A-R/0029/2018
Grundschulen fit machen für 2025:Anspruch auf offenen Ganztag braucht Vorlauf
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Antrag an den Rat Nr . : A-R/0029/2018 FDP-Ratsfraktion Geringhoffstraße 48 48163 Münster Tel. 0251 - 987 30 60 Fax: 0251 - 987 30 61 Email: fraktion@fdp-ms.de www. fdp -fraktion -ms.de Antrag Münster, 03.05.2018 Grundschulen fit machen für 2025: Anspruch auf offenen Ganztag braucht Vorlauf „Wir werden bis zum Jahr 2025 einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung im Grundschulalter schaffen“, so heißt es in der Koali tionsvereinbarung 2018 der neuen Bundesregierung. Daher gilt es, rechtzeitig auf die damit absehbaren, aber auch schon heute spürbaren, wachsenden Bedarfe der Eltern vorbereitet zu sein: Der Rat möge beschließen: 1. Es wird für alle städtischen Grundschulen ein Ra um-Programm entwickelt, das den in Aussicht gestellten „Rechtsanspruch auf Ganztagsbet reuung“ ab dem Jahr 2025 berücksichtigt. Vor allem die Planungen zu den aktu ellen Ausbau- und Neubaumaßnahmen für Grundschulen (1. und 2. Tranche ) müssen auf die absehbar erhebliche Zunahme der Teilnehmer am offenen Ganzta g hin überprüft und ergänzt werden 2 Die städtischen Ämter sind durch die Umsetzung de r beschlossenen Erweiterungsmaßnahmen für Schulgebäude – derzeit di e erste Tranche, für 2018 ist aber auch Umsetzungsbeginn für die 2. Tranche vorgesehen – bereits stark belastet. Deshalb sollen private Büros soweit wie möglich mit der Planung (und ggfls. der Umsetzung) für die Ganztagsräume beauftragt werden. 3. Damit Münster zügig in den Genuss der im Berline r Koalitionsvertrag 2018 vorgesehenen Bundesmittel für den Ausbau von Ganzt agsschulen und für die Betreuung kommt, sollen die Pläne so rasch wie möglich in diese Richtung konkretisiert werden. 4. Die Stadt Münster fordert den Städtetag auf, unverzüglich Verhandlungen mit dem Bund aufzunehmen, ab wann die Finanzierung von Baumaßnah men zur Erweiterung und/oder zum Neubau von Raumkapazitäten für den offenen Ganz tag beim Bund (ggfls. über das Land) angemeldet werden kann. Es ist sicher zu stel len, dass Investitionen in ein Ausbauprogramm auch dann durch Bundesmittel finanzi ert werden können, wenn zum Zeitpunkt des Ausbaus die im Koalitionsvertrag ange kündigten Gesetze noch nicht verabschiedet sind (förderungsunschädlicher vorzeitiger Baubeginn). - 2 - 5. Auch alle weiterführenden Schulen sollen, wie in der Zielvereinbarung zum Haushalt 2018 von der FDP beantragt und beschlossen, auf die Ausweitung der ganztägigen Betreuung hin ausgerichtet werden. Begründung: Der bis 2025 vorgesehene „Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz im Ganztag“ weist deutlich auf die Entwicklung hin, die in Münster be reits jetzt spürbar ist: 55,42 Prozent der Kinder in der Primarstufe (Schulstatistik 2017/2018 ) nehmen am offenen Ganztag teil, die Wartelisten aber sind lang und vielerorts fehlen di e räumlichen Voraussetzungen für eine Ausweitung. Mit einem gesetzlichen Anspruch auf ein en Betreuungsplatz werden die Teilnehmer-Zahlen sprunghaft ansteigen – die entspr echenden Gesetzesänderungen bei der Kindertagesbetreuung haben deutlich gezeigt, we lcher finanziellen, planerischen und personellen Kraftanstrengungen zur Angebots-Anpassu ng es kurz-, mittel- und langfristig bedarf. Zumal die Umsetzungen der bereits beschloss enen und weiter anstehenden Schulerweiterungen (1. und 2. Tranche) die Verwaltu ng in jeder Hinsicht außerordentlich stark in Anspruch nehmen werden. Daraus sollte Münster alle Lehren ziehen und rechtz eitig die Weichen stellen, um seine Schulen für den zu erwartenden Ansturm auf die Ganz tagsplätze fit zu machen und dafür auf die Fördermittel des Bundes zugreifen zu können . Zwei Milliarden Euro sollen für den Ausbau von Ganztagsschulen und für die Betreuung zu r Verfügung gestellt werden, so heißt es im Koalitionsvertrag. gez. Carola Möllemann-Appelhoff Jürgen Reuter Hans Varnhagen Jörg Berens FDP-Fraktion im Rat
Beratungsverlauf (1)
Orte (1)
- Geringhoffstraße 48
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Details
- Aktenzeichen
- A-R/0029/2018
- Typ
- Antrag an den Rat
- Datum
- 03.05.2018
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37