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2025/0118

Trauungen im Merck-Stadion des Sportvereins Darmstadt 98 und im Jagdschloss Kranichstein

Magistratsvorlage 02.04.2025

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2025/0118

4000 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
06.05.25 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat VI an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
 
 
Amt: Standesamt 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2025/0118 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 122310 
Kostenstelle:  034-001-1000 Investitionsnummer:        
Kostenträger:  1223-11 Sachkonto:       
 
Betreff: Trauungen im Merck -Stadion des Sportvereins Darmstadt 98 und im Jagdschloss 
Kranichstein 
 
Vorlage vom: 02.04.2025  
 
Beschlussvorschlag : 
 
Der Magistrat nimmt die Nutzungsvereinbarungen zwischen der  Wissenschaftsstadt Darmstadt , 
dem SV Darmstadt 98 , dem Hotel Jagdschloss Kranichstein und der Stiftung Hessischer Jägerhof 
für die Vornahme von Trauungen des Standesamtes Darmstadt in der Lilienloge und dem 
Jagdschloss Kranichstein zur Kenntnis . 
 
 
Anlagen: Anlage 1 Nutzungsvereinbarung Trauungen Merck -Stadion 
Anlage 2 Nutzungsvereinbarung Trauungen Jagdschloss Kranichstein  
 
Datenschutzrelevante Anlage:

- 2 - 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:  
Klimarelevanz des Vorhabens:    
Auswirkungen auf Stadtklima:   ja  nein 
Auswirkungen auf THG -Emissionen:   gering1)  mittel/groß 2) 
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung:   ja  nein 
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:    
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft?   ja  nein 
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt?   ja  nein 
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr. 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 02.04.2025 
 
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt geht Kooperationen mit dem SV Darmstadt 98 und dem 
Jagdschloss Kranichstein ein, die es ermöglichen, Trauungen in der Lilien-Loge des Merck-
Stadions, im Blauen Salon des Jagdschlosses und im „Rondellsaal“ des Museums Jagdschloss 
Kranichstein durchzuführen. 
 
Dabei ist die Nutzung der Lilien-Loge nur zu den Zeiten möglich, in denen keine Fußballspiele 
stattfinden. Für die standesamtliche Nutzung zahlen die Verlobten zusätzlich zu den 
hessenweiten Standesamtsgebühren 270,- € pro Trauung an das Standesamt. 
 
Diese 270 € gliedern sich folgendermaßen auf: 
Das Standesamt zahlt eine Pauschale von netto 200,- € an die SV 98 Stadion GmbH für 
Betriebs- und Unterhaltungskosten. Für die organisatorische Abwicklung der Trauungen erhält 
das Standesamt von dem Traupaar eine Pauschale von 70,- €. 
 
Zusätzlich werden Trauungen im „Blauen Salon“ und im Außenbereich des Hotels Jagdschloss 
Kranichstein sowie im „Rondellsaal“ des Museums Jagdschloss Kranichstein durchgeführt. 
Diese Trauungen werden grundsätzlich freitags und samstags vorgenommen. 
 
Zur Durchführung der Trauungen im Jagdschloss werden im Wesentlichen die 
Bezirksverwaltenden der Bezirksverwaltung Arheilgen und der Bezirksverwaltung Wixhausen 
eingesetzt. Dabei übernehmen die Standesbeamtinnen und Standesbeamten der 
Stadtverwaltung im Vertretungsfall Trauungen. 
 
Für den zusätzlichen Sachaufwand durch Inanspruchnahme der Räumlichkeiten des Hotels und 
des Museums zahlt das Traupaar analog zur Nutzung der Lilien-Loge neben den hessenweiten 
Standesamtsgebühren einen Betrag in Höhe von 270,- € pro Trauung an das Standesamt. 
 
Dabei erhält das Hotel Jagdschloss Kranichstein bzw. die Stiftung Hessischer Jägerhof pro 
durchgeführter Trauung eine Pauschale von 200,- €, das Standesamt 70,- €. 
 
Diese zusätzlichen Einnahmen des Standesamtes fließen dessen Haushalt zu und tragen so zur 
gesamtstädtischen Haushaltskonsolidierung bei. 
 
 
Dezernat VI 
 
 
 
Paul Georg Wandrey 
Stadtrat

anlage 1

7141 Zeichen

Nutzungsvereinbarung
zwischen
der Wissenschaftsstadt Darmıstadt,
vertreten durch den Magistrat
‚nachfolgend Stadt bzw. Standesamt genannt

und
der Sportverein 98 Stadion GmbH
vertreten durch die Geschäftsführung
nachfolgend SV DA 98 genannt-

über die Nutzung des Stadions durch das Standesamt.

Präambel

Da die Stadt die Räumlichkeiten des Stadions nutzen möchte, treffen die Parteien folgende
Vereinbarungen.

$ 1 Gegenstand

Zur Vornahme von standesamtlichen Trauungen gestattet der SV DA 98 der Stadt, hier dem
Standesamt, die Nutzung der nachfolgend genannten Räumlichkeiten:

b)

Der Personenaufzug

Das Foyer

Das Treppenhaus (Fluchtweg)
Lilten-Loge

Balkon der Lilien-Loge
Tollettenanlags(n)

$ 2 Nutzung der Lilien-Loge fitr standesamtliche Trauungen

1)

2)

3)

4)

5

6)

Während der Trauungszeiten einschließlich der Vor- und Nachbereitungszeiten hat die
Nutzung der in $ 1 aufgeführten Räurnlichkeilen durch das Standesamt Vorrang
gegenüber allen weiteren Nutzungen.

Das Standesamt legt in Absprache mit dem SV DA 98 die Trautage und zeiten fest. Die
Träuungen finden grundsätzlich nur an spielfreien Tagen statt. Die Festlegung der
Trautage erfolgt grundsätzlich als Jahresplanung. Der SV 98 ist berechtigt, gemeinsam
festgelegte Trautage per Mail wieder einseitig zu blockieren, sofern noch kein
Trautermin bis dato reserviert ist.

An den Trautagen stellt der SV DA 98 sicher, dass die Lilien-Loge spätestens

45 Minuten vor Trauungsbeginn geöffnet ist. Die Kosten des Schließdienstes fallen dem
SV DA 98 zur Last.

SV DA 98 verpflichtet sich das Trauzimmer in einem einer Trauung angemessenen und
ansprechenden Zustand für die Trauung zur Verfügung zu stellen. Dies beinhaltet auch
die Bereitstellung von Dekoration (Blumenschmuck). Das für die Trauung erforderliche
Büromaterial wird durch das Standesamt gestellt.

Für die Betriebs. und Unterhaltungskosten anlässlich der standesamtlichen Nutzung
der Lilien-Loge sowie der Infrastruktur des Stadions zahlt die Stadt Darmstadt pro
durchgeführter Trauung eine Pauschale von netto 200, ©.

Für die vom Standesamt durchgeführte finanzielle und organisalorische Abwicklung der
Trauungen im Stadion erhält das Standesamt pro durchgeführter Trauung eine
Pauschäle von 70,- € vom Hochzeitspaar, Insgesamt betragen die Gebühren für das
Hochzeitspaar für eine Trauung im Stadion derrmach 270, - € zzgl. der hessenweit

einheitlichen Standesarntsgebühren.

aN

7) Mit Zahlung dieser Pauschalen sind alle gegenseitigen finanziellen Forderungen
abgegolten.

8) Der SV DA 98 ist verpflichtet, die in & 1 genannten Räume und Anlagen nebst
vorhandenem Inventar regelmäßig auf Ihren einwandfreien Zustand zu prüfen. Bei der
Feststellung von Mängeln ist der SV DA 98 verpflichtet, diese unverzüglich zu beheben,
notfalls auch Beschaffungsmaßnahmen durchzuführen. Kommt der SV DA 98 seinen
vorstehenden Verpflichtungen nicht in vollem Umfang nach, ist die Stadt berechtigt, die
in Zifter 5 genannte Pauschale zu kürzen oder in vollem Umfang einzubehalten.

9) Alle baulichen und vergleichbaren Maßnahmen, die die Lilien-Loge sowie die
dazugehörige Infrastruktur betreffen, erfolgen im Rahmen der vertrauensvollen
Zusammenarbeit in Absprache zwischen den Vertragspartnern.

10) Sollte die Lilien-Loge aufgrund von Baumaßnahmen oder sonstigen Gründen nicht zur
Verfügung stehen, ist der SV DA 98 verpflichtet eine vergleichbare Räumlichkeit im
Stadion zur Verfügung zu stellen, Etwaige Mietminderungen hierdurch gehen zu Lasten
des SV DA 98.

& 3 Nutzung des Foyers- und der Lilien-Loge durch Andere

Die Nutzung der aufgeführten Anlagen und Räume durch das Standesamt hal während der
Trauzeiten Vorrang vor jeder weiteren Nutzung durch andere. Besucher können während der
Trauungen das Foyer und die Lilien-Loge nicht besichligen. Die Antagen a) bis c) und f) getnäß
& 1 können auch von Besuchern anderer Veranstallungen genutzt werden. Der SV DA 98
koordiniert, dass es hierzu keinen störenden Beeinträchtigungen komınt

Über die standesamtliche Trauung hinausgehende Wünsche der Verlobien anlässlich der
Trauung (z. B. zum Rahmenprogramm, Sektempfang) werden unmittelbar zwischen den
Verlobten und dem SV DA 98 vereinbart. Das Rahmenprogramm ist so zu gestalten, dass
parallel dazu stattfindende standesamtliche Trauungen im Ablauf nicht gestört werden. Dies
wird durch SY DA 98 sichergestellt.

$ 4 Reinigung

Die Innenreinigung der gemäß 8 1 überlassenen Anlagen und Räume sowie der Außenanlage
obliegt dem SV DA 98. Die Reinigung des Foyers, der Lilien-Loge, der Toifeltenanlage, des
Treppenhauses und der Aufzugsanlage erfolgt so umfassend und rechtzeitig vor den
Trauungen, dass eine uneingeschränkte Nutzung durch das Standesarnt gewährleistet ist und
dlas Ambiente dem eines würdigen Trauortes entspricht. Die Reinigungspflicht gilt auch für das
Mobiliar und die Bar in der Loge. Kommt der SY DA 98 seiner Reinigungspflicht nicht in vollem
Umfang nach, ist die Stadt berechtigt, die in Ziffer 5 genannte Pauschale zu kürzen oder in
vollem Umfang einzubehalten.

& 5 Heizung, Klimatisierung, Beleuchtung

Der SV DA 98 stellt sicher, dass während der Nulzungszeiten durch das Standesamt eine
angemessene Beheizung bzw. Klimatisierung sowie Beleuchtung der genutzten Räume erfolgt.

8 6 Schlüsselverwaltung

Die Schlüsselverwaltung obliegt dem SV DA 98. Das Standesamt erhält keine Schlüssel. Der
Zugang zur Lilien-Loge zu den Trauzeiten ist gegeben und durch den SV DA 98 zwingend

sicherzustellen,

& 7? Empfang und Assistenz

Der SV DA 98 sichert die Anwesenheit einer Person zu den Trauzeiten des Standesamtes zu,
welche die organisatorische und repräsentative Aufgabe in Absprache mit dem Standesamt
übernimmt. Inkludiert ist hier der Empfang der Hochzeitsgesellschaften im Foyer, die
Kommunikation mit den Standesbeamten vor Ort, die Begleitung der Fochzeitsgesellschaften
bis zur Loge und der anschließende Empfang und Begleitung zum Sektempfang bzw. zum

Ausgang.
Kommt der SV DA 98 dem nicht im vollen Umfang nach, so ist die Stadt berechtigt, die in
Ziffer 4 genannte Pauschale zu kürzen oder in vollem Umfang einzubehalten.

$8 Haftungsausschluss

Der SV DA 98 ist während der Nutzung der Räume durch das Standesamt
verkehrssicherungspflichtig. Der SV DA 98 stellt die Stadt von Schadensersatzansprüchen

Dritter aus gesetzlicher Haftpflicht frei.

$ 9 Vertragsdauer

Dieser Vertrag tritt am 01.05.2028 in Kraft. Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit
geschlossen. Er kann von jedem Vertragspartner mit einer Frist von zwölf Monaten gekündigt
werden. Die Kündigung bedarf der Schriftform.

$ 10 Änderungsklausel

Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages müssen schriftlich vereinbart werden. Falls
einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sind oder werden sollten, so wird
hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt, An die Stelle der
unwirksamen Bestimmungen soll dann eine angemessene Regelung getroffen werden, die dem
am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt haben.

Darmstadt, 19.02.2025

ür die Wissenschaftsstadt Darmstadt Für die,sv 98 Stadion GmbH
if
Paul Georg Wandrey f aeykinns hael Weilguny
aeschäfts

Stadtrat Pa

/

anlage 4

171 Zeichen

Punkt 7: Trauungen im Merck-Stadion des Sportvereins Darmstadt 98 und im 
Jagdschloss Kranichstein 
 (V-Nr. 2025/0118) 
 
Der Fachausschuss nimmt die Vorlage zur Kenntnis.

anlage 3

4058 Zeichen

- 2 - 
 
Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
06.05.25 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat VI an die Stadtverordnet enversammlung 
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
 
 
Amt: Standesamt 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler: 
VI 34 
 
Stvv 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2025/0118 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
179 
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 122310 
Kostenstelle:  034-001-1000 Investitionsnummer:        
Kostenträger:  1223-11 Sachkonto:       
 
Betreff: Trauungen im Merck -Stadion des Sportvereins Darmstadt 98 und im Jagdschloss 
Kranichstein 
 
Vorlage vom: 02.04.2025  
 
Beschlussvorschlag : 
 
Der Magistrat stimmt den Nutzungsvereinbarungen zwischen der  Wissenschaftsstadt Darmstadt , 
dem SV Darmstadt 98 , dem Hotel Jagdschloss Kranichstein und der Stiftung Hessischer Jägerhof 
für die Vornahme von Trauungen des Standesamtes Darmstadt in der Lilienloge und dem 
Jagdschloss Kranichstein zu . 
 
 
Anlagen: Anlage 1 Nutzungsvereinbarung Trauungen Merck -Stadion 
Anlage 2 Nutzungsvereinbarung Trauungen Jagdschloss Kranichstein

- 3 - 
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:  
Klimarelevanz des Vorhabens:    
Auswirkungen auf Stadtklima:   ja  nein 
Auswirkungen auf THG -Emissionen:   gering1)  mittel/groß 2) 
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung:   ja  nein 
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:    
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft?   ja  nein 
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt?   ja  nein 
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr. 
 
Beschluss des Magistrats vom 21.05.2025 
 
Der Vorlage wird zugestimmt.

Begründung zur Magistratsvorlage vom 02.04.2025  
 
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt geht Kooperationen mit dem SV Darmstadt 98 und dem 
Jagdschloss Kranichstein ein, die es ermöglichen, Trauungen in der Lilien-Loge des Merck-
Stadions, im Blauen Salon des Jagdschlosses und im „Rondellsaal“ des Museums Jagdschloss 
Kranichstein durchzuführen. 
 
Dabei ist die Nutzung der Lilien-Loge nur zu den Zeiten möglich, in denen keine Fußballspiele 
stattfinden. Für die standesamtliche Nutzung zahlen die Verlobten zusätzlich zu den 
hessenweiten Standesamtsgebühren 270,- € pro Trauung an das Standesamt. 
 
Diese 270 € gliedern sich folgendermaßen auf: 
Das Standesamt zahlt eine Pauschale von netto 200,- € an die SV 98 Stadion GmbH für 
Betriebs- und Unterhaltungskosten. Für die organisatorische Abwicklung der Trauungen erhält 
das Standesamt von dem Traupaar eine Pauschale von 70,- €. 
 
Zusätzlich werden Trauungen im „Blauen Salon“ und im Außenbereich des Hotels Jagdschloss 
Kranichstein sowie im „Rondellsaal“ des Museums Jagdschloss Kranichstein durchgeführt. 
Diese Trauungen werden grundsätzlich freitags und samstags vorgenommen. 
 
Zur Durchführung der Trauungen im Jagdschloss werden im Wesentlichen die 
Bezirksverwaltenden der Bezirksverwaltung Arheilgen und der Bezirksverwaltung Wixhausen 
eingesetzt. Dabei übernehmen die Standesbeamtinnen und Standesbeamten der 
Stadtverwaltung im Vertretungsfall Trauungen. 
 
Für den zusätzlichen Sachaufwand durch Inanspruchnahme der Räumlichkeiten des Hotels und 
des Museums zahlt das Traupaar analog zur Nutzung der Lilien-Loge neben den hessenweiten 
Standesamtsgebühren einen Betrag in Höhe von 270,- € pro Trauung an das Standesamt. 
 
Dabei erhält das Hotel Jagdschloss Kranichstein bzw. die Stiftung Hessischer Jägerhof pro 
durchgeführter Trauung eine Pauschale von 200,- €, das Standesamt 70,- €. 
 
Diese zusätzlichen Einnahmen des Standesamtes fließen dessen Haushalt zu und tragen so zur 
gesamtstädtischen Haushaltskonsolidierung bei. 
 
 
Dezernat VI 
 
 
 
Paul Georg Wandrey 
Stadtrat

anlage 2

9705 Zeichen

Nutzungsvereinbarung.
zwischen

der Wissenschaftsstadt Darmstadt,
. vertreten durch den Magistrat
- nachfolgend Stadt oder Standesamt genannt -
(Standesamt, Neues Rathaus, Marktplatz 8, 64283 Darmstadt)

und

dem Hotel Jagdschloss Kranichstein,
vertreten durch Herrn Stefan Stahl, Geschäftsführer
nachfolgend Hotel genannt -
(Hotel Jagdschloss Kranichstein, Kranichsteiner Straße 261, 64289 Darmstadt)

und

der Stiftung Hessischer Jägerhof
vertreten durch Herrn Philipp Nützel, stellvertretender Geschäftsführer
nachfolgend Stiftung/Museum genannt -
(Museum Jagdschloss Kranichstein, Kranichsteiner Straße 261, 64289 Darmstadt

über die Nutzung des Hotels Jagdschloss Kranichstein und des Museums Jagdschloss Kra-
nichstein in Darmstadt-Kranichstein durch das Standesamt.

Präambel

Das Standesamt der Wissenschaftsstadt Darmstadt möchte zu bestimmten Zeiten Räumlich-
keiten und Teile des Außengeländes des Hotels Jagdschloss Kranichstein und des Museums

Jagdschloss Kranichstein für standesamtliche Zwecke nutzen. Deshalb treffen die Stadt, das
Hotel und die Stiftung nachfolgende Vereinbarung.

& 1 Gegenstand

Zur Vornahme von Eheschließungen gestattet das Hotel dem Standesamt die Nutzung der
nachfolgend genannten Räumlichkeiten des Hotels:

a) Raum im EG, genannt „Blauer Salon“

b) den Eingangsbereich im Erdgeschoss des Hotels, das von dort begehbarem Trep-
penhaus, sowie die erforderlichen Fluchtwege-

c) den „Frühstücksraum Bistro“ als Durchgangsraum

d) die Toilettenanlagen im EG des Hotels

e) Wiesenstück hinter dem Hotel

Zudem wird dem Standesamt die Nutzung der nachfolgend genannten Räumlichkeiten des Mu-

seums zur Vornahme von Eheschließungen gestattet:

a) Raum im 1. 06, genannt „Rondellsaal“ im Museum

b) den Eingangsbereich im Erdgeschoss des Museums, das von dort begehbare
Treppenhaus, sowie die erforderlichen Fluchtwege

c) die Toilettenanlagen

Die Zurverfügungsteliung von Räumlichkeiten für Sektempfänge und dergleichen nach den Ehe-

schließungen wird unmittelbar zwischen dem Hotel und den Verlobten vereinbart.

2

8 2 Nutzung der Räume des Hotels und des Museums für standesamtliche Trauungen

19)

2)

3)
4)

5)

6)
7)

8

—

9

Während der Trauungszeiten einschließlich der Vor- und Nachbereitungszeiten hat die
Nutzung:der in & 1.aufgeführten Räumlichkeiten durch das Standesamt Vorrang gegen-
über allen weiteren Nutzungen.

Die Abstimmung über die Termine zur Nutzung der Räumlichkeiten des Hotels erfolgt
mit dem Hotel. Die Abstimmung über die Termine zur Nutzung der Räumlichkeiten des
Museums erfolgt mit dem Museum.

Die Festlegung der Trauungstage erfolgt grundsätzlich als Jahresplanung.

An den Trauungstagen stellt das Hotel für die Hotelräumlichkeiten und das Museum für
die Museumsräumlichkeiten sicher, dass die in $ 1 genannten Räumlichkeiten spätes-
tens 45 Minuten vor Trauungsbeginn für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Stan-
desamtes geöffnet sind. Die Kosten des Schließdienstes fallen dem Museum bzw. dem
Hotel zur Last.

Das Hotel und die Stiftung verpflichten sich das jeweilige Trauzimmer (Blauer Sa-
lon/Rondellsaal) in einem einer Trauung angemessenen und ansprechenden Zustand für
die Trauung zur Verfügung zu stellen. Dies beinhaltet auch die Bereitstellung von Deko-
ration (Blumenschmuck).

Das für die Trauung erforderliche Büromaterial wird durch das Standesamt gestellt.
Das Hotel und die Stiftung sind verpflichtet, die in $ 1 genarinten Räume und Anlagen
nebst vorhandenem Inventar regelmäßig auf ihren einwandfreien Zustand zu prüfen. Bei
der Feststellung von Mängeln ist das Hotel bzw. die Stiftung verpflichtet, diese unver-
züglich zu beheben, notfalls auch Beschaffungsmaßnahmen durchzuführen. Kommt das
Hotel bzw. die Stiftung den vorstehenden Verpflichtungen nicht im vollen Umfang nach,
ist die Stadt berechtigt, die in Ziffer 5 genannte Pauschale zu kürzen oder ganz einzube-
halten.

Alte baulichen und vergleichbaren Maßnahmen, die die die Trauungsmöglichkeiten im
Hotel oder im Museum sowie die dazugehörige Infrastruktur betreffen, erfolgen im Rah-
men der vertrauensvollen Zusammenarbeit in Absprache zwischen den Vertragspart-
nern.

Sollten die unter & 1 genannten Räumlichkeiten aufgrund von Baumaßnahmen oder
sonstigen Gründen nicht zur Verfügung stehen ist das Hötel oder die Stiftung. verpflich-
tet eine vergleichbare Räumlichkeit zur Verfügung zu stellen. Etwaige Mietminderungen
hierdurch gehen zu Lasten des Hotels bzw. der Stiftung.

10)Dem Standesamt ist bekannt, dass es für den Rondellsaal im Museum keinen behinder-

tengerechten Zugang zum Trauzimmer gibt, was bereits. im Online-Traukälender sicht-
bar gemächt und den Verlobten bei der-Anmeldung zur Eheschließung mitgeteilt wird.

& 3 Zahlungen

»

2

—

3)

Die Abrechnung der Trauungen im Rahmen dieser Nutzungsvereinbarung erfolgt aus-
schließlich zwischen Standesamt und den Hotel. Das Hotel trifft mit der Stiftung eine
eigene Regelung, wie die Abrechnung untereinander erfolgt.

Für die Betriebs- und Unterhaltungskosten anlässlich der standesamtlichen Nutzung der
Räumlichkeiten und Außengeländes des Hotels sowie der Räumlichkeiten des Museums
zahlt die Stadt Darmstadt pro durchgeführter Trauung eine Pauschale von 200,00 Euro
an das Hotel. Mit Zahlung dieser Pauschalen sind alle gegenseitigen finanziellen Forde-
rungen abgegolten. : .

Für die vom Standesamt durchgeführte finanzielle und organisatorische Abwicklung der
Trauungen erhält das Standesamt pro durchgeführter Trauung eine Pauschale von 70,-
& vom Hochzeitspaar. Insgesamt betragen die Gebühren für das Hochzeitspaar dem-
nach 270, - € zzgl. der hessenweit einheitlichen Standesamtsgebühren.

3

84 Nutzung der vorgenannten Räume im Hotel und des Museums Jagdschloss Kranichstein
durch Andere

Die Nutzung der aufgeführten Räumlichkeiten und Anlagen durch das Standesamt hat
während der Trauzeiten Vorrang vor jeder weiteren Nutzung durch andere. Besucher kön-
nen während der Trauungen die genannten Räumlichkeiten (außer Toiletten) nicht benut-
zen. Eine entsprechende Information erfolgt jeweils durch das Personal des Hotels bzw. der
Stiftung.

Über die standesamtliche Trauung hinausgehende Wünsche der Verlobten anlässlich der
Trauung (z. B. zum Rahmenprogramm, Sektempfang) werden unmittelbar mit dem Hotel
bzw. der Stiftung vereinbart. Das Rahmenprogramm ist so zu gestalten, dass parallel dazu
stattfindende standesamtliche Trauungen im Ablauf nicht gestört werden. Dies wird durch
das Hotel bzw. die Stiftung sichergsstellt.

& 4 Reinigung
Die Innenreinigung der gemäß,$ 1 überlassenen Räumlichkeiten und Anlagen des Hotels
und des Museums sowie der Außenanlage des Hotels obliegt dem Hotel bzw. der Stiftung.
Die Reinigung der in $ 1 genannten Räumlichkeiten erfolgt so umfassend und rechtzeitig
vor den Trauungen, dass eine uneingeschränkte Nutzung durch das Standesamt gewähr-
leistet ist und das Ambiente dem eines würdigen Trauungsortes entspricht. Die Reinigungs-
pflicht gilt auch für das. Mobiliar.

Kommt das Hotel bzw. die Stiftung der Reinigungspflicht nicht in vollem Umfang nach, so
ist die Stadt berechtigt, die Pauschale gemäß $ 2 Ziffer 5 zu kürzen oder ganz einzubehal-
ten. E

$ 5 Heizung, Klimatisierung, Beleuchtung
Das Hotel bzw: die Stiftung stellt sicher, dass während der Nutzungszeiten durch das Stan-
desamt eine angemessene Beheizung, Klimatisierung sowie Beleuchtung der genutzten
Räume erfolgt.

& 6 Schlüsselverwaltung

Die Schlüsselverwaltung obliegt dem Hotel bzw. der Stiftung. Das Standesamt erhält keine
Schlüssel.

& 7 Empfang und Assistenz

Das Hotel bzw. die Stiftung sichert die Anwesenheit einer Person zu den Trauzeiten des
Standesamtes zu, welche die organisatorische und repräsentative Aufgabe in Absprache
mit dem Standesamt übernimmt. Inkludiert ist hier der Empfang der Hochzeitsgesellschaf-
ten im Foyer, die Kommunikation mit den Standesbeamten vor Ort, die Begleitung der
Hochzeitsgeseilschaften bis zur Trauräumlichkeit und der anschließende Empfang und Be-
- gleitung zum Sektempfang bzw. zum Ausgang. Das Assistenzpersonal sorgt für die Einhal-
tung der Hausordnung gegenüber den Hochzeitsgeseilschaften.

Kommt das Hotel bzw. die Stiftung dem nicht im vollen Umfang nach, so ist die Stadt be-
rechtigt, die in Ziffer 4 genannte Pauschale zu kürzen oder in vollem Umfang einzubehal-
ten.

$ 8 Haftungsausschluss

Das Hotel bzw. die Stiftung ist während der Nutzung der Räume durch das Standesamt ver:
kehrssicherungspflichtig. Das Hotel bzw. die Stiftung stellt die Stadt von Schadensersatz-
ansprüchen Dritter aus gesetzlicher Haftpflicht frei.

$ 9 Vertragsdauer

Dieser Vertrag tritt am 01.05.2025 in Kraft. Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit ge-
schlossen. Er kann von jedem Vertragspartner mit einer Frist von zwölf Monaten gekündigt
werden. Die Kündigung bedarf der Schriftform.

& 10 Änderungsklauset

Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages müssen schriftlich vereinbart werden.
Falls einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sind oder werden sollten, so
wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmung nicht berührt. An die Stelle der
unwirksamen Bestimmung soll dann eine angemessene Regelung getroffen werden, die
dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt haben.

Darmstadt, 19.02.2025

tel Jagdschloss Kranichstein
loss Kranichstein Gmb#t

Kranichsteiner Strasse 261
yi Darmstadt
+49 62651 - 130 670

Für die Wissenschaftsstadt Darmstadt _ Für das

Paul Georg Wandrey ee tathaus
Stadtra Luisenplatz 5 A
64283 Darmstadt '
Für die Stiftung Hessischer Jägerhof Für die Stiftung Hessischer Jägerhof

JÄGERINOF

Kranichsteiner Straße 26 dt Per
DE. Stefan Hecke 64289 Darmsta N A 251, 64289 Darmstadt
Vorstandsvorsitzender Stiftungsvorstand Geschäftsführerin

Beratungsverlauf (2)

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Orte (3)

  • Kranichsteiner Straße 261
  • Marktplatz 8
  • Luisenplatz 5a

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Details

Vorlagen-Nr.
2025/0118
Typ
Magistratsvorlage
Datum
02.04.2025
Erstellt
29.09.2026 00:00