2015/0496
Stellenplan 2016 – Nachtrag zu dem am 14.09.2015 beschlossenen Stellenplan für 2016 auf Grund der 'Humanitären Notlage'
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
2015/0496
18888 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
05.11.2015
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat I an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Amt: Amt für Interne
Dienste OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
I II III
IV V
10.1 10.2 20
722 530
Stvv.
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2015/0496
Magistratsbeschluss -Nr.
571
Internetfähig
Produkt-Nr.: Div.
Kostenstelle: Div. Investitionsnummer: ./.
Kostenträger: Div. Sachkonto: ./.
Betreff: Stellenplan 2016 – Nachtrag zu dem am 14.09.2015 beschlossenen Stellenplan für
2016 auf Grund der "Humanitären Notlag e"
Vorlage vom: 05.11.2015
Beschlussvorschlag :
1. Der Magistrat stimmt den Nachträgen zu m Stellenplan 2016, in der Fassung vom
14.09.2015 zur Bewältigung der „Humanitären Flüchtlingsnotlage“ im Gesamtumfang von
44,67 VZÄ für den Bereich der Kernverwaltu ng und weiteren 6,50 VZÄ für den
Eigenbetrieb IDA zu.
2. Der Magistrat beschließt ferner, die in § 7 der Haushaltssatzung getroffenen Regelungen
zur Stellen- u. Personalbewirtschaftung befristet bis zum 2. Quartal 2018 für folgende
Bereiche auszusetzen, die mittel- oder unmittelbar mit der Bewältigung oder Abwicklung
von (Folge-)Aufgaben aus der jetzigen „Humanitären Flüchtlingsnotlage“ befasst sind:
- 2 -
Amt für Soziales und Prävention, Abt. Soziale Hilfen,
Bürger- und Ordnungsamt - Ausländerbehörde,
Jugendamt und
Eigenbetrieb IDA, Fachbereiche für Planung, Bauunterhaltung, Energie - und
Anlagentechnik sowie Projektsteuerung Architektur.
3. Der Magistrat stimmt zu, dass abweichend vom Grundsatzbeschluss zum Stellenplan
2016 die mit dieser Magistratsvorlage neuein zurichtenden Stellen – abhängig des
belegbaren Bedarfs – umgehend bewirtschaftet und zeitgleich intern sowie extern
ausgeschrieben werden können.
4. Die Bewirtschaftung der mit dieser Vorlage einzurichtenden Tarifbeschäftigtenstellen
erfolgt zunächst befrist et für die Dauer von zwei Jahren.
5. Der fernerhin notwendige Stellenbedarf im Zusammenhang mit der Bewältigung oder
Abwicklung von (Folge -)Aufgaben aus der jetzigen „Humanitären Flüchtlingsnotlage“ ist
durch das Amt für Interne Dienste nach zwei Jahren zu e valuieren und dem Magistrat im
Rahmen der Haushaltsberatungen für den Stellenplan 2018 zu berichten.
6. Für die Umsetzung der Beschlussvorschläge zu Ziffer 2. und 3. ist eine
Ausnahmegenehmigung der Aufsichtsbehörde einzuholen.
7. Die Beteiligungsrechte sind z u wahren.
8. Dieser Nachtrag zum Stellenplan 201 6 ist der Stadtverordnetenversammlung zur
Berücksichtigung und Beschlussfassung im laufenden Haushalts - und Stellenpla n-
verfahren für 2016 zuzuleiten.
Anlagen:
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom 11.11.2015
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 05.11.2015
Nach Aufstellung der Stellenplanvorlage für 2016, welche am 14. September 2015 mit Vorlage
Nr. 2015/0403 beschlossen wurde, hat sich die Anzahl der Asylsuchenden, der Kriegs - und
Bürgerkriegsflüchtlinge, die der Wissenschaftsstadt Darmstadt zugewiesen werden, sowie die
Anzahl der für die Aufnahme in Notunterkünf ten zugewiesen Personen, einschließlich der
unbegleiteten minderjährigen Ausländerinnen und Ausländer, weiter erhöht. Die Stadt
Darmstadt hat im Auftrag des Landes Hessen einen Krisenstab eingerichtet, der den Aufbau
der Erstaufnahme -Einrichtung in der Sta rkenburgkaserne gemeinsam mit der Verwaltung, den
haupt- und ehrenamtlichen Hilfskräften sowie den Unterstützern aus der Bürgerschaft schnell,
effizient und lösungsorientiert organisierte. Gleiches gilt für den Krisenstab und die
Unterstützungsstruktur in der Stadt und Stadtgesellschaft, die derzeit die drei Notunterkünfte,
die im Auftrag des Landes Hessen unterhalten werden, organisieren.
Diese, spätestens seit Anfang September wachsenden, weiter aktuellen Aufgabensteigerungen
aufgrund der Lösung der huma nitären Notlage haben zur Folge, dass in einigen Ämtern,
Verwaltungsstellen und Eigenbetrieben der Stadt Darmstadt bereits seit Wochen die reguläre
Aufgabenbearbeitung stark eingeschränkt ist. Die Organisation der Unterbringung,
Essensversorgung, medizinis chen Versorgung, der Sicherheit und von Mindestanforderungen
an sozialer Unterstützung der Flüchtlinge kann mit den bestehenden personellen Ressourcen
selbst unter Einsatz von Personal aus allen Organisationseinheiten der Stadtverwaltung, nicht
langfristig sichergestellt werden. Schon jetzt ist nur mit Hilfe zahlreicher Überstunden und
einem unermüdlichen Einsatz vieler Bediensteter der Dienstbetrieb aufrechtzuerhalten.
Um den derzeit prognostizierten Zuweisungszahlen an Asylsuchenden Rechnung zu tragen, ist
eine erhebliche Ausweitung des Stellen - und Personalbedarfs unumgänglich. Alle Ämter,
Verwaltungsstellen und Eigenbetriebe waren deshalb aufgefordert, ihren nach derzeitigem
Kenntnisstand erforderlichen Personalbedarf kurzfristig zu ermitteln und dem Amt für Interne
Dienste zu melden.
Die im Rahmen der Abfrage zur Bewältigung der aktuellen Humanitären Notlage eingereichten
Stellenplananträge wurden in einer Dezernentenrunde am 02.11.2015 erörtert und ein
Gesamtbedarf von 44,67 VZÄ an zusätzlichen Ste llen für den Bereich der Kernverwaltung
sowie ein weiterer Stellenbedarf im Umfang von 6,50 VZÄ für den Eigenbetrieb IDA als
erforderlich quantifiziert, der dringend noch im laufenden Haushalts - und Stellenplan -
aufstellungsverfahren für 2016 Berücksichtigu ng finden sollte.
Die Bewirtschaftung der nachfolgend aufgeführten Stellen soll zweckgebunden,
bedarfsorientiert und in Abhängigkeit der aktuellen „Fallzahlenentwicklung “ im Rahmen der
Humanitären Notlage erfolgen. Bei Bedarfsänderungen können die o bengenannten Planstellen
in Ihrer Funktion umgewidmet und organisatorisch innerhalb der Kernverwaltung verlagert
werden.
Die Bewirtschaftung der unten aufgeführten Tarifbeschäftigtenstellen erfolgt zunächst befristet
für die Dauer von zwei Jahren. Die Kennzeich nung der neueinzurichtenden Planstellen erfolgt
über einen separaten Nummernkreis. Der Stellenbedarf ist durch das Amt für Interne Dienste
nach zwei Jahren zu evaluieren und dem Magistrat im Rahmen der Haushaltsberatungen für
den Stellenplan 2018 zu berich ten.
- 4 -
Die neu zu schaffenden Stellen werden teilweise ab sofort, teilweise nach Fallzahlentwicklung
im Jahr 2016 geschaffen. Für einen erheblichen Teil der neu zu schaffenden Stellen,
insbesondere im Bereich des Jugendamtes, kann und wird auf die Mittel, d ie von Bund und
Land dafür bereitgestellt werden, zurückgegriffen werden.
Im Einzelnen handelt es sich um folgende neu zu schaffenden Stellen:
Bereich Amt für Soziales und Prävention:
1. Stelleneinrichtung von insgesamt 1,00 VZÄ (EG S 1 4 TVöD) für die Koor dination der
sozialpädagogischen Betreuung für Asylsuchende im Amt für Soziales und Prävention,
Abteilung Soziale Hilfen.
2. Stelleneinrichtung von insgesamt 7,00 VZÄ (EG 9 TVöD) für die Sachbearbeitung in der
Leistungsgewährung nach dem Asylbewerberleistungs gesetz im Amt für Soziales und
Prävention, Abteilung Soziale Hilfen.
3. Stelleneinrichtung von insgesamt 1,00 VZÄ (A 11 HBesG) für eine Sachgebietsleitung im
Amt für Soziales und Prävention, Abteilung Soziale Hilfen.
Bereich Amt für Soziales und Prävention – Jobcenter Darmstadt :
4. Stelleneinrichtung von insgesamt 2,00 VZÄ (EG 9 TVöD) für die Sachbearbeitung bzgl. der
Leistungsgewährung SGB II im Jobcenter Darmstadt.
5. Stelleneinrichtung von insgesamt 2,00 VZÄ (EG 6 TVöD) für die Sachbearbeitung bzw.
Fachassistenz im Rahmen der Leistungsgewährung nach dem SGB II im Jobcenter
Darmstadt.
Bereich Jugendamt:
6. Stelleneinrichtung von insgesamt 9,00 VZÄ (EG 9 TVöD) für die Amtsvormundschaft und
Amtspflegschaft im Jugendamt, Abteilung Amtsvormundschaften und Beistandschaft en.
7. Stelleneinrichtung von insgesamt 9,00 VZÄ (EG S 1 4 TVöD) für die Bezirkliche Sozialarbeit
mit dem Schwerpunkt Asylangelegenheiten im Jugendamt, Abteilung Städtischer
Sozialdienst.
8. Stellenausweitung der Stelle Nr. 0661 GVPl. von 0,83 auf 1,00 VZÄ (A 11 HBesG) für die
Sachgebietsleitung und stv. Abteilungsleitung im Jugendamt, Abteilung Wirtschaftliche
Jugendhilfe, Unterhaltsvorschuss und AfA.
9. Stelleneinrichtung von insgesamt 3,00 VZÄ (EG 9 TVöD) für die Sachbearbeitung zur
Leistungsgewährung SGB III im J ugendamt, Abteilung Wirtschaftliche Jugendhilfe,
Unterhaltsvorschuss und AfA.
10. Stelleneinrichtung von insgesamt 1,00 VZÄ (EG S 15 TVöD) für die Fachaufsicht für
Jugendhilfeeinrichtungen im Jugendamt, Abteilung Wirtschaftliche Jugendhilfe,
Unterhaltsvorschus s und AfA.
Bereich Büro des/der Flüchtlingsbeauftragten :
11. Stelleneinrichtung von insgesamt 1,00 VZÄ (EG 10 TVöD) für die stellentechnische
Absicherung des/der städtischen Flüchtlingsbeauftragten im Dezernat I.
12. Stelleneinrichtung von insgesamt 2,00 VZÄ (EG 8 TVöD) für die Sachbearbeitung im „Büro
des/der Flüchtlingsbeauftragten“ im Dezernat I.
Bereich Amt für Interkulturelles und Internationales :
13. Stelleneinrichtung von insgesamt 1,00 VZÄ (EG 10 TVöD) für die Sachbearbeitung
Interkulturelles im Amt für Inter kulturelles und Internationales.
Bereich Bürger- und Ordnungsamt :
- 5 -
14. Stelleneinrichtung von insgesamt 2,00 VZÄ (EG 9 TVöD) für die Sachbearbeitung
allgemeiner Aufenthalts - und Asylangelegenheiten im Bürger - und Ordnungsamt, Abteilung
Ausländerbehörde.
15. Stelleneinrichtung von insgesamt 1,00 VZÄ (EG 9 TVöD) für die Sachbearbeitung von
aufenthaltsbeendenden Maßnahmen im Bürger - und Ordnungsamt, Abteilung
Ausländerbehörde.
16. Stelleneinrichtung von insgesamt 0,50 VZÄ (EG 8 TVöD) für die Sachbearbeitung
Meldewesen und Wahlen im Bürger - und Ordnungsamt, Abteilung Einwohnerwesen und
Wahlen.
Bereich Amt für Interne Dienste:
17. Stelleneinrichtung von insgesamt 1,00 VZÄ (EG 9 TVöD) für die Sachbearbeitung
Tarifangelegenheiten mit dem Schwerpunkt Einstellungsverfahren im Amt f ür Interne
Dienste, Personalabteilung.
18. Stelleneinrichtung von insgesamt 0,50 VZÄ (EG 8 TVöD) für die Sachbearbeitung
Tarifangelegenheiten mit dem Schwerpunkt Ausschreibung - und Auswahlverfahren im Amt
für Interne Dienste, Personalabteilung.
19. Stelleneinricht ung von insgesamt 0,50 VZÄ (EG 10 TVöD) für die Sachbearbeitung
Organisationswesen im Amt für Interne Dienste, Organisationsabteilung .
Bereich Eigenbetrieb Immobilienmanagement Darmstadt (IDA) :
20. Stelleneinrichtung von 4,50 VZÄ (EG 11 TV öD)an Stellen für I ngenieurstätigkeiten
(Architekten), 1,00 VZÄ (EG 8 TVöD) für administrative Tätigkeiten sowie 1,00 VZÄ (EG 10
TVöD) für die Verstärkung der Sachbearbeitung im Objektmanagement.
Kurzerläuterungen:
Zu 1.:
Mit Datum vom 09.06.2015 (Magistratsvorlage Nr. 2 015/0223 – Beschluss Nr. 0259) hat der
Magistrat die Einrichtung von einer 1,00 VZÄ (EG S 12 TVöD) für die Koordination der
sozialpädagogischen Betreuung der Asylsuchenden im Amt für Soziales und Prävention
beschlossen.
Die gestiegenen Fallzahlen und die Aufstockung der Zuweisungsquote machen die Einrichtung
einer weiteren Stelle für die Koordination der sozialpädagogischen Betreuung der
Asylsuchenden für diesen Bereich erforderlich.
Zu 2.:
Um die Leistungsgewährung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz s icherzustellen, ist es
erforderlich, die Personalressourcen um 7,00 VZÄ innerhalb der Abteilung Soziale Hilfen
aufzustocken und bedarfsorientiert – in Abhängigkeit der Fallzahlentwicklung – zu
bewirtschaften.
Zu 3.:
Durch die erhebliche personelle Auswei tung innerhalb der Abteilung Soziale Hilfen des Amtes
für Soziales und Prävention würde sich die Leitungsspanne der derzeitigen Sachgebietsleitung
für die Leistungsgewährung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz nahezu verdoppeln. Zur
Entlastung ist daher d ie Einrichtung einer weiteren Sachgebietsleitung erforderlich.
- 6 -
Zu 4. und 5.:
Die steigenden Fallzahlen an Asylsuchenden betreffen auch das Jobcenter Darmstadt und
erfordern die Ausweitung der Personalressourcen innerhalb der Leistungsgewährung und der
zugehörigen Fachassistenzen um insgesamt 4,00 VZÄ.
Zu 6.:
Die gesetzlichen Vorgaben des Vormundschafts - und Betreuungsrechts legen einen
Betreuungsschlüssel von bis zu max. 50 Mündel pro Vollzeitstelle fest. Die hieraus
resultierende Vorgabe macht es aufgr und der Fallzahlentwicklung im Bereich der
unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge bzw. Ausländerinnen und Ausländer (umA)
erforderlich, weitere Vormunde bedarfsabhängig einzusetzen.
Zu 7.:
Die Zuständigkeit für die Hilfe zur Erziehung steht in enger Zu sammenarbeit zwischen der
Bezirklichen Sozialarbeit und der Amtsvormundschaft für die unbegleiteten minderjährigen
Ausländerinnen und Ausländer.
Die Einrichtung von Hilfen zur Erziehung erfolgt – fallzahlenabhängig – nach einem erfolgreich
abgeschlossenen Clearingverfahren durch die Bediensteten der bezirklichen Sozialarbeit des
Städtischen Sozialdienstes im Jugendamt. Hier entsteht ebenfalls ein voraussichtlicher
personeller Mehrbedarf im Umfang von 9,00 Vollzeitstellen bis zum Jahresende 2016.
Zu 8.:
Die strukturellen Veränderungen innerhalb der Abteilung Wirtschaftliche Jugendhilfe,
Unterhaltsvorschuss und AfA zur Entlastung der Leitungsspanne und Sicherstellung der
Abwicklung der finanziellen Aspekte im Bereich der Wirtschaftlichen Jugendhilfe machen die
Anhebung des Stellenumfangs der Stelle Nr. 0661 GVPl. (A 11 HBesG) von 0,83 VZÄ auf 1,00
VZÄ erforderlich.
Zu 9.:
Die finanzielle Abwicklung der Hilfen zur Erziehung für die unbegleiteten minderjährigen
Ausländerinnen und Ausländer wird durch die Sa chbearbeitung im Bereich der
Wirtschaftlichen Jugendhilfe sichergestellt. Hier erfolgt auch die Berechnung der
Kostenerstattung gegenüber anderen Kommunen und Städten. Die Sicherstellung der
finanziellen Transaktionen in diesem Bereich erfordert eine perso nelle Ausweitung von
insgesamt 3,00 VZÄ.
Zu 10.:
Durch die Unterbringung der unbegleiteten minderjährigen Ausländerinnen und Ausländer
ergibt sich, zur Sicherstellung der Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften, im
Tätigkeitsbereich Fachaufsicht für Jug endhilfeeinrichtungen ein signifikanter Mehrbedarf.
Daher ist es erforderlich, dass die Fachberatung für Jugendhilfeeinrichtungen um eine weitere
Vollzeitkraft verstärkt wird.
- 7 -
Zu 11. und 12.:
Die Koordination und administrativen Abwicklung der Spendena ngebote sowie der
ehrenamtlichen Unterstützungsleistungen aus der Bevölkerung und darüber hinaus die
Beantwortung zahlreicher Bürgeranfragen und die Wahrnehmung verschiedenster im
Zusammenhang mit der Humanitären Notlage auftretenden Fragestellungen sind z entrale
Aufgabenstellungen des städtischen Flüchtlingsbeauftragten.
Die Mitarbeiter/ -innen akquirieren sich derzeit aus verschiedensten Verwaltungseinheiten der
Stadtverwaltung und sind von ihren jetzigen Aufgaben freigestellt. Um hier eine dauerhafte und
strukturierte Aufgabenwahrnehmung sicherzustellen, ist die Schaffung von Planstellen, im
Umfang von insgesamt 3,00 VZÄ dringend erforderlich.
Zu 13.:
Der mittel- bis langfristige zu erwartende Familienzuzug der Kontingentflüchtlinge macht eine
Ausweitung der Integrationsmaßnahmen erforderlich. Aus diesem Grunde ist die Einrichtung
einer Vollzeitstelle für die Sachbearbeitung Interkultureller Angelegenheiten im Amt für
Interkulturelles und Internationales geboten.
Zu 14. und 15.:
Die steigenden Fallzah len aufgrund der Humanitären Notlage sorgen auch für ein erhöhtes
Arbeitsaufkommen innerhalb der Abteilung Ausländerbehörde des Bürger - und
Ordnungsamtes. Um die Sachbearbeitung allgemeiner Aufenthalts - und Asylangelegenheiten
sicherstellen zu können, ist die Einrichtung von zwei zusätzlichen Vollzeitstellen erforderlich.
Darüber hinaus ist die Sachbearbeitung für den Bereich der Umsetzung von
aufenthaltsbeendenden Maßnahmen, im Umfang von 1,00 VZÄ, personell zu verstärken.
Zu 16.:
Die der Wissenschafts stadt Darmstadt dauerhaft zugewiesenen Kontingentflüchtlinge, müssen
auch melderechtlich erfasst und bearbeitet werden. Um den gestiegenen Fallzahlen im Bereich
der Abteilung Einwohnerwesen und Wahlen des Bürger - und Ordnungsamtes Rechnung zu
tragen, ist e ine zusätzliche Teilzeitstelle im Umfang von 0,50 VZÄ für die Sachbearbeitung im
Bereich Meldewesen und Wahlen einzurichten.
Zu 17. und 18.:
Durch den erheblichen Stellen - und Personalmehrbedarf der Fachämter steigt auch das
Arbeitsaufkommen im Bereich d er Personalbeschaffung, vor allem durch die Abwicklung von
externen Stellenausschreibungen, deutlich. Die Sicherstellung der zeitnahen Abwicklung von
Stellenausschreibung und des damit verbundenen Auswahlverfahrens und des
Einstellungsaufwandes bedingt ein en Personalmehrbedarf im Bereich Tarifangelegenheiten
des Amtes für Interne Dienste. Hier ist die personelle Aufstockung der vorhanden Planstellen
um insgesamt 1,50 VZÄ (EG 9 und EG 8 TVöD) geboten.
Zu 19.:
- 8 -
Der Aufgaben- und Arbeitszuwachs durch den erhö hten Dienstleistungs - und Steuerungsbedarf
sowie zur Umsetzung der unter Beschlussziffer 5 genannten Evaluierungsmaßnahmen macht
eine Ausweitung der vorhanden personellen Ausstattung um 0,50 VZÄ (EG 10 TVöD) innerhalb
der Organisationsabteilung des Amtes f ür Interne Dienste erforderlich.
Zu 20.:
Die Suche, Herrichtung und Unterhaltung von Unterkünften für die Aufnahme von Notfall - und
Kontingentflüchtlingen bedingen eine Verstärkung des vorhandenen Personals in den
Bereichen Bauunterhaltung, Planung und P rojektsteuerung Architektur, Elektrotechnik,
Heizung, Sanitär und Lüftung um insgesamt 4,50 VZÄ (EG 11 TVöD) sowie im
Objektmanagement und in der Verwaltung um je 1,00 VZÄ (EG 10 und EG 8 TVöD).
Durch die og. Maßnahmen ergeben sich weitere umfangreiche Anpassungserfordernisse, u.a.
sind Änderungen an den mit der Stellenplanvorlage am 14.09.2015 beschlossenen
Stellenübersichten, an der Personalmehrkostenübersicht sowie an de n
Stellenobergrenzenberechnung en vorzunehmen.
Die hierzu noch zu erstellenden Änd erungsseiten zur Stellenplanvorlage 2016 werden als
Austausch- und Ergänzungsseiten spätestens bis zur zweiten Lesung in der Stadtverordneten -
versammlung nachgereicht.
Darmstadt, 05.11.2015
10.2 mü/ml
Dezernat I Dezernat IV
Jochen Partsch André Schellenberg
Oberbürgermeister Stadtkämmerer
anlage 1
18928 Zeichen
- 2 -
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
05.11.2015
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat I an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Amt: Amt für Interne
Dienste OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
I II III
IV V
10.1 10.2 20
722 530
Stvv.
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2015/0496
Magistratsbeschluss -Nr.
571
Internetfähig
Produkt-Nr.: Div.
Kostenstelle: Div. Investitionsnummer: ./.
Kostenträger: Div. Sachkonto: ./.
Betreff: Stellenplan 2016 – Nachtrag zu dem am 14.09.2015 beschlossenen Stellenplan für
2016 auf Grund der "Humanitären Notlag e"
Vorlage vom: 05.11.2015
Beschlussvorschlag :
1. Der Magistrat stimmt den Nachträgen zu m Stellenplan 2016, in der Fassung vom
14.09.2015 zur Bewältigung der „Humanitären Flüchtlingsnotlage“ im Gesamtumfang von
44,67 VZÄ für den Bereich der Kernverwaltu ng und weiteren 6,50 VZÄ für den
Eigenbetrieb IDA zu.
2. Der Magistrat beschließt ferner, die in § 7 der Haushaltssatzung getroffenen Regelungen
zur Stellen- u. Personalbewirtschaftung befristet bis zum 2. Quartal 2018 für folgende
Bereiche auszusetzen, die mittel- oder unmittelbar mit der Bewältigung oder Abwicklung
von (Folge-)Aufgaben aus der jetzigen „Humanitären Flüchtlingsnotlage“ befasst sind:
- 3 -
Amt für Soziales und Prävention, Abt. Soziale Hilfen,
Bürger- und Ordnungsamt - Ausländerbehörde,
Jugendamt und
Eigenbetrieb IDA, Fachbereiche für Planung, Bauunterhaltung, Energie - und
Anlagentechnik sowie Projektsteuerung Architektur.
3. Der Magistrat stimmt zu, dass abweichend vom Grundsatzbeschluss zum Stellenplan
2016 die mit dieser Magistratsvorlage neuein zurichtenden Stellen – abhängig des
belegbaren Bedarfs – umgehend bewirtschaftet und zeitgleich intern sowie extern
ausgeschrieben werden können.
4. Die Bewirtschaftung der mit dieser Vorlage einzurichtenden Tarifbeschäftigtenstellen
erfolgt zunächst befrist et für die Dauer von zwei Jahren.
5. Der fernerhin notwendige Stellenbedarf im Zusammenhang mit der Bewältigung oder
Abwicklung von (Folge -)Aufgaben aus der jetzigen „Humanitären Flüchtlingsnotlage“ ist
durch das Amt für Interne Dienste nach zwei Jahren zu e valuieren und dem Magistrat im
Rahmen der Haushaltsberatungen für den Stellenplan 2018 zu berichten.
6. Für die Umsetzung der Beschlussvorschläge zu Ziffer 2. und 3. ist eine
Ausnahmegenehmigung der Aufsichtsbehörde einzuholen.
7. Die Beteiligungsrechte sind z u wahren.
8. Dieser Nachtrag zum Stellenplan 201 6 ist der Stadtverordnetenversammlung zur
Berücksichtigung und Beschlussfassung im laufenden Haushalts - und Stellenpla n-
verfahren für 2016 zuzuleiten.
Anlagen:
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom 11.11.2015
Der Vorlage wird zugestimmt.
- 4 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 05.11.2015
Nach Aufstellung der Stellenplanvorlage für 2016, welche am 14. September 2015 mit
Vorlage Nr. 2015/0403 beschlossen wurde, hat sich die Anzahl der Asylsuchenden, der
Kriegs- und Bürgerkriegsflüchtlinge, die der Wissenschaftsstadt Darmstadt zugewiesen
werden, sowie die Anzahl der für die Aufnahme in Notunterkünft en zugewiesen Personen,
einschließlich der unbegleiteten minderjährigen Ausländerinnen und Ausländer, weiter
erhöht. Die Stadt Darmstadt hat im Auftrag des Landes Hessen einen Krisenstab
eingerichtet, der den Aufbau der Erstaufnahme -Einrichtung in der Star kenburgkaserne
gemeinsam mit der Verwaltung, den haupt - und ehrenamtlichen Hilfskräften sowie den
Unterstützern aus der Bürgerschaft schnell, effizient und lösungsorientiert organisierte.
Gleiches gilt für den Krisenstab und die Unterstützungsstruktur in d er Stadt und
Stadtgesellschaft, die derzeit die drei Notunterkünfte, die im Auftrag des Landes Hessen
unterhalten werden, organisieren.
Diese, spätestens seit Anfang September wachsenden, weiter aktuellen
Aufgabensteigerungen aufgrund der Lösung der human itären Notlage haben zur Folge, dass
in einigen Ämtern, Verwaltungsstellen und Eigenbetrieben der Stadt Darmstadt bereits seit
Wochen die reguläre Aufgabenbearbeitung stark eingeschränkt ist. Die Organisation der
Unterbringung, Essensversorgung, medizinisc hen Versorgung, der Sicherheit und von
Mindestanforderungen an sozialer Unterstützung der Flüchtlinge kann mit den bestehenden
personellen Ressourcen selbst unter Einsatz von Personal aus allen Organisationseinheiten
der Stadtverwaltung, nicht langfristig sichergestellt werden. Schon jetzt ist nur mit Hilfe
zahlreicher Überstunden und einem unermüdlichen Einsatz vieler Bediensteter der
Dienstbetrieb aufrechtzuerhalten.
Um den derzeit prognostizierten Zuweisungszahlen an Asylsuchenden Rechnung zu tragen,
ist eine erhebliche Ausweitung des Stellen - und Personalbedarfs unumgänglich. Alle Ämter,
Verwaltungsstellen und Eigenbetriebe waren deshalb aufgefordert, ihren nach derzeitigem
Kenntnisstand erforderlichen Personalbedarf kurzfristig zu ermitteln und dem A mt für
Interne Dienste zu melden.
Die im Rahmen der Abfrage zur Bewältigung der aktuellen Humanitären Notlage
eingereichten Stellenplananträge wurden in einer Dezernentenrunde am 02.11.2015 erörtert
und ein Gesamtbedarf von 44,67 VZÄ an zusätzlichen Stel len für den Bereich der
Kernverwaltung sowie ein weiterer Stellenbedarf im Umfang von 6,50 VZÄ für den
Eigenbetrieb IDA als erforderlich quantifiziert, der dringend noch im laufenden Haushalts -
und Stellenplan -aufstellungsverfahren für 2016 Berücksichtigun g finden sollte.
Die Bewirtschaftung der nachfolgend aufgeführten Stellen soll zweckgebunden,
bedarfsorientiert und in Abhängigkeit der aktuellen „Fallzahlenentwicklung “ im Rahmen der
Humanitären Notlage erfolgen. Bei Bedarfsänderungen können die o bengenannten
Planstellen in Ihrer Funktion umgewidmet und organisatorisch innerhalb der Kernverwaltung
verlagert werden.
Die Bewirtschaftung der unten aufgeführten Tarifbeschäftigtenstellen erfolgt zunächst
befristet für die Dauer von zwei Jahren. Die Kennzeichn ung der neueinzurichtenden
Planstellen erfolgt über einen separaten Nummernkreis. Der Stellenbedarf ist durch das Amt
für Interne Dienste nach zwei Jahren zu evaluieren und dem Magistrat im Rahmen der
Haushaltsberatungen für den Stellenplan 2018 zu bericht en.
- 5 -
Die neu zu schaffenden Stellen werden teilweise ab sofort, teilweise nach Fallzahlentwicklung
im Jahr 2016 geschaffen. Für einen erheblichen Teil der neu zu schaffenden Stellen,
insbesondere im Bereich des Jugendamtes, kann und wird auf die Mittel, die von Bund und
Land dafür bereitgestellt werden, zurückgegriffen werden.
Im Einzelnen handelt es sich um folgende neu zu schaffenden Stellen:
Bereich Amt für Soziales und Prävention:
1. Stelleneinrichtung von insgesamt 1,00 VZÄ (EG S 1 4 TVöD) für die Koordi nation der
sozialpädagogischen Betreuung für Asylsuchende im Amt für Soziales und Prävention,
Abteilung Soziale Hilfen.
2. Stelleneinrichtung von insgesamt 7,00 VZÄ (EG 9 TVöD) für die Sachbearbeitung in der
Leistungsgewährung nach dem Asylbewerberleistungsge setz im Amt für Soziales und
Prävention, Abteilung Soziale Hilfen.
3. Stelleneinrichtung von insgesamt 1,00 VZÄ (A 11 HBesG) für eine Sachgebietsleitung im
Amt für Soziales und Prävention, Abteilung Soziale Hilfen.
Bereich Amt für Soziales und Prävention – Jobcenter Darmstadt :
4. Stelleneinrichtung von insgesamt 2,00 VZÄ (EG 9 TVöD) für die Sachbearbeitung bzgl.
der Leistungsgewährung SGB II im Jobcenter Darmstadt.
5. Stelleneinrichtung von insgesamt 2,00 VZÄ (EG 6 TVöD) für die Sachbearbeitung bzw.
Fachassistenz i m Rahmen der Leistungsgewährung nach dem SGB II im Jobcenter
Darmstadt.
Bereich Jugendamt:
6. Stelleneinrichtung von insgesamt 9,00 VZÄ (EG 9 TVöD) für die Amtsvormundschaft und
Amtspflegschaft im Jugendamt, Abteilung Amtsvormundschaften und Beistandschaften .
7. Stelleneinrichtung von insgesamt 9,00 VZÄ (EG S 1 4 TVöD) für die Bezirkliche
Sozialarbeit mit dem Schwerpunkt Asylangelegenheiten im Jugendamt, Abteilung
Städtischer Sozialdienst.
8. Stellenausweitung der Stelle Nr. 0661 GVPl. von 0,83 auf 1,00 VZÄ (A 11 HB esG) für die
Sachgebietsleitung und stv. Abteilungsleitung im Jugendamt, Abteilung Wirtschaftliche
Jugendhilfe, Unterhaltsvorschuss und AfA.
9. Stelleneinrichtung von insgesamt 3,00 VZÄ (EG 9 TVöD) für die Sachbearbeitung zur
Leistungsgewährung SGB III im Jug endamt, Abteilung Wirtschaftliche Jugendhilfe,
Unterhaltsvorschuss und AfA.
10. Stelleneinrichtung von insgesamt 1,00 VZÄ (EG S 15 TVöD) für die Fachaufsicht für
Jugendhilfeeinrichtungen im Jugendamt, Abteilung Wirtschaftliche Jugendhilfe,
Unterhaltsvorschuss und AfA.
Bereich Büro des/der Flüchtlingsbeauftragten :
11. Stelleneinrichtung von insgesamt 1,00 VZÄ (EG 10 TVöD) für die stellentechnische
Absicherung des/der städtischen Flüchtlingsbeauftragten im Dezernat I.
12. Stelleneinrichtung von insgesamt 2,00 VZÄ (EG 8 TVöD) für die Sachbearbeitung im
„Büro des/der Flüchtlingsbeauftragten“ im Dezernat I.
Bereich Amt für Interkulturelles und Internationales :
13. Stelleneinrichtung von insgesamt 1,00 VZÄ (EG 10 TVöD) für die Sachbearbeitung
Interkulturelles im Amt für Interku lturelles und Internationales.
Bereich Bürger- und Ordnungsamt :
- 6 -
14. Stelleneinrichtung von insgesamt 2,00 VZÄ (EG 9 TVöD) für die Sachbearbeitung
allgemeiner Aufenthalts - und Asylangelegenheiten im Bürger - und Ordnungsamt,
Abteilung Ausländerbehörde.
15. Stelleneinrichtung von insgesamt 1,00 VZÄ (EG 9 TVöD) für die Sachbearbeitung von
aufenthaltsbeendenden Maßnahmen im Bürger - und Ordnungsamt, Abteilung
Ausländerbehörde.
16. Stelleneinrichtung von insgesamt 0,50 VZÄ (EG 8 TVöD) für die Sachbearbeitung
Meldewesen und W ahlen im Bürger - und Ordnungsamt, Abteilung Einwohnerwesen und
Wahlen.
Bereich Amt für Interne Dienste:
17. Stelleneinrichtung von insgesamt 1,00 VZÄ (EG 9 TVöD) für die Sachbearbeitung
Tarifangelegenheiten mit dem Schwerpunkt Einstellungsverfahren im Amt für Interne
Dienste, Personalabteilung.
18. Stelleneinrichtung von insgesamt 0,50 VZÄ (EG 8 TVöD) für die Sachbearbeitung
Tarifangelegenheiten mit dem Schwerpunkt Ausschreibung - und Auswahlverfahren im
Amt für Interne Dienste, Personalabteilung.
19. Stelleneinrichtun g von insgesamt 0,50 VZÄ (EG 10 TVöD) für die Sachbearbeitung
Organisationswesen im Amt für Interne Dienste, Organisationsabteilung .
Bereich Eigenbetrieb Immobilienmanagement Darmstadt (IDA) :
20. Stelleneinrichtung von 4,50 VZÄ (EG 11 TV öD)an Stellen für Ing enieurstätigkeiten
(Architekten), 1,00 VZÄ (EG 8 TVöD) für administrative Tätigkeiten sowie 1,00 VZÄ (EG
10 TVöD) für die Verstärkung der Sachbearbeitung im Objektmanagement.
Kurzerläuterungen:
Zu 1.:
Mit Datum vom 09.06.2015 (Magistratsvorlage Nr. 2015 /0223 – Beschluss Nr. 0259) hat
der Magistrat die Einrichtung von einer 1,00 VZÄ (EG S 1 4 TVöD) für die Koordination der
sozialpädagogischen Betreuung der Asylsuchenden im Amt für Soziales und Prävention
beschlossen.
Die gestiegenen Fallzahlen und die Auf stockung der Zuweisungsquote machen die
Einrichtung einer weiteren Stelle für die Koordination der sozialpädagogischen Betreuung der
Asylsuchenden für diesen Bereich erforderlich.
Zu 2.:
Um die Leistungsgewährung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sich erzustellen, ist es
erforderlich, die Personalressourcen um 7,00 VZÄ innerhalb der Abteilung Soziale Hilfen
aufzustocken und bedarfsorientiert – in Abhängigkeit der Fallzahlentwicklung – zu
bewirtschaften.
Zu 3.:
Durch die erhebliche personelle Ausweitun g innerhalb der Abteilung Soziale Hilfen des Amtes
für Soziales und Prävention würde sich die Leitungsspanne der derzeitigen
Sachgebietsleitung für die Leistungsgewährung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
nahezu verdoppeln. Zur Entlastung ist daher die Einrichtung einer weiteren
Sachgebietsleitung erforderlich.
- 7 -
Zu 4. und 5.:
Die steigenden Fallzahlen an Asylsuchenden betreffen auch das Jobcenter Darmstadt und
erfordern die Ausweitung der Personalressourcen innerhalb der Leistungsgewährung und der
zugehörigen Fachassistenzen um insgesamt 4,00 VZÄ.
Zu 6.:
Die gesetzlichen Vorgaben des Vormundschafts - und Betreuungsrechts legen einen
Betreuungsschlüssel von bis zu max. 50 Mündel pro Vollzeitstelle fest. Die hieraus
resultierende Vorgabe macht es aufgrun d der Fallzahlentwicklung im Bereich der
unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge bzw. Ausländerinnen und Ausländer (umA)
erforderlich, weitere Vormunde bedarfsabhängig einzusetzen.
Zu 7.:
Die Zuständigkeit für die Hilfe zur Erziehung steht in enger Zusa mmenarbeit zwischen der
Bezirklichen Sozialarbeit und der Amtsvormundschaft für die unbegleiteten minderjährigen
Ausländerinnen und Ausländer.
Die Einrichtung von Hilfen zur Erziehung erfolgt – fallzahlenabhängig – nach einem
erfolgreich abgeschlossenen C learingverfahren durch die Bediensteten der bezirklichen
Sozialarbeit des Städtischen Sozialdienstes im Jugendamt. Hier entsteht ebenfalls ein
voraussichtlicher personeller Mehrbedarf im Umfang von 9,00 Vollzeitstellen bis zum
Jahresende 2016.
Zu 8.:
Die strukturellen Veränderungen innerhalb der Abteilung Wirtschaftliche Jugendhilfe,
Unterhaltsvorschuss und AfA zur Entlastung der Leitungsspanne und Sicherstellung der
Abwicklung der finanziellen Aspekte im Bereich der Wirtschaftlichen Jugendhilfe machen di e
Anhebung des Stellenumfangs der Stelle Nr. 0661 GVPl. (A 11 HBesG) von 0,83 VZÄ auf 1,00
VZÄ erforderlich.
Zu 9.:
Die finanzielle Abwicklung der Hilfen zur Erziehung für die unbegleiteten minderjährigen
Ausländerinnen und Ausländer wird durch die Sach bearbeitung im Bereich der
Wirtschaftlichen Jugendhilfe sichergestellt. Hier erfolgt auch die Berechnung der
Kostenerstattung gegenüber anderen Kommunen und Städten. Die Sicherstellung der
finanziellen Transaktionen in diesem Bereich erfordert eine persone lle Ausweitung von
insgesamt 3,00 VZÄ.
Zu 10.:
Durch die Unterbringung der unbegleiteten minderjährigen Ausländerinnen und Ausländer
ergibt sich, zur Sicherstellung der Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften, im
Tätigkeitsbereich Fachaufsicht für Jugen dhilfeeinrichtungen ein signifikanter Mehrbedarf.
Daher ist es erforderlich, dass die Fachberatung für Jugendhilfeeinrichtungen um eine
weitere Vollzeitkraft verstärkt wird.
- 8 -
Zu 11. und 12.:
Die Koordination und administrativen Abwicklung der Spendenang ebote sowie der
ehrenamtlichen Unterstützungsleistungen aus der Bevölkerung und darüber hinaus die
Beantwortung zahlreicher Bürgeranfragen und die Wahrnehmung verschiedenster im
Zusammenhang mit der Humanitären Notlage auftretenden Fragestellungen sind zen trale
Aufgabenstellungen des städtischen Flüchtlingsbeauftragten.
Die Mitarbeiter/ -innen akquirieren sich derzeit aus verschiedensten Verwaltungseinheiten der
Stadtverwaltung und sind von ihren jetzigen Aufgaben freigestellt. Um hier eine dauerhafte
und strukturierte Aufgabenwahrnehmung sicherzustellen, ist die Schaffung von Planstellen,
im Umfang von insgesamt 3,00 VZÄ dringend erforderlich.
Zu 13.:
Der mittel- bis langfristige zu erwartende Familienzuzug der Kontingentflüchtlinge macht
eine Ausweitung der Integrationsmaßnahmen erforderlich. Aus diesem Grunde ist die
Einrichtung einer Vollzeitstelle für die Sachbearbeitung Interkultureller Angelegenheiten im
Amt für Interkulturelles und Internationales geboten.
Zu 14. und 15.:
Die steigenden Fallzahle n aufgrund der Humanitären Notlage sorgen auch für ein erhöhtes
Arbeitsaufkommen innerhalb der Abteilung Ausländerbehörde des Bürger - und
Ordnungsamtes. Um die Sachbearbeitung allgemeiner Aufenthalts - und Asylangelegenheiten
sicherstellen zu können, ist di e Einrichtung von zwei zusätzlichen Vollzeitstellen erforderlich.
Darüber hinaus ist die Sachbearbeitung für den Bereich der Umsetzung von
aufenthaltsbeendenden Maßnahmen, im Umfang von 1,00 VZÄ, personell zu verstärken.
Zu 16.:
Die der Wissenschaftsst adt Darmstadt dauerhaft zugewiesenen Kontingentflüchtlinge,
müssen auch melderechtlich erfasst und bearbeitet werden. Um den gestiegenen Fallzahlen
im Bereich der Abteilung Einwohnerwesen und Wahlen des Bürger - und Ordnungsamtes
Rechnung zu tragen, ist ein e zusätzliche Teilzeitstelle im Umfang von 0,50 VZÄ für die
Sachbearbeitung im Bereich Meldewesen und Wahlen einzurichten.
Zu 17. und 18.:
Durch den erheblichen Stellen - und Personalmehrbedarf der Fachämter steigt auch das
Arbeitsaufkommen im Bereich der Personalbeschaffung, vor allem durch die Abwicklung von
externen Stellenausschreibungen, deutlich. Die Sicherstellung der zeitnahen Abwicklung von
Stellenausschreibung und des damit verbundenen Auswahlverfahrens und des
Einstellungsaufwandes bedingt einen Personalmehrbedarf im Bereich Tarifangelegenheiten
des Amtes für Interne Dienste. Hier ist die personelle Aufstockung der vorhanden Planstellen
um insgesamt 1,50 VZÄ (EG 9 und EG 8 TVöD) geboten.
Zu 19.:
Der Aufgaben- und Arbeitszuwachs durch den erhöht en Dienstleistungs - und
Steuerungsbedarf sowie zur Umsetzung der unter Beschlussziffer 5 genannten
Evaluierungsmaßnahmen macht eine Ausweitung der vorhanden personellen Ausstattung um
0,50 VZÄ (EG 10 TVöD) innerhalb der Organisationsabteilung des Amtes für Interne Dienste
erforderlich.
Zu 20.:
Die Suche, Herrichtung und Unterhaltung von Unterkünften für die Aufnahme von Notfall -
und Kontingentflüchtlingen bedingen eine Verstärkung des vorhandenen Personals in den
Bereichen Bauunterhaltung, Planung und Pro jektsteuerung Architektur, Elektrotechnik,
Heizung, Sanitär und Lüftung um insgesamt 4,50 VZÄ (EG 11 TVöD) sowie im
Objektmanagement und in der Verwaltung um je 1,00 VZÄ (EG 10 und EG 8 TVöD).
Durch die og. Maßnahmen ergeben sich weitere umfangreiche An passungserfordernisse, u.a.
sind Änderungen an den mit der Stellenplanvorlage am 14.09.2015 beschlossenen
Stellenübersichten, an der Personalmehrkostenübersicht sowie an de n
Stellenobergrenzenberechnung en vorzunehmen.
Die hierzu noch zu erstellenden Änder ungsseiten zur Stellenplanvorlage 2016 werden als
Austausch- und Ergänzungsseiten spätestens bis zur zweiten Lesung in der
Stadtverordneten -versammlung nachgereicht.
Darmstadt, 05.11.2015
10.2 mü/ml
Dezernat I Dezernat IV
Jochen Partsch André Schellenberg
Oberbürgermeister Stadtkämmerer
Beratungsverlauf (3)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2015/0496
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 05.11.2015
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00