SV-2020/0054
Prüfantrag der AfD-Fraktion vom 20.09.2020 betr. Fahrradfahren in Fußgängerzone
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SV-2020/0054
3056 Zeichen
Vorlage-Nr. SV-2020/0054 Prüfantrag der AfD-Fraktion vom 20.09.2020 betr. Fahrradfahren in Fußgängerzone AfD-Fraktion Holzstr. 2 64283 Darmstadt An das Stadtverordneten-Büro 20.09.2020 der Stadt Darmstadt z. Hd. Herrn Daum Im Carree 3 64283 Darmstadt Prüfantrag Fahrradfahren in Fußgängerzone Die Stadt informiert im Internet (18. 9.2020) wie folgt: Grundsätzlich ist das Fahrradfahren in Fußgängerzonen nicht gestattet. Radfahren ist jedoch erlaubt, wenn die Fußgängerzone mit dem Zusatzschild „Radfahrer frei“ gekennzeichnet ist. In Darmstadt sind zahlreiche Bereiche der Fußgängerzone für den Radverkehr freigegeben – teilweise allerdings mit zeitlicher Beschränkung (siehe Bild). Diese Regelung ist weitgehend unbekannt und darüber hinaus unzutreffend. Für große Tei le der Fußgängerzone (z.B. Luisenplatz, Wilhelminenstraße zwischen Elisabethenstraße und Luisenplatz, Elisabethenstraße, Luisenstraße, Rheinstraße zwischen Grafenstraße und Luisenplatz) gibt es keine für die Fahrradfahrer erkennbare eindeutige Regelung. Deshalb dürfte dieser Bereich der Fußgängerzone überhaupt nicht mit dem Fahrrad befahren werden. Nicht zuletzt deshalb kommt den Darmstädter Fußgängerzone im Citybereich häufig zu gefahrenträchtigen Situationen zwischen Fußgängern und Rollstuhlfahrern einerseits und Radfahrern (einschließlich E-Bikes und Lasten-Rädern) anderseits. Durch den zunehmenden Radverkehr mit sehr unterschiedlichen Geschwindigkeiten kommt es zunehmend auch zu gefahrenträchtigen Situationen zwischen den Radfahrern. Für die Fußgängerstraßen Ludwigstraße und Ernst-Ludwigstraße besteht die Regelung, das werktags zwischen 9:00 und 20:00 dort Radfahren verboten ist. In der Nähe der besagten Straßen gibt es Abstellmöglichkeiten für Fahrräder. Wir halten diese Regelung für vernünftig und sinnvoll. Deshalb stellt die AfD-Fraktion den Antrag, dass der Magistrat: 1. die augenblickliche, teilweise irreführende Beschilderung für Fahrradfahrer überprüft bzw. überprüfen lässt. 2. überprüft, ob die bestehende Regelung, nämlich ein Radfahrverbot werktags für den Zeitraum von 9:00 bis 20.00 auf die gesamte Fußgängerzone der Innenstadt, mindestens aber für Luisenplatz, untere Wilhelminenstraße, Luisenstraße und Elisabethenstraße ab Grafenstraße, Rheinstraße zwischen Grafenstraße und Luisenplatz dringend geboten ist, um gefahrenträchtige Situationen zwischen Fahrradfahrern und anderen Verkehrsteilnehmern zu vermeiden. 2 3. überprüft, wo zusätzliche Abstellmöglichkeiten für Fahrräder und Lastenräder im Innenstadtbereich geschaffen werden müssen und wo. 4. überprüft, wie das generelle Fahrverbot für E-Roller in der Fußgängerzone durch entsprechende Beschilderung deutlich gemacht werden kann. 5. überprüft, wie widerechtliches und gefährliches Radfahren (z.B. auch in der Ernst -Ludwig- Straße und der Ludwigstraße) in der gesamten Fußgängerzone sanktioniert werden kann. Für die AfD-Fraktion Günter Zabel Prof. Dr. Wolfgang Schöhl
Beratungsverlauf (1)
Orte (9)
- Holzstraße 2
- Wilhelminenstraße
- Elisabethenstraße
- Luisenstraße
- Rheinstraße
- Grafenstraße
- Ludwigstraße
- Luisenplatz
- Ernst-Ludwig-Straße
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Details
- Vorlagen-Nr.
- SV-2020/0054
- Typ
- Antrag
- Datum
- 21.09.2020
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00