Passierbare Umlaufsperren
Mitteilung Ausschuss 3338/2022 vom 02.11.2022
Stand: Am 06.12.2022 in der Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) beraten. Ein Ergebnis ist nicht angegeben.
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Mitteilung Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle III/64/644/5 Vorlagen-Nummer 02.11.2022 3338/2022 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Verkehrsausschuss 22.11.2022 Bezirksvertretung 8 (Kalk) 24.11.2022 Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 28.11.2022 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 01.12.2022 Bezirksvertretung 5 (Nippes) 01.12.2022 Bezirksvertretung 7 (Porz) 01.12.2022 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 05.12.2022 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 05.12.2022 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 05.12.2022 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 06.12.2022 Passierbare Umlaufsperren hier: Beschluss des Verkehrsausschusses in der Sitzung am 15.02.2022, TOP 1.1 Beschluss: „Die Verwaltung wird beauftragt, die Umlaufsperren im Stadtgebiet bis 2025 abzubauen bzw. so an- zupassen, dass auch Lastenräder, Fahrradgespanne, Rollstühle, Kinderwagen und ähnliches diese durchfahren können. Die Sicherheit von Fußgängern und Kindern ist dabei zu berücksichtigen. Die Umsetzung soll in Zusammenarbeit mit den Bezirksvertretungen erfolgen.“ Stellungnahme der Verwaltung: Die Umlaufsperren im Bestand werden nach Beschluss des Verkehrsausschusses durch die Verwal- tung im Rahmen der personellen Kapazitäten systematisch unter folgenden Aspekten überprüft: behindertengerechter Ausbau, Schutz von zu Fuß Gehenden, Förderung der Sicherheit des Radverkehrs. Die erforderlichen Umlaufsperren sollen nicht nur auf ein Minimum reduziert werden, sondern es wird ebenfalls der Ausführungsstandard überprüft. Hierbei finden die aktuell gültigen Regelwerke Beach- 2 tung, wobei den Empfehlungen der Radfahrverbände weitestgehend entsprochen werden soll. Eben- so ist bereits ein Abgleich der Ausführungsvarianten für Umlaufsperren in öffentlichem Straßenland und in öffentlichen Grünanlagen erfolgt. Die Bürger*innen der Stadt Köln haben die Möglichkeit, Prüfbedarf aus Sicht der Nutzer*innen zu melden und somit Einfluss auf eine bedarfsgerechte Priorisierung zu nehmen. Hierzu ist bereits das Anliegenmanagement „Sag’s uns“ im Internetauftritt der Stadt Köln unter der Rubrik „Straßen-, Geh- und Radwegschäden“ um die Kategorie „Umlaufsperren“ erweitert worden, so dass eine systemati- sche Erfassung relevanter Örtlichkeiten erfolgt. Absehbar obliegen einige Umlaufsperren in der Zuständigkeit anderer Baulastträger (KVB, DB, Lan- desbetrieb Straßenbau NRW) und verschiedener Ämter. Entsprechend gelten ggf. auch andere Re- gelwerke, die zu beachten sind. Die Anregungen und Ergebnisse werden fortgeschrieben, aufgelistet und in einer Geodatenbank dokumentiert. Dem Verkehrsausschuss sowie den Bezirksvertretungen wird dazu unaufgefordert berichtet, wobei mögliche Anpassungen bereits zwischenzeitlich zur Umset- zung gebracht werden. Gez. Egerer
Beratungsverlauf
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24.11.2022
TOP 10.2.4, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen -
28.11.2022
TOP 10.2.10, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen -
01.12.2022
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 9.4, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen -
01.12.2022
TOP 10.2.3, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen -
01.12.2022
TOP 10.2.4, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen -
05.12.2022
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)
TOP 11.3.2, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen -
05.12.2022
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 10.2.2, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen -
05.12.2022
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 12.2, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
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