A-R/0031/2016
Effektiver Schutz von Frauen vor geschlechtsspezifischer und Kindern vor sexualisierter Gewalt – auch in Unterkünften für geflüchtete Menschen
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Antrag an den Rat Nr. A-R/0031/2016
Bündnis 90/Die Grünen/GAL CDU
Ratsfraktion Münster Ratsfraktion Münster
16. Juni 2016
Ratsantrag
Effektiver Schutz von Frauen vor geschlechtsspezifischer und Kindern vor
sexualisierter Gewalt – auch in Unterkünften für geflüchtete Menschen
1. Ausländer- und Sozialamt werden aufgefordert dar zulegen, inwiefern ihre Verfahren an
den Schutzbedarf von Frauen und Kindern, von allein reisenden Frauen und auch von
LGBTTI-orientierten Menschen angepasst sind (z.B. durch Wegweisungen von Tätern
oder Störern in den Einrichtungen; durch Schnellverfahren, „fast track“ Regelungen, bei
nötigen Umverteilungen von gefährdeten Personen; durch Sanktionsfreiheit für von
Gewalt bedrohte Frauen, die Schutz suchen usw.). Die Ämter sollen darlegen, ob alle
von körperlicher oder psychischer Gewalt betroffenen Menschen die Möglichkeit zu
einem Wechsel der Einrichtung haben.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, zu den Punkten 3 -13 eine Planung der Umsetzung der
Maßnahmen bis Dezember 2016 vorzulegen.
3. In Münster werden Notplätze in mindestens einer Einrichtung (z.B. einige der 30 Plätze
der Flüchtlingseinrichtung für Frauen in der Theißingstraße) vorgehalten, um im Falle von
Gewalthandlungen gefährdeten Personen schnell Schutzraum zu bieten; denn die
Kapazitäten der Frauenhäuser und der Einrichtungen zum Schutz von Kindern sind
zunehmend begrenzt. Diese Einrichtung muss auch nachts aufnahmebereit sein, über
eine Frau als Ansprechpartnerin und über einen Sicherheitsdienst verfügen. Solche
Notplätze können auch Frauen und Kindern mit besonderen Bedarfen (z. B. nach
geschlechtsspezifischer Gewalt im Herkunftsland) zugutekommen.
4. Für Frauen und Kinder, die in Deutschland geschl echtsspezifischer bzw. sexualisierter
Gewalt ausgesetzt sind, ist ein niedrigschwelliger Zugang zur Beratung sicherzustellen.
Sollte eine Zuflucht in Frauenhäusern sinnvoll und möglich sein, sind
Zuständigkeitsfragen für die Finanzierung des Aufenthalts und des Lebensunterhalts
sowie die im Rahmen des Asylrechts bestehenden Auflagen zügig zu klären (auch über
kommunale und Ländergrenzen hinweg). Gefährdete Frauen und Kinder können bei
Bedarf schnell und unbürokratisch auch außerhalb der ihnen zugewiesenen Kommune in
Sicherheit gebracht werden. Darüber hinaus unterstützt die Verwaltung laufende
Überlegungen zum Aufbau von landesweiten Einrichtungen zum Schutz von LGBTTI-
Personen, damit auch für sie im Gefahrenfall Schutzräume bereit stehen.
5. In den Unterkünften für geflüchtete Menschen ist dafür zu sorgen, dass Frauen Räume
zur Verfügung stehen, zu denen Männer keinen Zutritt haben. Jede von Frauen und
Männern bewohnte Einrichtung sollte einen Frauentrakt haben – zumindest sollte es in
jeder Einrichtung einen Aufenthaltsraum nur für Frauen geben. Auch traumatisierte
Menschen brauchen spezielle Räumlichkeiten. Solche Schutzräume können
multifunktional und in eigener Regie der Bewohnerinnen genutzt werden – zum
Austausch, zum Ausruhen, zum Stillen oder für andere Aktivitäten. Für Kinder sind
abgeschlossene, betreute Spiel- und Freizeitbereiche einzurichten.
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6. In Unterkünften in städtischer wie in freier Trä gerschaft ist dafür Sorge zu tragen, dass
Sanitäranlagen nach Geschlechtern getrennt, Frauen-WC und -Duschen abschließbar
sind und über blickdichte Fenster verfügen. Die Sanitäranlagen für Frauen dürfen nur für
Hausbewohnerinnen und weibliche Gäste zugänglich sein; Hausmeister und andere
männliche Mitarbeiter haben nur nach voriger Bekanntgabe oder in Begleitung einer Frau
Zugang.
7. Die Verwaltung prüft, wie insbesondere schwanger e Frauen in den Unterkünften
unterstützt werden können – z. B. durch spezifische Kurs- oder Hebammenangebote;
dazu werden Mittel aus dem Beratungs- und Gewaltschutz-Landesprogramm (MGEPA)
beantragt.
8. Die Mitarbeitenden in den Sozial- und Ausländerb ehörden sowie das Personal in den
Unterkünften für geflüchtete Menschen werden für mögliche geschlechtsspezifische
Gewalthandlungen gegen Frauen und Kinder, aber auch gegen LGBTTI-Personen,
sensibilisiert. Heimleitungen, Sozialarbeiter*innen und Wachschutz werden entsprechend
fortgebildet (z.B. Erkennen von Gewalt, Angebote des Hilfesystems, rechtliche
Befugnisse der Einrichtung, polizeiliche Maßnahmen, aufenthalts- und asylrechtliche
Schutzmöglichkeiten, Anti-Rassismus).
9. Träger von Gemeinschaftseinrichtungen sind mit d em auf geschlechtsspezifische Gewalt
und Fluchtprobleme spezialisierten Unterstützungssystem (z.B. Frauenhäuser, GGUA)
sowie mit LGBTTI-Organisationen in Münster vernetzt. In Zusammenarbeit mit dem
bestehenden „Netzwerk Gewaltprävention und Konfliktregelung Münster“ werden Notfall-
und Interventionspläne abgesprochen, um ein sinnvolles und planvolles Vorgehen bei
Gewalt zu gewährleisten.
10. Die Bewohner*innen werden über Möglichkeiten des Gewaltschutzgesetzes und über
Beratungsangebote informiert (z. B. durch Sprechstunden von Frauen für Frauen und für
Kinder und Jugendliche). Alle Menschen sind regelmäßig über ihre Rechte bei
Gewalthandlungen aufzuklären und über entsprechende Unterstützungssysteme in der
Stadt oder auch über das mehrsprachige Bundeshilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ zu
informieren. In den Einrichtungen soll auch über die Rechte von LGBTTI-Personen in
Deutschland sowohl in Bezug auf ihre generelle rechtliche Stellung, als auch über die
Verfolgung aufgrund von Homo- oder Transsexualität als Asylgrund aufgeklärt werden.
11. Es wird eine unabhängige Beschwerdestelle für die Bewohner*innen der
Gemeinschaftsunterkünfte eingerichtet, die ein aktives Beschwerdemanagement betreibt
und dabei insbesondere auch Gewalt gegen Frauen und andere vulnerable Gruppen
berücksichtigt; darüber hinaus ist die entsprechende Ansprechperson auch für LGBTTI-
Personen zuständig. Dieses Beschwerdemanagement kann z.B. dadurch geschehen,
indem ein sachkundiger Träger beteiligt wird.
12. Das Frauenbüro Münster und der Kinderschutzbund Münster sind aktiv in die Belange
von Frauen und Kindern in den Unterkünften zu beteiligen und die für Gewaltschutz
zuständigen Mitarbeiter werden in die Maßnahmen gegen geschlechtsspezifische und
sexuelle Gewalt in den Unterkünften einbezogen.
13. Das Wachpersonal wird gemischtgeschlechtlich besetzt.
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Begründung
In den letzten Monaten sehen sich viele Kommunen in Deutschland neuen Anforderungen
gegenüber, die im Vergleich zu vergangenen Jahren relativ große Zahl von geflüchteten
Menschen mit Wohnungen oder Schlafplätzen zu versorgen. In Münster wird sich mit großer
Umsicht und viel Einsatz um eine möglichst hohe Qualität der Unterkünfte bemüht. Wie in
allen Städten überlagert die Diskussion um die Wohnraumversorgung jedoch die Diskussion
um die Rechte von Asylsuchenden und Geduldeten in den Unterkünften. „Insbesondere der
Schutz vor geschlechtsspezifischer Gewalt und sexueller Belästigung in Unterkünften wird
derzeit kaum thematisiert“, so konstatiert das Deutsche Institut für Menschenrechte (2015)
1;
ähnlich argumentieren der Deutsche Paritätische Wohlfahrtsverband e.V. und der
Zusammenschluss aller Frauenhäuser „Frauenhauskoordinierung e.V.“ in ihren jüngsten
Verlautbarungen im letzten Jahr. Das Deutsche Institut für Menschenrechte sieht die
geschlechtsspezifische Gewalt gegen geflüchtete Menschen auf der Schnittstelle zwischen
Flüchtlings- und Frauenberatung, zwischen Zivil- und Ausländerrecht verortet. Dies führe
dazu, dass das Thema in beiden Unterstützungssystemen bisher eine eher untergeordnete
Rolle gespielt habe.
Auch in Münsteraner Einrichtungen laufen geflüchtete Menschen Gefahr, sexualisierte oder
häusliche Gewalt durch mitreisende Partner*innen, Mitbewohner*innen, Personal oder
ehrenamtliche Helfer*innen zu erleben. Dies trifft insbesondere vulnerable Gruppen wie
Frauen (ihr Anteil unter den erwachsenen Asylsuchenden macht in den kommunalen
Einrichtungen ca. 37 % aus), Kinder sowie Menschen, die nicht heterosexuell orientiert sind
– diese Gruppe wird auch unter dem Kürzel LGBTTI (Lesbian, Gay, Bisexual, Transsexual,
Transgender, Intersexual) zusammengefasst. Es ist an der Zeit, vor der nächsten größeren
Zuweisungszeit fachlich fundierte Schutzmaßnahmen für geflüchtete Menschen zu treffen.
Erste – meist informelle – Problemanzeigen durch Mitarbeiter*innen in den
Flüchtlingsunterkünften, Frauenhäusern und bei Trägern liegen bereits vor. Eher selten sind
bislang Beschwerden durch geflüchtete Menschen, die durch Gewalthandlungen oder
Diskriminierungen betroffen sind; zu groß ist ihre Angst, dass sich jegliche Form von
Gegenwehr ungünstig auf ihr laufendes Asylverfahren auswirken könnte; daher ist ein
aktives Beschwerdemanagement sinnvoll.
gez. Otto Reiners gez. Stefan Weber
und Fraktion und Fraktion
1 Rabe, Heike 2015: Effektiver Schutz vor geschlechtsspezifischer Gewalt – auch in
Flüchtlingsunterkünften. Deutsches Institut für Menschenrechte, Berlin
Beratungsverlauf (1)
Orte (1)
- Theißingstraße
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Details
- Aktenzeichen
- A-R/0031/2016
- Typ
- Antrag an den Rat
- Datum
- 20.06.2016
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37