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4246/2019

273. Satzung über die Festlegungen gemäß § 8 der Satzung der Stadt Köln vom 28. Februar 2005 über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Absatz 1 Satz 2 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 09.01.2020

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 06.02.2020, TOP 16.1

Anlage 1 - 273 Satzung, Satzungstext

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Anlagen 1 - 9 - 273 Satzung, ergänzende Erläuterungen

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Beschlussvorlage Rat

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Anlage 1 - 273 Satzung, Satzungstext

5015 Zeichen

Anlage 1 
Zweihundertdreiundsiebzigste Satzung über die Festlegungen 
gemäß § 8 der Satzung der Stadt Köln vom 28. Februar 2005 
über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Absatz 1 Satz 2 KAG 
NRW für straßenbauliche Maßnahmen 
vom 
Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am                    aufgrund der §§ 2 und 8 Ab-
satz 1 Satz 2 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG 
NRW) vom 21. Oktober 1969 (GV. NRW. 1969, S. 712/SGV. NRW. 610) in Verbindung mit 
§§ 7 und 77 Absatz 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen vom 14. Juli 
1994 (GV. NRW. 1994, S. 666/SGV. NRW. 2023) - jeweils in der bei Erlass dieser Satzung 
geltenden Fassung - und § 8 der Satzung der Stadt Köln über die Erhebung von Beiträgen 
nach § 8 Absatz 1 Satz 2 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen vom 28.02.2005 (ABI. 
Stadt Köln 2005, S. 116, 2010, S. 450, 2014, S. 119) diese Satzung beschlossen: 
§ 1 
Für die in den nachstehend aufgeführten Straßen vorgesehenen bzw. durchgeführten stra-
ßenbaulichen Maßnahmen werden gemäß § 8 der Satzung der Stadt Köln über die Erhe-
bung von Beiträgen nach § 8 Absatz 1 Satz 2 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen 
vom 28.02.2005 folgende Festlegungen getroffen: 
1. Christianstraße/Herbrandstraße (Stadtbezirk 4) 
in dem Straßenabschnitt 
von  Venloer Straße 
bis  Venloer Straße 
Anliegerstraße gemäß § 3 Absatz 2 Ziffer 1 
Erneuerung der Straßenbeleuchtung durch Aufstellen neuer Straßenleuchten bzw. Aus-
tausch der Leuchtkörper. 
2. Königsberger Straße/Breslauer Straße/Fauststraße (Stadtbezirk 7) 
in dem Straßenabschnitt 
von  Humboldtstraße 
bis  Frankfurter Straße 
Haupterschließungsstraße gemäß § 3 Absatz 2 Ziffer 2 
Erneuerung der Straßenbeleuchtung durch Aufstellen neuer Straßenleuchten bzw. Aus-
tausch der Leuchtkörper. 
3. Fürstenstraße (Stadtbezirk 9) 
in dem Straßenabschnitt 
von  Malteserstraße 
bis  Hochmeisterstraße 
Anliegerstraße gemäß § 3 Absatz 2 Ziffer 1 
Erneuerung der Straßenbeleuchtung durch Aufstellen neuer Straßenleuchten.

2 
 
 
4. Hochmeisterstraße (Stadtbezirk 9) 
in dem Straßenabschnitt 
von  Alte Wipperfürther Straße 
bis  Johanniterstraße 
Anliegerstraße gemäß § 3 Absatz 2 Ziffer 1 
Erneuerung der Straßenbeleuchtung durch Aufstellen neuer Straßenleuchten. 
5. Malteserstraße/Johanniterstraße einschließlich Stichstraßen (Stadtbezirk 9) 
in dem Straßenabschnitt 
von  Alte Wipperfürther Straße 
bis  Herler Straße 
Anliegerstraße gemäß § 3 Absatz 2 Ziffer 1 
Erneuerung der Straßenbeleuchtung durch Aufstellen neuer Straßenleuchten bei Wei-
terverwendung eines neuwertigen Leuchtaufsatzes. 
§ 2 
Die 202. Satzung über die Festlegungen gemäß § 8 der Satzung der Stadt Köln (vom 
28.02.2005) über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Absatz 1 Satz 2 KAG für straßenbau-
liche Maßnahmen vom 15.04.2009 (Amtsblatt der Stadt Köln 2009, S. 281, 2018, S. 81) wird 
wie folgt geändert: 
In § 1 Ziffer 1 
Gilbachstraße (Stadtbezirk 1) 
werden in Satz 1 des Maßnahmentextes „Erneuerung des Mischwasserkanals, Verbesse-
rung der Rinnenführung in Teilbereichen sowie Ein- und Umbau von Straßenabläufen.“ die 
Worte „in Teilbereichen“ ersatzlos gestrichen. 
In Satz 2 des Maßnahmentextes „Verbesserung des westlichen Gehweges durch Einbau von 
Platten bzw. Pflaster auf Schottertragschicht und Frostschutzschicht sowie Einbau von Bord-
steinen.“ werden die Worte „des westlichen Gehweges“ durch die Worte „der Gehwege“ er-
setzt. 
Außerdem wird der Maßnahmentext um einen neuen Satz 4 „Erneuerung der Straßenbe-
leuchtung durch Aufstellen neuer Straßenleuchten.“ erweitert. 
§ 3 
Die 244. Satzung über die Festlegungen gemäß § 8 der Satzung der Stadt Köln (vom 
28.02.2005) über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Absatz 1 Satz 2 KAG für straßenbau-
liche Maßnahmen vom 01.06.2015 (Amtsblatt der Stadt Köln 2015, S. 262) wird wie folgt ge-
ändert: 
In § 1 Ziffer 1 
Otto-Fischer-Straße (Stadtbezirk 1) 
werden im Maßnahmentext „Erneuerung der Straßenentwässerung durch Erneuerung des 
Mischwasserkanals von Höhe Haus-Nr. 4 bzw. 11 bis Höhe Haus-Nr. 37 und Anschluss an 
vorhandene Straßenabläufe.“ die Worte „und Anschluss an vorhandene Straßenabläufe“ 
durch die Worte „sowie Ein- bzw. Umbau von Straßenabläufen“ ersetzt.

3 
 
 
§ 4 
Die 263. Satzung über die Festlegungen gemäß § 8 der Satzung der Stadt Köln (vom 
28.02.2005) über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Absatz 1 Satz 2 KAG für straßenbau-
liche Maßnahmen vom 16.02.2018 (Amtsblatt der Stadt Köln 2018, S. 81) wird wie folgt ge-
ändert: 
In § 1 Ziffer 1 
Friedrich-Karl-Straße – Stichstraße (Stadtbezirk 5) 
wird in der Anlagenbezeichnung die Zahl „270“ durch die Zahl „236“ ersetzt. 
§ 5 
Diese Satzung tritt wie folgt in Kraft: 
§ 1 Ziffer 1 tritt rückwirkend zum 01.10.2019 in Kraft. 
§ 1 Ziffer 2 tritt rückwirkend zum 01.03.2019 in Kraft. 
§ 1 Ziffern 3 bis 5 treten rückwirkend zum 01.12.2019 in Kraft. 
§ 2 tritt rückwirkend zum 30.04.2009 in Kraft. 
§ 3 tritt rückwirkend zum 11.06.2015 in Kraft. 
§ 4 tritt rückwirkend zum 01.09.2017 in Kraft.

Anlagen 1 - 9 - 273 Satzung, ergänzende Erläuterungen

13831 Zeichen

Anlage 2 
Ergänzende Erläuterung zur Satzungsvorlage (KAG) 
  
Straße : Christianstraße/Herbrandstraße 
von : Venloer Straße 
bis : Venloer Straße 
Stadtteil : Ehrenfeld 
Stadtbezirk : 4 
  
Ausbauzustand der von der Maßnahme betroffenen Straßenteileinrichtung: 
Die alte Beleuchtungsanlage besteht überwiegend aus rund 50 Jahre alten Peitschenmasten 
mit Langfeldleuchten sowie einigen neueren Normmasten mit Kofferleuchten. Die wirtschaft-
liche Nutzungsdauer ist abgelaufen. Darüber hinaus ist die Anlage sanierungsbedürftig und 
entspricht nicht mehr den zurzeit gültigen Richtlinien. 
Die vorhandene Beleuchtungsanlage wird demontiert und durch 6 m hohe Normmasten mit 
Ansatzleuchten vom Typ Iridium³ LED ersetzt. Neuwertige Normmasten bleiben erhalten. 
Hier erfolgt nur ein Austausch der Leuchtaufsätze. 
  
vorgesehene Maßnahme: 
Erneuerung der Straßenbeleuchtung durch Aufstellen neuer Straßenleuchten bzw. Aus-
tausch der Leuchtkörper. 
  
Kosten des Ausbaus (geschätzt): 62.500,00 EUR 
  
Anteil der Beitragspflichtigen unter Berücksichtigung der Straßenart 
Anliegerstraße (70 %): 
43.800,00 EUR 
Die Christianstraße/Herbrandstraße ist als Anliegerstraße gemäß § 3 Absatz 2 Ziffer 1 der 
Straßenbaubeitragssatzung einzustufen. Als Ringstraße beginnt und endet sie an der 
Venloer Straße. Von ihr zweigen keine weiteren Straßen ab, so dass sie ausschließlich der 
Erschließung der angrenzenden Grundstücke dient. 
  
Belastung pro Quadratmeter Grundstücksfläche (geschätzt): 
43.800,00 EUR : 56.852 m² = rd. 0,80 EUR 
Mit den Arbeiten wurde im Oktober 2019 begonnen. Daher tritt die Satzung bezogen auf die-
se Maßnahme rückwirkend zum 01.10.2019 in Kraft.

Anlage 3 
Ergänzende Erläuterung zur Satzungsvorlage (KAG) 
  
Straße : Königsberger Straße/Breslauer Straße/Fauststraße 
von : Humboldtstraße 
bis : Frankfurter Straße 
Stadtteil : Porz 
Stadtbezirk : 7 
  
Ausbauzustand der von der Maßnahme betroffenen Straßenteileinrichtung: 
Die alte Beleuchtungsanlage besteht überwiegend aus rund 50 Jahre alten Peitschenmasten 
mit Langfeldleuchten sowie einigen neueren Normmasten mit Kofferleuchten. Die wirtschaft-
liche Nutzungsdauer ist abgelaufen. Darüber hinaus ist die Anlage sanierungsbedürftig und 
entspricht nicht mehr den zurzeit gültigen Richtlinien. 
Die alte Beleuchtungsanlage wird demontiert und durch 6 m bzw. 8 m hohe Normmasten mit 
Ansatzleuchten vom Typ Iridium³ LED ersetzt. Neuwertige Normmasten bleiben erhalten. 
Hier erfolgt nur ein Austausch der Leuchtaufsätze. 
  
vorgesehene Maßnahme: 
Erneuerung der Straßenbeleuchtung durch Aufstellen neuer Straßenleuchten bzw. Aus-
tausch der Leuchtkörper.  
  
Kosten des Ausbaus (geschätzt): 80.900,00 EUR 
  
Anteil der Beitragspflichtigen unter Berücksichtigung der Straßenart 
Haupterschließungsstraße (50%): 
40.500,00 EUR 
Die Königsberger Straße/Breslauer Straße/Fauststraße ist als Haupterschließungsstraße 
gemäß § 3 Absatz 2 Ziffer 2 der Straßenbaubeitragssatzung einzustufen. Trotz der unter-
schiedlichen Straßennamen handelt es sich um einen durchgehenden Straßenzug. Von die-
ser Erschließungsanlage zweigen einige Wohnstraßen ab. Sie dient damit nicht nur der Er-
schließung der angrenzenden Grundstücke, sondern auch der Verteilung des Verkehrs in-
nerhalb des Wohngebietes. Ihre verkehrliche Funktion geht damit über die einer Anlieger-
straße hinaus. 
  
Belastung pro Quadratmeter Grundstücksfläche (geschätzt): 
40.500,00 EUR : 107.916 m² = rd. 0,40 EUR 
Mit den Arbeiten wurde im März 2019 begonnen. Daher tritt die Satzung bezogen auf diese 
Maßnahme rückwirkend zum 01.03.2019 in Kraft.

Anlage 4 
Ergänzende Erläuterung zur Satzungsvorlage (KAG) 
  
Straße : Fürstenstraße 
von : Malteserstraße 
bis : Hochmeisterstraße 
Stadtteil : Buchheim 
Stadtbezirk : 9 
  
Ausbauzustand der von der Maßnahme betroffenen Straßenteileinrichtung: 
Die alte Beleuchtungsanlage besteht aus Stahlpeitschenmasten mit Langfeldleuchten und ist 
über 48 Jahre alt. Die wirtschaftliche Nutzungsdauer ist abgelaufen. Darüber hinaus ist die 
Anlage sanierungsbedürftig und entspricht nicht mehr den zurzeit gültigen Richtlinien. 
Die alte Beleuchtungsanlage wird demontiert und durch 6 m hohe Normmasten mit Koffer-
leuchten vom Typ Iridium³ LED ersetzt.  
  
vorgesehene Maßnahme:  
Erneuerung der Straßenbeleuchtung durch Aufstellen neuer Straßenleuchten. 
  
Kosten des Ausbaus (geschätzt): 9.500,00 EUR 
  
Anteil der Beitragspflichtigen unter Berücksichtigung der Straßenart 
Anliegerstraße (70 %): 
6.700,00 EUR 
Die Fürstenstraße ist als Anliegerstraße gemäß § 3 Absatz 2 Ziffer 1 der Straßenbaubei-
tragssatzung einzustufen. Sie liegt in einem Wohngebiet südöstlich der Alte Wipperfürther 
Straße/Herler Straße in einer Tempo-30-Zone und hat nur eine geringe Verbindungsfunktion. 
  
Belastung pro Quadratmeter Grundstücksfläche (geschätzt):  
6.700,00 EUR : 6.427 m² = rd. 1,10 EUR 
Mit den Arbeiten wird voraussichtlich im Dezember 2019 begonnen. Daher tritt die Satzung 
bezogen auf diese Maßnahme rückwirkend zum 01.12.2019 in Kraft.

Anlage 5 
Ergänzende Erläuterung zur Satzungsvorlage (KAG) 
  
Straße : Hochmeisterstraße 
von : Alte Wipperfürther Straße 
bis : Johanniterstraße 
Stadtteil : Buchheim 
Stadtbezirk : 9 
  
Ausbauzustand der von der Maßnahme betroffenen Straßenteileinrichtung: 
Die alte Beleuchtungsanlage besteht aus Stahlpeitschenmasten mit Langfeldleuchten und ist 
über 48 Jahre alt. Die wirtschaftliche Nutzungsdauer ist abgelaufen. Darüber hinaus ist die 
Anlage sanierungsbedürftig und entspricht nicht mehr den zurzeit gültigen Richtlinien. 
Die alte Beleuchtungsanlage wird demontiert und durch 6 m hohe Normmasten mit Koffer-
leuchten vom Typ Iridium³ LED ersetzt.  
  
vorgesehene Maßnahme:  
Erneuerung der Straßenbeleuchtung durch Aufstellen neuer Straßenleuchten. 
  
Kosten des Ausbaus (geschätzt): 7.100,00 EUR 
  
Anteil der Beitragspflichtigen unter Berücksichtigung der Straßenart 
Anliegerstraße (70 %): 
5.000,00 EUR 
Die Hochmeisterstraße ist als Anliegerstraße gemäß § 3 Absatz 2 Ziffer 1 der Straßenbau-
beitragssatzung einzustufen. Sie liegt in einem Wohngebiet südöstlich der Alte Wipperfürther 
Straße/Herler Straße in einer Tempo-30-Zone und hat nur eine geringe Verbindungsfunktion. 
  
Belastung pro Quadratmeter Grundstücksfläche (geschätzt):  
5.000,00 EUR : 5.545 m² = rd. 0,90 EUR 
Mit den Arbeiten wird voraussichtlich im Dezember 2019 begonnen. Daher tritt die Satzung 
bezogen auf diese Maßnahme rückwirkend zum 01.12.2019 in Kraft.

Anlage 6 
Ergänzende Erläuterung zur Satzungsvorlage (KAG) 
  
Straße : Malteserstraße/Johanniterstraße einschließlich Stichstraßen 
von : Alte Wipperfürther Straße 
bis : Herler Straße 
Stadtteil : Buchheim 
Stadtbezirk : 9 
  
Ausbauzustand der von der Maßnahme betroffenen Straßenteileinrichtung: 
Die alte Beleuchtungsanlage besteht überwiegend aus Stahlpeitschenmasten mit Langfeld-
leuchten und ist über 50 Jahre alt. Die wirtschaftliche Nutzungsdauer ist abgelaufen. Darüber 
hinaus ist die Anlage sanierungsbedürftig und entspricht nicht mehr den zurzeit gültigen 
Richtlinien. 
Die alte Beleuchtungsanlage wird demontiert und überwiegend durch 6 m hohe Normmasten 
mit Kofferleuchten vom Typ Iridium³ LED ersetzt. Lediglich in der Stichstraße neben Malte-
serstr. 10 kommen Camillo-Leuchten an 5 m langen Normmasten zum Einsatz, wobei hier 
ein erst 4 Jahre alter Leuchtaufsatz weiterverwendet werden soll. 
  
vorgesehene Maßnahme:  
Erneuerung der Straßenbeleuchtung durch Aufstellen neuer Straßenleuchten bei Weiterver-
wendung eines neuwertigen Leuchtaufsatzes. 
  
Kosten des Ausbaus (geschätzt): 38.100,00 EUR 
  
Anteil der Beitragspflichtigen unter Berücksichtigung der Straßenart 
Anliegerstraße (70 %): 
26.700,00 EUR 
Die Erschließungsanlage Malteserstraße/Johanniterstraße ist als Anliegerstraße gemäß § 3 
Absatz 2 Ziffer 1 der Straßenbaubeitragssatzung einzustufen. Sie liegt in einem Wohngebiet 
südöstlich der Alte Wipperfürther Straße/Herler Straße in einer Tempo-30-Zone und hat nur 
eine geringe Verbindungsfunktion. 
  
Belastung pro Quadratmeter Grundstücksfläche (geschätzt):  
26.700,00 EUR : 33.339 m² = rd. 0,80 EUR 
Mit den Arbeiten wird voraussichtlich im Dezember 2019 begonnen. Daher tritt die Satzung 
bezogen auf diese Maßnahme rückwirkend zum 01.12.2019 in Kraft.

Anlage 7 (zu § 2) 
Ergänzende Erläuterung zur Satzungsvorlage (KAG) 
  
Straße : Gilbachstraße 
von : Gladbacher Straße 
bis : Spichernstraße 
Stadtteil : Neustadt/Nord 
Stadtbezirk : 1 
  
§ 1 Ziffer 1 der 202. KAG-Maßnahmensatzung vom 15.04.2009 sah für die Gilbachstraße 
ursprünglich nur die Erneuerung des Mischwasserkanals sowie die Verbesserung des west-
lichen Gehweges vor. Die Arbeiten am Mischwasserkanal wurden im Jahr 2011 beendet. 
Arbeiten am Gehweg wurden zunächst noch nicht vorgenommen.  
Im Herbst 2017 wurde dann entschieden, im Zuge des Straßenbaus auch die Fahrbahn der 
Gilbachstraße zu erneuern, da diese über 50 Jahre alt war und aus altem Natursteinpflaster 
mit einem Asphaltüberzug bestand. Dementsprechend wurde mit der 263. KAG-Maßnah-
mensatzung der Maßnahmenumfang um die Erneuerung der Fahrbahn erweitert. Die Arbei-
ten am östlichen Gehweg sollten sich auch weiterhin auf den Austausch des Plattenbelages 
beschränken, was keine Beitragspflicht der Anlieger ausgelöst hätte. 
Bei einer zwischenzeitlich durchgeführten Baugrunduntersuchung wurde aber festgestellt, 
dass die Tragschicht des östlichen Gehweges teilweise sehr frostempfindlich war. Zudem 
war in großen Bereichen Beton unter dem Gehwegbelag vorhanden, was nicht einem regel-
konformen Aufbau entspricht. Daher wurde letztlich doch ein Vollausbau auch des östlichen 
Gehweges notwendig. 
Im Zuge der Erneuerung der Gehwege bot es sich an, auch die Straßenbeleuchtung in der 
Gilbachstraße zu erneuern. Diese bestand aus Langfeldleuchten an Überspannungsseilen 
und war über 49 Jahre alt. Die wirtschaftliche Nutzungsdauer war abgelaufen. Darüber hin-
aus war die Anlage sanierungsbedürftig und entsprach nicht mehr den zurzeit gültigen Richt-
linien. 
Die alte Beleuchtungsanlage wurde demontiert und durch 8 m hohe Normmasten mit Koffer-
leuchten vom Typ Iridium³ LED ersetzt. 
Die Arbeiten in der Gilbachstraße wurden im November 2019 abgeschlossen. 
Aufgrund der Erweiterung des Bauprogramms erhöht sich auch die geschätzte Anliegerbe-
lastung: 
Bereits entstandene Kosten für die Erneuerung des Mischwasserkanals 257.492,38 EUR 
Die Schätzkosten für die Erneuerung beider Gehwege betragen  
321.000,00 EUR. Davon sind unter Berücksichtigung der anrechenbaren  
Höchstbreite beitragsfähig rd. 267.500,00 EUR 
Schätzkosten für die Erneuerung der Fahrbahn (insgesamt beitragsfähig) 191.200,00 EUR 
Schätzkosten für die Erneuerung der Beleuchtung (insgesamt beitragsfähig) 20.500,00 EUR 
geschätzte beitragsfähige Gesamtkosten rd. 736.700,00 EUR 
Anliegeranteil (70 %) rd. 515.700,00 EUR 
  
durchschnittliche Belastung pro Quadratmeter Grundstücksfläche (geschätzt):  
515.700,00 EUR : 15.805 m² = rd. 32,70 EUR

Durch die Satzungsänderung, welche rückwirkend zum Inkrafttreten der Ursprungssatzung 
erfolgt, wird der Maßnahmenumfang dem umgesetzten Ausbau in der Gilbachstraße ange-
passt.

Anlage 8 (zu § 3) 
Ergänzende Erläuterung zur Satzungsvorlage (KAG) 
  
Straße : Otto-Fischer-Straße 
von : Luxemburger Straße 
bis : Verbindungsweg zur Grünanlage/Luxemburger Wall 
Stadtteil : Neustadt/Süd 
Stadtbezirk : 1 
  
§ 1 Ziffer 1 der 244. KAG-Maßnahmensatzung sieht für die Otto-Fischer-Straße bislang le-
diglich die Erneuerung des Mischwasserkanals vor. Arbeiten an den Straßenabläufen waren 
ursprünglich nicht vorgesehen. 
Im Zuge der Kanalerneuerung wurde die Fahrbahn auch außerhalb des Kanalgrabens mit 
einer neuen Deckschicht versehen, wobei dies als Unterhaltungsmaßnahme nicht straßen-
baubeitragspflichtig ist. 
Zudem wurden die alten Straßenabläufe, bei denen es sich teilweise um eingeschränkt funk-
tionsfähige Seiteneinläufe handelte, durch moderne Rostsinkkästen ersetzt. Hierbei handelt 
es sich im Zusammenhang mit der Kanalbaumaßnahme um beitragspflichtige Arbeiten. 
Mit der rückwirkenden Satzungsänderung wird der Maßnahmenumfang an den tatsächlichen 
Ausbau angepasst. Die Arbeiten wurden im Sommer 2019 abgeschlossen. 
Zwischenzeitlich liegen auch aktualisierte Schätzkosten vor. Der genaue Aufwand kann der-
zeit aber noch nicht beziffert werden, da die Maßnahme noch nicht schlussgerechnet ist. 
Schätzkosten für die Herstellung des Mischwasserkanals: 491.500,00 EUR 
Davon beitragsfähig unter Berücksichtigung des Anteils der  
Straßenentwässerung von 46 % an den Kanalbaukosten: 226.100,00 EUR 
Zuzüglich Schätzkosten für die Erneuerung der Straßenabläufe: 46.400,00 EUR 
Kostenanteil der Straßenentwässerung: 272.500,00 EUR 
  
Anteil der Beitragspflichtigen unter Berücksichtigung der Straßenart 
Anliegerstraße (70 %): 
191.000,00 EUR 
  
Belastung pro Quadratmeter Grundstücksfläche (geschätzt): 
191.000,00 EUR : 45.288 m² = rd. 4,30 EUR 
Bei der Ursprungsberechnung aus Anfang des Jahres 2015 wurde die voraussichtliche Bei-
tragsbelastung auf 2,60 EUR pro Quadratmeter Grundstücksfläche geschätzt.

Anlage 9 (zu § 4) 
Ergänzende Erläuterung zur Satzungsvorlage (KAG) 
  
Straße : Friedrich-Karl-Straße – Stichstraße 
von : Friedrich-Karl-Straße – Hauptzug 
bis : Wendeanlage (nördliche Grenze B-Plan 67488/02) 
Stadtteil : Niehl 
Stadtbezirk : 5 
  
In § 1 Ziffer 1 der 263. KAG-Maßnahmensatzung lautet die vollständige Bezeichnung der 
Erschließungsanlage „Friedrich-Karl-Straße – Stichstraße entlang Haus-Nr. 224 – 270“. Tat-
sächlich befindet sich die Haus-Nr. 270 an einer benachbarten Straße, die hier gemeinte 
Stichstraße führt entlang der Haus-Nr. 224 – 236. Aus Gründen der Rechtssicherheit ist die 
Anlagenbezeichnung zu ändern. Dies erfolgt rückwirkend zum Inkrafttreten der Ursprungs-
satzung.

Beschlussvorlage Rat

2337 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
III/62/621/1 
 
Vorlagen-Nummer 
 4246/2019 
Freigabedatum 
09.11.2020  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
273. Satzung über die Festlegungen gemäß § 8 der Satzung der Stadt Köln vom 28. Februar 
2005 über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Absatz 1 Satz 2 KAG NRW für straßenbauliche 
Maßnahmen 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat beschließt den Erlass der 273. Satzung über die Festlegungen gemäß § 8 der Satzung der 
Stadt Köln vom 28. Februar 2005 über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Absatz 1 Satz 2 KAG 
NRW für straßenbauliche Maßnahmen in der als Anlage 1 beigefügten Fassung. 
Der Verkehrsausschuss verzichtet auf die nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretungen ohne 
Einschränkung zustimmen. 
 
Verkehrsausschuss 21.01.2020 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 27.01.2020 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 30.01.2020 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 30.01.2020 
Bezirksvertretung 7 (Porz) 30.01.2020 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 03.02.2020 
Verkehrsausschuss  
Rat 06.02.2020

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 
Begründung 
Nach § 8 der Satzung der Stadt Köln vom 28. Februar 2005 über die Erhebung von Beiträgen nach 
§ 8 Absatz 1 Satz 2 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen (Straßenbaubeitragssatzung) sind 
für die Erhebung eines Beitrags durch Satzung unter anderem folgende Festlegungen zu treffen: 
 die Bildung von Abschnitten, 
 die Zuordnung der einzelnen Straßen zu einer der in § 3 der Straßenbaubeitragssatzung auf-
geführten Straßenarten sowie 
 der Umfang der einzelnen Maßnahmen. 
Die in § 1 des als Anlage 1 beigefügten Entwurfs der 273. Satzung aufgeführten Maßnahmen sind 
beitragsfähig gemäß § 8 Absatz 1 Satz 2 KAG NRW in Verbindung mit der Straßenbaubeitragssat-
zung der Stadt Köln. Die weiteren Einzelheiten der in § 1 des Satzungsentwurfs vorgesehenen Maß-
nahmen sind in den Anlagen 2 bis 6 dargestellt. Nähere Erläuterungen zu den Satzungsänderungen 
in den §§ 2 bis 4 finden sich in den Anlagen 7 bis 9. 
Anlagen: 
Anlage 1 Entwurf der 273. KAG-Maßnahmensatzung 
Anlagen 2 bis 6 Einzeldarstellungen zu den straßenbaulichen Maßnahmen gemäß § 1 des Sat-
zungsentwurfes 
Anlagen 7 bis 9 Erläuterungen zu den Änderungen bestehender Satzungen in den §§ 2 bis 4 des 
Satzungsentwurfes

Beratungsverlauf (7)

21.01.2020 Verkehrsausschuss
TOP 4.6 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
27.01.2020 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 9.2.4 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
30.01.2020 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 3.9 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
30.01.2020 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 9.2.2 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
30.01.2020 Bezirksvertretung 7 (Porz)
TOP 7.7 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
03.02.2020 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 10.2 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
06.02.2020 Rat
TOP 16.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
4246/2019
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
09.01.2020
Erstellt
05.12.2019 08:13