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Nutzung von Schulhöfen als Spiel- und Aufenthaltsfläche

Anfrage nach § 4 BV6 (CDU) AN/1305/2018 vom 13.09.2018

Stand: Am 20.09.2018 in der Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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    CDU-FRAKTION in der Bezirksvertretung des Stadtbezirks 6 der Stadt Köln Gleichlautend Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Herrn Bezirksbürgermeister Reinhard Zöllner Eingang beim Bezirksbürgermeister: AN/1305/2018 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 20.09.2018 Nutzung von Schulhöfen als Spiel- und Aufenthaltsfläche Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, in der Sitzung der Bezirksvertretung am 08.03.2018 hat die Bezirksvertretung einstimmig beschlossen: - Die Verwaltung möge unter anderem die rechtliche Lage prüfen, ob Schulhöfe zur unterrichtsfreien Zeit als Spiel- und Aufenthaltsfläche geöffnet werden können. Hierbei sollen die Gesichtspunkte Reinigung, Versicherung und Verantwortlichkeiten nicht außer Acht gelassen werden. - Die Verwaltung soll zudem prüfen, ob an der GGS Spörkelhof ein Modellversuch zur beschriebenen Öffnung von Schulhöfen gestartet werden kann. Dies soll in das Pilotprojekt integriert werden. - Die Schulen sollen jeweils mit einbezogen werden. Ein halbes Jahr nach diesem Beschluss bitten wir um Informationen über den aktuellen Prüfungsstand. Im Rahmen des Landesförderprogramms „Gute Schule 2020“ ist die o.a. GGS Spörkelhof zwar in der vorläufigen Auflistung aufgeführt, aber mit einem kleinen Gerätehaus. Die beantragte Schulhofnutzung ist bislang dort nicht enthalten. Mit freundlichen Grüßen Für die CDU-Fraktion Norbert Schott Rainer Stuhlweißenburg Fraktionsvorsitzender Stellv. Fraktionsvorsitzender

Beratungsverlauf

  1. 20.09.2018

    Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)

    TOP 7.2.4, Entscheidung. Ergebnis: Kenntnis genommen

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