mandari

HaushaltsüberschreitungEilentscheidung gemäß § 89 Abs. 1 NKomVG, hier: außerplanmäßige Auszahlung in Höhe von 135.000 Euro für die Beschaffung eines Steigers

Beschlussvorlage 2011-16/0381

Stand: Am 11.12.2012 im Finanzausschuss empfohlen.

Dokumente

Beratungsverlauf

  1. 11.12.2012

    Finanzausschuss

    TOP 6.3. Ergebnis: empfohlen

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