V/0515/2025
"Ganzheitliche Betreuung zum Aufbau der Beschäftigungsfähigkeit" - Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung gemäß § 16k SGB II
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Beschlussvorlage
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V/0515/2025 V/0515/2025 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft "Ganzheitliche Betreuung zum Aufbau der Beschäftigungsfähigkeit" - Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung gemäß § 16k SGB II Beratungsfolge 03.09.2025 Hauptausschuss Vorberatung 03.09.2025 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: Beschlussvorschlag: Abweichend von der durch Ratsbeschluss vom 09.12.2020 auf die Ausschüsse übertragenen Zu- ständigkeit über die Entscheidung in den Ihnen übertragenen Angelegenheiten für die Bedarfe von Beschaffungen, wenn im Einzelfall die Wertgrenze bei konsumtiven Beschaffungen von 250.000 € überschritten wird (Ziffer II (Zu ständigkeiten der Ratsausschüsse), 6. Spiegelstrich), zieht der Rat diese Angelegenheit an sich und beschließt: I. Sachentscheidung: Die Verwaltung wird beauftragt, das Angebot „Ganzheitliche Betreuung zum Aufbau der Beschäfti- gungsfähigkeit“ gemäß § 16 k SGB II für den Zeitraum 01.12.2025 bis 30.11.2026 (zuzüglich einer optionalen Vertragsverlängerung vom 01.12.2026 bis 30.11.2027) im Rahmen einer öffentlichen Aus- schreibung zu beschaffen. II. Finanzielle Auswirkungen: Es wird zur Kenntnis genommen, - dass der Schätzwert der geplanten Beschaffung des Angebotes „Ganzheitliche Betreuung zum Auf- bau der Beschäftigungsfähigkeit“ über der Wertgrenze in Höhe von 750.000,00 € liegt. - dass die Beschaffung über eine öffentliche Ausschreibung in einem europaweiten Vergabeverfahren (VgV) erfolgen wird. - dass die finanziellen Mittel für das Angebot “ Ganzheitliche Betreuung zum Aufbau der Beschäfti- gungsfähigkeit“ für die Haushaltsjahre 2025, 2026 und 2027 im Eingliederungstitel (EGT) vorhanden sind. Für die folgenden Haushaltsjahre werden die Mittel für das o.g. Angebot reserviert. Der kom- munale Haushalt wird nicht belastet. Jobcenter 25.08.2025 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Schmaloer Telefon: 492-9189 SchmaloerS@stadt- muenster.de - 2 - V/0515/2025 Begründung: Die Zuständigkeiten der Ratsausschüsse sind mit Ratsbeschluss vom 09.12.2020 (Vorlage V/1003/2020), zuletzt geändert durch Ratsbeschluss vom 14.06.2022, festgelegt worden. Das Rück- holrecht durch einen Ratsbeschluss besteht, da die Delegation auf einem einfachen Ratsbeschluss beruht und § 19 Abs. 1 Satz 2 Hauptsatzung dies vorsieht. I. Zielgruppe und Bedarf: Das Angebot nach § 16 k SGB II „Ganzheitliche Betreuung zum Aufbau der Beschäftigungsfähigkeit“ richtet sich an erwerbsfähige Leistungsberechtigte des SGB II . Innerhalb des Angebotes soll eine ganzheitliche und gegebenenfalls aufsuchende Betreuung erbracht werden. Die Lebenssituation der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, die mit diesem Angebot unterstützt werden sollen, zeichnet sich häufig durch eine Ressourcenarmut in beschäftigungsrelevanten Le- bensbereichen bzw. einen nicht hinreichenden Zugang zu Ressourcen aus, die benötigt werden, um ein gesichertes und beschäftigungsorientiertes Leben führen zu können. Sichtbar wird diese Res- sourcenarmut im Kontext der Anforderungen, die mit einem Leistungsbezug im Sinne des SGB II auf Seiten von Leistungsberechtigten verbunden sind. Dazu zählen u. a. die Bereitschaft und Fähigkeit zur konstruktiven Zusammenarbeit zwischen Leistungsberechtigten und den Jobcoaches, ihren per- sönlichen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern des Jobcenters der Stadt Münster. Häufig ist bei den Leistungsberechtigten eine Überforderung im Hinblick auf - eine angemessene Selbstorganisation im Alltag, - nicht erfahrene bzw. erlernte Selbstwirksamkeit, - fehlende oder gering ausgeprägte Wertschätzung für sich selbst und eigene potentielle Lösungsver- suche, - fehlende Ideen für ein gesichertes Leben, - fehlende persönliche Zielsetzungen und Zielpriorisierung, - ausbaufähige Kommunikationsfähigkeiten, - gesundheitliche Einschränkungen und eine oftmals unzureichende gesundheitsfördernde Versor- gung, - eingeschränkte lösungs-/ressourcenorientierte Problemlösekompetenzen, - Ungeübtheit in der Auseinandersetzung mit eigenen Haltungen und Verhalten im sozialen Kontext, - Fehlen eines unterstützenden Regulativs, - wenig Wissen um Unterstützungsmöglichkeiten und um Zugänge zu Supportoptionen, - eingeschränkte Leistungsfähigkeit im Kontext von Arbeitsweltanforderungen, - keine oder wenig Lebenserfahrung außerhalb von Transfersystemen, - Kränkungserleben und Ausgrenzungserfahrungen, - wenig Vertrauen in Institutionen, kulturelle Besonderheiten, die eine Inklusion in die deutsche Mehr- heitsgesellschaft erschweren, - verhärtete (oftmals sehr traditionelle) Rollenerwartungen und -zuschreibungen in Familiensystemen, die den Zugang zur Arbeitswelt erschweren, festzustellen. Die Aufzählung könnte fortgesetzt werden. Schlagworte wie „keine bezahlte Arbeit“, „materielle Ar- mut“, „nicht realisierbare Vereinbarkeit von Familien- und Erwerbsarbeit“ und „Bildungsarmut“ markie- ren darüber hinaus auch strukturelle Mängel, die individuelle und systemische Entwicklungsoptionen im persönlichen Lebensumfeld beschränken. Die Möglichkeit, Termine für die Beratung vollkommen individuell und flexibel vereinbaren zu können, stellt sicher, dass auch Menschen mit Care -Aufgaben besonders gut an dem Angebot teilnehmen können. - 3 - V/0515/2025 II. Angebotsziel: Mit dem Bereitstellen des Angebotes „Ganzheitliche Betreuung zum Aufbau der Beschäftigungsfähig- keit“ soll die Handlungsfähigkeit von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten gesteigert und mehr Ge- legenheiten geschaffen werden, in denen die gestärkte Handlungsfähigkeit zum Tragen kommen kann. Es geht darum, die zum Teil sehr prekären Lebenssituationen der erwerbsfähigen Leistungsberech- tigten wirksam zu entschärfen und damit (wieder) Raum für eine Weiterentwicklung und Realisierung der individuellen Lebensentwürfe zu schaffen. Das benötigte Angebot muss auf der einen Seite ge- währleisten, dass die erwerbsfähigen Leistungsberechtigten ihre gegenwärtigen Unterstützungsbe- darfe identifizieren und die Ressource n, die ihnen für die Problemlösung zur Verfügung stehen er- kennen und engagiert nutzen (können). Auf der anderen Seite benötigen erwerbsfähige Leistungsbe- rechtigte aber auch geeignete Impulse und Hilfestellungen, die sie anregen und (weiter)befähigen, jenseits der aktuell drängenden Probleme, Ideen für ein Leben in einem gesicherten Lebensumfeld und mit Beschäftigung im engen und im weitesten Sinne zu entwickeln. Bei der Konstruktion der Hilfestellungen ist zwingend zu berücksichtigen, welch hohe Bedeutung das Lebensumfeld der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten für die Entstehung und Realisierung von Veränderungsoptionen hat. Ob die Entwicklung von beschäftigungsorientierten Lebensperspektiven gelingt, ist oftmals entscheidend davon abhängig, ob und in welchem Ausmaß und in welcher Qualität Menschen in ihren beruflichen Entwicklungsprozessen von Familienangehörigen, Freunden usw. un- terstützt oder behindert werden. Durch die Teilnahme an dem Angebot „Ganzheitliche Betreuung zum Aufbau der Beschäftigungsfä- higkeit“ sollen die erwerbsfähigen Leistungsberechtigten befähigt werden, - die an sie gestellten Herausforderungen zu identifizieren. - eigenständig zu priorisieren, welche der identifizierten Herausforderungen sie am dringlichsten be- wältigen müssen. - die ihnen zur Verfügung stehenden persönlichen Gestaltungsoptionen daraufhin zu überprüfen, ob und inwiefern sie zu ihnen passen könnten und eigenständig Gestaltungsoptionen auszuwählen, die sie verfolgen wollen. Zudem sollen die erwerbsfähigen Leistungsberechtigten den Mehrwert der zukünftig wieder verstärk- ten Zusammenarbeit mit den Jobcoaches erkennen. III. Rahmenbedingungen: Die Angebotsdauer beträgt 12 Monate. Das Angebot beginnt am 01.12.2025 und endet am 30.11.2026. Eine Verlängerung ist optional vom 01.12.2026 bis 30.11.2027 möglich. Das Angebot besteht aus drei Modulen: Modul 1 (Einstiegsphase - bis zu 3 Monate) : Kernelement ist die Kontaktaufnahme und - herstellung zu den erwerbsfähigen Leistungsberechtigten und die Rückführung in den originä- ren Jobcoachingprozess beim Jobcoach. Des Weiteren soll die Entwicklung eines Kooperati- onsplans zwischen zu Unterstützenden und Beratenden erfolgen, wenn Einigkeit darüber be- steht, in das Modul 2 zu wechseln. Modul 2 (Bearbeitungsphase – bis zu 9 Monate/ bis zu 12 Monate bei Direkteinstieg in Modul 2 ohne vorherige Teilnahme an Modul 1): Hier sollen Teilnehmende die von ihnen im Koope- rationsplan grob entworfenen Lösungsentwürfe konkretisieren und ausgestalten. Eine Teilnahme an Modul 2 kann unabhängig von der Teilnahme an Modul 1 erfolgen. Modul 3 (Übergänge verstetigen - bis zu 6 Monate) ist ein punktuell anlassbezogenes und op- tionales Angebot an diejenigen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, welche bereits an vor- herigen Modulen des Angebotes teilgenommen haben und punktuell anlassbezogenen Bera- - 4 - V/0515/2025 tungsbedarf haben und sich daher gerne an Ihnen bereits vertraute Beratende aus dem För- derangebot wenden möchten. Zu Beginn des Angebotes, am 01.12.2025, beträgt das Gesamtkontingent in Modul 1 und 2 zusam- men 55 Teilnehmendenplätze. Ab dem 01.02.2026 und bis zum Ende des Angebotszeitraums, be- trägt das Gesamtkontingent 128 Teilnehmendenplätze. Die „Verteilung“ der Plätze auf Modul 1 und Modul 2 erfolgt im Gesamtverlauf des Angebotes anhand des Bedarfs und in Absprache zwischen den Auftragnehmenden und der Auftraggeberin. Die Auftraggeberin geht zunächst von folgenden Platzzahlen/folgender Verteilung aus: Modul 1: Das Angebot in Modul 1 beinhaltet ab 01.12.2025 zunächst 33 Teilnehmendenplätze. Ab 01.02.2026 wird das Kontingent auf 76 Teilnehmendenplätze in Modul 1 aufgestockt. Modul 2: Das Angebot in Modul 2 beinhaltet ab 01.12.2025 zunächst 25 Teilnehmendenplätze. Ab 01.02.2026 wird das Kontingent auf 52 Teilnehmendenplätze in Modul 2 aufgestockt. Es gibt keine festgelegten Teilnehmendenplätze in Modul 3. Den Auftragnehmenden wird für Modul 3 keine Mindestvergütung zugesichert. IV. Inhalt Modul 1 - Einstiegsphase Erwerbsfähige Leistungsberechtigte des SGB II werden vom Jobcenter der Stadt Münster in das An- gebot eingesteuert, wenn der Kontakt zu diesen im Prozess des Jobcoachings nicht mehr hergestellt werden kann. Leitziel der durch den Jobcoach herbeigeführten Angebotsteilnahme ist dann zunächst die Herstel- lung eines trag- und ausbaufähigen Arbeitsbündnisses zwischen Beratenden und den Teilnehmen- den. Ein erster Kontakt wird oftmals durch die in diesem Angebot mögliche aufsuchende Sozialarbeit hergestellt. Im weiteren Verlauf des Angebotes geht es darum, die zuständigen Jobcoaches in dieses Arbeits- bündnis zu integrieren. Die Einstiegsphase ist eine ergebnisoffene Beratung, der eine zentrale Be- deutung zukommt: Sie eröffnet Leistungsberechtigten die Option, eine autonome Entscheidung dar- über zu treffen, ob sie das Angebot annehmen wollen oder nicht. I. d. R. wird die Entscheidung davon abhängig sein, ob sie einen Nutzen und welchen Nutzen sie in einer Teilnahme sehen. Die für eine solche Entscheidung notwendigen informativ en und bindungsorientierten Grundlagen werden im Rahmen von Beratungseinheiten zur Verfügung gestellt bzw. entwickelt, die sich an die ersten per- sönlichen Kontakte zwischen Beratenden und Teilnehmenden anschließen. Wie viele Beratungsein- heiten in dieser Phase nötig sind, ist nicht zuletzt davon abhängig, ob und wie sich die Beziehungsar- beit zwischen Beratenden und Teilnehmenden gestaltet bzw. seitens der Beratenden gestaltet wird. Den Abschluss von Modul 1 bildet ein gemeinsames Gespräch zwischen dem/der e rwerbsfähigen Leistungsberechtigten, dem/der Beratenden und den zuständigen Jobcoaches, in dem die Ergebnis- se, der Prozessverlauf und die Prozessqualität der Einstiegsphase thematisiert und Perspektiven ei- ner weiteren Zusammenarbeit erörtert werden. Es han delt sich dabei um das erste Meilensteinge- spräch. Sollte in dem Meilensteingespräch seitens der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten eine weitere Teilnahme am Angebot gewünscht werden, so werden die Jobcoaches und Leistungsberech- tigten einen individualisie rten Kooperationsplan und die Auftragnehmenden einen wei terführenden Kooperationsplan mit den erwerbsfähigen Leistungsberechtigten abschließen. Damit können die in der Einstiegsberatung bereits ansatzweise entwickelten Strukturen der Zusammenarbeit stabilisiert werden. Alternativ erfolgt die Rückführung der erwerbsfähigen Leistungsberechtigen in die Beratung der Jobcoaches und die Teilnahme endet mit Modul 1. Modul 2 - Bearbeitungsphase - 5 - V/0515/2025 In Modul 2 werden diejenigen erwerbsfähigen Leistungsberechtigen (weiter) beraterisch begleitet, die sich entscheiden, mit den bereits bekannten Beratenden des Förderangebotes in die Umsetzung des „Kooperationsplans“ einzusteigen und somit zustimmen, weiter an dem Angebot „Ganzheitliche Be- treuung zum Aufbau der Beschäftigungsfähigkeit“ teilzunehmen. Sie bearbeiten die in der Einstiegs- phase bereits identifizierten Herausforderungen bzw. Themen weiter. Ein direkter Einstieg in das Modul 2 ist dann möglich und unbedingt gewünscht, wenn erwerbsfähige Leistungsberechtige bereits am Beratungsprozess/dem Jobcoaching teilnehmen und ein Unterstüt- zungsbedarf identifiziert und dieser durch den erwerbsfähigen Leistungsberechtigten gewünscht wird. Modul 3 – Übergänge verstetigen Nach Beendigung der Teilnahme an Modul 2 kann es trotz Erreichen der vereinbarten Ziele punktuell anlassbezogen Beratungsbedarf bei den Leistungsberechtigten geben. In diesem Fall ist es sinnvoll, dass der/die erwerbsfähige Leistungsberechtigte die Möglichkeit hat, sich an die bereits aus dem Förderangebot bekannten Beratenden zu wenden, um hier kurzfristig zielgerichtet Unterstützung bei einem konkreten Anliegen zu erhalten. Modul 3 kann bis zu 6 Monate nach Beendigung der Teilnahme in Anspruch genommen werden. Der Umfang besteht in maximal fünf individualisierten, persönlichen Beratungseinheiten. Sollten Teilnehmende eine geförderte Beschäftigung nach § 16e SGB II oder §16i SGB II aufnehmen, ist eine Teilnahme an Modul 3 nicht möglich. V. Erfolgserwartungen Das Jobcenter der Stadt Münster bewertet das geplante Angebot als erfolgreich, wenn: zu 60 % der zugewiesenen Teilnehmenden in Modul 1 durch die Auftragnehmenden ein quali- fizierter Erstkontakt hergestellt werden konnte. in 80 % der Fälle, in denen eine Teilnahme am Modul 1 erfolgt ist, die Rückführung zum Job- center gelungen ist (die Teilnehmenden haben einen Termin bei der Jobcoachin/ beim Jobcoach wahrgenommen). in 80 % der Fälle, in denen es zu einem qualifizierten Erstkontakt in Modul 1 zwischen Auf- tragnehmenden und potentiellen Teilnehmenden gekommen ist, e ine weitere Teilnahme am Modul 2 realisiert wurde (mindestens zwei weitere persönliche Beratungsgespräche haben stattgefunden). die Teilnehmenden ihre selbst erarbeiteten Handlungsziele in Modul 2 nach eigener Einschät- zung (Selbstreflexion) zu 75 % erreicht haben. In Vertretung gez. Cornelia Wilkens Stadträtin
Anlage A
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Anlage A zur V/0515/2025 Kurzüberblick Das Angebot „Ganzheitliche Betreuung zum Aufbau der Beschäftigungsfähigkeit“ richtet sich an erwerbsfähige Leistungsberechtigte (eLb). Die Lebenssituation der Leistungsberechtigten, die mit diesem Angebot unterstützt werden sollen, zeichnet sich durch eine Ressourcenarmut in beschäf- tigungsrelevanten Lebensbereichen bzw. einen nicht hinreichenden Zugang zu Ressourcen aus, die benötigt werden, um ein gesichertes und beschäftigungsorientiertes Leben führen zu können. Sichtbar wird diese Ressourcenarmut im Kontext der Anforderungen, die mit einem Leistungsbe- zug im Sinne des SGB II auf Seiten der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten verbunden sind. Dazu zählen u. a. die Bereitschaft und Fähigkeit zur konstruktiven Zusammenarbeit zwischen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten und ihren persönlichen Ansprechpartnerinnen und An- sprechpartnern des Jobcenters der Stadt Münster, den Jobcoaches. Mit dem Bereitstellen des Angebotes „Ganzheitliche Betreuung zum Aufbau der Beschäftigungsfähigkeit“ soll die Hand- lungsfähigkeit von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten gesteigert und mehr Gelegenheiten geschaffen werden, in denen diese gestärkte Handlungsfähigkeit zum Tragen kommen kann. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit der Vorlage wird das Ziel verfolgt, den Rat über das geplante arbeitsmarktpolitische Ange- bot „Ganzheitliche Betreuung zum Aufbau der Beschäftigungsfähigkeit " gemäß § 16 k SGB II zu informieren. Der Rat soll über den Bedarf der Beschaffung des geplanten arbeitsmarktpoli- tischen Angebotes entscheiden. Finanzierung Produktgruppe: 0501 Leistungen der Grundsicherung Das geplante arbeitsmarktpolitische Angebot wird aus Bundesmitteln (hier: Eingliederungstitel) finanziert. Der kommunale Haushalt wird nicht belastet. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig x überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Die Aufgabe beruht auf dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) in Verbindung mit dem So- zialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III). Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Von dem geplanten arbeitsmarktpolitischen Angebot vom Jobcenter der Stadt Münster profitieren alle erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (eLb) unabhängig von ihrem Geschlecht oder einer Migrationsvorgeschichte.
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0515/2025
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 19.08.2025
- Erstellt
- 19.08.2025 12:00