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V/0203/2021

Finanzierung des Kompetenzzentrums Digitale Wasserwirtschaft durch die Stadt Münster,

Vorlagen 08.03.2021

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Nächste Beratung: Hauptausschuss, Sitzung am 19.05.2021, TOP 2.4

Rat_V_0203_2021_Finanzierung_des_Kompetenzzentrums_Digitale_Wasserwirtschaft_Anlage

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Beschlussvorlage

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Anlage A

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Rat_V_0203_2021_Finanzierung_des_Kompetenzzentrums_Digitale_Wasserwirtschaft_Anlage

8643 Zeichen

FINANZIERUNGSVEREINBARUNG 
zwischen 
der Stadt Münster, vertreten durch das Amt für Mobilität und Tiefbau der Stadt 
Münster („Stadt Münster“) 
und der   
Kompetenzzentrum Digitale Wasserwirtschaft gGmbH,  
vertreten durch die Geschäftsführerin

Seite 2 von 7 
 
INHALTSVERZEICHNIS 
 
I. Vereinbarung ............................................................................................................. 4 
§ 1 Vereinbarung ....................................................................................................... 4 
§ 2 Beitrag zum Projektbudget der Kompetenzzentrum Digitale Wasserwirtschaft 
gGmbH ............................................................................................................. 4 
II. Sonstiges und Schlussbestimmungen ....................................................................... 5 
§ 3 Wirksamkeit ........................................................................................................ 5 
§ 4 Kündigung ........................................................................................................... 5 
§ 5 Änderungen der Finanzierungsvereinbarung ...................................................... 5 
§ 6 Anwendbares Recht; Gerichtsstand ..................................................................... 5 
§ 7 Salvatorische Klausel .......................................................................................... 6

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VORBEMERKUNG 
(A) Die Kompetenzzentrum Digitale Wasserwirtschaft gGmbH  verfolgt nach Maßgabe 
des als Anlage 1 beigefügten Gesellschaftsvertrages den ausschließlich und unmittel-
bar gemeinnützigen Zweck, die Wasserwirtschaft durch die Förderung von Wissen-
schaft und Forschung (§ 52 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 AO), durch die Förderung der  Bildung 
(§ 52 Abs. 2 S. 1 Nr. 7 AO) und die Förderung des Umwelt- und Hochwasserschutzes 
(§ 52, Abs. 2 S. 1 Nr. 8 AO) bei der Erfüllung ihrer Aufgaben in der Daseinsvorsorge 
zu unterstützen.  
(B) Hierzu soll die landes- und branchenweite Kompetenzentwicklung im Bereich der Di-
gitalisierung wasserwirtschaftlicher Prozesse vorangetrieben werden, dies insbeson-
dere vor dem Hintergrund der Systemrelevanz der Wasserwirtschaft, aus der sich be-
zogen auf die Digitalisierung eine besondere Verantwortung ergibt (das "Projekt").   
(C) Der Gesellschaftszweck wird verwirklicht insbesondere durch  
a. Förderung von Wissens- und Erfahrungsaustausch bei der Entwicklung inno-
vativer Strategien zur Digitalisierung der Wasserwirtschaft in Nordrhein -
Westfalen, auch unter Mitwirkung von Universitäten und Hochschulen; 
b. Bildung von Netzwerken zur Digitalisierung der Wasserwirtschaft;  
c. Initiativen zur Standardisierung von Digitali sierungsprozessen in der Was-
serwirtschaft in Nordrhein-Westfalen;  
d. Ermöglichung eines leichteren Zugangs zu Forschern v on mit der Gesell-
schaft zusammenarbeitenden Universitäten und Hochschulen in Bezug auf 
die Digitalisierungsvorhaben der Wasserwirtschaft. 
(D) Das mit der Gesellschaft gebotene Forum steht für den branchenweiten Austausch so-
wie für den Austausch mit Forschung und Digitalbranche offen. Wissensdatenbanken 
und Ergebnisse, die über das von der Gesellschaft angebotene Forum erarbeitet wer -
den, werden auf einer öffentlich und kostenlos zugänglichen Website veröffentlicht.   
(E) Die Stadt Münster beabsichtigt, das Projekt zu unterstützen.  
(F) Dazu treffen die Stadt Münster und die Kompetenzzentrum Digitale Wasserwirtschaft 
gGmbH mit dieser Finanzierungsvereinbarung Regelungen zur Zusammenarbeit, ins-
besondere zu Finanzierungsfragen. Die Kompetenzzentrum Digitale Wasserwirtschaft 
gGmbH wird mit anderen Partnern, die gleichfalls beabsichtigen, das Projekt zu un-
terstützen, vergleichbare Vereinbarungen abschließen bzw. hat solche abgeschlossen.

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DIES VORAUSGESCHICKT, vereinbaren die Stadt Münster und die Kompetenzzentrum 
Digitale Wasserwirtschaft gGmbH was folgt: 
I. Vereinbarung 
§ 1 Vereinbarung 
(1) Die Stadt Münster  unterstützt die Durchführung des Projektes mit dem in § 2 näher 
beschriebenen Beitrag zum Projektbudget. 
(2) Die Stadt Münster kann ein Mitglied für den Beirat der Kompetenzzentrum Digitale 
Wasserwirtschaft gGmbH vorschlagen. 
(3) Die von Der Stadt Münster in das Projektbudget der Kompetenzzentrum Digitale Was-
serwirtschaft gGmbH eingebrachten Mittel dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwe-
cke der Gesellschaft verwendet werden.  
§ 2 Beitrag zum Projektbudget der Kompetenzzentrum Digitale Wasserwirtschaft 
gGmbH  
(1) Als Beitrag zur Unterstützung des Projektes zahlt die Stadt Münster für die Geschäfts-
jahre 2021 und 2022 jährlich Mittel in Höhe von EUR 10.000,00 an die Kompetenz-
zentrum Digitale Wasserwirtschaft gGmbH. 
(2) Die Zahlungsverpflichtung von EUR 10.000,00 wird im Jahr 2021 mit Abschluss die-
ser Vereinbarung und im Jahr 2022 zum 15.1. nach jeweils zuvor erfolgter Rechnungs-
legung durch die Kompetenzzentrum Digitale Wasserwirtschaft gGmbH zur Zahlung 
fällig.  
(3) Die jeweilige Zahlungsverpflichtung der Stadt Münster begründet einen unmittelbaren 
Anspruch der Kompetenzzentrum Digitale Wasserwirtschaft gGmbH. 
(4) Über freiwillige Beiträge der Stadt Münster über das Geschäftsjahr 2022 hinaus wer-
den die Kompetenzzentrum Digitale Wasserwirtschaft  gGmbH und der Stadt Müns-
terjeweils gesonderte Vereinbarungen in schriftlicher Form oder in Textform (z.B. per 
Telefax oder E -Mail) treffen. Zu diesem Zweck werden die Parteien in der ersten 
Hälfte des jeweiligen Vorjahres Gespräche darüber führen, mit welchem Beitrag sich 
die Stadt Münster am Projektbudget des folgenden Geschäftsjahrs beteiligt. Den Ge-

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sprächen sollen nach Möglichkeit der von der Geschäftsführung aufgestellte Jahresab-
schluss und Lagebericht für das vorausgegangene Geschäftsjahr (§ 20 Abs. 1 Satz 1 
des Gesellschaftsvertrags) sowie der von der Geschäftsführung erstellte Wirtschafts-
plan für das bevorstehende Geschäftsjahr (§  19 des Gesellschaftsvertrags) zugrunde 
gelegt werden. Kommt eine Verständigung bis zum 15. Juni des Vorjahres nicht zu-
stande, gilt die Zahlungsverpflichtung des Vorjahres fort. Die Kündigung dieser Fi-
nanzierungsvereinbarung gemäß § 4 bleibt unberührt.  
II.  
Sonstiges und Schlussbestimmungen 
§ 3 Wirksamkeit 
Diese Finanzierungsvereinbarung wird mit ihrer Unterzeichnung durch beide Parteien wirk-
sam. 
§ 4 Kündigung 
(1) Diese Finanzierungsvereinbarung kann von jeder Partei – vorbehaltlich einer außeror-
dentlichen Kündigung aus wichtigem Grund – nur zum Jahresende und durch schrift-
liche Erklärung gegenüber der anderen Partei gekündigt werden, frühestens jedoch 
zum 31.12.2022. 
(2) Die Kündigungserklärung muss bis zum 30. Juni des Jahres zugehen, zu desse n Ende 
die Kündigung wirksam werden soll.  
 
§ 5 Änderungen der Finanzierungsvereinbarung 
Änderungen und Ergänzungen dieser Finanzierungsvereinbarung bedürfen der Schriftform, 
sofern keine strengere Form vorgeschrieben ist. Dies gilt auch für eine Änderung oder Er-
gänzung des Formerfordernisses nach Satz 1. 
§ 6 Anwendbares Recht; Gerichtsstand 
(1) Diese Finanzierungsvereinbarung unterliegt deutschem Recht unter Ausschluss des 
Kollisionsrechts.

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(2) Gerichtsstand ist Essen. 
§ 7 Salvatorische Klausel 
(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Finanzierungsvereinbarung ganz oder teilweise 
unwirksam oder unanwendbar sein oder werden, oder sollte si ch in dieser Finanzie-
rungsvereinbarung eine Lücke befinden, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen 
Bestimmungen nicht berührt werden. Die Parteien sind in einem solchen Fall ver-
pflichtet, an der Schaffung von Bestimmungen mitzuwirken, durch die ein der nichti-
gen oder unwirksamen Bestimmung rechtlich oder wirtschaftlich möglichst nahe kom-
mendes Ergebnis rechtswirksam erzielt wird. 
(2) Sind Bestimmungen dieser Finanzierungsvereinbarung auslegungs- oder ergänzungs-
bedürftig, so hat die Auslegung oder Ergänzung in der Weise zu erfolgen, dass sie dem 
Geist, Inhalt und Zweck dieser Finanzierungsvereinbarung bestmöglich gerecht wird. 
Dabei soll diejenige Regelung gelten, die die Beteiligten bei Abschluss dieser Finan-
zierungsvereinbarung getroffen hätten, wenn sie die Auslegungs- oder Ergänzungsbe-
dürftigkeit erkannt hätten. 
 
Münster, den  
 
 
 Essen, den ___________ 
________________________________  ________________________________ 
Stadt Münster 
vertreten durch  
 
 Kompetenzzentrum Digitale Wasserwirt-
schaft gGmbH 
vertreten durch die Geschäftsführerin,  
Dr. Ulrike Düwel

Seite 7 von 7 
 
Anlage 1  
Gesellschaftsvertrag  
Kompetenzzentrum Digitale Wasserwirtschaft gGmbH

Beschlussvorlage

4622 Zeichen

V/0203/2021 
V/0203/2021 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Finanzierung des Kompetenzzentrums Digitale Wasserwirtschaft durch die Stadt Münster, 
vertreten durch das Amt für Mobilität und Tiefbau 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   11.05.2021 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung 
   18.05.2021 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft Vorberatung 
   19.05.2021 Rat Entscheidung 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Unterzeichnung der beigefügten Finanzierungsvereinbarung (Anlage 1) zwischen der Stadt 
Münster, vertreten durch das Amt für Mobilität und Tiefbau, und der Kompetenzzentrum Digitale 
Wasserwirtschaft gGmbH wird zugestimmt. 
 
2. In den Beirat Kompetenzzentrum Digitale Wasserwirtschaft gGmbH wird als Vertretung der 
Stadt Münster Michael Grimm, Amtsleitung Amt für Mobilität und Tiefbau entsandt. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster in den Jahren 2021 und 2022 jährlich Kos-
ten für den Projektbeitrag in Höhe von 10.000€ entstehen.  
Die Verwaltung wird entscheiden, ob eine Beteiligung über das Jahr 2022 hinaus fortgeführt wird und 
die Politik in geeigneter Weise unterrichten. 
 
Die v. g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: 
 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ Bemerkungen  
Produktgruppe 1101 Abwasserbeseitigung    
Zeile 
 16 Sonstige ordentliche Auf-
wendungen 
2021 
2022 
10.000 
10.000  
 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2021 bei der o.  g Pro-
duktgruppe veranschlagt. 
Begründung: 
Amt für Mobilität und Tiefbau 
 
25.03.2021 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Herr Grimm 
Telefon: 492-6600 
Grimm@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0203/2021 
 
Die Kompetenzzentrum Digitale Wasserwirtschaft gemeinnützige GmbH, eine Beteiligungsgesell-
schaft des Landes Nordrhein-Westfahlen, vertreten durch das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, 
Natur- und Verbraucherschutz, hat ihren Sitz in Essen. Gegenstand des Unternehmens ist die Wei-
terentwicklung von Kompetenzen zur agilen Gestaltung der Digitalisierung der Wa sserwirtschaft, ins-
besondere in Nordrhein-Westfalen. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemein-
nützige Zwecke. 
 
Hierzu soll die landes- und branchenweite Kompetenzentwicklung im Bereich der Digitalisierung was-
serwirtschaftlicher Prozesse vorangetrieben werden, dies insbesondere vor dem Hintergrund der Sys-
temrelevanz der Wasserwirtschaft, aus der sich bezogen auf die Digitalisierung eine besondere Ver-
antwortung ergibt. 
 
Der Gesellschaftszweck wird u.a. durch die Förderung von Wissens - und Erfahrungsaustausch bei 
der Entwicklung innovativer Strategien zur Digitalisierung, der Bildung von Netzwerken, der Standar-
disierung von Digitalisierungsprozessen und dem erleichterten Zugang zu Forschungsergebnissen 
erfüllt. 
 
Das Amt für Mobilität und T iefbau sieht in dem Gesellschaftszweck einen hohen Nutzen für die eige-
ne Aufgabenerfüllung. 
 
Diese sind: 
 
 Erfahrungsaustausch und schneller Zugang zu Wissen rund um die Digitalisierung der Was-
serwirtschaft 
 Angebote zur Sensibilisierung und Kompetenzentwicklung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter  
 Plattform zum Ausloten von eigenen Überlegungen zur Technologie -Erneuerung und zur Ab-
sicherung der kritischen Infrastruktur. 
 
Die Wasserwirtschaft ist eine systemr elevante Infrastruktur, die auf hohem Niveau sicher funktionie-
ren muss – auch bei herausfordernden Wetterbedingungen wie Starkregenereignissen oder langan-
haltender Trockenheit. Neben den klimabedingten Herausforderungen müssen die Wasserwirt-
schaftsunternehmen dabei vor allem technologische Herausforderungen meistern. Die technischen 
Wasserkreisläufe, Reinigungs-, Speicher-, Wartungsprozesse, Planung und Bau und so weiter sind 
hochkomplex und werden von Expertinnen und Experten mit digitaler Unterstützung gemanagt. 
 
Im Sinne einer kontinuierlichen Verbesserung sollen mit den Gesellschaftern und allen weiteren Akt-
euren vor dem Hintergrund einer wachsenden Stadt, den städtischen Maßnahmen zum Klimaschutz 
und zur Nachhaltigkeit Prozesse digitalisiert oder optimiert werden. 
 
Die Stadt Münster, vertreten durch das Amt für Mobilität und Tiefbau, wird mit der Finanzierungsver-
einbarung nicht Gesellschafter der Gesellschaft. Sie ist aber berechtigt ein Mitglied für den Beirat der 
Kompetenzzentrum Digitale Wasserwirtsch aft gGmbH vorzuschlagen und nimmt somit mittelbar auf 
den Gesellschaftszweck Einfluss. 
 
In Vertretung 
 
gez. 
Robin Denstorff 
Stadtbaurat 
 
Anlage 
Finanzierungsvereinbarung

Anlage A

1236 Zeichen

Anlage A zur V/0203/2021 
 
Kurzüberblick 
Finanzierung des Kompetenzzentrums Digitale Wasserwirtschaft durch die Stadt Münster, vertreten 
durch das Amt für Mobilität und Tiefbau 
 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
 
Der Gesellschaftszweck wird u.a. durch die Förderung von Wissens- und Erfahrungsaustausch bei 
der Entwicklung innovativer Strategien zur Digitalisierung, der Bildung von Netzwerken, der Stan-
dardisierung von Digitalisierungsprozessen und dem erleichterten Zugang zu Forschungsergebnis-
sen erfüllt. 
 
Das Amt für Mobilität und Tiefbau sieht in dem Gesellschaftszweck einen hohen Nutzen für die ei-
gene Aufgabenerfüllung. 
 
 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 1101  Abwasserbeseitigung  
Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja x Nein   
Im Haushaltsplan 2021 enthalten? X Ja  Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? x Ja  Nein   
Bereits veranschlagt? x Ja  Nein  teilw. 
 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
x vollständig  
freiwillig 
 
 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen  
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration)

Beratungsverlauf (3)

19.05.2021 Hauptausschuss
TOP 2.4 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
Entscheidung
Vorberatung

Details

Aktenzeichen
V/0203/2021
Typ
Vorlagen
Datum
08.03.2021
Erstellt
08.03.2021 11:18