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RAT/364/2025

Kommission nach § 32 b Luftverkehrsgesetz - Wahl der städtischen Vertreter*innen

Beschlussvorlage 19.11.2025

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 11.12.2025, TOP 45

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

2825 Zeichen

RAT/364/2025 
 
 X  öffentlich      nicht öffentlich   
Beschlussvorlage 
Betrifft: 
Kommission nach § 32 b Luftverkehrsgesetz - Wahl der städtischen Vertreter*innen 
Fachbereich: 
20 - Kämmerei     
 
Dezernentin / Dezernent: 
Stadtkämmerin  Dorothée Schneider      
 
Beratungsfolge: 
Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität 
Rat 11.12.2025 Entscheidung 
 
Beschlussdarstellung: 
Der Rat der Stadt beschließt gemäß §§ 63 Abs. 2 i.V.m. 113 GO NRW, 
dem Ministerium für Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr 
des Landes Nordrhein-Westfalen vorzuschlagen 
 
als ordentliche Mitglieder 
 
 
1. 
 
Herrn Beigeordneten Jochen Kral 
 
 
Oberbürgermeister oder die/ der von 
ihm vorgeschlagene Bedienstete gem. 
§ 113 Abs. 2 S. 2 GO NRW 
 
2. 
 
 
 
 
 
und als stellvertretende Mitglieder 
 
1. 
 
Herrn Stefan Ferber, Leiter des Amtes 
für Umwelt- und Verbraucherschutz 
 
 
Oberbürgermeister oder die/ der von 
ihm vorgeschlagene Bedienstete gem. 
§ 113 Abs. 2 S. 2 GO NRW 
 
2.

Seite 2 
 
   
unter Abberufung der bisherigen Mitglieder in die Kommission nach § 32 b 
Luftverkehrsgesetz (LuftVG) für den Flughafen Düsseldorf zu berufen. 
 
Der Beschluss gilt bis zur erneuten Beschlussfassung durch den Rat in der nächsten 
Wahlperiode – vorbehaltlich einer Abberufung bzw. eines anderslautenden 
Beschlusses. Nach Ablauf der laufenden Wahlperiode üben die Mitglieder ihr Mandat 
bis zur Berufung nachfolgender Mitglieder in die Kommission weiter aus. 
 
Endet die Amtszeit der Kommission aufgrund gesetzlicher Regelungen vor einer 
neuen Beschlussfassung des Rates, so gilt dieser Vorschlag auch für die dann 
anstehende Konstituierung der Kommission.  
 
Sachdarstellung: 
Der Kommission gehören neben den Vertretern/ Vertreterinnen der vom Fluglärm in 
der Umgebung des Flugplatzes betroffenen Gemeinden, Vertreter*innen der 
Bundesvereinigung gegen Fluglärm, Vertreter*innen der Luftfahrzeughalter, 
Vertreter*innen des Flugplatzunternehmens sowie Vertreter*innen der von der 
Landesregierung bestimmten obersten Landesbehörden an. In die Kommission 
können weitere Mitglieder berufen werden, soweit es die besonderen Umstände des 
Einzelfalles erfordern. In die Kommission sollen nicht mehr als 15 Mitglieder berufen 
werden. 
 
Die Mitglieder der Kommission werden von dem Ministerium für Umwelt,  
Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen als Genehmigungsbehörde 
im Sinne des § 32 b Luftverkehrsgesetz berufen. 
 
Bisher nehmen folgende Vertreter*innen der Landeshauptstadt Düsseldorf Mandate 
in der Kommission nach § 32 b Luftverkehrsgesetz wahr: 
 
 
ordentliche Mitglieder 
 
1. Herr Beigeordneter Jochen Kral gem. § 113 Abs. 2 S. 2 GO NRW 
2. Ratsherr Lukas Mielczarek  
   
stellvertretende Mitglieder   
   
1. Herr  Stefan Ferber gem. § 113 Abs. 2 S. 2 GO NRW 
   
2. Ratsherr  Rolf Tups

Beratungsverlauf (1)

11.12.2025 Rat
TOP 45 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

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Details

Aktenzeichen
RAT/364/2025
Typ
Beschlussvorlage
Datum
19.11.2025
Erstellt
20.10.2025 09:04