V/0554/2025
Bildung und Besetzung eines Wahlprüfungsausschusses
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Beschlussvorlage
2898 Zeichen
V/0554/2025
V/0554/2025
Öffentliche Beschlussvorlage
Betrifft
Bildung und Besetzung eines Wahlprüfungsausschusses
Beratungsfolge
05.11.2025 Rat Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
1. Es wird ein Wahlprüfungsausschuss gemäß § 40 Abs. 1 Kommunalwahlgesetz gebildet.
2. Der Wahlprüfungsausschuss besteht aus … Mitgliedern.
3. Folgende Mitglieder werden in den Ausschuss entsandt:
Mitglieder Stellvertretungen
…
4. Der Vorsitz und die beiden stellvertretenden Vorsitze werden durch die Fraktionen außerhalb
des nach § 58 Abs. 5 der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen vorgesehenen
Verfahrens bestimmt.
II. Finanzielle Auswirkungen:
keine
Begründung:
Gemäß § 40 Abs. 1 S.1 des Kommunalwahlgesetzes hat die neue Vertretung nach Vorprüfung durch
einen hierfür gewählten Ausschuss unverzüglich über die Einsprüche sowie über die Gültigkeit der
Wahl von Amts wegen zu beschließen. Um handlungsfähig zu sein, schlägt die Verwaltung vor,
bereits in der konstituierenden Sitzung des Rates den Wahlprüfungsausschuss zu bilden und zu
besetzen. In der Wahlperiode 2020 - 2025 bestand der Ausschuss aus 11 Mitgliedern. Da die Bildung
des Wahlprüfungsausschusses im Vorgriff auf die Bildung der übrigen Ausschüsse erfolgt, ist eine
Amt für Bürger - und
Ratsservice
27.10.2025
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Herr Lembeck
Telefon: 492-3360
LembeckA@stadt-
muenster.de
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V/0554/2025
Verständigung über den Ausschussvorsitz und die beiden stellvertretenden Ausschussvorsitze
erforderlich.
Die Besetzung des Wahlprüfungsausschusses erfolgt nach den Grundsätzen der Verhältniswahl (§
50 Absatz 3 Sätze 1 - 4 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen - GO NRW).
Der § 12 des Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein -
Westfalen (Landesgleichstellungsgesetz - LGG) regelt die Gleichstellung von Frauen und Männern in
Gremien. Nach § 12 Abs. 7 LGG NRW sollen Gremien geschlechtsparitätisch besetzt werden.
Eine Bekräftigung der Regelung des § 12 LGG und der bisherigen Beschlüsse findet sich in der am
19.09.2018 durch den Rat beschlossenen Vorlage V/0503/2018 „Europäische Charta für die
Gleichstellung von Männern und Frauen auf lokaler Ebene - 3. Aktionsplan“, im Themenfeld 1.2
„Frauen ins Rathaus“ - Paritätische Besetzung von Gremien. Bereits im 2. Aktionsplan für die Jahre
2013-2015 hatte der Rat beschlossen: „Der Rat richtet an die neu gewählten Ratsmitglieder die
Erwartung, dass sie bei der Besetzung von Ausschüssen, Kommissionen und Beiräten sowie bei der
Besetzung der Aufsichtsräte aller städtischen Gesellschaften die Verpflichtungen aus dem
Landesgleichstellungsgesetz gewissenhaft beachten und diese Gremien nach Maßgabe der Gesetze
geschlechtsparitätisch besetzen werden.“
gez.
Markus Lewe
Anlage
Anlage A
Anlage A
1476 Zeichen
Anlage A zur V/0554/2025 Kurzüberblick Gemäß § 40 Abs. 1 S.1 des Kommunalwahlgesetzes hat die neue Vertretung nach Vorprüfung durch einen hierfür gewählten Ausschuss unverzüglich über die Einsprüche sowie über die Gül- tigkeit der Wahl von Amts wegen zu beschließen. Um handlungsfähig zu sein, schlägt die Verwal- tung vor, bereits in der konstituierenden Sitzung des Rates den Wahlprüfungsausschuss zu bil- den und zu besetzen. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Wir wollen das Zentrum für Verwaltungen und Institutionen sowie für öffentliche und private Dienstleistungen in Westfalen bleiben und an ihrer Modernisierung aktiv mitwirken. Teilziel ist die rechtsfehlerfreie Umsetzung und Anwendung der rechtlichen Bestimmungen. Das Teilziel wird mit dem Beschluss erreicht. Finanzierung Produktgruppe: Nr. der PG Bezeichnung der PG Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja x Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja x Nein Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja Nein teilw. Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja x Nein Bereits veranschlagt? Ja Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) keine
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Vorlagen-Nr.
- V/0554/2025
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 09.10.2025
- Erstellt
- 09.10.2025 10:33