Zustimmung zur Leistung von erheblichen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen im Rahmen der äußersten Dringlichkeit nach § 50 Absatz 3 Satz 2 der Kreisordnung Nordrhein-Westfalen (KrO NRW)
Dringlichkeitsbeschluss 50/2023 vom 02.02.2023
Stand: Am 02.02.2023 im Kreistag beraten. Ein Ergebnis ist nicht angegeben.
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Dringlichkeitsbeschluss (Zustimmung zur Leistung von erheblichen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen im Rahmen der äußersten Dringlichkeit nach § 50 Absatz 3 Satz 2 der Kreisordnung Nordrhein-Westfalen (KrO NRW))
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