RAT/424/2025
Anfrage der Ratsfrau Dufhues: Senkung der Gebühren für Strassenreinigung und Hausmüllentsorgung
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Anfrage
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RAT/424/2025 X öffentlich nicht öffentlich Düsseldorf, 28.11.2025 Betrifft: Anfrage der Ratsfrau Dufhues: Senkung der Gebühren für Strassenreinigung und Hausmüllentsorgung Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, zur Sitzung des Stadtrats am 11.12.2025 stelle ich folgende Anfrage: Ausweislich eines Presseberichts der Rheinischen Post vom 30. Oktober 2025 hat die AWISTA im Jahr 2024 einen Gewinn von 33 Millionen € erwirtschaftet. Auch in den Vorjahren hat die AWISTA hohe Gewinne gemacht. Kerngeschäft der AWISTA ist die Straßenreinigung und die Hausmüllentsorgung in Düsseldorf, also Aufgaben für die die Stadt Gebühren erhebt. Soweit aus zugänglichen Veröffentlichungen ersichtlich, ist ausschließlicher Auftragnehmer der Stadt für Straßenreinigung und Hausmüllentsorgung die AWISTA kommunal, die selbst aber über kein Personal verfügt, sondern sich der AWISTA als Subunternehmer bedient. Nach Mitteilung der Stadt im genannten Pressebericht der Rheinischen Post ist nicht beabsichtigt, die Gebühren für Straßenreinigung und Hausmüllentsorgung zu senken. Und nach allgemeinen Grundsätzen – dem so genannten Äquivalenzprinzip – müssen öffentliche Gebühren den bei der Stadt für die entsprechenden Aufgaben anfallenden Kosten entsprechen. Würde die Straßenreinigung und Hausmüllentsorgung unmittelbar durch ein städtisches Amt oder einen städtischen Eigenbetrieb erledigt, müssten etwaige Gewinne unmittelbar in Form von Gebührensenkungen an die Bürgerinnen und Bürger weitergegeben werden. Hierzu frage ich an: 1. Ist der Stadt bekannt, welcher Anteil des Jahresgewinns der AWISTA in Höhe von 33 Millionen mit Straßenreinigung und Hausmüllentsorgung in Düsseldorf erwirtschaftet wird? 2. Nimmt die Stadt den für das Jahr 2024 ausgewiesenen Gewinn der AWISTA, jedenfalls soweit er auf das Gebührengeschäft entfällt, zum Anlass, die mit der AWISTA beziehungsweise AWISTA kommunal vertraglich vereinbarten Entgelte für Straßenreinigung und Hausmüllentsorgung zu reduzieren? 3. Warum wurde und im Interesse des Gebührenzahlers die Straßenreinigung und Hausmüllentsorgung nach Ablauf des Vertrages mit der AWISTA nicht rekommunalisiert? Seite 2 Mit freundlichen Grüßen Eva Dufhues
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- RAT/424/2025
- Typ
- Anfrage Bündnis Sahra Wagenknecht
- Datum
- 02.12.2025
- Erstellt
- 28.11.2025 14:03