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V/1056/2019

Bestellung von Vertreter/innnen der Stadt Münster in den Ausschuss des Unterhaltungsverbandes St. Mauritz - Altenberge

Vorlagen 06.11.2019

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 11.12.2019, TOP 51

Anlage A

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Beschlussvorlage

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Anlage A

1531 Zeichen

Anlage A zur V/1056/2019 
Kurzüberblick 
Gemäß Satzung des Unterhaltungsverbandes St. Mauritz - Altenberge endet die Wahlzeit der 
Mitglieder im Verbandsausschuss nach fünf Jahren zum 31.12.2019. Die Stadt Münster ist mit 
zwei Mitgliedern in der Gruppe C vertreten. Diese können beide aus dem politischen Raum be-
nannt werden, da in der Gruppe A bereits ein Mitarbeiter des Amtes für Mobilität und Tiefbau ver-
treten ist. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Nach den Vorgaben der Satzung des Unterhaltungsverbandes St. Mauritz – Altenberge muss alle 
fünf Jahre ein neuer Ausschuss gewählt werden. Durch die Neuwahl der Mitglieder sind die ge-
setzlichen Vorgaben mit dem Beschluss der Vorlage erfüllt. 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0102 Geschäftsführung für politische Gremien, Städtepartnerschaften 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja X Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja X Nein   
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja  Nein  teilw. 
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja  Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja X Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja  Nein   
 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig frei-
willig 
 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Von den zwei politischen Vertretern der Stadt Münster im Verbandsausschuss waren bisher beide 
männlich.

Beschlussvorlage

6588 Zeichen

V/1056/2019 
V/1056/2019 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Bestellung von Vertreter/innnen der Stadt Münster in den Ausschuss des Unterhaltungsverbandes 
St. Mauritz - Altenberge 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   11.12.2019 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. In den Ausschuss des Unterhaltungsverbandes St. Mauritz -Altenberge werden als Vertreter 
der Stadt Münster für die Zeit vom 01.01.2020 bis 31.12.2024 bestellt: 
 
 Gruppe C (Städte und Gemeinden) 
 
 Mitglieder Stellvertretung 
 
 1._________________________ 1.____________________________ 
 
 
 2._________________________ 2.____________________________ 
 
 
2. Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Verwaltung in der Gruppe A (Erschwerer) durch e i-
nen Mitarbeiter des Amtes für Mobilität und Tiefbau, Herrn Stefan Marienfeld, (Stellvertretung: 
Thomas Wermers) vertreten wird. 
 
 
Begründung: 
Nach § 113 Abs. 2 GO NRW bestellt der Rat die Vertreter der Gemeinde, die zur Wahrnehmung von 
Mitgliedschaften in Organe, Beiräte oder Ausschüsse juristischer Personen oder Personenvereini-
gungen, an denen die Gemeinde beteiligt ist, entsandt werden. 
 
Der Unterhaltungsverband St. Mauritz – Altenberge ist gemäß § 1 Abs. 2 der Satzung des Unterhal-
tungsverbandes St. Mauritz-Altenberge vom 04.02.2009 ein Wasser- und Bodenverband im Sinne 
des Gesetzes über Wasser- und Bodenverbände. 
 
Amt für Bürger- und 
Ratsservice 
 
19.11.2019 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Frau Smolka 
Telefon: 492-3361 
Smolka@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/1056/2019 
Mitglieder des Verbandes sind gemäß § 5 der Satzung: 
 
a) Gruppe A (Erschwerer): 
 die Eigentümer und Erbbauberechtigten von Grundstücken und Anlagen, die die Unterhaltung der 
Gewässer und seiner Ufer über die bloße Beteiligung am Abflussvorgang hinaus erschweren, 
 
b) Gruppe B (Anlieger): 
die Gewässereigentümer, die Erbbauberechtigten und Anlieger der vom Verband zu unter-
haltenden Gewässer, 
 
c) Gruppe C (Städte und Gemeinden): 
die Städte und Gemeinden, soweit zum Gemeindebezirk gehörende Grundstücke im seitlichen 
Einzugsgebiet der in § 2 genannten und zu unterhaltenden Gewässer liegen. 
 
Der Verband hat gemäß § 9 der Satzung einen Ausschuss und einen Vorstand. Nach § 12 der Sat-
zung hat der Ausschuss die ihm im Wasserverbandsgesetz zugewiesenen Aufgaben. 
Insbesondere sind dies folgende: 
 
1. Wahl und Abberufung der Vorstandsmitglieder sowie ihrer Stellvertreter,  
2. Beschlussfassung über Änderungen der Verbandssatzung, des Unternehmens, des Verbands-
plans oder der Aufgaben sowie über die Grundsätze der Geschäftspolitik, 
3. Beschlussfassung über die Umgestaltung und die Auflösung des Verbandes, 
4. Wahl der Schaubeauftragten, 
5. Festsetzung des Haushaltsplanes sowie von Nachtragshaushaltsplänen, 
6. Entlastung des Vorstands, 
7. Beschlussfassung über Rechtsgeschäfte zwischen Vorstandsmitgliedern und dem Verband, 
8. Beratung des Vorstands in allen wichtigen Angelegenheiten, 
9. Festsetzung von Vergütungen, Aufwandsentschädigungen und Sitzungsgeldern. 
 
Der Ausschuss hat gemäß § 10 der Satzung 16 Mitglieder, die ehrenamtlich tätig sind. Von den Aus-
schussmitgliedern entfallen auf: 
 
a) die Gruppe A = 2 Mitglieder 
b) die Gruppe B = 8 Mitglieder 
c) die Gruppe C = 6 Mitglieder 
 
Von den 6 Ausschussmitgliedern der Gruppe C entfallen 2 auf die Stadt Münster.  
 
Nach § 10 Abs. 2 der Satzung des Unterhaltungsverbandes St. Mauritz-Altenberge werden die Aus-
schussmitglieder der Gruppe C von der Stadt/Gemeinde benannt. Ihre Vertretung richtet sich nach 
den Vorschriften der Gemeindeordnung. Sie sollten Landwirte und mit land- oder forstwirtschaftlich 
genutztem Grundbesitz am Verband beteiligt sein. 
 
Gemäß § 113 Abs. 2 Satz 2 GO NRW muss, sofern zwei oder mehr Vertreter der Gemeinde in Beirä-
te, Ausschüsse, Gesellschafterversammlungen, Aufsichtsräten oder entsprechenden Organen von 
juristischen Personen oder Personenvereinigungen, an denen die Gemeinde beteiligt ist, zu benen-
nen sind, der Bürgermeister oder ein/e von ihm vorgeschlagene/r Beamter/in oder Angestellte/r der 
Gemeinde dazuzählen.  
 
Da die Verwaltung bereits durch einen Mitarbeiter des Amtes für Mobilität und Tiefbau in der Gruppe 
A vertreten ist, können die beiden Positionen in der Gruppe C gänzlich aus dem politischen Raum 
benannt werden. 
 
Die Bestellung der Mitglieder in der Gruppe C erfolgt nach den Grundsätzen der Verhältniswahl ge-
mäß § 50 Abs. 2 – 4 GO NRW – Quotenverfahren nach Hare/Niemeyer.

- 3 - 
V/1056/2019 
 
Einigen sich die Ratsmitglieder auf einen einheitlichen Wahlvorschlag, ist gemäß § 50 Abs. 3 Satz 1 
GO NRW der einstimmige Beschluss des Rates über die Annahme dieses Wahlvorschlages ausrei-
chend. Kommt ein einheitlicher Wahlvorschlag nicht zustande, findet eine Listenwahl nach den 
Grundsätzen der Verhältniswahl gemäß § 50 Abs. 3 Satz 2 ff. GO NRW statt.  
 
Die Stadt Münster wird bisher vertreten durch: 
 
Mitglied     Stellvertretung 
 
1. Ludger Janning 
 
 1. Josef Lütke Notarp 
 
2. Ludger Steinmann 
 
 2. Wilfried Denz 
Die Amtszeit der bisherigen Ausschussmitglieder endet am 31.12.2019. Gemäß § 11 der Satzung des 
Unterhaltungsverbandes St. Mauritz-Altenberge bleiben bei Beendigung der Amtszeit die ausschei-
denden Mitglieder bis zur Neuwahl des Ausschusses im Amt.  
 
Für die neu zu wählenden Ausschussmitglieder beginnt gemäß § 11 der Satzung die Amtszeit am 
01.01.2020 und endet nach fünf Jahren am 31.12.2024. 
 
Hinweis: 
Gemäß § 12 des Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein-
Westfalen (Landesgleichstellungsgesetz) soll bei der Besetzung von Ausschüssen des Rates auf eine 
geschlechtsparitätische Besetzung geachtet werden. In wesentlichen Gremien (siehe Vorlage 
V/0589/2017) müssen Frauen mit einem Mindestanteil von 40 % vertreten sein. 
 
Darüber hinaus hat der Rat am 02.04.2014 zur Vorlage V/0636/2013 „Europäische Charta für die 
Gleichstellung von Männern und Frauen auf lokaler Ebene - Abschlussbericht zum Aktionsplan 2011-
2013 und Aktionsplan 2013-2015“ im Themenfeld „Die politische Rolle der Kommune – Paritätische 
Besetzung von Gremien“ beschlossen: „Der Rat richtet an die neu gewählten Ratsmitglieder die Er-
wartung, dass sie bei der Besetzung von Ausschüssen, Kommissionen und Beiräten sowie bei der 
Besetzung der Aufsichtsräte aller städtischen Gesellschaften die Verpflichtungen aus dem Landes-
gleichstellungsgesetz gewissenhaft beachten und diese Gremien nach Maßgabe der Gesetze ge-
schlechtsparitätisch besetzen werden.“  
 
 
I.V. 
 
gez. 
 
Wolfgang Heuer 
Stadtrat 
 
Anlage A

Beratungsverlauf (1)

11.12.2019 Rat
TOP 51 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/1056/2019
Typ
Vorlagen
Datum
06.11.2019
Erstellt
06.10.2020 14:37