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A-R/0018/2021

Baumschutz und Planungsrecht in Einklang bringen

Antrag an den Rat 09.03.2021

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a-r-0018-2021-CDU-Baumschutz und Planungsrecht in Einklang bringen

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a-r-0018-2021-CDU-Baumschutz und Planungsrecht in Einklang bringen

1181 Zeichen

Antrag an den Rat A-/0018/2021  
 
 
 
 
 
 
 
  
 
RATSANTRAG  
 
 Münster, 05. März 2021 
 
 
 
Baumschutz und Planungsrecht in Einklang bringen 
 
 
 
Der Rat der Stadt Münster möge beschließen: 
1. Es werden Flächen ausgewiesen, die für das Anpfl anzen von Bäumen 
auf dem Stadtgebiet in Frage kommen. 
 
2. Für jeden Baum, der aufgrund eines Bauvorhabens weichen muss, sind  
je nach Größe ein oder mehrere Bäume als Ausgleich neu zu pflanzen. 
 
3. Über die Entwicklung der Aufforstung ist jährlic h zu berichten 
 
Begründung: 
Bei den aktuellen Beratungen über Baumaßnahmen kommt es immer wieder zu 
Diskussionen, ob die vorhandenen Bäume gefällt werden sollen. Hierbei werden teilweise 
notwendige Vorhaben (Wohnen, Kita, Feuerwehr) in Frage gestellt. Oder es werden einzelne 
Bäume mit einem unverhältnismäßigen Kostenaufwand (Fundamentierung) abgesichert. 
Sinnvoll ist es daher eine Regelung zur Wiederaufforstung zu treffen. Eine regelmäßige 
Verjüngung des Bestandes, eine gut zu steuernde Artenvielfalt und die gezielte Anlage von 
Grünflächen trägt zur Verbesserung der CO2 Bilanz bei und beschleunigt die notwendigen 
Bauvorhaben. 
gez. Stefan Weber  
und Fraktion

Beratungsverlauf (1)

17.03.2021 Rat
TOP 44.4 Antrag Entscheidung

Beschluss: verwiesen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
A-R/0018/2021
Typ
Antrag an den Rat
Datum
09.03.2021
Erstellt
09.03.2021 14:16