V/0287/2025
134. FNP-Änderung - Beschluss zur Änderung - VBP Nr. 650 - Beschluss zur Aufstellung [Klinkermanufaktur Janinhoff]
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Anlage A
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Anlage A zur V/0287/2025 Kurzüberblick Inhalt der Vorlage sind die Beschlüsse zur Änderung bzw. Aufstellung der Bauleitpläne für die energetische Transformation und die Sicherung des Betriebsstandortes der Klinkermanufaktur Janinhoff in Amelsbüren. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Der Vorhabenträger plant die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage und den Neubau einzelner Räumlichkeiten sowie geringfügige Erweiterungen betrieblicher Funktionseinheiten. Dieses Vorhaben durch Bauleitplanung zu ermöglichen entspricht den Zielen Münsters, als Wirt- schaftsstandort die Stadt des dynamischen Mittelstandes in Nordrhein-Westfalen zu werden und die Nutzung erneuerbarer Energien zu stärken. Die mit dieser Vorlage verbundenen Änderungs- bzw. Aufstellungsbeschlüsse stehen am Anfang der Bauleitplanverfahren. Im weiteren Verlauf erfolgen die Öffentlichkeits- und Behördenbeteili- gungen sowie schließlich der abschließende Beschluss der Flächennutzungsplanänderung bzw. der Beschluss des vorhabenbezogenen Bebauungsplans als Satzung. Finanzierung Durch die Beschlüsse zur Änderung bzw. Aufstellung der Bauleitpläne entstehen der Stadt Müns- ter keine Kosten. Die Übernahme der im weiteren Verfahren anfallenden Kosten durch den Vorha- benträger wird vertraglich geregelt. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist X vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Rechtliche Grundlage: § 1 Abs. 3 Satz 1 BauGB Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Die Planung soll die Umstellung der betrieblichen Fertigung auf eine CO2-freie Energieversorgung ermöglichen und ist daher relevant für das Querschnittsthema Klimaschutz.
Anlage 2 - Geltungsbereich der 134. Änderung des Flächennutzungsplans
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Anlage 2 Plangebiete / Maßstab 1:5000134. Änderung des Flächennutzungsplans Amelsbüren - Thierstraße / Haus Getter / Bahnstrecke Lünen - Münster
Anlage 1 - Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 650
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Anlage 1 Plangebiete / Maßstab 1:5000Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 650 Amelsbüren - Thierstraße / Haus Getter / Bahnstrecke Lünen - Münster
Beschlussvorlage
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V/0287/2025 V/0287/2025 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft 1. 134. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster im Stadtbezirk Münster-Hiltrup im Stadtteil Amelsbüren im Bereich Thierstraße Beschluss zur Änderung 2. Vorhabengezogener Bebauungsplan Nr. 650: Amelsbüren - Thierstraße / Haus Getter / Bahnstrecke Lünen-Münster Beschluss zur Aufstellung [Klinkermanufaktur Janinhoff] Beratungsfolge 12.06.2025 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung 24.06.2025 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung 26.06.2025 Ausschuss für Stadtplanung und Stadtentwicklung Vorberatung 02.07.2025 Hauptausschuss Vorberatung 02.07.2025 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Flächennutzungsplan (FNP) ist gemäß § 2 Abs. 1 und § 1 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) im Stadtbezirk Münster Hiltrup im Stadtteil Amelsbüren im Bereich der Thierstraße zu ändern (134. Änderung des FNP). 2. Für den Bereich Amelsbüren – Thierstraße / Haus Getter / Bahnstrecke Lünen-Münster ist ge- mäß § 2 Abs. 1 i.V.m. § 12 und § 30 Abs. 2 BauGB ein vorhabenbezogener Bebauungsplan zur Festsetzung einer Ziegelei und einer Freiflächen-Photovoltaikanlage aufzustellen (Vorhabenbe- zogener Bebauungsplan Nr. 650). Innerhalb des Plangebiets liegen die folgenden Flurstücke: Gemarkung Amelsbüren, Flur 5, Flurstücke 41, 44, 109, 110, 111, 118, 133, 134, 141, 159, 172. Stadtplanungsamt 26.05.2025 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Rosendahl Telefon: 492-6127 RosendahlJ@stadt- muenster.de Herr Puke Telefon: 492-6192 Puke@stadt-muenster.de - 2 - V/0287/2025 II. Finanzielle Auswirkungen: Durch die Beschlüsse zur Änderung bzw. Aufstellung der Bauleitpläne entstehen der Stadt Münster keine Kosten. Die Übernahme der im weiteren Verfahren anfallenden Kosten durch den Vorhabenträ- ger wird vertraglich geregelt. Begründung: Die Firma Janinhoff GmbH & Co. KG betreibt seit 1907 als Familienunternehmen die Klinkermanu- faktur Janinhoff zur Herstellung von Fassadenziegeln an der Thierstraße in Münster-Amelsbüren. Im Zuge des stetigen Modernisierungsprozesses ist es das Ziel der Janinhoff GmbH & Co KG, den energieintensiven Betrieb auf eine CO 2-freie Fertigung umzustellen. Als Energieträger soll hierzu künftig Wasserstoff verwendet werden. Diesbezüglich ist die Klinkermanufaktur Teil des Förderpro- gramms „Klimaschutzverträge“ des B undesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz, mit dem Ziel die CO 2-Emissionen zu reduzieren. Langfristig plant das Unternehmen, den Standort an eine Wasserstoff-Pipeline der Westfalen AG anzuschließen. Da jedoch auf Grund der Fördervorgaben des Bundesministeriums ab dem Jahr 2027 Wasserstoff zur Verfügung stehen muss, ist zunächst ein Elektrolyseur als Stand-Alone-Lösung auf dem Betriebsgelände als Ü bergangslösung vorgese- hen. Darüber hinaus soll im nördlichen Teilbereich des Plangebietes eine Freiflächen - Photovoltaikanlage errichtet werden, um die Eigenstromversorgung des Werkes zu intensivieren. Neben den Maßnahmen zur Umstellung auf eine CO 2-freie Fertigung plant das Unternehmen den Neubau einzelner Räumlichkeiten sowie geringfügige Erweiterungen einzelner Funktionseinheiten wie Lagerhallen und -plätze oder der Tunnelofenhalle. Eine Kapazitätserhöhung ist dabei nicht ge- plant. Der Vorhabenbereich wird im Westen durch die Bahntrasse Lünen -Münster mit begleitenden Ge- hölzstrukturen, im Osten durch die Thierstraße und im Norden durch eine Reithalle, über die eine 110 kV-Freileitung verläuft, begrenzt. Im Süden wird die Fläche durch einen Gehölzstreifen von der angrenzenden landwirtschaftlich genutzten Ackerfläche abgegrenzt. Das weitere Umfeld zeichnet sich durch Hofstellen mit vereinzelten Wohnnutzungen, eine Windenergieanlage und ein Umspann- werk aus. Die Fläche liegt in isolierter Lage im überwiegend land wirtschaftlich geprägten Umfeld, grenzt direkt an das Landschaftsschutzgebiet „Vennheide“ an und befindet sich zum Teil innerhalb des Grünzuges „Vennheide-Davert“. Die Erschließung erfolgt über die Thierstraße, wodurch eine An bindung an die Wiedaustraße, den Kappenberger Damm und die Autobahn 1 sichergestellt ist. Durch die geplante Erweiterung inkl. Freiflächen-Photovoltaikanlage vergrößert sich das Betriebsareal von ca. 4,7 ha auf ca. 7,7 ha. Die hierzu erforderlichen Flächen befinden sich überwiegend i m Eigentum des Vorhabenträgers, die weiteren Flächen können zukünftig voraussichtlich ebenfalls in das Eigentum des Vorhabenträgers gebracht werden. Durch die vorgesehenen Modernisierungen und Erweiterungen ist eine Genehmigung der Bauvor- haben als teilprivilegierte Vorhaben i. S. d. § 35 Abs. 4 Nr. 6 BauGB nicht mehr zulässig, da der Rahmen des § 35 bereits für die stetigen baulichen Erweiterungen auf dem Betriebsgelände ausge- schöpft ist. Die dargestellten Bauvorhaben sind daher nur durch Bauleitplanung zu realisieren. Ziel der Bauleitplanung ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die energetische Trans- formation auf Wasserstoff -Basis und die Errichtung einer Freiflächen -Photovoltaikanlage zu schaf- fen sowie den Betriebsstandort der Klinkermanufaktur zukunftsfähig zu sichern. - 3 - V/0287/2025 Für die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans ist es notwendig, den Flächennut- zungsplan (FNP) an die geplante Nutzung anzupassen. Der Flächennutzungsplan stellt den Gel- tungsbereich als „ Flächen für die Landwirtschaft“ und als „Gewerbegebiet ohne Entwicklung“ dar, zukünftig soll eine Gewerbliche Baufläche und eine Fläche für Ver- und Entsorgung mit der Zweck- bestimmung „Erneuerbare Energien – Solar“ dargestellt werden. Die geplante Änderung des FNP widerspricht dem aktuellen Ziel 2-3 des Landesentwicklungsplans (LEP), nach dem der Allgemeine Freiraum- und Agrarbereich (AFAB) von einer Siedlungsentwicklung freizuhalten ist. Durch das Ur- teil des Oberverwaltungsgerichts NRW vom 21.03.2024 (Az. 11 D 133/20.NE) ist ein erheblicher Teil der Festlegungen des 1. Änderungsverfahrens zum LEP NRW aufgrund von erheblichen Abwä- gungsmängeln für unwirksam erklärt worden. Dies umfasst neben weiteren Zielen und Grundsätzen auch das o.g. Ziel 2 -3, sodass der e rforderliche Ausnahmetatbestand zur maßvollen Erweiterung von vorhandenen Betriebsstandorten im AFAB nicht mehr besteht. Das gegenständliche Vorhaben widerspricht damit den Zielen der Raumordnung, die die Bauleitplanung zu beachten hat. Vor die- sem Hintergr und ist die Beantragung eines Zielabweichungsverfahrens (ZAV) bei der Landespla- nungsbehörde notwendig, in Vorgesprächen mit der Regionalplanungsbehörde bei der Bezirksregie- rung Münster wurde bereits eine Unterstützung des Verfahrens zugesagt. Das Zielabweichungsver- fahren muss vor Satzungsbeschluss der Bauleitpläne abgeschlossen sein. Es ist daher geplant, das Verfahren parallel zur Bearbeitung der Bauleitpläne voranzutreiben und den Antrag zeitnah über die Bezirksregierung Münster bei der Landesplanungsbehörde einzureichen. Zur Umsetzung dieses Vorhabens ist es planungsrechtlich erforderlich, den Flächennutzungsplan zu ändern (Beschlusspunkt 1) und einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan aufzustellen (Be- schlusspunkt 2). Vor dem Satzungsbeschluss wird mit dem V orhabenträger ein Durchführungsver- trag geschlossen, der weitergehende Regelungen zur Realisierung beinhaltet. Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 650 ist in der beigefügten Anla- ge 1 und der Geltungsbereich der 134. Änderung des Flächennutzungsplans ist in der beigefügten Anlage 2 dargestellt. Das Vorhaben wurde der Bezirksvertretung Münster -Hiltrup und dem Ausschuss für Stadtplanung und Stadtentwicklung erstmals im September/August 2024 vorgestellt. Der Ausschuss hat dem An- trag auf Bauleitplanung zugestimmt und die Verwaltung beauftragt, ein Zi elabweichungsverfahren zum Landesentwicklungsplan (LEP) NRW anzustoßen. In Vertretung gez. Robin Denstorff Stadtbaurat Anlagen: Anlage A Anlage 1: Geltungsbereich vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 650 Anlage 2: Geltungsbereich 134. FNP-Änderung
Beratungsverlauf (5)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (4)
- Thierstraße
- Wiedaustraße
- Kappenberger Damm
- Haus Getter
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Details
- Aktenzeichen
- V/0287/2025
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 15.05.2025
- Erstellt
- 30.04.2025 09:42