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RAT/424/2025

Anfrage der Ratsfrau Dufhues: Senkung der Gebühren für Strassenreinigung und Hausmüllentsorgung

Anfrage Bündnis Sahra Wagenknecht 02.12.2025

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 11.12.2025, TOP 3.5

Anfrage

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Anfrage

2254 Zeichen

RAT/424/2025 
 
 
 X  öffentlich      nicht öffentlich  
Düsseldorf, 28.11.2025 
 
Betrifft: 
Anfrage der Ratsfrau Dufhues: Senkung der Gebühren für Strassenreinigung und 
Hausmüllentsorgung 
 
 
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, 
 
zur Sitzung des Stadtrats am 11.12.2025 stelle ich folgende Anfrage: 
 
Ausweislich eines Presseberichts der Rheinischen Post vom 30. Oktober 2025 hat die 
AWISTA im Jahr 2024 einen Gewinn von 33 Millionen € erwirtschaftet. Auch in den 
Vorjahren hat die AWISTA hohe Gewinne gemacht. Kerngeschäft der AWISTA ist die 
Straßenreinigung und die Hausmüllentsorgung in Düsseldorf, also Aufgaben für die die Stadt 
Gebühren erhebt. Soweit aus zugänglichen Veröffentlichungen ersichtlich, ist 
ausschließlicher Auftragnehmer der Stadt für Straßenreinigung und Hausmüllentsorgung die 
AWISTA kommunal, die selbst aber über kein Personal verfügt, sondern sich der AWISTA 
als Subunternehmer bedient. 
Nach Mitteilung der Stadt im genannten Pressebericht der Rheinischen Post ist nicht 
beabsichtigt, die Gebühren für Straßenreinigung und Hausmüllentsorgung zu senken. 
Und nach allgemeinen Grundsätzen – dem so genannten Äquivalenzprinzip – müssen 
öffentliche Gebühren den bei der Stadt für die entsprechenden Aufgaben anfallenden 
Kosten entsprechen. 
Würde die Straßenreinigung und Hausmüllentsorgung unmittelbar durch ein städtisches Amt 
oder einen städtischen Eigenbetrieb erledigt, müssten etwaige Gewinne unmittelbar in Form 
von Gebührensenkungen an die Bürgerinnen und Bürger weitergegeben werden. 
 
 
 
Hierzu frage ich an: 
 
1. Ist der Stadt bekannt, welcher Anteil des Jahresgewinns der AWISTA in Höhe von 33 
Millionen mit Straßenreinigung und Hausmüllentsorgung in Düsseldorf erwirtschaftet wird? 
 
2. Nimmt die Stadt den für das Jahr 2024 ausgewiesenen Gewinn der AWISTA, jedenfalls 
soweit er auf das Gebührengeschäft entfällt, zum Anlass, die mit der AWISTA 
beziehungsweise AWISTA kommunal vertraglich vereinbarten Entgelte für Straßenreinigung 
und Hausmüllentsorgung zu reduzieren?  
 
3. Warum wurde und im Interesse des Gebührenzahlers die Straßenreinigung und 
Hausmüllentsorgung nach Ablauf des Vertrages mit der AWISTA nicht rekommunalisiert?

Seite 2 
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
 
Eva Dufhues

Beratungsverlauf (1)

11.12.2025 Rat
TOP 3.5 - Entscheidung

Beschluss: beantwortet

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
RAT/424/2025
Typ
Anfrage Bündnis Sahra Wagenknecht
Datum
02.12.2025
Erstellt
28.11.2025 14:03