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AN/0105/2025

Kommunale Verbrauchssteuer auf Verpackungen

FDP/KSG Anfrage nach § 4 27.01.2025

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Nächste Beratung: Betriebsausschuss Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln, Sitzung am 20.03.2025, TOP 1.2

FDP Anfrage nach § 4

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FDP Anfrage nach § 4

3285 Zeichen

www.FDP-Koeln.de 
 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
 
An die Vorsitzende des 
Betriebsausschusses Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln 
Frau Denise Abé 
 
 
 
Rathaus · 50667 Köln  
Fon 0221. 221-23830 
Fax 0221. 221-23833 
fdp-fraktion@stadt-koeln.de 
www.fdp-koeln.de 
 
 
 
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 27.01.2025 
AN/0105/2025 
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Betriebsausschuss Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln 30.01.2025 
 
Kommunale Verbrauchssteuer auf Verpackungen 
„Das am 16. Mai 2023 in Kraft getretene Einwegkunststofffondsgesetz (EWKFondsG) regelt 
den Kostenersatz öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger durch eine Sonderabgabe für Her-
steller von definierten Einwegkunststoffprodukten. Ab dem Kalenderjahr 2025 haben die Her-
steller jährlich bis zum 15. Mai des Folgejahres die von ihnen im vorangegangenen Kalen-
derjahr – also erstmals für das Jahr 2024 – auf dem Markt bereitgestellten oder verkauften 
Einwegkunststoffprodukte elektronisch über die Plattform des Einwegkunststofffonds zu mel-
den“ (vgl. https://www.rwt-gruppe.de/news/aktuelles-zum-verpackungsrecht.html).  
 
Die entsprechende Plattform DIVID ist am 1.4.2024 online gegangen. Die Abschätzung des 
Umweltbundesamtes kommt auf eine Sonderabgabe von ca. fünf Euro pro Einwohner und 
Jahr. Das wären für Köln fast sechs Millionen Euro jährlich an zusätzlichen Einnahmen für 
die Reinigung der Stadt: „Aus dem Fonds sollen die Kommunen nach einem Punktesystem 
die Kosten für Entsorgung und Reinigung von Papierkörben, Straßen und Landschaft erstat-
tet bekommen, die durch kunststoffhaltige Einwegprodukte wie  Becher, Folien, Tüten, 
Feuchttücher, Getränkekartons, Einwegpfand-Flaschen und Zigaretten entstehen“ (vgl. 
https://www.euwid-recycling.de/news/politik/littering-volumen-der-sonderabgabe-wird-auf-ins-
gesamt-458-mio-eur-im-jahr-taxiert-130922/). 
 
Zusätzlich plant die Stadt Köln eine kommunale Verbrauchssteuer auf Verpackungen und er-
wartet Einnahmen von ca. zehn Millionen Euro. 
 
Die Sonderabgabe und die Verpackungssteuer haben das Ziel, Anreize zur Müllvermeidung 
im Bereich des Verpackungsmülls auszulösen und damit das bisher ungelöste Problem des 
Litterings (geplant 14,55 Mio. €/2025 in der Abfallgebührensatzung) und den steigenden Auf-
wand der Straßenreinigung (geplant 70,6 Mio. €, davon 21 % Kämmereianteil in der Straßen-
reinigungssatzung) zu reduzieren. 
 
Vor diesem Hintergrund bittet die FDP-Fraktion um die Beantwortung folgender Fragen: 
 
FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln

- 2 - 
www.FDP-Koeln.de 
1. Inwieweit kann die Stadt Köln auf Basis des Punktesystems abschätzen, mit welchen 
Einnahmen die AWB (Eigenbetrieb) aus der Sonderabgabe nach EWKFondsG rech-
nen können? 
2. Inwieweit betrachtet die Stadt die Sonderabgabe nach EWKFondsG und die Verpa-
ckungssteuer als Instrumente des kommunalen Abfallbeseitigungs- und Zero-Waste-
Konzeptes? 
3. Inwieweit werden die zusätzlichen Einnahmen der Stadtsauberkeit im Rahmen der 
entsprechenden Satzungen zugutekommen und zu einer Entlastung der Menschen 
oder noch mehr Reinigung in Köln beitragen? 
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
 
Gez. Ulrich Breite     Dr. Rolf Albach 
Fraktionsgeschäftsführer    Umweltpolitischer Sprecher

Beratungsverlauf (1)

20.03.2025 Betriebsausschuss Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln
TOP 1.2 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (1)

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Details

Vorlagen-Nr.
AN/0105/2025
Typ
FDP/KSG Anfrage nach § 4
Datum
27.01.2025
Erstellt
22.01.2025 12:05