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V/0920/2012

Antrag A-R/0043/2012

Vorlagen 22.11.2012

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Nächste Beratung: Hauptausschuss, Sitzung am 12.12.2012, TOP 2.2

Beschlussvorlage

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Antrag.A-R.0043.2012

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Beschlussvorlage

1490 Zeichen

V/0920/2012 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Antrag der Fraktion DIE LINKE. A-R/0043/2012  
Münster braucht peiswerten Wohnraum für alle! 
„Wohn+Stadtbau finanziell und personell ertüchtigen - (Konversions-)Flächen für bezahlbaren 
Wohnraum sichern!“ 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
12.12.2012 Hauptausschuss Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Antrag Nr. A-R/0043/2012 der Fraktion DIE LINKE. wird im Rahmen der derzeit laufen-
den Erarbeitung des Kommunalen Handlungskonzeptes Wohnen berücksichtigt. 
2. Die Verwaltung wird beauftragt, mi t der Ratsvorlage zum Kommunalen Handlungskonzept 
Wohnen dem Hauptausschuss ein Prüfergebnis zu den Antragsinhalten vorzulegen.  
 
 Begründung: 
 
Der o. a. Antrag wurde vom Rat der Stadt in der Sitzung  am 07.11.2012 an den Hauptausschuss 
verwiesen.  
Im Auftrag des Rates wird zurzeit das Kommunale Handlungskonzept Wohnen erarbeitet. In di e-
sem Kontext wird u. a. geprüft, ob und wie die Inhalte des o. a. Antrags aufgegriffen werden kö n-
nen. Für die zweite Jahreshälfte 2013 ist dazu eine abschließende Ratsvorlage vorgesehen.  
 
i. V. 
 
 
 
 
gez. 
Schultheiß 
 
Stadtdirektor 
 
Anlagen: 
Antrag Nr. A-R/0043/2012 der Fraktion DIE LINKE. 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0920/2012 
Auskunft erteilt: 
Herr Uplawski 
Ruf: 
492 61 15 
E-Mail: 
Uplawski@stadt-muenster.de  
Datum: 
20.11.2012 
Öffentliche Beschlussvorlage

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V/0920/2012

Antrag.A-R.0043.2012

4016 Zeichen

Antrag an den Rat Nr. A-R/0043/2012  
 
Seite 1 von 2 
DIE LINKE. Ratsfraktion  
Achtermannstraße 19 
48143 Münster 
Telefon 0251 / 9816051 
 
 
  
30. Oktober 2012 
Antrag  
Münster braucht preiswerten Wohnraum für alle! 
Wohn+Stadtbau finanziell und personell ertüchtigen – (Konversions-)Flächen für bezahlbaren 
Wohnraum sichern! 
 
 
Der Rat der Stadt Münster möge beschließen: 
 
1. Die Stadt Münster legt ein Sofortprogramm zum Bau von jährlich mindestens 300 
Sozialwohnungen auf. Perspektivisch bis 2018 soll dieses Programm bis auf 500 Wohnungen 
jährlich gesteigert werden, um den vorhandenen Bedarf mittelfristig auszugleichen. 
 
2. Die finanziellen und personellen Voraussetzungen für den Bau dieser öffentlich geförderten 
Wohnungen werden im Rahmen des städtischen Haushalts und der stadteigenen 
Wohnungsbaugesellschaft geschaffen. Der zwischen der Wohn+Stadtbau GmbH und deren 
Alleingesellschafterin Stadt Münster abgeschlossene Managementkontrakt wird dahingehend 
modifiziert, dass die 2,5 Mio. € (brutto), die bislang nach dem Managementkontrakt an die Stadt 
fließen, zweckgebunden für den öffentlich geförderten Wohnungsbau eingesetzt werden. 
 
3. Die Stadt Münster fordert das Land NRW auf, die Mittel für den öffentlich geförderten 
Wohnungsbau wieder auf 1,2 Milliarden Euro - wie 2010 - anzuheben und Münster im 
Verteilungsschlüssel entsprechend zu berücksichtigen.  
 
4. Die Stadt Münster sichert sich die Konversionsflächen, die durch den Abzug der britischen 
Streitkräfte frei werden und intensiviert sein Flächenmanagement für den sozialen Wohnungsbau. 
 
 
Begründung: 
 
 
Münster braucht umgehend ein Handlungskonzept für Sozialwohnungen. Diese sind von fast 20.000 
im Jahr 1985 auf aktuell nur noch 7.500 Wohnungen zurück gegangen. Jährlich müssen mindestens 
300 neue Sozialwohnungen in Münster gebaut werden, um allein das jährlich steigende Defizit 
auszugleichen. Bis 2015 sinkt die Zahl der Sozialwohnungen in Münster auf 6.800. Bereits derzeit 
gibt es 2.600 Menschen mit Wohnberechtigungsschein, die keine Sozialwohnung finden, obwohl sie 
Anspruch darauf haben. Deswegen muss dringend ein Handlungskonzept zur Schaffung von 
Sozialwohnungen aufgelegt und auch tatsächlich umgesetzt werden. Dies schließt ein finanzielles 
Förderkonzept mit ein, denn auch die SPD-Grüne Landesregierung hat die Mittel für den sozialen 
Wohnungsbau von rund 1,2 Milliarden Euro im Jahr 2010 auf aktuell 850 Millionen gekürzt. Diese 
fast 30-prozentige Kürzung macht sich auch in Münster bemerkbar und hier muss endlich 
umgedacht und gehandelt werden. 
 
Die städtische Wohn+Stadtbau hat durch die im Managementkontrakt mit der Stadt Münster 
vorgesehene Gewinnabführung an die Kommune an Handlungsfähigkeit für die städtische 
Entwicklung und den öffentlich geförderten Wohnungsbau eingebüßt. Sie muss vielmehr durch die 
Bereitstellung weiterer finanzieller und personeller Ressourcen ertüchtigt werden, sich verstärkt 
wohungspolitisch zu engagieren. Die Menschen dürfen auf ihrer Suche nach preiswertem Wohnraum 
 
An den Oberbürgermeister

nicht im Stich gelassen werden. Deshalb müssen als erster Schritt die Zahlungen der Wohn+Stadtbau 
an den städtischen Haushalt eingestellt und die geplanten Abführungen für den sozialen 
Wohnungsbau vorgehalten werden. 
 
Zur Schaffung zusätzlichen bezahlbaren Wohnraums gehört auch, die 18 Wohnquartiere, die durch 
den Abzug der britischen Streitkräfte frei werden, städtischerseits zu sichern. Die insgesamt 36,5 
Hektar Fläche für neuen Wohnraum müssen nach dem Militärabzug für den städtischen 
Wohnungsbau in Münster zur Verfügung stehen. Hier steht auch die als Verkäufer auftretende 
Bundesanstalt für Immobilienangelegenheiten (BIMA) und die CDU/FDP-Bundesregierung in der 
Pflicht. Denn es kann dabei nicht nur um hohe Grundstückspreise gehen, sondern auch die sozialen 
Aufgaben müssen deutlichst berücksichtigt werden. 
 
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
 
Raimund Köhn   Iris Toulas   Joachim Bruns 
DIE LINKE. Ratsfraktion Münster

Beratungsverlauf (1)

12.12.2012 Hauptausschuss
TOP 2.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Achtermannstraße 19

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0920/2012
Typ
Vorlagen
Datum
22.11.2012
Erstellt
06.10.2020 14:37