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2016/0260

Befristete Übernahme von Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern bzw. Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen nach Ableistung des Berufsanerkennungsjahres im Städtischen Sozialdienst

Magistratsvorlage 11.07.2016

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2016/0260

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2016/0260

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Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
14.07.2016 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat V an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
Dezernat I 
Dezernat IV 
 
Amt: Jugendamt 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2016/0260 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.:       
Kostenstelle:  051-005-1010 Investitionsnummer:        
Kostenträger:  Verteilung Sachkonto: Pos. 11 
 
Betreff: Befristete Übernahme von Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern bzw. 
Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen nach Ableistung des 
Berufsanerkennungsjahres im Städtischen Sozialdienst  
 
Vorlage vom: 11.07.2016  
 
Beschlussvorschlag : 
Praktikantinnen und Praktikanten, die sich in der Abschlussphase ihres Studiums der Sozialen 
Arbeit befinden, werden in den nächsten fünf Jahren unmit telbar nach Abschluss an ihr 
Anerkennungsjahr beim Städtischen Sozialdienst unter den in der Begründung genannten 
Voraussetzungen für die Dauer eines Jahres in Vollzeit und mit der einer Eingruppierung nach EG 
S 14 TVöD übernommen.  
 
Anlagen:   
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein

- 2 - 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 11.07.2016: 
 
 
Der Fachkräftebedarf im sozialpädagogischen Bereich kann nicht mehr wie in früheren 
Jahren einfach gedeckt werden. Es wird zunehmend schwieriger, geeignetes Personal für den 
hoch belastend en und überdurchschnittliches Engagement erfordernden Aufgabenbereich 
der Bezirkssozialarbeit zu gewinnen.  
 
In der Regel werden neu zu besetzende Stellen in tern und extern ausgeschrieben. Trotz aller 
notwendigen Maßnahmen,  Stellenbesetzungsverfahren  zu beschleunigen, können  neu 
gewonnene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter den Dienst z.B. wegen Kündigungszeiten nur 
mit erheblicher Zeitve rzögerung zum Freiwerden einer Stelle aufnehmen , so dass es immer 
wieder zu personellen Engpässen im Bereich des Städtischen Sozialdienstes kommt.  
 
Aufgrund des gesetzlichen Schutzauftrags der Jugendhilfe sind mögliche Unterbesetzungen 
mit hohem Risiko ver bunden und müssen daher vermieden werden . Aufgrund der 
Humanitären Notlage  und die Aufgabe der Betreuung unbegleiteter minderjähriger 
Ausländerinnen und Ausländer (umA) hat sich die Situation im vergangenen Jahr noch 
erheblich verschärft. Zahlreiche Träger  sind auf Personalakquise, so dass nur noch begrenzt 
qualifiziertes pädagogisches Personal dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht.  
 
Im Personalhaushalt stehen Beschäftigungsentgelte i m Bereich des Städtischen 
Sozialdienstes für zwei Sozialarbeiterinnen bzw. Sozialarbeiter oder Sozialpädagoginnen 
bzw. Sozialpädagogen im Berufsanerkennungsjahr  zur Verfügung . 
 
Um künftig zeitnah auf personelle Engpässe reagieren zu können, ist es dringend 
erforderlich, dass die Berufspraktikantinnen und Berufspraktikanten im Anschluss an das 
Anerkennungsjahr im Städtischen Sozialdienst unter dem Vorbehalt, dass  
 
1. die staatliche Anerkennung als Sozialarbeiterin bzw. Sozialarbeiter oder 
Sozialpädagogin bzw. Sozialpädagoge erteilt wird, 
 
 
2. im zurückliegenden Anerkennungsjahr Führung u nd Leistung eine Übernahme 
rechtfertigen,  
 
 
3. durch die Leitung des Städtischen Sozialdienstes und die Amtsleitung des 
Jugendamtes schriftlich die Bereitschaft bestätigt wird, die jeweilige Nachwuchskraft 
im Städtischen Sozialdienst weiter zu beschäftigten u nd 
 
 
4. vorrangig planmäßig bei künftigen Vakanzen einzugliedern,  
 
ein Übernahmeangebot für die Dauer eines Jahres erhalten (Vollzeit , EG S 14 TVöD).

- 4 - 
 
Diese personalwirtschaftliche Maßnahme ist für die Dauer der nächsten fünf Jahre befristet. 
Eventuelle zusätzliche Personalaufwendungen werden aus dem Personalkostenbudget des 
Jugendamtes refinanziert.  
 
 
Darmstadt, 11.07.2016  
 
Dezernat I   Dezernat IV    Dezernat V  
 
 
 
 
Jochen Partsch   Andrè Schellenberg    Barbara Akdeniz  
Oberbürgermeister   Stadtkämmerer    Stadträtin

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Details

Vorlagen-Nr.
2016/0260
Typ
Magistratsvorlage
Datum
11.07.2016
Erstellt
29.09.2026 00:00