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AN/0797/2024

Auswirkungen des „Herrenberg“-Urteils des Bundessozialgerichts für Honorarkräfte an der Rheinischen Musikschule, an der Jazzhausschule und für Honorarkräfte an weiteren Einrichtungen der Stadt Köln

Gem. Anfrage nach § 4 (Grüne) 27.05.2024

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Nächste Beratung: Ausschuss Schule und Weiterbildung, Sitzung am 26.06.2024, TOP 4.1

Gem. Anfrage nach § 4 (Grüne)

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Gem. Anfrage nach § 4 (Grüne)

2739 Zeichen

Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Kölner Rat 
CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln  
Volt-Fraktion im Rat der Stadt Köln 
 
 
An die Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
 
An den Vorsitzenden 
des Ausschusses Schule und Weiterbildung 
Dr. Helge Schlieben 
 
 
 
 
 
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 27.05.2024 
 
AN/0797/2024 
 
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Ausschuss Schule und Weiterbildung 10.06.2024 
 
Auswirkungen des „Herrenberg„-Urteils des Bundessozialgerichts für Honorarkräfte 
an der Rheinischen Musikschule, an der Jazzhausschule und für Honorarkräfte an 
weiteren Einrichtungen der Stadt Köln 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
sehr geehrter Herr Dr. Schlieben,  
 
 
mit dem sogenannten „Herrenberg-Urteil“ aus dem Sommer 2022 stellte das Bundessozial-
gericht fest, dass an Musikschulen kaum die Rahmenbedingungen für eine echte unterneh-
merische Tätigkeit gegeben sind. Es folgerte daraus, dass Beschäftigungen von Musikschul-
lehrkräften auf Honorarbasis als rechtswidrig eingestuft wurden. Die Voraussetzungen für 
eine Honorarbeschäftigung sind im Sommer 2023 nochmals verschärft worden. Viele Kom-
munen haben auf die neue Rechtsprechung bereits reagiert, indem sie Honorarkräfte in vie-
len Bereichen in ein sozialversicherungspflichtiges Anstellungsverhältnis gebracht haben. 
Auch in Köln arbeiten für die Stadt an der Rheinischen Musikschule, der Jazzhausschule und 
in weiteren Bereichen Honorarkräfte. Was bedeutet das „Herrenberg-Urteil“ für die Stadt 
Köln?   
 
Vor diesem Hintergrund bitten wir die Verwaltung um die Beantwortung folgender Fragen: 
 
1. Ist der Stadt Köln das „Herrenberg-Urteil“ bekannt und hat die Verwaltung sich mit 
den Auswirkungen dieses Urteils auf ihre Einrichtungen beschäftigt? 
Wenn ja: Welche Konsequenzen ergeben sich für die Stadt Köln daraus?  
 
2. Wie viele Honorarkräfte, die von dem „Herrenberg-Urteil“ betroffen sein könnten, 
sind bei der Stadt Köln in welchen Bereichen tätig? 
 
3. Welche Vertragsformen können zukünftig zwischen der Stadt Köln und diesen

- 2 - 
 
Personen abgeschlossen werden, damit diese weiter für die Stadt Köln tätig sein 
können? 
 
4. Falls die Honorarverträge nicht durch neue Verträge weitergeführt werden können: 
Was bedeutet das für die entsprechenden Einrichtungen, die bisher mit 
Honorarkräften gearbeitet haben?  
 
5. Etliche Honorarverträge enden zu den Sommerferien 2024. Bis wann erhalten die 
Betroffenen Nachricht, wie es mit ihren Tätigkeiten für die Stadt Köln weitergeht? 
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
gez. Lino Hammer gez. Niklas Kienitz 
GRÜNE-Fraktionsgeschäftsführer CDU-Fraktionsgeschäftsführer 
 
gez. Lucas Sickmöller  
Volt- Fraktionsgeschäftsführer

Beratungsverlauf (1)

26.06.2024 Ausschuss Schule und Weiterbildung
TOP 4.1 Antrag / Anfrage
Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0797/2024
Typ
Gem. Anfrage nach § 4 (Grüne)
Datum
27.05.2024
Erstellt
27.05.2024 10:06