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1293/2020

Veranstaltergemeinschaft Radio Köln e.V.

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 07.05.2020

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 14.05.2020, TOP 17.1

Beschlussvorlage Rat

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Beschlussvorlage Rat

2403 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
II/II/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 1293/2020 
Freigabedatum 
07.05.2020  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Veranstaltergemeinschaft Radio Köln e.V. 
hier: Bestimmung von zwei Mitgliedern 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Hinweis: 
Kann die Beschlussvorlage am 1. Mai 2020 nicht im Rat behandelt werden, wird der Beratungsgang 
entsprechend angepasst 
Beschluss: 
Der Rat bestimmt gemäß § 62 Abs. 1 und Abs. 2, § 63 Abs. 1, 3 und 5 sowie § 64 Abs. 2 Landesme-
diengesetz NRW für den Zeitraum von 6 Jahren nach den Grundsätzen der Verhältniswahl 
(d’Hondt’sches Höchstzahlverfahren) 
1. Frau ……………………………… 
2. Herrn …………………………….. 
als Mitglieder der Veranstaltergemeinschaft Radio Köln e.V. 
 
Rat 14.05.2020

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung 
Für die Veranstaltergemeinschaft Radio Köln e.V. gelten die Vorschriften des Landesmediengesetzes 
Nordrhein-Westfalen (LMG NRW). Hiernach sind zwei Mitglieder für die Dauer von sechs Jahren 
nach dem d’Hondt’schen Höchstzahlverfahren zu bestimmen. Die Mitglieder müssen gemäß § 63 
Abs. 5 LMG NRW nicht dem Rat angehören. Nach § 63 Abs. 4 LMG NRW ist eine paritätische Beset-
zung nach Geschlechtern erforderlich.  
 
Die Wahlzeit der bisherigen vom Rat bestimmten Mitglieder Ursula Gärtner und Walter Ludwigs ende-
te am 24.04.2020. Eine Wiederwahl ist gemäß § 63 Abs. 3 Satz 1 LMG NRW möglich.  
Gemäß § 63 Abs. 3 Satz 2 LMG NRW soll nach einer Mitgliedschaft in zwei aufeinander folgenden 
Amtsperioden ein Wechsel vorgenommen werden. Frau Gärtner ist seit 2008 Mitglied der Veranstal-
tergemeinschaft; Herr Ludwigs gehört dem Gremium bereits seit 1990 ununterbrochen an. Die Veran-
staltergemeinschaft Radio Köln e.V. wies jedoch darauf hin, dass die o.g. Soll-Regelung in der Praxis 
keine Anwendung finde und es somit hinsichtlich der Anzahl der Wiederwahlen der Mitglieder in die 
Veranstaltergemeinschaften des NRW-Lokalfunks de facto keine Begrenzung gebe. Eine erneute 
Bestimmung der bisherigen Mitglieder sei möglich. 
 
 
Begründung der Dringlichkeit 
Da die Wahlzeit der bisherigen vom Rat bestimmten Mitglieder bereits abgelaufen ist, soll eine Befas-
sung in der nächstmöglichen Ratssitzung erfolgen.

Beratungsverlauf (1)

14.05.2020 Rat
TOP 17.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1293/2020
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
07.05.2020
Erstellt
04.05.2020 11:47