V/0300/2018
Umbesetzungen in Ausschüssen des Rates und sonstigen Gremien
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Beschlussvorlage
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V/0300/2018 V/0300/2018 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Umbesetzungen in Ausschüssen des Rates und sonstigen Gremien Beratungsfolge 16.05.2018 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Folgende Umbesetzungen werden beschlossen: 1. Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung a) von der SPD-Fraktion Mitglied Liste der Stellvertretungen 4. Tim Kornblum Peter Jehkul b) von der FDP-Fraktion Mitglied Liste der Stellvertretungen 1. NN Dr. Jehad El-Gindi 2. Ausschuss für Gleichstellung von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL Mitglied Liste der Stellvertretungen 3. Julia Delvenne Florian Wüpping Amt für Bürger- und Ratsservice 16.05.2018 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Smolka Telefon: 492-3361 Smolka@stadt-muenster.de - 2 - V/0300/2018 3. Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL Mitglied Liste der Stellvertretungen 14. RH Jörn Möltgen Dr. Robin Korte 2. Gerwin Karafiol Marius Kühne 3. Dr. Robin Korte RH Jörn Möltgen 4. Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien von der FDP-Fraktion Mitglied Stellvertretungen 8. Dietmar Uhlenbrock Maximilian Kemler 8. Maximilian Kemler RH Jörg Berens 5. Aufsichtsrat Wirtschaftsförderung Münster GmbH von der CDU-Fraktion Mitglied Stellvertretung 4. Michael von Bartenwerffer Tobias Bollmann 4. Tobias Bollmann NN 6. Aufsichtsrat Westf. Bauindustrie GmbH von der SPD-Fraktion Mitglied Stellvertretung 6. RH Marius Herwig RF Marianne Koch 7. Verwaltungsrat Sparkasse Münsterland-Ost Mitglied Stellvertretung 3. Georg Berding RH Georg Fehlauer 8. Soweit erforderlich werden die Vertreter der Stadt Münster in der Zweckverbandsversamm- lung und in den Organen der Gesellschaften (Pkt. 5. – 7.) ermächtigt, die Entscheidungen über die Umbesetzungen im Verwaltungsrat und in den Aufsichtsräten herbei zu führen und entsprechend zu treffen. 9. Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Münster GmbH - Vertretung der Stadt Münster - Mitglied Stellvertretung 1. Stadtdirektor Thomas Paal - 3 - V/0300/2018 Folgendes nimmt der Rat zur Kenntnis: 10. Konferenz Alter und Pflege von der FDP-Fraktion Mitglied Stellvertretung 4. Jörg Friedrich Dr. Jehad El-Gindi 4. NN Kurt Moths 11. Beirat für kommunale Entwicklungszusammenarbeit von der FDP-Fraktion Mitglied Stellvertretung 4. Jörg Friedrich Peter Lahrmann II. Finanzielle Auswirkungen: Keine. Begründung: Zu 1 a): Die Umbesetzung wird von der SPD-Fraktion mit Schreiben vom 17.04.2018 beantragt. Zu 1b) und 4: Die Umbesetzungen werden von der FDP-Fraktion mit Schreiben vom 03.05.2018 beantragt. Zu 2. und 3.: Die Umbesetzungen werden von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL mit Schreiben vom 17.04.2018 bzw. 03.05.2018 beantragt. Zu 5.: Die Umbesetzung wird von der CDU-Fraktion mit Schreiben vom 15.05.2018 beantragt. Zu 6.: Die Umbesetzung wird von der SPD-Fraktion mit Schreiben vom 15.05.2018 beantragt. Zu 7.: Die Zweckverbandsversammlung der Sparkasse Münsterland-Ost hat in ihrer Sitzung im September 2014 Herrn Georg Berding als Stellvertreter in den Verwaltungsrat Sparkasse Münsterland-Ost ge- wählt. Die CDU-Fraktion schlägt o.g. Umbesetzung mit Schreiben vom 15.05.2018 vor. Die Wahl des stellv. Mitglieds in den Verwaltungsrat erfolgt durch die Zweckverbandsversammlung der Sparkasse Münsterland-Ost am 26.06.2018. Zu 9.: Herr Oberbürgermeister Lewe ist vom Rat am 02.07.2014 als Mitglied in die Gesellschafterversamm- lung der Stadtwerke Münster bestellt worden. Eine Stellvertretung gab es bisher nicht. Die Verwaltung schlägt vor, Herrn Stadtdirektor Thomas Paal als stellvertretendes Mitglied in die Gesellschafterver- sammlung zu entsenden. - 4 - V/0300/2018 Zu 10.: Nach den Grundsätzen der Stadt Münster für die Arbeit der Konferenz Alter und Pflege sind die Frak- tionen jeweils mit einem Mitglied vertreten. Die Umbesetzung teilt die FDP-Fraktion mit Schreiben vom 03.05.2018 mit. Zu 11.: Gemäß Ratsbeschluss kann jede Fraktion ein beratendes Mitglied für den Beirat für kommunale Ent- wicklungszusammenarbeit benennen. Die Umbesetzung wird von der FDP-Fraktion mit Schreiben vom 03.05.2018 mitgeteilt. Hinweis: Gemäß § 12 des Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein- Westfalen (Landesgleichstellungsgesetz) soll bei der Besetzung von Ausschüssen des Rates auf eine geschlechtsparitätische Besetzung geachtet werden. In wesentlichen Gremien (siehe Vorlage V/0589/2017) müssen Frauen mit einem Mindestanteil von 40 % vertreten sein. Darüber hinaus hat der Rat am 02.04.2014 zur Vorlage V/0636/2013 „Europäische Charta für die Gleichstellung von Männern und Frauen auf lokaler Ebene - Abschlussbericht zum Aktionsplan 2011- 2013 und Aktionsplan 2013-2015“ im Themenfeld „Die politische Rolle der Kommune - Paritätische Besetzung von Gremien“ beschlossen: „Der Rat richtet an die neu gewählten Ratsmitglieder die Er- wartung, dass sie bei der Besetzung von Ausschüssen, Kommissionen und Beiräten sowie bei der Besetzung der Aufsichtsräte aller städtischen Gesellschaften die Verpflichtungen aus dem Landes- gleichstellungsgesetz gewissenhaft beachten und diese Gremien nach Maßgabe der Gesetze ge- schlechtsparitätisch besetzen werden.“ I.V. gez. Wolfgang Heuer Stadtrat Anlage Anlage A
Anlage A
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Anlage A zur V/0300/2018 Kurzüberblick Umbesetzungen in den Ausschüssen und sonstigen Gremien des Rates werden z. B. erforderlich durch eine Mandatsniederlegung bzw. Wegzug aus Münster. Die Umbesetzungen in den Aus- schüssen und sonstigen Gremien des Rates werden von den Fraktionen, Ratsgruppen und teilw. entsendenden Stellen beantragt und vom Rat beschlossen. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Damit nach dem Ausscheiden von Mitgliedern aus den Ausschüssen und sonstigen Gremien des Rates die Arbeit problemlos weitergeführt werden kann, sind Beschlüsse über Umbesetzungen durch die Fraktionen und Ratsgruppen erforderlich. Die Abstimmung bei der Besetzung der Aus- schüsse ist in § 50 Abs. 3 Gemeindeordnung NRW geregelt. Das Ziel ist mit dem Beschluss der Vorlage erreicht. Finanzierung Produktgruppe: 0102 Geschäftsführung für politische Gremien, Städtepartnerschaften Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja x Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja x Nein Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja Nein teilw. Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja x Nein Bereits veranschlagt? Ja Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig frei- willig Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Gemäß § 12 des Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein- Westfalen (Landesgleichstellungsgesetz) soll bei der Besetzung von Ausschüssen des Rates auf eine geschlechtsparitätische Besetzung geachtet werden. In wesentlichen Gremien (siehe Vorla- ge V/0589/2017) müssen Frauen mit einem Mindestanteil von 40 % vertreten sein.
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- V/0300/2018
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 09.04.2018
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37