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A-R/0031/2016

Effektiver Schutz von Frauen vor geschlechtsspezifischer und Kindern vor sexualisierter Gewalt – auch in Unterkünften für geflüchtete Menschen

Antrag an den Rat 20.06.2016

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Antrag an den Rat Nr. A-R/0031/2016  
 
 
 
 
Bündnis 90/Die Grünen/GAL CDU 
Ratsfraktion Münster Ratsfraktion Münster 
 
 
16. Juni 2016 
Ratsantrag  
Effektiver Schutz von Frauen vor geschlechtsspezifischer und Kindern vor 
sexualisierter Gewalt – auch in Unterkünften für geflüchtete Menschen 
1. Ausländer- und Sozialamt werden aufgefordert dar zulegen, inwiefern ihre Verfahren an 
den Schutzbedarf von Frauen und Kindern, von allein reisenden Frauen und auch von 
LGBTTI-orientierten Menschen angepasst sind (z.B. durch Wegweisungen von Tätern 
oder Störern in den Einrichtungen; durch Schnellverfahren, „fast track“ Regelungen, bei 
nötigen Umverteilungen von gefährdeten Personen; durch Sanktionsfreiheit für von 
Gewalt bedrohte Frauen, die Schutz suchen usw.). Die Ämter sollen darlegen, ob alle 
von körperlicher oder psychischer Gewalt betroffenen Menschen die Möglichkeit zu 
einem Wechsel der Einrichtung haben. 
2. Die Verwaltung wird beauftragt, zu den Punkten 3 -13 eine Planung der Umsetzung der 
Maßnahmen bis Dezember 2016 vorzulegen. 
3. In Münster werden Notplätze in mindestens einer Einrichtung (z.B. einige der 30 Plätze 
der Flüchtlingseinrichtung für Frauen in der Theißingstraße) vorgehalten, um im Falle von 
Gewalthandlungen gefährdeten Personen schnell Schutzraum zu bieten; denn die 
Kapazitäten der Frauenhäuser und der Einrichtungen zum Schutz von Kindern sind 
zunehmend begrenzt. Diese Einrichtung muss auch nachts aufnahmebereit sein, über 
eine Frau als Ansprechpartnerin und über einen Sicherheitsdienst verfügen. Solche 
Notplätze können auch Frauen und Kindern mit besonderen Bedarfen (z. B. nach 
geschlechtsspezifischer Gewalt im Herkunftsland) zugutekommen.  
4. Für Frauen und Kinder, die in Deutschland geschl echtsspezifischer bzw. sexualisierter 
Gewalt ausgesetzt sind, ist ein niedrigschwelliger Zugang zur Beratung sicherzustellen. 
Sollte eine Zuflucht in Frauenhäusern sinnvoll und möglich sein, sind 
Zuständigkeitsfragen für die Finanzierung des Aufenthalts und des Lebensunterhalts 
sowie die im Rahmen des Asylrechts bestehenden Auflagen zügig zu klären (auch über 
kommunale und Ländergrenzen hinweg). Gefährdete Frauen und Kinder können bei 
Bedarf schnell und unbürokratisch auch außerhalb der ihnen zugewiesenen Kommune in 
Sicherheit gebracht werden. Darüber hinaus unterstützt die Verwaltung laufende 
Überlegungen zum Aufbau von landesweiten Einrichtungen zum Schutz von LGBTTI-
Personen, damit auch für sie im Gefahrenfall Schutzräume bereit stehen. 
5. In den Unterkünften für geflüchtete Menschen ist  dafür zu sorgen, dass Frauen Räume 
zur Verfügung stehen, zu denen Männer keinen Zutritt haben. Jede von Frauen und 
Männern bewohnte Einrichtung sollte einen Frauentrakt haben – zumindest sollte es in 
jeder Einrichtung einen Aufenthaltsraum nur für Frauen geben. Auch traumatisierte 
Menschen brauchen spezielle Räumlichkeiten. Solche Schutzräume können 
multifunktional und in eigener Regie der Bewohnerinnen genutzt werden – zum 
Austausch, zum Ausruhen, zum Stillen oder für andere Aktivitäten. Für Kinder sind 
abgeschlossene, betreute Spiel- und Freizeitbereiche einzurichten.

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6. In Unterkünften in städtischer wie in freier Trä gerschaft ist dafür Sorge zu tragen, dass 
Sanitäranlagen nach Geschlechtern getrennt, Frauen-WC und -Duschen abschließbar 
sind und über blickdichte Fenster verfügen. Die Sanitäranlagen für Frauen dürfen nur für 
Hausbewohnerinnen und weibliche Gäste zugänglich sein; Hausmeister und andere 
männliche Mitarbeiter haben nur nach voriger Bekanntgabe oder in Begleitung einer Frau 
Zugang. 
7. Die Verwaltung prüft, wie insbesondere schwanger e Frauen in den Unterkünften 
unterstützt werden können – z. B. durch spezifische Kurs- oder Hebammenangebote; 
dazu werden Mittel aus dem Beratungs- und Gewaltschutz-Landesprogramm (MGEPA) 
beantragt. 
8. Die Mitarbeitenden in den Sozial- und Ausländerb ehörden sowie das Personal in den 
Unterkünften für geflüchtete Menschen werden für mögliche geschlechtsspezifische 
Gewalthandlungen gegen Frauen und Kinder, aber auch gegen LGBTTI-Personen, 
sensibilisiert. Heimleitungen, Sozialarbeiter*innen und Wachschutz werden entsprechend 
fortgebildet (z.B. Erkennen von Gewalt, Angebote des Hilfesystems, rechtliche 
Befugnisse der Einrichtung, polizeiliche Maßnahmen, aufenthalts- und asylrechtliche 
Schutzmöglichkeiten, Anti-Rassismus). 
9. Träger von Gemeinschaftseinrichtungen sind mit d em auf geschlechtsspezifische Gewalt 
und Fluchtprobleme spezialisierten Unterstützungssystem (z.B. Frauenhäuser, GGUA) 
sowie mit LGBTTI-Organisationen in Münster vernetzt. In Zusammenarbeit mit dem 
bestehenden „Netzwerk Gewaltprävention und Konfliktregelung Münster“ werden Notfall- 
und Interventionspläne abgesprochen, um ein sinnvolles und planvolles Vorgehen bei 
Gewalt zu gewährleisten. 
10. Die Bewohner*innen werden über Möglichkeiten des Gewaltschutzgesetzes und über 
Beratungsangebote informiert (z. B. durch Sprechstunden von Frauen für Frauen und für 
Kinder und Jugendliche). Alle Menschen sind regelmäßig über ihre Rechte bei 
Gewalthandlungen aufzuklären und über entsprechende Unterstützungssysteme in der 
Stadt oder auch über das mehrsprachige Bundeshilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ zu 
informieren. In den Einrichtungen soll auch über die Rechte von LGBTTI-Personen in 
Deutschland sowohl in Bezug auf ihre generelle rechtliche Stellung, als auch über die 
Verfolgung aufgrund von Homo- oder Transsexualität als Asylgrund aufgeklärt werden. 
11. Es wird eine unabhängige Beschwerdestelle für die Bewohner*innen der 
Gemeinschaftsunterkünfte eingerichtet, die ein aktives Beschwerdemanagement betreibt 
und dabei insbesondere auch Gewalt gegen Frauen und andere vulnerable Gruppen 
berücksichtigt; darüber hinaus ist die entsprechende Ansprechperson auch für LGBTTI-
Personen zuständig. Dieses Beschwerdemanagement kann z.B. dadurch geschehen, 
indem ein sachkundiger Träger beteiligt wird. 
12. Das Frauenbüro Münster und der Kinderschutzbund Münster sind aktiv in die Belange 
von Frauen und Kindern in den Unterkünften zu beteiligen und die für Gewaltschutz 
zuständigen Mitarbeiter werden in die Maßnahmen gegen geschlechtsspezifische und 
sexuelle Gewalt in den Unterkünften einbezogen. 
13. Das Wachpersonal wird gemischtgeschlechtlich besetzt.

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Begründung 
In den letzten Monaten sehen sich viele Kommunen in Deutschland neuen Anforderungen 
gegenüber, die im Vergleich zu vergangenen Jahren relativ große Zahl von geflüchteten 
Menschen mit Wohnungen oder Schlafplätzen zu versorgen. In Münster wird sich mit großer 
Umsicht und viel Einsatz um eine möglichst hohe Qualität der Unterkünfte bemüht. Wie in 
allen Städten überlagert die Diskussion um die Wohnraumversorgung jedoch die Diskussion 
um die Rechte von Asylsuchenden und Geduldeten in den Unterkünften. „Insbesondere der 
Schutz vor geschlechtsspezifischer Gewalt und sexueller Belästigung in Unterkünften wird 
derzeit kaum thematisiert“, so konstatiert das Deutsche Institut für Menschenrechte (2015) 
1; 
ähnlich argumentieren der Deutsche Paritätische Wohlfahrtsverband e.V. und der 
Zusammenschluss aller Frauenhäuser „Frauenhauskoordinierung e.V.“ in ihren jüngsten 
Verlautbarungen im letzten Jahr. Das Deutsche Institut für Menschenrechte sieht die 
geschlechtsspezifische Gewalt gegen geflüchtete Menschen auf der Schnittstelle zwischen 
Flüchtlings- und Frauenberatung, zwischen Zivil- und Ausländerrecht verortet. Dies führe 
dazu, dass das Thema in beiden Unterstützungssystemen bisher eine eher untergeordnete 
Rolle gespielt habe.  
Auch in Münsteraner Einrichtungen laufen geflüchtete Menschen Gefahr, sexualisierte oder 
häusliche Gewalt durch mitreisende Partner*innen, Mitbewohner*innen, Personal oder 
ehrenamtliche Helfer*innen zu erleben. Dies trifft insbesondere vulnerable Gruppen wie 
Frauen (ihr Anteil unter den erwachsenen Asylsuchenden macht in den kommunalen 
Einrichtungen ca. 37 % aus), Kinder  sowie Menschen, die nicht heterosexuell orientiert sind 
– diese Gruppe wird auch unter dem Kürzel LGBTTI (Lesbian, Gay, Bisexual, Transsexual, 
Transgender, Intersexual) zusammengefasst. Es ist an der Zeit, vor der nächsten größeren 
Zuweisungszeit fachlich fundierte Schutzmaßnahmen für geflüchtete Menschen zu treffen. 
Erste – meist informelle – Problemanzeigen durch Mitarbeiter*innen in den 
Flüchtlingsunterkünften, Frauenhäusern und bei Trägern liegen bereits vor. Eher selten sind 
bislang Beschwerden durch geflüchtete Menschen, die durch Gewalthandlungen oder 
Diskriminierungen betroffen sind; zu groß ist ihre Angst, dass sich jegliche Form von 
Gegenwehr ungünstig auf ihr laufendes Asylverfahren auswirken könnte; daher ist ein 
aktives Beschwerdemanagement sinnvoll. 
 
gez. Otto Reiners                                        gez. Stefan Weber        
und Fraktion                                                und Fraktion          
                                                 
1 Rabe, Heike 2015: Effektiver Schutz vor geschlechtsspezifischer Gewalt – auch in 
Flüchtlingsunterkünften. Deutsches Institut für Menschenrechte, Berlin

Beratungsverlauf (1)

29.06.2016 Rat
TOP 52.6 Antrag Entscheidung

Beschluss: verwiesen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Theißingstraße

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Details

Aktenzeichen
A-R/0031/2016
Typ
Antrag an den Rat
Datum
20.06.2016
Erstellt
06.10.2020 14:37