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Grundsatzbeschluss zur Anwendung der Novelle des Baugesetzbuches ("Bau-Turbo") - Entscheidungszuständigkeiten der Bezirksvertretungen wahren - Schnelle Entscheidungen ermöglichen, überfraktioneller Dringlichkeitsantrag

Antrag BV4/050/2026 vom 16.03.2026

Stand: Am 18.03.2026 in der Bezirksvertretung 4 einstimmig beschlossen.

Dokumente

Beratungsverlauf

  1. 18.03.2026

    Bezirksvertretung 4

    TOP 25, Entscheidung. Ergebnis: einstimmig beschlossen

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