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3108/2024

2. Quartalsbericht 2024 der Ombudsstelle für Flüchtlinge in Köln

Mitteilung Ausschuss 07.11.2024

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Nächste Beratung: Runder Tisch für Flüchtlingsfragen, Sitzung am 06.12.2024

Mitteilung Ausschuss

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Quartalsbericht II 2024 der Ombudsstelle für Flüchtlinge in Köln

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Ansehen

Mitteilung Ausschuss

8980 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
V/562 
 
Vorlagen-Nummer 07.11.2024 
 3108/2024 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Integrationsrat 19.11.2024 
Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 21.11.2024 
Runder Tisch für Flüchtlingsfragen 06.12.2024 
 
2. Quartalsbericht 2024 der Ombudsstelle für Flüchtlinge in Köln 
Die Ombudsstelle für Flüchtlinge in Köln ist eine gemäß den Ratsbeschlüssen vom  
10.05.2016 und 28.06.2016 eingerichtete unabhängige Anlaufstelle für Hinweise und  
Beschwerden zur Unterbringung und Betreuung von Geflüchteten in Köln. Das Fein-
konzept sieht regelmäßige Tätigkeitsberichte der Ombudsstelle an die Verwaltung und 
Politik vor.  
 
Stellungnahme der Verwaltung 
Die Verwaltung nimmt zunächst zum Bericht über die erweiterten Aufgaben der Om-
budsstelle wie folgt Stellung:  
 
2.1 Monitoring zur Umsetzung der Mindeststandards 
 
Zum Monitoring der bisher nicht vom Rat beschlossenen neuen Leitlinien wurde be-
reits in der Mitteilung 2255/2024 unter Punkt 2.2 zum ersten Quartalsbericht Stellung 
genommen. Hierauf wird zur Vermeidung von Wiederholungen verwiesen.  
 
Zur Besetzung der im Rahmen der Mindeststandards beschlossenen Stellen ist fol-
gendes anzumerken:  
 
Bezüglich des Stellenschlüssels 1:60 in großen Einrichtungen mit Kojen und Gemein-
schaftsverpflegung sind die zusätzlichen Stellen der Fachkräfte der Sozialarbeit im 
Regelfall besetzt. Aufgrund des „atmenden Systems“ werden bei geringerer Belegung 
laufend unterjährig Anpassungen vorgenommen. Bei Personalfluktuation ist eine Wie-
derbesetzung auf Grund des Fachkräftemangels teilweise nur verzögert möglich.  
 
In dem Bereich „Flüchtlingsmedizin“ waren zum Stand 01.10.2024 die folgenden Stel-
len nach dem Mindeststandards-Beschluss vollständig besetzt:  
 3 Vollzeitstellen Krankenpflegepersonal  
 1 Vollzeitstelle Hebamme  
 1 Vollzeitstelle Arzt/Ärztin  
 1 Vollzeitstelle Sozialarbeit (aufgeteilt in zwei 0,5-Stellen).

2 
 
 
Auch die zusätzliche Hebammen-Stelle beim DRK war durchgehend besetzt.   
 
Alle Stellen im Bereich Ehrenamtskoordination bei Bürgerämtern und sozialen Trägern 
waren zum Stand 01.10.2024 besetzt, wobei die Koordinationsstelle des Trägers in 
Köln-Porz insgesamt 5 Monate (April-August 2024) vakant war.  
 
Zudem wurden im Jahre 2024 Zuschüsse zur administrativen Unterstützung in Höhe 
von insgesamt 77.700,78 Euro an fünfzehn verschiedene Initiativen und Vereine aus-
bezahlt. Die genaue Verteilung wird noch gesondert von der Verwaltung mitgeteilt.  
 
2.2 Belange von geflüchteten Kindern und Jugendlichen  
 
Hier wird die Planung von Veranstaltungen der Ombudsstelle bestätigt.  
 
2.3 Vernetzung  
 
Hier besteht kein weiterer Erläuterungsbedarf gegenüber der letzten Stellungnahme 
zum Jahresbericht 2023 und Quartalsbericht I / 2024  
 
2.4. Personal   
 
Der Antrag auf Verlängerung für die 0,5 Stelle bei der Ombudsstelle bis zum Jahres-
ende 2024 wurde unter AN/1367/2024 in den Ausschuss für Soziales, Seniorinnen 
und Senioren zur Sitzung 10.10.2024 eingebracht und dort ungeändert beschlossen. 
 
Die Verwaltung dankt der Ombudsstelle für die im Bericht aufgezeigten Empfehlungen 
und nimmt zu diesen wie folgt Stellung: 
 
Unterbringung zum Schutz vor Gewalt, Diskriminierung und sexualisierter Ge-
walt  
 
Familien, Frauen und LGTBIQ+ Personen werden zunächst gemeinsam in den Unter-
künften für Geflüchtete untergebracht. Dies entspricht der späteren Realität in der 
deutschen, von Vielfalt geprägten Gesellschaft. Dem würde eine antizipierte strikte 
Segregation der Geflüchteten nach Geschlecht, Religion, Herkunft und sexueller Ori-
entierung zuwiderlaufen. Eine gesonderte Unterbringung nach Gruppen erfolgt nur 
dann, wenn die betreffende geflüchtete Person von vorneherein eine besondere Vul-
nerabilität und ein besonderes Schutzbedürfnis geltend macht, etwa als alleinreisende 
Frau mit traumatischer Fluchterfahrung. Homosexuelle Frauen und Männer werden 
zunächst in Regelunterkünften analog allen anderen Geflüchteten untergebracht, wo-
bei die Vorab-Erfassung der sexuellen Orientierung seitens der Verwaltung aus Da-
tenschutzgründen unzulässig ist (Art. 9 I DSGVO). Nur wenn diese Unterbringung zu 
Diskriminierungen führt, wird der- bzw. diejenige in einer besonderen Unterkunft spe-
ziell für diese vulnerable Gruppe als Safe Space untergebracht.  
 
Bei Betroffenheit von Kindern in Konflikten wird vom Sozialen Dienst stets die Ge-
samtsituation unter Einbeziehung der Eltern beurteilt, um zu entscheiden, ob und wel-
che Maßnahmen zu treffen sind.  
 
Anonyme Hinweise erschweren die nachträgliche Aufklärung von Gewalt- und Diskri-
minierungssachverhalten erheblich und schränken auch Konfliktlösungsmöglichkeiten 
ein.  
 
Nutzungsgebühren

3 
 
 
Eine zeitnahe Bearbeitung der zahlreichen Widerspruchsverfahren zu Nutzungsge-
bühren, die aufgrund der rechtlichen Komplexität des Themas mit erheblichem Ar-
beitsaufwand verbunden sind, ist infolge des Wegfalls von neun befristeten von insge-
samt 17 Stellen in der Einnahmeverwaltung des Amtes für Wohnungswesen im Früh-
jahr 2024 derzeit nicht zu bewältigen. Die Widersprüche sind jedoch alle in Bearbei-
tung.    
Die Aufklärung über die Möglichkeit einer rückwirkenden Übernahme von Kosten 
durch Sozialleistungsträger erfolgt in jeder Beratung durch die Mitarbeitenden der Ein-
nahmeverwaltung und des Sozialen Dienstes. Dies gilt auch bezüglich der Beantra-
gung von Wohngeld bei erwerbstätigen Selbstzahlenden.   
Im Übrigen wird hier auf die Ausführungen zu Nutzungsgebühren zum ersten Quar-
talsbericht 2024 in der Mitteilung 2255/2024 verwiesen.  
 
Maßnahmen und Verbote  
 
Die Begründung von Verwaltungsakten ist in § 39 Verwaltungsverfahrensgesetz 
(VwVfG NRW) geregelt. Absatz 1 sieht grundsätzlich eine Begründung mit den we-
sentlichen tatsächlichen und rechtlichen Gründen für die Entscheidung der Verwaltung 
vor. Zu beachten ist jedoch Absatz 2, der zur Entlastung der Verwaltung die man-
gelnde Erforderlichkeit einer ausführlichen schriftlichen Begründung in zahlreichen 
Ausnahmefällen vorsieht.  
 
Hinweise und Ermahnungen im Rahmen der Hausordnung zur Aufrechterhaltung ei-
nes geregelten Miteinanders bedürfen nicht in jedem Einzelfall der Schriftform, sofern 
nicht die Androhung oder Umsetzung einer Maßnahme (z.B. Verlegung in eine andere 
Unterkunft) damit verknüpft ist. 
 
Die Verwaltungspraxis orientiert sich an Satzung und Hausordnung und ist damit 
grundsätzlich einheitlich. Das angesprochene Verbot des eigenmächtigen Anschlus-
ses von Elektrogeräten hat konkrete Gründe. In der Vergangenheit wurden immer wie-
der gebrauchte, nicht betriebssichere Geräte angeschlossen, die zu Kurzschlüssen 
und kleinen Bränden führten. Im Falle von Waschmaschinen kommt die Gefahr des 
Auslaufens bei nicht ordnungsgemäßem Anschluss hinzu. Im Interesse der Verkehrs-
sicherheit der Unterbringungseinrichtungen und der Sicherheit aller dort untergebrach-
ten Menschen bleibt es daher bei dem geregelten Verbot.  
 
Internetzugang  
 
Hierzu wird auf die ausführliche Mitteilung der Verwaltung (Nr. 2472/2024) über die 
„Aktualisierung zur Internetanbindung der Unterkünfte für Geflüchtete“ hingewiesen, 
welche in der letzten Sitzungsfolge im Oktober 2024 den Gremien zur Kenntnis ge-
bracht wurde. Vereinzelten Beschwerden über eine schlechte Internetverbindung vor 
Ort geht jeweils der Objektservice des Amtes für Wohnungswesen in Zusammenarbeit 
mit dem jeweiligen Telekommunikationsanbieter nach. 
 
Diebstahlprävention und Briefkästen 
 
Es besteht die Möglichkeit, bei entsprechenden Befürchtungen Fahrräder und Kinder-
wagen mit einer Kette nebst Schloss zu sichern. In den meisten Unterbringungsein-
richtungen gibt es verankerte Fahrradständer oder zumindest einen Gitterzaun um die 
Einrichtung. Die Installation weiterer Vorrichtungen wird unterkunftsbezogen geprüft.  
Die Briefkastenanlagen entsprechen in der Regel denjenigen in Miethäusern. Auch 
dort gibt es keinen absoluten Schutz bei entsprechender Neugier von Mitbewohnen-
den vor Diebstahl.

4 
 
 
Technische Mängel / Gesundheitsgefahren 
 
Technische Mängel werden nach Meldung so schnell wie möglich durch das Hand-
werker-Team des Amtes für Wohnungswesen oder durch beauftragte Handwerker be-
seitigt. Bei größeren Mängeln, etwa einem defekten Aufzug, kann eine  
Beseitigung längere Zeit in Anspruch nehmen, etwa weil Ersatzteile mit Lieferschwie-
rigkeiten erst beschafft werden müssen oder Handwerker nicht verfügbar sind. Dies 
gilt auch, wenn die Mängel durch einen bzw. eine Vermieter*in und von diesen beauf-
tragten Hausmeistern/Handwerkern beseitigt werden müssen.  
Im Rahmen seiner Verkehrssicherungspflicht bei der Unterbringung von Personen re-
agiert das Amt für Wohnungswesen auf Gesundheitsgefährdungen, wobei ein enger 
Kontakt zum Gesundheitsamt besteht, insbesondere bei Schädlingsbefall.  
 
Die Verwaltung steht in regelmäßigen Quartalsgesprächen im laufenden Austausch 
mit der Ombudsstelle. 
 
 
 
Gez. Dr. Rau

Quartalsbericht II 2024 der Ombudsstelle für Flüchtlinge in Köln

32575 Zeichen

Ombudsstelle  
für Flüchtlinge in Köln 
 
Neue Maastrichter Str. 12-14 
(Hinterhof), 50672 Köln 
 
Tel. 0221/1686520-7/-8 
Fax 0221/1686520-9 
https://ombudsstelle.koeln 
 
 
Kurzbericht II/2024 (Stand: 31.07.2024) 
 
 
1. Zahlenmäßige Entwicklung  
 
Im zweiten Quartal 2024 bearbeitete die Ombudsstelle 45 Beschwerdeverfahren . Mehr-
heitlich (28 Fälle) handelte es sich um neue Beschwerden (vgl. 5. Fallstatistik II/2024, S. 
10-11). 
 
 
2. Erweiterte Aufgaben der Ombudsstelle 
 
Durch den Beschluss des Ausschusses für Soziales und Senior_innen vom 17.08.2023 
(AN/1146/2023) wurden die Aufgabenstellung der Ombudsstelle erweitert. 
 
 
2.1 Monitoring zur Umsetzung von Leitlinien und Mindeststandards 
 
Wie bereits dargelegt, kann das gemäß Punkt 1.2 (Kompetenzerweiterung) des o.g. Be-
schlusses durchzuführende Monitoring in Bezug auf die Einhaltung der Leitlinien nicht er-
folgen, da die aufgrund faktischer und rechtlicher Änderungen neu erarbeiteten und vom 
Runden Tisch für Flüchtlingsfragen am 25.02.2022 befürworteten „Neuen Leitlinien zur 
Unterbringung und Unterstützung von Geflüchteten“ nicht in die politischen Gremien ein-
gebracht wurden. 
 
Zur Umsetzung der für das Jahr 2024 verabschiedeten „Mindeststandards zur Betreuung 
Geflüchteter – Fortführung der Maßnahmen“ (Ratsbeschluss v. 07.12.2023 - 2893/2023) 
führte die Ombudsstelle Abfrage n durch zur Umsetzung des verbesserten Betreuungs-
schlüssels, der Ehrenamtskoordination und der medizinischen Grundversorgung , jeweils 
zu den Stichtagen 01.01.2024 und 01.04.2024. Adressat_innen der Befragung waren die 
entsprechenden Betreuungsträger, das Gesundheitsamt Köln, das Amt für Integration und 
Vielfalt sowie Freiwilligeninitiativen. Eine tabellarische Darstellung der Befragungsergeb-
nisse findet sich unter 6. (Monitoring Mindeststandards, S. 12-13). 
Die insgesamt vorgesehenen Stellenressourcen (4,5 Stellen) zur Verbesserung des Be-
treuungsschlüssel auf 1:60 an drei Standorten mit Kojenunterbringung und Gemein-
schaftsverpflegung wurden zu beiden Stichtagen nicht ausgeschöpft.  Nach Angaben ei-
nes Betreuungsträgers wurde aufgrund der gesunkenen Belegungszahlen der Betreu-
ungsschlüssel von 1:60 mit weniger Personal erreicht. 
Die 3,5 Stellen, die in Unterbringungseinrichtungen mit sog. besonderem Unterstützungs-
bedarf für Ehrenamtskoordination eingeplant wurden, waren weitgehend besetzt (3,11 
bzw. 3,25 Stellen).

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Zur medizinischen Versorgung in Noteinrichtungen mit über 200 Bewohnende eingerich-
tete Personalstellen bei Betreuungsträgern wurden zu beiden Stichtagen nur zu 63,5% 
(3,81 / 6,00 Stellen Krankenpflege) bzw. 50% (0,5  / 1,0 Stelle Hebamme) besetzt . Bzgl. 
der Hebammenstelle verwies der Träger auf niedrigere  Belegungszahlen in den Notein-
richtungen seit Ende des Jahres 2023; der vakante Stellenanteil werde bei entsprechen-
dem Bedarf besetzt. 
Die beim Gesundheitsamt eingeplanten Stellenanteile (Krankenpflege: 3,0; Hebamme: 
1,0) zur medizinischen Versorgung in Wohnheimen (Flüchtlingsmedizin) waren zu beiden 
Stichtagen nicht vollständig besetzt. Zu Jahresbeginn war nur 0,5 Stelle Krankenpflege 
besetzt und 0,75 Stelle Hebamme, zum 01.04.2024 immerhin 2,5 Stellen Krankenpflege 
und 1 Stelle Hebamme. 
Nach Auskunft des Amtes für Integration und Vielfallt waren in der Ehrenamtskoordination 
bei Bürgerämtern und freien Trägen , abgesehen von einer Nachbesetzung zum 
15.01.2024 bei einem freien Träger , die vorgesehenen Stellen besetzt. Die um Auskunft 
gebetenen Freiwilligenstrukturen (Netzwerk Willkommenskultur Köln und AK Politik der 
Willkommensinitiativen) bestätigten eine Jahresförderung für 2024. 
 
Zur Fortführung des Monitorings erscheint es sinnvoll, die beteiligten Ämter um weitere 
Informationen zu bitten. So sollte das Amt für Integration und Vielfalt um weitere Angaben 
zu Umfang und Begünstigten der Förderung zur a dministrativen Unterstützung der Will-
kommensinitiativen gebeten werden. Zudem erscheint es sinnvoll, künftig auch die Bele-
gungszahlen der Unterbringungseinrichtungen bzw. -kategorien zu erfassen, um den Per-
sonaleinsatz passgenau in Relation zu Unterbringungszahlen setzen zu können. 
 
 
2.2 Belange von geflüchteten Kindern und Jugendlichen in Unterbringungs-
einrichtungen 
 
Hinsichtlich der Bemühungen, in Umsetzung der Kompetenzerweiterung den Fokus auf 
die Belange geflüchteter Kinder und Jugendlicher in Unterbringungseinrichtungen zu rich-
ten (vgl. o.g. Beschluss, Punkt 1.2), kam es im Juni 2024 zu einer pragmatischen Einigung 
mit der Verwaltung. Das Amt für Wohnungswesen stimmte zu, dass die Ombudsstelle per 
Aushang Eltern über Sprechstundenangebote für Kinder informiert und dass die Ombuds-
stelle in ausgewählten Unterbringungseinrichtungen der Stadt Köln für Geflüchtete, soweit 
dort geeignete Räume zur Verfügung stehen, Veranstaltungen für Familien, d.h. Erzie-
hungsberechtigte und ihre Kinder, anbietet, um zu Kinderrechten und Beschwerdemög-
lichkeiten zu informieren. Erste Veranstaltungen sind für das dritte Quartal 2024 geplant. 
 
 
2.3 Vernetzung 
 
Hinsichtlich der Bemühungen der Ombudsstelle, mindestens anlassbezogen am „AK Eh-
renamtskoordination Geflüchtetenarbeit“ (ehemals Arbeitskreis Mindeststandards; vgl. 
o.g. Beschluss, Punkt 3) teilzunehmen, gab es im zweiten Quartal 2024 noch keinen kon-
kreten Fortschritt.1 Fortgeführt wurden Austausch und Vernetzung mit verschiedenen 
 
1 Im Juli 2024 wurde der Ombudsstelle eine Einladung für die Dezember-Sitzung des AK in Aus-
sicht gestellt. Aus Sicht der Ombudsstelle wäre es wünschenswert, dass eine verbindliche und 
offene inhaltliche Auseinandersetzung stattfindet mit Entwicklungen des

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Akteur_innen auf kommunaler Ebene sowie bundesweit (Deutsches Komitee für UNICEF 
e.V., Nationales Netzwerktreffen Ombudsstellen und Beschwerdestellen für Geflüchtete 
und Wohnungslose Menschen, Save the children). 
 
 
2.4 Personal 
 
Die Umsetzung der vom Ausschuss für Soziales  und Senior_innen am 17.08.2023 be-
schlossenen Maßnahmen ist zunächst befristet bis zum 31.10.2024. Dies betrifft auch die 
Finanzierung der 0,5 Stelle, die zur personellen Stärkung der Ombudsstelle hinzugesetzt 
wurde. Die Ombudsstelle wirbt für einen Verlängerungsbeschluss, um die Umsetzung ih-
rer erweiterten Aufträge sicherzustellen, insb. die Unterstützung  und Beratung bzgl. der 
Umsetzung von Mindeststandards und Leitlinien (Monitoring) sowie die Stärkung von (Be-
schwerde)Rechten von geflüchteten Kindern und Jugendlichen in kommunalen Unterbrin-
gungseinrichtungen. 
 
 
3. Wichtige Fallkonstellationen im Berichtszeitraum 
 
3.1 Gewalt 
 
Beschwerden wurden erhoben über körperliche Gewalt gegen Personen sowie über psy-
chische Gewalt, etwa in Form von Bedrohungen und Beleidigungen. Zu den Betroffenen 
zählten oft schutzbedürftige Personen wie Minderjährige und Alleinerziehende. 
Zu Vorwürfen eines gewalttätigen Übergriffs auf Minderjährige war ein Auskunftsersuchen 
aus dem Vorjahr zum Quartalsende noch unbeantwortet (23/10/05).2 
Auf Fragen zur Beschwerde einer alleinerziehenden Mutter, die angab, dass sie im Wohn-
heim von Flurnachbarn mit Vergewaltigung und Tod bedroht und ihr minderjähriger Sohn 
homophob beleidigt worden sei (24/01/10), gab das Amt für Wohnungswesen Ende Juni 
2024 Auskunft. Im Gegensatz zu der Beschwerdeführerin war die Fachverwaltung der 
Auffassung, dass die einrichtungsinterne Verlegung der Flurnachbarn und das Angebot 
weiterer Gespräche zwischen den Familien ausreichend gewesen sei. Der Auskunft zu-
folge befürwortete die Polizei eine schnelle Verlegung bzw. örtliche Trennung der beiden 
Parteien, um jeden weiteren Vorfall zu vermeiden. Seit der einrichtungsinternen Verlegung 
sei es zu keinen weiteren Vorfällen gekommen.3 
Mehrere Beschwerden über Gewalt wurden zurückgezogen. So berichteten b eruflich im 
Feld tätige Personen über gewaltvolles und übergriffiges Verhalten eines  Hausmeisters, 
zogen den Hinweis dann jedoch zugunsten einer internen Klärung zurück (24/05/02). Eine 
junge Bewohnerin zog die Beschwerde, von einer städtischen Sozialarbeiterin in respekt-
loser Weise angeschrien zu werden, nach eigenen Angaben aus Furcht vor einer Eskala-
tion des Konflikts zurück (24/05/10). Auch eine Frau, die gegenüber einer Flüchtlingsbe-
raterin eine Belästigung durch einen Beschäftigten aus ihrer ehemaligen Wohneinrichtung 
 
Freiwilligenengagements, die im Rahmen der Beschwerdeverfahren relevant werden - etwa in 
Bezug auf mehrere Hinweise der Ombudsstelle (aus dem Jahr 2022) zur Berücksichtigung der 
zunehmenden Bedeutung muttersprachlicher Netzwerke. 
2 Auskunftserteilung am 19.07.2024, nachfolgend Abschluss 
3 Die ehemaligen Flurnachbarn der Beschwerdeführerin verließen der Auskunft zufolge Ende 
Februar 2024 aufgrund einer Weiterleitung das Wohnheim. Die fallverantwortliche Ombudsfrau 
bewertete die Beschwerde als gerechtfertigt und ging von einer teilweise erreichten Abhilfe aus.

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beklagte, wünschte nicht, dass die Ombudsstelle (weitere) Ermittlungen durchführte 
(24/05/15). 
Im Fall 24/04/06 (s. 3.6) gab der Beschwerdeführende an, dass verbale Gewalt voranging. 
 
 
3.2 Diskriminierung 
 
Der Großteil der eingegangenen Beschwerden über Diskriminierung betraf eine Ungleich-
behandlung anknüpfend an Nationalität oder ethnische Zugehörigkeit. Kinder waren meist 
mitbetroffen. 
Zum Hinweis (23/12/07), dass - anders als andere Geflüchtete - ukrainische Staatsange-
hörige, die zunächst in städtischen Unterkünften untergebracht worden waren, bei Verlust 
einer privaten Wohnung in das System des Amtes für Wohnungswesens zurückkehren 
könnten, gab das Amt für Wohnungswesen Auskunft  und bestritt e ine Ungleichbehand-
lung. Wenn Geflüchtete, gleich welcher Nationalität, über einen Mietvertrag verfügten, der 
gekündigt werde, sei zunächst die Fachstelle Wohnen des Amtes für Soziales, Arbeit und 
Senioren zuständig. Wenn Flüchtlinge aus der Ukraine oder auch nach Köln zugewiesene 
Asylsuchende bei Verwandten, Bekannten oder Freund_innen in privatem Wohnraum un-
tergekommen seien und dort ein weiterer Verbleib nicht möglich sei, würden diese in das 
Unterbringungssystem des Amtes für Wohnungswesen übernommen. Da die Ombuds-
stelle jedoch erneut Hinweise auf eine gegenteilige Regelung erhielt, konnte das Verfah-
ren noch nicht abgeschlossen werden. 
Mehrere neue Beschwerden wegen Diskriminierung wurden zurückgezogen. 
So beklagte eine alleinerziehende, schwer chronisch erkrankte Frau mit Fluchtgeschichte, 
die Verwaltung biete ihr nach Verlust zunächst des privaten Wohnraumes und dann des 
Platzes in ordnungsrechtlicher Unterbringung nur ein Notschlafplatz an, der nicht den ge-
sundheitlich begründeten Anforderungen gerecht werde; es handele sich um eine mehr-
fache D iskriminierung aufgrund Geschlechtszugehörigkeit, physischer Beeinträchtigung 
und sozialem Status als Alleinerziehende (24/06/01).4 Das Amt für Wohnungswesen ver-
wies an das Amt für Soziales, Arbeit und Senioren. Die an eine Beratungsstelle angebun-
dene Betroffene fand eine private Unterkunft, die Beschwerde wurde als zurückgezogen 
abgeschlossen. 
Eine alleinerziehende Bewohnerin mit mehreren Kindern berichtete über eine abwertende 
Äußerung der Sozialarbeiterin in Bezug auf Romn_ja. Eine Klärung konnte nicht erfolgen, 
denn die Betroffene zog ihre Beschwerde über eine Verlegung in eine andere Unterbrin-
gungseinrichtung zurück (24/05/10). 
Zurückgezogen wurde auch eine Beschwerde über ein vermeintlich willkürliches Anwen-
den bzw. Absehen von Kriterien für eine Einzelzimmerunterbringung  in einem Beherber-
gungsbetrieb. Der Hinweisgebende interpretierte den Vorgang als politisch -religiös moti-
vierte Diskriminierung durch eine Sozialbetreuerin. Die Betroffene zog die Beschwerde 
zurück, nachdem sich die Situation den Angaben zufolge beruhigt hatte (24/05/12). 
Bei mangelndem Bezug zur Unterbringung und Betreuung von Geflüchteten in Köln ver-
wies die Ombudsstelle Beschwerden über Diskriminierung an geeignete Stellen, so im 
 
4 Hinsichtlich des AGG wird u.a. mit der Zweckangabe, Mehrfachdiskriminierung zu bekämpfen, 
eine Öffnung der Aufzählung der Diskriminierungskategorien diskutiert, die etwa die Einbeziehung 
der Kategorie „sozialer Status“ ermöglicht (Deutsche Institut für Menschenrechte: Das Antidiskri-
minierungsrecht in der Kritik internationaler Menschenrechtsgremien. Information Nr. 49, Juni 
2024, S. 3).

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Falle einer in einer Mietwohnung lebenden Familie, die rassistische Diskriminierung und 
Gewalt durch Nachbarn beklagte (24/04/08, Verweis an Antidiskriminierungsberatung), 
und im Falle einer Familie, die in einer Aufnahmeeinrichtung eines anderen Bundeslandes 
untergebracht war und eine mangelnde Beachtung gesundheitlich begründeter Anforde-
rungen sowie eine Taschengeldkürzung beklagte (24/05/06, Verweis und Weiterleitung an 
Asylverfahrensberatung vor Ort).5 
 
 
3.3 Sexuell übergriffiges Verhalten 
 
Zum Quartalsende stand eine Antwort des Amtes für Wohnungswesen auf ein Aus-
kunftsersuchen von Anfang März aus.6 Mehrere Bewohnerinnen einer Gemeinschaftsun-
terkunft hatten sich gegenüber einer Ombudsfrau beschwert, bei Nutzung der Durchkabi-
nen unter den (nicht mit dem Boden abschließenden) Trennwänden hindurch von Män-
nern beobachtet worden zu sein (24/01/18). Auf eine ähnliche Beschwerde aus derselben 
Einrichtung (23/09/01) hin waren präventive Maßnahmen angekündigt worden. Die erneu-
ten Beschwerden über voyeuristische Belästigung gab Anlass, nach der kontinuierlichen 
Umsetzung dieser Maßnahmen zu fragen. 
Als Beschwerdeverfahren im Kontext sexualisierte Gewalt wurden auch die unter 3.1 (Ge-
walt) geschilderte Beschwerde über eine Vergewaltigungsandrohung und homophobe Äu-
ßerungen (24/01/10) gefasst sowie die Klage einer ehemaligen Bewohnerin, von einem 
Mitarbeiter der Unterbringungseinrichtung belästigt worden zu sein (24/05/15). 
 
 
3.4 Verletzung der Menschenwürde 
 
Dieser Kategorie wurden hauptsächlich Hinweise auf prekäre Wohnbedingungen im Rah-
men ordnungsrechtlicher Unterbringung zugeordnet. Andauernde technische Mängel kön-
nen u.U. zu einer dauerhaft prekären Unterbringungssituation und zu gravierenden Aus-
wirkungen auf die Bewohnenden führen.  Betroffenen reagieren nach Eindruck der Om-
budsstelle bei langen Wartezeiten bis zur Behebung technischer Mängel in den Unterkünf-
ten insbesondere dann mit Unmut, wenn der Eindruck entsteht, dass eine verzögerte oder 
unklare Kommunikation die Instandsetzung verzögert. 
Aus dem ersten Quartal wurden drei Beschwerden über Aufzugsdefekte fortgeführt 
(24/01/07, 24/01/14, 24/02/03). Bzgl. einer Beschwerde – betroffen war in diesem Fall ein 
auf den Rollstuhl angewiesenes Kind (24/01/07) – wurde der Aufzug nach Auskunft des 
Amtes für Wohnungswesen zweimal repariert, das zweite Mal drei Wochen nach Feststel-
lung des Defekts durch die Ombudsfrau. Im Falle eines bewegungseingeschränkten Be-
wohners im 2. Obergeschoss eines Wohnheims erfolgte die Instandsetzung des Aufzugs 
laut Hinweisgeber im zweiten Monat nach Beschwerdeeingang (24/01/14, tw. gerechtfer-
tigt, indiv. Abhilfe). Im dritten Fall – wiederum war ein behindertes Kind betroffen (24/02/03) 
– stand eine Beantwortung des Auskunftsersuchens aus. Die Verwaltung wies im Quar-
talsgespräch auf lange Reparaturfristen aufgrund von Material- und Personalknappheit bei 
den Aufzugswartungsfirmen hin und betonte, bei längeren Aufzugsausfällen bewegungs-
eingeschränkten Personen regelmäßig Ausweichquarttiere anzubieten.  
 
5 Medienberichten zufolge kam es in der Einrichtung im Berichtszeitraum zu rassistischen Äuße-
rungen und Bedrohungen durch Sicherheitspersonal.  
6 Auskunftserteilung am 19.07.2024

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Mehrere Beschwerdeverfahren zu mangelhaften Unterbringungsbedingungen wurden in 
einem Wohnheim neu aufgenommen (24/04/01, 24/04/02, 24/04/04). Der Ausfall von Heiz-
möglichkeiten und der Warmwasserversorgung seit Januar 2024, teilweise starker Schim-
melbefall, stehendes Wasser im Waschraum, monatelanger und regelmäßiger Ausfall des 
Aufzuges waren Inhalte der Beschwerden. Auf ein Auskunftsersuchen zu den Gründen für 
das Ausbleiben einer Mängelbehebung äußerte das Amt für Wohnungswesen die Vermu-
tung, dass das Gebäude nicht fachgerecht gegen Grundwasser abgedichtet sein könnte, 
was eine nachhaltige Behebung der Schäden erschwere. Eine angebotene Alternativwoh-
nung lehnte eine Familie (24/04/01) nach Verwaltungsangaben ab; die Beschwerde wurde 
als zurückgezogen abgeschlossen. Bei einem Termin vor Ort wurde eine dunkle Einfär-
bung der Wände der Erdgeschosswohnungen als Hinweis auf starken Schimmelbefall auf-
genommen. In der am stärksten betroffene Wohnung lebte zu diesem Zeitpunkt eine Frau 
mit einem Kleinkind und einem Neugeborenen. Mit Blick auf Gesundheitsrisiken für Be-
wohnende regte die Ombudsstelle beim Gesundheitsamt Köln eine Prüfung der Bewohn-
barkeit an. Eine Rückmeldung stand zum Quartalsende aus. Auf telefonische Nachfrage 
konnte keine Ansprechperson ermittelt werden.7 
 
 
3.5 Schutzbedürftige Personen 
 
Erneut waren Minderjährige die größte Gruppe unter den von der Ombudsstelle erfassten 
schutzbedürftigen Personen. Zu den verletzlichen Personen gehörten zudem Alleinerzie-
hende, Menschen mit Behinderung und Personen mit einer schweren körperlichen Erkran-
kung oder psychischen Störung . Hinzuweisen ist auf mehrfache Vulnerabilitäten wie in 
den Fällen einer wohnungslosen Frau mit schwerer körperlicher Erkrankung oder der von 
Aufzugsdefekten betroffenen bewegungsbeeinträchtigten Kinder. 
 
 
3.6 Weitere Punkte 
 
Benutzungsgebühren: 
Zu den Verfahren aus Vorzeiträumen (22/04/20, 23/07/14, 24/01/16, 24/01/21 -22, 
24/02/08-09) kamen im zweiten Quartal 2024 drei Beschwerden hinzu (24/04/05 8, 
24/06/02 sowie 24/06/05). In einer Anfrage vom 31.05.2024 bat die Ombudsstelle das Amt 
für Wohnungswesen um Auskunft zur Umsetzung der mit Jobcenter Köln und Sozialamt 
vereinbarten rückwirkenden Übernahme von Kosten der Unterkunft. 9 Gebeten wurde um 
Quantifizierung betr. der Fälle einer möglichen rückwirkenden Übernahme, diesbezügli-
chen Beratungsvorgängen bei Sozialem Dienst und Sozialbetreuung, bei den Leistungs-
trägern eingereichten Änderungsbescheiden sowie erfolgter rückwirkender Übernahme. 
Bzgl. der Rechtsmittelverfahren gegen im Januar 2024 ergangenen Änderungsbescheide 
zu Benutzungsgebühren fragte die Ombudsstelle nach der Zahl der eingelegten Wider-
sprüche, deren Bearbeitungsstand und dem Einwand, dass eine Neufestsetzung der Ge-
bühren nach der Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Köln 55/1 frühestens zum 
 
7 Ein Auskunftsersuchen folgt.  
8 keine Zuständigkeit, Bewertung entfällt 
9 Vgl. Mitteilung vom 11.01.2024 (0153/2024) zum „Umgang mit Nutzungsgebührenrückständen 
von städtisch untergebrachten Geflüchteten“. Der Ombudsstelle ist bislang kein Fall bekannt, indem 
es zu einer rückwirkenden Gebührenübernahme im Zuge des dort beschriebenen Verfahrens kam.

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11.01.2024 erfolgen konnte - und nicht, wie vom Wohnungsamt angeführt, zum 
01.01.2024. 10 
In einem neuen Fall  (24/06/05) werden dem Bewohner einer Containerunterkunft für ein 
Zimmer mit 12,74 m² Wohnfläche, welches er mit einer weiteren Person teilt, und 8,11 m² 
Nutzfläche11, seit Januar 2024 Benutzungsgebühren i.H.v. 615,08 EUR monatlich berech-
net. Zur Frage der Stimmigkeit der Flächenberechnung bei Doppelbelegung nahm das 
Amt für Wohnungswesen bis zum Quartalsende nicht Stellung. Auch den vom Bewohner 
fristgerecht eingelegten Widerspruch gegen die Benutzungsgebührenänderung beschied 
die Verwaltung mit Verweis auf Personalmangel bislang nicht. 
 
Verbot von Urlaub:  
Mehrere Bewohner_innen eines Wohnheims äußerten Unzufriedenheit darüber, dass sie 
keinen längeren Sommerurlaub antreten dürften, ohne ihre Unterkunft zu verlieren 
(24/05/11, 24/05/09). § 10 Abs. 2, 3 lit. e der Errichtungssatzung erlaubt Widerruf der Ein-
weisung, Verlegung der Bewohnenden oder Räumung der Unterkunft, „wenn eine Unter-
kunft von den Bewohnern, denen sie zugewiesen war, länger als drei Tage nicht zu Wohn-
zwecken genutzt wurde“. 
Die Ombudsstelle hat grundsätzlich Verständnis dafür, dass die Unterbringung eine ord-
nungsrechtliche Maßnahme zur Vermeidung von Obdachlosigkeit darstellt und Unter-
künfte nicht freigehalten werden sollten, ohne tatsächlich in Anspruch genommen zu wer-
den. Ein Verbot, einen mehr als dreitägigen Urlaub antreten zu können, wird aber der 
Lebensrealität der dort teilweise über Jahre untergebrachten Familien mit Erholungs -, 
Freizeit- und Sozialbedürfnissen nicht gerecht. Teilweise wurden von der Verwaltung auch 
längere Urlaube genehmigt. Die Ombudsstelle empfiehlt daher eine Verwaltungspraxis, 
die die oben genannten Interessen in einen angemessenen Ausgleich bringt. Hierbei sollte 
durch eine Einheitlichkeit der Praxis auch das schützenswerte Vertrauen der Bewohnen-
den bei der Planung ihres Urlaubs berücksichtigt werden. 
 
Verbot des Anschlusses von Elektrogeräten:  
Auch ein Verbot, eigene Elektrogeräte, wie Spülmaschinen und Waschmaschinen anzu-
schließen, war Inhalt von Beschwerden (24/05/11, 24/05/04). Den Angaben zufolge ent-
fernten Mitarbeitende der Stadt Köln eine Waschmaschine und eine Spülmaschine einer 
siebenköpfigen Familie.  
Es bestehen hier Zweifel, ob das Verbot des Anbringens elektrischer Geräte nach § 5 Abs. 
1 lit. d der Errichtungssatzung sinnvolle und interessengerechte Ergebnisse produziert. 
 
Scheinüberwachung:  
Auf Anfrage der Ombudsstelle bestritt das Amt für Wohnungswesen eine Videoüberwa-
chung des Waschraums einer Unterkunft (24/04/01, 24/04/02, 24/04/04). In der Vergan-
genheit habe mutmaßlich eine Person aus dem Wohnheim regelmäßig Waschmaschinen 
und Trockner beschädigt sowie Wäsche auf dem Boden verteilt und entwendet. Zur Ab-
schreckung hätten Mitarbeitende des Sozialen Dienstes einen Aushang mit der Behaup-
tung einer Videoüberwachung aufgehängt. Die verantwortlichen Mitarb eitenden seien in 
einem Gespräch auf die Rechtslage hingewiesen und der Aushang entfernt  worden. Ein 
weiteres, von Bewohner_innen aufgehängtes Schreiben sei ebenfalls entfernt worden. 
 
10 Auskünfte erteilte das Amt für Wohnungswesen am 10.07.2024. Weitere Nachfragen sind an-
hängig. 
11 anteilig berechnete Gemeinschaftsbereiche

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Die Ombudsstelle gibt zu bedenken, dass auch eine vorgetäuschte Überwachung („Über-
wachungsdruck“) das Allgemeine Persönlichkeitsrecht in rechtswidriger Weise beeinträch-
tigen kann und dass eine transparente Kommunikation mit Bewohnenden zielführender 
sein könnte. 
 
Verlegungen: 
Ein junger Mann (24/04/06) beklagte die Verlegung aus einem Männer-Wohnheim in eine 
Leichtbauhalle. Den Angaben zufolge  war der Betroffene nach einem belastenden und 
aufwühlenden Konflikt mit einem anderen Bewohner zunächst in eine freie Unterkunft ei-
nes anderen Männer-Wohnheims verlegt worden und wurde von dort kurzfristig weiterver-
legt. Der Umstand, dass eine Verlegung in die bzgl. Standard und Lage deutlich nachtei-
ligere Leichtbauhalle  erfolgte, obwohl ein Platz im Männer -Wohnheim verfügbar war, 
wurde von Beteiligten als Sanktion ohne nachvollziehbares und überprüfbares Verfahren 
verstanden. Ein Auskunftsersuchen der Ombudsstelle vom 18.04.2024 war zum Quartal-
sende unbeantwortet.  
 
Digitale Teilhabe/Internetzugang: 
Erneut beklagte eine minderjährige Person (24/04/03) eine unzureichende Internetversor-
gung am Standort , die die Ausführung von Hausaufgaben für Schule und Deutschkurs 
erheblich erschwere. Das Auskunftsersuchen vom 03.04.24 an das Amt für Wohnungs-
wesen blieb bis zum Quartalsende unbeantwortet.12 
 
Weitere Mängel: 
Mehrfach wurde beklagt, dass in Briefkastenanlagen die Post der Bewohnenden nicht 
ausreichend vor Diebstahl oder Falschzustellungen geschützt sei (24/04/07, 24/03/04, 
24/04/01). 
Kinderwagen wurden nach Angaben von Bewohnenden und Verwaltung in Wohnheimen 
entwendet. Die Verwaltung prüfte und plante Präventivmaßnahmen, etwa Vorrichtungen 
zum Anschließen von Fahrrädern und Kinderwagen (24/03/04). 
 
 
4. Empfehlungen 
 
Im Blick auf den Schutz vor Gewalt, Diskriminierung und sexualisierter Gewalt wer-
den die Empfehlungen der Ombudsstelle aus dem letzten Quartalsbericht aufrechterhal-
ten. 
Vor dem Hintergrund insbesondere geschlechtsspezifischer13 und homophober Bedro-
hungssituationen wird empfohlen, bei entsprechenden Gewaltvorfällen 
• zum Schutz der Opfer effektive örtliche Trennungen durchzusetzen , um eine si-
chere Unterkunft zu gewährleisten – dabei sollten nach Möglichkeit, schutzbedürf-
tige Personen vorrangig in abgeschlossene Wohneinheiten verlegt werden – und 
• das Wohl von Kindern, die Zeug_innen werden (oder in ähnlicher Weise betroffen 
sind), vorrangig zu berücksichtigen. 
 
12 Auskunftseingang am 30.07.2024 
13 vgl. Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen 
Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul Konvention)

Seite 9 von 13 
 
 
Zudem erwägt die Ombudsstelle, angesichts des häufigen Zurückziehens von Beschwer-
den über Gewalt und Diskriminierung verstärkt auf die Möglichkeit hinzuweisen, anonym 
Hinweise zu Unterbringungseinrichtungen zu geben. 
 
In Bezug auf Nutzungsgebühren wird ergänzend zu den Empfehlungen aus dem letzten 
Quartalsbericht angeraten,  
• die Widerspruchsverfahren zeitnah zu bearbeiten und  
• die Betroffenen effektiv über die Möglichkeit der rückwirkenden Übernahme von Un-
terkunftskosten durch den Leistungsträger sowie die mögliche Beantragung von 
Wohngeld zu informieren. 
 
In Bezug auf Maßnahmen und Verbote durch die Ordnungsbehörde empfiehlt die Om-
budsstelle stets ein faires und transparentes Verfahren zu garantieren , insbesondere 
durch  
• die hinreichende Begründung von Entscheidungen,  
• den Erlass von Verwaltungsakten als solche erkennbar in Bescheidform mit Rechts-
mittelbelehrung, 
• die Etablierung einer einheitlichen, für die Betroffenen vorhersehbaren Verwaltungs-
praxis, die dem Vertrauensschutz gerecht wird. 
 
In Bezug auf den Internetzugang werden die Empfehlungen aus dem letzten Quartalsbe-
richt aufrechterhalten. 
 
Weiterhin empfohlen wird: 
• Vorrichtungen zum Anschließen von Kinderwagen und Fahrrädern zur Diebstahlsprä-
vention in bzw. an Wohnheimen vorzusehen,  
Briefkastenanlagen so zu konzipieren und instand zu halten, dass Briefgeheimnis und Ei-
gentum der Bewohnenden geschützt werden. 
 
In Bezug auf andauernde technische Mängel , die gravierende Auswirkungen auf das 
tägliche Leben der Bewohnenden haben, werden die Empfehlungen der Ombudsstelle 
aus dem letzten Quartalsbericht aufrechterhalten , einschließlich der Hinweise zu einer 
transparenten Information über Regelungen zur Meldung technischer Mängel sowie über 
Bearbeitungsstände. Angeregt wird zudem,  
• dass das Amt für Wohnungswesen als verantwortliche Ordnungsbehörde die Eignung 
der Unterbringungseinrichtungen zur Abwehr von Gesundheitsgefahren in regelmäßi-
gen Abständen prüft und sich notwendigenfalls  der Hilfe des Gesundheitsamtes als 
fachkundiger Stelle bedient.

Ombudsstelle  
für Flüchtlinge in Köln 
 
Neue Maastrichter Str. 12-14 
(Hinterhof), 50672 Köln 
 
Tel. 0221/1686520-7/-8 
Fax 0221/1686520-9 
https://ombudsstelle.koeln 
 
5. Fallstatistik II/2024 
 
Ombudsstelle: Vorläufige Fallstatistik für das 2. Quartal 2024 (Stand: 31.07.2024) 
Angaben vorbehaltlich Datenbereinigung (Jahresabschluss 2024) 
gesamt fortgeführt neu in 2 / 2024 
abso-
lut % 
abso-
lut % absolut % 
Fallzahlen 45 100 17 100 28 100 
namentlich / anonym 
namentlich 26 58 9 53 17 61 
anonym 19 42 8 47 11 39 
Hinweisgebende (Mehrfachnennung möglich) 
Flüchtlinge 22 49 9 53 13 46 
Freiwillige 1 2 0 0 1 4 
Professionelle 13 29 5 29 8 29 
andere 0 0 0 0 0 0 
Vorermittlung 
ja 24 53 7 41 17 61 
nein 21 47 10 59 11 39 
Aufgabenbereich 
ja 35 78 16 94 19 68 
nein 10 22 1 6 9 32 
vor Ort 
ja 13 29 5 29 8 29 
nein 32 71 12 71 20 71 
Befragung 
ja 36 80 13 76 23 82 
nein 9 20 4 24 5 18 
Auskunftsersuchen (Mehrfachnennung möglich) 
AfW 24 53 12 71 12 43 
GA 0 0 0 0 0 0 
and. Ämter 1 2 0 0 1 4 
and. Akteure 1 2 0 0 1 4 
weitere Maßnahmen (Mehrfachnennung möglich) 
Abgabe/Verweis 7 16 3 18 4 14 
Vermittlung 3 7 1 6 2 7 
Bearbeitungstand 
offen 20 44 11 65 9 32 
geschlossen 25 56 6 35 19 68 
Kategorisierung (Mehrfachnennung möglich) 
Gewalt 3 7 1 6 2 7 
MW-Verstoß 6 13 3 18 3 11 
Diskriminierung 9 20 4 24 5 18 
sex. Übergriff 1 2 0 0 1 4 
andere 39 87 15 88 24 86 
Unterbringung (Mehrfachnennung möglich) 
WH 27 60 12 71 15 54 
gewerbl. Unterkunft 2 4 1 6 1 4 
privat 0 0 0 0 0 0 
Notunterkunft 4 9 0 0 4 14 
Schutzbedürftigkeit 
mit schutzbed. Pers. 28 62 6 35 22 79 
ohne schutzbed. Pers. 52 116 24 141 28 100

Seite 11 von 13 
 
 
Rechtfertigung der Beschwerde 
voll 5 11 1 6 4 14 
nein 0 0 0 0 0 0 
teilweise 5 11 4 24 1 4 
ungeklärt 0 0 0 0 0 0 
Indiv. Abhilfe 
voll 7 16 3 18 4 14 
nein 2 4 0 0 2 7 
teilweise 0 0 0 0 0 0 
ungeklärt 0 0 0 0 0 0 
Grds. Abhilfe 
voll 4 9 1 6 3 11 
nein 1 2 1 6 0 0 
teilweise 2 4 0 0 2 7 
ungeklärt 2 4 1 6 1 4 
Bewertung 
nicht möglich/entfällt 9 20 1 6 8 29 
zurückgezogen 8 18 1 6 7 25 
 
Tabelle 1 
 
Auffälligkeiten in der Quartalsstatistik weisen mglw. auf Datenbankfehler hin, die mit der Jahressta-
tistik bereinigt werden.

Ombudsstelle  
für Flüchtlinge in Köln 
 
Neue Maastrichter Str. 12-14 
(Hinterhof), 50672 Köln 
 
Tel. 0221/1686520-7/-8 
Fax 0221/1686520-9 
https://ombudsstelle.koeln 
 
 
6. Monitoring Mindeststandards 
 
Monitoring Mindeststandards 2024 
  Thema  Kriterien Einrichtung Stellen Umsetzungsstand 
01.01.2024 01.04.2024 
Amt für 
Wohnungs-
wesen 
Betreuung Kojenunterbringung 
u. Gemeinschafts-
verpflegung: Be-
treuungsschlüssel 
1:60 (FdSA) 
Hardtgenbuscher Kirchweg: 
Basis: 5, Zusatz  2,00 1,00 1,00 
Luzerner Weg: Basis: 3,5, Zu-
satz 1,50 2,50 3,20 
Mathias-Brüggen-Straße: Ba-
sis: 3, Zusatz 1,00 0,50 -0,40 
Summe 4,50 4,00 3,80 
Ehrenamt Notauf-
nahme/Wohnheim: 
Ehrenamtskoordi-
nation in Einrichtun-
gen mit besonde-
rem Unterstüt-
zungsbedarf 
Herkulesstraße 0,75 0,61 0,50 
Hardtgenbuscher Kirchweg 0,50 0,50 0,50 
Josef-Broicher-Straße 0,25 0,00 0,25 
Luzerner Weg 0,50 0,50 0,50 
Mathias-Brüggen-Straße 0,25 0,25 0,25 
Neusser Landstraße 117 0,25 0,25 0,25 
Ringstraße 0,50 0,50 0,50 
Schlagbaumsweg 0,25 0,25 0,25 
Sinnersdorfer Straße 0,25 0,25 0,25 
Summe 3,50 3,11 3,25 
Medizinische 
Versorgung 
Notaufnahme/-un-
terkunft (>200): Me-
dizinische Grund-
versorgung Träger: 
Krankenpflegeper-
sonal 6 Stellen 
Hardtgenbuscher Kirchweg 1,00 0,73 0,73 
Herkulesstraße 1,50 1,50 1,50 
Luzerner Weg 1,00 0,00 0,00 
Mathias-Brüggen-Str. 0,50 0,50 0,50 
Ringstraße 1,00 0,50 0,50 
Vorgebirgstrasse / KEA 1,00 0,58 0,58 
Summe 6,00 3,81 3,81 
Notaufnahme/-un-
terkunft (>200): Me-
dizinische Grund-
versorgung Träger 
Hebamme 1 Stelle 1,00 0,50 0,50 
Summe 1,00 0,50 0,50 
Gesund-
heitsamt 
Medizinische 
Versorgung 
Wohnheim (<200): 
Medizinische 
Grundversorgung 
Gesundheitsamt 
Krankenpflegepersonal 3 Stel-
len 3,00 0,50 2,50 
 Hebamme 1 Stelle 1,00 0,75 1,00 
Summe 4,00 1,25 3,50 
 
Tabelle 2

Seite 13 von 13 
 
 
Monitoring Mindeststandards 2024 
  Thema  Kriterien Einrichtung Zusatz 
(Stellen) Umsetzungsstand 
01.01.2024 01.04.2024 
Amt für In-
tegration 
und Vielfalt 
Ehrenamtskoordi-
nation 
Bezirksämter 1 Innenstadt 0,50 0,50 0,50 
2 Rodenkirchen  0,50 0,50 0,50 
3 Lindenthal 0,50 0,50 0,50 
4 Ehrenfeld 0,50 0,50 0,50 
5 Nippes 0,50 0,50 0,50 
6 Chorweiler 0,50 0,50 0,50 
7 Porz 0,50 0,50 0,50 
8 Kalk 0,50 0,50 0,50 
9 Mülheim 0,50 0,50 0,50 
Summe 4,50 4,50 4,50 
Freie Träger übergreifend: AK muslimische 
Flüchtlingsarbeit (BFmF e.V.) 
0,50 0,50 0,50 
übergreifend: Forum für Wil-
kommenskultur (KFA e.V. u. 
KFR e.V.) 1,50 1,50 1,50 
Innenstadt: Bürgerzentrum 
alte Feuerwache e.V. 0,50 0,00 0,50 
Rodenkirchen: Diakonie Köln 
u. Region 0,50 0,50 0,50 
Lindenthal:  Bürgerzentrum 
Ehrenfeld e.V. 0,50 0,50 0,50 
Ehrenfeld: Bürgerzentrum Eh-
renfeld e.V. 0,50 0,50 0,50 
Nippes: Bürgerzentrum alte 
Feuerwache e.V. 0,50 0,50 0,50 
Chorweiler: KABE: Börse bür-
gersch. Engagement (SkF 
e.V.) 0,50 0,50 0,50 
Porz: KABE: Büro für Bür-
gerengagement (AWO KV 
Köln) 0,50 0,50 0,00 
Kalk: KABE: Ceno & die Paten 
e.V. 0,50 0,50 0,50 
Mülheim: KABE: KFA e.V. 0,50 0,50 0,50 
Summe 6,50 6,00 6,00 
Initiativen digitales Informationsportal 
(Wiku Köln) 
12.200 € 
+ Steige-
rung 12.200,00 € 
(Jahresbe-
trag) 
administrative Unterstützung 
(AK Politik) 
bis zu 
70.000 € 5.763,00 € 
(Jahresbe-
trag) 
Summe   17.963,00 €   
 
Tabelle 3

Beratungsverlauf (3)

19.11.2024 Integrationsrat
TOP 5.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
21.11.2024 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 9.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
06.12.2024 Runder Tisch für Flüchtlingsfragen
Kenntnisnahme (Mitteilung)
Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3108/2024
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
07.11.2024
Erstellt
09.10.2024 13:53