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SV-2020/0054

Prüfantrag der AfD-Fraktion vom 20.09.2020 betr. Fahrradfahren in Fußgängerzone

Antrag 21.09.2020

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SV-2020/0054

3056 Zeichen

Vorlage-Nr. SV-2020/0054 
 
 
Prüfantrag der AfD-Fraktion vom 20.09.2020 betr. Fahrradfahren in Fußgängerzone 
 
 
 
 
 
AfD-Fraktion  Holzstr. 2  64283 Darmstadt 
An das Stadtverordneten-Büro       20.09.2020 
der Stadt Darmstadt 
z. Hd. Herrn Daum 
Im Carree 3 
64283 Darmstadt           
 
 
 
 
Prüfantrag Fahrradfahren in Fußgängerzone 
 
 
Die Stadt informiert im Internet (18. 9.2020) wie folgt: 
 
Grundsätzlich ist das Fahrradfahren in Fußgängerzonen nicht gestattet. Radfahren ist jedoch 
erlaubt, wenn die Fußgängerzone mit dem Zusatzschild „Radfahrer frei“ gekennzeichnet ist. In 
Darmstadt sind zahlreiche Bereiche der Fußgängerzone für den Radverkehr freigegeben – 
teilweise allerdings mit zeitlicher Beschränkung (siehe Bild). 
 
Diese Regelung ist weitgehend unbekannt und darüber hinaus unzutreffend. Für große Tei le 
der Fußgängerzone (z.B. Luisenplatz, Wilhelminenstraße zwischen Elisabethenstraße und 
Luisenplatz, 
Elisabethenstraße, Luisenstraße, Rheinstraße zwischen Grafenstraße und Luisenplatz) gibt es 
keine für die Fahrradfahrer erkennbare eindeutige Regelung. Deshalb dürfte dieser Bereich der 
Fußgängerzone überhaupt nicht mit dem Fahrrad befahren werden. 
 
Nicht zuletzt deshalb kommt den Darmstädter Fußgängerzone im Citybereich häufig zu 
gefahrenträchtigen Situationen zwischen Fußgängern und Rollstuhlfahrern einerseits und 
Radfahrern (einschließlich E-Bikes und Lasten-Rädern) anderseits. Durch den zunehmenden 
Radverkehr mit sehr unterschiedlichen Geschwindigkeiten kommt es zunehmend auch zu  
gefahrenträchtigen Situationen zwischen den Radfahrern. 
 
Für die Fußgängerstraßen Ludwigstraße und Ernst-Ludwigstraße besteht die Regelung, das 
werktags zwischen 9:00 und 20:00 dort Radfahren verboten ist. 
In der Nähe der besagten Straßen gibt es Abstellmöglichkeiten für Fahrräder.  
Wir halten diese Regelung für vernünftig und sinnvoll. 
Deshalb stellt die AfD-Fraktion den Antrag, dass der Magistrat: 
 
1. die augenblickliche, teilweise irreführende Beschilderung für Fahrradfahrer überprüft bzw. 
überprüfen lässt. 
 
2. überprüft, ob die bestehende Regelung, nämlich ein Radfahrverbot werktags für den 
Zeitraum von 9:00 bis 20.00 auf die gesamte Fußgängerzone der Innenstadt, mindestens aber  
für Luisenplatz, untere Wilhelminenstraße, Luisenstraße und Elisabethenstraße ab 
Grafenstraße, Rheinstraße zwischen Grafenstraße und Luisenplatz dringend geboten ist, um 
gefahrenträchtige Situationen zwischen Fahrradfahrern und anderen Verkehrsteilnehmern zu 
vermeiden.

2 
 
3. überprüft, wo zusätzliche Abstellmöglichkeiten für Fahrräder und Lastenräder im 
Innenstadtbereich geschaffen werden müssen und wo. 
 
4. überprüft, wie das generelle Fahrverbot für E-Roller in der Fußgängerzone durch 
entsprechende Beschilderung deutlich gemacht werden kann. 
 
5. überprüft, wie widerechtliches und gefährliches Radfahren (z.B. auch in der Ernst -Ludwig-
Straße und der Ludwigstraße) in der gesamten Fußgängerzone sanktioniert werden kann. 
 
 
 
Für die AfD-Fraktion 
 
Günter Zabel   Prof. Dr. Wolfgang Schöhl

Beratungsverlauf (1)

TOP 17.5

Orte (9)

  • Holzstraße 2
  • Wilhelminenstraße
  • Elisabethenstraße
  • Luisenstraße
  • Rheinstraße
  • Grafenstraße
  • Ludwigstraße
  • Luisenplatz
  • Ernst-Ludwig-Straße

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
SV-2020/0054
Typ
Antrag
Datum
21.09.2020
Erstellt
29.09.2026 00:00