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A-R/0005/2026

Mehr Zeit für Menschen: KI-Strategie als Rückenwind für den Bürgerservice

Antrag an den Rat 29.01.2026

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 11.02.2026, TOP 22.6

A-R-0005-2026

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A-R-0005-2026

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Ratsantrag 
Mehr Zeit für Menschen: KI-Strategie als Rückenwind für den Bürgerservice 
Der Rat der Stadt Münster beschließt: 
1. Die Verwaltung wird beauftragt, ein Konzept für den verantwortungsvollen Einsatz von 
Künstlicher Intelligenz (KI) im Bürgerservice der Stadt Münster zu erarbeiten und dem 
Rat zur Beratung bis zur Sommerpause 2026 vorzulegen. Das KI-Konzept wird 
ausdrücklich in die bestehende Digitalisierungs- und IT-Strategie der Stadt eingebettet, 
damit bestehende Projekte sinnvoll weiterentwickelt werden. 
2. Ziel des Konzeptes ist es, die Erreichbarkeit, Servicequalität und Teilhabe für 
Bürgerinnen und Bürger zu verbessern und gleichzeitig die Mitarbeitenden der 
Verwaltung von Routinetätigkeiten zu entlasten. Messbare Zielgrößen zur späteren 
sachlichen Bewertung des tatsächlich angestrebten Mehrwerts – etwa zur 
Erreichbarkeit, zu Bearbeitungszeiten oder zur Entlastung der Mitarbeitenden – werden 
im Konzept verankert. 
3. Dabei sind insbesondere folgende Einsatzfelder zu prüfen: 
o KI-gestützte Chatbots zur Rund-um-die-Uhr-Verfügbarkeit von Auskünften, 
auch mehrsprachig sowie in Leichter und einfacher Sprache, 
o Unterstützung bei Standardanträgen und Terminvergaben im Bürgerservice, 
o Einsatz barrierefreier KI-Lösungen (z. B. Übersetzungen, perspektivisch auch 
Gebärdensprach-Avatare), 
o KI-gestützte Unterstützung interner Prozesse im Backoffice des Bürgerservice; 
o Ausweitung der KI auf kundenintensive Bereiche (z.B. Sozialleistungen wie 
Wohngeldanträge, Grundsicherung, Wohnberechtigungsscheine, oder 
Elterngeld) 
4. Die Verwaltung stellt sicher, dass der KI-Einsatz stets unterstützend erfolgt und die 
letzte Entscheidungsverantwortung bei den Mitarbeitenden verbleibt.  
5. Datenschutz, Transparenz, IT-Sicherheit sowie die Vorgaben des europäischen AI-Acts 
sind strikt einzuhalten. Automatisierte Entscheidungen dürfen nur dort erfolgen, wo sie 
rechtlich zulässig sind. 
6. Bei der Auswahl von KI-Lösungen sind offene Standards, datenschutzkonforme 
Infrastrukturen sowie möglichst kommunale oder öffentlich kontrollierte Lösungen zu 
bevorzugen. 
7. Die Verwaltung prüft Qualifizierungs- und Schulungsangebote für Mitarbeitende sowie 
mögliche Förderprogramme und Kooperationen mit anderen Kommunen. 
8. Ergänzend wird eine öffentliche Fachveranstaltung angeregt, bei der Verwaltung, 
Wissenschaft, Wirtschaft und Zivilgesellschaft Impulse für eine städtische KI-Strategie 
Antrag an den Rat Nr. A-R/0005/2026

geben, mit dem Ziel, fachliche Qualität, Transparenz und Akzeptanz gleichermaßen zu 
stärken. 
Begründung: 
Münster hat trotz hoher Kompetenz in der Stadtgesellschaft – etwa in Wissenschaft, 
Wirtschaft und Start-ups – bislang noch keine übergreifende KI-Strategie vorgelegt. 
Die Anforderungen an den Bürgerservice der Stadt Münster wachsen stetig: steigende 
Bürgerzahlen, zunehmende Komplexität von Verwaltungsverfahren und ein wachsender 
Anspruch an Erreichbarkeit, Schnelligkeit und Barrierefreiheit. Gleichzeitig steht die 
Verwaltung – wie viele Kommunen – vor erheblichen Herausforderungen durch 
Fachkräftemangel und hohe Arbeitsbelastung. 
Künstliche Intelligenz bietet hier erhebliche Chancen. In vielen deutschen Städten wird KI 
bereits erfolgreich eingesetzt, um Routinetätigkeiten zu automatisieren, Bearbeitungszeiten zu 
verkürzen und Mitarbeitende zu entlasten. Gleichzeitig verbessert KI die Bürgernähe, etwa 
durch jederzeit verfügbare Auskünfte, mehrsprachige Kommunikation und barrierearme 
Zugänge zur Verwaltung. 
Praxisbeispiele aus anderen Kommunen: München setzt KI bei der automatisierten Erfassung 
von Rechnungsdaten. Leipzig, Düsseldorf und Hannover arbeiten mit KI bei Wohngeldanträgen, 
um Kosten zu sparen und das Personal zu entlasten. Der Bürgerservice in Berlin, Krefeld und 
Nettetal wird durch Kommunikation mit KI-gestutzten Gebärdensprach-Avataren begleitet. Die 
Stadt Düsseldorf plant bereits, das System auf weitere Bereiche wie die Grundsicherung im 
Alter oder bei Erwerbsminderung sowie Wohnberechtigungsscheine auszuweiten. 
Gerade im kundenintensiven Service kann KI dazu beitragen, Teilhabe zu stärken: Bürgerinnen 
und Bürger erhalten unabhängig von Öffnungszeiten, Sprache oder individuellen 
Einschränkungen Zugang zu Informationen und Dienstleistungen. Mitarbeitende gewinnen 
Freiräume für komplexe Einzelfälle und persönliche Beratung. 
Der Einsatz von KI braucht klare Leitplanken. Datenschutz, Transparenz, ethische Standards 
und menschliche Entscheidungsverantwortung haben oberste Priorität.  
Zugleich ist digitale Souveränität für die kommunale Selbstverwaltung von zentraler 
Bedeutung. Münster soll KI verantwortungsvoll und strategisch einsetzen, um Abhängigkeiten 
von einzelnen Anbietern zu vermeiden und die Kontrolle über sensible Verwaltungsdaten zu 
behalten. 
Münster, 26. Januar 2026 
gez. 
Stefan Weber 
Mathias Kersting 
Carmen Greefrath 
Angela Stähler  
Marcus Bielefeld 
Olaf Bloch 
Andreas Bracht 
 
 
Meik Bruns 
Dr. Dietmar Erber 
Walter von Göwels 
Alf Rüdiger Kaßenbrock 
Stefan Leschniok 
Babette Lichtenstein van Lengerich 
Jutta Malik 
 
 
Martin Peitzmeier 
Dr. Britta Riederer Freifrau 
von Paar 
Carolin Schwarz 
Jolanta Vogelberg 
Thomas Werth 
Peter Wolfgarten

Beratungsverlauf (1)

11.02.2026 Rat
TOP 22.6 Antrag Entscheidung

Beschluss: verwiesen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
A-R/0005/2026
Typ
Antrag an den Rat
Datum
29.01.2026
Erstellt
29.01.2026 10:18