Mandari Insight

V/0493/2022

Jahresabschluss 2021 der FMO Flughafen Münster/Osnabrück GmbH (FMO GmbH)

Vorlagen 15.08.2022

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Anlagen 1 - 4 zur Vorlage 493-2022

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Ansehen

Anlage A

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Ansehen

Beschlussvorlage

· application/pdf

Ansehen

Anlagen 1 - 4 zur Vorlage 493-2022

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FMO FLUGHAFEN MÜNSTER/OSNABRÜCK GMBH, GREVEN

GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2021

2021 2020

EUR: EUR

Umsatzerlöse 13.161.310,32 10.231.215,69
Gesamtleistung 13.161.310,32 10.231.215,69
Sonstige betriebliche Erträge . 5.638.871,84 289.581,77

Materialaufwand .
a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und

für bezogene Waren -185.286,91 -133.482,72

b) Aufwendungen für bezogene Leistungen -4.311.412,67 -4.159.130,20
-4.496.699,58 -4.292.612,92

Rohergebnis 14.303.482,58 6.228.184,54
Personalaufwand \
a) Löhne und Gehälter -6.889.597,40 -6.747.812,85
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für

Altersversorgung und für Unterstützung -1.454.837,92 -1.591.514,51

- davon für Altersversorgung: EUR 84.215,99

(Vorjahr: EUR 379.023,839)
-8.344.435,32 -8.339.327,36

Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände
des Anlagevermögens und Sachanlagen -2.912.629,71 -3.005.057,32
Sonstige betriebliche Aufwendungen _7.643.977,66 -4.682.948,32
Betriebsergebnis -4.597.560,1i -9.799.148,46
Erträge aus Ergebnisabführungsverträgen 898.014,98 0,00
Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 161,62 15,29
Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere
des Umlaufvermögens 0,00 -899.321,42
Aufwendungen aus Verlustübernahme -1.618.412,53 -2.941.928,66
Zinsen und ähnliche Aufwendungen ——1.155.953,19 ——1.494.051,36
Finanzergebnis -1.876.189,12 -5.335.286,15
Ergebnis nach Steuern -6.473.749,23 -15.134.434,61
Sonstige Steuern -287.779,81 -286.871,61

Jahresfehlbetrag -6.761.529,04 -15.421.306,22

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MÜNSTER OSNABRÜCK

INTERNATIONAL AIRPORT

Lagebericht der FMO Flughafen Münster/Osnabrück GmbH
für das Geschäftsjahr 2021

Die FMO Flughafen Münster/Osnabrück GmbH, deren Gesellschafter sich überwiegend aus
den angrenzenden Städten und Landkreisen zusammensetzt, ist eine internationale
Verkehrsflughafengesellschaft mit Fokus auf Linien- und Touristikverkehr. Ein Großteil der
Umsatzerlöse kommt aus diesem Bereich. Die weiteren Erlöse kommen aus dem Non-
Aviation-Geschäft.

l. Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen

Die gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen waren weltweit weiterhin von der Corona-
Pandemie geprägt.

Nach Pandemiebeginn im März 2020 sanken die Passagierzahlen bundesweit um ca. 85 %.
Insgesamt beläuft sich der Umsatzausfall der Flughäfen auf ca. 2,6 Mrd. €. Nur durch massive
externe Unterstützung in Form von Kurzarbeitergeld oder Kapitalzuführungen konnte die
Zahlungsfähigkeit von Flughäfen erhalten bleiben.

Vor dem Hintergrund dieser Zahlen kann man von einer in der Nachkriegszeit einmaligen
Situation im Airportmarkt sprechen.

Aufgrund der Tatsache, dass bereits das Geschäftsjahr 2020 pandemisch geprägt war, kam
es zwar zu vereinzelten Aufholeffekten, aber insgesamt konnte das Vorkrisenniveau des
Jahres 2019 noch nicht erreicht werden. Das Bruttosozialprodukt stieg zwar um 2,9 % im
Vergleich zu 2020, jedoch konnte mit einer Inflationsrate von 3,1 % ein spürbarer Preisanstieg
registriert werden.

Im Vergleich zum ersten Corona-Jahr 2020 stiegen die Passagierzahlen in Deutschland zwar,
lagen aber weiterhin um insgesamt 69 % niedriger als im Jahr 2019. Auch 2021 wären alle
deutschen Flughäfen auf externe Kapitalzuführung angewiesen. Erfreulich war, dass sowohl
der Bund als auch die jeweiligen Landesregierungen die systemrelevanten Flughäfen finanziell
unterstützt haben, da diese ihre Infrastruktur ohne die Berücksichtigung wirtschaftlicher
Interessen in allen Krisenmonaten offengehalten haben, um ihrer Funktion als kritische
Infrastruktur gerecht zu werden.

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MÜNSTER OSNABRÜCK

INTERNATIONAL AIRPORT

Il. Geschäftsverlauf

Der Wirtschaftsplan 2021 wurde noch vor dem Hintergrund großer Unwägbarkeiten im
Zusammenhang mit der Pandemie erstellt. Er ging von 282 Tsd. Fluggästen aus. Tatsächlich
konnten zum Jahresende 362 Tsd. Passagiere begrüßt werden. Dieser Anstieg im Vergleich
zu den Planzahlen führte naturgemäß zu einigen Verwerfungen in diversen Erlös- und
Kostenblöcken.

Diese positive Passagierentwicklung setzte insbesondere im zweiten Halbjahr 2021 ein.
Träger dieser Entwicklung waren vor allem Flüge der Deutschen Lufthansa, die ihre Flüge in
die Hubs nach München und Frankfurt im Laufe des Jahres stetig ausbaute, sowie die
Charterverkehre von Corendon, Ryanair, Sunexpress und Eurowings. Insgesamt konnte der
Umsatz auf 13,2 Mio. € (Vorjahr: 10,2 Mio. €) gesteigert werden.

Das erste Halbjahir des Jahres war insbesondere bezüglich der geringen Verkehrszahlen und
den damit einhergehenden Umsatzausfällen besonders herausfordernd. Auch in diesen
Monaten wurde der Flughafen, obschon wirtschaftlich schwerer Herausforderung,
offengehalten, um wichtige Flüge und Funktionen zu übernehmen. Speziell in diesen Monaten
zeigte der Flughafen seine regionale und überregionale Bedeutung als kritische Infrastruktur.

Der ‚Betrieb des hiesigen Impfzentrums sowie das Verlegen von Corona-Patienten aus
Süddeutschland in die Flughafenregion können beispielhaft für diese Funktion genannt wer-
den.

Sowohl Bund als auch das Land NRW sehen den FMO im Zusammenhang mit der kritischen
Infrastruktur schon als bundespolitisch bedeutsam an. Dies unterstrich man, indem man dem
FMO einen Zuschuss von ca. 5 Mio. € gewährte, 'der die Vorhaltekosten der Flughafen-
gesellschaft während des 1. Lockdowns ausgleichen sollte.

Insgesamt ist es der Flughafengesellschaft gelungen, durch diverse Maßnahmen annähernd
das gleiche Jahresergebnis zu erreichen wie im Geschäftsjahr 2019. Dies ist natürlich
insbesondere auch auf die Corona-Hilfen von Bund und Ländern zurückzuführen. Jedoch
haben auch die weiteren ergriffenen Maßnahmen zu diesem Ergebnis geführt. Die Summe all
dieser Maßnahmen führte letztendlich dazu, dass abweichend von ursprünglicher Planung die
FMO Gesellschafter im Jahr 2021 nicht 10 Mio. € Kapitalzuführung einzahlen mussten,
sondern lediglich 5 Mio. €.

Ill. Lage der Gesellschaft

Das Jahr 2021 war, wie das Vorjahr, stark durch die diversen Einschränkungen im Zuge der
Corona-Pandemie geprägt. Dazu hat die Flughafengesellschaft bereits zu Beginn der Krise
den Gremien Wirtschaftsplanungen vorgestellt, die von einer 5-jährigen Auswirkung der
Pandemie auf die FMO-Ergebnisse ausgingen. Die entsprechenden Prognosen bzw. die ihnen
zugrunde liegenden Passagierprognosen entsprachen auch im Jahr 2021 den tatsächlich
eingetretenen Zahlen. In der Summe gingen die Berechnungen von einem externen
Kapitalbedarf zur Überwindung der Krise von ca. 30 Mio. € aus. Die Gesellschafter
verständigten sich darauf, diese Kapitalerhöhungen in 3 Tranchen zu je 10 Mio. € zu

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MÜNSTER OSNABRÜCK

INTERNATIONAL AIRPORT

beschließen. Die 2. Tranche wurde in den Gremiensitzungen am 09.12.2021 beschlossen.
Aufgrund der Bundes- bzw. Landeszuschüsse in Höhe von ca. 5 Mio. €, die im Geschäftsjahr
2021 an die Flughafengesellschaft ausgezahlt, wurden, konnte die Einzahlung in die
Kapitalrücklage auf 5 Mio. € begrenzt werden. Die erfolgswirksame Einbuchung dieses
Zuschusses sowie diverse kostensenkende Maßnahmen führten dazu, dass die Gesellschaft
mit einem Verlust von ca. 6,7 Mio. € sogar ein besseres Ergebnis erzielte als 2019 7,0 Mio. €,
dem letzten Vorkrisenjahr.

Bei den Unternehmensbeteiligungen gab es zwei wesentliche Veränderungen. Zum einen
konnte der FMO seine Beteiligung an der AHS mit Vertrag vom 31. Januar 2022 veräußern.
Da die Gesellschaft in der FMO Bilanz vollständig wertkorrigiert war, wurde auf den
Beteillgungsbuchwert eine Zuschreibung auf den zukünftigen Verkaufserlös vorgenommen.
Des Weiteren wurde die Luftfahrtförderungs GmbH mit der FNO GmbH verschmolzen.

Die Entwicklungen des FMO-Ergebnisses werden weiterhin im Rahmen einer revolvierenden
Wirtschaftsplananalyse kontrolliert. Angesichts der bisherigen geringen Planabweichung
scheinen die den FMO-Finanzprognosen innewohnenden Verkehrsannahmen sehr robust.
Infolgedessen ist davon auszugehen, dass sich die wirtschaftliche Entwicklung weiterhin
analog zur Planung gestaltet. Vor diesem Hintergrund ist damit zu rechnen, dass sich der
prognostizierte externe Kapitalbedarf auf dem Niveau der ursprünglichen Planungen bewegt.

IV. Prognosen, Chancen und Risiken

Auch das Geschäftsjahr 2022 steht weiterhin unter den Nachwirkungen der Corona-Pandemie.
Wie zu Beginn der Pandemie durch die meisten Institute prognostiziert und auch in den FMO-
Planungen berücksichtigt, wird die Luftfahrtbranche ca. 5 Jahre benötigeri, um wieder das
vorpandemische Niveau zu erreichen.

Für das Geschäftsjahr 2022 sind in der Wirtschaftsplanung 600.000 Passagiere prognostiziert.
Die Zahl entspricht in etwa den langfristigen FMO-Planungen, die den FMO-Finanzplanungen
unterlagen. Ob es zu weiteren pandemischen Einschränkungen im Rahmen der Corona-Krise
kommt, ist aktuell schwer prognostizierbar.

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INTERNATIONAL AIRPORT

Neben diesen Risiken gibt es diverse andere Themen, die sich negativ auf den FMO-
Geschäftsverlauf auswirken könnten. Zwar wirkt sich der Krieg in der Ukraine nicht direkt auf
den Luftverkehr am Standort aus, da es keine nennenswerten Flugverbindungen in das
Krisengebiet gibt. Jedoch insbesondere die mit dem Krieg einhergehende Rohölverteuerung
mit ihren Auswirkungen auf den Kerosinpreis stellt ein Risiko dar, denn dadurch könnten Flüge
deutlich verteuert werden. Dies würde sich sicherlich unmittelbar auf die Nachfrage auswirken.
Jedoch nicht nur Kerosinverteuerung, sondern auch allgemeine Inflationstendenzen könnten
sich über Tarifsteigerungen und Materialverteuerung negativ auf die Geschäftsergebnisse
auswirken.

Ein wesentliches Risiko ist mittlerweile auch in Bezug auf die Personalrekrutierung festzu-
stellen. Es wird stetig schwieriger, geeignetes Personal insbesondere im operativen Bereich
zu finden. Hier arbeitet der FMO an Konzepten zur verbesserten Mitarbeitergewinnung.

Luftverkehrsspezifisch ist außerdem seit Jahren eine zusätzliche Belastung der Flugpreise
über staatliche bzw. hoheitliche Abgaben festzustellen. Dies erschwert die gesamte deutsche
Luftfahrt und ist im internationalen Vergleich ein bedeutender Wettbewerbsnachteil.

Die Summe aller Rahmenbedingungen könnte zu einer Nachfragezurückhaltung führen. Für
den FMO bestehen im Wettbewerb der Flughäfen jedoch auch Chancen. Zum einen lassen °
sich erste Kapazitätsengpässe an großen Flughäfen wie Düsseldorf und Köln feststellen. Hier
würden die Marktmechanismen sicherlich zu einer Angebotslenkung zu kleineren Airports
führen. Die Möglichkeit des FMO, 24-Stunden-Luftverkehre abzufertigen, stellt hier sicherlich
eine Marktchance dar. Beispielhaft bleibt in diesem Zusammenhang die Stationierung eines
Luftfahrzeugs der Corendon Airlines, die die Airline von einer 24-Stunden-Operation abhängig
gemacht hat.

Der Umbau des FMO zu einem klimaneutralen Airport und Bemühungen um weitere
Ansiedlungen im Non Aviation Bereich auch mit dem Fokus auf „grüner Technologie“ sind
weitere Chancen der Flughafengesellschaft. In einem entsprechenden Konzept arbeitet der
FMO auch insbesondere an einer etwaigen Andersnutzung des alten Terminals 1.

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VI. Einhaltung der öffentlichen Zwecksetzung

Die FMO Flughafen Münster/Osnabrück GmbH führt auf Basis des Gesellschaftsvertrags den
Betrieb des Flughafens Münster/Osnabrück. Dazu gehören auch die Förderung der zivilen
Luftfahrt sowie alle im Zusammenhang mit Vermietung und Verpachtung stehenden Geschäfte
einschließlich der Versorgung Dritter mit elektrischer Energie für den Bereich des Flughafens.
Die Gesellschaft nimmt somit Aufgaben der Daseinsvorsorge wahr, die in hohem Maße einem
öffentlichen Zweck entsprechen.

Greven, den 31. März 2022

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Prof. Dr. Schwarz

- Geschäftsführer -

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Seite 1

Anhang

für das Geschäftsjahr 2021

FMO Flughafen Münster/Osnabrück GmbH, Greven

I. Allgemeine Angaben

Die FMO Flughafen Münster/Osnabrück GmbH mit Sitz in Greven ist beim Handelsregister B des
Amtsgerichts Steinfurt unter der Nummer HR B 1234 eingetragen. Die Gesellschaft weist zum
Bilanzstichtag die Größenmerkmale einer mittelgroßen Kapitalgesellschaft im Sinne des
$ 267 Abs. 2 HGB auf.

Der Jahresabschluss wird nach den Rechnungslegungsvorschriften für Kapitalgesellschaften des
Handelsgesetzbuches (HGB) unter Berücksichtigung des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit
beschränkter Haftung (GmbHG) aufgestellt.

Die Gliederung der Bilanz erfolgt nach $ 266 HGB und die der Gewinn- und Verlustrechnung nach
8 275 Abs. 2 HGB (Gesamtkostenverfahren).

Im Interesse einer besseren Klarheit und Übersichtlichkeit werden die nach den gesetzlichen
Vorschriften bei den Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung anzubringenden Vermerke
ebenso wie die Vermerke, die wahlweise in der Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung

anzubringen sind, teilweise im Anhang aufgeführt.

II.  Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die immateriellen Vermögensgegenstände werden mit ihren Anschaffungskosten, vermindert um
planmäßige lineare Abschreibungen, bewertet.

Das Sachanlagevermögen wird mit Anschaffungskosten, vermindert um Abschreibungen, angesetzt.
Erhaltene Zuschüsse werden von den Anschaffungs- oder Herstellungskosten abgesetzt.
Fremdkapitalzinsen werden nicht aktiviert. Die Abschreibungen erfolgen nach der linearen Methode.
Bei dauernder Wertminderung von Vermögensgegenständen des Sachanlagevermögens wurden
außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen. Für Zugänge von Vermögensgegenständen mit
Anschaffungskosten von €250,00 bis €1.000,00 wird entsprechend $6Abs.2aEStG ein
Sammelposten gebildet. Dieser Sammelposten wird in jedem Geschäftsjahr mit einem Fünftel

gewinnmindernd aufgelöst.

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Die Anteile an verbundenen Unternehmen sowie die Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein
Beteiligungsverhältnis besteht, werden mit den Anschaffungskosten ausgewiesen. Die Beteiligungen
werden ebenfalls grundsätzlich mit den Anschaffungskosten ängesetzt; hier wurden jedoch
außerplanmäßige Abschreibungen auf geringere beizulegende Werte vorgenommen.

Die Entwicklung des Anlagevermögens ist aus dem als Anlage beigefügten Anlagenspiegel ersichtlich.

Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe werden zu Anschaffungskosten unter Beachtung des strengen

Niederstwertprinzips bewertet.
Geleistete Anzahlungen sind zum Nominalwert bilanziert.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden mit dem Nominalwert angesetzt.
Einzelwertberichtigungen werden im notwendigen Umfang vorgenommen. Zur Abdeckung des
allgemeinen Ausfallrisikos hat die Gesellschaft eine Pauschalwertberichtigung von 1% auf die
Nettoforderungen aus Lieferungen und Leistungen berücksichtigt.

Kassenbestände und Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert bilanziert.

Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten wurden Auszahlungen vor dem Bilanzstichtag ausgewiesen,
soweit diese Aufwendungen für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen. Die

Bewertung erfolgt zum Nennwert.
Die Bewertung des Eigenkapitals erfolgt zum Nominalwert.

Die Pensionsrückstellungen werden zum 31. Dezember 2021 nach versicherungsmathematischen
Grundsätzen auf der Grundlage des Barwertverfahrens (Projected Unit Credit Methode) berechnet.
Der aus der BilMoG-Neubewertung der Pensionsrückstellungen resultierende Unterschiedsbetrag wird
ratierlich den Rückstellungen zugeführt. Die Abzinsung erfolgt mit dem von der Deutschen
Bundesbank veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre, der sich
bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt ($ 253 Abs. 2 Satz2 HGB). Dieser
Zinssatz beträgt 1,87 % (Vorjahr 2,30 %). Für die Bewertung wurden die Richttafeln 2018 G
(Generationensterbetafeln) von Prof. Dr. Klaus Heubeck zugrunde gelegt. Bei den Renten und
Gehältern wurde ein Trend von 1,5% angenommen. Fluktuationsabschläge wurden nicht

berücksichtigt.

Der Unterschiedsbetrag zwischen dem Ansatz der Rückstellungen nach Maßgabe des
entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren und
dem Ansatz der Rückstellungen nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen
Marktzinssatzes aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren (1,35%) beträgt zum

Seite 3
31. Dezember 2021 T€ 456. Diesem Betrag stehen frei verfügbare Rücklagen in ausreichender Höhe
gegenüber. Eine Ausschüttungssperre gemäß $ 268 Abs. 8 Satz 3 i.V.m. Satz 1 HGB sowie nach
8 253,Abs. 6 HGB besteht somit nicht.

‘Die sonstigen Rückstellungen werden für erkennbare Risiken und ungewisse Verpflichtungen gebildet.
Sie werden gemäß $ 253 Abs. 1 Satz 2 HGB mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt.

Für die Bewertung der Altersteilzeitverpflichtungen wurden die Richttafen 2018 G
(Generationensterbetafeln) von Prof. Dr. Klaus Heubeck zugrunde gelegt. Es wurden ein
Rechnungszins von 0,30 % und ein Einkommenstrend von 2,50 % zugrunde gelegt. Die
Rückstellungen für Altersteilzeitverpflichtungen werden gemäß $ 246 Abs. 2 Satz 2 HGB mit dem
entsprechenden Deckungsvermögen saldiert. Das Deckungsvermögen wird mit den von der
Versicherungsgesellschaft mitgeteilten Aktivwerten bewertet.

Die Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungsbetrag gemäß & 253 Abs. 1 Satz 2 HGB angesetzt.
Erhaltene Anzahlungen werden zum Nennwert bilanziert.

Latente Steuern resultieren im Wesentlichen aus unterschiedlichen Ansatz- und
Bewertungsvorschriften von Rückstellungen und Anlagevermögen in Handels- und Steuerbilanz sowie
des bei der FMO GmbH bilanzierten Sonderbetriebsvermögens der WISAG FMO Cargo Service

GmbH & Co. KG, Greven. Bei der Berechnung der latenten Steuern wurde ein Steuersatz von
31,575 % zu Grunde gelegt. Auf eine Aktivierung wurde gemäß $ 274 Abs. 1 HGB verzichtet.

Il. Erläuterungen zur Bilanz

1. Anlagevermögen

Die Entwicklung des Anlagevermögens im Geschäftsjahr 2021 ‘ist in Form eines
Bruttoanlagenspiegels gemäß $ 268 Abs. 2 HGB dargestellt, der diesem Anhang beigefügt ist.

2. Umlaufvermögen

Sämtliche Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben — wie im Vorjahr — eine
Restlaufzeit von weniger als einem Jahr.

Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen in Höhe von 1.378 T € (Vorjahr: 0 €) beinhalten im
Wesentlichen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (480 T€) und die Forderungen aus der
Ergebnisübernahme (898 T£).

Seite 4
3. Eigenkapital
Das gezeichnete Kapital ist in voller Höhe eingezahlt.
4. Rückstellungen
Zum 31. Dezember 2021 beträgt die Unterdeckung der Rückstellungen für Pensionen und ähnliche
Verpflichtungen aus der erstmaligen Bewertung nach den Vorschriften des Bilanzrechtsmoderni-
sierungsgesetzes (BilMoG) T€ 76 (Vorjahr T€ 101). Der Betrag der Unterdeckung wird jährlich in Höhe
von T€ 25 abgebaut.
Die sonstigen Rückstellungen betreffen im Wesentlichen Vertragsrisiken (T€ 6.711), Personalver-
pflichtungen (T€ 364), ausstehende Rechnungen (T€ 1.389), Instandhaltungsrückstellungen (T€ 500)

sowie drohende Verluste (T€ 747). i

Für Rückstellungen in Höhe von T€ 168 (Vorjahr TE 168) wurde von dem Beibehaltungswahlrecht
nach Art. 67 Abs. 1 S. 2 EGHGB Gebrauch gemacht.

1 N Seite 5
5. Verbindlichkeiten
BETFEr! Restaufzeiten
31.12.2021 davon
(31.12.2020) bis zu einem Jahr >5Jahre
I € €
'|Verbindlichkeiten

gegenüber Kreditinstituten

Erhaltene Anzahlungen y 38.910,00)
(410,00)

aus Lieferungen und
Leistungen E 968.269,22
@703.501,01)

gegenüber
Gesellschaftern i B 1.595.214,03
(1.561.128,74))

gegenüber verbundene
Unternehmen . ‚484. 1.484.707,62)
(1.257 693,58)

Sonstige E 582.446,04
(693.471,71)
7.692.050,37

(7.387.970,22))] (31.480.051,79| (16.412.074,31)]

Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern betreffen mit TE 18.290 kapitalersetzende Darlehen
im Zusammenhang mit der beschlossenen Kapitalerhöhung der Gesellschafter. Im Übrigen handelt es
sich um Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen.

Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen betreffen mit TE 1.468 Verpflichtungen
zur Verlustübernahme sowie mit TE 12 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und mit TE

4 Umsatzsteuererstattungen.

In den sonstigen Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten aus Steuern in Höhe von TE 91 (Vorjahr
T€ 109) und Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit in Höhe von T€ 13 (Vorjahr T€ 10)
enthalten. \ i

Seite 6
6. Bewertungseinheiten

Art.ünd Umfang Nominalvolumen Zeitwerte

O° 31.12.2021 31.12.2021
TE TE

Zinsswaps 0 0

Ein Zinsswap bildet zusammen mit einem Darlehensgeschäft jeweils eine Bewertungseinheit, Mit dem
Zinsswap werden zum Bilanzstichtag zinsvariable Verbindlichkeiten in Höhe von insgesamt 0 T€
(Vorjahr: TE104). in festverzinsliche Verbindlichkeiten getauscht. Die Laufzeiten der
Darlehensverbindlichkeiten endeten spätestens zum 30. März 2021.

IV. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

1. Umsatzerlöse

2021 2020

TE TE
Flughafengebühren u Zentrale
Infrastrukturentgelte 4.090- 2.519
Vermietung und Verpachtung 3.178 2.811
Provisionen / Konzessionen 1.323 917
Versorgungsleistungen 724 677
Sonstige Umsatzerlöse 3.846 3.307

13.161 10.231

Seite 7
2. Sonstigeibetriebliche Erträge

Die.$onstigen betrieblichen Erträge beinhalten den Ausgleich von Vorhaltekosten im Zusammenhang
it” dem Ausbruch von COVID-19 (4.955 T€), periodenfremde Erträge aus der Auflösung von
Rückstellungen (T€ 65) sowie Gewinne aus der Veräußerung von Anlagevermögen (T€ 18). Darüber
hinaus sind im Wesentlichen Erlöse aus weiterberechneten Aufwendungen sowie Erträge aus
Versicherungsleistungen für Schadensvorgänge enthalten.

3. Sonstige betriebliche Aufwendungen

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen betreffen unter anderem mit TE25 die ratierliche
Zuführung des Unterschiedsbetrages der Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen
aus der erstmaligen Bewertung nach den Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz
(BilMoG).

4. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge

Die sonstigen Zinsen und ähnlichen Erträge betreffen mit TE0,2 (Vorjahr T€0) sonstige

Vermögensgegenstände.

5. Zinsen und ähnliche Aufwendungen

Die Aufwendungen aus der Aufzinsung der Pensionsrückstellungen belaufen sich auf T€ 474 (Vorjahr
TE 479). Davon resultiert ein Teilbetrag von T€ 340 aus der Änderung des Rechnungszinssatzes.

V. Sonstige Angaben

1. Konzernabschluss
Die FMO Flughafen Münster/Osnabrück GmbH, Greven stellt als Mutterunternehmen einen
Konzernabschluss und -lagebericht gemäß $8$ 290 ff. HGB sowohl für den größten als auch kleinsten
Konsolidierungskreis auf. Konzernabschluss und -lagebericht der FMO Flughafen Münster/Osnabrück
GmbH, Greven, werden im Bundesanzeiger veröffentlicht.

2. Honorar des Abschlussprüfers

Die Angaben zum Honorar des Abschlussprüfers erfolgen im Konzernabschluss der FMO
Flughafen Münster/Osnabrück GmbH.

O° Seite 8
3. Sonstige finanzielle Verpflichtungen
31.12.2021 Vorjahr

TE TE
Verpflichtungen aus Leasingverträgen 43 63
Bestellobligo 3.977 4.094
4.020 4.157

4. Mitarbeiter
Im Geschäftsjahr 2021 beschäftigte die Gesellschaft durchschnittlich 141 Mitarbeiter (Vorjahr: 148)

Die FMO , Flughafen Münster/Osnabrück GmbH ist Mitglied der kommunalen Zusatz-
versorgungskasse Westfalen-Lippe, Münster. Diese hat die Aufgabe, durch Versicherung der
Beschäftigten ihrer Mitglieder eine zusätzliche Alters-, Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenen-
versorgung nach Maßgabe der Satzung und der dazu erlassenen Durchführungsvorschriften zu
gewähren. Die in der Satzung festgelegten Voraussetzungen und Inhalte der Einzelversicherungs-
verhältnisse sowie die Versicherungsleistungen richten sich nach den Bestimmungen des
Tarifvertrages. über die zusätzliche Altersversorgung der Beschäftigten des öffentlichen
Dienstes/Altersvorsorge-TV (ATV-K).

Die Umlage beträgt zurzeit 4,5%. Hinzu kommt ein Sanierungsgeld von zurzeit 3,25%. Eine
zusätzliche Umlage von 9 % wird für den der ursprünglichen Vergütungsgruppe | BAT übersteigenden
Betrag fällig.

Die Summe der umlagepflichtigen Gehälter für das Jahr 2021 beträgt für die FMO Flughafen
Münster/Osnabrück GmbH TE€ 5.586 (Vorjahr: TE 6.168).

5. Anteilsbesitz

Seite 9

Ergebnis Eigenkapital

Anteil 2021 31.12.2021
in % TE TE
Anteile an verbundenen Unternehmen
- FMO Airport Services GmbH, Greven 100,00% -860 250
- FMO Parking Services GmbH, Greven 100,00% 553 16.510
- FMO Security Services GmbH, Greven 100,00% 345 300
- FMO Passenger Services GmbH, Greven 100,00% -759 106
Beteiligungen
- WISAG FMO Cargo Service GmbH & Co. KG, Greven 33,33% 116 34
-WISAG FMO Cargo Service Beteiligungs GmbH, Greven 33,33% 2 47
- AHS Aviation Handling Services GmbH, Hamburg 10,00% -30 1.587

Mit den verbundenen Unternehmen bestehen Ergebnisabführungsverträge. Die für diese
Gesellschaften angegebenen Ergebnisse beziehen sich auf die Ergebnisse vor Ergebnisabführung.
Die Luftfahrtförderungs GmbH wurde nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 09.12.2021
rückwirkend zum 01.01.2021 auf die FMO Flughafen Münster/Osnabrück GmbH verschmolzen.

6. Aufsichtsrat

Mitglied

Dr. Martin Sommer
Landrat Kreis Steinfurt

Markus Lewe
Oberbürgermeister Stadt Münster

Wolfgang Griesert
Oberbürgermeister Stadt Osnabrück

Katharina Pötter
Oberbürgermeisterin Stadt Osnabrück

Ratsherr Mathias Kersting
Betriebswirt

Gesellschafter

Beteiligungsgesellschaft des Kreises Steinfurt mbH
1. Vorsitzender

Stadtwerke Münster GmbH
1. Stellvertretender Vorsitzender

OBG-Osnabrücker Beteiligungs- und
Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH
2. Stellvertretender Vorsitzender (bis 10/2021)

OBG-Osnabrücker Beteiligungs- und
Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH
2. Stellvertretende Vorsitzende (ab 11/2021)

Stadtwerke Münster GmbH

Ratsherr'Stefan Weber
IT-Unternehmensberater

Rätsherr Carsten Peters
Geschäftsführer GEW NRW

Hendrik Grau
LL.M.
Geschäftsführer Grau Grundbesitz AG

Frank Henning
: MdL Niedersachsen

Andrea Henning
Personalleiterin ZF Friedrichshafen AG

Ratsherr Michael Hagedorn
Rentenberater/freiberufl.

Wilfried Grunendahl
MdL NRW

Matthias Himmelreich
Wirtschaftsjurist LL.M

Jan-Philip Zimmermann
Leiter FBS Steinfurt

Dietrich Aden
Bürgermeister Stadt Greven

Dr. Olaf Gericke
Landrat Kreis Warendorf

Anna Kebschull
Landrätin Landkreis Osnabrück

Thorsten Tacke
Verkaufsleiter

Berthold Bredenbeck
Kaufmann, selbstständig

Seite 10

Stadtwerke Münster GmbH
Stadtwerke Münster GmbH

Stadtwerke Münster GmbH

OBG-Osnabrücker Beteiligungs- und
Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH

OBG-Osnabrücker Beteiligungs- und
Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH

(bis 10/2021)

OBG-Osnabrücker Beteiligungs- und
Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH

(ab 11/2021)

Beteiligungsgesellschaft des Kreises Steinfurt mbH
Beteiligungsgesellschaft des Kreises Steinfurt mbH

Referent Versicherungen

Beteiligungsgesellschaft des Kreises Steinfurt mbH
Grevener Verkehrs GmbH
Kreis Warendorf

BEVOS Beteiligungs- und
Veermögensverwaltungsgesellschaft mbH
Landkreis Osnabrück

Luftfahrtvereinigung Greven e.V.

Luftfahrtvereinigung Greven e.V.

"Seite 11

Die Mitglieder des Aufsichtsrats bzw. ihre Stellvertreter haben in 2021 die nachfolgend genannten
Aufwändsentschädigungen erhalten: j

Berthold Bredenbeck 190,00 €

Dr. Fritz Brickwedde 285,00 €

Michael Esmyol 95,00 € (Zahlung 2022)

Dr. Stefan Funke 285,00 €

Wolfgang Griesert 285,00 €

Wilfried Grunendahl 380,00 €

‚Michael Hagedorn 95,00 €

Frank Henning 380,00 €

Marius Herwig 190,00 €

Carsten Peters 190,00 €

Katharina Pötter 95,00 €

Anna Kebschull 380,00 € (Zahlung an den Landkreis Osnabrück)
Mathias Kersting 190,00 € "
Hans-Joachim König 95,00 €

Dr. Martin Sommer 380,00 € (Zahlung an den Kreis Steinfurt)
Thorsten Tacke 190,00 €

Stefan Weber 380,00 €

Matthias Himmelreich 380,00 €

Hendrik Grau 285,00 €

Jan-Philip Zimmermann 190,00 €

Dietrich Aden 380,00 € (Zahlung an Stadt Greven)

7. Geschäftsführung

Prof. Dr. Rainer Schwarz, Münster

Bezüge der Geschäftsführung der FMO Flughafen Münster/Osnabrück GmbH

Die Bezüge ergeben sich aus dem mit dem Geschäftsführer geschlossenen Anstellungsvertrag.
Die Gesamtbezüge für das Berichtsjahr 2021 betragen für den

Geschäftsführer, Prof. Dr. Rainer Schwarz 244.879 €

Die Gesamtbezüge entsprechen dem jeweils zu versteuernden Bruttobetrag. Die Beträge beinhalten
auch alle geldwerten Vorteile (z.B. private Nutzung des Dienstfahrzeuges, Unfaliversicherung ete.).

Seite 12

Bezüge ehemaliger Geschäftsführer

"ehemalige Geschäftsführer wurden im Berichtsjahr Bezüge in Höhe von 187.591 € gezahlt. Für
’Pensionsansprüche von ehemaligen Geschäftsführern bestehen Rückstellungen in Höhe von
5.703.891 €. "

P

8. Gesellschafter

Stadtwerke Münster GmbH

Beteiligungsgesellschaft des Kreises Steinfurt mbH

OBG Osnabrücker Beteiligungs- und Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH
Grevener Verkehrs GmbH : \

BEVOS Beteiligungs- und Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH Landkreis Osnabrück
Kreis Warendorf

Kreis Borken

Kreis Coesfeld

Landkreis Grafschaft Bentheim

Landkreis Emsland

Industrie- und Handelskammer Nord Westfalen

Industrie- und Handelskammer Osnabrück-Emsland-Grafschaft Bentheim
Handwerkskammer Münster

Handwerkskammer Osnabrück-Emsland-Grafschaft Bentheim

AR Seite 13
VL. Nachtragsbericht

'bruar 2022 sind russische Truppen in die Ukraine einmarschlert. Die internationale
ta tengemeinschaft hat daraufhin umfangreiche Sanktionen gegen Russland verhängt. Bezüglich
der Auswirkungen auf unsere Gesellschaft verweisen wir auf die Ausführungen im Lagebericht.

Ein Vorschlag für die Verwendung des Ergebnisses liegt noch nicht vor.

Greven, den 31. März 2022

\

Prof, Dr. Schwarz
- Geschäftsführer -

Anlage A

760 Zeichen

Anlage A zur V/0493/2022
Kurzüberblick
Jahresabschluss 2021 der FMO Flughafen Münster/Osnabrück GmbH
Ziele/Teilziele/Zielerreichung
Zustimmung des Rates im Sinne des sogenannten Rückholbeschlusses im Rahmen der
Übertragung der Anteile am FMO auf die Stadtwerke Münster GmbH in 1984.
Finanzierung
Produktgruppe: 15 01 Anteile an Unternehmen
Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja X Nein
Auswirkungen auf den Finanzplan Ja X Nein
Pflichtigkeitsgrad
Die Maßnahme/Leistung ist X vollständig
pflichtig
überwiegend
pflichtig
überwiegend
freiwillig
vollständig
freiwillig
HGB, GO NRW, Satzung der Gesellschaft, Rückholbeschluss aus 10/84
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration)
keine

Beschlussvorlage

4563 Zeichen

V/0493/2022 
V/0493/2022 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Jahresabschluss 2021 der FMO Flughafen Münster/Osnabrück GmbH (FMO GmbH) 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   06.09.2022 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
 
Die Vertretung der Stadt Münster sowie die Vertretung der Stadtwerke Münster GmbH in der 
Gesellschafterversammlung der FMO Flughafen Münster/Osnabrück GmbH werden ermäch-
tigt, folgende Entscheidungen zu treffen: 
 
a) Der Jahresabschluss der FMO Flughafen Münster/Osnabrück GmbH wurde für das 
Geschäftsjahr 2021 mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen und 
wird, abschließend 
 
in der Bilanz bei Aktiva und Passiva mit 108.677.936,13 € 
 
sowie einem in der Gewinn- und Verlustrechnung 
ausgewiesenen Jahresfehlbetrag von 6.761.529,04 € 
 
festgestellt. 
 
b) Dem Aufsichtsrat und der Geschäftsführung  wird für das Geschäftsjahr 2021  Entlas-
tung erteilt. 
 
c) Der Jahresfehlbetrag in Höhe von 6.761.529,04  € wird mit der Kapitalrücklage ver-
rechnet.  
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Es ergeben sich keine Auswirkungen auf den städtischen Haushalt. 
 
 
Begründung: 
 
Die FMO GmbH ist eine mittelbare Beteiligung der Stadt Münster. Mit Ratsbeschluss vom 19.09.1984 
ist der Anteil der Stadt Münster an der FMO Flughafen Münster/Osnabrück GmbH auf die Stadtwerke 
Münster GmbH übertragen worden. Auf der Grundlage des v.g. Ratsbeschlusses können die Vertre-
Amt für Finanzen und 
Beteiligungen 
 
25.08.2022 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Frau Haubner 
Telefon: 492-2032 
HaubnerG@stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/0493/2022 
tungen der Stadt Münster / Stadtwerke Münster GmbH in der Gesellschafterversammlung den im 
Beschlussvorschlag genannten Punkten erst nach Ermächtigung durch die Stadt Münster abschlie-
ßend zustimmen. 
 
Die Gesellschafterversammlung der FMO GmbH hat in ihrer Sitzung am 09.06.2022 über die im Be-
schluss genannten Punkte beraten. Hierzu ist für die Stadt Münster / die Stadtwerke Münster GmbH 
noch ein Beschluss durch den Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft ein-
zuholen. 
 
Die FMO Flughafen Münster/Osnabrück GmbH schließt das Geschäftsjahr 2021 mit einer Bilanz-
summe von 108,7 Mio. € (Vorjahr 89,3 Mio €) und einem Jahresfehlbetrag von 6,8 Mio € (Vorjahr 15,4 
Mio €) ab.  Das Geschäftsjahr 2021 des FMO war erneut durch  die Corona-Pandemie geprägt. Im 
Geschäftsjahr 2021 ist ein Anstieg der Fluggastzahlen (+138.588; insgesamt 362.106) und eine Erho-
lung der Umsatzzahlen zu verzeichnen. Die Umsatzerlöse steigen um 2,9  Mio. € auf 13,2  Mio. € 
(+28,6%). Die sonstigen betrieblichen Erträge sind gegenüber dem Vorjahr um 5,3  Mio. € höher, im 
Wesentlichen aufgrund erhaltener Bundes- und Landeszuschüsse in Höhe von 5,0 Mio. €. Personal-
aufwand und Materialaufwand sind gegenüber dem Vorjahr kaum verändert. Die sonstigen betriebli-
chen Aufwendungen steigen in Summe um 3,0  Mio € auf 7,6 Mio. €, wobei die Steigerungen im We-
sentlichen durch Aufwendungen für Rückstellungen für ggf. zurückzuzahlende Corona -Hilfen 
(+1,8 Mio €) zu verzeichnen sind . Insgesamt ergibt sich ein Jahresfehlbetrag i. H. v. 6,8 Mio. €, der 
um 8,6 Mio. € geringer als der Jahresfehlbetrag des Vorjahres (15,4 Mio. €) ausfällt. 
 
Ausführliche Informationen zum Geschäftsjahr 2021 sind der Bilanz, der Gewinn - und Verlustrech-
nung, dem Lagebericht sowie dem Anhang zu entnehmen (vgl. Anlage). Die Wirtschaftsprüfungsge-
sellschaft INTECON GmbH, Münster, hat den Jahresabschluss geprüft und einen uneingeschränkten 
Bestätigungsvermerk erteilt. 
 
 
Einschätzung des Beteiligungsmanagements zum Jahresabschluss: 
 
Nach Prüfung des Jahresabschlusses durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft INTECON GmbH , 
Münster, haben sich aus Sicht des Beteiligungsmanagements keine Einwendungen gegen diesen 
oder zusätzliche Hinweise hierzu ergeben. Unter Berücksichtigung des vorgelegten und mit ein em 
uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehenen Jahresabschlussberichtes erscheint der Jah-
resabschluss als insgesamt plausibel und vermittelt ein hinreichend nachvollziehbares Bild der Ver-
mögens-, Finanz- und Ertragslage der Flughafen Münster/Osnabrück GmbH zum Bilanzstichtag.  
 
 
 
In Vertretung 
 
gez. 
Christine Zeller 
Stadtkämmerin 
 
Anlagen: 
Anlage A 
Anlage 1: Bilanz zum 31.12.2021 
Anlage 2: Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2021 
Anlage 3: Lagebericht für das Geschäftsjahr 2021 
Anlage 4: Anhang für das Geschäftsjahr 2021

Beratungsverlauf (1)

06.09.2022 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft
TOP 8.10 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Bredenbeck 190
  • Grafschaft

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
V/0493/2022
Typ
Vorlagen
Datum
15.08.2022
Erstellt
11.08.2022 13:22