2020/0277
Ludwig-Georgs-Gymnasium, Gesamtsanierung B-Bau
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anlage 2
9244 Zeichen
- 2 -
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats-
geschäftsstelle:
09.11.2020
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat I an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss-
fassung Fachausschuss
Dezernat II
Dezernat IV
Amt: Eigenbetrieb
Immobilienmanagement
Darmstadt
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
I 65
II 40
IV
Stvv
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2020/0277
Magistratsbeschluss-Nr.
342
Internetfähig
Produkt-Nr.:
Kostenstelle: 11-00026-02 Investitionsnummer: INV00357
Kostenträger: 201 Sachkonto: 0951010
Betreff: Ludwig-Georgs-Gymnasium, Gesamtsanierung B -Bau
Vorlage vom: 19.10.2020
Beschlussvorschlag:
1. Der Magistrat und die Stadtverordnetenversammlung stimmen der notwendigen
Mittelerhöhung für die Gesamtsanierung des Ludwig -Georgs-Gymnasium, B-Bau zu.
2. Der Eigenbetrieb Immobilienmanagement Darmstadt (IDA) wird beauftragt, die Planung
und Erstellung inkl. Beauftragung der notwendigen Planungs - und Bauleistungen
umzusetzen.
Anlagen: Kostenaufstellung zur Baumaßnahme
- 3 -
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom 18.11.2020
Der Vorlage wird zugestimmt.
- 4 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 19.10.2020
Erläuterungsbericht
Das Ludwigs-Georgs-Gymnasium im Herzen von Darmstadt ist einer der fünf realisierten
Meisterbauten (Baujahr 1955-58) und steht unter Denkmalschutz.
Bauteil B besteht aus einem zweigeschossigen Riegel im Schnittpunkt der Bauteile C und D.
Die Gesamtsanierung des B-Baus des Ludwig-Georgs-Gymnasium soll umgesetzt werden,
nachdem bereits an Bauteil A umfangreiche Maßnahmen und in bereits vorangehenden
einzelnen Maßnahmen Sanierungen an Bauteil B erfolgt sind.
Am 05.04.2016 kam es zu einem großen Wasserschaden im A-Bau, der eine großflächige
Sanierung des A-Baus nach sich zog. Ausgenommen von der Sanierung waren die Verwaltung,
das Untergeschoß und ein paar einzelne Räume, die bereits teilsaniert worden waren. Im
Bauteil B besteht sowohl bzgl. der Innenräume als auch der Fassade und des Daches und der
Deckenqualität großer Sanierungsbedarf. Die Räume entsprechen technisch, optisch und
schadstofftechnisch nicht dem Niveau der frisch sanierten Räume im A-Bau. Der Missstand
fällt hierdurch als besonders auf. Deshalb wurden bereits im IDA Wirtschaftsplan 2019 für die
Sanierung des Gebäude B 2.500.000 € eingestellt.
Da die Baustruktur der Gebäude A und B identisch ist und die Vorgaben der Denkmalpflege in
gleicher Weise umgesetzt werden müssen, soll das Planungsteam, das am Bauteil A tätig war
auf Grund der bereits gewonnenen Erfahrung auch für die nächsten Leistungsphasen
beauftragt werden. Für die Sanierung Gebäude B sind folgende Planer mit der
Kostenberechnung Leistungsphase 3 beauftragt.
Architekt: Architekturbüro Hinkel Darmstadt
Tragwerk und Bauphysik: Schlier und Partner Darmstadt
Elektrotechnik: Ingenieurbüro Weidermann
Umweltingenieure: CDM Smith, Bickenbach
In einem folgenden und letzten Sanierungsabschnitt ist die Gesamtsanierung der Sporthalle (D-
Bau) vorgesehen und abschließend die Sanierung der Außenanlagen (nicht Gegenstand dieser
Vorlage).
Bereits erfolgte Maßnahmen:
Die Chemie-Räume wurden 1992 vom A-Bau in den B-Bau verlegt. In diesem Bereich wurde der
Bodenaufbau inkl. dem PAK-belasteten Gussasphalt ausgebaut und es wurden neue Akustik-
Decken unter Beibehalt der vorhandenen beschädigten Rabitzdecken eingebaut. Es wird
geprüft, ob dieser Bereich auf Grund der heutigen Brandschutzauflagen saniert werden muss.
Abgesehen von der Fenstersanierung aus den Jahren 2011/12 wurden in Bauteil B keine
weiteren wesentlichen Sanierungsmaßnahmen durchgeführt.
- 5 -
Lageplan
Anstehende Maßnahmen
Am Gebäude B sollen die am Gebäude A abschnittsweise durchgeführten Maßnahmen in einen
durchgehenden Bauabschnitt bearbeitet werden, wobei lärmintensive Arbeiten in die
Ferienzeiten verlagert werden.
Grundrissänderungen
Im Zuge der anstehenden Sanierung sind keine wesentlichen funktionellen
Grundrissänderungen geplant.
Schadstoffsanierung
Ein weiterer wichtiger Aspekt ist das Thema Schadstoffe. Die Asbestfaserzement-Fensterbänke
wurden größtenteils im Vorgriff ausgebaut. Es ist bekannt, dass sich PAK im Fußbodenaufbau
(Gussasphalt und Parkettkleber) befindet. Analog zum A-Bau ist vorgesehen, die PAK-
belasteten Materialien auszubauen und fachgerecht zu entsorgen. Ebenfalls analog zum A-Bau
ist mit Vorkommen von KMF, Blei und Asbestfasern in Putz- und Spachtelmassen zu rechnen.
Entsprechende Voruntersuchungen müssen noch veranlasst werden. Die Kosten wurden gemäß
den Vorkommen in Bauteil A ermittelt. Die Schadstoffsanierung muss von Fachingenieuren
begleitet werden.
Haustechnik
Hinsichtlich der Haustechnik entspricht insbesondere die Elektrik und Sicherheitstechnik nicht
dem aktuellen Standard. Hier ist eine komplette Erneuerung vorgesehen. In Abstimmung mit
dem Schulamt und den Nutzern wurden die Unterrichtsräume im A-Bau mit Whiteboards mit
interaktiven Beamern ausgestattet. Um in einem System zu bleiben, ist dieselbe Ausstattung
der Unterrichtsräume im B-Bau vorgesehen.
- 6 -
Bezüglich Heizung/Sanitär ist die Erneuerung der Heizkörper vorgesehen. Die vorhandenen
Wasser- und Abwasserleitungen müssen im Zuge der Rückbauarbeiten überprüft und ggf. ganz
oder teilweise erneuert werden. Der Risikoanteil für dieses Gewerk wurde entsprechend höher
(20%) veranschlagt.
Energetische Sanierung Fassade und Dach
Aufgrund des Denkmalschutz-Status ist eine energetische Sanierung der Fassade mit einer
Außendämmung nicht möglich. Eine Innendämmung über Mindestwärmeschutzstandard
hinaus ist auf Grund der großen Fensterflächen und der schlanken Betonstützen nicht möglich.
Nur die Heizkörpernischen werden mit diffusionsoffener Innendämmung in maximal möglicher
Schichtstärke gedämmt. Eine energetische Verbesserung der Fensterflächen wurde durch die
Erneuerung der Fenster in 2011/12 bereits erreicht, indem die vorhandene Einfachverglasung
durch Doppel-Isolierverglasung ausgetauscht wurde.
Eine Ausnahme bildet die geschlossene Wand nach Norden hin – hier ist das Aufbringen einer
diffusionsoffenen Innendämmung auf einer großen Fläche möglich.
Die Dachfläche wird entsprechend der aktuellen Bauteil Anforderungen energetisch saniert.
Die Aufbringung einer Dachbegrünung und oder Fotovoltaik ist aus statischen Gründen nicht
möglich. Verbesserungen zur CO2-Neutralität können nur mit Entsiegelung der Außenanlagen
(nicht Bestandteil dieser Maßnahme) und einer begrenzten mit dem Denkmalschutz
abzustimmenden Fassadenbegrünung an der Nordseite erreicht werden.
Betonsanierung/Austausch Fliesen Fassade
Im Bereich der Fassade ist eine Betonsanierung erforderlich, die von einer entsprechenden
Fachfirma unter Begleitung von Fachplanern durchgeführt werden muss.
Schadhafte Fliesen im Bereich der Fassade werden voraussichtlich reproduziert werden
müssen.
Brandschutzsanierung
Im Hinblick auf Brandschutz wird davon ausgegangen, dass die Betonrippendecken analog
zum A-Bau nicht die heutige Anforderung F90 erfüllen und brandschutztechnisch ertüchtigt
werden müssen. Hierdurch würde eine Bauantragstellung mit Brandschutzkonzept erforderlich.
Barrierefreiheit
Die Herstellung der Barrierefreiheit der gesamten Schule kollidiert mit den Belangen des
Denkmalschutzes. Das EG des B-Baus ist barrierefrei zugänglich. Es laufen Überlegungen im
Bereich der Lehrertoiletten im EG eine barrierefreie Toilette herzustellen um hiermit zumindest
ein Mindestmaß an Barrierefreiheit zu gewährleisten.
Innenausbau
Das Gebäude wird bis auf den Rohbau zurückgebaut. Die Ausführung des Innenausbaus erfolgt
gemäß den Vorgaben durch die Denkmalschutzbehörde. Für die Kostenberechnung wurde der
Standard des A-Baus zu Grunde gelegt.
Beachtung Denkmalschutz
Ein ganz wesentlicher Aspekt der Sanierung ist der Denkmalschutz. Auf Grund des Status
„Meisterbau“ werden besondere, teils kostspielige Lösungen gefordert und an Hand einer
- 7 -
Befunderhebung Ausbaustandards, wie z. B. Parkett in Bezug auf Holz- und Verlegeart,
Oberflächenbehandlung etc. definiert.
Termine
Die Gesamtsanierung des B-Baus kann nur durchgeführt werden, wenn die Schülerinnen und
Schüler für die Dauer der Baumaßnahme in einer Interimsunterkunft untergebracht werden. Es
ist geplant, hierfür das Interimsgebäude „Diesterwegschule“ zu nutzen, das nach Abschluss
der Sanierung der Justus-Liebig-Schule zur Verfügung steht.
Der Baubeginn ist für Februar 2022 zum zweiten Schulhalbjahr 2021/2022 vorgesehen.
Grundriss EG Grundriss KG
Ansicht Ost
Dezernat I Dezernat II Dezernat IV
Jochen Partsch Rafael Reißer André Schellenberg
Oberbürgermeister Bürgermeister Stadtkämmerer
anlage 3
187 Zeichen
Punkt 37: Ludwig-Georgs-Gymnasium, Gesamtsanierung B-Bau (V-Nr. 2020/0277) Der Ausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage zuzustimmen. Stimmenthaltung: AfD
2020/0277
9289 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
09.11.2020
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat I an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Dezernat II
Dezernat IV
Amt: Eigenbetrieb
Immobilienmanagement
Darmstadt
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2020/0277
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.:
Kostenstelle: 11-00026-02 Investitionsnummer: INV00357
Kostenträger: 201 Sachkonto: 0951010
Betreff: Ludwig-Georgs-Gymnasium, Gesamtsanierung B -Bau
Vorlage vom: 19.10.2020
Beschlussvorschlag :
1. Der Magistrat und die Stadtverordnetenversammlung stimmen der notwendigen
Mittelerhöhung für die Gesamtsanierung des Ludwig -Georgs-Gymnasium, B -Bau zu.
2. Der Eigenbetrieb Immobilienmanagement Darmstadt (IDA) wird beauftragt, die Planung
und Erstellung inkl. Beauftragung der notwendigen Planungs - und Bauleistungen
umzusetzen.
- 2 -
Anlagen: Kostenaufstellung zur Baumaßnahme
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 19.10.2020
Erläuterungsbericht
Das Ludwigs-Georgs-Gymnasium im Herzen von Darmstadt ist einer der fünf realisierten
Meisterbauten (Baujahr 1955-58) und steht unter Denkmalschutz.
Bauteil B besteht aus einem zweigeschossigen Riegel im Schnittpunkt der Bauteile C und D.
Die Gesamtsanierung des B-Baus des Ludwig-Georgs-Gymnasium soll umgesetzt werden,
nachdem bereits an Bauteil A umfangreiche Maßnahmen und in bereits vorangehenden
einzelnen Maßnahmen Sanierungen an Bauteil B erfolgt sind.
Am 05.04.2016 kam es zu einem großen Wasserschaden im A-Bau, der eine großflächige
Sanierung des A-Baus nach sich zog. Ausgenommen von der Sanierung waren die Verwaltung,
das Untergeschoß und ein paar einzelne Räume, die bereits teilsaniert worden waren. Im
Bauteil B besteht sowohl bzgl. der Innenräume als auch der Fassade und des Daches und der
Deckenqualität großer Sanierungsbedarf. Die Räume entsprechen technisch, optisch und
schadstofftechnisch nicht dem Niveau der frisch sanierten Räume im A-Bau. Der Missstand
fällt hierdurch als besonders auf. Deshalb wurden bereits im IDA Wirtschaftsplan 2019 für die
Sanierung des Gebäude B 2.500.000 € eingestellt.
Da die Baustruktur der Gebäude A und B identisch ist und die Vorgaben der Denkmalpflege in
gleicher Weise umgesetzt werden müssen, soll das Planungsteam, das am Bauteil A tätig war
auf Grund der bereits gewonnenen Erfahrung auch für die nächsten Leistungsphas en
beauftragt werden. Für die Sanierung Gebäude B sind folgende Planer mit der
Kostenberechnung Leistungsphase 3 beauftragt.
Architekt: Architekturbüro Hinkel Darmstadt
Tragwerk und Bauphysik: Schlier und Partner Darmstadt
Elektrotechnik: Ingenieurbüro Weidermann
Umweltingenieure: CDM Smith, Bickenbach
In einem folgenden und letzten Sanierungsabschnitt ist die Gesamtsanierung der Sporthalle
(D-Bau) vorgesehen und abschließend die Sanierung der Außenanlagen (nicht Gegenstand
dieser Vorlage).
Bereits erfolgte Maßnahmen:
Die Chemie-Räume wurden 1992 vom A-Bau in den B-Bau verlegt. In diesem Bereich wurde der
Bodenaufbau inkl. dem PAK-belasteten Gussasphalt ausgebaut und es wurden neue Akustik-
Decken unter Beibehalt der vorhandenen beschädigten Rabitzdecken eingebaut. Es wird
geprüft, ob dieser Bereich auf Grund der heutigen Brandschutzauflagen saniert werden muss.
Abgesehen von der Fenstersanierung aus den Jahren 2011/12 wurden in Bauteil B keine
weiteren wesentlichen Sanierungsmaßnahmen durchgeführt.
- 4 -
Lageplan
Anstehende Maßnahmen
Am Gebäude B sollen die am Gebäude A abschnittsweise durchgeführten Maßnahmen in einen
durchgehenden Bauabschnitt bearbeitet werden, wobei lärmintensive Arbeiten in die
Ferienzeiten verlagert werden.
Grundrissänderungen
Im Zuge der anstehenden Sanierung sind keine wesentlichen funktionellen
Grundrissänderungen geplant.
Schadstoffsanierung
Ein weiterer wichtiger Aspekt ist das Thema Schadstoffe. Die Asbestfaserzement -Fensterbänke
wurden größtenteils im Vorgriff ausgebaut. Es ist bekannt, dass sich PAK im Fußbodenaufbau
(Gussasphalt und Parkettkleber) befindet. Analog zum A-Bau ist vorgesehen, die PAK-
belasteten Materialien auszubauen und fachgerecht zu entsorgen. Ebenfalls analog zum A -Bau
ist mit Vorkommen von KMF, Blei und Asbestfasern in Putz- und Spachtelmassen zu rechnen.
Entsprechende Voruntersuchungen müssen noch veranlasst werden. Die Kosten wurden gemäß
den Vorkommen in Bauteil A ermittelt. Die Schadstoffsanierung muss von Fachingenieur en
begleitet werden.
Haustechnik
Hinsichtlich der Haustechnik entspricht insbesondere die Elektrik und Sicherheitstechnik nicht
dem aktuellen Standard. Hier ist eine komplette Erneuerung vorgesehen. In Abstimmung mit
dem Schulamt und den Nutzern wurden die Unterrichtsräume im A-Bau mit Whiteboards mit
interaktiven Beamern ausgestattet. Um in einem System zu bleiben, ist dieselbe Ausstattung
der Unterrichtsräume im B-Bau vorgesehen.
Bezüglich Heizung/Sanitär ist die Erneuerung der Heizkörper vorgesehen. Die vorhandenen
Wasser- und Abwasserleitungen müssen im Zuge der Rückbauarbeiten überprüft und ggf. ganz
- 5 -
oder teilweise erneuert werden. Der Risikoanteil für dieses Gewerk wurde entsprechend höher
(20%) veranschlagt.
Energetische Sanierung Fassade und Dach
Aufgrund des Denkmalschutz-Status ist eine energetische Sanierung der Fassade mit einer
Außendämmung nicht möglich. Eine Innendämmung über Mindestwärmeschutzstandard
hinaus ist auf Grund der großen Fensterflächen und der schlanken Betonstützen nicht mögli ch.
Nur die Heizkörpernischen werden mit diffusionsoffener Innendämmung in maximal möglicher
Schichtstärke gedämmt. Eine energetische Verbesserung der Fensterflächen wurde durch die
Erneuerung der Fenster in 2011/12 bereits erreicht, indem die vorhandene Einfachverglasung
durch Doppel-Isolierverglasung ausgetauscht wurde.
Eine Ausnahme bildet die geschlossene Wand nach Norden hin – hier ist das Aufbringen einer
diffusionsoffenen Innendämmung auf einer großen Fläche möglich.
Die Dachfläche wird entsprechend der aktuellen Bauteil Anforderungen energetisch saniert.
Die Aufbringung einer Dachbegrünung und oder Fotovoltaik ist aus statischen Gründen nicht
möglich. Verbesserungen zur CO2-Neutralität können nur mit Entsiegelung der Außenanlagen
(nicht Bestandteil dieser Maßnahme) und einer begrenzten mit dem Denkmalschutz
abzustimmenden Fassadenbegrünung an der Nordseite erreicht werden.
Betonsanierung/Austausch Fliesen Fassade
Im Bereich der Fassade ist eine Betonsanierung erforderlich, die von einer entsprech enden
Fachfirma unter Begleitung von Fachplanern durchgeführt werden muss.
Schadhafte Fliesen im Bereich der Fassade werden voraussichtlich reproduziert werden
müssen.
Brandschutzsanierung
Im Hinblick auf Brandschutz wird davon ausgegangen, dass die Betonrippendecken analog
zum A-Bau nicht die heutige Anforderung F90 erfüllen und brandschutztechnisch ertüchtigt
werden müssen. Hierdurch würde eine Bauantragstellung mit Brandschutzkonzept erforderlich.
Barrierefreiheit
Die Herstellung der Barrierefreiheit der gesamten Schule kollidiert mit den Belangen des
Denkmalschutzes. Das EG des B-Baus ist barrierefrei zugänglich. Es laufen Überlegungen im
Bereich der Lehrertoiletten im EG eine barrierefreie Toilette herzustellen um hiermit zumindest
ein Mindestmaß an Barrierefreiheit zu gewährleisten.
Innenausbau
Das Gebäude wird bis auf den Rohbau zurückgebaut. Die Ausführung des Innenausbaus erfolgt
gemäß den Vorgaben durch die Denkmalschutzbehörde. Für die Kostenberechnung wurde der
Standard des A-Baus zu Grunde gelegt.
Beachtung Denkmalschutz
Ein ganz wesentlicher Aspekt der Sanierung ist der Denkmalschutz. Auf Grund des Status
„Meisterbau“ werden besondere, teils kostspielige Lösungen gefordert und an Hand einer
Befunderhebung Ausbaustandards, wie z. B. Parkett in Bezug auf Holz- und Verlegeart,
Oberflächenbehandlung etc. definiert.
- 6 -
Termine
Die Gesamtsanierung des B-Baus kann nur durchgeführt werden, wenn die Schülerinnen und
Schüler für die Dauer der Baumaßnahme in einer Interimsunterkunft untergebracht we rden. Es
ist geplant, hierfür das Interimsgebäude „Diesterwegschule“ zu nutzen, das nach Abschluss
der Sanierung der Justus-Liebig-Schule zur Verfügung steht.
Der Baubeginn ist für Februar 2022 zum zweiten Schulhalbjahr 2021/2022 vorgesehen.
Grundriss EG Grundriss KG
Ansicht Ost
- 7 -
Dezernat I Dezernat II Dezernat IV
Jochen Partsch Rafael Reißer André Schellenberg
Oberbürgermeister Bürgermeister Stadtkämmerer
Beratungsverlauf (3)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2020/0277
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 19.10.2020
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00