3108/2024
2. Quartalsbericht 2024 der Ombudsstelle für Flüchtlinge in Köln
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Mitteilung Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle V/562 Vorlagen-Nummer 07.11.2024 3108/2024 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Integrationsrat 19.11.2024 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 21.11.2024 Runder Tisch für Flüchtlingsfragen 06.12.2024 2. Quartalsbericht 2024 der Ombudsstelle für Flüchtlinge in Köln Die Ombudsstelle für Flüchtlinge in Köln ist eine gemäß den Ratsbeschlüssen vom 10.05.2016 und 28.06.2016 eingerichtete unabhängige Anlaufstelle für Hinweise und Beschwerden zur Unterbringung und Betreuung von Geflüchteten in Köln. Das Fein- konzept sieht regelmäßige Tätigkeitsberichte der Ombudsstelle an die Verwaltung und Politik vor. Stellungnahme der Verwaltung Die Verwaltung nimmt zunächst zum Bericht über die erweiterten Aufgaben der Om- budsstelle wie folgt Stellung: 2.1 Monitoring zur Umsetzung der Mindeststandards Zum Monitoring der bisher nicht vom Rat beschlossenen neuen Leitlinien wurde be- reits in der Mitteilung 2255/2024 unter Punkt 2.2 zum ersten Quartalsbericht Stellung genommen. Hierauf wird zur Vermeidung von Wiederholungen verwiesen. Zur Besetzung der im Rahmen der Mindeststandards beschlossenen Stellen ist fol- gendes anzumerken: Bezüglich des Stellenschlüssels 1:60 in großen Einrichtungen mit Kojen und Gemein- schaftsverpflegung sind die zusätzlichen Stellen der Fachkräfte der Sozialarbeit im Regelfall besetzt. Aufgrund des „atmenden Systems“ werden bei geringerer Belegung laufend unterjährig Anpassungen vorgenommen. Bei Personalfluktuation ist eine Wie- derbesetzung auf Grund des Fachkräftemangels teilweise nur verzögert möglich. In dem Bereich „Flüchtlingsmedizin“ waren zum Stand 01.10.2024 die folgenden Stel- len nach dem Mindeststandards-Beschluss vollständig besetzt: 3 Vollzeitstellen Krankenpflegepersonal 1 Vollzeitstelle Hebamme 1 Vollzeitstelle Arzt/Ärztin 1 Vollzeitstelle Sozialarbeit (aufgeteilt in zwei 0,5-Stellen). 2 Auch die zusätzliche Hebammen-Stelle beim DRK war durchgehend besetzt. Alle Stellen im Bereich Ehrenamtskoordination bei Bürgerämtern und sozialen Trägern waren zum Stand 01.10.2024 besetzt, wobei die Koordinationsstelle des Trägers in Köln-Porz insgesamt 5 Monate (April-August 2024) vakant war. Zudem wurden im Jahre 2024 Zuschüsse zur administrativen Unterstützung in Höhe von insgesamt 77.700,78 Euro an fünfzehn verschiedene Initiativen und Vereine aus- bezahlt. Die genaue Verteilung wird noch gesondert von der Verwaltung mitgeteilt. 2.2 Belange von geflüchteten Kindern und Jugendlichen Hier wird die Planung von Veranstaltungen der Ombudsstelle bestätigt. 2.3 Vernetzung Hier besteht kein weiterer Erläuterungsbedarf gegenüber der letzten Stellungnahme zum Jahresbericht 2023 und Quartalsbericht I / 2024 2.4. Personal Der Antrag auf Verlängerung für die 0,5 Stelle bei der Ombudsstelle bis zum Jahres- ende 2024 wurde unter AN/1367/2024 in den Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren zur Sitzung 10.10.2024 eingebracht und dort ungeändert beschlossen. Die Verwaltung dankt der Ombudsstelle für die im Bericht aufgezeigten Empfehlungen und nimmt zu diesen wie folgt Stellung: Unterbringung zum Schutz vor Gewalt, Diskriminierung und sexualisierter Ge- walt Familien, Frauen und LGTBIQ+ Personen werden zunächst gemeinsam in den Unter- künften für Geflüchtete untergebracht. Dies entspricht der späteren Realität in der deutschen, von Vielfalt geprägten Gesellschaft. Dem würde eine antizipierte strikte Segregation der Geflüchteten nach Geschlecht, Religion, Herkunft und sexueller Ori- entierung zuwiderlaufen. Eine gesonderte Unterbringung nach Gruppen erfolgt nur dann, wenn die betreffende geflüchtete Person von vorneherein eine besondere Vul- nerabilität und ein besonderes Schutzbedürfnis geltend macht, etwa als alleinreisende Frau mit traumatischer Fluchterfahrung. Homosexuelle Frauen und Männer werden zunächst in Regelunterkünften analog allen anderen Geflüchteten untergebracht, wo- bei die Vorab-Erfassung der sexuellen Orientierung seitens der Verwaltung aus Da- tenschutzgründen unzulässig ist (Art. 9 I DSGVO). Nur wenn diese Unterbringung zu Diskriminierungen führt, wird der- bzw. diejenige in einer besonderen Unterkunft spe- ziell für diese vulnerable Gruppe als Safe Space untergebracht. Bei Betroffenheit von Kindern in Konflikten wird vom Sozialen Dienst stets die Ge- samtsituation unter Einbeziehung der Eltern beurteilt, um zu entscheiden, ob und wel- che Maßnahmen zu treffen sind. Anonyme Hinweise erschweren die nachträgliche Aufklärung von Gewalt- und Diskri- minierungssachverhalten erheblich und schränken auch Konfliktlösungsmöglichkeiten ein. Nutzungsgebühren 3 Eine zeitnahe Bearbeitung der zahlreichen Widerspruchsverfahren zu Nutzungsge- bühren, die aufgrund der rechtlichen Komplexität des Themas mit erheblichem Ar- beitsaufwand verbunden sind, ist infolge des Wegfalls von neun befristeten von insge- samt 17 Stellen in der Einnahmeverwaltung des Amtes für Wohnungswesen im Früh- jahr 2024 derzeit nicht zu bewältigen. Die Widersprüche sind jedoch alle in Bearbei- tung. Die Aufklärung über die Möglichkeit einer rückwirkenden Übernahme von Kosten durch Sozialleistungsträger erfolgt in jeder Beratung durch die Mitarbeitenden der Ein- nahmeverwaltung und des Sozialen Dienstes. Dies gilt auch bezüglich der Beantra- gung von Wohngeld bei erwerbstätigen Selbstzahlenden. Im Übrigen wird hier auf die Ausführungen zu Nutzungsgebühren zum ersten Quar- talsbericht 2024 in der Mitteilung 2255/2024 verwiesen. Maßnahmen und Verbote Die Begründung von Verwaltungsakten ist in § 39 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG NRW) geregelt. Absatz 1 sieht grundsätzlich eine Begründung mit den we- sentlichen tatsächlichen und rechtlichen Gründen für die Entscheidung der Verwaltung vor. Zu beachten ist jedoch Absatz 2, der zur Entlastung der Verwaltung die man- gelnde Erforderlichkeit einer ausführlichen schriftlichen Begründung in zahlreichen Ausnahmefällen vorsieht. Hinweise und Ermahnungen im Rahmen der Hausordnung zur Aufrechterhaltung ei- nes geregelten Miteinanders bedürfen nicht in jedem Einzelfall der Schriftform, sofern nicht die Androhung oder Umsetzung einer Maßnahme (z.B. Verlegung in eine andere Unterkunft) damit verknüpft ist. Die Verwaltungspraxis orientiert sich an Satzung und Hausordnung und ist damit grundsätzlich einheitlich. Das angesprochene Verbot des eigenmächtigen Anschlus- ses von Elektrogeräten hat konkrete Gründe. In der Vergangenheit wurden immer wie- der gebrauchte, nicht betriebssichere Geräte angeschlossen, die zu Kurzschlüssen und kleinen Bränden führten. Im Falle von Waschmaschinen kommt die Gefahr des Auslaufens bei nicht ordnungsgemäßem Anschluss hinzu. Im Interesse der Verkehrs- sicherheit der Unterbringungseinrichtungen und der Sicherheit aller dort untergebrach- ten Menschen bleibt es daher bei dem geregelten Verbot. Internetzugang Hierzu wird auf die ausführliche Mitteilung der Verwaltung (Nr. 2472/2024) über die „Aktualisierung zur Internetanbindung der Unterkünfte für Geflüchtete“ hingewiesen, welche in der letzten Sitzungsfolge im Oktober 2024 den Gremien zur Kenntnis ge- bracht wurde. Vereinzelten Beschwerden über eine schlechte Internetverbindung vor Ort geht jeweils der Objektservice des Amtes für Wohnungswesen in Zusammenarbeit mit dem jeweiligen Telekommunikationsanbieter nach. Diebstahlprävention und Briefkästen Es besteht die Möglichkeit, bei entsprechenden Befürchtungen Fahrräder und Kinder- wagen mit einer Kette nebst Schloss zu sichern. In den meisten Unterbringungsein- richtungen gibt es verankerte Fahrradständer oder zumindest einen Gitterzaun um die Einrichtung. Die Installation weiterer Vorrichtungen wird unterkunftsbezogen geprüft. Die Briefkastenanlagen entsprechen in der Regel denjenigen in Miethäusern. Auch dort gibt es keinen absoluten Schutz bei entsprechender Neugier von Mitbewohnen- den vor Diebstahl. 4 Technische Mängel / Gesundheitsgefahren Technische Mängel werden nach Meldung so schnell wie möglich durch das Hand- werker-Team des Amtes für Wohnungswesen oder durch beauftragte Handwerker be- seitigt. Bei größeren Mängeln, etwa einem defekten Aufzug, kann eine Beseitigung längere Zeit in Anspruch nehmen, etwa weil Ersatzteile mit Lieferschwie- rigkeiten erst beschafft werden müssen oder Handwerker nicht verfügbar sind. Dies gilt auch, wenn die Mängel durch einen bzw. eine Vermieter*in und von diesen beauf- tragten Hausmeistern/Handwerkern beseitigt werden müssen. Im Rahmen seiner Verkehrssicherungspflicht bei der Unterbringung von Personen re- agiert das Amt für Wohnungswesen auf Gesundheitsgefährdungen, wobei ein enger Kontakt zum Gesundheitsamt besteht, insbesondere bei Schädlingsbefall. Die Verwaltung steht in regelmäßigen Quartalsgesprächen im laufenden Austausch mit der Ombudsstelle. Gez. Dr. Rau
Quartalsbericht II 2024 der Ombudsstelle für Flüchtlinge in Köln
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Ombudsstelle für Flüchtlinge in Köln Neue Maastrichter Str. 12-14 (Hinterhof), 50672 Köln Tel. 0221/1686520-7/-8 Fax 0221/1686520-9 https://ombudsstelle.koeln Kurzbericht II/2024 (Stand: 31.07.2024) 1. Zahlenmäßige Entwicklung Im zweiten Quartal 2024 bearbeitete die Ombudsstelle 45 Beschwerdeverfahren . Mehr- heitlich (28 Fälle) handelte es sich um neue Beschwerden (vgl. 5. Fallstatistik II/2024, S. 10-11). 2. Erweiterte Aufgaben der Ombudsstelle Durch den Beschluss des Ausschusses für Soziales und Senior_innen vom 17.08.2023 (AN/1146/2023) wurden die Aufgabenstellung der Ombudsstelle erweitert. 2.1 Monitoring zur Umsetzung von Leitlinien und Mindeststandards Wie bereits dargelegt, kann das gemäß Punkt 1.2 (Kompetenzerweiterung) des o.g. Be- schlusses durchzuführende Monitoring in Bezug auf die Einhaltung der Leitlinien nicht er- folgen, da die aufgrund faktischer und rechtlicher Änderungen neu erarbeiteten und vom Runden Tisch für Flüchtlingsfragen am 25.02.2022 befürworteten „Neuen Leitlinien zur Unterbringung und Unterstützung von Geflüchteten“ nicht in die politischen Gremien ein- gebracht wurden. Zur Umsetzung der für das Jahr 2024 verabschiedeten „Mindeststandards zur Betreuung Geflüchteter – Fortführung der Maßnahmen“ (Ratsbeschluss v. 07.12.2023 - 2893/2023) führte die Ombudsstelle Abfrage n durch zur Umsetzung des verbesserten Betreuungs- schlüssels, der Ehrenamtskoordination und der medizinischen Grundversorgung , jeweils zu den Stichtagen 01.01.2024 und 01.04.2024. Adressat_innen der Befragung waren die entsprechenden Betreuungsträger, das Gesundheitsamt Köln, das Amt für Integration und Vielfalt sowie Freiwilligeninitiativen. Eine tabellarische Darstellung der Befragungsergeb- nisse findet sich unter 6. (Monitoring Mindeststandards, S. 12-13). Die insgesamt vorgesehenen Stellenressourcen (4,5 Stellen) zur Verbesserung des Be- treuungsschlüssel auf 1:60 an drei Standorten mit Kojenunterbringung und Gemein- schaftsverpflegung wurden zu beiden Stichtagen nicht ausgeschöpft. Nach Angaben ei- nes Betreuungsträgers wurde aufgrund der gesunkenen Belegungszahlen der Betreu- ungsschlüssel von 1:60 mit weniger Personal erreicht. Die 3,5 Stellen, die in Unterbringungseinrichtungen mit sog. besonderem Unterstützungs- bedarf für Ehrenamtskoordination eingeplant wurden, waren weitgehend besetzt (3,11 bzw. 3,25 Stellen). Seite 2 von 13 Zur medizinischen Versorgung in Noteinrichtungen mit über 200 Bewohnende eingerich- tete Personalstellen bei Betreuungsträgern wurden zu beiden Stichtagen nur zu 63,5% (3,81 / 6,00 Stellen Krankenpflege) bzw. 50% (0,5 / 1,0 Stelle Hebamme) besetzt . Bzgl. der Hebammenstelle verwies der Träger auf niedrigere Belegungszahlen in den Notein- richtungen seit Ende des Jahres 2023; der vakante Stellenanteil werde bei entsprechen- dem Bedarf besetzt. Die beim Gesundheitsamt eingeplanten Stellenanteile (Krankenpflege: 3,0; Hebamme: 1,0) zur medizinischen Versorgung in Wohnheimen (Flüchtlingsmedizin) waren zu beiden Stichtagen nicht vollständig besetzt. Zu Jahresbeginn war nur 0,5 Stelle Krankenpflege besetzt und 0,75 Stelle Hebamme, zum 01.04.2024 immerhin 2,5 Stellen Krankenpflege und 1 Stelle Hebamme. Nach Auskunft des Amtes für Integration und Vielfallt waren in der Ehrenamtskoordination bei Bürgerämtern und freien Trägen , abgesehen von einer Nachbesetzung zum 15.01.2024 bei einem freien Träger , die vorgesehenen Stellen besetzt. Die um Auskunft gebetenen Freiwilligenstrukturen (Netzwerk Willkommenskultur Köln und AK Politik der Willkommensinitiativen) bestätigten eine Jahresförderung für 2024. Zur Fortführung des Monitorings erscheint es sinnvoll, die beteiligten Ämter um weitere Informationen zu bitten. So sollte das Amt für Integration und Vielfalt um weitere Angaben zu Umfang und Begünstigten der Förderung zur a dministrativen Unterstützung der Will- kommensinitiativen gebeten werden. Zudem erscheint es sinnvoll, künftig auch die Bele- gungszahlen der Unterbringungseinrichtungen bzw. -kategorien zu erfassen, um den Per- sonaleinsatz passgenau in Relation zu Unterbringungszahlen setzen zu können. 2.2 Belange von geflüchteten Kindern und Jugendlichen in Unterbringungs- einrichtungen Hinsichtlich der Bemühungen, in Umsetzung der Kompetenzerweiterung den Fokus auf die Belange geflüchteter Kinder und Jugendlicher in Unterbringungseinrichtungen zu rich- ten (vgl. o.g. Beschluss, Punkt 1.2), kam es im Juni 2024 zu einer pragmatischen Einigung mit der Verwaltung. Das Amt für Wohnungswesen stimmte zu, dass die Ombudsstelle per Aushang Eltern über Sprechstundenangebote für Kinder informiert und dass die Ombuds- stelle in ausgewählten Unterbringungseinrichtungen der Stadt Köln für Geflüchtete, soweit dort geeignete Räume zur Verfügung stehen, Veranstaltungen für Familien, d.h. Erzie- hungsberechtigte und ihre Kinder, anbietet, um zu Kinderrechten und Beschwerdemög- lichkeiten zu informieren. Erste Veranstaltungen sind für das dritte Quartal 2024 geplant. 2.3 Vernetzung Hinsichtlich der Bemühungen der Ombudsstelle, mindestens anlassbezogen am „AK Eh- renamtskoordination Geflüchtetenarbeit“ (ehemals Arbeitskreis Mindeststandards; vgl. o.g. Beschluss, Punkt 3) teilzunehmen, gab es im zweiten Quartal 2024 noch keinen kon- kreten Fortschritt.1 Fortgeführt wurden Austausch und Vernetzung mit verschiedenen 1 Im Juli 2024 wurde der Ombudsstelle eine Einladung für die Dezember-Sitzung des AK in Aus- sicht gestellt. Aus Sicht der Ombudsstelle wäre es wünschenswert, dass eine verbindliche und offene inhaltliche Auseinandersetzung stattfindet mit Entwicklungen des Seite 3 von 13 Akteur_innen auf kommunaler Ebene sowie bundesweit (Deutsches Komitee für UNICEF e.V., Nationales Netzwerktreffen Ombudsstellen und Beschwerdestellen für Geflüchtete und Wohnungslose Menschen, Save the children). 2.4 Personal Die Umsetzung der vom Ausschuss für Soziales und Senior_innen am 17.08.2023 be- schlossenen Maßnahmen ist zunächst befristet bis zum 31.10.2024. Dies betrifft auch die Finanzierung der 0,5 Stelle, die zur personellen Stärkung der Ombudsstelle hinzugesetzt wurde. Die Ombudsstelle wirbt für einen Verlängerungsbeschluss, um die Umsetzung ih- rer erweiterten Aufträge sicherzustellen, insb. die Unterstützung und Beratung bzgl. der Umsetzung von Mindeststandards und Leitlinien (Monitoring) sowie die Stärkung von (Be- schwerde)Rechten von geflüchteten Kindern und Jugendlichen in kommunalen Unterbrin- gungseinrichtungen. 3. Wichtige Fallkonstellationen im Berichtszeitraum 3.1 Gewalt Beschwerden wurden erhoben über körperliche Gewalt gegen Personen sowie über psy- chische Gewalt, etwa in Form von Bedrohungen und Beleidigungen. Zu den Betroffenen zählten oft schutzbedürftige Personen wie Minderjährige und Alleinerziehende. Zu Vorwürfen eines gewalttätigen Übergriffs auf Minderjährige war ein Auskunftsersuchen aus dem Vorjahr zum Quartalsende noch unbeantwortet (23/10/05).2 Auf Fragen zur Beschwerde einer alleinerziehenden Mutter, die angab, dass sie im Wohn- heim von Flurnachbarn mit Vergewaltigung und Tod bedroht und ihr minderjähriger Sohn homophob beleidigt worden sei (24/01/10), gab das Amt für Wohnungswesen Ende Juni 2024 Auskunft. Im Gegensatz zu der Beschwerdeführerin war die Fachverwaltung der Auffassung, dass die einrichtungsinterne Verlegung der Flurnachbarn und das Angebot weiterer Gespräche zwischen den Familien ausreichend gewesen sei. Der Auskunft zu- folge befürwortete die Polizei eine schnelle Verlegung bzw. örtliche Trennung der beiden Parteien, um jeden weiteren Vorfall zu vermeiden. Seit der einrichtungsinternen Verlegung sei es zu keinen weiteren Vorfällen gekommen.3 Mehrere Beschwerden über Gewalt wurden zurückgezogen. So berichteten b eruflich im Feld tätige Personen über gewaltvolles und übergriffiges Verhalten eines Hausmeisters, zogen den Hinweis dann jedoch zugunsten einer internen Klärung zurück (24/05/02). Eine junge Bewohnerin zog die Beschwerde, von einer städtischen Sozialarbeiterin in respekt- loser Weise angeschrien zu werden, nach eigenen Angaben aus Furcht vor einer Eskala- tion des Konflikts zurück (24/05/10). Auch eine Frau, die gegenüber einer Flüchtlingsbe- raterin eine Belästigung durch einen Beschäftigten aus ihrer ehemaligen Wohneinrichtung Freiwilligenengagements, die im Rahmen der Beschwerdeverfahren relevant werden - etwa in Bezug auf mehrere Hinweise der Ombudsstelle (aus dem Jahr 2022) zur Berücksichtigung der zunehmenden Bedeutung muttersprachlicher Netzwerke. 2 Auskunftserteilung am 19.07.2024, nachfolgend Abschluss 3 Die ehemaligen Flurnachbarn der Beschwerdeführerin verließen der Auskunft zufolge Ende Februar 2024 aufgrund einer Weiterleitung das Wohnheim. Die fallverantwortliche Ombudsfrau bewertete die Beschwerde als gerechtfertigt und ging von einer teilweise erreichten Abhilfe aus. Seite 4 von 13 beklagte, wünschte nicht, dass die Ombudsstelle (weitere) Ermittlungen durchführte (24/05/15). Im Fall 24/04/06 (s. 3.6) gab der Beschwerdeführende an, dass verbale Gewalt voranging. 3.2 Diskriminierung Der Großteil der eingegangenen Beschwerden über Diskriminierung betraf eine Ungleich- behandlung anknüpfend an Nationalität oder ethnische Zugehörigkeit. Kinder waren meist mitbetroffen. Zum Hinweis (23/12/07), dass - anders als andere Geflüchtete - ukrainische Staatsange- hörige, die zunächst in städtischen Unterkünften untergebracht worden waren, bei Verlust einer privaten Wohnung in das System des Amtes für Wohnungswesens zurückkehren könnten, gab das Amt für Wohnungswesen Auskunft und bestritt e ine Ungleichbehand- lung. Wenn Geflüchtete, gleich welcher Nationalität, über einen Mietvertrag verfügten, der gekündigt werde, sei zunächst die Fachstelle Wohnen des Amtes für Soziales, Arbeit und Senioren zuständig. Wenn Flüchtlinge aus der Ukraine oder auch nach Köln zugewiesene Asylsuchende bei Verwandten, Bekannten oder Freund_innen in privatem Wohnraum un- tergekommen seien und dort ein weiterer Verbleib nicht möglich sei, würden diese in das Unterbringungssystem des Amtes für Wohnungswesen übernommen. Da die Ombuds- stelle jedoch erneut Hinweise auf eine gegenteilige Regelung erhielt, konnte das Verfah- ren noch nicht abgeschlossen werden. Mehrere neue Beschwerden wegen Diskriminierung wurden zurückgezogen. So beklagte eine alleinerziehende, schwer chronisch erkrankte Frau mit Fluchtgeschichte, die Verwaltung biete ihr nach Verlust zunächst des privaten Wohnraumes und dann des Platzes in ordnungsrechtlicher Unterbringung nur ein Notschlafplatz an, der nicht den ge- sundheitlich begründeten Anforderungen gerecht werde; es handele sich um eine mehr- fache D iskriminierung aufgrund Geschlechtszugehörigkeit, physischer Beeinträchtigung und sozialem Status als Alleinerziehende (24/06/01).4 Das Amt für Wohnungswesen ver- wies an das Amt für Soziales, Arbeit und Senioren. Die an eine Beratungsstelle angebun- dene Betroffene fand eine private Unterkunft, die Beschwerde wurde als zurückgezogen abgeschlossen. Eine alleinerziehende Bewohnerin mit mehreren Kindern berichtete über eine abwertende Äußerung der Sozialarbeiterin in Bezug auf Romn_ja. Eine Klärung konnte nicht erfolgen, denn die Betroffene zog ihre Beschwerde über eine Verlegung in eine andere Unterbrin- gungseinrichtung zurück (24/05/10). Zurückgezogen wurde auch eine Beschwerde über ein vermeintlich willkürliches Anwen- den bzw. Absehen von Kriterien für eine Einzelzimmerunterbringung in einem Beherber- gungsbetrieb. Der Hinweisgebende interpretierte den Vorgang als politisch -religiös moti- vierte Diskriminierung durch eine Sozialbetreuerin. Die Betroffene zog die Beschwerde zurück, nachdem sich die Situation den Angaben zufolge beruhigt hatte (24/05/12). Bei mangelndem Bezug zur Unterbringung und Betreuung von Geflüchteten in Köln ver- wies die Ombudsstelle Beschwerden über Diskriminierung an geeignete Stellen, so im 4 Hinsichtlich des AGG wird u.a. mit der Zweckangabe, Mehrfachdiskriminierung zu bekämpfen, eine Öffnung der Aufzählung der Diskriminierungskategorien diskutiert, die etwa die Einbeziehung der Kategorie „sozialer Status“ ermöglicht (Deutsche Institut für Menschenrechte: Das Antidiskri- minierungsrecht in der Kritik internationaler Menschenrechtsgremien. Information Nr. 49, Juni 2024, S. 3). Seite 5 von 13 Falle einer in einer Mietwohnung lebenden Familie, die rassistische Diskriminierung und Gewalt durch Nachbarn beklagte (24/04/08, Verweis an Antidiskriminierungsberatung), und im Falle einer Familie, die in einer Aufnahmeeinrichtung eines anderen Bundeslandes untergebracht war und eine mangelnde Beachtung gesundheitlich begründeter Anforde- rungen sowie eine Taschengeldkürzung beklagte (24/05/06, Verweis und Weiterleitung an Asylverfahrensberatung vor Ort).5 3.3 Sexuell übergriffiges Verhalten Zum Quartalsende stand eine Antwort des Amtes für Wohnungswesen auf ein Aus- kunftsersuchen von Anfang März aus.6 Mehrere Bewohnerinnen einer Gemeinschaftsun- terkunft hatten sich gegenüber einer Ombudsfrau beschwert, bei Nutzung der Durchkabi- nen unter den (nicht mit dem Boden abschließenden) Trennwänden hindurch von Män- nern beobachtet worden zu sein (24/01/18). Auf eine ähnliche Beschwerde aus derselben Einrichtung (23/09/01) hin waren präventive Maßnahmen angekündigt worden. Die erneu- ten Beschwerden über voyeuristische Belästigung gab Anlass, nach der kontinuierlichen Umsetzung dieser Maßnahmen zu fragen. Als Beschwerdeverfahren im Kontext sexualisierte Gewalt wurden auch die unter 3.1 (Ge- walt) geschilderte Beschwerde über eine Vergewaltigungsandrohung und homophobe Äu- ßerungen (24/01/10) gefasst sowie die Klage einer ehemaligen Bewohnerin, von einem Mitarbeiter der Unterbringungseinrichtung belästigt worden zu sein (24/05/15). 3.4 Verletzung der Menschenwürde Dieser Kategorie wurden hauptsächlich Hinweise auf prekäre Wohnbedingungen im Rah- men ordnungsrechtlicher Unterbringung zugeordnet. Andauernde technische Mängel kön- nen u.U. zu einer dauerhaft prekären Unterbringungssituation und zu gravierenden Aus- wirkungen auf die Bewohnenden führen. Betroffenen reagieren nach Eindruck der Om- budsstelle bei langen Wartezeiten bis zur Behebung technischer Mängel in den Unterkünf- ten insbesondere dann mit Unmut, wenn der Eindruck entsteht, dass eine verzögerte oder unklare Kommunikation die Instandsetzung verzögert. Aus dem ersten Quartal wurden drei Beschwerden über Aufzugsdefekte fortgeführt (24/01/07, 24/01/14, 24/02/03). Bzgl. einer Beschwerde – betroffen war in diesem Fall ein auf den Rollstuhl angewiesenes Kind (24/01/07) – wurde der Aufzug nach Auskunft des Amtes für Wohnungswesen zweimal repariert, das zweite Mal drei Wochen nach Feststel- lung des Defekts durch die Ombudsfrau. Im Falle eines bewegungseingeschränkten Be- wohners im 2. Obergeschoss eines Wohnheims erfolgte die Instandsetzung des Aufzugs laut Hinweisgeber im zweiten Monat nach Beschwerdeeingang (24/01/14, tw. gerechtfer- tigt, indiv. Abhilfe). Im dritten Fall – wiederum war ein behindertes Kind betroffen (24/02/03) – stand eine Beantwortung des Auskunftsersuchens aus. Die Verwaltung wies im Quar- talsgespräch auf lange Reparaturfristen aufgrund von Material- und Personalknappheit bei den Aufzugswartungsfirmen hin und betonte, bei längeren Aufzugsausfällen bewegungs- eingeschränkten Personen regelmäßig Ausweichquarttiere anzubieten. 5 Medienberichten zufolge kam es in der Einrichtung im Berichtszeitraum zu rassistischen Äuße- rungen und Bedrohungen durch Sicherheitspersonal. 6 Auskunftserteilung am 19.07.2024 Seite 6 von 13 Mehrere Beschwerdeverfahren zu mangelhaften Unterbringungsbedingungen wurden in einem Wohnheim neu aufgenommen (24/04/01, 24/04/02, 24/04/04). Der Ausfall von Heiz- möglichkeiten und der Warmwasserversorgung seit Januar 2024, teilweise starker Schim- melbefall, stehendes Wasser im Waschraum, monatelanger und regelmäßiger Ausfall des Aufzuges waren Inhalte der Beschwerden. Auf ein Auskunftsersuchen zu den Gründen für das Ausbleiben einer Mängelbehebung äußerte das Amt für Wohnungswesen die Vermu- tung, dass das Gebäude nicht fachgerecht gegen Grundwasser abgedichtet sein könnte, was eine nachhaltige Behebung der Schäden erschwere. Eine angebotene Alternativwoh- nung lehnte eine Familie (24/04/01) nach Verwaltungsangaben ab; die Beschwerde wurde als zurückgezogen abgeschlossen. Bei einem Termin vor Ort wurde eine dunkle Einfär- bung der Wände der Erdgeschosswohnungen als Hinweis auf starken Schimmelbefall auf- genommen. In der am stärksten betroffene Wohnung lebte zu diesem Zeitpunkt eine Frau mit einem Kleinkind und einem Neugeborenen. Mit Blick auf Gesundheitsrisiken für Be- wohnende regte die Ombudsstelle beim Gesundheitsamt Köln eine Prüfung der Bewohn- barkeit an. Eine Rückmeldung stand zum Quartalsende aus. Auf telefonische Nachfrage konnte keine Ansprechperson ermittelt werden.7 3.5 Schutzbedürftige Personen Erneut waren Minderjährige die größte Gruppe unter den von der Ombudsstelle erfassten schutzbedürftigen Personen. Zu den verletzlichen Personen gehörten zudem Alleinerzie- hende, Menschen mit Behinderung und Personen mit einer schweren körperlichen Erkran- kung oder psychischen Störung . Hinzuweisen ist auf mehrfache Vulnerabilitäten wie in den Fällen einer wohnungslosen Frau mit schwerer körperlicher Erkrankung oder der von Aufzugsdefekten betroffenen bewegungsbeeinträchtigten Kinder. 3.6 Weitere Punkte Benutzungsgebühren: Zu den Verfahren aus Vorzeiträumen (22/04/20, 23/07/14, 24/01/16, 24/01/21 -22, 24/02/08-09) kamen im zweiten Quartal 2024 drei Beschwerden hinzu (24/04/05 8, 24/06/02 sowie 24/06/05). In einer Anfrage vom 31.05.2024 bat die Ombudsstelle das Amt für Wohnungswesen um Auskunft zur Umsetzung der mit Jobcenter Köln und Sozialamt vereinbarten rückwirkenden Übernahme von Kosten der Unterkunft. 9 Gebeten wurde um Quantifizierung betr. der Fälle einer möglichen rückwirkenden Übernahme, diesbezügli- chen Beratungsvorgängen bei Sozialem Dienst und Sozialbetreuung, bei den Leistungs- trägern eingereichten Änderungsbescheiden sowie erfolgter rückwirkender Übernahme. Bzgl. der Rechtsmittelverfahren gegen im Januar 2024 ergangenen Änderungsbescheide zu Benutzungsgebühren fragte die Ombudsstelle nach der Zahl der eingelegten Wider- sprüche, deren Bearbeitungsstand und dem Einwand, dass eine Neufestsetzung der Ge- bühren nach der Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Köln 55/1 frühestens zum 7 Ein Auskunftsersuchen folgt. 8 keine Zuständigkeit, Bewertung entfällt 9 Vgl. Mitteilung vom 11.01.2024 (0153/2024) zum „Umgang mit Nutzungsgebührenrückständen von städtisch untergebrachten Geflüchteten“. Der Ombudsstelle ist bislang kein Fall bekannt, indem es zu einer rückwirkenden Gebührenübernahme im Zuge des dort beschriebenen Verfahrens kam. Seite 7 von 13 11.01.2024 erfolgen konnte - und nicht, wie vom Wohnungsamt angeführt, zum 01.01.2024. 10 In einem neuen Fall (24/06/05) werden dem Bewohner einer Containerunterkunft für ein Zimmer mit 12,74 m² Wohnfläche, welches er mit einer weiteren Person teilt, und 8,11 m² Nutzfläche11, seit Januar 2024 Benutzungsgebühren i.H.v. 615,08 EUR monatlich berech- net. Zur Frage der Stimmigkeit der Flächenberechnung bei Doppelbelegung nahm das Amt für Wohnungswesen bis zum Quartalsende nicht Stellung. Auch den vom Bewohner fristgerecht eingelegten Widerspruch gegen die Benutzungsgebührenänderung beschied die Verwaltung mit Verweis auf Personalmangel bislang nicht. Verbot von Urlaub: Mehrere Bewohner_innen eines Wohnheims äußerten Unzufriedenheit darüber, dass sie keinen längeren Sommerurlaub antreten dürften, ohne ihre Unterkunft zu verlieren (24/05/11, 24/05/09). § 10 Abs. 2, 3 lit. e der Errichtungssatzung erlaubt Widerruf der Ein- weisung, Verlegung der Bewohnenden oder Räumung der Unterkunft, „wenn eine Unter- kunft von den Bewohnern, denen sie zugewiesen war, länger als drei Tage nicht zu Wohn- zwecken genutzt wurde“. Die Ombudsstelle hat grundsätzlich Verständnis dafür, dass die Unterbringung eine ord- nungsrechtliche Maßnahme zur Vermeidung von Obdachlosigkeit darstellt und Unter- künfte nicht freigehalten werden sollten, ohne tatsächlich in Anspruch genommen zu wer- den. Ein Verbot, einen mehr als dreitägigen Urlaub antreten zu können, wird aber der Lebensrealität der dort teilweise über Jahre untergebrachten Familien mit Erholungs -, Freizeit- und Sozialbedürfnissen nicht gerecht. Teilweise wurden von der Verwaltung auch längere Urlaube genehmigt. Die Ombudsstelle empfiehlt daher eine Verwaltungspraxis, die die oben genannten Interessen in einen angemessenen Ausgleich bringt. Hierbei sollte durch eine Einheitlichkeit der Praxis auch das schützenswerte Vertrauen der Bewohnen- den bei der Planung ihres Urlaubs berücksichtigt werden. Verbot des Anschlusses von Elektrogeräten: Auch ein Verbot, eigene Elektrogeräte, wie Spülmaschinen und Waschmaschinen anzu- schließen, war Inhalt von Beschwerden (24/05/11, 24/05/04). Den Angaben zufolge ent- fernten Mitarbeitende der Stadt Köln eine Waschmaschine und eine Spülmaschine einer siebenköpfigen Familie. Es bestehen hier Zweifel, ob das Verbot des Anbringens elektrischer Geräte nach § 5 Abs. 1 lit. d der Errichtungssatzung sinnvolle und interessengerechte Ergebnisse produziert. Scheinüberwachung: Auf Anfrage der Ombudsstelle bestritt das Amt für Wohnungswesen eine Videoüberwa- chung des Waschraums einer Unterkunft (24/04/01, 24/04/02, 24/04/04). In der Vergan- genheit habe mutmaßlich eine Person aus dem Wohnheim regelmäßig Waschmaschinen und Trockner beschädigt sowie Wäsche auf dem Boden verteilt und entwendet. Zur Ab- schreckung hätten Mitarbeitende des Sozialen Dienstes einen Aushang mit der Behaup- tung einer Videoüberwachung aufgehängt. Die verantwortlichen Mitarb eitenden seien in einem Gespräch auf die Rechtslage hingewiesen und der Aushang entfernt worden. Ein weiteres, von Bewohner_innen aufgehängtes Schreiben sei ebenfalls entfernt worden. 10 Auskünfte erteilte das Amt für Wohnungswesen am 10.07.2024. Weitere Nachfragen sind an- hängig. 11 anteilig berechnete Gemeinschaftsbereiche Seite 8 von 13 Die Ombudsstelle gibt zu bedenken, dass auch eine vorgetäuschte Überwachung („Über- wachungsdruck“) das Allgemeine Persönlichkeitsrecht in rechtswidriger Weise beeinträch- tigen kann und dass eine transparente Kommunikation mit Bewohnenden zielführender sein könnte. Verlegungen: Ein junger Mann (24/04/06) beklagte die Verlegung aus einem Männer-Wohnheim in eine Leichtbauhalle. Den Angaben zufolge war der Betroffene nach einem belastenden und aufwühlenden Konflikt mit einem anderen Bewohner zunächst in eine freie Unterkunft ei- nes anderen Männer-Wohnheims verlegt worden und wurde von dort kurzfristig weiterver- legt. Der Umstand, dass eine Verlegung in die bzgl. Standard und Lage deutlich nachtei- ligere Leichtbauhalle erfolgte, obwohl ein Platz im Männer -Wohnheim verfügbar war, wurde von Beteiligten als Sanktion ohne nachvollziehbares und überprüfbares Verfahren verstanden. Ein Auskunftsersuchen der Ombudsstelle vom 18.04.2024 war zum Quartal- sende unbeantwortet. Digitale Teilhabe/Internetzugang: Erneut beklagte eine minderjährige Person (24/04/03) eine unzureichende Internetversor- gung am Standort , die die Ausführung von Hausaufgaben für Schule und Deutschkurs erheblich erschwere. Das Auskunftsersuchen vom 03.04.24 an das Amt für Wohnungs- wesen blieb bis zum Quartalsende unbeantwortet.12 Weitere Mängel: Mehrfach wurde beklagt, dass in Briefkastenanlagen die Post der Bewohnenden nicht ausreichend vor Diebstahl oder Falschzustellungen geschützt sei (24/04/07, 24/03/04, 24/04/01). Kinderwagen wurden nach Angaben von Bewohnenden und Verwaltung in Wohnheimen entwendet. Die Verwaltung prüfte und plante Präventivmaßnahmen, etwa Vorrichtungen zum Anschließen von Fahrrädern und Kinderwagen (24/03/04). 4. Empfehlungen Im Blick auf den Schutz vor Gewalt, Diskriminierung und sexualisierter Gewalt wer- den die Empfehlungen der Ombudsstelle aus dem letzten Quartalsbericht aufrechterhal- ten. Vor dem Hintergrund insbesondere geschlechtsspezifischer13 und homophober Bedro- hungssituationen wird empfohlen, bei entsprechenden Gewaltvorfällen • zum Schutz der Opfer effektive örtliche Trennungen durchzusetzen , um eine si- chere Unterkunft zu gewährleisten – dabei sollten nach Möglichkeit, schutzbedürf- tige Personen vorrangig in abgeschlossene Wohneinheiten verlegt werden – und • das Wohl von Kindern, die Zeug_innen werden (oder in ähnlicher Weise betroffen sind), vorrangig zu berücksichtigen. 12 Auskunftseingang am 30.07.2024 13 vgl. Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul Konvention) Seite 9 von 13 Zudem erwägt die Ombudsstelle, angesichts des häufigen Zurückziehens von Beschwer- den über Gewalt und Diskriminierung verstärkt auf die Möglichkeit hinzuweisen, anonym Hinweise zu Unterbringungseinrichtungen zu geben. In Bezug auf Nutzungsgebühren wird ergänzend zu den Empfehlungen aus dem letzten Quartalsbericht angeraten, • die Widerspruchsverfahren zeitnah zu bearbeiten und • die Betroffenen effektiv über die Möglichkeit der rückwirkenden Übernahme von Un- terkunftskosten durch den Leistungsträger sowie die mögliche Beantragung von Wohngeld zu informieren. In Bezug auf Maßnahmen und Verbote durch die Ordnungsbehörde empfiehlt die Om- budsstelle stets ein faires und transparentes Verfahren zu garantieren , insbesondere durch • die hinreichende Begründung von Entscheidungen, • den Erlass von Verwaltungsakten als solche erkennbar in Bescheidform mit Rechts- mittelbelehrung, • die Etablierung einer einheitlichen, für die Betroffenen vorhersehbaren Verwaltungs- praxis, die dem Vertrauensschutz gerecht wird. In Bezug auf den Internetzugang werden die Empfehlungen aus dem letzten Quartalsbe- richt aufrechterhalten. Weiterhin empfohlen wird: • Vorrichtungen zum Anschließen von Kinderwagen und Fahrrädern zur Diebstahlsprä- vention in bzw. an Wohnheimen vorzusehen, Briefkastenanlagen so zu konzipieren und instand zu halten, dass Briefgeheimnis und Ei- gentum der Bewohnenden geschützt werden. In Bezug auf andauernde technische Mängel , die gravierende Auswirkungen auf das tägliche Leben der Bewohnenden haben, werden die Empfehlungen der Ombudsstelle aus dem letzten Quartalsbericht aufrechterhalten , einschließlich der Hinweise zu einer transparenten Information über Regelungen zur Meldung technischer Mängel sowie über Bearbeitungsstände. Angeregt wird zudem, • dass das Amt für Wohnungswesen als verantwortliche Ordnungsbehörde die Eignung der Unterbringungseinrichtungen zur Abwehr von Gesundheitsgefahren in regelmäßi- gen Abständen prüft und sich notwendigenfalls der Hilfe des Gesundheitsamtes als fachkundiger Stelle bedient. Ombudsstelle für Flüchtlinge in Köln Neue Maastrichter Str. 12-14 (Hinterhof), 50672 Köln Tel. 0221/1686520-7/-8 Fax 0221/1686520-9 https://ombudsstelle.koeln 5. Fallstatistik II/2024 Ombudsstelle: Vorläufige Fallstatistik für das 2. Quartal 2024 (Stand: 31.07.2024) Angaben vorbehaltlich Datenbereinigung (Jahresabschluss 2024) gesamt fortgeführt neu in 2 / 2024 abso- lut % abso- lut % absolut % Fallzahlen 45 100 17 100 28 100 namentlich / anonym namentlich 26 58 9 53 17 61 anonym 19 42 8 47 11 39 Hinweisgebende (Mehrfachnennung möglich) Flüchtlinge 22 49 9 53 13 46 Freiwillige 1 2 0 0 1 4 Professionelle 13 29 5 29 8 29 andere 0 0 0 0 0 0 Vorermittlung ja 24 53 7 41 17 61 nein 21 47 10 59 11 39 Aufgabenbereich ja 35 78 16 94 19 68 nein 10 22 1 6 9 32 vor Ort ja 13 29 5 29 8 29 nein 32 71 12 71 20 71 Befragung ja 36 80 13 76 23 82 nein 9 20 4 24 5 18 Auskunftsersuchen (Mehrfachnennung möglich) AfW 24 53 12 71 12 43 GA 0 0 0 0 0 0 and. Ämter 1 2 0 0 1 4 and. Akteure 1 2 0 0 1 4 weitere Maßnahmen (Mehrfachnennung möglich) Abgabe/Verweis 7 16 3 18 4 14 Vermittlung 3 7 1 6 2 7 Bearbeitungstand offen 20 44 11 65 9 32 geschlossen 25 56 6 35 19 68 Kategorisierung (Mehrfachnennung möglich) Gewalt 3 7 1 6 2 7 MW-Verstoß 6 13 3 18 3 11 Diskriminierung 9 20 4 24 5 18 sex. Übergriff 1 2 0 0 1 4 andere 39 87 15 88 24 86 Unterbringung (Mehrfachnennung möglich) WH 27 60 12 71 15 54 gewerbl. Unterkunft 2 4 1 6 1 4 privat 0 0 0 0 0 0 Notunterkunft 4 9 0 0 4 14 Schutzbedürftigkeit mit schutzbed. Pers. 28 62 6 35 22 79 ohne schutzbed. Pers. 52 116 24 141 28 100 Seite 11 von 13 Rechtfertigung der Beschwerde voll 5 11 1 6 4 14 nein 0 0 0 0 0 0 teilweise 5 11 4 24 1 4 ungeklärt 0 0 0 0 0 0 Indiv. Abhilfe voll 7 16 3 18 4 14 nein 2 4 0 0 2 7 teilweise 0 0 0 0 0 0 ungeklärt 0 0 0 0 0 0 Grds. Abhilfe voll 4 9 1 6 3 11 nein 1 2 1 6 0 0 teilweise 2 4 0 0 2 7 ungeklärt 2 4 1 6 1 4 Bewertung nicht möglich/entfällt 9 20 1 6 8 29 zurückgezogen 8 18 1 6 7 25 Tabelle 1 Auffälligkeiten in der Quartalsstatistik weisen mglw. auf Datenbankfehler hin, die mit der Jahressta- tistik bereinigt werden. Ombudsstelle für Flüchtlinge in Köln Neue Maastrichter Str. 12-14 (Hinterhof), 50672 Köln Tel. 0221/1686520-7/-8 Fax 0221/1686520-9 https://ombudsstelle.koeln 6. Monitoring Mindeststandards Monitoring Mindeststandards 2024 Thema Kriterien Einrichtung Stellen Umsetzungsstand 01.01.2024 01.04.2024 Amt für Wohnungs- wesen Betreuung Kojenunterbringung u. Gemeinschafts- verpflegung: Be- treuungsschlüssel 1:60 (FdSA) Hardtgenbuscher Kirchweg: Basis: 5, Zusatz 2,00 1,00 1,00 Luzerner Weg: Basis: 3,5, Zu- satz 1,50 2,50 3,20 Mathias-Brüggen-Straße: Ba- sis: 3, Zusatz 1,00 0,50 -0,40 Summe 4,50 4,00 3,80 Ehrenamt Notauf- nahme/Wohnheim: Ehrenamtskoordi- nation in Einrichtun- gen mit besonde- rem Unterstüt- zungsbedarf Herkulesstraße 0,75 0,61 0,50 Hardtgenbuscher Kirchweg 0,50 0,50 0,50 Josef-Broicher-Straße 0,25 0,00 0,25 Luzerner Weg 0,50 0,50 0,50 Mathias-Brüggen-Straße 0,25 0,25 0,25 Neusser Landstraße 117 0,25 0,25 0,25 Ringstraße 0,50 0,50 0,50 Schlagbaumsweg 0,25 0,25 0,25 Sinnersdorfer Straße 0,25 0,25 0,25 Summe 3,50 3,11 3,25 Medizinische Versorgung Notaufnahme/-un- terkunft (>200): Me- dizinische Grund- versorgung Träger: Krankenpflegeper- sonal 6 Stellen Hardtgenbuscher Kirchweg 1,00 0,73 0,73 Herkulesstraße 1,50 1,50 1,50 Luzerner Weg 1,00 0,00 0,00 Mathias-Brüggen-Str. 0,50 0,50 0,50 Ringstraße 1,00 0,50 0,50 Vorgebirgstrasse / KEA 1,00 0,58 0,58 Summe 6,00 3,81 3,81 Notaufnahme/-un- terkunft (>200): Me- dizinische Grund- versorgung Träger Hebamme 1 Stelle 1,00 0,50 0,50 Summe 1,00 0,50 0,50 Gesund- heitsamt Medizinische Versorgung Wohnheim (<200): Medizinische Grundversorgung Gesundheitsamt Krankenpflegepersonal 3 Stel- len 3,00 0,50 2,50 Hebamme 1 Stelle 1,00 0,75 1,00 Summe 4,00 1,25 3,50 Tabelle 2 Seite 13 von 13 Monitoring Mindeststandards 2024 Thema Kriterien Einrichtung Zusatz (Stellen) Umsetzungsstand 01.01.2024 01.04.2024 Amt für In- tegration und Vielfalt Ehrenamtskoordi- nation Bezirksämter 1 Innenstadt 0,50 0,50 0,50 2 Rodenkirchen 0,50 0,50 0,50 3 Lindenthal 0,50 0,50 0,50 4 Ehrenfeld 0,50 0,50 0,50 5 Nippes 0,50 0,50 0,50 6 Chorweiler 0,50 0,50 0,50 7 Porz 0,50 0,50 0,50 8 Kalk 0,50 0,50 0,50 9 Mülheim 0,50 0,50 0,50 Summe 4,50 4,50 4,50 Freie Träger übergreifend: AK muslimische Flüchtlingsarbeit (BFmF e.V.) 0,50 0,50 0,50 übergreifend: Forum für Wil- kommenskultur (KFA e.V. u. KFR e.V.) 1,50 1,50 1,50 Innenstadt: Bürgerzentrum alte Feuerwache e.V. 0,50 0,00 0,50 Rodenkirchen: Diakonie Köln u. Region 0,50 0,50 0,50 Lindenthal: Bürgerzentrum Ehrenfeld e.V. 0,50 0,50 0,50 Ehrenfeld: Bürgerzentrum Eh- renfeld e.V. 0,50 0,50 0,50 Nippes: Bürgerzentrum alte Feuerwache e.V. 0,50 0,50 0,50 Chorweiler: KABE: Börse bür- gersch. Engagement (SkF e.V.) 0,50 0,50 0,50 Porz: KABE: Büro für Bür- gerengagement (AWO KV Köln) 0,50 0,50 0,00 Kalk: KABE: Ceno & die Paten e.V. 0,50 0,50 0,50 Mülheim: KABE: KFA e.V. 0,50 0,50 0,50 Summe 6,50 6,00 6,00 Initiativen digitales Informationsportal (Wiku Köln) 12.200 € + Steige- rung 12.200,00 € (Jahresbe- trag) administrative Unterstützung (AK Politik) bis zu 70.000 € 5.763,00 € (Jahresbe- trag) Summe 17.963,00 € Tabelle 3
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3108/2024
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 07.11.2024
- Erstellt
- 09.10.2024 13:53