V/1056/2019
Bestellung von Vertreter/innnen der Stadt Münster in den Ausschuss des Unterhaltungsverbandes St. Mauritz - Altenberge
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Anlage A
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Anlage A zur V/1056/2019 Kurzüberblick Gemäß Satzung des Unterhaltungsverbandes St. Mauritz - Altenberge endet die Wahlzeit der Mitglieder im Verbandsausschuss nach fünf Jahren zum 31.12.2019. Die Stadt Münster ist mit zwei Mitgliedern in der Gruppe C vertreten. Diese können beide aus dem politischen Raum be- nannt werden, da in der Gruppe A bereits ein Mitarbeiter des Amtes für Mobilität und Tiefbau ver- treten ist. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Nach den Vorgaben der Satzung des Unterhaltungsverbandes St. Mauritz – Altenberge muss alle fünf Jahre ein neuer Ausschuss gewählt werden. Durch die Neuwahl der Mitglieder sind die ge- setzlichen Vorgaben mit dem Beschluss der Vorlage erfüllt. Finanzierung Produktgruppe: 0102 Geschäftsführung für politische Gremien, Städtepartnerschaften Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja X Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja X Nein Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja Nein teilw. Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja X Nein Bereits veranschlagt? Ja Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig frei- willig Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Von den zwei politischen Vertretern der Stadt Münster im Verbandsausschuss waren bisher beide männlich.
Beschlussvorlage
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V/1056/2019 V/1056/2019 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Bestellung von Vertreter/innnen der Stadt Münster in den Ausschuss des Unterhaltungsverbandes St. Mauritz - Altenberge Beratungsfolge 11.12.2019 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. In den Ausschuss des Unterhaltungsverbandes St. Mauritz -Altenberge werden als Vertreter der Stadt Münster für die Zeit vom 01.01.2020 bis 31.12.2024 bestellt: Gruppe C (Städte und Gemeinden) Mitglieder Stellvertretung 1._________________________ 1.____________________________ 2._________________________ 2.____________________________ 2. Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Verwaltung in der Gruppe A (Erschwerer) durch e i- nen Mitarbeiter des Amtes für Mobilität und Tiefbau, Herrn Stefan Marienfeld, (Stellvertretung: Thomas Wermers) vertreten wird. Begründung: Nach § 113 Abs. 2 GO NRW bestellt der Rat die Vertreter der Gemeinde, die zur Wahrnehmung von Mitgliedschaften in Organe, Beiräte oder Ausschüsse juristischer Personen oder Personenvereini- gungen, an denen die Gemeinde beteiligt ist, entsandt werden. Der Unterhaltungsverband St. Mauritz – Altenberge ist gemäß § 1 Abs. 2 der Satzung des Unterhal- tungsverbandes St. Mauritz-Altenberge vom 04.02.2009 ein Wasser- und Bodenverband im Sinne des Gesetzes über Wasser- und Bodenverbände. Amt für Bürger- und Ratsservice 19.11.2019 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Smolka Telefon: 492-3361 Smolka@stadt-muenster.de - 2 - V/1056/2019 Mitglieder des Verbandes sind gemäß § 5 der Satzung: a) Gruppe A (Erschwerer): die Eigentümer und Erbbauberechtigten von Grundstücken und Anlagen, die die Unterhaltung der Gewässer und seiner Ufer über die bloße Beteiligung am Abflussvorgang hinaus erschweren, b) Gruppe B (Anlieger): die Gewässereigentümer, die Erbbauberechtigten und Anlieger der vom Verband zu unter- haltenden Gewässer, c) Gruppe C (Städte und Gemeinden): die Städte und Gemeinden, soweit zum Gemeindebezirk gehörende Grundstücke im seitlichen Einzugsgebiet der in § 2 genannten und zu unterhaltenden Gewässer liegen. Der Verband hat gemäß § 9 der Satzung einen Ausschuss und einen Vorstand. Nach § 12 der Sat- zung hat der Ausschuss die ihm im Wasserverbandsgesetz zugewiesenen Aufgaben. Insbesondere sind dies folgende: 1. Wahl und Abberufung der Vorstandsmitglieder sowie ihrer Stellvertreter, 2. Beschlussfassung über Änderungen der Verbandssatzung, des Unternehmens, des Verbands- plans oder der Aufgaben sowie über die Grundsätze der Geschäftspolitik, 3. Beschlussfassung über die Umgestaltung und die Auflösung des Verbandes, 4. Wahl der Schaubeauftragten, 5. Festsetzung des Haushaltsplanes sowie von Nachtragshaushaltsplänen, 6. Entlastung des Vorstands, 7. Beschlussfassung über Rechtsgeschäfte zwischen Vorstandsmitgliedern und dem Verband, 8. Beratung des Vorstands in allen wichtigen Angelegenheiten, 9. Festsetzung von Vergütungen, Aufwandsentschädigungen und Sitzungsgeldern. Der Ausschuss hat gemäß § 10 der Satzung 16 Mitglieder, die ehrenamtlich tätig sind. Von den Aus- schussmitgliedern entfallen auf: a) die Gruppe A = 2 Mitglieder b) die Gruppe B = 8 Mitglieder c) die Gruppe C = 6 Mitglieder Von den 6 Ausschussmitgliedern der Gruppe C entfallen 2 auf die Stadt Münster. Nach § 10 Abs. 2 der Satzung des Unterhaltungsverbandes St. Mauritz-Altenberge werden die Aus- schussmitglieder der Gruppe C von der Stadt/Gemeinde benannt. Ihre Vertretung richtet sich nach den Vorschriften der Gemeindeordnung. Sie sollten Landwirte und mit land- oder forstwirtschaftlich genutztem Grundbesitz am Verband beteiligt sein. Gemäß § 113 Abs. 2 Satz 2 GO NRW muss, sofern zwei oder mehr Vertreter der Gemeinde in Beirä- te, Ausschüsse, Gesellschafterversammlungen, Aufsichtsräten oder entsprechenden Organen von juristischen Personen oder Personenvereinigungen, an denen die Gemeinde beteiligt ist, zu benen- nen sind, der Bürgermeister oder ein/e von ihm vorgeschlagene/r Beamter/in oder Angestellte/r der Gemeinde dazuzählen. Da die Verwaltung bereits durch einen Mitarbeiter des Amtes für Mobilität und Tiefbau in der Gruppe A vertreten ist, können die beiden Positionen in der Gruppe C gänzlich aus dem politischen Raum benannt werden. Die Bestellung der Mitglieder in der Gruppe C erfolgt nach den Grundsätzen der Verhältniswahl ge- mäß § 50 Abs. 2 – 4 GO NRW – Quotenverfahren nach Hare/Niemeyer. - 3 - V/1056/2019 Einigen sich die Ratsmitglieder auf einen einheitlichen Wahlvorschlag, ist gemäß § 50 Abs. 3 Satz 1 GO NRW der einstimmige Beschluss des Rates über die Annahme dieses Wahlvorschlages ausrei- chend. Kommt ein einheitlicher Wahlvorschlag nicht zustande, findet eine Listenwahl nach den Grundsätzen der Verhältniswahl gemäß § 50 Abs. 3 Satz 2 ff. GO NRW statt. Die Stadt Münster wird bisher vertreten durch: Mitglied Stellvertretung 1. Ludger Janning 1. Josef Lütke Notarp 2. Ludger Steinmann 2. Wilfried Denz Die Amtszeit der bisherigen Ausschussmitglieder endet am 31.12.2019. Gemäß § 11 der Satzung des Unterhaltungsverbandes St. Mauritz-Altenberge bleiben bei Beendigung der Amtszeit die ausschei- denden Mitglieder bis zur Neuwahl des Ausschusses im Amt. Für die neu zu wählenden Ausschussmitglieder beginnt gemäß § 11 der Satzung die Amtszeit am 01.01.2020 und endet nach fünf Jahren am 31.12.2024. Hinweis: Gemäß § 12 des Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein- Westfalen (Landesgleichstellungsgesetz) soll bei der Besetzung von Ausschüssen des Rates auf eine geschlechtsparitätische Besetzung geachtet werden. In wesentlichen Gremien (siehe Vorlage V/0589/2017) müssen Frauen mit einem Mindestanteil von 40 % vertreten sein. Darüber hinaus hat der Rat am 02.04.2014 zur Vorlage V/0636/2013 „Europäische Charta für die Gleichstellung von Männern und Frauen auf lokaler Ebene - Abschlussbericht zum Aktionsplan 2011- 2013 und Aktionsplan 2013-2015“ im Themenfeld „Die politische Rolle der Kommune – Paritätische Besetzung von Gremien“ beschlossen: „Der Rat richtet an die neu gewählten Ratsmitglieder die Er- wartung, dass sie bei der Besetzung von Ausschüssen, Kommissionen und Beiräten sowie bei der Besetzung der Aufsichtsräte aller städtischen Gesellschaften die Verpflichtungen aus dem Landes- gleichstellungsgesetz gewissenhaft beachten und diese Gremien nach Maßgabe der Gesetze ge- schlechtsparitätisch besetzen werden.“ I.V. gez. Wolfgang Heuer Stadtrat Anlage A
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/1056/2019
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 06.11.2019
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37