A-R/0050/2010
Aktionsplan "Inklusives Gemeinwesen Stadt Münster"
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Originalantrag
12066 Zeichen
Antrag an den Rat Nr. A-R/0050/2010
Der Rat der Stadt Münster möge beschließen:
1. Die Verwaltung wird beauftragt, unter Einbeziehung aller relevanten
Dezernate und Ämter einen Aktionsplan „Inklusives Gemeinwesen
“ für die
Realisierung von Inklusion in der Stadt Münster unter Berücksichtigung der UN-
Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (Menschen mit
besonderen Bedürfnissen und Unterstützungsbedarf) zu erstellen.
2. Der „Aktionsplan soll sowohl den Status Quo der Stadt Münster auf dem Weg zu einem
inklusiven Gemeinwesen aufzeigen als auch konkrete, nachprüfbare Ziele und Vorschläge
zu geeigneten Maßnahmen der Verwaltung für die Realisierung eines inklusiven
Gemeinwesens beinhalten. In den Handlungsempfehlungen ist insbesondere darzulegen,
durch welche strukturellen und sonstigen Maßnahmen sichergestellt werden kann, dass
zukünftig die Zielsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention grundsätzlich bei den
Planungen aller Fachbereiche angemessen berücksichtigt werden.
3. In dem Aktionsplan der Stadt Münster sind fachbereichsübergreifend alle kommunalen
Arbeitsfelder zu berücksichtigen, in denen sich ein Handlungsbedarf ergibt. Dem Ziel der
Inklusion entsprechend wird der Aktionsplan orientiert an grundlegenden
Lebensbereichen politikfeldübergreifend gestaltet. Zu berücksichtigen sind unter anderem
folgende Handlungsfelder:
• Gesundheitsförderung
• Kinder- und Jugendhilfe,
• Erziehung, Bildung und Schule
• Ausbildung, Arbeits- und Berufsleben
• Wohnen
• Stadtentwicklung
• Verkehr und individuelle Mobilität
• Soziale Unterstützung und Dienstleistungen(Gesundh eit und Pflege)
• Kultur, Freizeit, Sport
• Politische Teilhabe und Mitwirkung
• Barrierefreie Kommunikation, Information und Servi ce
4. Darüber hinaus erfordert ein inklusives Gemeinwesen auch eine entsprechende
Sensibilisierung der städtischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wie auch der
Bündnis 90/Die Grünen/GAL
Ratsfraktion Münster
Windthorststr. 7
48147 Münster
Fon: 0251 / 8 99 58 10
Fax: 0251 / 8 99 58 15
ratsfraktion@ gruene-muenster.de
www.gruene -muenster.de
Antrag
„Aktionsplan ‚Inklusives Gemeinwesen
Stadt Münster‘ “
31.05.2010
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Bevölkerung, um eine „inklusive Stadtgesellschaft“ nicht nur den Grundstrukturen nach,
sondern auch im alltäglichen Leben umsetzen zu können. Hierzu wird die Verwaltung
beauftragt, durch entsprechende betriebliche Fortbildungen und über kontinuierliche
Öffentlichkeitsarbeit zum Thema Inklusion zu informieren.
5. Der Zeitrahmen für die Umsetzung des Aktionsplans und damit die vollständige
Realisierung eines inklusiven Gemeinwesens durch die Verwaltung der Stadt Münster soll
zunächst zehn Jahre betragen. Der Erreichungsgrad der mittelfristigen Ziele soll jährlich
überprüft werden. Über das Fortkommen bei der Realisierung der Ziele und der
Umsetzung der geeigneten Maßnahmen ist der politischen Vertretung wie auch der
Öffentlichkeit jährlich Bericht zu erstatten.
6. Um ein effektives und effizientes Vorgehen bei der Realisierung eines inklusiven
Gemeinwesens zu gewährleisten, wird die Verwaltung beauftragt zu prüfen, wie die
vorhandenen Kompetenzen dezernats- und ämterübergreifend zusammengeführt werden
können, um die internen Planungs- und Entscheidungsprozesse zum Thema Inklusion
kontinuierlich zu begleiten und anzustoßen.
7. Die Verwaltung prüft die Einrichtung einer „Fachstelle für Inklusion“ und wird beauftragt,
einen geeigneten Organisationsvorschlag zu erarbeiten. Die Fachstelle könnte z.B.
folgende Aufgaben erfüllen
• Anlaufstelle für alle das Thema Inklusion betreffe nden Fragen sein
• Schulen, Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe , soziale Einrichtungen bei der
Konzeptentwicklung unterstützen und bei der Umsetzung fachlich begleiten
• Eltern bei der Schulwahl, bei Freizeitangeboten de r Kinder- und Jugendhilfe etc. und
der besten Förderung ihrer Kinder beraten
• Eltern, Schulen, Kindergärten und die Öffentlichke it im Rahmen einer
Informationskampagne über die qualitativen Vorteile des Gemeinsamen Unterrichts
für alle Kinder aktiv und gezielt informieren
• Informationen zum selbständigen und unterstützten Wohnen geben
• Vernetzung und Kooperationen der unterschiedlichen Arbeitsfelder bzw. Träger und
Gruppen gewährleisten etc.
8. Die Verwaltung wird beauftragt
a) mit dem Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL ) insbesondere in den
Bereichen Wohnen, Kinder- und Jugendhilfe, Schulen (Förderschulen), soziale
Rehabilitation, berufliche Ausbildung und Integration sowie Barrierefreiheit von
öffentlichen Gebäuden und Kommunikation eine abgestimmte Sozial-, Wohn- und
Stadtplanung bezüglich Menschen mit Behinderungen (Menschen mit besonderen
Bedürfnissen und Unterstützungsbedarf) vorzunehmen und diese kontinuierlich
fortzuschreiben;
b) ein Verfahren zu entwickeln, bei dem die „Kommi ssion zur Förderung der Inklusion
von Menschen mit Behinderungen“, freie Träger und Initiativen an der Erstellung
des Aktionsplans und dessen Weiterentwicklung kontinuierlich beteiligt werden;
c) in einem weiteren Schritt auch mit den Umlandge meinden ein gemeinsames
Handlungskonzept „Inklusion“ zu erstellen.
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Begründung
I.
Am 13.12.2006 verabschiedete die Generalversammlung der Vereinten Nationen das
Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen. Diese Konvention
basiert auf den zentralen Menschenrechtsabkommen der Vereinten Nationen und
konkretisiert die dort verankerten Menschenrechte für die Lebenssituation von Menschen mit
Behinderungen. Ziel des Übereinkommens ist es, den vollen und gleichberechtigten Genuss
aller Menschenrechte und Grundfreiheiten für alle Menschen mit Behinderungen zu fördern
sowie Menschen mit Behinderungen vor Diskriminierung aufgrund von Behinderung zu
schützen.
Am 26. März 2009 ist die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen
sowie ihr Fakultativprotokoll für Deutschland in Kraft getreten. Das bedeutet, dass sie für die
Bundesrepublik völkerrechtlich verbindlich ist. Die Inhalte der Konvention und des
Zusatzprotokolls sind durch innerstaatliche Gesetzgebung und andere geeignete
Maßnahmen umzusetzen.
Menschen mit Behinderungen kommt damit ein Rechtsanspruch auf inklusiven Umgang und
eine volle gesellschaftliche Teilhabe zu. Auch für die Menschen der Stadt Münster soll dieser
neu gewonnene Rechtsanspruch spürbare Realität werden. Die Verwaltung der Stadt
Münster hat ihre Aktivitäten deshalb dahingehend zu prüfen, wie diese zur Realisierung der
Anforderungen der UN-Konvention beitragen bzw. fokussiert ihre Anstrengungen in allen
Arbeitsbereichen auf das Ziel der Gestaltung inklusiver Lebensverhältnisse.
Entsprechendem „Disability mainstreaming“ soll die Behinderungsthematik zu einem festen
Bestandteil der einschlägigen Strategien der nachhaltigen Entwicklung in den Kommunen
werden ((UN-Behindertenrechtskonvention, Präambel)
II.
Der Grundgedanke der sozialen Inklusion ist die volle und wirksame Teilhabe und
Einbeziehung aller Menschen. Im Unterschied zu der Bedeutung des Begriffs Integration
geht es dabei nicht nur darum, innerhalb der bestehenden Strukturen Raum für Menschen
mit Behinderungen zu schaffen, sondern gesellschaftliche Strukturen so zu gestalten und zu
verändern, dass sie der Vielfalt der menschlichen Lebenslagen von vornherein besser
gerecht werden.
Dabei geht es auch um ein umfassendes Verständnis von Barrierefreiheit. Barrieren sind
nicht ausschließlich baulicher Natur, Barrierefreiheit bedeutet Nutzbarkeit für alle Menschen
mit und ohne Behinderung, unabhängig von der Art und Ausprägung ihrer Beeinträchtigung.
Dazu gehören z.B. die verständliche Gestaltung und die Zugänglichkeit von Informationen.
Mit einer umfassenden Barrierefreiheit soll die Zugänglichkeit und Nutzbarkeit der
gestalteten Lebensbereiche für alle Menschen (Design for All) ermöglicht werden. Öffentliche
Gebäude können so zu wirklichen Lebens-, Lern- und Bildungsorten werden. Barrierefreiheit
erhöht auch den Nutzungsgrad dieser Gebäude. Dies ist eine Voraussetzung dafür, dass
sich öffentliche Gebäude zu Stadtteil- bzw. Quartierzentren weiterentwickeln lassen und
attraktiv für alle
Menschen im Wohnquartier werden.
(s. hierzu auch Antrag „UN-Konvention umsetzen - Schulen, Kinder und
Jugendeinrichtungen barrierefrei gestalten“ vom 17.03.2009).
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Integration Inklusion
III.
Die Umsetzung ist als längerfristiger gesamtgesellschaftlicher Lern- und Gestaltungsprozess
zu verstehen. Für die erfolgreiche Bewältigung dieser komplexen Aufgabe ist eine
Zusammenarbeit aller relevanten Dezernate und Ämter unabdingbar. Denn erst durch den
intensiven Austausch und die dezernatsübergreifende Zusammenarbeit werden die
Entwicklungspotentiale identifiziert, die hinsichtlich der vollen Verwirklichung der in der UN-
Konvention konkretisierten Menschenrechte für Menschen mit Behinderungen vorhanden
sind.
IV.
Das Ziel, die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention und damit auch die
Verankerung der Inklusion in der öffentlichen Daseinsvorsorge und in der gemeinsamen
Planung, im öffentlichen Leben der Stadt und im Zusammenleben der Menschen erfordert,
dass das Thema Inklusion eine Querschnittsaufgabe in der kommunalen Verwaltung und
Politik wird. Darüber hinaus ist auch eine Abstimmung und gemeinsame Sozialplanung
zwischen Stadt und LWL notwendig. Die Wohnungspolitik, die Ausrichtung der öffentlichen
Daseinsvorsorge und die Ausgestaltung der Wohnquartiere und Sozialräume obliegen
insbesondere der kommunalen Politik. Die Landschaftsverbände sind für die Gewährung
sozialer Leistungen Angebote gerade in Bezug auf das Wohnen und die Teilhabe zuständig.
Im Sinne eines Inklusiven Gemeinwesens müssen deshalb ein gemeinsamer
Planungsprozess und eine gemeinsame Sozialplanung bezüglich der Menschen mit
Behinderungen erfolgen.
Im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung gibt es zahlreiche Möglichkeiten der
Gestaltung, die auch in kommunalen Planungen und Satzungen ihren Niederschlag finden.
In den vergangenen Jahren hat die Stadt Münster bereits wichtige Impulse für einen
bewussteren Umgang mit den Interessen von Menschen mit Behinderungen (Menschen mit
besonderen Bedürfnissen und Unterstützungsbedarf) geliefert. So leisten beispielsweise die
Behindertenbeauftragte der Stadt wie auch die Behindertenkommission wichtige Beiträge für
die Realisierung eines inklusiven Gemeinwesens. Um die große Herausforderung der
Inklusion effektiv zu meistern, ist es wichtig, diese vorhandenen Kräfte auch weiterhin zu
nutzen und noch stärker als bisher in den Gestaltungsprozess einzubeziehen.
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gez. Jutta Möllers
gez. Helga Bennink
gez. Dr. Brigitte Hasenjürgen
gez. Stephan Hense
gez. Gisela Holtz
gez. Gerhard Joksch
gez. Annette Kemper
gez. Hery Klas
gez. Stefan Kubel
gez. Jörn Möltgen
gez. Carsten Peters
gez. Anne Naegels
gez. Otto Reiners
gez. Tim Rohleder
gez. Dr. Ludwig Schipmann
gez. Dr. Rita Stein-Redent
Teilhabe und politische Mitwirkung !
Inklusiver Sozialraum
Barrierefreiheit
Inklusion
Sozial-
planung
Schule/
Bildung
Wohnen Verkehr Arbeits-
för-
derung
soziale
Unter-
stützung
In-
klusive
Bildung
Teilhabe
am
Arbeitsl
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Quartier
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Indivi-
duelle
Mobilität
Freizeit
Kommu-
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Selbstbestim
mung und
Individualität
sichern
Bedarfsgere
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individuelle
Beratung.
Unterstütz-
ungsleistung
Persönliche
Bedürfnisse
benennen
Individuelle
Ebene
(der Mensch mit
Behinderung)
Strukturelle
Ebene
(der Sozialraum)
Kultur,
Sport
Stadt-
planung/
Infra-
struktur
Zivil-
gesell-
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Erzie-
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Kinder-/
Jugend
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Gesund-
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Beratungsverlauf (1)
Orte (1)
- Windthorststraße 7
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Details
- Vorlagen-Nr.
- A-R/0050/2010
- Typ
- Antrag an den Rat
- Datum
- 01.06.2010
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37