2025/0118
Trauungen im Merck-Stadion des Sportvereins Darmstadt 98 und im Jagdschloss Kranichstein
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2025/0118
4000 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
06.05.25
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat VI an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Amt: Standesamt
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2025/0118
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.: 122310
Kostenstelle: 034-001-1000 Investitionsnummer:
Kostenträger: 1223-11 Sachkonto:
Betreff: Trauungen im Merck -Stadion des Sportvereins Darmstadt 98 und im Jagdschloss
Kranichstein
Vorlage vom: 02.04.2025
Beschlussvorschlag :
Der Magistrat nimmt die Nutzungsvereinbarungen zwischen der Wissenschaftsstadt Darmstadt ,
dem SV Darmstadt 98 , dem Hotel Jagdschloss Kranichstein und der Stiftung Hessischer Jägerhof
für die Vornahme von Trauungen des Standesamtes Darmstadt in der Lilienloge und dem
Jagdschloss Kranichstein zur Kenntnis .
Anlagen: Anlage 1 Nutzungsvereinbarung Trauungen Merck -Stadion
Anlage 2 Nutzungsvereinbarung Trauungen Jagdschloss Kranichstein
Datenschutzrelevante Anlage:
- 2 -
Folgekosten: Ja Nein
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:
Klimarelevanz des Vorhabens:
Auswirkungen auf Stadtklima: ja nein
Auswirkungen auf THG -Emissionen: gering1) mittel/groß 2)
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung: ja nein
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft? ja nein
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt? ja nein
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr.
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 02.04.2025
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt geht Kooperationen mit dem SV Darmstadt 98 und dem
Jagdschloss Kranichstein ein, die es ermöglichen, Trauungen in der Lilien-Loge des Merck-
Stadions, im Blauen Salon des Jagdschlosses und im „Rondellsaal“ des Museums Jagdschloss
Kranichstein durchzuführen.
Dabei ist die Nutzung der Lilien-Loge nur zu den Zeiten möglich, in denen keine Fußballspiele
stattfinden. Für die standesamtliche Nutzung zahlen die Verlobten zusätzlich zu den
hessenweiten Standesamtsgebühren 270,- € pro Trauung an das Standesamt.
Diese 270 € gliedern sich folgendermaßen auf:
Das Standesamt zahlt eine Pauschale von netto 200,- € an die SV 98 Stadion GmbH für
Betriebs- und Unterhaltungskosten. Für die organisatorische Abwicklung der Trauungen erhält
das Standesamt von dem Traupaar eine Pauschale von 70,- €.
Zusätzlich werden Trauungen im „Blauen Salon“ und im Außenbereich des Hotels Jagdschloss
Kranichstein sowie im „Rondellsaal“ des Museums Jagdschloss Kranichstein durchgeführt.
Diese Trauungen werden grundsätzlich freitags und samstags vorgenommen.
Zur Durchführung der Trauungen im Jagdschloss werden im Wesentlichen die
Bezirksverwaltenden der Bezirksverwaltung Arheilgen und der Bezirksverwaltung Wixhausen
eingesetzt. Dabei übernehmen die Standesbeamtinnen und Standesbeamten der
Stadtverwaltung im Vertretungsfall Trauungen.
Für den zusätzlichen Sachaufwand durch Inanspruchnahme der Räumlichkeiten des Hotels und
des Museums zahlt das Traupaar analog zur Nutzung der Lilien-Loge neben den hessenweiten
Standesamtsgebühren einen Betrag in Höhe von 270,- € pro Trauung an das Standesamt.
Dabei erhält das Hotel Jagdschloss Kranichstein bzw. die Stiftung Hessischer Jägerhof pro
durchgeführter Trauung eine Pauschale von 200,- €, das Standesamt 70,- €.
Diese zusätzlichen Einnahmen des Standesamtes fließen dessen Haushalt zu und tragen so zur
gesamtstädtischen Haushaltskonsolidierung bei.
Dezernat VI
Paul Georg Wandrey
Stadtrat
anlage 1
7141 Zeichen
Nutzungsvereinbarung zwischen der Wissenschaftsstadt Darmıstadt, vertreten durch den Magistrat ‚nachfolgend Stadt bzw. Standesamt genannt und der Sportverein 98 Stadion GmbH vertreten durch die Geschäftsführung nachfolgend SV DA 98 genannt- über die Nutzung des Stadions durch das Standesamt. Präambel Da die Stadt die Räumlichkeiten des Stadions nutzen möchte, treffen die Parteien folgende Vereinbarungen. $ 1 Gegenstand Zur Vornahme von standesamtlichen Trauungen gestattet der SV DA 98 der Stadt, hier dem Standesamt, die Nutzung der nachfolgend genannten Räumlichkeiten: b) Der Personenaufzug Das Foyer Das Treppenhaus (Fluchtweg) Lilten-Loge Balkon der Lilien-Loge Tollettenanlags(n) $ 2 Nutzung der Lilien-Loge fitr standesamtliche Trauungen 1) 2) 3) 4) 5 6) Während der Trauungszeiten einschließlich der Vor- und Nachbereitungszeiten hat die Nutzung der in $ 1 aufgeführten Räurnlichkeilen durch das Standesamt Vorrang gegenüber allen weiteren Nutzungen. Das Standesamt legt in Absprache mit dem SV DA 98 die Trautage und zeiten fest. Die Träuungen finden grundsätzlich nur an spielfreien Tagen statt. Die Festlegung der Trautage erfolgt grundsätzlich als Jahresplanung. Der SV 98 ist berechtigt, gemeinsam festgelegte Trautage per Mail wieder einseitig zu blockieren, sofern noch kein Trautermin bis dato reserviert ist. An den Trautagen stellt der SV DA 98 sicher, dass die Lilien-Loge spätestens 45 Minuten vor Trauungsbeginn geöffnet ist. Die Kosten des Schließdienstes fallen dem SV DA 98 zur Last. SV DA 98 verpflichtet sich das Trauzimmer in einem einer Trauung angemessenen und ansprechenden Zustand für die Trauung zur Verfügung zu stellen. Dies beinhaltet auch die Bereitstellung von Dekoration (Blumenschmuck). Das für die Trauung erforderliche Büromaterial wird durch das Standesamt gestellt. Für die Betriebs. und Unterhaltungskosten anlässlich der standesamtlichen Nutzung der Lilien-Loge sowie der Infrastruktur des Stadions zahlt die Stadt Darmstadt pro durchgeführter Trauung eine Pauschale von netto 200, ©. Für die vom Standesamt durchgeführte finanzielle und organisalorische Abwicklung der Trauungen im Stadion erhält das Standesamt pro durchgeführter Trauung eine Pauschäle von 70,- € vom Hochzeitspaar, Insgesamt betragen die Gebühren für das Hochzeitspaar für eine Trauung im Stadion derrmach 270, - € zzgl. der hessenweit einheitlichen Standesarntsgebühren. aN 7) Mit Zahlung dieser Pauschalen sind alle gegenseitigen finanziellen Forderungen abgegolten. 8) Der SV DA 98 ist verpflichtet, die in & 1 genannten Räume und Anlagen nebst vorhandenem Inventar regelmäßig auf Ihren einwandfreien Zustand zu prüfen. Bei der Feststellung von Mängeln ist der SV DA 98 verpflichtet, diese unverzüglich zu beheben, notfalls auch Beschaffungsmaßnahmen durchzuführen. Kommt der SV DA 98 seinen vorstehenden Verpflichtungen nicht in vollem Umfang nach, ist die Stadt berechtigt, die in Zifter 5 genannte Pauschale zu kürzen oder in vollem Umfang einzubehalten. 9) Alle baulichen und vergleichbaren Maßnahmen, die die Lilien-Loge sowie die dazugehörige Infrastruktur betreffen, erfolgen im Rahmen der vertrauensvollen Zusammenarbeit in Absprache zwischen den Vertragspartnern. 10) Sollte die Lilien-Loge aufgrund von Baumaßnahmen oder sonstigen Gründen nicht zur Verfügung stehen, ist der SV DA 98 verpflichtet eine vergleichbare Räumlichkeit im Stadion zur Verfügung zu stellen, Etwaige Mietminderungen hierdurch gehen zu Lasten des SV DA 98. & 3 Nutzung des Foyers- und der Lilien-Loge durch Andere Die Nutzung der aufgeführten Anlagen und Räume durch das Standesamt hal während der Trauzeiten Vorrang vor jeder weiteren Nutzung durch andere. Besucher können während der Trauungen das Foyer und die Lilien-Loge nicht besichligen. Die Antagen a) bis c) und f) getnäß & 1 können auch von Besuchern anderer Veranstallungen genutzt werden. Der SV DA 98 koordiniert, dass es hierzu keinen störenden Beeinträchtigungen komınt Über die standesamtliche Trauung hinausgehende Wünsche der Verlobien anlässlich der Trauung (z. B. zum Rahmenprogramm, Sektempfang) werden unmittelbar zwischen den Verlobten und dem SV DA 98 vereinbart. Das Rahmenprogramm ist so zu gestalten, dass parallel dazu stattfindende standesamtliche Trauungen im Ablauf nicht gestört werden. Dies wird durch SY DA 98 sichergestellt. $ 4 Reinigung Die Innenreinigung der gemäß 8 1 überlassenen Anlagen und Räume sowie der Außenanlage obliegt dem SV DA 98. Die Reinigung des Foyers, der Lilien-Loge, der Toifeltenanlage, des Treppenhauses und der Aufzugsanlage erfolgt so umfassend und rechtzeitig vor den Trauungen, dass eine uneingeschränkte Nutzung durch das Standesarnt gewährleistet ist und dlas Ambiente dem eines würdigen Trauortes entspricht. Die Reinigungspflicht gilt auch für das Mobiliar und die Bar in der Loge. Kommt der SY DA 98 seiner Reinigungspflicht nicht in vollem Umfang nach, ist die Stadt berechtigt, die in Ziffer 5 genannte Pauschale zu kürzen oder in vollem Umfang einzubehalten. & 5 Heizung, Klimatisierung, Beleuchtung Der SV DA 98 stellt sicher, dass während der Nulzungszeiten durch das Standesamt eine angemessene Beheizung bzw. Klimatisierung sowie Beleuchtung der genutzten Räume erfolgt. 8 6 Schlüsselverwaltung Die Schlüsselverwaltung obliegt dem SV DA 98. Das Standesamt erhält keine Schlüssel. Der Zugang zur Lilien-Loge zu den Trauzeiten ist gegeben und durch den SV DA 98 zwingend sicherzustellen, & 7? Empfang und Assistenz Der SV DA 98 sichert die Anwesenheit einer Person zu den Trauzeiten des Standesamtes zu, welche die organisatorische und repräsentative Aufgabe in Absprache mit dem Standesamt übernimmt. Inkludiert ist hier der Empfang der Hochzeitsgesellschaften im Foyer, die Kommunikation mit den Standesbeamten vor Ort, die Begleitung der Fochzeitsgesellschaften bis zur Loge und der anschließende Empfang und Begleitung zum Sektempfang bzw. zum Ausgang. Kommt der SV DA 98 dem nicht im vollen Umfang nach, so ist die Stadt berechtigt, die in Ziffer 4 genannte Pauschale zu kürzen oder in vollem Umfang einzubehalten. $8 Haftungsausschluss Der SV DA 98 ist während der Nutzung der Räume durch das Standesamt verkehrssicherungspflichtig. Der SV DA 98 stellt die Stadt von Schadensersatzansprüchen Dritter aus gesetzlicher Haftpflicht frei. $ 9 Vertragsdauer Dieser Vertrag tritt am 01.05.2028 in Kraft. Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Er kann von jedem Vertragspartner mit einer Frist von zwölf Monaten gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der Schriftform. $ 10 Änderungsklausel Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages müssen schriftlich vereinbart werden. Falls einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sind oder werden sollten, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt, An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen soll dann eine angemessene Regelung getroffen werden, die dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt haben. Darmstadt, 19.02.2025 ür die Wissenschaftsstadt Darmstadt Für die,sv 98 Stadion GmbH if Paul Georg Wandrey f aeykinns hael Weilguny aeschäfts Stadtrat Pa /
anlage 4
171 Zeichen
Punkt 7: Trauungen im Merck-Stadion des Sportvereins Darmstadt 98 und im Jagdschloss Kranichstein (V-Nr. 2025/0118) Der Fachausschuss nimmt die Vorlage zur Kenntnis.
anlage 3
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- 2 -
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
06.05.25
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat VI an die Stadtverordnet enversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Amt: Standesamt
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
VI 34
Stvv
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2025/0118
Magistratsbeschluss -Nr.
179
Internetfähig
Produkt-Nr.: 122310
Kostenstelle: 034-001-1000 Investitionsnummer:
Kostenträger: 1223-11 Sachkonto:
Betreff: Trauungen im Merck -Stadion des Sportvereins Darmstadt 98 und im Jagdschloss
Kranichstein
Vorlage vom: 02.04.2025
Beschlussvorschlag :
Der Magistrat stimmt den Nutzungsvereinbarungen zwischen der Wissenschaftsstadt Darmstadt ,
dem SV Darmstadt 98 , dem Hotel Jagdschloss Kranichstein und der Stiftung Hessischer Jägerhof
für die Vornahme von Trauungen des Standesamtes Darmstadt in der Lilienloge und dem
Jagdschloss Kranichstein zu .
Anlagen: Anlage 1 Nutzungsvereinbarung Trauungen Merck -Stadion
Anlage 2 Nutzungsvereinbarung Trauungen Jagdschloss Kranichstein
- 3 -
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:
Klimarelevanz des Vorhabens:
Auswirkungen auf Stadtklima: ja nein
Auswirkungen auf THG -Emissionen: gering1) mittel/groß 2)
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung: ja nein
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft? ja nein
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt? ja nein
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr.
Beschluss des Magistrats vom 21.05.2025
Der Vorlage wird zugestimmt.
Begründung zur Magistratsvorlage vom 02.04.2025
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt geht Kooperationen mit dem SV Darmstadt 98 und dem
Jagdschloss Kranichstein ein, die es ermöglichen, Trauungen in der Lilien-Loge des Merck-
Stadions, im Blauen Salon des Jagdschlosses und im „Rondellsaal“ des Museums Jagdschloss
Kranichstein durchzuführen.
Dabei ist die Nutzung der Lilien-Loge nur zu den Zeiten möglich, in denen keine Fußballspiele
stattfinden. Für die standesamtliche Nutzung zahlen die Verlobten zusätzlich zu den
hessenweiten Standesamtsgebühren 270,- € pro Trauung an das Standesamt.
Diese 270 € gliedern sich folgendermaßen auf:
Das Standesamt zahlt eine Pauschale von netto 200,- € an die SV 98 Stadion GmbH für
Betriebs- und Unterhaltungskosten. Für die organisatorische Abwicklung der Trauungen erhält
das Standesamt von dem Traupaar eine Pauschale von 70,- €.
Zusätzlich werden Trauungen im „Blauen Salon“ und im Außenbereich des Hotels Jagdschloss
Kranichstein sowie im „Rondellsaal“ des Museums Jagdschloss Kranichstein durchgeführt.
Diese Trauungen werden grundsätzlich freitags und samstags vorgenommen.
Zur Durchführung der Trauungen im Jagdschloss werden im Wesentlichen die
Bezirksverwaltenden der Bezirksverwaltung Arheilgen und der Bezirksverwaltung Wixhausen
eingesetzt. Dabei übernehmen die Standesbeamtinnen und Standesbeamten der
Stadtverwaltung im Vertretungsfall Trauungen.
Für den zusätzlichen Sachaufwand durch Inanspruchnahme der Räumlichkeiten des Hotels und
des Museums zahlt das Traupaar analog zur Nutzung der Lilien-Loge neben den hessenweiten
Standesamtsgebühren einen Betrag in Höhe von 270,- € pro Trauung an das Standesamt.
Dabei erhält das Hotel Jagdschloss Kranichstein bzw. die Stiftung Hessischer Jägerhof pro
durchgeführter Trauung eine Pauschale von 200,- €, das Standesamt 70,- €.
Diese zusätzlichen Einnahmen des Standesamtes fließen dessen Haushalt zu und tragen so zur
gesamtstädtischen Haushaltskonsolidierung bei.
Dezernat VI
Paul Georg Wandrey
Stadtrat
anlage 2
9705 Zeichen
Nutzungsvereinbarung. zwischen der Wissenschaftsstadt Darmstadt, . vertreten durch den Magistrat - nachfolgend Stadt oder Standesamt genannt - (Standesamt, Neues Rathaus, Marktplatz 8, 64283 Darmstadt) und dem Hotel Jagdschloss Kranichstein, vertreten durch Herrn Stefan Stahl, Geschäftsführer nachfolgend Hotel genannt - (Hotel Jagdschloss Kranichstein, Kranichsteiner Straße 261, 64289 Darmstadt) und der Stiftung Hessischer Jägerhof vertreten durch Herrn Philipp Nützel, stellvertretender Geschäftsführer nachfolgend Stiftung/Museum genannt - (Museum Jagdschloss Kranichstein, Kranichsteiner Straße 261, 64289 Darmstadt über die Nutzung des Hotels Jagdschloss Kranichstein und des Museums Jagdschloss Kra- nichstein in Darmstadt-Kranichstein durch das Standesamt. Präambel Das Standesamt der Wissenschaftsstadt Darmstadt möchte zu bestimmten Zeiten Räumlich- keiten und Teile des Außengeländes des Hotels Jagdschloss Kranichstein und des Museums Jagdschloss Kranichstein für standesamtliche Zwecke nutzen. Deshalb treffen die Stadt, das Hotel und die Stiftung nachfolgende Vereinbarung. & 1 Gegenstand Zur Vornahme von Eheschließungen gestattet das Hotel dem Standesamt die Nutzung der nachfolgend genannten Räumlichkeiten des Hotels: a) Raum im EG, genannt „Blauer Salon“ b) den Eingangsbereich im Erdgeschoss des Hotels, das von dort begehbarem Trep- penhaus, sowie die erforderlichen Fluchtwege- c) den „Frühstücksraum Bistro“ als Durchgangsraum d) die Toilettenanlagen im EG des Hotels e) Wiesenstück hinter dem Hotel Zudem wird dem Standesamt die Nutzung der nachfolgend genannten Räumlichkeiten des Mu- seums zur Vornahme von Eheschließungen gestattet: a) Raum im 1. 06, genannt „Rondellsaal“ im Museum b) den Eingangsbereich im Erdgeschoss des Museums, das von dort begehbare Treppenhaus, sowie die erforderlichen Fluchtwege c) die Toilettenanlagen Die Zurverfügungsteliung von Räumlichkeiten für Sektempfänge und dergleichen nach den Ehe- schließungen wird unmittelbar zwischen dem Hotel und den Verlobten vereinbart. 2 8 2 Nutzung der Räume des Hotels und des Museums für standesamtliche Trauungen 19) 2) 3) 4) 5) 6) 7) 8 — 9 Während der Trauungszeiten einschließlich der Vor- und Nachbereitungszeiten hat die Nutzung:der in & 1.aufgeführten Räumlichkeiten durch das Standesamt Vorrang gegen- über allen weiteren Nutzungen. Die Abstimmung über die Termine zur Nutzung der Räumlichkeiten des Hotels erfolgt mit dem Hotel. Die Abstimmung über die Termine zur Nutzung der Räumlichkeiten des Museums erfolgt mit dem Museum. Die Festlegung der Trauungstage erfolgt grundsätzlich als Jahresplanung. An den Trauungstagen stellt das Hotel für die Hotelräumlichkeiten und das Museum für die Museumsräumlichkeiten sicher, dass die in $ 1 genannten Räumlichkeiten spätes- tens 45 Minuten vor Trauungsbeginn für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Stan- desamtes geöffnet sind. Die Kosten des Schließdienstes fallen dem Museum bzw. dem Hotel zur Last. Das Hotel und die Stiftung verpflichten sich das jeweilige Trauzimmer (Blauer Sa- lon/Rondellsaal) in einem einer Trauung angemessenen und ansprechenden Zustand für die Trauung zur Verfügung zu stellen. Dies beinhaltet auch die Bereitstellung von Deko- ration (Blumenschmuck). Das für die Trauung erforderliche Büromaterial wird durch das Standesamt gestellt. Das Hotel und die Stiftung sind verpflichtet, die in $ 1 genarinten Räume und Anlagen nebst vorhandenem Inventar regelmäßig auf ihren einwandfreien Zustand zu prüfen. Bei der Feststellung von Mängeln ist das Hotel bzw. die Stiftung verpflichtet, diese unver- züglich zu beheben, notfalls auch Beschaffungsmaßnahmen durchzuführen. Kommt das Hotel bzw. die Stiftung den vorstehenden Verpflichtungen nicht im vollen Umfang nach, ist die Stadt berechtigt, die in Ziffer 5 genannte Pauschale zu kürzen oder ganz einzube- halten. Alte baulichen und vergleichbaren Maßnahmen, die die die Trauungsmöglichkeiten im Hotel oder im Museum sowie die dazugehörige Infrastruktur betreffen, erfolgen im Rah- men der vertrauensvollen Zusammenarbeit in Absprache zwischen den Vertragspart- nern. Sollten die unter & 1 genannten Räumlichkeiten aufgrund von Baumaßnahmen oder sonstigen Gründen nicht zur Verfügung stehen ist das Hötel oder die Stiftung. verpflich- tet eine vergleichbare Räumlichkeit zur Verfügung zu stellen. Etwaige Mietminderungen hierdurch gehen zu Lasten des Hotels bzw. der Stiftung. 10)Dem Standesamt ist bekannt, dass es für den Rondellsaal im Museum keinen behinder- tengerechten Zugang zum Trauzimmer gibt, was bereits. im Online-Traukälender sicht- bar gemächt und den Verlobten bei der-Anmeldung zur Eheschließung mitgeteilt wird. & 3 Zahlungen » 2 — 3) Die Abrechnung der Trauungen im Rahmen dieser Nutzungsvereinbarung erfolgt aus- schließlich zwischen Standesamt und den Hotel. Das Hotel trifft mit der Stiftung eine eigene Regelung, wie die Abrechnung untereinander erfolgt. Für die Betriebs- und Unterhaltungskosten anlässlich der standesamtlichen Nutzung der Räumlichkeiten und Außengeländes des Hotels sowie der Räumlichkeiten des Museums zahlt die Stadt Darmstadt pro durchgeführter Trauung eine Pauschale von 200,00 Euro an das Hotel. Mit Zahlung dieser Pauschalen sind alle gegenseitigen finanziellen Forde- rungen abgegolten. : . Für die vom Standesamt durchgeführte finanzielle und organisatorische Abwicklung der Trauungen erhält das Standesamt pro durchgeführter Trauung eine Pauschale von 70,- & vom Hochzeitspaar. Insgesamt betragen die Gebühren für das Hochzeitspaar dem- nach 270, - € zzgl. der hessenweit einheitlichen Standesamtsgebühren. 3 84 Nutzung der vorgenannten Räume im Hotel und des Museums Jagdschloss Kranichstein durch Andere Die Nutzung der aufgeführten Räumlichkeiten und Anlagen durch das Standesamt hat während der Trauzeiten Vorrang vor jeder weiteren Nutzung durch andere. Besucher kön- nen während der Trauungen die genannten Räumlichkeiten (außer Toiletten) nicht benut- zen. Eine entsprechende Information erfolgt jeweils durch das Personal des Hotels bzw. der Stiftung. Über die standesamtliche Trauung hinausgehende Wünsche der Verlobten anlässlich der Trauung (z. B. zum Rahmenprogramm, Sektempfang) werden unmittelbar mit dem Hotel bzw. der Stiftung vereinbart. Das Rahmenprogramm ist so zu gestalten, dass parallel dazu stattfindende standesamtliche Trauungen im Ablauf nicht gestört werden. Dies wird durch das Hotel bzw. die Stiftung sichergsstellt. & 4 Reinigung Die Innenreinigung der gemäß,$ 1 überlassenen Räumlichkeiten und Anlagen des Hotels und des Museums sowie der Außenanlage des Hotels obliegt dem Hotel bzw. der Stiftung. Die Reinigung der in $ 1 genannten Räumlichkeiten erfolgt so umfassend und rechtzeitig vor den Trauungen, dass eine uneingeschränkte Nutzung durch das Standesamt gewähr- leistet ist und das Ambiente dem eines würdigen Trauungsortes entspricht. Die Reinigungs- pflicht gilt auch für das. Mobiliar. Kommt das Hotel bzw. die Stiftung der Reinigungspflicht nicht in vollem Umfang nach, so ist die Stadt berechtigt, die Pauschale gemäß $ 2 Ziffer 5 zu kürzen oder ganz einzubehal- ten. E $ 5 Heizung, Klimatisierung, Beleuchtung Das Hotel bzw: die Stiftung stellt sicher, dass während der Nutzungszeiten durch das Stan- desamt eine angemessene Beheizung, Klimatisierung sowie Beleuchtung der genutzten Räume erfolgt. & 6 Schlüsselverwaltung Die Schlüsselverwaltung obliegt dem Hotel bzw. der Stiftung. Das Standesamt erhält keine Schlüssel. & 7 Empfang und Assistenz Das Hotel bzw. die Stiftung sichert die Anwesenheit einer Person zu den Trauzeiten des Standesamtes zu, welche die organisatorische und repräsentative Aufgabe in Absprache mit dem Standesamt übernimmt. Inkludiert ist hier der Empfang der Hochzeitsgesellschaf- ten im Foyer, die Kommunikation mit den Standesbeamten vor Ort, die Begleitung der Hochzeitsgeseilschaften bis zur Trauräumlichkeit und der anschließende Empfang und Be- - gleitung zum Sektempfang bzw. zum Ausgang. Das Assistenzpersonal sorgt für die Einhal- tung der Hausordnung gegenüber den Hochzeitsgeseilschaften. Kommt das Hotel bzw. die Stiftung dem nicht im vollen Umfang nach, so ist die Stadt be- rechtigt, die in Ziffer 4 genannte Pauschale zu kürzen oder in vollem Umfang einzubehal- ten. $ 8 Haftungsausschluss Das Hotel bzw. die Stiftung ist während der Nutzung der Räume durch das Standesamt ver: kehrssicherungspflichtig. Das Hotel bzw. die Stiftung stellt die Stadt von Schadensersatz- ansprüchen Dritter aus gesetzlicher Haftpflicht frei. $ 9 Vertragsdauer Dieser Vertrag tritt am 01.05.2025 in Kraft. Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit ge- schlossen. Er kann von jedem Vertragspartner mit einer Frist von zwölf Monaten gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der Schriftform. & 10 Änderungsklauset Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages müssen schriftlich vereinbart werden. Falls einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sind oder werden sollten, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmung nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung soll dann eine angemessene Regelung getroffen werden, die dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt haben. Darmstadt, 19.02.2025 tel Jagdschloss Kranichstein loss Kranichstein Gmb#t Kranichsteiner Strasse 261 yi Darmstadt +49 62651 - 130 670 Für die Wissenschaftsstadt Darmstadt _ Für das Paul Georg Wandrey ee tathaus Stadtra Luisenplatz 5 A 64283 Darmstadt ' Für die Stiftung Hessischer Jägerhof Für die Stiftung Hessischer Jägerhof JÄGERINOF Kranichsteiner Straße 26 dt Per DE. Stefan Hecke 64289 Darmsta N A 251, 64289 Darmstadt Vorstandsvorsitzender Stiftungsvorstand Geschäftsführerin
Beratungsverlauf (2)
Orte (3)
- Kranichsteiner Straße 261
- Marktplatz 8
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Details
- Vorlagen-Nr.
- 2025/0118
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 02.04.2025
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00