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2792/2020

PFC Belastung - Kölner Süden

Beschlussvorlage Ausschuss 04.01.2021

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Nächste Beratung: Ausschuss Klima, Umwelt und Grün, Sitzung am 21.01.2021, TOP 4.2.1

Anlage 2 Öffentlichkeitsbeteiligung (nur UmweltA)

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Sachstandsbericht Rat /Ausschuss

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Beschlussvorlage Ausschuss

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Anlage 1 Lageplan PFC-Belastungsfahne Immendorf/Rondorf

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Anlage 2 Öffentlichkeitsbeteiligung (nur UmweltA)

1381 Zeichen

Anlage: Öffentlichkeitsbeteiligung  
[Beim Druck ausgeblendeter Text: Hier geht es um eine Verfahrensentscheidung. Bitte wählen Sie eine der drei folgenden Varianten.] 
 
VARIANTE 1 
 Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben. 
 Folgende Form des Verfahrens ist vorgeschrieben: 
      
 
 Ein spezielles Verfahren ist nicht vorgeschrieben. 
     Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen: 
 
Beteiligungsspielraum Komplexität 
 Information  einfach / standardisiert 
 Anhörung / Beratung  teilstandardisiert 
 Mitgestaltung / Mitverantwortung  komplex / individuell 
 
Das Beteiligungskonzept ist bereits beigefügt bzw. wird in der nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt.  
 
VARIANTE 2 
 Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen. 
 
Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen: 
  
Beteiligungsspielraum Komplexität 
 Information  einfach / standardisiert 
 Anhörung / Beratung  teilstandardisiert 
 Mitgestaltung / Mitverantwortung  komplex / individuell 
 
Das Beteiligungskonzept ist bere its beigefügt bzw. wird in der nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt.  
 
VARIANTE 3 
 Eine Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen, weil: 
 
 Öffentlichkeitsbeteiligung hat bereits stattgefunden. 
 Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. 
 Verfahrensverzögerung kann nicht akzeptiert werden. 
Ressourcen stehen nicht zur Verfügung.

Sachstandsbericht Rat /Ausschuss

1773 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VIII/57 
 
 
Vorlagen-Nummer 
2792/2020
Stand: 14.08.2023 
Sachstandsbericht  
PFC Belastung - Kölner Süden 
Hier: Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 31.08.2020 zur Installation 
von Filteranlagen 
Geänderter Beschluss: 
Der Ausschuss Klima, Umwelt und Grün  
 
 nimmt den Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 31.08.2020 zur 
Kenntnis und  
 beauftragt die Verwaltung, durch einen Fachgutachter eine Kosten-/Nutzenanalyse 
unter Berücksichtigung der geologischen und hydrogeologischen Verhältnisse und 
Besonderheiten erstellen zu lassen. Die erforderlichen Mittel für das Gutachten (= ca. 
24.000 €) werden im Teilergebnisplan 1401, Umweltordnung und –vorsorge, in der 
Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen – bereitgestellt. 
Das Ergebnis der Kosten-/Nutzenanalyse ist dem Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 
wieder vorzulegen. 
Dieser Beschluss soll auch um den rechtsrheinischen Kölner Süden in Porz er-
gänzt werden. Dazu sollten zunächst die Kosten für die Kosten-Nutzenanalyse 
ermittelt und dem Ausschuss Klima, Umwelt und Grün in seiner nächsten Sit-
zung vorgelegt werden. 
 
 
 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt 
 
 
 
Aktueller Bearbeitungsstand: 
Das Ergebnis der Kosten-Nutzenanalyse über die Installation zusätzlicher Filteranlagen im 
Stadtbezirk Rodenkirchen wurde von der Verwaltung mit der Vorlage 4421/2021 vorgestellt. 
Der Ausschuss Klima, Umwelt und Grün hat auf dieser Grundlage am 25.08.2022 sowohl die 
Installation von zusätzliche Filteranlagen in Rodenkirchen als auch die Erstellung von Kosten-
/Nutzenanalysen für zusätzliche Filteranlagen im Stadtbezirk Porz abgelehnt.

2 
 
Nächste Schritte: 
-/- 
 
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:  
-/-

Beschlussvorlage Ausschuss

9694 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
V/57 
 
Vorlagen-Nummer 
 2792/2020 
Freigabedatum 
 02.12.2020 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
PFC Belastung - Kölner Süden 
Hier: Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 31.08.2020 zur Installation von 
Filteranlagen 
Beschlussorgan 
Ausschuss für Klima, Umwelt und Grün 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Ausschuss Klima, Umwelt und Grün nimmt den Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen 
vom 31.08.2020 zur Kenntnis, lehnt die Installation von zusätzlichen Filteranlagen im Kölner Süden 
aus den in der Begründung genannten Argumenten ab. 
 
 
 
Alternative: 
 
Der Ausschuss Klima, Umwelt und Grün  
 nimmt den Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 31.08.2020 zur Kenntnis und  
 beauftragt die Verwaltung, durch einen Fachgutachter eine Kosten-/Nutzenanalyse unter Be-
rücksichtigung der geologischen und hydrogeologischen Verhältnisse und Besonderheiten er-
stellen zu lassen. Die erforderlichen Mittel für das Gutachten (= ca. 24.000 €) werden im Teil-
ergebnisplan 1401, Umweltordnung und –vorsorge, in der Teilplanzeile 13 – Aufwendungen 
für Sach- und Dienstleistungen – bereitgestellt. 
 
Das Ergebnis der Kosten-/Nutzenanalyse ist dem Ausschuss Klima, Umwelt und Grün wieder vorzu-
legen. 
 
 
Ausschuss für Klima, Umwelt und Grün 21.01.2021

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Anlass 
 
In der Sitzung der Bezirksvertretung Rodenkirchen am 31.08.2020 ist folgender Antrag unverändert 
beschlossen worden: 
 
Die Verwaltung wird beauftragt, im Kölner Süden an geeigneten Standorten Filteranlagen zu installie-
ren, welche das Grundwasser von PFC und anderen Schadstoffen reinigt. 
 
Begründung des Antrages: 
„Die Stadtteile im Kölner Süden sind durch PFC belastet, welches vor Jahren durch Löschschaum in 
das Grundwasser gelangt ist. Die Verwendung des Grundwassers ist seit dieser Zeit  gesundheitsge-
fährdend und seit der Senkung der Grenzwerte ist die Verwendung behördlich verboten. In der Kies-
grube Meschenich steht bereits sehr erfolgreich eine solche Anlage. 
Insbesondere soll die Verwaltung sicherstellen, dass die zukünftige Nutzung der Kiesgruben als Ba-
desee nicht verzögert und nach dem Ende der Auskiesung unverzüglich umgesetzt werden kann.“ 
 
 
Sachverhalt 
 
Im Bereich des Tankfeldes J500 auf dem Betriebsgelände der Basell Polyolefine GmbH besteht eine 
schädliche Bodenveränderung mit Per-fluorierten Tensiden (PFC), verursacht durch den Einsatz von 
PFC-haltigen Löschschäumen. Eine Verlagerung der Schadstoffe in das Grundwasser hat eine 
Grundwasserschadstoffahne verursacht, die sich vom Werksgelände der Basell Polyolefine GmbH, 
Kerkrader Straße (L150) mit der Grundwasserfließrichtung nach Norden bis zu den Wassergewin-
nungsanlagen des Wasserwerks Hochkirchen erstreckt (Anlage). 
Bei der Nutzung des Grundwassers kann eine Gesundheitsgefährdung nicht sicher ausgeschlossen 
werden. 
 
Auch die grundwassergespeisten Oberflächengewässer unmittelbar westlich von Immendorf sind von 
den Verunreinigungen betroffen.  
 
 
Vorhandene Sanierungsmaßnahmen  
 
Die Sanierung der PFC-Verunreinigung erfolgt derzeit an drei Standorten: 
 
1. Stopp der Schadstoffnachlieferung aus der Schadstoffquelle  
 
Die Basell Polyolefine GmbH betreibt auf ihrem Betriebsgelände in der Nähe des Tankfeldes J500 
seit 2014 eine Maßnahme (Pump and Treat mit einer Leistung von 97 m³/h) zur Sanierung bzw. Si-
cherung eines Grundwasserschadens durch perfluorierte Tenside. Ziel der Sanierung ist es, den 
Schadstofftransport von PFC aus der Schadstoffquelle zu minimieren.

3 
Die Maßnahme wird durch ein umfangreiches Messprogramm des Grund- und Oberflächenwassers 
begleitet. Die PFC-Gehalte in den abstromigen Grundwassermessstellen zwischen dem Tankfeld und 
den Oberflächengewässern zeigen eine abnehmende Tendenz (Von 2014 mit ca. 7 µg/l PFC auf < 1 
µg/l PFC in 2020).  
 
Die insgesamt abnehmende Tendenz im Zufluss der Seen spiegelt sich auch in der Entwicklung der 
PFC-Gehalte in den Seen wieder. Diese zeigen ebenfalls sinkende PFC-Konzentrationen auf einem 
unterschiedlichen Niveau. Die westlichen Seen wiesen 2014 Gehalte von maximal ca. 5 µg/l PFC auf 
und zeigen Ende 2019 Gehalte unter 0,5 µg/l PFC. In den östlichen Seen sind die Gehalte im Zeit-
raum 2014 bis 2019 von rd 15 µg/l auf 2,8 µg/l PFC gesunken. 
 
Der Erfolg und die Wirksamkeit der hydraulischen Maßnahme auf dem Werksgelände sind mit diesen 
Ergebnissen belegt.  
 
2. Punktuelle Grundwasserentnahme und -Behandlung zur Kieswäsche 
 
Im Bereich der Seen erfolgt die Entnahme des Grundwassers über einen Brunnen, der sich auf dem 
zentral gelegenen Landstreifen zwischen den Seen befindet. Bis zu 8.100 m³ Grundwasser werden 
pro Woche über Aktivkohle für die Kieswäsche aufbereitet und nach der Kieswäsche in den westli-
chen See eingeleitet. 
Zur Kieswäsche werden ca. 180 m³/h benötigt, die Kieswäsche und die Wasseraufbereitung erfolgen 
derzeit an maximal 45 h pro Woche. 
 
3. Stopp der weiteren Schadstoffausbreitung durch Aufbereitung des von der RheinEnergie AG ge-
förderten Grundwassers im Wasserwerk Hochkirchen 
 
Das geförderte Grundwasser wird im Wasserwerk Hochkirchen mittels Filtrierung über Aktivkohle 
gereinigt.  
Die zusätzlichen Kosten der Aufbereitung, die durch die PFC-Kontamination entstehen, werden durch 
die Verursacher im linksrheinischen Kölner Süden getragen.  
Das Roh- als auch das Trinkwasser im Wasserwerk Hochkirchen wird wöchentlich auf PFC unter-
sucht. Aktuelle Ergebnisse veröffentlicht die RheinEnergie AG auf Ihrer Homepage 
(https://www.rheinenergie.com/media/documents/trinkwasseranalyse/PFT-
Untersuchung_Trinkwasser.pdf). 
 
 
 
Sachstand der Auskiesung und Rekultivierung 
 
Die Firma J. & E. Horst GmbH & Co. KG betreibt in den von der PFC-Belastung betroffenen Seen die 
Gewinnung von Sanden und Kiesen. Diese Oberflächengewässer sollen nach Beendigung der dorti-
gen Auskiesung gemäß dem vorliegenden Planfeststellungsbeschuss aus dem Jahr 2012 rekultiviert 
werden. 
Die Rekultivierung sieht unter anderem vor, bis Ende 2031 die Seen zu einem großen Gewässer zu 
verbinden und im Bereich der Zaunhofstraße eine flache Böschung für einen potentiellen Badebetrieb 
herzustellen.

4 
 
Abb. 1: Gewässerausbauplan bis 2031 
 
Diese Planung könnte sich jedoch erheblich verzögern, weil die Bezirksregierung derzeit den Regio-
nalplan (hier Teilplan nichtenergetische Rohstoffe) überarbeitet und der aktuelle Planentwurf eine 
Erweiterung der Abgrabungsfläche Richtung Norden vorsieht.  
 
 
Abb. 2: Kiesabbauzone mit Erweiterungsfläche (N) 
 
Es besteht die Möglichkeit, dass die Erweiterung trotz Einwänden seitens der Stadt Köln festgelegt 
wird und für die Planungen der Stadt Köln entsprechende Bindungswirkung entfaltet. 
 
 
Einschätzung von Aufwand und Wirkung von weiteren Wasserreinigungsanlagen 
 
Die Bezirksvertretung hat am 31.08.2020 die Verwaltung beauftragt, im Kölner Süden an geeigneten 
Standorten Filteranlagen zu installieren, welche das Grundwasser von PFC und anderen Schadstof-

5 
fen reinigt.  
 
„Andere Schadstoffe“, die im Sinne des Wasserhaushaltsgesetzes als nachteilige oder schädliche 
Veränderung des Grundwassers zu werten wären, sind der Verwaltung im Bereich dieser PFC-
Belastung nicht bekannt. 
 
Auch ohne zusätzliche Maßnahmen werden sich die PFC-Gehalte sukzessive weiter reduzieren. Auf 
Grund der langsamen Fließgeschwindigkeit des Grundwassers von etwa 1 m pro Tag ist jedoch davon 
auszugehen, dass die Verunreinigung noch einige Jahre andauern wird.  
 
Der nach derzeit gültigen Regularien anzustrebende Höchstwert von 7 µg/l PFC in den Seen für eine Ba-
denutzung wird bereits heute eingehalten. Es besteht allerdings Grund zu der Annahme, dass eine Ver-
schärfung der maßgeblichen Leit- und Höchstwerte für PFC erfolgen wird. 
In den Seen ist mit einem Anhalten der sinkenden Trends zu rechnen. Es ist jedoch wahrscheinlich, dass 
sich die Reduzierung der Gehalte mit der Zeit verlangsamt. Genauere Vorhersagen hierzu sind seriös 
nicht möglich, weil die Transport -, Abbau und Sorptionsprozesse von PFC in stehenden Gewässern bisher 
kaum untersucht wurden.  
 
Folgende Maßnahmen zur Verbesserung der Situation sind aus Sicht der Verwaltung zu prüfen bezie-
hungsweise weiter zu verfolgen:  
 
 die Optimierung und Ausweitung der oben unter 2. beschriebenen punktuellen Entnahme und Auf-
bereitung im Bereich der Seen von einem 9 auf einen 24 Stundenbetrieb und 
 der Verzicht auf die Verbindung der einzelnen Seen zu einem großen Gewässer (um negative 
Auswirkung des derzeit vorliegenden PFC-Konzentrationsgefälles in den Seen von Ost nach West 
zu vermeiden)  
 
Die Konzentrationsreduzierung mit der Installation zusätzlicher weiterer Aufbereitungsanlagen zu be-
schleunigen, wäre jedoch mit einem erheblichen planerischen und finanziellen Aufwand verbunden: Hier 
sind insbesondere der Ankauf von Grundstücken, die Planung von Anlagen durch einen Sachverständi-
gen, sowie die erheblichen Betriebskosten für das Fördern, Aufbereiten und Wiedereinleiten des Grund-
wassers aufgrund des sehr ergiebigen Grundwasserleiters im Kölner Süden zu nennen.  
Der Aufwand für zusätzliche Aufbereitungsanlagen steht aus Sicht der Verwaltung in keinem angemesse-
nen Verhältnis zum Nutzen. 
 
Eine detaillierte und belastbare Kosten-/Nutzenanalyse müsste allerdings durch einen zu beauftra-
genden Fachgutachter unter Berücksichtigung der geologischen und hydrogeologischen Verhältnisse 
und Besonderheiten erfolgen.

Anlage 1 Lageplan PFC-Belastungsfahne Immendorf/Rondorf

81 Zeichen

Anlage 1: PFC-Belastungsfahne Immendorf/Rondorf
Die Oberbürgermeisterin
PFC-Fahne

Beratungsverlauf (1)

21.01.2021 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün
TOP 4.2.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2792/2020
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
04.01.2021
Erstellt
07.09.2020 13:21