AN/0797/2024
Auswirkungen des „Herrenberg“-Urteils des Bundessozialgerichts für Honorarkräfte an der Rheinischen Musikschule, an der Jazzhausschule und für Honorarkräfte an weiteren Einrichtungen der Stadt Köln
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Gem. Anfrage nach § 4 (Grüne)
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Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Kölner Rat CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln Volt-Fraktion im Rat der Stadt Köln An die Oberbürgermeisterin Henriette Reker An den Vorsitzenden des Ausschusses Schule und Weiterbildung Dr. Helge Schlieben Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 27.05.2024 AN/0797/2024 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Ausschuss Schule und Weiterbildung 10.06.2024 Auswirkungen des „Herrenberg„-Urteils des Bundessozialgerichts für Honorarkräfte an der Rheinischen Musikschule, an der Jazzhausschule und für Honorarkräfte an weiteren Einrichtungen der Stadt Köln Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrter Herr Dr. Schlieben, mit dem sogenannten „Herrenberg-Urteil“ aus dem Sommer 2022 stellte das Bundessozial- gericht fest, dass an Musikschulen kaum die Rahmenbedingungen für eine echte unterneh- merische Tätigkeit gegeben sind. Es folgerte daraus, dass Beschäftigungen von Musikschul- lehrkräften auf Honorarbasis als rechtswidrig eingestuft wurden. Die Voraussetzungen für eine Honorarbeschäftigung sind im Sommer 2023 nochmals verschärft worden. Viele Kom- munen haben auf die neue Rechtsprechung bereits reagiert, indem sie Honorarkräfte in vie- len Bereichen in ein sozialversicherungspflichtiges Anstellungsverhältnis gebracht haben. Auch in Köln arbeiten für die Stadt an der Rheinischen Musikschule, der Jazzhausschule und in weiteren Bereichen Honorarkräfte. Was bedeutet das „Herrenberg-Urteil“ für die Stadt Köln? Vor diesem Hintergrund bitten wir die Verwaltung um die Beantwortung folgender Fragen: 1. Ist der Stadt Köln das „Herrenberg-Urteil“ bekannt und hat die Verwaltung sich mit den Auswirkungen dieses Urteils auf ihre Einrichtungen beschäftigt? Wenn ja: Welche Konsequenzen ergeben sich für die Stadt Köln daraus? 2. Wie viele Honorarkräfte, die von dem „Herrenberg-Urteil“ betroffen sein könnten, sind bei der Stadt Köln in welchen Bereichen tätig? 3. Welche Vertragsformen können zukünftig zwischen der Stadt Köln und diesen - 2 - Personen abgeschlossen werden, damit diese weiter für die Stadt Köln tätig sein können? 4. Falls die Honorarverträge nicht durch neue Verträge weitergeführt werden können: Was bedeutet das für die entsprechenden Einrichtungen, die bisher mit Honorarkräften gearbeitet haben? 5. Etliche Honorarverträge enden zu den Sommerferien 2024. Bis wann erhalten die Betroffenen Nachricht, wie es mit ihren Tätigkeiten für die Stadt Köln weitergeht? Mit freundlichen Grüßen gez. Lino Hammer gez. Niklas Kienitz GRÜNE-Fraktionsgeschäftsführer CDU-Fraktionsgeschäftsführer gez. Lucas Sickmöller Volt- Fraktionsgeschäftsführer
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- AN/0797/2024
- Typ
- Gem. Anfrage nach § 4 (Grüne)
- Datum
- 27.05.2024
- Erstellt
- 27.05.2024 10:06