Sanierung einer Rad- und Fußwegeverbindung im Blücherpark
Gem. Antrag nach § 3 BV5 (SPD) AN/0068/2020 vom 16.01.2020
Stand: Am 30.01.2020 in der Bezirksvertretung 5 (Nippes) ungeändert beschlossen.
Die KI fasst die Dokumente zusammen. Das dauert bis zu drei Minuten.
Dokumente
-
Sachstandsbericht BV
PDF
Automatisch aus dem PDF ausgelesen, Lesefehler sind möglich.
Dezernat, Dienststelle / Vorlagen-Nummer AN/0068/2020 Stand: 05.11.2024 Sachstandsbericht Sanierung einer Rad- und Fußwegeverbindung im Blücherpark - Gemeinsamer Antrag von SPD, Grüne und CDU - Beschluss: Die Bezirksvertretung Nippes beauftragt die Verwaltung kurzfristig den in der Anlage markier- ten Teil der Fuß- und Radwegeverbindung im Blücherpark in Köln-Bilderstöckchen grundhaft zu erneuern. Zusätzlich soll die Straßenentwässerung entlang des zu sanierenden Teilstücks optimiert wer- den. Status in Bearbeitung erledigt Aktueller Bearbeitungsstand: Die Maßnahme wurde bis Ende 2022 erledigt und abgeschlossen. Dieser Sachstandsbericht wurde im Rahmen der Einführung des digitalen Beschlusscontrol- lings erstellt. -
Gem. Antrag nach § 3 (SPD BV5)
PDF
Automatisch aus dem PDF ausgelesen, Lesefehler sind möglich.
SPD Grüne CDU Herrn Bezirksbürgermeister Bernd Schößler Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang beim Bezirksbürgermeister: 16.01.2020 AN/0068/2020 Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 5 (Nippes) Sanierung einer Rad- und Fußwegeverbindung im Blücherpark - Gemeinsamer Antrag von SPD, Grüne und CDU - Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, wir bitten Sie, den nachfolgenden Antrag auf die Tagesordnung der Sitzung der Bezirksver- tretung Nippes am 30.01.2020 zu setzen. Die Bezirksvertretung Nippes möge beschließen: Die Bezirksvertretung Nippes beauftragt die Verwaltung kurzfristig den in der Anlage mar- kierten Teil der Fuß- und Radwegeverbindung im Blücherpark in Köln-Bilderstöckchen grundhaft zu erneuern. Zusätzlich soll die Straßenentwässerung entlang des zu sanierenden Teilstücks optimiert werden. Begründung: Im Verlauf der vorhandenen Wegeverbindung lassen sich zahlreiche Ausbrüche im Asphalt, Unebenheiten sowie Ausmagerungen feststellen. Um Unfallgefahren auszuschließen sollte kurzfristig eine grundhafte Erneuerung des Weges durchgeführt werden. gez. Baumann gez. Metten gez. Schmitz - 2 -
Beratungsverlauf
Zur Rückmeldung speichern wir nur Ihre Antwort, die Seite und den Tag. Eine IP-Adresse speichern wir dazu nicht, und wir setzen kein Cookie. Mehr zum Datenschutz