2792/2020
PFC Belastung - Kölner Süden
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Anlage 2 Öffentlichkeitsbeteiligung (nur UmweltA)
1381 Zeichen
Anlage: Öffentlichkeitsbeteiligung
[Beim Druck ausgeblendeter Text: Hier geht es um eine Verfahrensentscheidung. Bitte wählen Sie eine der drei folgenden Varianten.]
VARIANTE 1
Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben.
Folgende Form des Verfahrens ist vorgeschrieben:
Ein spezielles Verfahren ist nicht vorgeschrieben.
Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen:
Beteiligungsspielraum Komplexität
Information einfach / standardisiert
Anhörung / Beratung teilstandardisiert
Mitgestaltung / Mitverantwortung komplex / individuell
Das Beteiligungskonzept ist bereits beigefügt bzw. wird in der nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt.
VARIANTE 2
Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen.
Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen:
Beteiligungsspielraum Komplexität
Information einfach / standardisiert
Anhörung / Beratung teilstandardisiert
Mitgestaltung / Mitverantwortung komplex / individuell
Das Beteiligungskonzept ist bere its beigefügt bzw. wird in der nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt.
VARIANTE 3
Eine Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen, weil:
Öffentlichkeitsbeteiligung hat bereits stattgefunden.
Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend.
Verfahrensverzögerung kann nicht akzeptiert werden.
Ressourcen stehen nicht zur Verfügung.
Sachstandsbericht Rat /Ausschuss
1773 Zeichen
Dezernat, Dienststelle
VIII/57
Vorlagen-Nummer
2792/2020
Stand: 14.08.2023
Sachstandsbericht
PFC Belastung - Kölner Süden
Hier: Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 31.08.2020 zur Installation
von Filteranlagen
Geänderter Beschluss:
Der Ausschuss Klima, Umwelt und Grün
nimmt den Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 31.08.2020 zur
Kenntnis und
beauftragt die Verwaltung, durch einen Fachgutachter eine Kosten-/Nutzenanalyse
unter Berücksichtigung der geologischen und hydrogeologischen Verhältnisse und
Besonderheiten erstellen zu lassen. Die erforderlichen Mittel für das Gutachten (= ca.
24.000 €) werden im Teilergebnisplan 1401, Umweltordnung und –vorsorge, in der
Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen – bereitgestellt.
Das Ergebnis der Kosten-/Nutzenanalyse ist dem Ausschuss Klima, Umwelt und Grün
wieder vorzulegen.
Dieser Beschluss soll auch um den rechtsrheinischen Kölner Süden in Porz er-
gänzt werden. Dazu sollten zunächst die Kosten für die Kosten-Nutzenanalyse
ermittelt und dem Ausschuss Klima, Umwelt und Grün in seiner nächsten Sit-
zung vorgelegt werden.
Status in Bearbeitung
erledigt
Aktueller Bearbeitungsstand:
Das Ergebnis der Kosten-Nutzenanalyse über die Installation zusätzlicher Filteranlagen im
Stadtbezirk Rodenkirchen wurde von der Verwaltung mit der Vorlage 4421/2021 vorgestellt.
Der Ausschuss Klima, Umwelt und Grün hat auf dieser Grundlage am 25.08.2022 sowohl die
Installation von zusätzliche Filteranlagen in Rodenkirchen als auch die Erstellung von Kosten-
/Nutzenanalysen für zusätzliche Filteranlagen im Stadtbezirk Porz abgelehnt.
2
Nächste Schritte:
-/-
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:
-/-
Beschlussvorlage Ausschuss
9694 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/57 Vorlagen-Nummer 2792/2020 Freigabedatum 02.12.2020 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff PFC Belastung - Kölner Süden Hier: Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 31.08.2020 zur Installation von Filteranlagen Beschlussorgan Ausschuss für Klima, Umwelt und Grün Gremium Datum Beschluss: Der Ausschuss Klima, Umwelt und Grün nimmt den Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 31.08.2020 zur Kenntnis, lehnt die Installation von zusätzlichen Filteranlagen im Kölner Süden aus den in der Begründung genannten Argumenten ab. Alternative: Der Ausschuss Klima, Umwelt und Grün nimmt den Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 31.08.2020 zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, durch einen Fachgutachter eine Kosten-/Nutzenanalyse unter Be- rücksichtigung der geologischen und hydrogeologischen Verhältnisse und Besonderheiten er- stellen zu lassen. Die erforderlichen Mittel für das Gutachten (= ca. 24.000 €) werden im Teil- ergebnisplan 1401, Umweltordnung und –vorsorge, in der Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen – bereitgestellt. Das Ergebnis der Kosten-/Nutzenanalyse ist dem Ausschuss Klima, Umwelt und Grün wieder vorzu- legen. Ausschuss für Klima, Umwelt und Grün 21.01.2021 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Anlass In der Sitzung der Bezirksvertretung Rodenkirchen am 31.08.2020 ist folgender Antrag unverändert beschlossen worden: Die Verwaltung wird beauftragt, im Kölner Süden an geeigneten Standorten Filteranlagen zu installie- ren, welche das Grundwasser von PFC und anderen Schadstoffen reinigt. Begründung des Antrages: „Die Stadtteile im Kölner Süden sind durch PFC belastet, welches vor Jahren durch Löschschaum in das Grundwasser gelangt ist. Die Verwendung des Grundwassers ist seit dieser Zeit gesundheitsge- fährdend und seit der Senkung der Grenzwerte ist die Verwendung behördlich verboten. In der Kies- grube Meschenich steht bereits sehr erfolgreich eine solche Anlage. Insbesondere soll die Verwaltung sicherstellen, dass die zukünftige Nutzung der Kiesgruben als Ba- desee nicht verzögert und nach dem Ende der Auskiesung unverzüglich umgesetzt werden kann.“ Sachverhalt Im Bereich des Tankfeldes J500 auf dem Betriebsgelände der Basell Polyolefine GmbH besteht eine schädliche Bodenveränderung mit Per-fluorierten Tensiden (PFC), verursacht durch den Einsatz von PFC-haltigen Löschschäumen. Eine Verlagerung der Schadstoffe in das Grundwasser hat eine Grundwasserschadstoffahne verursacht, die sich vom Werksgelände der Basell Polyolefine GmbH, Kerkrader Straße (L150) mit der Grundwasserfließrichtung nach Norden bis zu den Wassergewin- nungsanlagen des Wasserwerks Hochkirchen erstreckt (Anlage). Bei der Nutzung des Grundwassers kann eine Gesundheitsgefährdung nicht sicher ausgeschlossen werden. Auch die grundwassergespeisten Oberflächengewässer unmittelbar westlich von Immendorf sind von den Verunreinigungen betroffen. Vorhandene Sanierungsmaßnahmen Die Sanierung der PFC-Verunreinigung erfolgt derzeit an drei Standorten: 1. Stopp der Schadstoffnachlieferung aus der Schadstoffquelle Die Basell Polyolefine GmbH betreibt auf ihrem Betriebsgelände in der Nähe des Tankfeldes J500 seit 2014 eine Maßnahme (Pump and Treat mit einer Leistung von 97 m³/h) zur Sanierung bzw. Si- cherung eines Grundwasserschadens durch perfluorierte Tenside. Ziel der Sanierung ist es, den Schadstofftransport von PFC aus der Schadstoffquelle zu minimieren. 3 Die Maßnahme wird durch ein umfangreiches Messprogramm des Grund- und Oberflächenwassers begleitet. Die PFC-Gehalte in den abstromigen Grundwassermessstellen zwischen dem Tankfeld und den Oberflächengewässern zeigen eine abnehmende Tendenz (Von 2014 mit ca. 7 µg/l PFC auf < 1 µg/l PFC in 2020). Die insgesamt abnehmende Tendenz im Zufluss der Seen spiegelt sich auch in der Entwicklung der PFC-Gehalte in den Seen wieder. Diese zeigen ebenfalls sinkende PFC-Konzentrationen auf einem unterschiedlichen Niveau. Die westlichen Seen wiesen 2014 Gehalte von maximal ca. 5 µg/l PFC auf und zeigen Ende 2019 Gehalte unter 0,5 µg/l PFC. In den östlichen Seen sind die Gehalte im Zeit- raum 2014 bis 2019 von rd 15 µg/l auf 2,8 µg/l PFC gesunken. Der Erfolg und die Wirksamkeit der hydraulischen Maßnahme auf dem Werksgelände sind mit diesen Ergebnissen belegt. 2. Punktuelle Grundwasserentnahme und -Behandlung zur Kieswäsche Im Bereich der Seen erfolgt die Entnahme des Grundwassers über einen Brunnen, der sich auf dem zentral gelegenen Landstreifen zwischen den Seen befindet. Bis zu 8.100 m³ Grundwasser werden pro Woche über Aktivkohle für die Kieswäsche aufbereitet und nach der Kieswäsche in den westli- chen See eingeleitet. Zur Kieswäsche werden ca. 180 m³/h benötigt, die Kieswäsche und die Wasseraufbereitung erfolgen derzeit an maximal 45 h pro Woche. 3. Stopp der weiteren Schadstoffausbreitung durch Aufbereitung des von der RheinEnergie AG ge- förderten Grundwassers im Wasserwerk Hochkirchen Das geförderte Grundwasser wird im Wasserwerk Hochkirchen mittels Filtrierung über Aktivkohle gereinigt. Die zusätzlichen Kosten der Aufbereitung, die durch die PFC-Kontamination entstehen, werden durch die Verursacher im linksrheinischen Kölner Süden getragen. Das Roh- als auch das Trinkwasser im Wasserwerk Hochkirchen wird wöchentlich auf PFC unter- sucht. Aktuelle Ergebnisse veröffentlicht die RheinEnergie AG auf Ihrer Homepage (https://www.rheinenergie.com/media/documents/trinkwasseranalyse/PFT- Untersuchung_Trinkwasser.pdf). Sachstand der Auskiesung und Rekultivierung Die Firma J. & E. Horst GmbH & Co. KG betreibt in den von der PFC-Belastung betroffenen Seen die Gewinnung von Sanden und Kiesen. Diese Oberflächengewässer sollen nach Beendigung der dorti- gen Auskiesung gemäß dem vorliegenden Planfeststellungsbeschuss aus dem Jahr 2012 rekultiviert werden. Die Rekultivierung sieht unter anderem vor, bis Ende 2031 die Seen zu einem großen Gewässer zu verbinden und im Bereich der Zaunhofstraße eine flache Böschung für einen potentiellen Badebetrieb herzustellen. 4 Abb. 1: Gewässerausbauplan bis 2031 Diese Planung könnte sich jedoch erheblich verzögern, weil die Bezirksregierung derzeit den Regio- nalplan (hier Teilplan nichtenergetische Rohstoffe) überarbeitet und der aktuelle Planentwurf eine Erweiterung der Abgrabungsfläche Richtung Norden vorsieht. Abb. 2: Kiesabbauzone mit Erweiterungsfläche (N) Es besteht die Möglichkeit, dass die Erweiterung trotz Einwänden seitens der Stadt Köln festgelegt wird und für die Planungen der Stadt Köln entsprechende Bindungswirkung entfaltet. Einschätzung von Aufwand und Wirkung von weiteren Wasserreinigungsanlagen Die Bezirksvertretung hat am 31.08.2020 die Verwaltung beauftragt, im Kölner Süden an geeigneten Standorten Filteranlagen zu installieren, welche das Grundwasser von PFC und anderen Schadstof- 5 fen reinigt. „Andere Schadstoffe“, die im Sinne des Wasserhaushaltsgesetzes als nachteilige oder schädliche Veränderung des Grundwassers zu werten wären, sind der Verwaltung im Bereich dieser PFC- Belastung nicht bekannt. Auch ohne zusätzliche Maßnahmen werden sich die PFC-Gehalte sukzessive weiter reduzieren. Auf Grund der langsamen Fließgeschwindigkeit des Grundwassers von etwa 1 m pro Tag ist jedoch davon auszugehen, dass die Verunreinigung noch einige Jahre andauern wird. Der nach derzeit gültigen Regularien anzustrebende Höchstwert von 7 µg/l PFC in den Seen für eine Ba- denutzung wird bereits heute eingehalten. Es besteht allerdings Grund zu der Annahme, dass eine Ver- schärfung der maßgeblichen Leit- und Höchstwerte für PFC erfolgen wird. In den Seen ist mit einem Anhalten der sinkenden Trends zu rechnen. Es ist jedoch wahrscheinlich, dass sich die Reduzierung der Gehalte mit der Zeit verlangsamt. Genauere Vorhersagen hierzu sind seriös nicht möglich, weil die Transport -, Abbau und Sorptionsprozesse von PFC in stehenden Gewässern bisher kaum untersucht wurden. Folgende Maßnahmen zur Verbesserung der Situation sind aus Sicht der Verwaltung zu prüfen bezie- hungsweise weiter zu verfolgen: die Optimierung und Ausweitung der oben unter 2. beschriebenen punktuellen Entnahme und Auf- bereitung im Bereich der Seen von einem 9 auf einen 24 Stundenbetrieb und der Verzicht auf die Verbindung der einzelnen Seen zu einem großen Gewässer (um negative Auswirkung des derzeit vorliegenden PFC-Konzentrationsgefälles in den Seen von Ost nach West zu vermeiden) Die Konzentrationsreduzierung mit der Installation zusätzlicher weiterer Aufbereitungsanlagen zu be- schleunigen, wäre jedoch mit einem erheblichen planerischen und finanziellen Aufwand verbunden: Hier sind insbesondere der Ankauf von Grundstücken, die Planung von Anlagen durch einen Sachverständi- gen, sowie die erheblichen Betriebskosten für das Fördern, Aufbereiten und Wiedereinleiten des Grund- wassers aufgrund des sehr ergiebigen Grundwasserleiters im Kölner Süden zu nennen. Der Aufwand für zusätzliche Aufbereitungsanlagen steht aus Sicht der Verwaltung in keinem angemesse- nen Verhältnis zum Nutzen. Eine detaillierte und belastbare Kosten-/Nutzenanalyse müsste allerdings durch einen zu beauftra- genden Fachgutachter unter Berücksichtigung der geologischen und hydrogeologischen Verhältnisse und Besonderheiten erfolgen.
Anlage 1 Lageplan PFC-Belastungsfahne Immendorf/Rondorf
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Anlage 1: PFC-Belastungsfahne Immendorf/Rondorf Die Oberbürgermeisterin PFC-Fahne
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2792/2020
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 04.01.2021
- Erstellt
- 07.09.2020 13:21