2020/0313
Antragstellung Bundesprogramm 'Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur'
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Jugendzentrum BAAS-Halle, Pankratiusstr. 35, 64289 Darmstadt Städtebauliche Lage / Einbindung AUSSCHNITT BEBAUUNGSPLAN LUFTBILD BAAS-BLOCK
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Punkt 6: Antragstellung Bundesprogramm "Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur" (V-Nr. 2020/0313) Einstimmig empfiehlt der Ausschuss der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage zuzustimmen.
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Punkt 27: Antragstellung Bundesprogramm "Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur" (V-Nr. 2020/0313) Der Ausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung einstimmig, der Vorlage zuzustimmen.
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Frankfurter Straße 2 Telefon: (0611) 1702-0 E-Mail: posteingang@hess-staedtetag.de Bank: Nassauische Sparkasse Wiesbaden 65189 Wiesbaden Telefax: (0611) 1702- 17 Internet: www.hess-staedtetag.de BIC: NASSDE55 IBAN: DE79 5105 0015 0100 0727 77 Magistrate der Mitgliedstädte - insbes. Bereiche Sport, Jugend, Kultur AG Sportamtsleitungen (HStT) Unser Zeichen: TA 550.0; 623.1 Pf/Zi Durchwahl: 0611/1702-32 E-Mail: pflug@hess-staedtetag.de Datum: 14.08.2020 Rundschreiben: 647-2020 Bundesprogramm Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur - Projektaufruf Der Projektaufruf für das Bundesprogramm Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur wurde veröffentlicht. Sehr geehrte Damen und Herren, wir nehmen Bezug auf unser Rundschreiben 556-2020, mit dem wir zuletzt über das o.g. Bundesprogramm informiert hatten. Nun liegt der Projektaufruf vor. Der Deutsche Städte- und Gemeindebund teilt dazu Folgendes mit: "Das Bundesbauministerium (BMI) hat am 12.8.2020 den Projektaufruf für das Bundesprogramm Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur veröffentlicht. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem nachfolgenden Link sowie dem Projektaufruf: https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/kurzmeldungen/DE/2020/08/sanierung- kommunaler-infrastruktur.html Es ist vorgesehen, dass interessierte Städte und Gemeinden ihre Anträge auch an die jeweils zuständigen Landesministerien parallel einreichen. Diese parallele In- formation soll nach Aussage des BMI eine Abgrenzung zum Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten („Goldener Plan“) und zur Städtebauförderung sichern. Zum Hintergrund des Bundesprogramms: Um dem Investitionsstau bei der Sanierung kommunaler Infrastruktur zu begegnen, hat der Deutsche Bundestag die Mittel für das SJK-Programm aufgestockt (600 Mio. Euro). Der Bundeszuschuss soll zwischen 0,5 und 3 Millionen Euro pro Projekt liegen. Gefördert werden investive Projekte mit besonderer regionaler oder über- regionaler Bedeutung. Auch die Wirkung der Projekte für den gesellschaftlichen Zu- sammenhalt sowie die soziale Integration in der Kommune und die Stadtentwick- Seite 2 von 2 lungspolitik spielen eine Rolle. Die Projekte sollen darüber hinaus einen Beitrag zum Klimaschutz aufweisen und über ein überdurchschnittliches Investitions- volumen oder hohes Innovationspotenzial verfügen. Wichtiger Hinweis: Die Mittel sollen in zwei Tranchen umgesetzt werden: Um die Mittel des Konjunktur- pakets möglichst schnell zu verausgaben, beabsichtigt der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags im September 2020 zunächst Projekte mit einem Bundes- zuschuss von insgesamt 200 Millionen Euro auf Basis der Interessenbekundungen zum Projektaufruf 2018 für eine Förderung zu beschließen. Für diese erste Tranche ist eine erneute Bewerbung nicht erforderlich! Weitere 400 Millionen Euro stehen dann für diesen aktuellen Projektaufruf 2020 zur Verfügung. Für diese zweite Tranche ist ein Beschluss des Haushaltsausschusses im ersten Quartal 2021 vorbehaltlich des Beschlusses des Deutschen Bundestags zum Bundeshaushalt 2021geplant. Kommunen, die eine Interessenbekundung auf den Projektaufruf 2018 eingereicht hatten und noch nicht gefördert werden, können ihre Interessenbekundungen gegebenenfalls aktualisiert erneut einreichen.“ Mit freundlichen Grüßen gez. Tanja Pflug Referatsleiterin 1 Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ Projektaufruf 2020 Mit dem Nachtrag zum Bundeshaushalt 2020 (Konjunkturpaket) werden erneut Mittel in Höhe von 600 Millionen Euro für die Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereich Sport, Jugend und Kultur bereitgestellt. Die Mittel stehen für die Förderung investiver Projekte mit besonderer regionaler oder überregionaler Bedeutung und mit sehr hoher Qualität im Hinblick auf ihre Wirkungen für den gesellschaftlichen Zusam- menhalt und soziale Integration in der Kommune und die Stadt(teil)entwicklungspoli- tik zur Verfügung. Die Projekte sollen auch einen Beitrag zum Klimaschutz aufweisen und über ein überdurchschnittliches Investitionsvolumen oder hohes Innovationspo- tenzial verfügen. Die Mittel sollen in zwei Tranchen umgesetzt werden: Um die Mittel des Konjunktur- pakets möglichst schnell zu verausgaben, beabsichtigt der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags im September 2020 Projekte mit einem Bundeszuschuss von insgesamt 200 Millionen Euro auf Basis der Interessenbekundungen zum Projek- taufruf 2018 für eine Förderung zu beschließen. Für diese erste Tranche ist eine er- neute Bewerbung nicht erforderlich! Weitere 400 Millionen Euro stehen für diesen Projektaufruf 2020 zur Verfügung. Für diese zweite Tranche ist ein Beschluss des Haushaltsausschusses im I. Quartal 2021 vorbehaltlich des Beschlusses des Deutschen Bundestags zum Bundeshaushalt 2021 geplant. Kommunen, die eine Interessenbekundung auf den Projektaufruf 2018 eingereicht hatten und noch nicht gefördert werden, können ihre Interessenbekun- dungen gegebenenfalls aktualisiert erneut einreichen. Die Bundesmittel werden als Zuwendung nach §§ 23, 44 BHO im Wege der Projekt- förderung an die Kommune bewilligt. Die Mittel stehen vorbehaltlich des Beschlusses zum Bundeshaushalt 2021 in Jahresraten bis 2025 kassenmäßig zur Verfügung und sollen im Jahr 2021 vollständig verpflichtet werden. Dies ist bei der Antragstellung zu berücksichtigen. Die Zuwendungen werden nach Maßgabe der Verwaltungsvorschrif- ten zu § 44 BHO gewährt; die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen 2 zur Projektförderung an Gebietskörperschaften und Zusammenschlüsse von Ge- bietskörperschaften (ANBest-Gk) werden unverändert Bestandteil der jeweiligen Zu- wendungsbescheide. Mit der Umsetzung und der Begleitung des Programms hat das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat, vertreten durch das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) den Projektträger Jülich beliehen. Kommunen, die über geeignete Projekte verfügen, sind aufgerufen, dem Projektträ- ger Jülich bis zum 30. Oktober 2020 Projektvorschläge zu unterbreiten. Maßgeblich hierfür sind nachfolgende Rahmenbedingungen: 1. Förderfähige Maßnahmen Im Rahmen des Bundesprogramms sind kommunale Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur förderfähig. Der Schwerpunkt soll jedoch bei Sportstätten liegen wie zum Beispiel öffentlich genutzte Sportplätze einschließlich baulicher Ne- benanlagen, Turnhallen, Schwimmhallen sowie Freibäder, da hier ein besonderer In- standsetzungsrückstand gesehen wird. Grundsätzlich gefördert werden die bauliche Sanierung und der Ausbau von Einrich- tungen der sozialen Infrastruktur. Ersatzneubauten sind nur in Ausnahmefällen för- derfähig. Dies kann u.a. dann gelten, wenn dies im Vergleich zur Sanierung die wirt- schaftlichere Variante ist. Dies ist zu belegen. Die Förderung umfasst grundsätzlich konzeptionelle, investitionsvorbereitende und investive Kosten. Gefördert werden können sowohl Einzelgebäude als auch städtebauliche Ensembles unter Einbezug relevanter Gebäude. Die Projekte können Bestandteil einer städte- baulichen Gesamtmaßnahme sein, dies ist jedoch keine Fördervoraussetzung. Das vorgeschlagene Projekt sollte Gegenstand einer städtebaulichen Gesamtstrategie sein bzw. sich aus einem Integrierten Stadtentwicklungskonzept oder vergleichbaren Planungen erschließen. Die Projekte müssen langfristig nutzbar sein, die Zweckbin- dungsfrist liegt in der Regel bei 10 Jahren, bei Ersatzneubauten bei 20 Jahren. Im Bundesprogramm werden größere Projekte mit deutlichen stadtentwicklungspoliti- schen Impulsen für die Gemeinde oder Stadt sowie regionaler oder überregionaler 3 Wirkung gefördert. Sie haben eine besondere Wirkung für den gesellschaftlichen Zu- sammenhalt und die soziale Integration vor Ort (z.B. Angebote für unterschiedliche Zielgruppen, Barrierefreiheit/-armut) und sollen daher für die Öffentlichkeit zugänglich sein. Zudem tragen sie in besonderer Weise zu den Klimaschutzzielen des Bundes (z.B. Minderung des Primärenergieverbrauchs, Minderung des CO2-Ausstoßes) bei. Durch eine städtebauliche Einbindung in das Wohnumfeld erreichen sie eine nach- haltige Verbesserung des Stadt- bzw. Ortsteils. Sie zeichnen sich durch einen beson- deren und innovativen konzeptionellen und baulichen Qualitätsanspruch aus. Sie verfolgen die baukulturellen Ziele des Bundes. Die Sanierungsmaßnahmen sind Projekte, mit denen in der Regel Aufgaben und Probleme von erheblicher finanzieller Dimension gelöst werden. Mit einem über- durchschnittlich hohen Fördervolumen soll eine schnelle und ggf. umfassende Inter- vention und Problembearbeitung möglich sein. Vor dem Hintergrund der demographischen Entwicklung und zur Unterstützung der regionalen Bedeutsamkeit sind auch interkommunale Projekte förderfähig. Im Rahmen der im Bundeshaushalt 2020 ausgebrachten Verpflichtungsermächtigung mit Fälligkeiten bis 2025 sind auch mehrjährige Maßnahmen förderfähig. Förderfähig sind auch Objekte, die im Eigentum des Landes oder privater Dritter ste- hen sowie Projekte mehrerer Antragsteller. Dabei kommt es auf die kommunale Nut- zung vor Ort an. Die Fördermaßnahmen müssen klar abgrenzbar und definiert sein, d.h. sie müssen in Abgrenzung zu anderen Maßnahmen im Umfeld einzeln betrachtet werden kön- nen. Die Förderung entsprechender Bauabschnitte ist zulässig. 2. Antragsteller Antragsberechtigt und Förderempfänger sind nur die Kommunen, in deren Gebiet sich das zu fördernde Projekt befindet. Bei gemeinsamen Projekten mehrerer Kom- munen übernimmt eine Kommune die Federführung. Die Stadtstaaten werden hierbei wie Kommunen behandelt. Antragsteller und Förderempfänger sind die jeweiligen Kommunen auch dann, wenn sich das zu fördernde Objekt in Privat-, Kirchen- oder Landeseigentum befindet. 4 3. Komplementärfinanzierung Projekte im Rahmen des Bundesprogramms müssen von den betreffenden Kommu- nen bzw. Ländern (bei Landeseigentum) mitfinanziert werden. Bei der Ermittlung der förderfähigen Projektkosten (Hinweis: Umsatzsteuer, die als Vorsteuer abzugsfähig ist, ist nicht förderfähig) finden eventuelle finanzielle Beteili- gungen des Eigentümers oder Nutznießers keine Berücksichtigung (Ausnahme: Ei- gentum der Kommune oder des Landes). Der Bundesanteil der Förderung soll in der Regel bei zwischen 0,5 bis 3 Millionen Euro liegen. 3.1 Anteil der Kommune Bund Kommune Grundsatz 45 v.H. 55 v.H. Haushaltsnotlage 90 v.H. 10 v.H. Eine Haushaltsnotlage ist durch die zuständige Kommunalaufsichtsbehörde zu be- stätigen. Eine freiwillige finanzielle Beteiligung des Landes ist ausdrücklich er- wünscht; sie kann jedoch nicht den Eigenanteil der Kommune ersetzen. 3.2 Förderung landeseigener Objekte Bei Objekten in Landeseigentum ist eine Eigenbeteiligung des Landes obligatorisch: Bund Land Grundsatz 45 v.H. 55 v.H. Ausnahmen sind möglich, wenn durch den Stabilitätsrat eine Haushaltsnotlage des Landes festgestellt wurde. 3.3 Erbringung der Finanzierungsanteile von Land bzw. Kommune Kommunen und Länder müssen ihre finanziellen Eigenanteile nach Maßgabe der 5 ANBest-Gk anteilig zu den zur Verfügung gestellten Haushaltsmitteln des Bundes er- bringen. Eine Vorleistung mit Bundesmitteln und der dadurch bedingte spätere Aus- gleich mit kommunalen oder Landesmitteln sind nicht möglich. Die finanziellen Eigen- anteile der Kommune bzw. des Landes sind für die Laufzeit der Maßnahme zu erbrin- gen und durch Ratsbeschluss auf Grundlage der Auswahlentscheidung mit dem Zu- wendungsantrag zu bestätigen. 3.4 Beteiligung Dritter Es besteht die Möglichkeit, unbeteiligte Dritte in die Finanzierung einzuschließen. Als unbeteiligte Dritte gelten solche natürlichen oder juristischen Personen, die nicht selbst Förderempfänger oder Nutznießer der Förderung sind (z.B. unabhängige Stif- tungen oder Spender). Solche Beteiligungen sind ausdrücklich erwünscht. Sie kön- nen als kommunaler Eigenanteil gewertet werden – bis zu einem in jedem Fall von der Kommune aufzubringenden Eigenanteil von 10 Prozent der förderfähigen Kos- ten. Bei privaten oder kirchlichen Eigentümern sowie bei anderen öffentlichen Förderge- bern handelt es sich grundsätzlich nicht um unbeteiligte Dritte. Eine solche Beteili- gung ist gleichwohl ausdrücklich erwünscht. Für die Berechnung des kommunalen Anteils sind in diesen Fällen grundsätzlich die Gesamtkosten abzüglich eines eventu- ellen Eigentümeranteils bzw. des Anteils anderer öffentlicher Fördergeber maßgeb- lich. 4. Verfahrensablauf Projektaufruf 2020 Das Verfahren ist in zwei Phasen untergliedert. Nach Einreichung der Projektskizzen in der 1. Phase beschließt der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags die zur Antragstellung vorzusehenden Projekte. Die 2. Phase umfasst dann die eigentli- che Beantragung der Bundesförderung in Form einer Projektzuwendung (Zuwen- dungsantrag) nach Maßgabe der Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO durch die ausgewählten Kommunen. Phase 1: Einreichung von Projektskizzen In der 1. Phase ist die Projektskizze mit Beschluss des Stadt- oder Gemeinderates, 6 mit dem die Teilnahme am Projektaufruf 2020 gebilligt wird, dem Projektträger Jülich bis zum 30. Oktober 2020 über eine sogenannte Projektskizze online einzureichen. Die Stadtstaaten bestim- men für sich, welches Organ für die Beschlussfassung zuständig ist. Zuvor ist bis zum 23. Oktober 2020 dem für die Städtebauförderung zuständigen Landesressort formlos anzuzeigen, dass und für welches Projekt eine Antragstellung vorgesehen ist. Das Projektskizzenformular ist ab dem 21. August 2020 über das Förderportal des Bundes in easy-Online aufrufbar: https://foerderportal.bund.de/easyonline Die in easy-Online erstellte Projektskizze ist nach Abschluss des digitalen Antrags- verfahrens unverändert ausgedruckt und unterschrieben (ggf. mit ergänzenden Un- terlagen) dem Projektträger Jülich und dem für die Städtebauförderung zuständigen Landesressort bis zum 4. November 2020 zuzusenden (Poststempel). Das entspre- chende Landesressort erstellt daraufhin eine für das Antragsverfahren notwendige, städtebauliche Stellungnahme. Die Stellungnahmen zu den Projektskizzen senden die Länder bis zum 20. November 2020 gesammelt an das BMI. Ein noch nicht vorliegender Ratsbeschluss kann dem Projektträger Jülich erforderli- chenfalls ebenfalls bis zum 13. November 2020 (Poststempel) nachgereicht werden. Auswahlkriterien Für die Auswahl der Projekte sind u.a. folgende Kriterien ausschlaggebend (nicht ku- mulativ, keine Rangfolge): − besondere regionale oder überregionale Wahrnehmbarkeit; − begründeter Beitrag zum gesellschaftlichen Zusammenhalt und zur sozialen Integration im Quartier/in der Kommune; − erhebliches und überdurchschnittliches Investitionsvolumen; − Machbarkeit und zügige Umsetzbarkeit, langfristige Nutzbarkeit; − städtebauliche Einbindung in das Wohnumfeld und baukulturelle Qualität; 7 − überdurchschnittliche fachliche Qualität, insbesondere hinsichtlich des gesell- schaftlichen Zusammenhalts und der sozialen Integration (einschließlich Barri- erefreiheit/-armut) und/ oder Klimaschutz; hohes Innovationspotenzial. Phase 2: Beantragung der Zuwendung für die ausgewählten Projektskizzen Die zu fördernden Kommunen werden nach Projektauswahl zu Beginn der 2. Phase durch den Projektträger Jülich aufgefordert, einen entsprechenden Zuwendungsan- trag für die Förderung ihres Projektes zu stellen. Die Kommune wird dahingehend im Rahmen eines kurzfristig durchzuführenden Koordinierungsgesprächs beraten. Der Zuwendungsantrag umfasst grundsätzlich das Antragsformular, den Ausgaben- und Finanzierungsplan, den Ablauf- und Zeitplan sowie die entsprechenden Nachweise des kommunalen Finanzierungsanteils (Ratsbeschluss) sowie ggf. weiterer Mittelge- ber. Der Zuwendungsantrag muss die Erklärung enthalten, dass das beantragte Pro- jekt noch nicht begonnen wurde. Voraussichtlich ab April 2021 werden die Koordinie- rungsgespräche durchgeführt. Sechs Wochen nach dem Koordinierungsgespräch sind von den Kommunen die Zuwendungsanträge einzureichen. Die Zuwendungsbe- scheide werden im Laufe des Jahres 2021 erteilt. 5. Baufachliche Prüfung Für die Umsetzung von baulichen Maßnahmen im Rahmen des Zuwendungsantra- ges sind bei einer Förderung die „Richtlinien für die Durchführung von Zuwendungs- baumaßnahmen (RZBau)“ zu beachten. Diese sind unter folgendem Link abzurufen: https://www.fib-bund.de/Inhalt/Richtlinien/RZBau/ Die baufachliche Prüfung erfolgt durch die für den Bund tätige Bundesbauverwaltung entsprechend ZBau. Bei kleineren Maßnahmen wird diese durch die örtlichen Rech- nungsprüfungs- und Bauämter wahrgenommen. 6. Informationspflicht, begleitende Öffentlichkeitsarbeit Die Förderempfänger verpflichten sich: − dem Bund entsprechende Informationen über das Förderprojekt zu erteilen, − auf die besondere Förderung durch den Bund hinzuweisen und 8 − bei der Vernetzung und dem Erfahrungsaustausch der Projekte mitzuwirken. 7. Weiteres Verfahren 33. KW Veröffentlichung des Projektaufrufs 2020 21. Aug. 2020 Freischaltung des Erhebungsbogens in easy-Online 23. Okt. 2020 Fristende zur formlosen Anzeige des Antrags beim für die Städtebauförderung zuständigen Landesministerium 30. Okt. 2020 24 Uhr Fristende zur Einreichung der Projektanträge über easy-Online 04. Nov. 2020 (Poststempel) Fristende zur Einreichung der Projektskizzen in unveränderter, ausgedruckter und unterschriebener Form beim Projektträger Jülich und beim für Städtebauförderung zuständigen Landes- ministerium. Die Übersendung an den Projektträger Jülich oder das Land alleine ersetzt nicht die andere jeweils notwendige Übersendung. 13. Nov. 2020 (Poststempel) Fristende für Nachreichung von geforderten Unterlagen (z.B. Ratsbeschluss) 20. Nov. 2020 Einreichung der Stellungnahmen der Länder beim BMI Nov./Dez. 2020 Sichtung und Vorprüfung der Förderanträge durch den Projekt- träger Jülich I. Quartal 2021 Beschluss der zur Antragstellung vorzusehenden Projekte durch den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags und Pressemitteilung des BMI zum Beschluss vsl. II. - IV. Quartal 2021 Durchführung der Koordinierungsgespräche Erstellung der Zuwendungsanträge durch die Kommunen in Abstimmung mit dem Projektträger Jülich Erteilung Zuwendungsbescheide durch den Projektträger Jülich 9 8. Kontakt Projektanträge sind über das Projektskizzenformular in easy-Online unter folgender URL bis zum 30. Oktober 2020 einzureichen: https://foerderportal.bund.de/easyonline Zum verbindlichen Nachweis ist der in easy-Online erstellte Projektantrag dem Pro- jektträger Jülich und der für Städtebauförderung zuständigen Landesbehörde unver- ändert ausgedruckt und unterschrieben (ggf. mit ergänzenden Unterlagen) bis zum 04. November 2020 (Poststempel) zuzusenden: Projektträger Jülich (PtJ – IKK 4) Forschungszentrum Jülich GmbH Postfach 61 02 47 10923 Berlin Fragen zum Projektaufruf richten Sie bitte an: Innovation ländlicher Räume, Klimaschutz, Kommunales Bauen (IKK) Kommunales Bauen (IKK 4) Email: ptj-sjk-skizzeninfo@fz-juelich.de Betreff: Projektaufruf 2020 – Sanierung kom- munaler Einrichtungen Telefonischer Kontakt: Hotline montags bis freitags von 9-15 Uhr unter: Tel.: 030 201 99 3625 Fragen zu easy-Online: 030 20199 3659 (ab 21.08.2020)
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Punkt 6: Antragsstellung Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur (V-Nr. 2020/0313) Der Ausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage zuzustimmen. Stimmenthaltung: AfD und UWIGA
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Punkt 10: Antragstellung Bundesprogramm "Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur" (V-Nr. 2020/0313) Einstimmig empfiehlt der Ausschuss der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage zuzustimmen.
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Büro F: 9, 7 qm Lager / Heizung / Spüle F: 9,8 qm Bewegungshalle F: 180, 9 qm Aufenthaltsraum F: 24,9 qm Flur F: 15, 3 qm Sanitär F: 12,9 qm Jugendzentrum BAAS-Halle, Pankratiusstr. 35, 64289 Darmstadt Bestand
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Sanitär - Mitarbeiter F: 2,0 qm 1 2 3 Eigener Text K K Küche F: 16,4 qm Sanitär - Barrierefrei F: 6,2 qm Sanitär - M/W/D F: 6,3 qm Jugendzentrum BAAS-Halle, Pankratiusstr. 35, 64289 Darmstadt Planung Umbau / Sanierung Aufenthaltsraum / Büro F: 24,9 qm Bewegungshalle F: 180 ,9 qm Flur F: 15, 3 qm
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Magistratsvorlage
Eingang Magistrats-
geschäftsstelle:
22.10.2020
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat I
Dezernat IV
Dezernat V an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss-
fassung Fachausschuss
Dezernat I
Dezernat IV
Amt: Dezernat
VJugendamt
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2020/0313
Magistratsbeschluss-Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.:
Kostenstelle: 25-00129 Investitionsnummer:
Kostenträger: Sachkonto:
Betreff: Antragstellung Bundesprogramm "Sanierung kommunaler Einrichtungen in den
Bereichen Sport, Jugend und Kultur"
Vorlage vom: 19.10.2020
Beschlussvorschlag:
1. Der Magistrat beschließt die Antragsstellung der Wissenschaftsstadt Darmstadt beim
Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend
und Kultur“. Antragsgegenstand ist das Sanierungsvorhaben Baashalle.
2. Der Magistrat stimmt der Projektskizze Baashalle sowie der darin dargelegten Kosten - und
Umsetzungsplanung im Falle eines positiven Förderbescheides zu.
- 2 -
Anlagen: Grundriss neu, Grundriss Bestand, Lageplan, Projektaufruf Hessischer Städtetag,
Projektskizze
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom 28.10.2020
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 19.10.2020:
Eckdaten des Bundesprogramms
Das Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport,
Jugend und Kultur“ stellt ab dem Jahr 2021 Mittel in Höhe von insgesamt 400 Millionen
bereit. Gefördert werden die bauliche Sanierung und der Ausbau von Einrichtungen der
sozialen Infrastruktur. Antragsberechtigt sind Kommunen. Förderfähig sind insb. Projekte
mit erheblicher finanzieller Dimension, zügiger Umsetzbarkeit und innovativem
Qualitätsanspruch bezogen auf Konzept und Bau. Die Förderquote li egt bei 90%
(Bundesanteil); ein kommunaler Eigenanteil ist zu leisten.
Projektvorschlag zur Antragstellung
Die Baashalle ist ein wichtiger Standort der Kinder - und Jugendarbeit in Darmstadt, der
durch die räumlichen Gegebenheiten, insb. die Verfügbarkeit der großen Halle, über ein
wesentliches Alleinstellungsmerkmal gegenüber anderen Einrichtungen verfügt. Gleichzeitig
ist der Bedarf an offenen, bewegungsorientierten Angeboten für junge Menschen unbestritten
(vgl. u.a. Shell-Studie 2019, Sinus-Jugendstudie 2020). Für Darmstadt wurde dieser Bedarf
zuletzt im Rahmen des AG§78-Prozesses Neustrukturierung der Kinder - und Jugendarbeit
bestätigt.
Die inhaltliche Zuordnung der Baashalle zum Handlungsfeld Sport, Bewegung und
Ernährung, resultiert aus dem o.g. Prozess und trägt zudem der grundlegenden
Raumstruktur der Einrichtung explizit Rechnung.
Dennoch ist ein massiver Sanierungsbedarf für das Gebäude festzustellen, dessen
Bearbeitung Voraussetzung für eine langfristige und kontinuierliche Nutzung für Zwecke der
Kinder- und Jugendarbeit ist. Es handelt sich um ein ehemaliges Industriegebäude. Die
Umwidmung des Gebäudes zu einem Jugendzentru m erfolgte im Jahr 1981. Seitdem wurden
lediglich geringfügigste bauliche Maßnahmen durchführt.
Die zur Beantragung im Bundesprogramm vorgeschlagene Sanierungsmaßnahme umfasst
daher sowohl grundlegende energetische und sicherheitstechnische Bestandteile als auch die
Weiterentwicklung des Raumprogramms und die adäquate, nutzungsgerechte Ausstattung
der Räume.
Darmstadt, 19.10.2020
Dezernat I Dezernat IV Dezernat V
Jochen Partsch André Schellenberg Barbara Akdeniz
Oberbürgermeister Stadtkämmerer Stadträtin
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Darmstadt, den 21.09.2020
Projektskizze für das Bundesprogramm
Sanierung Sport-, Jugend- und Kultureinrichtungen
Projektskizzeneinreichende Kommune: Wissenschaftsstadt Darmstadt
Frankfurter Str. 73
64973 Darmstadt
Ausführende Stelle in der Kommune: Eigenbetrieb Immobilienmanagement Darmstadt / IDA
Fachbereich Bauunterhaltung und Projektsteuerung Architektur
Mina-Rees-Straße 10-12
64210 Darmstadt
Planzeitraum: 2021 – 2022
Projektname: Sanierung der Baas-Halle zur Nutzung als Jugendzentrum mit dem
Schwerpunkt Sport, Bewegung und Ernährung
Projektleitung: Frau Gölzenleuchter
Telefon: 06151 / 13 4274
Fax: 06151 / 13 26 70
eMail: ute.goelzenleuchter@darmstadt.de
Für die Städtebauförderung zuständiges Ministe-
rium im Bundesland:
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Woh-
nen
Referat Städtebau und Städtebauförderung
Kaiser-Friedrich-Ring 75
64185 Wiesbaden
Datenschutzerklärung
Soweit der Antrag personenbezogene Daten von Beschäftigten des/der Antragsteller(s)(in) oder sonstigen
natürlichen Personen enthalten sind, wurden diese entsprechend den Datenschutzhinweisen informiert und deren
Einverständnis eingeholt
Wichtige Voraussetzung
Mit dem Vorhaben ist noch nicht begonnen worden.
Das Projekt wird ausschließlich aus dem Bundesprogramm Sanierung Sport-, Jugend- und Kultureinrichtungen
gefördert oder ist ein Bauabschnitt eines Großprojektes, der ausschließlich aus dem Bundesprogramm Sanierung
Sport-, Jugend- und Kultureinrichtungen gefördert wird.
2
SKI Vorhabenbeteiligte
Kommune: Wissenschaftsstadt Darmstadt
Luisenplatz 5a
64283
Darmstadt
Hessen
Telefon
Telefax
eMail
Ausführende Stelle in der Kommune: Eigenbetrieb Immobilienmanagement Darmstadt / IDA
Fachbereich Bauunterhaltung und Projektsteuerung Architektur
Mina-Rees-Straße 10-12
64210
Darmstadt
06151/ 13 36 11
06151/ 13 26 70
immobilienmanagement@darmstadt.de
1.Kontaktperson der Kommune (zeichnungsbe-
rechtigt)
Herr/Frau <Vorname Name>
Funktion
Telefon.:
Fax:
E-Mail:
2.Kontaktperson der Kommune Herr/Frau <Vorname Name>
Funktion
Telefon.:
Fax:
E-Mail:
Weitere Kontaktperson Herr/Frau <Vorname Name>
Telefon.:
Fax:
E-Mail:
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SKI Vorhabenbezogene Daten
Projekttitel des Projekts:
Sanierung der Baashalle zur Nutzung als Jugendzentrum mit dem Angebotsschwerpunkt Sport, Bewegung und
Ernährung
1. Kurzbeschreibung des Projektes (max. 2000 Zeichen incl. Leerzeichen)
(Insbesondere Art des Projekts, , Abgrenzbarkeit des Projekts)
Die Baashalle ist als Jugendzentrum und Treffpunkt für junge Menschen in Darmstadt langjährig
etabliert. Im Zuge der Neuaufstellung der Kinder- und Jugendarbeit (Stavo-Beschluss in
2019, Anlage 1) wurde die Baashalle zur Schwerpunkteinrichtung Sport, Bewegung, Ernährung
gewandelt; gemäß Rahmenkonzept ist sie eine stadtweit wirkende Einrichtung.
Auch wenn die grundlegende Gebäudestruktur der Baashalle sehr gute Voraussetzungen für
die o.g. Nutzungsart bietet, bedarf es für eine umfassende und langfristige Nutzung dringend
der baulichen Anpassung des Raumprogramms und der Sanierung der Bausubstanz. Die Baashalle
verfügt als Alleinstellungsmerkmal über eine große Halle (180 m²), die es grundsätzlich ermöglicht
vielfältige und attraktive Sport- und Bewegungsangebote niederschwellig, inklusiv und wetterunab-
hängig vorzuhalten. Aufgrund der mangelhaften Dämmung des Gebäudes und Ausstattung ist je-
doch eine ganzjährige Nutzung der Baashalle gegenwärtig nicht möglich.
Hauptanliegen des Projektes ist daher eine energetische und sicherheitstechnische Sanierung des
Bestandsgebäudes, eines alten Industriegebäudes von Anfang des 20. Jh., um das Gebäude
ganzjährig nutzbar zu machen. Das Gebäude soll dafür eine Dämmung sowie neue Fenster
erhalten. Ebenso müssen die Heizung und die elektrischen Anlagen auf den Stand der Technik
gebracht werden. Die Böden vor allem im Bereich der Halle sind ebenfalls zu erneuern und mit
einem für Sportangebote geeigneten Belag auszustatten.
Des Weiteren sollen Umbau- und Sanierungsmaßnahmen für die gewünschte Nutzung und die Her-
stellung einer Barrierefreiheit durchgeführt werden. Hierzu zählt der Umbau der Nebenräume zu ei-
nem ausreichend großen und funktionalen Küchenbereich, in dem pädagogische Arbeit stattfinden
kann. Darüber hinaus ist der barrierefreie Umbau der Sanitäranlagen vorgesehen sowie die Schaf-
fung von Büroräumlichkeiten, welche sowohl für die Vor- und Nachbereitung des Personals als
auch für Beratungssettings der KJA genutzt werden sollen.
2. Begründung für das Projekt incl. seiner städtebaulichen Einbindung bzw. dem Quartiersbezug (max.
2000 Zeichen incl. Leerzeichen)
(Beschreibung des derzeitigen und des mittel- bis langfristigen Bedarfs (quantitativ und qualitativ). Ist der Bedarf in den
jeweiligen Fachplanungen bzw. im integrierten Stadtentwicklungskonzept bereits zuvor identifiziert worden. Wenn nein,
wie soll die städtebauliche Einbindung gesichert werden?
Die Kinder- und Jugendarbeit (KJA) in Darmstadt wurde in einem mehrjährigen Prozess inhaltlich
undorganisatorisch neu aufgestellt : Handlungsfelder, verbindliche Qualitäts -/Methodikstan-
dards und
Controllingverfahren wurden implementiert, um eine bedarfsgerechte und wirkungsvolle
Angebotsstruktur zu garantieren. Die zugrundeliegende Bedarfsermittlung erfolgte in
einem mehrstufigen Verfahren; beteiligt waren junge Menschen (Befragung), Fachkräfte und
Jugendhilfeträger (AG§78 SGBVIII).
Als ein zentrales Handlungsfeld der KJA Darmstadt wurde Sport, Bewegung und Ernährung (SBE)
identifiziert. Es wurden drei Schwerpunkteinrichtungen (Nord-Mitte-Süd)
ausgewiesen - darunter die Baashalle (Stadtmitte) - die zuständig sind, offene
SBE-Angebote durchzuführen und einer breiten Menge junger Menschen zugänglich zu machen.
Die Baashalle befindet sich im Darmstädter Martinsviertel, im Geltungsbereich des rechtsgültigen
Bebauungsplans (BP) N 24. Das Martinsviertel war bis zum Jahr 2016 als Sanierungsgebiet nach §
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136 ff BauGB ausgewiesen. Die Baashalle ist ein ehemaliges Werkstattgebäude der gleichnamigen
Aufzugsfirma.
Der BP setzt den Block als Allgemeines Wohngebiet fest. Ein Ziel des B P ist der Erhalt und die Nut-
zung der Halle als Bewegungsspielraum. Unter Ziffer I.8 ist die Halle als Fläche für den Gemeinbe-
darf/Bewegungsspielhalle festgesetzt. Eine Vergrößerung der Halle ist gemäß BP nicht möglich.
Das Erfordernis zum Fortbestand der Halle hat sich seit Aufstellung des BP nicht geändert. Das Mar-
tinsviertel erfreut sich bei Familien großer Beliebtheit und ist eines der dicht besiedeltsten Wohnviertel
in Darmstadt. Durch die dichte Bebauung der Gründerzeit sind die für Spielangebote verfügbaren
Flächen sehr begrenzt. Daher wurden bereits zu der Zeit als das Gebiet förmlich als Sanierungsgebiet
festgesetzt war, Bestandsgebäude zum Umbau für Spielangebote vorgesehen.
Durch eine Sanierung der Halle wird der Charakter der Halle, als ehemaliges Werkstatt - und Indust-
riegebäude, erhalten werden.
3. Ziele und Zweck des Projekts (max. 2000 Zeichen incl. Leerzeichen)
(Welche übergeordneten Ziele sollen durch das Projekt erreicht werden?
Welchen Zweck soll die Förderung des Projekts erfüllen?
Das Nationale Gesundheitsziel „Gesund aufwachsen: Lebenskompetenz, Bewegung, Ernährung“
legt den Fokus darauf, die Bewegung und gesunde Ernährung von Kindern und Jugendlichen zu
fördern und fordert hierzu die Rahmenbedingungen und Strukturen der Gesundheitsförderung u.a.
im (Lebens)Umfeld junger Menschen zu optimieren. Insb. wird im Maßnahmenkatalog Bezug ge-
nommen auf die Kinder- und Jugendhilfe mit der Forderung dies als fachlichen Standard zu etablie-
ren.
SGBVIII beinhaltet den expliziten Bildungsauftrag an Jugendarbeit u.a. die Themen Gesundheit &
Sport schwerpunktmäßig zu bearbeiten & entsprechenden Angebote bedarfsgerecht zu entwickeln.
Die Studienlage (u.a. KIGGS, Shell Jugendstudie 2019, Sinus-Jugendstudie 2020) unterstreicht die
Relevanz von Bewegung im Freizeitverhalten junger Menschen. Die KIGGS -Studie weist zudem ei-
nen positiven Zusammenhang zwischen einem gut erreichbaren Sportplatz (o.ä.) und der tatsächli-
chen sportlichen Aktivität junger Menschen nach. D.h. je gesundheitsförderlicher das Lebensumfeld
junger Menschen gestaltet ist, indem bspw. Bewegungsangebote erreichbar und allgemein zugän g-
lich gestaltet sind, Flächen und Räume für Sport & Bewegung bereitstehen und jungen Menschen
vereinsunabhängig Sport- und Bewegungsmöglichkeiten haben, desto gesünder wachsen junge
Menschen auf. Die Verknüpfung von bewegungsorientierten und ernährungspäda gogischen Ange-
boten unterstützt diesen Kanon, da das Ernährungsverhalten junger Menschen in vergangenen
Jahren nachteilig entwickelt hat (vgl. KIGGS 2018).
Die Etablierung des Handlungsfeldes Sport, Bewegung und Ernährung in der Darmstädter Jugend-
arbeit trägt dem o.g. gesetzlichen Auftrag, der aktuellen Studienlage und der kommunalen Bedarfs-
lage Rechnung.
Das Ziel ist es die Baashalle umfassend und ganzjährig nutzbar zu machen, auf die Erfordernisse
der Nutzungen anzupassen und eine Barrierefreiheit herzustellen. Das Gebäude wird durch die
Maßnahmen aufgewertet, erhalten und für einen langen Zeitraum nutzbar gemacht.
4. Fördermaßnahmen (max. 2000 Zeichen)
(Welche investiven und investionsvorbereitende Maßnahmen sind für das Erreichen der genannten Ziele und Umsetzung
des Zwecks dieses Projekts vorgesehen?)
Investitionsvorbereitende Maßnahmen sind die Untersuchungen der Statik vor allem des Daches
und der energetischen Beschaffenheit des Gebäudes sowie die Prüfung der technischen Einrichtun-
gen und die Erstellung eines Sanierungsplans für die jeweilige Kostengruppe. Investive Maßnah-
men werden die Sanierung und Dämmung des Daches, eine Dämmung der Fassade, Umbau ein-
zelner Bereiche zur besseren Nutzbarkeit gem. Nutzungskonzept, neue Oberflächen für Wand, Bo-
den und Decke, die Behebung technischer Mängel, neues Beleuchtungskonzept, sowie die Instand-
setzung / Erneuerung der Heizung sein.
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5. Projektbeteiligte und Organisationsstruktur (max. 2000 Zeichen incl. Leerzeichen)
(bereits absehbare bzw. bestehende Subaufträge benennen; Darstellung der absehbaren bzw. bestehenden Form der
Zusammenarbeit sowie der Arbeitsverteilung untereinander)
Der Auftrag zur statischen und bauphysikalischen Überprüfung des Objektes wurde bereits erteilt,
um eine Validierung der Kostenschätzung vornehmen zu können. Bei Ausführung / Durchführung
des Projektes wird ein externer Architekt mit der Planungsleistung beauftragt, ebenso Fachingeni-
eure im Bereich Technische Gebäudeausstattung.
Bauherr: Stadt Darmstadt, vertreten durch Immobilienmanagement Stadt Darmstadt
Projektsteuerung: Immobilienmanagement Stadt Darmstadt, insbesondere FB Bauunterhaltung und
Projektsteuerung sowie FB Energie und Anlagentechnik
Nutzer und Auftraggeber: Jugendamt Stadt Darmstadt
Weitere beteiligte Ämter: Stadtplanungsamt, Bauaufsichtsamt
6. Erfüllung der Auswahlkriterien (max. 2500 Zeichen incl. Leerzeichen)
(Welche und wie werden die Auswahlkriterien erfüllt?)
Die Baashalle ist im rechtsgültigen Bebauungsplan als Sport- und Bewegungshalle festgeschrieben.
Eine anderweitige Nutzung und/oder Vergrößerung/ Änderung der Bebauung ist nicht zulässig. Die
Halle ist ein wesentlicher Baustein der sozialen Infrastruktur in Darmstadt. Die Einrichtung adres-
siert nicht nur an die Bewohner Martinsviertels, sondern ist per Rahmenkonzept Kinder- und Ju-
gendarbeit beauftragt stadtweit wirkende Angebote zu etablieren.
Die Sanierung gewährleistet die langfristige Nutzbarkeit der Baashalle für soziale Zwecke mit einem
Schwerpunkt auf Sport- und Bewegungsangeboten. Diese Fokussierung knüpft an den evaluierten
Bedarfen und den Bildungsauftrag der Kinder- und Jugendarbeit an. Die Einrichtung stellt eine wich-
tige Erweiterung des kommunalen Portfolios an Bewegungsorten dar. Denn junge Menschen kön-
nen hier niedrigschwellig und eigenbestimmt, jedoch ohne bspw. die Verbindlichkeit und Verpflich-
tung einer Vereinsmitgliedschaft Sport treiben.
Das Vorhaben „Sanierung der Baashalle“ hat einen erheblichen Investitionsumfang in Höhe von ins-
gesamt rund 1.205.000,- Euro. Die Machbarkeit des Vorhabens ist geprüft und bestätigt. Die Pro-
jektplanung ist bereits fortgeschritten; die Kosten- und Bauzeitenplanung liegt vor. Die für die Pro-
jektsteuerung notwendige Personalressource ist vorhanden. Die aktuelle Projektplanung geht von
einem Umsetzungszeitraum von rund 2 Jahren aus.
Bestandteil der geplanten Gesamtsanierung ist die die energetische Sanierung des Gebäudes, inkl.
Wärmedämmung der Außenhülle, Erneuerung der Heizungsanlage sowie die Erneuung der Dach-
entwässerung inkl. der Installation von Versickerungsflächen und Zisternen, zu Bewässerungszwe-
cken.
7. Ablauf- und Zeitplan (für wann sind welche Maßnahmen geplant) (max. 2500 Zeichen)
(Angaben zu Start- und Endtermin der Maßnahmen unter Beachtung der Förderlaufzeit 2021 – 2025)
Nennen Sie zudem wichtige Meilensteine der Projektumsetzung
1. Stufe – Ziel: Ganzjährige Nutzung der Räumlichkeiten
Start der Maßnahme: Januar 2021 (mit Planung)
Start der Ausführung: Juni 2021
Maßnahmen:
Energetische Sanierung Außenhülle – Wärmedämmung (hier: Dämmung Außenwände,
Dämmung Dach inkl. Neue Dachdeckung und Dachkonstruktion, neue Fenster Halle / Be-
wegungsbereich, Ballfangnetz zum Schutz der Fenster)
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Sicherheitstechnische Maßnahmen (hier: Brandschutz F90-Verkofferung Leitungen Flur,
Abhangdecken Flur, Türe Bewegungshalle)
Elektro (hier: Erneuerung von Unterverteilung und Verkabelung, Erneuerung d. Beleuch-
tungskonzepts, W-Lan)
Lüftung, Heizung, Sanitär (hier: Erneuerung Heizrohre, Heizkörper, Heizkessel, Überprü-
fung Grundleitung und Erneuerung nach Bedarf)
Architekten- und Ingenieurleistungen für alle Maßnahmen
2. Stufe – Ziel: Einbau Küche & Schaffung von Barrierefreiheit
Start der Maßnahme: Oktober / November 2021 (mit Planung)
Start der Ausführung: März 2022
Maßnahmen:
Umbau Küche, Barrierefreiheit (hier: Abbruch und Neubau der Wände (F30/F90 wegen Ab-
trennung zum Flur - Fluchtweg), Vergrößerung Türausschnitte, Türen, Fensterausschnitt
Küche, Erneuerung Fenster & Bodenbeläge, Erweiterung & Anpassung Rampe, Erneue-
rung d. Absturzsicherung)
Einrichtung Küche (hier: Erneuerung Möbel und Geräte)
Sanitär, Lüftung (hier: Erneuerung Wasserleitungen, Überprüfung Grundleitung, Erneue-
rung Sanitärobjekte, Abluft WC-Anlage, Küchenhaube)
Architekten- und Ingenieurleistungen für alle Maßnahmen
3. Stufe – Ziel: Halle und Aufbewahrung (Rückzug / Büro)
Start der Maßnahme: April 2022 (mit Planung)
Start der Ausführung Juli 2022
Maßnahmen:
Aufenthaltsraum (hier: Tür versetzen - bessere Strukturierung Fluchtweg / Nutzung, Erneu-
erung Fenster)
Bodenbeläge (hier: Flur und Aufenthaltsraum Linoleum, Einbau dämpfender Unterschicht in
Halle)
restlicher Ausbau: Abhangdecken für Küche, Sanitär und Aufenthaltsraum, neue Auße ntü-
ren, Malerarbeiten
Architekten- und Ingenieurleistungen für alle Maßnahmen
4. Stufe – Ziel: Dachentwässerung, Versickerung
Start der Maßnahme: Juli 2022 (mit Planung)
Start der Ausführung: September 2022
Maßnahme:
Dachentwässerung, Versickerung (hier: Sammlung in Zisternen zur Bewässerung der Be-
pflanzung des BAAS-Blocks Grünfläche im Innenbereich)
Architekten- und Ingenieurleistungen für alle Maßnahmen
Meilensteine
> Fertigstellung Dämmung des Gebäudes
> Errichtung Küche
> Barrierefreiheit
> neuer Boden Bewegungshalle
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Ausgabenplan
(in dem Ausgabenplan sind die Ausgaben aller Maßnahmen gemäß dem Ablauf - und Zeitplan anzugeben; Ablauf- und Zeit-
plan sowie Ausgaben- und Finanzierungsplan müssen in den Maßnahmen übereinstimmen)
2021
Maß-
nahme
Bezeichnung Betrag in EUR
1 1. Stufe - Ganzjährige Nutzung der Räumlichkeiten 700.000,00
2 2. Stufe - Einbau Küche / Barrierefreiheit, Planung 45.000,00
3
3
5
2022
Maß-
nahme
Bezeichnung Betrag in EUR
1 2. Stufe - Einbau Küche / Barrierefreiheit, Ausführung 170.000,00
2 3. Stufe - Halle und Aufbewahrung (Rückzug / Büro) 195.000,00
3 4. Stufe – Dachentwässerung, Versickerung 60.000,00
3
5
2023
Maß-
nahme
Bezeichnung Betrag in EUR
1
2
3
3
5
2024
Maß-
nahme
Bezeichnung Betrag in EUR
1
2
3
3
5
2025
Maß-
nahme
Bezeichnung Betrag in EUR
1
2
3
3
5
Ausgaben für die Maßnahmen über den gesamten Zeitraum von 2021 – 2025
Maß-
nahme.
Bezeichnung Betrag in EUR
1 1. Stufe - Ganzjährige Nutzung der Räumlichkeiten 700.000,00
2 2. Stufe - Einbau Küche / Barrierefreiheit, Planung 45.000,00
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3 2. Stufe - Einbau Küche / Barrierefreiheit, Ausführung 170.000,00
3 3. Stufe - Halle und Aufbewahrung (Rückzug / Büro) 195.000,00
5 4. Stufe – Dachentwässerung, Versickerung 60.000,00
Finanzierungsplan
Die Projektkosten liegen insgesamt bei: 1.170.000,00 Euro. Bei einem Bundesförderanteil von 45% bzw. 90%
besteht folgender Fördermittelbedarf: 526.545,00 Euro
Projekte im Rahmen des Förderprogramms müssen von den betreffenden Kommunen mitfinanziert werden. Der
Eigenanteil der Kommunen beträgt grundsätzlich 55% der förderfähigen Kosten (4). Bei Vorliegen einer Haus-
haltsnotlage kann sich der Eigenanteil der Kommune auf bis zu 10% reduzieren. Bei Objekten oder Flächen in
Landeseigentum ist eine Eigenbeteiligung des Landes obligatorisch. In diesem Fall beträgt die Kofinanzierung
der förderfähigen Kosten (4) durch das Land 55% und ist durch entsprechende Landesmittel zu sichern. Ausnah-
men sind möglich, wenn durch den Stabilitätsrat eine Haushaltsnotlage des Landes festgestellt wurde.
Jahr (1) Projekt-
kosten
(2) ggf. Mittel
beteiligter
Dritter
(3) ggf. Mittel
öffent-
licher Förder-
geber (ohne
Bundesanteil)
(4) Förderfä-
hige Kosten)
(5) Landes-
mittel
(6) kommu-
nale Eigenan-
teil
(7) Bundes-
mittel
(8) Mittel un-
beteiligter
Dritter
2021 745.000,00 74.500,00 670.500,00
2022 425.000,00 42.500,00 382.500,00
2023
2024
2025
Gesamt 1.170.000,00 117.000,00 1.053.000,00
Wichtige Hinweise
Ausfüll-Hinweise zur Tabelle „Finanzierungsplan“
Spalte (1): Dies ist die Summe aller Kosten, die zum Nachweis der Gesamtfinanzierung des eingereichten Pro-
jektes herangezogen werden.
Spalte (2): Beteiligte Dritte sind Eigentümer oder Nutznießer (Ausgenommen hiervon ist die Kommune oder das
Land). Zur Ermittlung der förderfähigen Kosten (4) sind diese Mittel von den Projektkosten abzuziehen.
Spalte (3): Diese Mittel dürfen keine Bundesmittel beinhalten. Fördermittel der Städtebauförderung sind beispiels-
weise für die Kofinanzierung des eingereichten Projektes nicht zulässig (ggf. sind klar trennbare Bau- oder Pro-
jektabschnitte zu bilden). Zur Ermittlung der förderfähigen Kosten (4) sind diese Mittel von den Projektkosten ab-
zuziehen
Spalte (4): Die förderfähigen Kosten (4) ergeben sich aus den Projektkosten (1) abzüglich der Mittel beteiligter
Dritter (2) sowie öffentlicher Fördergeber (3). Die förderfähigen Kosten (4) sind durch kommunale Eigenmittel,
Bundesmittel und ggf. Mittel unbeteiligter Dritter zu finanzieren.
Spalte (5): Bei Objekten oder Liegenschaften in Landeseigentum ist eine Beteiligung des Landes obligatorisch.
Diese beträgt grundsätzlich 55% der förderfähigen Kosten (4). Ausnahmen sind möglich, wenn durch den Stabili-
tätsrat eine Haushaltsnotlage des Landes festgestellt wurde.
Spalte (6): Der kommunale Eigenanteil umfasst grundsätzlich 55% der förderfähigen Kosten (4). Er kann durch
Mittel unbeteiligter Dritter (8) oder eine nachgewiesene Haushaltsnotlage auf mindestens 10% reduziert werden.
Spalte (7): Es können grundsätzlich Bundesmittel in Höhe von 45% der förderfähigen Kosten (4) beantragt wer-
den. Bei nachgewiesener Haushaltsnotlage kann sich der Bundesanteil bis auf max. 90% der förderfähigen Kos-
ten (4) erhöhen (der kommunale Anteil liegt dann bei 10%).
Spalte (8): Als unbeteiligte Dritte gelten solche natürlichen oder juristischen Personen, die keine rechtlichen, per-
sonellen oder wirtschaftlichen Beziehungen zum Bauherrn haben. Darüber hinaus dürfen sie nicht selbst Förder-
empfänger oder Nutznießer der Förderung sein (z. B. unabhängige Stiftungen oder Spender). Bei privaten oder
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kirchlichen Eigentümern sowie bei anderen öffentlichen Fördergebern handelt es sich grundsätzlich nicht um un-
beteiligte Dritte. Mittel unbeteiligter Dritter können den kommunalen Eigenanteil bis auf 10% der förderfähigen
Kosten (4) reduzieren.
AZA Zusätzliche Angaben und Anlagen der Projektskizze
Darstellungen des Projektes
☐ Mind. Zwei, jedoch max. vier zeichnerische, bildliche oder kartografische Darstellungen des Projektes
und seiner Verortung im städtebaulichen Umfeld. Bitte beachten Sie, dass neben der Darstellung des
Projektes sowie den zeichnerischen, bildlichen und kartografischen Darstellungen keine weiteren Unter-
lagen für die Vorprüfung Ihres Projektantrages berücksichtigt werden. Wir bitten Sie daher von der Zu-
sendung weiterer Materialien (Baupläne, Infotafeln, Broschüren etc.) abzusehen.
Nachweis einer Haushaltsnotlage
☐ Ggf. Nachweis einer Haushaltsnotlage durch die zuständige Kommunalaufsicht.
Eigentumsverhältnisse
Das betreffende Objekt befindet sich (bitte ankreuzen)
☐ X im Eigentum der Kommune
☐ im Eigentum des Landes
☐ im Eigentum des Bundes
☐ im Eigentum eines kommunalen Unternehmens
☐ im Eigentum eines privaten Dritter (auch Vereine u.ä.)
Sonstiger Eigentümer:
Anteil der Kommune
Die Kommune befindet sich (bitte ankreuzen)
☐ nicht in Haushaltsnotlage (kommunaler Anteil bei 55%)
☐ X in Haushaltsnotlage (kommunaler Anteil mindestens 10%)
☐ eine Bescheinigung der Kommunalaufsichtsbehörde liegt bei
☐ wird nachgereicht bis zum 20. November 2020___________
Ratsbeschluss
Ein Ratsbeschluss über die Unterstützung des Stadt- und Gemeinderates
☐ liegt bei
☐ X wird nachgereicht bis zum 20. November 2020
Gibt es eine finanzielle Beteiligung des Landes?
Die finanzielle Beteiligung von Stadtstaaten wird als kommunaler Anteil gewertet.
finanzielle Beteiligung des Landes
☐ Ja
☐ X Nein
☐ eine Bescheinigung des Landes liegt bei
10
☐ wird nachgereicht bis zum 20. November 2020
Gibt es eine finanzielle Beteiligung beteiligter Dritter (z.B. Eigentümer)?
Der finanzielle Beitrag beteiligter Dritter ist nicht Teil der Projektkosten – die Berechnung des Kommunalen-An-
teils bezieht sich also auf die Projektkosten abzüglich dieses Anteils.
finanzielle Beteiligung beteiligter Dritter
☐ Ja
☐ X Nein
☐ eine Bescheinigung beteiligter Dritter liegt bei
☐ wird nachgereicht bis zum 20. November 2020
Gibt es eine finanzielle Beteiligung unbeteiligter Dritter (z.B. Spenden)?
Beteiligung unbeteiligter Dritter
☐ Ja
☐ X Nein
☐ eine Bescheinigung unbeteiligter Dritter liegt bei
☐ wird nachgereicht bis zum 20. November 2020
Beratungsverlauf (5)
Orte (4)
- Pankratiusstraße 35
- Frankfurter Straße 2
- Mina-Rees-Straße 10
- Luisenplatz 5a
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2020/0313
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 19.10.2020
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00