2016/0260
Befristete Übernahme von Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern bzw. Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen nach Ableistung des Berufsanerkennungsjahres im Städtischen Sozialdienst
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
2016/0260
4284 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
14.07.2016
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat V an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Dezernat I
Dezernat IV
Amt: Jugendamt
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2016/0260
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.:
Kostenstelle: 051-005-1010 Investitionsnummer:
Kostenträger: Verteilung Sachkonto: Pos. 11
Betreff: Befristete Übernahme von Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern bzw.
Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen nach Ableistung des
Berufsanerkennungsjahres im Städtischen Sozialdienst
Vorlage vom: 11.07.2016
Beschlussvorschlag :
Praktikantinnen und Praktikanten, die sich in der Abschlussphase ihres Studiums der Sozialen
Arbeit befinden, werden in den nächsten fünf Jahren unmit telbar nach Abschluss an ihr
Anerkennungsjahr beim Städtischen Sozialdienst unter den in der Begründung genannten
Voraussetzungen für die Dauer eines Jahres in Vollzeit und mit der einer Eingruppierung nach EG
S 14 TVöD übernommen.
Anlagen:
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
- 2 -
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 11.07.2016:
Der Fachkräftebedarf im sozialpädagogischen Bereich kann nicht mehr wie in früheren
Jahren einfach gedeckt werden. Es wird zunehmend schwieriger, geeignetes Personal für den
hoch belastend en und überdurchschnittliches Engagement erfordernden Aufgabenbereich
der Bezirkssozialarbeit zu gewinnen.
In der Regel werden neu zu besetzende Stellen in tern und extern ausgeschrieben. Trotz aller
notwendigen Maßnahmen, Stellenbesetzungsverfahren zu beschleunigen, können neu
gewonnene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter den Dienst z.B. wegen Kündigungszeiten nur
mit erheblicher Zeitve rzögerung zum Freiwerden einer Stelle aufnehmen , so dass es immer
wieder zu personellen Engpässen im Bereich des Städtischen Sozialdienstes kommt.
Aufgrund des gesetzlichen Schutzauftrags der Jugendhilfe sind mögliche Unterbesetzungen
mit hohem Risiko ver bunden und müssen daher vermieden werden . Aufgrund der
Humanitären Notlage und die Aufgabe der Betreuung unbegleiteter minderjähriger
Ausländerinnen und Ausländer (umA) hat sich die Situation im vergangenen Jahr noch
erheblich verschärft. Zahlreiche Träger sind auf Personalakquise, so dass nur noch begrenzt
qualifiziertes pädagogisches Personal dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht.
Im Personalhaushalt stehen Beschäftigungsentgelte i m Bereich des Städtischen
Sozialdienstes für zwei Sozialarbeiterinnen bzw. Sozialarbeiter oder Sozialpädagoginnen
bzw. Sozialpädagogen im Berufsanerkennungsjahr zur Verfügung .
Um künftig zeitnah auf personelle Engpässe reagieren zu können, ist es dringend
erforderlich, dass die Berufspraktikantinnen und Berufspraktikanten im Anschluss an das
Anerkennungsjahr im Städtischen Sozialdienst unter dem Vorbehalt, dass
1. die staatliche Anerkennung als Sozialarbeiterin bzw. Sozialarbeiter oder
Sozialpädagogin bzw. Sozialpädagoge erteilt wird,
2. im zurückliegenden Anerkennungsjahr Führung u nd Leistung eine Übernahme
rechtfertigen,
3. durch die Leitung des Städtischen Sozialdienstes und die Amtsleitung des
Jugendamtes schriftlich die Bereitschaft bestätigt wird, die jeweilige Nachwuchskraft
im Städtischen Sozialdienst weiter zu beschäftigten u nd
4. vorrangig planmäßig bei künftigen Vakanzen einzugliedern,
ein Übernahmeangebot für die Dauer eines Jahres erhalten (Vollzeit , EG S 14 TVöD).
- 4 -
Diese personalwirtschaftliche Maßnahme ist für die Dauer der nächsten fünf Jahre befristet.
Eventuelle zusätzliche Personalaufwendungen werden aus dem Personalkostenbudget des
Jugendamtes refinanziert.
Darmstadt, 11.07.2016
Dezernat I Dezernat IV Dezernat V
Jochen Partsch Andrè Schellenberg Barbara Akdeniz
Oberbürgermeister Stadtkämmerer Stadträtin
Beratungsverlauf (1)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2016/0260
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 11.07.2016
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00