V/0493/2022
Jahresabschluss 2021 der FMO Flughafen Münster/Osnabrück GmbH (FMO GmbH)
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Anlagen 1 - 4 zur Vorlage 493-2022
31999 Zeichen
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Ruezye 2 un Voreoye W3l2ol2 FMO FLUGHAFEN MÜNSTER/OSNABRÜCK GMBH, GREVEN GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2021 2021 2020 EUR: EUR Umsatzerlöse 13.161.310,32 10.231.215,69 Gesamtleistung 13.161.310,32 10.231.215,69 Sonstige betriebliche Erträge . 5.638.871,84 289.581,77 Materialaufwand . a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren -185.286,91 -133.482,72 b) Aufwendungen für bezogene Leistungen -4.311.412,67 -4.159.130,20 -4.496.699,58 -4.292.612,92 Rohergebnis 14.303.482,58 6.228.184,54 Personalaufwand \ a) Löhne und Gehälter -6.889.597,40 -6.747.812,85 b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung -1.454.837,92 -1.591.514,51 - davon für Altersversorgung: EUR 84.215,99 (Vorjahr: EUR 379.023,839) -8.344.435,32 -8.339.327,36 Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen -2.912.629,71 -3.005.057,32 Sonstige betriebliche Aufwendungen _7.643.977,66 -4.682.948,32 Betriebsergebnis -4.597.560,1i -9.799.148,46 Erträge aus Ergebnisabführungsverträgen 898.014,98 0,00 Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 161,62 15,29 Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere des Umlaufvermögens 0,00 -899.321,42 Aufwendungen aus Verlustübernahme -1.618.412,53 -2.941.928,66 Zinsen und ähnliche Aufwendungen ——1.155.953,19 ——1.494.051,36 Finanzergebnis -1.876.189,12 -5.335.286,15 Ergebnis nach Steuern -6.473.749,23 -15.134.434,61 Sonstige Steuern -287.779,81 -286.871,61 Jahresfehlbetrag -6.761.529,04 -15.421.306,22 Auezye 9 tar Yorese W13(922 MÜNSTER OSNABRÜCK INTERNATIONAL AIRPORT Lagebericht der FMO Flughafen Münster/Osnabrück GmbH für das Geschäftsjahr 2021 Die FMO Flughafen Münster/Osnabrück GmbH, deren Gesellschafter sich überwiegend aus den angrenzenden Städten und Landkreisen zusammensetzt, ist eine internationale Verkehrsflughafengesellschaft mit Fokus auf Linien- und Touristikverkehr. Ein Großteil der Umsatzerlöse kommt aus diesem Bereich. Die weiteren Erlöse kommen aus dem Non- Aviation-Geschäft. l. Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen Die gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen waren weltweit weiterhin von der Corona- Pandemie geprägt. Nach Pandemiebeginn im März 2020 sanken die Passagierzahlen bundesweit um ca. 85 %. Insgesamt beläuft sich der Umsatzausfall der Flughäfen auf ca. 2,6 Mrd. €. Nur durch massive externe Unterstützung in Form von Kurzarbeitergeld oder Kapitalzuführungen konnte die Zahlungsfähigkeit von Flughäfen erhalten bleiben. Vor dem Hintergrund dieser Zahlen kann man von einer in der Nachkriegszeit einmaligen Situation im Airportmarkt sprechen. Aufgrund der Tatsache, dass bereits das Geschäftsjahr 2020 pandemisch geprägt war, kam es zwar zu vereinzelten Aufholeffekten, aber insgesamt konnte das Vorkrisenniveau des Jahres 2019 noch nicht erreicht werden. Das Bruttosozialprodukt stieg zwar um 2,9 % im Vergleich zu 2020, jedoch konnte mit einer Inflationsrate von 3,1 % ein spürbarer Preisanstieg registriert werden. Im Vergleich zum ersten Corona-Jahr 2020 stiegen die Passagierzahlen in Deutschland zwar, lagen aber weiterhin um insgesamt 69 % niedriger als im Jahr 2019. Auch 2021 wären alle deutschen Flughäfen auf externe Kapitalzuführung angewiesen. Erfreulich war, dass sowohl der Bund als auch die jeweiligen Landesregierungen die systemrelevanten Flughäfen finanziell unterstützt haben, da diese ihre Infrastruktur ohne die Berücksichtigung wirtschaftlicher Interessen in allen Krisenmonaten offengehalten haben, um ihrer Funktion als kritische Infrastruktur gerecht zu werden. Seite 2 MÜNSTER OSNABRÜCK INTERNATIONAL AIRPORT Il. Geschäftsverlauf Der Wirtschaftsplan 2021 wurde noch vor dem Hintergrund großer Unwägbarkeiten im Zusammenhang mit der Pandemie erstellt. Er ging von 282 Tsd. Fluggästen aus. Tatsächlich konnten zum Jahresende 362 Tsd. Passagiere begrüßt werden. Dieser Anstieg im Vergleich zu den Planzahlen führte naturgemäß zu einigen Verwerfungen in diversen Erlös- und Kostenblöcken. Diese positive Passagierentwicklung setzte insbesondere im zweiten Halbjahr 2021 ein. Träger dieser Entwicklung waren vor allem Flüge der Deutschen Lufthansa, die ihre Flüge in die Hubs nach München und Frankfurt im Laufe des Jahres stetig ausbaute, sowie die Charterverkehre von Corendon, Ryanair, Sunexpress und Eurowings. Insgesamt konnte der Umsatz auf 13,2 Mio. € (Vorjahr: 10,2 Mio. €) gesteigert werden. Das erste Halbjahir des Jahres war insbesondere bezüglich der geringen Verkehrszahlen und den damit einhergehenden Umsatzausfällen besonders herausfordernd. Auch in diesen Monaten wurde der Flughafen, obschon wirtschaftlich schwerer Herausforderung, offengehalten, um wichtige Flüge und Funktionen zu übernehmen. Speziell in diesen Monaten zeigte der Flughafen seine regionale und überregionale Bedeutung als kritische Infrastruktur. Der ‚Betrieb des hiesigen Impfzentrums sowie das Verlegen von Corona-Patienten aus Süddeutschland in die Flughafenregion können beispielhaft für diese Funktion genannt wer- den. Sowohl Bund als auch das Land NRW sehen den FMO im Zusammenhang mit der kritischen Infrastruktur schon als bundespolitisch bedeutsam an. Dies unterstrich man, indem man dem FMO einen Zuschuss von ca. 5 Mio. € gewährte, 'der die Vorhaltekosten der Flughafen- gesellschaft während des 1. Lockdowns ausgleichen sollte. Insgesamt ist es der Flughafengesellschaft gelungen, durch diverse Maßnahmen annähernd das gleiche Jahresergebnis zu erreichen wie im Geschäftsjahr 2019. Dies ist natürlich insbesondere auch auf die Corona-Hilfen von Bund und Ländern zurückzuführen. Jedoch haben auch die weiteren ergriffenen Maßnahmen zu diesem Ergebnis geführt. Die Summe all dieser Maßnahmen führte letztendlich dazu, dass abweichend von ursprünglicher Planung die FMO Gesellschafter im Jahr 2021 nicht 10 Mio. € Kapitalzuführung einzahlen mussten, sondern lediglich 5 Mio. €. Ill. Lage der Gesellschaft Das Jahr 2021 war, wie das Vorjahr, stark durch die diversen Einschränkungen im Zuge der Corona-Pandemie geprägt. Dazu hat die Flughafengesellschaft bereits zu Beginn der Krise den Gremien Wirtschaftsplanungen vorgestellt, die von einer 5-jährigen Auswirkung der Pandemie auf die FMO-Ergebnisse ausgingen. Die entsprechenden Prognosen bzw. die ihnen zugrunde liegenden Passagierprognosen entsprachen auch im Jahr 2021 den tatsächlich eingetretenen Zahlen. In der Summe gingen die Berechnungen von einem externen Kapitalbedarf zur Überwindung der Krise von ca. 30 Mio. € aus. Die Gesellschafter verständigten sich darauf, diese Kapitalerhöhungen in 3 Tranchen zu je 10 Mio. € zu 2 Seite 3 MÜNSTER OSNABRÜCK INTERNATIONAL AIRPORT beschließen. Die 2. Tranche wurde in den Gremiensitzungen am 09.12.2021 beschlossen. Aufgrund der Bundes- bzw. Landeszuschüsse in Höhe von ca. 5 Mio. €, die im Geschäftsjahr 2021 an die Flughafengesellschaft ausgezahlt, wurden, konnte die Einzahlung in die Kapitalrücklage auf 5 Mio. € begrenzt werden. Die erfolgswirksame Einbuchung dieses Zuschusses sowie diverse kostensenkende Maßnahmen führten dazu, dass die Gesellschaft mit einem Verlust von ca. 6,7 Mio. € sogar ein besseres Ergebnis erzielte als 2019 7,0 Mio. €, dem letzten Vorkrisenjahr. Bei den Unternehmensbeteiligungen gab es zwei wesentliche Veränderungen. Zum einen konnte der FMO seine Beteiligung an der AHS mit Vertrag vom 31. Januar 2022 veräußern. Da die Gesellschaft in der FMO Bilanz vollständig wertkorrigiert war, wurde auf den Beteillgungsbuchwert eine Zuschreibung auf den zukünftigen Verkaufserlös vorgenommen. Des Weiteren wurde die Luftfahrtförderungs GmbH mit der FNO GmbH verschmolzen. Die Entwicklungen des FMO-Ergebnisses werden weiterhin im Rahmen einer revolvierenden Wirtschaftsplananalyse kontrolliert. Angesichts der bisherigen geringen Planabweichung scheinen die den FMO-Finanzprognosen innewohnenden Verkehrsannahmen sehr robust. Infolgedessen ist davon auszugehen, dass sich die wirtschaftliche Entwicklung weiterhin analog zur Planung gestaltet. Vor diesem Hintergrund ist damit zu rechnen, dass sich der prognostizierte externe Kapitalbedarf auf dem Niveau der ursprünglichen Planungen bewegt. IV. Prognosen, Chancen und Risiken Auch das Geschäftsjahr 2022 steht weiterhin unter den Nachwirkungen der Corona-Pandemie. Wie zu Beginn der Pandemie durch die meisten Institute prognostiziert und auch in den FMO- Planungen berücksichtigt, wird die Luftfahrtbranche ca. 5 Jahre benötigeri, um wieder das vorpandemische Niveau zu erreichen. Für das Geschäftsjahr 2022 sind in der Wirtschaftsplanung 600.000 Passagiere prognostiziert. Die Zahl entspricht in etwa den langfristigen FMO-Planungen, die den FMO-Finanzplanungen unterlagen. Ob es zu weiteren pandemischen Einschränkungen im Rahmen der Corona-Krise kommt, ist aktuell schwer prognostizierbar. Seite 4 IN un ; & | MÜNSTER OSNABRÜCK INTERNATIONAL AIRPORT Neben diesen Risiken gibt es diverse andere Themen, die sich negativ auf den FMO- Geschäftsverlauf auswirken könnten. Zwar wirkt sich der Krieg in der Ukraine nicht direkt auf den Luftverkehr am Standort aus, da es keine nennenswerten Flugverbindungen in das Krisengebiet gibt. Jedoch insbesondere die mit dem Krieg einhergehende Rohölverteuerung mit ihren Auswirkungen auf den Kerosinpreis stellt ein Risiko dar, denn dadurch könnten Flüge deutlich verteuert werden. Dies würde sich sicherlich unmittelbar auf die Nachfrage auswirken. Jedoch nicht nur Kerosinverteuerung, sondern auch allgemeine Inflationstendenzen könnten sich über Tarifsteigerungen und Materialverteuerung negativ auf die Geschäftsergebnisse auswirken. Ein wesentliches Risiko ist mittlerweile auch in Bezug auf die Personalrekrutierung festzu- stellen. Es wird stetig schwieriger, geeignetes Personal insbesondere im operativen Bereich zu finden. Hier arbeitet der FMO an Konzepten zur verbesserten Mitarbeitergewinnung. Luftverkehrsspezifisch ist außerdem seit Jahren eine zusätzliche Belastung der Flugpreise über staatliche bzw. hoheitliche Abgaben festzustellen. Dies erschwert die gesamte deutsche Luftfahrt und ist im internationalen Vergleich ein bedeutender Wettbewerbsnachteil. Die Summe aller Rahmenbedingungen könnte zu einer Nachfragezurückhaltung führen. Für den FMO bestehen im Wettbewerb der Flughäfen jedoch auch Chancen. Zum einen lassen ° sich erste Kapazitätsengpässe an großen Flughäfen wie Düsseldorf und Köln feststellen. Hier würden die Marktmechanismen sicherlich zu einer Angebotslenkung zu kleineren Airports führen. Die Möglichkeit des FMO, 24-Stunden-Luftverkehre abzufertigen, stellt hier sicherlich eine Marktchance dar. Beispielhaft bleibt in diesem Zusammenhang die Stationierung eines Luftfahrzeugs der Corendon Airlines, die die Airline von einer 24-Stunden-Operation abhängig gemacht hat. Der Umbau des FMO zu einem klimaneutralen Airport und Bemühungen um weitere Ansiedlungen im Non Aviation Bereich auch mit dem Fokus auf „grüner Technologie“ sind weitere Chancen der Flughafengesellschaft. In einem entsprechenden Konzept arbeitet der FMO auch insbesondere an einer etwaigen Andersnutzung des alten Terminals 1. N Seite 5 Pi MÜNSTER OSNABRÜCK er INTERNATIONAL AIRPORT VI. Einhaltung der öffentlichen Zwecksetzung Die FMO Flughafen Münster/Osnabrück GmbH führt auf Basis des Gesellschaftsvertrags den Betrieb des Flughafens Münster/Osnabrück. Dazu gehören auch die Förderung der zivilen Luftfahrt sowie alle im Zusammenhang mit Vermietung und Verpachtung stehenden Geschäfte einschließlich der Versorgung Dritter mit elektrischer Energie für den Bereich des Flughafens. Die Gesellschaft nimmt somit Aufgaben der Daseinsvorsorge wahr, die in hohem Maße einem öffentlichen Zweck entsprechen. Greven, den 31. März 2022 f N IN L N. | Prof. Dr. Schwarz - Geschäftsführer - Auezye Y ur Voreue paaldez Seite 1 Anhang für das Geschäftsjahr 2021 FMO Flughafen Münster/Osnabrück GmbH, Greven I. Allgemeine Angaben Die FMO Flughafen Münster/Osnabrück GmbH mit Sitz in Greven ist beim Handelsregister B des Amtsgerichts Steinfurt unter der Nummer HR B 1234 eingetragen. Die Gesellschaft weist zum Bilanzstichtag die Größenmerkmale einer mittelgroßen Kapitalgesellschaft im Sinne des $ 267 Abs. 2 HGB auf. Der Jahresabschluss wird nach den Rechnungslegungsvorschriften für Kapitalgesellschaften des Handelsgesetzbuches (HGB) unter Berücksichtigung des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) aufgestellt. Die Gliederung der Bilanz erfolgt nach $ 266 HGB und die der Gewinn- und Verlustrechnung nach 8 275 Abs. 2 HGB (Gesamtkostenverfahren). Im Interesse einer besseren Klarheit und Übersichtlichkeit werden die nach den gesetzlichen Vorschriften bei den Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung anzubringenden Vermerke ebenso wie die Vermerke, die wahlweise in der Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung anzubringen sind, teilweise im Anhang aufgeführt. II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die immateriellen Vermögensgegenstände werden mit ihren Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen, bewertet. Das Sachanlagevermögen wird mit Anschaffungskosten, vermindert um Abschreibungen, angesetzt. Erhaltene Zuschüsse werden von den Anschaffungs- oder Herstellungskosten abgesetzt. Fremdkapitalzinsen werden nicht aktiviert. Die Abschreibungen erfolgen nach der linearen Methode. Bei dauernder Wertminderung von Vermögensgegenständen des Sachanlagevermögens wurden außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen. Für Zugänge von Vermögensgegenständen mit Anschaffungskosten von €250,00 bis €1.000,00 wird entsprechend $6Abs.2aEStG ein Sammelposten gebildet. Dieser Sammelposten wird in jedem Geschäftsjahr mit einem Fünftel gewinnmindernd aufgelöst. Seite 2 Die Anteile an verbundenen Unternehmen sowie die Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, werden mit den Anschaffungskosten ausgewiesen. Die Beteiligungen werden ebenfalls grundsätzlich mit den Anschaffungskosten ängesetzt; hier wurden jedoch außerplanmäßige Abschreibungen auf geringere beizulegende Werte vorgenommen. Die Entwicklung des Anlagevermögens ist aus dem als Anlage beigefügten Anlagenspiegel ersichtlich. Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe werden zu Anschaffungskosten unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips bewertet. Geleistete Anzahlungen sind zum Nominalwert bilanziert. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden mit dem Nominalwert angesetzt. Einzelwertberichtigungen werden im notwendigen Umfang vorgenommen. Zur Abdeckung des allgemeinen Ausfallrisikos hat die Gesellschaft eine Pauschalwertberichtigung von 1% auf die Nettoforderungen aus Lieferungen und Leistungen berücksichtigt. Kassenbestände und Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert bilanziert. Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten wurden Auszahlungen vor dem Bilanzstichtag ausgewiesen, soweit diese Aufwendungen für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen. Die Bewertung erfolgt zum Nennwert. Die Bewertung des Eigenkapitals erfolgt zum Nominalwert. Die Pensionsrückstellungen werden zum 31. Dezember 2021 nach versicherungsmathematischen Grundsätzen auf der Grundlage des Barwertverfahrens (Projected Unit Credit Methode) berechnet. Der aus der BilMoG-Neubewertung der Pensionsrückstellungen resultierende Unterschiedsbetrag wird ratierlich den Rückstellungen zugeführt. Die Abzinsung erfolgt mit dem von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt ($ 253 Abs. 2 Satz2 HGB). Dieser Zinssatz beträgt 1,87 % (Vorjahr 2,30 %). Für die Bewertung wurden die Richttafeln 2018 G (Generationensterbetafeln) von Prof. Dr. Klaus Heubeck zugrunde gelegt. Bei den Renten und Gehältern wurde ein Trend von 1,5% angenommen. Fluktuationsabschläge wurden nicht berücksichtigt. Der Unterschiedsbetrag zwischen dem Ansatz der Rückstellungen nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren und dem Ansatz der Rückstellungen nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren (1,35%) beträgt zum Seite 3 31. Dezember 2021 T€ 456. Diesem Betrag stehen frei verfügbare Rücklagen in ausreichender Höhe gegenüber. Eine Ausschüttungssperre gemäß $ 268 Abs. 8 Satz 3 i.V.m. Satz 1 HGB sowie nach 8 253,Abs. 6 HGB besteht somit nicht. ‘Die sonstigen Rückstellungen werden für erkennbare Risiken und ungewisse Verpflichtungen gebildet. Sie werden gemäß $ 253 Abs. 1 Satz 2 HGB mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt. Für die Bewertung der Altersteilzeitverpflichtungen wurden die Richttafen 2018 G (Generationensterbetafeln) von Prof. Dr. Klaus Heubeck zugrunde gelegt. Es wurden ein Rechnungszins von 0,30 % und ein Einkommenstrend von 2,50 % zugrunde gelegt. Die Rückstellungen für Altersteilzeitverpflichtungen werden gemäß $ 246 Abs. 2 Satz 2 HGB mit dem entsprechenden Deckungsvermögen saldiert. Das Deckungsvermögen wird mit den von der Versicherungsgesellschaft mitgeteilten Aktivwerten bewertet. Die Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungsbetrag gemäß & 253 Abs. 1 Satz 2 HGB angesetzt. Erhaltene Anzahlungen werden zum Nennwert bilanziert. Latente Steuern resultieren im Wesentlichen aus unterschiedlichen Ansatz- und Bewertungsvorschriften von Rückstellungen und Anlagevermögen in Handels- und Steuerbilanz sowie des bei der FMO GmbH bilanzierten Sonderbetriebsvermögens der WISAG FMO Cargo Service GmbH & Co. KG, Greven. Bei der Berechnung der latenten Steuern wurde ein Steuersatz von 31,575 % zu Grunde gelegt. Auf eine Aktivierung wurde gemäß $ 274 Abs. 1 HGB verzichtet. Il. Erläuterungen zur Bilanz 1. Anlagevermögen Die Entwicklung des Anlagevermögens im Geschäftsjahr 2021 ‘ist in Form eines Bruttoanlagenspiegels gemäß $ 268 Abs. 2 HGB dargestellt, der diesem Anhang beigefügt ist. 2. Umlaufvermögen Sämtliche Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben — wie im Vorjahr — eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen in Höhe von 1.378 T € (Vorjahr: 0 €) beinhalten im Wesentlichen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (480 T€) und die Forderungen aus der Ergebnisübernahme (898 T£). Seite 4 3. Eigenkapital Das gezeichnete Kapital ist in voller Höhe eingezahlt. 4. Rückstellungen Zum 31. Dezember 2021 beträgt die Unterdeckung der Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen aus der erstmaligen Bewertung nach den Vorschriften des Bilanzrechtsmoderni- sierungsgesetzes (BilMoG) T€ 76 (Vorjahr T€ 101). Der Betrag der Unterdeckung wird jährlich in Höhe von T€ 25 abgebaut. Die sonstigen Rückstellungen betreffen im Wesentlichen Vertragsrisiken (T€ 6.711), Personalver- pflichtungen (T€ 364), ausstehende Rechnungen (T€ 1.389), Instandhaltungsrückstellungen (T€ 500) sowie drohende Verluste (T€ 747). i Für Rückstellungen in Höhe von T€ 168 (Vorjahr TE 168) wurde von dem Beibehaltungswahlrecht nach Art. 67 Abs. 1 S. 2 EGHGB Gebrauch gemacht. 1 N Seite 5 5. Verbindlichkeiten BETFEr! Restaufzeiten 31.12.2021 davon (31.12.2020) bis zu einem Jahr >5Jahre I € € '|Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten Erhaltene Anzahlungen y 38.910,00) (410,00) aus Lieferungen und Leistungen E 968.269,22 @703.501,01) gegenüber Gesellschaftern i B 1.595.214,03 (1.561.128,74)) gegenüber verbundene Unternehmen . ‚484. 1.484.707,62) (1.257 693,58) Sonstige E 582.446,04 (693.471,71) 7.692.050,37 (7.387.970,22))] (31.480.051,79| (16.412.074,31)] Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern betreffen mit TE 18.290 kapitalersetzende Darlehen im Zusammenhang mit der beschlossenen Kapitalerhöhung der Gesellschafter. Im Übrigen handelt es sich um Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen betreffen mit TE 1.468 Verpflichtungen zur Verlustübernahme sowie mit TE 12 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und mit TE 4 Umsatzsteuererstattungen. In den sonstigen Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten aus Steuern in Höhe von TE 91 (Vorjahr T€ 109) und Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit in Höhe von T€ 13 (Vorjahr T€ 10) enthalten. \ i Seite 6 6. Bewertungseinheiten Art.ünd Umfang Nominalvolumen Zeitwerte O° 31.12.2021 31.12.2021 TE TE Zinsswaps 0 0 Ein Zinsswap bildet zusammen mit einem Darlehensgeschäft jeweils eine Bewertungseinheit, Mit dem Zinsswap werden zum Bilanzstichtag zinsvariable Verbindlichkeiten in Höhe von insgesamt 0 T€ (Vorjahr: TE104). in festverzinsliche Verbindlichkeiten getauscht. Die Laufzeiten der Darlehensverbindlichkeiten endeten spätestens zum 30. März 2021. IV. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung 1. Umsatzerlöse 2021 2020 TE TE Flughafengebühren u Zentrale Infrastrukturentgelte 4.090- 2.519 Vermietung und Verpachtung 3.178 2.811 Provisionen / Konzessionen 1.323 917 Versorgungsleistungen 724 677 Sonstige Umsatzerlöse 3.846 3.307 13.161 10.231 Seite 7 2. Sonstigeibetriebliche Erträge Die.$onstigen betrieblichen Erträge beinhalten den Ausgleich von Vorhaltekosten im Zusammenhang it” dem Ausbruch von COVID-19 (4.955 T€), periodenfremde Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen (T€ 65) sowie Gewinne aus der Veräußerung von Anlagevermögen (T€ 18). Darüber hinaus sind im Wesentlichen Erlöse aus weiterberechneten Aufwendungen sowie Erträge aus Versicherungsleistungen für Schadensvorgänge enthalten. 3. Sonstige betriebliche Aufwendungen Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen betreffen unter anderem mit TE25 die ratierliche Zuführung des Unterschiedsbetrages der Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen aus der erstmaligen Bewertung nach den Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG). 4. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge Die sonstigen Zinsen und ähnlichen Erträge betreffen mit TE0,2 (Vorjahr T€0) sonstige Vermögensgegenstände. 5. Zinsen und ähnliche Aufwendungen Die Aufwendungen aus der Aufzinsung der Pensionsrückstellungen belaufen sich auf T€ 474 (Vorjahr TE 479). Davon resultiert ein Teilbetrag von T€ 340 aus der Änderung des Rechnungszinssatzes. V. Sonstige Angaben 1. Konzernabschluss Die FMO Flughafen Münster/Osnabrück GmbH, Greven stellt als Mutterunternehmen einen Konzernabschluss und -lagebericht gemäß $8$ 290 ff. HGB sowohl für den größten als auch kleinsten Konsolidierungskreis auf. Konzernabschluss und -lagebericht der FMO Flughafen Münster/Osnabrück GmbH, Greven, werden im Bundesanzeiger veröffentlicht. 2. Honorar des Abschlussprüfers Die Angaben zum Honorar des Abschlussprüfers erfolgen im Konzernabschluss der FMO Flughafen Münster/Osnabrück GmbH. O° Seite 8 3. Sonstige finanzielle Verpflichtungen 31.12.2021 Vorjahr TE TE Verpflichtungen aus Leasingverträgen 43 63 Bestellobligo 3.977 4.094 4.020 4.157 4. Mitarbeiter Im Geschäftsjahr 2021 beschäftigte die Gesellschaft durchschnittlich 141 Mitarbeiter (Vorjahr: 148) Die FMO , Flughafen Münster/Osnabrück GmbH ist Mitglied der kommunalen Zusatz- versorgungskasse Westfalen-Lippe, Münster. Diese hat die Aufgabe, durch Versicherung der Beschäftigten ihrer Mitglieder eine zusätzliche Alters-, Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenen- versorgung nach Maßgabe der Satzung und der dazu erlassenen Durchführungsvorschriften zu gewähren. Die in der Satzung festgelegten Voraussetzungen und Inhalte der Einzelversicherungs- verhältnisse sowie die Versicherungsleistungen richten sich nach den Bestimmungen des Tarifvertrages. über die zusätzliche Altersversorgung der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes/Altersvorsorge-TV (ATV-K). Die Umlage beträgt zurzeit 4,5%. Hinzu kommt ein Sanierungsgeld von zurzeit 3,25%. Eine zusätzliche Umlage von 9 % wird für den der ursprünglichen Vergütungsgruppe | BAT übersteigenden Betrag fällig. Die Summe der umlagepflichtigen Gehälter für das Jahr 2021 beträgt für die FMO Flughafen Münster/Osnabrück GmbH TE€ 5.586 (Vorjahr: TE 6.168). 5. Anteilsbesitz Seite 9 Ergebnis Eigenkapital Anteil 2021 31.12.2021 in % TE TE Anteile an verbundenen Unternehmen - FMO Airport Services GmbH, Greven 100,00% -860 250 - FMO Parking Services GmbH, Greven 100,00% 553 16.510 - FMO Security Services GmbH, Greven 100,00% 345 300 - FMO Passenger Services GmbH, Greven 100,00% -759 106 Beteiligungen - WISAG FMO Cargo Service GmbH & Co. KG, Greven 33,33% 116 34 -WISAG FMO Cargo Service Beteiligungs GmbH, Greven 33,33% 2 47 - AHS Aviation Handling Services GmbH, Hamburg 10,00% -30 1.587 Mit den verbundenen Unternehmen bestehen Ergebnisabführungsverträge. Die für diese Gesellschaften angegebenen Ergebnisse beziehen sich auf die Ergebnisse vor Ergebnisabführung. Die Luftfahrtförderungs GmbH wurde nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 09.12.2021 rückwirkend zum 01.01.2021 auf die FMO Flughafen Münster/Osnabrück GmbH verschmolzen. 6. Aufsichtsrat Mitglied Dr. Martin Sommer Landrat Kreis Steinfurt Markus Lewe Oberbürgermeister Stadt Münster Wolfgang Griesert Oberbürgermeister Stadt Osnabrück Katharina Pötter Oberbürgermeisterin Stadt Osnabrück Ratsherr Mathias Kersting Betriebswirt Gesellschafter Beteiligungsgesellschaft des Kreises Steinfurt mbH 1. Vorsitzender Stadtwerke Münster GmbH 1. Stellvertretender Vorsitzender OBG-Osnabrücker Beteiligungs- und Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH 2. Stellvertretender Vorsitzender (bis 10/2021) OBG-Osnabrücker Beteiligungs- und Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH 2. Stellvertretende Vorsitzende (ab 11/2021) Stadtwerke Münster GmbH Ratsherr'Stefan Weber IT-Unternehmensberater Rätsherr Carsten Peters Geschäftsführer GEW NRW Hendrik Grau LL.M. Geschäftsführer Grau Grundbesitz AG Frank Henning : MdL Niedersachsen Andrea Henning Personalleiterin ZF Friedrichshafen AG Ratsherr Michael Hagedorn Rentenberater/freiberufl. Wilfried Grunendahl MdL NRW Matthias Himmelreich Wirtschaftsjurist LL.M Jan-Philip Zimmermann Leiter FBS Steinfurt Dietrich Aden Bürgermeister Stadt Greven Dr. Olaf Gericke Landrat Kreis Warendorf Anna Kebschull Landrätin Landkreis Osnabrück Thorsten Tacke Verkaufsleiter Berthold Bredenbeck Kaufmann, selbstständig Seite 10 Stadtwerke Münster GmbH Stadtwerke Münster GmbH Stadtwerke Münster GmbH OBG-Osnabrücker Beteiligungs- und Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH OBG-Osnabrücker Beteiligungs- und Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH (bis 10/2021) OBG-Osnabrücker Beteiligungs- und Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH (ab 11/2021) Beteiligungsgesellschaft des Kreises Steinfurt mbH Beteiligungsgesellschaft des Kreises Steinfurt mbH Referent Versicherungen Beteiligungsgesellschaft des Kreises Steinfurt mbH Grevener Verkehrs GmbH Kreis Warendorf BEVOS Beteiligungs- und Veermögensverwaltungsgesellschaft mbH Landkreis Osnabrück Luftfahrtvereinigung Greven e.V. Luftfahrtvereinigung Greven e.V. "Seite 11 Die Mitglieder des Aufsichtsrats bzw. ihre Stellvertreter haben in 2021 die nachfolgend genannten Aufwändsentschädigungen erhalten: j Berthold Bredenbeck 190,00 € Dr. Fritz Brickwedde 285,00 € Michael Esmyol 95,00 € (Zahlung 2022) Dr. Stefan Funke 285,00 € Wolfgang Griesert 285,00 € Wilfried Grunendahl 380,00 € ‚Michael Hagedorn 95,00 € Frank Henning 380,00 € Marius Herwig 190,00 € Carsten Peters 190,00 € Katharina Pötter 95,00 € Anna Kebschull 380,00 € (Zahlung an den Landkreis Osnabrück) Mathias Kersting 190,00 € " Hans-Joachim König 95,00 € Dr. Martin Sommer 380,00 € (Zahlung an den Kreis Steinfurt) Thorsten Tacke 190,00 € Stefan Weber 380,00 € Matthias Himmelreich 380,00 € Hendrik Grau 285,00 € Jan-Philip Zimmermann 190,00 € Dietrich Aden 380,00 € (Zahlung an Stadt Greven) 7. Geschäftsführung Prof. Dr. Rainer Schwarz, Münster Bezüge der Geschäftsführung der FMO Flughafen Münster/Osnabrück GmbH Die Bezüge ergeben sich aus dem mit dem Geschäftsführer geschlossenen Anstellungsvertrag. Die Gesamtbezüge für das Berichtsjahr 2021 betragen für den Geschäftsführer, Prof. Dr. Rainer Schwarz 244.879 € Die Gesamtbezüge entsprechen dem jeweils zu versteuernden Bruttobetrag. Die Beträge beinhalten auch alle geldwerten Vorteile (z.B. private Nutzung des Dienstfahrzeuges, Unfaliversicherung ete.). Seite 12 Bezüge ehemaliger Geschäftsführer "ehemalige Geschäftsführer wurden im Berichtsjahr Bezüge in Höhe von 187.591 € gezahlt. Für ’Pensionsansprüche von ehemaligen Geschäftsführern bestehen Rückstellungen in Höhe von 5.703.891 €. " P 8. Gesellschafter Stadtwerke Münster GmbH Beteiligungsgesellschaft des Kreises Steinfurt mbH OBG Osnabrücker Beteiligungs- und Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH Grevener Verkehrs GmbH : \ BEVOS Beteiligungs- und Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH Landkreis Osnabrück Kreis Warendorf Kreis Borken Kreis Coesfeld Landkreis Grafschaft Bentheim Landkreis Emsland Industrie- und Handelskammer Nord Westfalen Industrie- und Handelskammer Osnabrück-Emsland-Grafschaft Bentheim Handwerkskammer Münster Handwerkskammer Osnabrück-Emsland-Grafschaft Bentheim AR Seite 13 VL. Nachtragsbericht 'bruar 2022 sind russische Truppen in die Ukraine einmarschlert. Die internationale ta tengemeinschaft hat daraufhin umfangreiche Sanktionen gegen Russland verhängt. Bezüglich der Auswirkungen auf unsere Gesellschaft verweisen wir auf die Ausführungen im Lagebericht. Ein Vorschlag für die Verwendung des Ergebnisses liegt noch nicht vor. Greven, den 31. März 2022 \ Prof, Dr. Schwarz - Geschäftsführer -
Anlage A
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Anlage A zur V/0493/2022 Kurzüberblick Jahresabschluss 2021 der FMO Flughafen Münster/Osnabrück GmbH Ziele/Teilziele/Zielerreichung Zustimmung des Rates im Sinne des sogenannten Rückholbeschlusses im Rahmen der Übertragung der Anteile am FMO auf die Stadtwerke Münster GmbH in 1984. Finanzierung Produktgruppe: 15 01 Anteile an Unternehmen Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja X Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja X Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist X vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig HGB, GO NRW, Satzung der Gesellschaft, Rückholbeschluss aus 10/84 Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) keine
Beschlussvorlage
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V/0493/2022 V/0493/2022 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Jahresabschluss 2021 der FMO Flughafen Münster/Osnabrück GmbH (FMO GmbH) Beratungsfolge 06.09.2022 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Die Vertretung der Stadt Münster sowie die Vertretung der Stadtwerke Münster GmbH in der Gesellschafterversammlung der FMO Flughafen Münster/Osnabrück GmbH werden ermäch- tigt, folgende Entscheidungen zu treffen: a) Der Jahresabschluss der FMO Flughafen Münster/Osnabrück GmbH wurde für das Geschäftsjahr 2021 mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen und wird, abschließend in der Bilanz bei Aktiva und Passiva mit 108.677.936,13 € sowie einem in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesenen Jahresfehlbetrag von 6.761.529,04 € festgestellt. b) Dem Aufsichtsrat und der Geschäftsführung wird für das Geschäftsjahr 2021 Entlas- tung erteilt. c) Der Jahresfehlbetrag in Höhe von 6.761.529,04 € wird mit der Kapitalrücklage ver- rechnet. II. Finanzielle Auswirkungen: Es ergeben sich keine Auswirkungen auf den städtischen Haushalt. Begründung: Die FMO GmbH ist eine mittelbare Beteiligung der Stadt Münster. Mit Ratsbeschluss vom 19.09.1984 ist der Anteil der Stadt Münster an der FMO Flughafen Münster/Osnabrück GmbH auf die Stadtwerke Münster GmbH übertragen worden. Auf der Grundlage des v.g. Ratsbeschlusses können die Vertre- Amt für Finanzen und Beteiligungen 25.08.2022 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Haubner Telefon: 492-2032 HaubnerG@stadt- muenster.de - 2 - V/0493/2022 tungen der Stadt Münster / Stadtwerke Münster GmbH in der Gesellschafterversammlung den im Beschlussvorschlag genannten Punkten erst nach Ermächtigung durch die Stadt Münster abschlie- ßend zustimmen. Die Gesellschafterversammlung der FMO GmbH hat in ihrer Sitzung am 09.06.2022 über die im Be- schluss genannten Punkte beraten. Hierzu ist für die Stadt Münster / die Stadtwerke Münster GmbH noch ein Beschluss durch den Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft ein- zuholen. Die FMO Flughafen Münster/Osnabrück GmbH schließt das Geschäftsjahr 2021 mit einer Bilanz- summe von 108,7 Mio. € (Vorjahr 89,3 Mio €) und einem Jahresfehlbetrag von 6,8 Mio € (Vorjahr 15,4 Mio €) ab. Das Geschäftsjahr 2021 des FMO war erneut durch die Corona-Pandemie geprägt. Im Geschäftsjahr 2021 ist ein Anstieg der Fluggastzahlen (+138.588; insgesamt 362.106) und eine Erho- lung der Umsatzzahlen zu verzeichnen. Die Umsatzerlöse steigen um 2,9 Mio. € auf 13,2 Mio. € (+28,6%). Die sonstigen betrieblichen Erträge sind gegenüber dem Vorjahr um 5,3 Mio. € höher, im Wesentlichen aufgrund erhaltener Bundes- und Landeszuschüsse in Höhe von 5,0 Mio. €. Personal- aufwand und Materialaufwand sind gegenüber dem Vorjahr kaum verändert. Die sonstigen betriebli- chen Aufwendungen steigen in Summe um 3,0 Mio € auf 7,6 Mio. €, wobei die Steigerungen im We- sentlichen durch Aufwendungen für Rückstellungen für ggf. zurückzuzahlende Corona -Hilfen (+1,8 Mio €) zu verzeichnen sind . Insgesamt ergibt sich ein Jahresfehlbetrag i. H. v. 6,8 Mio. €, der um 8,6 Mio. € geringer als der Jahresfehlbetrag des Vorjahres (15,4 Mio. €) ausfällt. Ausführliche Informationen zum Geschäftsjahr 2021 sind der Bilanz, der Gewinn - und Verlustrech- nung, dem Lagebericht sowie dem Anhang zu entnehmen (vgl. Anlage). Die Wirtschaftsprüfungsge- sellschaft INTECON GmbH, Münster, hat den Jahresabschluss geprüft und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Einschätzung des Beteiligungsmanagements zum Jahresabschluss: Nach Prüfung des Jahresabschlusses durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft INTECON GmbH , Münster, haben sich aus Sicht des Beteiligungsmanagements keine Einwendungen gegen diesen oder zusätzliche Hinweise hierzu ergeben. Unter Berücksichtigung des vorgelegten und mit ein em uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehenen Jahresabschlussberichtes erscheint der Jah- resabschluss als insgesamt plausibel und vermittelt ein hinreichend nachvollziehbares Bild der Ver- mögens-, Finanz- und Ertragslage der Flughafen Münster/Osnabrück GmbH zum Bilanzstichtag. In Vertretung gez. Christine Zeller Stadtkämmerin Anlagen: Anlage A Anlage 1: Bilanz zum 31.12.2021 Anlage 2: Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2021 Anlage 3: Lagebericht für das Geschäftsjahr 2021 Anlage 4: Anhang für das Geschäftsjahr 2021
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (2)
- Bredenbeck 190
- Grafschaft
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Details
- Aktenzeichen
- V/0493/2022
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 15.08.2022
- Erstellt
- 11.08.2022 13:22