Mandari Insight

AN/1651/2023

Einnahme von SNUS Nikotin und Lachgas von Kindern

Gem. Anfrage nach § 4 (CDU) 13.09.2023

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Gesundheitsausschuss, Sitzung am 21.11.2023, TOP 3.2

Gem. Anfrage nach § 4 (CDU)

· application/pdf

Ansehen

Gem. Anfrage nach § 4 (CDU)

2064 Zeichen

Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Kölner Rat 
CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln 
Volt-Fraktion im Rat der Stadt Köln 
 
 
An den Vorsitzenden des  
Gesundheitsausschusses 
Herrn Dr. Ralf Unna 
 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
 
 
 
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 13.09.2023 
 
AN/1651/2023 
 
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Gesundheitsausschuss 19.09.2023 
 
Einnahme von SNUS Nikotin und Lachgas von Kindern 
Sehr geehrter Herr Vorsitzender, 
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
 
von Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern sowie Hausmeistern von Schulen wird berichtet, 
dass es in Kölner Stadtteilen, insbesondere auf Spielplätzen, Probleme mit Sahnekapseln für 
Spühsahneflaschen/Lachgas und SNUS Nikotin gibt. Kinder und Schüler treffen sich und in-
halieren diese Stoffe. 
 
Dies birgt gesundheitliche Gefahren. Das Einatmen von Lachgas ist gefährlich für die Ge-
sundheit. SNUS hat ein hohes Suchtpotential, fällt aber aus dem Tabakschutzgesetz heraus, 
da es kein Tabak, sondern nur Nikotin erhält. Es wird an vielen Kiosken in Köln verkauft. Der 
Verkauf von SNUS, einzustufen als Tabakerzeugnis zum oralen Gebrauch, ist in Deutsch-
land gemäß Tabakerzeugnisgesetz verboten. Nikotinbeutel jedoch enthalten keinen Tabak 
und passen somit noch nicht in die Definitionen der Richtlinie. 
 
 
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung an: 
 
 
1. In welchem Umfang ist der Verwaltung dieses Problem in Köln bekannt? 
 
2. Welche Maßnahmen wurden dagegen eingeleitet oder sind geplant? 
 
3. Wie gedenkt die Verwaltung entsprechende „Hotspots“ ausfindig zu machen, um auf 
die Kinder und Jugendlichen zuzugehen und die Bevölkerung, insbesondere Eltern 
und Schulen für die Probleme zu sensibilisieren und über die Gefahren aufzuklären?

- 2 - 
 
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
 
gez. Lino Hammer                                       gez. Niklas Kienitz   
Grüne-Fraktionsgeschäftsführer    CDU–Fraktionsgeschäftsführer 
 
 
gez. Lucas Sickmöller 
Volt-Fraktionsgeschäftsführer

Beratungsverlauf (1)

21.11.2023 Gesundheitsausschuss
TOP 3.2 Antrag / Anfrage
Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/1651/2023
Typ
Gem. Anfrage nach § 4 (CDU)
Datum
13.09.2023
Erstellt
13.09.2023 09:26