V/0203/2021
Finanzierung des Kompetenzzentrums Digitale Wasserwirtschaft durch die Stadt Münster,
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Rat_V_0203_2021_Finanzierung_des_Kompetenzzentrums_Digitale_Wasserwirtschaft_Anlage
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FINANZIERUNGSVEREINBARUNG zwischen der Stadt Münster, vertreten durch das Amt für Mobilität und Tiefbau der Stadt Münster („Stadt Münster“) und der Kompetenzzentrum Digitale Wasserwirtschaft gGmbH, vertreten durch die Geschäftsführerin Seite 2 von 7 INHALTSVERZEICHNIS I. Vereinbarung ............................................................................................................. 4 § 1 Vereinbarung ....................................................................................................... 4 § 2 Beitrag zum Projektbudget der Kompetenzzentrum Digitale Wasserwirtschaft gGmbH ............................................................................................................. 4 II. Sonstiges und Schlussbestimmungen ....................................................................... 5 § 3 Wirksamkeit ........................................................................................................ 5 § 4 Kündigung ........................................................................................................... 5 § 5 Änderungen der Finanzierungsvereinbarung ...................................................... 5 § 6 Anwendbares Recht; Gerichtsstand ..................................................................... 5 § 7 Salvatorische Klausel .......................................................................................... 6 Seite 3 von 7 VORBEMERKUNG (A) Die Kompetenzzentrum Digitale Wasserwirtschaft gGmbH verfolgt nach Maßgabe des als Anlage 1 beigefügten Gesellschaftsvertrages den ausschließlich und unmittel- bar gemeinnützigen Zweck, die Wasserwirtschaft durch die Förderung von Wissen- schaft und Forschung (§ 52 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 AO), durch die Förderung der Bildung (§ 52 Abs. 2 S. 1 Nr. 7 AO) und die Förderung des Umwelt- und Hochwasserschutzes (§ 52, Abs. 2 S. 1 Nr. 8 AO) bei der Erfüllung ihrer Aufgaben in der Daseinsvorsorge zu unterstützen. (B) Hierzu soll die landes- und branchenweite Kompetenzentwicklung im Bereich der Di- gitalisierung wasserwirtschaftlicher Prozesse vorangetrieben werden, dies insbeson- dere vor dem Hintergrund der Systemrelevanz der Wasserwirtschaft, aus der sich be- zogen auf die Digitalisierung eine besondere Verantwortung ergibt (das "Projekt"). (C) Der Gesellschaftszweck wird verwirklicht insbesondere durch a. Förderung von Wissens- und Erfahrungsaustausch bei der Entwicklung inno- vativer Strategien zur Digitalisierung der Wasserwirtschaft in Nordrhein - Westfalen, auch unter Mitwirkung von Universitäten und Hochschulen; b. Bildung von Netzwerken zur Digitalisierung der Wasserwirtschaft; c. Initiativen zur Standardisierung von Digitali sierungsprozessen in der Was- serwirtschaft in Nordrhein-Westfalen; d. Ermöglichung eines leichteren Zugangs zu Forschern v on mit der Gesell- schaft zusammenarbeitenden Universitäten und Hochschulen in Bezug auf die Digitalisierungsvorhaben der Wasserwirtschaft. (D) Das mit der Gesellschaft gebotene Forum steht für den branchenweiten Austausch so- wie für den Austausch mit Forschung und Digitalbranche offen. Wissensdatenbanken und Ergebnisse, die über das von der Gesellschaft angebotene Forum erarbeitet wer - den, werden auf einer öffentlich und kostenlos zugänglichen Website veröffentlicht. (E) Die Stadt Münster beabsichtigt, das Projekt zu unterstützen. (F) Dazu treffen die Stadt Münster und die Kompetenzzentrum Digitale Wasserwirtschaft gGmbH mit dieser Finanzierungsvereinbarung Regelungen zur Zusammenarbeit, ins- besondere zu Finanzierungsfragen. Die Kompetenzzentrum Digitale Wasserwirtschaft gGmbH wird mit anderen Partnern, die gleichfalls beabsichtigen, das Projekt zu un- terstützen, vergleichbare Vereinbarungen abschließen bzw. hat solche abgeschlossen. Seite 4 von 7 DIES VORAUSGESCHICKT, vereinbaren die Stadt Münster und die Kompetenzzentrum Digitale Wasserwirtschaft gGmbH was folgt: I. Vereinbarung § 1 Vereinbarung (1) Die Stadt Münster unterstützt die Durchführung des Projektes mit dem in § 2 näher beschriebenen Beitrag zum Projektbudget. (2) Die Stadt Münster kann ein Mitglied für den Beirat der Kompetenzzentrum Digitale Wasserwirtschaft gGmbH vorschlagen. (3) Die von Der Stadt Münster in das Projektbudget der Kompetenzzentrum Digitale Was- serwirtschaft gGmbH eingebrachten Mittel dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwe- cke der Gesellschaft verwendet werden. § 2 Beitrag zum Projektbudget der Kompetenzzentrum Digitale Wasserwirtschaft gGmbH (1) Als Beitrag zur Unterstützung des Projektes zahlt die Stadt Münster für die Geschäfts- jahre 2021 und 2022 jährlich Mittel in Höhe von EUR 10.000,00 an die Kompetenz- zentrum Digitale Wasserwirtschaft gGmbH. (2) Die Zahlungsverpflichtung von EUR 10.000,00 wird im Jahr 2021 mit Abschluss die- ser Vereinbarung und im Jahr 2022 zum 15.1. nach jeweils zuvor erfolgter Rechnungs- legung durch die Kompetenzzentrum Digitale Wasserwirtschaft gGmbH zur Zahlung fällig. (3) Die jeweilige Zahlungsverpflichtung der Stadt Münster begründet einen unmittelbaren Anspruch der Kompetenzzentrum Digitale Wasserwirtschaft gGmbH. (4) Über freiwillige Beiträge der Stadt Münster über das Geschäftsjahr 2022 hinaus wer- den die Kompetenzzentrum Digitale Wasserwirtschaft gGmbH und der Stadt Müns- terjeweils gesonderte Vereinbarungen in schriftlicher Form oder in Textform (z.B. per Telefax oder E -Mail) treffen. Zu diesem Zweck werden die Parteien in der ersten Hälfte des jeweiligen Vorjahres Gespräche darüber führen, mit welchem Beitrag sich die Stadt Münster am Projektbudget des folgenden Geschäftsjahrs beteiligt. Den Ge- Seite 5 von 7 sprächen sollen nach Möglichkeit der von der Geschäftsführung aufgestellte Jahresab- schluss und Lagebericht für das vorausgegangene Geschäftsjahr (§ 20 Abs. 1 Satz 1 des Gesellschaftsvertrags) sowie der von der Geschäftsführung erstellte Wirtschafts- plan für das bevorstehende Geschäftsjahr (§ 19 des Gesellschaftsvertrags) zugrunde gelegt werden. Kommt eine Verständigung bis zum 15. Juni des Vorjahres nicht zu- stande, gilt die Zahlungsverpflichtung des Vorjahres fort. Die Kündigung dieser Fi- nanzierungsvereinbarung gemäß § 4 bleibt unberührt. II. Sonstiges und Schlussbestimmungen § 3 Wirksamkeit Diese Finanzierungsvereinbarung wird mit ihrer Unterzeichnung durch beide Parteien wirk- sam. § 4 Kündigung (1) Diese Finanzierungsvereinbarung kann von jeder Partei – vorbehaltlich einer außeror- dentlichen Kündigung aus wichtigem Grund – nur zum Jahresende und durch schrift- liche Erklärung gegenüber der anderen Partei gekündigt werden, frühestens jedoch zum 31.12.2022. (2) Die Kündigungserklärung muss bis zum 30. Juni des Jahres zugehen, zu desse n Ende die Kündigung wirksam werden soll. § 5 Änderungen der Finanzierungsvereinbarung Änderungen und Ergänzungen dieser Finanzierungsvereinbarung bedürfen der Schriftform, sofern keine strengere Form vorgeschrieben ist. Dies gilt auch für eine Änderung oder Er- gänzung des Formerfordernisses nach Satz 1. § 6 Anwendbares Recht; Gerichtsstand (1) Diese Finanzierungsvereinbarung unterliegt deutschem Recht unter Ausschluss des Kollisionsrechts. Seite 6 von 7 (2) Gerichtsstand ist Essen. § 7 Salvatorische Klausel (1) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Finanzierungsvereinbarung ganz oder teilweise unwirksam oder unanwendbar sein oder werden, oder sollte si ch in dieser Finanzie- rungsvereinbarung eine Lücke befinden, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Die Parteien sind in einem solchen Fall ver- pflichtet, an der Schaffung von Bestimmungen mitzuwirken, durch die ein der nichti- gen oder unwirksamen Bestimmung rechtlich oder wirtschaftlich möglichst nahe kom- mendes Ergebnis rechtswirksam erzielt wird. (2) Sind Bestimmungen dieser Finanzierungsvereinbarung auslegungs- oder ergänzungs- bedürftig, so hat die Auslegung oder Ergänzung in der Weise zu erfolgen, dass sie dem Geist, Inhalt und Zweck dieser Finanzierungsvereinbarung bestmöglich gerecht wird. Dabei soll diejenige Regelung gelten, die die Beteiligten bei Abschluss dieser Finan- zierungsvereinbarung getroffen hätten, wenn sie die Auslegungs- oder Ergänzungsbe- dürftigkeit erkannt hätten. Münster, den Essen, den ___________ ________________________________ ________________________________ Stadt Münster vertreten durch Kompetenzzentrum Digitale Wasserwirt- schaft gGmbH vertreten durch die Geschäftsführerin, Dr. Ulrike Düwel Seite 7 von 7 Anlage 1 Gesellschaftsvertrag Kompetenzzentrum Digitale Wasserwirtschaft gGmbH
Beschlussvorlage
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V/0203/2021 V/0203/2021 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Finanzierung des Kompetenzzentrums Digitale Wasserwirtschaft durch die Stadt Münster, vertreten durch das Amt für Mobilität und Tiefbau Beratungsfolge 11.05.2021 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung 18.05.2021 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft Vorberatung 19.05.2021 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Unterzeichnung der beigefügten Finanzierungsvereinbarung (Anlage 1) zwischen der Stadt Münster, vertreten durch das Amt für Mobilität und Tiefbau, und der Kompetenzzentrum Digitale Wasserwirtschaft gGmbH wird zugestimmt. 2. In den Beirat Kompetenzzentrum Digitale Wasserwirtschaft gGmbH wird als Vertretung der Stadt Münster Michael Grimm, Amtsleitung Amt für Mobilität und Tiefbau entsandt. II. Finanzielle Auswirkungen: Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster in den Jahren 2021 und 2022 jährlich Kos- ten für den Projektbeitrag in Höhe von 10.000€ entstehen. Die Verwaltung wird entscheiden, ob eine Beteiligung über das Jahr 2022 hinaus fortgeführt wird und die Politik in geeigneter Weise unterrichten. Die v. g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 1101 Abwasserbeseitigung Zeile 16 Sonstige ordentliche Auf- wendungen 2021 2022 10.000 10.000 Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2021 bei der o. g Pro- duktgruppe veranschlagt. Begründung: Amt für Mobilität und Tiefbau 25.03.2021 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Grimm Telefon: 492-6600 Grimm@stadt-muenster.de - 2 - V/0203/2021 Die Kompetenzzentrum Digitale Wasserwirtschaft gemeinnützige GmbH, eine Beteiligungsgesell- schaft des Landes Nordrhein-Westfahlen, vertreten durch das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz, hat ihren Sitz in Essen. Gegenstand des Unternehmens ist die Wei- terentwicklung von Kompetenzen zur agilen Gestaltung der Digitalisierung der Wa sserwirtschaft, ins- besondere in Nordrhein-Westfalen. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemein- nützige Zwecke. Hierzu soll die landes- und branchenweite Kompetenzentwicklung im Bereich der Digitalisierung was- serwirtschaftlicher Prozesse vorangetrieben werden, dies insbesondere vor dem Hintergrund der Sys- temrelevanz der Wasserwirtschaft, aus der sich bezogen auf die Digitalisierung eine besondere Ver- antwortung ergibt. Der Gesellschaftszweck wird u.a. durch die Förderung von Wissens - und Erfahrungsaustausch bei der Entwicklung innovativer Strategien zur Digitalisierung, der Bildung von Netzwerken, der Standar- disierung von Digitalisierungsprozessen und dem erleichterten Zugang zu Forschungsergebnissen erfüllt. Das Amt für Mobilität und T iefbau sieht in dem Gesellschaftszweck einen hohen Nutzen für die eige- ne Aufgabenerfüllung. Diese sind: Erfahrungsaustausch und schneller Zugang zu Wissen rund um die Digitalisierung der Was- serwirtschaft Angebote zur Sensibilisierung und Kompetenzentwicklung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Plattform zum Ausloten von eigenen Überlegungen zur Technologie -Erneuerung und zur Ab- sicherung der kritischen Infrastruktur. Die Wasserwirtschaft ist eine systemr elevante Infrastruktur, die auf hohem Niveau sicher funktionie- ren muss – auch bei herausfordernden Wetterbedingungen wie Starkregenereignissen oder langan- haltender Trockenheit. Neben den klimabedingten Herausforderungen müssen die Wasserwirt- schaftsunternehmen dabei vor allem technologische Herausforderungen meistern. Die technischen Wasserkreisläufe, Reinigungs-, Speicher-, Wartungsprozesse, Planung und Bau und so weiter sind hochkomplex und werden von Expertinnen und Experten mit digitaler Unterstützung gemanagt. Im Sinne einer kontinuierlichen Verbesserung sollen mit den Gesellschaftern und allen weiteren Akt- euren vor dem Hintergrund einer wachsenden Stadt, den städtischen Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Nachhaltigkeit Prozesse digitalisiert oder optimiert werden. Die Stadt Münster, vertreten durch das Amt für Mobilität und Tiefbau, wird mit der Finanzierungsver- einbarung nicht Gesellschafter der Gesellschaft. Sie ist aber berechtigt ein Mitglied für den Beirat der Kompetenzzentrum Digitale Wasserwirtsch aft gGmbH vorzuschlagen und nimmt somit mittelbar auf den Gesellschaftszweck Einfluss. In Vertretung gez. Robin Denstorff Stadtbaurat Anlage Finanzierungsvereinbarung
Anlage A
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Anlage A zur V/0203/2021 Kurzüberblick Finanzierung des Kompetenzzentrums Digitale Wasserwirtschaft durch die Stadt Münster, vertreten durch das Amt für Mobilität und Tiefbau Ziele/Teilziele/Zielerreichung Der Gesellschaftszweck wird u.a. durch die Förderung von Wissens- und Erfahrungsaustausch bei der Entwicklung innovativer Strategien zur Digitalisierung, der Bildung von Netzwerken, der Stan- dardisierung von Digitalisierungsprozessen und dem erleichterten Zugang zu Forschungsergebnis- sen erfüllt. Das Amt für Mobilität und Tiefbau sieht in dem Gesellschaftszweck einen hohen Nutzen für die ei- gene Aufgabenerfüllung. Finanzierung Produktgruppe: 1101 Abwasserbeseitigung Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja x Nein Im Haushaltsplan 2021 enthalten? X Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? x Ja Nein Bereits veranschlagt? x Ja Nein teilw. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig x vollständig freiwillig Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration)
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0203/2021
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 08.03.2021
- Erstellt
- 08.03.2021 11:18