Mandari Insight

2020/0313

Antragstellung Bundesprogramm 'Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur'

Magistratsvorlage 19.10.2020

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

anlage 4

422.2 KB · application/pdf

Ansehen

anlage 10

27.0 KB · application/pdf

Ansehen

anlage 11

27.0 KB · application/pdf

Ansehen

anlage 5

155.3 KB · application/pdf

Ansehen

anlage 8

27.0 KB · application/pdf

Ansehen

anlage 9

27.0 KB · application/pdf

Ansehen

anlage 3

192.8 KB · application/pdf

Ansehen

anlage 2

131.8 KB · application/pdf

Ansehen

2020/0313

133.3 KB · application/pdf

Ansehen

anlage 6

515.4 KB · application/pdf

Ansehen

anlage 4

138 Zeichen

Jugendzentrum BAAS-Halle, Pankratiusstr. 35, 64289 Darmstadt
Städtebauliche Lage / Einbindung
AUSSCHNITT BEBAUUNGSPLAN
LUFTBILD BAAS-BLOCK

anlage 10

235 Zeichen

Punkt 6: Antragstellung Bundesprogramm "Sanierung kommunaler Einrichtungen in den 
Bereichen Sport, Jugend und Kultur" 
 (V-Nr. 2020/0313) 
 
Einstimmig empfiehlt der Ausschuss der Stadtverordnetenversammlung, der 
Vorlage zuzustimmen.

anlage 11

236 Zeichen

Punkt 27: Antragstellung Bundesprogramm "Sanierung kommunaler Einrichtungen in den 
Bereichen Sport, Jugend und Kultur" 
 (V-Nr. 2020/0313) 
 
Der Ausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung einstimmig, der 
Vorlage zuzustimmen.

anlage 5

19607 Zeichen

Frankfurter Straße 2 Telefon: (0611) 1702-0 E-Mail:  posteingang@hess-staedtetag.de Bank:  Nassauische Sparkasse Wiesbaden 
65189  Wiesbaden Telefax: (0611) 1702- 17 Internet: www.hess-staedtetag.de  BIC: NASSDE55   IBAN: DE79 5105 0015 0100 0727 77 
 
 
 
 
 
Magistrate der Mitgliedstädte 
- insbes. Bereiche Sport, Jugend, Kultur 
 
AG Sportamtsleitungen (HStT) 
 
Unser Zeichen: TA 550.0; 623.1 Pf/Zi 
Durchwahl: 0611/1702-32 
E-Mail: pflug@hess-staedtetag.de 
 
Datum: 14.08.2020 
Rundschreiben: 647-2020 
 
 
 
 
 
 
Bundesprogramm Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, 
Jugend und Kultur - Projektaufruf 
 
 
Der Projektaufruf für das Bundesprogramm Sanierung kommunaler Einrichtungen in den 
Bereichen Sport, Jugend und Kultur wurde veröffentlicht.  
 
 
Sehr geehrte Damen und Herren, 
 
wir nehmen Bezug auf unser Rundschreiben 556-2020, mit dem wir zuletzt über das o.g. 
Bundesprogramm informiert hatten. 
Nun liegt der Projektaufruf vor. Der Deutsche Städte- und Gemeindebund teilt dazu 
Folgendes mit:  
 
"Das Bundesbauministerium (BMI) hat am 12.8.2020 den Projektaufruf für das 
Bundesprogramm Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, 
Jugend und Kultur veröffentlicht. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem 
nachfolgenden Link sowie dem Projektaufruf: 
 
https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/kurzmeldungen/DE/2020/08/sanierung-
kommunaler-infrastruktur.html  
 
Es ist vorgesehen, dass interessierte Städte und Gemeinden ihre Anträge auch an 
die jeweils zuständigen Landesministerien parallel einreichen. Diese parallele In-
formation soll nach Aussage des BMI eine Abgrenzung zum Investitionspakt zur 
Förderung von Sportstätten („Goldener Plan“) und zur Städtebauförderung sichern. 
 
Zum Hintergrund des Bundesprogramms: 
 
Um dem Investitionsstau bei der Sanierung kommunaler Infrastruktur zu begegnen, 
hat der Deutsche Bundestag die Mittel für das SJK-Programm aufgestockt (600 
Mio. Euro). Der Bundeszuschuss soll zwischen 0,5 und 3 Millionen Euro pro Projekt 
liegen. Gefördert werden investive Projekte mit besonderer regionaler oder über-
regionaler Bedeutung. Auch die Wirkung der Projekte für den gesellschaftlichen Zu-
sammenhalt sowie die soziale Integration in der Kommune und die Stadtentwick-

Seite 2 von 2 
 
 
lungspolitik spielen eine Rolle. Die Projekte sollen darüber hinaus einen Beitrag 
zum Klimaschutz aufweisen und über ein überdurchschnittliches Investitions-
volumen oder hohes Innovationspotenzial verfügen. 
 
Wichtiger Hinweis: 
 
Die Mittel sollen in zwei Tranchen umgesetzt werden: Um die Mittel des Konjunktur-
pakets möglichst schnell zu verausgaben, beabsichtigt der Haushaltsausschuss des 
Deutschen Bundestags im September 2020 zunächst Projekte mit einem Bundes-
zuschuss von insgesamt 200 Millionen Euro auf Basis der Interessenbekundungen 
zum Projektaufruf 2018 für eine Förderung zu beschließen. Für diese erste Tranche 
ist eine erneute Bewerbung nicht erforderlich!  
 
Weitere 400 Millionen Euro stehen dann für diesen aktuellen Projektaufruf 2020 zur 
Verfügung. Für diese zweite Tranche ist ein Beschluss des Haushaltsausschusses 
im ersten Quartal 2021 vorbehaltlich des Beschlusses des Deutschen Bundestags 
zum Bundeshaushalt 2021geplant. Kommunen, die eine Interessenbekundung auf 
den Projektaufruf 2018 eingereicht hatten und noch nicht gefördert werden, können 
ihre Interessenbekundungen gegebenenfalls aktualisiert erneut einreichen.“ 
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
 
gez. 
Tanja Pflug 
Referatsleiterin

1 
 
Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen  
in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ 
 
Projektaufruf 2020 
 
Mit dem Nachtrag zum Bundeshaushalt 2020 (Konjunkturpaket) werden erneut Mittel 
in Höhe von 600 Millionen Euro für die Sanierung kommunaler Einrichtungen in den 
Bereich Sport, Jugend und Kultur bereitgestellt. Die Mittel stehen für die Förderung 
investiver Projekte mit besonderer regionaler oder überregionaler Bedeutung und mit 
sehr hoher Qualität im Hinblick auf ihre Wirkungen für den gesellschaftlichen Zusam-
menhalt und soziale Integration in der Kommune und die Stadt(teil)entwicklungspoli-
tik zur Verfügung. Die Projekte sollen auch einen Beitrag zum Klimaschutz aufweisen 
und über ein überdurchschnittliches Investitionsvolumen oder hohes Innovationspo-
tenzial verfügen.  
Die Mittel sollen in zwei Tranchen umgesetzt werden: Um die Mittel des Konjunktur-
pakets möglichst schnell zu verausgaben, beabsichtigt der Haushaltsausschuss des 
Deutschen Bundestags im September 2020 Projekte mit einem Bundeszuschuss von 
insgesamt 200 Millionen Euro auf Basis der Interessenbekundungen zum Projek-
taufruf 2018 für eine Förderung zu beschließen. Für diese erste Tranche ist eine er-
neute Bewerbung nicht erforderlich!  
Weitere 400 Millionen Euro stehen für diesen Projektaufruf 2020 zur Verfügung. Für 
diese zweite Tranche ist ein Beschluss des Haushaltsausschusses im I. Quartal 2021 
vorbehaltlich des Beschlusses des Deutschen Bundestags zum Bundeshaushalt 
2021 geplant. Kommunen, die eine Interessenbekundung auf den Projektaufruf 2018 
eingereicht hatten und noch nicht gefördert werden, können ihre Interessenbekun-
dungen gegebenenfalls aktualisiert erneut einreichen. 
Die Bundesmittel werden als Zuwendung nach §§ 23, 44 BHO im Wege der Projekt-
förderung an die Kommune bewilligt. Die Mittel stehen vorbehaltlich des Beschlusses 
zum Bundeshaushalt 2021 in Jahresraten bis 2025 kassenmäßig zur Verfügung und 
sollen im Jahr 2021 vollständig verpflichtet werden. Dies ist bei der Antragstellung zu 
berücksichtigen. Die Zuwendungen werden nach Maßgabe der Verwaltungsvorschrif-
ten zu § 44 BHO gewährt; die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen

2 
 
zur Projektförderung an Gebietskörperschaften und Zusammenschlüsse von Ge-
bietskörperschaften (ANBest-Gk) werden unverändert Bestandteil der jeweiligen Zu-
wendungsbescheide. 
Mit der Umsetzung und der Begleitung des Programms hat das Bundesministerium 
des Innern, für Bau und Heimat, vertreten durch das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- 
und Raumforschung (BBSR) den Projektträger Jülich beliehen. 
Kommunen, die über geeignete Projekte verfügen, sind aufgerufen, dem Projektträ-
ger Jülich bis zum 30. Oktober 2020 Projektvorschläge zu unterbreiten.  
Maßgeblich hierfür sind nachfolgende Rahmenbedingungen: 
 
1. Förderfähige Maßnahmen 
Im Rahmen des Bundesprogramms sind kommunale Einrichtungen in den Bereichen 
Sport, Jugend und Kultur förderfähig. Der Schwerpunkt soll jedoch bei Sportstätten 
liegen wie zum Beispiel öffentlich genutzte Sportplätze einschließlich baulicher Ne-
benanlagen, Turnhallen, Schwimmhallen sowie Freibäder, da hier ein besonderer In-
standsetzungsrückstand gesehen wird.  
Grundsätzlich gefördert werden die bauliche Sanierung und der Ausbau von Einrich-
tungen der sozialen Infrastruktur. Ersatzneubauten sind nur in Ausnahmefällen för-
derfähig. Dies kann u.a. dann gelten, wenn dies im Vergleich zur Sanierung die wirt-
schaftlichere Variante ist. Dies ist zu belegen. Die Förderung umfasst grundsätzlich 
konzeptionelle, investitionsvorbereitende und investive Kosten.  
Gefördert werden können sowohl Einzelgebäude als auch städtebauliche Ensembles 
unter Einbezug relevanter Gebäude. Die Projekte können Bestandteil einer städte-
baulichen Gesamtmaßnahme sein, dies ist jedoch keine Fördervoraussetzung. Das 
vorgeschlagene Projekt sollte Gegenstand einer städtebaulichen Gesamtstrategie 
sein bzw. sich aus einem Integrierten Stadtentwicklungskonzept oder vergleichbaren 
Planungen erschließen. Die Projekte müssen langfristig nutzbar sein, die Zweckbin-
dungsfrist liegt in der Regel bei 10 Jahren, bei Ersatzneubauten bei 20 Jahren. 
Im Bundesprogramm werden größere Projekte mit deutlichen stadtentwicklungspoliti-
schen Impulsen für die Gemeinde oder Stadt sowie regionaler oder überregionaler

3 
 
Wirkung gefördert. Sie haben eine besondere Wirkung für den gesellschaftlichen Zu-
sammenhalt und die soziale Integration vor Ort (z.B. Angebote für unterschiedliche 
Zielgruppen, Barrierefreiheit/-armut) und sollen daher für die Öffentlichkeit zugänglich 
sein. Zudem tragen sie in besonderer Weise zu den Klimaschutzzielen des Bundes 
(z.B. Minderung des Primärenergieverbrauchs, Minderung des CO2-Ausstoßes) bei. 
Durch eine städtebauliche Einbindung in das Wohnumfeld erreichen sie eine nach-
haltige Verbesserung des Stadt- bzw. Ortsteils. Sie zeichnen sich durch einen beson-
deren und innovativen konzeptionellen und baulichen Qualitätsanspruch aus. Sie 
verfolgen die baukulturellen Ziele des Bundes.  
Die Sanierungsmaßnahmen sind Projekte, mit denen in der Regel Aufgaben und 
Probleme von erheblicher finanzieller Dimension gelöst werden. Mit einem über-
durchschnittlich hohen Fördervolumen soll eine schnelle und ggf. umfassende Inter-
vention und Problembearbeitung möglich sein. 
Vor dem Hintergrund der demographischen Entwicklung und zur Unterstützung der 
regionalen Bedeutsamkeit sind auch interkommunale Projekte förderfähig. 
Im Rahmen der im Bundeshaushalt 2020 ausgebrachten Verpflichtungsermächtigung 
mit Fälligkeiten bis 2025 sind auch mehrjährige Maßnahmen förderfähig. 
Förderfähig sind auch Objekte, die im Eigentum des Landes oder privater Dritter ste-
hen sowie Projekte mehrerer Antragsteller. Dabei kommt es auf die kommunale Nut-
zung vor Ort an.  
Die Fördermaßnahmen müssen klar abgrenzbar und definiert sein, d.h. sie müssen 
in Abgrenzung zu anderen Maßnahmen im Umfeld einzeln betrachtet werden kön-
nen. Die Förderung entsprechender Bauabschnitte ist zulässig. 
 
2. Antragsteller 
Antragsberechtigt und Förderempfänger sind nur die Kommunen, in deren Gebiet 
sich das zu fördernde Projekt befindet. Bei gemeinsamen Projekten mehrerer Kom-
munen übernimmt eine Kommune die Federführung. Die Stadtstaaten werden hierbei 
wie Kommunen behandelt. 
Antragsteller und Förderempfänger sind die jeweiligen Kommunen auch dann, wenn 
sich das zu fördernde Objekt in Privat-, Kirchen- oder Landeseigentum befindet.

4 
 
3. Komplementärfinanzierung 
Projekte im Rahmen des Bundesprogramms müssen von den betreffenden Kommu-
nen bzw. Ländern (bei Landeseigentum) mitfinanziert werden. 
Bei der Ermittlung der förderfähigen Projektkosten (Hinweis: Umsatzsteuer, die als 
Vorsteuer abzugsfähig ist, ist nicht förderfähig) finden eventuelle finanzielle Beteili-
gungen des Eigentümers oder Nutznießers keine Berücksichtigung (Ausnahme: Ei-
gentum der Kommune oder des Landes).  
Der Bundesanteil der Förderung soll in der Regel bei zwischen 0,5 bis 3 Millionen 
Euro liegen. 
 
3.1 Anteil der Kommune 
 Bund Kommune 
Grundsatz 45 v.H. 55 v.H. 
Haushaltsnotlage 90 v.H. 10 v.H. 
Eine Haushaltsnotlage ist durch die zuständige Kommunalaufsichtsbehörde zu be-
stätigen. Eine freiwillige finanzielle Beteiligung des Landes ist ausdrücklich er-
wünscht; sie kann jedoch nicht den Eigenanteil der Kommune ersetzen.  
 
3.2 Förderung landeseigener Objekte 
Bei Objekten in Landeseigentum ist eine Eigenbeteiligung des Landes obligatorisch: 
 Bund Land 
Grundsatz 45 v.H.  55 v.H. 
Ausnahmen sind möglich, wenn durch den Stabilitätsrat eine Haushaltsnotlage des 
Landes festgestellt wurde.  
 
3.3 Erbringung der Finanzierungsanteile von Land bzw. Kommune 
Kommunen und Länder müssen ihre finanziellen Eigenanteile nach Maßgabe der

5 
 
ANBest-Gk anteilig zu den zur Verfügung gestellten Haushaltsmitteln des Bundes er-
bringen. Eine Vorleistung mit Bundesmitteln und der dadurch bedingte spätere Aus-
gleich mit kommunalen oder Landesmitteln sind nicht möglich. Die finanziellen Eigen-
anteile der Kommune bzw. des Landes sind für die Laufzeit der Maßnahme zu erbrin-
gen und durch Ratsbeschluss auf Grundlage der Auswahlentscheidung mit dem Zu-
wendungsantrag zu bestätigen. 
 
3.4 Beteiligung Dritter 
Es besteht die Möglichkeit, unbeteiligte Dritte in die Finanzierung einzuschließen. Als 
unbeteiligte Dritte gelten solche natürlichen oder juristischen Personen, die nicht 
selbst Förderempfänger oder Nutznießer der Förderung sind (z.B. unabhängige Stif-
tungen oder Spender). Solche Beteiligungen sind ausdrücklich erwünscht. Sie kön-
nen als kommunaler Eigenanteil gewertet werden – bis zu einem in jedem Fall von 
der Kommune aufzubringenden Eigenanteil von 10 Prozent der förderfähigen Kos-
ten.  
Bei privaten oder kirchlichen Eigentümern sowie bei anderen öffentlichen Förderge-
bern handelt es sich grundsätzlich nicht um unbeteiligte Dritte. Eine solche Beteili-
gung ist gleichwohl ausdrücklich erwünscht. Für die Berechnung des kommunalen 
Anteils sind in diesen Fällen grundsätzlich die Gesamtkosten abzüglich eines eventu-
ellen Eigentümeranteils bzw. des Anteils anderer öffentlicher Fördergeber maßgeb-
lich.  
 
4. Verfahrensablauf Projektaufruf 2020  
Das Verfahren ist in zwei Phasen untergliedert. Nach Einreichung der Projektskizzen 
in der 1. Phase beschließt der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags die 
zur Antragstellung vorzusehenden Projekte. Die 2. Phase umfasst dann die eigentli-
che Beantragung der Bundesförderung in Form einer Projektzuwendung (Zuwen-
dungsantrag) nach Maßgabe der Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO durch die 
ausgewählten Kommunen. 
 
Phase 1: Einreichung von Projektskizzen  
In der 1. Phase ist die Projektskizze mit Beschluss des Stadt- oder Gemeinderates,

6 
 
mit dem die Teilnahme am Projektaufruf 2020 gebilligt wird, dem Projektträger Jülich 
bis zum  
30. Oktober 2020 
über eine sogenannte Projektskizze online einzureichen. Die Stadtstaaten bestim-
men für sich, welches Organ für die Beschlussfassung zuständig ist. 
Zuvor ist bis zum 23. Oktober 2020 dem für die Städtebauförderung zuständigen 
Landesressort formlos anzuzeigen, dass und für welches Projekt eine Antragstellung 
vorgesehen ist. 
Das Projektskizzenformular ist ab dem 21. August 2020 über das Förderportal des 
Bundes in easy-Online aufrufbar: 
https://foerderportal.bund.de/easyonline 
Die in easy-Online erstellte Projektskizze ist nach Abschluss des digitalen Antrags-
verfahrens unverändert ausgedruckt und unterschrieben (ggf. mit ergänzenden Un-
terlagen) dem Projektträger Jülich und dem für die Städtebauförderung zuständigen 
Landesressort bis zum 4. November 2020 zuzusenden (Poststempel). Das entspre-
chende Landesressort erstellt daraufhin eine für das Antragsverfahren notwendige, 
städtebauliche Stellungnahme. Die Stellungnahmen zu den Projektskizzen senden 
die Länder bis zum 20. November 2020 gesammelt an das BMI. 
Ein noch nicht vorliegender Ratsbeschluss kann dem Projektträger Jülich erforderli-
chenfalls ebenfalls bis zum 13. November 2020 (Poststempel) nachgereicht werden. 
 
Auswahlkriterien 
Für die Auswahl der Projekte sind u.a. folgende Kriterien ausschlaggebend (nicht ku-
mulativ, keine Rangfolge): 
− besondere regionale oder überregionale Wahrnehmbarkeit; 
− begründeter Beitrag zum gesellschaftlichen Zusammenhalt und zur sozialen 
Integration im Quartier/in der Kommune; 
− erhebliches und überdurchschnittliches Investitionsvolumen; 
− Machbarkeit und zügige Umsetzbarkeit, langfristige Nutzbarkeit; 
− städtebauliche Einbindung in das Wohnumfeld und baukulturelle Qualität;

7 
 
− überdurchschnittliche fachliche Qualität, insbesondere hinsichtlich des gesell-
schaftlichen Zusammenhalts und der sozialen Integration (einschließlich Barri-
erefreiheit/-armut) und/ oder Klimaschutz; 
hohes Innovationspotenzial. 
Phase 2: Beantragung der Zuwendung für die ausgewählten Projektskizzen  
Die zu fördernden Kommunen werden nach Projektauswahl zu Beginn der 2. Phase 
durch den Projektträger Jülich aufgefordert, einen entsprechenden Zuwendungsan-
trag für die Förderung ihres Projektes zu stellen. Die Kommune wird dahingehend im 
Rahmen eines kurzfristig durchzuführenden Koordinierungsgesprächs beraten. Der 
Zuwendungsantrag umfasst grundsätzlich das Antragsformular, den Ausgaben- und 
Finanzierungsplan, den Ablauf- und Zeitplan sowie die entsprechenden Nachweise 
des kommunalen Finanzierungsanteils (Ratsbeschluss) sowie ggf. weiterer Mittelge-
ber. Der Zuwendungsantrag muss die Erklärung enthalten, dass das beantragte Pro-
jekt noch nicht begonnen wurde. Voraussichtlich ab April 2021 werden die Koordinie-
rungsgespräche durchgeführt. Sechs Wochen nach dem Koordinierungsgespräch 
sind von den Kommunen die Zuwendungsanträge einzureichen. Die Zuwendungsbe-
scheide werden im Laufe des Jahres 2021 erteilt. 
 
5. Baufachliche Prüfung 
Für die Umsetzung von baulichen Maßnahmen im Rahmen des Zuwendungsantra-
ges sind bei einer Förderung die „Richtlinien für die Durchführung von Zuwendungs-
baumaßnahmen (RZBau)“ zu beachten. Diese sind unter folgendem Link abzurufen:  
https://www.fib-bund.de/Inhalt/Richtlinien/RZBau/  
Die baufachliche Prüfung erfolgt durch die für den Bund tätige Bundesbauverwaltung 
entsprechend ZBau. Bei kleineren Maßnahmen wird diese durch die örtlichen Rech-
nungsprüfungs- und Bauämter wahrgenommen. 
 
6. Informationspflicht, begleitende Öffentlichkeitsarbeit 
Die Förderempfänger verpflichten sich: 
− dem Bund entsprechende Informationen über das Förderprojekt zu erteilen, 
− auf die besondere Förderung durch den Bund hinzuweisen und

8 
 
− bei der Vernetzung und dem Erfahrungsaustausch der Projekte mitzuwirken. 
7. Weiteres Verfahren 
33. KW Veröffentlichung des Projektaufrufs 2020 
21. Aug. 2020 Freischaltung des Erhebungsbogens in easy-Online  
23. Okt. 2020 Fristende zur formlosen Anzeige des Antrags beim für die 
Städtebauförderung zuständigen Landesministerium 
30. Okt. 2020  
24 Uhr 
Fristende zur Einreichung der Projektanträge über easy-Online 
04. Nov. 2020 
(Poststempel) 
Fristende zur Einreichung der Projektskizzen in unveränderter, 
ausgedruckter und unterschriebener Form beim Projektträger 
Jülich und beim für Städtebauförderung zuständigen Landes-
ministerium. Die Übersendung an den Projektträger Jülich oder 
das Land alleine ersetzt nicht die andere jeweils notwendige 
Übersendung. 
13. Nov. 2020 
(Poststempel) 
Fristende für Nachreichung von geforderten Unterlagen (z.B. 
Ratsbeschluss) 
20. Nov. 2020 Einreichung der Stellungnahmen der Länder beim BMI 
Nov./Dez. 
2020 
Sichtung und Vorprüfung der Förderanträge durch den Projekt-
träger Jülich 
I. Quartal 2021  Beschluss der zur Antragstellung vorzusehenden Projekte  
durch den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags 
und Pressemitteilung des BMI zum Beschluss 
vsl. II. - IV. 
Quartal 2021 
Durchführung der Koordinierungsgespräche 
Erstellung der Zuwendungsanträge durch die Kommunen in 
Abstimmung mit dem Projektträger Jülich 
Erteilung Zuwendungsbescheide durch den Projektträger Jülich

9 
 
 
 
8. Kontakt 
Projektanträge sind über das Projektskizzenformular in easy-Online unter folgender 
URL bis zum 30. Oktober 2020 einzureichen: 
https://foerderportal.bund.de/easyonline 
Zum verbindlichen Nachweis ist der in easy-Online erstellte Projektantrag dem Pro-
jektträger Jülich und der für Städtebauförderung zuständigen Landesbehörde unver-
ändert ausgedruckt und unterschrieben (ggf. mit ergänzenden Unterlagen) bis zum 
04. November 2020 (Poststempel) zuzusenden: 
 
Projektträger Jülich (PtJ – IKK 4) 
Forschungszentrum Jülich GmbH 
Postfach 61 02 47 
10923 Berlin 
 
Fragen zum Projektaufruf richten Sie bitte an: 
Innovation ländlicher Räume, Klimaschutz, Kommunales Bauen (IKK) 
Kommunales Bauen (IKK 4) 
Email: ptj-sjk-skizzeninfo@fz-juelich.de Betreff: Projektaufruf 2020 – Sanierung kom-
munaler Einrichtungen 
 
Telefonischer Kontakt: 
Hotline montags bis freitags von 9-15 Uhr unter:  
 
Tel.: 030 201 99 3625 
Fragen zu easy-Online:  030 20199 3659  (ab 21.08.2020)

anlage 8

260 Zeichen

Punkt 6: Antragsstellung Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den 
Bereichen Sport, Jugend und Kultur  
 (V-Nr. 2020/0313) 
 
Der Ausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage 
zuzustimmen. 
  
Stimmenthaltung: AfD und UWIGA

anlage 9

237 Zeichen

Punkt 10: Antragstellung Bundesprogramm "Sanierung kommunaler Einrichtungen in den 
Bereichen Sport, Jugend und Kultur" 
 (V-Nr. 2020/0313) 
 
 Einstimmig empfiehlt der Ausschuss der Stadtverordnetenversammlung, der 
Vorlage zuzustimmen.

anlage 3

216 Zeichen

Büro
F: 9,
7
 qm
Lager /
Heizung /
Spüle
F: 
9,8
 qm
Bewegungshalle
F: 180,
9
 qm
Aufenthaltsraum
F: 24,9 qm
Flur
F: 15,
3
 qm
Sanitär
F: 
12,9
 qm
Jugendzentrum BAAS-Halle, Pankratiusstr. 35, 64289 Darmstadt
Bestand

anlage 2

303 Zeichen

Sanitär -
Mitarbeiter
F: 2,0
 qm
1
2
3
Eigener Text
K
K
Küche
F: 16,4
 qm
Sanitär -
Barrierefrei
F: 6,2
 qm
Sanitär -
M/W/D
F: 6,3
 qm
Jugendzentrum BAAS-Halle, Pankratiusstr. 35, 64289 Darmstadt
Planung Umbau / Sanierung
Aufenthaltsraum
 / Büro
F: 24,9 qm
Bewegungshalle
F: 180
,9
 qm
Flur
F: 15,
3
 qm

2020/0313

3853 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
22.10.2020 
an den Magistrat 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung: 
Dezernat I 
Dezernat IV 
 
Dezernat V an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss- 
       fassung Fachausschuss 
Dezernat I 
Dezernat IV 
 
Amt: Dezernat 
VJugendamt 
 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung 
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2020/0313 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.:       
Kostenstelle: 25-00129 Investitionsnummer:       
Kostenträger:       Sachkonto:       
 
Betreff: Antragstellung Bundesprogramm "Sanierung kommunaler Einrichtungen in den 
Bereichen Sport, Jugend und Kultur"  
 
Vorlage vom: 19.10.2020 
 
Beschlussvorschlag: 
1. Der Magistrat beschließt die Antragsstellung der Wissenschaftsstadt Darmstadt beim 
Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend 
und Kultur“. Antragsgegenstand ist das Sanierungsvorhaben Baashalle.  
2. Der Magistrat stimmt der Projektskizze Baashalle sowie der darin dargelegten Kosten - und 
Umsetzungsplanung im Falle eines positiven Förderbescheides zu.

- 2 - 
Anlagen: Grundriss neu, Grundriss Bestand, Lageplan, Projektaufruf Hessischer Städtetag, 
Projektskizze 
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom 28.10.2020

- 3 - 
Begründung zur Magistratsvorlage vom  19.10.2020:  
 
 
Eckdaten des Bundesprogramms 
Das Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, 
Jugend und Kultur“ stellt ab dem Jahr 2021 Mittel in Höhe von insgesamt 400 Millionen 
bereit. Gefördert werden die bauliche Sanierung und der Ausbau von Einrichtungen der 
sozialen Infrastruktur. Antragsberechtigt sind Kommunen. Förderfähig sind insb. Projekte 
mit erheblicher finanzieller Dimension, zügiger Umsetzbarkeit und innovativem 
Qualitätsanspruch bezogen auf Konzept und Bau. Die Förderquote li egt bei 90% 
(Bundesanteil); ein kommunaler Eigenanteil ist zu leisten.  
 
Projektvorschlag zur Antragstellung 
Die Baashalle ist ein wichtiger Standort der Kinder - und Jugendarbeit in Darmstadt, der 
durch die räumlichen Gegebenheiten, insb. die Verfügbarkeit der großen Halle, über ein 
wesentliches Alleinstellungsmerkmal gegenüber anderen Einrichtungen verfügt. Gleichzeitig 
ist der Bedarf an offenen, bewegungsorientierten Angeboten für junge Menschen unbestritten 
(vgl. u.a. Shell-Studie 2019, Sinus-Jugendstudie 2020). Für Darmstadt wurde dieser Bedarf 
zuletzt im Rahmen des AG§78-Prozesses Neustrukturierung der Kinder - und Jugendarbeit 
bestätigt. 
  
Die inhaltliche Zuordnung der Baashalle zum Handlungsfeld Sport, Bewegung und 
Ernährung, resultiert aus dem o.g. Prozess und trägt zudem der grundlegenden 
Raumstruktur der Einrichtung explizit Rechnung.  
 
Dennoch ist ein massiver Sanierungsbedarf für  das Gebäude festzustellen, dessen 
Bearbeitung Voraussetzung für eine langfristige und kontinuierliche Nutzung für Zwecke der 
Kinder- und Jugendarbeit ist. Es handelt sich um ein ehemaliges Industriegebäude. Die 
Umwidmung des Gebäudes zu einem Jugendzentru m erfolgte im Jahr 1981. Seitdem wurden 
lediglich geringfügigste bauliche Maßnahmen durchführt.  
      
Die zur Beantragung im Bundesprogramm vorgeschlagene Sanierungsmaßnahme umfasst 
daher sowohl grundlegende energetische und sicherheitstechnische Bestandteile als auch die 
Weiterentwicklung des Raumprogramms und die adäquate, nutzungsgerechte Ausstattung 
der Räume. 
Darmstadt, 19.10.2020 
 
 
Dezernat I   Dezernat IV    Dezernat V 
 
 
 
 
Jochen Partsch   André Schellenberg   Barbara Akdeniz 
Oberbürgermeister  Stadtkämmerer   Stadträtin

anlage 6

23248 Zeichen

1 
 Darmstadt, den 21.09.2020 
 
 
Projektskizze für das Bundesprogramm 
Sanierung Sport-, Jugend- und Kultureinrichtungen 
 
 
Projektskizzeneinreichende Kommune: Wissenschaftsstadt Darmstadt  
 Frankfurter Str. 73  
 64973 Darmstadt 
  
Ausführende Stelle in der Kommune: Eigenbetrieb Immobilienmanagement Darmstadt / IDA 
 Fachbereich Bauunterhaltung und Projektsteuerung Architektur 
 Mina-Rees-Straße 10-12 
 64210 Darmstadt  
  
Planzeitraum: 2021 – 2022 
  
Projektname: Sanierung der Baas-Halle zur Nutzung als Jugendzentrum mit dem 
Schwerpunkt Sport, Bewegung und Ernährung  
  
Projektleitung: Frau Gölzenleuchter 
 Telefon: 06151 / 13 4274 
 Fax: 06151 / 13 26 70 
 eMail: ute.goelzenleuchter@darmstadt.de 
  
Für die Städtebauförderung zuständiges Ministe-
rium im Bundesland:   
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Woh-
nen  
 Referat Städtebau und Städtebauförderung 
 Kaiser-Friedrich-Ring 75 
 64185 Wiesbaden 
 
Datenschutzerklärung 
Soweit der Antrag personenbezogene Daten von Beschäftigten des/der Antragsteller(s)(in) oder sonstigen 
natürlichen Personen enthalten sind, wurden diese entsprechend den Datenschutzhinweisen informiert und deren 
Einverständnis eingeholt 
 
 
Wichtige Voraussetzung 
Mit dem Vorhaben ist noch nicht begonnen worden. 
Das Projekt wird ausschließlich aus dem Bundesprogramm Sanierung Sport-, Jugend- und Kultureinrichtungen 
gefördert oder ist ein Bauabschnitt eines Großprojektes, der ausschließlich aus dem Bundesprogramm Sanierung 
Sport-, Jugend- und Kultureinrichtungen gefördert wird.

2 
SKI Vorhabenbeteiligte 
 
 
Kommune:  Wissenschaftsstadt Darmstadt  
 Luisenplatz 5a  
 64283 
 Darmstadt  
 Hessen 
 Telefon 
 Telefax 
 eMail 
  
Ausführende Stelle in der Kommune: Eigenbetrieb Immobilienmanagement Darmstadt / IDA 
 Fachbereich Bauunterhaltung und Projektsteuerung Architektur 
 Mina-Rees-Straße 10-12 
 64210  
 Darmstadt 
 06151/ 13 36 11 
 06151/ 13 26 70 
 immobilienmanagement@darmstadt.de 
  
1.Kontaktperson der Kommune (zeichnungsbe-
rechtigt) 
Herr/Frau <Vorname Name> 
 Funktion 
 Telefon.: 
 Fax: 
 E-Mail: 
  
2.Kontaktperson der Kommune Herr/Frau <Vorname Name> 
 Funktion 
 Telefon.: 
 Fax: 
 E-Mail: 
  
Weitere Kontaktperson Herr/Frau <Vorname Name> 
 Telefon.: 
 Fax: 
 E-Mail:

3 
SKI Vorhabenbezogene Daten 
 
 
Projekttitel des Projekts: 
Sanierung der Baashalle zur Nutzung als Jugendzentrum mit dem Angebotsschwerpunkt Sport, Bewegung und 
Ernährung 
 
 
1. Kurzbeschreibung des Projektes (max. 2000 Zeichen incl. Leerzeichen) 
(Insbesondere Art des Projekts, , Abgrenzbarkeit des Projekts) 
 
 
 
 
Die Baashalle ist als Jugendzentrum und Treffpunkt für junge Menschen in Darmstadt langjährig  
etabliert. Im Zuge der Neuaufstellung der Kinder- und Jugendarbeit (Stavo-Beschluss in  
2019, Anlage 1) wurde die Baashalle zur Schwerpunkteinrichtung Sport, Bewegung, Ernährung  
gewandelt; gemäß Rahmenkonzept ist sie eine stadtweit wirkende Einrichtung. 
 
Auch wenn die grundlegende Gebäudestruktur der Baashalle sehr gute Voraussetzungen für  
die o.g. Nutzungsart bietet, bedarf es für eine umfassende und langfristige Nutzung dringend  
der baulichen Anpassung des Raumprogramms und der Sanierung der Bausubstanz. Die Baashalle  
verfügt als Alleinstellungsmerkmal über eine große Halle (180 m²), die es grundsätzlich ermöglicht  
vielfältige und attraktive Sport- und Bewegungsangebote niederschwellig, inklusiv und wetterunab- 
hängig vorzuhalten. Aufgrund der mangelhaften Dämmung des Gebäudes und Ausstattung ist je-
doch eine ganzjährige Nutzung der Baashalle gegenwärtig nicht möglich. 
 
Hauptanliegen des Projektes ist daher eine energetische und sicherheitstechnische Sanierung des  
Bestandsgebäudes, eines alten Industriegebäudes von Anfang des 20. Jh., um das Gebäude  
ganzjährig nutzbar zu machen. Das Gebäude soll dafür eine Dämmung sowie neue Fenster 
erhalten. Ebenso müssen die Heizung und die elektrischen Anlagen auf den Stand der Technik 
gebracht werden. Die Böden vor allem im Bereich der Halle sind ebenfalls zu erneuern und mit 
einem für Sportangebote geeigneten Belag auszustatten.  
 
Des Weiteren sollen Umbau- und Sanierungsmaßnahmen für die gewünschte Nutzung und die Her-
stellung einer Barrierefreiheit durchgeführt werden. Hierzu zählt der Umbau der Nebenräume zu ei-
nem ausreichend großen und funktionalen Küchenbereich, in dem pädagogische Arbeit stattfinden 
kann. Darüber hinaus ist der barrierefreie Umbau der Sanitäranlagen vorgesehen sowie die Schaf-
fung von Büroräumlichkeiten, welche sowohl für die Vor- und Nachbereitung des Personals als 
auch für Beratungssettings der KJA genutzt werden sollen. 
 
 
 
2. Begründung für das Projekt incl. seiner städtebaulichen Einbindung bzw. dem Quartiersbezug (max. 
2000 Zeichen incl. Leerzeichen) 
(Beschreibung des derzeitigen und des mittel- bis langfristigen Bedarfs (quantitativ und qualitativ). Ist der Bedarf in den 
jeweiligen Fachplanungen bzw. im integrierten Stadtentwicklungskonzept bereits zuvor identifiziert worden. Wenn nein, 
wie soll die städtebauliche Einbindung gesichert werden? 
 
 
 
 
Die Kinder- und Jugendarbeit (KJA) in Darmstadt wurde in einem mehrjährigen Prozess inhaltlich  
undorganisatorisch neu aufgestellt : Handlungsfelder, verbindliche Qualitäts -/Methodikstan-
dards und  
Controllingverfahren wurden implementiert, um eine bedarfsgerechte und wirkungsvolle 
Angebotsstruktur zu garantieren. Die zugrundeliegende Bedarfsermittlung erfolgte in  
einem mehrstufigen Verfahren; beteiligt waren junge Menschen (Befragung), Fachkräfte und 
Jugendhilfeträger (AG§78 SGBVIII). 
 
Als ein zentrales Handlungsfeld der KJA Darmstadt wurde Sport, Bewegung und Ernährung (SBE) 
identifiziert. Es wurden drei Schwerpunkteinrichtungen (Nord-Mitte-Süd)  
ausgewiesen - darunter die Baashalle (Stadtmitte) - die zuständig sind, offene 
SBE-Angebote durchzuführen und einer breiten Menge junger Menschen zugänglich zu machen.  
 
Die Baashalle befindet sich im Darmstädter Martinsviertel, im Geltungsbereich des rechtsgültigen 
Bebauungsplans (BP) N 24. Das Martinsviertel war bis zum Jahr 2016 als Sanierungsgebiet nach §

4 
136 ff BauGB ausgewiesen. Die Baashalle ist ein ehemaliges Werkstattgebäude der gleichnamigen 
Aufzugsfirma.  
Der BP setzt den Block als Allgemeines Wohngebiet fest. Ein Ziel des B P ist der Erhalt und die Nut-
zung der Halle als Bewegungsspielraum. Unter Ziffer I.8 ist die Halle als Fläche für den  Gemeinbe-
darf/Bewegungsspielhalle festgesetzt. Eine Vergrößerung der Halle ist gemäß BP nicht möglich. 
Das Erfordernis zum Fortbestand der Halle hat sich seit Aufstellung des BP nicht geändert. Das Mar-
tinsviertel erfreut sich bei Familien großer Beliebtheit und ist eines der dicht besiedeltsten Wohnviertel 
in Darmstadt. Durch die dichte Bebauung der Gründerzeit sind die für Spielangebote verfügbaren 
Flächen sehr begrenzt. Daher wurden bereits zu der Zeit als das Gebiet förmlich als Sanierungsgebiet 
festgesetzt war, Bestandsgebäude zum Umbau für Spielangebote vorgesehen.  
Durch eine Sanierung der Halle wird der Charakter der Halle, als ehemaliges Werkstatt - und Indust-
riegebäude, erhalten werden. 
 
3. Ziele und Zweck des Projekts (max. 2000 Zeichen incl. Leerzeichen) 
(Welche übergeordneten Ziele sollen durch das Projekt erreicht werden? 
Welchen Zweck soll die Förderung des Projekts erfüllen? 
 
 
 
 
Das Nationale Gesundheitsziel „Gesund aufwachsen: Lebenskompetenz, Bewegung, Ernährung“ 
legt den Fokus darauf, die Bewegung und gesunde Ernährung von Kindern und Jugendlichen zu 
fördern und fordert hierzu die Rahmenbedingungen und Strukturen der Gesundheitsförderung u.a. 
im (Lebens)Umfeld junger Menschen zu optimieren. Insb. wird im Maßnahmenkatalog Bezug ge-
nommen auf die Kinder- und Jugendhilfe mit der Forderung dies als fachlichen Standard zu etablie-
ren. 
SGBVIII beinhaltet den expliziten Bildungsauftrag an Jugendarbeit u.a. die Themen Gesundheit & 
Sport schwerpunktmäßig zu bearbeiten & entsprechenden Angebote bedarfsgerecht zu entwickeln.  
 
Die Studienlage (u.a. KIGGS, Shell Jugendstudie 2019, Sinus-Jugendstudie 2020) unterstreicht die 
Relevanz von Bewegung im Freizeitverhalten junger Menschen. Die KIGGS -Studie weist zudem ei-
nen positiven Zusammenhang zwischen einem gut erreichbaren Sportplatz (o.ä.) und der tatsächli-
chen sportlichen Aktivität junger Menschen nach. D.h. je gesundheitsförderlicher das Lebensumfeld 
junger Menschen gestaltet ist, indem bspw. Bewegungsangebote erreichbar und allgemein zugän g-
lich gestaltet sind, Flächen und Räume für Sport & Bewegung bereitstehen und jungen Menschen 
vereinsunabhängig Sport- und Bewegungsmöglichkeiten haben, desto gesünder wachsen junge 
Menschen auf. Die Verknüpfung von bewegungsorientierten und ernährungspäda gogischen Ange-
boten unterstützt diesen Kanon, da das Ernährungsverhalten junger Menschen in vergangenen 
Jahren nachteilig entwickelt hat (vgl. KIGGS 2018). 
 
Die Etablierung des Handlungsfeldes Sport, Bewegung und Ernährung in der Darmstädter Jugend-
arbeit trägt dem o.g. gesetzlichen Auftrag, der aktuellen Studienlage und der kommunalen Bedarfs-
lage Rechnung.  
 
Das Ziel ist es die Baashalle umfassend und ganzjährig nutzbar zu machen, auf die Erfordernisse 
der Nutzungen anzupassen und eine Barrierefreiheit herzustellen. Das Gebäude wird durch die 
Maßnahmen aufgewertet, erhalten und für einen langen Zeitraum nutzbar gemacht. 
 
 
4. Fördermaßnahmen (max. 2000 Zeichen) 
(Welche investiven und investionsvorbereitende Maßnahmen sind für das Erreichen der genannten Ziele und Umsetzung 
des Zwecks dieses Projekts vorgesehen?) 
 
 
 
 
Investitionsvorbereitende Maßnahmen sind die Untersuchungen der Statik vor allem des Daches 
und der energetischen Beschaffenheit des Gebäudes sowie die Prüfung der technischen Einrichtun-
gen und die Erstellung eines Sanierungsplans für die jeweilige Kostengruppe. Investive Maßnah-
men werden die Sanierung und Dämmung des Daches, eine Dämmung der Fassade, Umbau ein-
zelner Bereiche zur besseren Nutzbarkeit gem. Nutzungskonzept, neue Oberflächen für Wand, Bo-
den und Decke, die Behebung technischer Mängel, neues Beleuchtungskonzept, sowie die Instand-
setzung / Erneuerung der Heizung sein.

5 
 
5. Projektbeteiligte und Organisationsstruktur (max. 2000 Zeichen incl. Leerzeichen) 
(bereits absehbare bzw. bestehende Subaufträge benennen; Darstellung der absehbaren bzw. bestehenden Form der 
Zusammenarbeit sowie der Arbeitsverteilung untereinander) 
 
 
 
 
 
Der Auftrag zur statischen und bauphysikalischen Überprüfung des Objektes wurde bereits erteilt, 
um eine Validierung der Kostenschätzung vornehmen zu können. Bei Ausführung / Durchführung 
des Projektes wird ein externer Architekt mit der Planungsleistung beauftragt, ebenso Fachingeni-
eure im Bereich Technische Gebäudeausstattung.  
 
Bauherr: Stadt Darmstadt, vertreten durch Immobilienmanagement Stadt Darmstadt  
Projektsteuerung: Immobilienmanagement Stadt Darmstadt, insbesondere FB Bauunterhaltung und 
Projektsteuerung sowie FB Energie und Anlagentechnik  
Nutzer und Auftraggeber: Jugendamt Stadt Darmstadt 
Weitere beteiligte Ämter: Stadtplanungsamt, Bauaufsichtsamt 
 
 
 
6. Erfüllung der Auswahlkriterien (max. 2500 Zeichen incl. Leerzeichen) 
(Welche und wie werden die Auswahlkriterien erfüllt?) 
 Die Baashalle ist im rechtsgültigen Bebauungsplan als Sport- und Bewegungshalle festgeschrieben. 
Eine anderweitige Nutzung und/oder Vergrößerung/ Änderung der Bebauung ist nicht zulässig. Die 
Halle ist ein wesentlicher Baustein der sozialen Infrastruktur in Darmstadt. Die Einrichtung adres-
siert nicht nur an die Bewohner Martinsviertels, sondern ist per Rahmenkonzept Kinder- und Ju-
gendarbeit beauftragt stadtweit wirkende Angebote zu etablieren. 
 
Die Sanierung gewährleistet die langfristige Nutzbarkeit der Baashalle für soziale Zwecke mit einem 
Schwerpunkt auf Sport- und Bewegungsangeboten. Diese Fokussierung knüpft an den evaluierten 
Bedarfen und den Bildungsauftrag der Kinder- und Jugendarbeit an. Die Einrichtung stellt eine wich-
tige Erweiterung des kommunalen Portfolios an Bewegungsorten dar. Denn junge Menschen kön-
nen hier niedrigschwellig und eigenbestimmt, jedoch ohne bspw. die Verbindlichkeit und Verpflich-
tung einer Vereinsmitgliedschaft Sport treiben.   
 
Das Vorhaben „Sanierung der Baashalle“ hat einen erheblichen Investitionsumfang in Höhe von ins-
gesamt rund 1.205.000,- Euro. Die Machbarkeit des Vorhabens ist geprüft und bestätigt. Die Pro-
jektplanung ist bereits fortgeschritten; die Kosten- und Bauzeitenplanung liegt vor. Die für die Pro-
jektsteuerung notwendige Personalressource ist vorhanden. Die aktuelle Projektplanung geht von 
einem Umsetzungszeitraum von rund 2 Jahren aus.  
 
Bestandteil der geplanten Gesamtsanierung ist die die energetische Sanierung des Gebäudes, inkl. 
Wärmedämmung der Außenhülle, Erneuerung der Heizungsanlage sowie die Erneuung der Dach-
entwässerung inkl. der Installation von Versickerungsflächen und Zisternen, zu Bewässerungszwe-
cken.    
 
  
 
 
 
7. Ablauf- und Zeitplan (für wann sind welche Maßnahmen geplant) (max. 2500 Zeichen) 
(Angaben zu Start- und Endtermin der Maßnahmen unter Beachtung der Förderlaufzeit 2021 – 2025) 
Nennen Sie zudem wichtige Meilensteine der Projektumsetzung 
  
1. Stufe – Ziel: Ganzjährige Nutzung der Räumlichkeiten 
Start der Maßnahme: Januar 2021 (mit Planung) 
Start der Ausführung: Juni 2021 
Maßnahmen: 
 Energetische Sanierung Außenhülle – Wärmedämmung (hier: Dämmung Außenwände, 
Dämmung Dach inkl. Neue Dachdeckung und Dachkonstruktion, neue Fenster Halle / Be-
wegungsbereich, Ballfangnetz zum Schutz der Fenster)

6 
 Sicherheitstechnische Maßnahmen (hier: Brandschutz F90-Verkofferung Leitungen Flur, 
Abhangdecken Flur, Türe Bewegungshalle) 
 Elektro (hier: Erneuerung von Unterverteilung und Verkabelung, Erneuerung d. Beleuch-
tungskonzepts, W-Lan) 
 Lüftung, Heizung, Sanitär (hier: Erneuerung Heizrohre, Heizkörper, Heizkessel, Überprü-
fung Grundleitung und Erneuerung nach Bedarf) 
 Architekten- und Ingenieurleistungen für alle Maßnahmen 
 
2. Stufe – Ziel: Einbau Küche & Schaffung von Barrierefreiheit 
Start der Maßnahme: Oktober / November 2021 (mit Planung) 
Start der Ausführung: März 2022 
Maßnahmen: 
 Umbau Küche, Barrierefreiheit (hier: Abbruch und Neubau der Wände (F30/F90 wegen Ab-
trennung zum Flur - Fluchtweg), Vergrößerung Türausschnitte, Türen, Fensterausschnitt 
Küche, Erneuerung Fenster & Bodenbeläge, Erweiterung & Anpassung Rampe, Erneue-
rung d. Absturzsicherung) 
 Einrichtung Küche (hier: Erneuerung Möbel und Geräte) 
 Sanitär, Lüftung (hier: Erneuerung Wasserleitungen, Überprüfung Grundleitung, Erneue-
rung Sanitärobjekte, Abluft WC-Anlage, Küchenhaube) 
 Architekten- und Ingenieurleistungen für alle Maßnahmen 
 
3. Stufe – Ziel: Halle und Aufbewahrung (Rückzug / Büro) 
Start der Maßnahme: April 2022 (mit Planung) 
Start der Ausführung Juli 2022 
Maßnahmen: 
 Aufenthaltsraum (hier: Tür versetzen - bessere Strukturierung Fluchtweg / Nutzung, Erneu-
erung Fenster) 
 Bodenbeläge (hier: Flur und Aufenthaltsraum Linoleum, Einbau dämpfender Unterschicht in 
Halle) 
 restlicher Ausbau: Abhangdecken für Küche, Sanitär und Aufenthaltsraum, neue Auße ntü-
ren, Malerarbeiten 
 Architekten- und Ingenieurleistungen für alle Maßnahmen 
 
4. Stufe – Ziel: Dachentwässerung, Versickerung 
Start der Maßnahme: Juli 2022 (mit Planung) 
Start der Ausführung: September 2022 
Maßnahme: 
 Dachentwässerung, Versickerung (hier: Sammlung in Zisternen zur Bewässerung der Be-
pflanzung des BAAS-Blocks Grünfläche im Innenbereich) 
 Architekten- und Ingenieurleistungen für alle Maßnahmen 
 
Meilensteine 
> Fertigstellung Dämmung des Gebäudes 
> Errichtung Küche 
> Barrierefreiheit 
> neuer Boden Bewegungshalle

7 
 
 
Ausgabenplan 
 (in dem Ausgabenplan sind die Ausgaben aller Maßnahmen gemäß dem Ablauf - und Zeitplan anzugeben; Ablauf- und Zeit-
plan sowie Ausgaben- und Finanzierungsplan müssen in den Maßnahmen übereinstimmen) 
 
2021 
Maß-
nahme 
Bezeichnung Betrag in EUR 
1 1. Stufe - Ganzjährige Nutzung der Räumlichkeiten 700.000,00 
2 2. Stufe - Einbau Küche / Barrierefreiheit, Planung 45.000,00 
3   
3   
5   
 
2022 
Maß-
nahme 
Bezeichnung Betrag in EUR 
1 2. Stufe - Einbau Küche / Barrierefreiheit, Ausführung 170.000,00 
2 3. Stufe - Halle und Aufbewahrung (Rückzug / Büro) 195.000,00 
3 4. Stufe – Dachentwässerung, Versickerung 60.000,00 
3   
5   
 
2023 
Maß-
nahme 
Bezeichnung Betrag in EUR 
1   
2   
3   
3   
5   
 
2024 
Maß-
nahme 
Bezeichnung Betrag in EUR 
1   
2   
3   
3   
5   
 
2025 
Maß-
nahme 
Bezeichnung Betrag in EUR 
1   
2   
3   
3   
5   
 
 
 
Ausgaben für die Maßnahmen über den gesamten Zeitraum von 2021 – 2025 
Maß-
nahme. 
Bezeichnung Betrag in EUR 
1 1. Stufe - Ganzjährige Nutzung der Räumlichkeiten 700.000,00 
2 2. Stufe - Einbau Küche / Barrierefreiheit, Planung 45.000,00

8 
3 2. Stufe - Einbau Küche / Barrierefreiheit, Ausführung 170.000,00 
3 3. Stufe - Halle und Aufbewahrung (Rückzug / Büro) 195.000,00 
5 4. Stufe – Dachentwässerung, Versickerung 60.000,00 
 
Finanzierungsplan 
Die Projektkosten liegen insgesamt bei: 1.170.000,00 Euro. Bei einem Bundesförderanteil von 45% bzw. 90% 
besteht folgender Fördermittelbedarf: 526.545,00 Euro 
 
Projekte im Rahmen des Förderprogramms müssen von den betreffenden Kommunen mitfinanziert werden. Der 
Eigenanteil der Kommunen beträgt grundsätzlich 55% der förderfähigen Kosten (4). Bei Vorliegen einer Haus-
haltsnotlage kann sich der Eigenanteil der Kommune auf bis zu 10% reduzieren. Bei Objekten oder Flächen in 
Landeseigentum ist eine Eigenbeteiligung des Landes obligatorisch. In diesem Fall beträgt die Kofinanzierung 
der förderfähigen Kosten (4) durch das Land 55% und ist durch entsprechende Landesmittel zu sichern. Ausnah-
men sind möglich, wenn durch den Stabilitätsrat eine Haushaltsnotlage des Landes festgestellt wurde. 
 
 
Jahr (1) Projekt-
kosten  
(2) ggf. Mittel 
beteiligter 
Dritter   
 (3) ggf. Mittel 
öffent- 
licher Förder-
geber (ohne 
Bundesanteil)  
(4) Förderfä-
hige Kosten) 
(5) Landes-
mittel 
(6) kommu-
nale Eigenan-
teil 
(7) Bundes-
mittel 
(8) Mittel un-
beteiligter 
Dritter 
2021 745.000,00     74.500,00 670.500,00  
2022 425.000,00     42.500,00 382.500,00  
2023         
2024         
2025         
         
Gesamt 1.170.000,00     117.000,00 1.053.000,00  
 
Wichtige Hinweise 
Ausfüll-Hinweise zur Tabelle „Finanzierungsplan“ 
Spalte (1): Dies ist die Summe aller Kosten, die zum Nachweis der Gesamtfinanzierung des eingereichten Pro-
jektes herangezogen werden. 
Spalte (2): Beteiligte Dritte sind Eigentümer oder Nutznießer (Ausgenommen hiervon ist die Kommune oder das 
Land). Zur Ermittlung der förderfähigen Kosten (4) sind diese Mittel von den Projektkosten abzuziehen. 
Spalte (3): Diese Mittel dürfen keine Bundesmittel beinhalten. Fördermittel der Städtebauförderung sind beispiels-
weise für die Kofinanzierung des eingereichten Projektes nicht zulässig (ggf. sind klar trennbare Bau- oder Pro-
jektabschnitte zu bilden). Zur Ermittlung der förderfähigen Kosten (4) sind diese Mittel von den Projektkosten ab-
zuziehen 
Spalte (4): Die förderfähigen Kosten (4) ergeben sich aus den Projektkosten (1) abzüglich der Mittel beteiligter 
Dritter (2) sowie öffentlicher Fördergeber (3). Die förderfähigen Kosten (4) sind durch kommunale Eigenmittel, 
Bundesmittel und ggf. Mittel unbeteiligter Dritter zu finanzieren. 
Spalte (5): Bei Objekten oder Liegenschaften in Landeseigentum ist eine Beteiligung des Landes obligatorisch. 
Diese beträgt grundsätzlich 55% der förderfähigen Kosten (4). Ausnahmen sind möglich, wenn durch den Stabili-
tätsrat eine Haushaltsnotlage des Landes festgestellt wurde. 
Spalte (6): Der kommunale Eigenanteil umfasst grundsätzlich 55% der förderfähigen Kosten (4). Er kann durch 
Mittel unbeteiligter Dritter (8) oder eine nachgewiesene Haushaltsnotlage auf mindestens 10% reduziert werden. 
Spalte (7): Es können grundsätzlich Bundesmittel in Höhe von 45% der förderfähigen Kosten (4) beantragt wer-
den. Bei nachgewiesener Haushaltsnotlage kann sich der Bundesanteil bis auf max. 90% der förderfähigen Kos-
ten (4) erhöhen (der kommunale Anteil liegt dann bei 10%). 
Spalte (8): Als unbeteiligte Dritte gelten solche natürlichen oder juristischen Personen, die keine rechtlichen, per-
sonellen oder wirtschaftlichen Beziehungen zum Bauherrn haben. Darüber hinaus dürfen sie nicht selbst Förder-
empfänger oder Nutznießer der Förderung sein (z. B. unabhängige Stiftungen oder Spender). Bei privaten oder

9 
kirchlichen Eigentümern sowie bei anderen öffentlichen Fördergebern handelt es sich grundsätzlich nicht um un-
beteiligte Dritte. Mittel unbeteiligter Dritter können den kommunalen Eigenanteil bis auf 10% der förderfähigen 
Kosten (4) reduzieren. 
 
AZA Zusätzliche Angaben und Anlagen der Projektskizze 
 
Darstellungen des Projektes 
☐ Mind. Zwei, jedoch max. vier zeichnerische, bildliche oder kartografische Darstellungen des Projektes 
und seiner Verortung im städtebaulichen Umfeld. Bitte beachten Sie, dass neben der Darstellung des 
Projektes sowie den zeichnerischen, bildlichen und kartografischen Darstellungen keine weiteren Unter-
lagen für die Vorprüfung Ihres Projektantrages berücksichtigt werden. Wir bitten Sie daher von der Zu-
sendung weiterer Materialien (Baupläne, Infotafeln, Broschüren etc.) abzusehen. 
 
Nachweis einer Haushaltsnotlage 
☐   Ggf. Nachweis einer Haushaltsnotlage durch die zuständige Kommunalaufsicht. 
 
 
Eigentumsverhältnisse 
 
Das betreffende Objekt befindet sich (bitte ankreuzen) 
☐ X im Eigentum der Kommune 
☐ im Eigentum des Landes 
☐ im Eigentum des Bundes 
☐ im Eigentum eines kommunalen Unternehmens 
☐ im Eigentum eines privaten Dritter (auch Vereine u.ä.) 
 
Sonstiger Eigentümer: 
 
 
Anteil der Kommune 
 
Die Kommune befindet sich (bitte ankreuzen) 
☐ nicht in Haushaltsnotlage (kommunaler Anteil bei 55%) 
☐ X in Haushaltsnotlage (kommunaler Anteil mindestens 10%) 
 ☐ eine Bescheinigung der Kommunalaufsichtsbehörde liegt bei 
☐ wird nachgereicht bis zum 20. November 2020___________ 
 
 
Ratsbeschluss 
 
Ein Ratsbeschluss über die Unterstützung des Stadt- und Gemeinderates 
☐ liegt bei 
☐ X wird nachgereicht bis zum 20. November 2020 
 
 
Gibt es eine finanzielle Beteiligung des Landes? 
 
Die finanzielle Beteiligung von Stadtstaaten wird als kommunaler Anteil gewertet. 
 
finanzielle Beteiligung des Landes 
☐ Ja 
☐ X Nein 
☐ eine Bescheinigung des Landes liegt bei

10 
☐ wird nachgereicht bis zum 20. November 2020 
 
 
Gibt es eine finanzielle Beteiligung beteiligter Dritter (z.B. Eigentümer)? 
 
Der finanzielle Beitrag beteiligter Dritter ist nicht Teil der Projektkosten – die Berechnung des Kommunalen-An-
teils bezieht sich also auf die Projektkosten abzüglich dieses Anteils. 
 
finanzielle Beteiligung beteiligter Dritter 
☐ Ja 
☐ X Nein 
☐ eine Bescheinigung beteiligter Dritter liegt bei 
☐ wird nachgereicht bis zum 20. November 2020 
 
 
Gibt es eine finanzielle Beteiligung unbeteiligter Dritter (z.B. Spenden)? 
 
Beteiligung unbeteiligter Dritter 
☐ Ja 
☐ X Nein 
 
☐ eine Bescheinigung unbeteiligter Dritter liegt bei 
☐ wird nachgereicht bis zum 20. November 2020

Beratungsverlauf (5)

TOP 6
TOP 37
TOP 6
TOP 10
TOP 27

Orte (4)

  • Pankratiusstraße 35
  • Frankfurter Straße 2
  • Mina-Rees-Straße 10
  • Luisenplatz 5a

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
2020/0313
Typ
Magistratsvorlage
Datum
19.10.2020
Erstellt
29.09.2026 00:00