3438/2021
Maximalgewicht für Abfallbehälter
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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss
3263 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/VIII/3 Vorlagen-Nummer 04.10.2021 3438/2021 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Si tzung öffentlicher Teil Gremium Datum Betriebsausschuss Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln 07.10.2021 Maximalgewicht für Abfallbehälter Von Herrn Dr. Albach wurde folgende Anfrage gestellt: In einem Gespräch mit Müllwerkern wurde berichtet, dass 80-Liter-Mülltonnen, die >30 kg wiegen, oft brechen und dann als Ganzes, Tonne + Inhalt, im Mülltransporter landeten. Das käme bei "grau" aber vor allem auch bei "braun" vor. Dieses Gewicht käme durch Fehlwürfe zustande. Ohne COVID hätte ich gestern mündlich nachgefragt, ob das zufällige Beobachtungen des Mitarbeiters sind oder syste- matisch vorkommt, ob es Zahlen, Daten, Fakten zu dieser Meinung eines Mitarbeiters gibt. Ich kann mir vorstellen, dass der zunehmende Anteil an Recyclingmaterial im Kunststoff der Tonnen zu ande- rem Ermüdungsverhalten führt. Müsste man in der Satzung für jede Tonnengröße ein Maximalgewicht festlegen? Wir müssten doch aus den INFA-Studien ganz gute Daten haben, was eine 80-Liter-Tonne oder ein 500-Liter-Behälter wiegen sollte und wo vernünftige Obergrenzen liegen. Die Verwaltung nimmt in Abstimmung mit der AWB GmbH wie folgt Stellung: In der Abfallsatzung der Stadt Köln ist geregelt, dass grundsätzlich die von der Stadt Köln durch die AWB zur Verfügung gestellten Abfallbehälter schonend zu behandeln sind. Diese dürfen nur zweck- entsprechend verwendet und nur soweit gefüllt werden, dass ihre Deckel sich schließen lassen. Die Verpressung von Abfällen mit technischen Einrichtungen ist verboten. §11 Abs. 8 der Abfallsatzung legt darüber hinaus das zulässige Gesamtgewicht für die jeweiligen Tonnengrößen fest. Diese orientieren sich an den Herstellerangaben der Tonnenproduzenten, welche unter Berücksichtigung der entsprechenden DIN-Vorgaben produziert werden. Hierzu gibt es festge- legte Gewichtsobergrenzen je nach Behältergröße. Eine Verwendung von Rezyklaten hat keinerlei Einfluss auf die Qualität der Behälter. Nachstehend führen wir die in der Satzung hinterlegten Maxi- malwerte für die einzelnen Behälter auf. Das zulässige Gesamtgewicht wird für • 60 l-Behälter (und darunter) auf 19 kg • 70 l-Behälter auf 20 kg • 80 l-Behälter auf 25 kg • 110 l-Behälter auf 35 kg • 120 l-Behälter auf 40 kg • 180 l-Behälter auf 60 kg • 240 l-Behälter auf 80 kg, • 500 l-Behälter auf 230 kg • 660 l-Behälter auf 300 kg 2 • 770 l-Behälter auf 350 kg • 1.100 l-Behälter auf 500 kg • 3.000 l-Behälter auf 900 kg • 5.000 l-Behälter auf 1.500 kg begrenzt. Diese gelten gleichermaßen für die grauen Restabfall- und die braunen Bioabfallbehälter. Wird das zulässige Gesamtgewicht überschritten oder sind die Behälter überfüllt, so ist die Stadt Köln nicht zur Einsammlung und Abfuhr verpflichtet. Sicherlich kann es im Rahmen der dauerhaften Nutzung der Behälter zu Materialermüdung kommen oder das Gewicht des Behälters wird bei der Leerung vom Personal nicht richtig eingeschätzt, so dass Behälter bei der Leerung beschädigt werden. Dies liegt aber im Rahmen der normalen Ver- schleißquote für diese Abfallbehälter. gez. Wolfgramm
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3438/2021
- Typ
- Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
- Datum
- 04.10.2021
- Erstellt
- 28.09.2021 12:43