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2019/0063

Beteiligung der Ersatzschulen am Kommunalinvestitionsprogramm „KIP macht Schule“ (KIP II) - Kommunales KIP II-Ersatzprogramm der Wissenschaftsstadt Darmstadt -

Magistratsvorlage 19.02.2019

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2019/0063

2525 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
20.02.2019 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat II an die Stadtverordnet enversammlung 
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
 
 
Amt: Schulamt 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2019/0063 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.:       
Kostenstelle:  040-016-1000 Investitionsnummer:  19040-8001 
Kostenträger:        Sachkonto: 0358010 
 
Betreff: Beteiligung der Ersatzschulen am Kommunalinvestitionsprogramm „KIP macht 
Schule“ (KIP II)  
- Kommunales KIP II -Ersatzprogramm der Wissenschaftsstadt Darmstadt - 
 
Vorlage vom: 19.02.2019  
 
Beschlussvorschlag : 
Der Magistrat nimmt das „Kommunale KIP II-Ersatzprogramm der Wissenschaftsstadt Darmstadt“ 
zur Kenntnis. 
 
Anlagen: Anlage 1_Ersatzförderprogramm_KIP II_20190220_Magistratsvorlage  
Anlage 2_Investitionsantrag_KIP II_201900218_Magistratsvorlage  
Anlage 3_Vergabearten_Freigrenzen -01-2018 
Anlage 4_Magistratsvorlage_Anhang_Fördermittelverteilung  
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein

- 2 - 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 19. Februar 2019 
 
Am 07.03.2018 hat der Magistrat das Auflegen eines kommunalen Förderprogramms zur an -
gemessenen Beteiligung der staatlich anerkannten Privatschulen in Darmstadt am Kommunal -
investitionsprogramm II beschlossen (MV Nr. 2018/0063). Die Stadtverordnetenversammlung 
hat der Vorlage am 22. März 2018 zugestimmt. 
 
Auf Basis der Allgemeinen Zuschussrichtlinien der Wissenschaftsstadt Darmstadt wurden 
durch das Schulamt Regeln für die Zuschussgewährung im Rahmen des kommunalen KIP  II-
Ersatzprogramms erstellt, auf deren Grundlage die staatlich anerkannten Privatschulen Maß -
nahmen zur Förderung anmelden können. Diese Regelungen erhalten Sie anbei zur Kenntnis-
nahme. 
 
Das weitere Verfahren sieht als nächsten Schritt die Zusendung dieser Regelungen an die 
staatlich anerkannten Privatschulen vor, so dass sie Förderanträge einreichen können. Nach 
Freigabe des Haushalts 2019 und Vorlage aller erforderlichen Unterlagen werden dann die 
Zuwendungsbescheide erstellt. 
 
 
Darmstadt, 19.02.2019 
Dezernat II       
 
 
 
 
 
Rafael Reißer       
Bürgermeister

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3684 Zeichen

Vergabearten und Freigrenzen
Neues Vergaberecht und Hessiches Vergabe- und Tariftreuegesetz
Bauleistungen VOB/A
Freihändige Vergabe Freigrenze bis EURO
Beschränkte Ausschreibung Freigrenze bis EURO
Hinweis zu Freihändigen Vergaben und Beschränkten Ausschreibungen
Öffentliche Ausschreibung Freigrenze ab EURO
Hinweis zu Öffentlichen Ausschreibungen
Offenes Verfahren Schwellenwert ab EURO
Nichtoffenes Verfahren Schwellenwert ab EURO
Verhandlungsverfahren Schwellenwert ab EURO
Liefer- / Dienstleistungen VOL/A - VgV
Freihändige Vergabe Freigrenze bis EURO
Beschränkte Ausschreibung Freigrenze bis EURO
Hinweis zu Freihändigen Vergaben und Beschränkten Ausschreibungen
Hinweis zu Sozialen und Besonderen Dienstleistungen
Offenes Verfahren Schwellenwert ab EURO
Nichtoffenes Verfahren Schwellenwert ab EURO
Verhandlungsverfahren Schwellenwert ab EURO
Freiberufliche Leistungen VgV
Verhandlungsverfahren Schwellenwert ab EURO
* ohne Beteili
gung der Vergabe- und Beschaffungsstell ** mit Beteiligung der Vergabe- und Beschaffungsstell
- Einhaltung der tarifvertraglichen Leistungen und der ILO-Kernarbeitsnormen
- Berücksichtigung sozialer, ökologischer, umweltbezogener und innovativer Anforderungen möglich (jeweils auftragsbezogen)
*
**
** 1.000.000,-
- Aufforderung v. mind. 5 geeigneten Unternehmen, wobei min. zwei nicht am Ort der Ausführung ansässig sein sollen
- Einhaltung der tarifvertraglichen Leistungen
- Pflichtbekanntgabe d. Daten d. Auftragn. in der HAD ab einem Auftragswert von 15.000,- € durch das zuständige Fachamt
- Interessenbekundungsverfahren ab 100.000,- €
- Berücksichtigung sozialer, ökologischer, umweltbezogener und innovativer Anforderungen möglich (jeweils auftragsbezogen)
Nationales Recht - VOB/A
** 5.548.000,-
EU - Recht -
VOB/A - EG
** 5.548.000,-
** 5.548.000,-
 100.000,-
1.000.000,-
Aufträge für Soziale und Besondere Dienstleistungen i.S.d. § 130 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) haben
einen eigenen Schwellenwert. Dieser liegt derzeit bei 750.000,- EURO.
Nationales Recht -
VOL/A
** 221.000,-
- Aufforderung v. mind. 5 geeigneten Unternehmen, wobei min. zwei nicht am Ort der Ausführung ansässig sein sollen
- Einhaltung der tarifvertraglichen Leistungen
- Pflichtbekanntgabe d. Daten d. Auftragn. in der HAD ab einem Auftragswert von 15.000,- € durch das zuständige Fachamt
- Interessenbekundungsverfahren ab 50.000,- €
- Berücksichtigung sozialer, ökologischer, umweltbezogener und innovativer Anforderungen möglich (jeweils auftragsbezogen)
*  100.000,-
** 221.000,-
EU - Recht -
VgV
Bei bezuschussten Maßnahmen gelten die jeweiligen Vorgaben des Zuschussgebers! Die oben genannten Regelungen bzw. Freigrenzen gelten,
bis vom Hess. Min. f. WVL und Sport eine anderslautende Regelung erlassen wird. Das Hessische Vergabe- und Tariftreuegesetz und die neue
Vergabeverordnung wurden schwerpunktmäßig in der Übersicht berücksichtigt. Die vollständigen Texte finden Sie unter http://www.had.de
** 221.000,-
EU - Recht -
VgV** 221.000,-
** 221.000,-
Hinweis:
Die ehemals in der VOF bezeichneten freiberuflichen Leistungen entsprechen den Dienstleistungen, wie sie im Hess. Vergabe- und Tariftreuegesetz 
beschrieben sind. Die Neuregelung zur Abwicklung von Vergaben im freiberuflichen Bereich findet sich in den §§ 73 ff VgV.
Grundsätzlich können freiberufliche Leistungen bis zu einem Betrag von 221.000,- € freihändig (unter Vorbehalt der Einhaltung der Vorgaben bei 
Bau- und Dienstleistungen [min. 5 geeignete Unternehmen, Tariftreue, Pflichtbekanntgabe der Daten, etc.]) vergeben werden.
Das Interessenbekundungsverfahren ist bei Schätzkosten ab einem Betrag von 50.000,- € durchzuführen.
Vergabestelle Januar 2018

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1850 Zeichen

Wissenschaftsstadt Darmstadt | Schulamt | Haushalt | 18.03.2019 
Kommunales KIP II-Ersatzprogramm der Wissenschaftsstadt Darmstadt 
- Verteilung der Fördersumme - 
  Name Schultyp Schüler*innenzahl 
(LUSD) 2018/2019 
Teilzeit 
umgerechnet in 
Vollzeit  
Summe  
Schüler*innen-
zahl 
Fördersumme fix 2 Mio € 
      Vollzeit Teilzeit (TZ x 2/5) Vollzeit   
1 Edith-Stein-Schule Gymnasium        1.068                      1.068    464.954,29 € 
2 Fachschule für Heilpädagogik der F+U gGmbH Berufliche Schule             67                        27                       27    11.667,39 € 
3 Fachschule für Heilerziehungspflege der Mission 
Leben-Lernen Berufliche Schule           116                         116    50.500,65 € 
4 Freie Comenius-Schule Integrierte Gesamtschule           146                         146    63.561,17 € 
5 Freie Montessori-Schule Darmstadt Integrierte Gesamtschule           134                         134    58.336,96 € 
6 Freie Waldorfschule Darmstadt Gymnasium           645                         645    280.801,04 € 
7 Georg-Müller-Schule 
Christliche Grundschule Darmstadt Grundschule             89                           89    38.746,19 € 
8 Pädagogische Akademie Elisabethenstift Berufliche Schule           413            203                        81                     494    215.150,20 € 
9 ProGenius Private Berufliche Schulen 
(Dr. Engel) Berufliche Schule           322            610                      244                     566    246.408,36 € 
10 Sabine-Ball-Schule 
Freie Christliche Schule Darmstadt Gymnasium           546                         546    237.701,35 € 
11 Schulzentrum Marienhöhe Gymnasium           763                         763    332.172,40 € 
Gesamt          4.242            880                      352                  4.594    2.000.000,00 € 
 Summe:       5.122

anlage 2

4418 Zeichen

1 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Antrag auf Investitionsförderung / KIP II-Ersatzprogramm 
 
 
 
Hiermit beantragen wir/beantrage ich einen Investitionszuschuss von ___________________ EUR 
aus Mitteln des KIP II - Ersatzprogramms der Wissenschaftsstadt Darmstadt für:  
1) (Titel/Kurzbezeichnung der Maßnahme inkl. Angabe zum beantragten Investitionszuschuss) 
2) ________________________________________________________________________________________  
3) ________________________________________________________________________________________  
4) ________________________________________________________________________ ________________ 
(Anmerkung: Die Investitionsmaßnahme, für welche die Förderung hier beantragt wird, kann zum 
Zeitpunkt dieser Antragstellung bereits begonnen haben oder auch neu starten.) 
 
1. Antragsteller/in 
Schule:   _____________________________________________________________________ 
Ansprechpartner/in:  _____________________________________________________________________ 
Anschrift:   _____________________________________________________________________ 
Telefon:   ______________________________ Fax: _____________________________ 
E-Mail:   _____________________________________________________________________ 
 
2. Begründung der Notwendigkeit der beantragten Maßnahme/n 
__________________________________________________________________________________________ 
__________________________________________________________________________________________ 
________________________________________________________________________________________ __ 
__________________________________________________________________________________________  
__________________________________________________________________________________________  
__________________________________________________________________________________________  
(Weitere Begründungen ggfs. bitte auf einem gesonderten Blatt fortsetzen.) 
Antragsfrist:  
 
03.05.2019 
Magistrat der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt  
Schulamt  
Frankfurter Straße 71  
64293 Darmstadt

2 
 
3. Finanzierungsplan  
3.1. Es ist ein Finanzierungsplan einzureichen, in dem erwartete Einnahmen und Ausgaben 
getrennt voneinander ausgewiesen sind. 
Der Finanzierungsplan ist ein wesentlicher Bestandteil des Antrags und sollte so 
realistisch wie möglich aufgestellt werden. 
3.2. Als Einnahmen sind alle maßnahmenbezogenen Zuwendungen auszuweisen, die zu 
Einzahlungen führen  (z.B. Spenden, Leistungen Dritter, Z uschüsse und eigene Mittel) .  
3.3. Als Ausgaben sind alle maßnahmenbezogenen Auszahlungen auszuweisen, wenn diese 
zur Erfüllung des beantragten Zwecks unmittelbar notwendig sind. 
Nicht anerkannt werden insbesondere: 
- Anschaffungen, deren Netto -Einzelpreis unter  150 EURO netto liegt 
- Ausgaben für Personalkosten  (des Antragstellers)  
- Ausgaben für Betriebskosten   
- Ausgaben für Honorare (Architektenleistungen, Berater leistungen, …) 
- Aufwandsentschädigungen  
- Bewirtungskosten  
- Reisekosten, Tagegeld und Übernachtungskosten  
- Trinkgelder, Mahngebühren, Säumniszuschläge, Straf - und Ordnungsgelder  
- Ausgaben, die nicht belegt werden  
- Tilgung von Darlehen  
- Abschreibungen  
- Erwerb von Grundstücken  
 
4.  Erklärung 
Uns ist bewusst/mir ist bewusst, dass wir/ich nur Maßnahme/n beantragen können/kann, deren 
Fertigstellung bis zum 31.07.2021 sichergestellt ist. 
Wir versichern/ich versichere, dass wir keine weiteren Förderungen durch städtische Stellen für 
den gleichen Zweck erhalten/erhalte. 
Wir versichern/ ich versichere weiterhin die Richtigkeit und Vollständigkeit der vorstehenden 
Angaben sowie aller beigefügten Blätter und Anlagen. 
Mit der Unterzeichnung dieses Antrags erklären wir uns/erkläre ich mich damit einverstanden, 
dass die Wissenschaftsstadt Darmstadt unsere/meine Daten speichert, soweit dies für die 
geplante Förderung unserer/meiner Maßnahme/n notwendig ist.  
Wir sind/Ich bin insbesondere damit einverstanden, dass unsere Namen/unser Name  
zusammen mit unserer/meiner geförderten Investition der Öffentlichkeit bekannt gegeben 
werden, sofern eine Förderentscheidung zu unseren/meinen Gunsten ergeht. 
 
 
............................................................. ...............................................................................         
(Ort / Datum)      (Rechtsverbindliche Unterschrift/en) 
 
 
Anlage 
- Finanzierungsplan

anlage 5

2591 Zeichen

- 2 - 
 
Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
20.02.2019 
an den Magistrat 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung: 
Dezernat II an die Stadtverordnetenversammlung 
   OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss- 
       fassung Fachausschuss 
 
 
Amt: Schulamt 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung 
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler: 
II 40 
IV 20 
 
Stvv 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2019/0063 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
79 
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.:       
Kostenstelle: 040-016-1000 Investitionsnummer: 19040-8001 
Kostenträger:       Sachkonto: 0358010 
 
Betreff: Beteiligung der Ersatzschulen am Kommunalinvestitionsprogramm „KIP macht 
Schule“ (KIP II) 
- Kommunales KIP II-Ersatzprogramm der Wissenschaftsstadt Darmstadt - 
 
Vorlage vom: 19.02.2019 
 
Beschlussvorschlag: 
 
Der Magistrat nimmt das „Kommunale KIP II-Ersatzprogramm der Wissenschaftsstadt Darmstadt“ 
zur Kenntnis. 
 
 
Anlagen: Anlage 1_Ersatzförderprogramm_KIP II_20190220_Magistratsvorlage  
Anlage 2_Investitionsantrag_KIP II_201900218_Magistratsvorlage  
Anlage 3_Vergabearten_Freigrenzen -01-2018 
Anlage 4_Magistratsvorlage_Anhang_Fördermittelverteilung

- 3 - 
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom 27.02.2019 
 
Der Magistrat nimmt die Vorlage zur Kenntnis.

Begründung zur Magistratsvorlage vom 19. Februar 2019 
 
Am 07.03.2018 hat der Magistrat das Auflegen eines kommunalen Förderprogramms zur an-
gemessenen Beteiligung der staatlich anerkannten Privatschulen in Darmstadt am Kommunal-
investitionsprogramm II beschlossen (MV Nr. 2018/0063). Die Stadtverordnetenversammlung 
hat der Vorlage am 22. März 2018 zugestimmt. 
 
Auf Basis der Allgemeinen Zuschussrichtlinien der Wissenschaftsstadt Darmstadt wurden 
durch das Schulamt Regeln für die Zuschussgewährung im Rahmen des kommunalen KIP II-
Ersatzprogramms erstellt, auf deren Grundlage die staatlich anerkannten Privatschulen Maß-
nahmen zur Förderung anmelden können. Diese Regelungen erhalten Sie anbei zur Kenntnis-
nahme. 
 
Das weitere Verfahren sieht als nächsten Schritt die Zusendung dieser Regelungen an die 
staatlich anerkannten Privatschulen vor, so dass sie Förderanträge einreichen können. Nach 
Freigabe des Haushalts 2019 und Vorlage aller erforderlichen Unterlagen werden dann die 
Zuwendungsbescheide erstellt. 
 
 
Darmstadt, 19.02.2019 
Dezernat II       
 
 
 
 
 
Rafael Reißer       
Bürgermeister

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277 Zeichen

Punkt 22: Beteiligung der Ersatzschulen am Kommunalinvestitionsprogramm „KIP macht 
Schule“ (KIP II) 
- Kommunales KIP II-Ersatzprogramm der Wissenschaftsstadt Darmstadt - 
- Kenntnisnahme - 
 (V-Nr. 2019/0063) 
 
Die Stadtverordnetenversammlung nimmt die Vorlage zur Kenntnis.

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367 Zeichen

Punkt 14: Beteiligung der Ersatzschulen am Kommunalinvestitionsprogramm „KIP macht 
Schule“ (KIP II) 
- Kommunales KIP II-Ersatzprogramm der Wissenschaftsstadt Darmstadt - 
 (V-Nr. 2019/0063) 
 
Der Ausschuss nimmt von der Vorlage Kenntnis.  
  
Der Ausschuss bittet um Auskunft, ob die Möglichkeit besteht, nicht verbrauchte 
Mittel auf andere Schulen zu übertragen.

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239 Zeichen

Punkt 4: Beteiligung der Ersatzschulen am Kommunalinvestitionsprogramm „KIP macht 
Schule“ (KIP II) 
- Kommunales KIP II-Ersatzprogramm der Wissenschaftsstadt Darmstadt - 
 (V-Nr. 2019/0063) 
 
Der Ausschuss nimmt von der Vorlage Kenntnis.

anlage 1

6914 Zeichen

Kommunales KIP II – Ersatzprogramm 
der Wissenschaftsstadt Darmstadt  
 
(Stand: 20. Februar 2019)

2 
 
Präambel 
Nach Maßgabe des Kommunalinvestitionsprogrammgese tzes (KIPG), des 
Kommunalinvestitionsförderungsgesetz (KInvFG) vom 24. Juni 2015 (BGBl. I S. 974, 975), zuletzt 
geändert durch Artikel 7 des Grundgesetzes vom 14. August 2017 (BGBl. I S. 3122), der 
Verwaltungsvereinbarung na ch § 16 Satz 1 des KInvFG vom 20 . Oktober 2017 (VV -KInvFG) sowie 
der Förderrichtlinien „KIP macht Schule“ des Hessischen Ministeriums der Finanzen  (veröffentlicht 
im Staatsanzeiger vom 05. Februar 2018, S.239) , unterstützt der Bund die Länder durch Förderu ng 
von Investitionen finanzschwacher Kommunen zur Verbesserung der Schulinfrastruktur.  
Die im KIP II bereitgestellten Fördermittel sollen gemäß  § 15 Abs. 4 KIPG und Ziffer 5. 4 der 
Förderrichtlinien in angemessenem Umfang  an die Ersatzschulen weitergegeben  werden. Bei 
beidseitigem Einverständnis kann eine Berücksichtigung auch außerhalb des KIP -Kontingents in 
Betracht kommen.  
Der Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt hat am 07.03.2018 beschlossen, ein eigenes 
städtisches Förderprogramm für die Beteiligung der Ersatzschulen am KIP II mit einem 
Gesamtvolumen von zwei Millionen Euro  aufzulegen.  
 
I. Gegenstand der Förderung  
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt (nachfolgend „Stadt“ genannt) gewährt als Beteiligung an 
dem  vom Bund aufgelegten Kommunalinvestitionsprogramm II (KIP II) Fördermittel für 
staatlich anerkannte Ersatzschulen in Darmstadt für Investitionen in die Schulinfrastruktur.  
Förderfähig sind Investitionen für  
 Sanierung / Umbau / Erweiterung von Schulgebäude n 
 sachliche und räumliche Ausstattung der Schulen  
 Digitalisierung  / Medienbildung in den Schulen 
 Nicht förderfähig sind Ausgaben für 
 Personalkosten 
 Betriebskosten 
 Verbrauchsgüter  
 Honorare für Objektbetreuung  (Architektenleistung, Beratung)  
 Erwerb von Grundstücken 
 
II. Fördervoraussetzungen  
Fördermittel können nur gewährt werden, wenn  
1. der/die Zuwendungsempfänger/in  eine staatlich anerkannte Ersatzschule ist. 
2. die Ersatzschule ihren Sitz , zumindest jedoch ihren Tätigkeitsbereich, in Darmstadt hat.  
3. der Schulstandort Darmstadt mittel- bis langfristig gesichert ist (wirtschaftliche  
     Solidität). 
4. die Maßnahme nicht gleichzeitig im Rahmen eines anderen  Förderprogramms der Stadt  
 gefördert wird.  
5. sämtliche Anschaffungen grundsätzlich die Prinzipien der Wirtschaftlichkeit ,  
 Sparsamkeit und Nachhaltigkeit  beachten. 
6. sichergestellt ist, dass die geförderte Maßnahme/n bis spätestens 31. Juli 2021  
abgeschlossen ist /sind, d.h.  
a) bei baulichen genehmigungspflichtigen Maßnahmen: Kopie der 
Fertigstellungsanzeige .

3 
b) bei baulichen genehmigungsfreien Maßnahmen: Vorlage der Schlussrechnung  
 der geförderten Einzelmaßnahme. 
c) bei Anschaffung von Sach ausstattung: mit Nutzungsbeginn . 
 
III. Art und Umfang der Förderung  
1. Förderungsart: Investitionsförderung  
2. Art der Zuwendung:  Zuschuss 
3. Bemessungsgrundlage:  Schüler*innenzahl auf Basis der amtlichen Schul statistik 2017/18 
4. Mindesthöhe der   
 Einzelinvestition :   Bei Anschaffung von Sachgegenständen  muss der Netto - 
  Einzelpreis mind. 150 Euro betragen 
5. Sonstiges:  Bei mehreren eingereichten Maßnahmen nimmt das städtische 
  Schulamt eine Auswahl der zu fördernden Maßnahme/n vor  
 
IV. Verfahren 
1. Antragstellung 
1.1 Die antragstellende Schule soll ihren Antrag (Anlage 1) begründen und einen 
Kostenvoranschlag sow ie einen Finanzierungsplan vor legen. Die zu erwartenden 
Ausgaben sind nach sachlichen Gesichtspunkten  bzw. nach einzelnen Gewerken  
aufzugliedern. 
1.2 Stichtag für die Einreichung der Förderanträge ist der 03.05.2019. 
1.3 Für alle beauftragten Leistungen (Lieferungen/Kauf von Waren und Dienst -
leistungen) ist die Vergabe - und Vertragsordnung für Leistungen (VOL) bei 
Baumaßnahmen die Vergabe - und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) sowie 
ggf. die Vergabeordnung für freibe rufliche Leistungen (VOF) zu vereinbaren und 
anzuwenden.  
Die Übersicht zu den gesetzlichen Vergabearten und Freigrenzen  in Anlage 2 ist 
Bestandteil des Ersatzprogrammes.  
 
2. Prüfung und Bewilligung 
2.1 Das städtische Schulamt prüft den Förderantrag  
a) auf Zulässigkeit und Begründung,  
b) auf Vollständigkeit der Unterlagen.  
2.2 Das Amt kann bei Bedarf vo n den Antragstellern weitere Unterlagen  
 anfordern. 
2.3 Eine Förderung kann nur erfolgen, soweit die erforderlic hen Mittel im  
 Haushaltsplan der Wissenschaftsstadt Dar mstadt tatsächlich zur Verfügung stehen . 
2.4 Rechtsgrundlage für die Gewährung der Fö rdermittel ist der Zuwendungsbescheid.  
2.5 Die Fördermittel können abgerufen werden, sobald die antragstellende  
 Ersatzschule eine rechtsverbindlich unterschriebene Erklärung vorlegt, mit der sie  
 sich mit dem Inhalt des Bescheids und den Bewilligungsbedingungen einverstanden  
 erklärt. 
2.6 Bei der Öffentlichkeitsarbeit betreffend der geförderten Maßnahme /n durch die 
Ersatzschule ist in geeigneter Form auf die finanzielle Unterstü tzung durch die  
Stadt hinzuweisen.

4 
3. Auszahlung 
Die mit dem Zuwendungsbescheid zugesagten  Fördermittel können erst dann durch die 
Ersatzschule abgerufen werden , wenn sie zur Begleichung fälliger Ausgaben der 
geförderten Maßnahme/n benötigt werden.  Hierzu ist eine Kopie der Bestell ung bzw. 
des erteilten Auftrages vorzulegen.  
 
4. Verwendungsnachweis 
4.1 Ein Verwendungsnachweis (bestehend aus Sachbericht und Einnahme-/ Ausgabe-
Rechnung) zu jeder geförderten Maßnahme ist innerhalb von drei Monaten nach 
Inbetriebnahme, spätestens bis zum 31. Dezember 2021  einzureichen. 
Eine entsprechende Mustervorlage wird mit dem Zuwendungsbescheid zur 
Verfügung gestellt.  
4.2 Es wird darauf hingewiesen, dass eine ausgezahlte Zuwendung zurückgefordert 
werden kann, wenn der Verwendungsnachweis nicht fristgerecht eingereicht 
wurde. 
 
V. Widerruf und Rückforderung 
Der Zuwendungsbescheid kann ganz oder teilwei se zurückgenommen werden, wenn   
 die Ersatzschule den Zuwendungsbescheid durch arglistige Täuschung, Drohung oder 
Bestechung erwirkt  hat, 
 die Ersatzschule den Zuwendungsbescheid durch Angaben erwirkt hat , die in 
wesentlicher Beziehung unrich tig oder unvollständig waren,  
 die Förderung nicht für den im Zuwendungsbescheid bestimmten Zweck verwendet 
wird, 
 sich wesentliche Bedingungen für die Bewilligung der Förderung geändert haben,  
 der geförderte Vermögensgegenstand mit einem Wert > 1.000 € innerhalb des 
Abschreibungszeitraumes verkauft, verschenkt oder anderweitig veräußert wird, 
 die bewilligten Fördermittel nicht in vollem Umfang für di e bewilligte Maßnahme 
ausgeschöpft wurden.  
 
Darmstadt, 20.02.2019  
 
 
 
Rafael Reißer 
Bürgermeister      
 
 
 
Anlage 
- Antrag auf Investitionsförderung  
- Vergabearten und Freigrenzen

Beratungsverlauf (4)

TOP 79
TOP 22 zur Kenntnis
TOP 14
TOP 4

Orte (1)

  • Frankfurter Straße 71

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
2019/0063
Typ
Magistratsvorlage
Datum
19.02.2019
Erstellt
29.09.2026 00:00