RAT/364/2025
Kommission nach § 32 b Luftverkehrsgesetz - Wahl der städtischen Vertreter*innen
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Beschlussvorlage
2825 Zeichen
RAT/364/2025 X öffentlich nicht öffentlich Beschlussvorlage Betrifft: Kommission nach § 32 b Luftverkehrsgesetz - Wahl der städtischen Vertreter*innen Fachbereich: 20 - Kämmerei Dezernentin / Dezernent: Stadtkämmerin Dorothée Schneider Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Rat 11.12.2025 Entscheidung Beschlussdarstellung: Der Rat der Stadt beschließt gemäß §§ 63 Abs. 2 i.V.m. 113 GO NRW, dem Ministerium für Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen vorzuschlagen als ordentliche Mitglieder 1. Herrn Beigeordneten Jochen Kral Oberbürgermeister oder die/ der von ihm vorgeschlagene Bedienstete gem. § 113 Abs. 2 S. 2 GO NRW 2. und als stellvertretende Mitglieder 1. Herrn Stefan Ferber, Leiter des Amtes für Umwelt- und Verbraucherschutz Oberbürgermeister oder die/ der von ihm vorgeschlagene Bedienstete gem. § 113 Abs. 2 S. 2 GO NRW 2. Seite 2 unter Abberufung der bisherigen Mitglieder in die Kommission nach § 32 b Luftverkehrsgesetz (LuftVG) für den Flughafen Düsseldorf zu berufen. Der Beschluss gilt bis zur erneuten Beschlussfassung durch den Rat in der nächsten Wahlperiode – vorbehaltlich einer Abberufung bzw. eines anderslautenden Beschlusses. Nach Ablauf der laufenden Wahlperiode üben die Mitglieder ihr Mandat bis zur Berufung nachfolgender Mitglieder in die Kommission weiter aus. Endet die Amtszeit der Kommission aufgrund gesetzlicher Regelungen vor einer neuen Beschlussfassung des Rates, so gilt dieser Vorschlag auch für die dann anstehende Konstituierung der Kommission. Sachdarstellung: Der Kommission gehören neben den Vertretern/ Vertreterinnen der vom Fluglärm in der Umgebung des Flugplatzes betroffenen Gemeinden, Vertreter*innen der Bundesvereinigung gegen Fluglärm, Vertreter*innen der Luftfahrzeughalter, Vertreter*innen des Flugplatzunternehmens sowie Vertreter*innen der von der Landesregierung bestimmten obersten Landesbehörden an. In die Kommission können weitere Mitglieder berufen werden, soweit es die besonderen Umstände des Einzelfalles erfordern. In die Kommission sollen nicht mehr als 15 Mitglieder berufen werden. Die Mitglieder der Kommission werden von dem Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen als Genehmigungsbehörde im Sinne des § 32 b Luftverkehrsgesetz berufen. Bisher nehmen folgende Vertreter*innen der Landeshauptstadt Düsseldorf Mandate in der Kommission nach § 32 b Luftverkehrsgesetz wahr: ordentliche Mitglieder 1. Herr Beigeordneter Jochen Kral gem. § 113 Abs. 2 S. 2 GO NRW 2. Ratsherr Lukas Mielczarek stellvertretende Mitglieder 1. Herr Stefan Ferber gem. § 113 Abs. 2 S. 2 GO NRW 2. Ratsherr Rolf Tups
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- RAT/364/2025
- Typ
- Beschlussvorlage
- Datum
- 19.11.2025
- Erstellt
- 20.10.2025 09:04