2120/2021
Henner-Berzau-Weg und Marie-Luise-Nikuta-Weg im Toni-Stengass-Park
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Dringlichkeitsvorlage Bezirksvertretung
1442 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/02-5 Vorlagen-Nummer 2120/2021 Freigabedatum Dringlichkeitsentscheidung und Genehmigung zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Entscheidung durch die Bezirksbürgermeisterin bzw. den Bezirksbürgermeister und ein Mitglied der Bezirksvertretung gemäß § 36 Absatz 5, Satz 2 GO NRW und Genehmigung durch die Bezirksvertre- tung Betreff Henner-Berzau-Weg und Marie-Luise-Nikuta-Weg im Toni-Stengass-Park Gremium Datum Bezirksvertretung 5 (Nippes) Begründung für die Dringlichkeit: Der Beschluss erfolgt in Form einer Dringlichkeitsentscheidung, weil aufgrund der Corona-Pandemie unklar ist, wann die Bezirksvertretung Nippes das nächste Mal regulär tagen kann und somit einem Mit- telfreigabebeschluss durch den Finanzausschuss nichts im Wege steht. Beschluss: Die Bezirksvertretung Nippes beschließt, dass im Toni-Steingass-Park ein bestehender Weg nach Hen- ner Berzau benannt und ein weiterer für eine zukünftige Benennung nach Marie-Luise Nikuta ab 2022 freigehalten wird. Den Beschluss vom 7. Mai 2020 zur Umbenennung des Nordparks zwischen Niehler Straße und Ams- terdamer Straße (AN/0299/2020) nimmt die Bezirksvertretung zurück. Datum Abstimmungsergebnis Unterschrift Unterschrift 30.04.2021 gez. Dr. Siebert Gez. Schmitz 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Begründung: Auf die Begründung des Antrages AN/0767/2021 wird verwiesen.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungOrte (2)
- Niehler Straße
- Henner-Berzau-Weg
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Details
- Aktenzeichen
- 2120/2021
- Typ
- Dringlichkeitsvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 01.06.2021
- Erstellt
- 01.06.2021 17:26