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Kostensteigerung bei Großprojekten

Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HA) 1480/2017 vom 07.07.2017

Stand: Am 25.09.2017 im Finanzausschuss beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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    Spezifizierung des Projektvolumens bei Großbauprojekten innerhalb der Leistungsphasen 1-3 HOAI in den Bereichen Hochbau, Straßenbau, Stadtplanung, Landschaftspfl. und Grünflächen, Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau Maßnahme Erste Grobkostenschätzung in der Planungsphase in € Spezifizierung des Projektvolumens aufgrund fortschreitender und erweiterter Planung in € Prognose aktuell in € Ursache und Anmerkungen Straßentunnel Rheinuferstraße 12.000.000 0 12.000.00 Die Ertüchtigung des Straßentunnels Rheinuferstraße ist frühestens ab 2019 geplant. Straßentunnel Herkulesstraße 10.170.000 16.748.000 26.918.000 Die genannten Kosten entsprechen ersten Grobkostenschätzungen, die sich mit fortschreitender Planung konkretisieren. Es sind noch keine Baubeschlüsse gefasst worden. Stadtbahn Rhein-Sieg, Bauabschnitt Zündorf Ranzeler Straße 11.160.000 -60.000 11.100.000 Die Maßnahme wurde 2002 im Rahmen einer Prioritätenliste aufgeführt und vom Rat beschlossen. Es gibt keinen konkreten Baubeschluss, die Kosten basieren auf einer Kostenschätzung. Einbau von trockenen Löschwasserleitungen in Stadtbahntunneln 15.844.000 -12.334.000 3.510.000 Der Rat der Stadt Köln hat am 14.02.2017 die Änderung des Grundsatzbeschlusses vom 15.05.2001 sowie die Änderung des erweiterten Baubeschlusses vom 10.09.2009 beschlossen und verzichtet auf eine Ausstattung der Stadtbahntunnel mit trockenen Löschwasserleitungen. Der Einbau von trockenen Löschwasserleitungen sowie deren Einspeise- und Entnahmestellen in den Haltestellen wird fortgeführt. Durch den Ratsbeschluss werden die ursprünglich geplanten Mittel für die Ausstattung der Stadtbahntunnel nicht benötigt. Es besteht ein Bedarf an Mitteln für die Ausstattung der Haltestellen. Die Kosten für den Einbau von trockenen Löschwasserleitungen sowie deren Einspeise- und Entnahmestellen in den Haltestellen basieren auf einer Kostenschätzung. Deutzer Brücke 23.904.396 -2.874.396 21.030.000 Aktueller Planungsstand - Arbeiten an rechtsrheinischer Rampe waren günstiger ausgefallen als ursprünglich angenommen. Nr-Rili hat hier keine Relevanz, da kein Schwerlastverkehr auf der Deutzer Brücke zugelassen ist. Anlage 2 1/6 Spezifizierung des Projektvolumens bei Großbauprojekten innerhalb der Leistungsphasen 1-3 HOAI in den Bereichen Hochbau, Straßenbau, Stadtplanung, Landschaftspfl. und Grünflächen, Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau Maßnahme Erste Grobkostenschätzung in der Planungsphase in € Spezifizierung des Projektvolumens aufgrund fortschreitender und erweiterter Planung in € Prognose aktuell in € Ursache und Anmerkungen Severinsbrücke 28.054.555 11.161.445 39.216.000 Zoobrücke 37.234.238 9.476.762 46.711.000 Thusneldastr. 15-17 Machbarkeitsstudie, Erw. Unterrichts- und Verwaltungsräume + TH 21.000.000 0 21.000.000 Keine weitere Änderung des Projektvolumens. Ulrichgasse 1-3 (Kartäuserwall 30) Neubau Turnhallen und Mensa 12.000.000 0 12.000.000 Keine weitere Änderung des Projektvolumens. Raderthalgürtel GI Schulgebäude + Turnhalle 74.000.000 74.000.000 davon ca. 7.200.000 € Auslagerungskosten. Ulrichgasse 1-3 (Kartäuserwall 30) GI Trakt A + Energetische Sanierung Trakt B und Werkstätten Planung wurde aufgenommen, derzeit Grundlagenermittlung. Die vom Bund in 2011 eingeführte und einheitliche Nachrechnungsrichtlinie (kurz: Nr-Rili) hat ergeben, dass die Brücken in ihrem jetzt vorhandenen Zustand bereits heute kaum mehr in der Lage sind, die originären Belastungen aus den Einstufungsberechnungen (Brückenklasse 60 nach DIN 1072) ermüdungssicher aufzunehmen. Dies bedeutet mittelfristig, dass die Tragkraft der Brücken wesentlich umfassender erhöht werden muss, dies war bei der ursprünglichen groben Kostenschätzung noch nicht ersichtlich. Wie bei der Mülheimer Brücke wird dies auch bei der Severins- und Zoobrücke zu einer Erhöhung des Projektvolumens führen. Anlage 2 Anlage 2 2/6 Spezifizierung des Projektvolumens bei Großbauprojekten innerhalb der Leistungsphasen 1-3 HOAI in den Bereichen Hochbau, Straßenbau, Stadtplanung, Landschaftspfl. und Grünflächen, Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau Maßnahme Erste Grobkostenschätzung in der Planungsphase in € Spezifizierung des Projektvolumens aufgrund fortschreitender und erweiterter Planung in € Prognose aktuell in € Ursache und Anmerkungen Mainstr. 75 (Sürther Feld) Erweiterungsbau, Klassen, +2 TH 19.500.000 7.800.000 27.300.000 Keine weitere Änderung des Projektvolumens. Die Spezifizierung ist dem Rat bereits mitgeteilt worden. Leybergstr. Erweiterungsbau und Dreifachturnhalle 26.827.400 6.364.100 33.191.500 Die Anpassung des Projektvolumens bezieht sich auf: - Passivhausbauweise (Planungsbeschluss gem. EvEV) - nachträgliche Forderungen von 40 (u.a. Tribüne) - ungünstiges Verhältnis von BRI/BGF (entwurfsabhängig) - Erhöhung NUF um 16% - mechan. Entrauchung Sporthalle - Anpassung/Aktualisierung Kostenkennwert - Anpassung Preisindex. Heliosgelände Universitätsschule 91.410.000 0 91.410.000 Keine weitere Änderung des Projektvolumens. Castroper Str. 7 Erw. GT incl. 2fach-TH 14.600.000 9.554.000 24.154.000 Keine weitere Änderung des Projektvolumens. Die Spezifizierung ist dem Rat bereits mitgeteilt worden. Niehler Kirchweg 120 Erweiterungsbauten + 3 TH + 2 GI 35.000.000 14.850.000 49.850.000 Neuer Planungsbeschluß wurde am 15.03.2016 gefasst (1822/2015) auf Grund von Erweiterungen des Raumprogramms (Zwei Erweiterungsbauten, eine zusätzliche 3fach-Turnhalle sowie eine GI und ein Parkdeck) und daraus resultierenden Anpassungen an die örtlichen Gegebenheiten; die Planungskosten der LPH 1- 3 wurden mit 1,325 Mio. € beziffert. Die dargestellte Anpassung des Projektvolumens wurde bereits in 2016 mitgeteilt und ist unverändert. Fühlinger Weg 7 Neubau inkl. TH 11.375.000 925.000 12.300.000 Keine weitere Änderung des Projektvolumens. Die Spezifizierung ist dem Rat bereits mitgeteilt worden. Aktuell laufen Ausschreibungen für die Hauptgewerke. Auf dem Sandberg Erweiterungsbau 11.000.000 0 11.000.000 Keine weitere Änderung des Projektvolumens. Anlage 2 3/6 Spezifizierung des Projektvolumens bei Großbauprojekten innerhalb der Leistungsphasen 1-3 HOAI in den Bereichen Hochbau, Straßenbau, Stadtplanung, Landschaftspfl. und Grünflächen, Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau Maßnahme Erste Grobkostenschätzung in der Planungsphase in € Spezifizierung des Projektvolumens aufgrund fortschreitender und erweiterter Planung in € Prognose aktuell in € Ursache und Anmerkungen Im Weidenbruch Abriss und Neubau Schule + 6 Sportübungseinheiten 67.000.000 2.400.000 (EnEV) bzw. 10.900.000 (Passivhaus) 69.400.000 (EnEV) bzw. 77.900.000 (Passivhaus) 2009 wurde der Planungsbeschluss für eine 6zügige Schule mit 2 Dreifachturnhallen gefasst (5736/2008). 2013 wurde eine Zügigkeitserweiterung auf 8 Züge beschlossen (1864/2013), die Kosten wurden auf 67 Mio. € geschätzt. 2015 erfolgte eine Mitteilung zum Planungsstand (0631/2015), wonach sich die Kosten auf 57,4 Mio. bei einer Realisierung nach EnEV 2014 und 65,5 Mio. € beim Bau im Passivhausstandard beliefen. Hinzu kamen nach damaliger Schätzung 12 Mio. € Kosten für die Auslagerung. Im Zuge der Planung des Auslagerungsgebäudes, das in hochwertiger Modulbauweise errichtet werden sollte, stellte sich heraus, dass die Kosten – bedingt auch durch die Marktlage angesichts der Flüchtlingsunterbringungen - weitaus höher lagen, als geschätzt, nämlich bei ca. 35 Mio. €. Da dies für ein reines Interimsgebäude zu hoch erschien wurde überlegt, auf den Neubau zu verzichten und den Modulbau so zu gestalten, dass er sich zur endgültigen Nutzung eignet. Neben der finanziellen Ersparnis ist diese Lösung auch schneller umzusetzen, der Neubau kann voraussichtlich Mitte bis Ende 2019 fertiggestellt sein, die Turnhalle ca. 1 1/2 Jahre später. Darüber hinaus ist nur ein Umzug erforderlich und die Belastungen für den Schulbetrieb durch den Baulärm werden deutlich reduziert. Dies wurde der Politik mit Mitteilung 1415/2016 im Juni 2016 mitgeteilt, eine Kostenprognose erfolgte damals nicht. Im zweiten Halbjahr 2017 wird der Baubeschluss auf Basis der Kostenberechnung erwirkt. Zentralbibliothek Generalsanierung 15.800.000 15.635.500 31.435.500 Keine weitere Änderung des Projektvolumens. Die Spezifizierung wurde dem Rat bereits mitgeteilt. Nach Abschluss der Lph 1+2 und Ratsbeschluss wurde ein 2-stufiges VOF-Wettbewerbs-Verfahren zur Innenarchitektur (Kosten lt. Kostenberechnung 6.837.300 €, die nicht in den genannten Kosten enthalten sind) ausgelobt sowie ein VOF-Verfahren für die Technik-Planung. Seit August 2016 ist das Planungsteam weitgehend komplett und bearbeitet die Entwurfsplanung. 2 Anlage 2 4/6 Spezifizierung des Projektvolumens bei Großbauprojekten innerhalb der Leistungsphasen 1-3 HOAI in den Bereichen Hochbau, Straßenbau, Stadtplanung, Landschaftspfl. und Grünflächen, Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau Maßnahme Erste Grobkostenschätzung in der Planungsphase in € Spezifizierung des Projektvolumens aufgrund fortschreitender und erweiterter Planung in € Prognose aktuell in € Ursache und Anmerkungen Schulzentrum Ostlandstr. 39 Neubau und GI, Realschulen Lassallestr. und Fürstenbergstr. Neubau und GI, KGS Wilh.- Schreiber-Str. Neubau, Sanierung und Betrieb für 25 Jahre (ÖPP Los 3) 97.000.000 97.000.000 Das Vergabeverfahren ist in der zweiten Stufe des Verhandlungsverfahrens. Die Bieter geben Ende Mai ihre finalen Angebote ab. Bei dem angegebenen Wert handelt es sich um die in der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung (WU) ermittelten Investitionskosten als Teil des PSC (Public Sector Comparator). Die WU wurde vor Versand der Vergabeunterlagen aktualisiert und liegt höher als der ursprüngliche Wert. Im wesentlichen beruhen die Anpassungen auf Flächenänderungen aufgrund des genaueren CAD-Aufmaßes und Baupreissteigerungen, insbesondere für Interimsmaßnahmen (Container). Um das Vergabeverfahren nicht zu beeinflussen wird der aktualisierte Wert der WU nicht vor Abgabe der finalen Angebote bekanntgegeben. Mit Abschluss des Vefahrens erfolgt ein Ratsbeschluss, bei dem die finalen Kosten dargestellt werden. Bildungslandschaft Altstadt Nord (BAN); Sanierung Abendgymnasium (Bauabschnitt C) 19.824.857 0 19.824.857 Aufteilung des Gesamtprojektes da Bauabschnitt C (Sanierung Abendgymnasium) erst in der Leistungphase 2 ist. Kölnischen Stadtmuseum Neubau und Generalinstandsetzung 27.390.000 Eine Kostenprognose ist zurzeit nicht möglich, s. Historische Mitte. Römisch-Germanisches- Museum Erweiterung und Generalinstandsetzung 18.300.000 16.700.000 (ohne Risikokosten), 23.700.000 (mit Risikokosten) 35.000.000 (ohne Risikokosten), 42.000.000 (mit Risikokosten) Zur Sanierung des RGM gibt es zwei Ratsbeschlüsse. Der Ratsbeschluss 1506/2011 zur Sanierung des RGM nennt Brutto-Kosten in Höhe von 18,3 Mio. €. Der Ratsbeschluss 1301/2015 zur Historischen Mitte einschl. Sanierung RGM nennt Brutto-Kosten zwischen 35 und 42 Mio. € für die Sanierung des Museumsgebäudes. Die Kostenstrukturen werden zurzeit in der Verwaltung geprüft. Eine Vorlage für den Planungsbeschluss wird parallel erstellt. Anlage 2 5/6 Spezifizierung des Projektvolumens bei Großbauprojekten innerhalb der Leistungsphasen 1-3 HOAI in den Bereichen Hochbau, Straßenbau, Stadtplanung, Landschaftspfl. und Grünflächen, Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau Maßnahme Erste Grobkostenschätzung in der Planungsphase in € Spezifizierung des Projektvolumens aufgrund fortschreitender und erweiterter Planung in € Prognose aktuell in € Ursache und Anmerkungen Historische Mitte Der Rat der Stadt Köln hat die Verwaltung beauftragt, drei Themen zu bearbeiten: einen Vorschlag zur Organisation zu machen, die Kosten präzise zu prüfen und den Siegerentwurf weiterzuentwickeln. Daran arbeiten Stadt und Hohe Domkirche gemeinsam mit dem Wettbewerbssieger, dem Architekturbüro Staab. Sobald die Ergebnisse vorliegen (Herbst 2017, Ergebnis der lfd. Machbarkeitsstudie), werden sie dem Rat und der Öffentlichkeit mitgeteilt, s. Vorlagen Nr. 1301/2015, Beschluss zur Durchführung eines Realsierungswettbewerbs und Beschluss zur Sanierung des RGM (s.o.). Wallraf-Richartz- Museum und Fondation Corboud Erweiterung 41.100.000 Eine Kostenprognose ist zurzeit nicht möglich, neue Vorlage zum Erweiterungsbau wird parallel erstellt. Schaugewächshäuser 11.366.400 Planungsbeschluss 23.06.2015. Zur Zeit wird an der abschließenden Entwurfsplanung und der Kostenberechnung gearbeitet. Anlage 2 6/6
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    *“Kostensicherheit bei Bauprojekten – Bessere Voraussetzungen durch die DIN 276-1“, Ingeborg Dusatko, Wolfdietrich Kalusche, Lehrstuhl Planungs- und Bauökonomie BTU Cottbus Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/VI Vorlagen-Nummer 0602/2016 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Rat 15.03.2016 Kostensteigerungen bei Großprojekten Anfrage der Fraktion Die Linke aus der Ratssitzung am 15.12.2015, AN/1886/2015 In der Anfrage wird unterschieden zwischen „geplanten“ und „durchgeführten“ Großprojekten. Diese differe n- zierte Sichtweise entspricht den unterschiedlichen Stadien von Planung und Umsetzung, die ein Gro ßprojekt von der Grundlagenermittlung bis zur Ausführung durchläuft. In der Honorarordnung für Architekten - und Inge- nieurleistungen (HOAI) wird bereits der Prozess der Planung in verschiedene Leistungsphasen aufgeteilt. S o- wohl die Tragwerksplanung als auch die Leistungsbilder Gebäude und Innenräume bauen nach HOAI auf fo l- gende Leistungsphasen auf: Leistungsphase Nr. Inhalt 1 Grundlagenermittlung 2 Vorplanung 3 Entwurfsplanung 4 Genehmigungsplanung 5 Ausführungsplanung 6 Vorbereitung der Vergabe 7 Mitwirkung bei der Vergabe 8 Bauoberleitung bzw. Objektüberwachung, Bauüberwachung und Dokumentation 9 Objektbetreuung Je weiter die Planung voranschreitet, desto größer werden die Anforderungen an die Kostenprognose: „Im Rahmen der vom Architekten zu erbringenden Grundleistungen werden an den Genauigkeitsgrad von Koste n- ermittlungen mit zunehmendem Planungsfortschritt größere Anforderungen gestellt. In der Fachliteratur und den bisher zu diesem Thema ergangenen Gerichtsurteilen werden die Grenzlinien d er Toleranzbereiche wie folgt definiert […].“*: Stand Kostenentwick- lung Zuordnung zu Leistungs- phase nach HOAI Gerichtlich anerkannte Toleranz in der Kostenentwicklung Vorvertragliche Kosten- schätzung 1 +- 40 % Kostenschätzung 2 +- 30 % Kostenberechnung 3 +- 20 % Kostenanschlag 6 und 7 +- 10 % Kostenfeststellung 8 und 9 +- 0 % Anlage 3 2 Um Planung von Großprojekten überhaupt aufnehmen zu können, wird vorab ein Kostenvoranschlag für den Haushaltsplan benötigt. Dieser erfolgt in der Regel auf der Basis einer groben Schätzung, die in diesem frühen Stadium der Grundlagenermittlung noch mit zahlreichen Unsicherheiten behaftet ist und gar nicht genau sein kann. Detailinformationen verdichten sich erst im Laufe der Vor- und der Entwurfsplanung. Dementsprechend muss das finanzielle Projektvolumen immer wieder dem Stand der Planung angepasst werden. Die oben darg e- stellte Spannbreite gerichtlich anerkannter Abweichungen wird in der Fachliteratur wie folgt abgebildet: Abb.: KOCHENDÖRFER, Bau-Projekt-Management, 2010, S. 150 Für ein Großprojekt muss also mindestens die Leistungsphase 3 HOAI (Entwurfsplanung) abgeschlossen sein, um eine gesicherte Kostenberechnung nach DIN 276 vornehmen zu können. Erst diese Kostenberechnung ist Grundlage für eine Überprüfung durch das Rechnungsprüfungsamt. Darauf aufbauend wird der jeweilige Bau- beschluss dem Rat zur Entscheidung vorgelegt. Wie oben dargelegt, erkennen Gerichte selbst nach abg e- schlossener Kostenberechnung Schwankungen des Projektvolumens von plus/minus 20 % an. Es ist somit nicht nur legitim, sondern auch unausweichlich, dass sich das Projektvolumen während der Lei s- tungsphasen 1 bis 3 mit fortschreitender und erweiterter Planung spezifiziert. Daher kann als Grundlage für eine nachträgliche Beurteilung der Kostenentwicklung aus dem Gebot der Sachlichkeit heraus nur die Kostenbe- rechnung als Basis des Baubeschlusses verwendet werden. Erst ab diesem Zeitpunkt (Baubeschluss inklusive Kostenberechnung) kann von einer Kostensteigerung gesprochen werden. Auch nach dem Baubeschluss können sich Kostensteigerungen ergeben, unter anderem zum Beispiel aufgrund abweichender Submissionsergebnisse oder eines erhöhten Nachtragsaufkommens. Bei den Großsanierungen der Bestandsbauwerke des Amtes für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau, wie aktuell bei den Sanierungen der Rheinbrücken, werden oft erst während der Bauarbeiten vorab nicht erkennbare Sanierungserfordernisse fes t- gestellt. Diese sind aufgrund des Alters der Bauwerke und auf Grundlage der alten Bauwerksbestandspläne bzw. -bücher trotz sorgfältigster Planung im Vorfeld oft nicht erkennbar und damit auch nicht kalkulierbar. 3 Zusätzlich sollte die zeitliche Dauer der Umsetzung vieler Projekte (einige sogar mit Baubeschluss aus dem Jahr 2009) berücksichtigt werden. Das statistische Bundesamt hat - je nachdem, ob es sich um eine Tiefbau- oder Hochbaumaßnahme handelt - eine Baupreissteigerung von rd. 1,5 bis 2,5 Prozentpunkte per anno errech- net.
  • Anlage 1

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    Kostenentwicklung bei Großbauprojekten in den Bereichen Hochbau, Straßenbau, Stadtplanung, Landschaftspflege und Grünflächen, Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau Maßnahme Baubeschluss aus Kostenberechnung bei Baubeschluss (bisher vom Rat genehmigtes Budget) in € Kostenentwicklung (Steigerung + Senkung -) in € Prognose aktuell in € Ursachen und Anmerkungen (enthalten sind Verweise auf Mitteilung v. 14.03.2016, Vorlagen Nr. 0602/2016) Verlängerung der Industriestraße (Merianstraße bis Mennweg) 2014 12.737.000 -4.737.000 8.000.000 Der Hauptauftrag (zzgl. Nachträge) bleibt voraussichtlich deutlich unter der ursprünglichen Kostenschätzung. Baubeginn erfolgte am 04.11.2014. Die Maßnahme wurde im Juni 2016 für den Verkehr frei gegeben. Derzeit werden lediglich noch kleinere Abschlussarbeiten, wie Rasen säen, Lärmschutzwall u.ä. ausgeführt. Rheinboulevard (Projekt aus Regionale 2010) 2014 24.828.000 1.140.000 25.968.000 Das Projekt wurde in 12/2016 abgeschlossen. Die Kostenänderungen haben sich u. a. im Zusammenhang mit den archäologischen Ausgrabungen im Baufeld Süd ergeben und wurden dem Rat bereits mitgeteilt. Straßentunnel Grenzstraße 2012 31.000.000 0 31.000.000 Aufgrund der in den fertiggestellten Decken- und Wandbereichen festgestellten erheblichen Mängel ist ein Beweissicherungsverfahren in der Durchführung. Es laufen intensive Verhandlungen zwischen Stadt und der beauftragten Arge mit dem Ziel, dass die erforderliche Mängelbeseitigung so zügig wie möglich durchgeführt werden kann. Ob und inwiefern die Bauzeitverzögerung zusätzliche städtische Kosten verursacht, kann derzeit nicht seriös kalkuliert werden. Stadtbahnbauprojekt Bocklemünd/Mengenich, 2. Baustufe 2014 6.769.000 0 6.769.000 Keine weitere Änderung gegenüber der Mitteilung aus 2016. Nord-Süd Stadtbahn, 3. Baustufe (netto-Beträge; Bau incl. Grunderwerb/Abrissgebäude und Schallschutzmaß-nahmen) 2015 64.689.741 0 64.689.741 Keine weitere Änderung gegenüber der Mitteilung aus 2016. Mülheimer Brücke 2016 101.420.220 0 101.420.220 Im Zuge der Planungen während der LPH 1 bis 3 HOAI hatte sich für alle Bauwerksbereiche und insbesondere für die rechtsrheinische Rampe eine deutliche Verschlechterung des Bauwerkszustandes gezeigt. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die ursprüngliche Sanierungsplanung in Höhe von rd. 38,8 Mio. € aus 2010 nichts mehr mit dem Baubeschluss gemein hat. Das Bauwerk wird nicht nur generalerneuert, sondern darüber hinaus den zukünftigen verkehrlichen Anforderungen ( incl. Erhöhung der Tragfähigkeit für höhere Lastenklassen) entsprechend verstärkt. Fortschreitende vertiefende Untersuchungen und Planungen haben auch ergeben, dass eine ursprünglich angedachte Sanierung der rrh. Rampe nicht mehr zielführend, sondern aufgrund des Bauwerkszustandes ein Abriss und Neubau der kompletten Rampe sachlich geboten ist.. Eine Wirtschaftlichkeitsberechnung hat die Vorgehensweise zusätzlich bestätigt. Im Juni 2016 wurde der Baubeschluss (1105/2016) gefasst, welcher mit einer Kostensumme von insgesamt 101.420.220 € abschliesst. Ergänzend ist noch zu erwähnen, dass aufgrund der Erhöhung der Tragfähigkkeit für höhere Lastklassen ein Zugang zur Förderung der Baumaßnahme durch das Land NRW erfolgt ist. Ein eingereichter Förderantrag wird derzeit geprüft, eine Förderung würde den städtischen Eigenanteil erheblich senken. Die Maßnahme befindet sich im Vergabeverfahren. Severinstraße; Generalsanierung FWG 2010 20.457.000 9.839.000 30.296.000 Die Kostensteigerung wurde bereits in 2016 mitgeteilt und begründet sich wie folgt: Bauliche Maßnahmen, die aufgrund von Belästigungen für den Schulbetrieb zwingend in den Ferien durchzuführen waren, Massenmehrungen und Nachträge, Begleitung vorgerichtlicher Verfahren mit am Bau beteiligten Firmen Anlage 1 1/5 Kostenentwicklung bei Großbauprojekten in den Bereichen Hochbau, Straßenbau, Stadtplanung, Landschaftspflege und Grünflächen, Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau Maßnahme Baubeschluss aus Kostenberechnung bei Baubeschluss (bisher vom Rat genehmigtes Budget) in € Kostenentwicklung (Steigerung + Senkung -) in € Prognose aktuell in € Ursachen und Anmerkungen (enthalten sind Verweise auf Mitteilung v. 14.03.2016, Vorlagen Nr. 0602/2016) Domumgebung (Projekt aus UNESCO- Programm), Bauabschnitt 1 (Bauphase 1, 2 und 3) und Bauabschnitt 3 2012, 2013, 2014 20.160.000 8.340.000 28.500.000 Auf den Grundsatzbeschluss Vorlagen Nr. 2103/2010 wird hingewiesen. Ein Mehrkostenbeschluss, der prognostizierte Gesamtkosten in Höhe von 28.500.000 € für die Bauabschnitte 1 und 3 bestätigt, wurde am 15.03.2016 durch den Rat gefasst. Erkenntnisse über weitere Kostensteigerungen liegen derzeit nicht vor. Bauabschnitt 2 des Vorhabens "Städtebauliche Neuordnung der Domumgebung" wurde zunächst zurückgestellt und wird den Gremien im September 2017 zur Beschlussfassung über das weitere Vorgehen vorgelegt. Die Kostensteigerung begründet sich wie folgt: Wenig erfolgreiche Ausschreibungen mit wenigen Bietern, bereits die Angebote lagen über den Kostenberechnungen. Baukostensteigerung durch zusätzliche Anforderungen parallel laufender Projekte wie die brandschutztechnische Ertüchtigung des Tunnels und der Umbau der Dom- Tiefgarage. Dauerhaft gestörte Bauabläufe durch Aufrechterhaltung der komplexen Verkehrssituation, vielfache Baubehinderungen durch enge Bauverhältnisse und sensible Nachbarschaftsnutzungen (wie Dom und Museen, Philharmonie). Häufiges Umplanen und Umstellen von geplanten Bauabläufen wg. unbekannten Bestandssituationen im Untergrund bis hin zur Bodenarchäologie. Kartäuserwall 40; Neubau Erweiterung mit Kammermusiksaal 2013 12.457.900 576.600 13.034.500 Die Kostensteigerung wurde bereits in 2016 mitgeteilt und ist nach bisherigem Kenntnisstand unverändert. Derzeit laufen die Ausschreibungen für die Hauptgewerke. Görlinger-Zentrum 45; Generalinstandsetzung der Trakte C+E 2009, 2012 10.600.000 0 10.600.000 Keine weitere Änderung gegenüber der Mitteilung aus 2016. Kolkrabenweg 65; Abriss u. Neubau 2015 24.720.000 0 24.720.000 Derzeit laufen die Ausschreibungen für die Hauptgewerke. Kostensteigerungen sind zurzeit nicht erkennbar. Ottostraße 87; Erweiterungbau Mensa / Klassen / Turnhalle AMG 2013 12.202.800 1.757.200 13.960.000 Die Kostensteigerung wurde bereits in 2016 mitgeteilt und ist nach bisherigem Kenntnisstand unverändert: Erweiterte Außenanlagenplannung mit Wendekreis; notwendiges Gründach aufgrund Artenschutz und Baumfällungen; erschwerte Gründungsbedingungen; Fortschreibung der Kostenberechnung durch Erstellung der Leistungsverzeichnisse Rohbau, Tiefbau, Erdarbeiten und TGA; Baupreissteigerung 3 Jahre; notwendige Umlanung Klassenraumtüren und Austausch Trafo Bülowstraße; Generalinstandsetzung 2009 10.300.000 1.200.000 11.500.000 Die Kostensteigerung wurde bereits in 2016 mitgeteilt und ist nach bisherigem Kenntnisstand unverändert: Mehraufwand für die Betonsanierung, Insolvenz Rohbaufirma dadurch Terminverzögerungen und Neuausschreibung Anlage 1 2/5 Kostenentwicklung bei Großbauprojekten in den Bereichen Hochbau, Straßenbau, Stadtplanung, Landschaftspflege und Grünflächen, Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau Maßnahme Baubeschluss aus Kostenberechnung bei Baubeschluss (bisher vom Rat genehmigtes Budget) in € Kostenentwicklung (Steigerung + Senkung -) in € Prognose aktuell in € Ursachen und Anmerkungen (enthalten sind Verweise auf Mitteilung v. 14.03.2016, Vorlagen Nr. 0602/2016) Ossietzkystraße; Neubau Gesamtschule 2015 39.500.000 4.193.900 43.693.900 Die Kostensteigerung wurde bereits in 2016 mitgeteilt und ist nach bisherigem Kenntnisstand unverändert. Aufgrund einer Vergaberüge liegt eine erhebliche Bauzeitverzögerung vor. Daraus resultieren bislang erkennbare Mehrkosten von rd. 1,6 Mio Euro (Steigerung durch Baupreisindex, längere Standzeit Bauzaun, längere Laufzeit der Kontrollen des SiGeKo´s). Hinzu kommen die Kosten für die Interimslösung (grobe Kostenschätzung: 2.093.900 €), resultierend aus der Bauzeitverlängerung. Breitenbachstraße; Neubau Schule und Turnhalle sowie Hausmeisterwohnung 2015 13.750.000 0 13.750.000 Keine weitere Änderung gegenüber der Mitteilung aus 2016. Genovevastraße; Erweiterungsbau 2014 16.062.000 538.000 16.600.000 Die in 2016 angegebenen 17.016.000,- € waren inklusive Einrichtungskosten, dies wurde korrigiert. Kostensteigerung durch marktbedingte Baukostensteigerung. Rendsburger Platz 1; Neubau, Sanierung TH / Kita / JH 2010 14.600.000 4.492.300 19.092.300 Die Kostensteigerung wurde bereits in 2016 mitgeteilt und ist nach bisherigem Kenntnisstand unverändert. Die Kostensteigerung begründet sich wie folgt: s. Mitteilung 1700/2012: Preisindexsteigerungen seit 2008, Planungsänderungen aufgrund neuer baulicher Anforderungen, nachträgliche Nutzerwünsche, unvorhersehbare Arbeiten im Bestand, provisorische bzw. vorgezogene Arbeiten zur Sicherstellung des Schulbetriebes, Verlängerung der Standzeit der Ersatzcontainer Thymianweg; Neubau / Erweiterung / Umbau 2009 11.416.400 1.462.600 12.879.000 Das Projekt ist abgeschlossen und zwischenzeitlich in Betrieb, die Kosten lagen im Rahmen der zuletzt gemeldeten Kostensteigerung. Bildungslandschaft Altstadt Nord (BAN); Sanierung und Anbau Hansa Gymnasium; Neubau Mensa- und Werkstatthaus; Neubau Studienhaus; Neubau Realschule; Neubau Kindertagesstätte; Sanierung und Anbau Grundschule; 2014+2015 60.891.270 0 60.891.270 Aufteilung des Gesamtprojektes da Bauabschnitt C (Sanierung Abendgymnasium) erst in der Leistungsphase 2 ist, s. auch Anlage 2 Georgsplatz 10 Erw. GT und Verwaltung 2016 22.216.746 1.005.870 23.222.616 Aufteilung des Gesamtprojektes, da sich die geplanten Turnhallen im Bereich des Beweissicherungsverfahrens der Einsturzstelle des Historisches Archivs befinden. Mehrkosten durch erforderliche temporäre Turnhalle. Erweiterungsbau ohne 3-fach Turnhalle -> anerkannte Kostenberechnung gemäß Baubeschluss -> brutto 22.216.746 €, derzeitige Kostenprognose 21.272.616 €, jeweils inkl. Großküche, ohne sonst. Einrichtung. Temporäre Turnhalle Follerstraße -> Kosten -> brutto 1.950.000 €. Nur nachrichtlich: 3-fach Turnhalle -> Kostenschätzung vom 30.01.2015 -> brutto 8.688.983 €. Die Planung der 3-fach Turnhalle wurde nach der Leistungsphase 2 nicht weitergeführt. Es ist derzeit unklar, wann das Grundstück im Bereich der Archiveinsturzstelle zur Verfügung steht. Anlage 1 3/5 Kostenentwicklung bei Großbauprojekten in den Bereichen Hochbau, Straßenbau, Stadtplanung, Landschaftspflege und Grünflächen, Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau Maßnahme Baubeschluss aus Kostenberechnung bei Baubeschluss (bisher vom Rat genehmigtes Budget) in € Kostenentwicklung (Steigerung + Senkung -) in € Prognose aktuell in € Ursachen und Anmerkungen (enthalten sind Verweise auf Mitteilung v. 14.03.2016, Vorlagen Nr. 0602/2016) Kantstraße Erweiterungsbau 2016 33.563.000 0 33.563.000 Die Bauarbeiten haben im Dezember 2016 begonnen. Keine Veränderung zu den im Baubeschluss angegebenen Kosten. Nachtigallenstr. Neubau für RS und Gymnasium 2016 11.323.800 0 11.323.800 Keine weitere Änderung gegenüber der Mitteilung aus 2016. Nikolausstr. 51-55 Erweiterungsbauten Schiller / EvT 2016 17.013.000 0 17.013.000 Keine weitere Änderung gegenüber der Mitteilung aus 2016. Historisches Archiv; Neubau 2015 83.576.600 -3.038.600 80.538.000 Die genannten Kosten zum Bauschluss beinhalten die Risikoreserve. Die Vergabeverluste werden aus der Risikoreserve von 7.598.000 € gedeckt. Die nicht in Anspruch genommene Risikoreserve wird aktuell auf 3.038.000 € progrnostiziert, so dass dieser Betrag die Verbesserung darstellt. Zu der Vergabeeinheit Elektro liegt eine Vergabebeschwerde vor. Diese wird zurzeit geprüft. Die Vergabeverluste werden aus der Risikoreserve gedeckt. Sofern es durch die Vergabebeschwerde zu Terminverschiebungen kommt, besteht auch ein weiteres Kostenrisiko. Floragaststätte; Neubau und Erweiterung 2011 36.000.000 7.400.000 43.400.000 Das Projekt ist abgeschlossen. Die dargestellte Kostensteigerung wurde bereits in 2016 mitgeteilt und ist unverändert. Die Kostensteigerung begründet sich wie folgt: Insolvenzen, Ersatzvornahmen, Beschleunigungen und Wintereinhausung MiQua (eheml. Archäologische Zone) Neubau /Erweiterung 2013 51.773.000 25.227.000 77.000.000 Die Optimierung der Planung erfolgte einvernehmlich mit dem Betreiber LVR.Kostenrisiken, die bisher noch nicht beziffert werden konnten aus Submissionen, Archäologie, Materialteuerungen, Umplanungen, Sicherheit und Museumspädagogik, wurden definiert u. geprüft. Mehrkosten aus Tiefbau, Kampfmittelsondierung , Gründungsarbeiten und Umplanungen wurden beziffert.Eine Ratsvorlage ist in Mitzeichnung. Hinweis: Die prognostizierte Kostensteigerung enthältnur noch einen 5 %igen Risikofaktor. Die aktuelle Prognose liegt bei insgesamt 77 Mio. €. Feuerwehrzentrum Kalk; Neubau 2014 27.233.100 0 27.233.100 Die Rohbauarbeiten sind nahezu abgeschlossen. Die Gesamtkosten liegen knapp innerhalb des Kostenplans. Hierzu beigetragen haben die umfangreichen Kostenoptimierungen in der Ausführungsplanung. Die im Budget eingestellten Risikokostem sind vollständig ausgeschöpft. Hubschrauberbetriebs- station Kalkberg; Neubau 2011 11.342.500 1.513.500 12.856.000 Neubaukosten inkl. Preissteigerung ohne Risiken in Folge der Schäden der Setzung. Anlage 1 4/5 Kostenentwicklung bei Großbauprojekten in den Bereichen Hochbau, Straßenbau, Stadtplanung, Landschaftspflege und Grünflächen, Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau Maßnahme Baubeschluss aus Kostenberechnung bei Baubeschluss (bisher vom Rat genehmigtes Budget) in € Kostenentwicklung (Steigerung + Senkung -) in € Prognose aktuell in € Ursachen und Anmerkungen (enthalten sind Verweise auf Mitteilung v. 14.03.2016, Vorlagen Nr. 0602/2016) Hauptfeuerwehrzentrale, Scheibenstr. 13, Köln Weidenpesch; Erweiterung und Generalinstandsetzung 2014 40.600.000 0 40.600.000 Vor dem Hintergrund, dass erst 50 % der Gesamtmaßnahme submittiert und vergeben sind, kann zurzeit keine gesicherte Prognose abgegeben werden. Eintretende Risiken im Bauablauf können zu einer Kostenerhöhung führen. Summe Projektvolumina bzw. Kostenentwicklung nach (aktueller Stand) 843.203.077 60.910.370 904.113.447 Prozentuale Kostensteigerung im Schnitt (aktueller Stand) 7,22% Wert 2016 6,50% Vergleich 0,72% Veränderung Maßnahme Baubeschluss aus Kostenberechnung bei Baubeschluss in € Kostenentwicklung (Steigerung + Senkung -) in € Stand aktuell in € Ursache und Anmerkungen 292.000.000 545.000.000 317.000.000 570.000.000 Summe Projektvolumina bzw. Kostenentwicklung inklusive Bühnen (bei einer Kostensteigerung von 292 Mio. €) 1.096.203.077 352.910.370 1.449.113.447 Prozentuale Kostensteigerung im Schnitt inklusive Bühnen (bei einer Kostensteigerung von 292 Mio. €) 32,19% Summe Projektvolumina bzw. Kostenentwicklung inklusive Bühnen (bei einer Kostensteigerung von 317 Mio. €) 1.096.203.077 377.910.370 1.474.113.447 Prozentuale Kostensteigerung im Schnitt inklusive Bühnen (bei einer Kostensteigerung von 317 Mio. €) 34,47% Das Projekt wurde im Sommer 2015 neu aufgegleist, seit Mai 2016 liegen Bauherrschaft und Projektleitung bei den Bühnen, mit einem eigenen Team von 18 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern wird das Projekt dort neu aufgestellt. Die Kosten- und Terminprognose vom 03.07.2017 kalkuliert Gesamtkosten zwischen 545 Mio.€ und 570 Mio. € und eine Fertigstellung im vierten Quartal 2022. Bühnen Köln; Generalsanierung 253.000.0002011 Anlage 1 5/5
  • Beantwortung einer Anfrage (Rat) (1)

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/VI 07.07.2017 Vorlagen-Nummer 1480/2017 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Rat 11.07.2017 Kostensteigerung bei Großprojekten Anfrage der Fraktion Die Linke. im Rat der Stadt Köln vom 24.03.2017, AN/5014/2017 Ausgangslage: Als Grundlage für eine Beurteilung der Kostenentwicklung von Großprojekten dient die Kostenbe- rechnung zum Baubeschluss. Hierzu wird auf die Ausführungen in der Beantwortung der letzten tur- nusmäßigen Anfrage hingewiesen, s. Vorlagen Nr. 0602/2016 bzw. Extrakt aus dem Text der Mittei- lung in Anlage 3. Demnach wird erst nach Vorliegen eines Baubeschlusses (inkl. Kostenberechnung) im Falle eines Kostenanstiegs von einer Kostensteigerung gesprochen. Die Kostenentwicklung für sämtliche Groß- projekte nach Vorliegen eines Baubeschlusses durch den Rat ist in Anlage 1 erfasst. Alle übrigen Großprojekte, die sich noch innerhalb der Planung der Leistungsphasen 1-3 HOAI befin- den, werden nachrichtlich in Anlage 2 abgebildet. In diesen Fällen konnte aufgrund des frühen Pla- nungsstadiums noch keine Kostenberechnung erstellt und damit auch noch kein Baubeschluss ge- fasst werden. Hier wird somit nicht die Kostensteigerung, sondern die natürliche Spezifizierung des voraussichtlichen Projektvolumens mit fortschreitender und erweiterter Planung dargestellt. Das Projekt der nutzungsunabhängigen Haldenstabilisierung des Kalkbergs wurde nicht in die Auf- stellung mit aufgenommen, da es nach aktueller Beschlusslage (Vorlagen Nrn. 1992/2016 und 4158/2016) unter der 10 Mio. € Grenze liegt. Die parallel vorgesehene Beschlussfassung für die Lose 2 und 3 in der Ratssitzung am 11.07.2017 (Vorlagen Nr. 1575/2017) kann nicht vorweg genommen werden. Auswertung: Unter Einbeziehung aller Maßnahmen, bei denen eine Kostensteigerung ermittelt werden konnte, ergibt sich eine durchschnittliche Kostensteigerung von 7,22 %. Der Vorjahreswert lag bei 6,50 %. Für die Generalsanierung Bühnen wurde gegenüber der Kostenberechnung von 253 Mio € bei Bau- beschluss eine Kostensteigerung zwischen 292 Mio. € (entspricht 115,42 %) und 310 Mio. € (ent- spricht 125,30 %) ermittelt. Bezieht man diese Kostenprognose in die Berechnung der durchschnittli- chen Kostensteigerung aller städtischen Großprojekte mit ein, ergibt sich im besten Falle eine durch- schnittliche Kostensteigerung von 32,19 % und im schlechtesten Falle von 34,47 %. gez. Reker
  • Anlage 4 Auszug Rat 11.07.2017 TOP 4.1

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    Anlage 4 Geschäftsführung Rat Frau Kramp Telefon: (0221) 221-22061 Fax : (0221) 221-26570 E-Mail: Petra.Kramp@stadt-koeln.de Datum: 17.07.2017 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der 30. Sitzung des Rates vom 11.07.2017 öffentlich 4 Anfragen gemäß § 4 der Geschäftsordnung des Rates und der Bezirks- vertretungen 4.1 Anfrage der Fraktion Die Linke. betreffend "Kostensteigerungen bei Großprojekten" AN/0514/2017 Antwort der Verwaltung vom 07.07.2017 1480/2017 Hierzu liegt eine schriftliche Antwort der Verwaltung vor. Ratsmitglied Detjen bittet, die Antwort auch dem Stadtentwicklungsausschuss und den Finanzausschuss zur Kenntnis zu geben. Die Oberbürgermeisterin ist mit dem Verfahrensvorschlag ein- verstanden.

Beratungsverlauf

  1. 11.07.2017

    Rat

    Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
  2. 21.09.2017

    Stadtentwicklungsausschuss

    TOP 17.1, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
  3. 25.09.2017 zuletzt

    Finanzausschuss

    TOP 2.2, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

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