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2017/0381

Projekt Interkulturelle Öffnung der Verwaltung - Weiterführung der Teilnahme am Landesprogramm 'WIR - Wegweisende Integrationsansätze Realisieren'

Magistratsvorlage 23.10.2017

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2017/0381

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245 Zeichen

Punkt 16: Projekt Interkulturelle Öffnung der Verwaltung - Weiterführung der Teilnahme am 
Landesprogramm "WIR - Wegweisende Integrationsansätze Realisieren" 
 (V-Nr. 2017/0381) 
- Kenntnisnahme - 
 
Der Ausschuss nimmt von der Vorlage Kenntnis.

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264 Zeichen

Punkt 100: Projekt Interkulturelle Öffnung der Verwaltung - Weiterführung der Teilnahme am 
Landesprogramm "WIR - Wegweisende Integrationsansätze Realisieren" 
- Kenntnisnahme - 
 (V-Nr. 2017/0381) 
 
Die Stadtverordnetenversammlung nimmt die Vorlage zur Kenntnis.

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3411 Zeichen

Hessisches Ministerium HESSEN
für Soziales und Integration

Hessisches Ministerium für Soziales und Integration

Postfach 31.40 - 65021 Wiesbaden Geschäftszeichen VI2-5936000-0001/2014/015

Elektronische Post Dokument-Nr. 2017-147860
. . Bearbeiter/in Heike Würfel
E-Mail-Verteiler: Durchwahl +49 611 817-3329
-  Ansprechpartner/-innen WIR-Koordination F&X_ +49 611 327193329
E-Mail heike.wuerfel@hsm.hessen.de
und WIR-Fallmanagement, Ihr Zeichen
- _WIR-Koordinationen und Ihre Nachricht

-  WIR-Fallmanagement

Datum N3- . Oktober 2017

Förderung von Integrationsmaßnahmen im Rahmen des Landesprogramms WIR
hier: Information zur Antragstellung betr. WIR-Koordination und WIR-Fallmanagement
Bezug: Mein Schreiben vom 13. September 2017 (AZ: 59a6000-0001/2014/015)

Sehr geehrte Damen und Herren,

in den vergangenen Jahren haben wir oft über die Notwendigkeit größerer Planungssicherheit
seitens der Kommunen und Kreise gesprochen. Ich freue mich, Ihnen daher heute mitteilen zu
können, dass es gelungen ist, in den Entwurf für den Doppelhaushalt 2018/19 Verpflichtungs-
ermächtigen einzubringen.

Der Entwurf wurde inzwischen bekannt gemacht. Darin sind im Jahr 2018 Verpflich-
tungsermächtigungen (VE’en) bis 2021 für die Bereiche WIR-Koordination und WIR-Fallma-
nagement für Geflüchtete eingeplant.

Das heißt:

In 2018 können (vorausgesetzt der Haushalt wird wie im Entwurf abgebildet beschlossen) in
beiden Bereichen Bewilligungen über 4 Jahre (2018 bis 2021) ausgesprochen werden (festge-
legt in einem Zuwendungsbescheid pro Bereich). Insofern besteht nach entsprechendem Haus-
haltsbeschluss durch die VE’n dann die gewünschte Planungssicherheit für die Kommunen und
Kreise bis 2021 für die WIR-Koordination (WIR-Ko) und für das WIR-Fallmanagement (WIR-
FM).

Dostojewskistraße 4 Telefon: (0611) 837-0 E-Mail: poststelle@hsm.hessen.de
65187 Wiesbaden Telefax: (0611) 80 93 99 Internet: http://www.soziales.hessen.de

Vor diesem Hintergrund können Sie nun überlegen, ob Sie für die WIR-Ko und das WIR-FM
e jeweils einen Antrag 2018 bis 2021 (VE’n) stellen,
e jeweils einen Antrag für zwei Jahre 2018 bis 2019 (VE) stellen oder
e die jährliche Antragstellung beibehalten.
Jedoch muss auch der Finanzierungsanteil durch den Landkreis / die Kreisfreie Stadt / die

Sonderstatusstadt für den jeweils beantragten Zeitraum gewährleistet werden.

Wie Sie wissen, ist sowohl für die WIR-Koordination als auch für das WIR-Fallmanagement für
Geflüchtete jährlich jeweils eine Förderung i. H. v. max. 50.000 € für Personalmittel vorgesehen
— bezogen auf ein ganzes Förderjahr.

Die Berichtspflichten werden insgesamt ähnlich der jährlichen Antragstellung sein. So sind dem
Regierungspräsidium Darmstadt regelmäßig Zwischenberichte bis zum Ende eines jeweiligen
Förderjahres - bis zum 31.12. — vorzulegen und zusätzlich eine Arbeitsplanung, was die Aufga-
ben der WIR-Koordination / des WIR-Fallmanagements im darauffolgenden Jahr sein werden.
Auch die Mitteilungspflichten sind dann - wie bisher - Bestandteil des Zuwendungsbescheides
(z. B. Verwendung der Mittel, Vorgehen bei Minderausgaben, Verzinsung nicht verausgabter
Fördermittel etc.).

Sollten noch Fragen bestehen, können Sie sich gerne an mich (Tel.: 0611 / 817-3316 / Mail:
wiebke.schindel@hsm.hessen.de) oder an Frau Würfel (s.o.) wenden.

Auf die weitere Zusammenarbeit freue ich mich.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

D. 5 Lou

(Wiebke Schindel)

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6078 Zeichen

- 2 - 
 
Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
09.11.2017 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat I an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
 
 
Amt: Amt für 
Interkulturelles und 
Internationales  
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler: 
I 531 
10.1 10.2 
IV 20 
Stvv 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2017/0381 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
457 
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.:       
Kostenstelle:        Investitionsnummer:        
Kostenträger:        Sachkonto:       
 
Betreff: Projekt Interkulturelle Öffnung der Verwaltung - Weiterführung der Teilnahme am 
Landesprogramm "WIR - Wegweisende Integrationsansätze Realisieren"  
 
Vorlage vom: 23.10.2017  
 
Beschlussvorschlag : 
1. Aufbauend auf den Magistratsbeschlüssen vom 22.01.2014 (Vorlage-Nr. 2014/0015), vom 
10.12.2014 (2014/0477) und vom 18.11.2015 (Vorlage-Nr. 2015/0467) beschließt der 
Magistrat die weitere Beteiligung am Landesprogramm „WIR-Wegweisende 
Integrationsansätze realisieren“ über die bis 2018 geplante Dauer hinaus, entsprechend der 
Laufzeit des Landesprogramms bis voraussichtlich Ende 2021. 
 
2. Der Magistrat beschließt den weiteren Einsatz einer „Kommunalen WIR-Koordinationskraft“ 
zur Unterstützung des interkulturellen Öffnungsprozesses der Verwaltung beim Amt für 
Interkulturelles und Internationales als Projektstelle. 
 
3. Der Magistrat beschließt weiterhin, die Mittel entsprechend in den Haushalts -Plänen 2018-
2021 zu etatisieren

- 3 - 
 
Voraussetzung für die Beschlusspunkte 1. bis 3. ist die Fortführung der Förderung durch das Land 
Hessen 
 
 
 
Anlagen: Erklärung Verpflichtungsermächtigung für WIR -Koordination 
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom 15.11.2017 
 
Der Vorlage wird zugestimmt.

- 4 - 
Begründung zur Magistratsvorlage vom  
 
Der Magistrat hat im Jahr 2012 die Interkulturelle Öffnung der Verwaltung als wichtigste 
integrationspolitische Aufgabe festgelegt und die Umsetzung beschlossen (s. 
Integrationsbericht „Weltoffenes Darmstadt leben und gestalten“; Magistratsbeschluss 
2012/0195).  
 
Die interkulturelle Öffnung der städtischen Verwaltung wird als ein verwaltungsübergreifender 
Prozess betrachtet, der gesteuert werden muss. Um diesen Prozess umzusetzen und 
voranzutreiben hat der Oberbürgermeister am 22.05.2014 eine verwaltungsint erne 
Steuerungsgruppe „Interkulturelle Öffnung der Stadtverwaltung“ konstituiert. Mitglieder der 
Steuerungsgruppe sind: Leitung der Zentralen Steuerungsunterstützung, Leitung des Amtes für 
Interne Dienste, Vorsitzende des Gesamtpersonalrates, Leitung des F rauenbüros, persönliche 
Referentin des Oberbürgermeisters, Leitung des Amtes für Interkulturelles und Internationales, 
sowie die dort angegliederte WIR -Koordinationskraft. Die Federführung liegt beim Amt für 
Interkulturelles und Internationales. Die Steuerungsgruppe hat den Auftrag, die Umsetzung des 
von ihr erarbeiteten  Konzepts, mit dem  übergeordneten Ziel der interkulturellen Öffnung der 
Verwaltung der Wissenschaftsstadt Darmstadt , zu begleiten. Das Konzept wurde im November 
2015 vom Magistrat beschlosse n (s. Magistratsbeschluss 2015/0467). Dieses Konzept 
benennt strategische und operative Ziele, Handlungsfelder und erforderliche Maßnahmen zur 
Weiterführung des Interkulturellen Öffnungsprozesses der Stadtverwaltung.  
 
Am 9. Januar 2014 hat der Magistrat beschlossen, sich am Landesprogramm „WIR -
Wegweisende Integrationsansätze Realisieren“ zu beteiligen und im Rahmen dieses  
Programms zur Unterstützung des Interkulturellen Öffnungsprozesses der Verwaltung und der  
Arbeit der Steuerungsgruppe eine „Kommunale WI R-Koordinationskraft“ beim Amt für 
Interkulturelles und Internationales einzusetzen.  
 
Die seit 8. Juli 2014 im Rahmen des o.g. Landesprogramms beim Amt für Interkulturelles und 
Internationales eingesetzte WIR -Koordinationskraft koordiniert seitdem die Arb eit der 
Steuerungsgruppe und ist für die s trategische und konzeptionelle Planung und Umsetzung der 
interkulturellen Öffnung der Verwaltung sowie Etablierung einer Willkommens - und 
Anerkennungskultur innerhalb der Stadtverwaltung  zuständig. Durch Einsatz de r WIR -
Koordinationskraft konnten in den genannten Bereichen bereits wesentliche Maßnahmen in der 
Stadtverwaltung initiiert werden. Es konnten in einzelnen Ämtern bereits Pilotprojekte 
angestoßen werden. Zum erfolgreichen Abschluss der Pilotprojekte, der Üb ertragung auf alle 
relevanten Bereiche der Stadtverwaltung sowie der nachhaltigen Verstetigung der Maßnahmen 
in der Stadtverwaltung, stellt  die Fortführung des Einsatzes der WIR -Koordinationskraft eine 
wichtige Voraussetzung dar. Sie ist als konzeptionell planende und koordinierende Kraft ein 
grundlegender Motor für den Prozess  der weiteren Umsetzung des Beschlusses zur 
Interkulturellen Öffnung der Stadtverwaltung der Wissenschaftsstadt Darmstadt.  
 
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt wird sich weiterhin am Lan desprogramm „WIR-
Wegweisende Integrationsansätze Realisieren“ (geplant bis 2021) beteiligen und eine WIR -
Koordinationskraft beschäftigen, solange im Rahmen dieses Programms anteilige Mittel dafür  
zur Verfügung gestellt werden. 
 
Die Personalkosten der Proje ktstelle „WIR-Koordinationskraft“ werden mit 50.000, - € pro Jahr 
durch Landesmittel gedeckt; der Differenzbetrag zwischen den Landesmitteln und einer 
Vollzeitstelle EG S12 wurde im Personalaufwand 2018 eingeplant und steht dementsprechend 
zur Verfügung. Au f Grundlage der vom Land Hessen bis 2021 geplanten 
Verpflichtungsermächtigungen zur Weiterbeschäftigung einer WIR -Koordinationskraft (s. 
Anlage) wird der Differenzbetrag  entsprechend in den Personalaufwand bis 2021 
aufgenommen.

23.10.2017 
 
 
Dezernat I 
 
 
 
 
Jochen Partsch 
Oberbürgermeister

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Punkt 54: Projekt Interkulturelle Öffnung der Verwaltung - Weiterführung der Teilnahme am 
Landesprogramm "WIR - Wegweisende Integrationsansätze Realisieren" 
 (V-Nr. 2017/0381) 
 
Der Ausschuss nimmt von der Vorlage Kenntnis.

2017/0381

6001 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
09.11.2017 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat I an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
 
 
Amt: Amt für 
Interkulturelles und 
Internationales  
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2017/0381 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.:       
Kostenstelle:        Investitionsnummer:        
Kostenträger:        Sachkonto:       
 
Betreff: Projekt Interkulturelle Öffnung der Verwaltung - Weiterführung der Teilnahme am 
Landesprogramm "WIR - Wegweisende Integrationsansätze Realisieren"  
 
Vorlage vom: 23.10.2017  
 
Beschlussvorschlag : 
 
1. Aufbauend auf den Magistratsbeschlüssen vom 22.01.2014 (Vorlage-Nr. 2014/0015), vom 
10.12.2014 (2014/0477) und vom 18.11.2015 (Vorlage-Nr. 2015/0467) beschließt der 
Magistrat die weitere Beteiligung am Landesprogramm „WIR-Wegweisende 
Integrationsansätze realisieren“ über die bis 2018 geplante Dauer hinaus, entsprechend der 
Laufzeit des Landesprogramms bis voraussichtlich Ende 2021. 
 
2. Der Magistrat beschließt den weiteren Einsatz einer „Kommunalen WIR-Koordinationskraft“ 
zur Unterstützung des interkulturellen Öffnungsprozesses der Verwaltung beim Amt für 
Interkulturelles und Internationales als Projektstelle. 
 
3. Der Magistrat beschließt weiterhin, die Mittel entsprechend in den Haushalts -Plänen 2018-
2021 zu etatisieren

- 2 - 
 
Voraussetzung für die Beschlusspunkte 1. bis 3. ist die Fortführung der Förderung durch das Land 
Hessen 
 
 
 
Anlagen: Erklärung Verpflichtungsermächtigung für WIR -Koordination 
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
Begründung zur Magistratsvorlage vom  
 
Der Magistrat hat im Jahr 2012 die Interkulturelle Öffnung der Verwaltung als wichtigste 
integrationspolitische Aufgabe festgelegt und die Umsetzung beschlossen (s. 
Integrationsbericht „Weltoffenes Darmstadt leben und gestalten“; Magistratsbeschluss 
2012/0195).  
 
Die interkulturelle Öffnung der städtischen Verwaltung wird als ein verwaltungsübergreifender 
Prozess betrachtet, der gesteuert werden muss. Um diesen Prozess umzusetzen und 
voranzutreiben hat der Oberbürgermeister am 22.05.2014 eine verwaltungsint erne 
Steuerungsgruppe „Interkulturelle Öffnung der Stadtverwaltung“ konstituiert. Mitglieder der 
Steuerungsgruppe sind: Leitung der Zentralen Steuerungsunterstützung, Leitung des Amtes für 
Interne Dienste, Vorsitzende des Gesamtpersonalrates, Leitung des F rauenbüros, persönliche 
Referentin des Oberbürgermeisters, Leitung des Amtes für Interkulturelles und Internationales, 
sowie die dort angegliederte WIR -Koordinationskraft. Die Federführung liegt beim Amt für 
Interkulturelles und Internationales. Die Steuerungsgruppe hat den Auftrag, die Umsetzung des 
von ihr erarbeiteten  Konzepts, mit dem  übergeordneten Ziel der interkulturellen Öffnung der 
Verwaltung der Wissenschaftsstadt Darmstadt , zu begleiten. Das Konzept wurde im November 
2015 vom Magistrat beschlosse n (s. Magistratsbeschluss 2015/0467). Dieses Konzept 
benennt strategische und operative Ziele, Handlungsfelder und erforderliche Maßnahmen zur 
Weiterführung des Interkulturellen Öffnungsprozesses der Stadtverwaltung.  
 
Am 9. Januar 2014 hat der Magistrat beschlossen, sich am Landesprogramm „WIR -
Wegweisende Integrationsansätze Realisieren“ zu beteiligen und im Rahmen dieses  
Programms zur Unterstützung des Interkulturellen Öffnungsprozesses der Verwaltung und der  
Arbeit der Steuerungsgruppe eine „Kommunale WI R-Koordinationskraft“ beim Amt für 
Interkulturelles und Internationales einzusetzen.  
 
Die seit 8. Juli 2014 im Rahmen des o.g. Landesprogramms beim Amt für Interkulturelles und 
Internationales eingesetzte WIR -Koordinationskraft koordiniert seitdem die Arb eit der 
Steuerungsgruppe und ist für die s trategische und konzeptionelle Planung und Umsetzung der 
interkulturellen Öffnung der Verwaltung sowie Etablierung einer Willkommens - und 
Anerkennungskultur innerhalb der Stadtverwaltung  zuständig. Durch Einsatz der WIR -
Koordinationskraft konnten in den genannten Bereichen bereits wesentliche Maßnahmen in der 
Stadtverwaltung initiiert werden. Es konnten in einzelnen Ämtern bereits Pilotprojekte 
angestoßen werden. Zum erfolgreichen Abschluss der Pilotprojekte, der Übertragung auf alle 
relevanten Bereiche der Stadtverwaltung sowie der nachhaltigen Verstetigung der Maßnahmen 
in der Stadtverwaltung, stellt  die Fortführung des Einsatzes der WIR -Koordinationskraft eine 
wichtige Voraussetzung dar. Sie ist als konzeptionel l planende und koordinierende Kraft ein 
grundlegender Motor für den Prozess  der weiteren Umsetzung des Beschlusses zur 
Interkulturellen Öffnung der Stadtverwaltung der Wissenschaftsstadt Darmstadt.  
 
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt wird sich weiterhin am L andesprogramm „WIR-
Wegweisende Integrationsansätze Realisieren“ (geplant bis 2021) beteiligen und eine WIR -
Koordinationskraft beschäftigen, solange im Rahmen dieses Programms anteilige Mittel dafür  
zur Verfügung gestellt werden. 
 
Die Personalkosten der Projektstelle „WIR-Koordinationskraft“ werden mit 50.000, - € pro Jahr 
durch Landesmittel gedeckt; der Differenzbetrag zwischen den Landesmitteln und einer 
Vollzeitstelle EG S12 wurde im Personalaufwand 2018 eingeplant und steht dementsprechend 
zur Verfügun g. Auf Grundlage der vom Land Hessen bis 2021 geplanten 
Verpflichtungsermächtigungen zur Weiterbeschäftigung einer WIR -Koordinationskraft (s. 
Anlage) wird der Differenzbetrag  entsprechend in den Personalaufwand bis 2021 
aufgenommen.

- 4 - 
23.10.2017 
 
 
Dezernat I 
 
 
 
 
Jochen Partsch 
Oberbürgermeister

Beratungsverlauf (4)

TOP 457
TOP 16
TOP 100 zur Kenntnis
TOP 54

Details

Vorlagen-Nr.
2017/0381
Typ
Magistratsvorlage
Datum
23.10.2017
Erstellt
29.09.2026 00:00