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2015/0496

Stellenplan 2016 – Nachtrag zu dem am 14.09.2015 beschlossenen Stellenplan für 2016 auf Grund der 'Humanitären Notlage'

Magistratsvorlage 05.11.2015

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2015/0496

18888 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
05.11.2015 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat I an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
 
 
Amt: Amt für Interne 
Dienste  OBW bei abschl.  
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler: 
I II III 
IV V 
10.1 10.2 20 
722 530  
Stvv. 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2015/0496 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
571 
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: Div. 
Kostenstelle:  Div. Investitionsnummer:  ./. 
Kostenträger:  Div. Sachkonto: ./. 
 
Betreff: Stellenplan 2016 – Nachtrag zu dem am 14.09.2015 beschlossenen Stellenplan für 
2016 auf Grund der "Humanitären Notlag e" 
 
Vorlage vom: 05.11.2015  
 
Beschlussvorschlag : 
 
1. Der Magistrat stimmt  den Nachträgen zu m Stellenplan 2016, in der Fassung vom 
14.09.2015 zur Bewältigung der „Humanitären Flüchtlingsnotlage“ im Gesamtumfang von 
44,67 VZÄ für den Bereich der Kernverwaltu ng und weiteren 6,50 VZÄ für den 
Eigenbetrieb IDA zu.  
 
2. Der Magistrat beschließt ferner, die in § 7 der Haushaltssatzung getroffenen Regelungen 
zur Stellen- u. Personalbewirtschaftung befristet bis zum 2. Quartal 2018 für folgende 
Bereiche auszusetzen, die mittel- oder unmittelbar mit der Bewältigung oder Abwicklung 
von (Folge-)Aufgaben aus der jetzigen „Humanitären Flüchtlingsnotlage“ befasst sind:

- 2 - 
 Amt für Soziales und Prävention, Abt.  Soziale Hilfen,  
 Bürger- und Ordnungsamt - Ausländerbehörde,  
 Jugendamt und  
 Eigenbetrieb IDA, Fachbereiche für Planung, Bauunterhaltung, Energie - und 
Anlagentechnik sowie Projektsteuerung Architektur.  
 
3. Der Magistrat stimmt zu, dass abweichend vom Grundsatzbeschluss zum Stellenplan 
2016 die mit dieser Magistratsvorlage neuein zurichtenden Stellen – abhängig des 
belegbaren Bedarfs – umgehend bewirtschaftet und zeitgleich intern sowie extern 
ausgeschrieben werden können.  
 
4. Die Bewirtschaftung der mit dieser Vorlage einzurichtenden Tarifbeschäftigtenstellen 
erfolgt zunächst befrist et für die Dauer von zwei Jahren.  
 
5. Der fernerhin notwendige Stellenbedarf im Zusammenhang mit der Bewältigung oder 
Abwicklung von (Folge -)Aufgaben aus der jetzigen „Humanitären Flüchtlingsnotlage“ ist 
durch das Amt für Interne Dienste nach zwei Jahren zu e valuieren und dem Magistrat im 
Rahmen der Haushaltsberatungen für den Stellenplan 2018 zu berichten.  
 
6. Für die Umsetzung der Beschlussvorschläge zu Ziffer 2. und 3. ist eine 
Ausnahmegenehmigung der Aufsichtsbehörde einzuholen.  
 
7. Die Beteiligungsrechte sind z u wahren. 
 
8. Dieser Nachtrag zum Stellenplan 201 6 ist der Stadtverordnetenversammlung zur 
Berücksichtigung und Beschlussfassung im laufenden Haushalts - und Stellenpla n-
verfahren für 2016  zuzuleiten. 
 
 
Anlagen:   
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom 11.11.2015

- 3 - 
 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 05.11.2015  
 
 
Nach Aufstellung der Stellenplanvorlage für 2016, welche am  14. September 2015 mit Vorlage 
Nr. 2015/0403 beschlossen  wurde, hat sich die Anzahl der Asylsuchenden, der Kriegs - und 
Bürgerkriegsflüchtlinge, die der Wissenschaftsstadt Darmstadt zugewiesen werden,  sowie  die 
Anzahl der für die Aufnahme in Notunterkünf ten zugewiesen Personen, einschließlich der 
unbegleiteten minderjährigen Ausländerinnen und Ausländer, weiter erhöht. Die Stadt 
Darmstadt hat im Auftrag des Landes Hessen einen Krisenstab eingerichtet, der den Aufbau 
der Erstaufnahme -Einrichtung in der Sta rkenburgkaserne gemeinsam mit der Verwaltung, den 
haupt- und ehrenamtlichen Hilfskräften sowie den Unterstützern aus der Bürgerschaft schnell, 
effizient und lösungsorientiert organisierte. Gleiches gilt für den Krisenstab und die 
Unterstützungsstruktur in der Stadt und Stadtgesellschaft, die derzeit die drei Notunterkünfte, 
die im Auftrag des Landes Hessen unterhalten werden, organisieren.  
 
Diese, spätestens seit Anfang September wachsenden, weiter aktuellen Aufgabensteigerungen 
aufgrund der Lösung der huma nitären Notlage haben zur Folge, dass in einigen Ämtern, 
Verwaltungsstellen und Eigenbetrieben der Stadt Darmstadt bereits seit Wochen die reguläre 
Aufgabenbearbeitung stark eingeschränkt ist. Die Organisation der Unterbringung, 
Essensversorgung, medizinis chen Versorgung, der Sicherheit und von Mindestanforderungen 
an sozialer Unterstützung der Flüchtlinge kann mit den bestehenden personellen Ressourcen  
selbst unter Einsatz von Personal aus allen Organisationseinheiten der Stadtverwaltung, nicht 
langfristig sichergestellt werden. Schon jetzt ist nur mit Hilfe zahlreicher Überstunden und 
einem unermüdlichen Einsatz vieler Bediensteter der Dienstbetrieb aufrechtzuerhalten.  
 
Um den derzeit prognostizierten Zuweisungszahlen an Asylsuchenden Rechnung zu tragen,  ist 
eine erhebliche Ausweitung des Stellen - und Personalbedarfs unumgänglich. Alle Ämter, 
Verwaltungsstellen und Eigenbetriebe waren deshalb aufgefordert, ihren nach derzeitigem 
Kenntnisstand erforderlichen Personalbedarf kurzfristig zu ermitteln und dem Amt für Interne 
Dienste zu melden.  
 
Die im Rahmen der Abfrage zur Bewältigung der aktuellen Humanitären Notlage eingereichten 
Stellenplananträge wurden in einer Dezernentenrunde am 02.11.2015 erörtert und ein 
Gesamtbedarf von 44,67 VZÄ an zusätzlichen Ste llen für den Bereich der Kernverwaltung 
sowie ein weiterer Stellenbedarf im Umfang von 6,50 VZÄ für den Eigenbetrieb IDA als 
erforderlich quantifiziert, der dringend noch im laufenden Haushalts - und Stellenplan -
aufstellungsverfahren für 2016 Berücksichtigu ng finden sollte.  
 
Die Bewirtschaftung der nachfolgend aufgeführten  Stellen soll zweckgebunden, 
bedarfsorientiert  und in Abhängigkeit der aktuellen „Fallzahlenentwicklung “ im Rahmen der 
Humanitären Notlage  erfolgen. Bei Bedarfsänderungen können die o bengenannten Planstellen 
in Ihrer Funktion umgewidmet und organisatorisch innerhalb der Kernverwaltung  verlagert 
werden. 
 
Die Bewirtschaftung der unten aufgeführten  Tarifbeschäftigtenstellen erfolgt zunächst befristet 
für die Dauer von zwei Jahren. Die Kennzeich nung der neueinzurichtenden Planstellen erfolgt 
über einen separaten Nummernkreis.  Der Stellenbedarf ist durch das Amt für Interne Dienste 
nach zwei Jahren zu evaluieren und dem Magistrat im Rahmen der Haushaltsberatungen für 
den Stellenplan 2018 zu berich ten.

- 4 - 
Die neu zu schaffenden Stellen werden teilweise ab sofort, teilweise nach Fallzahlentwicklung 
im Jahr 2016 geschaffen. Für einen erheblichen Teil der neu zu schaffenden Stellen, 
insbesondere im Bereich des Jugendamtes, kann und wird auf die Mittel, d ie von Bund und 
Land dafür bereitgestellt werden, zurückgegriffen werden.  
 
Im Einzelnen handelt es sich um folgende neu zu schaffenden Stellen:  
 
Bereich Amt für Soziales und Prävention:  
1. Stelleneinrichtung von insgesamt 1,00 VZÄ (EG S 1 4 TVöD) für die Koor dination der 
sozialpädagogischen Betreuung für Asylsuchende im Amt für Soziales und Prävention, 
Abteilung Soziale Hilfen.  
2. Stelleneinrichtung von insgesamt 7,00 VZÄ (EG 9 TVöD) für die Sachbearbeitung in der 
Leistungsgewährung nach dem Asylbewerberleistungs gesetz im Amt für Soziales und 
Prävention, Abteilung Soziale Hilfen.  
3. Stelleneinrichtung von insgesamt 1,00 VZÄ (A 11 HBesG) für eine Sachgebietsleitung im 
Amt für Soziales und Prävention, Abteilung Soziale Hilfen.  
 
Bereich Amt für Soziales und Prävention  – Jobcenter Darmstadt : 
4. Stelleneinrichtung von insgesamt 2,00 VZÄ (EG 9 TVöD) für die Sachbearbeitung bzgl. der 
Leistungsgewährung SGB II im Jobcenter Darmstadt.  
5. Stelleneinrichtung von insgesamt 2,00 VZÄ (EG 6 TVöD) für die Sachbearbeitung bzw. 
Fachassistenz  im Rahmen der Leistungsgewährung nach dem SGB II im Jobcenter 
Darmstadt. 
 
Bereich Jugendamt: 
6. Stelleneinrichtung von insgesamt 9,00 VZÄ (EG 9 TVöD) für die Amtsvormundschaft und 
Amtspflegschaft im Jugendamt, Abteilung Amtsvormundschaften und Beistandschaft en. 
7. Stelleneinrichtung von insgesamt 9,00 VZÄ (EG S 1 4 TVöD) für die Bezirkliche Sozialarbeit 
mit dem Schwerpunkt Asylangelegenheiten im Jugendamt, Abteilung Städtischer 
Sozialdienst.  
8. Stellenausweitung der Stelle Nr. 0661 GVPl. von 0,83 auf 1,00 VZÄ (A 11 HBesG) für die 
Sachgebietsleitung und stv. Abteilungsleitung im Jugendamt, Abteilung Wirtschaftliche 
Jugendhilfe, Unterhaltsvorschuss und AfA.  
9. Stelleneinrichtung von insgesamt 3,00 VZÄ (EG 9 TVöD) für die Sachbearbeitung zur 
Leistungsgewährung SGB III im J ugendamt, Abteilung Wirtschaftliche Jugendhilfe, 
Unterhaltsvorschuss und AfA.  
10. Stelleneinrichtung von insgesamt 1,00 VZÄ (EG S 15 TVöD) für die Fachaufsicht für 
Jugendhilfeeinrichtungen im Jugendamt, Abteilung Wirtschaftliche Jugendhilfe, 
Unterhaltsvorschus s und AfA. 
 
Bereich Büro des/der Flüchtlingsbeauftragten : 
11. Stelleneinrichtung von insgesamt 1,00 VZÄ (EG 10 TVöD) für die stellentechnische 
Absicherung des/der städtischen Flüchtlingsbeauftragten im Dezernat I.  
12. Stelleneinrichtung von insgesamt 2,00 VZÄ (EG 8 TVöD) für die Sachbearbeitung im „Büro 
des/der Flüchtlingsbeauftragten“ im Dezernat I.  
 
Bereich Amt für Interkulturelles und Internationales : 
13. Stelleneinrichtung von insgesamt 1,00 VZÄ (EG 10 TVöD) für die Sachbearbeitung 
Interkulturelles im Amt für Inter kulturelles und Internationales.  
 
Bereich Bürger- und Ordnungsamt :

- 5 - 
14. Stelleneinrichtung von insgesamt 2,00 VZÄ (EG 9 TVöD) für die Sachbearbeitung 
allgemeiner Aufenthalts - und Asylangelegenheiten im Bürger - und Ordnungsamt, Abteilung 
Ausländerbehörde.  
15. Stelleneinrichtung von insgesamt 1,00 VZÄ (EG 9 TVöD) für die Sachbearbeitung von 
aufenthaltsbeendenden Maßnahmen im Bürger - und Ordnungsamt, Abteilung 
Ausländerbehörde.  
16. Stelleneinrichtung von insgesamt 0,50 VZÄ (EG 8 TVöD) für die Sachbearbeitung 
Meldewesen und  Wahlen im Bürger - und Ordnungsamt, Abteilung Einwohnerwesen und 
Wahlen. 
 
Bereich Amt für Interne Dienste:  
17. Stelleneinrichtung von insgesamt 1,00 VZÄ (EG 9 TVöD) für die Sachbearbeitung 
Tarifangelegenheiten mit dem Schwerpunkt Einstellungsverfahren im Amt f ür Interne 
Dienste, Personalabteilung.  
18. Stelleneinrichtung von insgesamt 0,50 VZÄ (EG 8 TVöD) für die Sachbearbeitung 
Tarifangelegenheiten mit dem Schwerpunkt Ausschreibung - und Auswahlverfahren im Amt 
für Interne Dienste, Personalabteilung.  
19. Stelleneinricht ung von insgesamt 0,50 VZÄ (EG 10 TVöD) für die Sachbearbeitung 
Organisationswesen im Amt für Interne Dienste, Organisationsabteilung . 
 
Bereich Eigenbetrieb Immobilienmanagement Darmstadt (IDA) : 
20. Stelleneinrichtung von 4,50 VZÄ (EG 11 TV öD)an Stellen für I ngenieurstätigkeiten 
(Architekten), 1,00 VZÄ (EG 8 TVöD) für administrative Tätigkeiten sowie 1,00 VZÄ (EG 10 
TVöD) für die Verstärkung der Sachbearbeitung im Objektmanagement.  
 
 
Kurzerläuterungen:  
 
Zu 1.: 
 
Mit Datum vom 09.06.2015 (Magistratsvorlage Nr. 2 015/0223 – Beschluss Nr. 0259) hat der 
Magistrat die Einrichtung von einer 1,00 VZÄ (EG S 12 TVöD) für die Koordination der 
sozialpädagogischen Betreuung der Asylsuchenden im Amt für Soziales und Prävention 
beschlossen. 
 
Die gestiegenen Fallzahlen und die Aufstockung der Zuweisungsquote machen die Einrichtung 
einer weiteren Stelle für die Koordination der sozialpädagogischen Betreuung der 
Asylsuchenden für diesen Bereich erforderlich.  
 
Zu 2.: 
 
Um die Leistungsgewährung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz s icherzustellen, ist es 
erforderlich, die Personalressourcen um 7,00 VZÄ innerhalb der Abteilung Soziale Hilfen 
aufzustocken und bedarfsorientiert – in Abhängigkeit der Fallzahlentwicklung – zu 
bewirtschaften.  
 
Zu 3.: 
 
Durch die erhebliche personelle Auswei tung innerhalb der Abteilung Soziale Hilfen des Amtes 
für Soziales und Prävention würde sich die Leitungsspanne der derzeitigen Sachgebietsleitung 
für die Leistungsgewährung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz nahezu verdoppeln. Zur 
Entlastung ist daher d ie Einrichtung einer weiteren Sachgebietsleitung erforderlich.

- 6 - 
 
Zu 4. und 5.: 
 
Die steigenden Fallzahlen an Asylsuchenden betreffen auch das Jobcenter Darmstadt und 
erfordern die Ausweitung der Personalressourcen innerhalb der Leistungsgewährung und der 
zugehörigen Fachassistenzen um insgesamt 4,00 VZÄ.  
 
Zu 6.: 
 
Die gesetzlichen Vorgaben des Vormundschafts - und Betreuungsrechts legen einen 
Betreuungsschlüssel von bis zu max. 50 Mündel pro Vollzeitstelle fest. Die hieraus 
resultierende Vorgabe macht es aufgr und der Fallzahlentwicklung im Bereich der 
unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge bzw. Ausländerinnen und Ausländer (umA) 
erforderlich, weitere Vormunde bedarfsabhängig einzusetzen.  
 
Zu 7.: 
 
Die Zuständigkeit für die Hilfe zur Erziehung steht in enger Zu sammenarbeit zwischen der 
Bezirklichen Sozialarbeit und der Amtsvormundschaft für die unbegleiteten minderjährigen 
Ausländerinnen und Ausländer.  
 
Die Einrichtung von Hilfen zur Erziehung erfolgt – fallzahlenabhängig – nach einem erfolgreich 
abgeschlossenen  Clearingverfahren durch die Bediensteten der bezirklichen Sozialarbeit des 
Städtischen Sozialdienstes im Jugendamt. Hier entsteht ebenfalls ein voraussichtlicher 
personeller Mehrbedarf im Umfang von 9,00 Vollzeitstellen bis zum Jahresende 2016.  
 
Zu 8.: 
 
Die strukturellen Veränderungen innerhalb der Abteilung Wirtschaftliche Jugendhilfe, 
Unterhaltsvorschuss und AfA zur Entlastung der Leitungsspanne und Sicherstellung der 
Abwicklung der finanziellen Aspekte im Bereich der Wirtschaftlichen Jugendhilfe machen die 
Anhebung des Stellenumfangs der Stelle Nr. 0661 GVPl. (A 11 HBesG) von 0,83 VZÄ auf 1,00 
VZÄ erforderlich.  
 
 
Zu 9.: 
 
Die finanzielle Abwicklung der Hilfen zur Erziehung für die unbegleiteten minderjährigen 
Ausländerinnen und Ausländer wird durch die Sa chbearbeitung im Bereich der 
Wirtschaftlichen Jugendhilfe sichergestellt. Hier erfolgt auch die Berechnung der 
Kostenerstattung gegenüber anderen Kommunen und Städten. Die Sicherstellung der 
finanziellen Transaktionen in diesem Bereich erfordert eine perso nelle Ausweitung von 
insgesamt 3,00 VZÄ.  
 
Zu 10.: 
 
Durch die Unterbringung der unbegleiteten minderjährigen Ausländerinnen und Ausländer 
ergibt sich, zur Sicherstellung der Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften, im 
Tätigkeitsbereich Fachaufsicht für Jug endhilfeeinrichtungen ein signifikanter Mehrbedarf.  
 
Daher ist es erforderlich, dass die Fachberatung für Jugendhilfeeinrichtungen um eine weitere 
Vollzeitkraft verstärkt wird.

- 7 - 
 
Zu 11. und 12.: 
 
Die Koordination und administrativen Abwicklung der Spendena ngebote sowie der 
ehrenamtlichen Unterstützungsleistungen aus der Bevölkerung und darüber hinaus die 
Beantwortung zahlreicher Bürgeranfragen und die Wahrnehmung verschiedenster im 
Zusammenhang mit der Humanitären Notlage auftretenden Fragestellungen sind z entrale 
Aufgabenstellungen des städtischen Flüchtlingsbeauftragten.  
 
Die Mitarbeiter/ -innen akquirieren sich derzeit aus verschiedensten Verwaltungseinheiten der 
Stadtverwaltung und sind von ihren jetzigen Aufgaben freigestellt. Um hier eine dauerhafte und  
strukturierte Aufgabenwahrnehmung sicherzustellen, ist die Schaffung von Planstellen, im 
Umfang von insgesamt 3,00 VZÄ dringend erforderlich.  
 
 
Zu 13.: 
 
Der mittel- bis langfristige zu erwartende Familienzuzug der Kontingentflüchtlinge macht eine 
Ausweitung der Integrationsmaßnahmen erforderlich. Aus diesem Grunde ist die Einrichtung 
einer Vollzeitstelle für die Sachbearbeitung Interkultureller Angelegenheiten im Amt für 
Interkulturelles und Internationales geboten.  
 
Zu 14. und 15.: 
 
Die steigenden Fallzah len aufgrund der Humanitären Notlage sorgen auch für ein erhöhtes 
Arbeitsaufkommen innerhalb der Abteilung Ausländerbehörde des Bürger - und 
Ordnungsamtes. Um die Sachbearbeitung allgemeiner Aufenthalts - und Asylangelegenheiten 
sicherstellen zu können, ist die Einrichtung von zwei zusätzlichen Vollzeitstellen erforderlich.  
 
Darüber hinaus ist die Sachbearbeitung für den Bereich der Umsetzung von 
aufenthaltsbeendenden Maßnahmen, im Umfang von 1,00 VZÄ, personell zu verstärken.  
 
Zu 16.: 
 
Die der Wissenschafts stadt Darmstadt dauerhaft zugewiesenen Kontingentflüchtlinge, müssen 
auch melderechtlich erfasst und bearbeitet werden. Um den gestiegenen Fallzahlen im Bereich 
der Abteilung Einwohnerwesen und Wahlen des Bürger - und Ordnungsamtes Rechnung zu 
tragen, ist e ine zusätzliche Teilzeitstelle im Umfang von 0,50 VZÄ für die Sachbearbeitung im 
Bereich Meldewesen und Wahlen einzurichten.  
 
Zu 17. und 18.: 
 
Durch den erheblichen Stellen - und Personalmehrbedarf der Fachämter steigt auch das 
Arbeitsaufkommen im Bereich d er Personalbeschaffung, vor allem durch die Abwicklung von 
externen Stellenausschreibungen, deutlich. Die Sicherstellung der zeitnahen Abwicklung von 
Stellenausschreibung und des damit verbundenen Auswahlverfahrens und des 
Einstellungsaufwandes bedingt ein en Personalmehrbedarf im Bereich Tarifangelegenheiten 
des Amtes für Interne Dienste. Hier ist die personelle Aufstockung der vorhanden Planstellen 
um insgesamt 1,50 VZÄ (EG 9 und EG 8 TVöD) geboten.  
 
Zu 19.:

- 8 - 
Der Aufgaben- und Arbeitszuwachs durch den erhö hten Dienstleistungs - und Steuerungsbedarf 
sowie zur Umsetzung der unter Beschlussziffer 5 genannten Evaluierungsmaßnahmen macht 
eine Ausweitung der vorhanden personellen Ausstattung um 0,50 VZÄ (EG 10 TVöD) innerhalb 
der Organisationsabteilung des Amtes f ür Interne Dienste erforderlich.  
 
Zu 20.: 
 
Die Suche, Herrichtung und Unterhaltung von Unterkünften für die Aufnahme von Notfall - und 
Kontingentflüchtlingen bedingen eine Verstärkung des vorhandenen Personals in den 
Bereichen Bauunterhaltung, Planung und P rojektsteuerung Architektur, Elektrotechnik, 
Heizung, Sanitär und Lüftung  um insgesamt 4,50 VZÄ (EG 11 TVöD) sowie im 
Objektmanagement und in der Verwaltung um je 1,00 VZÄ (EG 10 und EG 8 TVöD).  
 
 
 
Durch die og. Maßnahmen ergeben sich weitere umfangreiche Anpassungserfordernisse, u.a. 
sind Änderungen an den mit der Stellenplanvorlage am 14.09.2015 beschlossenen 
Stellenübersichten, an der Personalmehrkostenübersicht sowie an de n 
Stellenobergrenzenberechnung en vorzunehmen.  
 
Die hierzu noch zu erstellenden Änd erungsseiten zur Stellenplanvorlage 2016 werden als 
Austausch- und Ergänzungsseiten spätestens bis zur zweiten Lesung in der Stadtverordneten -
versammlung nachgereicht.  
 
Darmstadt, 05.11.2015 
10.2 mü/ml 
 
Dezernat I      Dezernat IV 
 
 
 
 
Jochen Partsch      André Schellenberg  
Oberbürgermeister      Stadtkämmerer

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18928 Zeichen

- 2 - 
 
Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
05.11.2015 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat I an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
 
 
Amt: Amt für Interne 
Dienste  OBW bei abschl.  
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler: 
I II III 
IV V 
10.1 10.2 20 
722 530  
Stvv. 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2015/0496 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
571 
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: Div. 
Kostenstelle:  Div. Investitionsnummer:  ./. 
Kostenträger:  Div. Sachkonto: ./. 
 
Betreff: Stellenplan 2016 – Nachtrag zu dem am 14.09.2015 beschlossenen Stellenplan für 
2016 auf Grund der "Humanitären Notlag e" 
 
Vorlage vom: 05.11.2015  
 
Beschlussvorschlag : 
 
1. Der Magistrat stimmt  den Nachträgen zu m Stellenplan 2016, in der Fassung vom 
14.09.2015 zur Bewältigung der „Humanitären Flüchtlingsnotlage“ im Gesamtumfang von 
44,67 VZÄ für den Bereich der Kernverwaltu ng und weiteren 6,50 VZÄ für den 
Eigenbetrieb IDA zu.  
 
2. Der Magistrat beschließt ferner, die in § 7 der Haushaltssatzung getroffenen Regelungen 
zur Stellen- u. Personalbewirtschaftung befristet bis zum 2. Quartal 2018 für folgende 
Bereiche auszusetzen, die mittel- oder unmittelbar mit der Bewältigung oder Abwicklung 
von (Folge-)Aufgaben aus der jetzigen „Humanitären Flüchtlingsnotlage“ befasst sind:

- 3 - 
 
 Amt für Soziales und Prävention, Abt.  Soziale Hilfen,  
 Bürger- und Ordnungsamt - Ausländerbehörde,  
 Jugendamt und  
 Eigenbetrieb IDA, Fachbereiche für Planung, Bauunterhaltung, Energie - und 
Anlagentechnik sowie Projektsteuerung Architektur.  
 
3. Der Magistrat stimmt zu, dass abweichend vom Grundsatzbeschluss zum Stellenplan 
2016 die mit dieser Magistratsvorlage neuein zurichtenden Stellen – abhängig des 
belegbaren Bedarfs – umgehend bewirtschaftet und zeitgleich intern sowie extern 
ausgeschrieben werden können.  
 
4. Die Bewirtschaftung der mit dieser Vorlage einzurichtenden Tarifbeschäftigtenstellen 
erfolgt zunächst befrist et für die Dauer von zwei Jahren.  
 
5. Der fernerhin notwendige Stellenbedarf im Zusammenhang mit der Bewältigung oder 
Abwicklung von (Folge -)Aufgaben aus der jetzigen „Humanitären Flüchtlingsnotlage“ ist 
durch das Amt für Interne Dienste nach zwei Jahren zu e valuieren und dem Magistrat im 
Rahmen der Haushaltsberatungen für den Stellenplan 2018 zu berichten.  
 
6. Für die Umsetzung der Beschlussvorschläge zu Ziffer 2. und 3. ist eine 
Ausnahmegenehmigung der Aufsichtsbehörde einzuholen.  
 
7. Die Beteiligungsrechte sind z u wahren. 
 
8. Dieser Nachtrag zum Stellenplan 201 6 ist der Stadtverordnetenversammlung zur 
Berücksichtigung und Beschlussfassung im laufenden Haushalts - und Stellenpla n-
verfahren für 2016  zuzuleiten. 
 
 
Anlagen:   
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom 11.11.2015 
 
Der Vorlage wird zugestimmt.

- 4 - 
 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 05.11.2015  
 
Nach Aufstellung der Stellenplanvorlage für 2016, welche am 14. September 2015 mit 
Vorlage Nr. 2015/0403 beschlossen  wurde, hat sich die Anzahl der Asylsuchenden, der 
Kriegs- und Bürgerkriegsflüchtlinge, die der Wissenschaftsstadt Darmstadt zugewiesen 
werden,  sowie  die Anzahl der für die Aufnahme in Notunterkünft en zugewiesen Personen, 
einschließlich der unbegleiteten minderjährigen Ausländerinnen und Ausländer, weiter 
erhöht. Die Stadt Darmstadt hat im Auftrag des Landes Hessen einen Krisenstab 
eingerichtet, der den Aufbau der Erstaufnahme -Einrichtung in der Star kenburgkaserne 
gemeinsam mit der Verwaltung, den haupt - und ehrenamtlichen Hilfskräften sowie den 
Unterstützern aus der Bürgerschaft schnell, effizient und lösungsorientiert organisierte. 
Gleiches gilt für den Krisenstab und die Unterstützungsstruktur in d er Stadt und 
Stadtgesellschaft, die derzeit die drei Notunterkünfte, die im Auftrag des Landes Hessen 
unterhalten werden, organisieren.  
 
Diese, spätestens seit Anfang September wachsenden, weiter aktuellen 
Aufgabensteigerungen aufgrund der Lösung der human itären Notlage haben zur Folge, dass 
in einigen Ämtern, Verwaltungsstellen und Eigenbetrieben der Stadt Darmstadt bereits seit 
Wochen die reguläre Aufgabenbearbeitung stark eingeschränkt ist. Die Organisation der 
Unterbringung, Essensversorgung, medizinisc hen Versorgung, der Sicherheit und von 
Mindestanforderungen an sozialer Unterstützung der Flüchtlinge kann mit den bestehenden 
personellen Ressourcen  selbst unter Einsatz von Personal aus allen Organisationseinheiten 
der Stadtverwaltung, nicht langfristig  sichergestellt werden. Schon jetzt ist nur mit Hilfe 
zahlreicher Überstunden und einem unermüdlichen Einsatz vieler Bediensteter der 
Dienstbetrieb aufrechtzuerhalten.  
 
Um den derzeit prognostizierten Zuweisungszahlen an Asylsuchenden Rechnung zu tragen, 
ist eine erhebliche Ausweitung des Stellen - und Personalbedarfs unumgänglich. Alle Ämter, 
Verwaltungsstellen und Eigenbetriebe waren deshalb aufgefordert, ihren nach derzeitigem 
Kenntnisstand erforderlichen Personalbedarf kurzfristig zu ermitteln und dem A mt für 
Interne Dienste zu melden.  
 
Die im Rahmen der Abfrage zur Bewältigung der aktuellen Humanitären Notlage 
eingereichten Stellenplananträge wurden in einer Dezernentenrunde am 02.11.2015 erörtert 
und ein Gesamtbedarf von 44,67 VZÄ an zusätzlichen Stel len für den Bereich der 
Kernverwaltung sowie ein weiterer Stellenbedarf im Umfang von 6,50 VZÄ für den 
Eigenbetrieb IDA als erforderlich quantifiziert, der dringend noch im laufenden Haushalts - 
und Stellenplan -aufstellungsverfahren für 2016 Berücksichtigun g finden sollte.  
 
Die Bewirtschaftung der nachfolgend aufgeführten  Stellen soll zweckgebunden, 
bedarfsorientiert  und in Abhängigkeit der aktuellen „Fallzahlenentwicklung “ im Rahmen der 
Humanitären Notlage  erfolgen. Bei Bedarfsänderungen können die o bengenannten 
Planstellen in Ihrer Funktion umgewidmet und organisatorisch innerhalb der Kernverwaltung  
verlagert werden.  
 
Die Bewirtschaftung der unten aufgeführten  Tarifbeschäftigtenstellen erfolgt zunächst 
befristet für die Dauer von zwei Jahren. Die Kennzeichn ung der neueinzurichtenden 
Planstellen erfolgt über einen separaten Nummernkreis.  Der Stellenbedarf ist durch das Amt 
für Interne Dienste nach zwei Jahren zu evaluieren und dem Magistrat im Rahmen der 
Haushaltsberatungen für den Stellenplan 2018 zu bericht en.

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Die neu zu schaffenden Stellen werden teilweise ab sofort, teilweise nach Fallzahlentwicklung 
im Jahr 2016 geschaffen. Für einen erheblichen Teil der neu zu schaffenden Stellen, 
insbesondere im Bereich des Jugendamtes, kann und wird auf die Mittel, die  von Bund und 
Land dafür bereitgestellt werden, zurückgegriffen werden.  
 
Im Einzelnen handelt es sich um folgende neu zu schaffenden Stellen:  
 
Bereich Amt für Soziales und Prävention:  
1. Stelleneinrichtung von insgesamt 1,00 VZÄ (EG S 1 4 TVöD) für die Koordi nation der 
sozialpädagogischen Betreuung für Asylsuchende im Amt für Soziales und Prävention, 
Abteilung Soziale Hilfen.  
2. Stelleneinrichtung von insgesamt 7,00 VZÄ (EG 9 TVöD) für die Sachbearbeitung in der 
Leistungsgewährung nach dem Asylbewerberleistungsge setz im Amt für Soziales und 
Prävention, Abteilung Soziale Hilfen.  
3. Stelleneinrichtung von insgesamt 1,00 VZÄ (A 11 HBesG) für eine Sachgebietsleitung im 
Amt für Soziales und Prävention, Abteilung Soziale Hilfen.  
 
Bereich Amt für Soziales und Prävention  – Jobcenter Darmstadt : 
4. Stelleneinrichtung von insgesamt 2,00 VZÄ (EG 9 TVöD) für die Sachbearbeitung bzgl. 
der Leistungsgewährung SGB II im Jobcenter Darmstadt.  
5. Stelleneinrichtung von insgesamt 2,00 VZÄ (EG 6 TVöD) für die Sachbearbeitung bzw. 
Fachassistenz i m Rahmen der Leistungsgewährung nach dem SGB II im Jobcenter 
Darmstadt. 
 
Bereich Jugendamt: 
6. Stelleneinrichtung von insgesamt 9,00 VZÄ (EG 9 TVöD) für die Amtsvormundschaft und 
Amtspflegschaft im Jugendamt, Abteilung Amtsvormundschaften und Beistandschaften . 
7. Stelleneinrichtung von insgesamt 9,00 VZÄ (EG S 1 4 TVöD) für die Bezirkliche 
Sozialarbeit mit dem Schwerpunkt Asylangelegenheiten im Jugendamt, Abteilung 
Städtischer Sozialdienst.  
8. Stellenausweitung der Stelle Nr. 0661 GVPl. von 0,83 auf 1,00 VZÄ (A 11 HB esG) für die 
Sachgebietsleitung und stv. Abteilungsleitung im Jugendamt, Abteilung Wirtschaftliche 
Jugendhilfe, Unterhaltsvorschuss und AfA.  
9. Stelleneinrichtung von insgesamt 3,00 VZÄ (EG 9 TVöD) für die Sachbearbeitung zur 
Leistungsgewährung SGB III im Jug endamt, Abteilung Wirtschaftliche Jugendhilfe, 
Unterhaltsvorschuss und AfA.  
10. Stelleneinrichtung von insgesamt 1,00 VZÄ (EG S 15 TVöD) für die Fachaufsicht für 
Jugendhilfeeinrichtungen im Jugendamt, Abteilung Wirtschaftliche Jugendhilfe, 
Unterhaltsvorschuss und AfA. 
 
Bereich Büro des/der Flüchtlingsbeauftragten : 
11. Stelleneinrichtung von insgesamt 1,00 VZÄ (EG 10 TVöD) für die stellentechnische 
Absicherung des/der städtischen Flüchtlingsbeauftragten im Dezernat I.  
12. Stelleneinrichtung von insgesamt 2,00 VZÄ (EG 8 TVöD) für die Sachbearbeitung im 
„Büro des/der Flüchtlingsbeauftragten“ im Dezernat I.  
 
Bereich Amt für Interkulturelles und Internationales : 
13. Stelleneinrichtung von insgesamt 1,00 VZÄ (EG 10 TVöD) für die Sachbearbeitung 
Interkulturelles im Amt für Interku lturelles und Internationales.  
 
Bereich Bürger- und Ordnungsamt :

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14. Stelleneinrichtung von insgesamt 2,00 VZÄ (EG 9 TVöD) für die Sachbearbeitung 
allgemeiner Aufenthalts - und Asylangelegenheiten im Bürger - und Ordnungsamt, 
Abteilung Ausländerbehörde.  
15. Stelleneinrichtung von insgesamt 1,00 VZÄ (EG 9 TVöD) für die Sachbearbeitung von 
aufenthaltsbeendenden Maßnahmen im Bürger - und Ordnungsamt, Abteilung 
Ausländerbehörde.  
16. Stelleneinrichtung von insgesamt 0,50 VZÄ (EG 8 TVöD) für die Sachbearbeitung 
Meldewesen und W ahlen im Bürger - und Ordnungsamt, Abteilung Einwohnerwesen und 
Wahlen. 
 
Bereich Amt für Interne Dienste:  
17. Stelleneinrichtung von insgesamt 1,00 VZÄ (EG 9 TVöD) für die Sachbearbeitung 
Tarifangelegenheiten mit dem Schwerpunkt Einstellungsverfahren im Amt für  Interne 
Dienste, Personalabteilung.  
18. Stelleneinrichtung von insgesamt 0,50 VZÄ (EG 8 TVöD) für die Sachbearbeitung 
Tarifangelegenheiten mit dem Schwerpunkt Ausschreibung - und Auswahlverfahren im 
Amt für Interne Dienste, Personalabteilung.  
19. Stelleneinrichtun g von insgesamt 0,50 VZÄ (EG 10 TVöD) für die Sachbearbeitung 
Organisationswesen im Amt für Interne Dienste, Organisationsabteilung . 
 
Bereich Eigenbetrieb Immobilienmanagement Darmstadt (IDA) : 
20. Stelleneinrichtung von 4,50 VZÄ (EG 11 TV öD)an Stellen für Ing enieurstätigkeiten 
(Architekten), 1,00 VZÄ (EG 8 TVöD) für administrative Tätigkeiten sowie 1,00 VZÄ (EG 
10 TVöD) für die Verstärkung der Sachbearbeitung im Objektmanagement.  
 
Kurzerläuterungen:  
 
Zu 1.: 
 
Mit Datum vom 09.06.2015 (Magistratsvorlage Nr. 2015 /0223 – Beschluss Nr. 0259) hat 
der Magistrat die Einrichtung von einer 1,00 VZÄ (EG S 1 4 TVöD) für die Koordination der 
sozialpädagogischen Betreuung der Asylsuchenden im Amt für Soziales und Prävention 
beschlossen. 
 
Die gestiegenen Fallzahlen und die Auf stockung der Zuweisungsquote machen die 
Einrichtung einer weiteren Stelle für die Koordination der sozialpädagogischen Betreuung der 
Asylsuchenden für diesen Bereich erforderlich.  
 
Zu 2.: 
 
Um die Leistungsgewährung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sich erzustellen, ist es 
erforderlich, die Personalressourcen um 7,00 VZÄ innerhalb der Abteilung Soziale Hilfen 
aufzustocken und bedarfsorientiert – in Abhängigkeit der Fallzahlentwicklung – zu 
bewirtschaften.  
 
Zu 3.: 
 
Durch die erhebliche personelle Ausweitun g innerhalb der Abteilung Soziale Hilfen des Amtes 
für Soziales und Prävention würde sich die Leitungsspanne der derzeitigen 
Sachgebietsleitung für die Leistungsgewährung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz 
nahezu verdoppeln. Zur Entlastung ist daher die Einrichtung einer weiteren 
Sachgebietsleitung erforderlich.

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Zu 4. und 5.: 
 
Die steigenden Fallzahlen an Asylsuchenden betreffen auch das Jobcenter Darmstadt und 
erfordern die Ausweitung der Personalressourcen innerhalb der Leistungsgewährung und der 
zugehörigen Fachassistenzen um insgesamt 4,00 VZÄ.  
 
Zu 6.: 
 
Die gesetzlichen Vorgaben des Vormundschafts - und Betreuungsrechts legen einen 
Betreuungsschlüssel von bis zu max. 50 Mündel pro Vollzeitstelle fest. Die hieraus 
resultierende Vorgabe macht es aufgrun d der Fallzahlentwicklung im Bereich der 
unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge bzw. Ausländerinnen und Ausländer (umA) 
erforderlich, weitere Vormunde bedarfsabhängig einzusetzen.  
 
Zu 7.: 
 
Die Zuständigkeit für die Hilfe zur Erziehung steht in enger Zusa mmenarbeit zwischen der 
Bezirklichen Sozialarbeit und der Amtsvormundschaft für die unbegleiteten minderjährigen 
Ausländerinnen und Ausländer.  
 
Die Einrichtung von Hilfen zur Erziehung erfolgt – fallzahlenabhängig – nach einem 
erfolgreich abgeschlossenen C learingverfahren durch die Bediensteten der bezirklichen 
Sozialarbeit des Städtischen Sozialdienstes im Jugendamt. Hier entsteht ebenfalls ein 
voraussichtlicher personeller Mehrbedarf im Umfang von 9,00 Vollzeitstellen bis zum 
Jahresende 2016.  
 
Zu 8.: 
 
Die strukturellen Veränderungen innerhalb der Abteilung Wirtschaftliche Jugendhilfe, 
Unterhaltsvorschuss und AfA zur Entlastung der Leitungsspanne und Sicherstellung der 
Abwicklung der finanziellen Aspekte im Bereich der Wirtschaftlichen Jugendhilfe machen di e 
Anhebung des Stellenumfangs der Stelle Nr. 0661 GVPl. (A 11 HBesG) von 0,83 VZÄ auf 1,00 
VZÄ erforderlich.  
 
 
Zu 9.: 
 
Die finanzielle Abwicklung der Hilfen zur Erziehung für die unbegleiteten minderjährigen 
Ausländerinnen und Ausländer wird durch die Sach bearbeitung im Bereich der 
Wirtschaftlichen Jugendhilfe sichergestellt. Hier erfolgt auch die Berechnung der 
Kostenerstattung gegenüber anderen Kommunen und Städten. Die Sicherstellung der 
finanziellen Transaktionen in diesem Bereich erfordert eine persone lle Ausweitung von 
insgesamt 3,00 VZÄ.  
 
Zu 10.: 
 
Durch die Unterbringung der unbegleiteten minderjährigen Ausländerinnen und Ausländer 
ergibt sich, zur Sicherstellung der Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften, im 
Tätigkeitsbereich Fachaufsicht für Jugen dhilfeeinrichtungen ein signifikanter Mehrbedarf.  
 
Daher ist es erforderlich, dass die Fachberatung für Jugendhilfeeinrichtungen um eine 
weitere Vollzeitkraft verstärkt wird.

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Zu 11. und 12.: 
 
Die Koordination und administrativen Abwicklung der Spendenang ebote sowie der 
ehrenamtlichen Unterstützungsleistungen aus der Bevölkerung und darüber hinaus die 
Beantwortung zahlreicher Bürgeranfragen und die Wahrnehmung verschiedenster im 
Zusammenhang mit der Humanitären Notlage auftretenden Fragestellungen sind zen trale 
Aufgabenstellungen des städtischen Flüchtlingsbeauftragten.  
 
Die Mitarbeiter/ -innen akquirieren sich derzeit aus verschiedensten Verwaltungseinheiten der 
Stadtverwaltung und sind von ihren jetzigen Aufgaben freigestellt. Um hier eine dauerhafte 
und strukturierte Aufgabenwahrnehmung sicherzustellen, ist die Schaffung von Planstellen, 
im Umfang von insgesamt 3,00 VZÄ dringend erforderlich.  
 
 
Zu 13.: 
 
Der mittel- bis langfristige zu erwartende Familienzuzug der Kontingentflüchtlinge macht 
eine Ausweitung  der Integrationsmaßnahmen erforderlich. Aus diesem Grunde ist die 
Einrichtung einer Vollzeitstelle für die Sachbearbeitung Interkultureller Angelegenheiten im 
Amt für Interkulturelles und Internationales geboten.  
 
Zu 14. und 15.: 
 
Die steigenden Fallzahle n aufgrund der Humanitären Notlage sorgen auch für ein erhöhtes 
Arbeitsaufkommen innerhalb der Abteilung Ausländerbehörde des Bürger - und 
Ordnungsamtes. Um die Sachbearbeitung allgemeiner Aufenthalts - und Asylangelegenheiten 
sicherstellen zu können, ist di e Einrichtung von zwei zusätzlichen Vollzeitstellen erforderlich.  
 
Darüber hinaus ist die Sachbearbeitung für den Bereich der Umsetzung von 
aufenthaltsbeendenden Maßnahmen, im Umfang von 1,00 VZÄ, personell zu verstärken.  
 
Zu 16.: 
 
Die der Wissenschaftsst adt Darmstadt dauerhaft zugewiesenen Kontingentflüchtlinge, 
müssen auch melderechtlich erfasst und bearbeitet werden. Um den gestiegenen Fallzahlen 
im Bereich der Abteilung Einwohnerwesen und Wahlen des Bürger - und Ordnungsamtes 
Rechnung zu tragen, ist ein e zusätzliche Teilzeitstelle im Umfang von 0,50 VZÄ für die 
Sachbearbeitung im Bereich Meldewesen und Wahlen einzurichten.  
 
Zu 17. und 18.: 
 
Durch den erheblichen Stellen - und Personalmehrbedarf der Fachämter steigt auch das 
Arbeitsaufkommen im Bereich der  Personalbeschaffung, vor allem durch die Abwicklung von 
externen Stellenausschreibungen, deutlich. Die Sicherstellung der zeitnahen Abwicklung von 
Stellenausschreibung und des damit verbundenen Auswahlverfahrens und des 
Einstellungsaufwandes bedingt einen  Personalmehrbedarf im Bereich Tarifangelegenheiten 
des Amtes für Interne Dienste. Hier ist die personelle Aufstockung der vorhanden Planstellen 
um insgesamt 1,50 VZÄ (EG 9 und EG 8 TVöD) geboten.  
 
Zu 19.:

Der Aufgaben- und Arbeitszuwachs durch den erhöht en Dienstleistungs - und 
Steuerungsbedarf sowie zur Umsetzung der unter Beschlussziffer 5 genannten 
Evaluierungsmaßnahmen macht eine Ausweitung der vorhanden personellen Ausstattung um 
0,50 VZÄ (EG 10 TVöD) innerhalb der Organisationsabteilung des Amtes für  Interne Dienste 
erforderlich. 
 
Zu 20.: 
 
Die Suche, Herrichtung und Unterhaltung von Unterkünften für die Aufnahme von Notfall - 
und Kontingentflüchtlingen bedingen eine Verstärkung des vorhandenen Personals in den 
Bereichen Bauunterhaltung, Planung und Pro jektsteuerung Architektur, Elektrotechnik, 
Heizung, Sanitär und Lüftung  um insgesamt 4,50 VZÄ (EG 11 TVöD) sowie im 
Objektmanagement und in der Verwaltung um je 1,00 VZÄ (EG 10 und EG 8 TVöD).  
 
 
 
Durch die og. Maßnahmen ergeben sich weitere umfangreiche An passungserfordernisse, u.a. 
sind Änderungen an den mit der Stellenplanvorlage am 14.09.2015 beschlossenen 
Stellenübersichten, an der Personalmehrkostenübersicht sowie an de n 
Stellenobergrenzenberechnung en vorzunehmen.  
 
Die hierzu noch zu erstellenden Änder ungsseiten zur Stellenplanvorlage 2016 werden als 
Austausch- und Ergänzungsseiten spätestens bis zur zweiten Lesung in der 
Stadtverordneten -versammlung nachgereicht.  
 
Darmstadt, 05.11.2015 
10.2 mü/ml 
 
Dezernat I      Dezernat IV 
 
 
 
 
Jochen Partsch      André Schellenberg  
Oberbürgermeister      Stadtkämmerer

Beratungsverlauf (3)

TOP 571
TOP 19
TOP 11

Details

Vorlagen-Nr.
2015/0496
Typ
Magistratsvorlage
Datum
05.11.2015
Erstellt
29.09.2026 00:00