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V/0300/2018

Umbesetzungen in Ausschüssen des Rates und sonstigen Gremien

Vorlagen 09.04.2018

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 16.05.2018, TOP 14

Beschlussvorlage

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Anlage A

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Beschlussvorlage

5535 Zeichen

V/0300/2018 
V/0300/2018 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Umbesetzungen in Ausschüssen des Rates und sonstigen Gremien 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   16.05.2018 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Folgende Umbesetzungen werden beschlossen: 
 
1. Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung 
 
a) von der SPD-Fraktion 
 
Mitglied Liste der Stellvertretungen 
  4. Tim Kornblum 
Peter Jehkul 
 
 b) von der FDP-Fraktion 
 
Mitglied Liste der Stellvertretungen 
  1. NN 
Dr. Jehad El-Gindi 
 
2. Ausschuss für Gleichstellung 
 
von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL 
 
Mitglied Liste der Stellvertretungen 
  3. Julia Delvenne 
Florian Wüpping 
 
Amt für Bürger- und 
Ratsservice 
 
16.05.2018 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Frau Smolka 
Telefon: 492-3361 
Smolka@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0300/2018 
 
3. Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen 
 
von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL 
 
Mitglied Liste der Stellvertretungen 
14. RH Jörn Möltgen 
Dr. Robin Korte 
2. Gerwin Karafiol 
Marius Kühne 
  3. Dr. Robin Korte 
RH Jörn Möltgen 
 
4. Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien 
 
von der FDP-Fraktion 
 
Mitglied Stellvertretungen 
8. Dietmar Uhlenbrock 
Maximilian Kemler 
8. Maximilian Kemler 
RH Jörg Berens 
 
5. Aufsichtsrat Wirtschaftsförderung Münster GmbH 
 
von der CDU-Fraktion 
 
Mitglied Stellvertretung 
4. Michael von Bartenwerffer 
Tobias Bollmann 
4. Tobias Bollmann 
NN 
 
6. Aufsichtsrat Westf. Bauindustrie GmbH 
 
von der SPD-Fraktion 
 
Mitglied Stellvertretung 
6. 
 
RH Marius Herwig 
RF Marianne Koch 
  
 
7. Verwaltungsrat Sparkasse Münsterland-Ost 
 
Mitglied Stellvertretung 
  3. Georg Berding 
RH Georg Fehlauer 
 
8. Soweit erforderlich werden die Vertreter der Stadt Münster in der Zweckverbandsversamm-
lung und in den Organen der Gesellschaften (Pkt. 5. – 7.) ermächtigt, die Entscheidungen 
über die Umbesetzungen im Verwaltungsrat und in den Aufsichtsräten herbei zu führen und 
entsprechend zu treffen. 
 
9. Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Münster GmbH 
- Vertretung der Stadt Münster - 
 
Mitglied Stellvertretung 
  1. Stadtdirektor Thomas Paal

- 3 - 
V/0300/2018 
Folgendes nimmt der Rat zur Kenntnis: 
 
10. Konferenz Alter und Pflege 
 
von der FDP-Fraktion 
 
Mitglied Stellvertretung 
4. Jörg Friedrich 
Dr. Jehad El-Gindi 
4. NN 
Kurt Moths 
 
11. Beirat für kommunale Entwicklungszusammenarbeit 
 
von der FDP-Fraktion 
 
Mitglied Stellvertretung 
4. Jörg Friedrich 
Peter Lahrmann 
  
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Keine. 
 
 
Begründung: 
 
Zu 1 a): 
Die Umbesetzung wird von der SPD-Fraktion mit Schreiben vom 17.04.2018 beantragt. 
 
Zu 1b) und 4: 
Die Umbesetzungen werden von der FDP-Fraktion mit Schreiben vom 03.05.2018 beantragt. 
 
Zu 2. und 3.: 
Die Umbesetzungen werden von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL mit Schreiben vom 
17.04.2018 bzw. 03.05.2018 beantragt. 
 
Zu 5.: 
Die Umbesetzung wird von der CDU-Fraktion mit Schreiben vom 15.05.2018 beantragt. 
 
Zu 6.: 
Die Umbesetzung wird von der SPD-Fraktion mit Schreiben vom 15.05.2018 beantragt. 
 
Zu 7.: 
Die Zweckverbandsversammlung der Sparkasse Münsterland-Ost hat in ihrer Sitzung im September 
2014 Herrn Georg Berding als Stellvertreter in den Verwaltungsrat Sparkasse Münsterland-Ost ge-
wählt. Die CDU-Fraktion schlägt o.g. Umbesetzung mit Schreiben vom 15.05.2018 vor. Die Wahl des 
stellv. Mitglieds in den Verwaltungsrat erfolgt durch die Zweckverbandsversammlung der Sparkasse 
Münsterland-Ost am 26.06.2018. 
 
Zu 9.: 
Herr Oberbürgermeister Lewe ist vom Rat am 02.07.2014 als Mitglied in die Gesellschafterversamm-
lung der Stadtwerke Münster bestellt worden. Eine Stellvertretung gab es bisher nicht. Die Verwaltung 
schlägt vor, Herrn Stadtdirektor Thomas Paal als stellvertretendes Mitglied in die Gesellschafterver-
sammlung zu entsenden.

- 4 - 
V/0300/2018 
 
Zu 10.: 
Nach den Grundsätzen der Stadt Münster für die Arbeit der Konferenz Alter und Pflege sind die Frak-
tionen jeweils mit einem Mitglied vertreten. Die Umbesetzung teilt die FDP-Fraktion mit Schreiben 
vom 03.05.2018 mit. 
 
Zu 11.: 
Gemäß Ratsbeschluss kann jede Fraktion ein beratendes Mitglied für den Beirat für kommunale Ent-
wicklungszusammenarbeit benennen. Die Umbesetzung wird von der FDP-Fraktion mit Schreiben 
vom 03.05.2018 mitgeteilt. 
 
Hinweis: 
Gemäß § 12 des Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein-
Westfalen (Landesgleichstellungsgesetz) soll bei der Besetzung von Ausschüssen des Rates auf eine 
geschlechtsparitätische Besetzung geachtet werden. In wesentlichen Gremien (siehe Vorlage 
V/0589/2017) müssen Frauen mit einem Mindestanteil von 40 % vertreten sein. 
 
Darüber hinaus hat der Rat am 02.04.2014 zur Vorlage V/0636/2013 „Europäische Charta für die 
Gleichstellung von Männern und Frauen auf lokaler Ebene - Abschlussbericht zum Aktionsplan 2011-
2013 und Aktionsplan 2013-2015“ im Themenfeld „Die politische Rolle der Kommune - Paritätische 
Besetzung von Gremien“ beschlossen: „Der Rat richtet an die neu gewählten Ratsmitglieder die Er-
wartung, dass sie bei der Besetzung von Ausschüssen, Kommissionen und Beiräten sowie bei der 
Besetzung der Aufsichtsräte aller städtischen Gesellschaften die Verpflichtungen aus dem Landes-
gleichstellungsgesetz gewissenhaft beachten und diese Gremien nach Maßgabe der Gesetze ge-
schlechtsparitätisch besetzen werden.“  
 
 
I.V. 
 
gez. 
 
Wolfgang Heuer 
Stadtrat 
 
Anlage  
Anlage A

Anlage A

1865 Zeichen

Anlage A zur V/0300/2018 
Kurzüberblick 
Umbesetzungen in den Ausschüssen und sonstigen Gremien des Rates werden z. B. erforderlich 
durch eine Mandatsniederlegung bzw. Wegzug aus Münster. Die Umbesetzungen in den Aus-
schüssen und sonstigen Gremien des Rates werden von den Fraktionen, Ratsgruppen und teilw. 
entsendenden Stellen beantragt und vom Rat beschlossen. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Damit nach dem Ausscheiden von Mitgliedern aus den Ausschüssen und sonstigen Gremien des 
Rates die Arbeit problemlos weitergeführt werden kann, sind Beschlüsse über Umbesetzungen 
durch die Fraktionen und Ratsgruppen erforderlich. Die Abstimmung bei der Besetzung der Aus-
schüsse ist in § 50 Abs. 3 Gemeindeordnung NRW geregelt. Das Ziel ist mit dem Beschluss der 
Vorlage erreicht. 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0102 Geschäftsführung für politische Gremien, Städtepartnerschaften 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja x Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja x Nein   
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja  Nein  teilw. 
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja  Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja x Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja  Nein   
 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig frei-
willig 
 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Gemäß § 12 des Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein-
Westfalen (Landesgleichstellungsgesetz) soll bei der Besetzung von Ausschüssen des Rates auf 
eine geschlechtsparitätische Besetzung geachtet werden. In wesentlichen Gremien (siehe Vorla-
ge V/0589/2017) müssen Frauen mit einem Mindestanteil von 40 % vertreten sein.

Beratungsverlauf (1)

16.05.2018 Rat
TOP 14 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0300/2018
Typ
Vorlagen
Datum
09.04.2018
Erstellt
06.10.2020 14:37