erschwerend hinzu, dass 
Arbeitslosigkeit nicht mehr so gut wie in früheren Jahren durch Höherqualifizierung überwun-
den werden kann. So kommt das Robert Koch-Institut in der Gesundheitsberichterstattung des 
Bundes zu dem Ergebnis, dass Arbeitslose häufiger von Erkrankungen betroffen sind, mehr 
Beschwerden haben und früher sterben  als Erwerbstätige gleichen Alters . Arbeitslose sind

Kölner Lebenslagenbericht 2020 
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häufiger von psychischen Störungen betroffen und sind anfälliger für somatische Krankheiten. 
Dauerhafte Arbeitslosigkeit kann zu Depressionen und Antriebslosigkeit führen. Mit ihr kumu-
lieren verschiedene soziale und gesundheitliche Probleme, die sich wechselseitig negativ ver-
stärken. So steigt z.B. bei Männern im Alter von 40 bis unter 65 Jahren der Anteil derjenigen, 
die eine ärztlich diagnostizierte Depression haben, von 7% bei keiner Arbeitslosigkeitserfah-
rung auf rund 16% bei Personen, die schon einmal länger als ein Jahr arbeitslos waren. Bei 
Frauen in derselben Altersgruppe steigt der Anteil von 11% auf 18% (Kroll und Lampert 2012). 
Neben der Arbeitslosigkeit kann auch eine prekäre Beschäftigung negative Auswirkungen auf 
das Wohlbefinden der Betroffenen haben. Weiterhin weisen arbeitslose Männer bei allen 
Krankheiten, außer bei psychischen und Verhaltensstörungen, eine höhere Prävalenz als 
Frauen auf. Zudem zeigt sich in der Studie des Robert Koch-Institutes, dass Arbeitslose mehr 
rauchen und weniger Sport treiben als Erwerbstätige. In der Altersgruppe der 45- bis 64-Jäh-
rigen Männer ohne Arbeitslosigkeitserfahrung liegt der Anteil der Personen, die nicht aktiv 
Sport treiben, bei 36% und bei denjenigen, die in dieser Zeit länger als ein Jahr arbeitslos 
waren, liegt dieser Anteil bei 51%. Auch die Raucherquote ist in dieser Altersgruppe bei Män-
nern, die arbeitslos waren, höher als bei Männern, die nicht arbeitslos waren (48% vs. 31%). 
Bei Frauen zeigen sich in dieser Altersgruppe ähnlich starke Unterschiede beim Sportverhal-
ten (32% vs. 47%) und bei der Raucherquote (27% vs. 40%). 
Bei der Zahngesundheit gibt es auch Unterschiede zwischen Arbeitslosen und Arbeitnehme-
rinnen und Arbeitnehmern. Dies geht aus dem Gesundheitsreport der AOK Rheinland/Ham-
burg hervor (AOK Rheinland-Hamburg 2019). Arbeitslose im Versicherungsgebiet nehmen im 
Jahr 2017 seltener an Mundgesundheitsuntersuchungen teil (42% vs. 49%), haben mehr 
Zahnfüllungen (2,8 vs. 2,4 gefüllte Zähne im Füllungsfall) , und ihnen werden häufiger Zähne 
gezogen (2,2 vs. 2,0). 
Arbeitsbedingte gesundheitliche Belastung  
Die Gesundheit wird im mittleren Lebensalter auch durch belastende Arbeitsbedingungen be-
einflusst. Zu den berufsspezifischen gesundheitlichen Belastungen zählen z.B. das wieder-
holte Heben von schweren Gegenständen oder stressbedingte Erkrankungen wie ein  Burn 
Out, welches Grund für 5,5% der Arbeitsunfähigkeitstage im Jahr 2017 war und damit seit dem 
Jahr 2004 um knapp 5 Prozentpunkte angestiegen ist (Statista 2019). Nach Geschlecht, Be-
rufsgruppen und Bildungsstand ergeben sich hierbei sehr unterschiedlich e gesundheitliche 
Belastungen. Besonders schwer ist es, für Personen nach einer Phase krankheitsbedingter 
Arbeitslosigkeit wieder Zugang zum Arbeitsmarkt zu finden. So birgt die gesundheitliche Be-
lastung, die durch bestimmte Tätigkeiten hervorgerufen wird, die Gefahr, nicht mehr in diesem 
Bereich arbeiten zu können und so auch wichtige Qualifikationen zu verlieren. Daher stellt der 
Eintritt einer Erwerbsminderung eine starke Belastung dar. Seit dem Jahr 2010 ist die Anzahl 
derjenigen, die eine Erwerbsminderungsrente beziehen, stark angestiegen (vgl. Kap. zur Er-
werbsminderungsrente). 
Es gibt verschiedene Arten, die gesundheitlichen Belastungen Erwerbstätige r zu messen. 
Häufig werden die Arbeitsunfähigkeitstage und der Krankenstand als Indikator zur Erklärung 
der gesundheitlichen Lage genutzt. Im Jahr 2017 ist in Köln 4,98% und im Rheinland-Hamburg 
Gebiet 5,58% der Arbeitszeit aufgrund einer Arbeitsunfähigkei t verloren gegangen (AOK 
Rheinland-Hamburg 2019). Die Kölner Bevölkerung war demnach seltener krankgeschrieben 
als die Bevölkerung im Rheinland/Hamburg-Durchschnitt. Bei Verwendung dieser Daten sollte 
jedoch berücksichtigt werden, dass sie nicht ohne weiteres zur Erklärung der gesundheitlichen 
Situation der Erwerbstätigen genutzt werden können, da Krankheitstage erst nach dem dritten 
Ausfalltag meldepflichtig werden und Fehltage auch andere Gründe als Krankheiten haben 
können. Der Trend – auf Basis bundesweiter Daten – zeigt jedoch einen langsamen, aber

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204 
stetigen Rückgang im Krankenstand der letzten Jahrzehnte. 108 So waren 1993 noch 4,7% der 
gesetzlich Krankenversicherten in Deutschland arbeitsunfähig und 2014 nur noch 3 ,7%. In 
diesem Zeitraum ist die mittlere Anzahl an Arbeitsunfähigkeitstagen bei Männern (-2,6 Tage) 
und Frauen (-1,7 Tage) zurückgegangen. Zu klären bleibt, welche Ursache dem Rückgang der 
Krankheitstage zugrunde liegt. So könnten eine bessere Gesundheit und ein gestiegener Ar-
beitsschutz, aber auch ein gestiegener Leistungsdruck, der dazu führt, dass Personen trotz 
Krankheit ihrer Arbeit nachgehen, Gründe für diese Entwicklung sein. 
Weiterhin geht aus dem Gesundheitsmonitoring des Bundes hervor, dass der Anteil der Män-
ner (15%), die hauptsächlich körperlich schwere Arbeit verrichten, höher ist als der der Frauen 
(3%). Besonders betroffen ist hierbei die Altersgruppe der Männer zwischen 30 und 44 Jahren 
mit niedriger Bildung (24%), gefolgt von der Gruppe der Männer mit mittlerer Bildung aus der-
selben Altersgruppe (Finger et al. 2017). Am seltensten verrichten Frauen (1%) und Männer 
(3%) der Altersgruppe von 30 bis 44 Jahren mit hohem Bildungsgrad körperlich schwere Ar-
beiten. Bei den körperlich inaktiven Berufen sind dafür Frauen mit hoher B ildung (73%) aus 
der Altersgruppe von 18 bis 29 Jahren und Männer mit hoher Bildung (80%) aus der Alters-
gruppe von 30 bis 44 Jahren am stärksten vertreten. Männer mit niedrigerer Bildung sind daher 
im besonderen Maße gefährdet, durch körperlich schwere Arbeit ihre Gesundheit zu belasten. 
Sowohl Arbeiten mit hoher körperlicher Belastung als auch Arbeiten mit körperlicher Inaktivität 
bergen spezielle Gesundheitsrisiken, insbesondere für das Muskel-Skelett-System. Beide For-
men erfordern ein entsprechendes Gesu ndheitsverhalten zum Ausgleich. Im Hinblick darauf 
stellt der AOK-Fehlzeitenreport für das Jahr 2013 fest, dass Krankheiten des Muskel-Skelett-
Systems die häufigste Ursache für Arbeitsunfähigkeitstage sind (Frauen: 20% und Männer 
23%). Auf Rang zwei folgen bei den Frauen Krankheiten des Atmungssystems (14%) und bei 
den Männern Verletzungen, Vergiftungen und bestimmte andere Folgen äußerer Ursachen 
(14%). Im zeitlichen Verlauf haben psychische Verhaltensstörungen bei beiden Geschlechtern 
als Ursache der Arbeitsunfähigkeit zugenommen (Robert Koch-Institut 2015).  
Zu den Berufen und Branchen, die von der Arbeitsunfähigkeit stärker betroffen sind, zählen 
insbesondere Forst- und Landwirte, ebenso wie Beschäftigte des Baugewerbes. Am seltens-
ten sind Personen im Banken- und Versicherungswesen sowie der Erziehung arbeitsunfähig 
gemeldet. Ebenfalls sind Personen aus den oberen wesentlich seltener als Personen aus den 
unteren Einkommensstufen arbeitsunfähig gemeldet (ebd.). 
Nach § 9 Abs. 1 SGB VII ist die Unfallversich erung für Berufskrankheiten zuständig, die Ver-
sicherte durch die Ausübung einer versicherten Tätigkeit erleiden. Die häufigsten Berufskrank-
heiten können je nach Verdachtsfällen oder ihrer letztlichen Anerkennung betrachtet werden. 
Bis zur Anerkennung einer  Krankheit als berufsbedingt muss eine Reihe von Bedingungen 
erfüllt sein. Hier werden die Verdachtsfälle als Indikator zur übersichtlicheren Darstellung ver-
wendet. Dabei zeigt sich, dass gerade Hautkrankheiten (35%), physikalische Einwirkungen 
(33%) und Atemwegserkrankungen (23%) einen Großteil der Fälle ausmachen (ebd.). 
Für Köln liegen hierzu derzeit noch keine gesonderten Daten vor, dabei wäre eine Auswertung 
von großer Bedeutung, da sie es ermöglichen könnte, auf spezifische Ausprägungen gesund-
heitlicher Beeinträchtigungen besser reagieren zu können. Je nach regional unterschiedlicher 
Wirtschafts- und Branchenstruktur können unterschiedliche Krankheiten und gesundheitliche 
Folgen für Erwerbstätige vorherrschen, auf die gezielter eingegangen und denen sp ezifisch 
 
108  Ergebnisse der GKV-Statistik KG8 - Krankheitsartenstatistik - Arbeitsunfähigkeitsfälle und -tage nach 
Diagnosen. Abgerufen unter: 
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/Statistiken/GKV/Geschaeft
sergebnisse/AU-Faelle-nach-nach-Diagnosen_2017.pdf, zuletzt am 01.07.2019.

Kölner Lebenslagenbericht 2020 
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205 
vorgebeugt werden könnte. Zur Verbesserung des Kenntnisstandes plant die Stadt Köln eine 
Sonderauswertung von Daten der Krankenversicherungsstatistik. 
Bezüglich der erworbenen Behinderungen zeigt sich, dass insgesamt ca. 1% aller Schwerbe-
hinderungen in Deutschland einen Arbeitsunfall als Ursache haben. Dabei sind es 1,5% der 
Schwerbehinderungen bei Männern und 0,3% bei Frauen, die auf einen Arbeitsunfall zurück-
zuführen sind. Der direkte Vergleich zeigt noch deutlicher den Unterschi ed: 86% aller Perso-
nen, die eine Schwerbehinderung durch einen Arbeitsunfall erworben haben, sind Männer und 
14% Frauen.109 Eine deutliche Mehrheit aller Behinderungen entsteht als Folge von Erkran-
kungen (86%). Angeboren sind nur 4% aller Schwerbehinderungen.    
3.3.5 Soziale Einbindung von Erwachsenen im mittleren Alter 
Haushaltsformen 
Bereits seit über 40 Jahren sind Einpersonenhaushalte in Deutschland die häufigste Haus-
haltsform. Während die Zahl der Zweipersonenhaushalte im selben Zeitraum ebenfalls zu-
nahm, sank die Zahl der Drei- und Mehrpersonenhaushalte (vgl. Kap. 2.2).  
Im mittleren Erwachsenenalter leben Männer häufiger in Einpersonenhaushalten  als in den 
anderen Altersgruppen, während Frauen häufiger im höheren Alter und im jungen Erwachse-
nenalter allein leben. Dies hängt damit zusammen, dass Frauen früher aus dem Elternhaus 
ausziehen und dass Frauen eine längere Lebenserwartung haben. So leben rund 58% der 
Männer im Alter von 35 bis 64 Jahren in Einpersonenhaushalten. Mit steigendem Alter steigt 
auch der Anteil alleinlebender Frauen.  
In Abb. 102 sind die Familien- und Haushaltsformen der Kölner Bevölkerung im mittleren Er-
wachsenenalter abgebildet, die an der „Leben in Köln“-Umfrage 2016 teilgenommen haben. 
Abb. 102 Familienstand und Haushaltsform von Personen im Alter von 35 bis 64 Jahren in 
Köln, 2016 
 
Quelle:  Stadt Köln - Amt für Stadtentwicklung und Statistik, „Leben in Köln“ - Umfrage 2016 
Anm.:  Bei der Frage nach „weiteren Personen im Haushalt“ waren Mehrfachantworten möglich, die Prozentzahlen lassen 
sich daher nicht auf 100% aufsummieren. 
Demnach ist eine Mehrheit der Befragten in dieser Alterskategorie verheiratet und lebt mit ihrer 
Frau oder ihrem Mann zusammen, 23% sind ledig, 10% sind geschieden. Weitere 5% leben 
in einer eingetragenen Partnerschaft, 3% sind verheiratet , leben aber in Trennung und 2% 
sind verwitwet. Im Familienstand sind jene, die in einer festen Beziehung  leben, aber nicht 
 
109  Statistisches Bundesamt (2015) : Sozialleistungen. Schwerbehinderte Menschen 2013 . Online unter: 
http://www.gbe-bund.de/gbe10/abrechnung.prc_abr_test_logon?p_uid=gast&p_aid=0&p_knoten=FID&p_ 
sprache=D&p_suchstring=25426#m8*z, zuletzt am 02.07.2019.

Kölner Lebenslagenbericht 2020 
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206 
verheiratet sind, nicht abgebildet. Diese kann man jedoch bei der Frage nach den Haushalts-
formen herauslesen, wonach 88% der Personen in Mehrpersonenhaushalten mit ih rem Part-
ner oder ihrer Partnerin zusammenleben. Zudem haben 53%, derjenigen die mit weiteren Per-
sonen zusammenleben, angegeben, mit Kindern in einem Haushalt zu leben. Fast keiner der 
Befragten im mittleren Erwachsenenalter lebt mit den Eltern, Geschwister n oder sonstigen 
Personen zusammen. 
Arbeitslose und soziale Isolation 
Arbeitslose sind häufiger von sozialer Isolation betroffen als Personen, die erwerbstätig sind. 
Personen, die nicht (mehr) am Erwerbsleben teilhaben, verlieren häufig soziale Kontakte bzw. 
soziale Kontakte entstehen gar nicht erst (Sattler und Diewald 2010). Dies geht auch aus den 
Ergebnissen der „Leben in Köln“ -Umfrage 2016 hervor. Während 66% der berufstätigen Be-
fragten verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft l ebten, lag dieser 
Anteil bei Personen, die arbeitslos bzw. arbeitsuchend waren, nur bei 45%. Arbeitslose bzw. 
arbeitsuchende Personen waren in der Befragung wiederum häufiger ledig (38% zu 23%) und 
geschieden bzw. verwitwet (17% zu 11%). 
Freizeitaktivitäten 
Neben der kulturellen und politischen Einbindung ist das Freizeitverhalten auch eine Form der 
sozialen Einbindung. Insbesondere bei Arbeitslosen kann sich die besondere Lebenslage 
auch im Freizeitverhalten widerspiegeln. Arbeitslose leiden häufig unter sozialer Isolation und 
Inaktivität und sind aus vielen gesellschaftlichen Teilbereichen ausgeschlossen. Die „Leben in 
Köln“-Umfrage 2016 unterstützt diese These (Abb. 103). 
Berufstätige gaben bei allen aufgeführten Freizeitaktivitäten häufiger an, diese zumindest 
manchmal zu unternehmen. Bei Restaurantbesuchen ist die Diskrepanz mit 26 Prozentpunk-
ten besonders groß. Während Befragte, die einer Arbeit nachgingen, zu knapp 83% angaben, 
oft oder manchmal ins Restaurant zu gehen, lag dieser Anteil bei Arbeitslosen bzw. Arbeitsu-
chenden nur bei 56%. Dies hängt vor allem mit den beschränkten finanziellen Mitteln von Ar-
beitslosen zusammen. Aber auch bei Wellness (Differenz: 16 Prozentpunkte), Kneipenbesu-
chen (16 Prozentpunkte), aktiv betriebenem Sport außerhalb des Vereins (15 Prozentpunkte) 
und Konzert- und Opernbesuchen (14 Prozentpunkte) ist ein deutlicher Unterschied im Frei-
zeitverhalten zu erkennen. Es gibt somit einen negativen Zusammenhang zwischen Arbeitslo-
sigkeit und Freizeitverhalten. Arbeitslose scheinen nicht in dem Maße sozial eingebunden zu 
sein wie Berufstätige.

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207 
Abb. 103 Mindestens manchmal ausgeübte Freizeitaktivitäten von Erwerbstätigen und Ar-
beitslosen im Alter von 35 bis 64 Jahren in Köln, 2016 
 
Quelle: Stadt Köln - Amt für Stadtentwicklung und Statistik, „Leben in Köln“ - Umfrage 2016 
Einschränkungen des Konsumverhaltens 
Im mittleren Erwachsenenalter stehen den meisten Personen größere finanzielle Mittel  zur 
Verfügung als jungen Erwachsenen oder Seniorinnen und Senioren. Neben der direkten Be-
friedigung der notwendigen Bedürfnisse können Konsumausgaben für Restaurant- oder Kino-
besuche als ein Zeichen für die Teilhabe an der Gesellschaft gesehen werden (vgl. Kap. 3.2.3). 
Gemäß der „Leben in Köln“-Umfrage 2016 steigen die Ausgaben beim Restaurantbesuch mit 
dem Äquivalenzeinkommen stetig an (Abb. 104).

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Abb. 104 Ausgaben beim Restaurantbesuch von Personen im Alter von 35 bis 64 Jahren nach 
gruppierten Äquivalenzeinkommen in Köln, 2016 
 
Quelle: Stadt Köln - Amt für Stadtentwicklung und Statistik, „Leben in Köln“ - Umfrage 2016 
So geben Personen mit einem Äquivalenzeinkommen von unter 750 Euro zu 23% mehr als 30 
Euro pro Person aus. Personen mit einem Einkommen, das bei 3.500 Euro oder mehr liegt, 
geben hingegen zu 85% mehr als 30 Euro aus. Die Grafik und ihr Verlauf ähneln dabei sehr 
dem Ausgabeverhalten von jungen Erwachsenen (vgl. Abb. 65).  
3.3.6 Kulturelle und politische Einbindung von Erwachsenen im mittleren Alter 
Politische Partizipation bedeutet Mitgestaltung des gesellschaftlichen Zusammenlebens, die 
Teilhabe an der öffentlichen Meinungsbildung und die Teilhabe an den Institutionen der politi-
schen Vertretung. Diese Mi tgestaltung erfolgt durch die Beteiligung an Wahlen und darüber 
hinaus durch weitere Mitbestimmungsprozesse z.B. in politischen Arbeitskreisen oder Initiati-
ven (Evers-Meyer 2012, S. 305 f.). Durch bürgerschaftliches bzw. ehrenamtliches Engage-
ment, das häuf ig in Vereins - und Verbandsarbeit oder Selbsthilfegruppen eingebunden ist, 
erfolgen Mitgestaltung und Partizipation auch außerhalb der Politik in weiteren gesellschaftli-
chen Bereichen. Mangelnde soziale Teilhabe kann sich auch darin zeigen, dass bestimmte 
Personengruppen in diese Formen der gesellschaftlichen Mitgestaltung weniger eingebunden 
sind als andere. 
Politisches Interesse 
Bezüglich des politischen Interesses wird laut der „Leben in Köln“ -Umfrage 2016 ersichtlich, 
dass gerade Erwachsene im mittleren  Alter mit 51% und Personen ab 65 Jahren mit 62% 
häufiger angeben, ein starkes Interesse für Politik zu haben. Bei den jungen Erwachsenen 
sind es nur 41%. In der jüngeren Altersgruppe sind auch anteilig die meisten Personen, die 
angeben, gar kein Interesse an der Politik zu haben.  
Ein Widerspruch wird beim Interesse der Menschen an der städtischen Politik sichtbar, und 
zwar bei der Differenz des Interesses an der Entwicklung der Stadt und der Politik des Rates. 
So geben die Befragten über alle Altersgruppen hinweg zu 52% an, ein Interesse an der Ent-
wicklung der Stadt zu haben, jedoch geben nur 26% an, ein Interesse an den Entscheidungen 
des Rates der Stadt und nur 21%, ein Interesse an der Arbeit der Stadtverwaltung zu haben. 
Durchgängig sind die jüngeren E rwachsenen weniger politisch interessiert als die mittleren 
Erwachsenen und diese ihrerseits weniger interessiert als die Seniorinnen und Senioren. Hier

Kölner Lebenslagenbericht 2020 
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209 
scheint es eine Distanz zwischen politischen Entscheidungsträgerinnen und -trägern, Verwal-
tung und Bürgerinnen und Bürgern zu geben.  
Die Intensität des politischen Interesses der Bevölkerung steht mit dem Bildungsgrad und wei-
teren soziodemografischen Faktoren in Zusammenhang (BMAS 5. ARB S. 537 ff). Während 
die Berufstätigkeit einer Person nur bedingt mit ihrem politischen Interesse zusammenhängt 
und per se eine geringe Erklärungskraft besitzt, scheint das politische Interesse mit Arbeitslo-
sigkeit und deren zunehmender Dauer abzunehmen.  
Differenziert man die Daten der „Leben in Köln“-Umfrage 2016 über alle Altersgruppen hinweg 
bezüglich des politischen Interesses nach Geschlecht, Herkunft und dem Vorhandensein einer 
Behinderung, ergibt sich ein komplexeres Bild (Abb. 105).  
Abb. 105 Interesse an politischen Themen insgesamt in Köln nach Geschlecht, Migrationshin-
tergrund und Schwerbehinderung, 2016 
 
Quelle: Stadt Köln - Amt für Stadtentwicklung und Statistik, „Leben in Köln“ - Umfrage 2016 
So geben anteilig deutlich mehr Männer (60%) an, ein starkes Interesse an der Politik allge-
mein zu haben als Frauen (42%). Ebenso haben mehr Männer Interesse an der Entwicklung 
der Stadt (Männer: 56% und Frauen: 49%), den Entscheidungen des Stadtrates (Männer: 29% 
und Frauen: 2 4%) und an der Arbeit der Stadtverwaltung (Männer: 23% und Frauen: 20%). 
Personen mit Migrationshintergrund geben ein geringeres Interesse an der Politik an als Men-
schen ohne Migrationshintergrund. So sind Migrantinnen und Migranten weniger interessiert 
an der Politik im Allgemeinen (mit MH:  40% und ohne MH: 54%), den Entwicklungen in der 
Stadt (mit MH: 42% und ohne MH: 56%), den Entscheidungen des Stadtrates (mit MH: 21% 
und ohne MH: 28%) und der Arbeit der Stadtverwaltung (mit MH: 18% und ohne MH: 22%). 
Es ist allerdings denkbar, dass sich Personen mit ausländischer Staatsbürgerschaft durchaus 
für die Politik in ihrem Herkunftsland interessieren, die Frage nach dem politischen Interesse 
aber nur auf die Politik in Deutschland bezogen haben.  
Umgekehrt gestaltet sich die Darstellung bei den Personen mit einem Schwerbehindertenaus-
weis (mit SB). Hier zeigt sich, dass Personen mit einer Schwerbehinderung häufiger angeben, 
ein stärkeres Interesse an der Politik im Allgemeinen (mit SB: 55% und ohne SB: 50%), den

Kölner Lebenslagenbericht 2020 
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210 
Entwicklungen in der Stadt (mit SB: 57% und ohne SB: 52%), den Entscheidungen des Stadt-
rates (mit SB: 36% und ohne SB: 25%) und der Arbeit der Stadtverwaltung (mit SB: 30% und 
ohne SB: 20%) zu haben.  
Insgesamt weist die Gruppe der Personen mit einem Schwe rbehindertenausweis das größte 
politische Interesse auf. Sie sind diejenige Gruppe, die sich mit Abstand am stärksten für die 
Arbeit der Stadtverwaltung interessiert. Dabei ist ein Alterseffekt zu berücksichtigen: Mit zu-
nehmendem Alter steigt der Anteil de r Personen mit einer Schwerbehinderung an. Die Diffe-
renzierung nach Altersgruppen hatte ergeben, dass ältere Menschen stärker an Politik inte-
ressiert sind als jüngere. Somit kann das starke politische Interesse von Personen mit Schwer-
behinderung mehrere Gründe haben: Es kann sich hierin aufgrund der Altersstruktur dieser 
Personengruppe das stärkere politische Interesse der Älteren zeigen, es kann aber auch (zu-
sätzlich) sein, dass Menschen mit Behinderungen aufgrund ihrer eigenen Betroffenheit von 
(kommunal-)politischen Entscheidungen ein besonderes Interesse hierfür entwickeln.  
Wahlbeteiligung  
Aus der Wahlstatistik der Stadt Köln geht hervor, dass die Wahlbeteiligung in der Altersgruppe 
der Personen zwischen 35 und 59 Jahren bei der Bundestagswahl 2017 bei  knapp 78% lag 
(Abb. 106). 
Abb. 106 Wahlbeteiligung von Personen im Alter von 35 bis 59 Jahren und insgesamt bei Bun-
destags-, Landtags- und Europawahlen in Köln, 2012 bis 2017 
 
Quelle: Stadt Köln - Amt für Stadtentwicklung und Statistik - Statistisches Informationssystem 
Dies sind zwei Prozentpunkte mehr als der Durchschnittswert von 76%. Die Wahlbeteiligung 
in dieser Altersgruppe ist damit etwas höher als in allen anderen Altersgruppen. Das gleiche 
Bild zeigt sich auch bei den Landtagswahlen 2012 und 2017 sowie bei der vorangegangenen 
Bundestagswahl 2013 und der Europawahl 2014. Auch hier lag die Wahlbeteiligung im mittle-
ren Erwachsenenalter um zwei bis drei P rozentpunkte höher als der Durchschnitt. Eine im 
Vergleich zum Gesamtwert gute politische Teilhabe ist damit in dieser Altersgruppe grundsätz-
lich gegeben. Im Vergleich nach Geschlecht zeigt sich ein kleiner Unterschied: Frauen haben 
sich durchgehend an allen Wahlen etwas stärker beteiligt als Männer. So haben sich z.B. 77% 
der Männer, aber 80% der Frauen an der Bundestagswahl 2017 beteiligt.

Kölner Lebenslagenbericht 2020 
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211 
Weitere Erkenntnisse zur Wahlbeteiligung einzelner Bevölkerungsgruppen gehen aus der „Le-
ben in Köln“-Umfrage 2016 hervor. Danach geben Personen, die berufstätig sind, zu 82% an, 
an der Bundestagswahl 2013 teilgenommen zu haben, von den nicht-berufstätigen Personen 
waren es mit 78% etwas weniger. Dazu gehören jedoch auch Personen, die freiwillig nicht 
berufstätig sind wie Personen in Ausbildung oder Personen, die unbezahlte Care -Arbeit ver-
richten. Personen, die offiziell arbeitslos gemeldet waren, hatten nur noch eine Wahlbeteili-
gung von 54%. Die Teilhabe an der Arbeitswelt hängt demnach eng mit der politischen Teil-
habe eines Menschen zusammen.  
Eine kleinräumige Betrachtung der Wahlbeteiligung aller Wahlberechtigten insgesamt an der 
Bundestagswahl 2017 in den Kölner Stadtteilen zeigt weiterhin (Abb. 107): Materiell schlecht 
gestellte Stadtteile weisen eine niedrigere Wahlbeteiligung auf als materiell gut gestellte Stadt-
teile. 
Abb. 107 Wahlbeteiligung an der Bundestagswahl 2017 insgesamt nach Stadtteilen in Köln  
 
Quelle: Stadt Köln - Amt für Stadtentwicklung und Statistik - Statistisches Informationssystem 
Die höchste Wahlbeteiligung, gemessen an der wahlberechtigten Bevölkerung, gibt es dem-
nach in den wohlhabenderen Stadtteilen Hahnwald (89%), Klettenberg (87%) und Lindenthal

Kölner Lebenslagenbericht 2020 
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212 
(86%), die niedrigsten Anteile zeigen sich in den Stadtteilen Gremberghoven (56%), Vingst 
(53%) und Chorweiler (46%). Maßnahmen zur Steigerung des politischen Interesses sind 
demnach ortsgebunden und zielgruppenspezifisch auszurichten. 
Bezüglich der politischen Repräsentation sozial belasteter Gruppen in Köln liegen keine aktu-
ellen Daten vor, jedoch können aus dem interkulturellen Maßnahmenprogramm aus dem Jahr 
2013 einige Informationen entnommen werden. So liegt der Anteil der Ratsmitgl ieder mit ei-
nem Migrationshintergrund in der Wahlperiode 2009 -2014 bei knapp 7%. Zahlen zum Ge-
schlechterverhältnis stehen für das Jahr 2018 zur Verfügung. In der aktuellen Wahlperiode 
sind nur 34 der insgesamt 91 Ratssitze mit Frauen besetzt (37%). Auch im  Wahljahr 2009 
waren von 90 Ratssitzen 34 mit Frauen besetzt. Eine Veränderung hat in diesem Zeitraum 
somit nicht stattgefunden. Menschen mit Migrationshintergrund sowie Frauen sind demnach 
bei der politischen Gestaltung der Stadt Köln stark unterrepräsent iert. Dies entspricht nicht 
dem Leitbild einer gleichberechtigten Gesellschaft. Daten dazu, wie viele Personen im Stadtrat 
eine Behinderung aufweisen, liegen nicht vor. 
Ehrenamtliches Engagement und Vereinsmitgliedschaft 
Aus den Daten der „Leben in Köln“-Umfrage 2016 geht hervor, dass die Altersgruppe der 35- 
bis 64-Jährigen auch zivilgesellschaftlich aktiver ist als Personen im jüngeren Alter und Seni-
orinnen und Senioren. So geben rund 25% der Erwachsenen im mittleren Alter an, zumindest 
ab und zu in irgen deiner Form ehrenamtlich engagiert zu sein, während es bei den jungen 
Erwachsenen nur ca. 21% und bei den Seniorinnen und Senioren ca. 24% sind. Differenziert 
man das ehrenamtliche Engagement nach Geschlecht, Migrationshintergrund oder dem Vor-
handensein eines Schwerbehindertenausweises, so zeigen sich für die meisten Gruppen ähn-
liche Ergebnisse, mit Ausnahme der Personen mit Migrationshintergrund. Sie geben etwas 
seltener an, sich mindestens ab und zu ehrenamtlich zu engagieren als Personen ohne Mig-
rationshintergrund (mit MH: 22% und ohne MH: 24%), und sie haben zu größeren Anteilen 
noch nie ein Ehrenamt ausgeübt (mit MH: 63% und ohne MH: 54%). Dies kann u.a. auch 
darauf zurückgeführt werden, dass kulturell und religiös bedingt unterschiedliche Auffassun-
gen dazu bestehen, was als Ehrenamt gilt. 
Die Mitgliedschaft in Vereinen kann ebenso als Zeichen der gesellschaftlichen Teilhabe gese-
hen werden. Demnach kann auch der Aktivsport im Verein als ein solches verstanden werden. 
Aus der „Leben in Köln“ -Umfrage 2016 geht hervor, dass eine Mehrheit der Befragten nie 
Vereinssport macht (70%). Hierbei bestehen nur geringe Unterschiede zwischen den einzel-
nen Altersgruppen, wobei die Teilnahme mit steigendem Alter abnimmt (18 -34 Jahre: 72%, 
35-64 Jahren: 70%; 65 -80 Jahren: 68%). Obwohl sich kaum ein Unterschied zwischen den 
Berufstätigen und den nicht Berufstätigen feststellen lässt, zeigt sich erneut über alle Alters-
gruppen hinweg eine geringere Teilnahme von Arbeitslosen. Diese geben zu 75% an, noch 
nie aktiv im Verein Sport ausgeübt zu haben. 
3.3.7 Zusammenfassung zur Lebensphase des mittleren Erwachsenenalters 
In der Phase des mittleren Erwachsenenalters von 35 bis 64 Jahren werden die persönliche 
Entwicklung und die gesellschaftliche Integration konsolidiert. Die berufliche Position wird ge-
festigt und das erworbene Einkommen , sofern ausreichend, zur Vermögensbildung genutzt. 
Inwieweit neben dem Erwerb von Sozialversicherungsansprüchen auch der Vermögensauf-
bau gelingt, beeinflusst den Lebensstandard auch in der anschließenden Altersphase. Arbeits-
losigkeit und Einkommensausfälle durch Krankheit oder Familiengründung in dieser Zeit ha-
ben langfristige Auswirkungen auf den Sozialstatus und den Lebensstandard einer Person. Im 
Privatleben unterscheiden sich langfristig sta bilisierte Familienformen von Lebensverläufen

Kölner Lebenslagenbericht 2020 
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213 
mit Trennungserfahrungen. Gesundheitliche Risiken beginnen in dieser Altersphase relevan-
ter zu werden als in jüngeren Jahren, dies setzt sich mit zunehmendem Alter fort. In fast allen 
Bereichen werden soziale U nterschiede zwischen Personen mit und ohne Migrationshinter-
grund bzw. ausländische Staatsangehörigkeit deutlich. Auch wenn positive Tendenzen in vie-
len Bereichen zu erkennen sind, bleibt diese Gruppe hinsichtlich der beruflichen und sozio-
ökonomischen Position schlechter gestellt. Die Erwerbstätigkeit von Frauen hat in dieser Al-
tersgruppe in den vergangenen Jahren zugenommen . Menschen mit einer Schwerbehinde-
rung haben in vielen Bereichen eine geringe Teilhabe, ihre Position verbesserte sich über die 
letzten Jahre gesehen jedoch ein wenig. 
Bildung und Qualifikation 
Menschen mit Migrationshintergrund und Menschen mit Schwerbehinderung haben 
eine schlechtere berufliche Qualifikation 
Im mittleren Erwachsenenalter kommen die Qualifikationen, die in den vorangegang en Le-
bensphasen erworben wurden, zur Anwendung. Demnach machen sich Schwierigkeiten be-
stimmter Gruppen im früheren Bildungsverlauf, im Berufseinstieg und in der Erreichung einer 
guten beruflichen Position letztlich in dieser Phase bemerkbar. Laut der „Leben in Köln“-Um-
frage 2016 haben Personen ohne Migrationshintergrund im mittleren Erwachsenenalter zu 
91% einen beruflichen Abschluss erreicht, während Personen mit Migrationshintergrund nur 
zu 72% angeben, in dieser Form qualifiziert zu sein. Etwas abgeschwächter stellen sich diese 
Zahlen für Personen mit Schwerbehinderung dar. 78% der schwerbehinderten Menschen ge-
genüber 87% der Menschen ohne eine Schwerbehinderung haben einen beruflichen Ab-
schluss.  
Erwerbsbeteiligung 
Die Erwerbsbeteiligungsquoten von Frauen und Männern sowie von Menschen mit und 
ohne Migrationshintergrund haben sich angenähert. Unterschiede bleiben dennoch be-
stehen 
Mangelnde Teilhabe von Menschen mit Migrationshintergrund und Frauen zeigen sich auch 
bei den Erwerbsbeteiligungs- und den Sozialversicherungsquoten. In Köln gibt es im Jahr 2017 
rund 550.000 Erwerbstätige und damit eine Erwerbstätigenquote von insgesamt 74%. Wäh-
rend sich die Erwerbsbeteiligung der Menschen mit Migrationshintergrund in den letzten Jah-
ren etwas an die der Menschen ohne Migrationshintergrund und die der Frauen an die Quote 
der Männer annähern konnte, bleiben die Abstände zwischen den Quoten bestehen. So lag 
die Erwerbsbeteiligung der Menschen mit Migrationshintergrund 2005 bei 37% und ist bis 2017 
um 23 Prozentpunkte  auf 60% angestiegen. Die der Frauen ist im selben Zeitraum um 17 
Prozentpunkte auf 70% angewachsen. Dennoch haben Männer mit 77% und Personen ohne 
Migrationshintergrund mit 81% eine deutlich höhere Erwerbsbeteiligungsquote.  
Kölns Quote der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten bleibt trotz Zuwachs leicht 
unter dem Niveau von NRW und Bund 
Von 2010 bis 2017 ist die Quote der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in Köln von 
47% auf 55% angestiegen. Die se Quote ist damit in Köln etwas niedriger als  in Nordrhein-
Westfalen mit 57% und Deutschland mit 60%. Bei der sozialversicherungspflichtigen Beschäf-
tigung gestaltet es sich bezüglich der Ungleichheiten ähnlich der Erwerbsbeteiligung. Alle hier 
näher betrachteten Personengruppen konnten infolge der ko njunkturellen Entspannung auf 
dem Arbeitsmarkt einen Beschäftigungszuwachs verzeichnen, die Abstände zwischen diesen 
Quoten bleiben jedoch vorhanden. Während deutsche Staatsbürgerinnen und Staatsbürger zu

Kölner Lebenslagenbericht 2020 
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214 
58% einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit nachgehen, sind es von den Ausländerin-
nen und Ausländern nur 41%. Auch der Anteil der Frauen in einem solchen Beschäftigungs-
verhältnis ist mit 52% niedriger als der der Männer mit 58%, jedoch ist dieser Abstand deutlich 
geringer als bei der Differenzierung nach Staatsangehörigkeit.  
Anzahl der schwerbehinderten Beschäftigten in Köln hat zugenommen 
Insgesamt gibt es im Jahresdurchschnitt 2017 23.902 schwerbehinderte Menschen mit einer 
Beschäftigung am Arbeitsort Köln. Die Gesamtzahl der Schwerbehinderten in Beschäftigung 
hat über die letzten Jahre zugenommen. Menschen mit Behinderungen sind in geringerem 
Maße erwerbstätig als Menschen ohne Behinderungen. Die Pflicht von Arbeitgebern mit min-
destens 20 Beschäftigten, auf 5% der Arbeitsplätze Menschen mit Schwerbehinderung zu be-
schäftigen, wurde im Jahr 2018 in Köln mit einer Beschäftigungsquote von 4,6% im Durch-
schnitt nicht erreicht (öffentlicher Dienst: 7,2%, private Arbeitgeber: 4,2%). 
Frauen in Köln sind häufiger ausschließlich geringfügig beschäftigt als Männer. Aus-
länderinnen und Ausländer häufiger als Deutsche 
Unter den Personen im Alter von 35 bis 64 Jahren sind 47.113 Personen geringfügig entlohnt 
beschäftigt, davon 24.224 (51%) ausschließlich und 22.889 (49%) als Nebenbeschäftigung. 
Demnach sind 15% der Personen im mittleren Erwachsenenalter in Köln in einer geringfügig 
entlohnten Beschäftigung. In dieser Alterskategorie sind Frauen mit einer Quote von 19% 
(29.154) etwas häufiger geringfügig beschäftigt als Männer mit 11% (17.959). Daru nter sind 
Frauen mit 57% überwiegend ausschließlich geringfügig beschäftigt, bei Männern liegt der 
Anteil bei 43%. Für eine Mehrheit der Frauen ist demnach der Lohn aus der geringfügigen 
Beschäftigung der einzige Lohn, den sie erhalten. Männer hingegen nut zen die geringfügige 
Beschäftigung häufiger als Zusatzverdienst zu ihrer eigentlichen Hauptbeschäftigung. Die 
Quote der Ausländerinnen und Ausländer ist mit 22% (11.815) acht Prozentpunkte höher als 
die von Personen mit einer deutschen Staatsangehörigkeit mit 14% (34.957). Die geringfügige 
Beschäftigung ist bei Ausländerinnen und Ausländer n mit 59%, auch häufiger als bei Deut-
schen mit 48%, die einzige Beschäftigung, der sie nachgehen. 
Mit 56% ist eine Mehrheit der neu begonnenen Verträge in Köln befristet. Dieser Anteil 
ist höher als in NRW und Bund 
Im August 2019 wurden am Wohnort Köln 184.969 sozialversicherungspflichtige Beschäfti-
gungsverhältnisse begonnen, wovon 103.689 vertraglich befristet waren. Die Mehrheit der neu 
begonnen Arbeitsverträge in Köln ist damit befristet (56%). Im Landes- und Bundesvergleich 
ist der Kölner Anteil vergleichsweise hoch. Hier liegen die Anteile bei 46% in Nordrhein-West-
falen und bei 43% in Deutschland. Im mittleren Erwachsenenalter zeigt sich ein ähnliches Bild. 
Hier sind 55% aller neu begonnenen Verträge befristet. Frauen (58%) und deutsche Staats-
bürgerinnen und -bürger (58%) sind zudem häufiger von Befristungen betroffen als Männer 
(53%) und ausländische Staatsbürgerinnen und -bürger (45%). Die genannten Personengrup-
pen sind demnach stärker von den Nachteilen einer befristeten Beschäftigung wie finanzieller 
Unsicherheit und Unsicherheiten bei der Lebensplanung betroffen. 
Die Anzahl der Unterbeschäftigten insgesamt ist gesunken, die der ausländischen Un-
terbeschäftigten im gleichen Zeitraum angestiegen 
Für die letzten zehn Jahre zeichnet sich ein Rückgang der Unterbeschäftigung in der Alters-
gruppe ab 35 Jahren  ab. So lag die Zahl der Unterbeschäftigten im Jahr 2010 bei 54.588, 
wobei 55% dieser Personen männlichen Geschlechts wa ren. Im Jahr 2018 liegt die Zahl der 
Unterbeschäftigten nur noch bei 41.621, und der Anteil der Männer ist auf 53% gesunken. Im

Kölner Lebenslagenbericht 2020 
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gleichen Zeitraum nahm der Anteil der Ausländerinnen und Ausländer an allen Unterbeschäf-
tigten deutlich und der der Schwerbehinderten an allen Unterbeschäftigten leicht zu. Bei einer 
insgesamt positiven Entwicklung sollte ein besonderes Augenmerk auf die Situation dieser 
Gruppen gerichtet werden.  
Frauen sowie Ausländerinnen und Ausländer arbeiten häufiger im Niedriglohnsektor 
Im Jahr 2017 arbeiten 24.210 Kölnerinnen und Kölner im mittleren Erwachsenenalter unterhalb 
der Niedriglohnschwelle, dies sind 14% der sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten. 
Dabei sind besonders Ausländerinnen und Ausländer mit einer Quote von 28% betroffen. Auch 
Frauen sind hier mit 17% anteilig etwas häufiger vertreten als Männer mit 12%.  
Die Anzahl der „Ergänzer“ ist seit 2015 leicht gesunken. Ausländerinnen und Ausländer 
beziehen überdurchschnittlich häufig trotz einer Erwerbstätigkeit ergänzende Leistun-
gen 
Eine Folge der Ausweitung des Niedriglohnsegments ist, dass oftmals zusätzlich staatliche 
Transferleistungen bezogen werden müssen, um den Lebensunterhalt bestreiten zu können. 
Im Jahr 2018 gibt es in Köln über alle Altersgruppen hinweg insgesamt 21.577 Erwerbstätige, 
die aufgrund eines zu geringen Einkommens zusätzlich SGB II-Leistungen beziehen müssen 
(Ergänzer). Davon sind 10.437 Frauen und 11.140 Männer. Mit 48% (10.399) sind nichtdeut-
sche Personen, gemessen an ihrem Anteil an der Bevölkerung von 19%, stark überrepräsen-
tiert. Sie beziehen damit überdurchschnittlich häufig ein Einkommen, das unter dem Existenz-
minimum in Deutschland liegt. Mit Blick auf die Beschäftigungsverhältnisse zeigt sich für Köln, 
dass eine sozialversicherungspflichtige Anstellung, auch in Vollzeit, kein Garant für ein aus-
reichendes Einkommen ist: 50% der erwerbsfähigen Leistungsbeziehenden sind in einer sozi-
alversicherungspflichtigen Beschäftigung und 11% sogar in einer sozialversicherungspflichti-
gen Beschäftigung in Vollzeit. Im Vergleich der Jahre 2015 und 2018 zeigt sich eine leichte 
Abnahme der sogenannten Ergänzer um 5%. 
Leichter Rückgang in der Kölner Arbeitslosenquote auf 8%, weiterhin höher als in NRW 
mit 7% und im Bund mit 5% 
45.968 Kölnerinnen und Kölner waren im Jahr 2018 arbeitslos gemeldet, davon 16.697 ohne 
deutsche Staatsbürgerschaft. Die Arbeitslosenquote in Köln liegt damit in diesem Jahr bei 8% 
und ist damit etwas höher als im Land Nordrhein-Westfalen mit 7% und deutlich höher als in 
Deutschland mit 5%. Im zeitlichen Verlauf von 2009 bis 2018 zeigt sich ein Rückgang der 
Arbeitslosigkeit um drei Prozentpunkte. Auch in der Gruppe der arbeitslosen Ausländerinnen 
und Ausländer sind die Zahlen rückläufig. So lag die Arbeitslosenquote von Ausländerinnen 
und Ausländern in Köln 2009 noch bei 21%, und im Jahr 2016 waren es noch knapp 19%. Die 
Arbeitslosenquote in Köln ist sowohl bei ausländischen als auch bei deutschen Staatsangehö-
rigen höher als auf Bundesebene und in etwa auf dem Niveau Nordrhein-Westfalens. Frauen 
sind seltener arbeitslos als Männer, was sich im genannten Zeitraum kaum geändert hat.  
Materielle Lebenslage 
Personen im mittleren Erwachsenenalter sind in einer besseren materiellen Situation 
als jüngere Erwachsene und Seniorinnen und Senioren 
Laut der „Leben in Köln“ -Umfrage 2016 gibt in Köln knapp jeder fünfte Erwachsene im Alter 
zwischen 35 und 64 Jahren ein Einkommen an, das unterhalb der Armutsrisikogrenze liegt. 
Dies ist im Vergleich mit den jungen Erwachsenen mit ca. 29% und den Älteren ab 65 Jahren 
mit fast 23% etwas weniger.

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216 
Die ökonomische Situation von Ausländerinnen und Ausländer n im mittleren Erwach-
senenalter ist schlechter als die der Personen mit deutscher Staatsbürgerschaft 
Im Jahr 2018 leben 50.032 Erwachsene zwischen 35 und 64 Jahren in SGB II-Bedarfsgemein-
schaften. Hierbei zeigt sich für Köln im Zeitraum von 2010 bis 2018 eine leichte Abnahme der 
Personen im mittleren Erwachsenenalter, die in SGB II-Bedarfsgemeinschaften leben. Waren 
es 2010 noch knapp über 12% der Personen in dieser Altersgruppe, so sind es 201 8 noch 
etwas über 11%. Verhältnismäßig häufiger leben in Köln Ausländerinnen und Ausländer als 
Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit in SGB II-Bedarfsgemeinschaften. So beträgt die 
SGB II-Quote von Ausländerinnen und Ausländern 14%, die der Deutschen 10%.  
Die Mehrheit der Kölnerinnen und Kölner im mittleren Erwachsenenalter sorgt fürs Alter 
vor. Rund ein Viertel können keine Rücklagen bilden 
In der „Leben in Köln“-Umfrage 2016 geben 66% der Befragten zwischen 35 und 64 Jahren 
an, zumindest ab und zu Geld fürs Alter zur Seite zu legen, 23% geben an, keine Rücklagen 
bilden zu können und 12% beschäftigten sich nicht mit dem Thema Altersvorsorge. Obwohl 
zwei Drittel der Kölner für das Seniorenalter vorsorgen, sind 61% der Kölnerinnen und Kölner 
sicher, dass das Geld nicht oder nur gerade so ausreichen wird. Für 32% der Befragten wird 
das Geld vollkommen ausreichen, und nur 7% erwarten, dass sie sehr gut davon leben können 
werden. Aus Sicht eines Teils der befragten Bürgerinnen und Bürger Kölns besteht die Gefahr 
von zukünftiger Altersarmut.  
Gesundheit  
Hohe Luftbelastung und Sicherheit im Straßenverkehr als Handlungsfelder der Gesund-
heitsprävention in Köln 
Die Gesundheitslage der Kölner Bevölkerung ist insgesamt im Schnitt relativ gut . Problema-
tisch ist in Köln jedoch der hohe Anteil an Asthmaerkrankungen (Köln: 8,2%; RL/H: 7%) und 
der Anteil an getöteten und verletzten Personen im Straßenverkehr, der mit 618 pro 100.000 
Einwohnerinnen und Einwohner im gesamten AOK Rheinland/Hamburg-Gebiet am höchsten 
ist. Zum Vergleich: In Nordrhein -Westfalen liegt der Anteil bei 480 und bundesweit bei 491 
getöteten und verletzten Personen durch Verkehrsunfälle pro 100.000 Einwohnerinnen und 
Einwohnern. Hier besteht auf städtischer Seite Handlungsbedarf hinsichtlich der Verbesse-
rung der Sicherheit im Straßenverkehr und der Luftbelastung durch den Straßenverkehr (AOK 
Rheinland-Hamburg 2019).  
Die materielle Lebenslage einer Person hat Einfluss auf ihren selbsteingeschätzten Ge-
sundheitszustand 
Die Gesundheit der Menschen im mittleren Erwachsenenalter sowohl in ihrer subjektiven 
Wahrnehmung als auch in ihrem Verhalten hängt auch mit ihrer materiellen Lage zusammen. 
In der „Leben in Köln"-Umfrage 2016 schätzten nur 2% der Personen von 35 bis 64 Jahren in 
der höchsten Einkommensklasse, aber 20% der Befragten in der untersten Einkommens-
klasse ihren Gesundheitszustand als schlecht ein. Insbesondere Arbeitslose erkranken häufig 
psychisch und physisch als Folge ihrer Erwerbslosigkeit. Im mittleren Erwachsenenalter wirkt 
die Berufstätigkeit besonders auf die (zukünftige) Gesundheit einer Person ein. Arbeitsbe-
dingte gesundheitliche Folgen können als ein Zeichen für eine Überbelastung der Erwerbstä-
tigen gesehen werden.  
Da in dieser Lebensphase Krankheitsrisiken zunehmen, ist auf gesundheitliche Prävention ein 
besonderes Gewicht zu legen.

Kölner Lebenslagenbericht 2020 
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217 
Soziale Einbindung  
Berufstätige leben häufiger in festen Partnerschaften und sind in ihrer Freizeit aktiver 
als Arbeitslose 
Die soziale Einbindung im mittleren Erwachsenenalter erfolgt zu einem Teil über die berufliche 
Einbindung. So geben in der „Leben in Köln“-Umfrage 2016 66% der Berufstätigen an, verhei-
ratet zu sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft zu leben. Der Anteil bei Perso-
nen, die arbeitslos bzw. arbeitsuchend sind, liegt nur bei 45%. Arbeitslose bzw. arbeitsu-
chende Personen sind somit häufiger ledig und geschieden bzw. verwitwet.   
Auch im Freizeitverhalten zeigen sich Unterschiede zwischen Personen mit und ohne Beruf. 
Nicht Berufstätige gaben bei allen Freizeitaktivitäten deutlich seltener an, dieser nachzugehen. 
Sie sind demnach weniger aktiv in diesem Bereich. 
Im mittleren Alter von 30 bis 60 Jahren leben mit 58% anteilig mehr Männer in Einpersonen-
haushalten, während Frauen häufiger im höheren Alter und im jungen Erwachsenenalter allein 
leben.  
Kulturelle und politische Einbindung 
Frauen und Menschen mit Migrationshintergrund sind in politischen Gremien in Köln 
weniger repräsentiert 
Personen im mittleren Erwachsenenalter nehmen vergleichsweise am häufigsten an Wahlen 
teil und haben ein stärkeres politisches Interesse als Personen in anderen Lebensphasen. Hier 
sind besonders das hohe politische Interesse von Menschen mit Schwerbehinderung und das 
niedrige politische Interesse von Personen mit Migrationshintergrund hervorzuheben. Auch 
hinsichtlich der politischen Repräsentation von Frauen sowie von Menschen mit Migrations-
hintergrund in politischen Gremien besteht ein weiterer Angleichungsbedarf.  
Fazit zur Lebensphase des mittleren Erwachsenenalters  
Diese Lebensphase erscheint weniger dynamisch als die des jungen Erwachsenenalters, da 
in der hier beschriebenen Altersphase die wichtigsten Weichenstellungen bereits erfolgt sind 
und im Berufs- und Familienleben ebenso wie in der zivilgesellschaftlichen Orientierung eine 
Konsolidierung des Erreichten im Vordergrund steht. Einerseits gibt es graduelle Verbesse-
rungen in Form eines letzten beruflichen Aufstiegs und eines Vermögensaufbaus, andererseits 
setzen familiäre Schrumpfungsprozesse und zunehmende Krankheitsrisiken ein. Diese Pro-
zesse gelingen denjenigen, deren Biografie in Kindheit, Jugend und jungem Erwachsenenalter 
reibungslos verlief, besser als den Bevölkerungsgruppen, bei denen sich Fehlentwicklungen 
früherer Jahre in dieser Phase bemerkbar machen. Unterstützungsbedarf besteht hier vor al-
lem im Hinblick auf soziale und gesundheitliche Prävention, um Armut und Krankheit im Alter 
vorzubeugen.

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218 
3.4 Seniorenalter  
Die Phase des Seniorenalters beginnt im vorliegenden Bericht ab einem Alter von 65 Jahren, 
mit dem in der Regel110 das erwerbsfähige Alter endet und der Ruhestand beginnt. Innerhalb 
dieser Phase unterscheiden sich die Lebenslagen von jüngeren Seniorinnen und Senioren im 
Alter von 65 bis etwa 79 Jahren von denen der Hochaltrigen ab einem Alter von 80 Jahren.  
Die Lebensstile der mittleren Lebensphase werden im Seniorenalter meist beibehalten, und 
der dort erreichte sozioökonomische Status111 bleibt bestehen. Ein besonderes Gewicht erhal-
ten in dieser Phase die Lebensbereiche, die sich im Falle einer Einschränkung nachhaltig auf 
die Lebensqualität auswirken würden. Zentral sind dabei der Fortbestand der Gesundheit, die 
mit zunehmendem Alter instabiler wird; die Veränderung der Familienstrukturen, die s ich zu 
den Formen „Paar ohne Kind“ und „Alleinlebend“ entwickeln; und die Kontinuität der materiel-
len Sicherung, von der Wohnqualität und die Möglichkeiten der gesellschaftlichen Partizipation 
abhängen. Bildung und Erwerbsarbeit spielen in der Regel keine eigenständige Rolle mehr, 
sondern wirken in der kondensierten Form als sozialer Status weiter, der wiederum materielle 
Ressourcen und gesellschaftliche Teilhabe beeinflusst.  
Auch im Alter sind „Zugewinne“ durch Vermögensaufbau, Aufbau neuer sozialer Beziehungen 
oder durch Fortführung des lebenslangen Lernens möglich. Von besonderem Gewicht sind in 
dieser Phase aber die Risiken einer Einschränkung von Teilhabechancen, die durch kritische 
Übergänge bzw. Faktoren ausgelöst werden kann: Der Abbau der Leistungs fähigkeit bis hin 
zu Hilfe- und Pflegebedürftigkeit, die Reduktion familiärer Netzwerke bzw. die Singularisierung 
durch Verlust von Partnern und Freunden sowie das Risiko der Altersarmut bzw. auf Grundsi-
cherung im Alter angewiesen zu sein. Im Lebenslagenbereich Wohnen sind es der Verlust der 
Kompetenz zur eigenständigen Haushaltsführung, die Angewiesenheit auf betreute Wohnfor-
men und ambulante Dienste sowie die Aufgabe des gewohnten Lebensumfelds beim Über-
gang in eine stationäre Einrichtung. Bei diesen Übergängen im Seniorenalter kommt es weni-
ger darauf an, Zugewinne zu befördern, als durch geeignete Maßnahmen Einschränkungen 
von Lebensmöglichkeiten zu verhindern oder so weit wie möglich hinauszuzögern. Letztlich, 
etwa bei fortgeschrittener Pflegebedürftigkeit, kann die Zielsetzung darin bestehen, eine mög-
lichst eigenständige Lebensführung zu erhalten und ein Mindestmaß an sozialer Teilhabe zu 
sichern. Im finanziellen Bereich stehen die Fragen im Mittelpunkt, wie und durch wen die fi-
nanziellen Mittel zur Vers orgung der Seniorinnen und Senioren bereitgestellt werden sollen. 
Im Hinblick auf familiale Unterstützung ist zu klären, wie und wer die zukünftige Pflege leisten 
soll. Und in qualitativer Hinsicht bleibt zu klären, in welchem Umfang und wem Leistungen 
gewährt werden (Wahl et al. 2015).  
Demografische Entwicklung und Alterung der Bevölkerung 
In Köln waren im Jahr 2018 insgesamt 190.490 Menschen im Alter ab 65 Jahren, das ent-
spricht einem Anteil von 17,5% an der Bevölkerung. Im Verhältnis zum Bund und zum La nd 
Nordrhein-Westfalen liegt dieser Wert deutlich im unteren Bereich, was unter anderem durch 
die hohe Zahl an jüngeren Menschen in der Hochschulstadt Köln bedingt ist. Dennoch bilden 
Personen im Seniorenalter in Köln eine wichtige Altersgruppe mit besonde ren Bedürfnissen 
und Ansprüchen.  
 
110  Die gleitende Erhöhung des Rentenzugangsalters auf 67 Jahre begin nt derzeit, wird sich quantitativ aber 
erst später auswirken. 
111  Der sozioökonomische Status bzw. Sozialstatus bezeichnet die Position einer Person in einer Gesellschaft. 
Die Einordnung in die Hierarchie beruht auf Wertschätzung gegenüber dieser Position, die an Indikatoren 
wie z.B. finanzielle Mittel, Bildung und Macht gemessen wird.

Kölner Lebenslagenbericht 2020 
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219 
Wie bereits der Prognose im Kapitel zu den demografischen Rahmenbedingungen zu entneh-
men ist (vgl. Kap. 2.1.2), wird die Zahl der Personen ab 65 Jahren bis 2040 voraussichtlich um 
27% auf rd. 241.500 Personen zunehmen. Somit würden in Köln auf 100 Personen im er-
werbsfähigen Alter112 33 Personen ab 65 Jahren kommen („Altersquotient“). Auch der Jugend-
quotient wird in Köln von 24 im Jahr 2018 auf 25 leicht steigen. Der Gesamtquotient, d.h. die 
Relation der Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter zur gesamten übrigen Bevölkerung,  steigt 
damit von 51 im Jahr 2018 auf 59 im Jahr 2040. Auf 100 Kölnerinnen und Kölner im erwerbs-
fähigen Alter kommen dann 59 Personen, die nicht im erwerbsfähigen Alter sind. Das bedeu-
tet, dass der Anteil der Kölner Bevölkerung, die kein Einkommen erzielen und durch die er-
werbsfähige Bevölkerung mitgetragen werden muss, steigen wird. Hiermit sind einige Heraus-
forderungen verbunden, die zukünftige Anstrengungen erforderlich machen. Neben dem An-
stieg des Anteils und der absoluten Zahl älterer Menschen an der Bevölkerung steigt auch die 
Lebenserwartung, die einen verlängerten Bezug von Renten bzw. bei geringer Rente die An-
gewiesenheit auf Transferleistungen und ein erhöhtes Gesundheitsrisiko mit sich bringt (Deut-
sche Rentenversicherung 2018).  
Eine spezielle Herausforderung ist die soziale und materielle Einbindung älterer Migrantinnen 
und Migranten sowie deren gesundheitliche und pflegerische Versorgung . Am Jahresende 
2018 lebten in Köln 55.410 Seniorinnen und Senioren mit Migrationshintergrund, dies ent-
spricht 29% der älteren Bevölkerung. Darunter waren rund 26.000 Seniorinnen und Senioren 
mit ausländischer Staatsangehörigkeit, diese Zahl betrug im Jahr 1990 noch 7.000 Personen 
und hat sich seitdem fast vervierfacht. Die Generation der „Gastarbeiter“, die in den 1960er 
und 1970er Jahren eingewandert sind, hat mittlerweile das Rentenalter erreicht. Der Anteil der 
älteren Bevölkerung mit Migrationshintergrund lag Ende 2018 bei 29% (vgl. Tab 5.). Der Anteil 
wird voraussichtlich in den kommenden Jahren weiter steigen. Daraus folgt, dass ein erhöhter 
Bedarf an Angeboten für Seniorinnen und Senioren besteht, die mit interkultureller Kompetenz 
ausgestattet sind; dieser Bedarf wird künftig noch weiter ansteigen. Besonders betroffen sind 
dabei Stadtteile mit einem hohen Migrantenanteil und einem hohen Anteil an älteren Personen. 
Häufig haben diese Personen Lücken in ihrer Erwerbsbiografie, da sie erst später eingewan-
dert sind, auf dem zweiten Bildungsweg ihren Abschluss erlangt haben und/ oder Unterbre-
chungen der Erwerbsbiografie durch Phasen der Arbeitslosigkeit aufweisen. Aus dem Migra-
tionsbericht der Bundesregierung 2016/2017 geht zwar hervor, dass ein Großteil der neu Zu-
gewanderten unter vierzig Jahre (75%) und nur ein kleiner Teil im Alter ab 65 Jahren ist (2%), 
jedoch gibt es bereits heute eine große Gruppe alteingesessener Migrantinnen und Migranten, 
die zunehmend ins Seniorenalter hineinwachsen. 
Von den 190.490 Personen im Seniorenalter, die im Jahr 2018 in Köln leben (Abb. 108), sind 
107.679 weiblich (57%) und 82.811 männl ich (43%). Im höheren Alter steigt auch der Anteil 
der Menschen mit Schwerbehinderung. Dieser liegt zum Jahresende 2017 bei 27% (in der 
Gesamtbevölkerung: 9%). 
 
112  Hierbei zählen zu den erwerbsfähigen Personen alle zwischen 18 und 64 Jahren.

Kölner Lebenslagenbericht 2020 
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220 
Abb. 108 Ab 65-Jährige in Köln nach Altersgruppen, Geschlecht, Migrationshintergrund und 
Schwerbehinderung, 31.12.2018 
 
Quelle:  Stadt Köln - Amt für Statistik und Stadtentwicklung - Statistisches Informationssystem 
Anm.:  Die Daten zu Menschen mit Schwerbehinderung beziehen sich auf den Stichtag 31.12.2017 
3.4.1 Gesundheitslage der älteren Bevölkerung 
Ältere Menschen haben heute nicht nur eine höhere Lebenserwartung als vor einigen Jahr-
zehnten, sie haben auch eine bessere Gesundheit. Ihnen stehen dadurch im hohen Alter mehr 
Möglichkeiten der sozialen Teilhabe zur Verfügung als in früheren Generationen. Der Gesund-
heitszustand und die Lebenserwartung der Bevölkerung im hohen und höchsten Alter hängen 
allerdings eng mit ihrer sozialen Lage zusammen. Die soziale Lage der Menschen beeinflusst 
hier alle Bereiche des Lebens der Seniorinnen und Senioren. So zeigen verschiedene Studien 
einen Zusammenhang zwischen dem Sozialstatus einer Person und einem erhöhten Erkran-
kungs- und Sterberisiko. Diese Unterschiede in den Lebenslagen entstehen zumeist bereits 
im mittleren Erwerbsalter und setzen sich auch im Ruhestand fort. Im Ve rlauf der weiteren 
Alterung schwächen sich diese Effekte jedoch ab, und die gesundheitliche Ungleichheit sinkt. 
Das hängt häufig damit zusammen, dass Männer mit niedrigem sozialem Status früher ster-
ben, sodass gerade unter Männern im höheren Alter geringer e gesundheitliche Ungleichheit 
besteht (Lampert et al. 2016).  
Eines der zentralen Ziele der Gesundheitsförderung im hohen Alter ist es, den Menschen Teil-
habe zu ermöglichen. Besonders Angebote, die den Menschen im höheren Alter die Möglich-
keit bieten, erworbene Potenziale einzubringen, sind hierbei gewinnbringend. Sie können das 
psychische Wohlbefinden, die soziale Einbindung und das Gefühl der eigenen Autonomie stär-
ken. Teilhabe kann sich über freiwilliges Engagement, Freizeitaktivitäten sowie die kulture lle 
und künstlerische Einbindung positiv auf die Gesundheit auswirken (Warner 2009). Eine Her-
ausforderung, die sich hierbei den staatlichen Institutionen, Vereinen und sozialen Trägern

Kölner Lebenslagenbericht 2020 
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221 
stellt, ist die Bereitstellung von niedrigschwelligen Angeboten zur sozialen Teilhabe. Denn ge-
rade sozial schlechter gestellte Gruppen laufen Gefahr, im höheren Alter von diese r ausge-
schlossen zu sein. 
Der Gesundheitszustand einer Person verschlechtert sich mit zunehmendem Alter. In der „Le-
ben in Köln"-Umfrage aus dem Jahr 2016 schätzen rund 12% der befragten Personen ab 65 
Jahren ihren Gesundheitszustand als schlecht ein (Abb. 109).  
Abb. 109  Anteil älterer Erwachsener mit schlechtem Gesundheitszustand, 2016  
 
Quelle: Stadt Köln - Amt für Stadtentwicklung und Statistik, „Leben in Köln“ - Umfrage 2016 
Im mittleren Erwachsenenalter sind es im Durchschnitt 7% (vgl. Kap. 3.3.4) und im jüngeren 
Erwachsenenalter nur 3% (vgl. Kap. 3.2.6). Dabei zeigen sich kaum Unterschiede nach dem 
Geschlecht, aber deutliche Unterschiede nach Migrationshintergrund und nach Schwerbehin-
derung. 18% der Befragten m it Migrationshintergrund schätzen ihre Gesundheit als schlecht 
ein, bei Personen ohne Migrationshintergrund waren es 11% und damit sieben Prozentpunkte 
weniger. Gravierender ist die Differenz bei Menschen mit und ohne Schwerbehinderung. Hier 
sind 6% der Befragten ohne, aber 31% der Befragten mit Schwerbehinderung unzufrieden mit 
ihrem Gesundheitszustand. 
Wie auch im mittleren Erwachsenenalter zeigen sich Unterschiede in der Gesundheitsein-
schätzung je nach materieller Lebenslage (Abb. 110).

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222 
Abb. 110 Anteil Erwachsener ab 65 Jahren mit schlechtem Gesundheitszustand nach Äquiva-
lenzeinkommen in Euro, 2016 
 
Quelle: Stadt Köln - Amt für Stadtentwicklung und Statistik, „Leben in Köln“ - Umfrage 2016 
Auch im Seniorenalter sinkt der Anteil derer, die ihren Gesundheitszustand als „schlecht“ be-
werten, je höher das Pro -Kopf-Haushaltseinkommen ist. Mehr als jede vierte Person ab 65 
Jahren, die ein Einkommen unter 750 Euro ha t (27%), gibt an, in einem schlechten Gesund-
heitszustand zu sein. Bei Personen ab 65 Jahren, die zwischen 1.500 und 2.000 zur Verfügung 
haben, sind es 10% und bei Seniorinnen und Senioren mit einem Pro-Kopf-Haushaltseinkom-
men über 3.500 Euro sind es nur noch 5%. 
(a) Erhaltung der Gesundheit 
Eines der zentralen Ziele der Gesundheitsförderung im hohen Alter ist es, die Gesundheit der 
Menschen durch personale, materielle und soziale Ressourcen zu erhalten. Gesundheitsres-
sourcen und Widerstandskräfte können aufgebaut und gestärkt werden durch geistige, emoti-
onale und körperliche Aktivität, durch das Erleben von Autonomie, Sinnhaftigkeit und Leis-
tungsfähigkeit sowie durch soziale Einbindung. Im Vordergrund steht daher die Unterstützung 
und Befähigung der Menschen, ihre eigene Gesundheit mit Hilfe von gesundheitsfördernden 
Verhaltensweisen zu bewahren oder zu verbessern.  
Neben körperlicher Alterung nimmt bei älteren Menschen auch das Erkrankungsrisiko zu, da 
die Belastbarkeit und Anpassungsfähigkeit gemindert sind. Viele Krankheiten sind nicht ange-
boren und werden erst im Lebensverlauf erworben oder treten erst im höheren Alter auf. Die-
sen Krankheiten kann häufig durch präventives Verhalten entgegengewirkt werden. Dabei um-
fasst der Begriff „Prävention“ drei verschiedene Formen. Zunächst zählen zur primären Prä-
vention alle Maßnahmen zur Verminderung und Verhinderung von Krankheiten.113 Die sekun-
däre Prävention bezieht sich auf die frühzeitige Erkennung und Behandlung von Krankheiten 
und die tertiäre auf die Milderung der Krankheitsfolgen.  
Viele Krankheiten können durch gesundheitsbewusstes Verhalten vermieden werden. In allen 
Bereichen der Gesundheitsversorgung kommt die Präventionsarbeit zum Tragen. Auch in der 
Pflege gilt der Grundsatz, „dass frühzeitig alle geeigneten Leistungen zur Prävention, zur Kran-
kenbehandlung und zur medizinischen Rehabilitation eingeleitet werden, um den Eint ritt von 
 
113  Abgerufen unter: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/krankenversicherung-praevention.html, 
zuletzt am 15.07.2019.

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223 
Pflegebedürftigkeit zu vermeiden“ (§ 5 Abs. 4 SGB XI). Nach dem Gesetz zur Stärkung der 
Gesundheitsförderung und der Prävention (PrävG) geht es im Pflegebereich primär darum zu 
verhindern, dass sich die Pflegebedürftigkeit einer Person erhöht. § 2 0 SGB V stärkt die ge-
sundheitliche Präventionsarbeit und betont die Absicht, mit Hilfe der Krankenkassen die Aus-
wirkungen der sozialen und geschlechtsbezogenen Ungleichheit vermindern zu wollen. Expli-
zit nennt das Gesetz als Ziele der primären Prävention unter anderem eine Erhöhung der Ge-
sundheitskompetenz, eine Reduktion des Tabak- und Alkoholkonsums sowie bessere Teilha-
bechancen in allen Altersgruppen. Zur Gesunderhaltung zählen auch alle Leistungen der Vor-
sorge und Rehabilitation. Diese werden zum Teil von den Krankenkassen, der Unfallversiche-
rung und zu einem weiteren Teil von der Rentenversicherung gewährleistet. Das Ziel der Re-
habilitation ist, die Menschen wieder zu einer eigenständigen Lebensführung zu befähigen. 
Hier gilt der Grundsatz „Reha vor Ren te“. Dabei hat die Rehabilitation zumeist Vorrang vor 
anderen Leistungen, auch vor Leistungen nach anderen Sozialgesetzbüchern, damit Men-
schen, die von einer Behinderung, Krankheit oder anderen Beeinträchtigungen betroffen sind, 
zunächst ihre Selbstständigkeit wiedererlangen oder so lange wie möglich erhalten. Die Zu-
ständigkeit für die Rehabilitationsleistungen orientiert sich am Krankheitsbild und an einer 
Reihe weiterer Faktoren wie dem Alter der Betroffenen oder der Ursache der Beeinträchtigung.  
(b) Eintritt von Behinderungen 
Bereits im mittleren Erwachsenenalter werden viele körperliche und psychische Beeinträchti-
gungen durch arbeitsbedingte Gesundheitsbelastungen oder gesundheitliches Fehlverhalten 
erworben (vgl. Kap. 3.3.4). Hierzu gehören z.B. Rückenbeschwerden wegen starker körperli-
cher Arbeit oder jahrelanger Arbeit am Schreibtisch sowie diverse psychische Belastungen. 
Da viele Krankheiten vermehrt im Alter auftreten, steigt mit hohem Alter auch das Risiko des 
Auftretens einer Behinderung. Aus der amtlichen Statistik zu Schwerbehinderten Menschen  
(2017) geht zudem hervor, dass 88% aller Schwerbehinderungen als Folge einer Krankheit im 
Lebensverlauf entstehen. 114 Krankheiten sind somit die Hauptursache von Behinderungen. 
Auch in der Stadt Köln ist dies der Fall, hier liegt dieser Anteil bei 93%.115 
Menschen mit Schwerbehinderung  
In Kap. 1.5.4 wurden Menschen mit Schwerbehinderung als besondere Zielgruppe dieses Be-
richtes definiert, in Kap. 2.1.4 wurde zudem der Anteil der Schwerbehinderten an der Gesamt-
bevölkerung in Köln dargestellt und nach weiteren Merkmalen differenziert. Der starke Alters-
bezug wird unter anderem daran deutlich, dass 55% (51.544) der schwerbehinderten Perso-
nen im Alter ab 65 Jahren sind und die Quoten der Schwerbehinderung im Lebensverlauf stark 
ansteigen (Abb. 111).  
 
114  Statistisches Bundesamt (2019): Statistik Schwerbehinderte Menschen, Fachserie 13 Reihe 5.1, Wiesba -
den. 
115  Stadt Köln (2019): Statistisches Jahrbuch 2018, Köln, S. 125.

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224 
Abb. 111 Anzahl Menschen mit Schwerbehinderung und Anteil an der Bevölkerung nach Alter, 
31.12.2017 
 
Quelle:  Stadt Köln - Amt für Stadtentwicklung und Statistik - Statistisches Informationssystem 
Anm.:  Quote berechnet als Anteil an den Einwohnerinnen und Einwohnern mit Hauptwohnung in Köln. 
Insbesondere im Seniorenalter steigt die Anzahl von 19.329 schwerbehinderten Personen zwi-
schen 65 und 74 Jahren auf 32.215 Personen im Alter ab 75 Jahren. Gleichzeitig steigt auch 
die Schwerbehindertenquote in diesen Alterskategorien von 21% auf 33%.  
Im Jahr 2017 haben in Köln knapp 13% aller Menschen mit Schwerbehinderung eine auslän-
dische Staatsangehörigkeit. Dabei ist die Verteilung der Ausländerinnen und Ausländer nach 
dem Grad der Behinderung ähnlich wie bei der Bevölkerung mit deutscher Staatsangehörig-
keit. Aufgrund ihre s höheren Anteils an der älteren Bevölkerung steigt auch der Anteil der 
Frauen an allen Schwerbehinderten ab dem Seniorenalter. Ab einem Alter von 65 Jahren sind 
55% der schwerbehinderten Personen weiblich und 45% männlich, im Alter ab 75 Jahren lie-
gen die Anteile bereits bei 58% Frauen und 42% Männern. 
Rechtliche Betreuung 
Wer seine persönlichen und rechtlichen Angelegenheiten nicht mehr allein und selbstständig 
regeln kann, erhält Unterstützung durch einen Vorsorgebevollmächtigten oder einen rechtli-
chen Betreuer. Die gesetzliche Grundlage der rechtlichen Betreuung stellt das Bürgerliche 
Gesetzbuch (BGB) dar. Demnach kann für eine volljährige Person, die „auf Grund einer psy-
chischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung seine An-
gelegenheiten ganz oder teilweise nicht besorgen“ kann, auf Antrag des Betroffenen oder des 
Amts durch das Betreuungsgericht ein Betreuer bestellt werden (§ 1896 Abs. 1 BGB). Aus 
einer bundesweiten Befragung von Berufsbetreuern durch das ISG im Jahr 2016 geht hervor, 
dass zu den Aufgaben, die die Betreuer für ihre Betreuten übernehmen, in den meisten Fällen 
die Vermögenssorge, Behörden- und Gerichtsangelegenheiten und die Gesundheitssorge ge-
hören. Etwas seltener zählen auch Wohnungsangelegenheiten, di e Aufenthaltsbestimmung, 
die Postkontrolle und die Personensorge dazu (Matta et al. 2018: S. 65). 
Eine Schätzung auf Basis der Betreuungsstatistik 2016 geht von einer Gesamtzahl von rund 
1.248.900 Personen in Deutschland aus, die in einer tatsächlich geführten Betreuung sind oder 
für die bald eine Betreuung eingerichtet wird. Dies entspricht einem Betreuungsanteil von 1,5% 
an der Gesamtbevölkerung (Matta et al. 2018: S. 36). Im Jahr 2018 lebten in Köln über alle 
Altersgruppen hinweg 12.960 Personen mit einer rechtlichen Betreuung (Abb. 112), dies ent-
spricht einer Quote, die mit 1,2% etwas darunter  liegt. Weiterhin zeigt eine Befragung, dass

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225 
rund 47% der Betroffenen von Berufsbetreuern und 53% von ehrenamtlichen Betreuern ver-
sorgt werden (ebd.: S. 37). Dabei liegt der Anteil der über 60-jährigen Klientinnen und Klienten 
von Berufsbetreuern bei 39%, bei den ehrenamtlichen Betreuern sind es 58%.   
Abb. 112 Anzahl rechtlicher Betreuungen in Köln insgesamt, 2010 bis 2018  
 
Quelle: Stadt Köln - Amt für Soziales, Arbeit und Senioren 
Dies macht seit dem Jahr 2010, in dem es 13.429 Menschen mit rechtlicher Betreuung gab, 
einen leichten Rückgang um 3% aus. Die Zahl der Betreuungen war zuvor über mehrere Jahre 
hinweg stetig angestiegen. Diese Kölner Entwicklung liegt im bundesweiten Trend, bei dem 
auch einen Rückgang der Betreuungszahlen verzeichnet werden konnte. D ieser Rückgang 
wird zum einen auf eine zunehmende Bedeutung von Vorsorgevollmachten zurückgeführt, 
zum andern aber auch auf eine genauere Statistikführung.  
(c) Eintritt von Pflegebedürftigkeit 
Mit steigendem Alter steigt auch das Risiko, pflegebedürftig zu werden. Der Eintritt von Pfle-
gebedürftigkeit stellt Betroffene und Angehörige dabei oft vor große organisatorische und fi-
nanzielle Herausforderungen. Nach § 14 SGB XI sind Pflegebedürftige „Personen, die gesund-
heitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten aufweisen und 
deshalb der Hilfe durch andere bedürfen“. Dabei zählen körperliche, kognitive oder psychische 
Beeinträchtigungen oder gesundheitlich bedingte Belastungen oder Anforderungen, die nicht 
selbstständig kompensiert oder bewältigt werden können, zur Pflegebedürftigkeit. Der Pflege-
bedarf muss dauerhaft, d.h. für mindestens sechs Monate bestehen, um einen Anspruch auf 
Unterstützung durch die Pflegeversicherung zu erhalten. Seit dem 1. Januar 2017 sind die 
ehemals drei Pflegestufen durch die fünf Pflegegrade ersetzt worden. Der Umfang der Leis-
tungen, die dabei in Anspruch genommen werden können, steigt je nach Pflegegrad an. Wäh-
rend Personen mit Pflegegrad eins nur geringe Leistungen zur ambulanten und stationären 
Betreuung zustehen (§ 28a SGB XI), können Personen mit einem höheren Pflegegrad deutlich 
umfangreichere Sach- oder Geldleistungen erhalten.  
Anzahl und Anteil pflegebedürftiger Menschen  
Grundsätzlich wird durch die amtliche Pflegestatistik nur die Pflegebedürftigkeit nach SGB XI 
erfasst. Die Pflege durch Angehörige und Familienmitglieder, die zumeist weiblich sind, be-
ginnt jedoch häufig früher. Demnach kann davon ausgegangen werden, dass die Zahl der

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226 
pflegebedürftigen Personen höher liegt, als statistisch ausgewiesen wird (Nowossadeck et al. 
2016).  
In Köln gibt es laut der Pflegestatistik zum Jahresende 2017 116 insgesamt 36.378 Pflegebe-
dürftige, dies entspricht einem Bevölkerungsanteil von 3%. Davon waren 7.611 Pflegebedürf-
tige im Alter unter 65 Jahren und eine Mehrheit von 28.767 im Seniorenalter, davon 10.275 
zwischen 65 und 79 Jahren und 18.492 im Alter ab 80 Jahren (Abb. 113). 
Abb. 113 Anzahl Pflegebedürftige nach Altersgruppen, 2011 bis 2017 
 
Quelle: Stadt Köln - Amt für Soziales, Arbeit und Senioren 
Von 2011 bis 2017 ist die Zahl der Pflegebedürftigen in Köln um 11.325 Personen gestiegen. 
Dies entspricht einem Zuwachs von 45%. In der Gruppe ab 65 Jahren liegt dieser Anstieg bei 
8.425 (+41%), davon 2.955 bei Personen zwischen 65 und 79 Jahren (+40%) und 5.470 Hoch-
altrige ab 80 Jahren (+42%). Ein starker Anstieg der Zahl der Pflegebedürftigen ist zum Jahr 
2017 zu verzeichnen, was neben dem demografischen Effekt auch auf eine Reform des Be-
griffs der Pflegebedürftigkeit zurückzuführen ist. Stärker als zuvor werden seither auch kogni-
tive und demenzielle Beeinträchtigungen einbezogen, wodurch der Kreis der nach dem SGB 
XI leistungsberechtigten Personen erweitert wurde. 
Da Pflegebedürftigkeit mit zunehmendem Alter verstärkt auftritt, steigen die Pflegequoten ent-
sprechend im Alter an. Bei den unter 65 -Jährigen liegt die Quote bei rund 1%, in der Alters-
gruppe der 65- bis 79-Jährigen bei rund 8% und bei Personen ab 80 Jahren bei 34%. Insbe-
sondere der potenziellen Problemlage von pflegebedürftigen Hochaltrigen ab 80 Jahren und 
ihren Angehörigen sollte begegnet werden. In dieser Phase nimmt die Leistungsfähigkeit al-
tersbedingt ab, und auch die Möglichkeiten familialer Unterstützung gehen zurück. Wenn An-
gehörige die Pflege übernehmen, kann dies für sie eine hohe physische und psychische Be-
lastung bedeuten und zudem ihre Möglichkeiten der Teilhabe an Erwerbstätigkeit ebenso wie 
der gesellschaftlichen Teilhabe einschränken. 
 
116  Die Pflegestatistik erscheint alle zwei Jahre. Die derzeit aktuellsten Daten entstammen der Pflegestatistik 
2017.

Kölner Lebenslagenbericht 2020 
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227 
Pflegebedürftigkeit nach Pflegegrad 
Seit Einführung des SGB XI im Jahr 1995 bis zum Jahresende 2016 gab es drei Pflegestufen, 
die aber die Pflegebedürftigkeit aufgrund kognitiver oder psychischer Beeinträchtigungen nicht 
angemessen erfassten. Seit dem 01.01.2017 gibt es fünf Pflegegrade, diese Änderung wurde 
im Zuge des Zweiten Pflegestärkungsgesetzes (PSG II) eingeführt und soll eine bessere  Er-
fassung des Pflegebedarfs der Betroffenen sowie eine passgenauere Versorgung gewährleis-
ten. Eine wesentliche Neuerung ist, dass nicht mehr der Grad der Hilfebedürftigkeit, sondern 
der Grad der individuellen Selbstständigkeit gemessen wird. Zudem sollen zusätzliche Krite-
rien eine bessere Einordnung in die verschiedenen Pflegegrade gewährleisten. So zählen ne-
ben der bisherigen Grundpflege (Körperpflege, Hausrat, Ernährung und Mobilität) unter ande-
rem auch kognitive, psychische und kommunikative Einschränkungen zu den neuen Kriterien. 
Das zentrale Kriterium der neuen Einordnung ist somit die Selbstständigkeit, deren Beeinträch-
tigung auch als Reaktion auf das Auftreten von Demenzerkrankungen verstanden werden 
kann. Nach § 15 SGB XI wird der Pflegegrad mit Hil fe eines pflegefachlich begründeten Be-
gutachtungsinstruments ermittelt. Dieses Begutachtungsinstrument ist in sechs Module unter-
teilt, die wiederum in Kategorien gemessen werden. In den Kategorien werden die verschie-
denen Schweregrade der Beeinträchtigunge n der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten ge-
messen. Insgesamt werden durch die neue Einordnung mehr Menschen in die Pflege einbe-
zogen.  
Aufgrund der Umstellung im Jahr 2017 sind Zeitreihenvergleiche nach Pflegestufen bzw. Pfle-
gegraden nicht mehr sinnvoll, da mit den beiden Begriffen unterschiedliche Einheiten gemes-
sen werden. Im Jahr 2017 haben in Köln 1% der Pflegebedürftigen den Pflegegrad 1, 46% 
Pflegegrad 2, 30% Pflegegrad 3, 16% Pflegegrad 4 und 7% weisen den Pflegegrad 5 auf.  
Formen der pflegerischen Versorgung 
Rd. 29.000 Personen bzw. 80% der Pflegebedürftigen in Köln leben in Privathaushalten und 
werden dort z.T. von Angehörigen gepflegt, und 20% der Pflegebedürftigen werden in statio-
nären Einrichtungen gepflegt. Die häusliche Pflege kann durch verschiedene Angebote unter-
stützt werden. Ambulante Pflegedienste erbringen häusliche Pflegesachleistungen, die kör-
perliche Pflege und Hilfen im Alltag sowie hauswirtschaftliche Hilfen und pflegerische Betreu-
ung umfassen (§ 36 SGB XI). Diese Form der Pflege b ezogen am Jahresende 2017 in Köln 
7.983 Pflegebedürftige, dies entspricht 22% aller Pflegebedürftigen. Um die häusliche Pfle-
gesituation zu entlasten, können weitere Formen der pflegerischen Unterstützung in Anspruch 
genommen werden. Die Tagespflege nach § 41 SGB XI, die an mehreren Stunden pro Tag 
und an mehreren Tagen pro Woche in Anspruch genommen werden kann, dient der Pflege 
und Tagesstrukturierung der Pflegebedürftigen und der Entlastung der Angehörigen. Wenn 
pflegende Angehörige etwa aufgrund einer Krankheit vorübergehend verhindert sind, kann die 
Pflege für einen bestimmten Zeitraum von einem ambulanten Pflegedienst im Rahmen der 
Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI übernommen werden. Wenn Pflegebedürftige wegen 
der Krankheit oder eines Urlaubs der Pf legeperson nicht in ihrer Wohnung gepflegt werden 
können, kann bis zu acht Wochen pro Jahr eine Kurzzeitpflege nach § 42 SGB XI in Anspruch 
genommen werden. Dies gilt auch, wenn die pflegebedürftige Person selbst im Nachgang ei-
ner Krankenhausbehandlung ode r wegen einer sonstigen Krisensituation noch nicht in den 
Privathaushalt zurückkehren kann. Weitere Unterstützungsmöglichkeiten der häuslichen 
Pflege bestehen in niedrigschwelligen Hilfen und Betreuungsleistungen im Rahmen des Ser-
vicewohnens.

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228 
Alternativ zur Inanspruchnahme professioneller Pflegeangebote besteht auch die Möglichkeit, 
eine Pflegegeldleistung nach § 37 SGB XI zu beziehen und damit eine selbst beschaffte Pfle-
gehilfe zu finanzieren. Am Jahresende 2017 bezogen in Köln 21.024 Personen und damit 
knapp 58% der Pflegebedürftigen Pflegegeld. Dieses Pflegegeld kann auch nur anteilig bezo-
gen und mit anteiliger häuslicher Pflegehilfe kombiniert werden (Kombinationsleistung nach 
§ 38 SGB XI). 
Erst wenn auch unter Ausschöpfung des Spektrums an vorstationär er Unterstützung eine 
Pflege zu Hause nicht mehr möglich ist, wird ein Wechsel in eine vollstationäre Pflege erfor-
derlich. Da die Pflegebedürftigen so lange wie möglich in ihrer vertrauten Wohnung bleiben 
möchten und eine stationäre Pflege zudem kostenintensiv ist, wird diese Reihenfolge mit dem 
Grundsatz „ambulant vor stationär“ zum Ausdruck gebracht. Am Jahresende 2017 wurden in 
Köln 7.371 Personen in vollstationären Einrichtungen gepflegt, dies entspricht 20% aller Pfle-
gebedürftigen. Dieser Anteil, die sogenannten „Heimquote“, lag am Jahresende 2001 noch bei 
33% und ist seither zurückgegangen. 
Häufig werden bei geringerem Pflegebedarf zunächst Pflegegeldleistungen in Anspruch ge-
nommen, aber bei steigender Pflegebedürftigkeit werden ambulante häusliche Pflege und sta-
tionäre Pflege genutzt. Dies zeigt sich auch in der Altersstruktur der Leistungsbeziehe nden. 
Während der Bezug des Pflegegeldes auch von Personen unter 65 Jahren in Anspruch ge-
nommen wird (29%), ist der Anteil dieser Altersgruppe an der vollstationären Pflege (9%) und 
der ambulanten Pflege (11%) deutlich niedriger (Tab. 31).  
Tab. 31 Pflegebedürftige nach Versorgungsart, 15.12.2017 
 
Quelle: Stadt Köln - Amt für Soziales, Arbeit und Senioren 
So sind 67% der vollstationär und 62% der ambulant gepflegten Personen im Alter ab 80 Jah-
ren, beim Pflegegeld sind es hingegen 41%. Insgesamt sind mehr Frauen (61%) als Männer 
(39%) pflegebedürftig. Ihr An teil ist besonders hoch unter den Personen in vollstationärer 
(69%) und der ambulanten Pflege (66%). Beim Pflegegeld ergibt sich ein ausgewogeneres 
Bild, hier ist der Anteil der Männer deutlich höher als bei den anderen Versorgungsarten (43%). 
Die Geschlechterunterschiede in der Art der Versorgung hängen mit verschiedenen Faktoren 
zusammen. Zum einen erreichen Männer seltener ein hohes Alter, sodass sie seltener auf 
eine stationäre oder ambulante Pflege angewiesen sind. Zum anderen wird die Angehörigen-
pflege häufiger von Frauen und damit auch häufig von der Partnerin übernommen (Nowossa-
deck et al. 2016). Männer werden daher häufiger zu Hause gepflegt und erhalten ein Pflege-
geld.  
Der Anstieg der pflegebedürftigen Bevölkerung birgt im Hinblick auf die Versor gungsart das 
Risiko einer Verschlechterung der Versorgungssituation. Die meisten Personen werden der-
zeit zu Hause gepflegt, zukünftige Entwicklungen sind dementsprechend stark von Familien-
strukturen und informellen Pflegepotenzialen abhängig. Zudem beeinflusst die Berufstätigkeit 
von Frauen, die längere Berufstätigkeit allgemein und die zunehmende räumliche Mobilität der 
Anzahl Anteil Anzahl Anteil Anzahl Anteil Anzahl Anteil
insgesamt 36.378 100% 7.983 22% 21.024 58% 7.371 20%
unter 65 J. 7.611 21% 903 11% 6.066 29% 642 9%
65 - 79 J. 10.275 28% 2.136 27% 6.345 30% 1.794 24%
ab 80 J. 18.492 51% 4.944 62% 8.613 41% 4.935 67%
insgesamt 36.378 100% 7.983 100% 21.024 100% 7.371 100%
männlich 14.019 39% 2.718 34% 9.036 43% 2.265 31%
weiblich 22.359 61% 5.265 66% 11.988 57% 5.106 69%
Alter
insgesamt
mit Unterstützung durch 
ambulante Dienste
Vollstat. Pflege 
(Dauer- und 
Kurzzeitpflege)
häusliche Pflege
Pflege nur durch 
Angehörige (Pflegegeld)

Kölner Lebenslagenbericht 2020 
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229 
Personen im jungen und mittleren Erwachsenenalter die Struktur der Pflege (Nowossadeck et 
al. 2016: 21). Es bleibt zu beobachten, ob der Vorrang der häuslichen Pflege nach § 3 SGB XI 
in Zukunft in dieser Form umsetzbar bleibt, oder ob auch im Bereich der stationären Versor-
gung ein Ausbau der Kapazitäten erforderlich werden wird.117  
Hilfe zur Pflege nach Kapitel 7 SGB XII 
Nach § 61 SGB XII ha ben Pflegebedürftige „Anspruch auf Hilfe zur Pflege, soweit ihnen und 
ihren nicht getrennt lebenden Ehegatten oder Lebenspartnern nicht zuzumuten ist, dass sie 
die für die Hilfe zur Pflege benötigten Mittel aus dem Einkommen und Vermögen“ selbst auf-
bringen. Die Pflegegrade und die Unterstützungsformen der häuslichen Pflege, der teilstatio-
nären Pflege, der Kurzzeitpflege, Geldleistungen und der vollstationären Pflege entsprechen 
denen der Pflegeversicherung. Dementsprechend sollen weitere Hilfen, Maßnahmen u nd 
Leistungen wie Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfelds die häusliche Pflege för-
dern. Für Pflegebedürftige des Pflegegrades 1 umfasst die Hilfe zur Pflege Pflegehilfsmittel, 
Maßnahme zur Verbesserung des Wohnumfeldes sowie einen Entlastungsbetrag. Die  Hilfe 
umfasst bei den Pflegegraden 2 bis 5 eine breitere Palette an Leistungen. Die Hilfe zur Pflege 
stellt eine Sozialleistung dar, die immer dann greift, wenn die eigenen Mittel oder die Leistun-
gen der Pflegeversicherung nicht zur Finanzierung der Pflegeleistungen ausreichen. Insofern 
wird die Hilfe zur Pflege ergänzend zur Pflegeversicherung tätig. 
Von 189.760 Personen im Alter ab 65 Jahren, die am Jahresende 2018 in Köln lebten, waren 
4.370 Leistungsberechtigte der Hilfe zur Pflege (Tab. 32).  
Tab. 32 Leistungsempfängerinnen und Leistungsempfänger der Hilfe zur Pflege ab 65 Jah-
ren nach dem 7. Kapitel SGB XII, 2015 und 2018  
 
Quelle: Stadt Köln - Amt für Stadtentwicklung und Statistik - Statistisches Informationssystem 
Von diesen wurden 3.028 in Einrichtungen (69%) und 1.342 (31%) zu Hause gepflegt. Das 
entspricht einer Quote von insgesamt 2,3 Leistungsberechtigten pro 100 Personen ab 65 Jah-
ren für das Jahr 2018. Im Vergleich zum Jahr 2015 entspricht das einem Rückgang um 796 
Personen und einer Abnahme der Quote um 0,46 Personen pro 100 Personen über 65 Jahren. 
Insbesondere die Zahl der Personen, die außerhalb von Pflegeeinrichtungen gepflegt werden 
und leistungsberechtigt sind, ist zurückgegangen. Dies wirkt in Anbetracht der steigenden An-
zahl an Pflegebedürftigen in den letzten Jahren zunächst überraschend, lässt sich jedoch 
durch die Einführung der neuen Pflegegrade seit dem Jahr 2017 erklären. Durch den neu 
definierten Begriff der Pflegebedürftigkeit fallen nun auch jene Grenzfälle in die Pflegeversi-
cherung, die vorher als letzte Möglichkeit nur noch die Hilfe zur Pflege erhalten konnten. Da 
diese Fälle häufig keine schweren Pflegefälle waren und zu Hause gepflegt wurden, wirkt sich 
diese Veränderung vor allem in der Anzahl der Hilfen außerhalb von Einrichtungen aus, wäh-
 
117  Entwicklungen in der örtlichen Pflegeplanung werden im regelmäßig erscheinen den Bericht der Stadt Köln 
nach APG NRW dargestellt. Weitere Informationen hierzu: https://www.stadt-
koeln.de/artikel/67133/index.html Derzeit wird die kommunale Pflegeplanung fortgeschrieben, der Bericht 
wird im Jahr 2020 erwartet. 
Anzahl Anteil in % Anzahl Anteil in %
Hilfen in Einrichtungen 3.141 61% 3.028 69%
Hilfen außerhalb von Einrichtungen 2.025 39% 1.342 31%
insgesamt 5.166 100% 4.370 100%
Quote 2,76 - 2,30 -
2015 2018

Kölner Lebenslagenbericht 2020 
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230 
rend die Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeeinrichtungen auch vorher schon Leistun-
gen der Pflegeversicherung bezogen haben. Die sin kende Inanspruchnahme der Hilfen zur 
Pflege ist somit positiv zu bewerten. Wie sich dieser Trend in Zukunft fortführen wird, ist wei-
terhin zu beobachten. 
Menschen mit gerontopsychiatrischen Erkrankungen wie Demenz in Köln  
Mit fortschreitendem Alter steigt auch das Risiko gerontopsychiatrischer und insbesondere de-
menzieller Erkrankungen. Die im Alter am häufigsten auftretenden psychiatrischen Krankheit 
Demenz geht mit einem fortschreitenden Verlust kognitiver Funktionen und Gedächtnisleistun-
gen einher und führt zu erheblichen Beeinträchtigungen des täglichen Lebens . Sie ist häufig 
mit Pflegebedürftigkeit verbunden. 118 Demenzerkrankungen werden statistisch nicht erfasst, 
sondern können für Köln nur geschätzt werden, indem die in der Forschung ermittelten Quoten 
von Demenzerkrankungen differenziert nach Altersgruppe und Geschlecht auf die Bevölke-
rung übertragen werden. Aus den Daten der Gesundheitsberichterstattung des Bundes119 geht 
hervor, dass Demenz verstärkt im höchsten Erwachsenenalter auftritt. Dabei liegt das mittlere 
Erkrankungsalter bei ca. 80 Jahren. Infolge des Anstiegs der Zahl der älteren Menschen wird 
auch hier in Zukunft mit einem deutlichen Anstieg gerechnet. Die häufigste Form der Demenz 
ist die Alzheimer-Demenz mit einem geschätzten Anteil von ca. 60%. Für das soziale Umfeld 
stellen Demenzerkrankungen auch aufgrund ihrer sich im Zeitverlauf verschlechternden Form 
und ihrer hohen Pflegeintensität eine starke Belastung dar, sodass eine professionelle Betreu-
ung und Pflege der Menschen mit Demenz notwendig werden.  
Der Bericht über die örtliche Planung nach dem Alten- und Pflegegesetz Nordrhein-Westfalen 
des Amtes für Soziales und Senioren der Stadt Köln schätzt, dass im Dezember 2015 22.600 
bis 32.100 Menschen über 65 Jahren eine leichte bis schwere Demenz hatten. Diese Zahl 
könnte nach der Einschätzung des Berichts bis 2025 infolge der demografischen Entwicklung 
noch weiter auf 24.600 bis 34.900 steigen (Stadt Köln 2018a). 
Suchterkrankungen sind im Alter häufig verbreitet, blieben jedoch oft unentdec kt. Laut der 
Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen e.V. treten bundesweit bei mehreren Millionen älterer 
Menschen Abhängigkeitserkrankungen auf. Der Verlust von Bezugspersonen, Vereinsamung, 
Einschränkungen in der Autonomie und die Zunahme chronischer Erkr ankungen können die 
Abhängigkeit von Suchtmitteln und Medikamenten sowie das Auftreten von Depressionen be-
günstigen.  
3.4.2 Materieller Lebensstandard älterer Menschen 
Auch im Alter entscheidet das Einkommen über die soziale Teilhabe. Dabei setzt sich das 
Einkommen von Personen ab 65 Jahren aus mehreren Komponenten zusammen. Diese be-
stehen hauptsächlich aus Renten und Pensionen, zu einem kleineren Teil aus dem Einkom-
men aus Erwerbsarbeit sowie aus Grundsicherungsleistungen.  
(a) Renten und Pensionen 
Mit Erreichung des Rentenalters steht den meisten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern 
eine Form der Rente oder Pension zu. Dabei beruht das deutsche Rentensystem auf drei 
Säulen. Die erste Säule stellt die gesetzliche Rentenversicherung (GRV), die zweite die be-
triebliche Altersvorsorge und die dritte die private Altersvorsorge dar. Nach § 1 SGB VI sind 
nahezu alle Beschäftigten versicherungspflichtig in der GRV. Hinzu  kommt eine Vielzahl an 
 
118  Weyerer, S. (2005): Altersdemenz. In: Robert -Koch-Institut (Hrsg.), Gesundheitsberichterstattung des 
Bundes Heft 28, Berlin: Robert-Koch-Institut. 
119  Abgerufen unter: http://www.gbe-bund.de/gbe10/abrechnung.prc_abr_test_logon?p_uid=gast&p_aid= 
0&p_knoten=FID&p_sprache=D&p_suchstring=26006, zuletzt am 15.07.2019.

Kölner Lebenslagenbericht 2020 
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231 
selbstständigen und weiteren Personen, die entweder versicherungspflichtig sind oder sich 
freiwillig pflichtversichern lassen können. Somit ist die GRV die wichtigste Säule der Altersvor-
sorge in Deutschland.120  
Laut der Rentenstatistik der GRV wurden am Wohnort Köln im Jahr 2018 238.896 Renten 
nach SGB VI ausgezahlt, davon 53% an Männer und 47% an Frauen, 85% an Deutsche und 
15% an Personen ohne deutsche Staatsangehörigkeit bzw. Personen ohne bekannte Staats-
angehörigkeit (Tab. 33). Es gibt demnach weniger ausländische Rentenbeziehende als ihr 
Anteil an der Bevölkerung von 19% im Jahr 2018, was damit zusammenhängt, dass die aus-
ländische Bevölkerung im Durchschnitt jünger ist. 
Tab. 33 Rentenbeziehende insgesamt nach SGB VI in Köln, 2010 und 2018 
 
Quelle: Deutsche Rentenversicherung Bund 
Die Gesamtzahl der Renten ist zwischen den Jahren 2010 (mit 239.422 Renten) und 2018 
nahezu konstant geblieben. 71% der Renten werden in Form von Altersrenten (169.617 Per-
sonen), 19% in Form von Witwen- bzw. Witwerrenten (36.054 Personen), acht Prozent in Form 
von Erwerbsminderungsrenten (19.112 Personen) und etwa zwei Prozent in Form von Erzie-
hungs- und Waisenrenten ausgezahlt (3.795 Personen). Somit machen die Altersrenten einen 
Hauptanteil aller Renten aus. Davon wurden im Jahr 2018 etwa 57% an Frauen und 43% an 
Männer ausgezahlt. Diese Relationen sind über den Zeitraum von 2010 bis 2018 nahezu kon-
stant geblieben. Zahlen zur Höhe der Renten und damit auch der Altersrente stehen nicht auf 
Stadtebene zur Verfügung, aufgrund dieser Datenlücke sind keine genauen Aussagen zur 
Rentensituation in Köln möglich.  
In Deutschland liegt der durchschnittliche Altersrentenzahlbetrag zum Jahresende 2018 bei 
906 Euro im Monat. Dabei ist ein großer Unterschied zwischen den Renten von Männern und 
Frauen zu verzeichnen: Während Männer durchschnittlich eine monatliche Rente von 1.148 
Euro erhalten, sind es bei Frauen nur 711 Euro und damit mehr als ein Drittel weniger (Deut-
sche Rentenversicherung 2019). Darin kommen die unterschiedlichen Erwerbsbiografien von 
Männern und Frauen zum Ausdruck, wonach Frauen häufiger nicht erwerbstätig sind und häu-
figer in Teilzeit arbeiten. Hierbei ist zu erwähnen, dass die personenbezogenen Renten allein 
nicht zentral sind, sondern die Kombination von Einkünften und Renten im Haushaltskontext. 
Wenn der Partner bzw. die Partnerin hohe Einkünfte erzielt, ist trotz einer eigenen geringen 
Rente die Wahrscheinlichkeit von Altersarmut gering. Daten zum Rentenbezug im Haushalts-
kontext liegen uns für die Stadt Köln jedoch nicht vor.  
Schicksalsschläge wie der Todesfall der Partnerin oder des Partners oder eines Elternteils 
können neben den emotionalen Folgen auch finanzielle Auswirkungen haben. Eine Möglich-
keit, finanzielle Folgen etwas abzumild ern, sind die Hinterbliebenenrenten. Eine Form der 
 
120  Weiter Informationen zum Zusammenspiel der Rentenarten siehe Alterssicherungsbericht 2016 der 
Bundesregierung: https://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/PDF-Pressemitteilungen/2016/alters-
sicherungsbericht-2016.pdf;jsessionid=37FB41BF046F90C1949A124F8B4A797F?__blob= 
publicationFile&v=3 
Anzahl Anteil in % Anzahl Anteil in % Anzahl Anteil in % Anzahl Anteil in % Anzahl Anteil in %
2010 239.422 130.723 55% 108.699 45% 212.917 89% 23.831 10% 2.674 1%
2018 238.896 125.986 53% 112.910 47% 204.045 85% 32.902 14% 1.949 1%
2010 172.195 76.126 44% 96.069 56% 153.938 89% 16.438 10% 1.819 1%
2018 169.658 73.604 43% 96.054 57% 146.254 86% 22.177 13% 1.227 1%
2010 67.227 54.597 81% 12.630 19% 58.979 88% 7.393 11% 855 1%
2018 69.238 52.382 76% 16.856 24% 57.791 83% 10.725 15% 722 1%
insgesamt
Altersrente
Sonstige Renten
Staatenlos/unbekannt
insgesamt
männlich weiblich Deutsche
Ausländerinnen und 
Ausländer

Kölner Lebenslagenbericht 2020 
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232 
Rente aufgrund eines Todesfalles ist die Witwen - und Witwerrente, die auf Basis der Rente 
des oder der Verstorbenen zum Zeitpunkt des Todes berechnet wird. Demnach haben Hinter-
bliebene einen Anspruch auf eine Witwen- oder Witwerrente, wenn der Versicherte Ehegatte 
die allgemeine Wartezeit erfüllt hat. Insgesamt werden 46.036 Witwen - und Witwerrenten in 
Köln ausgezahlt. Mit 88% ist eine deutliche Mehrheit der Begünstigten weiblich, und nur 12% 
der Bezieher sind männlich. Das bedeutet, dass Frauen häufiger von den Rentenansprüchen 
ihrer Männer über die Witwenrente profitieren. So erhalten Witwen in Deutschland im Jahr 
2018 einen deutlich höheren Rentenzahlbetrag mit 656 Euro als die Witwer mit 335 Euro. Das 
hängt eng mit den geringeren Rentenanwartschaften von Frauen zusammen.   
(b) Relative Armut 
Armutsrisikoquote 
Die Armutsrisikoquote von Älteren liegt laut der „Leben in Köln“-Umfrage 2016 mit etwa 23% 
etwas über der der Befragten im mittleren Erwachsenenalte r (ca. 20%) und unterhalb der 
Quote der jungen Erwachsenen (ca. 29%). Damit ist fast jeder vierte Befragte im Seniorenalter 
von Armut bedroht. Das entspricht zugleich der durchschnittlichen Armutsrisikoquote der Be-
fragten. Wie bereits in Kapitel 2.3.2 ausgeführt, sind unter den Personen mit einer hohen Ar-
mutsrisikoquote besonders viele Menschen mit einem Migrationshintergrund (38%) und einer 
Schwerbehinderung (29%). Hinzu kommt, dass viele Behinderungen im hohen Alter auftreten, 
was mehrfach belastend sein kann. Demnach unterliegen ältere Menschen mit einer Schwer-
behinderung einem erhöhten Armutsrisiko. Dies gilt auch für Personen mit einem Migrations-
hintergrund.  
Alleinlebende ältere Frauen sind aufgrund ihrer Erwerbsbiographie und ihrer Einkommenssi-
tuation häufiger von Armut gefährdet. Aus der „Leben in Köln“-Umfrage 2016 geht hervor, dass 
eine Mehrheit der befragten alleinlebenden Frauen zwischen 65 und 80 Jahren ein Nettoäqui-
valenzeinkommen von über 1.500 Euro hat (66%). Nur rund ein Drittel der befragten Frauen 
geben ein Einkommen darunter an. Bei den Frauen mit einem Migrationshintergrund ist es 
umgekehrt. Hier sind es in derselben Altersgruppe 62%, die ein Äquivale nzeinkommen unter 
1.500 Euro haben. Besonders auffällig ist der geringe Anteil der Migrantinnen an denjenigen, 
die über 3.000 Euro zur Verfügung haben: In dieser Einkommensklasse gibt es im Rahmen 
der Befragung keine Frau mit Migrationshintergrund. Ebenso fällt der hohe Anteil von Migran-
tinnen bei denjenigen, die ein Einkommen unterhalb von 1.000 Euro angeben, im Verhältnis 
zu ihrer Referenzgruppe ohne Migrationshintergrund auf. Hier liegt der Anteil der Frauen mit 
einem Migrationshintergrund bei knapp 40% und der Anteil der Frauen ohne Migrationshinter-
grund bei unter 18%. Es lässt sich daher festhalten, dass Frauen mit Migrationshintergrund 
ein erhöhtes Armutsrisiko im Alter haben.  
(c) Mindestsicherungsleistungen 
Grundsicherung im Alter  
Personen ab dem Re nteneintrittsalter von etwa 65 Jahren, die ihren Lebensunterhalt nicht 
selbst bestreiten können, haben einen Anspruch auf Grundsicherung im Alter nach dem Vier-
ten Kapitel SGB XII. Ähnlich wie der SGB II-Bezug im erwerbsfähigen Alter ist der Bezug von 
Grundsicherung im Alter ein Indikator für materielle Armut.  
In Köln bezogen im Dezember 2018 insgesamt 14.739 Personen Grundsicherung im Alter , 
davon waren 6.074 männlich (41%) und 8.665 weiblich (59%). Rd. 9.100 Leistungsbeziehende 
(62%) hatten die deutsche Staatsbürgerschaft und 5.640 eine ausländische Staatsbürger-
schaft (38%). Im gesamten Stadtgebiet liegt die Quote des Bezugs von Grundsicherung im 
Alter bei 8%, im Jahr 2010 waren es noch 6%. Der Anteil der ält eren Personen, die sich in

Kölner Lebenslagenbericht 2020 
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233 
einer materiellen Armutslage befinden, ist somit in den letzten Jahren um zwei Prozentpunkte 
gestiegen. Diese Entwicklung sollte genau beobachtet werden, da sie zu hohen gesellschaft-
lichen Kosten und einer Verschärfung der Problemlage der Betroffenen führen kann.    
In Bezug auf Altersarmut gibt es innerhalb Kölns demnach gravierende Ungleichheiten zwi-
schen den Stadtteilen. Gemessen an allen Personen im Alter ab 65 Jahren im jeweiligen Stadt-
teil leben in Chorweiler mit 40%, Finkenberg mit 30% und Seeberg mit 20% die meisten Per-
sonen, die Grundsicherung im Alter erhalten (Abb. 114). 
Abb. 114 Anteil Grundsicherung im Alter ab 65 Jahren, 31.12.2017 
 
Quelle: Stadt Köln - Amt für Stadtentwicklung und Statistik - Statistisches Informationssystem 
Die niedrigsten Quoten weisen hingegen die Stadtteile Fühlingen und Pesch mit 1%, Elsdorf 
mit 1% sowie Langel mit 2% auf. Dabei verteilen sich die meisten Beziehenden von Leistungen 
zur Mindestsicherung im Alter auf den rechtsrheinischen Bereich und den linksrheinischen 
Norden Kölns. Auffällig ist dabei, dass die am stärksten betroffenen Stadtteile teilweise neben 
Stadtteilen liegen, die am wenigsten von Altersarmut betroffen sind. So liegen Pesch und Füh-
lingen in unmittelbarer Nähe zu Chorweiler und Seeberg.

Kölner Lebenslagenbericht 2020 
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234 
In Zukunft wird die Inanspruchnahme der Grundsicherung im Alter voraussichtlich weiter zu-
nehmen, denn d ie Zahl der Älteren ab 65 Jahren wird in K öln bis zum Jahr 2030 um 15% 
ansteigen. Gleichzeitig wird das Rentenniveau von 48% (2016) auf 44% sinken, sodass mehr 
Beitragsjahre zur Erreichung einer existenzsichernden Rente benötigt werden. Weiterhin kom-
men zunehmend auch Personen mit diskontinuierlicher Erwerbsbiografie ins Seniorenalter, die 
aufgrund von Phasen der Arbeitslosigkeit keine ausreichenden Ansprüche auf Alterssicherung 
erwerben konnten. Diese Trends lassen f ür die Zukunft eine weitere Zunahme der Angewie-
senheit auf Grundsicherung im Alter erwarten.  
Asylbewerberleistungsgesetz 
Da die meisten Asylbewerber deutlich jünger sind als 65 Jahre, ist auch der Anteil der Perso-
nen, die im Alter ab 65 Jahren sind und Leistungen nach AsylbLG erhalten, sehr gering. So 
beziehen im Jahr 2017 laut Angabe der Stadt Köln 100 Personen Leistungen nach AsylbLG , 
die 65 Jahre oder älter sind. Das sind etwas mehr als ein Prozent aller Leistungsberechtigten. 
(d) Wahl- und Wunschkonsum: Ausgaben beim Restaurantbesuch  
Im Seniorenalter stehen oft geringere finanzielle Mittel zur Verfügung als im mittleren Erwach-
senenalter. Doch auch im höheren Alter sind Restaurantbesuche eine Form der gesellschaft-
lichen Teilhabe, die über die Befriedigung der notwendigen Bedürfnisse hinausgehen. 27% 
der Seniorinnen und Senioren in der niedrigsten Einkommensklasse geben mehr als 30 Euro 
für einen Restaurantbesuch aus, bei den Älteren im mittleren Einkommenssegment sind es 
45% und in der höchsten Einkommensklasse sind es 74%, die mehr als 30 Euro für einen 
Restaurantbesuch ausgeben (Abb. 115). 
Abb. 115 Ausgaben beim Restaurantbesuch von Personen im Alter von 65 bis 80 Jahren nach 
Äquivalenzeinkommen, 2016  
 
Quelle: Stadt Köln - Amt für Stadtentwicklung und Statistik, „Leben in Köln" - Umfrage 2016 
Der Anstieg über die verschiedenen Einkommensgruppen hinweg beträgt hier bei denjenigen, 
die mehr als 30 Euro bei einem Restaurantbesuch ausgeben, 47 Prozentpunkte. Bei den Per-
sonen im jüngeren Erwachsenenalter waren es 52% und bei Personen im mittleren Erwach-
senenalter 62% (vgl. Abb. 65 und Abb. 104). Auch wenn im höheren Lebensalter die Ausgaben 
beim Restaurantbesuch auch mit dem Einkommen zusammenhängen, so ist dieser Zusam-
menhang nicht so stark ausgeprägt wie in jüngeren Lebensphasen. Dies kann unter anderem 
daran liegen, dass die Spannbreite der Alterseinkommen geringer ist als die der Erwerbsein-
kommen.

Kölner Lebenslagenbericht 2020 
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235 
(e) Entwicklungen im Alterssicherungssystem  
Bereits 1992 versuchte der Gesetzgeber mit einer Rentenreform auf den demo grafischen 
Wandel und die erhöhte Beschäftigung von Frauen zu reagieren. Im Verlauf der Jahre traten 
weitere einschneidende Reformen hinzu. Eine folgenreiche Reform stellt das Altersgrenzen-
anpassungsgesetz von 2007 dar.  
Demnach wird die Regelaltersgrenze für eine abschlagsfreie Rente für alle, die nach 1947 
geboren wurden, schrittweise auf das vollendete 67. Lebensjahr erhöht. Diese Reform soll im 
Jahr 2031 mit dem Jahrgang 1964 abgeschlossen sein. Das heißt, dass für alle Personen, die 
nach 1964 geboren w urden, die Regelaltersgrenze bei 67 Jahren liegt. Eine Ausnahme, die 
neu hinzugefügt wurde, bilden die Personen, die mindestens 45 Jahre Pflichtbeiträge gezahlt 
haben. Diese dürfen vor Vollendung des 67. Lebensjahres in Rente gehen. Im Jahr 2014 
wurde die Altersgrenze für diesen Personenkreis weiter auf das vollendete 63. Lebensjahr 
gesenkt.  
Das Rentenniveau senkte sich laut Angaben der GRV mit der Einführung des Altersvermö-
gensergänzungsgesetzes (AVmEG) und des Nachhaltigkeitsfaktors (§ 68 Absatz 4 SGB VI ) 
zwischen den Jahren 2000 und 2016 von ca. 53% des Durchschnittsnettoverdienstes auf etwa 
48%. Das bedeutet allerdings nicht, dass die Rentenzahlungen absolut sinken, sondern sie 
sinken im Verhältnis zu den Verdiensten, da diese verhältnismäßig stärker zu nehmen. Im 
Herbst 2015 schätzt die GRV, dass das Rentenniveau bis 2030 auf ca. 44% absinkt. Hierbei 
wird davon ausgegangen, dass es einen weiteren Anstieg der Verdienste gibt und die Zahl der 
Rentenbeziehenden im Verhältnis zu den Rentenzahlenden zunehmen wird. Denn im umla-
gefinanzierten System der GRV werden die Renten aus den laufenden Beiträgen der Versi-
cherten sowie einem steuerlichen Zuschuss des Bundes gezahlt.  
Durch diese Entwicklung werden mehr Beitragsjahre zur Erreichung einer existenzsichernden 
Rente benötigt (Bäcker & Kistler 2016). Insbesondere Personen, die eine Erwerbsminderungs-
rente erhalten, sind stark armutsgefährdet und haben häufig keine Möglichkeit, ihr Einkommen 
aufzubessern (ebd.). Ebenso steigt die Zahl der Bezieherinnen und Bezieher der Grundsiche-
rung im Alter, da immer mehr Personen eine Rente unter dem Existenzminimum erhalten 
(ebd.). Von diesen Entwicklungen sind vor allem Frauen und Menschen mit Migrationshinter-
grund betroffen, die häufig bereits vor dem Renteneintritt eine gerin gere Erwerbsbeteiligung 
aufweisen und somit auch geringere Rentenansprüche erwerben. Mit Blick auf die Alterung 
dieser Personengruppe muss auch diese potenzielle Problemlage mitberücksichtigt werden. 
3.4.3 Soziale Einbindung von Älteren 
Haushaltstypen 
In Köln gibt es im Jahr 2017 nach Angaben der Stadt 129.513 Seniorenhaushalte, dies ent-
spricht 19% aller Haushalte in Köln. Diese werden als Haushalte definiert, in denen alle Per-
sonen mindestens 60 Jahre alt sind. Im Jahr 2017 sind 38% dieser Haushalte Mehrpersonen-
haushalte und 62% Einpersonenhaushalte, demnach leben rund 80.000 Ältere in Einperso-
nen- und rund 100.000 Ältere in Mehrpersonenhaushalten. Seit dem Jahr 2000 gab es einen 
kleinen Anstieg des Anteils der Seniorenhaushalte an allen Haushalten in Köln. Mit dem stei-
genden Alter derjenigen, die jetzt im Alter zwischen 50 und 60 Jahren sind, ist mit einem wei-
teren Anstieg der Einpersonenhaushalte im Seniorenalter zu rechnen.  
In rund 63.800 Haushalten lebte eine Person im Alter ab 65 Jahren. Vor allem Frauen leben 
im höheren Alter allein (Tab. 34).

Kölner Lebenslagenbericht 2020 
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236 
Tab. 34 Einpersonenhaushalte ab 65 Jahre nach Geschlecht in Köln, 31.12.2017  
 
Quelle: Stadt Köln, Amt für Stadtentwicklung und Statistik - Statistisches Informationsservice  
Während der Anteil der Frauen an allen Einpersonenhaushalten insgesamt bei 52% liegt, er-
höht sich ihr Anteil ab dem 65. Lebensjahr stetig. Zwischen dem 80. und 85. Lebensjahr bilden 
Frauen fast drei Viertel aller Einpersonenhaushalte, ab dem 85. Lebensjahr sind es 79%. Der 
hohe Frauenanteil an den Einpersonenhaushalten im Seniorenalter steht im engen Zusam-
menhang mit einer geringeren Lebenserwartung von Männern. Der Trend zeigt jedoch, dass 
auch zunehmend Männer im hohen Alter allein leben bzw. ihre Lebenserwartung gestiegen 
ist. So sank zwischen 2010 und 2017 der Anteil der Frauen an den Einpersonenhaushalten in 
der Altersgruppe der ab 65-Jährigen. Im Jahr 2010 lag der Frauenanteil an den Alleinlebenden 
im Alter von 75 bis 79 Jahren bei 73%, im Alter von 80 bis 84 Jahren bei 78% und im Alter ab 
85 Jahren bei 84%. Dennoch leben auch derzeit noch überwiegend Frauen im hohen Alter 
allein. 
Die meisten Haushalte mit Personen im Seniorenalter finden sich in den Stadtteilen Pesch mit 
39%, Lindweiler mit 35%, Rodenkirchen, Heimersdorf, Zündorf und Weiß mit jeweils 34%. Die 
wenigsten Seniorenhaushalte gibt es hingegen in Ehrenfeld mit 13%, Neustadt/ Süd mit 14% 
und Blumenberg mit 15%.  
Geschlecht und Migrationshintergrund im Alter 
Durch die steigende Lebenserwartung ergeben sich neue gesellschaftliche Problemlagen, die 
zunächst nur eine geringe Beachtung fanden, in Zukunft und insbesondere für Köln jedoch 
immer stärker ins Gewicht fallen werden. Für Deutschland konnte nachgewiesen werden, dass 
die meisten älteren Menschen in Privathaushalten mit ihrem Partner zusammenleben. Mit stei-
gendem Alter erhöht sich aber der Anteil der Alleinlebenden und derjenigen, die in Alten- oder 
Pflegeheimen versorgt werden. Eine große Gruppe stellen hier die älteren Frauen dar, die 
häufiger von Armut betroffen sind. Ebenso ist ihr Anteil an den Personen, die verwitwet sind, 
und ihr Anteil an der Gesamtbevölkerung ab 65 Jahren höher, dieser nimmt jedoch im Verlauf 
der letzten Jahre ab (Hoffmann et al. 2017).  
Diese Zahlen können auch für Köln bestätigt werden, so waren im Jahr 2000 fast 58% der 
Einwohnerinnen und Einwohner Kölns zwischen 65 und 80 Jahren und rd. 74% der ab 80 -
Jährigen weiblich. Im Jahr 2017 sind hingegen in etwa 54% der Personen zwischen 65 und 80 
Jahren sowie 62% der Personen ab 80 Jahren Frauen. Somit sank auch hier ihr Anteil im 
Verlauf der letzten Jahre deutlich.  
Dagegen stieg der Anteil der Personen ohne deutsche Staat sbürgerschaft an dieser Alters-
gruppe in diesem Zeitraum an. So waren im Jahr 2000 sieben Prozent der Bevölkerung im 
Alter von 65 bis 80 Jahren Ausländer oder Ausländerinnen (über 80 Jahren: ca. 3%). 2017 
sind es schon etwa 16% (über 80 Jahren: rd. 8%). Somit hat s ich ihr Anteil in den höheren 
Altersgruppen in diesem Zeitraum mehr als verdoppelt. Personen ausländischer Herkunft sind 
häufiger von Armut bedroht. Ihr Anstieg an der älteren Bevölkerung erweitert damit den von 
der Altersarmut betroffenen Personenkreis. B esonders ausländische Frauen und Frauen mit 
Anzahl Antei in % Anzahl Antei in %
65-69 14.343 5.707 40% 8.636 60%
70-74 12.520 4.297 34% 8.223 66%
75-79 14.769 4.601 31% 10.168 69%
80-84 11.604 3.004 26% 8.600 74%
85 und älter 10.519 2.229 21% 8.290 79%
insgesamt 63.755 19.838 - 43.917 -
insgesamt
weiblichmännlich

Kölner Lebenslagenbericht 2020 
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237 
Migrationshintergrund sind aufgrund multipler Belastungen im Lebensverlauf von Altersarmut 
bedroht (Giesecke et al. 2017). So ist die Armutsgefährdung von Frauen ab 65 Jahren mit 
Migrationshintergrund dreimal so hoch wie die der Personen ohne Migrationshintergrund im 
selben Alter (ebd.: S. 14). Dies kann wahrscheinlich mit einer niedrigeren Entlohnung, einer 
höheren SGB II-Quote sowie einer geringeren Beschäftigungsquote zusammenhängen (ebd.). 
Die Ergebnisse des Deutschen Alterssurveys zeigen zudem, dass Frauen im Alter von 40 bis 
70 Jahren ein geringeres Isolationsrisiko haben als Männer. Mit steigendem Alter erhöht sich 
jedoch auch das Risiko der Frauen, sozial isoliert zu sein (Huxhold und Engstler 2019).    
Eine weitere Gruppe, die im Alter häufig alleine lebt und von Vereinsamung bedroht ist, sind 
LGBTIQ. Sie haben, aufgrund ihrer sexuellen Orientierung bzw. geschlechtlichen Identität, 
häufig keinen Kontakt mehr zu ihrer Herkunftsfamilie. Kinderlosigkeit ist in nerhalb dieser Be-
völkerungsgruppe ebenfalls weit verbreitet.  
Mobilität von Älteren  
Gerade im Alter nimmt mit dem steigenden Risiko von Krankheit und Behinderung sowie dem 
Abbau der körperlichen Leistungsfähigkeit die Mobilität der Menschen ab. Aus diesem Grund 
sind Menschen im hohen Alter häufiger auf die Barrierefreiheit in ihrem Lebensraum und damit 
auch im öffentlichen Nahverkehr angewiesen, damit sie trotz steigenden Alters an der Gesell-
schaft teilhaben können. Dabei wirken unterschiedliche Faktoren auf die Mobilität älterer Men-
schen ein. Neben dem demografischen Wandel haben Wohnstandortpräferenzen, Haushalts-
strukturen sowie die Lebensstile einen Einfluss auf die Mobilitätsmuster in einer Gesellschaft 
(Beckmann 2013). Im Alter fällt der tägliche Weg z ur Arbeitsstätte als Mobilitätsaktivität weg. 
Dagegen gewinnen andere Wege wie de r Besuch von Verwandten oder Bekannten und de r 
Weg zur Arztpraxis  an Bedeutung. Jedoch nimmt die Mobilität gemessen im Wegeaufwand 
mit steigendem Alter deutlich ab. Insbesondere Personen ab 75 Jahren legen nur noch einen 
Bruchteil der Wege der Personen im erwerbsfähigen Alter zurück (ebd.: S. 67).  
Auch der Wohlstand einer Person beeinflusst ihre Mobilitätsmöglichkeiten (ebd.). Für Men-
schen, die größere finanzielle Mittel zur V erfügung haben, gibt es eine ganze Bandbreite an 
Mobilitätsaktivitäten, die finanziell schlechter gestellte Menschen nicht zugänglich sind. Mit der 
Alterung der Generationen im heutigen mittleren Erwachsenenalter werden sich auch Verän-
derungen im Mobilitätsverhalten älterer Menschen ergeben. Besonders der höhere Anteil an 
Personen, die es gewohnt sind, mit dem Auto zu fahren, wird hier Einfluss ausüben (Schlag 
2013). Daneben präferieren viele Personen, die bald die Altersgrenze von 65 Jahren über-
schreiten, einen Verbleib in städtischen Milieus im Vergleich zur jetzigen älteren Bevölkerung 
(Beckmann 2013). Zudem kommt eine Reihe neuer Mobilitätsmöglichkeiten hinzu, die es bis-
her in der Form noch nicht gab. So sind einige Mobilitätsdienste, wie z.B. H ol- und Bring-
dienste, oder auch ÖPNV-Dauerkarten speziell auf die Bedürfnisse älterer Menschen ausge-
richtet. Hierbei ergänzen sich private und öffentliche Angebote, deren Nutzung je nach Aus-
richtung bei den kommenden Generationen der ab 65-Jährigen vermutlich noch weiter steigen 
wird (Beckmann 2013: S. 47). Gerade städtische Milieus halten durch einen besseren öffent-
lichen Nahverkehr für zukünftige Seniorinnen und Senioren bessere Mobilitätsangebote bereit 
als ländliche Regionen. Für ältere Menschen sind dabei besonders kompakte und verdichtete 
Siedlungen, Erreichbarkeit und (soziale) Sicherheit, eine gut Nahversorgung im eigenen Stadt-
teil, Barrierefreiheit sowie die einfache und zuverlässige Bedienung der Verkehrsmittel von 
hoher Bedeutung (ebd.).

Kölner Lebenslagenbericht 2020 
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238 
Enkelkinderbetreuung  
Familien sind Systeme wechselseitiger Unterstützung nicht nur im Rahmen der Kernfamilie, 
sondern auch darüber hinaus im Rahmen intergenerationaler Unterstützung. In diesem Rah-
men übernehmen Großeltern eine Vielzahl von Aufgaben, die von der Hilfe im Haushalt über 
administrative Aufgaben bis hin zur Beaufsichtigung der Enkel reichen (Schmid 2014). Ihre 
Unterstützung gewinnt auch angesichts der höheren Erwerbsbeteiligung von Frauen und des 
steigenden Anteils von Alleinerziehenden haushalten an Be deutung. Wegen der sinkenden 
Geburtenraten konzentrieren sich die großelterlichen Hilfen zudem auf weniger Enkel.  
Die Unterstützung durch die Großeltern ist dabei stark von der Nachfrage der mittleren Gene-
ration, d.h. de r Eltern abhängig. Diese Nachfrage wiederum steht in einem Zusammenhang 
mit den staatlichen Angeboten der Kinderbetreuung und der Integration von Frauen in den 
Arbeitsmarkt. Eine steigende Erwerbsbeteiligung von Müttern erhöht den Bedarf an Kinderbe-
treuung. Dieser Bedarf kann mit Hilfe von staatlichen Kinderbetreuungsangeboten kompen-
siert werden.  
Durch eine gut ausgebaute kommunale Kinderbetreuung können Großeltern dahingehend ent-
lastet werden, dass ihr Betreuungsbeitrag eine ergänzende Funktion hat , dann kann sich ihr 
Engagement positiv auf ihre Gesundheit auswirken . Unzureichende Kinderbetreuungsmög-
lichkeiten könnten dagegen die Betreuungsanforderungen an die Großeltern erhöhen, was mit 
der Gefahr einer Überlastung verbunden sein kann. In Deutschland leisten etwa 39% bis 43% 
der Großeltern Aufgaben der Kinderbetreuung (Igel 2011). 
Die Ergebnisse des Deutschen Alterssurveys zeigen, dass sich Großelternschaft, parallel zur 
Elternschaft, im Lebensverlauf immer weiter nach hinten verschiebt (Mahne und Klaus 2016). 
Während Großeltern 2008 bei der Geburt ihres ersten Enkelkindes im Durchschnitt noch 51,6 
Jahre alt waren, sind sie 2014 schon 52,5 Jahre alt. Männer werden demnach im Schnitt drei 
Jahre später Großeltern als Frauen. Ebenso werden Menschen mit hoher Bildung zu ein em 
späteren Zeitpunkt Großeltern. Die Altersgruppe, die am stärksten in die Enkelbetreuung ein-
gebunden ist, sind die 55- bis 69-Jährigen (Mahne und Klaus 2016: S. 246). Insgesamt lässt 
sich festhalten, dass durch die steigenden Geburtenzahlen die Großelternschaft in Köln wieder 
an Bedeutung gewinnt. 
3.4.4 Kulturelle und politische Einbindung von Älteren 
Freizeitaktivitäten sind ein wichtiger Bestandteil der Lebensgestaltung, sie ermöglichen eine 
Entspannung und einen Ausgleich im Wechsel zu Leistungsphasen. Sie können nach persön-
lichen Interessen gewählt und gestaltet werden, stabilisieren die soziale Einbindung und kön-
nen - je nach Tätigkeit - aktiv die körperliche und geistige Gesundheit fördern (Abb. 116).

Kölner Lebenslagenbericht 2020 
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239 
Abb. 116 Mindestens manchmal ausgeübte Freizeitaktivitäten von Älteren, 2016  
 
Quelle: Stadt Köln - Amt für Stadtentwicklung und Statistik, „Leben in Köln“ - Umfrage 2016 
Nach Beendigung der Erwerbstätigkeit nimmt die Freizeit im Seniorenalter viel Raum ein und 
hat deshalb einen hohen Stellenwert. Am meisten gehen Kölnerinnen und Kölner im Senio-
renalter spazieren (91%), lesen Bücher (80%), gehen ins Restaurant (75%) oder zum Einkau-
fen/ Shoppen (69%). Eher seltener werden im Alter Aktivitäten ausgeübt wie der Besuch von 
Konzerten (11%) sowie Sportveranstaltungen (19%) oder die Inanspruchnahme von Wellness-
angeboten (22%). Letztere finden zum einen seltener statt und sind zum anderen relativ kos-
tenintensiv. Ebenfalls etwas seltener betreiben Ältere aktiv Sport im Verein (28%). In der Be-
fragung wurde zudem nach der Zufriedenheit mit Freizeitangeboten für Seniorinnen und Seni-
oren im eigenen Viertel gefragt. Dabei gaben mehr als die Hälfte der Personen ab 65 Jahren 
an, zufrieden zu sein, knapp 42% hingegen waren unzufrieden mit den altersspezifischen Frei-
zeitangeboten. 
Politisches Interesse  
Seniorinnen und Senioren in Köln haben ein starkes Interesse an der Politik. Rund 62% der 
Befragten im Alter zwischen 65 und 80 Jahren g eben ein starkes, 34% ein weniger starkes 
und nur vier Prozent gar kein Interesse an der Politik an. Somit besitzen Personen im Senio-
renalter das größte Interesse an der Politik im Vergleich zu anderen Lebensphasen. Sie liegen 
über dem Durchschnitt, und in dieser Altersgruppe ist der Anteil der Personen, die angeben, 
sich gar nicht für Politik zu interessieren, am niedrigsten. Ähnliche Anteilswerte ergeben sich 
für die Befragten in dieser Altersgruppe bezüglich ihres Interesses an den Entwicklungen der 
Stadt generell (stark: 63%, weniger stark: 33% und gar nicht: 4%). Auch bei den Personen im 
Seniorenalter ist aber das Interesse an der Politik des Stadtrates deutlich niedriger als das

Kölner Lebenslagenbericht 2020 
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240 
generelle politische Interesse (stark: 42%, weniger stark: 47% und gar nicht: 11%). Das spie-
gelt sich auch im Interesse an der Arbeit der Stadtverwaltung wider (stark: 36%, weniger stark: 
50% und gar nicht: 14%). Somit haben die Befragten ab 65 Jahren ein deutlich höheres Inte-
resse an verschiedenen politischen Bereichen als alle anderen Altersgruppen.  
Wahlbeteiligung 
Ältere Menschen in Köln weisen bei einigen Wahlen eine stärkere und bei anderen eine etwas 
niedrigere Wahlbeteiligung auf als Erwachsene im mittleren Alter (siehe Abschnitt 3.2). Am 
stärksten beteiligen sich Seniorinnen und Senioren an Bundestagswahlen (Abb. 117).  
Abb. 117 Wahlbeteiligung älterer Menschen (ab 60. Lebensjahr) nach Landtags-, Bundestags- 
und Europawahl seit 2012 
 
Quelle: Stadt Köln - Amt für Stadtentwicklung und Statistik - Statistisches Informationssystem 
So lag ihre Wahlbeteiligung an der Bundestagswahl 2017 bei 74%, dies sind zwei Prozent-
punkte weniger als die Wahlbeteiligung insgesamt mit 76%. Während bei der Landtagswahl 
2017 zwischen der Altersgruppe der ab 60-Jährigen und dem Gesamtwert der Wahlbeteiligung 
keine Unterschiede festzustellen sind (beide 65%), hat die ältere Bevölkerung bei der Europa-
wahl 2014 anteilig häufiger gewählt (56% vs. 53%). Die Wahlbeteiligung der Gruppe der Älte-
ren liegt folglich häufig nahe am Gesamtwert aller Altersgruppen. Ältere Personen liegen damit 
in Bezug auf ihre Teilnahme an Wahlen in etwa zwischen der niedrigen Wahlbeteiligung junger 
Erwachsener und der hohen Wahlbeteiligung im mittleren Erwachsenenalter. 
Ehrenamtliches Engagement 
Mit dem Alter und der Reduktion primärer Sozialbeziehungen in der Familie steigt das Risiko 
der sozialen Isolation. Eine Möglichkeit, dem entgegenzuwirken, ist die Einbindung ältere r 
Menschen in sekundäre Sozialbeziehungen durch Vereinsmitgliedschaften und ehrenamtli-
ches Engagement. Personen, die sich bürgerschaftlich engagieren, fühlen sich stärker ge-
braucht und eher integriert, und dies gilt auch für ältere Menschen. Gerade im Lichte der Auf-
gabe der eigenen Erwerbsarbeit kann das Engagement sinnstiftend sein und zum Wohlbefin-
den der Ehrenamtlichen beitragen (Vogel und Gordo 2019). Darüber hinaus ermöglicht das 
Ehrenamt die Aufrechterhaltung sowie Pflege sozialer Kontakte und gewährl eistet nachweis-
lich ein besseres subjektives Empfinden der eigenen Gesundheit sowie Zufriedenheit mit dem 
eigenen Leben (ebd.: S. 114). In Deutschland nimmt das ehrenamtliche Engagement nach 
dem 70. Lebensjahr langsam ab. Rund die Hälfte der älteren Personen gibt an, dass das Eh-
renamt von vornherein zeitlich begrenzt war und ausgelaufen ist. Ein weiteres Drittel gibt als

Kölner Lebenslagenbericht 2020 
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241 
Grund der Aufgabe den zu hohen zeitlichen Aufwand an. Viele ehrenamtliche Tätigkeiten ha-
ben zudem eine organisationsinterne Altersgrenze w ie beispielsweise die freiwillige Feuer-
wehr (ebd.). Insgesamt sind Männer im Seniorenalter häufiger ehrenamtlich aktiv als Frauen.  
Rund 55% der Befragten aus der „Leben in Köln“-Umfrage 2016 im Alter von 65 bis 80 Jahren 
geben an, noch nie zuvor ein Ehrenamt ausgeübt zu haben. Elf Prozent der Befragten geben 
an, einmal pro Woche und 13% unregelmäßig ein Ehrenamt auszuüben. Für Köln zeigt sich 
im Rahmen der „Leben in Köln“ -Umfrage 2016 ein reges Engagement älterer Menschen bis 
zum 80. Lebensjahr ( Abb. 118). Im Vergleich sind die 65 - bis 80-Jährigen mit 21% anteilig 
häufiger ehrenamtlich engagiert und machen mit 28% häufiger aktiv Sport im Verein als die 
Befragten insgesamt.  
Abb. 118 Anteil der Personen im höheren Alter, die ehrenamtlich tätig sind oder aktiv Sport im 
Verein treiben (65-80 J.), 2016 
 
Quelle: Stadt Köln - Amt für Stadtentwicklung und Statistik, „Leben in Köln“ - Umfrage 2016 
3.4.5 Bildungsteilnahme von Älteren 
Unter dem Begriff des lebenslangen Lernens wird zumeist ein bildungspolitisches Konzept 
bezeichnet, welches das Lernen zu einer altersübergreifenden Chance erklärt. Dabei geht es 
darum, sich auch nach der formalen Bildung in der Schulzeit weiterhin fortzubilden, vorhan-
dene Kompetenzen auf einem aktuellen Stand zu halten und weitere Kenntnisse zu erwerben. 
Der technologische Fortschritt, neue und schnellere Formen der Wissensakkumulation und 
damit einhergehend die steigenden Qualifikationsanforderungen des Arbeitsm arktes stellen 
die Menschen im erwerbsfähigen Alter vor die Herausforderung, Aus - und Weiterbildung le-
benslang zu nutzen (Nuissl & Przybylska 2014). Daneben ist in einer digitalisierten Welt auch 
die gesellschaftliche Teilhabe stärker als früher an die Nutzung von Technologien gebunden, 
denn viele Informations-, Kommunikations- und Freizeitangebote können nur unter Kenntnis 
bestimmter technischer Informationen wahrgenommen werden. So geht es für Personen im 
höheren Alter, die nicht mit Computern und dem Int ernet aufgewachsen sind, auch um die 
Erlernung neuer technischer Fertigkeiten.    
Weiterbildung im Alter 
Die „Leben in Köln"-Umfrage 2016 vermittelt einen genaueren Einblick in die Weiterbildungs-
beteiligung älterer Kölnerinnen und Kölner. Demnach haben elf  Prozent der Befragten zwi-
schen 65 und 80 Jahren an einer Weiterbildung in den letzten zwölf Monaten teilgenommen. 
Hinzukommen noch weitere neun Prozent, die in den letzten fünf Jahren an einem VHS-Kurs 
teilgenommen haben. Die Anteile der Frauen, die angeb en, an einer Weiterbildung (Frauen: 
11% und Männer: 10%) oder einem VHS-Kurs (Frauen:12% und Männer: 7%) teilgenommen 
zu haben, sind etwas höher als die der Männer. Dabei haben fast 50% der befragten Frauen 
und 44% der befragten Männer zwischen 65 und 80 J ahren schon einmal einen VHS -Kurs

Kölner Lebenslagenbericht 2020 
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242 
besucht, der allerdings länger als fünf Jahre zurückliegt. Insgesamt haben demnach rund 61% 
der Frauen und knapp 51% der Männer in ihrem Leben einen VHS-Kurs besucht. Männer und 
Frauen geben als häufigsten Grund ihrer Teilnahme die Erlernung einer Sprache an. Auf Platz 
zwei folgt die Erweiterung des Allgemeinwissens und auf Platz drei die Erlernung von EDV -, 
Informations- und Kommunikationstechniken. Gerade das Erlernen neuer technologischer 
Kenntnisse verspricht im Zeitalt er der Digitalisierung höhere gesellschaftliche Teilhabechan-
cen. Auch bei diesem Indikator weisen Menschen mit Migrationshintergrund und Menschen 
mit Schwerbehinderung eine geringere Teilhabe auf. So haben sowohl Menschen mit einem 
Migrationshintergrund (7%) als auch Menschen mit einer Schwerbehinderung (7%) in der Al-
tersgruppe der 65- bis 80-Jährigen seltener an Weiterbildungsangeboten in den letzten zwölf 
Monaten teilgenommen als die Befragten insgesamt. Eine kleinere Differenz ergibt sich hin-
sichtlich der Teilnahme an VHS-Kursen (MH: 8% und Schwerbehinderte: 8%). Ein deutlicher 
Unterschied besteht zwischen dem relativ hohen Anteil an Migrantinnen und Migranten von 
54%, die noch nie einen VHS -Kurs besucht haben, und dem Gesamtwert von 44%. Dieser 
Abstand ist bei Menschen mit Schwerbehinderung mit einem Wert von 46% kleiner. Die Er-
gebnisse sind jedoch aufgrund der relativ geringen Fallzahl mit Vorsicht zu behandeln. 
Ein Seniorenstudium, das auch eine Form der Weiterbildung im Alter ist, wird nur von einer 
geringen Zahl von Personen im Rentenalter wahrgenommen. So gibt es laut Hochschulstatistik 
im Wintersemester 2017/2018 nur 64 Studierende, die über 66 Jahre alt sind . Dies ist ange-
sichts der hohen Zahl an Studierenden (vgl. Kap. Studierende) und Seniorinnen und Senioren 
ein verschwindend geringer Anteil.   
3.4.6 Erwerbsbeteiligung von Älteren 
Renten- / Pensionseintritt 
Die oben genannten Reformen führten in Kombination mit einem Wegfall der Frühverrentungs-
möglichkeit und einer Reihe weiterer Gesetzesänderungen zu einem Anstieg des durchschnitt-
lichen Zugangsalters zur Rente. So nahm das du rchschnittliche Zugangsalter zur Altersrente 
zwischen den Jahren 1993 und 2017 von 63 Jahren auf 64,1 Jahre zu. 41% der Rentenbezie-
henden gehen in Köln im Jahr 2018 im Alter zwischen 60 bis 64 Jahren und 58% im Alter von 
65 bis 69 Jahren in Altersrente. Un ter ein Prozent der Beziehenden geht über dem Alter von 
70 Jahren in Rente. Dabei sind Frauen in allen oben genannten Altersgruppen in der Mehrheit. 
Bei den 60 - bis 64-Jährigen stellen sie noch den geringsten Anteil mit 51% der Rentenzu-
gänge, dieser Wert s teigt jedoch mit dem Alter an. Bei den 65 - bis 69-Jährigen machen sie 
schon einen Anteil von 55% aus und bei allen Zugängen, die über 70 Jahren liegen, fast 88%. 
Dies hängt mit dem höheren Anteil an Frauen in den höheren Altersgruppen zusammen. Be-
trachtet man nun die Verteilung der Rentenzugänge nach Staatsangehörigkeit, zeigt sich, dass 
der Anteil der Ausländerinnen und Ausländer bei den 60- bis 64-Jährigen mit 12% besonders 
niedrig ist. Ihr Anteil steigt bei den 65 - bis 69-Jährigen auf 27% und bleibt bei den ab 70 -
Jährigen auf diesem Niveau. Somit zeigt sich, dass Personen ausländischer Staatsbürger-
schaft häufiger später in Rente gehen. Dies kann mit den niedrigen Rentenansprüchen zu-
sammenhängen, die Ausländerinnen und Ausländer aufgrund ihrer lückenhaften Erwerbsbio-
grafien und oft niedriger Vergütung aufweisen. Der Renteneintritt wird aufgrund ihrer materiel-
len Lebenslage aufgeschoben, um möglichst lange einer Erwerbsarbeit nachgehen zu können.  
Erwerbsbeteiligung nach Renten- / Pensionseintritt 
Die Erwerbsbeteiligung von Personen ab 65 Jahren ist erwartungsgemäß niedrig, jedoch ist 
sie im Laufe des letzten Jahrzehnts stetig gestiegen. So machen Personen ab 65 Jahren in 
Köln im Jahr 2006 mit einer Anzahl von rund 6.000 nur ein Prozent aller Erwer bstätigen aus 
(Tab. 35).

Kölner Lebenslagenbericht 2020 
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243 
Tab. 35 Erwerbstätige ab 65 Jahren und ihr Anteil an allen Erwerbstätigen in Köln und NRW, 
2006 bis 2017 
 
Quelle: Information und Technik NRW 
Bis zum Jahr 2017 stieg ihre Zahl kontinuierlich auf rund 12.000 an und macht jetzt rd. zwei 
Prozent aller Erwerbstätigen aus. In Nordrhein-Westfalen fand im selben Zeitraum eine ähnli-
che Entwicklung statt, bei der die Zahl der erwerbstätigen Seniorinnen und Senioren zwischen 
2006 und 2017 von 104.000 (rd. 1%) auf über 219.000 (rd. 3%) stieg. 121  Eine steigende Er-
werbsbeteiligung der älteren Bevölkerung ist deutlich zu erkennen. Zu untersuchen ist, welche 
Ursache diesem Trend zugrunde liegt und welche Erwerbstätigen aus welchen Gründen über 
die Regelaltersgrenze hinaus arbeiten. Verstärkend wirkt sicherlich die schrittweise Einführung 
der Rente mit 67 Jahren. Diese wurde aber erst im Jahr 2010 eingeführt und erklärt nicht den 
bereits vorher einsetzenden Trend. Lau t einer statistischen Analyse von IT.NRW auf Ebene 
des Landes sind knapp die Hälfte der Personen, die mit über 65 Jahren arbeiten, selbstständig 
tätig. Vor allem Selbstständige entscheiden sich somit, länger zu arbeiten. Eine Auswertung 
der letzten beruflichen Stellung der Erwerbstätigen ab 65 Jahren ergibt, dass vor dem Renten-
alter nur knapp 7% selbstständig waren. Um welche Art der Selbstständigkeit es sich bei den 
Erwerbstätigen im Seniorenalter handelt, ist durch weitere statistische Analysen zu untersu-
chen. Die Fortführung der Erwerbstätigkeit kann ein Zeichen der Verbundenheit mit dem eige-
nen Betrieb sein, sie kann aber insbesondere bei Soloselbstständigen auch zum Lebensun-
terhalt erforderlich sein, wenn keine hinreichende Alterssicherung erworben wurde. 
3.4.7 Wohnsituation von Seniorinnen und Senioren 
Mit zunehmendem Alter verbringen Menschen mehr Zeit zu Hause. Die eigene Wohnung wird 
somit zum Mittelpunkt des Lebens der Menschen im Seniorenalter. Dabei ist insbesondere 
das selbstständige Leben in der eigen en Wohnung ein wichtiger Bestandteil der Lebenslage 
von Seniorinnen und Senioren, dem ebenso wie der sozialen Nähe zu den eigenen Kindern 
eine hohe Bedeutung zukommt (Voges & Zinke 2010: 301 ff.). Zur Gewährleistung einer mög-
lichst autonomen Lebensweise ka nn eine haushaltsnahe Versorgung im Seniorenalter not-
wendig werden, die von niedrigschwelligen Hilfen im Haushalt über weitere Unterstützungs-
leistungen bis hin zu Angeboten der Pflege reichen kann. Die meisten Seniorinnen und Seni-
oren möchten so lange wie möglich in ihrer eigenen Wohnung oder ihrem Haus verbleiben 
und sehen den Umzug in eine stationäre Einrichtung nur als letzte Möglichkeit, wenn ihr Bedarf 
an Hilfe und Unterstützung auf anderem Wege nicht zu decken ist. 
Gemessen am Anteil an der Gesamtbevölkerung eines Stadtteils leben in Köln zum Stichtag 
31.12.2017 die meisten Personen ab 65 Jahren in den Stadtteilen Pesch mit 29% sowie Riehl 
und Heimersdorf mit jeweils rund 27% (Abb. 119). 
 
121  Sonderauswertung von IT.NRW auf Basis des Mikrozensus. Der Aussagewert dieser Datenbasis für Köln 
ist aufgrund niedriger Fallzahl eingeschränkt. 
Anzahl Anteil in % Anzahl Anteil in %
2006 6.000 1% 104.000 1%
2010 7.000 2% 125.000 2%
2017 12.000 2% 219.000 3%
Köln NRW

Kölner Lebenslagenbericht 2020 
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244 
Abb. 119 Anteil der älteren Bevölkerung ab 65 Jahre an der Wohnbevölkerung nach Stadttei-
len, 31.12.2017 
 
Quelle: Stadt Köln - Amt für Stadtentwicklung und Statistik, Bearbeitung des ISG 2019 
Die geringsten Anteile an Menschen im Seniorenalter leben in den Stadtteilen Blumenberg mit 
zehn Prozent, Neustadt/ Süd mit elf Prozent, Ehrenfeld, Ossendorf und Kalk mit jeweils ca. 
zwölf Prozent. Tendenziell liegen die meisten der Stadtteile mit einem hohen Anteil an Men-
schen im Senio renalter im linksrheinischen Kölner Norden oder Süden, wobei Blumenberg 
eine Ausnahme darstellt. Einen niedrigen Anteil weisen hingegen die Innenstadt und innen-
stadtnahe Stadtteile auf. Eine ausreichende Versorgung mit altersgerechten und wohnortna-
hen Angeboten ist wichtig, da Menschen im hohen Alter häufig in ihrer Mobilität eingeschränkt 
sind. Daher ist zu prüfen, ob auch in dezentralen Wohnlagen diese Angebote in hinreichendem 
Maße vorhanden sind. 
Weitere Indikatoren zum Thema Wohnen im Alter sind im Kap. Seniorengerechtes Wohnen zu 
finden.

Kölner Lebenslagenbericht 2020 
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245 
3.4.8 Zusammenfassung zur Lebensphase ab 65 Jahren 
Alterssicherung und Gesundheit als wichtige Faktoren im höheren Alter 
Zum Seniorenalter zählt die Lebensphase ab dem 65. Lebensjahr. In dieser Phase stehen eine 
ausreichende materielle Alterssicherung, die Erhaltung einer guten Gesundheit, stabile Fami-
lienbeziehungen und Partnerschaften sowie die gesellschaftliche Einbindung im Vordergrund. 
Risiken betreffen die Angewiesenheit auf Grundsicherung im Alter, wenn - aufgrund einer dis-
kontinuierlichen Erwerbsbiografie oder gesundheitlicher Probleme in der vorherigen Phase - 
keine hinreichende Alterssicherung aufgebaut werden konnt e. Risiken gesundheitlicher Art 
verschärfen sich im höheren Alter ab etwa 80 Jahren, wenn die Risiken von Krankheit, Pfle-
gebedürftigkeit und Demenz stark zunehmen. In dieser höheren Altersphase steigen auch die 
Risiken eines Partnerverlustes und sozialer Vereinsamung. 
Der Anteil der älteren Menschen mit Migrationshintergrund und ihr Bedarf an Angebo-
ten wird steigen 
Im Seniorenalter wirken sich Lebens- und Problemlagen aus vorangegangenen Lebenspha-
sen aus. So beeinflussen auch der Bildungsstand und die frühere berufliche Stellung neben 
dem Gesundheitsverhalten den Gesundheitszustand im Alter. Um langfristig eine gute Ge-
sundheit gewährleisten zu k önnen, sollten bereits in frühen Lebensphasen präventive Maß-
nahmen ergriffen werden. Ein besonderes Augenmerk gilt es hier auf die Menschen mit Mig-
rationshintergrund bzw. Ausländerinnen und Ausländer zu richten, da diese in vielen Berei-
chen in besonderer Weise belastet sind, ihre Anzahl - auch in den höheren Altersgruppen - in 
den kommenden Jahren steigen wird und sprachliche und kulturelle Barrieren ein Problem 
darstellen könnten.  
Demografische Entwicklung und Alterung der Gesellschaft 
Die ältere Bevölkerung in Köln wird bis 2040 um fast ein Drittel zunehmen 
Die Bevölkerungsprognose erwartet, dass sich die Zahl von 190.490 Seniorinnen und Senio-
ren (2018) aufgrund des demografischen Wandels bis 2040 auf 241.500 Personen erhöhen 
wird (+27%). Mit diesen Veränderungen gehen vielfältige Herausforderungen sowohl auf wirt-
schaftlicher als auch sozialer Ebene einher. Das Verhältnis von Personen im erwerbsfähigen 
Alter zu denjenigen im Seniorenalter (Alte rsquotient) stellt hier einen wichtigen Indikator dar. 
Mit der steigenden Zahl älterer Menschen in der Gesellschaft nimmt auch die Zahl der Men-
schen mit Migrationshintergrund im höheren Alter zu, die spezifische Problemlagen aufweisen. 
Hier werden in Zukunft potenziell noch weitere Anstrengungen zur Verbesserung der T eilha-
bechancen von älteren Migrantinnen und Migranten notwendig sein.  
Gesundheitslage 
Gesundheitsförderung und Prävention haben einen besonderen Stellenwert 
Mit steigendem Alter erhöht sich das Risiko, chronisch krank, behindert oder pflegebedürftig 
zu werden. Die Basis einer Vielzahl von Krankheiten liegt dabei bereits in den vorangegange-
nen Lebensphasen. Es gibt darüber hinaus auch altersspezifische Erkrankungen, deren Er-
krankungsrisiko mit hohem Alter ansteigt, wie beispielsweise Demenz.  
Im Alter geht es zumeist um die Erhaltung der Gesundheit und die Bewahrung eines selbst-
ständigen Lebensstils. Die Gesundheitsförderung und die Prävention haben daher einen be-
sonderen Stellenwert. Viele Gesundheitsleistungen haben das Ziel, den Menschen möglichst 
lange ein autonomes Leben zu ermöglichen und auf diese Weise auch die soziale Teilhabe im 
gewohnten Umfeld der Menschen zu gewährleisten.

Kölner Lebenslagenbericht 2020 
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246 
In der „Leben in Köln“-Umfrage 2016 geben 12% der Befragten ab 65 Jahren an, in schlechter 
gesundheitlicher Verfassung zu sein, im mittleren Erwachsenenalter sind es nur 7%. Dabei ist 
auch im hohen Alter ein Zusammenhang zwischen Gesundheitslage und Einkommen festzu-
stellen. Befragte in den höheren Einkommensklassen gaben wesentlich seltener eine 
schlechte Gesundheit an als Befr agte in den unteren Einkommensklassen. Der stärkste Zu-
sammenhang zeigt sich beim Merkmal Schwerbehinderung: Ältere Menschen mit Schwerbe-
hinderung schätzen ihre Gesundheitslage wesentlich häufiger schlecht ein als Menschen ohne 
Schwerbehinderung (31% vs. 6%). 
Behinderungen nehmen im Alter zu. Frauen sind davon besonders betroffen 
88% der Schwerbehinderungen in Deutschland entstehen als Folge einer Krankheit. Behinde-
rungen nehmen im Alter stark zu. Mit 55% befindet sich eine Mehrheit der Kölnerinnen und 
Kölner mit einer Schwerbehinderung im Seniorenalter, davon ist ein großer Anteil weiblich. Mit 
steigendem Alter wächst der Frauenanteil mit einer Schwerbehinderung.  
Pflegebedürftigkeit steigt mit dem Alter. Im Zuge der Alterung der Bevölkerung ist bis 
2040 ein Anstieg der Pflegebedürftigen in Köln zu erwarten 
Die Zahl der Pflegebedürftigen ist in Köln von 2011 bis 2017 von 25.053 auf 36.378 gestiegen. 
Dies entspricht einem Zuwachs von insgesamt 45%, bei den ab 65-Jährigen sind es 41%. Im 
Zuge der Zunahme älterer Menschen ist auch in Zukunft mit einer weiteren Zunahme an Pfle-
gebedürftigen zu rechnen, die potenziell einen steigenden Bedarf an Pflegeangeboten haben. 
Insbesondere Hochaltrige sind von Pflegebedürftigkeit betroffen. Über alle Altersgruppen hin-
weg gibt es in Köln eine Pflegequote von 3,4%, bei Personen ab 80 Jahren liegt sie bei 34%. 
Ältere, für die keine passenden wohnortnahen Pflegeangebote bereitstehen, sind in vielerlei 
Hinsicht in ihrer Teilhabe gefährdet. So kann eine mangelnde pflegerische Versorgung Aus-
wirkungen auf die Gesundheitslage sowie die gesellschaftliche und soziale Teilhabe  der Be-
troffenen haben.  
Wohnortnahe Pflegeangebote ermöglichen die Teilhabe von Älteren in verschiedenen 
Lebensbereichen 
Menschen mit Pflegebedarf möchten so lange wie möglich in der eigenen Wohnung leben, 
was durch den Grundsatz „ambulant vor stationär“ ermöglicht werden soll. Im Jahr 2017 lebten 
in Köln 80% der Pflegebedürftigen in Privathaushalten, die sog. „Heimquote“ lag bei 20%. 
Knapp 58% der Pflegebedürftigen beziehen Pflegegeld und werden von Angehörigen gepflegt, 
bei weiteren 22% werden ambulante Pflegedienste ergänzend in Anspruch genommen. Für 
pflegende Angehörige kann die Pflege eine Belastung darstellen, was die Vereinbarkeit mit 
Erwerbstätigkeit und Familienarbeit angeht. Ohne eine solche Unterstützung könnte das heu-
tige Pflegesystem aber nicht existieren. Somit stellen gesellschaftliche Veränderungen in der 
Familienkonstellation, dem Mobilitätsverhalten und in der Struktur der Berufstätigkeit die 
Pflege in Zukunft vor große Herausforderungen.  
Die Inanspruchnahme der Hilfe zur Pflege ist seit Einführung der neuen Pflegegrade 
leicht gesunken 
Ein Indikator für Altersarmut ist die Inanspruchnahme der Hilfe zur Pflege nach dem 7. Kapitel 
SGB XII. In Köln bezogen im Jahr 2018 von insgesamt 189.760 Personen im Alter ab 65 Jah-
ren 4.370 Personen Leistungen der Hilfe zur Pflege, das entspricht einem Anteil von 2,3% der 
älteren Bevölkerung. Gegenüber dem Jahr 2015 entspricht das einem Rückgang von 796 Per-
sonen und einer Abnahme der Quote um 0,46 Prozentpunkte. Diese Entwicklung ist auf die

Kölner Lebenslagenbericht 2020 
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247 
Einführung der neuen Pflegegrade seit dem Jahr 2017 zurückzuführen. Durch den neuen Pfle-
gebegriff fallen nun auch jene Grenzfälle in die Pflegeversicherung, die vorher als letzte Mög-
lichkeit nur noch die Hilfe zur Pflege erhalten konnten. 
Materieller Lebensstandard  
Zahlen des Bundes zeigen: Frauen erhalten weniger Rente als Männer 
Am Wohnort Köln wurden im Jahr 2018 238.896 Renten ausgezahlt. Diese Zahl ist zwischen 
2010 mit 239.422 und 2018 nahezu konstant geblieben. Dabei sind 53% der Rentenbeziehen-
den männlich und 47%  weiblich. 85% der Rentenbeziehenden sind Deutsche, und 15% von 
ihnen haben keine deutsche Staatsangerhörigkeit. 71% der Renten werden in Form von Al-
tersrenten, 19% in Form von Witwen- bzw. Witwerrenten, acht Prozent in Form von Erwerbs-
minderungsrenten und etwa zwei Prozent in Form von Erziehungs - und Waisenrente ausge-
zahlt. 57% der Altersrentenbeziehenden sind weiblich. Zahlen zur Höhe der Renten und damit 
auch der Altersrente stehen nicht auf Stadtebene zur Verfügung, daher können keine genauen 
Aussagen zur Rentensituation in Köln getroffen werden. Der durchschnittliche Altersrenten-
zahlbetrag liegt in Deutschland zum Jahresende 2018 bei insgesamt 906 Euro im Monat. Da-
bei ist ein großer Unterschied zwischen den Renten von Männern und Frauen zu verzeichnen: 
Während Männer durchschnittlich eine monatliche Rente von 1.148 Euro erhalten, sind es bei 
Frauen nur 711 Euro und damit mehr als ein Drittel weniger (Deutsche Rentenversicherung 
2019). Alleinlebende Frauen, bei denen nicht mehrere Renten zusammenkommen, u nterlie-
gen damit einem höheren Risiko der Altersarmut als Männer. 
Das Armutsrisiko im Alter ist bei Menschen mit Migrationshintergrund und bei Men-
schen mit Schwerbehinderung erhöht 
Ein weiterer Indikator für Altersarmut ist die relative Armut der Bevölkerung ab 65 Jahren. Laut 
der „Leben in Köln“ -Umfrage 2016 liegt die Armutsrisikoquote älterer Menschen in Köln bei 
23%, dies entspricht dem Durchschnitt und ist etwas mehr als im mittleren (20%) und etwas 
weniger als im jungen Erwachsenenalter (29%). Über all e Altersgruppen hinweg ist die Ar-
mutsrisikoquote bei Menschen mit Migrationshintergrund mit 38% und bei Personen mit einer 
Schwerbehinderung mit 29% besonders hoch. Da insbesondere Menschen ausländischer 
Herkunft ein erhöhtes Armutsrisiko aufweisen, ist auch in dieser Bevölkerungsgruppe das Ri-
siko der Altersarmut erhöht.  
Frauen mit einem Migrationshintergrund, die allein leben, haben ein höheres Armutsrisiko im 
Alter als der Durchschnitt der alleinlebenden Seniorinnen. Laut der „Leben in Köln“ -Umfrage 
2016 verfügen 66% der Frauen im Alter von 65 bis unter 80 Jahren in Köln über ein Nettoäqui-
valenzeinkommen von über 1.500 Euro. Nur rund ein Drittel der befragten Frauen geben ein 
Einkommen darunter an. Von den Frauen mit einem Migrationshintergrund haben in derselben 
Altersgruppe 62% ein Äquivalenzeinkommen unter 1.500 Euro.  
Die Altersarmut in Köln ist gestiegen. Mehr Kölnerinnen und Kölner haben seit 2010 
Anspruch auf Grundsicherung im Alter 
Im Jahr 2018 hatten in Köln 14. 739 Personen einen Anspruch auf Grun dsicherung im Alter. 
Zwischen 2010 und 2018 ist die Zahl der Leistungsberechtigten der Grundsicherung im Alter 
um 37% gestiegen. Ein Grund ist die demografisch bedingte Zunahme der Zahl älterer Men-
schen, ein weiterer Grund das sinkende Rentenniveau, welches in Deutschland von 53% im 
Jahr 2000 auf 48% im Jahr 2016 zurückgegangen ist. Für das Jahr 2030 wird angenommen, 
dass die Zahl der Älteren ab 65 Jahren in Köln um 15% ansteigt und gleichzeitig das Renten-
niveau auf 44% sinkt, sodass mehr Beitragsjahre zur Erreichung einer existenzsichernden 
Rente benötigt werden. Zudem kommen zunehmend auch Personen mit diskontinuierlicher

Kölner Lebenslagenbericht 2020 
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248 
Erwerbsbiografie ins Seniorenalter. Diese Trends lassen für die Zukunft eine weitere Zunahme 
der Angewiesenheit auf Grundsicherung im Alter erwarten.  
Soziale Einbindung  
Im Alter leben vor allem Frauen allein 
In Köln waren im Jahr 2017 129.513 Haushalte sogenannte „Seniorenhaushalte“ (ab 60 Jah-
ren). Das macht 19% aller Haushalte i n Köln aus, wobei 38% dieser Haushalte Mehrperso-
nenhaushalte und 62% Einpersonenhaushalte sind. Mit steigendem Alter erhöht sich der Anteil 
der Frauen an allen Seniorenhaushalten, sodass zwischen dem 80. und 85. Lebensjahr in fast 
drei Vierteln aller Einpersonenhaushalte Frauen leben. Dieser Anteil macht ab dem 85. Le-
bensjahr 79% aus. Somit sind Frauen besonders von sozialer Isolation im Alter bedroht, jedoch 
ist ein Anstieg des Anteils der Männer an allen Personen ab 65 Jahren zu verzeichnen, sodass 
in Zukunft auch Männer stärker von dieser Problemlage betroffen sein werden bzw. der Anteil 
der Paarhaushalte im Alter steigen könnte.  
Barrierefreiheit als wichtige Voraussetzung für Mobilität im Alter 
Zur sozialen Einbindung von Menschen im Seniorenalter gehört auch ihre Mobilität, die mit 
zunehmendem Alter zurückgeht. Künftig ist mit einer veränderten Mobilitätsaktivität der Per-
sonen im Seniorenalter zu rechnen, da sich die Voraussetzungen dazu stark w andeln. Für 
ältere Menschen sind dabei besonders Barrierefreiheit von Verkehrsmitteln und den Zugängen 
dazu sowie die einfache und zuverlässige Bedienung von Verkehrsmitteln von hoher Bedeu-
tung.       
Bundeszahlen zeigen: Großeltern leisten über ein Drittel der Enkelkinderbetreuung 
Innerhalb der Familie übernehmen Großeltern in Form der Enkelbetreuung wichtige familiäre 
Aufgaben. Daneben bietet die Enkelbetreuung die Möglichkeit der stärkeren sozialen Teilhabe 
und verringert das Risiko sozialer Isolation im Alter. In Deutschland leisten etwa 39% bis 43% 
der Großeltern Aufgaben der Kinderbetreuung. Die Altersgruppe, die am stärksten in die En-
kelbetreuung eingebunden ist, sind die 55 - bis 69-Jährigen. Die Rolle als Großeltern stellt in 
diesem Alter neben dem Ende der eigenen Erwerbsbeteiligung einen wichtigen Übergang dar.   
Politische und zivilgesellschaftliche Einbindung  
Das ehrenamtliche Engagement sowie die politische Einbindung von älteren Kölnerin-
nen und Kölnern ist hoch 
Ältere Menschen in Köln sind häufiger ehrenamtlich engagiert als andere Altersgruppen (21% 
vs. 18%) und machen häufiger aktiv Sport im Verein (28% vs. 23%). In der „Leben in Köln“ -
Umfrage 2016 gaben Personen ab 65 Jahren durchweg ein stärkeres politisches Interesse an 
als jüngere Altersgruppen, bei der Wahlbeteiligung lagen sie jedoch hinter den mittleren Er-
wachsenen. Das stärkere politische Interesse resultiert demnach nicht zwangsläufig in einer 
höheren aktiven Wahlbeteiligung.  
Fazit für das Seniorenalter  
Steigende Anzahl der älteren Bevölkerung als Herausforderung 
Im Seniorenalter ab 65 Jahren und nochmals verschärft im höheren Alter ab 80 Jahren steigen 
die Risiken in gesundheitlicher, sozialer und materieller Hinsicht. Ältere Menschen haben er-
höhte Krankheits-, Behinderungs- und Pflegebedürftigkeitsrisiken. In sozialer Hinsicht nehmen 
familiale Unterstützungsressourcen ab, der Anteil der Alleinlebenden steigt und damit auch 
das Risiko von Vereinsamung. Isolation und fehlende soziale Teilhabe können wiederum die 
seelische Gesundheit beeinträchtigen. Die materielle Sicherung im Alter wird für immer mehr

Kölner Lebenslagenbericht 2020 
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249 
Menschen, die keine ausreichenden Rentenansprüche erwerben konnten, unzureichend, da-
her steigt die Angewiesenheit auf Grundsicherung im Alter. Alle diese Trends werden sich in 
Zukunft verstärken, da die Zahl der älteren Menschen weiterhin stark ansteigen wird und da-
runter zunehmend auch Menschen mit Migrationshintergrund sein werden, deren Alterssiche-
rung schlechter ist als die der Älteren ohne Migrationshintergrund. Für eine kommunale Da-
seinsfürsorge werden angesichts dieser Entwicklung viele Herausforderungen deutlich, die 
von der Schaffung gut zugänglicher Beratungsstrukturen über die Bereitstellung hinreichender 
pflegerischer Kapazitäten, barrierefreier Wohnungen und einer barrierefreien Wohnumgebung 
bis zu finanziellen Entlastungen etwa durch Ermäßigungen für Seniorinnen und Senioren rei-
chen.

Kölner Lebenslagenbericht 2020 
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250

Kölner Lebenslagenbericht 2020 
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251 
4 Leben und Wohnen in den Kölner Stadtteilen 
Im vierten Teil des Lebenslagenberichtes werden Ergebnisse zu Wohnen und Wohnumge-
bung, zu Umweltbelastungen und der sich daraus ergebenden Umweltgerechtigkeit sowie zu 
Mobilität und Verkehrsinfrastruktur dargestellt (4.1). In einer gesonderten Analyse wurden Me-
thoden der Segregationsanalyse herangezogen, um zu prüfen, wie unterschiedlich die Kölner 
Stadtteile sind und inwieweit sich daraus eine regionale Spreizung von Lebensbedingungen 
ergibt (4.2). Anhand ausgewählter Indikatoren wurden weiterhin mittels einer Clusteranalyse 
vier Typen von Stadtteilen gebildet (4.3). In einem dieser Stadtteiltypen treffen mehrere Belas-
tungsfaktoren zusammen und verstärken sich wechselseitig; die diesem Typ zugeordneten 
Stadtteile werden in einem gesonderten Abschnitt näher beschrieben (4.4). 
4.1 Lebenslagenbereich Wohnen, Umwelt und Mobilität 
Bedarfsgerechtes Wohnen ist ebenso wie eine gesunde Umwelt ein Grundbedürfnis des Men-
schen. Eine den Bedürfnissen entsprechende Wohnung ist als privater Rückzugsort sowie als 
Lebensort von Einzelpersonen, Partnerschaften und Familien von hohem Stellenwert. Der ver-
fügbare Wohnraum muss auch für größere Familien ausreichend sein, und das bedeutet an-
gesichts eines angespannten Wohnungsmarkts wie in der Stadt Köln auch, dass die Wohn-
kosten mit den verfügbaren Mitteln tragbar sein müssen. Für ältere Menschen und für Men-
schen mit körperlichen Beeinträchtigungen kommt hinzu, dass die Wohnung und der Woh-
nungszugang möglichst ohne Barrieren sein sollten. 
In der Wohnumgebung findet das Alltagsleben statt mit der Möglichkeit zu sozialen Beziehun-
gen in der Nachbarschaft. Dazu ist die Gestaltung des öffentlichen Raums wichtig mit Ange-
boten an Einkaufsmöglichkeiten, Kinderspielplätzen, Cafés und Restaurants. Der Charakter 
öffentlicher Räume kann variieren von einer einladenden und kommunikativen Atmosphäre bis 
hin zu angstbesetzten öffentlichen Räumen. 
Kulturelle, gesundheitliche und weitere Infrastrukturangebote finden sich in zentralen städti-
schen Regionen eher als in städtischen Randlagen. Daher ist auch ein barrierefreier Perso-
nennahverkehr wichtig, um allen Bevölkerungsgruppen Mobilität in ihrer Stadt zu ermöglichen. 
Ein flächendeckendes ÖPNV-Angebot innerhalb der Stadt kann die Mobilität von Menschen 
erhöhen und Zugangschancen auch zu Angeboten und Einrichtungen eröffnen, die nicht u n-
mittelbar in der Wohnumgebung gelegen sind.  
Weiterhin wird die Wohnqualität auch von ökologischen Faktoren beeinflusst. Verschiedene 
Formen von Umweltbelastungen sind in manchen Stadtregionen stärker ausgeprägt als in an-
deren. Dagegen können Parks und Gr ünflächen dazu beitragen, die Lebensqualität eines 
Wohngebiets zu erhöhen, auch sie sind unterschiedlich verteilt. Wenn ökonomische, soziale 
und ökologische Belastungen zusammenwirken und bestimmte Bevölkerungsgruppen stärker 
betreffen als andere, wird auch von mangelnder „Umweltgerechtigkeit“ gesprochen.122 
Sowohl die Wohnqualität als auch die eigene Wohnsituation beeinflussen die Lebensqualität 
und somit gesellschaftliche Teilhabe der Bewohnerinnen und Bewohner einer Stadt. Bund und 
Land leisten Unterstützung in Form von Zuschüssen/Darlehen, um angemessenen Wohnraum 
finanzieren zu können. Die Stadt wirkt als Akteur auf den sozialen Wohnungsbau und auf die 
 
122  Dazu erläutert das Umweltbundesamt: „Menschen mit geringem Einkommen und niedriger Bildung sind oft 
höheren Umweltbelastungen ausgesetzt als sozial besser gestellte Menschen. Dem Thema soziale 
(Ungleich-)Verteilung von Umweltbelastungen und -ressourcen sowie der gesundheitlichen Folgen widmet 
sich da s Umweltbundesamt unter der Überschrift ‚ Umweltgerechtigkeit‘.“ - 
https://www.umweltbundesamt.de/themen/gesundheit/umwelteinfluesse-auf-den-
menschen/umweltgerechtigkeit-umwelt-gesundheit-soziale-lage#textpart-1.

Kölner Lebenslagenbericht 2020 
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252 
Stadtplanung ein. Sozialpolitisch sind die Wohnversorgung und das Wohnumfeld innerhalb 
einer Stadt insofern relevant, als Bevölkerungsgruppen mit geringen materiellen Ressourcen 
aus gut gelegenen Stadtteilen mit guter Infrastruktur verdrängt werden könnten in Randlagen 
mit schlechter Infrastruktur und belasteten öffentlichen Räumen. Kinder und junge Erwach-
sene, die in Stadtteilen leben, die keine hinreichenden Möglichkeiten der Freizeitgestaltung 
anbieten und in denen es an Treffpunkten und Angeboten zur kulturellen und persönlichen 
Entwicklung mangelt, sind in ihren Teilhabechancen eingeschränkt. Andere Einschränkungen 
betreffen die Gesundheitsversorgung von älteren und pflegebedürftigen Menschen, die ab-
hängig von den medizinischen und pflegerischen Angeboten im Wohnumfeld sind. Wenn in 
einem Wohngebiet ökonomische, soziale und Umweltbelastungen zusammentref fen, kann 
sich soziale Ungleichheit in räumlicher Segregation123 widerspiegeln (Friedrichs 2011: S. 50). 
Das Aufwachsen in einer solchen Wohnlage kann wiederum für Kinder und Jugendliche prä-
gend sein für ihre weitere Entwicklung. 
Das Thema Wohnen und bezahlbarer Wohnraum nimmt im Ballungsraum Köln seit längerer 
Zeit einen zentralen Stellenwert ein. Besonders in den zentral und universitätsnah gelegenen 
Regionen der Stadt Köln berichten Medien ebenso wie Experten von einem Mangel an preis-
günstigem Wohnraum. Dies führt zu Verdrängungstendenzen von Menschen mit begrenzten 
materiellen Ressourcen und weiteren belasteten Lebenslagen aus dem Stadtgebiet bzw. aus 
zentralen Stadtteilen. Diese Verdrängungsprozesse, auch als „Gentrifizierung“ bezeichnet, 
spiegeln sich in  steigenden Wohnungspreisen auch außerhalb der zentralen Stadtteile und 
außerhalb der Stadtgrenzen wider, führen zur Segregation von Bevölkerungsschichten und 
tragen zur Konzentration von Problemlagen innerhalb eines Sozialraumes bei.  
4.1.1 Wohnungsmarkt und Wohnqualität 
Inwiefern eine den Bedürfnissen entsprechende, bezahlbare Wohnung gefunden werden 
kann, hängt sehr stark vom Wohnungsmarkt ab. Hierauf hat eine ganze Reihe von Faktoren 
einen Einfluss: Der demografische Wandel, Veränderungen in der Familien - und Haushalts-
struktur, die pro Kopf verfügbare Wohnfläche, die Wohneigentumsbildung sowie die Zweitwoh-
nungsnachfrage. So führt der steigende Anteil an älteren Einwohnerinnen und Einwohnern zu 
einer erhöhten Nachfrage nach altersger echten Wohnungen mit wohnortnaher Versorgung 
(vgl. Kap. 3.4). Zugleich wandeln sich die Haushaltsformen und die Familienstrukturen ( vgl. 
Kap. 2.2), auch aufgrund des demografischen Wandels, da ältere Personen nach dem Auszug 
der Kinder häufig in Ein- oder Zwei-Personenhaushalten leben. In Köln kommt die steigende 
Zahl an Studierenden - vom Wintersemester 2010/2011 bis zum Wintersemester 2017/2018 
ist die Zahl der Studierenden um fast 28.000 gestiegen - hinzu, die die Zahl der Ein-Personen-
haushalte weiter steigen lässt und zu einer weiteren Anspannung auf dem Wohnungsmarkt 
führt.  
Der Lebenslagenbericht geht der Frage nach, inwieweit in Köln von eine r angespannten 
Wohnsituation auszugehen ist und welche Bevölkerungsgruppen davon stärker belastet sind 
als andere. Um hierüber ein klares Bild zu gewinnen, sind zunächst Daten zu Bestand und 
Entwicklung der Wohnraumversorgung auszuwerten. Der Wohnungsbestand in der Stadt Köln 
umfasst im Jahr 2017 insgesamt 137.773 Wohngebäude, von denen 59% aus Ein- und Zwei-
familienhäusern bestehen. Im Verhältnis zum Jahr 2010 entspricht das einer Steigerung von 
fast 5%. In diesen Wohngebäuden gibt es einen Bestand von 558. 038 Wohnungen. Hierbei 
machen die 1 - bis 2-Raum-Wohnungen knapp 25%, 3 - bis 4-Raum-Wohnungen 55% und 
Wohnungen mit fünf oder mehr Räumen 20% des Wohnungsbestandes aus. Im Durchschnitt 
 
123  Vgl. Kap 4.2

Kölner Lebenslagenbericht 2020 
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253 
haben die Wohnungen in Köln somit 3,5 Räume, eine Wohnfläche von 76 qm u nd 1,87 Be-
wohnerinnen und Bewohner pro Wohnung, dies entspricht einer Wohnfläche von 39 qm pro 
Person. In Nordrhein -Westfalen haben die Wohnungen im Jahr 2017 eine durchschnittliche 
Raumanzahl von 4,2, in Deutschland von 4,3 Wohnräumen. Die Wohnungen in Köln sind damit 
etwas kleiner als im Landes - und Bundesdurchschnitt, was für die städtische Wohnsituation 
typisch ist. Auch die zur Verfügung stehende Wohnfläche pro Person ist in Nordrhein-Westfa-
len und in Deutschland mit 45 qm etwas größer.124  
Bezieherinnen und Beziehern von Leistungen der Grundsicherung stehen im Durchschnitt 33 
qm pro Person zur Verfügung und die Wohnkosten werden nur bis zu bestimmten Obergren-
zen übernommen, die nach Zahl der Haushaltsmitglieder variieren (§ 22 SGB II). Als „ange-
messen“ gelten für eine Person bis zu 50 qm und für jede weitere Person im Haushalt weitere 
15 qm. Aufgrund dieser Begrenzung leben Beziehende von Grundsicherung nach SGB II oder 
SGB XII in beengteren Verhältnissen als die übrige Bevölkerung. 
Im Zeitraum von 2010 bis 2018 wurden in Köln im Durchschnitt 3.100 Wohnungen pro Jahr 
gebaut, wobei das Jahr 201 8 mit rd. 4.000 fertiggestellten Wohnungen den höchsten Wert  
aufweist. 47% der Gebäude mit Wohnraum in Köln stammen aus der Nachkriegszeit, wurden 
also zwischen 1949 und 1978 errichtet. 25% wurden in der Zeit von 1979 bis 2010 gebaut und 
lediglich 4% ab 2011.125  
Die durchschnittliche Wohndauer eines Haushalts in einer Wohnung beträgt in Köln 11 ,4 
Jahre. 58% der Kölnerinnen und Kölner wohnen schon länger als fünf Jahre in ihrer Wohnung. 
Dieser Anteil ist seit dem Jahr 201 2 kontinuierlich angestiegen, was als ein Zeichen für die 
nachlassende Fluktuation auf dem Kölner Wohnungsmarkt betrachtet werden kann. Diese 
Tendenz kann unter anderem auch dadurch bedingt sein, dass Haushalte aufgrund des man-
gelnden Angebots an bezahlbaren Alternativen länger in der gleichen Wohnung bleiben. Ein 
weiterer Indikator hierfür ist die Anzahl der innerstädtischen Umzüge. Während Köln wächst, 
aber auch die Abwanderungen aus der Stadt steigen,  darunter vor allem jene in die Woh-
nungsmarktregion, ist zeitgleich die Zahl der innerstädtischen Umzüge zurückgegangen. Mit 
insgesamt 68.400 Umzügen im Stadtgebiet wurde 2018 der niedrigste Wert innerhalb der letz-
ten 20 Jahre erreicht. Vor allem bei der deutschen Bevölkerung ist ein kontinuierlicher Rück-
gang im Zeitverlauf zu beobachten. 
Wohnfläche und Gebäudetyp  
Die durchschnittliche Wohnfläche einer Wohnung bzw. eines Hauses liegt bei ca. 76 qm. Be-
sonders groß sind die Wohnungen/ Häuser in den Stadtteilen Hahnwald mit 203 qm, Widders-
dorf mit 115 qm und Libur mit 111 qm, die alle relativ weit von der Innenstadt entfernt sind 
(Abb. 120).  
 
124  Ergebnisse des Mikrozensus 2018, https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-
Umwelt/Wohnen/Tabellen/bewohnte-wohneinheiten.html 
125  Basis Zensus 2011 und Fortschreibung

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254 
Abb. 120  Durchschnittliche Wohnungsgröße in Quadratmetern nach Stadtteilen in Köln, 2016  
 
Quelle: Stadt Köln - Amt für Stadtentwicklung und Statistik - Statistisches Informationssystem, Bearbeitung des ISG 2019 
Die geringsten Wohnflächen gibt es hingegen in den Stadtteilen Altstadt-Süd mit 60 qm sowie 
Buchforst und Humboldt/Gremberg mit jeweils 61 qm. Vor allem Haushalten in der Innenstadt 
und in innenstadtnahen Stadtteilen stehen somit im Durchschnitt kleinere Wohnflächen zur 
Verfügung wegen des hohen Anteils an Geschosswohnungen. 
Für die Einschätzung der Wohnraumversorgung von Personen und die Ermittlung von Raum-
defiziten ist nicht nur die Wohnfläche oder die Anzahl von Räumen heranzuziehen, es müssen 
auch die Anzahl der Haushaltsmitglieder  bekannt sein, die in diesen Räumen leben. Als un-
terversorgt werden danach jene Haushalte bezeichnet, deren Zimmerzahl mindestens um ei-
nen Raum unter der Anzahl der Haushaltsmitglieder liegt. Gemäß dieser Definition können in 
der „Leben in Köln“-Umfrage 2016 rund 9% aller Haushalte beziehungsweise etwa 17% aller 
in Köln Wohnenden als unterversorgt angesehen werden. 
Im Kölner Stadtgebiet sind 55.633 Gebäude Mehrfamilienhäuser, was einem Anteil von 40% 
an allen Wohngebäuden entspricht. Zwischen 2011 und 2017 ist diese Quote nahezu konstant

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255 
geblieben und hat sich stets um die 40%-Marke bewegt. Einige Stadtteile liegen hierbei jedoch 
deutlich unter bzw. über dieser Quote und haben im Umkehrschluss deutlich mehr bzw. weni-
ger Ein - oder Zweifamilienhäuser ( Abb. 121 ). Insgesamt ergibt sich ein relativ konstantes 
Stadtbild, wonach Mehrfamilienhäuser vornehmlich in der Innenstadt und in innenstadtnahen 
Stadtteilen und Einfamilienhäuser überwiegend in den Randgebieten gelegen sind. In städti-
schen Regionen kann das Bewohnen von Ein- und Zweifamilienhäusern als Indikator für Wohl-
stand gewertet werden, während es sich bei Mehrfamilienhäusern überwiegend um Mietwoh-
nungen handelt. 
Abb. 121  Anteil der Mehrfamilienhäuser nach Stadtteilen in Köln, 2017 
 
Quelle: Stadt Köln - Amt für Stadtentwicklung und Statistik, Bearbeitung des ISG 2019 
Der Stadtteil Hahnwald hat mit 2% den geringsten Anteil an Mehrfamilienhäusern. Ebenfalls 
deutlich unter dem Durchschni tt liegen mit 8% Esch/Auweiler und mit 9% Widdersdorf. Die 
höchsten Anteile an Mehrfamilienhäusern haben die Stadtteile Neustadt -Süd mit 96%, Neu-
stadt-Nord mit 95% und Kalk mit 93%.

Kölner Lebenslagenbericht 2020 
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256 
Mit der Struktur der Wohngebäude korrespondiert die Einwohnerdichte der S tadtteile. Im 
Durchschnitt wohnen in Köln pro Wohnadresse 7,8 Personen (Abb. 122). In den Stadtbezirken 
Rodenkirchen und Porz ist die Dichte mit weniger als 7 Personen pro Wohnadresse am nied-
rigsten und in der Innenstadt mit rd. 13 Personen pro Wohnadresse am höchsten. Im Stadtbe-
zirk Chorweiler gibt es Stadtteile mit sehr unterschiedl icher Bebauungsstruktur: In Fühlingen 
und Esch wohnen weniger als 4 Personen pro Wohnadresse, im Stadtteil Chorweiler sind es 
dagegen 27 Personen pro Wohnadresse. Eine ähnliche Spannbreite weist der Stadtbezirk 
Porz auf mit weniger als 4 Personen pro Wohnadresse in Libur und Langel und 20 Personen 
pro Wohnadresse in Finkenberg. 
Abb. 122 Einwohnerdichte – Personen pro Wohnadresse in den Stadtbezirken 2018 
 
Quelle: Stadt Köln - Amt für Stadtentwicklung und Statistik, Bearbeitung des ISG 2019 
Wohneigentum 
Der deutsche Wohnungsmarkt ist im europäischen Vergleich von einer niedrigen Wohneigen-
tumsquote gekennzeichnet. Die Wohneigentumsquote gibt an, wie viele Wohnungen im Ver-
hältnis zur Gesamtzahl an Wohnungen von den Eigentümern selbst bewohnt werden. So liegt 
der Durchschnitt der Wohneigentumsquote in der Europäischen Union 2011 bei etwa 60%, 
während er in Deutschland nur etwa 45% beträgt (Kaltenbrunner & Waltersbacher 2014). 126 
Dabei ist Wohneigentum zumeist mit der Gebäudeform des Ein- und Zweifamilienhauses ver-
bunden und in ländlichen Regionen weiter verbreitet als in Städten. In Köln liegt die Wohnei-
gentumsquote nach Angaben aus der „Leben in Köln“-Umfrage 2016 bei rund 32% und somit 
deutlich unter dem Landes- und Bundesdurchschnitt (NRW 2014: 43%; Bund 2014: 4 6%).127 
Kölner Stadtteile mit einer niedrigen Wohneigentumsquote sind Buchforst (8%), Chorweiler 
(10%) und Deutz (11%). In Weiß (71%), Hahnwald (72%) und Widdersdorf (74%) hingegen 
leben überdurchschnittlich viele Personen in den eigenen vier Wänden. 
Der Bevölkerungsanteil, der in Wohneigentum lebt, steigt mit dem Einkommen und dem Alter 
an. Eine Mehrheit von 70% der Personen in Deutschland mit einem Nettohaushaltseinkommen 
von über 3.600 Euro wohnt in ihrer eigenen Wohnung, umgekehrt wohnt eine Mehrheit von  
 
126  Dies wird unter anderem damit erklärt, dass z.B. in südeuropäischen Staaten die Alterssicherungssysteme 
schlechter entwickelt sind als in nordwesteuropäischen Staaten und daher dem Wohneigentum eine zentrale 
Funktion in der Alterssicherung zukommt. 
127  Online unter: https://de.statista.com/statistik/daten/studie/155713/umfrage/anteil-der-buerger-mit-
wohneigentum-nach-bundesland/

Kölner Lebenslagenbericht 2020 
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257 
70% der Personen mit einem Nettohaushaltseinkommen unter 1.500 Euro zur Miete (ebd.), 
d.h. dass vor allem Haushalte mit mittlerem und niedrigem Einkommen von Mietsteigerungen 
betroffen sind, während Haushalte mit höherem Einkommen seltener betroffen sind. In guten 
städtischen Wohnlagen entwickeln sich die Mieten in der Weise, dass sie von Haushalten mit 
einem niedrigen Einkommen kaum zu bezahlen sind, sodass die Miete häufig über den Woh-
nort entscheidet und Verdrängungsprozesse bedingt (Friedrichs 2011).   
Miete und Mietbelastung  
Die Höhe der Miete ist abhängig vom Baujahr des Gebäudes, der Lage und der Größe der 
Wohnung. Kleinere und neuere Wohnungen haben dabei oftmals eine vergleichsweise hohe 
Miete pro Quadratmeter. Zudem sind innenstadtnahe Stadtteile  sehr beliebt, sodass die er-
höhte Nachfrage in diesen Bereichen und einigen weiteren beliebten Stadtteilen zu erhöhten 
Mietpreisen führt. Eine hohe Mietbelastung kann negative Folgen für die Finanzierung der 
Teilhabe in anderen Lebenslagenbereichen haben. 
Abb. 123 Mietpreisangebote pro Quadratmeter und Monat nach Stadtteilen in Köln, 2017  
 
Quelle: F+B Forschung und Beratung für Wohnen, Immobilien und Umwelt GmbH, Bearbeitung des ISG 2019

Kölner Lebenslagenbericht 2020 
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258 
Aus der „Leben in Köln“-Umfrage liegen Daten zu den Bestandsmieten im Jahr 2016 vor, die 
alle Wohnungen der Befragungsteilnehmer umfassen. Die auf diese Weise ermittelten Miet-
preise (Nettokaltmiete) reichen von 6,44 EUR pro qm in Immendorf und Finkenberg bis zu 
10,58 EUR/qm in Lindenthal und 10,63 EUR/qm in Altstadt-Nord, der städtische Durchschnitt 
liegt bei 9,03 EUR/qm. Die folgende Analyse bezieht sich auf Angebotsmieten. 128 Diese sind 
durchschnittlich um etwa 2 bis 3 EUR höher als die Bestandsmieten, die Struktur der Stadtteile 
ist aber etwa gleich. 
Wohnungen mit ein bis zwei Zimmern mit einer Fläche von 30 qm, die in der Innenstadt gele-
gen sind und nach 2005 gebaut wurden, sind häufig besonders teuer. Der Median der Ange-
botsmiete in Köln (auf Basis des Medians der Mietpreisangebote für unmöblierte Wohnungen 
berechnet) betrug im Ja hr 2017 laut Angaben der Stadt insgesamt 11,10 Euro pro Quadrat-
meter und unterscheidet sich stark je nach Stadtteil (Abb. 123). Die im Median günstigste Miete 
gibt es demnach in den Stadtteilen Roggendorf/ Thenhoven mit 7,55 Euro und Neubrück mit 
7,95 Euro pro Quadratmeter. Dicht gefolgt werden diese vom Stadtteil Meschenich mit 8 Euro 
pro Quadratmeter. Die durchschnittlich teuersten Mieten weisen die S tadtteile Neustadt-Süd 
mit 14,20 Euro, Altstadt Süd mit 13,80 Euro und Braunsfeld mit 13,40 Euro auf. Alle Stadtteile 
mit einer Miete über dem Median der Stadt liegen auf der linken Rheinseite. Die meisten Stadt-
teile mit einer Miete unterhalb dieses Wertes liegen auf der rechten Rheinseite, einige auch im 
linksrheinischen Norden und Süden am Rand der Stadtgrenze. Für einige Stadtteile liegen 
keine Werte vor, hierunter Stadtteile wie Chorweiler und Finkenberg, aber auch der Stadtteil 
Hahnwald.  
Die Entwicklung der Mietpreise im Zeitverlauf hängt von der Lage der Wohnung und der Bau-
altersklasse ab. Im Bericht „Wohnen in Köln – Fakten, Zahlen und Ergebnisse 2018. Ausblick 
2019“ wird die Entwicklung der Nettokaltmieten nach den Kölner Mietspiegeln von 2000 bis 
2019 am Beispiel einer 80 qm großen Wohnung in mittlerer Wohnlage mit mittlerer Ausstattung 
dargestellt. Für diesen Wohnungstyp reicht die Mietpreissteigerung im Zeitraum vom Jahr 
2000 bis 2019 von 5,4% in der Baualtersklasse 1990-2004 (8,57 EUR bis 9,05 EUR/qm) über 
31% in der Baualtersklasse 1976-1989 (6,39 EUR bis 8,40 EUR/qm) bis zu 39% bei Altbauten 
(5,34 bis 7,40 EUR/qm). 
Im überregionalen Vergleich liegt die Stadt Köln insgesamt deutlich über dem Mietniveau in 
Nordrhein-Westfalen mit 7,20 EUR 129 und De utschland mit 7,00 EUR 130. Nach dem Woh-
nungsmarktbericht NRW ist in mehreren Regionen des Landes der Wohnungsmarkt im Jahr 
2018 noch stärker angespannt als in den Vorjahren. Köln gehört zu den angespanntesten 
Wohnungsmärkten mit der höchsten durchschnittlichen Miete (NRW.BANK 2019 ). Vor allem 
im Bereich des unteren Mietpreissegments wird die Lage in fast allen Regionen NRWs als 
angespannt bzw. sehr angespannt bewertet, was eine Folge der steigenden Mieten ist. Insbe-
sondere Neubauten und darunter barrierefreie bzw. barrierearme Wohnungen sind überdurch-
schnittlich teuer.  
Das Problem der hohen Mieten in Köln zeigt sich auch bei der Frage nach den Gründen für 
einen Umzug. Neben dem Grund, dass die derzeitige Wohnung zu klein ist und die Wohnum-
gebung zu laut, gab auch j ede/r fünfte Kölner Einwohnerin oder Einwohner mit der Absicht, 
innerhalb der nächsten zwei Jahre umzuziehen, in der „Leben in Köln“ -Umfrage 2016 als 
Grund für den Umzug die zu hohe Mietbelastung an.  
 
128  Angebotsmieten unmöbliert Median EUR/qm , F+B Forschung und Beratung für Wohnen, Immobilien und 
Umwelt GmbH 
129  Bei Wiedervermietung von Bestandsangeboten im Jahr 2018 (NRW.BANK 2019) 
130  Online unter: https://www.immowelt.de/immobilienpreise/bl-nordrhein-westfalen/mietspiegel (2019)

Kölner Lebenslagenbericht 2020 
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259 
Die Mietbelastung der privaten Haushalte hat sich im Zeitverlauf für einkommensschwache 
Haushalte verstärkt. Eine Studie der Hans-Böckler-Stiftung aus dem Jahr 2017 mit Daten des 
Mikrozensus 2014 untersuchte die Wohnkostenbelastung für einzelne Personengruppen in 
deutschen Großstädten mit dem Resultat, dass vor allem einkommen sschwache Haushalte 
unter den steigenden Mieten leiden (Lebuhn et al. 2017). Während die durchschnittliche Be-
völkerung 27% ihres Haushaltsnettoeinkommens für die Bruttowarmmiete ausgibt, sind es bei 
Migrantinnen und Migranten 30%, bei Seniorinnen und Senio ren 31%, bei Alleinerziehenden 
32% und bei armutsgefährdeten Haushalten sogar 39% des Haushaltseinkommens. Aus der 
Studie geht zudem hervor, dass die Stadt Köln (29%) mit Neuss (30%) und Bonn (30%) zu 
den drei Großstädten mit der höchsten Mietbelastung zählt.  
Eine Analyse der Daten der „Leben in Köln“- Umfrage 2016 zeigt, dass die Mietbelastung für 
niedrige Einkommensgruppen höher ist als für hohe Einkommensgruppen (Abb. 124). 
Abb. 124 Mietbelastung in Köln nach Einkommensgruppen, 2016 
 
Quelle: Stadt Köln - Amt für Stadtentwicklung und Statistik, „Leben in Köln“ - Umfrage 2016 
So steigt zwar auch die Bruttokaltmiete mit höherer Einkommensgruppe, dennoch trägt dies 
nicht zu einer höheren Mietbelastung bei. Personen mit einem Einkommen unter 1.000 EUR 
geben im Durchschnitt 59% ihres Einkommens für Miete aus, bei jenen mit einem Einkommen 
mit 4.000 und mehr EUR sind es nur noch 19%. 
Weitere Auswertungen der „Leben in Köln“-Umfrage kommen zu dem Ergebnis, dass im Jahr 
2016 der Anteil der Nettokaltmiete am verfügbaren Haushaltseinkommen durchschnittlich 28% 
betrug, die Bruttowarmmiete macht sogar im Durchschnitt 3 5% des verfügbaren Haushalts-
einkommens aus. Die Mietbelastung der Bruttowarmmiete ist auch nach diesen Daten für Al-
leinerziehende mit 45% des verfügbaren Einkommens am höchsten, an zweiter Stelle folgen 
sonstige Mehrpersonenhaushalte (z.B. Wohngemeinschaften von Studierenden , Senioren-
wohngemeinschaften, Haushalte von Erwachsenen, die mit ihren (Schwieger)Eltern und/oder 
Geschwistern zusammenleben) mit 40% und Single -Haushalte mit 37% ihres verfügbaren 
Haushaltseinkommens ( Abb. 125 ). Paar -Haushalte ohne Kinder weisen eine unterdurch-
schnittliche Mietbelastung auf.

Kölner Lebenslagenbericht 2020 
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260 
Abb. 125 Mietbelastung als Anteil der Wohnkosten am verfügbaren Haushaltseinkommen , 
2016 
 
Quelle:  Stadt Köln - Amt für Stadtentwicklung und Statistik, „Leben in Köln“ - Umfrage 2016, Bearbeitung des ISG 2019 
Anm.: nur Mieterhaushalte, ohne geförderten Geschosswohnungsbau 
Wohnzufriedenheit 
Aus der „Leben in Köln“ Umfrage 2016 geht hervor, dass 78% der befragten Kölnerinnen und 
Kölner sehr zufrieden oder zufrieden sind mit dem Haus/der Wohnung, in dem/ der sie leben 
(Abb. 126).  
Abb. 126 Zufriedenheit mit Haus/Wohnung, 2016 
 
Quelle: Stadt Köln - Amt für Stadtentwicklung und Statistik, „Leben in Köln“ - Umfrage 2016, Bearbeitung des ISG 2019 
Differenziert nach den Phasen im Lebensverlauf ist zu erkennen, dass das Alter dabei einen 
gewissen Einfluss hat. Während Personen im hohen Alter zu 87% zufrieden sind, verringert 
sich dieser Anteil, je jünger die Befragten sind. Bei den Befragten im mittleren Alter zwischen 
35 und 64 Jahren liegt der Zufriedenheitsanteil mit 78% im Durchschnitt. Von den jüngeren 
Erwachsenen zwischen 18 und 34 Jahren sind nur noch 69% zufrieden mit ihre r Wohnsitua-
tion. Über alle Altersgrenzen hinweg ergibt sich somit eine relativ große Zufriedenheit mit der 
eigenen Wohnsituation, wobei die Altersgruppe der 18 - bis 34-Jährigen mit 7% mit Abstand 
am häufigsten angibt, unzufrieden oder sehr unzufrieden zu s ein. Diese Unterschiede in der 
Wohnzufriedenheit können einerseits mit der Einkommenssituation junger Erwachsener und 
einer entsprechend oft unbefriedigenden Wohnsituation sowie andererseits durch den mit zu-
nehmendem Alter steigenden Anteil von Wohneigentümern erklärt werden.

Kölner Lebenslagenbericht 2020 
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261 
Seniorengerechtes Wohnen 
Hinsichtlich der Qualität der Wohnung und des Wohnumfeldes stehen für Menschen im Seni-
orenalter andere Faktoren im Vordergrund als für jüngere Menschen. Unter dem Stichwort 
„Barrierefreiheit“ sind verschiedene bauliche Eigenschaften gemeint, die das Wohnen im Alter 
erleichtern und teilweise auch erst ermöglichen. In der „Leben in Köln“ -Umfrage 2016 geben 
knapp die Hälfte der Personen über 65 Jahren an, dass ihr Zuhause baulich seniorengerecht 
sei (Abb. 127).  
Abb. 127 „Haus/Wohnung baulich altengerecht?“, 2016 
 
Quelle: Stadt Köln - Amt für Stadtentwicklung und Statistik, „Leben in Köln“ - Umfrage 2016, Bearbeitung des ISG 2019 
Von den unter 65 -Jährigen geben hingegen nur 31% an, in einer altengerechten Wohnung 
oder einem altengerechten Haus zu wohnen. 40% der unter 65-jährigen Befragten wohnen in 
keiner altengerechten Wohnung, ebenso wie etwa ein Fünftel der ab 65-Jährigen. Jeweils ein 
Drittel der Befragten in beiden Altersgruppen sind sich nicht sicher, was eine altersgerechte 
Wohnung ausmacht bzw. ob ihr Wohnraum altengerecht gestaltet ist. Ältere Personen, die in 
keiner altersgerechten Wohnung leben, haben mit stei gendem Alter ein höheres Risiko, ent-
weder in eine andere barrierefreie Wohnung oder – aufgrund der fehlenden Barrierefreiheit - 
in eine Pflegeeinrichtung ziehen zu müssen. Ein Mangel an seniorengerech tem Wohnraum 
erhöht damit das Risiko, verfrüht in eine Pflegeeinrichtung zu wechseln, was eigentlich - dem 
Grundsatz „ambulant vor stationär“ folgend – zu vermeiden wäre.  
Wohneigentümer haben eher als Mieter die Möglichkeit, einen barrierefreien Umbau vorzu-
nehmen, da sie selbst darüber entscheiden können und in der Regel auch eher über die dazu 
erforderlichen Mittel verfügen. Mieter müssen hingegen ihre Vermieter davon überzeugen, 
dass die Herstellung von Barrierefreiheit auch wertsteigernd sein und sich langfristig auszah-
len kann.  
Um Menschen im hohen Alter ein selbstständiges Leben zu ermöglichen, bedarf es neben 
einer altersgerechten Wohnung auch zielgruppenspezifischer Angebote im nahen Wohnum-
feld, die ohne Hindernisse zu erreichen sind. Ältere Menschen benötigen demnach einen bar-
rierefreien Lebens-, Wohn- und Mobilitätsraum, der ihren Bedürfnissen gerecht wird. Anhand 
der Ergebnisse zu der Frage „Was ist für sie wichtig an einem altersgerechten Wohnumfeld“ 
ist zu erkennen, dass sowohl für Befragte unter 65 Jahren als auch für Befragte, die 65 Jahre 
und älter sind, die Nähe zu Geschäften und Dienstleistungen, eine medizinische und pflegeri-
sche Versorgung sowie eine gute Anbindung an den ÖPNV zu einem altersgerechten Woh-
numfeld mit Zustimmungsanteilen von jeweils über 80% dazugehören (Abb. 128).

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262 
Abb. 128 „Was ist für Sie wichtig an einem altersgerechten Wohnumfeld?“, 2016  
 
Quelle: Stadt Köln - Amt für Stadtentwicklung und Statistik, „Leben in Köln“ - Umfrage 2016, Bearbeitung des ISG 2019       
Weniger wichtig im Alter scheinen für beide Altersgruppen haushaltsnahe Dienstleistungen, 
Sportmöglichkeiten sowie Freizeitangebote für Seniorinnen und Senioren zu sein. Kein ein-
heitliches Bild geben unter 65-Jährige und ab 65-Jährige bei der Kategorie „Verbleib im Stadt-
teil/vertraute Umgebung“ ab. So messen diesem Indikator 68% der älteren Bevölkerung Be-
deutung bei, bei den Jüngeren sind es hingegen 13 Prozentpunkte weniger. Somit hat der 
Verbleib in der vertrauten Wohnumgebung für Seniorinnen und Senioren einen höheren Stel-
lenwert als für die jüngere Bevölkerung. 
Öffentlich geförderter Wohnraum, Wohnberechtigungsschein und Wohngeld  
Mit sozialem Wohnungsbau werden Programme bezeichnet, die das Ziel haben, eine bessere 
Wohnraumversorgung Bevölkerungsgruppen mit eingeschränktem ökonomischem Spielraum 
sicherzustellen. Dabei gewähren staatliche Institutionen zumeist entweder Investitionshilfen 
an private Unternehmen, beteiligen sich selbst an Wohnungsbaugesellschaften oder ermögli-
chen Investoren zinsgünstige Kredite. Der soziale Wohnungsbau in Großstädten kann aller-
dings auch zur sozialen Segregation durch die räumliche Trennung zwischen Sozialbausied-
lungen und Eigenheimsiedlungen beitragen (Egner 2014).   
In Köln sind etwas weniger als 7% der Wohnungen preisgünstige geförderte Mietwohnungen 
(Typ A/1. Förderweg), ihr Anteil am Wohnungsbestand ist von 2010 bis 2017 um einen Pro-
zentpunkt gesunken (2010: 8%). Die preisgünstigen geförderten Mietwohnungen sind ungleich 
über das Stadtg ebiet Kölns verteilt, sowohl nach absoluten Beständen als auch nach dem 
Anteil am Gesamtwohnungsbestand im Stadtbezirk bzw. im Stadtteil. Besonders viele geför-
derte Wohnungen liegen in den Stadtteilen Chorweiler mit 78%, Volkhoven/Weiler mit 32% 
und Ossendorf mit 30% aller Wohnungen (Abb. 129).

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263 
Abb. 129 Anteil der geförderten Mietwohnungen (Typ A/1. Förderweg) nach Stadtteilen in 
Köln, 2017 
 
Quelle: Stadt Köln - Amt für Stadtentwicklung und Statistik, Bearbeitung des ISG 2019 
Keine geförderten Wohnungen gibt es in Hahnwald, Klettenberg, Lövenich, Fühlingen und 
Gremberghoven. Diese Zahlen zeigen, dass der soziale Wohnungsbau in Köln ein Indikator 
für die Segregation der Bevölkerung sein kann. Während z.B. im Stadtteil Hahnwald keine 
Sozialwohnung vorhanden ist, ist es im Stadtteil Chorweiler eine Mehrheit der Wohnungen 
(vgl. Kap. 4.2). 
Um Haushalte mit niedrigem Einkommen von den Wohnkosten zu entlasten, können sie mit 
einem Wohnberechtigungsschein (WBS) in eine geförderte Wohnung ziehen. Die Berechti-
gung zu einem WBS wird über das jährliche Einkommen und die Haushaltsgröße bemessen 
und hat eine zwölfmonatige Gültigkeit. Anträge auf einen WBS werden oftmals nur dann ge-
stellt, wenn dies für die Wohnungssuche bzw. eine konkrete Wohnung erforderlich sein sollte. 
Der sich verschärfende Wohnungsmarkt in Köln bzw. der niedrige Anteil öffentlich geförderter 
Mietwohnungen am Wohnungsbestand von 7% führen offenbar auch dazu, dass inzwischen 
deutlich weniger Haushalte konkret nach einem WBS nachfr agen bzw. diesen beantragen.

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264 
Dies spiegelt sich auch im Bezug einer geförderten Mietwohnung in Köln wider: Im Jahr 2018 
gibt es lediglich 2.161 Umzüge in eine öffentlich geförderte Wohnung (Typ A/1. Förderweg). 
Somit wird deutlich, dass die Nachfrage nach geförderten Wohnungen viel größer ist als das 
Angebot. Nur einem kleinen Teil der In haber eines Wohnberechtigungsscheines steht auch 
eine geförderte Mietwohnung zur Verfügung. Im zeitlichen Verlauf von 2010 bis 2018 gab es 
einen Rückgang der WBS -Antragstellenden um 19% (Abb. 130). So waren es im Jahr 2010 
noch 16.306 Antragstellende (3,1% der Haushalte), im Jahr 2018 aber nur noch 13.250 An-
tragstellende (2,3% der Haushalte).  
Abb. 130 WBS-Antragstellende in Köln (Typ A/1. Förderweg), 2010 bis 2018 
 
Quelle: Stadt Köln - Amt für Wohnungswesen, Bearbeitung des ISG 2019 
Betrachtet man die Herkunftsstadtteile der WBS-Antragstellenden, so zeigt sich, dass die we-
nigsten Antragstellenden unter anderem aus den Stadtteilen Hahnwald (<1%), Libur (<1%) 
und Lindenthal (1%) kommen (Abb. 131). Die anteilig meisten Personen, die einen WBS be-
antragt haben, sind in den Stadtteilen Kalk (6%), Gremberghoven (6% ), Ostheim (6%) und 
Vingst (6%) im rechtsrheinischen Osten der Stadt sowie Chorweiler (7%) im linksrheinischen 
Norden zu finden.

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265 
Abb. 131 Anteil der WBS-Antragstellenden an den Haushalten nach Stadtteilen in Köln, 2018  
 
Quelle: Stadt Köln - Amt für Wohnungswesen, Bearbeitung des ISG 2019 
Eine weitere wohnungsbezogene Unterstützungsform einkommensschwacher Haushalte stellt 
das Wohngeld dar. Nach dem Wohngeldgesetz (WoGG) dient das Wohngeld der wirtschaftli-
chen Sicherung des angemessenen und familiengerechten Wohnens. Dabei wird das Wohn-
geld bei Mietern als Mietzuschuss oder bei Wohneigentümern als Lastenzuschuss für den 
selbstgenutzten Wohnraum geleistet und richtet sich nach der Anzahl und dem Einkommen 
der Haushaltsmitglieder sowie der Höhe der Wohnk osten. Zudem ist anzumerken, dass alle 
Transferleistungsempfängerinnen und -empfänger (z.B. nach SGB II) bereits einen Wohnkos-
tenzuschuss erhalten und daher per Gesetz vom Wohngeld ausgeschlossen sind (§ 7 Abs. 1 
WoGG). Nach Angaben der Stadt Köln haben im Jahr 2018 insgesamt 7.926 Haushalte Wohn-
geld bewilligt bekommen, dies sind 1,4% aller Haushalte (Abb. 132).

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266 
Abb. 132 Haushalte mit Wohngeldbezug in Köln, 2010 bis 2018  
  
Quelle: Stadt Köln - Amt für Stadtentwicklung und Statistik, Bearbeitung des ISG 2019 
Das sind 23% weniger als im Jahr 2010, als es noch 10:239 Haushalte waren. Im zeitlichen 
Verlauf sank die Zahl der Haushalte von 2010 bis 2015 auf 5.350 ab, um anschließend wieder 
auf den Wert von 7.926 Haushalten im Jahr 2018 zu steigen. Dies lag unter anderem auch an 
der Wohngeldgesetzgebung, die zunächst das Ziel einer Eindämmung von Leistungsansprü-
chen und später das Ziel einer besseren Abfederung von Wohnkosten verfolgte. Den größten 
Anteil aller Haushalte mit Wohngeldbezug bilden mit 52% Einpersonenhaushalte, gefolgt von 
Vier- oder Mehrpersonenhaushalten mit 28%. Zweipersonenhaushalte sind mit zwölf Prozent 
und Dreipersonenhaushalte mit acht Prozent am seltensten vertreten. Gemessen an ihrem 
Anteil an allen Haushalten in Köln sind Vier - und Mehrpersonenhaushalte (11% aller Haus-
halte) beim Wohngeldbezug stark überrepräsentiert und Zweipersonenhaushalte (27% aller 
Haushalte) stark unterrepräsentiert (vgl. Abb. 8). Demnach leistet das Wohngeld eine wohn-
bezogene Unterstützung vor allem von Einpersonenhaushalten von Rentnerinnen und Rent-
nern sowie von Haushalten mit mehreren Kindern. Paare ohne Kinder beziehen dagegen am 
seltensten Wohngeldleistungen, weil sie meist über ein hinreichendes Einkommen verfügen. 
Die Wohngeldquote gibt an, wie hoch der Anteil der Wohngeldhaushalte an allen Haushalten 
ist. Für das gesamte Stadtgebiet ergibt sich eine Wohngeldquote von rd. 2% aller Haushalte. 
In der kleinräumigen Analyse zeigen sich sehr unterschiedliche Quoten , die uns für das Jahr 
2017 zur Verfügung stehen (Abb. 133).

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267 
Abb. 133 Anteil der Wohngeldbewilligungen an den Haushalten nach Stadtteilen in Köln, 2017  
 
Quelle: Stadt Köln - Amt für Wohnungswesen, Bearbeitung des ISG 2019 
Während im Jahr 2017 in Chorweiler 5%, in Vingst 4% und in Neubrück sowie Ossendorf 
jeweils 3% der Haushalte Wohngeld bezogen, waren es in den Stadtteilen Fühlingen, Lövenich 
und Junkersdorf mit jeweils unter 1% der Haushalte deutlich weniger. In Hahnwald gibt es 
keinen Haushalt, der Wohngeld bezieht.  
Insgesamt zeigen sich bei Betrachtung der Daten auf kleinräumiger Ebene zum Thema Woh-
nen Unterschiede zwischen den Stadtteilen. Besonders Chorweiler und Hahnwald stehen 
exemplarisch für zwei sehr konträre Sta dtteile mit einer sehr unterschiedlichen sozialen Be-
völkerungsstruktur und baulichen Ausgestaltung. Während in Hahnwald kaum oder gar keine 
Wohngeldleistungen bezogen werden, sind es in Chorweiler häufig eine Mehrheit der Bewoh-
nerinnen und Bewohner, die von solchen Leistungen abhängig sind. Ebenso steht den Bewoh-
nerinnen und Bewohnern im Stadtteil Hahnwald eine größere Wohnfläche pro Person zur Ver-
fügung als in Chorweiler. Eine nähere Betrachtung der Räume mit potenziell erhöhten Prob-
lem- und Bedarfslagen erfolgt in Kap. 4.4.

Kölner Lebenslagenbericht 2020 
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268 
4.1.2 Wohnungsnotfälle  
Nach einer Definition der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe e.V. sind Woh-
nungsnotfälle „Haushalte mit einem Wohnungs bedarf von hoher Dringlichkeit, die aufgrund 
besonderer Zugangsprobleme (finanzieller und/oder nicht -finanzieller Art) zum Wohnungs-
markt der besonderen institutionellen Unterstützung zur Erlangung und zum Erhalt von ange-
messenem Wohnraum bedürfen"131. Der Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung 
beschreibt die Mehrfachbelastung, die mit einer umfassend verstandenen Wohnungslosigkeit 
einhergehen kann: „Wohnungslose Menschen leben in behelfsmäßigen Behausungen wie 
Wohnwagen, kommen bei Verwandten oder Bekannten unter, ziehen in Billighotels oder Pen-
sionen, leben in kommunalen Not - und Obdachlosenunterkünften oder gänzlich auf der 
Straße. Sie sind vielen Widrigkeiten schutzlos ausgesetzt, die nicht nur die Lebensqualität 
erheblich einschränken und zu sozialer Isolation führen, sondern mitunter auch die körperliche 
und seelische Unversehrtheit gefährden. Es fehlt an privatem Rückzugsraum, an der Sicher-
heit, zu wissen, wo man in den nächsten Wochen schlafen wird; manchmal fehlt es sogar an 
einer ausreichenden Ernährung, dem Schutz vor Witterung oder einer umfassenden medizini-
schen Versorgung. Hinzu kommen Stigmatisierung und Diskriminierung und nicht selten auch 
Gewalterfahrungen“ (BMAS 2017, S. 478).  Eine aktuelle Studie zeigt, dass die sexuelle Ori-
entierung oder geschlechtliche Identität insbesondere bei Jugendlichen ein Risikofaktor für 
Wohnungslosigkeit sein kann. So kann das Outing familiäre Konflikte verursachen, die in ei-
nem Auszug aus dem Elternhaus resultieren (Ohms 2019).  
In Köln gibt es laut den Daten des Amts für Wohnungswesen 2.464 Haushalte im Jahr 2018, 
die als Wohnungsnotfall betroffen sind (Tab. 36). 
Tab. 36 Wohnungsnotfälle nach Haushaltsgröße, 2010 bis 2018  
 
Quelle: Stadt Köln - Amt für Wohnungswesen, Bearbeitung des ISG 2019 
Die Gesamtzahl der betroffenen Personen beläuft sich dabei auf 5.174, was sechs Prozent 
weniger sind als im Jahr 2000 mit 5.477 Personen. Im gleichen Zeitraum hat die Zahl der 
betroffenen Haushalte um 11% und die der Mehrpersonenhaushalte um 42% abgenommen. 
Zugleich hat jedoch die Zahl der betroffenen Einpersonenhaushalte von 1.113 auf 1.500 um 
35% zugenommen. Im zeitlichen Verlauf zeigt sich ein starker Rückgang der Zahl der Betroffe-
nen im Zeitraum von 2000 bis 2012. Danach stieg die Zahl wieder an und hat im Jahr 2018 in 
etwa das Niveau des Jahres 2005 erreicht. Zu beachten bleibt, dass ein Teil der von Woh-
nungsnot betroffenen Personen die Angebote der Wohnungslosenhil fe nicht nutzen. Die ge-
nannten Zahlen bilden daher nur den Teil der wohnungslosen Personen ab, die die Angebote 
der Wohnungsnothilfe in Anspruch nehmen. 
 
131  Abgerufen unter: http://www.bagw.de/de/themen/zahl_der_wohnungslosen/wohnungsnotfall_def.html.  
Mehrpersonen-
HH
Einpersonen-
HH
2000 5.477 2.777 1.664 1.113
2005 5.118 2.432 1.133 1.299
2010 4.094 1.999 888 1.111
2015 3.736 1.783 776 1.007
2018 5.174 2.464 964 1.500
Veränderung -6% -11% -42% +35%
HaushaltePersonen
davon:

Kölner Lebenslagenbericht 2020 
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269 
Die Gründe für Wohnungsnotfälle sind vielfältig, daher gibt es auch unterschiedliche Arten, auf 
die Notfälle zu reagieren und unterschiedliche Unterbringungsmöglichkeiten (Abb. 134). 
Abb. 134  Wohnungsnotfälle in Köln nach Art der Unterbringung, 2018 
 
Quelle: Stadt Köln - Amt für Wohnungswesen, Bearbeitung des ISG 2019 
So sind 34% der Betroffenen Asylberechtigte, die in Wohnungen und Wohnheimen unterge-
bracht sind. Weitere 34% der Betroffenen wohnen in Sozialhäusern, 13% in beschlagnahmten 
Wohnungen, 14% in Hotels und 4% in Wohnheimen und Außenwohngruppen. Der zuvor the-
matisierte Anstieg an Personen seit dem Jahr 2012, die von einem Wohnungsnotfall betroffen 
sind, kann hier zu einem großen Teil auf einen Anstieg der betroffenen asylsuchenden Perso-
nen zurückgeführt werden. Diese sind trotz Anspruch auf privaten Wohnraum weiterhin in städ-
tischen Unterkünften untergebracht, in denen Einbußen hingenommen werden müssen. Dies 
gilt verstärkt für LGBTIQ-Geflüchtete8 (Ohms 2019). Die Suche nach einer eigenen Wohnung 
gestaltet sich, auch wegen des angespannten Wohnungsmarktes, häufig schwierig. 132 Auf-
grund einer abweichenden Messung fehlen Daten, die eine ge naue Aufschlüsselung des be-
troffenen Personenkreises vor dem Jahr 2015 zulassen. Zwischen 2015 und 2017 nahm der 
Anteil der Asylberechtigten an allen Betroffenen von 12% auf 37% zu und anschließend wieder 
ab. 
4.1.3 Umweltgerechtigkeit 
Erst seit kurzem gerät das Thema „Umweltgerechtigkeit“ immer stärker in den Fokus staatli-
cher Akteure. Der Begriff der Umweltgerechtigkeit bezeichnet nach der Definition des Bundes-
ministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUB) 133 eine Problemlage, 
die sowohl den Bereich Umwelt- als auch die Gesundheits - und Sozialpolitik betrifft. Primär 
geht es um die soziale Verteilung von Umweltbelastungen und den sozial räumlich gerecht 
verteilten Zugang zu Umweltressourcen im städtischen Kontext. Zudem umfasst der Begriff 
gesundheitsrelevante Umweltprobleme und soziale Belastungen  (Böhme et al. 2014 ). Somit 
befasst sich der Begriff besonders im städtischen Kontext mit der mehrfachen Belastung be-
 
132  Geschäftsbericht „Wohnen in Köln. Fakten, Zahlen und Ergebnisse 2018. Ausblick 2019“. Abgerufen unter: 
https://www.stadt-koeln.de/mediaasset/content/pdf56/wik_2018_stk_bericht.pdf 
133  Abgerufen unter: https://www.bmu.de/themen/gesundheit-chemikalien/gesundheit-und-umwelt/gesundheit-
und-umwelt-umweltgerechtigkeit/

Kölner Lebenslagenbericht 2020 
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270 
stimmter Quartiere und ihrer Bewohnerschaft (Böhme & Bunzel 2014). Eine mangelnde U m-
weltgerechtigkeit liegt vor, wenn Umweltbelastungen unterschiedlich auf Stadtteile verteilt sind 
und zusammen mit gesundheitlichen und sozialen Problemlagen zu mehrfach belasteten Le-
benslagen der dort lebenden Bevölkerung führen. 
Nach dem Deutschen Inst itut für Urbanistik (Difu) können verschiedene Indikatoren zur Be-
trachtung der Umweltgerechtigkeit herangezogen werden (Abb. 135). 
Abb. 135 Indikatorenset Umweltgerechtigkeit des Difu 
 
Quelle: Deutsches Institut für Urbanistik 2019134 
Neben der sozialen Lage und der Gesundheit werden insbesondere die Lärm-, Luftschadstoff-
belastungen sowie die Versorgung mit Grünflächen hervorgehoben. Diese Indikatoren können 
nach weiteren Kriterien unterteilt werden, um ein differenzierteres Bild der Umweltgerechtigkeit 
zu gewinnen. So bezieht sich die Lärmbelastung zumeist auf den Straßenverkehr, kann jedoch 
auch mit anderen Lärmquellen wie Flug- oder Schienenverkehr zusammenhängen. Des Wei-
teren kann zwar eine ausreichende Versorgung mit Grünflächen gegeben sein, die Qualität 
dieser Grünflächen kann sich jedoch erheblich unterscheiden. 
Im Gesamtbild zeigt sich, dass Menschen mit einem niedrigeren sozialen Status häufiger von 
Umweltbelastungen betroffen sind als Menschen mit einem hohen sozialen Status. Der Zu-
sammenhang variiert jedoch je nach Art der Schadstoffe und sozialem Kontext, sodass keine 
vereinfachten Aussagen möglich sind (Böhme et al. 2014). Deutschlandweit empfinden die 
Bürgerinnen und Bürger laut einer repräsentativen Umfrage besonders Schadstoffe und Plas-
tikpartikel in Nahrungsmitteln, Chemikalien in Alltagsprodukten, die Folgen des Klimawandels 
 
134  Online unter: https://difu.de/publikationen/difu-berichte-42014/umweltgerechtigkeit-im-staedtischen-
raum.html

Kölner Lebenslagenbericht 2020 
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271 
und Lärm als Umweltfaktoren mit besonderer Gesundheitsbelastung. Diese wahrgenomme-
nen Belastungen sind bei Menschen mit einem niedrigen sozialen Status durchweg präsenter 
(BMUB 2017: S. 46).  
Die soziale und die gesundheitliche Lage der Einwohnerin nen und Einwohner Kölns wurden 
bereits an anderen Stellen im Bericht dargestellt. Im Folgenden treten die zur Verfügung ste-
henden Umweltindikatoren hinzu. 
Lärmbelastung 
Eine zu hohe Lärmbelastung der Bevölkerung kann zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen 
und Schäden führen. Schall kann bei hoher Stärke und/oder langem Andauern sowohl psy-
chisch-mentale Stressreaktionen hervorrufen als auch den menschlichen Organismus in viel-
fältiger Hinsicht belasten. Eine dauerhafte Lärmbelastung kann demnach zu Gehörschäd en, 
aber auch zu einem gesteigerten Auftreten von Herz -Kreislauf-Erkrankungen, Herzinfarkten, 
Bluthochdruck und weiteren Herzkrankheiten führen (Claßen 2013). Eine hohe Lärmbelastung 
führt darüber hinaus zu einer Beeinträchtigung des Schlafes und einer Aus scheidung von 
Stresshormonen, die wiederrum mit einer Reihe von Folgekrankheiten zusammenhängen. 
Auch der Fluglärm kann hierbei einen Einfluss auf die Gesundheit der Betroffenen haben. So 
ergab eine Studie aus dem Jahr 2018 in Bezug auf den Flughafen Köln/ Bonn eine hohe sub-
jektive Belastung der Anwohnerinnen und Anwohner, insbesondere durch das nächtliche Flug-
aufkommen. Hierbei zeigt sich trotz einer gesunkenen Lautstärke der einzelnen Flugzeuge 
eine erhöhte Belastung der Betroffenen durch das gestiegene Flugaufkommen (Bartels & Mül-
ler 2018). Andere Studien konnten bereits in früheren Jahren durch die Auswertung von Daten 
der gesetzlichen Krankenversicherungen in Bezug auf den Flughafen Köln/ Bonn einen Zu-
sammenhang zwischen Fluglärm und verschiedenen Krank heiten nachweisen (Greiser & 
Greiser 2010). Bei Frauen wurde zudem ein erhöhtes Erkrankungsrisiko für Depressionen 
durch nächtlichen Fluglärm nachgewiesen. Laut einer Umfrage des BMUB geben 89% der 
Befragten an, ihnen sei eine umwelt - und klimafreundlichere Mobilität besonders im Hinblick 
auf eine Verringerung von Lärm, Abgasen und Feinstaub im Straßenverkehr wichtig oder so-
gar sehr wichtig (BMUB 2018). Von der hohen Lärmbelastung des Flughafens sind in Köln 
besonders die rechtsrheinischen Stadtteile betroffen. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass 
ein größerer Teil der Bevölkerung Kölns vom Straßenverkehrslärm als vom Fluglärm betroffen 
ist. Seit 2002 wird auf Grundlage einer EU-Richtlinie (2002/49/EG)135 eine Lärmkartierung zur 
Bewertung und Bekämpfung vo n Umgebungslärm erstellt. Dabei wird der Umgebungslärm 
rechnerisch ermittelt und in Kartenform visualisiert. Im Kölner Stadtgebiet zeigt sich dabei eine 
besonders hohe Belastung durch die Haupt- und Zubringerstraßen (Abb. 136).  
 
135  Online unter: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32002L0049&from=EN

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272 
Abb. 136 Belastungsschwerpunkte aus dem Straßenverkehr 
 
Quelle:  Stadt Köln – Umwelt- und Verbraucherschutzamt; LK Argus, Stadtbezirkskarte und DGK der Stadt Köln 
Anm.:  Die Karte gibt einen Überblick über die hohen und sehr hohen Belastungen durch Straßenverkehrslärm in Köln. Eine 
hohe Belastung entspricht > 40 Betroffenen mit L(DEN) >70 dB(A) je Hektar oder mehrere Kacheln > 20 Betroffene 
mit L(DEN) > 70 dB(A) je auf über 300 m Länge (= Ballung von Schwerpunkten). Eine sehr hohe Belastung entspricht 
> 80 Betroffenen mit L(DEN) > 70 dB(A) je Hektar. 
Nach Angaben der Stadt weist Köln als Verkehrsknotenpunkt eine sehr hohe Verkehrsbelas-
tung auf seinem Autobahnring auf und hat neben Berlin das höchste Verkehrsaufkommen 
Deutschlands. Laut den Daten des Umwelt - und Verbraucherschutzamts Köln sind 311.190 
Einwohnerinnen und Einwohner von Lärmbelastungen oberhalb von 55 dB(A) 136 LDEN (Be-
lastung über 24 Stunden) und 225.157 Einwohnerinnen und Einwohner oberhalb von 50 dB(A) 
 
136  Die Lärmbelastung wird durch den Schalldruckp egel in Dezibel (dB) angegeben. Die meisten Angaben 
basieren nicht auf Messungen, da diese häufig nur eine Momentaufnahme abbilden. Zumeist werden 
Berechnungen z.B. nach dem Verkehrsaufkommen vorgenommen, um genauere Aussagen treffen zu 
können.

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273 
LNight (Belastung 22 bis 6 Uhr) durch den Straßenverkehr betroffen. Nach Stadtteilen betrach-
tet, zeigt sich für 2017 eine besonders hohe Belastung des Stadtteils Rath/ Heumar, wo fast 
35% der Bevölkerung einer nächtlichen Straßenlär mbelastung (LNight) von über 55 dB(A) 
ausgesetzt sind. Hinzu kommt in Rath/Heumar noch ein hoher Belastungsgrad durch Fluglärm. 
Der Stadtteil liegt in der Einflugschneise des Flughafens Köln/ Bonn, zugleich führt auch eine 
Autobahn (A3) und eine Landstraße direkt durch den Ort. Ähnlich gestaltet es sich in Grengel, 
das direkt am Flughafen liegt und sowohl vom Fluglärm als auch der Zubringerstraße zum 
Flughafen betroffen ist. Hinsichtlich des Straßenlärms besonders relevant sind auch die Stadt-
teile Merheim, wo das Autobahnkreuz Köln-Ost liegt und sich die Autobahnen A4 und A3 kreu-
zen, und Pesch, wo das Autobahnkreuz Köln-Nord liegt und sich die Autobahnen A57 und A1 
kreuzen. Im Vergleich dazu sind die Belastungen durch Straßenlärm oberhalb von 55dB(A) 
(LNight) in den Stadtteilen Blumenberg, Chorweiler, Libur und Langel gering ausgeprägt.  
Luftverschmutzung 
Eine hohe Schadstoffbelastung der Luft und eine erhöhte Luftverschmutzung können allge-
mein zu negativen gesundheitlichen Folgen für die Bevölkerung führen. Während über das 
Ausmaß der Belastung noch keine eindeutigen Erkenntnisse vorliegen, gilt eine grundsätzliche 
gesundheitliche Gefährdung weitgehend als gesichert (Hornberg & Hoffmann 2018). Beson-
ders gravierend sind die Wirkungen der Luftschadstoffe auf die Lungenfunktion und das Herz-
Kreislauf-System mit Auswirkungen auf die Sterblichkeit sowie auf die Entwicklung von Kin-
dern im Mutterleib.  
Zur Feststellung der Feinstaubbelastung werden an verschiedenen Stellen der Stadt Messun-
gen durchgeführt, die eine Überschreitung der als gesundheitlich bedenklich geltenden Tages-
mittelwerte überprüfen sollen. Dabei gelten 50 Mikrogramm Feinstaub pro Kubikmeter Luft an 
mehr als 35 Tagen im Jahr als bedenklich. Laut Angaben des Landesamtes für Natur, Umwelt 
und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) gab es in Köln in den Jahren 2018 und 
2019 an keiner der vier ausgewiesenen Messstationen eine Überschreitung über einen Zeit-
raum von 35 Tagen. Diese Messstationen liegen in Rodenkirchen (2018: vier Tage; 2019: zwei 
Tage mit überschrittenem Grenzwert), auf dem Clevischen Ring (2018: 13 Tage; 2019: sechs 
Tage), auf der Turiner Straße (2018: sechs Tage; 2019: sechs Tage) und in Chorweiler (2018: 
sechs Tage, 2019: vier Tage).137 
Aktuell problematischer ist jedoch die Einh altung der Grenzwerte von Stickstoffdioxid (NO 2), 
verursacht vor allem durch den städtischen Kfz-Verkehr. Der Jahresmittel-Grenzwert liegt bei 
40 μg/m³, und an den Messorten darf der Wert von 200 μg/m³ nicht mehr als 18 Mal im Jahr 
überschritten werden. Der seit 2010 gültige Grenzwert für den Jahresmittelwert für NO 2 von 
40 μg/m³ wurde nach den Messungen des LANUV im Jahr 2018 noch an sechs Messorten 
(Clevischer Ring, Justinianstraße, Köln-Weiden/ Aachener Straße, Luxemburger Straße, Turi-
ner Straße, Porzer Hauptstraße) überschritten. Im Jahr 2019 wurden Überschreitungen an 
zwei der zehn Standorte, nämlich am Clevischer Ring ( 44 μg/m³) und in der Justinianstraße 
(43 μg/m³) ermittelt. Die Messwerte zeigen über die Jahre eine stetige Verbesserung der Luft-
qualität an den Messstellen auf (Abb. 137). 
 
137  LANUV, 2020: EU -Jahreskenngrößen https://www.lanuv.nrw.de/fileadmin/lanuv/luft/immissionen/ 
ber_trend/EU-Kenngr%C3%B6%C3%9Fen_2019-V-2020-03-19.pdf

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274 
Abb. 137 Luftmessnetz auf Kölner Stadtgebiet und Grenzwertüberschreitungen, 201 9 
 
Quelle: Stadt Köln – Umwelt- und Verbraucherschutzamt; LANUV, Amt für Liegenschaften und Kataster 
Der lokale Kfz-Verkehr verursachte (je nach Hotspot) im Jahr 2016 mit bis zu 52% (Köln-Wei-
den) in den meisten Fällen den höchsten Beitrag an der Stickoxid-Belastung. Nur am Lindwei-
ler Weg war der durch den lokalen Kfz-Verkehr an der Messstelle verursachte Belastungsanteil 
mit 16% relativ gering. Der allgemein durch den Straßenverkehr in Köln verursachte Belas-
tungsanteil (Kfz-urban) variierte an den Messstellen zwischen 7 und 28%. Auf die Binnen-
schiffe entfielen hier Anteile zwischen 2 und maximal 17% (LANUV 2019).

Kölner Lebenslagenbericht 2020 
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275 
Hitzebelastung 
Ein Thema, das in der bisherigen Betrachtung der Umweltgerechtigkeit eher eine untergeord-
nete Rolle spielte, in Folge der Klimaerwärmung jedoch an Bedeutung gewinnt, ist die Hitze-
belastung der Bevölkerung. Im Rahmen des Projekts „K limawandelgerechte Metropole Köln“ 
hat die Stadt Köln in Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirt-
schaft, Natur- und Verbraucherschutz, dem Deutschen Wetterdienst und den Stadtentwässe-
rungsbetrieben Köln auf Basis bisheriger Kenntnisse Vorausberechnungen für künftige klima-
tische Veränderungen vorgenommen. Dabei stellen die Forscher heraus, dass sich die Zahl 
der heißen Tage (>30 Grad Celsius) und Sommertage (>25 Grad Celsius) im Stadtgebiet in 
Zukunft deutlich erhöhen wird. So wir d angenommen, dass es bis 2050 eine Steigerung der 
Sommertage um 30% bis 70% und der heißen Tage um 60% bis 150% geben wird. Demnach 
wird die Hitzebelastung der Bevölkerung in Zukunft eine immer stärkere Rolle spielen. Gerade 
für ältere Menschen und Menschen mit chronischen Vorerkrankungen wie Herz-Kreislauf-Er-
krankungen können Hitze und hohe Temperaturen gesundheitliche Risiken darstellen (Wichert 
2014). Der Körper versucht, die Körperkerntemperatur bei 37 Grad Celsius konstant zu halten. 
Liegt die äußere Temperatur darüber, versucht der Körper durch verschiedene Mechanismen 
abzukühlen. Gelingt das nicht, können Reaktionen von Hitzestress bis hin zu Hitzeschlag oder 
eine Hyperthermie hervorgerufen werden. Neben Älteren sind besonders Obdachlose, Perso-
nen mit eingeschränkter Mobilität, Menschen ohne Zugang zu beschatteten bzw. klimatisierten 
Räumen und Menschen aus den sogenannten innerstädtischen Wärmeinseln gefährdet.  Ge-
nerell ist es in Städten wichtig, allen Menschen das Aufsuchen von schattigen (grünen) Plätzen 
mit einer entsprechenden Aufenthaltsqualität (z.B. durch Sitzmöglichkeiten) zu ermöglichen. 
Auch tragen Wasserspiele und -flächen zur Minderung der Hitzebelastung bei. 
In Köln existieren diese Wärmeinseln laut den Daten der Stadt besonders im linksrheinischen 
und innerstädtischen Gebiet (Abb. 138). 
In der gesamten Stadt sind 43% der Bevölkerung von einer erhöhten Hitzebelastung an ihrem 
Wohnort bedroht. Die Stadtteile mit dem größten Anteil an hitzebelasteter Bevölkerung sind 
Ehrenfeld mit knapp 95%, Sülz mit 88% und Raderberg mit 86%. Das bedeutet, dass in Eh-
renfeld 95% der Bevölkerung in einem Gebiet leben, das hitzebedroht ist. Darauf folgen d ie 
Stadtteile Neustadt Nord und Süd sowie Altstadt Nord und Süd. Die am wenigsten von Hitze 
belasteten Stadtteile sind Immendorf, Meschenich und Blumenberg mit jeweils 0%. Die Tem-
peraturunterschiede können an sehr heißen Tagen mehr als zehn Grad Celsius zwischen der 
Kernstadt und den äußeren Stadtteilen betragen. Grün - und Parkflächen können an dieser 
Stelle helfen, die Temperaturen in einem Stadtteil zu senken. Dichte Bebauung und Asphal-
tierung hingegen können ein Abkühlen im Sommer verhindern. Hierbei leistet die Berücksich-
tigung von Frisch- und Kaltluftschneisen in der Bebauung einen positiven Kühlungseffekt. Ins-
gesamt wird die Hitzebelastung in der Stadt in Zukunft an Bedeutung gewinnen.

Kölner Lebenslagenbericht 2020 
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276 
Abb. 138 Anteil der hitzebelasteten Bevölkerung am Wohnort nach Stadtteilen in Köln, 2017 
 
Quelle: Stadt Köln - Amt für Stadtentwicklung und Statistik, Bearbeitung des ISG 2019 
Freizeit- und Erholungsflächen 
Nach Angaben der Stadt Köln umfasst das Stadtgebiet im Jahr 2017 etwa 40.501 ha. Bei einer 
Bevölkerung von 1.084.795 Einwohnerinnen und Einwohnern im selben Jahr entspricht dies 
einer Pro-Kopf-Fläche von 373 m² pro Person. Zwischen den Jahren 2001 und 2017 hat sich 
diese Fläche im Durchschnitt um ca. 25 m² verkleinert, da sich die Gesamtfläche um ca. 14 ha 
verringert hat und zugleich die Bevölkerung etwas angewachsen ist. Somit steht jedem Kölner 
und jeder Kölnerin im Durchschnitt etwas weniger Raum in der Stadt zur Verfügung. Umso 
wichtiger ist es, innerhalb dieses Raumes Flächen zur Erholung und zur Freizeit anzubieten. 
Im selben Zeitraum sind die Anteile und die Gesamtfläche an Parks, Sport- und Grünanlagen 
sowie Waldflächen gestiegen. So gab es im Jahr 2001 noch knapp 5.687 ha Parks, Sport- und 
Grünanlagen, was einem Anteil von 14% der Gesamtfläche Kölns entsprach. 2017 gibt  es 
hingegen 6.408 ha an solchen Flächen in der Stadt, was einem Anteil von 16% entspricht. Der 
Anteil der Waldflächen ist zwischen 2001 und 2017 von 5.243 ha auf 5.427 ha leicht angestie-
gen. Somit ist der Anteil der Waldflächen mit 13% auf dem gleichen Niveau verblieben.

Kölner Lebenslagenbericht 2020 
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277 
Subjektive Zufriedenheit im Wohnumfeld 
Neben der Lärm-, Luft- und Hitzebelastung ist für die Einschätzung der Umweltgerechtigkeit 
in urbanen Gebieten von zentraler Bedeutung, inwiefe rn die Menschen mit den Umweltres-
sourcen in ihrer Stadt zufrieden sind. Hierzu zählen Mobilitätsangebote, aber auch Angebote 
an Parks und Grünflächen (Abb. 139). Bei den Mobilitätsangeboten zeigt sich ein gemischtes 
Bild. Etwa 71% der Befragten der „Leben in Köln“-Umfrage 2016 bewerten das ÖPNV-Angebot 
der Stadt als gut bzw. sehr gut. Nur sieben Prozent sind unzufrieden mit dem ÖPNV-Angebot. 
Bei der Fahrradfreundlichkeit ergibt sich ein durchwachseneres Bild. Hier geben lediglich 66% 
der Befragten an, mit der Fahrradfreundlichkeit der Stadt zufrieden zu sein. Im Umkehrschluss 
heißt das: Rund ein Drittel der Befragten schätzen Köln als nicht fahrradfreundliche Stadt ein.  
Relativ schlecht wird die Umweltqualität der Stadt bewertet. Diese wird nur von 23% der Be-
fragten mit gut bzw. sehr gut bewertet und von 25% als schlecht bzw. sehr schlecht. Mit dem 
Angebot an Park- und Grünanlagen sind 81% und damit ein Großteil der Befragten zufrieden 
und 20% unzufrieden. Insgesamt zeigt sich ein durchmischtes Bild bei der Bewertung der Um-
welt- und Mobilitätsaspekte in der Stadt Köln.  
Abb. 139 Zufriedenheit bzw. Bewertung von Aspekten des eigenen Wohngebiets, 2016  
 
Quelle:  Stadt Köln - Amt für Stadtentwicklung und Statistik, „Leben in Köln“ - Umfrage 2016, Bearbeitung des ISG 2019 
Anm.:  Rundungsbedingte Summenabweichungen möglich. 
Neben der subjektiven Ermittlung der Zufriedenheit mit den Grünflächen der eigenen St adt 
könnten in Zukunft weitere Indikatoren helfen, eine größere Vergleichbarkeit der Städte her-
zustellen. Ein Vorschlag hierzu wird von Richter et al. (2016) in Form des Indikators „Erreich-
barkeit städtischer Grünflächen“ unterbreitet. Mit diesem Indikator wird eine durchschnittliche 
Distanz zur nächsten Grünanlage messbar und somit vergleichbar gemacht. Interessant wäre 
zudem eine weitere Ausdifferenzierung der Befragten nach Nutzung der Angebote. Auf diese 
Weise könnte besser differenziert werden zwischen der Bewertung des Angebots durch Per-
sonen, die diese Angebote auch tatsächlich wahrnehmen und denjenigen, die diese bewerten, 
ohne sie zu nutzen. Beispielweise ist die Bewertung des ÖPNV -Angebots durch jemanden, 
der diese nie oder nur sehr selten nutzt, wenig aussagekräftig.

Kölner Lebenslagenbericht 2020 
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278 
4.1.4 Mobilität und Verkehrsinfrastruktur 
Mobilität dient der Ausübung von Lebensvollzügen wie Selbstversorgung, Arbeit, Kultur- oder 
Freizeitgestaltung. Mit der steigenden Arbeitsteilung in modernen Gesellschaften und den da-
mit einhergehenden dezentralen Organisationsformen wird Mobilität immer wichtiger. Zur Er-
möglichung der Mobilität müssen geeignete Verkehrslösungen geplant und umgesetzt wer-
den. Die Verkehrsplanung muss dabei verschiedene Ansprüche und Bedarfe berücksichtigen, 
die sich über die Zeit auch verändern. Die Ermöglichung von Mobilität ist eine zentrale Hand-
lungsdimension in einer Stadt und beeinflusst alle Bereiche des städtischen Lebens von der 
Umwelt über die soziale Zusammensetzung bis hin zur Wirtschaft. Sie spiegelt den technolo-
gischen Fortschritt einer Gesellschaft wider und hat nicht nur in Bezug auf Menschen mit Be-
hinderungen und Seniorinnen und Senioren eine hohe Relevanz für die Sozialberichterstat-
tung (vgl. Kap. 3.4). Eine gute Verkehrsinfrastruktur ermöglicht es auch den Einwohnerinnen 
und Einwohnern, die in Randlagen wohnen, mobil zu sein und am gesellschaftlichen Leben in 
den zentral gelegenen Stadtgebieten teilzuhaben. Dazu mu ss die Verkehrsinfrastruktur gut 
ausgebaut sein und auch in Randzeiten sowie am Wochenende hinreichend frequentiert sein. 
Der Bevölkerung im städtischen Raum stehen verschiedene Fortbewegungsmöglichkeiten zur 
Verfügung. Zum einen können Personen auf den mo torisierten Individualverkehr wie das ei-
gene Auto zurückgreifen, zum anderen können sie zu Fuß gehen, das Rad oder auch die 
öffentlichen Verkehrsmittel nutzen. Dabei ist der Automobilverkehr aufgrund der Belastungen 
für Mensch und Umwelt in den letzten Jah ren zunehmend in die Kritik geraten, während die 
anderen Formen der Mobilität stärker gefördert werden (Wilde & Klinger 2017). Die Verteilung 
der Nutzung verschiedener Verkehrsmittel wird auch als „Modal Split“ bezeichnet.  
In Deutschland wurden im Jahr 20 17 laut den Ergebnissen der Studie „Mobilität in Deutsch-
land“ 57% der Wege mit einem motorisierten Fahrzeug, 10% mit den öffentlichen Verkehrs-
mitteln, 11% mit dem Fahrrad und 22% zu Fuß zurückgelegt.138 Zu beachten ist jedoch, dass 
es erhebliche Unterschiede im Verkehrsaufkommen zwischen städtischen und ländlichen Re-
gionen gibt. So wird beispielweise der motorisierte Individualverkehr in ländlichen Regionen 
stärker genutzt, sodass sich sehr unterschiedliche Anteilswerte ergeben. Das hängt zum größ-
ten Teil mit dem geringeren Angebot an öffentlichen Verkehrsmitteln im ländlichen Raum zu-
sammen, aber auch mit größeren Distanzen zwischen Wohn - und Arbeitsort sowie der Ver-
sorgungsinfrastruktur.  
Für die Stadt Köln weist das Amt für Straßen - und Verkehrsentwicklung ausgehend von der 
Studie „Mobilität in Deutschland“ für das Jahr 2017 auch Anteile der Verkehrsnutzung gemes-
sen an den zurückgelegten Wegen aus. Dabei kommt die Studie zu dem Ergebnis, dass hier 
35% der Wege mit dem Auto, 21% mit den öffentlichen Verkehrsm itteln, 19% mit dem Rad 
und 25% zu Fuß zurückgelegt werden. Die Wahl des Fortbewegungsmittels ist auch innerhalb 
der Stadt stark vom Wohnort abhängig. Personen, die in den inneren Stadtgebieten wohnen, 
nutzen den motorisierten Individualverkehr seltener und Personen aus den äußeren Stadtge-
bieten häufiger (BMUB 2018: S. 58). Die Stadt Köln verfolgt im Rahmen des Konzepts „Köln 
mobil 2025“ das Ziel, eine Reduzierung des motorisierten Individualverkehrs auf 33% der zu-
rückgelegten Wege zu erreichen.139 Dazu sollen unter anderem Fahrradwege ausgebaut und 
das Angebot an öffentlichen Verkehrsmitteln ausgeweitet werden, um diese Vorgaben zu er-
reichen. Die Stadt stellt dabei fest, dass die Ziele in den letzten Jahren immer greifbarer wer-
den, da es bereits einen Zuwachs von 7% beim Radverkehr und einen Rückgang von 8% beim 
motorisierten Individualverkehr gegeben hat. 
 
138  Abgerufen unter: http://www.mobilitaet-in-deutschland.de/publikationen2017.html 
139  Abgerufen unter: https://www.stadt-koeln.de/mediaasset/content/pdf66/koeln-mobil-2025.pdf

Kölner Lebenslagenbericht 2020 
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279 
Öffentlicher Personennahverkehr 
Für das Jahr 2017 stellt die Stadt Köln in ihrem ÖPNV -Gesamtbericht fest, dass die Kölner 
Verkehrs-Betriebe AG (KVB) 51 Buslinien, zwölf Stadtbahnlinien und elf Linien im Bedarfsver-
kehr betreibt.140 Dabei sind alle Linienbusse Niederflurbusse, die einen barrierefreien Zugang 
für Personen mit Mobilitätseinschränkungen gewährleisten. Von den Stadtbahnen zählen hin-
gegen sieben zum Hochflurnetz mit einer Einstiegshöhe von 90 Zentimetern, was deutlich hö-
her ist als die Einstiegshöhe der restlichen Stadtbahnen, die mit 35 Zentimetern Einstiegshöhe 
zum Niedrigflurnetz zählen. Nach Angaben der KVB  sind rd. 90% der Stadtbahnhaltestellen 
stufenfrei zugänglich.141 Zudem gewährleisten 27% der Bushaltestellen durch erhöhte Bord-
steine einen vereinfachten Zugang zu den Bussen. Darüber hinaus verfügen alle Linienbusse 
über eine ausklappbare mobile Rampe, die bei allen Haltestellen ohne Erhöhung zum Einsatz 
kommen kann.    
Das gesamte Liniennetz umfasst 825 Kilometer, wobei 246 Kilometer auf das Stadtbahnnetz 
und 579 Kilometer auf das Busliniennetz entfallen. Aus dem aktuellen Geschäftsbericht der 
KVB geht zudem hervor, dass die Fahrgastzahlen im J ahr 2018 um 0,6% im Vergleich zum 
Vorjahr zugenommen haben und nun bei ca. 282 Millionen Fahrgästen liegen.142 Hiervon ent-
fallen 266 Millionen Fahrgäste auf den entgeltlichen Linienverkehr und weitere 16 Millionen 
Fahrgäste auf den übrigen Verkehr. Die durchschnittliche Kundenzufriedenheit mit der Qualität 
des ÖPNV-Angebots liegt laut dem ÖPNV -Gesamtbericht der Stadt Köln nach Angaben des 
KVB-Kundenbarometers auf einer Skala von 1 (= vollkommen zufrieden) bis 5 (= unzufrieden) 
konstant beim Wert 2,9. Dabei ist die Zufriedenheit mit der Taktfrequenz über die Jahre stets 
geringer als die Zufriedenheit mit den Anschlüssen. Sehr ähnliche Werte ergeben sich bei der 
Betrachtung der Bewertung der Pünktlichkeit und Zuverlässigkeit des ÖPNV -Angebots. Hier 
liegen die Werte auf derselben Skala für 2017 bei etwa 3,2 und für die Schnelligkeit und Be-
förderung bei ca. 2,7. Somit ist die Zufriedenheit mit der Schnelligkeit und Beförderung durch-
schnittlich etwas größer. Während im Bereich der Sauberkeit eine kleine Verringerun g in der 
Zufriedenheit der Kunden von 2013 bis 2017 festzustellen ist, steigt im selben Zeitraum die 
Zufriedenheit mit der abendlichen Sicherheit an den Haltestellen und in den Fahrzeugen. In 
der „Leben in Köln“-Umfrage 2016 geben die Befragten zudem an, zu 61% mit der fußläufigen 
Erreichbarkeit des öffentlichen Personennahverkehrs sehr zufrieden und zu 31% zufrieden zu 
sein. Lediglich 8% geben an, mit der fußläufigen Erreichbarkeit einer ÖPNV-Haltestelle unzu-
frieden oder sehr unzufrieden zu sein. 
Motorisierter Individualverkehr (MIV)   
Insgesamt sind 6.632 ha und damit 16% der Gesamtfläche des Stadtgebiets Verkehrsflächen. 
Das Straßennetz in Köln umfasst eine Gesamtlänge von 2.886 Kilometern. 196 Kilometer sind 
Landesstraßen, 142 Kilometer Bundesstraßen, 25 4 Kilometer Autobahnen, 121 Kilometer 
Kreisstraßen und 2.173 Kilometer städtische Straßen und Wege. Laut den Angaben des Amts 
für Stadtentwicklung und Statistik  ist die Zahl der zugelassenen Pkw in Köln zwischen 2010 
und 2017 von 428.295 um fast 11% auf 47 4.619 gestiegen.143 Die Pkw machen somit 86% 
aller Kraftfahrzeuge aus. Hinzukommen im Jahr 2017 31.400 Lkw und Omnibusse, was einem 
Anteil von 6% entspricht, und 37.200 Krafträder, die einen Anteil von knapp 7% ausmachen. 
Die Dichte an Pkw je 1.000 Einwohne rinnen und Einwohner liegt mit 438 zugelassenen Pkw 
 
140  Abgerufen unter: https://www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/verkehr/bericht-zum-oeffentlichen-
personennahverkehr 
141  Abgerufen unter: https://blog.kvb-koeln.de/barrierefreiheit-wie-bus-und-bahn-erreichbar-werden  
142  Abgerufen unter: https://www.kvb.koeln/unternehmen/die_kvb/zahlen_daten_fakten/index.html  
143  Abgerufen unter: https://www.stadt-koeln.de/mediaasset/content/pdf15/statistik-weitere-
themen/%C3%9Cber_474600_zugelassene_pkw_in_k%C3%B6ln_2017_mv_nks_2018_2.pdf

Kölner Lebenslagenbericht 2020 
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280 
auf dem bisherigen Höchststand. Die Zahl der E-Autos und Hybrid-Fahrzeuge ist zwar gestie-
gen, macht aber mit 1.330 Fahrzeugen lediglich einen Bruchteil von 0,3% aller Pkw aus. Immer 
noch gibt es deutlich mehr Benziner (über 305.000) und Fahrzeuge mit Dieselmotoren 
(159.592). Von der Diskussion über Dieselfahrverbote profitierten insbesondere Fahrzeuge mit 
Benzinmotoren, sodass 2017 eine deutliche Mehrheit der Erstzulassungen Benziner sind. 
Diese Zahlen wer fen ein neues Licht auf die Angaben zum „Modal Split“ in der Stadt, denn 
einer Abnahme der zurückgelegten Wege mit dem motorisierten Individualverkehr steht die 
steigende Zahl der Pkw-Zulassungen in Köln gegenüber.  
Fahrradverkehr 
In Abb. 139 wurde bereits dargestellt, wie die Fahrradfreundlichkeit der Stadt Köln von den 
Teilnehmenden an der „Leben in Köln“-Umfrage 2016 bewertet wurde. Demnach geben ledig-
lich 66% der Befragten an, mit der Fahrradfreundlichkeit der Stadt zufrieden zu sein, rund ein 
Drittel der Befragten ist unzufrieden mit der Fahrradfreundlichkeit in Köln. 
Diese Bewertung erfolgte allerdings durch alle Befragten und nicht nur durch diejenigen, die 
das Angebot auch t atsächlich nutzen. Daher werden an dieser Stelle die Ergebnisse des 
ADFC-Fahrradklima-Tests144 zitiert, die eine Reihe deutscher Großstädte vergleichbar ma-
chen. Dabei sehen die Befragten das Angebot der Stadt Köln für Fahrradfahrer sehr kritisch. 
Bei einer Bewertung nach Schulnoten (von 1 = sehr gut bis 6 = ungenügend) geben sie der 
Stadt im Durchschnitt die Note 4 = ausreichend. Während das Angebot an öffentlich zugäng-
lichen Fahrrädern, die Öffnung von Einbahnstraßen für Fahrräder und die altersunabhängige 
Nutzung des Rades gelobt werden, sehen die Befragten die Möglichkeiten der Fahrradmit-
nahme in öffentlichen Verkehrsmitteln und die Qualität der Radwege kritisch. Mit dieser Be-
wertung belegt Köln einen der unteren Plätze in der Gesamtwertung der Städte mit mehr als 
500.000 Einwohnerinnen und Einwohnern. Besonders negativ bewerten die Radfahrerinnen 
und Radfahrer die aus ihrer Sicht mangelnde Durchsetzung der Rechte der Fahrradfahrenden 
gegenüber den Autofahrerinnen und Autofahrern und die Sauberkeit und Breite der Radwege. 
Insgesamt hat sich die Bewertung der Fahrradfreundlichkeit über die letzten Jahre kaum ge-
ändert.  
Mobilität sozial belasteter und körperlich beeinträchtigter Menschen 
Die Stadt Köln unterstützt die Mobilität und die soziale Teilhabe benacht eiligter Menschen 
durch den Köln -Pass, der unter anderem einen vergünstigten Zugang zu verschiedenen öf-
fentlichen Einrichtungen, vergünstigte Tarife bei den Kölner Verkehrsbetrieben und bestimm-
ten Kleidungsläden sowie verbesserte Betreuungsangebote bietet. Alle Bürgerinnen und Bür-
ger, die Leistungen zur Grundsicherung, Wohngeld, Kinderzuschlag oder Leistungen der 
Frühförderung beziehen, können einen solchen Pass beantragen. Hinzukommen die Bewoh-
nerinnen und Bewohner von Alten- und Pflegeheimen, stationären Einrichtungen der Einglie-
derungshilfe sowie Personen mit einem niedrigen Haushaltseinkommen. Somit ist eine Viel-
zahl von Personen berechtigt, einen Köln-Pass zu beantragen.  
Menschen mit einer schwerwiegenden Gehbehinderung oder Erblindung können einen Park-
ausweis für Behindertenparkplätze beantragen. Falls die strengen Voraussetzungen zur Er-
langung eines Parkausweises nicht erfüllt werden, können bei erheblicher Einschränkung der 
Mobilität Parkerleichterungen beantragt werden. In Köln gibt es in nahezu dem  gesamten 
Stadtgebiet Behindertenparkplätze, die sich jedoch hauptsächlich im Innenstadtgebiet und in-
nenstadtnahen Gebieten konzentrieren. Es bleibt anzuerkennen, dass eine Vielzahl an Stra-
ßenübergängen, Ampeln und Zebrastreifen durch einen Umbau barrierefrei gestaltet wurden. 
 
144  Abgerufen unter: https://object-manager.com/om_map_fahrrad_if_2018/data/2018/K%F6ln.pdf

Kölner Lebenslagenbericht 2020 
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281 
Zur gleichberechtigten Mobilität verschiedener Personengruppen gehört neben der barriere-
freien Teilhabe am Verkehr auch die Möglichkeit, unterwegs Sanitäranlagen zu nutzen. In der 
Kölner Innenstadt gibt es mindestens 46 öffentliche Toiletten, die barrierefrei sind. Dabei kostet 
die Nutzung der barrierefreien City-Toiletten 0,50 Euro. Kostenfreie Toiletten gibt es hingegen 
häufig nur in öffentlichen Einrichtungen, wovon nur 18 barrierefrei zugänglich sind. Die meisten 
barrierefreien Toiletten konzentrieren sich erneut im Innenstadtgebiet. Für Menschen mit Seh-
behinderung gibt es im Stadtgebiet 165 Ampelanlagen mit Tonsignal oder Tastern mit Vibrati-
onselement. Darüber hinaus gibt es eine Vielzahl an Hilfen der Stadt, die die Mobilität von 
Menschen mit Schwerbehinderung gewährleisten sollen. Zu diesen zählen, neben den Online-
Angeboten der Stadt,145 beispielsweise das Ausleihen von Elektromobilen, Mobilitätshilfen so-
wie Begleit- und Fahrdienste für Menschen mit Sehbehinderung.  
Laut einer Studie im Auftrag von Aktion Mensch e.V. aus dem Jahr 2017 gewinnt die Barriere-
freiheit des öffentlichen Raums immer stärker an Bedeutung in Deutschland.146 So verbinden 
die meisten Befragten in der repräsentativen Umfrage Barrierefreiheit mit behindertengerech-
ten Wegen und Zugängen zu Gebäuden, der uneingeschränkten Nutzung des ÖPNV, aber 
auch mit Unterstützungstechnologien und digitalen Hilfen. Zudem verbinden die Befragten den 
Begriff der Barrierefreiheit im Vergleich zu der Vorgängerstudie aus dem Jahr 2012 noch stär-
ker mit einem gleichberechtigten Zugang zum Arbeitsmarkt. Die Studie erfasst dabei die fünf 
größten deutschen Städte und noch weitere Personen aus dem restlichen Bundesgebiet. Sie 
wurde nach 2012 zum dritten Mal durchgeführt und stellt daher ein gutes Instrument zur zeit-
lichen und räumlichen Einordnung der Kölner Ergebnisse dar. Über alle Städte hinweg geben 
43% der Befragten an, dass ihre Stadt über zahlreiche Barrieren verfüge, die für Menschen 
mit Behinderung problematisch seien. Weitere 30% geben an, dass in ihrer Stadt viel für die 
Belange von Menschen mit Behinderung getan werde, und ebenso viele bewerten das Ange-
bot der Gastronomie in ihrer Stadt als barrierefrei.    
In Köln gab es im Zeitraum von 2012 bis 2017 nach Frankfurt d en stärksten Anstieg im Be-
wusstsein für die Bedeutung der Barrierefreiheit. Zugleich bewerten die befragten Kölnerinnen 
und Kölner die Barrierefreiheit der Stadt schlechter als im Jahr 2012 und schlechter als die 
Befragten der anderen Städte. So sehen 50% der Befragten in Köln Barrieren, die für Men-
schen mit Behinderung problematisch seien. Nur 18% der Befragten aus Köln geben an, dass 
ihre Stadt in Sachen Barrierefreiheit vorbildlich sei. Damit liegt Köln deutlich hinter den anderen 
Metropolen und leicht unter dem Bundesdurchschnitt (20%). In der Pflicht sehen die Kölnerin-
nen und Kölner zu 58% besonders sich selbst und ihre Mitbürgerinnen und Mitbürger, mehr 
für die Barrierefreiheit zu tun. Erst auf Rang zwei sehen sie zu 44% die Kommunal- und Bun-
despolitik in der Pflicht, aktiv zu werden. Besonderen Handlungsbedarf sehen die Kölnerinnen 
und Kölner in Bezug auf Mobilität, beim barrierefreien Zugang zu Gebäuden und beim barrie-
refreien Wohnen. Es bleibt anzumerken, dass gerade das gestiegene Interesse und Bewusst-
sein der Bevölkerung in Köln auch zu einer kritischeren Betrachtung der Barrierefreiheit geführt 
haben könnte, sodass die schlechteren Ergebnisse von 2017 hiermit zusammenhängen könn-
ten.  
  
 
145  Abgerufen unter: https://www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/soziales/behinderung/index.html  
146  Abgerufen unter: https://www.aktion-mensch.de/aktionstag-5-mai/Auswertung-Barriereindex.html

Kölner Lebenslagenbericht 2020 
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282 
4.1.5 Zusammenfassung  
Eine gute Wohnqualität erfüllt das Bedürfnis nach rekreativen Räumen und begünstigt die Ent-
wicklungschancen der Bewohnerinnen und Bewohner. Besondere Wohnbedürfnisse haben 
Familien, ältere Menschen und Menschen mit Beeinträchtigungen. Neben der Wohnung selbst 
trägt auch die Wohnumgebung zur Wohn- und Lebensqualität bei, indem soziale Beziehungen 
zur Nachbarschaft ermöglicht und Angebote zur täglichen Lebensführung bereitgestellt wer-
den. Wohngebiete und die in ihnen lebenden Menschen können in unterschiedlichem Maße 
von Umweltbelastungen betroffen sein, was Fragen der Umweltgerechtigkeit aufwirft. Darüber 
hinaus ist es eine Frage der Teilhabegerechtigkeit, inwieweit Mobilität zur gesellschaftlichen 
Teilhabe über die unmittelbare Wohnumgebung hinaus ermöglicht wird. 
Wohnen 
Die Mehrheit der Kölnerinnen und Kölner wohnt zur Miete 
Die Wohnungslage in der Stadt Köln wird unter anderem durch den demografischen Wandel, 
durch Veränderungen der Familien - und Haushaltsstrukturen sowie eine erhöhte Nachfrage 
auf dem Wohnungsmarkt beeinflusst. In Köln gab es 2017 rd. 137.800 Wohngebäude, von 
denen 59% aus Ein- und Zweifamilienhäusern und 41% aus Mehrfamilienhäusern bestehen. 
In diesen Wohngebäuden gibt es einen Bestand von rd. 558.000 Wohnungen, in denen 
561.070 Haushalte leben. 32% dieser Wohnungen werden von Eigentü mern bewohnt und 
68% von Mietern.  
Belastungen der Wohnsituation bemessen sich an Indikatoren wie beengtem Wohnraum (1), 
einer hohen Mietbelastung (2), der Entwicklung der Wohnungslosigkeit (3) und einer bedarfs-
gerechten (z.B. barrierefreien) Bauweise (4). Derartige Belastungen auszugleichen, gehört zu 
den Herausforderungen der städtischen Wohnungspolitik. 
(1) Jede/r fünfte Kölner Einwohnerin bzw. Einwohner lebt in beengten Wohnverhältnis-
sen 
Die Anzahl der Räume sowie die pro Kopf zur Verfügung stehende Woh nfläche ist in Köln 
geringer als im Landes- und Bundesdurchschnitt. Im Durchschnitt hatten 2017 die Wohnungen 
in Köln 3,5 Räume und eine Wohnfläche von 76 qm. Im Durchschnitt steht eine Wohnfläche 
von 39 qm pro Person zur Verfügung. Bezieherinnen und Beziehern von Leistungen der 
Grundsicherung stehen im Durchschnitt 3 3 qm pro Person zur Verfügung, sie wohnen auf-
grund der Obergrenze der als „angemessen“ festgelegten Wohnungsgröße in beengteren Ver-
hältnissen. Nach der „Leben in Köln“ -Umfrage 2016 sind 9% der Haushalte und 17% aller 
Kölnerinnen und Kölner bezüglich ihres Wohnraumes unterversorgt.   Kleinere Wohnungen 
konzentrieren sich im Innenstadtbereich, während die Wohnungen in Stadtrandlage durch-
schnittlich größer sind. Dies ist bedingt durch die Gebäud estruktur mit einem höheren Anteil 
an Ein- und Zweifamilienhäusern verbunden. 
(2) Der Wohnungsmarkt in Köln ist angespannt, und die Mieten sind hoch. Für Alleiner-
ziehende ist die Mietbelastung am höchsten 
In Köln ist der Wohnungsmarkt stark angespannt, was  sich in einem Anstieg der Mieten und 
in einer hohen Mietbelastung widerspiegelt. Im Jahr 2017 lag die mittlere Kaltmiete bei 11,10 
Euro pro Quadratmeter und Monat (Median für unmöblierte Wohnungen; Angebotsmiete F&B). 
2009 lag die Kaltmiete noch bei 8,40 EUR pro Quadratmeter und Monat. Sie unterscheidet 
sich stark nach Stadtteilen und reicht von rd. 8 Euro pro Quadratmeter in Roggendorf/ Then-
hoven bis über 14 Euro im Stadtteil Neustadt -Süd. Alle Stadtteile mit einer Miete über dem 
Median (Mittelwert) der S tadt liegen auf der linken und die meisten Statteile mit einer Miete 
unter dem Median auf der rechten Rheinseite.

Kölner Lebenslagenbericht 2020 
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283 
Die Bruttowarmmiete (auf Basis von Bestandsmieten nach der „Leben in Köln“-Umfrage 2016) 
macht im Durchschnitt 3 5% des verfügbaren Haushaltse inkommens aus. Die Mietbelastung 
ist für Alleinerziehende mit 45% des verfügbaren Einkommens am höchsten, an zweiter Stelle 
folgen sonstige Mehrpersonenhaushalte mit 40% und Single-Haushalte mit 37% ihres verfüg-
baren Haushaltseinkommens. Paar-Haushalte ohne Kinder weisen eine unterdurchschnittliche 
Mietbelastung auf.  
Die Nachfrage nach gefördertem Wohnraum übersteigt das Angebot in Köln. Immer we-
niger Kölnerinnen und Kölner beantragen einen Wohnberechtigungsschein 
Die Mietbelastung der Haushalte kann durch staatliche Förderung gemindert werden. Im ge-
samten Stadtgebiet sind im Jahr 2017 rd. 7% der Wohnungen preisgünstige geförderte Miet-
wohnungen, im Jahr 2010 waren es 8% (Typ A/ 1. Förderweg). Die preisgünstigen geförderten 
Mietwohnungen sind ungleich über das Stadtgebiet Kölns verteilt, sowohl nach absoluten Be-
ständen als auch nach dem Anteil am Gesamtwohnungsbestand im Stadtbezirk bzw. im Stadt-
teil. Während i m Stadtteil Chorweiler etwa 78% der Wohnungen gefördert sind, gibt es im 
Stadtteil Hahnwald keine ge förderte Mietwohnung. Im Jahr 2018 beantragten 13.250 Perso-
nen bzw. 2,3% der Haushalte in Köln einen Wohnberechtigungsschein, was einem Rückgang 
von 19% im Vergleich zum Jahr 2010 entspricht. Dieser Rückgang hängt mit dem geringen 
Angebot an gefördertem Wohnraum zusammen: Im Jahr 2018 gibt es lediglich 2.161 Umzüge 
in eine öffentlich geförderte Wohnung. Nur einem kleinen Teil der Inhaber eines Wohnberech-
tigungsscheines steht demnach auch eine geförderte Mietwohnung zur Verfügung. Im Jahr 
2018 erhielten 7.926 Haushalte Wohngeld in Köln (1,4% der Haushalte). Sowohl der Anteil der 
Haushalte mit Wohngeldbezug als auch der Anteil der Personen mit Wohnberechtigungs-
schein unterscheidet sich stark nach Stadtteil.  
(3) Vor allem Einpersonenhaushalte sind von Wohnungslosigkeit betroffen 
Nach Auskunft des Amts für Wohnungswesen sind im Jahr 2018 5.477 Personen aus 2.464 
Haushalten von Wohnungslosigkeit betroffen oder von Wohnungslosigkeit bedroht (0,4% aller 
Haushalte, ebenso wie im Jahr 2010). Insbesondere Einpersonenh aushalte sind von Woh-
nungslosigkeit bedroht. Seit dem Jahr 2015 trägt die gestiegene Anzahl an asylberechtigten 
Personen zu einer Erhöhung der Wohnungsnotfälle bei, deren Zahl zwischen den Jahren 2000 
und 2015 deutlich zurückgegangen war.  
(4) Die Hälfte d er Seniorinnen und Senioren in Köln wohnen in nicht altengerechten 
Wohnungen 
Damit ältere Menschen so lange wie möglich ein eigenständiges Leben führen und in ihrem 
gewohnten Wohnumfeld bleiben können, sind barrierefreie bzw. altengerechte Wohnungen 
notwendig. Knapp die Hälfte der Personen ab 65 Jahren geben an, dass ihr Zuhause baulich 
seniorengerecht sei („Leben in Köln“-Umfrage 2016). Zum altengerechten Wohnen zählt, den 
älteren Befragten zufolge, die Nähe zu Geschäften und Dienstleistungsangeboten, eine gute 
medizinische und pflegerische Versorgung sowie eine gute Anbindung an den ÖPNV. 78% 
der befragten Kölnerinnen und Kölner sind zufrieden mit ihrem Haus oder ihrer Wohnung. Per-
sonen im Alter ab 65 Jahren sind mit ihrer Wohnsituation zufriedener als Personen im Alter 
von 18 bis 35 Jahren, worin auch die starke Betroffenheit junger Erwachsener von unzu-
reichender Wohnqualität zum Ausdruck kommt.  
Wohnumgebung und Umweltbelastungen  
Die Qualität der Wohnumgebung bemisst sich an Umweltbelastungen und  an der Nähe zu 
Parks und Grünanlagen.  Umweltbelastungen können unter anderem durch Lärm, Luftver-
schmutzung oder Hitze verursacht sein. Eine mangelnde Umweltgerechtigkeit liegt vor, wenn

Kölner Lebenslagenbericht 2020 
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Umweltbelastungen unterschiedlich auf Stadtteile verteilt sind und zusammen mit gesundheit-
lichen und sozialen Problemlagen zu mehrfach belasteten Lebenslagen der dort lebenden Be-
völkerung führen.  
Luft-, Hitze und Lärmbelastungen sind ungleich über die Stadt verteilt. Vor al lem zent-
rale und verkehrsreiche Knotenpunkte sind betroffen 
In Köln sind rd. 311.000 Einwohnerinnen und Einwohner über 24 Stunden von verkehrsbe-
dingten Lärmbelastungen betroffen. Dabei verteilt sich die Lärmbelastung der Bevölkerung 
ungleich über die Stadtteile im Stadtgebiet  (Umwelt- und Verbraucherschutzamt der Stadt 
Köln).  
Laut Angaben des Landesamts für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein -Westfa-
len wurden in den Jahren 2018 und 2019 an keiner der vier ausgewiesenen Messtationen in 
Köln Überschreitungen der kritischen Grenze von 50 Mikrogramm Feinstaub pro Kubikmeter 
Luft an mehr als 35 Tagen festgestellt. Eine ungerechte Belastung ist somit anhand dieses 
Indikators nicht belegbar, aber unabhängig davon ist an allen verkehrsreichen Stellen  in der 
Stadt von einer Luftverschmutzung auszugehen. Anhand der Stickstoffdioxid-Messwerte wird 
dies deutlicher, da Grenzwertüberschreitungen von 40 µg/m³ überwiegend an zentralen ver-
kehrsreichen Stellen auftreten und der höchste Beitrag durch den lokalen  Kfz-Verkehr verur-
sacht wird. 
Auch die Hitzebelastung der Bevölkerung kann eine gesundheitsgefährdende Umweltbelas-
tung darstellen. In der gesamten Stadt sind 43% der Bevölkerung von einer erhöhten Hitzebe-
lastung an ihrem Wohnort bedroht. Dies betrifft insbesondere linksrheinische und innerstädti-
sche Gebiete: Die Stadtteile mit dem größten Anteil an hitzebelasteter Bevölkerung sind Eh-
renfeld mit knapp 95%, Sülz mit 88% und Raderberg mit 86%  (Umwelt- und Verbraucher-
schutzamt der Stadt Köln).  
Der Anteil der F reizeit- und Erholungsflächen in Köln ist gestiegen. Ein Großteil der 
Bevölkerung Kölns ist mit dem Angebot zufrieden 
Zwischen den Jahren 2000 und 2017 ist der Anteil der Parks, Sport - und Grünanlagen von 
5.687 ha (14% der Gesamtfläche Kölns) auf 6.408 ha bzw. 16% der Gesamtfläche gestiegen. 
Mit dem Angebot an Park - und Grünanlagen sind 80% der Befragten und damit ein Großteil 
zufrieden („Leben in Köln“-Umfrage 2016).  
Die subjektive Bewertung der Umweltqualität fällt gemischt aus, sie wird nur von 23% mit gut 
bzw. sehr gut bewertet und von 25% als schlecht bzw. sehr schlecht, das heißt, dass jede 
vierte Person die Umweltqualität der Stadt nicht ausreichend findet („Leben in Köln“-Umfrage 
2016).  
Mobilität 
Rund drei Viertel der Wege in Köln wurden mit dem ÖP NV, dem Fahrrad oder zu Fuß 
zurückgelegt 
Eine kulturelle und gesellschaftliche Teilhabe über die unmittelbare Wohnumgebung hinaus 
wird durch Angebote zur Mobilität ermöglicht. Indikatoren für mobilitätsfördernde Bedingungen 
sind vor allem die Zugänglichkei t und Häufigkeit des ÖPNV, weiterhin dessen Nutzbarkeit 
durch Menschen mit Mobilitätseinschränkungen. Weitere Indikatoren sind die Bedingungen für 
Fahrradfahrer und Fußgänger. 
Im Jahr 2017 wurden in Köln 35% der Wege mit dem Auto, 19% mit dem Rad, 21% mit den 
öffentlichen Verkehrsmitteln und 25% zu Fuß zurückgelegt. Die Wahl des Fortbewegungsmit-
tels ist stark vom Wohnort abhängig. Personen, die in den inneren Stadtgebieten wohnen,

Kölner Lebenslagenbericht 2020 
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285 
nutzen den motorisierten Individualverkehr seltener und Personen aus den äußeren Stadtge-
bieten häufiger.  
Alle Linienbusse der Kölner Verkehrsbetriebe sind Niederflurbusse, die einen barrierefreien 
Zugang für Personen mit Mobilitätseinschränkungen gewährleisten. Von den Stadtbahnen ge-
hört ein Teil zum Hochflurnetz mit einer Einstiegshöhe von 90 Zentimetern. Nach Angaben der 
KVB sind rd. 90% der Stadtbahnhaltestellen stufenfrei zugänglich. Zudem gewährleisten 27% 
der Bushaltestellen durch erhöhte Bordsteine einen vereinfachten Zugang zu den Bussen. 
Darüber hinaus verfügen alle Linienbusse über eine ausklappbare mobile Rampe, die bei allen 
Haltestellen ohne Erhöhung zum Einsatz kommen kann. 
Das Angebot an Fahrradwegen ist in Köln ausbaufähig 
Nach Ergebnissen des ADFC Fahrradklima-Tests sehen die Befragten das Angebot der Stadt 
Köln für Fahrradfahrer sehr kritisch. Bei einer Bewertung nach Schulnoten (von eins bis sechs) 
geben sie der Stadt im Durchschnitt die Note ausreichend. Während das Angebot an öffentli-
chen Fahrrädern, die Öffnung von Einbahnstraßen für Fahrräder und die altersuna bhängige 
Nutzung des Fahrrads gelobt werden, sehen die Befragten die Möglichkeiten der Fahrradmit-
nahme in öffentlichen Verkehrsmitteln und die Qualität der Radwege kritisch. 
Bei der subjektiven Bewertung der Mobilitätsangebote in der „Leben in Köln“ -Umfrage 2016 
werden Unterschiede deutlich: Etwa 71% der Befragten bewerten das ÖPNV -Angebot der 
Stadt als gut bzw. sehr gut, nur 7% sind damit unzufrieden. Mit der Fahrradfreundlichkeit der 
Stadt sind 66% der Befragten zufrieden, 34% aber nicht.  
Umfrage zeigt: Großteil der Kölnerinnen und Kölner bewerten die Barrierefreiheit in der 
Stadt als nicht gut 
Mobilität ist insbesondere für Menschen mit einer körperlichen oder geistigen Beeinträchtigung 
eine essentielle Frage der sozialen Teilhabe. Laut einer Studie im Auftrag von Aktion Mensch 
e.V. aus dem Jahr 2017 bewerten die befragten Kölnerinnen und Kölner die Barrierefreiheit 
der Stadt schlechter als im Jahr 2012 und schlechter als die Befragten in anderen Städten. 
50% der Befragten sehen in Köln Barrieren, die für Menschen mit Behinderung problematisch 
seien. Nur 18% der Befragten aus Köln geben an, dass ihre Stadt in Sachen Barrierefreiheit 
vorbildlich sei. Damit liegt Köln deutlich hinter den anderen Metropolen und leicht hinter dem 
Bundesdurchschnitt (20%). Besonderen Handlungsbedarf sehen die Kölnerinnen und Kölner 
in Bezug auf Mobilität, beim barrierefreien Zugang zu Gebäuden und dem barrierefreien Woh-
nen.

Kölner Lebenslagenbericht 2020 
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286 
4.2 Segregation in der Stadt Köln147 
4.2.1 Gefährdung des sozialen Zusammenhalts durch Segregation 
Das Ausmaß, in dem bestimmte Bevölkerungsgruppen innerhalb einer Stadt voneinander ge-
trennt leben, wird als „Segregation“ bezeichnet. Dabei ist der städtische Raum in Stadtteile 
gegliedert. Räumliche bzw. residentielle Segregation liegt dann vor, wenn Einwohnerinnen und 
Einwohner mit bestimmten gemeinsamen Merkmalen in einem Stadtteil häufiger wohnen als 
in anderen Stadtteilen. Als Beispiel kann die frühere residentielle Segregation von Industriear-
beitern in sogenannte Arbeiterviertel herangezogen werden. Heute wird eher ethnische resi-
dentielle Segregation in Großstädten zwischen Migranten und Nicht-Migranten genannt.  
Ist die Segregation in einer Stadt hoch, so konzentrieren sich bestimmte Problemlagen in ein-
zelnen Stadtteilen. Segregation ist problematisch, wenn sie zu Diskriminierung führt, wenn z.B. 
die Bewertung der Kreditwürdigkeit einer Person anhand der Wohnadresse erfolgt oder wenn 
sich die Schulwahl bei festgelegten Grundschulbezirken an der Charakteristik eines Bezirks 
orientiert. Wiederholte Diskriminierung kann sich verstärken und zur Spaltung der Gesellschaft 
beitragen. 
Die nachfolgenden Segregationsanalysen basieren auf Daten der amtlichen Statistik, die 
grundsätzlich für die gesamte Bevölkerung Kölns auf Stadtteilebene vorliegt, z.B. Anzahl der 
Personen mit und ohne Migrationshintergrund je Stadtteil oder Anzahl der Alleinerziehenden-
haushalte je Stadtteil. Weiterhin werden Daten aus der „Leben in Köln“-Umfrage 2016 heran-
gezogen.  
Im Wesentlichen wurden die folgenden Merkmale in die Berechnung einbezogen: 
▪ Bevölkerung nach Staatsangehörigkeit und Migrationshintergrund 
▪ Arbeitslosigkeit 
▪ Bezug von Grundsicherung nach SGB II (Erwachsene und Kinder sowie nach 
Staatsangehörigkeit) 
▪ Anteil der Haushalte von Alleinerziehenden 
▪ Schulische und berufliche Bildungsabschlüsse 
▪ Zahl und Anteil der öffentlich geförderten Wohnungen 
▪ Gebäude nach Gebäudetyp (1-2 Familienhaus, Mehrfamilienhaus). 
Im vorliegenden Kapitel werden die Ergebnisse dieser Analyse auszugsweise dargestellt. Eine 
detaillierte Darstellung der M ethodik und weitere Ergebnisse enthält das zugrundeliegende 
Gutachten. 
Zur Abbildung von Segregation, d.h. der Ungleichverteilung von Personen mit bestimmten 
Merkmalen auf einzelne Stadtteile, wird ein Segregationsindex gebildet, der Werte zwischen 
0% und 100% annehmen kann. Ein Wert von 0% bedeutet, dass keine Segregation vorliegt, 
und ein Wert von 100% bedeutet vollständige Segregation. Eine vollständige Segregation 
würde im oben genannten Beispiel der Migrantenanteile bedeuten, dass sich in einer Stadt 
kein Stadtteil findet, in dem sowohl Personen mit als auch ohne Migrationshintergrund leben. 
Migranten und Nicht-Migranten würden dann vollständig getrennt voneinander leben. Dieser 
Index lässt sich auch so beschreiben: Wenn z.B. in einem Stadtteil 50% Migranten leben und 
 
147  Dieses Kapitel wurde auf der Grundlage eines Gutachtens von Dr. Anna M. Makles (WIB - Wuppertaler 
Institut für bildungsökonomische Forschung, Bergische Universität Wuppertal) erstellt. Die Ergebnisse 
dieses Gutachtens werden hier zusammenfassend dargestellt. Zur detaillierten Befassung mit dieser 
Thematik sei auf das Gutachten selbst verwiesen.

Kölner Lebenslagenbericht 2020 
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der stadtweite Durchschnitt bei 30% liegt, müssten 20% der Migranten aus diesem Stadtteil in 
andere Stadtteile umziehen, um eine ausgeglichene Bevölkerungsverteilung zu erhalten, die 
dem gesamtstädtischen Durchschnitt entspricht. 
Um Aussagen über die Entwicklung von Segregation über die Zeit machen zu können, werden 
Segregationsindizes aus den vier Jahren 2008, 2011, 2014 und 2017 miteinander verglichen.  
4.2.2 Innerstädtische Segregation entlang unterschiedlicher Merkmale 
Segregation nach Herkunftsmerkmalen  
Die Stadt Köln ist wie viele andere Großstädte Nordrhein-Westfalens eine Stadt mit einer kul-
turell sehr heterogenen Bevölkerungsstruktur. Im Jahr 2017 waren in Köln mehr als 1 Million 
Menschen gemeldet, mehr als 200.000 davon sind Ausländerinn en und Ausländer, welche 
aus über 180 Nationen stammen. Neben diesen Personen spielen auch Einwohnerinnen und 
Einwohner mit deutscher Staatsangehörigkeit, die einen Migrationshintergrund haben, eine 
bedeutende Rolle. Insgesamt haben im Jahr 2017 mehr als 400.000 Einwohnerinnen und Ein-
wohner Kölns einen Migrationshintergrund, d.h. sie haben entweder nicht -deutsche Wurzeln 
oder mindestens eine nicht -deutsche Staatsangehörigkeit. Dies macht einen stadtweiten 
Durchschnitt von rd. 39% aus. 
Wie auch in vielen and eren Großstädten sind die Personen mit Migrationshintergrund nicht 
gleichmäßig auf die Stadt bzw. die Stadtteile verteilt. Es gibt Stadtteile, in denen der Anteil der 
Migrantinnen und Migranten bei unter 20% liegt und Stadtteile mit einem Anteil von über 80%. 
An dieser Verteilung hat sich in den letzten 10 Jahren kaum etwas verändert. 
Tab. 37 Bevölkerungsanteil mit Migrationshintergrund in den Kölner Stadtteilen 2008 bis 
2017 
 
Quelle: Stadt Köln - Amt für Stadtentwicklung und Statistik - Statistisches Informationssystem 
Die Segregation in Bezug auf das Merkmal Migrationshintergrund ist von 23% im Jahr 2008 
auf 24% in den Jahren 2011, 2014 und 2017 gestiegen. Im Jahr 2017 hätten somit 24% der 
Bevölkerung umziehen müssen, um zu erreichen, dass die Stadt nicht segregi ert wäre. Ein 
ähnlicher Wert ergibt sich, wenn statt des Migrationshintergrunds die Segregation nach Staats-
angehörigkeit herangezogen wird. 
Segregation nach Beschäftigungsstatus 
Innerstädtische Segregation kann nicht nur entlang herkunftsbedingter Merkmale  erfolgen, 
sondern auch ökonomisch bedingt sein. Die früheren Arbeiterviertel z.B. im Ruhrgebiet im In-
dustriezeitalter sind ein Beispiel für Segregation nach Beschäftigungsstatus. Nach wie vor wird 
in Großstädten eine Ungleichverteilung von Einkommen, Bildungsstand, Sozialleistungsbezug 
oder Beschäftigungsstatus (insb. Arbeitslosigkeit) beobachtet. 
Die Arbeitslosenquoten sind in den Kölner Stadtteilen unterschiedlich, was auf eine Segrega-
tion nach Beschäftigungsstatus hindeutet. Für die hier berechnete Segr egation werden Ar-
beitslose nach SGB II und SGB III auf die Wohnbevölkerung im Alter von 18 bis unter 65 
Jahren bezogen. Zunächst kann festgehalten werden, dass die durchschnittliche Arbeitslosen-
quote in der Gesamtstadt Köln zwischen 6% und 7% schwankte (Tab. 38). 
Jahr Mittelwert Minimum Maximum Standardabweichung
2008 31% 12% 75% 14%
2011 34% 13% 78% 14%
2014 36% 16% 81% 15%
2017 39% 19% 84% 15%

Kölner Lebenslagenbericht 2020 
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Tab. 38 Anteil der Arbeitslosen in den Kölner Stadtteilen 2008 bis 2017 
 
Quelle:  Stadt Köln - Amt für Stadtentwicklung und Statistik - Statistisches Informationssystem, Statistik der Bundesagentur für 
Arbeit - Quartalsdaten (jeweils aus Dezember) Arbeitslose nach SGBII und SGB III 
Waren es im Jahr 2008 nur 551 Arbeitslose, was weniger als 2% aller Arbeitslosen ist, konnten 
im Jahr 2017 rund 1.800 Personen nicht mehr zugeordnet werden (ca. 4% aller Arbeitslosen). 
Insofern sind die nachfolgenden Unterschiede zwischen den Zeitpunkten vorsichtig zu inter-
pretieren, da jeweils ein unterschiedlich großer Teil der Arbeitslosen aus den Analysen aus-
geschlossen wird. 
Die Segregation entlang des Merkmals Arbeitslosigkeit ist vergleichsweise gering. Sie ist von 
21% im Jahr 2008 auf 22% in den Jahren 2011, 2014 und 2017 gestiegen. Im Jahr 2017 hätten 
somit 22% der Arbeitslosen umziehen müssen, um zu erreichen, dass die Stadt nicht segre-
giert wäre. 
Segregation nach SGB II-Bezug 
Neben Arbeitslosigkeit spielt der Bezug von Sozialleistungen, insbesondere nach dem SGB II, 
eine zentrale Rolle in den Kommunen, da hier auf Grund von verfügbarem und preiswerte m 
Wohnraum innerstädtische Segregation erfolgen kann. Die rechtliche Grundlage des Bezugs 
dieser Leistungen befördert diese Tendenz mit der Maßgabe, dass nur „angemessene“ Wohn-
kosten übernommen werden (§ 22 Abs. 1 SGB II). In den 86 Stadtteilen Kölns ist d ie SGB II-
Quote in den letzten Jahren leicht gesunken. In allen hier betrachteten Jahren lag sie im Durch-
schnitt bei 13% (Tab. 39). Dabei gibt es Stadtteile mit nur 1% Leistungsbeziehenden und an-
dere Stadtteile, in denen bis zu 40% (Jahr 2008) oder sogar 45% (Jahr 2017) der Bevölkerung 
SGB II-Leistungen beziehen. 
Tab. 39 SGB II-Quote in den Kölner Stadtteilen 2008 bis 2017 
 
Quelle:  Stadt Köln - Amt für Stadtentwicklung und Statistik - Statistisches Informationssystem, Statistik der Bundesagentur für 
Arbeit – Quartalsdaten (jeweils aus Dezember) 
Anm.:  Ohne SGB II-Empfängerinnen und Empfänger, die keinem Stadtteil zugeordnet werden können. 
Die Segregation hinsichtlich des Bezugs der Grundsicherung nach dem SGB II ist von 28% im 
Jahr 2008 über 31% im Jahr 2011 auf 32% in den Jahren 2014 und 2017 gestiegen. Im Jahr 
2017 hätten somit 32% der SGB II-Beziehenden umziehen müssen, um eine Gleichverteilung 
innerhalb der Stadt zu erreichen. 
Segregation bei Kindern und Jugendlichen 
Die soziale Lage von Kindern und Jugendlichen kann anhand des Anteils derjenigen von 
ihnen, die in einer Bedarfsgemeinschaft mit Leistungsbezug nach SGB II leben, und anhand 
der Alleinerziehendenhaushalte untersucht werden. 
Jahr Mittelwert Minimum Maximum Standard-
abweichung
Arbeitslose ohne 
Zuordnung zu einem 
Stadtteil
2008 7% 2% 19% 4% 551        
2011 6% 1% 17% 3% 742        
2014 7% 1% 18% 4% 950        
2017 6% 1% 16% 3% 1.791     
Jahr Mittelwert Minimum Maximum Standardabweichung
SGB II-Beziehende 
ohne Zuordnung zu 
einem Stadtteil
2008 13% 1% 40% 8% 767       
2011 13% 1% 41% 9% 1.148    
2014 13% 1% 42% 9% 1.773    
2017 13% 1% 45% 9% 3.240

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Kinder und Jugendliche unter 15 Jahren mit Leistungsbezug nach SGB II 
Kennzahlen zur Abbildung der Lebenslage von Kindern und Jugendlichen können anhand der 
SGB II-Statistik gebildet werden, um Segregation zwischen finanziell schlecht gestellten und 
finanziell besser aufgestellten Kindern und Jugendlichen abzubilden.  Die Spannbreite reicht 
von Stadtteilen, in denen kein Kind unter 15 Jahren in SGB II-Bedarfsgemeinschaften lebt, bis 
zu Stadtteilen, in denen 54% (Jahr 2008) bis 6 0% (Jahr 2017) der unter 15-Jährigen in einer 
solchen Bedarfsgemeinschaft leben (Tab. 40). 
Tab. 40 SGB II-Quote der unter 15-Jährigen in den Kölner Stadtteilen 2008 bis 2017  
 
Quelle:  Stadt Köln - Amt für Stadtentwicklung und Statistik - Statistisches Informationssystem, Statistik der Bundesagentur für 
Arbeit – Quartalsdaten (jeweils aus Dezember) 
Anm.:  Ohne SGB II-Empfängerinnen und Empfänger, die keinem Stadtteil zugeordnet werden können. 
Nach diesem Merkmal ist die Segregation in den Kölner Stadtteilen von 31% der Zielgruppe 
(Jahr 2008) auf 36% der Zielgruppe (Jahr 2017) gestiegen. 
Alleinerziehendenhaushalte 
Vielfach belegt ist, dass Alleinerziehende ein besonders hohes Armutsrisiko haben und dem-
zufolge ihre Kinder ebenfalls von Armut bedroht sind. Dies ist vor allem dann der Fall, wenn 
mehrfache Belastungen aufeinandertreffen. Die Verteilung dieser Personengruppe auf be-
stimmte Stadtteile bzw. die Segregation zwischen Alleinerziehendenhaushalten und Haushal-
ten mit zwei erziehenden Personen liefert also auch einen Hinweis auf die Heterogenität einer 
Stadt im Hinblick auf die Lebenslagen von Kindern.  
Seit 2008 ist der Anteil der Alleinerziehendenhaushalte an allen Haushalten mit Kindern kon-
tinuierlich gesunken. Im Durchschnitt über die 86 Stadtteile lag dieser Anteil bei rund 24% im 
Jahr 2008 und bei 22% im Jahr 2017 (Tab. 41).  
Tab. 41 Anteil der Alleinerziehendenhaushalte an allen Haushalten mit Kindern in den Stadt-
teilen, deskriptive Kennzahlen, 2008 bis 2017 
 
Quelle:  Stadt Köln - Amt für Stadtentwicklung und Statistik - Statistisches Informationssystem, Stichtagsdaten jeweils zum 
31.12. des Jahres 
Die Spannweite, also die Differenz zwischen dem Maximum und dem Minimum, ist vergleichs-
weise gering. Da die Stadtteile sich hinsichtlich des Anteils der Haushalte von Alleinerziehen-
den also vergleichsweise ähnlicher sind, ist auch die Segregation vergleichsweise gering aus-
geprägt. Im Jahr 2017 hätten 10% der Alleinerziehenden umziehen müssen, um eine Gleich-
verteilung innerhalb der Stadt zu erreichen. 
Jahr Mittelwert Minimum Maximum Standardabweichung
SGB II-Beziehende 
ohne Zuordnung zu 
einem Stadtteil
2008 22% 1% 54% 13% 152
2011 21% 0% 59% 13% 245
2014 21% 1% 57% 14% 444
2017 21% 0% 60% 13% 830
Jahr Mittelwert Minimum Maximum Standardabweichung
2008 24% 11% 34% 5%
2011 24% 10% 32% 5%
2014 23% 12% 32% 4%
2017 22% 11% 32% 5%

Kölner Lebenslagenbericht 2020 
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290 
Sozialwohnungen 
Geförderter Wohnungsbau 
Das Wohnungsangebot innerhalb der Stadt ist sehr unterschiedlich. So entstehen auch Unter-
schiede auf der Nachfrageseite aus ökonomischen Gründen. Sind in einzelnen Stadtteilen z.B. 
keine oder nur wenige preisgünstige Mietwohnungen vorhanden, werden in dies e Stadtteile 
kaum Personen mit niedrigem Einkommen ziehen können. Folglich entstünde hier eine resi-
dentielle Segregation entlang des Merkmals Einkommen. Ein Indikator für eine ökonomische 
Segregation von Einwohnerinnen und Einwohnern kann daher auch das Vo rhandensein von 
öffentlich gefördertem Wohnraum sein. In der Stadt Köln existiert eine Statistik darüber, wie 
viele Mietwohnungen eines Stadtteils auf dem 1. Förderweg (öffentlich gefördert) und nach § 
13 WFNG (Einkommensgruppe A) bezuschusst werden. Tab. 42 zeigt diese Statistik für die 
Jahre 2011 und 2017, für 2008 liegen keine Zahlen auf Ebene der Stadtteile vor. Die Unter-
schiede zwischen den Stadtteilen sind in dieser Hinsicht besonders hoch. Während es in je-
dem der drei betrachteten Jahre mindestens einen Stadtteil ohne geförderte Wohnungen gibt, 
werden in dem Stadtteil mit dem höchsten Förderanteil zwischen 78% (Jahr 2017) und 90% 
(Jahr 2011) der Wohnungen gefördert. 
Tab. 42 Anteil der öffentlich geförderten Mietwohnungen in den Stadtteilen, deskriptive 
Kennzahlen, 2011 bis 2017 
 
Quelle:  Stadt Köln - Amt für Stadtentwicklung und Statistik - Statistisches Informationssystem, Stichtagsdaten jeweils zum 
31.12. des Jahres 
Hinsichtlich der Segregation zeigt sich bei diesem Merkmal das höchste Ausmaß an Unter-
schiedlichkeit. Die Segregation ist von 43% im Jahr 2011 über 42% im Jahr 2014 auf 41% im 
Jahr 2017 zwar leicht zurückgegangen, aber immerhin um 41% hätte die Wohnungsförderung 
verändert werden müssen, um eine Gleichverteilung innerhalb der Stadt zu erreichen. 
4.2.3 Gesamtbewertung der Segregation in Köln 
Die Segregationsanalyse hat ergeben, dass es in Köln eine gewisse Polarisierung zwischen 
den Stadtteilen im Hinblick auf die Verteilung von SGB II-Beziehenden und darunter insbeson-
dere denjenigen mit Kindern sowie hinsichtlich der Verteilung von Sozialwohnungen gibt, wäh-
rend die Haushalte von Alleinerziehenden recht gleichmäßig über die Stadt verteilt sind. Damit 
weist Köln einen ähnlichen Grad an Segregation auf wie andere Großstädte in Deutschland, 
was aber im internationalen Vergleich (z.B. mit Großstädten in den USA) eher ausgeglichen 
erscheint. 
 
  
Jahr Mittelwert Minimum Maximum Standardabweichung
2008 - - - -
2011 9% 0% 90% 12%
2014 8% 0% 89% 12%
2017 8% 0% 78% 11%

Kölner Lebenslagenbericht 2020 
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291 
4.3 Typisierung von Stadtteilen 
Die Stadtteile Kölns unterscheiden sich hinsichtlich der Belastungen in den einzelnen Berei-
chen der Lebenslagen. Bestimmte Belastungen können dabei in verschiedenen Stadtteilen in 
Kombination auftreten und sich wechselseitig verstärken. Daraus ergeben sich „typische“ Mus-
ter von Lebenslagen der Menschen in einem Stadtteil, die so auch in anderen Stadtteilen auf-
treten können. Um einen Überblick über die unterschiedlichen Kombinationen der Lebensla-
gen zu erhalten, können Stadtteile mit sogenannten Clusteranalysen typisiert werden (Heintze 
2019). Dabei werden Merkmale ausgewählt, anhand deren Ausprägung Stadtteile in Gruppen, 
den „Clustern“, zugeordnet werden. Stadtteile, die sich in mehreren Merkmalen ähneln, wer-
den demselben Cluster zugeordnet. 
4.3.1 Methodisches Vorgehen 
Für die vorliegende Typisierung wurde eine hierarchische Clusteranalyse148 (Wiedenbeck und 
Züll 2010) durchgeführt. Diese Methode hat gegenüber anderen Clusteranalysen den Vorteil, 
dass die Zahl der Cluster, die entstehen soll, nicht vorher festgelegt werden muss. Stattdessen 
kann eine geeignete Anzahl von Clustern nach der Analyse anhand unterschiedlicher Kriterien 
festgelegt werden.  
Für jeden Lebenslagenbereich wurde ein Merkmal als Indikator ausgewählt, da s die Lebens-
lage im Stadtteil umfassend darstellt. Verwendet wurden sowohl Prozessdaten aus der amtli-
chen Statistik wie auch Daten aus der „Leben in Köln“-Umfrage 2016 (Tab. 43):  
Die Erwerbsbeteiligung im Stadtteil wurde durch den Anteil der arbeitslos gemeldeten Bevöl-
kerung im Stadtteil abgebildet.  
Der materielle Lebensstandard wurde durch den Anteil der Bevölkerung repräsentiert, der von 
Armut bedroht ist (Armutsrisikoquote).  
Die Anteile der Übergänge auf ein Gymnasium an allen Ü bergängen von Schülerinnen und 
Schülern am Wohnort wurden als Indikator des Lebenslagenbereichs Bildung149 verwendet.  
Die gesellschaftliche und politische Einbindung der Bevölkerung in den Stadtteilen wurde 
durch die Wahlbeteiligung an der letzten Bundestagswahl 2017 dargestellt.  
Zur Abbildung der Gesundheit wurde der Anteil der Befragten verwendet, der die eigene Ge-
sundheit mit „sehr schlecht“ oder „eher schlecht“ einschätzte.  
Der Anteil der Befragten, der mit seinem Stadtteil „sehr zufrieden“ oder „zufrieden“ war, steht 
als Indikator für den Lebenslagenbereich Wohnen und Umwelt.  
 
148  Es wurde eine hierarchische Clusteranalyse mit z -standardisierten Variablen durchgeführt, bei dem das 
Ward-Verfahren zur Clusterbildung verwendet wurde. Da alle Merkmale Anteile der Bevölkerung oder der 
Haushalte im Stadtteil darstellen, konnten e uklidische Distanzen zur Bestimmung der Ähnlichkeit bzw. 
Unähnlichkeit verwendet werden. Um die geeignete Anzahl von Clustern zu ermitteln, wurde der durch -
schnittliche Silhouettenkoeffizient der Cluster betrachtet. 
149  Da in zehn Stadtteilen keine Übergangsquoten verfügbar waren, wurden für diese Stadtteile die Gymnasial-
übergangsquoten anhand anderer Merkmale der Stadtteile (u.a. Anteile der SGB II -Beziehende und Anteil 
der Kinder mit Teilnahme an den U8-Vorsorgeuntersuchungen) mittels eines Strukturgleichungsmodells mit 
der Full -Information Maximum Likelihood -Methode geschätzt. (Enders 2010). Als Hinweis auf die Güte 
dieser Schätzwerte dienen die Schätzungen für die Stadtteile, bei denen die Angaben vorhanden waren. 
Die Schätzwerte wichen nicht vom Mittel wert der tatsächlichen Verteilung ab, und auch die Standard -
abweichung wurde nur um einen Prozentpunkt unterschätzt. Weiterhin bildet die Gymnasialübergangsquote 
nicht den Gymnasialzweig an Gesamtschulen ab. Ein Vergleich mit den Quoten der Gymnasial empfeh-
lungen hat ergeben, dass beide Indikatoren weitgehend ergebnisgleich sind. Weitere Indikatoren wie die 
Zahl der Haupt- und Förderschüler sind nicht geeignet, da deren Zahl zu klein ist.

Kölner Lebenslagenbericht 2020 
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292 
Als Hinweis auf die soziale Einbindung wurde der Anteil der Einpersonenhaushalte an allen 
Haushalten verwendet. 
Tab. 43 In der Clusteranalyse verwendete Indikatoren nach Lebenslagenbereichen 
 
Quelle: ISG 2019 
Zur Berücksichtigung der Lebensphasen wurde zusätzlich der Anteil der Bevölkerung unter 18 
Jahren als Merkmal für die Cluster bildung aufgenommen. Bei der Clusteranalyse wurde auf 
die Verwendung des Merkmals „Bevölkerung mit Migrationshintergrund“ als weitere Differen-
zierung verzichtet. Würde man den Anteil der Bevölkerung mit Migrationshintergrund in die 
Clusteranalyse aufnehmen, so würde diese maßgeblich die Gruppierung der Stadtteile bestim-
men und die anderen Merkmale in den Hintergrund treten lassen. Der Migrationshintergrund 
ist jedoch weiterhin als Merkmal in den Ergebnisdarstellungen zur Beschreibung der Cluster 
mit aufgeführt.  
4.3.2 Vier Lebenslagentypen der Stadtteile 
Eine optimale Lösung ergab sich für vier Cluster, die es ermöglichen, dass die unterschiedli-
chen Lebenslagen in den Stadtteilen differenziert beschrieben werden können. Die Namen der 
Stadtteile, die sich in einem gemeinsamen Cluster befinden, sind in Abb. 140 zusammen auf-
geführt. Am größten ist das zweite Cluster mit 38 Stadtteilen. Danach folgt das vierte Cluster  
mit 25 Stadtteilen, das erste Cluster besteht aus 16 Stadtteilen und das dritte Cluster aus 7 
Stadtteilen. 
Lebenslagenbereich Merkmal/Indikator
Erwerbsbeteiligung Arbeitslosigkeit/Arbeitslosenquote
Materieller Lebensstandard Armut/Armutsrisikoquote
Bildung Zugang zu höherer Bildung/Übergangsquote Gymnasium
Gesellschaftliche und politische 
Einbindung
Wahlbeteiligung bei Bundestagswahl/ Anteil der Wahlberechtigten, die 
an der letzten Bundestagswahl teilgenommen haben
Gesundheit Subjektiver Gesundheitszustand/Anteil der Personen, die die eigene 
Gesundheit als sehr schlecht oder eher schlecht einschätzt
Wohnen und Umwelt Wohnzufriedenheit/Anteil der Personen, die mit dem Stadtteil 
zufrieden ist 
Soziale Einbindung Einbindung in Familie/Anteil der Einpersonenhaushalte

Kölner Lebenslagenbericht 2020 
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293 
Abb. 140 Vier Cluster der Stadt Köln nach Stadtteilen 
 
Quelle: Stadt Köln - Amt für Stadtentwicklung und Statistik - Statistisches Informationssystem, Berechnung des ISG 2019 
Die Merkmalsausprägungen, anhand derer die Clusteranalyse durchgeführt wurde, sind in 
Tab. 44 für die einzelnen Cluster aufgelistet. 
Tab. 44 Indikatoren der Clusteranalyse 
 
Quelle: Stadt Köln - Amt für Stadtentwicklung und Statistik - Statistisches Informationssystem, Berechnung des ISG 2019 
M SD M SD M SD M SD M SD
Anteil der unter 18-Jährigen 20 3 18 2 10 2 17 3 17 3
Anteil der Menschen mit sehr oder eher 
schlechtem Gesundheitszustand 10 3 9 4 5 2 4 2 8 4
Anteil der Gymnasialübergänge an den 
Grundschulen im Stadtteil 27 8 42 10 52 15 70 12 48 19
Arbeitslosenquote 14 3 8 2 6 1 4 1 8 4
Anteil der von Armut bedrohten 
Bevölkerung 39 11 21 6 19 3 13 5 22 11
Anteil der Einpersonenhaushalte 41 9 41 6 65 5 45 10 44 10
Wahlbeteiligung bei der letzten 
Bundestagswahl 61 6 73 4 80 3 82 3 74 9
Anteil der Befragten, die (sehr) 
zufrieden mit ihrem Stadtteil sind 38 12 64 12 77 6 83 11 65 19
Anteil der Bevölkerung mit 
Migrationshintergrund 61 11 38 10 32 3 27 6 39 15
alle Stadtteile
(n = 86)
Cluster 1
(n = 16)
Cluster 2
(n = 38)
Cluster 4
(n = 25)
Cluster 3
(n = 7)

Kölner Lebenslagenbericht 2020 
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294 
Für jedes Cluster werden in einer Spalte die Mittelwerte (M für engl. „mean“) und in einer wei-
teren Spalte die Standardabweichung vom Mittelwert (SD für engl. „standard deviation“) ange-
zeigt. Der Mittelwert soll darstellen, was ein „typischer“ Wert für einen Stadtteil sein könnte, 
während die Standardabweichungen zeigen, ob sich alle Stadtteile in einem Cluster hinsicht-
lich des Merkmals stärker ähneln oder es auch größere Unterschiede innerhalb der Cluster 
gibt. In der letzten Spalte der Tabelle sind alle Merkmale noch einmal im Durchschnitt aller 
Stadtteile angezeigt. Mithilfe dieser Betrachtung ist es möglich, die Cluster inhaltlich zu inter-
pretieren und dieser Interpretation entsprechend zu benennen. 
In der folgenden Betrachtung ist zu beachten, dass es sich um Merkmale auf der Stadtteil-
ebene handelt. Das bedeutet er stens, dass die Mittelwerte über alle Stadtteile nicht den Ge-
samtwerten für die Stadt Köln in den vorherigen Kapiteln entsprechen, da sie nicht als Mittel-
werte von Personen, sondern von Stadtteilen gebildet wurden. Zweitens können aus der ge-
meinsamen Betrachtung der Merkmale keine Rückschlüsse auf Zusammenhänge von Merk-
malen auf der Ebene der in den Stadtteilen ansässigen Bevölkerung gezogen werden (Kirch-
mayr und Koch 2011). Eine hohe Arbeitslosenquote und eine niedrige Zufriedenheit mit dem 
Stadtteil bedeuten beispielsweise nicht, dass Arbeitslose unzufrieden mit dem Stadtteil sind, 
auch wenn dies zutreffen könnte. Insofern stellt die folgende Beschreibung der Lebenslagen 
in den Stadtteilen ein gemeinsames Auftreten von unterschiedlichen Ausprägungen der Le-
benslage für unterschiedliche Einwohnerinnen und Einwohner dar, die sich überschneiden 
können, es aber nicht notwendigerweise müssen. Drittens können durch die Betrachtung auf 
Stadtteilebene Unterschiede innerhalb der Stadtteile nicht gezeigt werden. 
Die Stadtteile im Cluster 1 haben im Durchschnitt eine Arbeitslosenquote von 14%. Der Anteil 
der von Armut bedrohten Bevölkerung liegt bei 39%, die Wahlbeteiligung bei der Bundestags-
wahl liegt bei durchschnittlich 61%. Mit ihrem Stadtteil zufrieden bzw. sehr zufrieden sind nur 
38%. Der Anteil der Befragten, der seinen Gesundheitszustand mit „sehr schlecht“ oder „eher 
schlecht“ beschreibt, beträgt 10%. Die durchschnittliche Gymnasialübergangsquote liegt bei 
27%. Der Anteil der unter 18-Jährigen ist mit 20% leicht überdurchschnittlich. Es sind vor allem 
die Indikatoren „Anteil der Befragten, die sehr zufrieden mit ihrem Stadtteil sind“ und der „Anteil 
der von Armut bedrohten Bevölkerung“, die stärker zwischen den Stadtteilen variieren. Das 
Cluster 1 zeichnet sich a lso durch einen geringen materiellen Lebensstandard und geringe 
Erwerbsbeteiligung wie auch geringe Bildungschancen, einer selbsteingeschätzt weniger ge-
sunden Bevölkerung, eine niedrige Wohn- und Umgebungsqualität (aus Sicht der Befragten), 
eine niedrige politische Partizipation und einen leicht erhöhten Anteil an Kindern und Jugend-
lichen aus. Aufgrund der darin erkennbaren Belastungen werden die Stadtteile in diesem Clus-
ter als „Stadtteile mit potenziell erhöhten Problemlagen“ über mehrere Lebenslagenberei che 
beschrieben. Der Anteil der Bevölkerung mit Migrationshintergrund liegt in diesen Stadtteilen 
im Mittel bei 61%, wobei dieser Anteil im Mittel um 11 Prozentpunkte variiert. Der Anteil der 
Menschen mit Migrationshintergrund ist in diesen Stadtteilen damit ebenfalls stark überdurch-
schnittlich. 
Die Werte des Clusters 2 liegen am nächsten an den Mittelwerten der Indikatoren für die Stadt 
insgesamt. Dies ist einerseits darin begründet, dass dieses Cluster am größten ist und die 
Mittelwerte der Indikatoren somit am meisten beeinflusst. Andererseits zeigt dies aber auch, 
dass die darin enthaltenen Stadtteile am ehesten dem Durchschnitt der Kölner Stadtteile ent-
sprechen. Neben einer mit 42% etwas geringeren Gymnasialübergangsquote zeichnet sich 
das Cluster 2 weiterhin dadurch aus, dass der Anteil an Einpersonenhaushalten etwas unter-
durchschnittlich ist (41%). Insgesamt kann bei diesem Cluster jedoch von „durchschnittlichen 
Stadtteilen“ gesprochen werden. Cluster 3 ist hingegen durch eine hohe Zufriedenheit mit dem 
Stadtteil - 77% aller Befragten sind sehr zufrieden - und eine hohe Wahlbeteiligung von 80%

Kölner Lebenslagenbericht 2020 
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295 
gekennzeichnet. Die Arbeitslosigkeit ist mit 6% ebenfalls eher niedrig, genauso wie der Anteil 
der von Armut bedrohten Bevölkerung mit 19% leicht unterdurchschnittlich ist. Bemerkenswert 
ist, dass der Anteil der unter 18-Jährigen mit 10% in diesen Stadtteilen am niedrigsten ist und 
dass der Anteil der Einpersonenhaushalte an allen Haushalten mit 65% im Vergleich zum Mit-
telwert aller Stadtteile 21 Prozentpunkte höher ist. Innerhalb des Clusters sind sich die Stadt-
teile in den meisten Merkmalen überwiegend ähnlich mit Ausnahme der Gymnasialübergangs-
quoten, die im Mittel mit 15 Prozentpunkten etwas stärker variieren. Die Stadtteile dieses Clus-
ters können als in mehreren Lebenslagenbereichen „gut aufgestellte Stadtteile mit vielen Ein-
personenhaushalten“ bezeichnet werden. Der Anteil der Bevölkerung mit Migrationshinter-
grund liegt bei 32% und ist somit leicht unterdurchschnittlich. 
Das Cluster 4 zeichnet sich durch einen hohen materiellen Lebensstandard, eine hohe Er-
werbsbeteiligung, hohe Bildungschancen, eine hohe politische Partizipation, eine selbsteinge-
schätzt gesunde Bevölkerung sowie eine hohe Wohn - und Umgebungsqualität aus. Unter-
schiede zwischen den Stadtteilen gibt es vor allem bezüglich der Zufriedenheit mit dem eige-
nen Stadtteil, des Anteils der Einpersonenhaushalte und der Gymnasialübergangsquote. Die 
durchschnittliche Gymnasialübergangsquote dieses Clusters liegt mit 70% deutlich über der 
der übrigen Cluster, w ährend die Arbeitslosenquote (4%), der Anteil der Bevölkerung mit ei-
nem schlechten Gesundheitszustand (4%) sowie der Anteil der von Armut bedrohten Bevöl-
kerung (13%) nur etwa halb so hoch sind wie der Durchschnitt über alle Stadtteile. Die Stadt-
teile in diesem Cluster können demnach als in mehreren Bereichen der Lebenslage „sehr gut 
aufgestellte Stadtteile“ bezeichnet werden. Der Anteil der Bevölkerung mit Migrationshinter-
grund ist in diesen Stadtteilen mit 27% ebenfalls unterdurchschnittlich.  
4.3.3 Räumliche Verteilung der vier Lebenslagentypen 
In Abb. 141 ist die räumliche Verteilung der Stadtteile in Zuordnung zu den unterschiedlichen 
Clustern als Karte dargestellt. Die Stadtteile sind je nach Zugehörigkeit zu einem Cluster ein-
gefärbt. In der Karte ist erkennbar, dass Stadtteile der unterschiedlichen Cluster auch räumli-
che Merkmale teilen. So sind alle „gut aufgestellten Stadtteile mit vielen Einpersonenhaushal-
ten“ in der Innenstadt oder grenzen an die Innenstadt an. Mit Ausnahme von Deutz - einem 
Stadtteil des Bezirks Innenstadt - befinden sich alle hierzu gehörenden Stadtteile auch links-
rheinisch. Ähnlich verhält es sich mit den „sehr gut aufgestellten St adtteilen“, welche sich bis 
auf die Stadtteile Dellbrück, Elsdorf, Langel, Libur und Westhoven ebenfalls alle linksrheinisch 
befinden. Dagegen befinden sich elf von 16 Stadtteilen mit in mehreren Lebenslagenbereichen 
„potenziell stark erhöhten Problemlagen“ in den rechtsrheinischen Bezirken und dort entweder 
angrenzend an die oder in mittlerer Distanz zur Innenstadt.  
Die „durchschnittlichen Stadtteile“ verteilen sich stärker über die gesamte Stadt, wobei auch 
hier mehr Stadtteile rechtsrheinisch oder im Kölner Norden zu finden sind als im Kölner Süd-
westen.

Kölner Lebenslagenbericht 2020 
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296 
Abb. 141 Stadtteile unterteilt nach Clustern 
 
Quelle: Stadt Köln - Amt für Stadtentwicklung und Statistik - Statistisches Informationssystem, Berechnung des ISG 2019 
Die Betrachtung von Abb. 141 legt zudem nahe, dass Menschen in unterschiedlichen Lebens-
phasen sich auch räumlich in einer Stadt etwas unterschiedlich verteilen. Familien mit Kindern 
und Jugendlichen sind seltener im Zentrum und vermehrt in den weiter außen liegenden Stadt-
teilen zu finden. Ebenfalls hervorzuheben ist, dass sich die Stadtteile der Cluster mit höheren 
Anteilen der von Armut bedrohten Bevölkerung und höherer Arbeitslosigkeit dort find en, wo 
die Quadratmetermietpreise eher niedrig sind (vgl. Abb. 123).

Kölner Lebenslagenbericht 2020 
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297 
4.3.4 Zusammenfassung 
Unterschiedliche Lebensbedingungen in der Stadt 
Die Kölner Stadtteile können in vier Stadtteiltypen unterteilt werden. 16 Stadtteile gehören zu 
den Stadtteilen mit „potenziell stark erhöhten Problemlagen“, 38 Stadtteile können als „durch-
schnittliche Stadtteile“ bezeichnet werden, sieben Stadtteile sind „gut aufges tellte Stadtteile 
mit vielen Einpersonenhaushalten“ und 25 Stadtteile gehören zu den „sehr gut aufgestellten 
Stadtteilen“. 
Die Stadtteiltypen können räumlich verortet werden. So sind alle „gut aufgestellten Stadtteile 
mit vielen Einpersonenhaushalten“ in d er Innenstadt oder grenzen an die Innenstadt an. Mit 
Ausnahme von Deutz - einem Stadtteil des Bezirks Innenstadt - befinden sich alle gut aufge-
stellten Stadtteile auch linksrheinisch. Ähnlich verhält es sich mit den „sehr gut aufgestellten 
Stadtteilen“, welche sich bis auf wenige Ausnahmen ebenfalls alle linksrheinisch befinden.  
Erhöhte Problemlagen in 16 Stadtteilen  
Dagegen befinden sich elf von 16 Stadtteilen mit in mehreren Lebenslagenbereichen „poten-
ziell stark erhöhten Problemlagen“ in den rechtsrhei nischen Bezirken und dort entweder an-
grenzend an die oder in mittlerer Distanz zur Innenstadt. Die „durchschnittlichen Stadtteile“ 
verteilen sich stärker über die gesamte Stadt, wobei auch hier mehr Stadtteile rechtsrheinisch 
oder im Kölner Norden zu finden sind als im Kölner Südwesten. 
Die Analyse zeigt weiterhin, dass Kinder und Jugendliche und somit Familien seltener im Zent-
rum und vermehrt in den weiter außen liegenden Stadtteilen wohnen.

Kölner Lebenslagenbericht 2020 
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298 
4.4 Stadtteile mit erhöhten Problem- und Bedarfslagen 
Die kleinräu mige Betrachtung von ausgewählten Indikatoren über das Kölner Stadtgebiet 
zeigt: Es gibt eine räumlich ungleiche Verteilung der Bevölkerung mit belasteten Lebenslagen. 
Dabei ist die Konzentration bestimmter Bevölkerungsgruppen in den gleichen Wohngebieten 
ein typisches Merkmal von Großstädten. Problematisch wird diese Entwicklung, wenn sich 
soziale Ungleichheitsfaktoren in einzelnen Räumen ballen, die dann als „Brennpunkte“ defi-
niert werden. Zudem ist es ein Problem, wenn Menschen aufgrund ihrer sozialen (E inkom-
mens-)Situation und selektiven Wohnungsmarktmechanismen kaum Auswahlmöglichkeiten 
ihres Wohnortes haben. Anhand der Typisierung von Stadtteilen in Kap. 4.3 konnten, neben 
weiteren Typen, auch 16 Stadtteile mit potenziell erhöhten Problem- und Bedarfslagen ausge-
macht werden. Hierzu zählen die rechtsrheinischen Stadtteile Mülheim, Buchheim, Buchforst, 
Gremberghoven, Humboldt/Gremberg, Höhenberg, Kalk, Ostheim, Neubrück, Vingst, Finken-
berg und auf der linken Rheinseite die Stadteile Chorweiler, Seeberg, Lindweiler und Bock-
lemünd/Mengenich im Norden sowie Meschenich im Süden der Stadt. Diesen Stadtteilen ist 
weiterhin gemeinsam, dass der Anteil der Kinder und Jugendli chen etwas höher ist als im 
Kölner Durchschnitt (vgl. Kap . 4.3). Die Formulierung, dass in diesen Stadtteilen bestimmte 
Problem- und Bedarfslagen „potenziell“ erhöht  vorkommen, bringt zum Ausdruck, dass die 
Herkunft aus einem dieser Stadtteile nicht immer mit einer entsprechenden Belastung gleich-
zusetzen ist, aber vergleichsweise größere Personenkreise sind dort von diesen Problemen 
betroffen bzw. weisen einen entsprechenden Unterstützungsbedarf auf. Aus dem Zusammen-
wirken bzw. der Kumulation mehrerer Belastungsfaktoren in diesen Räumen lässt sich ein 
Handlungsbedarf ableiten, an dem ein auf den Lebenslagenbericht aufbauendes Handlungs-
konzept der Stadt Köln ansetzen kann.  
Im Folgenden werden anhand von Stadtteilindikatoren, die auf Basis dieses Berichts ausge-
wählt wurden, einzelne Stadtteilprofile erstellt, die das Ausmaß der sozialen Ungleichheit in 
diesen Kölner Stadtteilen deutlich machen sollen. Tab. 45 enthält sowohl die ausgewählten 
Stadtteilindikatoren, die dabei Verwendung finden, als auch weitere Indikatoren, die teilweise 
in dieser Form noch nicht für die Kölner Stadtteile vorliegen, deren Einbeziehung in die stadt-
teilspezifische Analyse in Zukunft aber wünschenswert wäre.

Kölner Lebenslagenbericht 2020 
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299 
Tab. 45  Stadtteilindikatoren nach Lebenslagebereichen 
 
Quelle: ISG 2019 
Bei der Auswahl dieser Indikatoren wurde darauf geachtet, dass erstens möglichst für jeden 
Lebenslagenbereich Indikatoren dargestellt werden, zweitens nur jene Indikatoren herange-
zogen werden, die einen starken Zusammenhang mit der sozialen Lage der Wohnbevölkerung 
aufweisen und drittens die Indikatoren aus der amtlichen Statistik stammen, wodurch sowohl 
eine ausreichend hohe Fallzahl zugrunde liegt als auch eine regelmäßige und dauerhafte Ver-
fügbarkeit garantiert wird. Viertens müssen die Indikatoren Aussagen zur Bevölkerung auf der 
Ebene der Stadtteile ermöglichen, so kann z.B. für den Lebenslagenbereich Bildung nicht die 
Quote der Personen ohne Schulabschluss herangezogen werden, da diese Daten nur nach 
Schulstandort und nicht nach Wohnort zur Verfügung s tehen. Weiterhin sind die verschiede-
nen Formen der weiterführenden Schulen ungleich über die Stadt verteilt und werden auch 
von Jugendlichen aus angrenzenden Stadtteilen besucht.  
Die hier verwendeten Stadtteilindikatoren wurden nach anderen Kriterien ausg ewählt als die 
in den Kapiteln 4.2 und 4.3 verwendeten Kernindikatoren, daher überschneiden sie sich mit 
Bereich / Phase Merkmal / Indikator verwendet angestrebt
Einwohnerinnen und EinwohnerGesamt, unter 18 J., ab 80 J. X
Anteil Migrationshintergrund Gesamt und unter 18 J. X
Anteil der Teilnahme an U8-Vorsorgeuntersuchung X
Anteil der Kinder mit Übergewicht X
Zahngesundheit X
Junges Erwachsenenalter Psychische Belastungen - Drogenproblematik X
Mittleres Erwachsenenalter Gesundheitsprävention X
Seniorenalter Hilfe zur Pflege X
U3 Versorgungsquote X
Sprachkenntnisse X
Ganztagsbetreuung Grundschule X
Übergang zum Gymnasium X
Gymnasialempfehlungen X
Ganztagsbetreuung Sek I X
BuT X
kein Abschluss X
Zufriedenheit mit Bildungsmöglichkeiten X
Kindheit und Jugend SGB II-Quote U15 X
SGB II-Quote U 25 Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit X
SGB II-Quote U 25 Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit X
Junges / mittleres 
Erwachsenenalter
SGB II-Quote
X
Seniorenalter Grundsicherung im Alter X
Arbeitslosenquote X
Arbeitslosenquote U25 X
Unterbeschäftigung X
Haushalte mit Kindern X
Alleinerziehendenhaushalte X
Hilfen zur Erziehung X
Anteil der alleinlebenden Seniorinnen und Senioren X
Wahlbeteiligung an Bundestagswahl X
Ehrenamtliches Engagement X
Wohnzufriedenheit X
Wohndichte - Anzahl Personen pro Adresse X
geförderter Wohnungsbau X
Erwachsenenalter
alle 
Demografie
Gesundheit
Bildung
Materieller Lebensstandard
Erwerbsbeteiligung
Soziale Einbindung
Kulturelle / politische Einbindung
Wohnsituation
Kindheit und Jugend
Kindheit und Jugend
Junges Erwachsenenalter
Junges / mittleres 
Erwachsenenalter

Kölner Lebenslagenbericht 2020 
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300 
diesen nur teilweise. 150 Tab. 46 stellt die Daten zu einigen zentralen Stadtteilindikatoren zu-
sammenfassend dar, wobei die dunkelrot gefärbten Werte stark vom Durchschnitt abweichen 
und damit stark ausgeprägte Problemlagen anzeigen.151  
Tab. 46  Kernindikatoren nach Stadtteilen und für Köln insgesamt, 2018 
 
Quelle:  Stadt Köln – Amt für Stadtentwicklung und Statistik – Statistisches Informationssystem 
Anm.:  Die Wahlbeteiligung bezieht sich auf die Bundestagswahl 2017 
Eine Verteilung der statistischen Ergebnisse zu dieser Indikatorenauswahl über alle Stadtteile 
zeigt Abb. 142. Dabei sind die Kategorien „positive“ bzw. „negative“ Abweichung vom Durch-
schnitt nicht im mathematischen Sinne, sondern im normativen Sinne zu verstehen: So ist z.B. 
eine „stark negativ“ abweichende Arbeitslosenquote als besonders problematische Quote, d.h. 
als besonders hohe Quote zu verstehen. 
Im Folgenden werden für die genannten 16 Stadtteile einzelne Profile erstellt, in denen Belas-
tungsfaktoren im Zusammenhang dargestellt werden. Diese Stadtteilprofile werden um weitere 
Indikatoren ergänzt, die nicht alle der oben genannten Kriterien erfüllen müssen, aber dennoch 
instruktiv sind und weitere Facetten der Lebenslagen in den Stadtteilen abbilden. Dazu gehö-
ren die Einwohnerdichte, die Teilnahme an allen acht Vorsorgeuntersuchungen in der frühen 
Kindheit (Mittelwert der Einschulungsjahrgänge 2016 bis 2018) , der Anteil übergewichtiger 
Kinder (Mittelwert der Einschulungsjahrgänge 2016 bis 2018), der Anteil der unter dreijährigen 
Kinder, für die ein Betreuungsplatz zur Verfügung steht, die Gymnasialempfehlungen zur wei-
terführenden Schulform, die auch durch einen Wechsel an eine Gesamtschule umgesetzt wer-
den können (2018/19) in Ergänzung zu den Gymnasialübergängen sowie der Bezug von 
Grundsicherung im Alter. Dabei werden die aktuellen Zahlen, denen aus dem Jahr 2013 ent-
gegengestellt, um Veränderungen feststellen zu können.152 
 
150  Aufgrund dieser Kriterien und weiterer methodischer Unterschiede weicht die Indikatorenauswahl in diesem 
Kapitel von der in der Segregationsanalyse (Kap. 4.2) und der Clusteranalyse (Kap. 4.3) leicht ab. 
151  Rot=starke negative Abweichung vom Durchschnitt, hellrot=leichte negative Abweichung vom Durchschnitt, 
gelb=durchschnittlicher Wert, hellblau=leichte positive Abweichung vom Durchschnitt,  blau=starke positive 
Abweichung vom Durchschnitt 
152  Weitere Informationen zum Thema Entwicklungstypen des Monitoring Stadtentwicklung der Stadt Köln 
unter: https://ratsinformation.stadt-koeln.de/getfile.asp?id=667434&type=do& 
Allein-
erziehenden-
HH
Gymnasial-
übergänge
Arbeitslosen-
quote SGB II-Quote Wahl-
beteiligung
Geförderter 
Wohnraum
Mülheim 27% 34% 12% 23% 67% 7%
Buchheim 25% 36% 11% 23% 66% 11%
Buchforst 32% 34% 13% 24% 62% 11%
Gremberghoven 22% 33% 15% 29% 56% 0%
Humboldt/Gremberg 26% 26% 12% 23% 64% 6%
Höhenberg 28% 21% 13% 25% 61% 8%
Kalk 28% 28% 14% 27% 62% 13%
Ostheim 25% 33% 15% 29% 62% 27%
Neubrück 24% 34% 13% 28% 63% 13%
Vingst 31% 25% 14% 28% 53% 28%
Finkenberg 21% 15% 18% 44% 58% 12%
Chorweiler 32% 19% 16% 38% 46% 78%
Seeberg 27% 32% 12% 29% 60% 18%
Lindweiler 31% 35% 14% 23% 63% 19%
Bocklemünd/Mengenich 30% 17% 12% 28% 66% 22%
Meschenich 18% 30% 14% 30% 65% 2%
Köln insgesamt 23% 48% 8% 11% 76% 7%

Kölner Lebenslagenbericht 2020 
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301 
Abb. 142 Ergebnisse zu den Kernindikatoren nach Stadtteilen, 2018 
 
Quelle: Stadt Köln – Amt für Stadtentwicklung und Statistik – Statistisches Informationssystem

Kölner Lebenslagenbericht 2020 
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302 
Die Beschreibung der 16 Stadtteile mit potenziell erhöhten Problemlagen beginnt mit der Be-
völkerungsstruktur im jeweiligen Stadtteil. Anschließend werden die Indikatoren zur Familien-
form, zur Gesundheitsprävention und Betreuung von Kindern sowie zur schulischen Bildung 
dargestellt. Weitere Indikatoren sind Arbeitslosigkeit, Angewiesenheit auf Leistungen der Min-
destsicherung sowie die Wahlbeteiligung. 
Für die einzelnen Stadtteile werden in den folgenden Abschnitten jeweils die zentralen Ergeb-
nisse im Zeitvergleich und im Vergleich zum städtischen Durchschnitt tabellarisch zusammen-
gefasst. Für diese Tabellen gelten folgende Hinweise: Für die U8 -Teilnahme sowie für den 
Anteil der Kinder mit Übergewicht liegen f ür 2013 keine Dreijahresmittelwerte vor. Die U3 -
Versorgungsquote bezieht privat-gewerbliche Kitas nicht mit ein. Die Struktur der SGB II-Daten 
wurde mit der Zeitscheibe 2018 seitens der Bundesagentur für Arbeit geändert ; aus diesem 
Grund sind kleinräumige Vergleiche zu f rüheren Zeitscheiben für einige SGB II -Indikatoren 
nicht möglich. Die aktuelle Wahlbeteiligung bezieht sich auf die Bundestagswahl 2017. 
4.4.1 Stadtbezirk Mülheim 
Mülheim 
 
Das rechtsrheinische Mülheim ist mit 42.749 Einwohnerinnen und Einwohnern bzw. 4% der 
Gesamtbevölkerung Kölns der bevölkerungsstärkste Stadtteil. 53 % der Bewohn erinnen und 
Bewohner Mülheims haben einen Migrationshintergrund, dies ist gemessen am Kölner Durch-
schnitt von 39% leicht überdurchschnittlich. Betrachtet man nur den Bevölkerungsanteil unter 
18 Jahren, haben 71 % einen Migrationshintergrund, was leicht überdurchschnittlich ist. Zum 
Vergleich: im gesamten Kölner Stadtgebiet beträgt dieser Anteil bei den unter 18-Jährigen 
51%. Im Stadtteil Mülheim sind rund 4% (3,9%) der Bevölkerung 80 Jahre und älter, was leicht 
unter dem stadtweiten Durchschnitt von rund 5% (5,2%) liegt. Im Jahr 2013 sind die Mülheimer 
Zahlen im Vergleich zu den Werten in Köln insgesamt ähnlich.  
Wohnen: Im Stadtteil Mülheim sind durchschnittlich 12,5 Personen je Adresse gemeldet, damit 
liegt es auf Platz 14 der Kölner Stadtteile mit der höchsten Einwohnerdichte.  
Indikator
2018 2013 2018 2013
Einwohnerinnen und Einwohner 42.749 41.711 1.089.984 1.044.070
davon über 80 Jahre 4% 4% 5% 4%
davon mit Migrationshintergrund 53% 50% 39% 34%
Anteil U18-Jähriger mit Migrationshintergrund 71% 67% 51% 46%
Personen je Adresse 12,5 12,2 7,8 7,6
geförderter Wohnraum 7% 9% 7% 7%
Alleinerziehenden-Haushalte 27% 28% 23% 24%
Teilnahme U8-Früherkennungsuntersuchung 93% - 95% -
Anteil der Kinder mit Übergewicht 13% - 11% -
Versorgungsquote U3 29% 33% 40% 37%
Gymnasialübergänge 34% 36% 48% 49%
Gymnasialempfehlungen 33% 32% 43% 46%
Arbeitslosenquote 12% 17% 7% 9%
SGB II-Quote 23% 23% 13% 13%
SGB II-Quote unter 25-Jährige Deutsche 22% - 13% 14%
SGB II-Quote unter 25-Jähriger Ausländer/innen 45% - 37% 32%
Kinder unter 15 Jahren in SGB II-Bezugshaushalten 36% - 21% 22%
Leistungen zur Grundsicherung im Alter 13% 11% 8% 7%
Wahlbeteiligung 67% 63% 76% 72%
Mülheim Köln

Kölner Lebenslagenbericht 2020 
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303 
Im Hinblick auf den geförderten Wohnraum liegt Mülheim mit 7% etwa im städtischen Durch-
schnitt (9%). Bei diesem Indikator ist somit keine starke Ungleichheit zwischen Mülheim und 
der Stadt Köln auszumachen. Große Änderungen sind im Vergleich zu den Werten im Jahr 
2013 nicht auszumachen. 
Familienformen: Alleinerziehende sind in mehrerer Hinsicht stärker belastet als Famil ien mit 
zwei Erwachsenen: Eine Aufteilung der Familienarbeit und wechselseitige soziale Unterstüt-
zung ist schwieriger als bei Paarfamilien, und die ökonomischen Ressourcen sind stärker ein-
geschränkt. Der Anteil der Alleinerziehendenhaushalte liegt in Mülhe im mit 27% leicht über 
dem Kölner Durchschnitt von 23% aller Familien mit Kindern.  Im Jahr 2013 war die Abwei-
chung vom Kölner Durchschnitt ähnlich stark. 
Gesundheit: An den U8-Früherkennungsuntersuchungen für Kinder haben in Köln insgesamt 
95% der Kinder v ollständig teilgenommen. In Mülheim waren es knapp 9 3%, die Quote liegt 
also nur knapp unter dem stadtweiten Durchschnitt. Zwischen 2016 und 2018 hatten im Mit-
telwert 13% der Kinder in Mülheim Übergewicht. Im gesamten Kölner Stadtgebiert waren es 
vergleichsweise nur 11% aller Kinder.   
Betreuung und Bildung: Bezüglich der Betreuung von Kindern unter drei Jahren weist Mülheim 
eine leicht schlechtere Versorgungsquote als im städtischen Durchschnitt auf. In Mülheim gibt 
es 2018 für knapp 29% der unter dreijähr igen Kinder einen Platz in Kitas oder Kindertages-
pflege, mit Blick auf das gesamte Stadtgebiet Kölns sind es 40%. Die Versorgungsquote Mül-
heims hat sich damit im Vergleich zum Jahr 2013 verschlechtert. Damals lag diese noch bei 
33% und entsprach damit in etwa dem Kölner Durchschnitt. 
Der Anteil der Schülerinnen und Schüler, die nach der Grundschule auf ein Gymnasium wech-
seln, beträgt in Mülheim 34% und liegt damit um ein Drittel und damit leicht unter dem städti-
schen Durchschnitt von 48%. Dieser Unterschied wird abgeschwächt, wenn man die Gymna-
sialempfehlungen vergleicht, die auch durch den Wechsel in den Gymnasialzweig einer Ge-
samtschule umgesetzt werden können: Der durchschnittliche Anteil der Gymnasialempfehlun-
gen an allen Empfehlungen für weiterführende Schulen beträgt in Mülheim 33%. Dieser Anteil 
liegt in etwa im Kölner Durchschnitt von 43% und ist von allen in diesem Kapitel betrachteten 
Stadtteilen mit potenziell erhöhten Problemlagen der höchste Wert.  Verglichen mit dem Jahr 
2013 gab es kaum Verbesserung bei den Gymnasialempfehlungen. Damals war der Wert mit 
32% noch leicht unterdurchschnittlich. 
Arbeit und Einkommen: Die Arbeitslosenquote beträgt in Mülheim 12% und liegt damit eben-
falls leicht über dem Kölner Durchschnitt von 7%, aber unter den hier näher betrachteten Stadt-
teilen im Mittelfeld. Im Jahr 2013 konnte noch mit 17% Arbeitslosen eine starke Abweichung 
vom Kölner Mittelwert verzeichnet werden. In dieser Hinsicht hat sich Mülheim positiv weiter-
entwickelt. Die SGB II-Quote mit 23% ist ebenfalls leicht überdurchschnittlich ( Kölner Mittel-
wert von 13%). Auch bei den unter 25-Jährigen ist die Quote der SGB II-Beziehenden mit 22% 
bei den Deutschen und 45% bei den Ausländerinnen und Ausländern leicht höher als im Kölner 
Durchschnitt (13% bzw. 37%). Allerdings weist Mülheim im Vergleich zu den hier beschriebe-
nen Stadtteilen die niedrigste Quote der unter 25-Jährigen Deutschen im SGB II-Leistungsbe-
zug auf. Leistungen zur Grundsicherung im Alter stehen hilfebedürftigen Menschen ab der 
Renteneintrittsgrenze zu. Im Stadtteil Mülheim bezogen 2018 13% der Seniorinnen und Seni-
oren Leistungen zur Grundsicherung im Alter, im gesamten Kölner Stadtgebiet waren es da-
gegen nur 8%. In Mülheim leben 36 % der Kinder unter 15 Jahren in SGB  II-Bedarfsgemein-
schaften, was leicht über dem Kölner Durchschnitt von 21% liegt. Im Vergleich zum Jahr 2013 
konnten bei den genannten Mindestsicherungsleistungen kaum Veränderungen bei den Mül-
heimer Zahlen verzeichnet werden.

Kölner Lebenslagenbericht 2020 
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304 
Gesellschaftliche Teilhabe: Die Beteiligung an der Bundestagswahl 2017 liegt in Mülheim mit 
67% leicht unter dem städtischen Durchschnitt von 76%. 
Fazit: Der Stadtteil Mülheim weist in fast allen Punkten leicht unterdurchschnittliche Werte auf. 
Einzig der Anteil der geförderten Mi etwohnungen und die Gymnasialempfehlungen liegen im 
Kölner Durchschnitt. Bei Letzterem ist auch eine positive Entwicklung im Vergleich zu den 
2013er Zahlen zu verzeichnen, ebenso wie bei der Arbeitslosenquote, die nun nicht mehr 
stark, sondern nur noch leicht vom Kölner Mittelwert abweicht. Bei der U3 Versorgungsquote 
ist hingegen eine negative Entwicklung seit 2013 zu beobachten. Während sich diese über die 
Jahre in Köln verbessert hat, ist sie in Mülheim von 33% auf 29% gesunken. Diese Entwicklung 
ist weiter zu beobachten. 
Buchheim 
 
Buchheim ist mit 13.016 Einwohnerinnen und Einwohnern deutlich kleiner als Mülheim. 54% 
der Bevölkerung in Buchheim haben einen Migrationshintergrund, von den unter 18-Jährigen 
sind es 70%. Diese Anteile liegen leicht über dem Kölner Durchschnitt. Außerdem sind rund 
5% (4,8%) der in Buchheim lebenden Menschen 80 Jahre und älter.   
Wohnen: Im Stadtteil Buchheim sind durchschnittlich 10,1 Personen je Adresse gemeldet, die-
ser Wert liegt etwas über dem städtischen Durchschnitt von 7,8 Personen.  
Der Anteil des geförderten Wohnraums beträgt hier 11% und liegt damit etwas über dem Köl-
ner Durchschnitt von 7%. 
Bei beiden Wohnindikatoren ist keine Änderung in Relation zum stadtweiten Wert seit dem 
Jahr 2013 zu beobachten. 
Familienformen: In Buchheim machen die Alleinerziehendenhaushalte einen Anteil von 2 5% 
aller Haushalte mit Kindern aus, was eine r leichten negativen Abweichung vom Kölner Wert  
mit 23% entspricht. Dieser Wert ist in Buchheim seit dem Jahr 2013 zwar um einen Prozent-
punkt gesunken, dennoch galt der 2013er Wert damals noch als durchschnittlich. 
Gesundheit: Die Teilnahmequote an den U8-Früherkennungsuntersuchungen für Kinder lag in 
Buchheim mit 96% im Kölner Durchschnitt. Der Anteil der Kinder, die an Übergewicht leiden 
Indikator
2018 2013 2018 2013
Einwohnerinnen und Einwohner 13.016 12.840 1.089.984 1.044.070
davon über 80 Jahre 5% 4% 5% 4%
davon mit Migrationshintergrund 54% 49% 39% 34%
Anteil U18-Jähriger mit Migrationshintergrund 70% 64% 51% 46%
Personen je Adresse 10,1 10,2 7,8 7,6
geförderter Wohnraum 11% 12% 7% 7%
Alleinerziehenden-Haushalte 25% 26% 23% 24%
Teilnahme U8-Früherkennungsuntersuchung 96% - 95% -
Anteil der Kinder mit Übergewicht 15% - 11% -
Versorgungsquote U3 23% 22% 40% 37%
Gymnasialübergänge 36% 34% 48% 49%
Gymnasialempfehlungen 32% 32% 43% 46%
Arbeitslosenquote 11% 16% 7% 9%
SGB II-Quote 23% 23% 13% 13%
SGB II-Quote unter 25-Jährige Deutsche 24% - 13% 14%
SGB II-Quote unter 25-Jähriger Ausländer/innen 46% - 37% 32%
Kinder unter 15 Jahren in SGB II Bezugshaushalten 36% - 21% 22%
Leistungen zur Grundsicherung im Alter 12% 10% 8% 7%
Wahlbeteiligung 66% 62% 76% 72%
Buchheim Köln

Kölner Lebenslagenbericht 2020 
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305 
lag jedoch zwischen 2016 und 2018  mit durchschnittlich 15% leicht über dem Stadtdurch-
schnitt. 
Betreuung und Bildung: Trotzdem ist die Quote der unter dreijährigen Kinder, die in Kita oder 
Kindertagespflege betreut werden können, in Buchheim mit nur knapp 23% leicht unterdurch-
schnittlich, nur Höhenberg, Finkenberg und Chorweiler liegen in dieser Auflistung noch darun-
ter. Auch die Gymnasialübergangsquote ist in Buchheim mit 36% im Vergleich mit dem stadt-
weiten Durchschnitt von 48% leicht unterdurchschnittlich. Gleiches gilt auch für die Quote der 
Gymnasialempfehlungen an allen Empfehlungen zu r weiterführenden Schule . Diese weicht 
mit 32% leicht vom Kölner Mittelwert (43%) ab. Seit dem Jahr 2013 gab es bei den Betreuungs- 
und Bildungsindikatoren keine Änderungen in den Abweichungen vom Kölner Mittelwert. 
Arbeit und Einkommen: Die Arbeitslosenquote in Buchheim beträgt 11% und liegt damit leicht 
über dem Kölner Durchschnitt von 7%. Die SGB II -Quote beträgt 2 3% gegenüber 1 3% im 
städtischen Durchschnitt. Bei den unter 25-Jährigen weist die SGB II-Quote mit 24% und bei 
den Ausländerinnen und Ausländern mit 46% ebenfalls eine leicht negative Abweichung vom 
Kölner Mittelwert auf . Auch der Anteil der Seniorinnen und Senioren, die Leistungen zur 
Grundsicherung im Alter beziehen, war in Buchheim mit 12% etwas höher als im Kölner Durch-
schnitt von 8%. In Buchheim leben 36% der Kinder unter 15 Jahren in SGB II-Bedarfsgemein-
schaften. Dieser Anteil ist im Kölner Vergleich leicht über dem Durchschnitt. Auch bei den 
Arbeits- und Einkommensindikatoren zeigen sich im Vergleich zu 2 013 keine großen Verän-
derungen. 
Gesellschaftliche Teilhabe: Die Wahlbeteiligung bei der Bundestagswahl 2017 betrug in Buch-
heim 66%, was leicht unter dem Kölner Durchschnitt lag. 
Fazit: Buchheim weicht, mit Ausnahme des Seniorenanteils und der Teilnahme an den Früh-
erkennungsuntersuchungen, die im durchschnittlichen Bereich liegen, fast immer leicht nega-
tiv vom städtischen Durchschnitt ab. Im Vergleich mit den in diesem Kapitel betrachteten Stadt-
teilen sticht Buchheim jedoch nicht stark hervor. Auch der Vergleich mit dem Jahr 2013 zeigt, 
dass die Zahlen relativ konstant sind. Weder hat eine starke Verbesserung, noch eine Ver-
schlechterung stattgefunden. In Zukunft ist zu überlegen, wie in Buchheim eine positive Ent-
wicklung angegangen werden kann.

Kölner Lebenslagenbericht 2020 
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306 
Buchforst 
 
Ebenso wie Buchheim und Mülheim zählt der Stadtteil Buchforst mit 7.531 Einwohnerinnen 
und Einwohnern zum Bezirk Mülheim. Mit 56% aller Einwohnerinnen und Einwohner Buch-
forsts, lebt hier ein größerer Anteil an Menschen mit Migrationshintergrund , der im Vergleich 
zum stadtweiten Durchschnitt stark erhöht ist und sich auch verglichen mit dem Wert im Jahr 
2013 erhöht hat . Bei der Bevölkerungsgruppe unter 18 Jahren leben in Buchforst 7 4% mit 
Migrationshintergrund, was leicht über dem Durchschnitt liegt . Außerdem sind durchschnittli-
che 5% der Bevölkerung in diesem Stadtteil über 80 Jahre alt.  
Wohnen: Buchforst gehört mit durchschnittlich 13 gemeldeten Personen pro Adresse zu den 
zehn Stadtteilen mit der höchsten Einwohnerdichte. 
Der Anteil des geförderten Wohnrau ms beträgt in Buchforst 11% gegenüber 7% im Kölner 
Durchschnitt. 
Beide Wohnindikatoren liegen damit etwas über den Kölner Mittelwerten. 
Familienformen: Auffällig in Buchforst ist der Anteil von 32% Alleinerziehendenhaushalten an 
allen Haushalten mit Kindern. Dieser Wert liegt stark über dem Durchschnitt der Stadt. Auch 
im Vergleich zum Jahr 2013 zeigt sich eine negative Entwicklung in Bezug auf diesen Indikator. 
Damals war der Buchforster Wert mit 29% nur leicht überdurchschnittlich. 
Gesundheit: In Buchforst haben in den Jahren 2016 bis 2018 durchschnittlich 93% der Kinder 
im entsprechenden Alter vollständig an den U8 -Früherkennungsuntersuchungen teilgenom-
men. 16% der Kinder in Buchforst leiden an Übergewicht. Beide Werte weisen eine leicht ne-
gative Abweichung vom Kölner Durchschnitt auf.  
Betreuung und Bildung: Der Anteil der unter dreijährigen Kinder, die in Kitas oder Kindertages-
pflege betreut werden können, liegt in Buchforst mit 28% leicht unter der Quote im gesamten 
Stadtgebiet (40%). Seit 2013 gab es bei diesem Indikator eine negative Entwicklung. Damals 
war die U3-Versorgungsquote mit 37% noch neun Prozentpunkte höher und lag damit im Köl-
ner Durchschnitt.  
Indikator
2018 2013 2018 2013
Einwohnerinnen und Einwohner 7.531 7.177 1.089.984 1.044.070
davon über 80 Jahre 5% 5% 5% 4%
davon mit Migrationshintergrund 56% 50% 39% 34%
Anteil U18-Jähriger mit Migrationshintergrund 74% 67% 51% 46%
Personen je Adresse 13,0 12,4 7,8 7,6
geförderter Wohnraum 11% 11% 7% 7%
Alleinerziehenden-Haushalte 32% 29% 23% 24%
Teilnahme U8-Früherkennungsuntersuchung 93% - 95% -
Anteil der Kinder mit Übergewicht 16% - 11% -
Versorgungsquote U3 28% 37% 40% 37%
Gymnasialübergänge 34% 28% 48% 49%
Gymnasialempfehlungen 22% 26% 43% 46%
Arbeitslosenquote 13% 16% 7% 9%
SGB II-Quote 24% 25% 13% 13%
SGB II-Quote unter 25-Jährige Deutsche 27% - 13% 14%
SGB II-Quote unter 25-Jähriger Ausländer/innen 43% - 37% 32%
Kinder unter 15 Jahren in SGB II Bezugshaushalten 36% - 21% 22%
Leistungen zur Grundsicherung im Alter 12% 13% 8% 7%
Wahlbeteiligung 62% 58% 76% 72%
Buchforst Köln

Kölner Lebenslagenbericht 2020 
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307 
Der Anteil der Gymnasialübergänge ist mit 34% leicht unterdurchschnittlich, was auch auf die 
stadtteilnahe Gesamtschule zurückgeführt werden könnte. Aber auch der Anteil der Gymnasi-
alempfehlungen, die auch durch einen Wechsel auf den Gymnasialzweig einer Gesamtschule 
umgesetzt werden kann, liegt mit 2 2% unter dem durchschnittlichen Anteil an a llen Empfeh-
lungen von 43%. 
Arbeit und Einkommen: Die Arbeitslosenquote beträgt in Buchforst 1 3%, sie liegt damit über 
dem stadtweiten Durchschnitt. Ähnliches gilt für die SGB II -Quote von 24%, wobei 3 6% der 
unter 15-jährigen Kinder in SGB II-Bedarfsgemeinschaften leben, was ebenfalls über dem Köl-
ner Durchschnitt liegt. Die SGB II-Quote beträgt für unter 25-Jährige 27% bei den deutschen, 
was leicht überdurchschnittlich ist,  und 43% bei den ausländischen Leistungsbeziehe nden, 
was weder ein besonders hoher ode r niedriger Wert ist . Die Quote der Bezieherinnen und 
Bezieher von Leistungen zur Grundsicherung im Alter lag bei 12% der Seniorinnen und Seni-
oren und damit über dem Durchschnitt von 8%.  
Gesellschaftliche Teilhabe: Die Wahlbeteiligung im Stadtteil Buchforst liegt mit 62% stark unter 
dem Kölner Durchschnitt von 76%. Auch im Jahr 2013 war die Wahlbeteiligung mit 58% bereits 
stark unterdurchschnittlich. 
Fazit: Auffallend in Buchforst sind die besonders hohen Anteile an Menschen mit Migrations-
hintergrund und an Alleinerziehendenhaushalten, die zudem seit 2013 angestiegen sind. Vor 
diesem Hintergrund ist auch die unter dem Stadtdurchschnitt liegende U3-Versorgungsquote 
ebenfalls zu erwähnen , die sich zudem seit dem Jahr 2013 verschlechtert hat . Alleinerzie-
hende tragen ein erhöhtes Armutsrisiko und sollten deshalb besonders unterstützt werden. In 
Buchforst ist auch die Wahlbeteiligung bei den Bundestagswahlen 2013 und 2017 stark unter-
durchschnittlich. Die gesellschaftliche Teilhabe ist damit in diesem Stadtteil vergleichsweise 
wenig ausgeprägt. Etwas weniger problematisch erscheint in Buchforst die SGB II-Quote der 
unter 25-jährigen Ausländerinnen und Ausländer. Diese befindet sich nahe dem Kölner Mittel-
wert. 
4.4.2 Stadtbezirk Porz 
Gremberghoven 
 
Indikator
2018 2013 2018 2013
Einwohnerinnen und Einwohner 3.063 2.986 1.089.984 1.044.070
davon über 80 Jahre 4% 4% 5% 4%
davon mit Migrationshintergrund 71% 62% 39% 34%
Anteil U18-Jähriger mit Migrationshintergrund 84% 80% 51% 46%
Personen je Adresse 8,4 8,1 7,8 7,6
geförderter Wohnraum 0% 0% 7% 7%
Alleinerziehenden-Haushalte 22% 25% 23% 24%
Teilnahme U8-Früherkennungsuntersuchung 94% - 95% -
Anteil der Kinder mit Übergewicht 18% - 11% -
Versorgungsquote U3 90% 16% 40% 37%
Gymnasialübergänge 33% 22% 48% 49%
Gymnasialempfehlungen 36% 23% 43% 46%
Arbeitslosenquote 15% 20% 7% 9%
SGB II-Quote 29% 29% 13% 13%
SGB II-Quote unter 25-Jährige Deutsche 27% - 13% 14%
SGB II-Quote unter 25-Jähriger Ausländer/innen 46% - 37% 32%
Kinder unter 15 Jahren in SGB II Bezugshaushalten 40% - 21% 22%
Leistungen zur Grundsicherung im Alter 9% 4% 8% 7%
Wahlbeteiligung 56% 53% 76% 72%
Gremberghoven Köln

Kölner Lebenslagenbericht 2020 
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308 
Gremberghoven zählt zum Bezirk Porz im Südosten Kölns und ist mit 3.063 Einwohnerinnen 
und Einwohnern einer der kleinen Stadtteile. In Gremberghoven haben 71% der Bewohnerin-
nen und Bewohner  einen Migrationshintergrund, von den unter 18 -Jährigen sind es anteili g 
knapp 84% mit Migrationshintergrund. Damit liegen beide Werte stark über dem Kölner Durch-
schnitt und sind seit dem Jahr 2013 zudem angestiegen.  Lediglich 4,1% der Bewohnerinnen 
und Bewohner Gremberghovens sind 80 Jahre oder älter, dies ist etwas weniger als im Kölner 
Mittelwert. 
Wohnen: Gremberghoven weist mit 8,4 gemeldeten Personen pro Adresse eine Einwohner-
dichte auf, die im Mittelfeld der Kölner Stadtteile liegt. 
Angesichts der in Gremberghoven hohen Angewiesenheit auf Transferleistungen ist es auffäl-
lig, dass es, so wie auch bereits 2013, keinen geförderten Wohnraum in diesem Stadtteil gibt. 
Familienformen: Der Anteil der Alleinerziehendenhaushalte an allen Hausha lten mit Kindern 
liegt hier mit 22% im Durchschnitt der gesamten Stadt.  
Gesundheit: Bezüglich der vollständigen Teilnahmequote an den U8 -Vorsorgeuntersuchun-
gen fällt auf, dass diese in Gremberghoven mit 9 4% aller Kinder im entsprechenden Alter im 
Kölner Durchschnitt von 95% liegt. Hingegen leiden mit 18% anteilig mehr Kinder in diesem 
Stadtteil an Übergewicht als im gesamten Kölner Stadtgebiet. Der Wert ist stark überdurch-
schnittlich. 
Betreuung und Bildung: Die Versorgungsquote der unter dreijährigen Kindern mit Betreuungs-
plätzen liegt mit 90% erfreulicherweise deutlich über dem Kölner Durchschnitt von 40%. Hier 
wurde in den letzten Jahren viel getan. Im Jahr 2013 lag die Quote noch bei 16% und war 
damit unterdurchschnittlich. Diese aktuell sehr hohe Quote wirkt sich jedoch derzeit noch nicht 
auf den späteren Übergang zur weiterführenden Schule aus. Der Anteil der Gymnasialüber-
gänge liegt mit 33% unter dem städtischen Durchschnitt von 48%, und auch der Anteil von 
36% Gymnasialempfehlungen an allen Empfehlung en für weiterführende Schulen in Grem-
berghoven ist noch durchschnittlich. Dennoch kann im Vergleich mit dem Jahr 2013 eine po-
sitive Entwicklung in den Zahlen beobachtet werden, als die Gymnasialübergänge noch bei 
22% und die Gymnasialempfehlungen bei 23% lagen. 
Arbeit und Einkommen: Die Arbeitslosenquote von 15% ist in Gremberghoven mehr als dop-
pelt so hoch wie im stadtweiten Durchschnitt (7%). Ebenso wie die SGB II-Quote mit 29% im 
Vergleich zum städtischen Durchschnitt von 11%. Beide Werte waren bereits 2013 stark über-
durchschnittlich. Mit Blick auf jüngere Personen unter 25 Jahren beträgt die Quote der SGB II-
Beziehenden 27% bei den deutschen und ist damit über dem Kölner Durchschnitt. Mit einer 
Quote von 46% ist in Gremberghoven zudem fast jede zweite ausländische Person SGB II -
leistungsberechtigt.  
Der Anteil der Seniorinnen und Senioren, die Leistungen zu Grundsicherung im Alter beziehen, 
liegt in Gremberghoven mit knapp 9% kaum über dem Kölner Durchschnitt von 8%. Von den 
in diesem Kapitel betrachteten Stadtteilen weist Gremberghoven damit , zusammen mit Lind-
weiler, die geringste Quote an Leistungsbeziehenden der Grundsicherung im Alter auf, wäh-
rend der Leistungsbezug der Personen im erwerbsfähigen Alter vergleichsweise stark ausge-
prägt ist. Auf der anderen Seite leben in Gremberghoven knapp 40% der Kinder unter 15 Jah-
ren in SGB II-Bedarfsgemeinschaften was über dem Kölner Durchschnitt von 21% liegt.  
Gesellschaftliche Teilhabe: Die Wahlbeteiligung liegt in diesem Stadtteil mit 56%, genauso wie 
im Jahr 2013 mit 53%, deutlich unter dem Kölner Durchschnitt von 76%, nur in Chorweiler und 
Vingst ist sie noch niedriger ausgeprägt als in Gremberghoven.

Kölner Lebenslagenbericht 2020 
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309 
Fazit: In Gremberghoven ist sowohl die stark unterdurchschnittliche Teilhabe am Arbeitsleben 
als auch damit verbunden die materielle Teilhabe auffallend. Dies spiegelt sich in der hohen 
Arbeitslosigkeit und SGB II-Quote in diesem Stadtteil wider. Zudem ist der Stadtteil geprägt  
von einem sehr hohen Anteil an Kindern mit Übergewicht und die sehr geringe Wahlbeteiligung 
bei beiden Bundestagswahlen. Davon betroffen sind vor allem Menschen mit Migrationshin-
tergrund, die einen sehr hohen Anteil an der Bevölkerung in diesem Stadtteil ausmachen. Po-
sitiv hervorzuheben, ist die erfreulicherweise sehr hohe U3 -Versorgungsquote, die im Ver-
gleich zum Jahr 2013 stark angestiegen ist. Erste Auswirkungen der positiven Entwicklung 
zeigen sich bereits in den, zwar noch nicht überdurchschnittlichen, jedoch im Jahresvergleich 
gestiegenen Anteilen an Gymnasialübergängen und -empfehlungen. In Hinblick auf die Ent-
wicklung bei der Betreuung und Bildung von Kindern und Jugendlichen kann Gremberghoven 
als Vorbild für die anderen hier genannten Kölner Statteile dienen. 
Finkenberg 
 
Neben Gremberghoven ist Finkenberg, mit 7.085 Einwohnerinnen und Einwohnern, der zweite 
Stadtteil des Bezirks Porz in dieser Auflistung von Stadtteilen mit potenziell erhöhten Problem-
lagen. In Finkenberg leben anteilig 84% mit Migrationshintergrund. Bezogen  auf die Men-
schen, die unter 18 Jahre alt sind, sind es sogar 93%, die einen Migrationshintergrund haben. 
Beide Werte sind damit, wie auch im Jahr 2013, die höchsten in Köln. 6,8% der in Finkenberg 
lebenden Personen sind 80 Jahre oder älter. 
Wohnen: In Finkenberg sind stark überdurchschnittliche 20,2 Personen pro Adresse gemeldet, 
damit weist dieser Stadtteil hinter Chorweiler die zweithöchste Einwohnerdichte in Köln auf. 
Der Anteil des geförderten Wohnraums liegt in Finkenberg bei 1 2%, was zwar überd urch-
schnittlich, im Vergleich zu anderen Stadtteilen mit potenziell erhöhten Problemlagen aber 
noch moderat erscheint. 
Familienformen: Im Stadtteil Finkenberg beträgt der Anteil der Alleinerziehendenhaushalte 
21%, was in etwa dem Mittelwert der Stadt entspricht.  
Indikator
2018 2013 2018 2013
Einwohnerinnen und Einwohner 7.085 6.814 1.089.984 1.044.070
davon über 80 Jahre 7% 5% 5% 4%
davon mit Migrationshintergrund 84% 79% 39% 34%
Anteil U18-Jähriger mit Migrationshintergrund 93% 88% 51% 46%
Personen je Adresse 20,2 19,5 7,8 7,6
geförderter Wohnraum 12% 13% 7% 7%
Alleinerziehenden-Haushalte 21% 21% 23% 24%
Teilnahme U8-Früherkennungsuntersuchung 82% - 95% -
Anteil der Kinder mit Übergewicht 12% - 11% -
Versorgungsquote U3 21% 11% 40% 37%
Gymnasialübergänge 15% 20% 48% 49%
Gymnasialempfehlungen 14% 12% 43% 46%
Arbeitslosenquote 18% 22% 7% 9%
SGB II-Quote 44% 40% 13% 13%
SGB II-Quote unter 25-Jährige Deutsche 39% - 13% 14%
SGB II-Quote unter 25-Jähriger Ausländer/innen 65% - 37% 32%
Kinder unter 15 Jahren in SGB II Bezugshaushalten 58% - 21% 22%
Leistungen zur Grundsicherung im Alter 29% 28% 8% 7%
Wahlbeteiligung 58% 55% 76% 72%
Finkenberg Köln

Kölner Lebenslagenbericht 2020 
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310 
Gesundheit: Der Anteil der Kinder, die vollständig an den U8-Früherkennungsuntersuchungen 
teilnahmen, weist in Finkenberg mit lediglich 82% einen auffällig niedrigen Wert auf, der deut-
lich unter dem Kölner Durchschnitt von 95% liegt. Der Anteil der  Kinder, die an Übergewicht 
leiden, liegt hingegen im Kölner Durchschnitt und beträgt in Finkenberg knapp 12%.  
Betreuung und Bildung: In Finkenberg können nur ca. 21% der unter dreijährigen in Kitas oder 
Kindertagespflege betreut werden, was unter dem Köl ner Mittelwert von 40% liegt. Seit dem 
Jahr 2013 mit 11% hat sich auch hier die Quote gebessert. Mit 15% weist dieser Stadtteil 
außerdem die niedrigste Gymnasialübergangsquote aller Kölner Stadtteile und damit einen 
stark unterdurchschnittlichen Wert auf. Dies ist nicht dadurch zu erklären, dass in diesem 
Stadtteil eine Gesamtschule diese Funktion erfüllt, denn auch eine Gymnasialempfehlung 
nach der Grundschule erhalten in Finkenberg nur 14% der Schülerinnen und Schüler. Dieser 
Anteil ist weniger als halb so hoch wie im Kölner Durchschnitt und damit unterdurchschnittlich 
(43%). 
Arbeit und Einkommen: In keinem anderen Stadtteil ist die Arbeitslosigkeit so stark ausgeprägt 
wie in Finkenberg. Dieser Stadtteil hat mit 18% den höchsten Anteil an Arbeitslosen aller Stadt-
teile in Köln. Auch die SGB II-Quote ist hier mit 44% am höchsten, fast die Hälfte der Bevölke-
rung lebt hier von Grundsicherung. Somit leben in Finkenberg anteilig auch die meisten Kinder 
unter 15 Jahren in Haushalten mit SGB II-Bezug. Mit 58% aller unter 15-Jährigen lebt deutlich 
mehr als jedes zweite Kind in einem SGB II-beziehenden Haushalt. Bei den unter 25-Jährigen 
ist die SGB II-Quote mit 39% bei den deutschen bzw. 6 5% bei den ausländischen Personen 
ebenfalls am höchsten. In Finkenberg sind dam it zwei von drei ausländischen Jugendlichen 
und jungen Erwachsenen auf diese Form der Unterstützung angewiesen.  
Auch der Anteil der Seniorinnen und Senioren, die Leistungen zur Grundsicherung im Alter 
beziehen, war im Jahr 2017 mit 29% auffallend hoch und  liegt sehr stark sowohl über dem 
Kölner Durchschnitt von 8% als auch über dem Durchschnitt der anderen in diesem Kapitel 
betrachteten Stadtteile. Lediglich der Stadtteil Chorweiler weist eine noch höhere Quote an 
Leistungsbeziehenden der Grundsicherung im Alter auf.  
Für alle Arbeits- und Einkommensindikatoren für die 2013er Zahlen vorlagen, zeigt sich keine 
Verbesserung über die Jahre hinweg. Alle Werte wichen auch damals bereits stark negativ 
vom stadtweiten Durchschnitt ab. 
Gesellschaftliche Teilhabe: Die Wahlbeteiligung im Stadtteil Finkenberg liegt bei stark unter-
durchschnittlichen 58% und damit, wie auch bereits 2013, auf einem niedrigen Niveau.  
Fazit: In Finkenberg häufen sich aktuell als auch bereits im Jahr 2013 Probleme in vielen Le-
benslagenbereichen. Finkenberg weicht bei fast allen Indikatoren, außer beim Anteil an Allein-
erziehendenhaushalten und an Kindern mit Übergewicht, negativ bzw. stark negativ vom Köl-
ner Durchschnitt ab. Häufig verzeichnet Finkenberg sogar die schlechtesten Werte in der ge-
samten Stadt. Vor Allem die stark unterdurchschnittliche Teilhabe am Arbeitsmarkt und damit 
auch die schlechte materielle Lage der Einwohnerinnen und Einwohner fällt auf. Der Stadtteil 
verzeichnet sowohl die höchste Arbeitslosen - als auch SGB  II-Bezugsquoten. Dementspre-
chend leben dort auch die meisten Kinder in Haushalten mit SGB II-Bezug. Die Kinder in Fin-
kenberg haben zudem eine niedrige Bildungsteilhabe, was sich in der geringen Gymnasial-
empfehlungsquote zeigt. Bei den tatsächlichen Gymnasialübergängen weist Finkenberg sogar 
den niedrigsten Wert in Köln auf, der sich seit 2013 zunehmend verschlechtert hat. Hinzu 
kommt, dass der Anteil der Kinder, die an allen U8 -Früherkennungsuntersuchungen teilge-
nommen haben, in Finkenberg stark unterdurchschnittlich ist. Dabei handelt es sich um den 
niedrigsten Wert aller Stadtteile in Köln. Handlungsansätze zur Verbesserung der Teilhabe 
bestehen hier in allen Bereichen, insbesondere in der Familienberatung, Bildung und beim

Kölner Lebenslagenbericht 2020 
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311 
Arbeitsmarktzugang. Aufgrund des sehr hohen Anteils an Menschen mit Migrationshintergrund 
sind Angebote auf Basis interkultureller Kompetenz zu gestalten und in verschiedenen Spra-
chen anzubieten, um einen Zugang zu den betroffenen Personengruppen gewährleisten zu 
können. 
4.4.3 Stadtbezirk Kalk 
Kalk 
 
Im Stadtteil Kalk wohnen 24.242 Einwohnerinnen und Einwohner. Dieser ist damit einer der 
einwohnerstärksten Stadtteile in Köln. Ebenso wie die beiden zuvor beschriebenen Stadtteile 
zählt auch der Stadtteil Kalk zum gleichnamigen Bezirk. Während gemessen an der gesamten 
Bevölkerung Kalks 62% der dort lebenden Personen einen Migrationshintergrund aufweisen, 
sind es in der Gruppe der unter 18-Jährigen 82%. Beide Werte sind damit, so wie auch bereits 
im Jahr 2013, stark überdurchschnittlich. Weiterhin  leben in Kalk mit 3, 1 % anteilig weniger 
Menschen, die 80 Jahre oder älter sind als im Kölner Durchschnitt. 
Wohnen: Kalk liegt mit 14,5 gemeldeten Personen pro Adresse hinsichtlich der Einwohner-
dichte unter allen Kölner Stadtteilen an fünfter Stelle. Die Einwohnerdichte ist somit stark über-
durchschnittlich. 
In diesem Stadtteil gibt es mit 13% einen überdurchschnittlichen Anteil an gefördertem Wohn-
raum, der seit 2013 um zwei Prozentpunkte angestiegen ist.  
Familienformen: In Kalk ist mit 2 8% fast jeder dritte Ha ushalt mit Kindern ein Alleinerziehen-
denhaushalt, dieser Anteil ist deutlich höher als im Kölner Durchschnitt mit 23%. 
Gesundheit: Die Teilnahmequote an der U8-Früherkennungsuntersuchung ist in Kalk stark un-
terdurchschnittlich. In den Jahren 2016 bis 2018 nahmen durchschnittlich (wie in Höhenberg) 
nur knapp 90% der Kinder im entsprechenden Alter an allen diesen Untersuchungen teil. Auch 
der Anteil der Kinder mit Übergewicht ist in Kalk stark überdurchschnittlich hoch. Hier hatten 
18%, also fast jedes fünfte Kind, Übergewicht.  
Indikator
2018 2013 2018 2013
Einwohnerinnen und Einwohner 24.242 22.802 1.089.984 1.044.070
davon über 80 Jahre 3% 3% 5% 4%
davon mit Migrationshintergrund 62% 58% 39% 34%
Anteil U18-Jähriger mit Migrationshintergrund 82% 80% 51% 46%
Personen je Adresse 14,5 13,8 7,8 7,6
geförderter Wohnraum 13% 11% 7% 7%
Alleinerziehenden-Haushalte 28% 31% 23% 24%
Teilnahme U8-Früherkennungsuntersuchung 90% - 95% -
Anteil der Kinder mit Übergewicht 18% - 11% -
Versorgungsquote U3 33% 34% 40% 37%
Gymnasialübergänge 28% 25% 48% 49%
Gymnasialempfehlungen 20% 23% 43% 46%
Arbeitslosenquote 14% 19% 7% 9%
SGB II-Quote 27% 27% 13% 13%
SGB II-Quote unter 25-Jährige Deutsche 28% - 13% 14%
SGB II-Quote unter 25-Jähriger Ausländer/innen 43% - 37% 32%
Kinder unter 15 Jahren in SGB II Bezugshaushalten 43% - 21% 22%
Leistungen zur Grundsicherung im Alter 19% 16% 8% 7%
Wahlbeteiligung 62% 59% 76% 72%
Kalk Köln

Kölner Lebenslagenbericht 2020 
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312 
Betreuung und Bildung : Die Versorgungsquote von Kita- oder Tagespflegeplätzen für unter 
dreijährige Kinder liegt mit 33% unter dem Kölner Durchschnitt von 40%.  
Mit rund 28% wechselt ein geringerer Anteil der Schülerinnen und Schüler auf ein Gymnasium 
als im städtischen Durchschnitt (48%). Dieser Eindruck bestätigt sich, wenn man die Gymna-
sialempfehlung betrachtet: Hier verlässt mit knapp 20% ein geringerer Anteil der Schülerinnen 
und Schüler die Grundschule mit einer Gymnasialempfehlung als im städtischen Durchschnitt 
(43%).  
Arbeit und Einkommen:  Die Arbeitslosenquote in Kalk liegt mit 1 4% stark über dem Kölner 
Mittelwert von 7%. Ebenso weist Kalk eine hohe SGB II -Quote von 27% auf, die fast doppelt 
so hoch ist wie im Kölner Durchschnitt (1 3%). Hinzu kommt, dass in Kalk 43% der unter 15-
Jährigen Kinder in Haushalten mit SGB II-Bezug aufwachsen. Dieser Anteil liegt deutlich über 
dem Kölner Durchschnitt von 21%. Bei den unter 25-Jährigen beträgt die SGB II-Quote über-
durchschnittliche 28% (Deutsche) bzw. in etwa durchschnittliche 43 % (Ausländerinnen und 
Ausländer).  
Im Stadtteil Kalk lag die Quote der älteren Menschen, die wegen Hilfebedürftigkeit Leistungen 
zur Grundsicherung im Alter beziehen, mit 19% stark über dem Durchschnitt der Stadt Köln. 
Auch verglichen mit den anderen in diesem Kapitel betrachteten Stadtteilen ist dieser Wert 
sehr hoch, nur in vier Kölner Stadtteilen waren 2018 anteilig noch mehr Personen Leistungs-
beziehende von Grundsicherung im Alter. Bereits im Jahr 2013 war dieser Wert stark über-
durchschnittlich. 
Gesellschaftliche Teilhabe: Die Wahlbeteiligung ist in Kalk mit 62% niedrig und liegt unter dem 
Kölner Durchschnitt von 76%. Bei der Bundestagswahl 2013 war die Wahlbeteiligung mit 59% 
sogar stark unterdurchschnittlich. 
Fazit: In Kalk weisen in etwa gleich viele Indikatoren überdurchschnittliche wie stark über-
durchschnittliche Werte auf. Einzig der Anteil der unter 25-Jährigen Ausländerinnen und Aus-
länder, die im SGB II -Leistungsbezug stehen, entspricht in etwa dem Kölner Mittelwert.  Be-
sonders auffällig sind zudem die Werte zur Kinder- und Jugendgesundheit. Die U8-Teilnahme 
ist geringer als in Köln insgesam t und v iele Kinder leiden an Übergewicht, was ein großes 
Gesundheitsrisiko darstellt. Es sollten Angebote für eine gesunde Freizeitgestaltung der Kin-
der geschaffen und gesundes und bezahlbares Essen in Schulen und Kitas zur Verfügung 
gestellt werden. Die hohen Anteile bei Kindern mit Migrationshintergrund sowie armutsgefähr-
deten Kindern in diesem Stadtteil sollten dabei stets mit in den Blick genommen werden. Auch 
die älteren Menschen sind in Kalk vermehrt auf Grundsicherung im Alter angewiesen. Hier hat 
seit dem Jahr 2013 kaum eine Veränderung stattgefunden. Gleiches gilt für die Arbeitslosen-
zahlen, die zwar etwas gesunken sind, jedoch immer noch stark über dem Durchschnitt liegen.

Kölner Lebenslagenbericht 2020 
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313 
Humboldt/ Gremberg 
 
Der im Osten Kölns gelegene Stadtteil Humboldt/ Gremberg zählt mit einer Bevölkerungszahl 
von 15.458 zu den einwohnerstärkeren Stadtteilen Kölns und gehört zum Stadtbezirk Kalk. 
Stark überdurchschnittliche 58% der Bewohnerinnen und Bewohner dieses Stadtteils haben 
einen Migrationshintergrund und 4, 4% aller dor t lebenden Personen sind über 80 Jahre alt. 
Bei der Gruppe der unter 18 -Jährigen ist der Anteil der Personen mit Migrationshintergrund 
mit 78% im Vergleich zum Kölner Mittelwert von 51% ebenfalls überdurchschnittlich. Seit 2013 
haben sich die genannten Werte in ihrer Relation zu den stadtweiten Werten nicht wesentlich 
verändert. 
Wohnen: Mit 13,9 gemeldeten Personen pro Adresse liegt Humboldt/ Gremberg in Bezug auf 
die Einwohnerdichte an 7. Stelle aller Kölner Stadtteile. 
In diesem Stadtteil werden 6% des Wohnraums gefördert, was in etwa im Kölner Durchschnitt 
von 7% liegt. 
Familienformen: Der Anteil an Alleinerziehendenhaushalten beträgt in Humboldt/ Gremberg 
26% und liegt damit leicht über dem Kölner Durchschnitt von 23% aller Familien mit Kindern. 
Gesundheit: Zwischen den Jahren 2016 und 2018 haben durchschnittlich 93% der Kinder im 
entsprechenden Alter in Humboldt/ Gremberg vollständig an den U8-Früherkennungsuntersu-
chungen teilgenommen, dies sind kaum weniger als stadtweit (95%). In Humboldt/Gremberg 
haben außerdem knapp 15% der Kinder Übergewicht. Dieser Wert liegt leicht über dem Durch-
schnitt der Stadt Köln, wo 11% der Kinder übergewichtig sind.  
Betreuung und Bildung: In Humboldt/ Gremberg können anteilig weniger Kinder unter drei Jah-
ren in Kitas oder Kindertagespflege betreut werden als im gesamten Kölner Stadtgebiet. Die 
Versorgungsquote in diesem Alter lag in Humboldt/ Gremberg bei unterdurchschnittlichen 
28%, während in Köln im Schnitt für 40% der unter Dreijährigen ein Betreuungsplatz zur Ver-
fügung steht. Positiv hervorzuheben ist, dass seit dem Jahr 2013 die Versorgungsquote we-
sentlich verbessert wurde. Damals betrug die Quote noch 11% und war damit stark unter-
durchschnittlich. 
Indikator
2018 2013 2018 2013
Einwohnerinnen und Einwohner 15.458 15.108 1.089.984 1.044.070
davon über 80 Jahre 4% 4% 5% 4%
davon mit Migrationshintergrund 58% 54% 39% 34%
Anteil U18-Jähriger mit Migrationshintergrund 78% 74% 51% 46%
Personen je Adresse 13,9 13,7 7,8 7,6
geförderter Wohnraum 6% 10% 7% 7%
Alleinerziehenden-Haushalte 26% 27% 23% 24%
Teilnahme U8-Früherkennungsuntersuchung 94% - 95% -
Anteil der Kinder mit Übergewicht 15% - 11% -
Versorgungsquote U3 28% 11% 40% 37%
Gymnasialübergänge 26% 34% 48% 49%
Gymnasialempfehlungen 19% 31% 43% 46%
Arbeitslosenquote 12% 16% 7% 9%
SGB II-Quote 23% 25% 13% 13%
SGB II-Quote unter 25-Jährige Deutsche 24% - 13% 14%
SGB II-Quote unter 25-Jähriger Ausländer/innen 41% - 37% 32%
Kinder unter 15 Jahren in SGB II Bezugshaushalten 38% - 21% 22%
Leistungen zur Grundsicherung im Alter 13% 11% 8% 7%
Wahlbeteiligung 64% 59% 76% 72%
Humboldt/Gremberg Köln

Kölner Lebenslagenbericht 2020 
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314 
Mit 26% liegt die Gymnasialübergangsquote in Humboldt/ Grem berg unter dem städtischen 
Durchschnitt von 48%. Mit einer Gymnasialempfehlungsquote von 19% liegt der Stadtteil zwar 
im Mittel der in diesem Kapitel betrachteten Stadtteile, aber immer noch unter dem Durch-
schnitt der gesamten Stadt Köln (43%). Beide Werte sind seit dem Jahr 2013 gesunken. 
Arbeit und Einkommen: Knapp 12% der Erwerbspersonen im Stadtteil Humboldt/ Gremberg 
sind arbeitslos, dieser Wert liegt über dem städtischen Durchschnitt. Auch die SGB II -Quote 
ist mit 23% über dem Durchschnitt der Stadt. Bei Kindern unter 15 Jahren liegt der Anteil derer, 
die in Haushalten mit SGB II-Bezug wohnen bei 38%, was ebenfalls über dem Kölner Durch-
schnitt liegt. Bei den unter 25 -Jährigen beträgt die SGB II -Quote überdurchschnittliche 24% 
bei den Deutschen und durchschnittliche 41% bei den ausländischen Personen. In Humboldt/ 
Gremberg beziehen knapp 13% der Seniorinnen und Senioren Leistungen zur Grundsicherung 
im Alter. Dieser Wert liegt ebenfalls über dem Kölner Durchschnitt von 8%.  
Gesellschaftliche Teilhabe: Die Wahlbeteiligung im Stadtteil Humboldt/ Gremberg betrug bei 
der Bundestagswahl 2017 64% und lag damit unter dem städtischen Durchschnitt  von 76%. 
Im Vergleich zur Bundestagswahl 2013 mit stark unterdurchschnittlichen 59% ist die aktuelle 
Wahlbeteiligung höher. Hier hat eine Verbesserung stattgefunden. 
Fazit: Der Stadtteil Humboldt/Gremberg schneidet in fast allen Indikatoren schlechter ab als 
der Kölner Durchschnitt, sticht verglichen mit den in diesem Kapitel betrachteten Stadtteilen 
jedoch in keinem Bereich besonders negativ hervor. Verbessert werden kann dennoch einiges 
in diesem Viertel. So sind überdurchschnittlich viele Kinder von Übergewicht betroffen, was 
sich durch Maßnahmen bezogen auf Freizeitangebote oder Essen in Schulen und Kitas be-
kämpfen lässt. Auch die Bildungsteilhabe von Kindern sollte verbessert werden. Bereits auf 
einem guten Weg sind die U3-Versorgung und die Wahlbeteiligung, die zwar immer noch un-
terdurchschnittlich sind, sich seit dem Jahr 2013 jedoch etwas verbessert haben.  
Höhenberg 
 
Im rechtsrheinischen Bezirk Kalk liegt auch der Stadtteil Höhenberg mit einer Bevölkerungs-
zahl von 12.536 Einwohnerinnen und Einwohnern, wovon stark überdurchschnittliche 58% ei-
nen Migrationshintergrund aufweisen. Differenziert auf die Altersgruppe der unter 18-Jährigen 
Indikator
2018 2013 2018 2013
Einwohnerinnen und Einwohner 12.536 12.113 1.089.984 1.044.070
davon über 80 Jahre 4% 4% 5% 4%
davon mit Migrationshintergrund 58% 53% 39% 34%
Anteil U18-Jähriger mit Migrationshintergrund 78% 72% 51% 46%
Personen je Adresse 12,5 12,2 7,8 7,6
geförderter Wohnraum 7% 8% 7% 7%
Alleinerziehenden-Haushalte 28% 28% 23% 24%
Teilnahme U8-Früherkennungsuntersuchung 90% - 95% -
Anteil der Kinder mit Übergewicht 16% - 11% -
Versorgungsquote U3 21% 31% 40% 37%
Gymnasialübergänge 21% 25% 48% 49%
Gymnasialempfehlungen 14% 18% 43% 46%
Arbeitslosenquote 13% 16% 7% 9%
SGB II-Quote 25% 24% 13% 13%
SGB II-Quote unter 25-Jährige Deutsche 24% - 13% 14%
SGB II-Quote unter 25-Jähriger Ausländer/innen 44% - 37% 32%
Kinder unter 15 Jahren in SGB II Bezugshaushalten 40% - 21% 22%
Leistungen zur Grundsicherung im Alter 14% 12% 8% 7%
Wahlbeteiligung 61% 58% 76% 72%
Höhenberg Köln

Kölner Lebenslagenbericht 2020 
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315 
beträgt der Anteil der Menschen mit Migrationshintergrund in Höhenberg 78%, was ebenfalls 
über dem Kölner Durchschnitt liegt. Lediglich 4,0% der Bewohnerinnen und Bewohner Höhen-
bergs sind 80 Jahre oder älter. 
Wohnen: In Höhenberg sind durchschnittlich 12,5 Personen je Adresse gemeldet, damit liegt 
dieser Stadtteil in Bezug auf die Einwohnerdichte in Köln an 13. Stelle. 
Der Anteil des geförderten Wohnraums beträgt 7%, was dem Kölner Durchschnitt entspricht.  
Familienformen: In diesem Stadtteil beträgt der Anteil der Alleinerziehendenhaushalte 28%, 
was leicht über dem Kölner Mittelwert liegt. 
Gesundheit: In Höhenberg haben von 2016 bis 2018 im Mittelwert  nur 90% der Kinder voll-
ständig an den U8 -Vorsorgeuntersuchungen teilgenommen, was verglichen mit dem Kölner 
Durchschnitt deutlich weniger ist. Zusätzlich sind mit 16% anteilig etwas mehr Kinder überge-
wichtig als im Kölner Durchschnitt.  
Betreuung und Bildung: Höhenberg gehört mit einer Versorgungsquote von nur 21% zu einem 
der Stadtteile in Köln, in dem vergleichsweise sehr wenige Kinder unter drei Jahren in Kitas 
oder Kindertagespflege betreut werden können. Von den in diesem Kapitel betrachteten Stadt-
teilen ist das mit den Stadtteilen Finkenberg und Chorweiler die geringste U3 Versorgungs-
quote. Dieser Anteil liegt deutlich unter dem städtischen Durchschnitt von 40%. Seit dem Jahr 
2013 hat sich die U3-Versorgungsquote zudem verschlechtert. Damals lag die Quote bei 31% 
und galt damit als durchschnittlicher Wert. 
Die Übergangsquote auf ein Gymnasium liegt bei 21% und somit unter dem Durchschnitt der 
Stadt von 48%. Auch wenn man, unter Berücksichtigung der ortsansässigen Gesamtschule, 
den Anteil der Gymnasialempfehlungen betrachtet, ergibt sich das gleiche Bild: Im Schnitt ver-
lassen in Höhenberg 14% der Kinder die Grundschule mit einer Gymnasialempfehlung. Dieser 
Wert liegt ebenfalls unter dem Kölner Durchschnitt von 43%.  
Arbeit und Einkommen: Mit 13% liegt die Arbeitslosenquote in Höhenberg über dem städti-
schen Durchschnitt von 7%, unter den hier betrachteten Stadtteilen mit erhöhten Problemlagen 
ist dies ein mittlerer Wert. Im Vergleich zum Jahr 2013 hat sich dieser Wert gebessert, damals 
lag die Quote noch bei stark überdurchschnittlichen 16%. Die SGB II-Quote von 2 5% liegt 
gleichfalls über dem städtischen Durchschnitt von 1 3%. 40% der Kinder unter 15 Jahren in 
Höhenberg leben in Haushalten mit SGB II-Bezug. Dieser Anteil liegt ebenso über dem städ-
tischen Durchschnitt von 21%. In Höhenberg ist die SGB II -Quote bei den unter 25 -Jährigen 
Deutschen mit 24% über dem Kölner Durchschnitt, aber im Vergleich zu den anderen hier 
beschriebenen Stadtteilen eher niedrig. Bei den ausländischen Personen unter 25 beträgt die 
SGB II-Quote durchschnittliche 44%, auch diese Quote ist in mehreren Stadtteilen höher als 
hier. 
Die Quote der Leistungsbeziehenden von Grundsicherung im Alter liegt bei 14%. In Höhen-
berg sind anteilig somit mehr Seniorinnen und Senioren hilfebedürftig als im gesamten Kölner 
Stadtgebiet, aber im Vergleich mit den in diesem Kapitel beschriebenen Stadtteilen liegt dieser 
Wert im mittleren Bereich. 
Gesellschaftliche Teilhabe: Die Wahlbeteiligung im Stadtteil Höhenberg lag bei de r Bundes-
tagswahl 2017 mit 61% stark unter dem Kölner Mittelwert von 76%, nur in fünf anderen Stadt-
teilen war sie noch niedriger.  Bei der Bundestagswahl 2013 zeigte sich ein ähnliches Bild. 
Auch damals war die Teilnahme mit 58% stark unterdurchschnittlich.

Kölner Lebenslagenbericht 2020 
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316 
Fazit: Höhenberg weist bei fast allen Indikatoren schlechtere Werte als Köln insgesamt auf. 
Auffällig in Höhenberg ist unter anderem die geringe vollständige Teilnahme an den U8-Früh-
erkennungsuntersuchungen. Dahingehend sollten (werdende) Eltern besser über die Wichtig-
keit dieser Untersuchungen informiert werden. Außerdem fällt die gesunkene Versorgungs-
quote in Kitas seit 2013 auf, obwohl in dem Stadtteil mehr als jeder vierte Haushalt mit Kindern 
alleinerziehend ist. Dieser Tendenz sollte entgegengewirkt werden. Auch die Teilhabe an der 
Gesellschaft, gemessen an der Wahlbeteiligung, ist seit Jahren wenig ausgeprägt. Auch hier 
hat im Jahresvergleich keine Verbesserung stattgefunden.   
Ostheim 
 
Ein weiterer Stadtteil im Bezirk Kalk ist Ostheim, in dem 13.810 Kölnerinnen und Kölner woh-
nen. Somit ist er von der Größenordnung ähnlich wie Buchheim und Höhenberg, aber deutlich 
kleiner als der Stadtteil Kalk. In Ostheim haben stark überdurchschnittliche 62% der Einwoh-
nerinnen und Einwohner einen Migrationshintergru nd. Bei der Bevölkerung unter 18 Jahren 
liegt dieser Anteil bei 72%. Außerdem sind 3,9% der Einwohnerinnen und Einwohner Ostheims 
80 Jahre oder älter. 
Wohnen: Die Einwohnerdichte in Ostheim liegt mit 8,1 gemeldeten Personen je Adresse im 
Kölner Mittelfeld. 
Der Anteil des geförderten Wohnraums beträgt in Ostheim 27% und liegt damit, wie auch be-
reits 2013, weit über dem städtischen Mittelwert von 7%.  
Familienformen: In Ostheim lebt in jedem vierten Haushalt mit Kindern nur ein Erwachsener, 
was in etwa dem Kölner Mittelwert entspricht. 
Gesundheit: Die Teilnahmequote an den U8-Früherkennungsuntersuchungen liegt in Ostheim 
bei 93% und somit leicht unter dem Kölner Durchschnitt von 95%. Durchschnittlich jedes fünfte 
Kind in Ostheim litt in den Jahren 2016 bis 2018 an Übergewicht. Dieser Anteil liegt sehr stark 
über dem städtischen Durchschnitt und ist im Vergleich mit den, in diesem Kapitel betrachteten 
Stadtteilen am höchsten.  
Indikator
2018 2013 2018 2013
Einwohnerinnen und Einwohner 13.810 11.689 1.089.984 1.044.070
davon über 80 Jahre 4% 4% 5% 4%
davon mit Migrationshintergrund 62% 59% 39% 34%
Anteil U18-Jähriger mit Migrationshintergrund 72% 71% 51% 46%
Personen je Adresse 8,1 8,2 7,8 7,6
geförderter Wohnraum 27% 30% 7% 7%
Alleinerziehenden-Haushalte 25% 26% 23% 24%
Teilnahme U8-Früherkennungsuntersuchung 93% - 95% -
Anteil der Kinder mit Übergewicht 21% - 11% -
Versorgungsquote U3 37% 24% 40% 37%
Gymnasialübergänge 33% 26% 48% 49%
Gymnasialempfehlungen 24% 22% 43% 46%
Arbeitslosenquote 15% 19% 7% 9%
SGB II-Quote 29% 33% 13% 13%
SGB II-Quote unter 25-Jährige Deutsche 29% - 13% 14%
SGB II-Quote unter 25-Jähriger Ausländer/innen 50% - 37% 32%
Kinder unter 15 Jahren in SGB II Bezugshaushalten 39% - 21% 22%
Leistungen zur Grundsicherung im Alter 20% 17% 8% 7%
Wahlbeteiligung 62% 59% 76% 72%
Ostheim Köln

Kölner Lebenslagenbericht 2020 
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317 
Betreuung und Bildung: Der Anteil der unter Dreijährigen, die in Kitas oder in Kindertages-
pflege betreut werden können, liegt in Ostheim mit 37% ungefähr im Kölner Durchschnitt. Die-
ser Wert hat sich seit dem Jahr 2013 mit einer Quote von 24% deutlich verbessert. Auf ein 
Gymnasium wechseln mit 33% etwa ein Drittel der Schülerinnen und Schüler dieses Stadtteils 
gegenüber 48% im Kölner Durchschnitt. Im Durchschnitt erhalten in Ostheim lediglich 24% der 
Kinder am Ende der Grundschule eine Gymnasialempfehlung. Das sind anteilig weniger Kin-
der mit einer Empfehlung für ein Gymnasium als in der gesamten Stadt (43%).  
Arbeit und Einkommen: Die Arbeitslosenquote ist in Ostheim mit 15% fast doppelt so hoch wie 
im Kölner Durchschnitt (7%), und die SGB II-Quote ist mit 29% mehr als doppelt so hoch wie 
im Durchschnitt. Beide Werte sind damit stark überdurchschnittlich. Außerdem leben mit 39% 
überdurchschnittlich viele Kinder unter 15 Jahren in Ostheim in Haushalten mit SGB II-Bezug. 
Die SGB II-Quote der unter 25-Jährigen (stark überdurchschnittliche 29% bei den deutschen 
und überdurchschnittliche 50% bei den ausländischen Erwerbspersonen) ist in Ostheim hoch. 
Mit 20% beziehen in Ostheim, verglichen mit anderen Stadtteilen, anteilig viele Personen über 
65 Jahren Leistungen zur Grundsicherung im Alter. Auch im Vergleich mit der gesamten Stadt 
Köln, in der dieser Wert lediglich 8% beträgt, liegt Ostheim stark über dem Durchschnitt. Le-
diglich Seeberg, Finkenberg und Chorweiler weisen bezüglich der Grundsicherung im Alter 
höhere Anteile auf. Diese Tendenz hat sich seit dem Jahr 2013 nicht verändert. 
Gesellschaftliche Teilhabe: Die Wahlbeteiligung bei der Bundestagswahl 2017 lag in Ostheim 
bei 62% und damit unter dem Durchschnitt von 76%.  Im Jahr 2013 war dieser Wert mit 59% 
noch stark unterdurchschnittlich. 
Fazit: Ostheim weist bei vielen Indikatoren stark u nterdurchschnittliche Werte auf. Insbeson-
dere der hohe Anteil an übergewichtigen Kindern fällt auf . Dementsprechend sollte die Ge-
sundheit von Kindern in Ostheim in den Blick genommen werden. Gesundes Essen in Schulen 
und Kitas, sowie Informationen oder Veranstaltung über gesunde Ernährung für die Eltern wä-
ren Möglichkeiten, dem entgegenzuwirken. Außerdem sollten kostenlose oder günstige Frei-
zeitmöglichkeiten für Kinder und Jugendliche geschaffen werden. Weiterhin ist die Quote der 
Gymnasialempfehlungen in Ostheim niedrig, weshalb Maßnahmen zur Verbesserung der Bil-
dungsteilhabe empfohlen werden. Dies könnte sich zukünftig auch positiv auf die Teilhabe am 
Arbeitsmarkt und auf die materielle Lebenslage auswirken, die in Ostheim seit längerer Zeit 
ebenfalls auffallend schlecht ist. Eine erste positive Entwicklung zeigt sich bei der gestiegenen 
U3-Versorgungsquote. Diese hat sich seit 2013 verbessert und nähert sich aktuell dem Kölner 
Mittelwert an. Daran ist auch in Zukunft weiter festzuhalten.

Kölner Lebenslagenbericht 2020 
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318 
Neubrück  
 
Der rechtsrheinische Stadtteil Neubrück zählt ebenfalls zum Bezirk Kalk und gehört mit 9.077 
Einwohnerinnen und Einwohnern zu den kleineren Kölner Stadtteilen. In diesem Stadtteil leben 
mit 9,4% der Bevölkerung überdurchschnittlich viele Menschen, die 80 Jahre o der älter sind. 
Der Anteil der Einwohnerinnen und Einwohner mit Migrationshintergrund liegt in Neubrück bei 
63%, und bei den unter 18-Jährigen bei knapp 81%. Beide Werte sind damit stark überdurch-
schnittlich. 
Wohnen: Neubrück weist mit 10,3 gemeldeten Pers onen pro Adresse zwar eine überdurch-
schnittliche Einwohnerdichte auf, gehört aber nicht zu den Kölner Stadtteilen mit sehr hohen 
Werten. Der Anteil geförderten Wohnraums liegt hier mit 13% nur leicht über dem städtischen 
Durchschnitt. 
Familienformen: Der Anteil der Alleinerziehendenhaushalte liegt mit 24% ungefähr im Kölner 
Durchschnitt. 
Gesundheit: Die Teilnahmequote an den U8 -Früherkennungsuntersuchungen liegt in Neu-
brück bei 95% der Kinder im entsprechenden Alter und somit genau im Kölner Durchschnitt 
von 95%. Diese Quote ist im Vergleich zu den anderen Stadtteilen im Bezirk Kalk relativ hoch. 
Demgegenüber beträgt der Anteil der Kinder mit Übergewicht an allen Kindern 19%, was sehr 
stark vom Kölner Durchschnitt abweicht. In Neubrück war dementsprech end von 2016 bis 
2018 im Mittel jedes fünfte Kind übergewichtig.  
Betreuung und Bildung: Die Quote der unter Dreijährigen, die in Kitas und Kindertagespflege 
betreut werden können, liegt in Neubrück mit 36% in etwa im Kölner Mittelfeld. Hier gab es seit 
dem Jahr 2013 eine enorme Steigerung. Damals betrug die Quote noch 14% und war damit 
stark unterdurchschnittlich. 
Auch im Bereich der Bildung zeigen sich Unterschiede zwischen Neubrück und Köln insge-
samt. Mit einer Gymnasialübergangsquote von 34% gehen in diesem Stadtteil weniger Kinder 
nach der Grundschule auf ein Gymnasium als im städtischen Durchschnitt (48%). 2 1% der 
Indikator
2018 2013 2018 2013
Einwohnerinnen und Einwohner 9.077 8.680 1.089.984 1.044.070
davon über 80 Jahre 9% 9% 5% 4%
davon mit Migrationshintergrund 63% 54% 39% 34%
Anteil U18-Jähriger mit Migrationshintergrund 81% 70% 51% 46%
Personen je Adresse 10,3 9,8 7,8 7,6
geförderter Wohnraum 13% 14% 7% 7%
Alleinerziehenden-Haushalte 24% 26% 23% 24%
Teilnahme U8-Früherkennungsuntersuchung 95% - 95% -
Anteil der Kinder mit Übergewicht 19% - 11% -
Versorgungsquote U3 36% 14% 40% 37%
Gymnasialübergänge 34% 23% 48% 49%
Gymnasialempfehlungen 21% 19% 43% 46%
Arbeitslosenquote 13% 16% 7% 9%
SGB II-Quote 28% 29% 13% 13%
SGB II-Quote unter 25-Jährige Deutsche 30% - 13% 14%
SGB II-Quote unter 25-Jähriger Ausländer/innen 49% - 37% 32%
Kinder unter 15 Jahren in SGB II Bezugshaushalten 42% - 21% 22%
Leistungen zur Grundsicherung im Alter 12% 10% 8% 7%
Wahlbeteiligung 63% 61% 76% 72%
Neubrück Köln

Kölner Lebenslagenbericht 2020 
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319 
Schülerinnen und Schüler bekommen am Ende der Grundschulzeit eine Gymnasialempfeh-
lung, auch dies sind anteilig weniger Schüler und Schülerinnen als im Kölner Durchschnitt von 
43%.  
Arbeit und Einkommen: In Neubrück beträgt die Arbeitslosenquote 13%, was einerseits über 
dem Kölner Durchschnitt, andererseits aber im Mittelfeld der in diesem Kapitel näher betrach-
teten Stadtteile liegt. Der Bevölk erungsanteil mit Bezug von SGB II -Leistungen ist mit 2 8% 
mehr als doppelt so hoch wie im Durchschnitt – jede vierte Person in Neubrück ist damit im 
SGB II-Bezug. Das spiegelt sich auch im Anteil der Kinder unter 15 Jahren, die in Haushalten 
mit SGB II-Bezug leben an allen Kindern in diesem Alter wider. In Neubrück wachsen 4 2% 
aller unter 15-Jährigen in Haushalten mit SGB II-Bezug auf, was über dem Kölner Durchschnitt 
liegt. Bei den unter 25-Jährigen liegt die SGB II-Quote mit 49% der Ausländerinnen und Aus-
länder ebenfalls über dem Kölner Mittelwert, doch vor allem die Quote der deutschen Bevöl-
kerung in dieser Altersgruppe ist mit 30% stark überdurchschnittlich. 
Mit Blick auf Leistungen zur Grundsicherung im Alter fällt auf, dass Neubrück im Vergleich zu 
den anderen in diesem Kapitel beschriebenen Stadtteilen aus dem Bezirk Kalk, mit 12% die 
geringste Quote an Leistungsbeziehenden aufweist. Verglichen mit dem Kölner Durchschnitt, 
der 2018 bei 8% lag, sind in Neubrück anteilig dennoch mehr Seniorinnen und Senio ren auf 
diese Form der Unterstützung angewiesen.  
Gesellschaftliche Teilhabe: Die im stadtweiten Vergleich geringere Wahlbeteiligung von 63% 
liegt in Neubrück auf etwa gleicher Höhe wie in Kalk und Ostheim. 
Fazit: Auch in Neubrück fallen die potentiell erh öhten Problemlagen vor Allem bei den auf 
Kinder bezogenen Indikatoren auf. So leidet rund jedes fünfte Kind in diesem Stadtteil an Über-
gewicht und mehr als jedes dritte Kind wächst in einem Haushalt mit SGB  II-Bezug auf. In 
Neubrück sollte demnach die Gesundheit von Kindern verbessert werden. Möglichkeiten da-
hingehend wären z.B. mehr kostenlose oder kostengünstige Freizeitmöglichkeiten für Kinder 
und Jugendliche zu schaffen und Informationen bezüglich günstiger und dennoch gesunder 
Ernährung für Eltern bereitzustellen. Der hohe Anteil an Kindern und Erwachsenen mit Migra-
tionshintergrund sollte dabei stets mitgedacht werden, damit eventuelle kulturelle und sprach-
liche Barrieren überwunden werden können und ein Zugang geschaffen werden kann. Zudem 
ist die materielle Lebenslage in Neubrück deutlich schlechter als im Kölner Durchschnitt. Hie-
rauf sollte der Blick gerichtet werden.

Kölner Lebenslagenbericht 2020 
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320 
Vingst 
 
Vingst ist der fünfte Stadtteil des Bezirks Kalk und weist mit 13.052 Einwohnerinnen und Ein-
wohnern eine durchschnittliche Stadtteilgröße auf. Auch der Anteil der Personen ab 80 Jahren 
liegt mit 4,9% im Durchschnitt Kölns. In Vingst haben 64% der Einwohnerinnen und Einwohner 
und damit stark überdurchschnittlich viele einen Migrationshintergrund. Bei den Personen un-
ter 18 Jahren sind es in Vingst 75%, die einen Migrationshintergrund aufweisen.  
Wohnen: Vingst gehört mit durchschnittlich 13,2 gemeldeten Personen pro Adresse zu den 
zehn Stadtteilen mit der höchsten Einwohnerdic hte. In Vingst gibt es viel geförderten Wohn-
raum. Der Anteil beträgt hier 28% und ist somit vier Mal so hoch wie im städtischen Durch-
schnitt.  
Familienformen: Vingst gehört mit 31% zu den fünf Stadtteilen mit dem höchsten Anteil an 
Alleinerziehendenhaushalten, der Anteil ist stark überdurchschnittlich.  
Gesundheit: In Bezug auf den Anteil der Kinder, die vollständig an den U8 -Früherkennungs-
untersuchungen teilgenommen haben, liegt der Stadtteil Vingst mit 9 4% in etwa im Durch-
schnitt Kölns. Jedoch leiden 17% der Kinder an Übergewicht, was überdurchschnittlich viel ist.  
Betreuung und Bildung: Der Anteil der unter dreijährigen Kinder, die in Kitas oder in Kinderta-
gespflege betreut werden können, liegt in Vingst bei knapp 26% und damit unter dem Kölner 
Durchschnitt (40%). 
Mit 25% ist der Anteil an Gymnasialübergängen unterdurchschnittlich. Der Anteil der Grund-
schülerinnen und -schüler, die mit einer Empfehlung für ein Gymnasium die Grundschule ver-
lassen, ist in Vingst mit nur knapp 18% ebenfalls sehr niedrig und liegt unter dem Durchschnitt 
Kölns von 4 3%. Bei den Betreuungs - und Bildungsindikatoren können im Jahresvergleich 
keine großen Veränderungen in Relation zum jeweiligen Kölner Mittelwert ausgemacht wer-
den. 
Arbeit und Einkommen: Die Teilhabe am Arbeitsmarkt ist in Vingst stark eingeschränkt. Hier  
liegt die Arbeitslosenquote bei 1 4%, sie ist damit doppelt so hoch wie der städtische Durch-
schnitt (7%). Auch die SGB II -Quote von 2 8% liegt weit über dem Kölner Durchschnitt von 
Indikator
2018 2013 2018 2013
Einwohnerinnen und Einwohner 13.052 12.825 1.089.984 1.044.070
davon über 80 Jahre 5% 5% 5% 4%
davon mit Migrationshintergrund 64% 58% 39% 34%
Anteil U18-Jähriger mit Migrationshintergrund 75% 72% 51% 46%
Personen je Adresse 13,2 13,1 7,8 7,6
geförderter Wohnraum 28% 28% 7% 7%
Alleinerziehenden-Haushalte 31% 30% 23% 24%
Teilnahme U8-Früherkennungsuntersuchung 94% - 95% -
Anteil der Kinder mit Übergewicht 17% - 11% -
Versorgungsquote U3 26% 20% 40% 37%
Gymnasialübergänge 25% 22% 48% 49%
Gymnasialempfehlungen 18% 21% 43% 46%
Arbeitslosenquote 14% 18% 7% 9%
SGB II-Quote 28% 30% 13% 13%
SGB II-Quote unter 25-Jährige Deutsche 32% - 13% 14%
SGB II-Quote unter 25-Jähriger Ausländer/innen 41% - 37% 32%
Kinder unter 15 Jahren in SGB II Bezugshaushalten 41% - 21% 22%
Leistungen zur Grundsicherung im Alter 15% 12% 8% 7%
Wahlbeteiligung 53% 52% 76% 72%
Vingst Köln

Kölner Lebenslagenbericht 2020 
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321 
13%. Dementsprechend leben in Vingst auch überdurchschnittlich viele Kinder unter 15 Jahren 
in Haushalten mit SGB II-Bezug. Während dieser Anteil im gesamten Stadtgebiet 21% beträgt, 
leben in Vingst 4 1% der unter 15 -Jährigen in SGB II-Bedarfsgemeinschaften. Insbesondere 
junge Erwachsene mit d eutscher Staatsbürgerschaft beziehen in Vingst SGB II -Leistungen. 
Von den unter 25-Jährigen befinden sich 32% der Deutschen (stark überdurchschnittliche) und 
41% der Ausländerinnen und Ausländer (durchschnittlich) im SGB II-Leistungsbezug. Weiter-
hin beziehen in Vingst 15% der Seniorinnen und Senioren Leistungen der Grundsicherung im 
Alter. Mit Blick auf das gesamte Kölner Stadtgebiet ist dieser Wert fast doppelt so hoch wie 
der Durchschnitt. 
Gesellschaftliche Teilhabe: Die Wahlbeteiligung im Stadtteil Vingst liegt mit 53%, ebenso wie 
im Jahr 2013, stark unter dem Mittelwert der Stadt, nur in Chorweiler ist sie noch niedriger.  
Fazit: Im Stadtteil Vingst weisen viele Indikatoren deutlich schlechtere Werte als stadtweit auf. 
Einzig die Teilnahme an den Früherkennungsuntersuchungen und die SGB II-Quote von jun-
gen Ausländerinnen und Ausländern unterscheiden sich kaum vom Kölner Mittelwert. Proble-
matisch ist in Vingst vor allem die hohe Quote an Alleinerziehendenhaushalte n, die im Blick 
behalten werden sollte, da diese gesellschaftliche Gruppe ein erhöhtes Armutsrisiko trägt. Zu-
sätzlich leben in Vingst sehr viele Kinder unter 15 Jahren in Haushalten mit SGB II-Bezug, und 
der Anteil an Gymnasialempfehlungen ist gering. Dementsprechend sollten vor allem die Kin-
der und ihre (Bildungs -)Perspektiven in Vingst verbessert werden. Auch die Teilnahme am 
Arbeitsleben ist in Vingst stark eingeschränkt und dementsprechend auch der SGB II -Bezug 
stark erhöht. Hierauf sollte ebenfalls der Blick gerichtet werden. Insbesondere in Hinblick da-
rauf, dass in Vingst in den vergangenen Jahren in Bezug auf die genannten Indikatoren keine 
wesentlichen Verbesserungen stattgefunden haben, sollte dieser Stadtteil mehr in den Fokus 
gerückt werden. 
4.4.4 Stadtbezirk Chorweiler 
Chorweiler 
 
Indikator
2018 2013 2018 2013
Einwohnerinnen und Einwohner 13.073 13.070 1.089.984 1.044.070
davon über 80 Jahre 5% 4% 5% 4%
davon mit Migrationshintergrund 80% 76% 39% 34%
Anteil U18-Jähriger mit Migrationshintergrund 83% 79% 51% 46%
Personen je Adresse 27,2 27,1 7,8 7,6
geförderter Wohnraum 78% 90% 7% 7%
Alleinerziehenden-Haushalte 32% 31% 23% 24%
Teilnahme U8-Früherkennungsuntersuchung 93% - 95% -
Anteil der Kinder mit Übergewicht 13% - 11% -
Versorgungsquote U3 21% 20% 40% 37%
Gymnasialübergänge 19% 16% 48% 49%
Gymnasialempfehlungen 12% 13% 43% 46%
Arbeitslosenquote 16% 21% 7% 9%
SGB II-Quote 38% 41% 13% 13%
SGB II-Quote unter 25-Jährige Deutsche 40% - 13% 14%
SGB II-Quote unter 25-Jähriger Ausländer/innen 56% - 37% 32%
Kinder unter 15 Jahren in SGB II Bezugshaushalten 53% - 21% 22%
Leistungen zur Grundsicherung im Alter 40% 41% 8% 7%
Wahlbeteiligung 46% 42% 76% 72%
KölnChorweiler

Kölner Lebenslagenbericht 2020 
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322 
Der nördliche Stadtteil Chorweiler gehört zum gleichnamigen Bezirk und gehört mit einer Ein-
wohnerzahl von 13.073 zu den Stadtteilen mit durchschnittlicher Größe. 5,3% der Einwohne-
rinnen und Einwohner Chorweilers sind 80 Jahre alt oder älter, was dem Kölner Durchschnitt 
entspricht. Stark überdurchschnittlich ist jedoch der Anteil der Menschen mit Migrationshinter-
grund in Chorweiler. 80% der Einwohnerinnen und Einwohner haben einen Migrationshinter-
grund. Bei den unter 18 -Jährigen liegt dieser Anteil bei 83%, was ebenfalls stark überdurch-
schnittlich ist. Chorweiler gehört damit, zusammen mit Finkenberg, zu den zwei Stadtteilen in 
Köln mit dem höchsten Anteil an Menschen mit Migrationshintergrund. 
Wohnen: In Chorweiler sind durchschnittlich 27,2 Personen pro Adresse gemeldet, dies ist mit 
Abstand die höchste Einwohnerdichte in Köln. 78% des Wohnraums in Chorweiler ist geför-
derter Wohnraum, auch dieser Anteil ist mit Abstand der höchste Anteil an Wohnraumförde-
rung in Köln.  
Familienformen: Chorweiler gehört mit 3 2% zu den fünf Stadtteilen mit dem höchsten Anteil 
an Alleinerziehendenhaushalten.  
Gesundheit: Bei der Kinder - und Jugendgesundheit unterscheidet sich Chorweiler nicht we-
sentlich von den stadtweiten Werten. Von 2016 bis 2018 haben in Chorweiler durchschnittlich 
ca. 93% der Kinder vollständig an den U8-Früherkennungsuntersuchungen teilgenommen und 
13% der Kinder in Chorweiler haben Übergewicht. 
Betreuung und Bildung: In Chorweiler können, ähnlich wie in Höhenberg und Finkenberg, nur 
21% der Kinder unter drei Jahren in Kitas oder Kindertagespflege betreut  werden, was unter 
dem Kölner Durchschnitt von 40% liegt. 
Der Anteil der Gymnasialübergänge ist mit 19% sehr niedrig. In Chorweiler verlassen nur 
knapp 12% der Schülerinnen und Schüler d ie Grundschule mit einer Gymnasialempfehlung. 
Dies ist mit großem Abstand der niedrigste Anteil aller hier betrachteten Stadtteile und weicht 
dementsprechend sehr stark vom Durchschnitt der Stadt Köln ab (43% mit Gymnasialempfeh-
lung). Da diese Quote auch im Vergleich zu den anderen Stadtteilen mit potenziell erhöhten 
Problem- und Bedarfslagen derart niedrig ist, ist hier von einer besonders schlechten Bil-
dungsteilhabe auszugehen. 
Arbeit und Einkommen: Mit 16% hat Chorweiler nach Finkenberg die zweithöchste Arbeitslo-
senquote. Auch die SGB II-Quote von 38% ist in Chorweiler nach Finkenberg, mit einem gro-
ßen Abstand zu den anderen Stadtteilen, die zweithöchste. Dementsprechend leben hier an-
teilig, ebenfalls nach Finkenberg, auch die zweitmeisten Kinder unter 15 Jahren in SGB II be-
ziehenden Familien. 53% aller unter 15-Jährigen, und somit mehr als jedes zweite Kind in dem 
Alter, wächst in Haushalten mit SGB II-Bezug auf. In Chorweiler ist mit 40% der Anteil an unter 
25-Jährigen Deutschen im SGB II-Leistungsbezug am höchsten und dementsprechend stark 
überdurchschnittlich. Bei den Ausländerinnen und Ausländern ist diese Quote mit 56% eben-
falls überdurchschnittlich im Vergleich zu Köln insgesamt , sie liegt aber unter dem entspre-
chenden Wert im Stadtteil Finkenberg.  
Sehr auffällig ist im Stadtteil Chorweiler auch der Anteil der Seniorinnen und Senioren, die 
Leistungen der Grundsicherung im Alter beziehen. Mit 4 0% weicht die Bezugsquote von 
Grundsicherung im Alter sehr stark von dem Kölner Durchschnitt (8%) und v on den anderen 
betrachteten Vierteln ab. Es ist mit Abstand die höchste Grundsicherungsquote im Vergleich 
von allen Kölner Stadtvierteln. In Chorweiler beziehen somit also 4 von 10 Seniorinnen und 
Senioren Leistungen zur Grundsicherung im Alter. 
Im Vergleich zum Jahr 2013 gab es bei allen genannten Indikatoren keine wesentlichen Ver-
besserungen.

Kölner Lebenslagenbericht 2020 
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323 
Gesellschaftliche Teilhabe: Die Einstellung, durch Wahlbeteiligung mitgestalten zu können, ist 
in Chorweiler sehr gering ausgeprägt. Der Stadtteil Chorweiler weist mit 46% die mit Abstand 
niedrigste Wahlbeteiligung aller Kölner Stadtteile auf.  Dies war auch bereits bei der Bundes-
tagswahl 2013 der Fall. 
Fazit: In Chorweiler häufen sich seit Jahren die Problemlagen. So zeigen fast alle Indikatoren 
auch im Vergleich zu d en anderen hier betrachteten Stadtteilen, mit Au snahme von Finken-
berg, wo ebenfalls starke Belastungen zu verzeichnen sind, starke negative Abweichungen 
von den Kölner Mittelwerten. Wesentliche Verbesserungen sind in den vergangenen Jahren 
nicht zu verzeichnen, dabei ist der Bedarf sehr hoch. Bei einigen Indikatoren sticht der Stadtteil 
besonders aus den in diesem Kapitel betrachteten Stadtteilen hervor. Zunächst fällt auf, dass 
Chorweiler die höchste Einwohnerdichte aufweist. Durch die sehr geringe Quote an Gymnasi-
alempfehlungen kann man in Chorweiler von einer besonders schlechten Bildungsteilhabe re-
den. Das spiegelt sich auch in den Arbeitslosen- und SGB II-Bezugsquoten wider, die in allen 
Altersgruppen auffällig gering sind. Nicht überraschend ist somit, dass in Chorweiler sehr viele 
ältere Menschen auf Mindestsicherung im Alter angewiesen sind. Die Armut zieht sich somit 
durch alle Altersgruppen, von der Kindheit und Jugend, über das Erwerbsalter bis ins hohe 
Alter. In dem Stadtteil liegen die Problemlagen also vor allem bei Bildungs- und Arbeitsmarkt-
teilhabe, aber auch in der Familienberatung wird dringlicher Handlungsbedarf deutlich, vor al-
lem da es hier besonders viele Alleinerziehendenhaushalte gibt, die stärker armutsgefährdet 
sind als andere Bevölkerungsgruppen. Zusätzlich weist Chorweiler aber auch die schlechteste 
Wahlbeteiligung aller Kölner Stadtteile auf, was als Anreiz zu verstärkter Information und Bür-
gerbeteiligung gesehen werden kann. Bei allen angedachten Maßnahmen ist stets der hohe 
Anteil an Menschen mit Migrationshintergrund mit in den Blick zu nehmen, um potenzielle kul-
turelle und sprachliche Barrieren zu überwinden.  
Seeberg 
 
Der Stadtteil Seeberg liegt ebenfalls im linksrheinischen Norden Kölns und gehört zum Bezirk 
Chorweiler, die Einwohnerzahl beträgt 11.319, wovon 70% und damit stark überdurchschnitt-
lich viele einen Migrationshintergrund haben. Der Anteil der Gruppe der unter 18-Jährigen mit 
Indikator
2018 2013 2018 2013
Einwohnerinnen und Einwohner 11.319 11.140 1.089.984 1.044.070
davon über 80 Jahre 6% 4% 5% 4%
davon mit Migrationshintergrund 70% 65% 39% 34%
Anteil U18-Jähriger mit Migrationshintergrund 76% 72% 51% 46%
Personen je Adresse 11,8 11,6 7,8 7,6
geförderter Wohnraum 18% 21% 7% 7%
Alleinerziehenden-Haushalte 27% 24% 23% 24%
Teilnahme U8-Früherkennungsuntersuchung 90% - 95% -
Anteil der Kinder mit Übergewicht 11% - 11% -
Versorgungsquote U3 29% 30% 40% 37%
Gymnasialübergänge 32% 31% 48% 49%
Gymnasialempfehlungen 27% 24% 43% 46%
Arbeitslosenquote 12% 14% 7% 9%
SGB II-Quote 29% 25% 13% 13%
SGB II-Quote unter 25-Jährige Deutsche 31% - 13% 14%
SGB II-Quote unter 25-Jähriger Ausländer/innen 51% - 37% 32%
Kinder unter 15 Jahren in SGB II Bezugshaushalten 45% - 21% 22%
Leistungen zur Grundsicherung im Alter 20% 18% 8% 7%
Wahlbeteiligung 60% 59% 76% 72%
Seeberg Köln

Kölner Lebenslagenbericht 2020 
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324 
Migrationshintergrund ist überdurchschnittlich und liegt bei 80%. Außerdem sind in dem Stadt-
teil 5,9% der Menschen 80 Jahre alt oder älter. 
Wohnen: Seeberg gehört mit 11,8 Personen je Adresse zu den zehn Stadtteilen mit der höchs-
ten Einwohnerdichte in Köln. Der Anteil des geförderten Wohnraums liegt in Seeberg bei 18% 
und ist damit mehr als doppelt so hoch wie der Kölner Durchschnitt. 
Familienformen: Der Anteil der Alleinerziehendenhaushalte an allen Familienhaushalten liegt 
in Seeberg bei 27% und damit leicht über dem Durchschnitt von 23%.  Dieser Anteil ist seit 
2013 gestiegen. 
Gesundheit: Die Teilnahmequote an den U8 -Früherkennungsuntersuchungen ist in Seeberg 
niedriger als im Kölner Durchschnitt. Von 2016 bis 2018 haben in Seeberg im Schnitt 90% der 
Kinder im entsprechenden Alter daran teilgenommen. Die Quote der Kinder mit Übergewicht 
in Seeberg liegt mit 11% im Kölner Durchschnitt. 
Betreuung und Bildung: Der Anteil der unter dreijährigen Kinder, die in Kitas oder in der Kin-
dertagespflege betreut werden können, ist in Seeberg mit 29% unterdurchschnittlich.  
Ebenso ist die Gymnasialübergangsquote mit 32% unter dem Kölner Durchschnitt von 48%, 
und auch die Quote der Schülerinnen und Schüler, die eine Gymnasialempfehlung erhalten, 
liegt in Seeberg mit 27% unter dem Kölner Durchschnitt. 
Bei den Betreuungs- und Bildungsindikatoren können im Vergleich zum Jahr 2013 keine gro-
ßen Verbesserungen verzeichnet werden. 
Arbeit und Einkommen: Die Arbeitslosenquote beträgt in Seeberg 12% und liegt daher über 
dem Kölner Durchschnitt von 8%. Vor allem die SGB II-Quoten sind in Seeberg stark erhöht. 
Die SGB II-Quote ist mit 29% gut doppelt so hoch wie im städtischen Durchschnitt. In Seeberg 
leben 44% der Kinder unter 15 Jahren in Haushalten mit SGB II -Bezug, verglichen mit dem 
gesamten Kölner Stadtgebiet stark überdurchschnittlich viele. Ein ähnliches Bild zeigt sich hin-
sichtlich des SGB II-Bezugs der unter 25-Jährigen: Die Bezugsquoten der jungen Deutschen 
von 31% und der jungen Ausländerinnen und Ausländer von 51% sind stark überdurchschnitt-
lich bzw. überdurchschnittlich im Vergleich zu den Kölner Werten.  
Der Anteil der Leistungsbeziehenden von Grundsicherung im Alter an allen Seniorinnen und 
Senioren beträgt in Seeberg 20% und ist damit mehr als doppelt so hoch wie der Kölner Durch-
schnitt von 8%. 
Gesellschaftliche Teilhabe: Die politische Partizipation ist in Seeberg stark unterdurchschnitt-
lich. So lag die Wahlbeteiligung bei der letzten Bundestagswahl 2017 bei 60% und damit 16 
Prozentpunkte unter dem Kölner Mittelwert. Auch im Jahr 2013 verzeichnete die Wahlbeteili-
gung mit 59% eine starke negative Abweichung vom stadtweiten Wert. 
Fazit: Seeberg weist bei fast allen Indikatoren leichte bis starke negative Abweichungen vom 
Kölner Mittelwert auf, was sich bereits in den 2013er Zahlen widerspiegelt. Einzig der Anteil 
der Kinder mit Übergewicht liegt im stadtweiten Durchschnitt. Auffällig sind in diesem Stadtteil 
vor allem die schlechte materielle Lebenslage, gemessen an den stark überdurchschnittlichen 
SGB II-Bezugsquoten, die sowohl Kinder und Erwachsene als auch Seniorinnen und Senioren 
gleichermaßen betreffen. Die Armutsgefährdung zieht sich somit durch alle Altersgruppen. Die 
Kinder in Seeberg weisen aber auch bei den anderen Indikatoren erhöhte Bedarfslagen auf. 
So nehmen unterdurchschnittlich wenige Kinder an allen U8-Früherkennungsuntersuchungen 
teil, und wenige erhalten eine  Gymnasialempfehlung. Dementsprechend sollten in diesem 
Stadtteil die Kinder, als besonders vulnerable Gruppe,  und ihre Bedürfnisse in den Blick ge-
nommen werden. Aber auch ältere Menschen sind in Seeberg stark überdurchschnittlich oft

Kölner Lebenslagenbericht 2020 
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325 
auf Grundsicherung im Alter angewiesen, so dass auch hier Unterstützung in Form von Hilfe 
und Beratung für Seniorinnen und Senioren ansetzen sollte.  
Lindweiler 
 
Auch Lindweiler liegt im linksrheinischen Norden Kölns und gehört zum Bezirk Chorweiler. Mit 
einer Einwohnerzahl von 3.486 ist es ein vergleichsweiser kleiner Stadtteil, in dem 7, 8% der 
Bevölkerung 80 Jahre alt oder älter sind. In Lindweiler haben 4 6% aller Bewohnerinnen und 
Bewohner einen Migrationshintergrund, was leicht über dem Kölner Durchschnitt liegt. Diffe-
renziert auf die Personen unter 18 Jahren liegt dieser Anteil in Lindweiler bei durchschnittlichen 
55%.  
Wohnen: Die Einwohnerdichte liegt in Lindweiler mit 5,9 pro Adresse gemeldeten Personen in 
etwa im Kölner Durchschnitt von 7,8 Personen pro Adresse und unterscheidet sich diesbezüg-
lich von allen anderen in diesem Kapitel beschriebenen Stadtteilen, die alle eine höhere Ein-
wohnerdichte aufweisen.  
Der Anteil an gefördertem Wohnraum beträgt in Lindweiler jedoch 19% und ist somit drei Mal 
so hoch wie der Kölner Mittelwert, hat sich jedoch seit dem Jahr 2013 verringert. 
Familienformen: Auffällig in Lindweiler ist der hohe Anteil an Alleinerziehendenhaushalten, mit 
31% gehört es zu den fünf Stadtteilen mit dem höchsten Anteil dieser Haushaltsform.  
Gesundheit: Ähnlich wie in Seeberg fällt in Lindweiler die niedrige Teilnahmequote an den U8-
Früherkennungsuntersuchungen von 87% auf. In den Jahren 2016 bis 2018 hat durchschnitt-
lich jedes zehnte Kind im entsprechenden Alter nicht an diesen U ntersuchungen teilgenom-
men. Der Anteil von Kindern mit Übergewicht liegt in Lindweiler bei 10% und entspricht damit 
in etwa dem Kölner Durchschnitt. 
Betreuung und Bildung: Die Versorgungsquote der unter dreijährigen Kinder ist in Lindweiler 
viel höher als im städtischen Durchschnitt. Hier können 63% der unter Dreijährigen in Kitas 
oder in einer Kindertagespflege betreut werden. Im Kölner Durchschnitt sind es 40%. Im Ver-
gleich zum Jahr 2013 kann hier zudem eine Verbesserung verzeichnet werden. Damals stand 
Indikator
2018 2013 2018 2013
Einwohnerinnen und Einwohner 3.486 3.472 1.089.984 1.044.070
davon über 80 Jahre 8% 5% 5% 4%
davon mit Migrationshintergrund 46% 39% 39% 34%
Anteil U18-Jähriger mit Migrationshintergrund 55% 47% 51% 46%
Personen je Adresse 5,9 5,9 7,8 7,6
geförderter Wohnraum 19% 28% 7% 7%
Alleinerziehenden-Haushalte 31% 28% 23% 24%
Teilnahme U8-Früherkennungsuntersuchung 87% - 95% -
Anteil der Kinder mit Übergewicht 10% - 11% -
Versorgungsquote U3 63% 48% 40% 37%
Gymnasialübergänge 35% 21% 48% 49%
Gymnasialempfehlungen 31% 21% 43% 46%
Arbeitslosenquote 14% 15% 7% 9%
SGB II-Quote 23% 25% 13% 13%
SGB II-Quote unter 25-Jährige Deutsche 30% - 13% 14%
SGB II-Quote unter 25-Jähriger Ausländer/innen 34% - 37% 32%
Kinder unter 15 Jahren in SGB II Bezugshaushalten 36% - 21% 22%
Leistungen zur Grundsicherung im Alter 9% 11% 8% 7%
Wahlbeteiligung 63% 62% 76% 72%
Lindweiler Köln

Kölner Lebenslagenbericht 2020 
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326 
für 48% der Kinder ein Betreuungsplatz zur Verfügung, was bereits damals ein überdurch-
schnittlicher Wert war. 
Der Anteil der Kinder, die nach der Grundschule auf ein Gymnasium gehen, ist in Lindweiler 
mit 35% unterdurchschnittlich. Im Durchschnitt verlassen 31% der Schülerinnen und Schüler 
die Grundschule mit einer Gymnasialempfehlung. Das ist verglichen mit der gesamten Stadt 
(43%) unterdurchschnittlich. 
Arbeit und Einkommen : In Lindweiler sind die Arbeitslosenquote mit 1 4% stark überdurch-
schnittlich und der Anteil der SGB II -Beziehenden mit 23% etwas erhöht und damit die Teil-
habe am Erwerbsleben niedriger als im Kölner Durchschnitt. Es leben dementsprechend mit 
36% der unter 15-Jährigen auch etwas mehr Kinder in SGB II-Bedarfsgemeinschaften als im 
gesamten Kölner Stadtgebiet. Dieser Anteil liegt zwar über dem Durchschnitt Kölns, ist aber 
verglichen mit den anderen in diesem Kapitel betrachteten Stadtteilen am Geringsten. Lind-
weiler weist jedoch im Vergleich zu den anderen hier beschriebenen Stadtteilen mit 3 4% die 
niedrigste Quote der ausländischen Personen unter 25 im SGB II-Bezug auf, der Wert liegt in 
etwa im Kölner Durchschnitt . Die Quote für Deutsche in diesem Alter ist mit 30% jedoch im 
Vergleich zum Kölner Durchschnitt besonders hoch und liegt nur vier Prozentpunkte unter dem 
Wert der Ausländerinnen und Ausländer . Die Unterschiede zwischen beiden Gruppen sind 
sowohl in den anderen hier beschriebenen Stadtteilen als auch in Köln insgesamt wesentlich 
höher.  
Der Anteil der Leistungsbeziehenden von Grundsi cherung im Alter liegt in Lindweiler mit 9% 
im Durchschnitt Kölns. Altersarmut scheint demnach kein wesentliches Merkmal für diesen 
Stadtteil zu sein.  
Gesellschaftliche Teilhabe: Die Wahlbeteiligung ist in Lindweiler mit 63% unterdurchschnitt-
lich. 
Fazit: Auffällig im Stadtteil Lindweiler ist vor allem die hohe Quote an Alleinerziehendenhaus-
halten. Da Alleinerziehende ein erhöhtes Armutsrisiko haben, sollten in Lindweiler gerade für 
diese Bevölkerungsgruppe Angebote geschaffen werden, die präventiv der Verschuldung und 
Armut vorbeugen. Außerdem nehmen in dem Stadtteil vergleichsweise wenige Kinder an allen 
U8-Früherkennungsuntersuchungen teil. Dies könnte durch gezielte Informationsangebote 
verbessert werden. Besondere Merkmale dieses Stadtteils sind der nicht erhöhte Anteil an 
Kindern mit Migrationshintergrund und fast gleich hohe SGB II -Bezugsquoten bei deutschen 
und ausländischen jungen Erwachsenen. Ausgeglichene Anteile verschiedener Bevölkerungs-
gruppen im Kindesalter könnten demnach potenziell dazu beitragen, Unterschiede in der ma-
teriellen Teilhabe im späteren Lebensverlauf auszugleichen. Positiv hervorzuheben ist weiter-
hin die stark überdurchschnittliche Versorgung mit U3-Plätzen und damit die Möglichkeit früh-
kindlicher Bildung. Hier ist Lindweiler auf einem guten Weg.

Kölner Lebenslagenbericht 2020 
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327 
4.4.5 Stadtbezirk Ehrenfeld 
Bocklemünd/ Mengenich 
 
Bocklemünd/ Mengenich ist der einzige Stadtteil mit potenziell erhöhten Problemlagen im 
linksrheinischen Bezirk Ehrenfeld. Mit einer Bevölkerungszahl von 10. 786 Einwohnerinnen 
und Einwohnern gehört er zu den Stadtteilen mit durchschnittlicher Größe. Die Anteile an Men-
schen mit Migrationshintergrund sind leicht erhöht. So haben in Bocklemünd/Mengenich 47% 
der Einwohnerinnen und Einwohner einen Migrationshintergrund. Von den Personen unter 18 
Jahren haben in dem Stadtteil 64% einen Migrationshintergrund. Außerdem sind knapp 8,1% 
der Bewohnerinnen und Bewohner Bocklemünd/Mengenichs 80 Jahre alt oder älter , was ein 
stark überdurchschnittlicher Wert ist.  
Wohnen: Im Stadtteil Bocklemünd/ Mengenich sind durchschnittlich 8,8 Personen je Adresse 
gemeldet, dieser Wert liegt in etwa im  städtischen Durchschnitt. Der Anteil an gefördertem 
Wohnraum beträgt in Bocklemünd/ Mengenich 2 2% und ist somit drei Mal so hoch wie der 
Kölner Mittelwert. Der Wert ist damit stark überdurchschnittlich. 
Familienformen: Bocklemünd/ Mengenich gehört mit einem Anteil an Alleinerziehendenhaus-
halten von 30% zu den fünf Stadtteilen mit dem höchsten Anteil dieser Haushaltsform.  
Gesundheit: Im Mittelwert von 2016 bis 2018 hat jedes 10. Kind aus Bocklemünd/ Mengenich 
nicht vollständig an den U8 -Früherkennungsuntersuchungen teilgenommen, die Teilnah-
mequote lag mit 89% stark unter der durchschnittlichen Quote in Köln von 95%. Auch der 
Anteil der Kinder, die an Übergewicht leiden, liegt mit 17% über dem Kölner Durchschnitt.  
Betreuung und Bildung: Die Versorgungsquote der unter dreijährigen Kinder in Kitas oder in  
Kindertagespflege liegt mit 34% in etwa im Kölner Durchschnitt (40%). 
Die Gymnasialübergangsquote beträgt in Bocklemünd/ Mengenich hingegen nur 17% und ist 
damit nach Finkenberg die niedrigste der hier beschriebenen Stadtteile. Zudem verlassen le-
diglich 17% der Grundschülerinnen und Grundschüler diese mit einer Gymnasialempfehlung. 
Auch diese Quote ist verglichen mit Köln insgesamt, wie in fast allen in diesem Kapitel be-
trachteten Stadtteilen, unterdurchschnittlich.  
Indikator
2018 2013 2018 2013
Einwohnerinnen und Einwohner 10.786 10.369 1.089.984 1.044.070
davon über 80 Jahre 8% 6% 5% 4%
davon mit Migrationshintergrund 47% 40% 39% 34%
Anteil U18-Jähriger mit Migrationshintergrund 64% 56% 51% 46%
Personen je Adresse 8,8 8,4 7,8 7,6
geförderter Wohnraum 22% 26% 7% 7%
Alleinerziehenden-Haushalte 30% 30% 23% 24%
Teilnahme U8-Früherkennungsuntersuchung 89% - 95% -
Anteil der Kinder mit Übergewicht 17% - 11% -
Versorgungsquote U3 34% 37% 40% 37%
Gymnasialübergänge 17% 28% 48% 49%
Gymnasialempfehlungen 17% 28% 43% 46%
Arbeitslosenquote 12% 16% 7% 9%
SGB II-Quote 28% 27% 13% 13%
SGB II-Quote unter 25-Jährige Deutsche 35% - 13% 14%
SGB II-Quote unter 25-Jähriger Ausländer/innen 50% - 37% 32%
Kinder unter 15 Jahren in SGB II Bezugshaushalten 46% - 21% 22%
Leistungen zur Grundsicherung im Alter 12% 11% 8% 7%
Wahlbeteiligung 66% 63% 76% 72%
KölnBocklemünd/Mengenich

Kölner Lebenslagenbericht 2020 
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328 
Arbeit und Einkommen: Die Arbeitslosenquote ist in Bocklemünd/ Mengenich mit 1 2% über-
durchschnittlich. Auch die SGB II-Quote von 28% ist stark erhöht. Dementsprechend leben mit 
46% der unter 15-Jährigen auch viel mehr Kinder in Haushalten, die SGB II-Leistungen bezie-
hen, als im Kölner Durchschnitt. Die SGB II-Quote der unter 25-Jährigen liegt mit 35% (Deut-
sche) stark bzw. mit 50 % (Ausländerinnen und Ausländer) leicht über dem Kölner Durch-
schnitt. 12% der Seniorinnen und Senioren mussten 2018 Leistungen zur Grundsicherung im 
Alter in Anspruch nehmen. Im Schnitt sind es in Köln 8% der Menschen in diesem Alter, der 
Wert in Bocklemünd/ Mengenich liegt also etwas über dem Durchschnitt.  
Gesellschaftliche Teilhabe: Auch die Wahlbeteiligung in Bocklemünd/ Mengenich bleibt mit 
66% unter dem Kölner Mittelwert von 76%. 
Fazit: Bocklemünd/Mengenich weist bei vielen Indikatoren starke negative Abweichungen von 
den Kölner Durchschnittswerten auf, die sich im Vergleich zum Jahr 2013 verstärkt haben. Vor 
allem Kinder sind in diesem Stadtteil belastet. Dies spiegelt sich in der sehr niedrigen Gymna-
sialübergangsquote wider. Dieser Indikator kann zwar durch Gesamtschulen oder Gymnasien 
in angrenzenden Stadtteilen verfälscht werden, der niedrige Wert wird aber durch den eben-
falls geringen Anteil an Kindern, die die Grundschule mit einer Gymnasialempfehlung verlas-
sen, bestätigt. Zusätzlich sticht die geringe vollständige Teilnahme an den U8 -Früherken-
nungsuntersuchungen heraus. Diese könnte z.B. durch gezieltere und mehrsprachige Infor-
mationsangebote oder Werbung verbessert werden. Zudem ist die materielle Lebenslage von 
Kindern, aber auch von Erwachsenen, schlechter als stadtweit. Hier sollte ebenfalls angesetzt 
werden, um einer weiteren Verschlechterung der Lebenslagen entgegenzuwirken. 
4.4.6 Stadtbezirk Rodenkirchen 
Meschenich 
 
Der südliche Stadtteil Meschenich mit 8.033 Einwohnerinnen und Einwohnern zählt zum Be-
zirk Rodenkirchen. Er teilt sich auf in die Hochhaussiedlung „Kölnberg“ einerseits und Ein- bis 
Zweifamilienhäusern andererseits. Die im Folgenden genannten  Anteilswerte bilden jeweils 
den Durchschnitt für diese beiden unterschiedlichen Siedlungsgebiete. Insgesamt haben rund 
Indikator
2018 2013 2018 2013
Einwohnerinnen und Einwohner 8.033 7.599 1.089.984 1.044.070
davon über 80 Jahre 3% 3% 5% 4%
davon mit Migrationshintergrund 63% 58% 39% 34%
Anteil U18-Jähriger mit Migrationshintergrund 76% 70% 51% 46%
Personen je Adresse 6,7 6,5 7,8 7,6
geförderter Wohnraum 2% 1% 7% 7%
Alleinerziehenden-Haushalte 19% 18% 23% 24%
Teilnahme U8-Früherkennungsuntersuchung 92% - 95% -
Anteil der Kinder mit Übergewicht 15% - 11% -
Versorgungsquote U3 40% 34% 40% 37%
Gymnasialübergänge 30% 23% 48% 49%
Gymnasialempfehlungen 28% 27% 43% 46%
Arbeitslosenquote 14% 16% 7% 9%
SGB II-Quote 30% 27% 13% 13%
SGB II-Quote unter 25-Jährige Deutsche 27% - 13% 14%
SGB II-Quote unter 25-Jähriger Ausländer/innen 51% - 37% 32%
Kinder unter 15 Jahren in SGB II Bezugshaushalten 44% - 21% 22%
Leistungen zur Grundsicherung im Alter 11% 12% 8% 7%
Wahlbeteiligung 65% 62% 76% 72%
Meschenich Köln

Kölner Lebenslagenbericht 2020 
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329 
63% der in Meschenich lebenden Menschen einen Migrationshintergrund. Dieser Anteil ist da-
mit stark erhöht. Bei den unter 18 -jährigen Personen beträgt der Anteil 76%, was ebenfalls 
überdurchschnittlich ist. Außerdem sind 3, 2% der in dem Stadtteil lebenden Menschen 80 
Jahre oder älter, was weniger ist als im Kölner Durchschnitt.  
Wohnen: Die Einwohnerdichte in Meschenich beträgt 6,7 pro Adre sse gemeldete Personen 
und liegt damit ungefähr im Kölner Durchschnitt von 7,8 Personen pro Adresse. Auffällig ist, 
dass in Meschenich lediglich 2% des Wohnraums gefördert sind, dieser Anteil ist nach dem in 
Gremberghoven der niedrigste unter den hier beschriebenen Stadtteilen und in Anbetracht der 
stark überdurchschnittlichen SGB II-Quoten in diesem Stadtteil negativ zu beurteilen. 
Familienformen: Meschenich weist mit 1 9% einen unterdurchschnittlichen Anteil an Alleiner-
ziehendenhaushalten auf. Dieser Wert ist der niedrigste der in diesem Kapitel beschriebenen 
Stadtteile. 
Gesundheit: Mit einer Teilnahmequote von 9 2% an den U8 -Früherkennungsuntersuchungen 
liegt Meschenich unter dem  Durchschnitt der Stadt Köln. Außerdem haben 15% der in 
Meschenich lebenden Kinder Übergewicht, was ebenfalls über dem Kölner Durchschnitt liegt. 
Betreuung und Bildung : Die Versorgungsquote der unter Dreijährigen liegt im  städtischen 
Durchschnitt und beträgt 40%. 
30% der Schülerinnen und Schüler dieses Stadtteils wechseln zu einem Gymnasium, was 
deutlich unter dem Kölner Durchschnitt von 48% liegt. Auch die Quote der Gymnasialempfeh-
lungen liegt mit 28% der Schülerinnen und Schüler unter dem städtischen Durchschnitt.  
Arbeit und Einkommen: Sowohl die Arbeitslosenquote (14%) als auch die SGB II-Quote (30%) 
liegen in Meschenich weit über dem Kölner Durchschnitt. Knapp 44% der unter 15 -Jährigen 
Kinder in Meschenich leben in Familien, die SGB II beziehen. Im gesamten Kölner Stadtgebiet 
sind es 21% der Kinder unter 15 Jahren. Bei den unter 25-Jährigen liegen die Quoten sowohl 
für Deutsche (27%) als auch für ausländische Personen (51%) zwar über dem Kölner Durch-
schnitt, allerdings weisen andere in diesem Kapitel beschriebene Stadtteile deutlich höhere 
Quoten auf.  
Knapp 11% der Menschen ab 65 Jahren beziehen Leistungen zur Grundsicherung im Alter, 
etwas mehr als im gesamten Kölner Stadtgebiet, wo diese Quote bei 8% liegt.  
Gesellschaftliche Teilhabe: Die Wahlbeteiligung liegt in Meschenich bei 65% und damit unter 
dem Kölner Durchschnitt von 76%. 
Fazit: Meschenich fällt in diesem Kapitel vor allem durch extrem wenig geförderten Wohnraum 
und einen geringen Anteil von Alleinerziehenden auf. Ersteres ist vor allem in Anbetracht des 
hohen Anteils an Erwachsenen und Kindern, die armutsgefährdet sind, kritisch zu betrachten, 
da dadurch Betroffene zumeist in qualitativ schlechteren und kleineren Wohnungen leben 
müssen, da nur diese bezahlbar sind. Auch  die Indikatoren, die die Teilhabe an Bildung und 
am Arbeitsmarkt messen weichen zum Teil stark vom Kölner Durchschnitt ab. Die Verbesse-
rung der Bildungschancen und dementsprechend auch der Teilhabe am Arbeitsmarkt sollte in 
Meschenich verbessert werden. Besonders ist bei diesem Stadtteil zu beachten, dass die ein-
zelnen Wohngebiete sich stark hinsich tlich ihrer Belastung unterscheiden und dass Hand-
lungskonzepte prioritär im Wohngebiet Kölnberg ansetzen sollten.

Kölner Lebenslagenbericht 2020 
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330 
4.4.7 Fazit der Beschreibung von Stadtteilen mit potenziell erhöhten Problemlagen 
Die Erstellung der Stadtteilprofile hat ergeben, dass in den meist en der 16 Stadtteile mit po-
tenziell erhöhten Problem- und Bedarfslagen mehrere der Indikatoren, die für soziale Belas-
tungen stehen, stark ausgeprägt sind. So stehen häufig die Teilhabe am Arbeitsleben und die 
materielle Lebenslage sowie die U3 -Versorgung und die spätere Bildungsteilhabe im engen 
Zusammenhang. Auch der Anteil der Menschen mit Migrationshintergrund steht im engen Zu-
sammenhang mit einer geringeren Teilhabe am Arbeitsleben und einer höheren Wahrschein-
lichkeit SGB II zu beziehen. Der Anteil der Menschen mit Migrationshintergrund ist in fast allen 
genannten Stadtteilen stark erhöht. Sie stellen damit eine besonders belastete Bevölkerungs-
gruppe dar. Als zweite und auch besonders vulnerable Gruppe sind Kinder zu nennen. Sie 
leben in allen genannten Stadtteilen überdurchschnittlich häufig in SGB II-Haushalten und ha-
ben eine geringere Bildungsteilhabe als stadtweit. Damit wird insgesamt belegt, dass verschie-
dene Belastungen zusammenwirken und für die jeweils betroffenen Personengruppen zu ku-
mulierten Belastungen führen können.  
Innerhalb dieses Stadtteilclusters weisen die Stadtteile Chorweiler und Finkenberg die höchs-
ten Mehrfachbelastungen auf. Weitere Stadtteile mit relativ stark ausgeprägten Belastungen 
sind die rechtsrheinischen Stadtteile Kalk, Vi ngst und Ostheim  sowie Seeberg und Bock-
lemünd/ Mengenich auf der linken Rheinseite. Die übrigen neun Stadtteile, die in diesem Ka-
pitel beschrieben werden, sind zwar ebenfalls in mancher Hinsicht durch hohe Belastungen 
gekennzeichnet, die aber nicht so massiv auftreten wie in den zuerst genannten sieben Stadt-
teilen. 
Der Vergleich mit den Daten aus dem Jahr 2013 zeigt zudem, wo Verbesserungen stattgefun-
den haben und wo noch Nachholbedarf besteht. Vor allem bei Stadtteilen, die seit Jahren 
erhöhte Belastungen aufzeigen, besteht Handlungsbedarf, damit einer Verfestigung von Ar-
muts- und Problemlagen entgegengewirkt werden kann. 
Die Ausprägungen der einzelnen Indikatoren geben Hinweise darauf, an welcher Problemlage 
im jeweiligen Stadtteil vordringlich angesetzt werden sollte.

Kölner Lebenslagenbericht 2020 
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331 
5 Lebenschancen und Risiken in verschiedenen Lebensla-
gen 
In Köln leben etwas mehr als eine Million Menschen, deren Lebenslagen sich nicht nur alters-
bedingt stark voneinander unterscheiden. Diese Unterschiede werden in den vorhergehenden 
Kapiteln 3 und 4 beschrieben und analysiert. Dabei werden mehrere Bereiche der Lebenslage 
in den Blick genommen: Soziale Einbindung, Betreuung und Bildung, Erwerbstätigkeit, mate-
rielle Lage und Armut, Gesundheit, zivilgesellsc haftliche und politische Partizipation sowie 
Wohnen und Wohnumwelt. Die Lebenslagenberichterstattung erfolgt aus zwei Perspektiven: 
Zunächst wird die Lebenssituation aller Bevölkerungsgruppen in den Blick genommen, um 
dann auf besonders belastete Personengruppen zu fokussieren. Untersucht wurde schließlich 
auch, ob die Kölner Stadtteile unterschiedlich von sozialen, ökonomischen und ökologischen 
Belastungen betroffen sind. Die Ergebnisse werden in diesem Kapitel in gebündelter Form 
zusammengefasst und im Hinblick auf die demografischen Rahmenbedingungen (Kap. 2) be-
wertet. Auf Handlungserfordernisse wird hingewiesen.   
(1) Lebensbedingungen von Alleinlebenden und Familien 
Die Familie, der Freundeskreis und die Nachbarschaft bilden die unterste Ebene, auf der so-
ziale Einbindung erfolgt. Die Art und Weise, wie hier soziale Nähe gelebt, der Lebensunterhalt 
erworben, Erziehungs- und Familienarbeit geleistet, aber auch, wie Konflikte ausgetragen wer-
den, prägt die Familienmitglieder von Kindheit an. Die Entwicklungschancen von Kindern und 
Jugendlichen hängen daher von den Lebensbedingungen der Familien ab, in denen sie auf-
wachsen.  
Alleinlebende 
In 2018 gibt es in Köln 285.362 Einpersonenhaushalte. Dies entspricht einem Anteil von 51% 
aller Haushalte (564.260), der bundesweite Anteil der Einpersonenhaushalte beträgt 41%. Da-
mit leben in Köln 26% der Bevölkerung alleine.  
• 96.799 Alleinlebende bzw. 34% der Alleinlebenden in Köln sind junge Menschen im 
Alter von 18 bis 34 Jahren, von denen viele als sozial vernetzte Singles g ut in dieser 
Form leben.  
• 123.361 Alleinlebende bzw. 43% der Alleinlebenden sind im Alter von 35 bis 64 Jahren. 
Darunter können auch Personen sein, die aufgrund von Trennung und weiteren Belas-
tungen nicht in einer Familie leben.  
• 32.000 der Alleinlebenden im erwerbsfähigen Alter beziehen SGB II-Leistungen. Dies 
entspricht 14,5% der Alleinlebenden im erwerbsfähigen Alter und 55% der SGB II-Be-
darfsgemeinschaften in Köln. 
• Viele ältere Menschen sind alleinlebend, wenn ihre Kinder ausgezogen sind und der 
Partner getrennt lebt oder verstorben ist. 64.664 Personen im Alter ab 65 Jahren leben 
allein (23% der Alleinlebenden) , was im höheren Alter mit dem Risiko der Vereinsa-
mung verbunden ist. 
Familien 
In 2018 leben in  103.888 Haushalten Familien mit Kindern, dies sind 18% der Kölner Haus-
halte (bundesweit sind es 26%). Familien mit Kindern sind zum größeren Teil Paarhaushalte, 
die sich Erwerbs - und Familienarbeit teilen und sich wechselseitig unterstützen können 
(77,7%), und zu einem kleineren Teil Haushalte von Alleinerziehenden (22,3%). In Köln gibt 
es

Kölner Lebenslagenbericht 2020 
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332 
• rd. 80.300 Paarhaushalte, dies entspricht einem Anteil von 14% aller Haushalte in Köln 
(gegenüber 22% im Bundesdurchschnitt). Der überwiegende Teil der Kölner Kinder 
und Jugendlichen (136.263 bzw. 77%) lebt in Pa arhaushalten. 10.223 bzw. 13% der 
Paarhaushalte sind im SGB II-Leistungsbezug. 
• rd. 23.500 Alleinerziehendenhaushalte, dies entspricht einem Anteil von 4% aller Haus-
halte. In diesen Haushalten leben 34.104 Kinder und Jugendliche, dies entspricht ei-
nem Anteil von 19% aller Kinder und Jugendlichen. 10.224 der Alleinerziehendenhaus-
halte bzw. 43% von ihnen beziehen SGB II-Leistungen. Sie haben ein höheres Ar-
mutsrisiko als Paare mit Kindern und benötigen besondere Unterstützung.  
Familien wohnen eher in den Stadt teilen, in denen Wohnraum bezahlbar ist. Dies lässt ein 
Vergleich der Karten erkennen, in denen Haushaltsgröße und Mietbelastungen ausgewiesen 
werden. Aus Kap. 2 Abb. 9 ist ersichtlich, dass größere Haushalte verstärkt in den nördlichen, 
südöstlichen und teilweise auch östlichen Randgebieten der Stadt wohnen. Dies sind die 
Stadtteile, in denen nach Kap. 4.1 Abb. 123 die Mietpreise unter dem Durchschnitt liegen und 
deshalb Wohnungen eher bezahlbar sind als in zentraleren Lagen. Demgegenüber weist diese 
Karte eine Stadtregion mit überdurchschnittlichen Mieten aus, die linksrheinisch  im Dreieck 
zwischen Nippes im Norden, Raderthal im Süden und Junkersdorf im Westen liegt. In dieser 
Region leben nach Kap. 2 Abb. 9 eher kleinere Haushalte. Dies lä sst sich so interpretieren, 
dass Familien mit geringem Einkommen und größerem Bedarf an Wohnfläche tendenziell an 
den Stadtrand ziehen, wenn sie nicht in der Lage sind, hohe Wohnkosten (als Mieter oder 
Wohneigentümer) zu tragen. Damit kann auch zusammenhängen, dass zunehmend Familien 
mit Kindern aus Köln fortziehen. 
Hinsichtlich der Wohnqualität ist die Anbindung an den ÖPNV vor allem in Randgebieten we-
niger gut als in Zentrumsnähe. Dadurch wird für Personen, die auf öffentliche Verkehrsmittel 
angewiesen sind, die Möglichkeit zur sozialen und kulturellen Teilhabe eingeschränkt. In Be-
zug auf Umweltbelastungen sind die Stadtteile, in denen eher Familien wohnen, aber nicht 
eindeutig zu bewerten. Die Lärmbelästigung ist in der Nähe von Autobahnen und des Flugha-
fens besonders hoch, dies betrifft stark den östlichen und südöstlichen Teil der Stadt; und die 
subjektive Wohnzufriedenheit ist in den städtischen Randgebieten geringer als in den zentraler 
gelegenen Stadtteilen. Dagegen sind Belastungen durch hohe Verkehrsdichte und die Hitze-
belastung in den zentrumsnahen Stadtteilen höher. 
Stadtteile mit einer hohen Wohndichte von Familien sind durch höhere Arbeitslosenquote, hö-
heres Armutsrisiko und einen höheren Anteil an Bewohnerinnen und Bewohnern mit Migrati-
onshintergrund gekennzeichnet. 
Hinsichtlich der Qualität der Wohnlage ist die Anbindung an den ÖPNV vor allem in Randge-
bieten weniger gut als in Zentrumsnähe. Die Verkehrspolitik sollte zum Ziel haben, dies zu 
verbessern, damit die in Randlagen lebende Bevölkerung an den kulturellen und sozialen An-
geboten im Stadtzentrum teilhaben kann; umgekehrt sollte kulturelle Teilhabe auch durch kul-
turelle Angebote in den Randgebieten ermöglicht werden. 
(2) Betreuung, schulische Bildung und biografische Hürden 
Schlüsselkompetenzen durch Bildung 
In der Kindheit und Jugend werden viele der Voraussetzungen geschaffen, die für eine gute 
Entwicklung im weiteren Lebensverlauf entscheidend sind. Schon die Bildungsbeteiligung in 
frühen Kindheitsjahren kann sich auf spätere Lebenschancen auswirken. Eltern mit niedrigem 
sozialem Status, d.h. mit geringem Einkommen, niedriger Bildung und teilweise unzureichen-

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333 
der Erziehungskompetenz können ihren Kindern weniger Hilfestellung geben als besser ge-
stellte Familien. Das Bildungsniveau des Elternhauses gehört, selbst im fortgeschrittenen Kin-
desalter, zu den stärksten Determinanten der gesellschaftlichen Teilhabe von Kindern und Ju-
gendlichen. Dabei wird diesem ein eigenständiger Effekt zugeschrieben, d.h. die Bildungsdis-
position der Elt ern wirkt auch, wenn alle anderen Faktoren wie finanzielle Situation und Er-
werbstätigkeit der Eltern konstant gehalten werden. So erlangen Kinder von Akademikerinnen 
und Akademikern häufiger die Hochschulreife und beginnen häufiger ein Studium als Kinder 
von Arbeiterinnen und Arbeitern. Im internationalen Vergleich gilt die soziale Selektivität in 
Deutschland beim Zugang zu höherer Schulbildung und Hochschulbildung als hoch. Daher 
kommt staatlicher Unterstützung in Form von präventiven Gesundheitsuntersuchu ngen und 
Kinderbetreuung bis hin zu  Elternberatung eine wichtige Funktion zu, um diese Zugangs-
schwierigkeiten möglichst frühzeitig auszugleichen. 
Frühkindliche Betreuung – Weichenstellung für die schulische Entwicklung 
Die Inanspruchnahme von Kinderbetreuung schon in den ersten Lebensjahren ist für Kinder 
in mehrfacher Hinsicht wichtig: Lernen sowie sprachliche und körperliche Entwicklung werden 
in diesem Rahmen gefördert. Gesundheitliche Fehlentwicklungen ebenso wie kognitive und 
motorische En twicklungsverzögerungen werden hier frühzeitig erkannt und können durch 
Frühförderung bearbeitet werden. Kinder, die schon im Alter von unter drei Jahren ein Betreu-
ungsangebot wahrnehmen, sind Studien zufolge als Jugendliche kommunikativer, durchset-
zungsfähiger und gewissenhafter (vgl. Kap. 3.1.3). 
Im Hinblick auf die frühe Bildungsbeteiligung zeigt sich für Köln:  
• Für 41% der 33.939 Kinder unter drei Jahren steht im Kindergartenjahr 2018/2019 eine 
Kindertagesbetreuung zur Verfügung. Von den 1 - bis unter 3 -Jährigen werden 66% 
betreut. Diese Versorgungsquote ist in den vergangenen Jahren stark gestiegen und 
liegt über dem Landesdurchschnitt. Allerdings ist die Versorgungsquote im Stadtgebiet 
sehr unterschiedlich ausgeprägt. Insbesondere i n den nördlichen und rechtsrheini-
schen Stadtteilen liegt die Versorgungsquote stark unter dem Durchschnitt. In diesen 
Stadtteilen kumulieren die Teilhaberisiken z.B. in Folge von relativ hohen SGB II- und 
Arbeitslosenquoten, relativ hohen Anteilen von Alleinerziehendenhaushalten sowie re-
lativ niedrigen Gymnasialübergangsquoten (vgl. 4.4). Auch sind die gesundheitlichen 
Voraussetzungen der Kinder z.B. in Folge von Übergewicht häufig schlecht er. Auf-
grund dieser Befunde sollte die U3-Versorgung in diesen Stadtteilen vorrangig ausge-
weitet werden, um durch eine möglichst frühe Bildungsbeteiligung Teilhabechancen für 
den weiteren Lebensverlauf zu sichern. 
• Die Versorgungsquote der 30.779 Kinder zwi schen drei und sechs Jahren ist gut, für 
fast jedes Kind in diesem Alter (96%) steht ein Betreuungsplatz zur Verfügung. In die-
ser Hinsicht sind die Voraussetzungen für eine gute Entwicklung somit erfüllt; die Er-
gebnisse der Schuleingangsuntersuchungen zeigen allerdings, dass zur Betreuung der 
Kinder vor allem auch eine Förderung der Kinder durch die Eltern hinzukommen muss. 
• Kinder mit Migrationshintergrund, die eine andere Erstsprache als Deutsch haben, tra-
gen ein größeres Risiko: Zum Zeitpunkt der Einschulung sprechen nur 60% der Kinder, 
die eine andere Erstsprache als Deutsch haben, fehlerfrei bzw. flüssig und nur mit 
leichten Fehlern Deutsch.  Der bedarfsgerechten Sprachförderung kommt insbeson-
dere in dieser frühen Lebensphase eine wichtige Bedeutung zur Teilhabeförderung zu. 
Deshalb sollte dafür Sorge getragen werden, dass jedes Kind bei Schuleintritt über 
ausreichende Deutschkenntnisse verfügt.

Kölner Lebenslagenbericht 2020 
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Weichenstellung zu weiterführenden Schulen 
Die Herkunft wirkt sich auf die schulische Laufbahn von Kindern und J ugendlichen aus und 
kann die Bildungs- und Berufschancen im weiteren Lebensverlauf beeinflussen. 
Nach Abschluss der Grundschule im Schuljahr 2018/19 wechselten 48% der 8.992 Kölner 
Schülerinnen und Schüler zu einem Gymnasium, 25% zu einer Gesamtschule, 20%  zu einer 
Realschule und 5% zu einer Hauptschule. Die Anteile der Gymnasialübergänge sind in den 
einzelnen Stadtteilen sehr unterschiedlich ausgeprägt. Während sie in den nördlichen und 
rechtsrheinischen unterdurchschnittlich sind mit Werten zwischen 17% b is 38%, sind sie in 
den linksrheinischen Stadtteilen eher überdurchschnittlich (von 58% bis 78%) bis stark über-
durchschnittlich (vgl. Abb. 30). Da d er Übergang an weiterführende Schulen auch von den 
vorhandenen Schulen abhängen kann, wurden auch die Gymnasialempfehlungen analysiert, 
für die sich ein vergleichbares Bild abzeichnet. 
Schülerinnen und Schüler mit einer ausländischen Staatsangehörigkeit besuchen zu 17% eine 
Hauptschule, deutsche Schülerinnen und Schüler nur zu 4%.  
An ein Gymnasium wechseln 52% der deutschen, aber nur 25% der ausländischen Schülerin-
nen und Schüler. Von den Kindern , die schon einmal in Armut gelebt haben, wechseln 12% 
auf ein Gymnasium, von Kindern ohne Armutserfahrung fast 40%. 
Größere Lernschwierigkeiten kommen in einem sonderpädagogischen Förderbedarf zum Aus-
druck. In Köln beziehen 7.428 Schülerinnen und Schüler eine sonderpädagogische Förderung, 
dies entspricht 8% aller Schülerinnen und Schüler. Knapp 50% der Schülerinnen und Schüler 
mit Förderbedarf werden inklusiv in einer Regelgrundschule unterrichtet, 50% in einer Förder-
schule. Jungen haben mit 11% häufiger einen Förderbedarf als Mädchen mit 6%. Auch hier 
werden wieder besondere Schwierigkeiten in Verbindung mit einem Migrationshintergrund 
deutlich. Von den Schü lerinnen und Schülern mit ausländischer Staatsangehörigkeit haben 
12% einen Förderbedarf, von den Kindern mit deutscher Staatsangehörigkeit sind es 8%. Da-
her sind bei Planungen besonders mehrfache Belastungen von Kindern und Jugendlichen wie 
z.B. bei einer  Kombination von Behinderungen mit einem Migrationshintergrund zu berück-
sichtigen.  
Schulabschluss – Weichenstellung für die berufliche Entwicklung 
Insgesamt 9.639 Schulabgängerinnen und Schulabgänger im Abschlussjahr 2018/19 erreich-
ten folgende Schulabschlüsse:  
• 564 bzw. 6% aller Schulabgängerinnen und Schulabgänger hatten keinen Hauptschul-
abschluss, dieser Anteil entspricht dem Landesdurchschnitt. Von den ausländischen 
Abgängerinnen und Abgängern waren 15%, von den deutschen hingegen nur 4% ohne 
Abschluss. Für diesen Personenkreis kann sich der Übergang in eine berufliche Aus-
bildung besonders schwierig gestalten. 
• Eine gute Voraussetzung für eine gelingende Karriere ist der Erwerb der Hochschul-
reife. Von den Schulabgängerinnen und Schulabgängern 2018/19 hat ten 47% eine 
Hochschulreife, von den deutschen Abgängerinnen und Abgängern waren es 51% und 
von den ausländischen nur 28%.  
Somit wird deutlich: Die Schwierigkeiten, die ausländische Kinder bzw. Kinder mit Migrations-
hintergrund sowie Kinder mit Behinderungen im Schulsystem haben, ziehen sich durch ihren 
gesamten Bildungsverlauf hindurch. Schlüsselqualifikationen, die in dieser Lebensphase er-
langt werden, sind im späteren Lebensverlauf entscheidend für die beruflichen Möglichkeiten

Kölner Lebenslagenbericht 2020 
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einer Person. Insbesondere  im Hinblick auf den Trend zu höheren Bildungs - und Berufsab-
schlüssen gewinnt die Teilhabe an Bildung zunehmend an Bedeutung.  
Deshalb ist darauf hinzuwirken, dass größere Anteile von Kindern mit Migrationshintergrund 
höhere Bildungsabschlüsse erzielen können. 
(3) Berufliche Ausbildung und prekärer Einstieg in das Erwerbsleben 
Im jüngeren Erwachsenenalter sind verschiedene Hürden zu überwinden. Erstens ist der Über-
gang von der Schule in die berufliche Ausbildung bzw. ein Studium zu bewältigen (erste 
Schwelle) und zweitens der Übergang von der Berufsausbildung bzw. dem Studium in die 
Erwerbstätigkeit (zweite Schwelle). Der Erfolg bzw. Misserfolg an den Übergängen entschei-
det über den weiteren beruflichen Werdegang und damit auch über die zukünftigen Teilha-
bechancen an der Gesellschaft. 
Im Herbst 2018 nahmen in Köln 40.926 Personen an einer Form der beruflichen Bildung teil. 
Davon entfallen 64% auf eine duale Ausbildung, elf Prozent erwerben eine Hochschulzu-
gangsberechtigung, neun Prozent sind in einer beruflichen Weiterbildung, acht Prozent absol-
vieren eine schulische Berufsausbildung und weitere acht Prozent sind im Übergangssystem, 
weil sie keine Ausbildungsstelle erhalten haben. 
Das Angebot an Ausbildungsstellen in Köln ist gut: Im Mai 2019 bewarben sich 4.539 Jugend-
liche auf 6.309 Berufsausbildungsstellen, diese Relation ist besser als im Landes - und Bun-
desvergleich. Im Zeitverlauf hat sich die Relation von Ausbildungsplätzen zu Bewerbenden in 
Köln verbessert, was zum einen auf die gute konjunkturelle Entwicklung und zum anderen auf 
den demografischen Faktor einer gesunkenen Zahl von Bewerberinnen und Bewerbern zu-
rückzuführen ist. Ein erfolgreicher Abschluss der Ausbildung gelingt 90% der Auszubildenden 
mit deutscher Staatsangehörigkeit gegenüber 76% der ausländischen Auszubildenden – auch 
hier werden wieder die unterschiedlichen biografischen Verläufe erkennbar. 
Im Jahr 2018 befanden sich 3.194 Personen im Übergangssystem, weil ihnen ein direkter Ein-
stieg in eine Berufsausbildung nicht möglich war (8% aller Personen in Berufsbildung). Das 
Übergangssystem umfasst (Aus-)Bildungsangebote, die unterhalb einer qualifizierten Berufs-
ausbildung liegen und auf eine Verbesserung der individuellen Kompetenzen von Jugendli-
chen zur Aufnahme einer Ausbildung oder Beschäftigung zielen . Während nur 5% der deut-
schen Berufsbildungsteilnehmenden in diesem System sind, liegt der Ante il der Ausländerin-
nen und Ausländer, die diese Form der Unterstützung benötigen, bei 21%. Personen mit Mig-
rationshintergrund sind demnach häufiger von Problemen beim Übergang von der Schule in 
eine Ausbildung betroffen als Deutsche, und auch einen erfolgre ichen Abschluss der Ausbil-
dung erreicht ein kleinerer Anteil von ihnen als von den deutschen Auszubildenden. 
Wer es in diesem Lebensabschnitt nicht schafft, eine berufliche Ausbildung abzuschließen, 
hat für sein späteres Leben ein sehr hohes Armutsrisiko. Personen ohne Schulabschluss ha-
ben eine Armutsrisikoquote von 81%, bei Personen ohne Berufsabschluss liegt die Quote bei 
62%. Deshalb ist es hier besonders wichtig, bedarfsgerechte Angebote zu machen, um den 
Berufseinstieg zu unterstützen und ein Armutsrisiko zu minimieren.   
(4) Erwerbstätigkeit in unterschiedlichen Formen 
Stellenwert von Erwerbstätigkeit 
Ein gelungener Übergang in die Arbeitswelt ist von großer Bedeutung für die Lebenslage im 
Erwachsenenalter, hier machen sich strukturelle Benachteiligungen und persönliche Belastun-
gen bemerkbar. Erwerbstätigkeit bedeutet aus ökonomischer Sicht den Erwerb eines Einkom-

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mens zum Lebensunterhalt und eines bestimmten Lebensstandards. Die Qualität der Erwerbs-
beteiligung drückt sich u.a. in einer angemessenen Vergütung aus. Der mögliche Lebensstan-
dard wird maßgeblich durch das Erwerbseinkommen definiert, und materielle Notlagen werden 
dadurch abgewendet.  
Wechselwirkung mit anderen Lebensbereichen 
Der Lebensstandard, der durch Erwerbseinkommen ermöglicht wird, wirkt si ch auch auf den 
Spielraum aus, eine Familie unterhalten und eine gute Wohnqualität erreichen zu können. 
Langfristig dient das Einkommen dem Aufbau einer sozialen Sicherung durch den Erwerb von 
Rentenansprüchen und Vermögen. Des Weiteren können über den Arb eitsplatz soziale Be-
ziehungen geknüpft werden, die in mehreren Hinsichten bereichernd wirken können. Sie er-
weitern den Freundeskreis und die Möglichkeiten der Freizeitgestaltung, können partizipa-
tionsfördernd im Hinblick auf Vereins- und Parteimitgliedschaften wirken und sich im Bedarfs-
fall auch zu informellen Unterstützungssystemen entwickeln. Ökonomischer Wohlstand, sozi-
ale Anerkennung und die Einbindung in soziale Netzwerke kommen (zusammen mit dem Bil-
dungsstand) im sozialen Status zum Ausdruck. Aus der Perspektive subjektiver Lebenspla-
nung ist dieser Prozess zunächst als sozialer Aufstieg konzipiert. Dies erweist sich jedoch 
vielfach als brüchig – insbesondere bei den Personengruppen, die schlechte Startbedingun-
gen haben oder deren Situation sich im Lebensverlauf verschlechtert. 
Erwerbstätigkeit in Köln 
Die Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter umfasst am Jahresende 2018 rd. 723.400 Personen 
im Alter von 18 bis 64 Jahren. Sie gliedert sich folgendermaßen auf (vgl. Abb. 78 in Kap. 3.3.2): 
• Rd. 587.000 Persone n sind erwerbstätig (81%) und rd. 136.400 nicht erwerbstätig 
(19%).  
• Von den Erwerbstätigen sind rd. 520.000 abhängig beschäftigt und 67.000 Selbststän-
dige. Von den nicht Erwerbstätigen sind rd. 61.000 unterbeschäftigt (darunter rd. 
46.000 Arbeitslose) und rd. 75.300 Nichterwerbspersonen, die dem Arbeitsmarkt nicht 
zur Verfügung stehen. Bezogen auf alle Personen im erwerbsfähigen Alter sind 72% 
abhängig Beschäftigte, 9% Selbstständige, 8% Unterbeschäftigte (darunter 6% Ar-
beitslose und 2% in Maßnahmen) sowie 10% Nichterwerbspersonen. 
• Von den abhängig Beschäftigten sind rd. 419.000 sozialversicherungspflichtig beschäf-
tigt (81%) und rd. 101.000 geringfügig beschäftigt (19%). 
• Von den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten arbeiten 7 1% in Vollzeit und 29% 
in Teilzeit. 
• Von den geringfügig entlohnten Beschäftigten sind 61% ausschließlich geringfügig be-
schäftigt, während 39% eine geringfügige Beschäftigung als Nebenjob haben. 
Prekäre Beschäftigung 
Neben den sozialversicherungspflichtig Beschäftigt en waren in Köln 1 01.231 Personen mit 
geringfügiger Entlohnung beschäftigt, davon waren rd. 60% ausschließlich geringfügig und rd. 
40% im Nebenerwerb geringfügig beschäftigt. Dabei handelt es sich häufig zum einen um 
Jugendliche und junge Erwachsene, die z .B. neben der Schule oder dem Studium arbeiten, 
und zum anderen um Seniorinnen und Senioren, die auf diese Weise ihre Rente aufstocken. 
Von den geringfügig Beschäftigten sind 58% Frauen und 42% Männer. Ihr Anteil unter Aus-
länderinnen und Ausländern ist höher als an deutschen Erwerbstätigen. Im Hinblick auf die 
Lebensqualität erscheint geringfügige Beschäftigung insoweit unproblematisch, wie sie dazu

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dient, das vorhandene Einkommen (z.B. eine BAföG-Unterstützung) aufzustocken. Problema-
tisch ist dagegen, wenn  über längere Phasen des Erwerbslebens in dieser Form gearbeitet 
wird und somit keine Ansprüche auf eine tragfähige Alterssicherung erworben werden. Wei-
terhin ist es als problematisch anzusehen, wenn eine Rente so niedrig ist, dass sie durch die-
ses Einkommen aufgestockt werden muss. 
Weiterhin zählen als „prekäre Beschäftigung“ befristete Beschäftigungsverhältnisse oder Zeit-
arbeit. Im August 2019 wurden am Wohnort Köln 184.969 sozialversicherungspflichtige Be-
schäftigungsverhältnisse begonnen, wovon 103.689 vertraglich befristet waren (56%). Vor al-
lem der Berufseinstieg junger Erwachsener erfolgt häufig in befristeter Form. Laut der „Leben 
in Köln“-Umfrage sind 30% der 18- bis 34-Jährigen in einem befristeten Arbeitsverhältnis. Zum 
Berufseinstieg erscheint die s hinnehmbar; setzt sich die befristete Form der Beschäftigung 
aber über einen längeren Zeitraum fort, erschwert dies eine längerfristige Lebensplanung und 
insbesondere eine Familienplanung der jungen Erwachsenen. 
Nicht jede Form der Erwerbstätigkeit ermög licht ein ausreichendes Einkommen. Am Jahres-
ende 2017 waren in Köln 44.166 Personen im Niedriglohnbereich beschäftigt. Damit lag der 
Anteil der Niedriglohnbeschäftigten an allen sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten 
bei rund 17%. Von den jungen Erwachsenen bezogen rd. 19.300 Personen einen Lohn unter-
halb der Niedriglohnschwelle, was einem Anteil von 22% der Vollzeitbeschäftigten in dieser 
Altersgruppe entspricht. Stark betroffen vom Niedriglohn sind junge Erwachsene ausländi-
scher Herkunft. Diese befinden sich zu knapp 38% in einer schlecht bezahlten Vollzeitanstel-
lung. Im mittleren Erwachsenenalter (35 bis 64 Jahre) arbeiten 24.210 Kölnerinnen und Kölner 
unterhalb der Niedriglohnschwelle, was einem Anteil von 14% entspricht. Auch hier ist die 
Quote der Ausländerinnen und Ausländer im Niedriglohnbereich mit 28% doppelt so hoch wie 
die Quote insgesamt. 
In prekären Beschäftigungsverhältnissen arbeiten somit junge Erwachsene zu höheren Antei-
len als Personen mittleren Alters. Unabhängig vom Alter ist jeweils der Ausländeranteil in pre-
kärer Beschäftigung besonders hoch. 
„Working Poor“ 
Wenn das Erwerbseinkommen nicht ausreicht, um den Lebensunterhalt zu bestreiten, kann 
es durch Leistungen der Grundsicherung ergänzt werden. Im Jahr 2018 gab es in Köln 21.577 
Erwerbstätige, die aufgrund eines zu geringen Einkommens zusätzlich SGB II-Leistungen be-
ziehen müssen. Sie werden als „Ergänzer“ oder auch als „Working Poor“ bezeichnet. Die 
Hälfte dieser Personengruppe hatte eine ausländische Staatsangehörigkeit.  
Von den Ergänzern waren 2.173 junge Erwachsene unter 25 Jahren . Darunter waren etwas 
mehr als die Hälfte in einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis und eine 
knappe Hälfte geringfügig beschäftigt . Die Anzahl der Ergänzer unter 25 Jahren ist in den 
vergangenen Jahren in Köln von 0,6% auf 0,8% dieser Altersgruppe angestiegen, auch bei 
einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung. Trotz der verbesserten konjunkturellen 
Lage und einer erhöhten Erwerbstätigkeit gibt es somit mehr junge Erwachsene, die auf Trans-
ferleistungen angewiesen sind. Hier sollte darauf geachtet werden, dass es nicht zu einer Ver-
festigung der Hilfebedürftigkeit bestimmter Personengruppen kommt und dass durch eine Voll-
zeitarbeit auch ein Einkommen erwirtschaftet werd en kann, das zum Lebensunterhalt aus-
reicht. 
Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen 
Ab einer Betriebsgröße von 20 Arbeitsplätzen besteht eine Beschäftigungspflicht, auf mindes-
tens 5% der Arbeitsplätze eine schwerbehinderte Person zu beschäftigen. Im Jahr 2018 wurde

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mit einer Beschäftigungsquote von 4,6% dieser Sollwert noch nicht erreicht. Im öffentlichen 
Dienst beträgt diese Beschäftigungsquote 7,2%, bei privaten Arbeitgebern aber nur 4,2%.  
Menschen, die wegen Art und Schwere einer Behinderung keine Beschäftigung auf dem all-
gemeinen Arbeitsmarkt finden, können in einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) 
arbeiten. In Köln sind dies rd. 4.600 Personen, davon rd. 60% Männer und rd . 40% Frauen. 
Das in einer WfbM erzielte Arbeitsentgelt von rd. 200 EUR pro Monat lässt allerdings erken-
nen, dass diese Tätigkeit nicht mit einer Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ver-
gleichbar ist. Die UN-Behindertenrechtskonvention und das daran anknüpfende Bundesteilha-
begesetz (BTHG) unterstützen Übergänge von Menschen mit Behinderungen in Arbeitsver-
hältnisse auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt, beispielsweise in Form eines Budgets für Arbeit 
oder eines Inklusionsbetriebs. 
(5) Arbeitslosigkeit und Unterbeschäftigung 
Brüche in der Erwerbsbiografie können mit Belastungen in unterschiedlichen Bereichen der 
Lebenslage in Verbindung stehen: mit gesundheitlichen Einschränkungen aufgrund von phy-
sischen oder psychischen Erkrankungen, Abhängigkeitserkrankungen und Minderung der Er-
werbsfähigkeit, mit Arbeitslosigkeit und geringer Chance des Wiedereinstiegs, mit Überschul-
dung sowie dem Zerbrechen familiärer Netzwerke und damit einhergehender Singularisierung 
oder Alleinerziehung. 
Im Jahr 20 18 waren insgesamt 45.968 Kölnerinnen und Kölner arbeitslos gemeldet, davon 
12.756 Personen mit Bezug von Arbeitslosengeld I (nach SGB III) und 33.211 Personen mit 
Bezug von Arbeitslosengeld II (nach SGB II). Somit waren 28% arbeitslos im Rechtskreis des 
SGB III und 72% arbeitslos im Rechtskreis des SGB II. Dieses Verhältnis entspricht dem auf 
Landesebene, während bundesweit 34% im Rechtskreis des SGB III und 66% im Rechtskreis 
des SGB II arbeitslos sind. Die Arbeitslosenquote lag in Köln mit 7,9% über dem Bundes- und 
Landesdurchschnitt (Deutschland: 5,2%, NRW: 6,8%). Aufgeteilt nach Rechtskreisen waren 
2,2% der zivilen Erwerbspersonen arbeitslos nach SGB III und 5,7% nach SGB II. 
In der Altersgruppe von 15 bis unter 25 Jahren waren 5% und im Alter von 25 bi s 54 Jahren 
waren 8% arbeitslos. Im Alter von 55 bis 64 Jahren war die Arbeitslosenquote dagegen mit 
10% am höchsten. Arbeitslosigkeit ist demnach ein Thema, das vor allem Personen im mittle-
ren Erwachsenenalter betrifft. 36% der Arbeitslosen in Köln haben eine ausländische Staats-
angehörigkeit. Weiterhin haben 6% der arbeitslos gemeldeten Personen eine Schwerbehinde-
rung, sie liegen damit unter ihrem Anteil von 9% an der Kölner Bevölkerung, was auch an einer 
geringeren Erwerbsbeteiligung von Menschen mit Schwerbehinderung liegt. Somit sind ältere 
Erwerbspersonen, Ausländerinnen und Ausländer sowie Menschen mit Schwerbehinderung 
in besonderem Maße von Arbeitslosigkeit betroffen. Seit dem Jahr 2009 ist die Zahl der Ar-
beitslosen in Köln allerdings um 15% zurückgegangen.  
Besonders problematisch erscheint es, wenn bereits junge Menschen arbeitslos sind. Hier 
wirken sich Beeinträchtigungen der schulischen und persönlichen Entwicklung aus, die durch 
die vielfältigen Unterstützungsmaßnahmen nicht ausgeglichen werden konnten. Im Jahr 2018 
waren in Köln 2.936 Personen zwischen 15 und 25 Jahren als arbeitslos registriert. Dies ent-
spricht einer Jugendarbeitslosenquote von etwa 5%. Im Jahr 2009 gab es noch 4.364 Arbeits-
lose in dieser Altersgruppe und eine Jugendarbeitslosen quote von 8,6% (Rückgang um 3,6 
Prozentpunkte).  
Als „Unterbeschäftigung“ wird der Personenkreis bezeichnet, zu dem zusätzlich zu den re-
gistrierten Arbeitslosen auch nicht erwerbstätige Personen gehören, die an einer Maßnahme 
der Arbeitsförderung teilnehmen. Über alle Altersgruppen hinweg gibt es im Jahr 2018 insge-

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samt 61.113 Unterbeschäftigte in Köln, davon 45.968 Arbeitslose und rd. 15.000 Teilneh-
mende an Maßnahmen. Von den Unterbeschäftigten waren 19.491 junge Erwachsene im Alter 
von 18 bis 34 Jahren und 41.621 Personen im mittleren Erwachsenenalter von 35 bis 64 Jah-
ren. Die Zahl der Unterbeschäftigten ist ähnlich wie die Arbeitslosigkeit in den vergangenen 
Jahren gesunken. 
(6) Armutsrisiko und ungesicherter Lebensunterhalt 
Das Bruttoinlandsprodukt pro Kopf l iegt in Köln mit 59.405 EUR (2016) um 59% über dem 
Landesdurchschnitt und um 56% über dem Bundesdurchschnitt. Allerdings ist dieser Wohl-
stand nicht gleichmäßig verteilt: Die Einkommensungleichheit gemessen am Gini -Koeffizien-
ten ist in Köln mit 0,33 etwas stärker ausgeprägt als im Bundes durchschnitt (0,29) und Lan-
desdurchschnitt (0,30) (vgl. Kap. 2). 
Als armutsgefährdet gelten alle Personen in einem Haushalt, deren Einkommen weniger als 
60% des Medians aller Nettoäquivalenzeinkommen beträgt. In der „Leben in  Köln“-Umfrage 
2016 geben 23% der Befragten ein Haushaltseinkommen an, das dieser Berechnung zufolge 
unterhalb der Armutsschwelle von 60% liegt. 
Kinder- und Familienarmut 
Die meisten Familien mit Kindern verfügen über hinreichendes Einkommen, dies gilt aber nicht 
für alle. Familien mit Migrationshintergrund weisen eine dreimal so hohe Armutsrisikoquote auf 
(41%) wie Familien ohne Migrationshintergrund (15%). Ebenso sind kinderreiche Familien 
stärker von Armut bedroht als andere, 42% der Haushalte mit drei u nd mehr Kindern sind 
armutsgefährdet. Noch höher ist das Armutsrisiko von Alleinerziehenden, das bei 44% liegt. 
Kinderarmut hängt eng mit der Qualifikation der Eltern zusammen. Von den Eltern, die keinen 
Berufsabschluss haben, weisen 59% ein Armutsrisiko auf. 
Armut im Übergang 
Besonders stark sind junge Erwachsene zwischen 18 und 34 Jahren mit einer Armutsrisiko-
quote von 29% betroffen. Erwachsene im mittleren Alter haben mit 20% dagegen ein geringe-
res Armutsrisiko. Ein materieller Mangel in der mittleren Lebensphase kann weitreichende Fol-
gen haben. Während sich eine Armutslage im jungen und ältesten Erwachsenenalter in erster 
Linie auf die Lebenslage der Betroffenen selbst auswirkt, sind bei Personen im mittleren Er-
wachsenenalter auch potenziell im Haushalt mitlebende Kinder betroffen. Perspektivisch kann 
dadurch die Vorsorge für das Alter beeinträchtigt werden. 
Dass junge Erwachsene in besonderem Maße von Armut betroffen sind, kann mehrere Ursa-
chen haben:  
• Die Phase der schulischen Ausbildung verlän gert sich gegenüber früheren Kohorten 
infolge des steigenden Anteils der Schülerinnen und Schüler, die das Abitur anstreben.  
• Der Anteil Studierender in dieser Altersgruppe hat zugenommen, was zur Folge hat, 
dass der Übergang in die Erwerbsarbeit und das E rzielen von Einkommen zu einem 
späteren Zeitpunkt im Lebensverlauf erfolgt.  
• Im Erwerbssystem zeigt sich ein Trend hin zu prekärer Beschäftigung und gering ver-
güteten Praktika, wovon in erster Linie Berufseinsteiger betroffen sind.  
Diese Lebenslagen sind unterschiedlich zu bewerten: Verstärkte Bildungsanstrengungen gel-
ten als Investition in die eigene Zukunft, sind ein Übergangsstadium und erhöhen die Wahr-
scheinlichkeit auf ein besseres Einkommen im Berufsleben – insoweit ist die Ausdehnung des 
schulischen und hochschulischen Lernens gesellschaftlich gewollt. Armut gefährdet erst dann

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die Teilhabe an der Gesellschaft, wenn sie zum Dauerzustand wird und der Ausweg aus der 
Armut mit Schwierigkeiten verbunden und ungewiss ist. Berufseinsteigerinnen und -einsteiger 
in atypischer Beschäftigung verfügen zwar über ein Erwerbseinkommen, das aber oft unzu-
reichend ist. Wenn es sich dabei um eine Übergangsstufe in eine reguläre Beschäftigung mit 
angemessener Vergütung handelt, ist dies weniger problematisch als im Fall e der Personen, 
denen ein Übergang in eine reguläre Beschäftigung nicht gelingt. Diese sollten beim Übergang 
in reguläre Beschäftigung unterstützt werden. 
(7) Angewiesenheit auf Leistungen der Mindestsicherung 
Ein weiterer Indikator für Armutslagen in Köln ist der Anteil der Personen, die einen Anspruch 
auf Mindestsicherungsleistungen haben. Die Form der Mindestsicherung ist für einzelne Be-
völkerungsgruppen unterschiedlich:  
• Für erwerbsfähige Personen im Alter von 15 Jahren bis zur Regelaltersgrenze ist die 
Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II zuständig, im Dezember 2018 be-
zogen 118.147 Personen diese Leistung (11% der Bevölkerung).  
• Für voll erwerbsgeminderte Personen im Alter von 18 Jahren bis zur Regelaltersgrenze 
ist die Grundsicherung bei voller Erwerbsminderung zuständig (Viertes Kapitel SGB XII), 
im Dezember 2018 bezogen 8.027 Personen diese Leistung (1,1% der Bevölkerung in 
diesem Alter).  
• Für Personen mit unzureichendem Einkommen im Rentenalter die Grundsicherung im 
Alter zuständig (Viertes Kapitel SGB XII), im Dezember 2018 bezogen 14.739 Personen 
diese Leistung (7,7% der Bevölkerung in diesem Alter).  
Diese Grundsicherungsleistungen umfassen pauschalierte Regelsätze, Kosten der Unterkunft 
und Heizung sowie ggf. ergänzende Leistunge n. Asylbewerber erhalten eine Mindestsiche-
rung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, die demgegenüber eingeschränkt ist. 
Kinder und Familien im Grundsicherungsbezug 
11% aller Kölner Haushalte sind Bedarfsgemeinschaften mit Bezug von SGB II-Leistungen. In 
der Angewiesenheit auf Leistungen der Grundsicherung zeigt sich vor allem die Belastungssi-
tuation von Familien. Die Bezugsquote der Grundsicherung liegt unter den Alleinlebenden wie 
im Durchschnitt bei 11%, aber bei Familien steigt diese Quote auf 20%: Von den insgesamt 
104.000 Familien sind 20.447 auf SGB II-Leistungen angewiesen. Diese Belastung fällt gerin-
ger aus bei Paaren mit Kindern, von denen 13% SGB II-Leistungen beziehen (bei Paaren mit 
drei oder mehr Kindern liegt diese Quote höher). Besonders hoch liegt die Bezugsquote aber 
bei Alleinerziehenden, von denen 10.224 auf SGB II -Leistungen angewiesen sind, dies ent-
spricht 43% aller Alleinerziehenden.  
Minderjährige unterliegen einem höheren Armutsrisiko als Menschen im späteren Lebensver-
lauf und leben häufiger in Haushalten, in denen SGB II-Leistungen bezogen werden. Bei den 
unter 18-Jährigen liegen die Bezugsquoten der Grundsicherung mit rund 25% deutlich über 
dem städtischen Durchschnitt. So leben im Dezember 2018 insgesamt 38.265 unter 18 -Jäh-
rige in K öln in SGB II -Bedarfsgemeinschaften, dies sind 22% aller Minderjährigen. Im Ver-
gleich zum Jahresende 2013 sind 2.978 Minderjährige hinzugekommen, dies entspricht einer 
Steigerung von 8%, was zum Teil auf den verstärkten Zuzug von Geflüchteten zurückgeführt  
werden kann. Der Anstieg der Minderjährigen in Bedarfsgemeinschaften in Köln ist damit hö-
her als auf Bundesebene (4%), aber niedriger als im Landesdurchschnitt Nordrhein-Westfalen. 
Besonders betroffen sind Kinder aus Alleinerziehendenhaushalten, Kinder au s kinderreichen

Kölner Lebenslagenbericht 2020 
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Familien und Kinder ohne deutsche Staatsbürgerschaft. 13.026 Minderjährige mit SGB II-Leis-
tungsbezug hatten im Jahr 2018 eine ausländische Staatsbürgerschaft (34% aller Minderjäh-
rigen im Leistungsbezug). 
Zieht man in Betracht, dass die Bezu gsquoten von Grundsicherung neben den nördlichen 
Stadtteilen Chorweiler und Fühlingen vor allem in den rechtsrheinischen Stadtteilen über-
durchschnittlich hoch sind (vgl. Kap. 3.3.3 Abb. 96), so wird die tendenziell höhere Armutsbe-
lastung von Familien auch in sozialräumlicher Zuordnung erkennbar.  
Altersarmut 
Im Dezember 2018 bezogen 14.739 Personen Grundsicherung im Alter nach Kapitel 4 SGB 
XII, dies sind 7,7% der Bevölkerung ab 65 Jahren. Im Jahr 2010 waren es noch 5,9% der 
Älteren, somit ist der Anteil der Älteren, die sich in einer materiellen Armutslage befinden, in 
den letzten Jahren um rd. zwei Prozentpunkte gestiegen  (relativ liegt der Anstieg damit bei 
37%). Gemessen an allen Personen im Alter ab 65 Jahren im jeweiligen Stadtteil leben in 
Chorweiler mit 40%, Finkenberg mit 30% und Seeberg mit 20% die höchsten Anteile v on Äl-
teren mit Grundsicherungsbezug.  
Die Möglichkeiten, eine Angewiesenheit auf Grundsicherung zu überwinden, sind im Alter be-
grenzt. Aber andere Formen der Unterstützung wie eine kostenlose Beratung und kostengüns-
tige niedrigschwellige Hilfeleistungen sollten gezielt angeboten werden. 
(8) Gesundheit und Pflegebedürftigkeit 
Eine gute Gesundheit sowie präventive und kurative Maßnahmen gegen Krankheiten sind im 
gesamten Lebensverlauf von hoher Bedeutung und beeinflussen auch die Möglichkeit zu ge-
sellschaftlicher Teilhabe. Bereits in der frühen Kindheit gilt eine sorgfältige Beachtung der Ge-
sundheitsvorsorge als Indikator für gute Startchancen von Kindern. Auch in den weiteren Le-
bensphasen bleibt die Gesundheit der Bevölkerung wichtig, beispielsweise im Zusammen-
hang mit gesundheitserhaltenden Arbeitsbedingungen. Von besonderem Gewicht sind aber 
die gesundheitsbedingten Risiken im Alter: Neben den Risiken der Reduktion familiärer Netz-
werke und der Altersarmut können besonders in dieser Phase Lebensmöglichkeiten dadurch 
eingeschränkt werden, dass die physische und mentale Leistungsfähigkeit abnimmt und im 
Gegenzug Morbidität ansteigt bis hin zu Pflegebedürftigkeit im höheren Alter.  
Gesund aufwachsen 
In der gesundheitlichen Entwicklung von Kindern und Jugendlichen wird die Grundlage für die 
spätere körperliche, kognitive und psychische Entwicklung gelegt. Die ärztlichen Früherken-
nungsuntersuchungen bieten eine Chance, Entwicklungsdefizite frühzeitig zu erkennen und 
diesen gegenzusteuern. In der Schuleingangsuntersuchung für das Schuljahr 2018 hatten in 
Köln 95% der untersuchten Kinder, die ein Untersuchungsheft vorlegten, an der Früherken-
nungsuntersuchung U8 teilgenommen, die übrigen 5% hingegen nicht. Etwa ein Zehntel der 
untersuchten Kinder legte kein Untersuchungsheft vor; für diesen Teil der Kinder ist nicht ab-
schätzbar, wie hoch der Anteil an Kindern ohne Teilnahme an der U8 ist. Kinder von Eltern mit 
höheren Bildungsabschlüssen haben häufiger an der U8-Untersuchung teilgenommen als Kin-
der von Eltern mit niedrigen B ildungsabschlüssen. Dies muss nicht für alle diese Kinder von 
Nachteil gewesen sein, aber für diejenigen darunter, die gesundheitliche Entwicklungsdefizite 
haben, werden dadurch therapeutische Chancen weniger genutzt. 
Eine weitere gesundheitliche Belastung von Kindern besteht im Übergewicht. Mehr als jedes 
zehnte Kind in Köln, das neu eingeschult wurde, hat Übergewicht, was häufig mit weiteren 
gesundheitlichen Problemen verbunden ist. Auch hier ist der Zusammenhang festzustellen, 
dass Kinder von Eltern mit niedrigen Bildungsabschlüssen relativ häufiger betroffen sind. Für

Kölner Lebenslagenbericht 2020 
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Kinderärzte und Pädagogen bleibt somit die Herausforderung bestehen, Prävention und Ge-
sundheitsverhalten von Kindern aus bildungsfernen Elternhäusern zu verbessern. 
Gesundheit im weiteren Lebensverlauf 
Mit zunehmendem Alter verschlechtert sich der Gesundheitszustand. In der „Leben in Köln“ -
Umfrage bezeichnen 3% der Befragten im jungen Erwachsenalter und 7% im mittleren Er-
wachsenenalter ihre Gesundheit als „schlecht“, im Alter von 65 bis 80 J ahren steigt dieser 
Anteil auf 12% (darunter mit Migrationshintergrund 18%, mit Schwerbehinderung 31%). Der 
Gesundheitszustand von Personen mit geringen ökonomischen Mitteln ist tendenziell schlech-
ter als der von finanziell besser Gestellten: Zwischen einer guten Bewertung der eigenen Ge-
sundheit und der Einkommensgruppe besteht nach Auswertung der Befragung ein direkter 
Zusammenhang (vgl. Kap. 3.3.4 und Kap. 3.4.1). 
Behinderung und Pflegebedürftigkeit 
85% der Behinderungen entstehen als Folge einer Krankheit im Lebensverlauf. Behinderun-
gen nehmen somit im Alter stark zu: 55% der Kölnerinnen und Kölner mit einer Schwerbehin-
derung sind im Seniorenalter. Auch von Pflegebedürftigkeit sind vorwiegend ältere Menschen, 
insbesondere Hochaltrige betroffen. Über alle Altersgruppen hinweg gibt es in Köln eine Pfle-
gequote von 3,4%, bei Personen ab 80 Jahren liegt sie bei 34%. Bis zum Jahr 2040 wird die 
Zahl der Pflegebedürftigen gegenüber 2017 um 21% auf dann rd. 40 .000 Personen steigen. 
Die pflegerischen und wohnungsbezogenen Angebote für diese Zielgruppe sind bereits jetzt 
teilweise unzureichend (vgl. Bericht zur kommunalen Pflegeplanung Köln 2020) und werden 
dementsprechend weiterzuentwickeln sein. 
(9) Wohnen und Wohnumwelt 
Eine bedarfsgerechte Wohnung ebenso wie eine gesunde Umwelt tragen entscheidend zur 
Lebensqualität bei. Der Wohnbedarf ist je nach Lebenslage unterschiedlich: Familien benöti-
gen hinreichend großen Wohnraum, ältere Menschen und Menschen mit körperlichen Beein-
trächtigungen benötigen Barrierefreiheit in der Wohnung und im Wohnungszugang, und Haus-
halte mit niedrigem Einkommen sind auf bezahlbare Wohnungen angewiesen. Unter den Be-
dingungen eines angespannten Wohnungsmarkts wie in der Stadt Köln sind diese Anforde-
rungen nicht leicht erfüllbar. 
Eine „Umweltgerechtigkeit“ ist in dem Maße nicht gegeben, wie Umweltbelastungen unter-
schiedlich auf Stadtteile verteilt sind und unter Berücksichtigung der Einwohnerstrukturen der 
Stadtteile einzelne Bevölkerungsgrupp en mit unterschiedlicher Härte treffen. Indikatoren für 
mangelnde Umweltgerechtigkeit können unter anderem Belastungen durch Lärm, Luftver-
schmutzung oder Hitze sein oder der mangelnde Zugang zu Parks, Sport- und Grünanlagen. 
Sie werden zu sozialen und ökonomischen Faktoren in Beziehung gesetzt, um mehrfache Be-
lastungen beschreiben zu können.  
Wohnsituation 
Belastungen der Wohnsituation bemessen sich an Indikatoren wie beengtem Wohnraum, ei-
ner hohen Mietbelastung, der Entwicklung der Wohnungslosigkeit und einer bedarfsgerechten 
(z.B. barrierefreien) Bauweise. Derartige Belastungen auszugleichen, gehört zu den  Heraus-
forderungen der städtischen Wohnungspolitik. 
Der Kölner Bevölkerung steht im Durchschnitt eine Wohnfläche von 39 qm pro Pe rson zur 
Verfügung. Kleinere Wohnungen konzentrieren sich im Innenstadtbereich, während die Woh-
nungen in Stadtrandlage durchschnittlich größer sind. Bezieherinnen und Beziehern von Leis-

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tungen der Grundsicherung stehen im Durchschnitt 33 qm pro Person zur Verfügung, sie woh-
nen aufgrund der Obergrenze der als „angemessen“ festgelegten Wohnungsgröße in beeng-
teren Verhältnissen. 
Der Wohnungsmarkt in Köln ist stark angespannt, was sich in einer hohen Mietbelastung wi-
derspiegelt. Die Wohnkostenbelastung ist für einzelne Personengruppen unterschiedlich: Für 
die Bruttowarmmiete wird im Durchschnitt 35% des verfügbaren Haushaltseinkommens auf-
gewendet (Basis: Bestandsmieten und Einkommen nach der „Leben-in-Köln“-Umfrage 2016). 
Die Mietbelastung ist für Alleinerziehende mit 45% des verfügbaren Einkommens am höchs-
ten, an zweiter Stelle folgen sonstige Mehrpersonenhaushalte (einschließlich Wohngemein-
schaften) mit 40% und Single -Haushalte mit 37% ihres verfügbaren Haushaltseinkommens. 
Paar-Haushalte ohne Kinder weisen eine unterdurchschnittliche Mietbelastung auf. 
Der geförderte Wohnungsbau sowie das Wohngeld sollen insbesondere einkommensschwa-
che Haushalte bei der Wohnraumversorgung unterstützen. Im gesamten Stadtgebiet sind rd. 
7% der Wohnungen geförderte Mietwohnungen mit erheblichen Unterschieden zwischen den 
Stadtteilen.153 Während in Chorweiler 78% der Wohnungen gefördert werden, sind es im Stadt-
teil Hahnwald 0%. Im Jahr 2018 bea ntragten 13.250 Personen bzw. 2, 3% der Haushalte in 
Köln einen Wohnberechtigungsschein (1. Förderweg), was einem Rückgang von 19% im Ver-
gleich zum Jahr 2010 entspricht. Im Jahr 2018 bezogen in Köln 7.926 Haushalte Wohngeld 
(1,4% der Haushalte), dies sind 23% weniger als im Jahr 2010 . Sowohl der Anteil der Haus-
halte mit Wohngeldbezug als auch der Anteil der Personen mit Wohnberechtigungsschein un-
terscheidet sich stark nach Stadtteil. 
Von Wohnungslosigkeit sind im Jahr 2018 5.477 Personen aus 2.464 Haushalten betroffen  
oder bedroht (0,4% aller Haushalte, ebenso wie im Ja hr 2010). Während im Jahr 2000 noch 
eine Mehrheit der Wohnungsnotfälle aus Mehrpersonenhaushalten stammt, sind es heute vor 
allem Einzelpersonen, die von Wohnungslosigkeit betroffen oder bedroht sind. Seit dem Jahr 
2015 sorgt der gestiegene Anteil an asylb erechtigten Personen für einen Anstieg der Woh-
nungsnotfälle, deren Zahl zwischen den Jahren 2000 und 2015 deutlich zurückgegangen war.  
Vor allem ältere Menschen und Menschen mit Mobilitätseinschränkungen sind auf barrierefreie 
bzw. altengerechte Wohnungen angewiesen. Weniger als die Hälfte der Personen ab 65 Jah-
ren geben in der „Leben in Köln“-Umfrage an, dass ihr Zuhause baulich seniorengerecht sei.  
Damit sind mehrere wohnungsbezogene Herausforderungen benannt: Es ist wichtig,  
• angesichts eines angespannten Wohnungsmarkts ausreichend bedarfsgerechte Wohn-
angebote zu schaffen  
• darauf zu achten, dass die Wohnkostenbelastung insbesondere für Haushalte mit nied-
rigem Einkommen gedämpft wird  
• dafür Sorge zu tragen, dass für ältere Menschen und für Personen mit Mobilitätsein-
schränkungen ausreichend barrierefreie Wohnungen mit barrierefreiem Zugang zur Ver-
fügung stehen 
• nachzuhalten, inwiefern die wohnungspolitischen Instrumente wie geförderter Woh-
nungsbau und Wohngeld, aber auch weitere Instrumente die erhoffte Wirkung auch tat-
sächlich entfalten. 
 
153  Dabei ist  zu berücksichtigen, dass die kommunale Wohnungsförderung zeitlich beg renzt ist, so dass 
Wohnungen, die aus der Förderung herausfallen, nicht mehr ausgewiesen werden.

Kölner Lebenslagenbericht 2020 
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Umweltbelastungen 
Umweltbelastungen konzentrieren sich vor allem in verkehrsreichen innerstädtischen Regio-
nen sowie in Autobahn- und Flughafennähe. Einen Ausgleich durch Parks, Sport - und Grün-
anlagen haben einige Stadtteil e in Randlage sowie Sülz und Raderthal, die aber wiederum 
von einer erhöhten Hitzebelastung betroffen sind.  
• In Köln sind rd. 311.000 Einwohnerinnen und Einwohner über 24 Stunden von ver-
kehrsbedingten Lärmbelastungen betroffen. Besonders belastet sind flug hafen- und 
autobahnnahe Stadtteile, in denen teilweise 35% der Bevölkerung von einer hohen 
Lärmbelastung betroffen sind.  
• Die hohe Verkehrsbelastung in Köln zeigt sich insbesondere daran, dass die Grenz-
werte der Belastung durch Stickstoffdioxid mehrfach üb erschritten werden. Im Jahr 
2018 wurden am Clevischen Ring, an der Justinianstraße, an der Aachener Straße und 
an der Luxemburger Straße relativ starke Überschreitungen sowie an der Turiner 
Straße und an der Porzer Hauptstraße leichte Überschreitungen des Jahresmittel-
Grenzwertes festgestellt. 
• Eine Feinstaubbelastung durch Überschreitung der kritischen Grenze wurde in Köln im 
Jahr 2018 an keiner der vier installierten Messstationen festgestellt. 
• 43% der Kölner Bevölkerung sind von einer erhöhten Hitzebelastung bedroht. Dies be-
trifft insbesondere linksrheinische und innerstädtische Gebiete: Die Stadtteile mit dem 
größten Anteil an hitzebelasteter Bevölkerung sind Ehrenfeld mit knapp 95%, Sülz mit 
88% und Raderberg mit 86%.  
• Der Anteil der Parks, Sport- und Grünanlagen an der Gesamtfläche Kölns ist seit dem 
Jahr 2001 leicht gestiegen. Einen besonders hohen Anteil an Freizeit- und Erholungs-
flächen haben die Stadtteile Libur, Raderthal, Weidenpesch und Sülz mit einem Anteil 
von über 45% ihrer Gesamtfläche. 
• Die subjektive Bewertung der Umweltqualität fällt gemischt aus, sie wird nur von 23% 
der Befragten der „Leben in Köln“-Umfrage (2016) als gut, aber von 25% als schlecht 
bewertet. Mit dem Angebot an Park- und Grünanlagen sind 80% der Befragten zufrie-
den.  
Diese empirischen Befunde sind noch lückenhaft, weisen aber bereits auf große Unterschiede 
hin. Inwiefern diese mit anderen sozialen und ökonomischen Indikatoren kombiniert auftreten, 
ist mit Hilfe umfassender und systematischer Erhebungen und Analysen spezifischerer Um-
weltdaten zu prüfen. 
(10) Mitgestaltung der Zivilgesellschaft und politische Partizipation 
Als Zivilgesellschaft lässt sich die Gesamtheit der gesellschaftlichen Organisationen und Ak-
teure bezeichnen, die an der Gestaltung der gesellschaftlichen Verhältnisse und individuellen 
Handlungsspielräume mitwirken. Sie ist ein gesellschaftliches Forum, in dem aus dem Diskurs 
der Bürger heraus gemeinschaftliche Interessen entwickelt werden, die durch die staatliche 
Politik und Administration umgesetzt werden. Damit stellt sich die Frage, welche Bevölke-
rungsgruppen diese Möglichkeit der Mitgestaltung nutzen und welche nicht. 
Engagement in der Zivilgesellschaft 
Eine Form der zivilgesellschaftlichen Mitgestaltung ist das ehrenamtliche Engagement, das 
vielfältige positive Auswirkungen für die Zielgruppen ebenso wie für die Engagierten selbst hat.

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Aus den Daten der „Leben in Köln“-Umfrage 2016 geht hervor, dass 15% der Altersgruppe der 
18- bis 34- Jährigen ehrenamtlich tätig sind, in der Altersgruppe der 35- bis 64-Jährigen sind 
25% ehrenamtlich engagiert und von den Seniorinnen und Senioren sind es 24%. Personen 
mit Migrationshintergrund geben etwas seltener an, sich mindestens ab und zu ehrenamtlich 
zu engagieren als Personen ohne Migrationshintergrund, und sie haben zu größeren Anteilen 
noch nie ein Ehrenamt ausgeübt. Dies kann ein Hinweis auf eine Selbstwahrnehmung als dis-
tanzierter und weniger integriert sein. 
Die Mitgliedschaft in Vereinen kann ebenso als Zeichen der gesellschaftlichen Teilhabe gese-
hen werden. Der „Leben in Köln“ -Umfrage zufolge ist etwa ein Viertel der Bürgerinnen und 
Bürger in Vereinen (meist in Sportvereinen) aktiv. Dabei handelt es sich eher um jüngere Men-
schen, mit steigendem Alter nimmt diese Form der Teilh abe ab. Über alle Altersgruppen hin-
weg zeigt sich eine geringere Teilnahme von Arbeitslosen. Daraus lässt sich die Herausforde-
rung ableiten, die Personengruppen, die eher am Rande der Zivilgesellschaft stehen, stärker 
in diese Form der Mitgestaltung einzubeziehen. 
Politische Mitwirkung 
Politische Partizipation bedeutet Teilhabe an der öffentlichen Meinungsbildung und Entschei-
dungsfindung sowie Teilhabe an den Institutionen der politischen Vertretung. Diese Mitgestal-
tung kann durch Beteiligungsprozesse in po litischen Parteien, Arbeitskreisen oder Initiativen 
erfolgen, und sie konkretisiert sich durch die Beteiligung an Wahlen.  
Das politische Interesse ist der „Leben in Köln“ -Umfrage 2016 zufolge bei Seniorinnen und 
Senioren mit 62% häufiger stark ausgeprägt als in anderen Altersgruppen. Von den Erwach-
senen mittleren Alters interessieren sich 51% und von den jungen Erwachsenen nur 41% für 
politische Prozesse. Das Interesse an der Bundespolitik ist stärker als das an der Kommunal-
politik. Das politische Interesse von Jugendlichen lag etwas höher (Jugendbefragung 2018),  
unterscheidet sich aber nach der materiellen Lage: So waren von den mit ihrer materiellen 
Lage zufriedenen Jugendlichen 64% politisch interessiert, von den weniger zufriedenen Ju-
gendlichen noch 54%.  
Personen mit Schwerbehinderung weisen ein starkes politisches Interesse auf, was ein Alters-
effekt sein kann, da sie überwiegend zur Gruppe der älteren Menschen gehören, deren politi-
sches Interesse durchweg hoch ist. Dies kann aber auch (zusätzlich) daher rühren, dass Men-
schen mit Behinderungen aufgrund ihrer eigenen Betroffenheit von (kommunal -)politischen 
Entscheidungen ein besonderes Interesse hierfür entwickeln. Personen mit Migrationshinter-
grund sind dagegen weniger an Politik interessiert, zumindest an der deutschen (Kommunal-
)Politik.  
Auch hier scheint die Intensität der politischen Partizipation im Zusammenhang mit der sozio-
ökonomischen Lage zu stehen. Menschen mit einem niedrigeren Bildungs- und Einkommens-
niveau machen von ihrem Wahlrecht weniger Gebrauch als Menschen mit einem höheren Bil-
dungs- und Einkommensniveau. Auf der Ebene von Stadtteilen zeigt sich, dass die Wahlbe-
teiligung in Regionen mit einem durchschnittlich niedrigeren Einkommensniveau oder einer 
hohen Arbeitslosenquote geringer ausfällt als in Regionen, in denen besser gestellte Bevölke-
rungsschichten wohnen. Eine kleinräumige Analyse der Beteiligung an der B undestagswahl 
2017 in den Kölner Stadtteilen ergibt, dass in Stadtteilen mit hohen Anteilen von materiell 
schlecht gestellten Be völkerungsgruppen die Wahlbeteiligung niedriger ist als in Stadtteilen 
mit hohen Anteilen materiell gut gestellter Bevölkerungsgruppen (vgl. Abschnitt 3.3.6). Aus der 
„Leben in Köln“-Umfrage 2016 geht hervor, dass Personen, die berufstätig sind, zu 82% an 
der Bundestagswahl 2013 teilgenommen haben gegenüber 78% der nicht Berufstätigen. Ar-
beitslos gemeldete Personen wiesen eine Wahl beteiligung von nur 54% auf. Die politische

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Teilhabe hängt demnach eng mit der Teilhabe eines Menschen an Bildung, Arbeit und Wohl-
stand zusammen, also mit dem Grad seiner gesellschaftlichen Einbindung, die im sozialen 
Status zum Ausdruck kommt. 
Dieser Befund wird unter anderem auch mit einer geringeren Überzeugung erklärt, seine Le-
bensumstände mitgestalten zu können. So können objektive und subjektive Faktoren zusam-
menwirken: Gerade diejenigen, die unter schwierigen sozioökonomischen Bedingungen le-
ben, reagieren darauf mit der fatalistischen Einstellung, dass sich daran nichts ändern lasse.  
Daraus ergibt sich die Herausforderung, neben sozialer und ökonomischer Unterstützung auch 
die Partizipation an der Gestaltung der eigenen Wohnumgebung zu stärken. 
(11) Besondere Belastungen nach Geschlecht 
Der Lebenslagenbericht untersucht in jedem Themenfeld, ob sich die identifizierten Belastun-
gen auf Frauen und Männer in unterschiedlicher Weise auswirken. Die Ergebnisse der Analy-
sen zeigen allerdings in vielen Lebensbereichen keine großen geschlechtsbezogenen Unter-
schiede. Frauen und Männer haben häufig die gleichen Teilhabechancen. Bei einigen Punkten 
zeigt sich jedoch, dass Frauen, trotz wachsender Gleichberechtigung in den vergangenen 
Jahrzehnten, weiterhin stärker belastet sind als Männer.  
Dies wird vor allem in der Verteilung der nichtbezahlten Care-Arbeit zwischen den Geschlech-
tern deutlich. Frauen übernehmen in höherem Maße die Kinderbetreuung in der Familie und 
nehmen daher in geringerem Maße am Arbeitsmarkt teil. Im Jahr 2018 waren in Köln über alle 
Altersgruppen hinweg 83% der Männer, aber nur 57% der Frauen in einer Vollzeitbeschäfti-
gung. Frauen im jüngeren und im mittleren Erwachsenenalter arbeiten zudem häufiger in einer 
geringfügig entlohnten Beschäftigung. Diese geringere Arbeitsmarktbeteiligung von Frauen 
führt häufig zu geschlechtsbezogenen Entgeltungleichheiten, die Abhängigkeiten sc haffen 
können. Ferner können Frauen infolge dieser Einkommensunterschiede nicht im gleichen 
Maße wie Männer für die Rente vorsorgen, sei es gesetzlich oder privat. Nach Angaben der 
deutschen Rentenversicherung erhalten Frauen in Deutschland im Schnitt eine um mehr als 
ein Drittel geringere Rente als Männer.  Frauen mit Kindern haben demzufolge ein größeres 
Risiko eines geringen Alterseinkommens. 
Die ungleiche Verteilung in der Care -Arbeit führt auch dazu, dass fast ausschließlich Frauen 
alleinerziehend und damit auch häufiger von Armut im Alleinerziehenden -Kontext betroffen 
sind. So zeigen die Zahlen, dass mit 43% überdurchschnittlich viele Alleinerziehende im SGB 
II-Bezug stehen.  
Ein gut ausgebautes Angebot an wohnortnahen Kinderbetreuungsmöglichkeiten für unter 3 - 
und unter 6-Jährige sowie Ganztagsangebote in der Grundschulphase können dazu beitragen, 
dass Frauen mit Kindern diese Belastungen besser bewältigen. 
Die gesellschaftlichen Auswirkungen von Häuslicher Gewalt sind gravierend. Die weit ü ber-
wiegende Anzahl der Opfer von häuslicher Gewalt ist weiblich. Es ist davon auszugehen, dass 
auch in Köln eine deutliche Mehrheit der Opfer häuslicher Gewalt Frauen und die Täter zu-
meist Männer sind. Es ist daher wichtig, in Zukunft bei der Fortschreibung des Berichtes Daten 
zur Gewalt an Frauen in die Berichterstattung aufzunehmen. 
Eine unter dem Aspekt des Geschlechts weitere Gruppe, die mit besonderen sozialen Heraus-
forderungen konfrontiert ist, sind LGBTIQ. LGBTIQ machen in Köln einen vergleichsweise ho-
hen Anteil von 10,6% an der Bevölkerung aus. Differenzierte Aussagen zur Lebenslage von 
LGBTIQ können jedoch nicht getroffen werden, da diesbezüglich kaum Daten existieren. Eine 
zukünftige Verbesserung der Datenlage wird empfohlen.

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(12) Besondere Belastungen von Menschen mit Migrationshintergrund 
Zwar werden durch international agierende Unternehmen und die Hochschulen auch viele 
Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit nach Köln angezogen, die zur sozioökono-
mischen und Bildungselite gehören. Weitaus stärker fällt aber ins Gewicht, dass in Köln viele 
Zugewanderte leben, die im Rahmen früherer Arbeitsmigration nach Köln gezogen sind. Diese 
leben aufgrund eines niedrigeren Bildungs- und Einkommensniveaus relativ häufig in belaste-
ten Lebenslagen, und ihre Integration wurde teilweise durch zumindest anfängliche, oft aber 
auch fortdauernde Sprachschwierigkeiten erschwert. Diese Schwierigkeiten setzen sich oft in 
der nachfolgenden Generation fort, wenn Kinder aus Migrantenfamilien in ihrer schulische n 
und beruflichen Laufbahn weniger erfolgreich sind als andere.  
Im Jahr 2018 lebten in Köln rd. 427.000 Personen mit Migrationshintergrund, dies sind 39%  
der Gesamtbevölkerung. Der Anteil der Personen mit Migrationshintergrund ist damit in Köln 
deutlich höher als in Nordrhein -Westfalen mit 26% im Jahr 2016 und auf Bundesebene mit 
24% im Jahr 2017. Davon waren je zur Hälfte Personen mit einer ausländischen Staatsange-
hörigkeit und Deutsche mit Migrationshintergrund. Zu den Deutschen mit Migrationshinter-
grund zählen 135.562 Eingebürgerte, 51.984 Aussiedlerinnen und Aussiedler sowie 26.909 
Personen, die in Deutschland geboren sind. Zu den Personen mit ausländischer Staatsange-
hörigkeit gehören auch Flüchtlinge, die in den vergangenen Jahren nach Deutschland einge-
reist sind und die mehrfache (sprachliche, qualifikatorische, kulturelle) Herausforderungen zu 
bewältigen haben.  
Die Bevölkerung mit Migrationshintergrund ist im Durchschnitt jünger als die Bevölkerung ohne 
Migrationshintergrund: 54% der Kinder und Jugendlichen unter 18 Jahren haben einen Migra-
tionshintergrund, dies entspricht 22% der Bevölkerung mit Migrationshintergrund, während nur 
12% der Bevölkerung ohne Migrationshintergrund dieser Altersgruppe angehören. Im Alter ab 
65 Jahren sind 13% der Bevölkerung mit Migrationshintergrund gegenüber 20% der Bevölke-
rung ohne Migrationshintergrund.  
Diese Bevölkerungsgruppen sind innerhalb des Stadtgebiets unterschiedlich verteilt. Die nied-
rigsten Bevölkerungsanteile mit Migrationshintergrund finden sich in den Sta dtteilen Kletten-
berg (19%), Langel (20%) und Weiß (20%). Die höchsten Migrantenanteile haben die Stadt-
teile Seeberg (70%), Chorweiler (81%) und Finkenberg (84%). 
Das Merkmal Migrationshintergrund wird in vielen Statistiken nicht erfasst, so dass oft auf die 
Staatsbürgerschaft zurückgegriffen werden muss, die jedoch die betroffene Gruppe und ihre 
Problematiken nicht in vollem Umfang abbildet. Die statistische Erfassung des Migrationshin-
tergrunds sollte daher verbessert werden. 
In Bezug auf die Bevölkerung mit Migrationshintergrund stellen sich der Stadt in Zukunft viel-
fältige Aufgaben bezüglich der Integration von Personengruppen mit defizitären Ressourcen, 
insbesondere dann, wenn es zu Überschneidungen mehrerer Benachteiligungsmerkmale 
kommt. Einer Verfestigung von Mehrfachbelastungen, wie sie bei Personen mit Migrationshin-
tergrund schon ab dem Kindesalter entsteht, ist frühzeitig entgegenzuwirken. 
(13) Besondere Belastungen von Menschen mit Behinderungen 
Etwa 9% der Kölner Bevölkerung haben eine anerkannte Schwer behinderung, dies sind rd. 
93.000 Personen. Diese Personengruppe ist spezifischen Belastungen ausgesetzt, und der 
Bericht versucht, ihre Lebenslage ebenfalls als Querschnittsaspekt bei allen Auswertungen zu 
berücksichtigen, soweit die Datenlage dies erlaubt, denn Daten zu Menschen mit Schwerbe-
hinderungen sind in der amtlichen Statistik kaum enthalten.

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Eine Schwerbehinderung tritt überwiegend als Krankheitsfolge im Alter auf, mehr als die Hälfte 
dieser Personen sind im Alter ab 65 Jahren. Ihre Teilhabechancen hängen maßgeblich davon 
ab, in welcher Lebensphase Beeinträchtigungen auftreten. Sind Beeinträchtigungen angebo-
ren oder treten sie im frühen Lebensalter auf, kann die gesellschaftliche Teilhabe schon früh-
zeitig eingeschränkt werden mit langfristigen Folg en im weiteren Lebensverlauf. Dies reicht 
von schwierigen schulischen Lernbiografien über einen erschwerten Zugang zu Erwerbsarbeit, 
Einkommen und daran gekoppelte Sozialversicherungsansprüche bis zu unzureichender Al-
terssicherung. Auch die Wohnformen von Menschen mit frühen Behinderungen sind unter-
schiedlich, sie leben häufiger allein oder bis ins Erwachsenenalter bei ihren Eltern. Menschen, 
deren Beeinträchtigungen erst im Rentenalter auftreten, leben dagegen in ähnlichen Familien-
konstellationen wie Menschen ohne Beeinträchtigungen. Sie haben im vorherigen Lebensver-
lauf bessere Möglichkeiten, schulische und berufliche Bildungsabschlüsse sowie eine gute be-
rufliche Stellung zu erreichen. 
Es sind vor allem Menschen mit einer früh erworbenen Behinderung, bei denen diese als „we-
sentlich“ eingestuft wird und die daher Anspruch auf Leistungen der Eingliederungshilfe für 
behinderte Menschen nach Teil 2 SGB IX haben. In der Stadt Köln bezogen am Jahresende 
2017 insgesamt 12.247 Personen Leistungen der Eingliederungshilfe. Dies entspricht 11,3 
Beziehenden je 1.000 Einwohner, diese Quote ist etwas höher als im Landesdurchschnitt (9,5 
Beziehende) und Bundesdurchschnitt (9,2 Beziehende je 1.000 Einwohner). Dies hängt unter 
anderem auch damit zusammen, dass größere Städte oft über eine bessere Hilfestruktur ver-
fügen als der ländliche Raum, was dazu führen kann, dass Personen mit Unterstützungsbedarf 
in die Nähe dieser Angebote ziehen. 
Die Forderungen der UN-Behindertenrechtskonvention und des daran anknüpfenden Bundes-
teilhabegesetzes (BTHG), alle Bereiche der Gesellschaft inklusiv zu gestalten, ziehen vielfäl-
tige Handlungserfordernisse auf kommunaler Ebene nach sich. Diese reichen von inklusiver 
Kinderbetreuung über inklusive Unterrichtung an den Schulen und unterstützte Formen der 
Beschäftigung bis zu Beratung, niedrigschwelliger Hilfe und Barrierefreiheit für ältere Men-
schen. Diese Anforderungen zu erfüllen, wird in den kommenden Jahren bei voraussichtl ich 
steigender Zahl der Betroffenen erhebliche Anstrengungen erfordern. 
(14) Weichenstellungen im Lebensverlauf – Fazit der Analyse nach Lebensphasen 
Der Lebenslagenbericht zeigt die im Lebensverlauf sich ergebenden Herausforderungen auf 
und analysiert biografische Weichenstellungen. Schwierigkeiten in jüngeren Jahren führen zu 
Folgeproblemen im weiteren Lebensverlauf, und es wird wiederholt deutlich, dass bestimmte 
Personengruppen wie insbesondere Personen mit Migrationshintergrund diese Herausforde-
rungen schlechter bewältigen als andere. 
Das Ausmaß einer Herausforderung hängt auch davon ab, wie sich einzelne Bevölkerungs-
gruppen quantitativ entwickeln. Die Bevölkerungsprognose der Statistikstelle der Stadt Köln 
kommt zum Ergebnis, dass die Bevölkerungszahl Kölns von 2018 bis 2040 um knapp 56.000 
Personen bzw. 5% auf 1.145.800 steigen wird. Bestehende Herausforderungen können sich 
durch die Bevölkerungsentwicklung relativieren oder verschärfen. Die prognostizierten Ent-
wicklungstendenzen in verschiedenen Altersgrup pen werden in den folgenden Abschnitten 
berücksichtigt.  
Kindheit und Jugend  
In dieser Phase stellen sich die Herausforderungen einer gesunden frühkindlichen Entwick-
lung, des Erwerbs von Sprachkompetenz und Schuleignung, des Übergangs zu weiterführen-
den Schulen sowie eines guten schulischen und beruflichen Abschlusses. Im Hinblick auf be-
sondere Belastungen lässt sich aufzeigen, wie schon frühzeitig Fehlentwicklungen aufgrund

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von unzureichender sozialer Unterstützung, unzureichender Sprachkenntnisse oder begrenz-
ter materieller Spielräume zu Weichenstellungen führen, die zu erheblichen Schwierigkeiten 
und Belastungen im weiteren Lebensverlauf werden können.  
Bereits in den Jahren von 2010 bis 2018 ist die Zahl der unter 18 -Jährigen von rd. 159.000 
Minderjährigen um 11% auf 176.000 Minderjährige im Jahr 2018 stark gewachsen, und dieses 
Wachstum wird sich bis zum Jahr 2030 weiter fortsetzen (um 4% auf 184.000). Diese Entwick-
lungen bergen Chancen und Risiken : Die in Köln aufwachsenden Kinder und Jugendlichen 
bieten großes Potenzial für die Zukunft der Stadt. Damit dieses Potenzial sich auch entfalten 
kann, ist ein bedarfsgerechter Ausbau der Betreuungs- und Bildungsangebote notwendig, vor 
allem ist der gestiegene Bedarf an Gesamtschul - und Gymnasialplätzen zu deck en. Ein be-
sonderes Augenmerk ist auf Kinder aus Familien mit einem erhöhten Armutsrisiko zu richten, 
denn sie haben ein höheres Risiko, Entwicklungschancen nicht auszuschöpfen. Damit für sie 
Bildungsteilhabe möglich ist, benötigen diese Kinder und ihre Familien besondere Förderung 
und Unterstützung. Dies gilt insbesondere für viele Familien und Kinder mit einem Migrations-
hintergrund. 
Wichtig ist der Ausbau der gesundheitlichen Prävention sowie der Beratungsangebote für El-
tern. Wichtig ist auch, auf eine bedarfsgerechte Angebotsstruktur z.B. bei der U3 - oder der 
Ganztagsbetreuung und anderer Unterstützungsangebote sowie ihrer regionalen Verteilung 
links- wie rechtsrheinisch hinzuwirken, um eine frühe Bildungsteilhabe zu ermöglichen. Letzt-
lich kommt auch einer materiellen Entlastung von benachteiligten Familien eine große Bedeu-
tung zu.  
Junges Erwachsenenalter  
Die Lebensphase des jungen Erwachsenenalters ist von hoher Dynamik geprägt. In dieser 
Phase entscheidet sich, ob die vorherigen Bildungsverläufe in geeigneter Weise einen Einstieg 
in eine gute und auskömmliche Erwerbstätigkeit erschließen. In dieser Hinsicht werden erheb-
liche Unterschiede zwischen jungen Erwachsenen mit und ohne Migrationshintergrund er-
kennbar. Weiterhin unterscheiden sich Familiengründungen, in denen sich die Partner die Fa-
milien- und Erwerbsarbeit teilen können, von den Familien der Alleinerziehenden, in denen oft 
partnerschaftliche Unterstützung und ein hinreichendes Einkommen fehlen. Somit stehen hier 
die Herausforderungen eines gelungenen Übergangs in das Erwerbsleben, einer guten beruf-
lichen Position und ggf. der Familiengründung im Vordergrund. An dieser Schwelle sind junge 
Erwachsene in passender Weise zu unterstützen, um ein Misslingen des Einstiegs in Erwerbs-
tätigkeit zu verhindern.  
Diese Bevölkerungsgruppe (im Jahr 2018 waren 273.000 Personen im Alter von 18 bis 34 
Jahren) ist in den letzten zehn Jahren um 7% gewachsen, maßgeblich bedingt durch die ge-
wachsene Zahl an Studentinnen und Studenten. Bei den Lebenslagen von Studierenden tref-
fen Chancen und Risiken zusammen: Einerseits gehören sie zur Bildungselite mit guten Chan-
cen auf eine später gute Positionierung im Berufsleben mit einem entsprechend gehobenen 
Einkommen. Andererseits zählt aber ein erheblicher Teil von ihnen während des Studiums zu 
den Bevölkerungsgruppen, die in relativer Armut leben, und sie sind in besonderem Maße von 
Wohnungsknappheit betroffen. Die absehbar vorübergehende Belastung wiegt aber weniger 
schwer als Belastungen, die sich dauerhaft verfestigen  können. Risiken stellen in dieser Le-
bensphase neben Bildungsdefiziten z.B. auch psychische Störungen oder Beeinträchtigungen 
dar. Hier muss der Blick besonders auf die Jugendlichen und jungen Erwachsenen gelenkt 
werden, denen es noch nicht gelungen ist, einen Bildungs- und Berufsabschluss zu erreichen. 
Mittleres Erwachsenenalter

Kölner Lebenslagenbericht 2020 
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350 
Im Vergleich zu jüngeren und älteren Menschen ist die Lebensphase der 35- bis 64-Jährigen 
(rd. 450.000 Kölnerinnen und Kölner) durch weniger Umbrüche gekennzeichnet: Früher er-
folgte Weichenstellungen verfestigen sich bei den meisten Menschen in dieser Altersgruppe 
zu stabilen beruflichen Positionen und einem gesicherten sozioökonomischen Status. Bei an-
deren hingegen verstärken sich die Problemlagen, gegen die nicht rechtzeitig intervenie rt 
wurde. Als besondere Herausforderungen rücken hier der Erhalt der Erwerbsfähigkeit, ge-
sundheitliche Prävention und die Vermeidung chronischer Erkrankungen sowie die Sicherung 
des Einkommens im Alter in den Vordergrund. Einigen gelingen graduelle Verbesserungen in 
Form eines letzten beruflichen Aufstiegs und eines Vermögensaufbaus, bei anderen setzen 
familiäre Schrumpfungsprozesse und zunehmende Krankheitsrisiken ein. Diese Prozesse be-
wältigen diejenigen, deren Biografie in Kindheit, Jugend und jungem Erw achsenenalter rei-
bungslos verlief, besser als d ie Bevölkerungsgruppen, bei denen sich Fehlentwicklungen 
früherer Jahre in dieser Phase bemerkbar machen. Unterstützungsbedarf besteht hier vor al-
lem im Hinblick auf soziale und gesundheitliche Prävention, um Armut und Krankheit im Alter 
vorzubeugen. 
Seniorenalter 
Im Alter ab 65 Jahren und nochmals verschärft im höheren Alter ab 80 Jahren mehren sich 
die Risiken in gesundheitlicher, sozialer und materieller Hinsicht. Ältere Menschen haben er-
höhte Risiken einer Erkrankung , Behinderung oder Pflegebedürftigkeit. In soz ialer Hinsicht 
nehmen familiale Unterstützungsressourcen ab, der Anteil der Alleinlebenden steigt und damit 
auch das Risiko von Vereinsamung. Die materielle Sicherung im Alter wird für immer mehr 
Menschen, die keine ausreichenden Rentenansprüche erwerben konnten, unzureichend, da-
her steigt die Angewiesenheit auf Grundsicherung im Alter. In Köln ist die Zahl der Leistungs-
beziehenden der Grundsicherung im Alter zwischen 2010 und 2018 um 37% gestiegen. 
Alle diese Trends werden sich in Zukunft verstärken, da die Zahl der älteren Menschen wei-
terhin stark ansteigen wird und darunter zunehmend auch Menschen mit Migrationshinter-
grund sein werden, deren Alterssicherung schlechter ist als die der Älteren ohne M igrations-
hintergrund. Die Zahl insbesondere der über 80-Jährigen ist bereits in den letzten zehn Jahren 
um ca. 25% gestiegen (von rd. 45.200 Personen auf rd. 56.700 Personen, um rd. 11.500 Per-
sonen); bis zum Jahr 2040 wird ihre Zahl nochmals um rd. 18.600 Personen auf dann rd. 
75.300 Personen ansteigen (+33%).  
Für eine kommunale Daseinsfürsorge werden angesichts dieser Entwicklung viele Herausfor-
derungen deutlich, die von der Schaffung gut zugänglicher Beratungsstrukturen über die Be-
reitstellung hinreichender pflegerischer Kapazitäten, barrierefreier Wohnungen und einer bar-
rierefreien Wohnumgebung bis zu finanziellen Entlastungen etwa durch Ermäßigungen für Se-
niorinnen und Senioren reichen müssen.  
Ausblick  
Gemäß der Bevölkerungsprognose zeichnet sich ab, dass die Zahl der Kinder und Jugendli-
chen unter 18 Jahren sowie die Zahl der ab 65 -Jährigen steigen wird, während die Zahl der 
18- bis 64-Jährigen in etwa gleich bleibt. Dies hat Auswirkungen auf den Abhängigkeitsquoti-
enten. In 2018 lag der Abhängigkeitsquotient bei 51 und wird bis zum Jahr 2040 auf 59 steigen. 
Dies bedeutet, dass im Jahr 2040 100 Personen im erwerbsfähigen Alter zwischen 18 und 64 
Jahren 59 Personen gegenüberstehen, die entweder unter 18 oder über 65 Jahre alt sind. 
Diese Entwicklung hat vielfache Auswirkungen auf die Kölner Stadtgesellschaft und stellt sie 
vor erhebliche Aufgaben:  
Die aufgezeigte Bevölkerungsentwicklung hat zum einen zur Folge, dass der Anteil der er-
werbsfähigen Bevölkerung sinken und der Anteil der zu versorgenden Bevölk erung steigen

Kölner Lebenslagenbericht 2020 
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351 
wird, d.h. größere Gruppen der Bevölkerung mit einem Unterstützungsbedarf (Kinder und 
hochaltrige Menschen) stehen einem geringeren Potential an Menschen gegenüber, die bspw. 
familiäre Betreuungsleistungen oder häusliche Pflegeleistungen erbringen können. Dies kann 
zukünftig zu Engpässen bei der Versorgung führen. Hinzu kommt der bereits jetzt bestehende 
Fachkräftemangel, der im Übrigen auch in anderen Bereichen von Industrie über Handwerk 
bis hin zu Dienstleistungen spürbar ist. 
Zum anderen kann die Veränderung des Abhängigkeitsquotienten auch ökonomische Effekte 
mit sich bringen: Aktuell beträgt die Erwerbstätigenquote 74%; diese Quote liegt bei Kölnerin-
nen und Kölnern ohne Migrationshintergrund bei 80%, während sie bei Kölnerinnen und Köl-
nern mit Migrationshintergrund 60% beträgt. Setzt sich dieser Trend in Kombination mit der 
Bevölkerungsentwicklung fort (mehr Minderjährige mit Migrationshintergrund werden erwerbs-
fähig), ist es von großer Bedeutung, durch eine entsprechende Förderung und Unterstützung 
die Voraussetzungen für eine Erwerbstätigkeit zu schaffen.  
Der Bericht zeigt, dass es bei der Förderung der Kinder und Jugendlichen mit Migrationshin-
tergrund einen großen Nachholbedarf gibt, denn sie haben strukturell schlechtere Chancen 
auf höhere Bildung und höher qualifizierte berufliche Abschlüsse ebenso wie Kinder und Ju-
gendliche aus armen Familien. Die Folge sind häufig prekäre Berufstätigkeit und Unterbre-
chungen der Erwerbstätigkeit durch Phasen der Arbeitslosigkeit. Dies führt zu niedrig en Ein-
kommen und einem entsprechenden Bedarf an staatlicher Unterstützung. Diese Belastungen 
haben auch Auswirkungen auf die Lebenslagen der Kinder, die in diesen Haushalten aufwach-
sen. Im weiteren Lebensverlauf können sie zu Armut und mangelnder Teilhabe im Alter führen. 
Für Politik und Verwaltung zeigt der Bericht viele Anknüpfungspunkte zur Förderung und Un-
terstützung von besonders belasteten Bevölkerungsgruppen, die im Lebensverlauf auftreten-
den Herausforderungen erfolgreich zu bewältigen. 
Wichtig ist, an den entscheidenden Weichenstellungen unterstützend einzugreifen, um Fehl-
entwicklungen besonders belasteter Personengruppen zu vermeiden. Diese Handlungsstrate-
gien bestehen bereits bei Gesundheitsprävention, Betreuung und Bildung im frühen Kindesal-
ter, sie setzen sich fort in der Unterstützung einer gelingenden schulischen und beruflichen 
Ausbildung und anschließend bei der erfolgreichen beruflichen Entwicklung. Diese Strategien 
müssen kontinuierlich an die sich verändernden Rahmenbedingungen angepasst we rden. 
Durch Information und Beratung von Eltern und wirksame Hilfen für Kinder und Jugendliche 
können die beschriebenen Fehlentwicklungen zumindest teilweise vermieden werden. Ein in 
dieser Weise präventives Handeln ist im fortgeschrittenen Alter immer weniger möglich, aber 
in dieser Lebensphase kann durch Beratung sowie vielfältige materielle und immaterielle Un-
terstützung im Alltag zum Abbau von Belastungen beigetragen werden. Wie erfolgreich beste-
hende Handlungsstrategien, Programme und Maßnahmen im Einzelnen sind, ob diese ange-
passt oder um neue ergänzt werden müssen, kann auf der Grundlage des vorliegenden Be-
richts unter Berücksichtigung sozialräumlicher Besonderheiten geprüft werden.

Kölner Lebenslagenbericht 2020 
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352

Kölner Lebenslagenbericht 2020 
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353 
6 Anhang 
6.1 Tabellenverzeichnis 
Tab. 1 Datengrundlagen im Überblick ................................ ................................ .............27 
Tab. 2 Bevölkerungsentwicklung in Köln nach Geschlecht, 2010 bis 2018 ......................29 
Tab. 3 Bevölkerungsentwicklung in Köln nach Alter, 2010 bis 2018 ................................ 30 
Tab. 4 Bevölkerungsstruktur in Köln nach Migrationshintergrund, 2010 bis 2018 ............34 
Tab. 5 Bevölkerung mit und ohne Migrationshintergrund in Köln, 31.12.2018 .................35 
Tab. 6 Menschen mit Schwerbehinderung nach Alter und Geschlecht in Köln,  
31.12.2017 ................................ ................................ ................................ ...........39 
Tab. 7 Menschen mit Schwerbehinderung nach Grad der Behinderung in Köln, 
31.12.2017 ................................ ................................ ................................ ...........39 
Tab. 8 Menschen mit Behinderung nach Form der schwersten Behinderung in Köln, 
31.12.2017 ................................ ................................ ................................ ...........40 
Tab. 9 Zahngesundheit von Kindern in der 1. Klasse der Grundschule in Köln, 2012/13 bis 
2018/19 ................................ ................................ ................................ ................64 
Tab. 10 Leistungsbeziehende laufender Hilfen zur Erziehung nach Art der Hilfe in Köln, 
2018 ................................ ................................ ................................ .....................69 
Tab. 11 Leistungsbeziehende laufender Hilfen zur Erziehung nach Lebensform und 
Transferleistungsbezug in Köln, 2018 ................................ ................................ ...71 
Tab. 12 Leistungsbeziehende laufender Hilfen zur Erziehung nach Hauptgrund der 
Inanspruchnahme in Köln, 2018 ................................ ................................ ...........71 
Tab. 13 Kinder unter 7 Jahren mit Bezug von heilpädagogischen Leistungen im Rahmen 
der Eingliederungshilfe in Deutschland und Nordrhein-Westfalen, 2010 bis 2017 77 
Tab. 14 Schülerinnen und Schüler in Köln nach Migrationshintergrund, 2013/14 bis 
2018/19 ................................ ................................ ................................ ................77 
Tab. 15 Schülerinnen und Schüler in der Primarstufe in Köln, Schuljahr 2010/11 bis 
2018/19 ................................ ................................ ................................ ................78 
Tab. 16 Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf in den 
Jahrgangsstufen 1 bis 10 nach Art des Förderbedarfs in Köln, 15.10.2018 ..........80 
Tab. 17 Unter 18-Jährige in SGB II-Bedarfsgemeinschaften in Köln, 2013 bis 2018 ....... 100 
Tab. 18 Unter 18-Jährige in SGB II-Bedarfsgemeinschaften nach Anzahl der Kinder in 
Köln, 31.12.2018 ................................ ................................ ................................  101 
Tab. 19 Personen in den Berufsbildungsteilsystemen in Köln, 15.10.2018 ...................... 116 
Tab. 20 Auszubildende nach Ausbildungsbereichen nach Geschlecht und 
Staatsangehörigkeit in Köln, 2010 bis 2017 ................................ ........................ 118 
Tab. 21 Studierende an Kölner Hochschulen, 2010/11 bis 2017/18 ................................ . 121 
Tab. 22 Absolventinnen und Absolventen der Kölner Hochschulen, 2010 bis 2017 ......... 123 
Tab. 23 Unterbeschäftigung von 18 bis 34 Jahren in Köln, 2010 bis 2018 ....................... 132 
Tab. 24 Erwerbstätige Beziehende von SGB II-Leistungen von 18 bis 24 Jahren in Köln, 
2015 und 2018 ................................ ................................ ................................ ... 134 
Tab. 25 Eltern (alle Altersgruppen) nach Arbeitszeitumfang und Alter der Kinder in Köln, 
2016 ................................ ................................ ................................ ................... 135

Kölner Lebenslagenbericht 2020 
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354 
Tab. 26 SGB II-Bedarfsgemeinschaften insgesamt und mit Kindern unter 18 Jahren  
sowie Langzeitleistungsbeziehende in Köln, 2018 ................................ .............. 140 
Tab. 27 Beschäftigungsumfang der Kölner Bevölkerung nach Altersgruppen,  
31.12.2018 ................................ ................................ ................................ ......... 173 
Tab. 28 Unterbeschäftigte (ohne Kurzarbeit) im Alter von 35 bis 64 Jahren in Köln,  
2010 bis 2018 ................................ ................................ ................................ ..... 181 
Tab. 29 Erwerbstätige Bezieherinnen und Bezieher von SGB II-Leistungen im 
erwerbsfähigen Alter von 15 bis 64 Jahren in Köln, 2015 und 2018 .................... 184 
Tab. 30 Leistungsberechtigte Personen der Hilfe zum Lebensunterhalt nach SGB XII  
3. Kapitel im Alter von 35 bis 64 Jahren in Köln, 2015 bis 2018 .......................... 195 
Tab. 31 Pflegebedürftige nach Versorgungsart, 15.12.2017 ................................ ............ 228 
Tab. 32 Leistungsempfängerinnen und Leistungsempfänger der Hilfe zur Pflege ab 65 
Jahren nach dem 7. Kapitel SGB XII, 2015 und 2018 ................................ ......... 229 
Tab. 33 Rentenbeziehende insgesamt nach SGB VI in Köln, 2010 und 2018 .................. 231 
Tab. 34 Einpersonenhaushalte ab 65 Jahre nach Geschlecht in Köln, 31.12.2017 .......... 236 
Tab. 35 Erwerbstätige ab 65 Jahren und ihr Anteil an allen Erwerbstätigen in Köln und 
NRW, 2006 bis 2017 ................................ ................................ .......................... 243 
Tab. 36 Wohnungsnotfälle nach Haushaltsgröße, 2010 bis 2018 ................................ .... 268 
Tab. 37 Bevölkerungsanteil mit Migrationshintergrund in den Kölner Stadtteilen 2008  
bis 2017 ................................ ................................ ................................ .............. 287 
Tab. 38 Anteil der Arbeitslosen in den Kölner Stadtteilen 2008 bis 2017 ......................... 288 
Tab. 39 SGB II-Quote in den Kölner Stadtteilen 2008 bis 2017 ................................ ....... 288 
Tab. 40 SGB II-Quote der unter 15-Jährigen in den Kölner Stadtteilen 2008 bis 2017..... 289 
Tab. 41 Anteil der Alleinerziehendenhaushalte an allen Haushalten mit Kindern in den 
Stadtteilen, deskriptive Kennzahlen, 2008 bis 2017 ................................ ............ 289 
Tab. 42 Anteil der öffentlich geförderten Mietwohnungen in den Stadtteilen, deskriptive 
Kennzahlen, 2011 bis 2017 ................................ ................................ ................ 290 
Tab. 43 In der Clusteranalyse verwendete Indikatoren nach Lebenslagenbereichen ....... 292 
Tab. 44 Indikatoren der Clusteranalyse ................................ ................................ ........... 293 
Tab. 45 Stadtteilindikatoren nach Lebenslagebereichen ................................ .................. 299 
Tab. 46 Kernindikatoren nach Stadtteilen und für Köln insgesamt, 2018 ......................... 300 
 
6.2 Abbildungsverzeichnis 
Abb. 1 Bereiche der Lebenslage und gesellschaftliche Zugangsschwellen ......................15 
Abb. 2 Verlauf der Konzeptionsphase ................................ ................................ ..............19 
Abb. 3 Entscheidende Übergänge und Risiken in vier Lebensphasen .............................21 
Abb. 4 Kategorien des Monitoring Stadtentwicklung ................................ ........................28 
Abb. 5 Bevölkerungsentwicklung in Köln, 2018 bis 2040 ................................ .................32 
Abb. 6 Prognostizierte Entwicklung des Jugend- Alten- und Gesamtquotienten in Köln, 
2018 bis 2040 ................................ ................................ ................................ .......33 
Abb. 7 Anteil der Personen mit einem Migrationshintergrund nach Stadtteilen in Köln, 
31.12.2017 ................................ ................................ ................................ ...........36 
Abb. 8 Privathaushalte in Köln nach Haushaltsgröße, 31.12.2018 ................................ ...43

Kölner Lebenslagenbericht 2020 
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355 
Abb. 9 Durchschnittliche Haushaltsgröße nach Stadtteilen in Köln, 31.12.2017 ...............44 
Abb. 10 Haushalte nach Lebensform in Köln, 2010 und 2018 ................................ ............45 
Abb. 11 Haushalte nach Lebenszyklus in Köln, 31.12.2018 ................................ ...............46 
Abb. 12 Bruttoinlandsprodukt in Köln, 2010 bis 2017 ................................ .........................48 
Abb. 13 BIP pro Kopf 2010 bis 2017 im überregionalen Vergleich ................................ .....48 
Abb. 14 Verfügbares Einkommen der privaten Haushalte pro Kopf in EUR im 
überregionalen Vergleich, 2010 bis 2017 ................................ .............................. 50 
Abb. 15 Äquivalenzeinkommen nach Einkommensdezilen in Köln, 2016 ...........................51 
Abb. 16 Armutsrisikoquote nach Geschlecht, Migrationshintergrund und 
Schwerbehinderung in Köln, 2016 ................................ ................................ ........53 
Abb. 17 Erwerbstätige am Arbeitsort Köln nach Wirtschaftszweigen in Tausend, 2010  
bis 2017 ................................ ................................ ................................ ................54 
Abb. 18 Unter 18-Jährige in Köln nach Altersgruppen, Geschlecht, Migrationshintergrund 
und Schwerbehinderung, 31.12.2018 ................................ ................................ ...58 
Abb. 19 Teilnahme an Früherkennungsuntersuchungen nach Bildungsgrad der Eltern in 
Köln, Einschulungsjahrgang 2018 ................................ ................................ ........61 
Abb. 20 Anteil der Kinder, die das Untersuchungsheft vorgelegt haben, mit Teilnahme an 
der Früherkennungsuntersuchung U8 nach Stadtteilen in Köln, Mittelwert der 
Einschulungsjahrgänge 2016 bis 2018 ................................ ................................ .62 
Abb. 21 Kinder mit Übergewicht in Köln, Einschulungsjahrgang 2018 ............................... 63 
Abb. 22 Kinder unter 18 Jahren in Köln nach Geschlecht, Migrationshintergrund und 
Haushaltsform, 31.12.2018 ................................ ................................ ...................66 
Abb. 23 Soziale Kontakte in der Freizeit, 2018 ................................ ................................ ..67 
Abb. 24 Das Bildungssystem in Köln, Schuljahr 2018/19 ................................ ...................73 
Abb. 25 U3-Versorgungsquote nach Stadtteilen in Köln, 15.10.2018 ................................ .75 
Abb. 26 Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf in den 
Jahrgangsstufen 1 bis 10 nach Art des Förderbedarfs in Köln, 2010 bis 2018 ......81 
Abb. 27 Inklusionsanteil von Kindern mit Förderbedarf in der Grundschule in Köln, 
Schuljahr 2010/11 bis 2018/19 ................................ ................................ .............82 
Abb. 28 Ganztagsquoten in der Grundschule in Köln, Schuljahr 2011/12 bis 2018/19 .......83 
Abb. 29 Grundschülerinnen und Grundschüler nach Zielschulform in Köln, 2010/11 und 
2018/19 ................................ ................................ ................................ ................84 
Abb. 30 Anteil der Gymnasialübergänge nach Stadtteilen in Köln, Schuljahr 2018/19 .......85 
Abb. 31 Schülerinnen und Schüler in weiterführenden Schulen in Köln, 2010/11 und 
2018/19 ................................ ................................ ................................ ................86 
Abb. 32 Ganztagsquoten in der Sekundarstufe I nach ausgewählten Schulformen in Köln, 
2013 und 2018 ................................ ................................ ................................ .....87 
Abb. 33 Allgemeinbildende Schulabschlüsse in Köln, 2010/11 und 2018/19 ......................89 
Abb. 34 „Köln bietet mir viele Bildungsmöglichkeiten“, 2018 ................................ ..............90 
Abb. 35 Freiwilliges Engagement Kölner Jugendlicher in verschiedenen Bereichen nach 
Geschlecht, 2018 ................................ ................................ ................................ .92 
Abb. 36 Freizeitaktivitäten und finanzieller Spielraum, 2018 ................................ ..............93 
Abb. 37 Personen in Haushalten mit Kindern nach höchstem beruflichem Abschluss der 
Eltern in Köln, 2016 ................................ ................................ .............................. 95

Kölner Lebenslagenbericht 2020 
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356 
Abb. 38 Armutsrisikoquote von Haushalten mit Kindern nach Anzahl und Alter der Kinder  
in Köln, 2016 ................................ ................................ ................................ ........97 
Abb. 39 Armutsrisikoquote von Haushalten mit Kindern nach Haushaltsform und 
beruflichem Abschluss der Eltern in Köln, 2016 ................................ ....................98 
Abb. 40 Quote der Regelleistungsberechtigten nach Altersjahren in Köln, 31.12.2017 ......99 
Abb. 41 Unter 18-Jährige in SGB II-Bedarfsgemeinschaften nach Alter in Köln, 2013 und 
2018 (in 1.000) ................................ ................................ ................................ ... 101 
Abb. 42 Unter 18-Jährige in SGB II-Bedarfsgemeinschaften mit Leistungsbezug seit 
mindestens einem Jahr in Köln, 2014 bis 2018 ................................ ................... 102 
Abb. 43 Anteil der Kinder und Jugendlichen (unter 18 Jahren) in SGB II- 
Bedarfsgemeinschaften nach Stadtteilen in Köln, 31.12.2017 ............................ 103 
Abb. 44 Leistungsberechtigte unter 18 Jahren nach dem AsylbLG in Köln nach 
Altersjahrgängen, 31.12.2018 ................................ ................................ ............. 104 
Abb. 45 Zufriedenheit mit dem zur Verfügung stehenden Geld, 2018 ..............................  106 
Abb. 46 Anteil der unter 18-Jährigen nach Stadtteilen in Köln, 31.12.2017 ...................... 107 
Abb. 47 18- bis 34-Jährige in Köln nach Altersgruppen, Geschlecht, Migrationshintergrund 
und Schwerbehinderung, 31.12.2018 ................................ ................................ . 114 
Abb. 48 Schulabschlüsse an beruflichen Schulen nach Geschlecht, Jahr und 
Staatsangehörigkeit in Köln, 2010/11 und 2018/19 ................................ ............. 115 
Abb. 49 Zufriedenheit mit den Ausbildungsplätzen und Lehrstellen in Köln bei Personen 
zwischen 18 und 20 Jahren, 2018 ................................ ................................ ...... 117 
Abb. 50 Anteil Personen im Übergangssystem an der beruflichen Bildung insgesamt  
nach Geschlecht und Staatsangehörigkeit in Köln, Schuljahr 2018/19 ............... 120 
Abb. 51 Erfolgsquoten bei Berufsbildungsabschlüssen, nach Geschlecht und 
Staatsangehörigkeit in Köln, 2018 ................................ ................................ ...... 122 
Abb. 52 Struktur der Erwerbstätigkeit in Köln im jungen Erwachsenenalter, 31.12.2018 .. 124 
Abb. 53 Quoten der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten von 18 bis 34 Jahren in 
Köln, 2010 und 2018 ................................ ................................ .......................... 125 
Abb. 54 Beschäftigungsumfang von 18 bis 34 Jahren in Köln, 31.12.2018 ...................... 126 
Abb. 55 Anteil der geringfügig entlohnten Beschäftigten an allen Beschäftigten von  
18 bis 34 Jahren in Köln, 2010 und 2018 ................................ ............................ 127 
Abb. 56 Anteil der sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten im Niedriglohnbereich 
in der Altersgruppe der 18- bis 34-Jährigen in Köln, 2009 bis 2017 .................... 128 
Abb. 57 Anteil befristeter Verträge an allen neu begonnenen sozialversicherungspflichtigen 
Beschäftigungen im jüngeren und mittleren Erwachsenenalter in Köln,  
31.12.2018 ................................ ................................ ................................ ......... 129 
Abb. 58 Anteil der Leiharbeitnehmer an allen Beschäftigten in der jeweiligen Altersgruppe 
in Deutschland, 2013 bis 2018 ................................ ................................ ........... 130 
Abb. 59 Arbeitslosenquoten von 15 bis 24 Jahren in Deutschland, NRW und Köln,  
2009 bis 2018 ................................ ................................ ................................ ..... 131 
Abb. 60 Erwerbsfähige Leistungsberechtige zwischen 15 und 24 Jahren im Jobcenter  
Köln mit mindestens einer Sanktion, 2010 bis 2018................................ ............ 133 
Abb. 61 Armutsrisikoquote von 18- bis 34-Jährigen nach Haushalts- und Lebensform in 
Köln, 2016 ................................ ................................ ................................ .......... 137 
Abb. 62 Armutsrisikoquote von 18- bis 34-Jährigen nach Abschlüssen in Köln, 2016 ...... 138

Kölner Lebenslagenbericht 2020 
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357 
Abb. 63 SGB II-Quote in der Altersgruppe der 18- bis 34-Jährigen in Köln,  
2010 bis 2018 ................................ ................................ ................................ ..... 139 
Abb. 64 Leistungsberechtigte Personen in alleinerziehenden Bedarfsgemeinschaften  
nach Staatsangehörigkeit und Geschlecht in Köln, 2018 ................................ .... 140 
Abb. 65 Ausgaben beim Restaurantbesuch von 18- bis 34-Jährigen nach 
Äquivalenzeinkommen in Köln, 2016 ................................ ................................ .. 142 
Abb. 66 Familienstand und Haushaltsform von 18- bis 34-Jährigen in Köln, 2016 ........... 143 
Abb. 67 Anteil der Alleinerziehendenhaushalte an allen Haushalten mit Kindern nach 
Stadtteilen in Köln, 31.12.2017 ................................ ................................ ........... 144 
Abb. 68 Durchschnittsalter der Mutter beim ersten Kind in Köln, 2000 bis 2017 .............. 145 
Abb. 69 Wahlbeteiligung der Personen im Alter von 18 bis 34 Jahren und insgesamt in 
Köln seit 2012 bei Bundestags-, Landtags- und Europawahlen .......................... 147 
Abb. 70 Anteil der Personen, die ehrenamtlich tätig sind oder aktiv Sport im Verein  
treiben in Köln, 2016 ................................ ................................ ........................... 148 
Abb. 71 Anteil junger Erwachsener (18 bis 34 Jahre) mit schlechtem Gesundheitszustand, 
2016 ................................ ................................ ................................ ................... 150 
Abb. 72 Syphilis-Neudiagnosen insgesamt in Köln, 2010 bis 2018 ................................ .. 157 
Abb. 73 HIV-Erstdiagnosen insgesamt in Köln, 2010 bis 2018 ................................ ........ 158 
Abb. 74 Anteil der 18- bis 34-Jährigen an der Wohnbevölkerung nach Stadtteilen in Köln, 
31.12.2017 ................................ ................................ ................................ ......... 159 
Abb. 75 35- bis 64-Jährige in Köln nach Altersgruppen, Geschlecht, Migrationshintergrund 
und Schwerbehinderung, 31.12.2018 ................................ ................................ . 166 
Abb. 76 Anteil qualifizierter Personen von 35 bis 64 Jahren nach Geschlecht, 
Migrationshintergrund und Schwerbehinderung in Köln, 2016 ............................ 167 
Abb. 77 Weiterbildungsquoten von Personen von 35 bis 64 Jahren nach Geschlecht, 
Migrationshintergrund und Schwerbehinderung in Köln, 2016 ............................ 168 
Abb. 78 Struktur der Erwerbstätigkeit in Köln insgesamt, 31.12.2018 ..............................  170 
Abb. 79 Erwerbstätigenquoten im erwerbsfähigen Alter von 15 bis 64 Jahren in Köln,  
2005 bis 2017 ................................ ................................ ................................ ..... 171 
Abb. 80 Quoten der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten im erwerbsfähigen Alter  
von 15 bis 64 Jahren in Köln, 2013 bis 2018 ................................ ...................... 172 
Abb. 81 Quoten der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten im erwerbsfähigen Alter  
von 15 bis 64 Jahren im überregionalen Vergleich, 2013 bis 2018 ..................... 173 
Abb. 82 Beschäftigungsumfang im Alter von 35 bis 64 Jahren in Köln, 31.12.2018 ......... 174 
Abb. 83 Geringfügig entlohnte Beschäftigung insgesamt am Wohnort Köln,  
2010 bis 2018 ................................ ................................ ................................ ..... 175 
Abb. 84 Anteil der geringfügig entlohnten Beschäftigten an allen Beschäftigten nach  
Alter, Geschlecht und Staatsangehörigkeit in Köln, 31.12.2018 .......................... 176 
Abb. 85 Berufstätigkeit nach Schwerbehinderung, 2016 ................................ .................. 177 
Abb. 86 Beschäftigte schwerbehinderte Personen, 2013 bis 2017 ................................ .. 178 
Abb. 87 Anteil befristeter Verträge an allen neu begonnenen sozialversicherungspflichtigen 
Beschäftigungen im Alter von 35 bis 64 Jahren in Köln, 2013 und 2018 ............. 180 
Abb. 88 Anteil der Niedriglohnbeschäftigten an den sozialversicherungspflichtig 
Vollzeitbeschäftigten im Alter von 35 bis 64 Jahren in Köln, 2009 bis 2017 ........ 183

Kölner Lebenslagenbericht 2020 
___________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 
 
358 
Abb. 89 Arbeitslosenquoten von Personen im erwerbsfähigen Alter von 15 bis 64 Jahren  
in Köln, 2009 bis 2018 ................................ ................................ ........................ 185 
Abb. 90 Arbeitslosenquoten von Personen im erwerbsfähigen Alter von 15 bis 64 Jahren 
nach Stadtteilen in Köln, 31.12.2017 ................................ ................................ .. 186 
Abb. 91 Langzeitarbeitslosigkeit nach soziodemographischen Merkmalen in Köln, 
31.12.2018 ................................ ................................ ................................ ......... 187 
Abb. 92 Armutsrisikoquote nach Altersgruppen in Köln, 2016 ................................ .......... 190 
Abb. 93 Quote der leistungsberechtigten Personen in SGB II-Bedarfsgemeinschaften im 
Alter von 35 bis 64 Jahren in Köln, 2010 bis 2018 ................................ .............. 191 
Abb. 94 Quote der leistungsberechtigten Personen in SGB II-Bedarfsgemeinschaften im 
Alter von 35 bis 64 Jahren nach Geschlecht und Staatsangehörigkeit in Köln, 
31.12.2018 ................................ ................................ ................................ ......... 191 
Abb. 95 Quote der leistungsberechtigten Personen in SGB II-Bedarfsgemeinschaften im 
erwerbsfähigen Alter von 15 bis 64 Jahren an der altersgleichen Bevölkerung  
im überregionalen Vergleich, 2005 bis 2018 ................................ ....................... 192 
Abb. 96 Anteil der Personen im erwerbsfähigen Alter von 15 bis 64 Jahren in SGB II-
Bedarfsgemeinschaften nach Stadtteilen in Köln, 31.12.2017 ............................ 193 
Abb. 97 Leistungsbeziehende der Grundsicherung bei Erwerbsminderung nach SGB XII  
4. Kapitel von 35 Jahren bis 64 Jahren, 2015 bis 2018 ................................ ....... 194 
Abb. 98 Von Insolvenzverfahren betroffene Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer 
insgesamt in Köln, 2000 bis 2018 ................................ ................................ ....... 198 
Abb. 99 Personen im Alter von 35 bis 64 Jahren in Köln, die für das Alter sparen, 2016 . 198 
Abb. 100 Anteil Erwachsener von 35 bis 64 Jahren mit schlechtem Gesundheitszustand 
nach Äquivalenzeinkommen in Köln, 2016 ................................ ......................... 200 
Abb. 101 „Was tut die Kölner Bevölkerung von 18 bis 80 Jahren für ihre Gesundheit?“,  
2009 ................................ ................................ ................................ ................... 201 
Abb. 102 Familienstand und Haushaltsform von Personen im Alter von 35 bis 64 Jahren  
in Köln, 2016 ................................ ................................ ................................ ...... 205 
Abb. 103 Mindestens manchmal ausgeübte Freizeitaktivitäten von Erwerbstätigen und 
Arbeitslosen im Alter von 35 bis 64 Jahren in Köln, 2016 ................................ ... 207 
Abb. 104 Ausgaben beim Restaurantbesuch von Personen im Alter von 35 bis 64 Jahren 
nach gruppierten Äquivalenzeinkommen in Köln, 2016 ................................ ...... 208 
Abb. 105 Interesse an politischen Themen insgesamt in Köln nach Geschlecht, 
Migrationshintergrund und Schwerbehinderung, 2016 ................................ ........ 209 
Abb. 106 Wahlbeteiligung von Personen im Alter von 35 bis 59 Jahren und insgesamt bei 
Bundestags-, Landtags- und Europawahlen in Köln, 2012 bis 2017 ................... 210 
Abb. 107 Wahlbeteiligung an der Bundestagswahl 2017 insgesamt nach Stadtteilen  
in Köln ................................ ................................ ................................ ................ 211 
Abb. 108 Ab 65-Jährige in Köln nach Altersgruppen, Geschlecht, Migrationshintergrund  
und Schwerbehinderung, 31.12.2018 ................................ ................................ . 220 
Abb. 109 Anteil älterer Erwachsener mit schlechtem Gesundheitszustand, 2016 .............. 221 
Abb. 110 Anteil Erwachsener ab 65 Jahren mit schlechtem Gesundheitszustand nach 
Äquivalenzeinkommen in Euro, 2016 ................................ ................................ . 222 
Abb. 111 Anzahl Menschen mit Schwerbehinderung und Anteil an der Bevölkerung nach 
Alter, 31.12.2017 ................................ ................................ ................................  224

Kölner Lebenslagenbericht 2020 
___________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 
 
359 
Abb. 112 Anzahl rechtlicher Betreuungen in Köln insgesamt, 2010 bis 2018 ..................... 225 
Abb. 113 Anzahl Pflegebedürftige nach Altersgruppen, 2011 bis 2017 ..............................  226 
Abb. 114 Anteil Grundsicherung im Alter ab 65 Jahren, 31.12.2017 ................................ .. 233 
Abb. 115 Ausgaben beim Restaurantbesuch von Personen im Alter von 65 bis 80 Jahren 
nach Äquivalenzeinkommen, 2016 ................................ ................................ ..... 234 
Abb. 116 Mindestens manchmal ausgeübte Freizeitaktivitäten von Älteren, 2016 ............. 239 
Abb. 117 Wahlbeteiligung älterer Menschen (ab 60. Lebensjahr) nach Landtags-, 
Bundestags- und Europawahl seit 2012 ................................ ............................. 240 
Abb. 118 Anteil der Personen im höheren Alter, die ehrenamtlich tätig sind oder aktiv  
Sport im Verein treiben (65-80 J.), 2016 ................................ ............................. 241 
Abb. 119 Anteil der älteren Bevölkerung ab 65 Jahre an der Wohnbevölkerung nach 
Stadtteilen, 31.12.2017 ................................ ................................ ....................... 244 
Abb. 120 Durchschnittliche Wohnungsgröße in Quadratmetern nach Stadtteilen in Köln, 
2016 ................................ ................................ ................................ ................... 254 
Abb. 121 Anteil der Mehrfamilienhäuser nach Stadtteilen in Köln, 2017 ............................ 255 
Abb. 122 Einwohnerdichte – Personen pro Wohnadresse in den Stadtbezirken 2018 ....... 256 
Abb. 123 Mietpreisangebote pro Quadratmeter und Monat nach Stadtteilen in Köln, 2017 257 
Abb. 124 Mietbelastung in Köln nach Einkommensgruppen, 2016 ................................ .... 259 
Abb. 125 Mietbelastung als Anteil der Wohnkosten am verfügbaren Haushaltseinkommen, 
2016 ................................ ................................ ................................ ................... 260 
Abb. 126 Zufriedenheit mit Haus/Wohnung, 2016 ................................ ..............................  260 
Abb. 127 „Haus/Wohnung baulich altengerecht?“, 2016 ................................ .................... 261 
Abb. 128 „Was ist für Sie wichtig an einem altersgerechten Wohnumfeld?“, 2016 ............. 262 
Abb. 129 Anteil der geförderten Mietwohnungen (Typ A/1. Förderweg) nach Stadtteilen in 
Köln, 2017 ................................ ................................ ................................ .......... 263 
Abb. 130 WBS-Antragstellende in Köln (Typ A/1. Förderweg), 2010 bis 2018 ................... 264 
Abb. 131 Anteil der WBS-Antragstellenden an den Haushalten nach Stadtteilen in Köln, 
2018 ................................ ................................ ................................ ................... 265 
Abb. 132 Haushalte mit Wohngeldbezug in Köln, 2010 bis 2018 ................................ ....... 266 
Abb. 133 Anteil der Wohngeldbewilligungen an den Haushalten nach Stadtteilen in Köln, 
2017 ................................ ................................ ................................ ................... 267 
Abb. 134 Wohnungsnotfälle in Köln nach Art der Unterbringung, 2018 ..............................  269 
Abb. 135 Indikatorenset Umweltgerechtigkeit des Difu ................................ ...................... 270 
Abb. 136 Belastungsschwerpunkte aus dem Straßenverkehr ................................ ............ 272 
Abb. 137 Luftmessnetz auf Kölner Stadtgebiet und Grenzwertüberschreitungen, 2019 ..... 274 
Abb. 138 Anteil der hitzebelasteten Bevölkerung am Wohnort nach Stadtteilen in Köln,  
2017 ................................ ................................ ................................ ................... 276 
Abb. 139 Zufriedenheit bzw. Bewertung von Aspekten des eigenen Wohngebiets, 2016 .. 277 
Abb. 140 Vier Cluster der Stadt Köln nach Stadtteilen ................................ ....................... 293 
Abb. 141 Stadtteile unterteilt nach Clustern ................................ ................................ ....... 296 
Abb. 142 Ergebnisse zu den Kernindikatoren nach Stadtteilen, 2018 ................................  301

Kölner Lebenslagenbericht 2020 
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Wahl, H.; Heyl, V.; Tesch-Römer, C. 2015: Gerontologie – Eine Einführung und Geschichte. 2. Auf-
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Warner L. 2009: Wer anderen hilft, der hilft auch sich selbst – wie Helfen Zufriedenheit und Gesund-
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Weber, M. 1972: Wirtschaft und Gesellschaft. Grundriss der verstehenden Soziologie. Tübingen: 
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Weichselbaumer, D. 2016: Discrimination against Female Migrants Wearing Headscarves. Discussion 
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Wendt, E. D. 2010: Sozialer Abstieg und Konsum. Auswirkungen finanzieller Verknappung auf das 
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Wiedenbeck, M; Züll, C. 2010: Clusteranalyse. In Wolf, C.; Best, H. 2010: Handbuch der sozialwissen-
schaftlichen Datenanalyse. Wiesbaden: VS Verlag für Sozialwissenschaften.

Anlage 5, Auszug BV 6 15.04.2021

592 Zeichen

Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 
Frau Büscher-Kallen 
Telefon:  (0221) 221-96313  
Fax       :  (0221) 221-96400 
E-Mail:  anja.buescher-kallen@stadt-koeln.de 
Datum: 16.04.2021 
Auszug 
aus dem Beschlussproto koll der 3. Sitzung der Bezirksvertretung 
Chorweiler  vom 15.04.2021  
öffentlich 
9.2.13 Kölner Lebenslagenbericht 
0615/2020 
Geänderter Beschluss: 
 
Die Bezirksvertretung Chorweiler beschließt vor einer Beschlussfassung die Durch-
führung eines Interfraktionellen Gespräches. 
 
Abstimmungsergebnis: 
 
Einstimmig beschlossen bei Enthaltung der AfD-Fraktion

Anlage 4, Auszug Beschlussprotokoll Ausschuss Soziales und Senioren 15.04.2021TOP 5.4

929 Zeichen

Geschäftsführung  
Ausschuss Soziales und Senioren 
Frau Rieckborn 
Telefon:  (0221) 27467  
Fax       :  (0221) 27447 
E-Mail:   Alexandra.Rieckborn@STADT-KOELN.DE 
Datum:  16.04.2021 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der 3. Sitzung des Ausschusses Soziales 
und Senioren vom 15.04.2021 
öffentlich 
5.4 Kölner Lebenslagenbericht 
0615/2020 
 
Beschluss: 
1. Der Rat nimmt den 1. Kölner Lebenslagenbericht 2020 zur Kenntnis.  
2. Der Rat beauftragt die Verwaltung auf Basis der Erkenntnisse des Lebenslagenberichts über 
Zusammenhänge und Wechselwirkungen zwischen Lebenslagenbereichen mit der Verstetigung 
und dem Ausbau einer integrierten, strategischen Sozialplanung.  
 
Abstimmungsergebnis: 
 
Änderungsantrag des Integrationsrates vom 13.04.2021:  
Gegen die Stimmen von der SPD-Fraktion und der Enthaltung der Fraktion Die Linke 
abgelehnt. 
 
Ursprungsantrag:  
Bei Enthaltung der SPD-Fraktion einstimmig beschlossen.

Beschlussvorlage Rat

12142 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
V/V/3 
 
Vorlagen-Nummer 
 0615/2020 
Freigabedatum 
24.03.2021  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Kölner Lebenslagenbericht 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
Integrationsrat 13.04.2021 
Ausschuss Soziales und Senioren 15.04.2021 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 15.04.2021 
Ausschuss Schule und Weiterbildung 19.04.2021 
Gesundheitsausschuss 20.04.2021 
Stadtarbeitsgemeinschaft Lesben, Schwule und Transgender 21.04.2021 
Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 22.04.2021 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 22.04.2021 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 22.04.2021 
Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik 23.04.2021 
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 26.04.2021 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 26.04.2021 
Jugendhilfeausschuss 27.04.2021 
Ausschuss Kunst und Kultur 27.04.2021 
Stadtentwicklungsausschuss 29.04.2021 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 29.04.2021 
Bezirksvertretung 7 (Porz) 29.04.2021 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 03.05.2021 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 03.05.2021 
Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern 03.05.2021

2 
Gremium Datum 
Rat 06.05.2021 
 
Beschluss: 
1. Der Rat nimmt den 1. Kölner Lebenslagenbericht 2020 zur Kenntnis.  
2. Der Rat beauftragt die Verwaltung auf Basis der Erkenntnisse des Lebenslagenberichts über Zu-
sammenhänge und Wechselwirkungen zwischen Lebenslagenbereichen mit der Verstetigung und 
dem Ausbau einer integrierten, strategischen Sozialplanung.

3 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Der Rat der Stadt Köln hat mit Beschluss vom 14.02.2017 (AN/0215/2017) die Stadtverwaltung be-
auftragt, einen Lebenslagenbericht zu erstellen. Im Rahmen eines Vergabeverfahrens wurde das 
Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik in Köln (ISG) mit der Erstellung des Berichts be-
auftragt.  
Die Konzeption des Berichts wurde in einem breiten Beteiligungsprozess mit Fachämtern und Dienst-
stellen sowie Vertreter*innen der Politik und der Wohlfahrtsverbände erarbeitet. Die verschiedenen 
beteiligten Gruppen sind dabei übereinstimmend zu dem Ergebnis gekommen, dass der Bericht u. a. 
Verwaltung und Politik als Grundlage für die Verstetigung und den Ausbau einer integrierten strategi-
schen Steuerung dienen soll. 
Der Bericht zeigt Handlungserfordernisse auf, spricht jedoch – wie vorgesehen – keine Handlungs-
empfehlungen aus, da diese nicht ohne weitere fachämter- und dezernatsübergreifende Abstimmun-
gen und (politische) Diskussionen ableitbar sind. Damit der Bericht als Steuerungsgrundlage verwen-
det werden kann, ist er zunächst in Bezug zu den städtischen Zielsystemen (wie z. B. dem Master-
plan für das Dezernat V, den Kölner Perspektiven 2030, den Kommunalen Präventionsketten) sowie 
den bestehenden Maßnahmen/Leistungen zu setzen. Die Verwaltung wird daher in einem integrierten 
Prozess die wesentlichen Herausforderungen für die zukünftige Entwicklung der Stadt Köln herausar-
beiten und Ziele, Strategien und Handlungsempfehlungen zu deren Bewältigung zu entwickeln. Dabei 
soll die integrierte Sozialplanung als ein Schlüsselprojekt im Rahmen des Stadtentwicklungskonzep-
tes „Perspektiven 2030“ eingerichtet werden. Die Erkenntnisse über Zusammenhänge und Wechsel-
wirkungen der einzelnen Lebenslagenbereiche im Hinblick auf das Entstehen von Armutsrisiken und 
prekären Lebenslagen sollten dabei besonders berücksichtigt werden.  
Erster Kölner Lebenslagenbericht 
Der Kölner Lebenslagenbericht 2020 ist der erste Bericht, der die Lebenslagen der Kölner Bevölke-
rung umfassend und differenziert abbildet: Er untersucht die verschiedenen Lebenslagenbereiche: 
 soziale Einbindung,  
 Betreuung und Bildung,  
 Erwerbstätigkeit,  
 materielle Lage und Armut,  
 Gesundheit,  
 zivilgesellschaftliche und politische Partizipation sowie  
 Wohnen und Wohnumwelt  
anhand von ausgewählten Indikatoren in den vier Lebensphasen  
 Kindheit und Jugend (unter 18 Jahren),  
 jüngeres Erwachsenenalter (18 bis 34 Jahre),  
 mittleres Erwachsenenalter (35 bis 64 Jahre) und schließlich 
 dem Seniorenalter (ab 65 Jahre).

4 
Im Querschnitt geht der Bericht der Fragestellung nach, welche Belastungen sich für Männer und 
Frauen ergeben, für Menschen mit und ohne Migrationshintergrund sowie für Menschen mit und 
ohne Behinderungen. Besondere Aufmerksamkeit richtet der Bericht auf die Bevölkerungsgruppen, 
die von Armut und weiteren Belastungen besonders bedroht oder betroffen sind bzw. deren Teilha-
bechancen überdurchschnittlich stark eingeschränkt sind. Schließlich wurden mit Hilfe einer Cluster-
analyse (Gruppierung) relevanter Indikatoren Stadtteile identifiziert, in denen verschiedene Problem-
lagen überdurchschnittlich und zum Teil gleichzeitig vorliegen.  
Das Spezifische der Lebenslagenberichterstattung ist, dass sie Hinweise auf prekäre Lebenslagen 
herausarbeitet, die dann entstehen können, wenn Schwierigkeiten in mehreren Lebenslagenberei-
chen auftreten: Wenn beispielsweise gesundheitliche Einschränkungen und Bildungsdefizite vorhan-
den sind, kann im späteren Verlauf des Lebens der Zugang zu einer beruflichen Ausbildung und zu 
einer Erwerbstätigkeit beeinträchtigt sein. Damit reduziert sich die Wahrscheinlichkeit einer guten 
Einkommens- und Wohnsituation sowie einer guten Versorgung im Alter.  
Wesentliche Erkenntnisse des Berichts:  
Die im Bericht dargestellten Befunde entsprechen - bei Einzelbetrachtung der Indikatoren – 
den Erkenntnissen der Sozialverwaltung. Gleichwohl war es wichtig, dies wissenschaftlich zu 
unterlegen. Betrachtet man sie jedoch im Kontext mit anderen Indikatoren, ergeben sich dar-
aus neue Perspektiven und Handlungsoptionen. Denn erst aus der Gesamtschau der Lebens-
lagen werden Teilhaberisiken und Handlungsbedarfe deutlich. 
Im Bericht werden für jede Lebensphase Teilhaberisiken identifiziert und beschrieben: 
a. Wenn Kinder in einkommensschwachen Verhältnissen aufwachsen, die Bildungs- und Erzie-
hungskompetenz der Eltern eingeschränkt ist und ggf. gesundheitliche Belastungen oder 
sprachliche Barrieren hinzukommen, besteht das Risiko, dass Übergänge von der Kita in die 
Grundschule und in die weiterführenden Schulen nicht gut gelingen, d. h. dass Bildungsdefizite 
entstehen, die dann in der oben beschriebenen Weise dauerhaft das Risiko einer prekären Le-
benslage bergen. Es ist deshalb besonders wichtig, in der frühen Lebensphase sowohl den 
Kindern als auch den Eltern eine bedarfsgerechte Förderung und/oder Unterstützung in den je-
weiligen Lebenslagenbereichen anzubieten. Hinzu kommen Erkenntnisse aus der Bevölke-
rungsvorausberechnung: Zwar steigt die Anzahl der unter 18 Jährigen bis 2040 „nur“ um 3 Pro-
zent; allerdings hat diese Gruppe sich von 2010 bis 2018 bereits um 11 Prozent vergrößert. Die 
daraus resultierenden Anpassungserfordernisse, nicht nur bei der Infrastruktur, sind ebenfalls in 
zukünftige Strategien und Planungen einzubeziehen. 
Für diese Gruppe relevant ist auch der Anteil der unter 18 Jährigen mit Migrationshintergrund in 
Höhe von 54 Prozent. Der Bericht zeigt, dass diese Gruppe strukturell von verschiedenen Risi-
ken stärker bedroht oder betroffen ist. Aufgrund des hohen Anteils an der Bevölkerung ist die 
Verbesserung ihrer Teilhabechancen in den verschiedenen Lebenslagenbereichen eine wichti-
ge Aufgabe. 
b. Im frühen Erwachsenenalter (18 bis 34 Jahre) sind weitere Übergänge zu meistern. So ist etwa 
eine berufliche Ausbildung oder ein Studium abzuschließen, um später einen Beruf ausüben zu 
können. Eventuell werden in dieser Lebensphase eigene Kinder geboren und Familien gegrün-
det. Risiken stellen in dieser Lebensphase neben Bildungsdefiziten z. B. auch psychische Stö-
rungen oder Beeinträchtigungen dar. Hier muss der Blick besonders auf die Jugendlichen und 
jungen Erwachsenen gelenkt werden, denen es noch nicht gelungen ist, einen Bildungs- und 
Berufsabschluss zu erreichen.  
c. Im mittleren Erwachsenenalter (35 bis 64 Jahre) sind im Berufs- und Privatleben bereits wichti-
ge Weichenstellungen erfolgt. Hier geht es vor allem darum, Armut und Krankheit im Alter vor-
zubeugen, beispielsweise durch eine materielle Absicherung für das Alter und gesundheitliche 
Prävention. Familiäre Schrumpfungsprozesse und zunehmende Krankheitsrisiken spielen mit

5 
zunehmenden Alter eine Rolle. Förder- und Unterstützungsbedarf besteht vor allem im Hinblick 
auf soziale Einbindung und gesundheitliche Probleme, z. B. bei den langzeitarbeitslosen Men-
schen und/oder psychisch kranken Alleinstehenden.  
d. Im Seniorenalter (ab 65 Jahre) können sich gesundheitliche, soziale und materielle Risiken ver-
schärfen: Ältere Menschen haben erhöhte Krankheits-, Behinderungs- und Pflegebedürftigkeits-
risiken. In sozialer Hinsicht nehmen die Unterstützungsressourcen ab, der Anteil der Alleinle-
benden und das Risiko der Vereinsamung nehmen zu. Die materielle Situation im Alter hängt 
stark davon ab, welche Rentenansprüche erworben werden konnten. Aufgabe der kommunalen 
Daseinsvorsorge ist es – wo notwendig bzw. bedarfsgerecht – Angebote zur Kompensation zu 
bieten, die von kostengünstigen oder kostenlosen Begegnungsmöglichkeiten, über barrierefrei-
en Wohnungen, Beratungsstrukturen, Hilfen im Haushalt bis hin zu pflegerischen Angeboten 
und auch finanziellen Entlastungen reichen können. Insbesondere in dieser Altersgruppe wird 
die Bevölkerungsentwicklung bestehende Tendenzen verschärfen: So wird bis 2040 die Gruppe 
der ab 65 Jährigen um 27 Prozent wachsen; insbesondere die Gruppe der über 80 Jährigen 
wird um ca. 18.500 Personen bzw. 33 Prozent ansteigen. Diese Entwicklung stellt die öffentli-
che Daseinsvorsorge vor erhebliche Herausforderungen im Hinblick auf die Sicherstellung der 
Teilhabe. 
e. Schließlich wird die Bevölkerungsentwicklung dazu führen, dass insgesamt in Köln zukünftig 
mehr junge und mehr alte Menschen leben werden, denen ein geringer werdender Anteil von 
Menschen im Alter zwischen 18 und 65 Jahren gegenübersteht. Das stellt die Kommune vor 
Herausforderungen im Bereich der Daseinsvorsorge und der ökonomischen Entwicklung. 
 
Eine Zusammenfassung des Berichts ist in Kapitel 5 zu finden. Darüber hinaus gibt es Zusammen-
fassungen für die einzelnen Kapitel jeweils am Ende eines Kapitels. 
Erstes Fazit:  
1. Die Lebenslage der Kölner Bevölkerung unterscheidet sich insgesamt nicht wesentlich von den 
Lebenslagen der Bevölkerung anderer Großstädte.  
2. Für die zukünftige Entwicklung zeigt sich: Die Kölner Stadtgesellschaft verändert sich – Köln wird 
jünger, älter und bunter. Die Vielfalt der Bevölkerung birgt viele Chancen und gleichzeitig auch 
Herausforderungen im Hinblick auf die gesellschaftliche Teilhabe aller Bevölkerungsgruppen. 
3. Teilhabechancen und Teilhaberisiken sind im Stadtgebiet ungleich verteilt. Das zeigt eine Clus-
teranalyse der Stadtteile nach teilhaberelevanten Indikatoren: Während 25 Kölner Stadtteile sehr 
gut aufgestellt sind, 7 gut und 38 durchschnittlich, werden in 16 Stadtteilen stark erhöhte Prob-
lemlagen im Sinne von Mehrfachbelastungen aufgezeigt. Diese Stadtteile benötigen besondere 
Aufmerksamkeit im Hinblick auf Teilhaberisiken in allen Lebenslagenbereichen, um der Verfesti-
gung von Segregation entgegenzuwirken.  
4. Wenn verschiedene Risiken gleichzeitig auftreten, können diese sich auch in späteren Lebens-
phasen auswirken: Besonders wichtig ist es daher, Teilhaberisiken in den frühen Lebensjahren 
zu begegnen. Hier wird der Grundstein für spätere Teilhabechancen gelegt. Dies erfordert ein in-
tegriertes, ergebnis- und wirkungsorientiertes Vorgehen. 
 
Die Verwaltung trägt die vorhandenen Ansätze zur Bewältigung der Herausforderungen zusammen. 
Zur besseren Verbindung und Steuerung der bisherigen Ansätze bzw. deren Ergebnisse und Wirkun-
gen sind Verstetigung und Ausbau des integrierten, strategischen Sozialplanungsprozesses erforder-
lich.  
 
 
Anlage: 1 Kölner Lebenslagenbericht 2020 
(Die Anlage kann im Ratsinformationssystem der Stadt Köln eingesehen werden.)

Beratungsverlauf (22)

13.04.2021 Integrationsrat
TOP 8.6 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
15.04.2021 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 5.4 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
15.04.2021 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
TOP 9.2.13 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung
19.04.2021 Ausschuss Schule und Weiterbildung
TOP 4.2 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
20.04.2021 Gesundheitsausschuss
TOP 7.2 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
21.04.2021 Stadtarbeitsgemeinschaft Lesben, Schwule und Transgender
TOP 4.2 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
22.04.2021 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 3.13 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
22.04.2021 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün
TOP 4.1.4 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung
22.04.2021 Bezirksvertretung 8 (Kalk)
TOP 8.2.3 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung
23.04.2021 Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik
TOP 2.6 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
26.04.2021 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 10.4 Vorberatung (Fachausschuss)

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung
26.04.2021 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)
TOP 9.2.2 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
27.04.2021 Jugendhilfeausschuss
TOP 4.6 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
27.04.2021 Ausschuss Kunst und Kultur
TOP 4.4 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
29.04.2021 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 6.2 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
29.04.2021 Bezirksvertretung 7 (Porz)
TOP 7.4 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
29.04.2021 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 9.2.3 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung
03.05.2021 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 9.2.3 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
03.05.2021 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 9.2.6 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
06.05.2021 Rat
TOP 10.13 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung
28.05.2021 Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern
TOP 3.2 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
01.06.2021 Integrationsrat
TOP 8.6 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0615/2020
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
17.06.2021
Erstellt
19.02.2020 18:24