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V/0507/2005

Jahresabschluss 2004 der Technologiepark Münster GmbH

Vorlage 06.06.2005

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Nächste Beratung: Hauptausschuss, Sitzung am 29.06.2005, TOP 6.7

Beschlussvorlage

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Anlagen zur Vorlage 507 - 2005 Bilanz, GuV, Lagebericht

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Beschlussvorlage

4833 Zeichen

DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Finanzen und Beteiligungen 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Jahresabschluss 2004 der Technologiepark Münster GmbH 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
22.06.2005 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung 
29.06.2005 Hauptausschuss Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
Sachentscheidung: 
 
1. Die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung, der Lagebericht der Geschäftsführung der 
Technologiepark Münster GmbH für das Geschäftsjahr 2004 (Anlage 1 – 3)  werden zur 
Kenntnis genommen. 
 
2. Weiter wird zur Kenntnis genommen, dass dem Jahresabschluss der Technologiepark 
Münster GmbH für das Geschäftsjahr 2004 durch den von der Gesellschafterversammlung 
beauftragten Wirtschaftsprüfer am 13. Mai 2005 der uneingeschränkte Bestätigungsver-
merk erteilt wurde. 
 
3. Die Stadt Münster beauftragt und ermächtigt den Vertreter der Stadt Münster und der 
Stadtwerke Münster GmbH in der Gesells chafterversammlung der Technologiepark Müns-
ter GmbH folgende Entscheidungen zu treffen: 
 
a) Der von den Geschäftsführern aufgestellte Jahresabschluss der Technologiepark 
Münster GmbH für das Geschäftsjahr 2004, abschließend 
 
in der Bilanz bei Aktiva und Passiva mit 17.223.849,22 € 
 
sowie einem in der Gewinn- und Verlustrechnung 
ausgewiesenen Jahresfehlbetrag von 1.128.917,93 € 
 
wird festgestellt. 
  
b) Den Geschäftsführern und den Mitgliedern des Aufsichtsrates wird für das Ge-
schäftsjahr 2004 Entlastung erteilt. 
 
c) Der Jahresfehlbetrag von 1.128.917,93 € ist auf neue Rechnung vorzutragen. 
 
Vorlagen-Nr.: 
V/0507/2005 
Auskunft erteilt: 
Frau  Haubner 
Ruf: 
492 20 32 
E-Mail: 
HaubnerG@stadt-muenster.de  
Datum: 
09.06.2005 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
4.  Die Geschäftsführung wird gebeten, die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Schumacher 
und Partner GmbH im Rahmen des § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz mit der Prüfung des 
Jahresabschlusses 2005 zu beauftragen. 
 
 
 
Begründung: 
 
 
1. Gesamtergebnis 
 
Der Jahresabschluss der Gesellschaft wurde durch eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft. 
Hierbei wurde der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk erteilt. 
 
Insgesamt schließt das Geschäftsjahr 2004 mit einem Fehlbetrag von rund 1.129 T€ ab.  
 
Damit stellt sich die Zeitreihe der Fehlbeträge für die letzten fünf Jahre wie folgt dar: 
 
 2004 2003 2002 2001 2000 
Jahresfehlbetrag - 1.129 T€ - 690 T€ - 314 T€ - 75 T€ - 83 T€
 
Der Fehlbetrag des Berichtsjahres 2004 ist zum einen durch den Betrieb des Technologiehofes (- 
185 T€) und des Biotechnologiezentrums (- 271 T€) sowie Personalkosten von insgesamt 310 T€ 
geprägt. 
 
Dabei stellt sich die Entwicklung der Belegungsquoten für die letzten fünf Jahre wie folgt dar: 
 
 2004 2003 2002 2001 2000 
Technologiehof 72,7 88,7 95,8 99,0 94,2
BioZ 68,2 36,5 24,4 - -
 
Ursächlich für den Rückgang der Belegungsquote des Technologiehofes im letzten Jahr waren 
Mieterabgänge von 28,5 % aufgrund geplanter Umzüge in eigene Firmengebäude bzw. in Räum-
lichkeiten im Technologiepark (BioZ, Deilmann-Haus ) und Unternehmensinsolvenzen. Die frei ge-
wordenen Flächen konnten zum Teil an vorhandene Mieter (6,6 %) sowie an zehn Neuakquisitio-
nen (6,3 %) vermietet werden. Hingegen konnte die Belegungsquote des Biotechnolologie-
zentrums per 31.12.2004 aufgrund des Einzuges von zwei neuen Mietern um 31,7 % auf 68,2 % 
gesteigert werden. 
 
Maßgebliche Positionen für den genannten Jahresfehlbetrag sind zudem Aufwendungen aus der 
Mietgarantie bzgl. des „Deilmann-Hauses“ (136 T€) sowie Aufwendungen aus der Abschreibung 
des Anteils an der CeNTech GmbH (227 T€).  
 
Im Berichtsjahr überstieg durch die Weiterleitung der anteiligen Zuführungsmittel aus dem Mana-
gementvertrag an die CeNTech der historische Anschaffungswert der Anteile an der CeNTech 
GmbH von 3.065 T€ das anteilige Eigenkapital des Technologieparks an der CeNTech GmbH von 
2.838 T€ zum 227 T€. Da aufgrund der Ergebnisprognose im Wirtschaftsplan 2005 der CeNTech 
GmbH nicht davon auszugehen ist, dass der innere Wert der Anteile durch die Zuschüsse steigt, 
wurde in Höhe der Differenz eine außerplanmäßige Abschreibung der Anteile an der CeNTEch 
GmbH vorgenommen. 
 
Im Rahmen des Managementkontraktes der St adt Münster mit der Technologiepark Münster 
GmbH (Ratsvorlage 1126/2002) besteht eine Finanzfo rmel mit der der finanzielle Handlungsspiel-
raum der Gesellschaft bis zum Jahr 2006 gesichert ist.

- 3 - 
2. Ausblick auf die zukünftige Entwicklung 
 
Im Hinblick auf die voraussichtliche Entwicklung gibt die Geschäftsführung im Lagebericht an, dass 
für das laufende Geschäftsjahr mit einem leicht verbesserten Betriebsergebnis gerechnet wird. 
 
 
3. Beratung 
 
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft hat am 08.06.2005 den im Beschluss genannten Punkten zuge-
stimmt. 
 
 
i.V. 
 
gez. 
Bickeböller 
Stadtkämmerin

Beratungsverlauf (2)

22.06.2005 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
TOP 4.8 Vorberatung
Zur Sitzung
29.06.2005 Hauptausschuss
TOP 6.7 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
V/0507/2005
Typ
Vorlage
Datum
06.06.2005
Erstellt
06.10.2020 14:37