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A-R/0050/2010

Aktionsplan "Inklusives Gemeinwesen Stadt Münster"

Antrag an den Rat 01.06.2010

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 09.06.2010, TOP 24.4

Originalantrag

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Originalantrag

12066 Zeichen

Antrag an den Rat Nr. A-R/0050/2010 
 
 
 
 
 
 
Der Rat der Stadt Münster möge beschließen: 
 
1.   Die Verwaltung wird beauftragt, unter Einbeziehung aller relevanten 
Dezernate und Ämter einen Aktionsplan „Inklusives Gemeinwesen 
“ für die 
Realisierung von Inklusion in der Stadt Münster unter Berücksichtigung der UN-
Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (Menschen mit 
besonderen Bedürfnissen und Unterstützungsbedarf) zu erstellen.  
2.  Der „Aktionsplan soll sowohl den Status Quo der Stadt Münster auf dem Weg zu einem 
inklusiven Gemeinwesen aufzeigen als auch konkrete, nachprüfbare Ziele und Vorschläge 
zu geeigneten Maßnahmen der Verwaltung für die Realisierung eines inklusiven 
Gemeinwesens beinhalten. In den Handlungsempfehlungen ist insbesondere darzulegen, 
durch welche strukturellen und sonstigen Maßnahmen sichergestellt werden kann, dass 
zukünftig die Zielsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention grundsätzlich bei den 
Planungen aller Fachbereiche angemessen berücksichtigt werden. 
3.  In dem Aktionsplan der Stadt Münster sind fachbereichsübergreifend alle kommunalen 
Arbeitsfelder zu berücksichtigen, in denen sich ein Handlungsbedarf ergibt. Dem Ziel der 
Inklusion entsprechend wird der Aktionsplan orientiert an grundlegenden 
Lebensbereichen politikfeldübergreifend gestaltet. Zu berücksichtigen sind unter anderem 
folgende Handlungsfelder: 
• Gesundheitsförderung  
• Kinder- und Jugendhilfe,  
• Erziehung, Bildung und Schule  
• Ausbildung, Arbeits- und Berufsleben 
• Wohnen 
• Stadtentwicklung 
• Verkehr und individuelle Mobilität 
• Soziale Unterstützung und Dienstleistungen(Gesundh eit und Pflege) 
• Kultur, Freizeit, Sport 
• Politische Teilhabe und Mitwirkung 
• Barrierefreie Kommunikation, Information und Servi ce 
4.  Darüber hinaus erfordert ein inklusives Gemeinwesen auch eine entsprechende 
Sensibilisierung der städtischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wie auch der 
Bündnis 90/Die Grünen/GAL 
Ratsfraktion Münster 
 
Windthorststr. 7 
48147 Münster 
 
Fon: 0251 / 8 99 58 10 
Fax: 0251 / 8 99 58 15 
ratsfraktion@ gruene-muenster.de 
www.gruene -muenster.de 
Antrag 
„Aktionsplan ‚Inklusives Gemeinwesen 
Stadt Münster‘ “ 
 
31.05.2010

2 
 
Bevölkerung, um eine „inklusive Stadtgesellschaft“ nicht nur den Grundstrukturen nach, 
sondern auch im alltäglichen Leben umsetzen zu können. Hierzu wird die Verwaltung 
beauftragt, durch entsprechende betriebliche Fortbildungen und über kontinuierliche 
Öffentlichkeitsarbeit zum Thema Inklusion zu informieren. 
5.  Der Zeitrahmen für die Umsetzung des Aktionsplans und damit die vollständige 
Realisierung eines inklusiven Gemeinwesens durch die Verwaltung der Stadt Münster soll 
zunächst zehn Jahre betragen. Der Erreichungsgrad der mittelfristigen Ziele soll jährlich 
überprüft werden.  Über das Fortkommen bei der Realisierung der Ziele und der 
Umsetzung der geeigneten Maßnahmen ist der politischen Vertretung wie auch der 
Öffentlichkeit jährlich Bericht zu erstatten. 
6.  Um ein effektives und effizientes Vorgehen bei der Realisierung eines inklusiven 
Gemeinwesens zu gewährleisten, wird die Verwaltung beauftragt zu prüfen, wie die 
vorhandenen Kompetenzen dezernats- und ämterübergreifend zusammengeführt werden 
können, um die internen Planungs- und Entscheidungsprozesse zum Thema Inklusion 
kontinuierlich zu begleiten und anzustoßen. 
7.  Die Verwaltung prüft die Einrichtung einer „Fachstelle für Inklusion“  und  wird beauftragt, 
einen geeigneten Organisationsvorschlag zu erarbeiten. Die Fachstelle könnte z.B. 
folgende Aufgaben erfüllen 
• Anlaufstelle für alle das Thema Inklusion betreffe nden Fragen sein  
• Schulen, Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe , soziale Einrichtungen bei der 
Konzeptentwicklung unterstützen und bei der Umsetzung fachlich begleiten 
• Eltern bei der Schulwahl, bei Freizeitangeboten de r Kinder- und Jugendhilfe etc. und 
der besten Förderung ihrer Kinder beraten  
• Eltern, Schulen, Kindergärten und die Öffentlichke it im Rahmen einer 
Informationskampagne über die qualitativen Vorteile des Gemeinsamen Unterrichts 
für alle Kinder aktiv und gezielt informieren 
• Informationen zum selbständigen und unterstützten Wohnen geben 
• Vernetzung und Kooperationen der unterschiedlichen  Arbeitsfelder bzw. Träger und 
Gruppen gewährleisten etc. 
8.  Die Verwaltung wird beauftragt  
a)  mit dem Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL ) insbesondere in den 
Bereichen Wohnen, Kinder- und Jugendhilfe, Schulen (Förderschulen), soziale 
Rehabilitation, berufliche Ausbildung und Integration sowie Barrierefreiheit von 
öffentlichen Gebäuden und Kommunikation eine abgestimmte Sozial-, Wohn- und 
Stadtplanung bezüglich Menschen mit Behinderungen (Menschen mit besonderen 
Bedürfnissen und Unterstützungsbedarf) vorzunehmen und diese kontinuierlich 
fortzuschreiben; 
b)  ein Verfahren zu entwickeln, bei dem die „Kommi ssion zur Förderung der Inklusion 
von Menschen mit Behinderungen“, freie Träger und Initiativen an der Erstellung 
des Aktionsplans und dessen Weiterentwicklung kontinuierlich beteiligt werden; 
c)  in einem weiteren Schritt auch mit den Umlandge meinden ein gemeinsames 
Handlungskonzept „Inklusion“ zu erstellen.

3 
 
Begründung  
I. 
Am 13.12.2006 verabschiedete die Generalversammlung der Vereinten Nationen das 
Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen. Diese Konvention 
basiert auf den zentralen Menschenrechtsabkommen der Vereinten Nationen und 
konkretisiert die dort verankerten Menschenrechte für die Lebenssituation von Menschen mit 
Behinderungen. Ziel des Übereinkommens ist es, den vollen und gleichberechtigten Genuss 
aller Menschenrechte und Grundfreiheiten für alle Menschen mit Behinderungen zu fördern 
sowie Menschen mit Behinderungen vor Diskriminierung aufgrund von Behinderung zu 
schützen.  
Am 26. März 2009 ist die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen 
sowie ihr Fakultativprotokoll für Deutschland in Kraft getreten. Das bedeutet, dass sie für die 
Bundesrepublik völkerrechtlich verbindlich ist. Die Inhalte der Konvention und des 
Zusatzprotokolls sind durch innerstaatliche Gesetzgebung und andere geeignete 
Maßnahmen umzusetzen.  
Menschen mit Behinderungen kommt damit ein Rechtsanspruch auf inklusiven Umgang und 
eine volle gesellschaftliche Teilhabe zu. Auch für die Menschen der Stadt Münster soll dieser 
neu gewonnene Rechtsanspruch spürbare Realität werden. Die Verwaltung der Stadt 
Münster hat ihre Aktivitäten deshalb dahingehend zu prüfen, wie diese zur Realisierung der 
Anforderungen der UN-Konvention beitragen bzw. fokussiert ihre Anstrengungen in allen 
Arbeitsbereichen auf das Ziel der Gestaltung inklusiver Lebensverhältnisse. 
Entsprechendem „Disability mainstreaming“ soll die Behinderungsthematik zu einem festen 
Bestandteil der einschlägigen Strategien der nachhaltigen Entwicklung in den Kommunen 
werden ((UN-Behindertenrechtskonvention, Präambel) 
II.  
Der Grundgedanke der sozialen Inklusion ist die volle und wirksame Teilhabe und 
Einbeziehung aller Menschen. Im Unterschied zu der Bedeutung des Begriffs Integration 
geht es dabei nicht nur darum, innerhalb der bestehenden Strukturen Raum für Menschen 
mit Behinderungen zu schaffen, sondern gesellschaftliche Strukturen so zu gestalten und zu 
verändern, dass sie der Vielfalt der menschlichen Lebenslagen von vornherein besser 
gerecht werden.  
Dabei geht es auch um ein umfassendes Verständnis von Barrierefreiheit. Barrieren sind 
nicht ausschließlich baulicher Natur, Barrierefreiheit bedeutet Nutzbarkeit für alle Menschen 
mit und ohne Behinderung, unabhängig von der Art und Ausprägung ihrer Beeinträchtigung. 
Dazu gehören z.B. die verständliche Gestaltung und die Zugänglichkeit von Informationen. 
Mit einer umfassenden Barrierefreiheit soll die Zugänglichkeit und Nutzbarkeit der 
gestalteten Lebensbereiche für alle Menschen  (Design for All) ermöglicht werden. Öffentliche 
Gebäude können so zu wirklichen Lebens-, Lern- und Bildungsorten werden. Barrierefreiheit 
erhöht auch den Nutzungsgrad dieser Gebäude. Dies ist eine Voraussetzung dafür, dass 
sich öffentliche Gebäude zu Stadtteil- bzw. Quartierzentren weiterentwickeln lassen und 
attraktiv für alle 
 Menschen im Wohnquartier werden.  
(s. hierzu auch Antrag „UN-Konvention umsetzen - Schulen, Kinder und 
Jugendeinrichtungen barrierefrei gestalten“ vom 17.03.2009).

4 
 
Integration Inklusion 
 
 
 
 
 
 
III. 
Die Umsetzung ist als längerfristiger gesamtgesellschaftlicher Lern- und Gestaltungsprozess 
zu verstehen. Für die erfolgreiche Bewältigung dieser komplexen Aufgabe ist eine 
Zusammenarbeit aller relevanten Dezernate und Ämter unabdingbar. Denn erst durch den 
intensiven Austausch und die dezernatsübergreifende Zusammenarbeit werden die 
Entwicklungspotentiale identifiziert, die hinsichtlich der vollen Verwirklichung der in der UN-
Konvention konkretisierten Menschenrechte für Menschen mit Behinderungen vorhanden 
sind. 
IV. 
Das Ziel, die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention und damit auch die 
Verankerung der Inklusion in der öffentlichen Daseinsvorsorge und in der gemeinsamen 
Planung, im öffentlichen Leben der Stadt und im Zusammenleben der Menschen erfordert, 
dass das Thema Inklusion eine Querschnittsaufgabe in der kommunalen Verwaltung und 
Politik wird. Darüber hinaus ist auch eine Abstimmung und gemeinsame Sozialplanung 
zwischen Stadt und LWL notwendig. Die Wohnungspolitik, die Ausrichtung der öffentlichen 
Daseinsvorsorge und die Ausgestaltung der Wohnquartiere und Sozialräume obliegen 
insbesondere der kommunalen Politik. Die Landschaftsverbände sind für die Gewährung 
sozialer Leistungen Angebote gerade in Bezug auf das Wohnen und die Teilhabe zuständig. 
Im Sinne eines Inklusiven Gemeinwesens müssen deshalb ein gemeinsamer 
Planungsprozess und eine gemeinsame Sozialplanung bezüglich der Menschen mit 
Behinderungen erfolgen.  
Im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung gibt es zahlreiche Möglichkeiten der 
Gestaltung, die auch in kommunalen Planungen und Satzungen ihren Niederschlag finden. 
In den vergangenen Jahren hat die Stadt Münster bereits wichtige Impulse für einen 
bewussteren Umgang mit den Interessen von Menschen mit Behinderungen (Menschen mit 
besonderen Bedürfnissen und Unterstützungsbedarf) geliefert. So leisten beispielsweise die 
Behindertenbeauftragte der Stadt wie auch die Behindertenkommission wichtige Beiträge für 
die Realisierung eines inklusiven Gemeinwesens. Um die große Herausforderung der 
Inklusion effektiv zu meistern, ist es wichtig, diese vorhandenen Kräfte auch weiterhin zu 
nutzen und noch stärker als bisher in den Gestaltungsprozess einzubeziehen.

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gez. Jutta Möllers 
gez. Helga Bennink 
gez. Dr. Brigitte Hasenjürgen 
gez. Stephan Hense 
gez. Gisela Holtz  
gez. Gerhard Joksch 
 
 
gez. Annette Kemper 
gez. Hery Klas 
gez. Stefan Kubel 
gez. Jörn Möltgen  
gez. Carsten Peters 
 
gez. Anne Naegels 
gez. Otto Reiners 
gez. Tim Rohleder 
gez. Dr. Ludwig Schipmann 
gez. Dr. Rita Stein-Redent 
 
 
 
 
                    Teilhabe und politische Mitwirkung            !   
           Inklusiver Sozialraum  
 
Barrierefreiheit 
 
    Inklusion 
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Schule/ 
Bildung 
 
 
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Individualität 
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Behinderung) 
Strukturelle 
Ebene 
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Kultur, 
Sport 
 
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planung/ 
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Kinder-/ 
Jugend 
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Beratungsverlauf (1)

09.06.2010 Rat
TOP 24.4 Antrag Entscheidung

Beschluss: verwiesen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Windthorststraße 7

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Details

Vorlagen-Nr.
A-R/0050/2010
Typ
Antrag an den Rat
Datum
01.06.2010
Erstellt
06.10.2020 14:37