V/0920/2012
Antrag A-R/0043/2012
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Beschlussvorlage
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V/0920/2012 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung Betrifft Antrag der Fraktion DIE LINKE. A-R/0043/2012 Münster braucht peiswerten Wohnraum für alle! „Wohn+Stadtbau finanziell und personell ertüchtigen - (Konversions-)Flächen für bezahlbaren Wohnraum sichern!“ Beratungsfolge 12.12.2012 Hauptausschuss Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Antrag Nr. A-R/0043/2012 der Fraktion DIE LINKE. wird im Rahmen der derzeit laufen- den Erarbeitung des Kommunalen Handlungskonzeptes Wohnen berücksichtigt. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, mi t der Ratsvorlage zum Kommunalen Handlungskonzept Wohnen dem Hauptausschuss ein Prüfergebnis zu den Antragsinhalten vorzulegen. Begründung: Der o. a. Antrag wurde vom Rat der Stadt in der Sitzung am 07.11.2012 an den Hauptausschuss verwiesen. Im Auftrag des Rates wird zurzeit das Kommunale Handlungskonzept Wohnen erarbeitet. In di e- sem Kontext wird u. a. geprüft, ob und wie die Inhalte des o. a. Antrags aufgegriffen werden kö n- nen. Für die zweite Jahreshälfte 2013 ist dazu eine abschließende Ratsvorlage vorgesehen. i. V. gez. Schultheiß Stadtdirektor Anlagen: Antrag Nr. A-R/0043/2012 der Fraktion DIE LINKE. Vorlagen-Nr.: V/0920/2012 Auskunft erteilt: Herr Uplawski Ruf: 492 61 15 E-Mail: Uplawski@stadt-muenster.de Datum: 20.11.2012 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0920/2012
Antrag.A-R.0043.2012
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Antrag an den Rat Nr. A-R/0043/2012 Seite 1 von 2 DIE LINKE. Ratsfraktion Achtermannstraße 19 48143 Münster Telefon 0251 / 9816051 30. Oktober 2012 Antrag Münster braucht preiswerten Wohnraum für alle! Wohn+Stadtbau finanziell und personell ertüchtigen – (Konversions-)Flächen für bezahlbaren Wohnraum sichern! Der Rat der Stadt Münster möge beschließen: 1. Die Stadt Münster legt ein Sofortprogramm zum Bau von jährlich mindestens 300 Sozialwohnungen auf. Perspektivisch bis 2018 soll dieses Programm bis auf 500 Wohnungen jährlich gesteigert werden, um den vorhandenen Bedarf mittelfristig auszugleichen. 2. Die finanziellen und personellen Voraussetzungen für den Bau dieser öffentlich geförderten Wohnungen werden im Rahmen des städtischen Haushalts und der stadteigenen Wohnungsbaugesellschaft geschaffen. Der zwischen der Wohn+Stadtbau GmbH und deren Alleingesellschafterin Stadt Münster abgeschlossene Managementkontrakt wird dahingehend modifiziert, dass die 2,5 Mio. € (brutto), die bislang nach dem Managementkontrakt an die Stadt fließen, zweckgebunden für den öffentlich geförderten Wohnungsbau eingesetzt werden. 3. Die Stadt Münster fordert das Land NRW auf, die Mittel für den öffentlich geförderten Wohnungsbau wieder auf 1,2 Milliarden Euro - wie 2010 - anzuheben und Münster im Verteilungsschlüssel entsprechend zu berücksichtigen. 4. Die Stadt Münster sichert sich die Konversionsflächen, die durch den Abzug der britischen Streitkräfte frei werden und intensiviert sein Flächenmanagement für den sozialen Wohnungsbau. Begründung: Münster braucht umgehend ein Handlungskonzept für Sozialwohnungen. Diese sind von fast 20.000 im Jahr 1985 auf aktuell nur noch 7.500 Wohnungen zurück gegangen. Jährlich müssen mindestens 300 neue Sozialwohnungen in Münster gebaut werden, um allein das jährlich steigende Defizit auszugleichen. Bis 2015 sinkt die Zahl der Sozialwohnungen in Münster auf 6.800. Bereits derzeit gibt es 2.600 Menschen mit Wohnberechtigungsschein, die keine Sozialwohnung finden, obwohl sie Anspruch darauf haben. Deswegen muss dringend ein Handlungskonzept zur Schaffung von Sozialwohnungen aufgelegt und auch tatsächlich umgesetzt werden. Dies schließt ein finanzielles Förderkonzept mit ein, denn auch die SPD-Grüne Landesregierung hat die Mittel für den sozialen Wohnungsbau von rund 1,2 Milliarden Euro im Jahr 2010 auf aktuell 850 Millionen gekürzt. Diese fast 30-prozentige Kürzung macht sich auch in Münster bemerkbar und hier muss endlich umgedacht und gehandelt werden. Die städtische Wohn+Stadtbau hat durch die im Managementkontrakt mit der Stadt Münster vorgesehene Gewinnabführung an die Kommune an Handlungsfähigkeit für die städtische Entwicklung und den öffentlich geförderten Wohnungsbau eingebüßt. Sie muss vielmehr durch die Bereitstellung weiterer finanzieller und personeller Ressourcen ertüchtigt werden, sich verstärkt wohungspolitisch zu engagieren. Die Menschen dürfen auf ihrer Suche nach preiswertem Wohnraum An den Oberbürgermeister nicht im Stich gelassen werden. Deshalb müssen als erster Schritt die Zahlungen der Wohn+Stadtbau an den städtischen Haushalt eingestellt und die geplanten Abführungen für den sozialen Wohnungsbau vorgehalten werden. Zur Schaffung zusätzlichen bezahlbaren Wohnraums gehört auch, die 18 Wohnquartiere, die durch den Abzug der britischen Streitkräfte frei werden, städtischerseits zu sichern. Die insgesamt 36,5 Hektar Fläche für neuen Wohnraum müssen nach dem Militärabzug für den städtischen Wohnungsbau in Münster zur Verfügung stehen. Hier steht auch die als Verkäufer auftretende Bundesanstalt für Immobilienangelegenheiten (BIMA) und die CDU/FDP-Bundesregierung in der Pflicht. Denn es kann dabei nicht nur um hohe Grundstückspreise gehen, sondern auch die sozialen Aufgaben müssen deutlichst berücksichtigt werden. Mit freundlichen Grüßen Raimund Köhn Iris Toulas Joachim Bruns DIE LINKE. Ratsfraktion Münster
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Achtermannstraße 19
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0920/2012
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 22.11.2012
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37