253810
Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes - BTHG
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Sammeldokument öffentlich
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Mitteilungsvorlage öffentlich 253810 Die Oberbürgermeisterin — — Federführung: 50 Amt für Soziales und Wohnen Dezernat: Dez. V Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes - BTHG Beratungsfolge Ausschuss für Soziales, Migration und Gesundheit 28.10.2025 Kenntnisnahme Mitteilung: Mit dieser Mitteilung informiert die Sozialverwaltung wie gewünscht noch einmal zusammengefasst über die Auswirkungen der Umsetzung des „Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Men- schen mit Behinderungen – BTHG“ auf die einzelnen Maßnahmen für Menschen mit Behinderungen in Bonn. Das Gesetz wurde im Dezember 2016 vom Bundestag beschlossen und trat in mehreren Stufen in Kraft. Das „Ausführungsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen zur Umsetzung des BTHG“ kurz AG-BTHG wurde am 03.08.2018 verkündet. Die Auswirkungen beider Gesetze entfalteten sich ab dem 01.01.2020 mit der Umsetzung im SGB IX. Seitdem ist der Landschaftsverband Rheinland als überörtlicher Träger der Eingliederungshilfe unter anderem für die Leistungen an Menschen mit Behinderung nach Abschluss der Schulbildung zuständig. Seit 2019 ist die Sozialverwaltung im Gespräch mit dem LVR und den Leistungsanbietern in Bonn, um die zukünftige Finanzierung der Leistun- gen zur Teilhabe für Menschen mit Behinderung in Bonn zu klären. Die Verwaltung hat hierzu regelmäßig informiert. Die Gespräche zur Übernahme der Leistungen mit dem LVR sind inzwi- schen abgeschlossen. Insbesondere niederschwellige Leistungen konn- ten nicht vom LVR im Rahmen des SGB IX weiter finanziert werden, die- se werden derzeit von der Bundesstadt Bonn aus freiwilligen Mitteln wei- terhin aufrechterhalten. Zu den Details der einzelnen Förderungen hat der ASMG in seiner Sitzung am 09.07.2025 beraten (siehe untenstehen- de DS-Nummern). Zu den Maßnahmen im Einzelnen: Blinden- und Sehbehindertenverein Bonn/Rhein-Sieg e.V. Seite 1 von 4 Seite 2 — — Der LVR übernimmt die Kosten der Beratungsleistungen des Vereins zu 50 %, der 50%-ige Anteil der Bundesstadt Bonn an der Förderung be- trägt in den Jahren 2025/2026 bis zu 19.500 € (DS-Nr. 253342 ). Gemeindepsychiatrie Bonn/Rhein-Sieg gGmbH Die Maßnahmen können vom LVR nicht übernommen werden. Die Maß- nahme cma-Wohnclearing wurde zum 31.12.2023 eingestellt. Alle weite- ren Maßnahmen werden durch die Bundesstadt Bonn weiter finanziert. Die Förderung beträgt in 2025 bis zu 3.163.647 € in 2026 bis zum 3.300.107 € (DS-Nr.: 253336). Caritasverband für die Stadt Bonn e.V. Die Maßnahme „Arbeitstraining“ wurde konzeptionell verändert und wird vom LVR im Rahmen der Leistungen zur Sozialen Teilhabe weiterfinan- ziert. Das „CaTZ“ wird seitens der Bundesstadt Bonn im Jahr 2025 mit bis zu 190.950 € und im Jahr 2026 bis zum 195.770 € finanziert (DS-Nr.: 253336) Hilfe für psychisch Kranke Bonn-Rhein-Sieg e.V. Die Maßnahme „Arbeitstraining“ wurde konzeptionell verändert und wird vom LVR im Rahmen der Leistungen zur Sozialen Teilhabe weiterfinan- ziert. INTRA gGmbH Die Maßnahme „Arbeit und Qualifikation“ wurde zum 31.07.2021 einge- stellt, da keine Finanzierung über den LVR möglich war. Die Maßnahme „Beratung und Begleitung“ konnte in die Kostenträgerschaft des Amtes für Kinder, Jugend und Familie nach SGB VIII überführt werden. Verband zur Förderung Hörgeschädigter Die Beratung für Menschen mit Hörbehinderung wird durch die Bundes- stadt Bonn weiterhin finanziert. Im Jahr 2025 beträgt die Förderung bis zu 9.563 €m im Jahr 2026 bis zu 10.285 € (DS-Nr.: 253346). Verein für Behindertensport Die Beratung zur Teilhabe insbesondere an Sportangeboten wird durch die Bundesstadt Bonn weiterhin finanziert, die Finanzierung durch den LVR ist nicht möglich. Die Förderung beträgt in 2025 bis zu 81.310 €, in 2026 bis zu 102.097 € (DS-Nr: 253328). Seite 2 von 4 Seite 3 — — Psychosoziale Betreuung Substituierter (verschiedene Träger) Die Träger konnten Leistungsvereinbarungen mit dem LVR schließen, so dass die Mittel (sofern nicht Einzelfallhilfe nach SGB II gewährt wird) im Rahmen der Eingliederungshilfe gezahlt werden. Bonn Lighthouse Die Finanzierung des Wohnprojektes (nicht der Beratungsstelle) liegt grundsätzlich nach der Neuregelung des BTHG grundsätzlich in der Zu- ständigkeit des LVR. Da der Aufwand der entsprechenden Antragstel- lung erheblich und die Durchsetzung der Ansprüche sehr aufwendig ist, unterstützt die Stadt Bonn den Übergangszeitraum mit einer zusätzlichen 0,5 Clearing-Stelle, um die qualitativ und quantitativ anspruchsvolle Be- gleitung dieses Prozesse und damit die Arbeit im Wohnprojekt weiterhin zu sichern. Der Förderbetrag hierfür liegt im Jahre 2025 bei rd. 46.000 € (s. DS 253357). AIDS-Hilfe Der Verein hat sich aufgelöst und erhält für den Zeitraum ab dem 01.05.2025 keine weitere Förderung mehr. AIDS-Intitiative Die Leistungen für die AIDS-Initiative wurden ab dem 01.09.2024 auf das Gesundheitsamt übertragen. Seite 3 von 4 Seite 4 — — Anlage/n Keine Seite 4 von 4
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Vorlagen-Nr.
- 253810
- Typ
- Mitteilungsvorlage
- Datum
- 13.10.2025
- Erstellt
- 09.10.2025 06:52