AN/0082/2017
ÄA zu TOP 6.1 - Beschaffung von rettungsdienstlichen Leistungen der Notfallrettung nach Beschluss des Rettungsdienstbedarfsplans 2016 entsprechend der Regularien des § 13 RettG NRW (Mitwirkung anerkannter Hilfsorganisationen u. a. Leistungserbringer)
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Gem. Änderungsantrag nach § 13 (CDU)
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SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen im Rat der Stadt Köln Fraktion DIE LINKE im Rat der Stadt Köln An die Vorsitzende des Hauptausschusses Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 19.01.2017 AN/0082/2017 Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Hauptausschuss 19.01.2017 ÄA zu TOP 6.1 - Beschaffung von rettungsdienstlichen Leistungen der Notfallrettung nach Beschluss des Rettungsdienstbedarfsplans 2016 entsprechend der Regularien des § 13 RettG NRW (Mitwirkung anerkannter Hilfsorganisationen u. a. Leistungserbringer) Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin Reker, die antragstellenden Fraktionen bitten Sie, folgenden Zusatz- und Änderungsantrag auf die Tagesordnung der Sitzung des Hauptausschuss am 19.01.2017 zu setzen: Beschluss: Der Beschlussvorschlag der Verwaltung wird wie folgt ersetzt: Die Verwaltung wird beauftragt, die zu vergebenden rettungsdienstlichen Leistungen unter Nutzung der Bereichsausnahme nach § 107 Abs. 1 Nr. 4 GWB im Rahmen an die in Köln ansässigen Hilfsorganisationen für die Dauer von 5 Jahren zu vergeben. - Die Vergabe soll sich an wettbewerblichen Maßstäben mit den Kriterien Leistung, Kostentransparenz, Wirtschaftlichkeit orientieren. - Die Angebote müssen so beschaffen sein, dass die Akzeptanz der Krankenkassen weiterhin gewährleistet bleibt. - Damit angesichts des sich verschärfenden Fachkräftemangels eine verlässliche und stabile Personalgewinnung und -bindung erreicht wird, sind die beauftragten Organi- sationen vertraglich zur Einhaltung von Sozial-Standards zu verpflichten. Dazu gehö- ren insbesondere eine tarifgerechte und ausbildungsentsprechende Bezahlung, grundsätzlich unbefristete Arbeitsverträge für hauptamtliches Personal, Rechtsschutz bei einsatzbedingten Auseinandersetzungen und eine vollständige Bezahlung von persönlicher Schutzausrüstung in ausreichendem Umfang. - Zur Nachwuchssicherung sind die beauftragten Organisationen vertraglich zu ver- - 2 - pflichten, an einer bedarfsgerechten Ausbildung von Fachkräften mitzuwirken. - Bei der Leistungsvergabe an bisherige Anbieter sollen die erworbenen Ortskenntnis und damit der hohe Qualitätsstandard möglichst durch die Vermeidung von Loswech- seln gesichert werden. Begründung: Vor dem Hintergrund der großen Bedeutung rettungsdienstlicher Leistungen, verfolgen die Antragsteller das Ziel, die bedarfs- und flächendeckende Versorgung der Kölner Bevölkerung mit Leistungen der Notfallrettung und der notärztlichen Versorgung unterbrechungsfrei als Bestandteil der kommunalen Daseinsvorsorge zu gewährleisten. Daher ist die Sicherstellung einer rechtssicheren Basis eine Grundvoraussetzung für eine Fortsetzung der bewährten Zusammenarbeit mit den Hilfsorganisationen. Wir unterstützen die Verwaltung ausdrücklich darin, dafür die entsprechenden Verfahren auf den Weg zu bringen. Die Bereichsausnahme im § 107 Abs. 1 Nr. 4 GWB, die sich aus Europäischen Richtlinien ableitet, soll zu einer Stabilisierung der rettungsdienstlichen Beauftragung in Deutschland beitragen. Damit verbunden ist bei der Beauftragung der örtlichen Hilfsorganisationen unter Nutzung der Bereichsausnahme die Hoffnung verbunden, dass sowohl die Hilfsorganisatio- nen als auch deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eine langfristige Perspektive erhalten, wenngleich die Beauftragung aufgrund der gesetzlichen Vorgaben im § 13 Abs. 3 Satz 2 RettG NRW auf 5 Jahre beschränkt ist. Die Vergabe erfolgt nach wirtschaftlichen Grundsät- zen. Die Anwendung der Bereichsausnahme entbindet nicht von einer transparenten und nach- vollziehbaren Angebots- und Preiskalkulation. Aus diesen Gründen soll bei der Vergabe an wettbewerblichen Maßstäben orientiertes Verfahren durchgeführt werden. Dies ist schon deshalb erforderlich, da die Krankenkassen letztlich die Kosten des Rettungsdienstes refi- nanzieren und die Stadt Köln ihnen gegenüber auch eine wirtschaftliche Leistungserbringung nachweisen muss. Konflikte mit den Krankenkassen sind unter allen Umständen zu vermei- den, da im Konfliktfall zwischen der Stadt Köln und den Krankenkassen die Kosten für den Rettungseinsatz zum Teil von den Patienten persönlich getragen werden müssten. Ebenso hat sich bei den bisherigen Ausschreibungen gezeigt, dass die Organisationen An- gebote zur Auftragssicherung abgegeben haben, die an einigen Stellen zu einer Absenkung von Sozialstandards führten. Angesichts des Fachkräftemangels, der sich durch die schlep- pende Umsetzung der Notfallsanitäterausbildung abzeichnet, kann der Rettungsdienst je- doch nur mit einer stabilen und hochqualifizierten Personalausstattung sichergestellt werden. Diese Personalstabilisierung wird durch zwei Elemente vertraglich gesichert. Zum einen in Form von verpflichtenden Sozialstandards und zum anderen durch eine Mitwirkungsver- pflichtung bei der Fachkräfteausbildung. Mit freundlichen Grüßen gez. Barbara Lübbecke gez. Niklas Kienitz SPD-Fraktionsgeschäftsführerin CDU-Faktionsgeschäftsführer gez. Jörg Frank gez. Michael Weisenstein GRÜNE-Fraktionsgeschäftsführer LINKE-Fraktionsgeschäftsführer
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- AN/0082/2017
- Typ
- Gem. Änderungsantrag (CDU)
- Datum
- 19.01.2017
- Erstellt
- 03.08.2017 00:27