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V/0075/2009

Maßnahmen zur Verbesserung der Teilhabechancen von Kindern und Jugendlichen mit Armutsrisiko in den Bereichen Bildung, Gesundheit und früher Förderung

Vorlagen 04.02.2009

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Anlage 1

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Beschlussvorlage

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Anlage 1

57897 Zeichen

1 
Anlage 1  
zur Vorlage V/0075/2009 
Bestehende Maßnahmen und Angebote zur Verbesserung der Teilhabechancen 
von Kindern und Jugendlichen mit Armutsrisiko in de n Bereichen Bildung, Ge- 
sundheit und früher Förderung (Überblick)  
 
Die Sortierung der im Folgenden dargestellten Maßna hmen und Angebote orientiert 
sich an den Zielbereichen, die im Rahmen der Handlu ngsempfehlungen des 2002 
vorgelegten Kinderarmutsberichts 
1 entwickelt wurden. Die Übersicht konzentriert sich 
vor allem auf städtische Angebote und Maßnahmen, di e zu den Aufgabenbereichen 
des Amts für Schule und Weiterbildung, des Amts für  Kinder, Jugendliche und Fami- 
lien, des Gesundheitsamts sowie der Stadtbücherei g ehören. Über die nachfolgend 
aufgeführten Maßnahmen hinaus ist für die Aufgabenw ahrnehmung in den genann- 
ten Bereichen gerade auch eine sozialkompensatorisc he Ausrichtung kennzeich- 
nend, die darauf abzielt, Kindern und Jugendlichen bzw. Familien mit Armutsrisiko 
den Zugang zu Regelangeboten der Prävention, Förder ung, Erziehung und Bildung 
zu ermöglichen oder zu erleichtern.  
 
Gesundheit von Mädchen und Jungen in Armutssituationen fördern  
 
Maßnahmen und Angebote dieses Zielbereichs betreffe n im Schwerpunkt Aufgaben 
des öffentlichen Gesundheitsdienstes; neben dem Ges undheitsamt initiieren auch 
Träger der Jugendhilfe (Kindertageseinrichtungen, J ugendeinrichtungen etc.) und 
Schulen verschiedene Gesundheitsprojekte. Ein größe rer Teil dieser Projekte findet 
in enger Kooperation zwischen Jugendhilfe, Schule u nd Gesundheit statt. Wichtige 
Informationsgrundlagen bilden in diesem Zusammenhan g die im Rahmen der Unter- 
suchungen (z. B. Schuleingangsuntersuchungen) und s onstigen Aufgaben des Kin- 
der- und Jugendgesundheitsdienstes anfallenden Proz essdaten, die nach sozial re- 
levanten Kriterien (Sozialressourcenscore) ausgewertet werden. 
 
Sprachheilambulanz 
 
Das Gesundheitsamt unterhält eine eigene Sprachheil ambulanz. Durch Sprachheil- 
lehrerinnen bzw. –lehrer und Logopädinnen bzw. Logopäden wird in Kindertagesstät- 
ten eine Diagnostik, Beratung und Sprachförderung a ngeboten. Im Fokus dieser 
Maßnahmen stehen Kinder aus kommunikationsarmen Elt ernhäusern, Kinder mit 
Migrationsvorgeschichte und verzögertem Sprachaufba u der deutschen Sprache so- 
wie Kinder mit Sprachauffälligkeiten, die aufgrund einer sozialen Problemlage der 
Sorgeberechtigten nicht optimal ins Regelversorgungssystem eingebunden sind. 
 
Angebote der Beratungsstelle für Entwicklungsfragen  im Kindes- und Jugendalter 
(BfE) 
 
Das multidisziplinäre Team der BfE betreut Familien  mit entwicklungsauffälligen und 
behinderten Kindern und Jugendlichen ab der Geburt bis ins Erwachsenenalter. Mit 
ihrem Beratungs- und Diagnostikangebot steht die Bf E allen Münsteraner Familien 
mit vielfältigsten Fragen zur Entwicklung ihrer Kin der offen. Im Kleinkindalter stehen 
                                                 
1  Münsteraner Armutsberichterstattung: Lebenslagen und -perspektiven unterversorgter Kinder 
und Jugendlicher in Münster, öffentliche Beschlussvorlage an den Rat Nr. 786/2002.

2 
individuelle Begleitung der Familien und Frühförder ung im Vordergrund. Durch auf- 
suchende Angebote wie Hausbesuche, eine enge Vernet zung mit Kindertagesstät- 
ten, Familienzentren und Schulen, sowie städtischen  Einrichtungen und durch unbü- 
rokratische Vermittlung von Hilfen steht ein niedri gschwelliges Angebot bereit. Da- 
durch werden besonders Familien mit komplexen sozia len Problemen und Familien 
mit nichtdeutscher Muttersprache / Migrationsvorgeschichte erreicht. 
 
Motopädisches Präventionsprojekt „Pfiff“ 
 
Das Projekt „Psychomotoriknetzwerk für integrierte Frühprävention und Förderung“ 
(Pfiff) wurde gemeinsam mit dem Amt für Kinder, Jug endliche und Familien entwi- 
ckelt. Dabei wurde die bestehende Leistungsvereinba rung mit dem Verein für Moto- 
pädie und psychomotorische Entwicklungsförderung e. V. (VMPE) geändert. Durch 
die Umwandlung des vormaligen Pauschalzuschusses in eine klar beschriebene Pro- 
jektförderung wurde die Steuermöglichkeit des Gesun dheitsamtes zugunsten der 
Zuwendung an Kinder in besonderen sozialen und gesu ndheitlichen Problemlagen 
verbessert. In sechs nach Datenlage des Gesundheits amtes ausgewählten Kinderta- 
gesstätten unterstützen Motopädinnen bzw. Motopäden des VMPE die Erzieherinnen 
und Erzieher bei der Beobachtung, Einschätzung und Förderung von Kindern mit 
Entwicklungsauffälligkeiten. Diese Maßnahmen kommen  in besonderer Weise Fami- 
lien in sozialen Problemlagen zu Gute. Auch Kinder aus Familien mit Migrationsvor- 
geschichte werden durch dieses Projekt in besonderer Weise unterstützt. 
 
Familienhebamme 
 
Die Familienhebamme ist eng mit dem gesundheitliche n Regelversorgungssystem 
und mit der Jugendhilfe vernetzt. Die Angebote der Familienhebamme richten sich in 
besonderer Weise an Familien in sozialen und/oder finanziellen Problemlagen. Durch 
ein aufsuchendes Angebot mit breitem Angebotsspektr um werden Familien mit so- 
zialen und Integrationsschwierigkeiten in besondere r Weise erreicht. Die Familien-
hebamme der Stadt Münster hat selbst eine Zuwanderu ngsgeschichte und spricht 
mehrere Sprachen. Damit besteht ein besonderer Zuga ng zu Familien mit Migrati- 
onsvorgeschichte. 
 
Hebammensprechstunden in Kindertageseinrichtungen 
 
Ausgehend von Erfahrungen mit der Familienhebamme, bei Gesundheitsförderpro- 
grammen mit Stadtteilcharakter sowie aus der Datenl age des Kinder- und Jugendge- 
sundheitsdienstes wurden in Kindertagesstätten eini ger Stadtteile (Coerde, Kinder- 
haus, Berg Fidel) Sprechstunden von Hebammen einger ichtet. Durch ihre Vernet- 
zung mit Dienststellen der Stadtverwaltung sowie mi t zahlreichen anderen Akteuren 
im sozialen Bereich vor Ort geht das Beratungsangeb ot weit über Schwangerschaft, 
Geburt und Stillzeit hinaus. Dieses Beratungsangebo t richtet sich an alle im Stadtteil 
lebenden Familien und Frauen, erreicht aber Frauen in sozial belasteten Situationen 
in besonderer Weise. Einige Hebammen, die Sprechstu nden anbieten, sprechen 
mehrere Sprachen. Über die Einbeziehung des Laiendo lmetschersystems der Kin- 
dertagesstätten ist eine gute Erreichbarkeit für Fa milien mit nichtdeutscher Mutter- 
sprache gegeben.

3 
Kinder- und Jugendpsychiatrie des Gesundheitsamtes 
 
In den Bezirken des Kommunalen Sozialen Dienstes (K SD) finden regelmäßig Fall- 
besprechungen der KSD-Mitarbeiterinnen und –Mitarbe iter mit der Kinder- und Ju- 
gendpsychiaterin des Gesundheitsamtes statt. Das An gebot unterstützt den KSD in 
seinen Aufgaben und erreicht Familien aller gesells chaftlichen Schichten mit einer 
deutlichen Betonung von Familien in sozialen Problemlagen. 
 
Bei Familien, die durch das Regelversorgungssystem nicht oder nicht befriedigend 
erreicht werden, erfolgen auch aufsuchende Hilfen d urch den Kinder- und Jugend- 
psychiatrischen Bereich des Gesundheitsamtes. Auch diese Hilfe kommt vor allem 
denjenigen Familien zugute, die aufgrund ihrer sozi alen Bedingungen akut oder dau- 
erhaft nicht dazu in der Lage sind, erforderliche Maßnahmen selber einzuleiten. 
 
Gesundheitsförderung mit Stadtteilbezug: Gesund aufwachsen 
 
Das Gesundheitsamt setzt mit dem Projekt „Gesund au fwachsen“ ein umfassendes 
Gesundheitsförderprojekt im Stadtteil Berg Fidel um . Durch den Vernetzungscharak- 
ter mit zahlreichen Akteuren vor Ort sowie durch Ei nbeziehung der verschiedenen 
Lebenswelten der Menschen im Stadtteil werden mit z ahlreichen Einzelmaßnahmen 
Menschen in sozialen Problemlagen in besonderer Wei se angesprochen und auch 
erreicht. Mehrere Teilaspekte des Projektes richten  sich gezielt an Familien mit Zu- 
wanderungsgeschichte. 
 
Über den kompensatorischen Ansatz bei den genannten Maßnahmen hinaus besteht 
eine stete und ständig wachsende Vernetzung des Ges undheitsamtes mit anderen 
Organisationseinheiten insbesondere der Stadtverwal tung (z. B. Amt für Kinder, Ju- 
gendliche und Familien, Amt für Schule und Weiterbi ldung). Durch diese enge Zu- 
sammenarbeit ist es möglich, bereits bei der Planun g, aber auch bei der Umsetzung 
von Maßnahmen und Projekten unter den einzelnen Akt euren Synergismen maximal 
zu nutzen. 
 
Projekt „Kitas und Schulen bewegen“  
 
Ende 2006 wurde die Durchführung des Projekts in de n Stadtteilen Coerde, Gieven- 
beck und Hiltrup von den Kooperationspartnern Berte lsmann-Stiftung, Gemeindeun- 
fallversicherungsverband Westfalen-Lippe, Land NRW und Stadt Münster beschlos- 
sen. Insgesamt sind 14 Kindertageseinrichtungen und  vier Grundschulen an dem 
Projekt beteiligt. Die Projektdauer wurde bis zum S ommer 2009 verlängert. Ziel des 
Projektes ist es, das gesunde Aufwachsen von Kinder n in ihren Lern- und Lebens- 
welten unter dem Stichwort „gute gesunde Kita“ bzw. „gute gesunde Schule“ zu för- 
dern und das Thema Gesundheit in den Alltag der Kin dertageseinrichtungen und 
Schulen – möglichst aufeinander abgestimmt – nachha ltig zu integrieren und umzu- 
setzen. Hierzu gehören u. a. Bewegungsangebote, Ang ebote zur gesunden Ernäh- 
rung für Kinder und Eltern sowie die Vermittlung vo n Entspannungstechniken, ge- 
prägt von dem Leitgedanken, dass Bildung und Gesund heit nicht voneinander zu 
trennen sind. 
 
Im Sommer 2007 wurden die beteiligten Kindertagesei nrichtungen und Schulen eva- 
luiert. Auf der Basis der Evaluationsergebnisse ent wickelten die Kindertageseinrich- 
tungen und Schulen mit externer Unterstützung Ziele  und planten zu deren Errei-

4 
chung Maßnahmen. Dabei stehen sowohl kita- und schu lspezifische wie auch insbe- 
sondere Ziele und Maßnahmen zur Optimierung des Übe rgangs der Kinder von der 
Kindertageseinrichtung in die Schule im Vordergrund . Neben den in diesem Feld be- 
reits bestehenden vielfältigen Aktivitäten wurden i n dem Projekt insgesamt 49 unter- 
schiedliche Maßnahmen geplant, die zum Teil bereits  umgesetzt wurden. Unter Mo- 
deration der VHS werden derzeit die Möglichkeiten z ur Weiterführung des Projektes 
erörtert. 
 
Angebote der Kindertagesbetreuung auf die Bedürfnis se von Mädchen und 
Jungen in Armutssituationen und deren Eltern ausrichten  
 
Leistungen und Angebote in diesem Zielbereich betre ffen Aufgaben der Kinder- und 
Jugendhilfe, zumal jene, die dem Auftrag frühzeitig er Bildung, Betreuung und Förde- 
rung verpflichtet sind. 
 
Ausbau der Betreuungsangebote für Kinder unter drei Jahren   
 
Im Rahmen des im Kindergartenjahr 2005 gestarteten Ausbauprogramms (Vorlage 
V/1033/2004) wurden bereits bis zum Kindergartenjah r 2008/2009 insgesamt 794 
neue Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren in Kindertageseinrichtungen und 
Tagespflege geschaffen; damit ist in Münster eine V ersorgungsquote von 21,4 % 
erreicht. Zu den zentralen Intentionen dieses Progr amms gehört die Verbesserung 
der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, und damit gerade auch die Verringerung 
des strukturellen Risikos für Familien mit Kindern, angesichts fehlender anderweitiger 
Betreuungsmöglichkeiten keiner Erwerbstätigkeit nac hgehen zu können und statt 
dessen auf soziale Transferleistungen zurückgreifen  zu müssen. Zugleich leistet die- 
ses Ausbauprogramm einen Beitrag zur Frühförderung sowie überdies besonders zu 
früher Integration von Kindern mit Migrationsvorgeschichte.  
 
Ausbau von Sprachfördermaßnahmen 
 
Sprachförderung ist ein wesentlicher Bestandteil de s Bildungsauftrages von Kinder- 
tageseinrichtungen, da Sprache der Zugang zur Bildu ng und damit der Schlüssel für 
die Integration und Teilhabe an der Gesellschaft is t. Im Kindergartenjahr 2007/08 
erhielten rund 900 Kinder in den Kindertageseinrich tungen in Münster über die obli- 
gatorische Begleitung und Unterstützung der allgeme inen Sprachentwicklung hinaus 
besondere Sprachförderung, davon: 
o 504 Kinder nach Landesrichtlinien (finanziert durc h Landesmittel, die durch die 
Kommune an die Kitas weiter geleitet werden), 
o 360 Kinder, für die nach § 36 Schulgesetz (Delfin 4 
2) Sprachförderbedarf festge- 
stellt wurde (finanziert durch Landesmittel, die du rch die Kommune an die Kitas 
weiter geleitetet werden)  und 
o 59 Kinder im Rahmen der "Maßnahmen zur Qualifizier ung und Flexibilisierung der 
Tagesbetreuung für Kinder" (Ratsbeschluss) über die  beiden vorgenannten Maß- 
nahmen hinaus - finanziert durch freiwillige städtische Mittel. 
 
Es gibt zudem von Kindertageseinrichtungen (z. T. i n Kooperation mit Familienbil- 
dungsstätten) gezielte Sprachförder- und Integrationsmaßnahmen für Eltern von Kita-
                                                 
2  Delfin 4 (Diagnostik, Elternarbeit und Förderung der Sprachkompetenz 4-Jähriger in NRW) ist 
ein Verfahren zur Diagnose und Förderung der Sprachk ompetenz von Kindern zwei Jahre vor 
der Einschulung.

5 
Kindern (aus Familien mit Zuwanderungsgeschichte); diese Maßnahmen korrespon- 
dieren i. d. R. mit der Sprachförderung für ihre Ki nder - finanziert durch freiwillige 
städtische Mittel bzw. Stiftungen. 
 
Gestaffelte Elternbeiträge und Geschwisterkindregelung in Kindertageseinrichtungen 
 
Die Gebühren für den Besuch einer Kindertagesstätte  werden in Abhängigkeit zum 
Einkommen der Eltern erhoben, um insbesondere Kinde rn aus einkommensschwa- 
chen Familien den Kita-Besuch zu ermöglichen. Der R at der Stadt Münster hat im 
Dezember 2007 (V/0946/2007) beschlossen, die erste Einkommensstufe, in der kein 
Elternbeitrag zu zahlen ist, von 12.271 Euro auf 20.000 Euro anzuheben.  
 
Geschwisterermäßigung 
 
Um Familien mit mehreren Kindern zu entlasten, hat der Rat der Stadt Münster 
(V/0289/2005) beschlossen, die Geschwisterermäßigun g auf alle Bereiche der Ta- 
gesbetreuung zu übertragen, unabhängig davon, ob da s Kind eine Kindertagesein- 
richtung besucht, an einem ganztägigen Betreuungsan gebot in Grund- und Förder- 
schulen teilnimmt oder in der Kindertagespflege bet reut wird. Grundsätzlich ist nur 
ein Kind aus einer Familie beitragspflichtig. Für j edes weitere Kind wird kein Eltern- 
beitrag erhoben. Ergeben sich für Geschwisterkinder  unterschiedlich hohe Entgelte, 
so ist das höhere Entgelt zu zahlen. 
 
Systematische Beobachtungs- und Bildungsdokumentation 
 
Die systematische Beobachtungs- und Bildungsdokumen tation von individuellen Bil- 
dungsprozessen der Kinder in den städtischen Kinder tageseinrichtungen eröffnet 
Wege, Kinder in ihrer Einzigartigkeit wahrzunehmen, ihre individuellen Kompetenzen, 
Interessen und Entwicklungsprozesse besser zu erken nen und zu verstehen und 
darüber in einen konstruktiven Austausch mit Eltern  zu treten. Die Methode unter- 
stützt die frühe Förderung von Kindern in ihrer ind ividuellen Entwicklung, um ihnen 
einen optimalen Start auf ihren weiteren Bildungsweg zu geben. 
 
Weiterentwicklung von Kindertageseinrichtungen zu Familienzentren 
 
Im August 2008 haben sich insgesamt 19 Kindertagese inrichtungen in Münster als 
Familienzentren konstituiert. Bis zum Jahr 2012 sol len in Münster insgesamt 41 Fa- 
milienzentren entstehen. Mit unterschiedlichen Angeboten und Maßnahmen für Fami- 
lien und in Zusammenarbeit u. a. mit Partnern aus d er Familienbildung, Erziehungs- 
beratung, Tagespflege, Gesundheitshilfe etc. erhalt en Familien ein umfangreiches, 
frühzeitiges Unterstützungsangebot in ihrem Erziehu ngsalltag vor Ort. Mit ihren An- 
geboten stärken Familienzentren insbesondere die Ei genkompetenzen der Eltern. 
Insofern leisten Familienzentren Beiträge zur besseren Vereinbarkeit von Familie und 
Beruf, bieten frühe Förderung, Integration und umfangreiche Unterstützung der Eltern 
im Erziehungsalltag. 
 
Sport- und Freizeitangebote für Mädchen und Jungen in Armutssituationen 
öffnen 
 
Im Rahmen der Kinder- und Jugendarbeit sind in dem Zusammenhang folgende 
Maßnahmen und Vorhaben zu nennen:

6 
 
Wohnortnaher Ausbau der Einrichtungen und Angebote der offenen Kinder- und Ju- 
gendarbeit 
 
Kinder- und Jugendarbeit ist neben der Bildung in E lternhaus, Kindergarten und 
Schule ein wichtiges Element der Sozialisation und betrifft einen bedeutenden, er- 
gänzenden Bildungsbereich in der Freizeit von Kinde rn und Jugendlichen. Jugendar- 
beit trägt zur Persönlichkeitsentwicklung bei; insb esondere werden soziale Kompe- 
tenzen wie z. B. Eigenverantwortlichkeit, Selbstorg anisation, Gemeinschaftsfähigkeit, 
Kommunikations-, Kooperations- und Konfliktfähigkei t vermittelt. Grundsätzlich wer- 
den die Angebote der offenen Kinder- und Jugendarbe it in Münster mit einem hohen 
Anteil von Kindern und Jugendlichen mit Migrationsv orgeschichte wahrgenommen. 
Seit dem Jahr 2003 wurden mit folgenden zusätzliche n Einrichtungen die Angebote 
der offenen Kinder- und Jugendarbeit in den Außenstadtteilen weiter ausgebaut: 
-    Oktober 2003: La Vie,  Gievenbeck, 
- Januar 2005: 37 Grad,  Hiltrup-West,  
- August 2005: Albatros, Albachten, 
- November 2006: Anne-Jakobi-Haus, Roxel  
- August 2008: Kombi-Einrichtung, Drei Eichen, Hand orf-Dorbaum. 
 
Weitere Kombi-Einrichtungen in Sprakel und Wolbeck sind zurzeit in Planung bzw. 
vorgesehen. 
 
Kostenfreie, kostengünstige bzw. ermäßigte Angebote  in den Kinder- u. Jugendein- 
richtungen 
 
Um gerade Kindern und Jugendlichen in wirtschaftlic hen Problemlagen Zugangser- 
leichterungen zu Angeboten einzuräumen, die ihre ge sellschaftliche Teilhabe, infor- 
melle Bildungsprozesse sowie ihre Interessen und Fä higkeiten fördern, können in 
den Kinder- und Jugendeinrichtungen viele Angebote besonders kostengünstig, zum 
Teil auch unentgeltlich in Anspruch genommen werden: 
- offene Treffs ohne Verzehrzwang, 
- kostenfreie Internetcafés, 
- kostenfreie Beratungsangebote, Bewerbungshilfen u nd Unterstützungsangebote 
bei der Ausbildungs- u. Arbeitsplatzsuche, 
- kostenfreie kinderpädagogische Angebote mit wechs elnden Kreativprogrammen, 
- offene Werkstätten (1 € Gebühr + Material), 
- preisgünstige bzw. ermäßigte Kursangebote für Sch üler/-innen, Auszubildende, 
Studenten, Gruppenleiter/-innen, Zivildienstleistende, Wehrpflichtige, Empfänger/-
innen regelmäßiger Sozialleistungen (Grundsicherung  für Arbeitssuchende, Sozi- 
alhilfe), 
- Familien- und Kinderflohmärkte, 
- ermäßigte Familienfreizeiten. 
 
Weitere Angebote der Kinder- und Jugendarbeit  
 
Dazu gehören Ganztagsbetreuungsangebote in den (Ost er-, Sommer- und Herbst-) 
Ferien mit Aktivitäten, die vor allem Gemeinschafts fähigkeit und soziale Kompeten- 
zen fördern; für „Atlantis“ erhalten Familien, die nicht über ein entsprechendes Ein- 
kommen verfügen und vom KSD vermittelt werden, Freiausweise.

7 
Ebenfalls dazu gehört das Deutsch-Polnische Kinderc amp, dessen Kosten werden 
mit städtischen Mitteln bezuschusst, sodass auch Ki nder aus einkommensschwa- 
chen Haushalten teilnehmen können.  
 
Aktivitäten und Angebote der Sportvereine 
 
Verschiedene Sportvereine in Münster bemühen sich s ehr engagiert, Kindern und 
Jugendlichen aus Familien in finanziellen Notlagen eine Vereinsaufnahme zu ermög- 
lichen. Sie bieten denen, die Sport im Verein treib en möchten, den Mitgliedsbeitrag 
jedoch nicht aufbringen können, die Möglichkeit, ih n in Form von gemeinnützigen 
Arbeitsleistungen zu erbringen. Insbesondere im Ber eich der Unterhaltung und Pfle- 
ge der sportlichen Freianlagen findet sich eine Vie lzahl von Aktivitäten, die neben 
dem eigentlichen Zweck der Tätigkeit auch Erfahrung en von Teamarbeit, soziale 
Verantwortung und Verantwortlichkeit vermitteln. Auch die Mitarbeit- bzw. Mithilfe bei 
vereinseigenen Projekten und Maßnahmen als Alternat ive zur Beitragszahlung ist in 
mehreren Vereinen möglich.  
 
Solche Initiativen brachten einigen Vereinen einen Zuwachs an Mitgliedern, der wie- 
derum dazu führte, neue Übungsleiterinnen und Übung sleiter zu gewinnen. Im Er- 
gebnis konnten die betreffenden Vereine dadurch ent weder sein Sportangebot den 
wachsenden Mitgliederzahlen durch die Einrichtung n euer und zusätzlicher Kurse 
anpassen bzw. die Anmeldung neuer Mannschaften forcieren. 
     
In besonderen Einzelfällen bietet der eine oder and ere Sportverein einen generellen 
Beitragsnachlass an, der mit besonderer Begründung über den Vorstand des jeweili- 
gen Vereins beantragt werden kann. Für Kinder und J ugendliche, deren Familien nur 
über geringes Einkommen verfügen und Vereinsbeiträg e nicht aufbringen, bei denen 
andererseits zu erwarten ist, dass gerade Sport im Verein wichtige Impulse zur Per- 
sönlichkeitsentwicklung und Integration geben kann,  stehen im Rahmen des Pro- 
gramms Soziale Stadt während des Programmzeitraums besondere Projektmittel zur 
Verfügung; aus den Projektmitteln können Vereinsbei träge befristet zur Hälfte über- 
nommen werden, während der Sportverein (SC Westfali a Kinderhaus) auf den Rest- 
beitrag in demselben Zeitraum verzichtet. Bis heute  sind 13 Kinder über dieses Pro- 
jekt Mitglied im Sportverein geworden und nehmen an  den Angeboten quer durch 
alle Sportarten teil. Die Tendenz ist in der letzte n Zeit steigend, so dass der Verein 
hofft, dass in Zukunft auf diese Weise noch einige Kinder mehr den Weg in den 
Sportverein finden. 
 
Darüber hinaus initiieren einzelne Vereine punktuel le Aktionen, Kinder und Jugendli- 
che zumal auch aus Familien, die auf soziale Transf erleistungen angewiesen sind, 
gezielt für sportliche Aktivitäten zu begeistern (z . B. Schnupperangebote). Anhand 
dieser Beispiele wird deutlich, dass sich Sportvere ine auf solche Bedingungen ein- 
gestellt haben. Durch gezielte Aktionen bzw. Maßnahmen bieten sie den Kindern und 
Jugendlichen, die sich in einer besonderen Notlage befinden, die Möglichkeit, sich 
einem Sportverein anzuschließen und die Chance erha lten, in Gemeinschaft ihren 
sportlichen Aktivitäten nachzugehen.

8 
Bildungs- und Kulturangebote an den Bedürfnissen vo n Mädchen und Jungen 
in Armutssituationen orientieren 
 
1. Angebote und Maßnahmen der Kinder- und Jugendhil fe 
 
Förderhorte 
 
Dabei handelt es sich um ein Förderangebot der Juge ndhilfe für Schulkinder im Alter 
von 6 bis 14 Jahren mit besonderen Betreuungs- und Förderbedarfen, die in der 
Schule anderenfalls nicht angemessen gefördert werd en können. Gezielte, individu- 
elle Fördermaßnahmen wie z.B. auch für Kinder mit L ese-/Rechtschreibschwäche 
oder mit Schwierigkeiten im Rechnen (Dyskalkulie) s ollen die Integration der Schul- 
kinder in Regelangebote der Offenen Ganztagsgrundsc hule fördern und Benachteili- 
gungen ausgleichen. In Münster gibt es derzeit fünf  Einrichtungen mit sechs Grup- 
pen.    
 
Angebote für Kinder und Jugendliche in den städtischen Flüchtlingseinrichtungen 
 
Angebote in den Flüchtlingseinrichtungen richten sich an eine, mit Blick auf materielle 
Situation und Aufenthaltsstatus besonders benachtei ligte, Gruppe mit dem Ziel, ihre 
gesellschaftliche Teilhabe, jedenfalls soweit mögli ch, zu fördern. Im Rahmen sozial- 
pädagogischer Gruppen- und Freizeitangebote erhalte n Kinder und Jugendliche in 
den städtischen Übergangseinrichtungen für Flüchtli nge Gelegenheit, altersgerechte 
Lernangebote in Anspruch zu nehmen, Sozialverhalten  einzuüben, Konflikte sinnvoll 
lösen zu können und Benachteiligungen auszugleichen. 
 
In der Flüchtlingseinrichtung Warendorfer Straße wi rd ferner im Rahmen eines Pro- 
jektes der regelmäßige Kindergartenbesuch durch int ensive Elternarbeit gefördert. In 
der Flüchtlingseinrichtung Trauttmansdorffstraße we rden durch das städt. Stadtteil- 
haus Lorenz-Süd sowohl vor Ort als auch im Lorenz-S üd Angebote bei den Hausauf- 
gaben und im Freizeitbereich vorgehalten mit dem Zi el, die Flüchtlingskinder und -
jugendlichen besser in den Stadtteil zu integrieren. 
 
Bundesprogramm „Vielfalt tut gut“ 
 
Der Zielbereich dieses Programms betrifft den Abbau  fremdenfeindlicher Vorurteile 
und Haltungen sowie die Vermeidung eines Konfliktau strags mittels Gewalt. Das 
Bundesprogramm fördert für die Dauer von drei Jahre n vielfältige Angebote und Pro- 
jekte gegen Rechtsextremismus, Fremdenfeindlichkeit  und Antisemitismus freier und 
gemeinnützig anerkannter Träger und in Schulen in M ünster. Leitziel des Münstera- 
ner „lokalen Aktionsplans ist: „In Münster lernen K inder, Jugendliche und junge Er- 
wachsene aller Kulturen konstruktive Alternativen z ur gewaltsamen Konfliktaustra- 
gung in Familie, Schule und Freizeit und leben ein respektvolles Miteinander“. Im 
Rahmen des Programms finden ferner Aktivitäten im A ufgabenbereich Schule und 
Weiterbildung statt (s. u.). 
 
Fachberatung Schulverweigerung 
 
Das im August 2007 aufgenommene Beratungsangebot de r Jugendsozialarbeit zielt 
darauf ab, negative Schulkarrieren durch frühzeitig e Beratung und Unterstützung zu 
vermeiden. In dem Zusammenhang werden frühe Unterst ützungs- und Vermittlungs-

9 
angebote für einen erfolgreichen Schulbesuch angebo ten. Das Angebot richtet sich 
insbesondere an Schülerinnen und Schüler der Sekund arstufe I der Real-, Förder- 
schulen und Gymnasien im Alter von 10 bis 16 Jahren , ferner an deren Eltern und 
Lehrkräfte. Für die Hauptschulen ist das Team „Juge ndhilfe an Hauptschulen“ zu- 
ständig.  
 
Jugendhilfe an Hauptschulen 
 
Ebenfalls zur Vermeidung negativer Schulkarrieren, ferner zur Förderung persönli- 
cher Fähigkeiten sowie zur Unterstützung der Kinder  und der Eltern im Vorfeld von 
Hilfen zur Erziehung werden Kindern und Jugendliche n an allen Hauptschulen ent- 
sprechende Information, Beratung und Begleitung ang eboten; zu den Aufgaben ge- 
hören ferner die Begleitung von Schülerinnen und Sc hülern, die die Schule verwei- 
gern, nach festgelegtem Verfahren, Kriseninterventi on, die Initiierung weiterer Unter- 
stützungsangebote und nicht zuletzt die Zusammenarbeit mit Eltern (Elternberatung). 
 
Lernhilfen 
 
Unter „Lernhilfen“ sind vielfältige Förderangebote für sozial benachteiligte und indivi- 
duell beeinträchtigte Kinder und Jugendliche zu ver stehen, die Lern- und Leistungs- 
schwierigkeiten, Teilleistungsschwächen, soziale Un sicherheiten oder Wahrneh- 
mungs- und Bewegungsstörungen aufweisen. Die Förder angebote umfassen: Päda- 
gogische Lernhilfe als Einzelförderung, Förderung b ei Lese-, Rechtschreib- und Re- 
chenschwäche, Hausaufgabengruppen, therapeutisches Reiten, motopädische För- 
derungen und freizeitorientierte Gruppenangebote zu r Unterstützung und Entwick- 
lung der Ich-Kompetenz und der sozialen Kompetenz. 
 
Die Lernhilfen erreichen gezielt die Kinder und Jug endlichen in Familien mit Armuts- 
risiko, da diese Hilfen an Aufnahmekriterien gebunden sind, die in besonderem Maße 
soziale Benachteiligungen (z. B. geringes Einkommen  der Eltern) und individuelle 
Beeinträchtigungen (u. a. mangelnde Förderung bzw. Bildungschancen) berücksich- 
tigen. 
 
Frühe Hilfen für Familien – Gesamtstädtisches Präventionskonzept  
 
„Frühe Hilfen“ sind alle Maßnahmen für Kinder, Eltern und Familien, die dazu beitra- 
gen, die Entwicklungsbedingungen von Kindern zu ver bessern. Das Amt für Kinder, 
Jugendliche und Familien heißt seit August 2008 jedes neugeborene Kind in Münster 
willkommen und stellt seinen Eltern frühzeitig ein Informations- und Beratungsangebot 
zur Verfügung, um die bestmögliche Förderung der Ge sundheit und Entwicklung der 
Kinder von Beginn an zu erreichen. Die Bedeutung der frühen Kindheit für Gesundheit 
und Bildung sowie gesellschaftliche Teilhabechancen  stehen dabei im Zentrum der 
Betrachtung. Optimale Entwicklungsbedingungen von Kindern von Anfang herbeifüh- 
ren durch frühen Informationsservice, Beratung und bei Bedarf Vermittlung von Förde- 
rangeboten ist das Ziel dieses Angebots. 
 
Modellprojekt „Familien stärken – Eltern im Fokus präventiver Angebote“ 
 
Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien hat 20 05 gemeinsam mit freien Trä- 
gern der Jugendhilfe mit dem dreijährigen Modellprojekt „Familien stärken – Eltern im 
Fokus präventiver Angebote“ verschiedene Konzeptansätze für unterschiedliche Ziel-

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gruppen initiiert. Die präventiv ausgerichteten Ang ebote hatten zum Ziel, frühzeitig 
die Erziehungs- und Bindungsfähigkeit der Eltern zu  stärken und richteten sich an 
Familien mit besonderen Belastungsfaktoren (z. B. k ein Schulabschluss, Alleinerzie- 
hend) sowie an Familien mit Zuwanderungsgeschichte,  ferner an Eltern mit allgemei- 
nen Erziehungsunsicherheiten . An dem  Modellprojekt nahmen fünf  freie Träger der 
Jugendhilfe mit vier unterschiedlichen Angeboten teil: 
o „Starke Eltern - Starke Kinder“: gewaltfreie Erzie hung durch Stärkung der Er- 
ziehungskompetenz der Eltern. 
o „Elterntraining für Mütter mit kleinen Kindern in Münster Süd-Ost“: Vermittlung 
grundlegender Erziehungsfähigkeiten. 
o „Sure Start": Förderung der Babys und Kleinkinder über die Stärkung der Mut- 
ter-Kind-Beziehung. 
o Präventionsgruppe für schwangere und minderjährige  Mütter und deren Kin- 
der“: Schulung und Unterstützung der jungen Mütter in und bei der Versorgung 
ihrer Kinder. 
Alle Maßnahmen werden in zum Teil modifizierter Form ab 2008 für weitere drei Jah- 
re fortgeführt (V/0389/2008). 
 
Zu den besonderen zielgruppenspezifischen Angeboten der Familienbildung gehören 
z. B. Angebote wie „Deutsch lernen mit allen Sinnen “, das das Kennenlernen der 
deutschen Sprache und Kultur durch Einbeziehung der  Alltagserfahrungen der teil- 
nehmenden Frauen beinhaltet, und Eltern-Kind-Gruppe n in russischer Sprache, die 
das Thema Erziehung unter Berücksichtigung der vers chiedenen Auffassungen in 
Deutschland und Russland in den Mittelpunkt stellen . Mit solchen besonderen Ange- 
boten sollen die Teilnehmenden Verständnis für kult urelle Unterschiede erwerben, 
Integrations- und Orientierungshilfen erhalten und in ihrer Erziehungskompetenz ge- 
stärkt werden. 
 
Angebote des Kommunalen Sozialdienstes (KSD) 
 
Der Kommunale Soziale Dienst des Amts für Kinder, J ugendliche und Familien bietet 
dezentrale und kostenlose Beratung, Leistungen in a llen Fragen der Erziehung von 
Familien in unterschiedlichen Lebenslagen und Erzie hungssituationen an. Ein 
Schwerpunkt der Beratung ist die Vermittlung von Hi lfen und Unterstützungsmöglich- 
keiten gerade auch für wirtschaftlich arme Familien . Neu sind die Bezirksbudgets der 
KSD-Bezirke, die im Einzelfall eine Unterstützung bieten. 
 
 
2. Angebote und Maßnahmen in den Aufgabenbereichen Schule und Weiter- 
bildung  
 
Angebote der Schulpsychologischen Beratungsstelle  
 
Ob Hausaufgabenstress oder Prüfungsangst, Probleme im Kollegium oder mit der 
Klasse: viele kleine und größere Probleme im Schula lltag lassen sich mit kompeten- 
ter Hilfe lösen. Die Psychologinnen und Psychologen  der Schulpsychologischen Be- 
ratungsstelle bieten sachkundigen Rat und Begleitun g bei Bedarf auch über einen 
längeren Zeitraum - von Hilfeangeboten für das einz elne Kind über die Lösungssu- 
che für Konflikte zwischen Eltern und Kindern bis z ur Arbeit mit Lehrergruppen direkt 
in der Schule.

11  
Im Mittelpunkt der Arbeit steht die Förderung und S tärkung der Schülerin oder des 
Schülers. Die Psychologinnen und Psychologen unters uchen nicht nur die Sympto- 
me, sondern auch das Beziehungsgeflecht, in das ein  Problem eingebettet ist. Sie 
helfen den Betroffenen, neue Sichtweisen, Bewertung en und Verhaltensweisen zu 
entwickeln. Das Team der Beratungsstelle versteht s ich als Mittler zwischen allen 
Beteiligten, als Anwalt für eine partnerschaftliche Konfliktbewältigung 
 
Zu den besonderen Angeboten der Schulpsychologie gehören: 
 
a) kostenfreie Beratungen 
 
o Beratung bei Schulmüdigkeit:  Kommen Kinder oder Jugendliche nicht (re- 
gelmäßig) zur Schule, wird im Einzelfall versucht, die Schülerinnen und 
Schüler zu motivieren, wieder regelmäßig am Unterri cht teilzunehmen. Die 
Schulpsychologische Beratungsstelle ist Ansprechpar tnerin für Schü- 
ler/innen, Eltern und Lehrer/innen, sie berät und u nterstützt bei Fragen der 
Motivation, bei Schul- oder Leistungsproblemen und nennt Ansprechpartner 
bei Schwierigkeiten innerhalb der Familie. In Münst er ist in Kooperation mit 
den Vertreterinnen und Vertretern der Förder- und H auptschulen ein Hand- 
lungskonzept entwickelt worden. Auch die Jugendhilf e bietet Unterstützung 
bei Schulmüdigkeit und Schulverweigerung an (s. o.). 
 
o Beratung für Schülerinnen und Schüler sowie ihre El tern  bei folgenden Prob- 
lemen: 
- Probleme im Lern- und Leistungsbereich, z. B. Kon zentrationsschwächen 
und auffällige Schwierigkeiten beim Lesen, Rechtsch reiben oder in Ma- 
thematik.  
- Probleme im sozialen Kontakt; darunter fallen Kon flikte zwischen den ver- 
schiedenen Partnern in der Schule, beispielsweise z wischen Eltern und 
Lehrerinnen bzw. Lehrern, in der Familie oder unter den Kindern.  
- emotionale Probleme, z. B. Versagensängste vor Pr üfungen und Klassen- 
arbeiten, Hemmungen, in der Klasse mitzuarbeiten od er mangelndes 
Selbstbewusstsein. 
Zu den kostenfreien Angeboten gehören außerdem: 
- Beratung online 
3  
- Zwei Mal im Jahr (bei Zeugnisausgabe) ist das Zeu gnistelefon der Schul- 
psychologischen Beratungsstelle geschaltet. Am Telefon gibt es erste Hilfe 
und Rat, wenn Schülerinnen und Schüler oder Eltern bei schlechten Noten 
nicht weiter wissen. 
- Täglich telefonische Beratung 
 
b) Förderangebote  
 
o Die Lernwerkstatt  der Schulpsychologischen Beratungsstelle ist eine För- 
dereinrichtung für Kinder und Jugendliche mit beson deren Schwierigkeiten 
im Lesen, Rechtschreiben (Lese-/Rechtschreibschwäch e) oder Rechnen 
                                                 
3  Die Schulpsychologische Beratungsstelle beteiligt  sich ferner zusammen mit 36 Selbsthilfeor- 
ganisationen und Beratungseinrichtungen an dem über regionalen Modellprojekt "BKK Le- 
benshilfe online"; Informationen s. unter 
http://www.beranet.de/verband/module/bkk_bundesverband/idee.php  .

12  
(Dyskalkulie). Schulen und Lehrkräfte werden durch die Lernwerkstatt infor- 
miert, fortgebildet und unterstützt. Eine Diagnosti k erfolgt grundsätzlich im 
Einzelkontakt und mit einem anschließenden Auswertu ngs- und Beratungs- 
gespräch mit den Eltern. Mit einem Team aus Fachkrä ften der Pädagogik, 
Psychologie, Sozialpädagogik, Heilpädagogik und Mot opädie arbeitet die 
Schulpsychologische Beratungsstelle an den individu ellen Bedürfnissen, 
Schwierigkeiten und Stärken des jeweiligen Kindes. Anmeldungen zur Lern- 
werkstatt sind über die Telefonsprechstunden der Sc hulpsychologischen Be- 
ratungsstelle möglich. 
Die Angebote der Lernwerkstatt umfassen: 
- Beratung der Schülerinnen und Schüler, Eltern, Le hrkräfte und weiterer 
Fachkräfte, 
- ganzheitliche individuelle Förderung in Gruppen m it maximal vier Kin- 
dern/Jugendlichen oder Einzelförderung,  
- Rechenförderung (nur Einzelförderung). 
 
o therapeutisches Reiten: Mehrere Schulen bieten in Zusammenarbeit mit eini-
gen Reitervereinen therapeutisches Reiten an. Von d en Beratungsdiensten 
und Ärztinnen bzw. Ärzten wird therapeutisches Reiten als Fördermaßnahme 
anerkannt und empfohlen, insofern es Kindern Ausgle ich gibt und in ihrer 
Entwicklung fördert. Der Umgang mit den Tieren unte rstützt sie in ihrer Kon- 
zentrationsfähigkeit und in ihrem Selbstwertgefühl.  Kinder lernen, mit Angst 
umzugehen, sich selbst besser einzuschätzen, den ei genen Fähigkeiten zu 
vertrauen und Vertrauen in Beziehungen zu fassen. I n der Regel sind in den 
Gruppen 4 bis 6 Kinder. Das therapeutische Reiten f indet vormittags wäh- 
rend der Unterrichtszeit statt. Die Familien zahlen dafür keine Beiträge. 
 
o Weitere Förderangebote in Gruppen erstrecken sich auf die Bereiche Sozia- 
les Lernen (Jungen-Gruppen/Mädchen-Gruppen), Lern- und Arbeitstechni- 
ken, Konzentration und Entspannung sowie Psychomotorik. 
 
Angebote der Bildungsberatung 
 
a) Sprachfördermaßnahmen 
 
o Besondere Angebote zur Sprachförderung an weiterfüh renden Schulen  in 
Münster: Weiterführende Schulen halten Förderangebo te für Kinder mit 
Migrationsvorgeschichte vor. Neben Projekten, Arbei tsgemeinschaften, Si- 
lentien und speziellen Lernhilfen gibt es fest inst allierte, zusätzliche Förde- 
rangebote im Fach Deutsch als Fremdsprache. Es werd en sowohl Sprach- 
kurse als auch Unterricht in den Muttersprachen angeboten. 
 
o Muttersprachlicher Unterricht 
4 ermöglicht Schülerinnen und Schülern, deren 
Muttersprache nicht Deutsch ist, ihre Heimatsprache  zu erhalten und zu er- 
weitern. Außerdem werden landeskundliche Kenntnisse  vermittelt. Der in der 
Regel drei Wochenstunden am Nachmittag umfassende U nterricht wird ge- 
genwärtig für Arabisch, Italienisch, Kroatisch, Ser bisch, Bosnisch, Polnisch, 
Portugiesisch, Russisch, Spanisch, Neugriechisch und Türkisch angeboten.  
                                                 
4  Muttersprachlicher Unterricht ist ein Angebot, da s das Land NRW zurzeit an 11 Grund- sowie 
an 5 Hauptschulen in Münster anbietet und an dieser  Stelle der Vollständigkeit halber aufge- 
führt ist.

13  
 
o Club D: Für Schülerinnen und Schüler, deren Muttersprache nicht Deutsch ist 
und die in der deutschen Sprache noch nicht sicher sind, gibt es in der VHS 
den Club D. Unter dem Motto „Mitreden auch auf Deut sch“ findet dieser in 
der VHS zweimal in der Woche statt. Hier können Sch ülerinnen und Schüler 
der Klassen 5-10 ihr Deutsch verbessern. Der Unterr icht ist kostenlos und 
findet in drei Altersstufen und auf verschiedenen Niveaus statt.  
 
b) Beratungsangebote für Schulkinder 
 
Die Bildungsberatung International  (BBI) im Amt für Schule und Weiterbildung 
leistet Unterstützung in allen Fragen zu Schule und  Bildung. Sie hilft dabei, sich 
in der Vielfalt der Bildungsangebote zurechtzufinde n. Damit haben Schülerinnen 
und Schüler, deren Eltern, sowie Lehrerinnen und Le hrer eine Anlaufstelle, die 
sie bei Fragen beispielweise zum deutschen Schulsystem, zur Wahl der richtigen 
Schulform, der Anerkennung ausländischer Abschlüsse , etc. berät und unter- 
stützt. Die Beratung ist neutral, kostenlos und fin det bei Bedarf in mehreren 
Sprachen statt. Projekte der BBI sind: 
 
 
o Schule ohne Rassismus  – Schule mit Courage (SOR-SMC): Das Projekt wird 
im Rahmen des Bundesprogramms „Vielfalt tut gut“ (H inweise dazu s. o.) 
durchgeführt. Angesprochen sind Schülerinnen und Sc hüler, gegen alle For- 
men von Diskriminierung, insbesondere Rassismus, ak tiv vorzugehen und 
einen Beitrag zu einer gewaltfreien, demokratischen  Gesellschaft zu leisten. 
Die Stadt Münster hat im Rahmen des Bundesprogramms  ein Landesschü- 
lertreffen organisiert, an dem ca. 150 Schülerinnen  und Schüler teilgenom- 
men haben.  
 
o Ein Projekt zur Förderung muttersprachlicher Kompe tenz ist Mulingula  („Mul- 
tilinguale Leseaktivitäten“, ein Kooperationsprojekt der Kontaktstelle für inter- 
kulturelles Lernen mit der BBI, der Westfälischen W ilhelms-Universität Müns- 
ter, der Bezirksregierung und dem Studienseminar), in dessen Rahmen an- 
hand muttersprachlicher  Leseangebote grundlegende Textkompetenzen auf- 
gebaut werden, die die Kinder befähigen, Texte zu v erstehen, sprachlich zu 
abstrahieren, motiviert und routiniert mit Büchern und Schrift umzugehen. 
Diese Fähigkeiten sind zwingend notwendig, um in al len Schulfächern in al- 
len Schulformen erfolgreich zu sein und um bessere Bildungsabschlüsse zu 
erzielen. Darüber hinaus sollen aber auch die Lesem otivation und die Lese- 
fähigkeiten aller Kinder durch handlungs- und spiel orientierte Methoden ei- 
nes modernen Literaturunterrichts unterstützt werden. 
 
o „Einstieg ins Berufsleben: Können wir den sichern?“  Zur Sicherung des 
Schulerfolges und gleichzeitiger Sicherung der Chan cengleichheit in der Bil- 
dung und Ausbildung organisierte die Bildungsberatu ng International im Amt 
für Schule und Weiterbildung gemeinsam mit der Fach hochschule Münster 
eine Fachtagung. Zielgruppe waren Fachleute aus Sch ule, Weiterbildungs- 
träger, Fachkräfte die mit gering qualifizierten Ju gendlichen arbeiten. Im 
Rahmen dieses Fachtages wurden Maßnahmen erörtert u nd Strategien ent- 
wickelt, die auf dem Weg ins Berufsleben wichtig sind. 
 
o Brücken bauen für Migrantinnen: Das Projekt richtet sich zum einen an Frau- 
en mit Migrationsvorgeschichte mit Zugangshemmnisse n zu Regelangebo-

14  
ten, zum anderen an Studentinnen mit Migrationsvorg eschichte, die sich ge- 
sellschaftlich engagieren möchten. Der Arbeitskreis  Migrantinnen hat das 
Projekt initiiert, das aus vielen Akteurinnen beste ht, die als Netzwerk in der 
Stadt Migrantinnen unterstützen. 
 
o Schul- und Bildungsberatung: Im Amt für Schule und Weiterbildung wird eine 
Schullaufbahnberatung zu Fragen der Schulwahl, des Schulsystems und 
seiner Durchlässigkeit, der Schulformen und schulis cher Abschlüsse ab 
Klasse 5, zu weiterführenden Schulen und Berufskoll egs angeboten. Eltern 
und Schüler/innen werden über mögliche Bildungs- un d Ausbildungswege in- 
formiert und individuell bei Entscheidungen zu Schu lwahl, Schulwechsel und 
Schulabschlüssen beraten. 
 
o Weiterbildungsberatung: Ein Bildungsweg ist nie zu Ende. Weder nach ei- 
nem schlechten oder fehlenden Schulabschluss, einer  Ausbildung, einem 
Hochschulabschluss, nach der Elternzeit oder mitten  im Berufsleben. Lernen 
ist eine lebenslange Aufgabe. Und sie ermöglicht im mer neue Anknüpfungs- 
punkte. Die Weiterbildungsberatung erfolgt individuell, kostenlos und persön- 
lich, unter Berücksichtigung der jeweiligen Bildungsbiografie.     
 
Weitere Leistungen im Aufgabenbereich Schule und Weiterbildung 
 
a) Lernmittel, Befreiung vom Eigenanteil  
 
Nach den Bestimmungen des Schulgesetztes stellt der  Schulträger Lernmittel 
(Schulbücher) den Schulen zur Ausleihe an die Schül erinnen und Schüler zur 
Verfügung. Die Eltern müssen allerdings einen Eigen anteil entrichten. Nach dem 
Schulgesetz wird Eltern mit Anspruch auf laufende L eistungen zum Lebensun- 
terhalt nach dem SGB XII (Sozialhilfe) der Eigenant eil für Schulbücher erstattet. 
Der Rat der Stadt Münster hat beschlossen, dass ab dem Schuljahr 2008/2009 
auch den Eltern, die Leistungen nach dem SGB II, na ch dem Asylbewerberleis- 
tungsgesetz oder SGB VIII erhalten, dieser Eigenant eil erstattet wird bzw. die 
Chance gegeben wird, die Schulbücher zu erwerben. D ie Kosten werden aus 
Haushaltsmitteln aufgebracht. 
 
b) Maßnahmen im Bereich der ganztägigen Förder- und  Betreuungsangebote 
 
o Erlass oder Ermäßigung  des Elternbeitrags:  Der Elternbeitrag kann auf An- 
trag unter bestimmten wirtschaftlichen und persönli chen Voraussetzungen 
ganz oder teilweise erlassen werden (insbesondere b ei Bezug existenzsi- 
chernder Sozialleistungen). 
 
o Zuschuss zu den Verpflegungskosten:  Ferner gewährt die Stadt Münster El- 
tern mit geringem Einkommen freiwillig (ohne gesetz liche Verpflichtung) Zu- 
schüsse zu den Kosten für das Mittagessen in der Üb ermittagbetreuung 
städtischer Schulen (auch weiterführender Schulen, die nicht Ganztagsschu- 
le sind, Ersatzschulen und die bischöflichen Schule n). Die Zuschüsse zu den 
Kosten des Mittagessens werden auf Antrag geleistet. 
 
o Landesfonds „Kein Kind ohne Mahlzeit“: Die Landesregierung NRW hat zur 
Bekämpfung von Kinderarmut und zur Unterstützung be dürftiger Kinder den 
Fonds „Kein Kind ohne Mahlzeit“ eingerichtet. Der L andeszuschuss bezieht

15  
sich auf die Teilnahme von finanziell bedürftigen K indern und Jugendlichen 
am Mittagessen im Rahmen der offenen Ganztagsschule  und der gebunde- 
nen Ganztagsschulen des Primarbereichs oder der Sek undarstufe I. Bemes- 
sungsgrundlage für die Bezuschussung des Landes sin d Zuschüsse bis zu 
200 € pro bedürftigem Kind und Jahr, d. h. pauschal  wird 1 € für 200 Schul- 
tage bezuschusst; die Stadt Münster muss einen Eige nanteil von 0,50 € pro 
Essen zahlen, der Eigenanteil der Eltern (sog. häus liche Ersparnisse) redu- 
ziert sich in der Regel von 1,30 € auf 1,00 €. 
 
o „Förderfonds Lernen in Münster (FLIMS)“: Die Stadt Münster hat einen „För- 
derfonds Lernen in Münster (FLIMS)“ eingerichtet. A us diesem Fonds wer- 
den Zuschüsse an Eltern gezahlt, die sich in finanziellen Engpässen befinden 
und mit der Schule zusammenhängende besondere Finan zbedarfe selber 
nicht oder nur zum Teil decken können. Hierzu gehör en beispielsweise fi- 
nanzielle Unterstützungen für die schulische Erstau sstattung von Schulan- 
fänger/innen, der Kauf von Schulbüchern und sonstigen Schulmaterialien, die 
(Teil-)Finanzierung von Klassenfahrten oder die Zah lung des Eigenanteils an 
den Verpflegungskosten, wenn Kinder im Rahmen der g anztägigen Betreu- 
ungsangebote am Mittagessen in der Schule teilnehme n. Auch dieser Fonds 
ist eine freiwillige Leistung der Stadt Münster. 
 
o Förder- und Innovationsbudget:  das vom Rat mit Vorlage 1063/2004 be- 
schlossene Förder- und Innovationsbudget wird jährl ich seit dem Schuljahr 
2005/2006 den Offenen Ganztagsgrundschulen zusätzli ch aus kommunalen 
Mitteln zur Verfügung gestellt. Für das Förder- und Innovationsbudget stehen 
jeweils 137.500 €, insgesamt 275.000 € zur Verfügung.  
 
Handlungsleitend für das Förderbudget  ist die Zielvorgabe, benachteiligte 
Schülerinnen und Schüler (sozial und finanziell Ben achteiligte sowie Kinder 
und Jugendliche mit Zuwanderungsgeschichte) zu unte rstützen. Es richtet 
sich an Kinder, die über die regulären Angebote hin aus einen erhöhten För- 
derbedarf haben und grundsätzliche Unterstützungsan gebote benötigen. Für 
die schulscharfe Ermittlung des bedarfsbezogenen Fö rderbudgets werden 
vier Sozialkriterien für die Bemessung zugrunde gelegt: 
• Daten der Schuleingangsuntersuchung,  
• Übernahmeanteil für den Eigenanteil bei der Schulb uchbeschaffung nach 
dem Lernmittelfreiheitsgesetz, 
• Einschätzung der Schulpsychologischen Beratungsste lle, 
• Einschätzung der Jugendhilfe (Kommunaler Sozialdie nst). 
Weiterhin fließt die Anzahl der OGTS-Kinder einer S chule in die Berechnung 
ein. 
 
Das Innovationsbudget  wird auf Antrag der offenen Ganztagsgrundschulen 
für die Unterstützung freizeitorientierter Projekte /Gruppenangebote und Ko- 
operationen aus den Bereichen Jugendhilfe, Sport, K ultur, Musik, Umwelt 
und Natur eingesetzt. Innovative Angebote und Proje kte können z. B. Ange- 
bote zur aktiven Beteiligung der Kinder am Schulall tag, geschlechtsspezifi- 
sche Angebote oder Angebote zur Gesundheitserziehun g umfassen. Die An- 
träge der Schulen werden von einer Arbeitsgruppe de s Amtes für Kinder, Ju- 
gendliche und Familien und des Amtes für Schule und  Weiterbildung geprüft 
und nach folgenden Kriterien bewertet:

16  
• Grad der Innovation des Projektes, 
• Kooperationspartner und Vernetzung im Sozialraum ( Vereine, Institutio- 
nen), 
• geschlechtsspezifische Angebote, 
• Partizipation (starke Einbringung), 
• Kosten-Nutzen-Relation bezogen auf die Teilnehmerz ahl. 
Alle Antragsschulen erhalten Mittel für mindestens ein beantragtes Projekt. 
 
3. Angebote und Maßnahmen der Stadtbücherei 
 
Für Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr ist die Nutzung der 
Stadtbücherei, von der Anmeldegebühr (3 €) abgesehe n, frei. Die Kinder und Ju- 
gendlichen können damit Bücher, Zeitschriften, Spra chlernprogramme, Spiele sowie 
Software und CDs für Kinder unentgeltlich ausleihen ; lediglich für aktuelle Filme so- 
wie für aktuelle CDs und Software für Erwachsene ist eine Gebühr von 1 € zu zahlen. 
Darüber hinaus fördert die Stadtbücherei Kinder in bildungsbenachteiligten Situatio- 
nen insbesondere mittels folgender Aktivitäten und Programme: 
 
o Die Stadtbücherei arbeitet in den Stadtteilen Coer de, Gievenbeck, Kinderhaus 
und Berg Fidel eng mit den dortigen Grundschulen und Kindertageseinrichtungen 
zusammen. Bildungspartnerschaften (s.  
http://www.bildungspartner.nrw.de ) be- 
stehen zwischen der Bücherei in Coerde und der Mela nchthon- sowie der Nor- 
bertschule, zwischen der Bücherei in Kinderhaus und  der Paul-Schneider-Schule 
sowie zwischen der Bücherei im „La Vie“ und der Mos aikschule in Gievenbeck. 
Der Bücherbus ist Bildungspartnerschaften mit der Grundschule Berg Fidel sowie 
mit der Erich-Kästner-Schule eingegangen, um Kinder  an Bücher heranzuführen. 
Die Bildungspartnerschaften mit den Schulen in den genannten Stadtteilen ver- 
schafft den Kindern durch die Bereitstellung von Bü chern Erfolg beim Lesenler- 
nen und eröffnet ihnen Zugang zu Wissen.  
 
o Mit dem Sommerleseclub (s. 
http://www.sommerleseclub.de ) bietet die Stadtbü- 
cherei ein Leseförderprogramm an, das sich in Münst er speziell an Kinder der 
Klassen 5 bis 7 mehrerer Haupt- und Förderschulen i n verschiedenen Stadtteilen 
richtet 5; einige dieser Schulen pflegen überdies ganzjährig  einen engen Kontakt 
zur Stadtbücherei. Die Zusammenarbeit mit den Schul en soll Leseanreize und 
damit Interesse an Büchern schaffen; außerdem lerne n die Kinder die Stadtbü- 
cherei als eine Institution kennen, die helfen kann, in der Schule Erfolge zu erzie- 
len. Rückmeldungen der Schulen an die Stadtbücherei haben bestätigt, dass sich 
Sprachkompetenz und Lesefähigkeit der Kinder, die a m Sommerleseclub teilge- 
nommen haben, verbessert haben. 
 
o Einige Stadtteilbüchereien sind ferner Lernorte fü r Kinder aus einkommens- 
schwachen Familien. Die Kinder machen dort ihre Hau saufgaben und erfahren 
durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auch Hil fen zur Selbsthilfe bei den 
Hausaufgaben; Kürzungen der Öffnungszeiten schränke n die Aufenthaltszeit der 
Kinder jedoch ebenso ein wie die Möglichkeiten des Personals, helfend tätig zu 
werden. 
 
                                                 
5  Beteiligte Schulen sind die Fürstenbergschule, die  Geistschule, die Droste-Hauptschule Roxel, 
die Waldschule Kinderhaus, die Hauptschule Coerde, die  Martin-Luther-King-Schule und die 
Uppenbergschule.

17  
Daten zum Umfang der Kinder und Jugendlichen aus Fa milien mit Armutsrisiko, die 
Angebote der Stadtbücherei in Anspruch nehmen, werden nicht erhoben.  
 
4. Angebote und Maßnahmen der Westfälischen Schule für Musik 
 
Abgestimmt auf die Nachfrage in den Stadtteilen bie tet die Westfälische Schule für 
Musik an 50 Orten in ganz Münster Unterricht in run d 30 vokalen und instrumentalen 
Fächern an. Darüber hinaus ergänzen Kurse und Works hops das Angebot. Diese 
Angebote sind gebührenpflichtig.  
 
Die Westfälische Schule für Musik bietet folgende E rmäßigungen bzw. Gebührenbe- 
freiungen an:  
o Geschwisterermäßigung: Besuchen mehrere Kinder ein er Familie die Musikschule, 
ermäßigen sich die Unterrichtsgebühren 
6  
o Stipendien: Bedürftigen und besonders begabten Sch ülerinnen und Schülern können 
im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel Stipendien gewährt werden.  
o Gebührenbefreiung bei Spielkreisen, Ensembleangebo ten und Orchestern: Für 
Schülerinnen und Schüler, die in einem vokalen oder  instrumentalen Fach an der 
Westfälischen Schule für Musik Unterricht erhalten,  ist die Teilnahme an Zusatz- 
angeboten wie „Musik hören und verstehen“, „Spielkreise“, „Ensembleangebote“ 
und „Orchester“ kostenfrei. 
o Gebührenbefreiung in der elementaren Musikerziehun g: Für Kinder, deren Eltern 
Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII beziehen, i st die Teilnahme an den 
Kursen „Musikzwerge“, „Musikalische Früherziehung“, „Musikalische Grundaus- 
bildung“ und am Kinderchor kostenlos. Diese Kurse r ichten sich an Kinder von 
zwei bis acht Jahren. 
o Gebührenfrei ist ferner die Teilnahme am erlebnis-  und wahrnehmungsorientier- 
ten Musikangebot (s. Ziffer 2.4 der Begründung der Vorlage).  
Abgesehen vom Projekt „Jedem Kind seine Stimme“ (eb d.) ist „Klassenmusizieren“  
ein weiteres niedrigschwelliges Angebot der Westfäl ischen Schule für Musik in Ko- 
operation mit allgemein bildenden Schulen: Alle Kin der einer Schulklasse lernen im 
Klassenverband ein Instrument und musizieren von de r erste Stunde an gemeinsam. 
Das Klassenmusizieren ist eine auf zwei Jahre begre nzte Maßnahme und wird in 
Kooperation mit den allgemein bildenden Schulen in den 3. und 4. oder 5. und 6. 
Jahrgängen durchgeführt. Folgend Ausrichtungen gibt  es: Streicherklasse, Bläser- 
klasse, Perkussionsklasse, Rockklasse, Gitarrenklas se und das Orchester Kunter- 
bunt, bei dem verschiedene Instrumente unterrichtet  werden. Das notwendige In- 
strumentarium wird in der Regel von den beteiligten  Schulen angeschafft. Da es sich 
hier durchweg um Gruppenunterrichte handelt, sind d ie Gebühren entsprechend 
günstig. Der Unterricht im Klassenverband und im sc hulischen Umfeld stärkt darüber 
hinaus die Sozialkompetenz und wirkt sich positiv a uf das soziale Klima der Schule 
aus. Die in Schulen in Gebieten mit besonderen sozi alen Problemlagen durchgeführ- 
ten Klassenunterrichte werden durch den Schulträger  unter Mitwirkung der Förder- 
vereine mitfinanziert. 
 
                                                
 
6   Die Gebühren werden für das zweite Kind um 20 %,  für das dritte Kind um 40 %, für das vierte 
Kind um 60 % sowie für das fünfte und jedes weitere Kind der Familie um 80 % ermäßigt.

18  
Chancen der beruflichen Bildung und Beschäftigung f ür Mädchen und Jungen 
in Armutssituationen verbessern 
 
Im Amt für Schule und Weiterbildung beschäftigt sic h der Arbeitsbereich „Über- 
gangsmanagement“ mit dem Übergang von der Schule in den Beruf. Dieser ist Koor- 
dinierungs- und Servicestelle für alle Projekte, In itiativen und Angebote im Bereich 
des Übergangs Schule und Beruf in Münster. Insbeson dere steht hier die Hilfestel- 
lung für Bildungsbenachteiligte im Fokus, die häufi g von Problemen beim Übergang 
Schule-Beruf betroffen sind. Die Zusammenarbeit in unterschiedlichen Gremien un- 
terstreicht diese Zielsetzung (Beirat Schule/Beruf,  Beirat AMS, AG „Jugendsozialar- 
beit“, Aktionsbündnis „Girlsday“ etc.). Auch die Gestaltung von Fachtagen mit unter- 
schiedlichen Partnern, ferner Konzeption und Organi sation von Fortbildungsangebo- 
ten für Berufswahlkoordinatoren/innen, Lehrkräfte u nd sozialpädagogische Fachkräf- 
te gehören zu den Aufgaben in diesem Arbeitsbereich . Das Übergangsmanagement 
arbeitet im Übrigen mit folgenden Schwerpunkten: 
 
o Beratung von Schulen zur Einführung von Angeboten und Instrumenten zur Be- 
rufsorientierung (Berufswahlpass, Individuelle Förd erplanung zur beruflichen In- 
tegration, Duales Orientierungspraktikum, kontinuie rliche Praxistage). Im Rah- 
men des Programms „Soziale Stadt“ werden an der Upp enbergschule / Sek. I 
und der Waldschule Kinderhaus „Kontinuierliche Prax istage“ installiert, und an 
der Uppenbergschule / Primarstufe und der Grundschu le Kinderhaus West sozi- 
alpädagogische Fachkräfte zur Prävention von Schulm üdigkeit und zur Unter- 
stützung von Elternarbeit eingesetzt. 
 
o Das Duale Orientierungspraktikum in der Oberstufe wird derzeit an fünf Gymna- 
sien in Münster durchgeführt. In Kooperation mit de r Universität, den Fachhoch- 
schulen, der Studienberatung und der Agentur für Ar beit werden Schülerinnen 
und Schüler neben allgemeinen studienorganisatorisc hen Angaben auch über 
Finanzierungsmöglichkeiten eines Studiums sowie Studieninhalte informiert. 
 
o Der Berufswahlpass ist an der überwiegenden Zahl d er Schulen in Münster ein- 
geführt und wird ständig weiter entwickelt. Dieses Instrument dient der Strukturie- 
rung der Berufswahl – Aktivitäten an Schulen.  
 
o Initiierung und Vermittlung von Partnerschaften „U nternehmen und Schule“. In 
Zusammenarbeit mit der Stiftung „Partner für Schule “ und regional ansässigen 
Unternehmen werden Kooperationen zwischen Schulen u nd Betrieben initiiert 
und begleitet. Die Inhaltliche Gestaltung der Partn erschaft wird mit den Schulen 
eng abgesprochen und entwickelt. Beteiligt sind alle Schulformen. 
 
o „Mach dich schlau – Jobs zum Anfassen“: Sieben Mün steraner Betriebe öffnen 
ihre Pforten zur Besichtigung und Vorstellung von B erufsfeldern. Attraktive An- 
gebote lassen Leistungen in der Schule zielführend für den gewünschten Ausbil- 
dungsberuf erscheinen. Aufgrund dieser Aktion entst ehen Ausbildungsverhältnis- 
se, Teilnehmende Schulformen sind die Haupt, Realschulen und Gymnasien. 
    
Zur Verbesserung der Chancen in beruflicher Bildung  und Arbeit werden im Rahmen 
der Jugendberufshilfe sowie diverser Landes- und Bu ndesprogramme unterschiedli- 
che Maßnahmen angeboten, wie z. B. die aus dem Euro päischen Sozialfonds (ESF) 
geförderten Landesprogramme „Jugend in Arbeit plus“  und „Werkstattjahr“, die von

19  
der AIM (AIM jugend+) koordiniert werden. Benachtei ligte Jugendliche wie z. B. ge- 
ring qualifizierte Jugendliche oder junge Menschen ohne Schulabschluss erhalten 
Möglichkeiten, sich für den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt zu qualifizieren. Hierzu setzt 
die AIM unterschiedliche Projekte und Maßnahmen um wie z. B. die Stadtteilwerkstatt 
Nord. Jährlich werden ca. 120 Plätze in acht verschiedenen Projekten gefördert.  
 
Partizipation von Mädchen und Jungen in Armutssituationen stärken  
 
Gesellschaftliche Teilhabe bedeutet, Kinder und Jug endliche an allen sie betreffen- 
den Entscheidungen mitwirken zu lassen. Die Beteili gung von Kindern und Jugendli- 
chen ist zentrale Handlungsorientierung der Jugendh ilfe. Insbesondere Kinder- und 
Jugendeinrichtungen führen Stadtteil- oder Einricht ungsspezifische Beteiligungspro- 
jekte für Mädchen und Jungen im Kindes- und Jugenda lter durch. Das Selbstver- 
ständnis ist davon geprägt, Mädchen und Jungen Lern felder anzubieten in denen sie 
Verantwortungsübernahme einüben, Lösungskompetenzen  erwerben und selbstbe- 
stimmtes Handeln entwickeln können. 
Im September 2006 hat der Rat der Stadt Münster die  Bildung eines Jugendrates in 
der Stadt Münster beschlossen. Ziel des Jugendrates  ist es, den Interessen der jun- 
gen Menschen in Münster bei allen kinder- und jugen drelevanten Themen, Projekten 
und Vorhaben in der Stadt Gehör und Geltung zu verschaffen. Die jungen Menschen, 
unabhängig von ihren Fähigkeiten und ihrer sozialen , ethnischen und religiösen Her- 
kunft, werden dabei als Expertinnen bzw. Experten f ür ihr Lebensumfeld anerkannt 
und sind in den entsprechenden Ausschüssen bzw. den  Bezirksvertretungen (Ju- 
gendforen) vertreten.

Beschlussvorlage

41551 Zeichen

V/0075/2009 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Sozialamt 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Maßnahmen zur Verbesserung der Teilhabechancen von Kindern und Jugendlichen mit 
Armutsrisiko in den Bereichen Bildung, Gesundheit und früher Förderung 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
21.04.2009 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 
28.04.2009 Stiftungskommission Vorberatung 
29.04.2009 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 
29.04.2009 Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung Vorberatung 
30.04.2009 Kulturausschuss Vorberatung 
06.05.2009 Ausländerbeirat Anhörung 
07.05.2009 Sportausschuss Vorberatung 
13.05.2009 Hauptausschuss Vorberatung 
13.05.2009 Rat Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass in Münster sehr viele und differenzierte Angebote und Maß-
nahmen bestehen, die Kindern und Jugendlichen mit Armutsrisiko gerechte Teilhabechancen 
geben. Die Verwaltung wird beauftragt, die konkrete Inanspruchnahme der Maßnahmen und 
Angebote durch Kinder und Jugendliche mit Armutsrisiko künftig zu beobachten, soweit mög-
lich und sachgerecht, zu dokumentieren und im Rahmen des fachbezogenen Berichtswesens 
der Ämter abzubilden. 
 
2. Folgende Ratsanträge sind als erledigt zu betrachten: 
 
ƒ Ratsantrag Nr. A-R/0006/2006 der SPD-Fraktion: „Grundschulen mit sozialen Problemla-
gen unterstützen – Bildungschancen für Kinder verbessern –, 
ƒ Ratsantrag Nr. A-R/0027/2006 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL: „11-Punkte-
Programm Münsteraner Brennpunktschulen“, 
ƒ Ratsantrag Nr. A-R/0028/2006 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL: „Förderbedarf 
statt Schülerzahl“, 
ƒ Ratsantrag Nr. A-R/0031/2006 der SPD-Fraktion: „Zielgenaue Förderung sozial benachtei-
ligter Kinder“, 
ƒ Ratsantrag A-R/0018/2008 der SPD-Fraktion: „Hürden für Betreuungsangebote abbauen – 
mehr Bildungschancen durch kostenloses Mittagessen für Kinder aus einkommensschwa-
chen Familien. 
Vorlagen-Nr.: 
V/0075/2009 
Auskunft erteilt: 
Herr Treutler 
Ruf: 
492 50 26 
E-Mail: 
Treutler@stadt-muenster.de  
Datum: 
19.03.2009 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0075/2009 
 
3. Die Verwaltung wird ferner beauftragt, die weiteren Umsetzungsperspektiven eines der unter 
Ziffer 5 der Begründung dargestellten Patenschafts- oder Mentoring-Modells zu prüfen und die 
zuständigen Fachausschüsse über das Ergebnis zu informieren. 
 
II. Kosten/Folgekosten 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass mit der Beschlussfassung zu dieser Vorlage keine Kosten 
oder Folgekosten verbunden sind. 
 
 
 
Begründung: 
 
1. Antrags- und Beschlusslage: Ratsantrag A-R/0020/2007 "Münster gibt jedem Kind eine 
Chance - Fairen Zugang zu Bildung, Gesundheit und früher Förderung sichern" 
 
 Mit ihrem Antrag regt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL eine fortschreibungsfähige 
Zusammenstellung quantitativer Informationen über Kinder und Jugendliche in Armutssituatio-
nen an, ferner, anknüpfend an den programmatischen Auftrag des Rates vom 11.12.2002, ei-
nen Bericht über die Umsetzung der Handlungsempfehlungen des Berichts‚ Lebenslagen und 
-perspektiven unterversorgter Kinder und Jugendlicher in Münster’ (Vorlage Nr. 786/2002). Die 
weiteren Anliegen des Antrags betreffen dokumentierte Erhebungen im Hinblick auf die Nut-
zung sozialer, kultureller, bildungs- und familienbezogener Angebote in städtischer und, soweit 
möglich, in freier Trägerschaft durch einkommensschwache Familien, ferner die Entwicklung 
von Maßnahmen, die Kindern und Jugendlichen aus einkommensschwachen Familien den 
Zugang zu Förderangeboten insbesondere in den Bereichen Gesundheit, Bildung, Kultur und 
Sport erleichtern können. In diese Überlegungen sollen Mentoring- und Patenschaftsmodelle 
anderer Kommunen einbezogen werden. 
 
 Der Antrag empfiehlt ferner, die Eigenanteile für Lernmittel künftig aus Haushaltsmitteln zu 
finanzieren. Schließlich regt der Antrag an, dass sich die Stadt Münster überregional für eine 
veränderte Bedarfsbemessung der Regelleistungen und für eine Erweiterung der Bedarfstat-
bestände einmaliger Leistungen für Kinder und Jugendliche einsetzt. 
 
 Der Hauptausschuss hat die Verwaltung am 29.08.2007 (Vorlage V/0543/2007) beauftragt, in 
den jährlichen Geschäftsberichten des Sozialamts Zahlen der Kinder und Jugendlichen mit 
Anspruch auf existenzsichernde Leistungen auszuweisen; die betreffenden Zahlen sind im 
Geschäftsbericht 2007 des Sozialamts (Vorlage V/0487/2008) abgedruckt und werden in den 
folgenden Berichten fortgeschrieben (aktuelle Zahlen s. unter Ziffer 3). 
 
Der Hauptausschuss hat die Verwaltung am 29.08.2007 ferner mit einem Bericht beauftragt, 
der jene städtischen und, soweit möglich, von freien Trägern wahrgenommene Aufgaben bzw. 
Maßnahmen überblicksartig darstellt, zu deren Zielen die Verbesserung der Teilhabechancen 
von Kindern und Jugendlichen aus einkommensschwachen Familien gehört; diese Bestands-
übersicht findet sich in Anlage 1. Der Bericht soll außerdem weitergehende Perspektiven auf-
zeigen, die Zugangsmöglichkeiten zu Angeboten in den Bereichen Gesundheit, Bildung, Kul-
tur, Sport sowie zu anderen Förderangeboten für Kinder und Jugendliche in Armutssituationen 
bzw. für ihre Familien zu erleichtern, ferner die weiteren Anliegen des Antrags erörtern. 
 
2. Schulpolitische Anträge im thematischen Zusammenhang „Verbesserung von Teil-
habechancen von Kindern und Jugendlichen mit Armutsrisiko“ 
 
Aktivitäten und Maßnahmen zur Verbesserung der Teilhabechancen von Kindern und Jugend-
lichen in der Schule sind Gegenstand weiterer Ratsanträge, die diese Vorlage ebenfalls erör-
tert. Einem größeren Teil der mit diesen Anträgen formulierten Anliegen, die sich auf unter-

- 3 - 
V/0075/2009 
schiedliche einzelne oder besondere Problemlagen von Schulen oder von Schülerinnen und 
Schülern beziehen, z. B. mit Blick auf Fragen der Essenversorgung, besondere Maßnahmen 
für Brennpunktschulen etc., begegnen Maßnahmen und Angebote, die die Bestandsübersicht 
(Anlage 1) aufführt. Die Realisierungsperspektiven der übrigen Anliegen dieser Anträge wer-
den nachfolgend dargestellt. Nach einer knappen Skizze der Inhalte sowie der Beschlusslage 
wird jeweils der Bearbeitungsstand des betreffenden Antrags vorgestellt, ergänzt um Erläute-
rungen, inwieweit den jeweiligen Anliegen aus Sicht der Verwaltung gefolgt werden sollte bzw. 
sie bereits realisiert sind.  
 
2.1 Ratsantrag Nr. A-R/0006/2006 der SPD-Fraktion: „Grundschulen mit sozialen Problem-
lagen unterstützen – Bildungschancen für Kinder verbessern – 
 
Die Verwaltung soll mit dem Ratsantrag beauftragt werden, einen umfassenden Bericht über 
soziale Problemlagen an Grundschulen zu erstellen. In diesem Rahmen sollen auch die päda-
gogische Arbeit mit den Kindern, die Themen unregelmäßiger Schulbesuch, Unterstützungs-
maßnahmen der Verwaltung für die Schulen, m ögliche Verbesserungen der Situation durch 
aufsuchende Sozialarbeit, Folgewirkungen fehlender Unterstützungsmaßnahmen und Zu-
sammenhänge zwischen auftretenden Problemen und sozialen Notlagen dargestellt werden. 
 
Der Hauptausschuss hat den Antrag am 21.06.2006 zur weiteren Beratung an den Ausschuss 
für Schule und Weiterbildung verwiesen (Vorlage V/0468/2006). 
 
Die Stadt Münster nimmt in vielfältigen Bereichen Aufgaben wahr, von denen sowohl einzelne 
Kinder und Jugendliche als auch einzelne Schulen oder das System ‚Schule’ betroffen sind. 
Im Rahmen dieser Aufgabenwahrnehmung bringen die Ämter und Einrichtungen neben mögli-
chen gemeinsamen Strategien personelle und finanzielle Ressourcen sowie sonstige Unter-
stützungen ein. Die Bestandsübersicht (Anlage 1) stellt die Maßnahmen und Angebote über-
blicksartig dar, die auch solche zur Unterstützung der Grundschulen umfassen.  
 
Nach den gesetzlichen Regelungen liegt der vorrangige Arbeitsschwerpunkt der Schulverwal-
tung im Bereich der äußeren Schulangelegenheiten, d. h. im Wesentlichen in der Unterhaltung 
der Schulgebäude, der Ausstattung der Schulen mit Lehr- und Lernmitteln sowie der Verwal-
tung der Schulen. Über diesen gesetzlichen Rahmen hinaus übernimmt die Stadt Münster seit 
vielen Jahren eine Mitverantwortung auch für den inneren Schulbetrieb durch flankierende 
Angebote und Unterstützungsmaßnahmen. Neben den in der Bestandsübersicht aufgeführten 
Maßnahmen gehören dazu u. a. 
ƒ die Bereitstellung eines Förder- und Innovationsbudgets im Rahmen der offenen Ganz-
tagsschule; bei der Verteilung der zur Verfügung stehenden Mittel von jährlich 275.000 € 
wird auch das soziale Umfeld der Grundschule berücksichtigt, 
ƒ die Bereitstellung von Schulsekretariatsstunden für Grundschulen, ebenfalls unter Berück-
sichtigung des sozialen Umfeldes der Schule, 
ƒ das Einwerben von Sponsorengeldern für Frühstücksangebote an Grundschulen, 
ƒ die Bereitstellung eines Sozialbudgets aus dem städt. Förderfonds „Lernen in Münster“, 
ƒ den Einsatz von Sozialpädagogen/innen und Erziehern/innen für den offenen Ganztag, für 
formal geführte Ganztagsschulen sowie für den gemeinsamen Unterricht von behinderten 
und nicht behinderten Schülerinnen und Schülern. 
 
2.2 Ratsantrag Nr. A-R/0027/2006 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL: „11-Punkte-
Programm Münsteraner Brennpunktschulen“ 
 
Der Antrag problematisiert die besondere Situation von Brennpunktschulen und enthält - im 
zeitlichen Kontext des damaligen Spar- und Konsolidierungsprogramms - eine Reihe von 
Empfehlungen zur Verbesserung der Bedingungen dieser Schulen. Neben einer generellen 
Herausnahme aus allen Konsolidierungsprogr ammen werden mehrere Maßnahmen zur Ver-
besserung der Situation von Brennpunktschulen vorgeschlagen.

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V/0075/2009 
Der Hauptausschuss hat den Antrag am 08.11.2006 zur weiteren Beratung an den Ausschuss 
für Schule und Weiterbildung verwiesen (Vorlage V/0819/2006). 
 
 Viele der im Antrag genannten Arbeitsfelder und Aspekte wurden und werden gegenwärtig 
erörtert bzw. sind Gegenstand von Überlegungen im Hinblick auf erforderliche Neujustierun-
gen und Schwerpunktausrichtungen (z. B. Kooperation Jugendhilfe und Schule, Schulentwick-
lungsplanung, Schulsozialarbeit, Umwandlung in Ganztagsschulen, Verwaltungsassistenzen, 
Schülerfahrkosten), dies aber jeweils bezogen auf die gesamte Schullandschaft und nicht auf 
einzelne Schulen in einem sozialen Brennpunkt. Mit der Bestandsübersicht (Anlage 1) wird 
das Spektrum an Förder- und Unterstützungsmaßnahmen aufgezeigt, das ganz überwiegend 
alle Schulformen betrifft. Aus Sicht der Verwaltung ist die Herangehensweise sachgerecht, ei-
ne Gesamtschau dieser Förder- und Unterstützungsmaßnahmen zu vermitteln, um auf dieser 
Grundlage möglicherweise erforderliche Schwerpunktsetzungen bzw. besondere Ausgestal-
tungen einzelner Maßnahmen an einer konkreten Sc hule zu verwirklichen. Ebenso empfiehlt 
die Verwaltung, Fragen im Zusammenhang mit Ganztagsbetrieb, Schulsozialarbeit, Verwal-
tungsassistenzen etc. jeweils umfassend, wenngleich mit der angesichts der besonderen Situ-
ation einzelner Schulen gebotenen Differenzierung, schul- und schulformenübergreifend zu 
behandeln.  
 
Die Deklarierung einzelner Schulen als „Brennpunktschulen“ könnte einzelne Schulen zudem 
isolieren. Die Auswirkungen der Auflösung der Schuleinzugsgebiete zeigen bereits jetzt erste 
Auswirkungen für Schulen in Wohngebieten mit vergleichsweise vielen sozialen Problemen. 
So schicken einige Eltern ihre Kinder auf Schulen außerhalb dieser Wohngebiete. Die isolierte 
Behandlung bestimmter Schulen als Brennpunktschulen, auch wenn damit zusätzliche Res-
sourcen verbunden sind, führt deshalb nach Einschätzung der Verwaltung nicht zu einer Ver-
besserung, sondern eher zu einer Verschärfung der Problemlage. Eine separate Behandlung 
der Brennpunktschulen (ungeachtet der Abgrenzungs- und Definitionsschwierigkeiten für die-
ses Merkmal) würde außerdem bedeuten, die o. g. Handlungsfelder aus dem Gesamtzusam-
menhang herauszulösen und separat mit besonderem Blick auf die Bedürfnisse der Brenn-
punktschulen zu diskutieren. Dies kann sowohl aus fachlichen als auch aus verwaltungsöko-
nomischen Gründen nicht empfohlen werden. 
 
Es wird deshalb vorgeschlagen, den Antrag in der vorliegenden Form zwar nicht aufzugreifen, 
die genannten Handlungsfelder aber in ihrem jeweiligen thematischen Kontext zu behandeln 
und im weiteren Schritt an den Bedürfnissen der Schulen - auch der in Gebieten mit vielen so-
zialen Problemen - anzupassen. 
 
2.3 Ratsantrag Nr. A-R/0028/2006 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL: „Förderbedarf 
statt Schülerzahl“ 
 
Der Antrag regt an, die Zuweisung städtischer Gelder an Schulen künftig nach der Zahl förde-
rungsbedürftiger Schülerinnen und Schüler zu bemessen. Darüber hinaus empfiehlt der An-
trag, die Verwaltung solle sich gegenüber der Bezirksregierung dafür einsetzen, dass sich die 
Zuweisung stellvertretender Schulleiterstellen künftig an Problemlagen orientiert, anstatt sich 
nach Schülerzahlen zu richten. 
 
Der Hauptausschuss hat den Antrag am 08.11.2006 zur weiteren Beratung an den Ausschuss 
für Schule und Weiterbildung verwiesen (Vorlage V/0818/2006). 
 
Aktuell werden den Schulen verschiedene Haushaltsmittel zur eigenständigen Bewirtschaftung 
zur Verfügung gestellt. Einen wesentlichen Bereich stellt hierbei der Schuletat dar, dessen 
Bewirtschaftung über ein Schulgirokonto erfolgt. Die Mittel werden derzeit mittels, überwie-
gend nach Schulformen differenzierten, Pauschalbeträgen je Schule zugewiesen (Sockelbe-
trag / Klassen und Schüler/innen). Hinzu kommen spezifische Beträge für unterschiedliche Be-
reiche (z. B. Sport- und Badefahrten, integrative Erziehung, muttersprachlicher Unterricht; nä-
here Informationen s. Vorlage V/0410/2008 „Mittelverteilung 2008“). Separate Haushaltsmittel

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V/0075/2009 
außerhalb des Schuletats werden den Schulen für besondere Bedarfe zur Verfügung gestellt. 
Hierzu zählen z. B. Ganztagsmittel, Projektmittel und Zuschüsse zum Schüleraustausch.  
 
In den letzten Jahren wurden für verschiedene Förder- bzw. Zuwendungsbereiche Mittel auch 
unter Berücksichtigung sozialer Bedürftigkeit zugewiesen. Hierzu zählen neben den direkten 
Zahlungen an Erziehungsberechtigte sozial bedürftiger Kinder (Übernahme der Schulbuch- 
oder Verpflegungskosten, Staffelung der Elternbeiträge für die Betreuungsangebote, Erlass 
von Betreuungskosten für das jeweils 2. oder weitere betreute Kind) u. a. 
• Projektmittel „Selbstständige Schule“, 
• bevorzugte Berücksichtigung von Schulen in schwierigerem sozialen Umfeld bei Projekten 
(z.B. „Forscherwerkstätten an Grundschulen“, „Kulturstrolche“), 
• Förderbudget bei den ganztägigen Betreuungsangeboten, 
• Förderfonds „FLiMS“, 
• Bereitstellung zusätzlicher Sekretärinnenstunden, 
• vorschulische Sprachförderung sowie 
• Angebote der Schulpsychologie (z.B. Lernwerkstatt, Therapeutisches Reiten). 
 
Bei der Ressourcenbemessung wurden unterschiedliche Quellen herangezogen, um soziale 
Bedürftigkeit zu erfassen. Hierzu zählen neben demographischen Daten insbesondere 
• Ergebnisse der Schuleingangsuntersuchungen, 
• Anzahl / Anteile von Kindern, die direkte Unterstützungsleistungen erhalten, 
• Kenntnisse aus den Bereichen Jugendhilfe und Schulpsychologie. 
 
Perspektivisch ist beabsichtigt, auch bei der Schuletatbemessung Sozialkomponenten mit zu 
berücksichtigen. So wurde bereits bei der Neugestaltung der Schuletats für die Berufskollegs in 
2008 (siehe auch Vorlage V/0891/2008) u. a. der erhöhte (Material-)Verbrauch in bestimmten 
Klassen / Bildungsgängen (z. B. Berufsorientierungs- oder -grundschuljahr) durch entspre-
chende Gewichtung mit berücksichtigt. Hierzu wird die Verwaltung dem Fachausschuss zu ge-
gebener Zeit berichten. 
 
Ob an einer Schule eine ständige Stellvertretung eingerichtet werden kann, ist nach den Rege-
lungen des Besoldungsrechts von der Gesamtschülerzahl der Schule abhängig. Im Grund-
schulbereich wird z. B. eine Konrektorstelle erst ab einer Schülerzahl von 180 Schülern/innen 
eingerichtet. Der Stadt Münster kommen insoweit keine Einflussmöglichkeiten zu. 
 
2.4 Ratsantrag Nr. A-R/0031/2006 der SPD-Fraktion : „Zielgenaue Förderung sozial benach-
teiligter Kinder“ 
 
Das Anliegen des Ratsantrags besteht darin, sozial benachteiligte Kinder zielgenau zu fördern 
und Kinderarmut zu bekämpfen. Dabei sollen folgende Einzelvorhaben umgesetzt werden: 
• In Grundschulen soll ein Programm „Gesunde Ernährung für Grundschulkinder“ 
flächendeckend und in Kooperation mit anderen Ämtern sowie freien Trägern umgesetzt 
werden. 
• Kinder mit Bildungsbenachteiligungen sollen durch erlebnisorientierten Musikunterricht und 
Verbesserung grundlegender Wahrnehmungsfähigkeiten über das bisher in der Stadt 
angebotene Maß hinaus gefördert werden. 
• Es soll ein Maßnahmekonzept entwickelt werden, wie Kinder, deren häusliche Verhältnisse 
durch Armut gekennzeichnet sind, geschlechterdifferenziert sozialpädagogische 
Hilfestellungen erhalten können. 
 
Darüber hinaus soll der Antrag im Zusammenhang mit weiteren Anträgen im Kontext der 
Schulentwicklungsplanung bearbeitet werden. Zuvor soll jedoch ermittelt werden, wie eine oder 
mehrere Handlungsansätze in die Konzepte der Offenen Ganztagsschule einbezogen werden 
können. Gegebenenfalls sollen die Angebote zusätzlich zum OGTS-Bereich eingerichtet 
werden.

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V/0075/2009 
 
Der Hauptausschuss hat den Antrag am 21.02.2007 zur weiteren Beratung an den Ausschuss 
für Schule und Weiterbildung verwiesen (Vorlage V/0093/2007). 
 
Zu den empfohlenen Handlungsansätzen des Antrags: 
 
„Gesunde Ernährung für Grundschulkinder“ 
 
Die Bedeutung einer gesunden Ernährung gerade auch für die schulischen 
Entwicklungschancen von Kindern ist unstrittig. Viele Familien mit geringem Einkommen haben 
jedoch nur begrenzte Möglichkeiten, teilweise verfügen Sie auch nicht über ausreichende 
Fertigkeiten und Kenntnisse, ihren Kindern eine gesunde Ernährung im Alltag zu bieten. Neben 
dem Angebot im Rahmen der OGTS haben viele Schulen Programme für eine gesunde 
Ernährung für Schüler/innen aufgelegt (s. Bestandsübersicht, Anlage 1). In Kooperation mit 
dem Fachbereich Ökotrophologie der Fachhochschule Münster wird das Gesundheitsamt in 
Kürze Befragungen in Grundschulen mit Ganztagsangeboten zur Inanspruchnahme der 
Mahlzeiten und zur gesunden Ernährung durchführen; bereits durchgeführte Befragungen in 
Kindertageseinrichtungen haben ganz überwiegend hohe Akzeptanzen zutage gefördert. 
Geeignete Wege und Vernetzungsarrangements herauszuarbeiten, auch die Familien der 
Kinder von der Bedeutung gesunder Ernährung zu überzeugen und in die Lage zu versetzen, 
entsprechend zu leben, ist Gegenstand des bis November 2009 laufenden Projekts „Gesund 
aufwachsen“ (s. Bestandsübersicht, Anlage 1); Aktivitäten zur Förderung einer gesunden 
Ernährung finden zudem im Rahmen des Programms Soziale Stadt im Wohngebiet 
Brüningheide statt.  
 
Ferner bietet die VHS einen Ernährungsführerschein des aid an, ein Schulungsprogramm für 
Drittklässler. Das Angebot richtet sich an Kinder im Alter zwischen 8 und 10 Jahren, um die 
Entwicklung wichtiger Ernährungskompetenzen in Gang zu bringen und zu fördern. Der Ernäh-
rungsführerschein ist ein Baustein im Rahmen einer umfassenden Ernährungsbildung und -
erziehung im Lebensraum Schule. Bei diesem Unterrichtskonzept stehen vor allem der Um-
gang mit Lebensmitteln und die Vermittlung von Kompetenzen und praktischen Fähigkeiten 
und Fertigkeiten im Vordergrund. In sieben Doppelstunden bereiten die Schülerinnen und 
Schüler kleine Speisen im eigenen Klassenzimmer zu. Spielerisch lernen sie wichtige Küchen-
techniken und Hygieneregeln sowie die aid-Ernährungspyramide kennen. Dabei nehmen sie 
die Lebensmittel mit allen Sinnen wahr und haben Spaß am Selber machen, Experimentieren 
und gemeinsamen Essen. In jeder Einheit wiederholen und üben sie, was sie in den vorange-
gangenen Stunden gelernt haben und lernen zusätzlich stets etwas Neues. Auf diese Weise 
nimmt die Selbstständigkeit der Kinder zu, und sie entwickeln Routine. Am Ende des Projektes 
steht eine theoretische und praktische Prüfung, bei der die Schülerinnen und Schüler zeigen, 
was sie gelernt haben. Als Bestätigung für die gewonnenen Küchenkompetenzen bekommt je-
des Kind einen Ernährungsführerschein mit Pa ssbild und Schulstempel. Die beiden Prüfungen 
eignen sich als bewerteter, Zeugnis relevanter Unterrichtsbestandteil. 
 
Jedem Kind seine Stimme  
 
Jedes Grundschulkind mit Gesang erreichen. Wirklich jedes Kind, unabhängig von Bildung, 
Kultur oder sozialem Stand. Dieses ehrgeizige Ziel  hat sich die Westfälische Schule für Musik 
der Stadt mit dem bundesweit einmaligen Modellprojekt "Jedem Kind seine Stimme" gesetzt. 
Singen ist die elementarste Form des Musizierens. Es kommt ohne Instrument aus und braucht 
keinen zeitintensiven Unterricht. Bis zum Jahr 2010 sollen 46 Grundschulen in Münster eine 
musikalische Grundversorgung erhalten. 
 
Herzstück von "Jedem Kind seine Stimme" ist eine Kombination aus Kinderchor und Lehrer-
fortbildung. Die Kinder eines Auswahlchores erfahren die intensivste Förderung. Sie lernen 
über aktives Singen und sich Bewegen, über Ausdruck und Emotion, wie sie die eigene Stim-
me einsetzen und genießen können.

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V/0075/2009 
  
Alle Lehrkräfte der Schule - egal ob sie eigentlich Mathematik oder Sport unterrichten - werden 
musikalisch fit gemacht. Fortbildungen befähigen die Pädagogen, das Singen quasi als "tägli-
che Grundnahrung" in den Schulalltag einfließen zu lassen. Dies gelingt umso leichter, da es in 
jeder Klasse einige Chormitglieder gibt, die mit dem gemeinsamen Liedgut vertraut sind und 
die anderen mitziehen. So wird schließlich eine ganze Schulgemeinschaft zu einer „Singenden 
Grundschule“. 
 
Das auf drei Jahre angelegte Modellprojekt wird von drei Partnern geschultert: Die Gesamtkos-
ten von 250.000 Euro stellen das Land Nordrhein-Westfalen, die Sparkasse  Münsterland Ost 
und die Stadt Münster zur Verfügung. Zusätzliche Unterstützung leisten weitere Institutionen 
und private Sponsoren.  „Jedem Kind seine Stimme “ wird von der Universität Münster wissen-
schaftlich begleitet und evaluiert. Erfahrungen und Ergebnisse werden Thema eines Symposi-
ums – geplant für Herbst 2009 – sein.  
 
Gleich im ersten Schuljahr 07/08 gingen neun Grundschulen in Münster an den Start, mittler-
weile sind es 19. Damit erhalten heute schon 42 % aller Grundschülerinnen und -schüler in 
Münster ein Stück elementarer musikalischer Bildung. „Mit einem einzigen Projekt wirklich alle 
Schüler einer Schule zu erreichen“ fasziniert viele Schulleitungen. Sie bestätigen, dass das 
tägliche Singen den Schulalltag strukturieren hilft, dass Körper, Gemüt und Hirn einmal so rich-
tig durchgepustet und frei gemacht werden für neue Herausforderungen, dass sich die Schule 
als Gemeinschaft neu und intensiver wahrnimmt. "Jedem Kind seine Stimme" könnte so eine 
vielversprechende, auch auf andere Städte und Regionen übertragbare münstersche Variante 
oder Ergänzung des zunächst auf die Ruhrregion fokussierten Projektes „Jedem Kind (s)ein 
Instrument“ werden. 
 
Wahrnehmungsorientierter Musikunterricht 
 
Das Amt für Schule und
 Weiterbildung stellt hierfür einigen Schulen mit einem besonders prob-
lembelasteten Umfeld ein besonderes finanzielles Budget zwischen 2.500 und 3.500 € zur Ver-
fügung, mit dem die Schulen Schülerinnen und Schülern den Zugang zur Musik eröffnen. In 
Kooperation mit der Westf. Schule für Musik erhalten Schüler/innen die Möglichkeit so z. B. ein 
Instrument zu erlernen. 
 
„Maßnahmepaket für Kinder und Jugendliche“ 
 
Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien und das Amt für Schule und Weiterbildung ha-
ben bereits eine Vielzahl von Maßnahmen aufgelegt, die sich intensiv mit Kindern und Jugend-
lichen beschäftigen, deren häusliche Verhältnisse von Armut gekennzeichnet sind (s. Be-
standsübersicht, Anlage 1). Darüber hinaus leisten viele Schulen bereits Basisarbeit (ebd., 
„Leistungen der Schulen“). Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien und das Amt für 
Schule und Weiterbildung informieren sich gegenseitig und stimmen bei Bedarf ihre Leistungen 
regelmäßig untereinander ab.  
 
2.5 Ratsantrag Nr. A-R/0018/2008 der SPD-Fraktion: „Hürden für Betreuungsangebote ab-
bauen – mehr Bildungschancen durch kostenloses Mittagessen für Kinder aus ein-
kommensschwachen Familien 
 
Der Antrag empfiehlt: 
• Das Mittagessen wird zu einem integralen Bestandteil der Offenen Ganztagsschule. 
• Die Kosten für das Mittagessen werden für die Kinder, deren Eltern nach der Entgeltord-
nung für Förder- und Betreuungsangebote von den Beiträgen für die Offene Ganztagsschu-
le freigestellt sind, komplett übernommen (d. h. einschließlich des Eigenanteils in Höhe von 
täglich 1 €, den die Eltern aufgrund der häuslichen Ersparnis zahlen müssen).

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V/0075/2009 
• Die Verwaltung soll beim Land darauf hinwir ken, dass die Landeszuschüsse im Rahmen 
des Projektes „Kein Kind ohne Mahlzeit“ auch dann gezahlt werden, wenn der Eigenanteil 
der Eltern von der Kommune übernommen wird. 
• Der Rat erklärt seine Bereitschaft, für den Fall wegfallender Landeszuschüsse die Freistel-
lung des Mittagstisches für Kinder aus einkommensschwachen Haushalten umzusetzen 
und bis zu einer Neuregelung der landes- und bundespolitischen Erlasslage die ausfallen-
den Mittel aus dem städtischen Etat zu finanzieren. 
 
Der Hauptausschuss hat den Antrag 18.06.2008 zur weiteren Beratung an den Ausschuss für 
Schule und Weiterbildung verwiesen (Vorlage V/0474/2008). 
 
Schulen in Münster mit ganztägigen Angeboten sind zurzeit die folgenden: 
 
ƒ 39 Grundschulen und 3 Förderschulen als Offene Ganztagschulen, 
ƒ 3 Grundschulen, 1 Förderschule, 7 Hauptschulen als formal geführte Ganztagsschulen in 
flexibler Form, 
ƒ 1 Realschule in den Jahrgangsstufen 5 bis 8 als formal geführte Ganztagsschule in flexibler 
Form, 
ƒ 1 Gymnasium in den Jahrgangsstufen 5 bis 7 als formal geführte Ganztagsschule in flexib-
ler Form. 
 
Insgesamt nehmen an den ganztägigen Förder- und Betreuungsangeboten rund 4.600 Schüle-
rinnen und Schüler teil. An allen offenen und formal geführten Ganztagsschulen wird den 
Schülerinnen und Schülern ein warmes Mittagessen angeboten. Die Kosten eines Mittages-
sens betragen täglich rund  2,70 €. Das Mittagessen ist Bestandteil des Offenen Ganztags. 
 
Bei Bedarf können die Erziehungsberechtigten einen Antrag auf Bezuschussung zu den Kos-
ten des Mittagessens stellen. Darüber hinaus können sie von der Zahlung des Beitrags zur of-
fenen Ganztagsschule befreit werden bzw. einen ermäßigten Beitrag zahlen. Grundlage ist 
hierzu das Ergebnis einer Einkommensüberprüfung, die jetzt im Amt für Kinder, Jugendliche 
und Familien (vormals im Amt für Schule und Weiterbildung) vorgenommen wird.  
 
In direkter Abhängigkeit zum Einkommen werden die Kosten des Mittagessens mit Ausnahme 
des Eigenanteils von täglich 1 €, den die Erziehungsberechtigten aufgrund der häuslichen Er-
sparnisse selbst zahlen müssen, in voller Höhe oder zum Teil übernommen. Für die Eltern, die 
diesen Eigenanteil nicht erbringen können, wird dieser aus dem Förderfonds „Lernen in Müns-
ter“ gezahlt. Dies hat keine Auswirkung auf die Zahlung einer Landeszuwendung „Kein Kind 
ohne Mahlzeit“. 
 
Insgesamt wird zurzeit 1.594 Schülerinnen und Schülern ein Zuschuss zu den Kosten des Mit-
tagessens gezahlt. Für das Haushaltsjahr 2008 hat die Stadt Münster hierfür rund 330.000 €  
aufgewendet.  
 
Die skizzierte Förderung ist geeignet, auch Kindern einkommensschwacher Familien die re-
gelmäßige Teilnahme am Mittagessen zu ermöglichen. Dessen ungeachtet sieht die Verwal-
tung gegenwärtig keine Veranlassung, dem Rat zu empfehlen, eine vorsorgliche Finanzie-
rungsentscheidung für den Fall einer Änderung der staatlichen Finanzierung zu treffen.

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V/0075/2009 
3. Kinder und Jugendliche mit Anspruch auf existenzsichernde Leistungen 
 
Berechtigte Personen im Alter von 0 bis unter 18 Jahren nach Leistungs-
bereichen∗ (Stand: Januar 2008) 
Leistungsbereich Personen 
SGB II 7.039 
SGB XII (Hilfe zum Lebensunterhalt)      47 
Asylbewerberleistungsgesetz   502 
Summe 7.588 
* Kinder und Jugendliche, die selbst tatsächlich Leistungen beziehen.  
 
Berechtigte Personen nach dem SGB II, SGB XII (3. Kapitel), AsylbLG 
im Alter von 0 bis unter 18 Jahren 
nach Altersgruppen und Geschlecht* 
Stand: Januar 2008 
davon Altersgruppen 
von … bis unter … Jahre  insgesamt weiblich männlich 
  0 - 3 1.515   712   803 
  3 - 6  1.442   707   735 
  6 - 10  1.690   820   870 
10 - 13 1.144   577   567 
13 - 16 1.074   532   542 
16 - 18    723   351   372 
Summe 7.588 3.699  3.889 
  * Kinder und Jugendliche, die selbst tatsächlich Leistungen beziehen.  
 
 Im Juni 2008 betrug die Gesamtzahl der Personen im Alter von 0 bis unter 18 Jahren, die 
Leistungen nach dem SGB II, Hilfe zum Lebensunterhalt oder Leistungen nach dem AsylbLG 
erhielten, 7.617.  
 
 
4. Maßnahmen und Angebote zur Verbesserung der Teilhabechancen von Kindern und 
Jugendlichen mit Armutsrisiko 
 
 Mit dem Bericht ‚Lebenslagen und –perspektiven unterversorgter Kinder und Jugendlicher in 
Münster’ (Vorlage Nr. 786/2002) hatte die Verwaltung dem Rat Handlungsempfehlungen vor-
gestellt, deren Gesamtheit einen Orientierungsrahmen geben sollte, den Blick für Kinderarmut 
zu schärfen, die Belange und Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen in Armut ernst zu 
nehmen und ihre Perspektiven für ein selbständiges Leben zu verbessern. Wie der empirische 
Teil jenes Berichts docken die Handlungsempfehlungen an einen für die damalige Untersu-
chung adaptierten Lebenslagenansatz an, der Armut als relative Unterversorgung mit materiel-
len Ressourcen (Einkommen und Vermögen) sowie als eingeschränkte Teilhabe in unter-
schiedlichen Lebensfeldern interpretiert: Wohnen, Gesundheit, Bildung, individuelle Entfaltung 
und soziale Beziehungen sowie berufliche Zukunftschancen. Die Übersicht (Anlage 1) greift 
diese Rubriken auf, indem die bestehenden (städtischen) Maßnahmen diesen Lebensfeldern 
jeweils zugeordnet werden. Dabei konzentriert sich die Zusammenstellung auf jene im Kinder-
                                                
 
∗ Es sind Kinder und Jugendliche berücksichtigt, die selbst tatsächlich Leistungen beziehen.

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V/0075/2009 
armutsbericht aufgeführten Lebensbereiche, auf die sich die in dieser Vorlage angesproche-
nen Ratsanträge und Beschlüsse beziehen, sowie, innerhalb dieser Felder, auf städtische An-
gebote und Maßnahmen, die zu den Aufgabenbereichen des Amts für Schule und Weiterbil-
dung, des Amts für Kinder, Jugendliche und Famili en, des Gesundheitsamts, des Sportamts, 
der Stadtbücherei sowie der Westfälischen Schule für Musik gehören.  
 Die Darstellung beschränkt sich in dem Zusammenhang nicht allein auf Angebote und Maß-
nahmen, deren ausschließliche oder zentrale Zielrichtung Bekämpfung von Kinderarmut ist, 
folgt andererseits ebenso wenig einer Blickrichtung, die sämtliche kommunalen Aufgaben als 
Beiträge zur Verbesserung der Teilhabechancen von Kindern und Jugendlichen in Armut bzw. 
mit Armutsrisiko zu deuten sucht. Aufgeführt werden stattdessen jene Ansätze, die mindes-
tens auch, neben anderen Zielsetzungen, Chancenverbesserung als Ziel verfolgen. In dem 
Zusammenhang lassen sich viele Maßnahmen mit Blick auf konkrete Zielgruppen nach ihrer 
Integrationsausrichtung bzw. ihrer Ausgleichsintention nicht trennscharf sortieren; insbesonde-
re richten sich viele kompensatorische Bildungsangebote – das gilt für solche des Amts für 
Schule und Weiterbildung ebenso wie für die des Amts für Kinder, Jugendliche und Familien – 
an Kinder und Jugendliche sowohl einkommensarmer Familien als auch von Familien mit Zu-
wanderungsgeschichte.  
 Die Übersicht bildet ganz überwiegend solche Aktivitäten ab, die sich als eigenständige Ange-
bote oder Maßnahmen eindeutig identifizieren bzw. abgrenzen lassen; Tätigkeiten ohne unmit-
telbare Außenwirkung – dazu gehören insbesondere Methoden (inkl. Indikatoren[-sets]) wie 
Beobachtung, Datenerhebung und -auswertung, Dokumentation und Berichterstattung – sowie 
spezifische Arbeitsweisen und Kooperationsbeziehungen werden dagegen nur ausnahmswei-
se im konkreten thematischen Zusammenhang angesprochen.  
 Nicht ausdrücklich genannt werden ferner gesetzliche Pflichtaufgaben im Zusammenhang mit 
der Gewährung sozialer Transferleistungen; dazu gehören neben existenzsichernden Leistun-
gen nach dem SGB (SGB II, XII) u. a. Elterngeld und Leistungen nach dem Unterhaltsvor-
schussgesetz sowie gesetzliche Entgelterleichterungen. 
 
5. Zu den weiteren Anregungen des Ratsantrags A-R/0020/2007 
 
 Die Empfehlung des Antrags, die Eigenanteile für Lernmittel künftig aus Haushaltsmitteln zu 
finanzieren, hat der Rat mit Beschluss vom 18.06.2008 zur Vorlage V/0400/2008 umgesetzt. 
 
 Wie die kommunalen Spitzenverbände teilt die Verwaltung die von der Wohlfahrtspflege und 
Teilen der Wissenschaft vertretene Einschätzung, dass die gegenwärtige Höhe der Regelleis-
tungen für Kinder und Jugendliche zu niedrig bemessen ist, um deren soziokulturelles Exis-
tenzminimum solide abzusichern; dies insbesondere vor dem Hintergrund, als die monatliche 
Pauschalierung vormaliger Einmalbedarfe im  Zuge der Einführung des SGB II und des SGB 
XII durch Anhebung des Eckregelsatzes um 50 € eigenständige, insbesondere alters- und 
ausbildungsbezogene Bedarfe von Kindern und Jugendlichen nicht hinreichend berücksichtigt 
hatte. Darüber hinaus hält das Bundessozialgericht (BSG) in seinem Beschluss vom 
27.01.2009, das Verfahren zweier Klagen gem. Art. 100 I GG auszusetzen, die pauschale Ab-
leitung der Regelleistung für Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres aus der Eckre-
gelleistung (§ 28 I S. 3 Nr. 1 SGB II), bei gleichzeitiger Unveränderbarkeit der Regelleistung im 
Rechtskreis des SGB II, mit Hinweis auf einen möglichen Verstoß gegen Art. 3 I GG für ver-
fassungswidrig
1.  
 
 Unabhängig von dieser Frage sieht das Konjunkturpaket II der Bundesregierung vor, die Re-
gelleistungen der Leistungen zum Lebensunterhalt nach dem SGB II und dem SGB XII für 
Kinder im Alter zwischen 6 und 13 Jahren von bisher 60 auf 70 % der Eckregelleistung zu er-
                                                
 
1  Bundessozialgericht, Medieninformation Nr. 3/09 vom 27.01.2009, 
http://www.bsg.bund.de/cln_092/nn_138168/DE/03__Medien/02__Medieninformationen/medieninfor
mationen__node.html?__nnn=true, gesehen am 02.02.2009

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V/0075/2009 
höhen. Mit den zum 01.01.2009 eingefügten § 24a SGB II und § 28a SGB II erhalten Schüle-
rinnen und Schüler allgemein bildender Schulen bis zum Abschluss der Jahrgangsstufe 10 
zum Schuljahresbeginn (erstmals zum Schuljahr 2009/2010) eine zusätzliche (ausdrücklich 
zweckgebundene) Leistung für die Schule von jeweils 100 € pro Schuljahr. Darüber hinaus 
wurden im Rechtskreis SGB II zum Jahresbeginn 2009 einige weitere Änderungen zugunsten 
von Kindern und Jugendlichen bzw. zur Klarstellung eingefügt, z. B. die Nichtanrechnung von 
Verpflegung in Schulen und Kindertageseinrichtungen als Einkommen. 
 
 Inwieweit diese Maßnahmen, zumal die Neubemessung der Regelleistung für Kinder zwischen 
6 und 13 Jahren, geeignet sind, der Argumentation des Bundessozialgerichts im Hinblick auf 
die mögliche Verfassungswidrigkeit zu begegnen, lässt sich gegenwärtig nicht einschätzen. 
Ob die angesprochenen Änderungen des Leistungsrechts ausreichen werden, Zweifel an der 
Bedarfsdeckungskapazität der Leistungen für Kinder und Jugendliche auszuräumen, ist jeden-
falls fraglich. Aus der Sicht der Sozialleistungsträger bedeutet eine Anhebung der Regelleis-
tungen für Kinder und Jugendliche im Ergebnis jedoch stets auch zusätzlichen Ausgaben zu 
Lasten der kommunalen Gebietskörperschaften. Im Rechtskreis SGB XII gilt dies unmittelbar, 
im Aufgabenbereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende kommt es zu mittelbaren Auswir-
kungen insoweit, als durch die vorrangige Anrechnung von Einkommen Leistungsberechtigter 
auf die Regelleistungen (des Bundes) auf die kommunalen Leistungen anrechenbare Ein-
kommensteile abnähmen. Zudem erhöhte sich die Zugangsberechtigung weiterer Personen 
bzw. Bedarfsgemeinschaften zu beiden Rechtskreisen, deren Einkommen den dann höher 
bemessenen Bedarf unterschreitet. Zusätzliche Einmalleistungen für Kinder und Jugendliche 
können ihrerseits kommunale Mehrausgaben zur Folge haben. Vor diesem Hintergrund vertre-
ten die kommunalen Spitzenverbände die Position, dass eine bedarfsadäquate Sicherung des 
soziokulturellen Existenzminimums für Ki nder und Jugendliche nur bei angemessener Kom-
pensation finanzieller Mehrbelastungen der Kommunen tragfähig sein kann, eine Haltung, die 
die Verwaltung teilt. Auf dieser Grundlage wird sich die Verwaltung im Rahmen ihrer Möglich-
keiten für eine nachhaltige Verbesserung der finanziellen Ausstattung von Familien mit Kin-
dern einsetzen, ohne die finanziellen Implikationen aus kommunaler Sicht auszublenden.  
 
 Der Ratsantrag A-R/0020/2007 empfiehlt im Zusammenhang mit Verbesserungen des Zu-
gangs von Kindern und Jugendlichen zu Angeboten in den Bereichen Gesundheit, Bildung, 
Kultur und Sport ferner, Mentoring- und Patenschaftsmodelle anderer Kommunen in weitere 
Überlegungen einzubeziehen. Einige Kommunen in Deutschland bieten Sozialpatenschaften 
an, in deren Rahmen Personen auf ehrenamtlicher Basis Familien zumal in wirtschaftlichen 
Notlagen beistehen, z. B. in Augsburg; in Kooperation mit professionellen sozialen Diensten 
bzw. mit dem Fallmanagement bieten die ehrenamtlichen Paten Hilfestellung u. a. bei Proble-
men im Umgang mit Geld, bei Überschuldung sowie der Sicherung von Wohnraum und Ener-
giezufuhr an. Nehmen Patenschaftsmodelle wie in Augsburg insbesondere die Bewältigung 
der wirtschaftlichen Problemseite der Familie in den Blick, richten sich andere Patennetze un-
mittelbar an Kinder, indem z. B. ehrenamtliche Lernpaten Kindern aus einkommensschwachen 
Familien bzw. Kindern ohne ausreichende deutsche Sprachkenntnisse Nachhilfeunterricht er-
teilen (wie z. B. im Halle-Saalkreis). Neben Patenschaftsmodellen gibt es zumal im Bereich 
der schulischen Unterstützung, anknüpfend an die Praxis amerikanischer Hochschulen, Men-
toring-Initiativen, in deren Zusammenhang ältere Schüler/innen bzw. Studierende Jüngere 
betreuen. Charakteristisch für solche Arrangements ist der geringe Altersunterschied zwischen 
Mentor/in und Mentee, der zugleich eine wichtige Grundlage dafür bildet, dass über die klassi-
sche Nachhilfe (als geplante Vermittlung von inhaltlichem Wissen und Fertigkeiten) hinaus 
Selbstlerntechniken, Mut und Orientierung über die Schullaufbahn vermittelt werden; Mento-
ren/innen erhalten in aller Regel eine Aufwandsentschädigung. Eine von der Körber-Stiftung 
prämierte Mentoring-Initiative, die sich an Schülerinnen und Schüler mit Zuwanderungsge-
schichte richtet, ist das Projekt „Junge Vorbilder“ in Hamburg. Über die Freiwilligenagentur 
wird auch ein Münster ein Mentoren-Projekt angeboten, das sich vor allem auf den Bereich 
„Übergang Schule-Beruf“ bezieht. Die Verwaltung wird den zuständigen Gremien des Rates 
über mögliche weitere Perspektiven, Patenschafts- oder Mentoring-Modelle in Münster zu er-
proben bzw. einzuführen, noch gesondert berichten.

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V/0075/2009 
 
6. Bewertung und Empfehlungen 
 
 Die Bestandsübersicht (Anlage 1) zeigt, dass es in Münster sehr viele, differenzierte Angebote 
und Maßnahmen gibt, die Kindern und Jugendlichen mit Armutsrisiko helfen, ihnen faire und 
gerechte Teilhabechancen in den Bereichen Gesundheit, Bildung, Kultur, Sport und anderen 
Förderangeboten zu geben. Das Gros der dargestellten Leistungen ist dem Versuchs- oder 
Projektstadium entwachsen und gehört zum regulären Aufgabenkanon der jeweiligen Fachbe-
reiche. Innerhalb der Aufgabenbereiche bestehen überwiegend verbindliche Netzstrukturen, 
wenngleich weitere Optimierungsbedarfe bestehen mögen. Nicht überall sind die Zugänge so 
beschaffen, dass die Angebote die betreffenden Kinder in wünschenswertem Maße tatsächlich 
erreichen, ihnen insbesondere bekannt oder für sie finanzierbar sind. Die Träger der Angebote 
sind aufgefordert, selbst zu prüfen, ob ihre Angebote geeignete Zugänge für Kinder und Ju-
gendliche mit Armutsrisiko aufweisen oder Zugangshindernisse bestehen. Wichtig ist, dass 
sich die betreffenden Träger der Situation, den Bedürfnissen und den Potenzialen dieser Kin-
der und Jugendlichen stets bewusst sind.  
 
 Abgesehen von der Möglichkeit, im konkreten Einzelfall aufgrund einer außergewöhnlichen 
Notlage eine Familie oder ein Kind aus Mitteln der Stiftung Generalarmenfonds zusätzlich zu 
unterstützen, fehlt es jedoch im städtischen Handlungsinstrumentarium an einem Ansatz, aus 
dessen Mitteln Kinder und Jugendliche mit Armutsrisiko individuell im Zusammenhang mit au-
ßerschulischen Aktivitäten jedenfalls vorübergehend unterstützt werden könnten. Dabei han-
delt es sich um Aktivitäten, die Kinder und Jugendliche aus Familien mit genügendem Ein-
kommen üblicherweise wahrnehmen (Sport, Musik oder andere kulturelle Aktivitäten, auch 
punktuelle Nachhilfe u. a.), für Kinder und Jugendliche einkommensschwacher Familien je-
doch, von wenigen Ausnahmen abgesehen, schwer zugänglich oder verschlossen sind. Ande-
rerseits könnte ein erleichterter Zugang manchem Kind über Sport, Musik oder eine andere 
Aktivität spürbar bessere Voraussetzungen für die Persönlichkeitsentwicklung eröffnen.  
 
 
 
 
 
 
In Vertretung          In Vertretung 
 
 
 
g e z .             g e z .   
Dr. Andrea Hanke         Thomas Paal

Beratungsverlauf (9)

21.04.2009 Ausschuss für Schule und Weiterbildung
TOP 6 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: vertagt

Zur Sitzung
28.04.2009 Stiftungskommission
TOP 5 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich geändert beschlossen

Zur Sitzung
29.04.2009 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
TOP 8 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
29.04.2009 Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung
TOP 7 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
30.04.2009 Kulturausschuss
TOP 3 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
06.05.2009 Sitzung
TOP 3.1 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
07.05.2009 Sportausschuss
TOP 3.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
13.05.2009 Hauptausschuss
TOP 17 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
13.05.2009 Rat
TOP 14 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (5)

  • Warendorfer Straße
  • Trauttmansdorffstraße
  • Brüningheide
  • Drei Eichen
  • Kinderhaus

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
V/0075/2009
Typ
Vorlagen
Datum
04.02.2009
Erstellt
06.10.2020 14:37