3727/2018
Atomkraftwerke in Tihange und Doel (AN/0875/2018)
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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss
4184 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/371/3 Vorlagen-Nummer 15.11.2018 3727/2018 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss für Umwelt und Grün 20.11.2018 Atomkraftwerke in Tihange und Doel (AN/0875/2018) Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rat der Stadt Köln bittet um Beantwortung von Fragen zum Thema: Atomkraftwerke in Tihange und Doel (AN/0875/2018) Hier: Nachfrage zur Beantwortung der Anfrage 2045/2018 Der Rat der Stadt Köln hat am 2.2.2016 einen Beschluss zu den belgischen Atomkraftwerken in Tihange und Doel gefasst (AN/0229/2016). Darin heißt es unter anderem: "Der Rat der Stadt Köln fordert die Bundesregierung auf, sich gegenüber der belgischen Regierung nachdrücklich für eine Stilllegung der Atomkraftwerke Doel 3 und Tihange 2 einzusetzen, wie dies bereits durch die Landesregierungen von Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz geschieht. Insbesondere erwarten Rat und Verwaltung der Stadt Köln von Bundes- und Landesregierung, dass zum Schutz der in der Einflusszone der Kraftwerke lebenden Menschen ein bilaterales Abkommen mit Belgien für einen möglichen nuklearen Ernstfall vereinbart wird. Ebenso soll ein übernationales, grenzüberschreitendes Katastrophenschutzkonzept erarbeitet werden." Die Stadt Köln hat mit Schreiben vom 04.03.2016 die Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen über den Ratsbeschluss vom 02.02.2016 informiert und gebeten, die Bundesregierung um eine entsprechende Intervention bei der belgischen Regierung zu er- suchen, ein Abkommen der Bundesregierung und der Landesregierung NRW für einen nuklearen Ernstfall und ein grenzüberschreitendes Katastrophenschutzkonzept mit Belgien anzuregen und die Städteregion Aachen der ausdrücklichen Unterstützung ihrer juristischen Bemühungen durch die Stadt Köln zu versichern. Mit Schreiben vom 05.04.2016 wurde der Städteregionsrat der Städteregion Aachen, Herr Helmut Etschenberg über den Ratsbeschluss und das Schreiben an die Staatskanzlei informiert, sowie die Unterstützung der Stadt Köln bei den juristischen Bemühungen der Städteregion angeboten. Städteregionsrat Etschenberg hat in einem Schreiben an Frau OB Reker den Ratsbeschluss vom 02.02.2016 zur Stilllegung der Atomkraftwerke begrüßt und um weitere Unterstützung in Form eines gemeinsamen Auskunftsersuchens bei der EU Kommission gebeten. Dieses Auskunftsersuchens wurde am 14.06.2016 an Herrn Parlamentspräsident Schulz in Brüssel unter Teilnahme zahlreicher Vertreter von Städten und Gemeinden der Region übergeben. Frage: RM Herr Brust bittet um Auskunft, ob bereits ein Ergebnis vorliege und die EU-Kommission geantwor- 2 tet habe und ob eine Antwort der Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen hinsichtlich eines bilateralen Abkommens mit Belgien vorliege. Antwort: Die Abgabe des Auskunftsersuchens bei der EU-Kommission hat zu keinem neuen Sachstand und zu keiner offiziellen Antwort der EU-Kommission geführt. Die StädteRegion Aachen, die die Federfüh- rung beim Auskunftsersuchen hat, teilte am 10. 10.2018 mit, dass es ein Gespräch mit dem EU- Kommissar für Klimaschutz und Energie Canete gegeben hat, das zu einem Informationsaustausch mit ihm über sein Kommissariat geführt hat. Auf das Schreiben vom 04.03.2018 hat die Stadt Köln seitens der Staatskanzlei NRW keine Antwort erhalten. Bei der Städteregion Aachen liegt seitens der Landesregierung NRW ebenfalls kein anderer Sachstand vor. Allerdings wird von dort ein Termin im Bundesumweltministerium vorbereitet, an dem die Thematik „Lieferung deutscher Brennelemente nach Tihange“ nochmals erörtert werden soll. Im Hinblick auf die Klagen der StädteRegion Aachen vor dem Staatsrat und dem Gericht Erster In- stanz in Brüssel wird es im November / Dezember 2018 eine erste mündliche Verhandlung geben. Die Beteiligung von deutschen Städten außerhalb der Städteregion Aachen wurde aus formellen Gründen nicht für sinnvoll gehalten. Die Stadt Köln ist der Klage daher nicht beigetreten, hat diese jedoch mit einem Solidaritätsbeitrag in Höhe von 3.000,00 Euro unterstützt. Gez. Dr. Keller
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3727/2018
- Typ
- Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
- Datum
- 15.11.2018
- Erstellt
- 13.11.2018 08:56