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V/0287/2025

134. FNP-Änderung - Beschluss zur Änderung - VBP Nr. 650 - Beschluss zur Aufstellung [Klinkermanufaktur Janinhoff]

Vorlagen 15.05.2025

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Anlage A

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Anlage 2 - Geltungsbereich der 134. Änderung des Flächennutzungsplans

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Anlage 1 - Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 650

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Beschlussvorlage

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Anlage A

1798 Zeichen

Anlage A zur V/0287/2025 
Kurzüberblick 
Inhalt der Vorlage sind die Beschlüsse zur Änderung bzw. Aufstellung der Bauleitpläne für die 
energetische Transformation und die Sicherung des Betriebsstandortes der Klinkermanufaktur 
Janinhoff in Amelsbüren. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Der Vorhabenträger plant die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage und den Neubau 
einzelner Räumlichkeiten sowie geringfügige Erweiterungen betrieblicher Funktionseinheiten.  
Dieses Vorhaben durch Bauleitplanung zu ermöglichen entspricht den Zielen Münsters, als Wirt-
schaftsstandort die Stadt des dynamischen Mittelstandes in Nordrhein-Westfalen zu werden und 
die Nutzung erneuerbarer Energien zu stärken.  
Die mit dieser Vorlage verbundenen Änderungs- bzw. Aufstellungsbeschlüsse stehen am Anfang 
der Bauleitplanverfahren. Im weiteren Verlauf erfolgen die Öffentlichkeits- und Behördenbeteili-
gungen sowie schließlich der abschließende Beschluss der Flächennutzungsplanänderung bzw. 
der Beschluss des vorhabenbezogenen Bebauungsplans als Satzung. 
 
Finanzierung 
Durch die Beschlüsse zur Änderung bzw. Aufstellung der Bauleitpläne entstehen der Stadt Müns-
ter keine Kosten. Die Übernahme der im weiteren Verfahren anfallenden Kosten durch den Vorha-
benträger wird vertraglich geregelt.  
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist X vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
Rechtliche Grundlage: § 1 Abs. 3 Satz 1 BauGB 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Die Planung soll die Umstellung der betrieblichen Fertigung auf eine CO2-freie Energieversorgung 
ermöglichen und ist daher relevant für das Querschnittsthema Klimaschutz.

Anlage 2 - Geltungsbereich der 134. Änderung des Flächennutzungsplans

146 Zeichen

Anlage 2
Plangebiete / Maßstab 1:5000134. Änderung des Flächennutzungsplans 
Amelsbüren - Thierstraße / Haus Getter / 
Bahnstrecke Lünen - Münster

Anlage 1 - Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 650

147 Zeichen

Anlage 1
Plangebiete / Maßstab 1:5000Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 650 
Amelsbüren - Thierstraße / Haus Getter / 
Bahnstrecke Lünen - Münster

Beschlussvorlage

8155 Zeichen

V/0287/2025 
V/0287/2025 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
1. 134. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster im Stadtbezirk Münster-Hiltrup im 
Stadtteil Amelsbüren im Bereich Thierstraße  
Beschluss zur Änderung  
2. Vorhabengezogener Bebauungsplan Nr. 650:  
Amelsbüren - Thierstraße / Haus Getter / Bahnstrecke Lünen-Münster 
Beschluss zur Aufstellung 
[Klinkermanufaktur Janinhoff] 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   12.06.2025 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung 
   24.06.2025 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung 
   26.06.2025 Ausschuss für Stadtplanung und Stadtentwicklung Vorberatung 
   02.07.2025 Hauptausschuss Vorberatung 
   02.07.2025 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Flächennutzungsplan (FNP) ist gemäß § 2 Abs. 1 und § 1 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) 
im Stadtbezirk Münster Hiltrup im Stadtteil Amelsbüren im Bereich der Thierstraße zu ändern 
(134. Änderung des FNP). 
 
2. Für den Bereich Amelsbüren – Thierstraße / Haus Getter / Bahnstrecke Lünen-Münster ist ge-
mäß § 2 Abs. 1 i.V.m. § 12 und § 30 Abs. 2 BauGB ein vorhabenbezogener Bebauungsplan zur 
Festsetzung einer Ziegelei und einer Freiflächen-Photovoltaikanlage aufzustellen (Vorhabenbe-
zogener Bebauungsplan Nr. 650). 
 
Innerhalb des Plangebiets liegen die folgenden Flurstücke: 
 
Gemarkung Amelsbüren, Flur 5,  
Flurstücke 41, 44, 109, 110, 111, 118, 133, 134, 141, 159, 172. 
 
Stadtplanungsamt 
 
26.05.2025 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Frau Rosendahl 
Telefon: 492-6127 
RosendahlJ@stadt-
muenster.de 
 
Herr Puke 
Telefon: 492-6192 
Puke@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0287/2025 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Durch die Beschlüsse zur Änderung bzw. Aufstellung der Bauleitpläne entstehen der Stadt Münster 
keine Kosten. Die Übernahme der im weiteren Verfahren anfallenden Kosten durch den Vorhabenträ-
ger wird vertraglich geregelt. 
 
 
Begründung: 
 
Die Firma Janinhoff GmbH & Co. KG betreibt seit 1907 als Familienunternehmen die Klinkermanu-
faktur Janinhoff zur Herstellung von Fassadenziegeln an der Thierstraße in Münster-Amelsbüren. Im 
Zuge des stetigen Modernisierungsprozesses ist es das Ziel der Janinhoff GmbH & Co KG, den 
energieintensiven Betrieb auf eine CO 2-freie Fertigung umzustellen. Als Energieträger soll hierzu 
künftig Wasserstoff verwendet werden. Diesbezüglich ist die Klinkermanufaktur Teil des Förderpro-
gramms „Klimaschutzverträge“ des B undesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz, mit dem 
Ziel die CO 2-Emissionen zu reduzieren.  Langfristig plant das Unternehmen, den Standort an eine 
Wasserstoff-Pipeline der Westfalen AG anzuschließen. Da jedoch auf Grund der Fördervorgaben 
des Bundesministeriums ab dem Jahr 2027 Wasserstoff zur Verfügung stehen muss, ist zunächst 
ein Elektrolyseur als Stand-Alone-Lösung auf dem Betriebsgelände als Ü bergangslösung vorgese-
hen. Darüber hinaus soll im nördlichen Teilbereich des Plangebietes eine Freiflächen -
Photovoltaikanlage errichtet werden, um die Eigenstromversorgung des Werkes zu intensivieren. 
Neben den Maßnahmen zur Umstellung auf eine CO 2-freie Fertigung plant das Unternehmen den 
Neubau einzelner Räumlichkeiten sowie geringfügige Erweiterungen einzelner Funktionseinheiten 
wie Lagerhallen und -plätze oder der Tunnelofenhalle. Eine Kapazitätserhöhung ist dabei nicht ge-
plant. 
Der Vorhabenbereich wird im Westen durch die Bahntrasse Lünen -Münster mit begleitenden Ge-
hölzstrukturen, im Osten durch die Thierstraße und im Norden durch eine Reithalle, über die eine 
110 kV-Freileitung verläuft, begrenzt. Im Süden wird die Fläche durch einen Gehölzstreifen von der 
angrenzenden landwirtschaftlich genutzten Ackerfläche abgegrenzt. Das weitere Umfeld zeichnet 
sich durch Hofstellen mit vereinzelten Wohnnutzungen, eine Windenergieanlage und ein Umspann-
werk aus. Die Fläche liegt in isolierter Lage im überwiegend land wirtschaftlich geprägten Umfeld, 
grenzt direkt an das Landschaftsschutzgebiet „Vennheide“ an und befindet sich zum Teil innerhalb 
des Grünzuges „Vennheide-Davert“. 
Die Erschließung erfolgt über die Thierstraße, wodurch eine An bindung an die Wiedaustraße, den 
Kappenberger Damm und die Autobahn 1 sichergestellt ist. Durch die geplante Erweiterung inkl. 
Freiflächen-Photovoltaikanlage vergrößert sich das Betriebsareal von ca. 4,7 ha auf ca. 7,7 ha. Die 
hierzu erforderlichen Flächen  befinden sich überwiegend i m Eigentum des Vorhabenträgers, die 
weiteren Flächen können zukünftig voraussichtlich ebenfalls in das Eigentum des Vorhabenträgers 
gebracht werden. 
Durch die vorgesehenen Modernisierungen und Erweiterungen ist eine Genehmigung der Bauvor-
haben als teilprivilegierte Vorhaben i.  S. d. § 35 Abs. 4 Nr. 6 BauGB nicht mehr zulässig, da der 
Rahmen des § 35 bereits für die stetigen baulichen Erweiterungen auf dem Betriebsgelände ausge-
schöpft ist. Die dargestellten Bauvorhaben sind daher nur durch Bauleitplanung zu realisieren.  
Ziel der Bauleitplanung ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die energetische Trans-
formation auf Wasserstoff -Basis und die Errichtung einer Freiflächen -Photovoltaikanlage zu schaf-
fen sowie den Betriebsstandort der Klinkermanufaktur zukunftsfähig zu sichern.

- 3 - 
V/0287/2025 
Für die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans ist es notwendig, den Flächennut-
zungsplan (FNP) an die geplante Nutzung anzupassen. Der Flächennutzungsplan stellt den Gel-
tungsbereich als „ Flächen für die Landwirtschaft“ und als „Gewerbegebiet ohne Entwicklung“ dar, 
zukünftig soll eine Gewerbliche Baufläche und eine Fläche für Ver- und Entsorgung mit der Zweck-
bestimmung „Erneuerbare Energien – Solar“ dargestellt werden. Die geplante Änderung des FNP 
widerspricht dem aktuellen Ziel 2-3 des Landesentwicklungsplans (LEP), nach dem der Allgemeine 
Freiraum- und Agrarbereich (AFAB) von einer Siedlungsentwicklung freizuhalten ist. Durch das Ur-
teil des Oberverwaltungsgerichts NRW vom 21.03.2024 (Az. 11 D 133/20.NE) ist ein erheblicher Teil 
der Festlegungen des 1.  Änderungsverfahrens zum LEP NRW aufgrund von erheblichen Abwä-
gungsmängeln für unwirksam erklärt worden. Dies umfasst neben weiteren Zielen und Grundsätzen 
auch das o.g. Ziel 2 -3, sodass der e rforderliche Ausnahmetatbestand zur maßvollen Erweiterung 
von vorhandenen Betriebsstandorten im AFAB nicht mehr besteht. Das gegenständliche Vorhaben 
widerspricht damit den Zielen der Raumordnung, die die Bauleitplanung zu beachten hat. Vor die-
sem Hintergr und ist die Beantragung eines Zielabweichungsverfahrens (ZAV) bei der Landespla-
nungsbehörde notwendig, in Vorgesprächen mit der Regionalplanungsbehörde bei der Bezirksregie-
rung Münster wurde bereits eine Unterstützung des Verfahrens zugesagt. Das Zielabweichungsver-
fahren muss vor Satzungsbeschluss der Bauleitpläne abgeschlossen sein. Es ist daher geplant, das 
Verfahren parallel zur Bearbeitung der Bauleitpläne voranzutreiben und den Antrag zeitnah über die 
Bezirksregierung Münster bei der Landesplanungsbehörde einzureichen. 
Zur Umsetzung dieses Vorhabens ist es planungsrechtlich erforderlich, den Flächennutzungsplan zu 
ändern (Beschlusspunkt  1) und einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan aufzustellen (Be-
schlusspunkt 2). Vor dem Satzungsbeschluss wird mit dem V orhabenträger ein Durchführungsver-
trag geschlossen, der weitergehende Regelungen zur Realisierung beinhaltet. 
Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr.  650 ist in der beigefügten Anla-
ge 1 und der Geltungsbereich der 134.  Änderung des Flächennutzungsplans ist in der beigefügten 
Anlage 2 dargestellt.  
Das Vorhaben wurde der Bezirksvertretung Münster -Hiltrup und dem Ausschuss für Stadtplanung 
und Stadtentwicklung erstmals im September/August 2024 vorgestellt. Der Ausschuss hat dem An-
trag auf Bauleitplanung zugestimmt und die Verwaltung beauftragt, ein Zi elabweichungsverfahren 
zum Landesentwicklungsplan (LEP) NRW anzustoßen.  
 
 
 
In Vertretung  
 
gez. 
Robin Denstorff 
Stadtbaurat 
 
 
Anlagen: 
Anlage A 
Anlage 1: Geltungsbereich vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 650 
Anlage 2: Geltungsbereich 134. FNP-Änderung

Beratungsverlauf (5)

12.06.2025 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup
TOP 5.9 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
24.06.2025 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen
TOP 6.13 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
26.06.2025 Ausschuss für Stadtplanung und Stadtentwicklung
TOP 6.20 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
02.07.2025 Hauptausschuss
TOP 66.3.3 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
02.07.2025 Rat
TOP 67.3.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (4)

  • Thierstraße
  • Wiedaustraße
  • Kappenberger Damm
  • Haus Getter

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Details

Aktenzeichen
V/0287/2025
Typ
Vorlagen
Datum
15.05.2025
Erstellt
30.04.2025 09:42