A-R/0018/2021
Baumschutz und Planungsrecht in Einklang bringen
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a-r-0018-2021-CDU-Baumschutz und Planungsrecht in Einklang bringen
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Antrag an den Rat A-/0018/2021 RATSANTRAG Münster, 05. März 2021 Baumschutz und Planungsrecht in Einklang bringen Der Rat der Stadt Münster möge beschließen: 1. Es werden Flächen ausgewiesen, die für das Anpfl anzen von Bäumen auf dem Stadtgebiet in Frage kommen. 2. Für jeden Baum, der aufgrund eines Bauvorhabens weichen muss, sind je nach Größe ein oder mehrere Bäume als Ausgleich neu zu pflanzen. 3. Über die Entwicklung der Aufforstung ist jährlic h zu berichten Begründung: Bei den aktuellen Beratungen über Baumaßnahmen kommt es immer wieder zu Diskussionen, ob die vorhandenen Bäume gefällt werden sollen. Hierbei werden teilweise notwendige Vorhaben (Wohnen, Kita, Feuerwehr) in Frage gestellt. Oder es werden einzelne Bäume mit einem unverhältnismäßigen Kostenaufwand (Fundamentierung) abgesichert. Sinnvoll ist es daher eine Regelung zur Wiederaufforstung zu treffen. Eine regelmäßige Verjüngung des Bestandes, eine gut zu steuernde Artenvielfalt und die gezielte Anlage von Grünflächen trägt zur Verbesserung der CO2 Bilanz bei und beschleunigt die notwendigen Bauvorhaben. gez. Stefan Weber und Fraktion
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- A-R/0018/2021
- Typ
- Antrag an den Rat
- Datum
- 09.03.2021
- Erstellt
- 09.03.2021 14:16