Mandari Insight

3438/2021

Maximalgewicht für Abfallbehälter

Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.) 04.10.2021

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Betriebsausschuss Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln, Sitzung am 07.10.2021, TOP 6.1

Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

· application/pdf

Ansehen

Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

3263 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VIII/VIII/3 
 
Vorlagen-Nummer  04.10.2021 
 3438/2021 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Si tzung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Betriebsausschuss Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln 07.10.2021 
 
Maximalgewicht für Abfallbehälter 
Von Herrn Dr. Albach wurde folgende Anfrage gestellt: 
 
In einem Gespräch mit Müllwerkern wurde berichtet, dass 80-Liter-Mülltonnen, die >30 kg wiegen, oft 
brechen und dann als Ganzes, Tonne + Inhalt, im Mülltransporter landeten. Das käme bei "grau" aber 
vor allem auch bei "braun" vor. Dieses Gewicht käme durch Fehlwürfe zustande. Ohne COVID hätte 
ich gestern mündlich nachgefragt, ob das zufällige Beobachtungen des Mitarbeiters sind oder syste-
matisch vorkommt, ob es Zahlen, Daten, Fakten zu dieser Meinung eines Mitarbeiters gibt. Ich kann 
mir vorstellen, dass der zunehmende Anteil an Recyclingmaterial im Kunststoff der Tonnen zu ande-
rem Ermüdungsverhalten führt. 
 
Müsste man in der Satzung für jede Tonnengröße ein Maximalgewicht festlegen? Wir müssten doch 
aus den INFA-Studien ganz gute Daten haben, was eine 80-Liter-Tonne oder ein 500-Liter-Behälter 
wiegen sollte und wo vernünftige Obergrenzen liegen.  
 
 
Die Verwaltung nimmt in Abstimmung mit der AWB GmbH wie folgt Stellung: 
 
In der Abfallsatzung der Stadt Köln ist geregelt, dass grundsätzlich die von der Stadt Köln durch die 
AWB zur Verfügung gestellten Abfallbehälter schonend zu behandeln sind. Diese dürfen nur zweck-
entsprechend verwendet und nur soweit gefüllt werden, dass ihre Deckel sich schließen lassen. Die 
Verpressung von Abfällen mit technischen Einrichtungen ist verboten. 
  
§11 Abs. 8 der Abfallsatzung legt darüber hinaus das zulässige Gesamtgewicht für die jeweiligen 
Tonnengrößen fest. Diese orientieren sich an den Herstellerangaben der Tonnenproduzenten, welche 
unter Berücksichtigung der entsprechenden DIN-Vorgaben produziert werden. Hierzu gibt es festge-
legte Gewichtsobergrenzen je nach Behältergröße. Eine Verwendung von Rezyklaten hat keinerlei 
Einfluss auf die Qualität der Behälter. Nachstehend führen wir die in der Satzung hinterlegten Maxi-
malwerte für die einzelnen Behälter auf. 
 
Das zulässige Gesamtgewicht wird für  
 
• 60 l-Behälter (und darunter) auf 19 kg 
• 70 l-Behälter auf 20 kg 
• 80 l-Behälter auf 25 kg 
• 110 l-Behälter auf 35 kg 
• 120 l-Behälter auf 40 kg 
• 180 l-Behälter auf 60 kg 
• 240 l-Behälter auf 80 kg,  
• 500 l-Behälter auf 230 kg 
• 660 l-Behälter auf 300 kg

2 
 
• 770 l-Behälter auf 350 kg 
• 1.100 l-Behälter auf 500 kg 
• 3.000 l-Behälter auf 900 kg 
• 5.000 l-Behälter auf 1.500 kg 
 
begrenzt. Diese gelten gleichermaßen für die grauen Restabfall- und die braunen Bioabfallbehälter. 
  
Wird das zulässige Gesamtgewicht überschritten oder sind die Behälter überfüllt, so ist die Stadt Köln 
nicht zur Einsammlung und Abfuhr verpflichtet. 
 
Sicherlich kann es im Rahmen der dauerhaften Nutzung der Behälter zu Materialermüdung kommen 
oder das Gewicht des Behälters wird bei der Leerung vom Personal nicht richtig eingeschätzt, so 
dass Behälter bei der Leerung beschädigt werden. Dies liegt aber im Rahmen der normalen Ver-
schleißquote für diese Abfallbehälter. 
 
gez. Wolfgramm

Beratungsverlauf (1)

07.10.2021 Betriebsausschuss Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln
TOP 6.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3438/2021
Typ
Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
Datum
04.10.2021
Erstellt
28.09.2021 12:43