0902/2018
Verbot der Nutzung von Pferden im Kölner Rosenmontagszug und allen Karnevalszügen
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rheinvegan e.V. Poll-Vingster-Straße 215 51105 Köln Sprecher: Thomas Grusch initiativerheinvegan@gmx.de NTK – Netzwerk für Tiere Köln Vogelsanger Weg 42 50858 Köln Sprecherin: Natalie Steffen nataliesteffen@web.de TiK – Tierrechtsinitiative Köln Bernkasteler Straße 72 50969 Köln Sprecherin: Sara Puchert sara.puchert@web.de Seite 1 von 2 Geschäftsstelle für Anregungen und Beschwerden an Rat und Bezirksvertretung Vorsitzender Herr Horst Thelen Postfach 10 35 64 50475 Köln Köln, den 11.11.2017 Anregung und Beschwerde gemäß § 24 der NRW-Gemeindeordnung Verbot der Nutzung von Pferden in allen Kölner Karnevalszügen zugunsten der öffentlichen Sicherheit Sehr geehrter Herr Thelen, sehr geehrte Damen und Herren, mit den neu festgelegten Richtlinien für die Karnevalsumzüge wird ein grö ßeres Augenmerk auf geeig- nete Pferde und geschulte Reitende gelegt. Nicht berücksichtigt wird allerdings, dass es sich bei den eingesetzten Tieren von Natur aus um Fluchttiere handelt und der natürliche Fluchtinstinkt sich durch keine Trainingsmaßnahme verlässlich unterdrücken lässt. Dadurch sind weiterhin hunderttausende Menschen einem Verletzungsrisiko ausgesetzt, das die alle r- wenigsten wissentlich und bewusst eingehen. Denn auch weiterhin können Pferde, die über 500 Kilo- gramm wiegen zusammenbrechen (wie z.B. dieses Jahr Querida in Köln oder der Percheron-Rappe beim diesjährigen Oktoberfest in München ) und Menschen mitrei ßen und womöglich auf ihnen zu liegen kommen. Fluchtreflexe können zudem jederzeit durch leichtsinnige und/oder aggressive Zuschauende ausgelöst werden. Dieses Jahr war im Bonner Rosenmontagszug ein Kutschengespann durchgegangen, nachdem vermutlich die Pferde vom Rand aus geschlagen wurden. Viele Veranstalter beklagen zunehmend A g- gressionen gegenüber den Pferden am Zugweg, seien es Schläge oder mutwillig oder leichtsinnig g e- worfene brennende Zigaretten. Es kann zudem nicht ausgeschlossen werden, dass auch Feuerwerks- körper aus den Reihen der Zuschauer gezündet werden. All dies kann, trotz des Trainings der Pferde, zur Auslösung des Fluchtreflexes führen. D urch die hohe Dichte von insgesamt 500 Pferden im gesamten Zug kann dies auch bei an deren Pferden zu einem Fluchtverhalten führen – mit unabsehbaren Folgen für die Zuschauenden. Seite 2 von 2 Da es kein Sicherheitskonzept gibt, das dieses Gefahrenpotential verlä sslich ausschließen würde, regen wir an, künftig dieses Risiko in den Umzügen auf wirklich sichere Art und Weise auszuschli eßen, indem keine Pferde mehr eingesetzt werden. Wir bitten Sie daher, die vorgenannten Aspekte abzuwägen und für ein Verbot von Pferden im Kölner Rosenmontagszug sowie allen anderen Karnevalszügen in Köln zu stimmen. Mit freundlichen Grüßen, Thomas Grusch Natalie Steffen Sara Puchert rheinvegan e.V. NTK - Netzwerk für Tiere Köln TiK – Tierrechtsinitiative Köln sowie alle unseren Antrag unterstützenden Unterzeichner
Beschlussvorlage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/57/576 Vorlagen-Nummer 0902/2018 Freigabedatum 29.08.2018 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Verbot der Nutzung von Pferden im Kölner Rosenmontagszug und allen Karnevalszügen Beschlussorgan Ausschuss für Anregungen und Beschwerden Gremium Datum Beschluss: Der Ausschuss für Anregungen und Beschwerden dankt den Petenten für Ihre Eingabe. Aufgrund der rechtlichen Situation spricht sich der Ausschuss jedoch gegen ein Verbot der Nutzung von Pferden im Kölner Rosenmontagszug aus. Ausschuss für Anregungen und Beschwerden 13.09.2018 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Begründung: Eingabe der Vereine Rheinvegan e.V., NTK-Netzwerk für Tiere Köln, TiK Tierrechtsinitiative Köln vom 11.11.2017 Zum Verbot der Nutzung von Pferden in. allen Karnevalszügen zugunsten der öffentlichen Si- cherheit Stellungnahme der Verwaltung: Das Umwelt-und Verbraucherschutzamt nimmt aus tierschutzrechtlicher Sicht wie folgt Stellung: Nach dem Rosenmontagszug 2017 wurden die vom Festkomitee für den Kölner Rosenmontag vorge- schriebenen Richtlinien unter Mitarbeit der Stadt Köln, der Reiterlichen Vereinigung FN und des Pfer- desportverbandes Rheinland überarbeitet und für 2018 neu festgelegt. Dabei wurde ein wesentlicher Schwerpunkt auf geeignete, geschulte und auf Wesensstabilität geprüfte Pferde gelegt. Die öffentliche Sicherheit für die Zuschauer einer derartigen Veranstaltung obliegt dem Ordnungsamt und den Polizeieinsatzkräften. Es trifft zu, dass Pferde Fluchttiere sind. Dennoch wurden sie seit Jahrzehnten für den Umgang mit und den Einsatz durch den Menschen gezüchtet. Das Pferd als Haustier ist nicht mehr mit einem klassischen Wildpferd zu vergleichen. Pferde werden auch bei Sportveranstaltungen, Schaureiten, Turnieren und Tiershows weitreichend eingesetzt. Ein trainiertes Pferd baut ein Vertrauensverhältnis zum Reiter auf und lässt sich von einem ebenfalls erfahrenen Reiter auch in Stresssituationen lenken und beruhigen. Außerdem werden die Pferde nur im Schritttempo geritten und dabei von Helfern, die ebenfalls Erfahrung mit Pferden haben, begleitet. Es obliegt den Veranstaltern für ein ausreichendes Sicherheitskonzept zu sorgen. Es ist durchaus richtig, dass Aggressionen gegenüber Pferden, aber auch gegenüber Kontrollperso- nen und Mitbürgern immer häufiger und heftiger auftreten. Hier entgegenzuwirken ist ggf. Aufgabe der Ordnungskräfte und der Polizei. Ein Ersatz der Pferde durch z. B. Fahrzeuge stellt nicht automatisch 100% sicher, dass es bei Groß- veranstaltungen dieser Art zu keinerlei Verletzungen kommen wird. Wildpferde sind Steppentiere und als solche der Ursprung unserer heutigen domestizierten Haus-und Nutzpferde. Würde man die Lebensbedingungen der Wildpferde zugrunde legen, wäre jegliche Hal- tung von Pferden, ob als privates Reitpferd, im Reitsport oder als Kutschpferd allein schon wegen der Stallhaltung und auch vom Gesichtspunkt der Nutzung her unnatürlich. Auch im Reitsport und Hobbypferdbereich können Pferde stürzen. Hier ist die Gefahr, dass der Reiter unter dem Pferd zu liegen kommt sogar erheblich größer. Es gibt grundsätzlich kein Sicherheitskonzept das den Menschen zu 100% vor allen Gefahren schüt- zen kann. Ein kalkulierbares Restrisiko wird es immer geben. Von 48 gezogenen Blutproben auf Sedativa war eine Probe schwach positiv. Hier wurde inzwischen eine ordnungsbehördliche Maßnahme eingeleitet. Das Ergebnis steht noch aus. Hinsichtlich des diesjährigen Unfalls mit einer Kutsche während des Rosenmontagszuges wurde das Verfahren von der Staatsanwaltschaft eingestellt. Auch tierschutzrechtlich können keine weiteren ordnungsbehördlichen Maßnahmen eingeleitet werden.
Eingabe 240118
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Geschäftsführung Ausschuss für Anregungen und Beschwerden Herr Schmitz Telefon: (0221) 221-26144 Fax : (0221) 221-26005 E-Mail: Andreas.Schmitz2@stadt-koeln.de Datum: 31.01.2017 Auszug aus der Niederschrift der 18. Sitzung des Ausschusses für Anregungen und Beschwerden vom 24.01.2017 öffentlich 4.5 Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Verbot der Nutzung von Pferden im Kölner Rosenmontagszug und allen Karnevalszügen (Az.: 02-1600- 190/16) 4300/2016 Vertreter der drei Tierrechtsorganisationen rheinvegan e.V., Netzwerk für Tiere Köln und Tierrechtsinitiative Köln begründen ihre Eingabe ausführlich. Frau Belli von der Tierrechtsinitiative führt aus, dass ihren Informationen und Erfah- rungen nach zahlreiche Pferde im Rosenmontagszug sediert seien. Sie habe selber erlebt, wie apathisch und erschöpft Pferde im Anschluss an den Rosenmontagszug seien. Es gebe zwar durchaus Pferde, die solche Anstrengungen besser verkraften könnten. Dies sei aber die Ausnahme. Das Gros der Tier leider bei solchen Veran- staltungen. Pferde würden zudem in den Zügen Kandaren tragen. Laut der Leis- tungsprüfungsordnung (LPO) der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) sei dies aber erst ab der Leistungsklasse L zulässig. Hierfür seien fünf Jahre Reitunterricht erforderlich. In den Zügen würden diese Gebisse an Reiter ausgehändigt, die ledig- lich 10 Pflichtstunden nachweisen müssten. Pferde würden still leiden und lediglich aus Angst vor Strafen den Stress eines Kar- nevalszuges ertragen. Die Teilnahme von Pferden stelle eine erhebliche Gefahr für Menschen und die Pferde selbst dar. Bei den Pferden in den Zügen handele es sich in der Regel um Verleihpferde. Von einem geschulten Reiter-Pferd Paar könne daher keine Rede sein. Frau Steffen vom Netzwerk für Tiere Köln verweist auf das Tierschutzgesetz, wonach es verboten sei, Tieren Leiden und Schmerzen ohne vernünftigen Grund zuzufügen. Der natürliche Fluchtinstinkt des Pferdes werde durch Training unterbunden. Sie ha- be in diesem Zusammenhang von Fällen gehört, wonach Zigaretten auf Pferden ausgedrückt worden seien. Die Teilnahme an den Zügen mit einer Gesamteinsatz- dauer von 10-12 Stunden stelle für Pferde eine sehr hohe Belastung dar, zumal die- se in dieser Zeit weder gefüttert noch getränkt würden. Frau Dr. Behlert, Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz, stellt als Amtstierärztin die Maßnahmen der Verwaltung zum Schutz der Pferde im Rosenmontagszug dar. Die heutigen Pferde seien Nutztiere und jahrhundertelang entsprechend umgezüchtet worden. Heutzutage seien Pferde primär Sport- und Reittiere. Der Einsatz von Pfer- den bei Sportveranstaltungen stelle auch eine gewisse Art von Stress dar. Nicht je- des Pferd werde zum Zug zugelassen. Nach der Ankündigung im Jahr 2012, dass Blutproben entnommen werden, gehen Tierärzte das Risiko einer Sedierung von Pferden in der Regel nicht mehr ein, da hier eine Ahndung zu befürchten sei. In Köln würden im Gegensatz zu Aachen die Blut- proben nach dem Zug entnommen, um eine Sedierung während des Zuges zu ver- meiden. Eine Sedierung mache ein Pferd zudem für den Reiter nicht mehr händel- bar. In den vergangenen Jahren haben durchaus Eingriffe stattgefunden, so seien z.B. auffällige Pferde vor dem Zug herausgenommen worden. Zudem würden ver- mehrt Kaltblüter eingesetzt, die sich durch ein ruhigeres Wesen auszeichnen. Eine Bewertung durch die Verwaltung könne jedoch nicht abgegeben werden. Ein mögliches Verbot sei vielmehr eine gesellschaftlich - politische Entscheidung. Herr Kuckelkorn, Zugleiter des Kölner Rosenmontagszuges, dankt für die Einbrin- gung des Themas. So könne dargestellt werden, was das Festkomitee Kölner Kar- neval sowie die angeschlossenen Gesellschaften im Bereich des Tierschutzes ge- leistet haben. Es habe in den letzten Jahren eine intensive Auseinandersetzung mit dem Umgang mit Pferden in den Kölner Karnevalszügen gegeben. Das Festkomitee stimme sich hier sehr eng mit dem Gestütsmeister des Gestütes Röttgen, Herrn Frank Dorff, ab, welcher einen sehr hohen Sachverstand im Umgang mit Pferden einbringen könne. Es seien die Gewichte der Kutschen überprüft und runtergesetzt worden. Den Pferden sei somit eine erhebliche Menge an Last genommen worden. Wenn dies auch aufgrund der logistischen Ausrichtung der Gesellschaften nicht im- mer einfach gewesen sei, habe man eine Lösung erreichen können. Die Gesellschaf- ten, beispielsweise die Ehren- und die Prinzengarde, seien gute Partner, welche die moderne Auffassung im Umgang mit Pferden in Karnevalszügen mittragen. Die kar- nevalistische Reiterei bilde einen ganz großen Bestandteil des ganzjährigen Enga- gements im Karneval. Das gängige Bild eines Gardisten, der für viel Geld einmal jährlich auf einem Pferd durch den Zug reite sei somit nicht zutreffend. Ein Reiter- korps treffe sich wöchentlich und führe zahlreiche Veranstaltungen in den Ställen durch, von denen die Pferde bezogen würden. Vor vier Jahren sei zum Wohl der Tie- re eine feste Obergrenze von 500 Pferden eingeführt worden. Zur Kontrolle werden Kopfnummern vergeben und die Verleiher überwacht. Hierdurch seien erhebliche Verbesserungen erreicht worden. Das Festkomitee stehe in einem ganzjährigen Aus- tausch mit der Verwaltung, um alle Auflagen zu erfüllen. Herr Schneider, SPD, führt aus, dass die vorliegende Frage für ehrenamtliche Politi- ker aufgrund der mangelnden Fachkenntnisse im Umgang mit Pferden sehr schwer zu entscheiden sei. Auf der einen Seite stünde die Frage nach Qualen für Pferde, auf der anderen Seite eine lange Tradition. Er wünscht sich daher von der Verwaltung ein klare Bewertung bzw. Aussage. Es handele sich seiner Ansicht nicht um eine po- litische sondern um eine sachliche Frage. Eine Entscheidung müsse sich danach ausrichten, ob ein Pferd tatsächlich Qualen durch die Teilnahme am Rosenmontags- zug erleide. Frau Dr. Behlert stellt dar, dass die Belastungen für ein Pferd durch die Zugteilnahme vergleichbar mit denjenigen im Reitsport seien. Seien Qualen ersichtlich, sei die Verwaltung verpflichtet einzuschreiten. Es stehen hier entsprechende Sanktionsmög- lichkeiten zur Verfügung. Herr Fischer, Grüne, betont, dass der Tierschutz für seine Partei eine hohe Priorität genieße. Die Sedierung von Pferden stelle ein großes Problem und auch eine Gefahr dar. Er fragt daher nach, wie viele Blutproben entnommen wurden und wie viele hier- von ein positives Ergebnis erbracht hätten. Frau Dr. Behlert teilt mit, dass auch die Entnahme der Blutproben für die Pferde eine Belastung darstelle. Daher beschränke sich die Verwaltung auf solche Tiere, die ein auffälliges Verhalten zeigen. Es werden seit drei Jahren jeweils 6 Proben entnom- men. Im ersten Jahr seien 2 Proben positiv ausgefallen, in den folgenden Jahren 0. Ein sediertes Pferd stelle eine Gefahr dar, weil dieses unvorhersehbar reagiere. Dies sei auch in das Bewusstsein der Reiter vorgedrungen. Die Verwaltung sei daher da- zu übergangen, vermehrt das Aussehen der Pferde zu kontrollieren. In der Vergan- genheit habe die Verwaltung die Kontrollen mit drei Mitarbeitern durchgeführt. Ab diesem Jahr werden vier Mitarbeiter eingesetzt, da auch die Anlieferplätze überwacht werden sollen. Herr Zimmermann, Gute WG Köln, merkt an, dass die Anzahl der Blutproben niedrig erscheine. Er bittet um Darstellung für die Gründe von Sedierungen. Er fragt nach, ob die Verwaltung Sedierungen in der Vergangenheit bestätigen könne. Zudem fragt er nach, inwieweit das Festkomitee das Thema intern aufarbeite und wie wichtig die Teilnahme der Pferde am Zug sei. Frau Dr. Behlert führt aus, dass die Sedierung in der Vergangenheit mit der Intention geschehen sei, die Tiere ruhiger zu stellen und hierdurch besser händelbar zu ma- chen. Die Verwaltung kommuniziere aber in jedem Treffen mit den Gesellschaften, dass dies im Gegenteil zu unberechenbaren Reaktionen der Tiere führe. Herr Jennes, Reitercorpsführer der Ehrengarde, stellt dar, dass die Reitercorpsführer der Traditionsgesellschaften, aber auch der Komiteegesellschaften, nach den Ge- sprächen mit der Verwaltung bewusst sei, dass eine Sedierung der Pferde kontra- produktiv sei. Sollte es in der Vergangenheit zu Sedierung gekommen sein, habe es sich um einen Fehler gehandelt. Die Corps haben Verträge mit den Pferdeverleihern, die eine Sedierung unter Strafandrohung untersagen. An den Aufstellplätzen seien Tierärzte vorhanden, um eine ärztliche Betreuung der Tiere sicherzustellen. Eine Se- dierung sei von keinem Reitercorps gewollt. Die reine Zugdauer für Teilnehmer liege bei ca. zweieinhalb Stunden. Die Pferde würden am Aufstellplatz mit Futter und Wasser versorgt und hätten hier Zeit zur Regeneration. Stress für die Pferde sei nicht im Interesse der Teilnehmer. Herr Kuckelkorn weist auf die Reglementierungen in den Zugrichtlinien sowie die speziellen Richtlinien für Reiter hin, die regelmäßig kommuniziert werden. Das Brauchtum benötige Pferde im Zug. Das Pferd werde ansonsten nicht mehr in der Nähe des Menschen erlebt. Bei einem Verbot würde vielen Gesellschaften der Ver- einszweck entzogen. Herr Pohl, CDU, führt aus, dass er es richtig und auch mutig von den Petenten finde, solch ein unpopuläres Thema vorzubringen. Seit 2012 seien im Bereich des Tier- schutzes viele Verbesserungen erreicht worden. Dies sei auch ein Verdienst der Tierschützer. Er vertraue der Verwaltung sowie den Corpsgesellschaften, dass den Pferden der bestmögliche Schutz zukomme. Aufgrund dessen spreche sich seine Fraktion für den Beschlussvorschlag der Verwaltung aus. Herr Heumann, Linke, dankt den Petenten für ihre Eingabe. Die Anzahl der Blutpro- ben halte er für zu gering. Die Kontrollen sollten auch im Interesse des Karnevals ausgeweitet werden. Aus einer Stellungnahme des Umwelt- und Verbraucherschutz- samtes der Städteregion Aachen gehe hervor, dass die Veranstalter der Züge dazu angehalten werden sollten, die eingesetzten Pferde alle vier Stunden zu tränken. Ei- ne ausreichende Zahl von Begleitpersonen sollte mitgeführt werden, damit im Be- darfsfall die Möglichkeit besteht ein Pferd an der Leine zu führen. Er fragt nach, ob dies in Köln auch geschehe. Herr Kuckelkorn bejaht dies. Herr Schneider, SPD, betont die Wichtigkeit der aufgeworfenen Fragen. Allerdings sollten diese für den gesamten Pferdesport gestellt werden. Hierfür wäre eine Initiati- ve auf Bundesebene angezeigt, um eine entsprechende Gesetzesänderung zu errei- chen. Es habe sich aber gezeigt, dass sich das Festkomitee Kölner Karneval über die gesetzlichen Vorgaben hinaus in vorbildlicher Weise dem Tierschutz annehme. Seine Fraktion spreche sich daher für den Beschlussvorschlag der Verwaltung aus. Herr Fischer, Grüne, sieht keine Grundlage für ein generelles Verbot von Pferden im Rosenmontagszug. Allerdings sei es seiner Fraktion ein wichtiges Anliegen, die Be- lastung für die Tiere weiter zu reduzieren. Das Festkomitee sei aufgrund der darge- stellten Maßnahmen bereits vorbildlich im Thema Tierschutz. Er regt an zu prüfen, ob der Aufstellplatz für Pferde ähnlich wie in Düsseldorf zentraler organisiert werden kann. Dies erleichtere Kontrollen durch die Verwaltung. Zudem sollte die Zahl der Stichproben erhöht werden. Sollte nach einer Kontrolle ein positiver Befund vorlie- gen, sollte die gesamte Gesellschaft im kommenden Jahr von der Teilnahme mit Pferden ausgeschlossen werden. Frau Domke, FDP, dankt ebenfalls für die Einbringung des Themas. Die Ausführun- gen der Verwaltung hätten ihr Sicherheit für ihre Entscheidung verschafft. Sie regt an den Beschluss um die Themen Sicherheit und Tierschutz zu ergänzen. Die Verant- wortlichen sollten hierfür Kriterien evaluieren. Herr Zimmermann, Gute WG Köln, regt eine Erhöhung der Stichproben an. Des Wei- teren sollte die Verwaltung die Entwicklung in anderen Städten beobachten und bei einer Änderung der dortigen Vorgehensweise die Politik informieren. Herr Heumann, Linke, bittet noch einmal darzustellen, wie die Tränkung der Pferde sichergestellt wird. Herr Dorff, Gestüt Röttgen, stellt dar, dass dies in den Aufstellbereichen sicherge- stellt und kontrolliert werde. Alle Pferde werden mit Heu versorgt und getränkt. Frau Dr. Behlert ergänzt, dass die Anregung auf eine vermehrte Zahl von Blutproben gerne aufgegriffen werde. Frau Belli weist auf die erhebliche Lärmbelastung für die Tiere im Zug hin. Es fehle ein Gehörschutz. Herr Sauer, Prinzengarde, führt aus, dass die teilnehmenden Pferde allesamt trai- niert seien und darüber hinaus zahlreiche Pferde mit Fliegenmützen ausgestattet seien. Herr Kuckelkorn ergänzt, dass die Begleitung durch umfangreiches Personal in den Zügen gewährleistet sei. Das Festkomitee habe einen Fonds eingerichtet, der einem Reiter den finanziellen Ausfall ersetzt, sollte sein Pferd nicht im Zug teilnehmen kön- nen. So werde eine Entscheidung über die Teilnahme am Zug aus finanziellen Erwä- gungen ausgeschlossen. Herr Ausschussvorsitzender Thelen, Grüne, regt aufgrund des Beratungsverlaufs folgenden ergänzten Beschluss an: „Der Ausschuss für Anregungen und Beschwerden dankt den Petenten für ihre Ein- gabe. Aufgrund der rechtlichen Situation spricht sich der Ausschuss jedoch gegen ein Verbot der Nutzung von Pferden im Kölner Rosenmontagszug aus. Die Verwal- tung wird gebeten, die geschilderten Maßnahmen verstärkt fortzusetzen.“ Zusätzlich habe Frau Domke, FDP, eine Evaluierung im Hinblick auf den Tierschutz angeregt. Herr Fischer, Grüne, regt darüber hinaus folgenden ergänzten Beschluss an: „Der Ausschuss für Anregungen und Beschwerden dankt den Petenten für ihre Ein- gabe. Aufgrund der rechtlichen Situation spricht sich der Ausschuss jedoch gegen ein Verbot der Nutzung von Pferden im Kölner Rosenmontagszug aus. Die Verwal- tung wird gebeten, die geschilderten Maßnahmen fortzusetzen und dem Ausschuss im kommenden Jahr darüber zu berichten. Darüber hinaus ist es Anliegen des Aus- schusses, die Belastung für die eingesetzten Pferde weiter zu reduzieren. Aus die- sem Grunde empfiehlt der Ausschuss dem Festkomitee Kölner Karneval, folgende Maßnahmen zu prüfen: 1. Eine weitergehende Zentralisierung der Aufstellplätze. 2. Eine Sichtkontrolle aller eingesetzten Pferde. 3. Eine kritische Überprüfung der Obergrenze der eingesetzten Pferde. 4. Eine Erhöhung der genommenen Blutproben. 5. Eine Sperre der Gesellschaft insgesamt nach einer positiv erfolgten Blutprobe. Herr Schneider, SPD, weist auf die überaus konstruktive Diskussion hin. Das Fest- komitee habe die Bedenken und Anregungen mitgenommen. Auch die Petenten ha- ben aufgenommen, dass die Politik die Sorgen ernst nehme. Die Verwaltung habe verdeutlicht, wie sehr sie an dieser Angelegenheit tätig ist. Der Sache sei somit zu Genüge nachgekommen. Er könne sich dem Ergänzungsantrag von Herrn Aus- schussvorsitzenden Thelen anschließen. Keinesfalls spricht er sich jedoch dafür aus, dem Festkomitee Sanktionen vorzuschlagen. Herr Pohl, CDU, äußert seine grundsätzliche Sympathie für den Ergänzungsvor- schlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Allerdings sei die Zielrichtung im Bera- tungsverlauf verdeutlicht worden. Eine kleinteilige Auflistung der einzelnen Punkte hält er daher in diesem Falle für nicht angezeigt. Daher spricht er sich für den Ergän- zungsvorschlag von Herrn Ausschussvorsitzenden Thelen aus. Frau Aymaz, Grüne, betont die Wichtigkeit der Eingabe und die Diskussion über die- se Thematik. Diese Debatte müsse aber auch konkrete Empfehlungen nach sich zie- hen. Die vorgeschlagenen Punkte seien ein Ergebnis der Debatte. Herr Ausschussvorsitzender Thelen, Grüne, lässt über den Ergänzungsantrag von Herrn Fischer, Grüne, abstimmen: Mehrheitlich abgelehnt gegen Grüne und Linke. Beschluss: Der Ausschuss für Anregungen und Beschwerden dankt den Petenten für ihre Ein- gabe. Aufgrund der rechtlichen Situation spricht sich der Ausschuss jedoch gegen ein Verbot der Nutzung von Pferden im Kölner Rosenmontagszug aus. Die Verwal- tung wird gebeten, die geschilderten Maßnahmen verstärkt fortzusetzen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt bei Enthaltung Linke
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/02/02-1 Vorlagen-Nummer 4300/2016 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Verbot der Nutzung von Pferden im Kölner Rosenmontagszug und allen Karnevalszügen (Az.: 02-1600-190/16) Beschlussorgan Ausschuss für Anregungen und Beschwerden Gremium Datum Beschluss: Der Ausschuss für Anregungen und Beschwerden dankt den Petenten für ihre Eingabe. Aufgrund der rechtlichen Situation spricht sich der Ausschuss jedoch gegen ein Verbot der Nutzung von Pferden im Kölner Rosenmontagszug aus. Die Verwaltung wird gebeten, die geschilderten Maßnahmen fortzu- setzen. Ausschuss für Anregungen und Beschwerden 24.01.2017 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Begründung: Die Vereine Rheinvegan e.V., NTK-Netzwerk für Tiere Köln, TiK Tierrechtsinitiative Köln bitten gemäß § 24 der NRW Gemeindeordnung um ein Verbot der Nutzung von Pferden im Kölner Rosenmontags- zug sowie in allen anderen innerstädtischen Karnevalsumzügen. Stellungnahme der Verwaltung: Die Teilnahme von Pferden am Rosenmontagszug und ähnlichen Veranstaltungen steht nicht unter Erlaubnisvorbehalt nach dem Tierschutzgesetz. Das gewerbsmäßige Vermieten und die allgemeine gewerbliche Nutzung von Pferden unterliegt dem Erlaubnisvorbehalt des § 11 Tierschutzgesetz. Vor einer Erlaubniserteilung durch die, für die jeweili- gen Reitställe zuständigen örtlichen Behörden, werden die Haltungsbedingungen und die Sachkunde der betreuenden Personen überprüft. Liegt eine derartige Erlaubnis vor, kann die Nutzung der Tiere nicht von einer anderen Behörde wider- rufen werden. Für den Transport der Tiere ist eine tierschutzrechtliche Zulassung als Transportunternehmer not- wendig, sofern dieser weiter als 65 km erfolgt. Auch dies, sowie die Abnahme und Zulassung der Transportwagen, unterliegt der Zuständigkeit der jeweiligen Behörde vor Ort. Seit einigen Jahren werden die Pferde von mehreren Tierärzten der Abteilung für Veterinärdienste an den diversen Aufstellplätzen, während der gesamten Veranstaltung und auch nach dem Durchlauf im Rosenmontagszug in Augenschein genommen. Dabei werden jedes Jahr zusätzliche Schwerpunkte wie Kontrolle der Kutschpferde, Überprüfung der Kutschgewichte und Zustand der Transportwagen (geplant) gesetzt. Stichprobenweise wurden in den letzten 3 Jahren Blutproben zur Untersuchung auf Beruhigungsmittel entnommen und in einem staatlichen Labor untersucht. Die Richtlinien des Festkomitees des Kölner Karnevals für die Reiterkorps, die die Voraussetzungen für eine Teilnahme festschreiben, wurden intensiv überarbeitet und jedes Jahr in einer Nachlese er- neut evaluiert. In diesem Zusammenhang wurden auch die vorgegebenen Richtwerte des Nieder- sächsischen Kutscherlasses (RdErl.2.11.2009/MBl.Nr. 45) auf die besondere Belastung beim Ro- senmontagszugs (Stopp and Go) angepasst bzw. unterschritten. Neben den amtlichen Kontrollperso- nen lässt auch das Festkomitee Kölner Karneval die Pferde, die Kutschwagen und den Einsatz durch eigenes Fachpersonal (Pferdewirte) überprüfen. Die starke personelle Einbindung bei der Kontrolle vor Ort, die Vorbesprechungen und die Nachbear- beitung haben in den letzten Jahren zu deutlichen Verbesserungen und einem gesteigertem Verant- wortungsbewusstsein geführt. Auch die Art der Pferde hat sich geändert und es wurden mehr, allein schon rassebedingt entspanntere Kaltblutpferde eingesetzt. Mitarbeiter der Abteilung für Veterinärdienste waren auch bei einigen Trainingsstunden in Reitställen anwesend. Zu den einzelnen Aussagen der Beschwerdeführer: Pferd als Fluchttier ist einer unnatürlichen Umgebung und Verhalten ausgesetzt Wildpferde sind Steppentiere und als solche der Ursprung unserer heutigen domestizierten Haus-und Nutzpferde. Würde man die Lebensbedingungen der Wildpferde zugrunde legen, wäre jegliche Hal- tung von Pferden, ob als privates Reitpferd, im Reitsport oder als Kutschpferd allein schon wegen der Stallhaltung und auch vom Gesichtspunkt der Nutzung her unnatürlich. 3 Allein schon beim Transport sind sie erheblichem Stress ausgesetzt Nutztiere - und dazu zählt auch das Pferd - werden immer wieder aus diversen Anlässen transportiert. Die EU-Transportrichtlinie legt dazu die notwendigen Bedingungen fest. Auch hierbei gilt grundsätzlich, dass die Tiere an den Verlade- und Transportvorgang gewöhnt wer- den müssen. Ein Pferd, das Transporte gewöhnt ist, geht freiwillig und ohne Zwang auf den Wagen und zeigt hierbei auch keine Stress Symptome. Dies ist ein fachlicher Erfahrungswert, den jeder Reit- stall bestätigen kann. Sollte ein Pferd sich im Einzelfall nicht an einen Transport gewöhnen, wird die- ses auch nicht für einen entsprechenden Einsatz ausgewählt. Tiere werden über Stunden nicht mit Wasser und Futter versorgt Bei den Kontrollen in den letzten Jahren wurde festgestellt, dass die überprüften Reitergruppen Futter dabei haben und dies den Pferden am Aufstellplatz zur Verfügung stellen. Pferde trinken bei kühler Witterung weniger als im Sommer. Unabhängig davon besteht die Möglichkeit, die Pferde auch mit Wasser aus diversen Hydranten zu tränken. Einsatz von Beruhigungsmitteln Der Einsatz von Beruhigungsmitteln, egal welcher chemischen Art, ist ausnahmslos untersagt. Das sich aus dem Tierschutzgesetz und aus arzneimittelrechtlichen Vorschriften ergebene Verbot ist auch in den Richtlinien der Zugleitung festgeschrieben und wird jedes Jahr erneut kommuniziert. Auch die Notfalltierärzte der einzelnen Reiterkorps sind auf diese Vorschrift hingewiesen worden. Es konnte auch vermittelt werden, dass ein trainiertes und psychisch stabiles Pferd gar keine Beruhigungsmittel benötigt, besser mit dem Reiter agieren und auf ihn reagieren kann. Die Gefahr einer paradoxen Re- aktion wird zudem ausgeschlossen. Gelassenheitstraining stellt ebenfalls Stress dar Die Zielrichtung eines Gelassenheitstrainings ist eine langsame, sich kontinuierlich steigernde Belas- tung. Niemand beginnt hier mit dem vollen Programm. Ein wesentlicher Punkt ist dabei auch der Auf- bau des Vertrauens zwischen Mensch und Tier. In der Vergangenheit wurden Polizeipferde durch ein solches Training auf Einsätze bei Demonstrationen etc. vorbereitet. Nach § 3 (1) TschG ist es verboten, Tieren Leistungen abzuverlangen, denen sie offensichtlich nicht gewachsen sind Aus dieser Vorschrift lässt sich kein genereller Nutzungsausschluss ableiten. Es ist vielmehr eine individuelle, das einzelne Pferde betreffende Vorschrift, die z.B. auch im privaten Reitsport Gültigkeit hat. Der Einsatz eines untrainierten Pferdes bei einer Military Veranstaltung stellt gewiss eine höhere Belastung dar, als das Reiten im Karnevalszug mit einem trainierten Tier. Wenn diese somit regelmä- ßig bei derartigen Veranstaltungen zum Einsatz kommen, daran gewöhnt sind, vor und nach dem Durchgang im Zug keine Auffälligkeiten zeigen, besteht keine rechtliche Verpflichtung dies grundsätz- lich und allgemeingültig zu untersagen. Sofern alle derzeitigen rechtlichen Vorgaben eingehalten werden, bestehen keine Möglichkeiten, die nicht gewerbliche Teilnahme von Pferden an Brauchtumsumzügen grundsätzlich zu verbieten. Auf- grund dessen verzichtet die Verwaltung in diesem Fall auf die Darstellung einer Beschlussalternative.
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rheinvegan e.V.
Weyerstraße 29-3L
50656 Köln
Sprecher: Thomas Grusch
initiativerheinvegan @gmx.de
Geschäftsstelle für Anregungen und Beschwerden
an Rat und Bezirksvertretung
Vorsitzender Herr Horst Thelen
Postfach 10 35 64
50475 Köln
NTK - Netzwerk für Tiele Köln
Vogelsanger Weg 42
50858 Köln
Sprecherin : Nata lie Steffen
nataliesteffen@weh.de
TiK - Tierrechtsinitiative Köln
Bernkasteler Straße 72
50969 Köln
Sprecherin: Sara Beckmann
sara.beckma n n@ti-koeln.de
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Anregung und Beschwerde gemäß $ 24 der NRW-Gemeindeordnung
Zum Verbot der Nutzung von Pferden im Kölner Rosenmontagszug und allen Kölner Karnevalszügen
Sehr geehrter Herr Thelen,
sehr geehrte Damen und Herren,
mit unserer Anregung und Beschwerde gemäß S 24 der NRW-Gemeindeordnung bitten wir Sie um ein
Verbot der Nutzung von Pferden im Kölner Rosenmontaggzug sowie in allen anderen innerstädtischen
Karnevalszügen. Die Begründung für unser Anliegen erläqtern wir lhnen im Folgenden und bitten Sie,
diese in lhre Entscheidung gewissenhaft mit einzubeziehe4:
Pferde sind sehr schreckhafte Fluchttiere. Durch die Nutzgng als Reit- und Kutschtiere im Karnevalszug
werden sie jedoch einer für ihre Spezies unnatürlichen Urngebung ausgesetzt und zu einem unnatürli-
chen Verhalten gezwungen. Laute Musik, singende und tanzende Menschenmassen am Wegesrand,
stundenlanges Gehen auf Asphalt in einem unnatürlich iangsamen Schritttempo, wenig Wasser und
Futter sowie herumfliegende Süßigkeiten - all dies sind Dinge, die den sensiblen Tieren zwangsläufig
Stress zufügen.
Bereits um 04:OO Uhr morgens werden die Pferde geputz[ und geschmückt, häufig auch bereits gesat-
telt, da bei der Zugaufstellung hierfür keine Zeit ist. Um 08:00 Uhr werden die Tiere in die Anhänger
geladen und zu den Hotels bzw. Vereinsheimen der Reitler gebracht. Von dort erfolgt dann der Fuß-
marsch zur Aufstellung. Um ca. 10:30 Uhr findet das Aufsiltzen statt. Zu diesem Zeitpunkt sind die Pfer-
de bereits seit 6,5 Stunden auf den Beinen. ln 2Ot7 wird der Rosenmontagszug dann ca. 5 Stunden
dauern. Anschließend wartet noch ein anstrengender Rüc{transport auf die Pferde.
An dieser Stelle sei betont, dass allein schon der Transpqrt die Tiere erheblichem Stress aussetzt, wie
Christiane Wehnert, Absolventin der Pferdewissenschaften an der Universität Wien und Redakteurin
der Zeitschrift Cavallo, in ihrer Studie zu Cortisol-Gehalt iq, Speichel und Herzfrequenz der Pferde wäh-
rend des Transports festgestellt hat. Cortisol wird bei StrFss verstärkt ausgestoßen. Frau Wehnert er-
klärt, dass ein Pferd nur transportiert werden sollte, sofeln absolut notwendig und dass ausreichende
Ruhephasen nach dem Transport sehr wichtig sind. DiesQ Ruhephasen können am Tag des Karnevals-
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zugs keinesfalls eingehalten werden.
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Zudem ist es nicht nachvollziehbar, wie die Tiere während des Zuges mit Wasser und Futter versorgt
werden. Der Verdauungstrakt des Pferdes erfordert eine regelmäßige Futteraufnahme mehrfach am
Tag und getränkt werden die Tiere während des Zugverlaufs auch nicht.
Es gibt dabei nur zwei Möglichkeiten, die Pferde durch solch einen anstrengenden Tag zu bringen. Eine
Möglichkeit ist es Sie zu sedieren, was offiziell verboten ist und die Reitergarden streiten ab, die Tiere
vorher durch Medikamente zu beruhigen. Allerdings haben uns bei unserer Unterschriftensammelakti-
on zwei Unterschreibende bestätigt, dass die Schulpferdg aus deren Reitstall ebenfalls für den Kölner
Rosenmontagszug ausgeliehen und dafür jedes Jahr sedieft werden. Es wird zwar von verstärkten tier-
ärztlichen Kontrollen vor dem Start des Zuges berichtet, allerdings ist daran zu zweifeln, dass wirklich
alle rund 500 teilnehmenden Pferde des Kölner Rosenrpontagszugs ordnungsgemäß durchgecheckt
werden können. Stichprobenartige Tests durch die Tierär4te vor Ort können die Einhaltung des Sedati-
onsverbots auf jeden Fall nicht gewährleisten.
Bereits der Tierschutzbeirat des Landes Rheinland-Pfalz widersprach der weitläufig verbreiteten Auffas-
sung, wonach die Verabreichung von Beruhigungsmitteln an Pferde, die in Karnevalszügen eingesetzt
werden, unproblematisch sei. Er wies insbesondere darauf hin, dass solche Beruhigungsspritzen uner-
wünschte Nebenwirkungen haben können, wie z.B. Koliken und Kreislaufprobleme.
Häufig werden den Tieren auch homöopathische Mittel, wie Rescue-Tropfen (Bachblüten), verabreicht.
Es besteht jedoch auch bei diesem Vorgehen kein Zweifel daran, dass dies keine artgerechte Maßnah-
me ist, mit den Tieren umzugehen und entgegen ihrem irrrstinktiven lnteresse nach Bewegungsfreiheit
auf freier Fläche steht.
Die Sedierung sowie die Beruhigung mit homöopathischen Mitteln sollen also den natürlichen Fluchtre-
flex der Tiere unterdrücken. Allerdings sind besonders sEdierte Pferde sehr unsicher auf den Beinen
und können erst recht nervös werden, wenn die Wirkung der Medikamente nachlässt, was eine erhöhte
Gefahr für Reiter, Zuschauer und das Pferd selbst darstellt.
Die zweite Möglichkeit ist es, die Tiere vorab regelmäßig einem Gelassenheitstraining zu unterziehen.
Die Stadt Bonn sowie die Städteregion Aachen lehnten pin Verbot von Pferden in den Bonner bzw.
Aachener Karnevalszügen unter dieser Begründung berei[s ab. Jedoch sind auch diese Gelassenheits-
trainings oder auch Desensibilisierungsmaßnahmen äußerst kritisch zu betrachten, weil die Tiere hier
natürlich ebenso - nur eben im Vorhinein - mit Stresssifuationen wie lauter Musik, Silvesterknallern
und herumfliegenden Objekten konfrontiert werden. Das lreißt, es handelt sich hier nicht nur um einen
Stress-Tag im Jahr, sondern die Tiere werden regelmäßig pit, ihrem Wesen unnatürlichen, Situationen
konfrontiert.
Selbst für gut trainierte Pferde ist der Rosenmontagszug eine Strapaze und auch erfahrene und nerven-
starke Pferde können trotz Routine und Training erschrecken. Man sieht viele Pferde, die aufgrund des
Stresses und der Anstrengung stark schwitzen und nervQs tänzeln. lnsbesondere für Kutschpferde ist
der Stress enorm, selbst wenn sie Schützenfeste und Umziige gewohnt sind, bleiben diese nach wie vor
unnatürliche Situationen und Strapazen für sie. Schmale $assen, die laute Geräuschkulisse und herum-
fliegende Kamelle setzen den scheuen Fluchttieren enorfn zu. ln ihrem Stress können sich die Pferde
zudem gegenseitig hochschaukeln und zur Gefahr für sicln, den Reiter und die Zuschauer werden. Der
stundenlange Trubel geht auch am ruhigsten und trainiertesten Pferd nicht spurlos vorbei. Weil der
Stress für die Pferde zu hoch ist, treten nach den Strapazpn des Karnevalszuges häufig Koliken auf, die
sogar zum Kreislaufuersagen und in der Folge zum Tod der Pferde führen können.
Nach 93(L) TierSchG ist es verboten, Tieren Leistungen {bzuverlangen, denen sie offensichtlich nicht
gewachsen sind oder die offensichtlich ihre Kräfte überstgigen. Nach $3(6) TierSchG ist es zudem ver-
boten, ein Tier zu einer Filmaufnahme, Schaustellung, Wetbung oder ähnlichen Veranstaltungen heran-
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zuziehen, sofern damit Schmerzen, Leiden oder Schäden für das Tier verbunden sind. Hierbei ist es nicht
erforderlich, dass eine Erheblichkeit vorliegt.
Die Nutzung von Pferden im Karnevalszug widerspricht 53(L)TierSchG und kann damit nur rechtswidrig
sein. Auch 53(6)TierSchG wird durch die kritisierte Praxis gebrochen. Allein die Notwendigkeit die Tiere
zu sedieren oder durch die Simulation von Schreckenssituationen zu trainieren, zeigt, dass ein Karneval-
sumzug eine unnatürliche und mit Angst und Stress - also Leid - verbundene Umgebung für die Tiere
ist. Das Tierschutzgesetz betont, dass eine, Erheblichkeit hierbei nicht erforderlich ist.
Auch der Deutsche Tierschutzbund sagt: ,,Grundsätzlich haben Tiere in einem Karnevalsumzug nichts
verloren." Zu betonen ist zudem die Gefahr, dass ein nervöses und austretendes Pferd die am Zugrand
stehenden Personen verletzt. So bereits geschehen z.B. am 07.O2.2OOS in Köln (eine 24-jährige Frau
wurde von einem ausschlagendem Pferd verletzt) und am 01.03.2014 in Roßleben (zwei schwerverletz-
te Frauen und ein leicht verletztes Mädchen durch zwei durchgegangene Kutschpferde).
201-7 erwarten die Pferde wieder rund 7,5 Kilometer Zugweg mit einer Dauer von rund 5 Stunden, die
sie in einem unnatürlich langsamen Tempo zurücklegen müssen. Dazu etwa eine Million Zuschauer am
Zugrand und 300 Tonnen Süßigkeiten, die über die Köpfe der Pferde hinweg geworfen werden.
Karnevalszug, Musik, Narrenkappen, Kostüme, Kamelle und das Bützen haben Tradition im Kölner Kar-
neval sowie ihre damit verbundene festspezifische Funktion und können und sollen uns auch erhalten
bleiben. Pferde hingegen sind schon lange nur noch ein schmückender Aspekt für die Garden. Bei unse-
rer Recherche zur Geschichte des Kölner Karnevals fiel dem Pferd als besonderem ,,Karnevals-Attribut"
keine Erwähnung zu. Es war in den frühen Karnevalssessionen einfach dabei, weil es in prämotorisierten
Zeiten das einzige Fortbewegungsmittel neben den eigenen Füßen war. Doch diese Notwendigkeit ist
lange erloschen. Ein Großteil der Wagen wird schon lange durch Traktoren oder Transporter gezogen
und viele Vereine sind als Fußtruppen unterwegs. Gerne wird jedoch das Traditions-Argument gegen-
über Tierschützern vorgebracht, die ein Verbot von Pferden im Karneval fordern.
Traditionen sind aber wandelbar. Zuallererst zeigt das doch die Geschichte des Kölner Karnevals selbst,
der seinen Ursprung in dem Fest der römischen Saturnalien hatte, sich aber in den letzten rund 2.000
Jahren immer entlang der historischen, religiösen und kulturellen Entwicklung verändert hat und somit
erst zu unserem heutigen Karneval wurde, so wie wir ihn kennen und lieben. Nicht zuletzt rühren die
,,traditionellen" Gardekostüme aus der Persiflage auf die preußische Obrigkeit. Auch dieses Attribut des
Kölner Karnevals ist Anfang des 19. Jahrhunderts erfunden worden - und viele Karnevalisten kennen die
Bedeutung dieser Kostüme heute nicht mehr. Und ob wir es wollen oder nicht, der Karneval wird sich
auch weiterhin verändern, entwickeln und wandeln, so wie die Menschen, die ihn feiern.
Die ldentifikation der Kölnerinnen und Kölner mit ihrem Karneval sowie der Zustrom an Touristen an
den Karnevalstagen wird nicht darunter leiden, wenn keine Pferde mehr in den Zügen mitgehen, da es
tatsächlich doch viel wesentlicher andere Punkte sind, die den Feiernden wichtig sind (der Zug an sich,
die Wagen, das Verkleiden, die Kamelle). Es gibt offensichtlich keine Notwendigkeit für die Nutzung von
Pferden. Warum sollte dann daran festgehalten werden, wenn es für alle Beteiligten stressfreier und
risikoärmer und doch bei gleichem Spaßfaktor ohne diese Tiere geht. Zahlreiche Karnevals- und Fa-
schingszüge bundesweit, in denen keine Pferde mitgehen, sind dafür der jährliche Beweis.
Auch der Kölner Rosenmontagszug 2016 fand wetterbedingt ohne Pferde statt und war doch ein voller
Erfolg. Ein Verzicht auf Pferde wird daher die grundlegende Tradition nicht ändern.
lm Rahmen unserer Unterschriftensammelaktion haben wir auch mit vielen Touristen gesprochen und
sie nach ihrer Meinung befragt. Auch diese sagen, sie kommen gerne nach wie vor zum Kölner Karneval
- auch wenn keine Pferde dabei sind. Es geht um die Stirflmung, die die Menschen verbreiten und den
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eigenen Spaß, den sie mitbringen bzw. im Rahmen des Festes gemeinsam gestalten - Pferde sind dafür
nicht nötig.
Die Menschen sollen bei diesem schönen Fest so viel Spa( haben, wie sie möchten und sich der Traditi-
on hingeben. Sie entscheiden sich jedoch freiwillig für die Verkleidung, den Trubel, die Lautstärke und
die Enge. Die Pferde können dies nicht. Kann deren Nutzufrg im Karnevalszug daherwirklich im lnteres-
se der Tiere, der Pferdeliebhaber und der Karnevalisten sein? Denn eigentlich sollte der Zug doch ein
fröhliches und friedliches Fest sein, an dem jede Teilnehmerin und jeder Teilnehmer seine Freude hat -
auch die Tiere. lndem diese nämlich nicht daran teilnehmgn müssen.
Daher bitten wir Sie zum Abschluss unseres Schreibens noch einmal, die vorgenannten Aspekte abzu-
wägen und für ein Verbot von Pferden im Kölner Rosennfontagszug sowie allen anderen Karnevalszü-
gen in Köln zu stimmen.
Mit freundlichen Grüßen
p S߀4
Sara Beckmann
TiK - Tierrechtsinitiative Köln
Natalie Steffen
rheinvegan e.V. NTK - Netzwerk für
sowie alle unseren Antrag unterstützenden Unterzeichner
Anlage: U nterstützerunterschriften
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Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungOrte (7)
- Poll-Vingster Straße 215
- Bernkasteler Straße 72
- Weyerstraße 29
- Vogelsanger Weg 42
- Straße 2
- Straße 7
- Zugweg
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- 0902/2018
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 29.08.2018
- Erstellt
- 21.03.2018 10:10