AN/0105/2025
Kommunale Verbrauchssteuer auf Verpackungen
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
FDP Anfrage nach § 4
3285 Zeichen
www.FDP-Koeln.de Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker An die Vorsitzende des Betriebsausschusses Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln Frau Denise Abé Rathaus · 50667 Köln Fon 0221. 221-23830 Fax 0221. 221-23833 fdp-fraktion@stadt-koeln.de www.fdp-koeln.de Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 27.01.2025 AN/0105/2025 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Betriebsausschuss Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln 30.01.2025 Kommunale Verbrauchssteuer auf Verpackungen „Das am 16. Mai 2023 in Kraft getretene Einwegkunststofffondsgesetz (EWKFondsG) regelt den Kostenersatz öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger durch eine Sonderabgabe für Her- steller von definierten Einwegkunststoffprodukten. Ab dem Kalenderjahr 2025 haben die Her- steller jährlich bis zum 15. Mai des Folgejahres die von ihnen im vorangegangenen Kalen- derjahr – also erstmals für das Jahr 2024 – auf dem Markt bereitgestellten oder verkauften Einwegkunststoffprodukte elektronisch über die Plattform des Einwegkunststofffonds zu mel- den“ (vgl. https://www.rwt-gruppe.de/news/aktuelles-zum-verpackungsrecht.html). Die entsprechende Plattform DIVID ist am 1.4.2024 online gegangen. Die Abschätzung des Umweltbundesamtes kommt auf eine Sonderabgabe von ca. fünf Euro pro Einwohner und Jahr. Das wären für Köln fast sechs Millionen Euro jährlich an zusätzlichen Einnahmen für die Reinigung der Stadt: „Aus dem Fonds sollen die Kommunen nach einem Punktesystem die Kosten für Entsorgung und Reinigung von Papierkörben, Straßen und Landschaft erstat- tet bekommen, die durch kunststoffhaltige Einwegprodukte wie Becher, Folien, Tüten, Feuchttücher, Getränkekartons, Einwegpfand-Flaschen und Zigaretten entstehen“ (vgl. https://www.euwid-recycling.de/news/politik/littering-volumen-der-sonderabgabe-wird-auf-ins- gesamt-458-mio-eur-im-jahr-taxiert-130922/). Zusätzlich plant die Stadt Köln eine kommunale Verbrauchssteuer auf Verpackungen und er- wartet Einnahmen von ca. zehn Millionen Euro. Die Sonderabgabe und die Verpackungssteuer haben das Ziel, Anreize zur Müllvermeidung im Bereich des Verpackungsmülls auszulösen und damit das bisher ungelöste Problem des Litterings (geplant 14,55 Mio. €/2025 in der Abfallgebührensatzung) und den steigenden Auf- wand der Straßenreinigung (geplant 70,6 Mio. €, davon 21 % Kämmereianteil in der Straßen- reinigungssatzung) zu reduzieren. Vor diesem Hintergrund bittet die FDP-Fraktion um die Beantwortung folgender Fragen: FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln - 2 - www.FDP-Koeln.de 1. Inwieweit kann die Stadt Köln auf Basis des Punktesystems abschätzen, mit welchen Einnahmen die AWB (Eigenbetrieb) aus der Sonderabgabe nach EWKFondsG rech- nen können? 2. Inwieweit betrachtet die Stadt die Sonderabgabe nach EWKFondsG und die Verpa- ckungssteuer als Instrumente des kommunalen Abfallbeseitigungs- und Zero-Waste- Konzeptes? 3. Inwieweit werden die zusätzlichen Einnahmen der Stadtsauberkeit im Rahmen der entsprechenden Satzungen zugutekommen und zu einer Entlastung der Menschen oder noch mehr Reinigung in Köln beitragen? Mit freundlichen Grüßen Gez. Ulrich Breite Dr. Rolf Albach Fraktionsgeschäftsführer Umweltpolitischer Sprecher
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (1)
- Markt
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- AN/0105/2025
- Typ
- FDP/KSG Anfrage nach § 4
- Datum
- 27.01.2025
- Erstellt
- 22.01.2025 12:05