2019/0063
Beteiligung der Ersatzschulen am Kommunalinvestitionsprogramm „KIP macht Schule“ (KIP II) - Kommunales KIP II-Ersatzprogramm der Wissenschaftsstadt Darmstadt -
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2019/0063
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Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
20.02.2019
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat II an die Stadtverordnet enversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Amt: Schulamt
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2019/0063
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.:
Kostenstelle: 040-016-1000 Investitionsnummer: 19040-8001
Kostenträger: Sachkonto: 0358010
Betreff: Beteiligung der Ersatzschulen am Kommunalinvestitionsprogramm „KIP macht
Schule“ (KIP II)
- Kommunales KIP II -Ersatzprogramm der Wissenschaftsstadt Darmstadt -
Vorlage vom: 19.02.2019
Beschlussvorschlag :
Der Magistrat nimmt das „Kommunale KIP II-Ersatzprogramm der Wissenschaftsstadt Darmstadt“
zur Kenntnis.
Anlagen: Anlage 1_Ersatzförderprogramm_KIP II_20190220_Magistratsvorlage
Anlage 2_Investitionsantrag_KIP II_201900218_Magistratsvorlage
Anlage 3_Vergabearten_Freigrenzen -01-2018
Anlage 4_Magistratsvorlage_Anhang_Fördermittelverteilung
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
- 2 -
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 19. Februar 2019
Am 07.03.2018 hat der Magistrat das Auflegen eines kommunalen Förderprogramms zur an -
gemessenen Beteiligung der staatlich anerkannten Privatschulen in Darmstadt am Kommunal -
investitionsprogramm II beschlossen (MV Nr. 2018/0063). Die Stadtverordnetenversammlung
hat der Vorlage am 22. März 2018 zugestimmt.
Auf Basis der Allgemeinen Zuschussrichtlinien der Wissenschaftsstadt Darmstadt wurden
durch das Schulamt Regeln für die Zuschussgewährung im Rahmen des kommunalen KIP II-
Ersatzprogramms erstellt, auf deren Grundlage die staatlich anerkannten Privatschulen Maß -
nahmen zur Förderung anmelden können. Diese Regelungen erhalten Sie anbei zur Kenntnis-
nahme.
Das weitere Verfahren sieht als nächsten Schritt die Zusendung dieser Regelungen an die
staatlich anerkannten Privatschulen vor, so dass sie Förderanträge einreichen können. Nach
Freigabe des Haushalts 2019 und Vorlage aller erforderlichen Unterlagen werden dann die
Zuwendungsbescheide erstellt.
Darmstadt, 19.02.2019
Dezernat II
Rafael Reißer
Bürgermeister
anlage 3
3684 Zeichen
Vergabearten und Freigrenzen Neues Vergaberecht und Hessiches Vergabe- und Tariftreuegesetz Bauleistungen VOB/A Freihändige Vergabe Freigrenze bis EURO Beschränkte Ausschreibung Freigrenze bis EURO Hinweis zu Freihändigen Vergaben und Beschränkten Ausschreibungen Öffentliche Ausschreibung Freigrenze ab EURO Hinweis zu Öffentlichen Ausschreibungen Offenes Verfahren Schwellenwert ab EURO Nichtoffenes Verfahren Schwellenwert ab EURO Verhandlungsverfahren Schwellenwert ab EURO Liefer- / Dienstleistungen VOL/A - VgV Freihändige Vergabe Freigrenze bis EURO Beschränkte Ausschreibung Freigrenze bis EURO Hinweis zu Freihändigen Vergaben und Beschränkten Ausschreibungen Hinweis zu Sozialen und Besonderen Dienstleistungen Offenes Verfahren Schwellenwert ab EURO Nichtoffenes Verfahren Schwellenwert ab EURO Verhandlungsverfahren Schwellenwert ab EURO Freiberufliche Leistungen VgV Verhandlungsverfahren Schwellenwert ab EURO * ohne Beteili gung der Vergabe- und Beschaffungsstell ** mit Beteiligung der Vergabe- und Beschaffungsstell - Einhaltung der tarifvertraglichen Leistungen und der ILO-Kernarbeitsnormen - Berücksichtigung sozialer, ökologischer, umweltbezogener und innovativer Anforderungen möglich (jeweils auftragsbezogen) * ** ** 1.000.000,- - Aufforderung v. mind. 5 geeigneten Unternehmen, wobei min. zwei nicht am Ort der Ausführung ansässig sein sollen - Einhaltung der tarifvertraglichen Leistungen - Pflichtbekanntgabe d. Daten d. Auftragn. in der HAD ab einem Auftragswert von 15.000,- € durch das zuständige Fachamt - Interessenbekundungsverfahren ab 100.000,- € - Berücksichtigung sozialer, ökologischer, umweltbezogener und innovativer Anforderungen möglich (jeweils auftragsbezogen) Nationales Recht - VOB/A ** 5.548.000,- EU - Recht - VOB/A - EG ** 5.548.000,- ** 5.548.000,- 100.000,- 1.000.000,- Aufträge für Soziale und Besondere Dienstleistungen i.S.d. § 130 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) haben einen eigenen Schwellenwert. Dieser liegt derzeit bei 750.000,- EURO. Nationales Recht - VOL/A ** 221.000,- - Aufforderung v. mind. 5 geeigneten Unternehmen, wobei min. zwei nicht am Ort der Ausführung ansässig sein sollen - Einhaltung der tarifvertraglichen Leistungen - Pflichtbekanntgabe d. Daten d. Auftragn. in der HAD ab einem Auftragswert von 15.000,- € durch das zuständige Fachamt - Interessenbekundungsverfahren ab 50.000,- € - Berücksichtigung sozialer, ökologischer, umweltbezogener und innovativer Anforderungen möglich (jeweils auftragsbezogen) * 100.000,- ** 221.000,- EU - Recht - VgV Bei bezuschussten Maßnahmen gelten die jeweiligen Vorgaben des Zuschussgebers! Die oben genannten Regelungen bzw. Freigrenzen gelten, bis vom Hess. Min. f. WVL und Sport eine anderslautende Regelung erlassen wird. Das Hessische Vergabe- und Tariftreuegesetz und die neue Vergabeverordnung wurden schwerpunktmäßig in der Übersicht berücksichtigt. Die vollständigen Texte finden Sie unter http://www.had.de ** 221.000,- EU - Recht - VgV** 221.000,- ** 221.000,- Hinweis: Die ehemals in der VOF bezeichneten freiberuflichen Leistungen entsprechen den Dienstleistungen, wie sie im Hess. Vergabe- und Tariftreuegesetz beschrieben sind. Die Neuregelung zur Abwicklung von Vergaben im freiberuflichen Bereich findet sich in den §§ 73 ff VgV. Grundsätzlich können freiberufliche Leistungen bis zu einem Betrag von 221.000,- € freihändig (unter Vorbehalt der Einhaltung der Vorgaben bei Bau- und Dienstleistungen [min. 5 geeignete Unternehmen, Tariftreue, Pflichtbekanntgabe der Daten, etc.]) vergeben werden. Das Interessenbekundungsverfahren ist bei Schätzkosten ab einem Betrag von 50.000,- € durchzuführen. Vergabestelle Januar 2018
anlage 4
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Wissenschaftsstadt Darmstadt | Schulamt | Haushalt | 18.03.2019
Kommunales KIP II-Ersatzprogramm der Wissenschaftsstadt Darmstadt
- Verteilung der Fördersumme -
Name Schultyp Schüler*innenzahl
(LUSD) 2018/2019
Teilzeit
umgerechnet in
Vollzeit
Summe
Schüler*innen-
zahl
Fördersumme fix 2 Mio €
Vollzeit Teilzeit (TZ x 2/5) Vollzeit
1 Edith-Stein-Schule Gymnasium 1.068 1.068 464.954,29 €
2 Fachschule für Heilpädagogik der F+U gGmbH Berufliche Schule 67 27 27 11.667,39 €
3 Fachschule für Heilerziehungspflege der Mission
Leben-Lernen Berufliche Schule 116 116 50.500,65 €
4 Freie Comenius-Schule Integrierte Gesamtschule 146 146 63.561,17 €
5 Freie Montessori-Schule Darmstadt Integrierte Gesamtschule 134 134 58.336,96 €
6 Freie Waldorfschule Darmstadt Gymnasium 645 645 280.801,04 €
7 Georg-Müller-Schule
Christliche Grundschule Darmstadt Grundschule 89 89 38.746,19 €
8 Pädagogische Akademie Elisabethenstift Berufliche Schule 413 203 81 494 215.150,20 €
9 ProGenius Private Berufliche Schulen
(Dr. Engel) Berufliche Schule 322 610 244 566 246.408,36 €
10 Sabine-Ball-Schule
Freie Christliche Schule Darmstadt Gymnasium 546 546 237.701,35 €
11 Schulzentrum Marienhöhe Gymnasium 763 763 332.172,40 €
Gesamt 4.242 880 352 4.594 2.000.000,00 €
Summe: 5.122
anlage 2
4418 Zeichen
1 Antrag auf Investitionsförderung / KIP II-Ersatzprogramm Hiermit beantragen wir/beantrage ich einen Investitionszuschuss von ___________________ EUR aus Mitteln des KIP II - Ersatzprogramms der Wissenschaftsstadt Darmstadt für: 1) (Titel/Kurzbezeichnung der Maßnahme inkl. Angabe zum beantragten Investitionszuschuss) 2) ________________________________________________________________________________________ 3) ________________________________________________________________________________________ 4) ________________________________________________________________________ ________________ (Anmerkung: Die Investitionsmaßnahme, für welche die Förderung hier beantragt wird, kann zum Zeitpunkt dieser Antragstellung bereits begonnen haben oder auch neu starten.) 1. Antragsteller/in Schule: _____________________________________________________________________ Ansprechpartner/in: _____________________________________________________________________ Anschrift: _____________________________________________________________________ Telefon: ______________________________ Fax: _____________________________ E-Mail: _____________________________________________________________________ 2. Begründung der Notwendigkeit der beantragten Maßnahme/n __________________________________________________________________________________________ __________________________________________________________________________________________ ________________________________________________________________________________________ __ __________________________________________________________________________________________ __________________________________________________________________________________________ __________________________________________________________________________________________ (Weitere Begründungen ggfs. bitte auf einem gesonderten Blatt fortsetzen.) Antragsfrist: 03.05.2019 Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt Schulamt Frankfurter Straße 71 64293 Darmstadt 2 3. Finanzierungsplan 3.1. Es ist ein Finanzierungsplan einzureichen, in dem erwartete Einnahmen und Ausgaben getrennt voneinander ausgewiesen sind. Der Finanzierungsplan ist ein wesentlicher Bestandteil des Antrags und sollte so realistisch wie möglich aufgestellt werden. 3.2. Als Einnahmen sind alle maßnahmenbezogenen Zuwendungen auszuweisen, die zu Einzahlungen führen (z.B. Spenden, Leistungen Dritter, Z uschüsse und eigene Mittel) . 3.3. Als Ausgaben sind alle maßnahmenbezogenen Auszahlungen auszuweisen, wenn diese zur Erfüllung des beantragten Zwecks unmittelbar notwendig sind. Nicht anerkannt werden insbesondere: - Anschaffungen, deren Netto -Einzelpreis unter 150 EURO netto liegt - Ausgaben für Personalkosten (des Antragstellers) - Ausgaben für Betriebskosten - Ausgaben für Honorare (Architektenleistungen, Berater leistungen, …) - Aufwandsentschädigungen - Bewirtungskosten - Reisekosten, Tagegeld und Übernachtungskosten - Trinkgelder, Mahngebühren, Säumniszuschläge, Straf - und Ordnungsgelder - Ausgaben, die nicht belegt werden - Tilgung von Darlehen - Abschreibungen - Erwerb von Grundstücken 4. Erklärung Uns ist bewusst/mir ist bewusst, dass wir/ich nur Maßnahme/n beantragen können/kann, deren Fertigstellung bis zum 31.07.2021 sichergestellt ist. Wir versichern/ich versichere, dass wir keine weiteren Förderungen durch städtische Stellen für den gleichen Zweck erhalten/erhalte. Wir versichern/ ich versichere weiterhin die Richtigkeit und Vollständigkeit der vorstehenden Angaben sowie aller beigefügten Blätter und Anlagen. Mit der Unterzeichnung dieses Antrags erklären wir uns/erkläre ich mich damit einverstanden, dass die Wissenschaftsstadt Darmstadt unsere/meine Daten speichert, soweit dies für die geplante Förderung unserer/meiner Maßnahme/n notwendig ist. Wir sind/Ich bin insbesondere damit einverstanden, dass unsere Namen/unser Name zusammen mit unserer/meiner geförderten Investition der Öffentlichkeit bekannt gegeben werden, sofern eine Förderentscheidung zu unseren/meinen Gunsten ergeht. ............................................................. ............................................................................... (Ort / Datum) (Rechtsverbindliche Unterschrift/en) Anlage - Finanzierungsplan
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- 2 -
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats-
geschäftsstelle:
20.02.2019
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat II an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss-
fassung Fachausschuss
Amt: Schulamt
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
II 40
IV 20
Stvv
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2019/0063
Magistratsbeschluss-Nr.
79
Internetfähig
Produkt-Nr.:
Kostenstelle: 040-016-1000 Investitionsnummer: 19040-8001
Kostenträger: Sachkonto: 0358010
Betreff: Beteiligung der Ersatzschulen am Kommunalinvestitionsprogramm „KIP macht
Schule“ (KIP II)
- Kommunales KIP II-Ersatzprogramm der Wissenschaftsstadt Darmstadt -
Vorlage vom: 19.02.2019
Beschlussvorschlag:
Der Magistrat nimmt das „Kommunale KIP II-Ersatzprogramm der Wissenschaftsstadt Darmstadt“
zur Kenntnis.
Anlagen: Anlage 1_Ersatzförderprogramm_KIP II_20190220_Magistratsvorlage
Anlage 2_Investitionsantrag_KIP II_201900218_Magistratsvorlage
Anlage 3_Vergabearten_Freigrenzen -01-2018
Anlage 4_Magistratsvorlage_Anhang_Fördermittelverteilung
- 3 -
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom 27.02.2019
Der Magistrat nimmt die Vorlage zur Kenntnis.
Begründung zur Magistratsvorlage vom 19. Februar 2019
Am 07.03.2018 hat der Magistrat das Auflegen eines kommunalen Förderprogramms zur an-
gemessenen Beteiligung der staatlich anerkannten Privatschulen in Darmstadt am Kommunal-
investitionsprogramm II beschlossen (MV Nr. 2018/0063). Die Stadtverordnetenversammlung
hat der Vorlage am 22. März 2018 zugestimmt.
Auf Basis der Allgemeinen Zuschussrichtlinien der Wissenschaftsstadt Darmstadt wurden
durch das Schulamt Regeln für die Zuschussgewährung im Rahmen des kommunalen KIP II-
Ersatzprogramms erstellt, auf deren Grundlage die staatlich anerkannten Privatschulen Maß-
nahmen zur Förderung anmelden können. Diese Regelungen erhalten Sie anbei zur Kenntnis-
nahme.
Das weitere Verfahren sieht als nächsten Schritt die Zusendung dieser Regelungen an die
staatlich anerkannten Privatschulen vor, so dass sie Förderanträge einreichen können. Nach
Freigabe des Haushalts 2019 und Vorlage aller erforderlichen Unterlagen werden dann die
Zuwendungsbescheide erstellt.
Darmstadt, 19.02.2019
Dezernat II
Rafael Reißer
Bürgermeister
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Punkt 22: Beteiligung der Ersatzschulen am Kommunalinvestitionsprogramm „KIP macht Schule“ (KIP II) - Kommunales KIP II-Ersatzprogramm der Wissenschaftsstadt Darmstadt - - Kenntnisnahme - (V-Nr. 2019/0063) Die Stadtverordnetenversammlung nimmt die Vorlage zur Kenntnis.
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Punkt 14: Beteiligung der Ersatzschulen am Kommunalinvestitionsprogramm „KIP macht Schule“ (KIP II) - Kommunales KIP II-Ersatzprogramm der Wissenschaftsstadt Darmstadt - (V-Nr. 2019/0063) Der Ausschuss nimmt von der Vorlage Kenntnis. Der Ausschuss bittet um Auskunft, ob die Möglichkeit besteht, nicht verbrauchte Mittel auf andere Schulen zu übertragen.
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Punkt 4: Beteiligung der Ersatzschulen am Kommunalinvestitionsprogramm „KIP macht Schule“ (KIP II) - Kommunales KIP II-Ersatzprogramm der Wissenschaftsstadt Darmstadt - (V-Nr. 2019/0063) Der Ausschuss nimmt von der Vorlage Kenntnis.
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Kommunales KIP II – Ersatzprogramm
der Wissenschaftsstadt Darmstadt
(Stand: 20. Februar 2019)
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Präambel
Nach Maßgabe des Kommunalinvestitionsprogrammgese tzes (KIPG), des
Kommunalinvestitionsförderungsgesetz (KInvFG) vom 24. Juni 2015 (BGBl. I S. 974, 975), zuletzt
geändert durch Artikel 7 des Grundgesetzes vom 14. August 2017 (BGBl. I S. 3122), der
Verwaltungsvereinbarung na ch § 16 Satz 1 des KInvFG vom 20 . Oktober 2017 (VV -KInvFG) sowie
der Förderrichtlinien „KIP macht Schule“ des Hessischen Ministeriums der Finanzen (veröffentlicht
im Staatsanzeiger vom 05. Februar 2018, S.239) , unterstützt der Bund die Länder durch Förderu ng
von Investitionen finanzschwacher Kommunen zur Verbesserung der Schulinfrastruktur.
Die im KIP II bereitgestellten Fördermittel sollen gemäß § 15 Abs. 4 KIPG und Ziffer 5. 4 der
Förderrichtlinien in angemessenem Umfang an die Ersatzschulen weitergegeben werden. Bei
beidseitigem Einverständnis kann eine Berücksichtigung auch außerhalb des KIP -Kontingents in
Betracht kommen.
Der Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt hat am 07.03.2018 beschlossen, ein eigenes
städtisches Förderprogramm für die Beteiligung der Ersatzschulen am KIP II mit einem
Gesamtvolumen von zwei Millionen Euro aufzulegen.
I. Gegenstand der Förderung
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt (nachfolgend „Stadt“ genannt) gewährt als Beteiligung an
dem vom Bund aufgelegten Kommunalinvestitionsprogramm II (KIP II) Fördermittel für
staatlich anerkannte Ersatzschulen in Darmstadt für Investitionen in die Schulinfrastruktur.
Förderfähig sind Investitionen für
Sanierung / Umbau / Erweiterung von Schulgebäude n
sachliche und räumliche Ausstattung der Schulen
Digitalisierung / Medienbildung in den Schulen
Nicht förderfähig sind Ausgaben für
Personalkosten
Betriebskosten
Verbrauchsgüter
Honorare für Objektbetreuung (Architektenleistung, Beratung)
Erwerb von Grundstücken
II. Fördervoraussetzungen
Fördermittel können nur gewährt werden, wenn
1. der/die Zuwendungsempfänger/in eine staatlich anerkannte Ersatzschule ist.
2. die Ersatzschule ihren Sitz , zumindest jedoch ihren Tätigkeitsbereich, in Darmstadt hat.
3. der Schulstandort Darmstadt mittel- bis langfristig gesichert ist (wirtschaftliche
Solidität).
4. die Maßnahme nicht gleichzeitig im Rahmen eines anderen Förderprogramms der Stadt
gefördert wird.
5. sämtliche Anschaffungen grundsätzlich die Prinzipien der Wirtschaftlichkeit ,
Sparsamkeit und Nachhaltigkeit beachten.
6. sichergestellt ist, dass die geförderte Maßnahme/n bis spätestens 31. Juli 2021
abgeschlossen ist /sind, d.h.
a) bei baulichen genehmigungspflichtigen Maßnahmen: Kopie der
Fertigstellungsanzeige .
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b) bei baulichen genehmigungsfreien Maßnahmen: Vorlage der Schlussrechnung
der geförderten Einzelmaßnahme.
c) bei Anschaffung von Sach ausstattung: mit Nutzungsbeginn .
III. Art und Umfang der Förderung
1. Förderungsart: Investitionsförderung
2. Art der Zuwendung: Zuschuss
3. Bemessungsgrundlage: Schüler*innenzahl auf Basis der amtlichen Schul statistik 2017/18
4. Mindesthöhe der
Einzelinvestition : Bei Anschaffung von Sachgegenständen muss der Netto -
Einzelpreis mind. 150 Euro betragen
5. Sonstiges: Bei mehreren eingereichten Maßnahmen nimmt das städtische
Schulamt eine Auswahl der zu fördernden Maßnahme/n vor
IV. Verfahren
1. Antragstellung
1.1 Die antragstellende Schule soll ihren Antrag (Anlage 1) begründen und einen
Kostenvoranschlag sow ie einen Finanzierungsplan vor legen. Die zu erwartenden
Ausgaben sind nach sachlichen Gesichtspunkten bzw. nach einzelnen Gewerken
aufzugliedern.
1.2 Stichtag für die Einreichung der Förderanträge ist der 03.05.2019.
1.3 Für alle beauftragten Leistungen (Lieferungen/Kauf von Waren und Dienst -
leistungen) ist die Vergabe - und Vertragsordnung für Leistungen (VOL) bei
Baumaßnahmen die Vergabe - und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) sowie
ggf. die Vergabeordnung für freibe rufliche Leistungen (VOF) zu vereinbaren und
anzuwenden.
Die Übersicht zu den gesetzlichen Vergabearten und Freigrenzen in Anlage 2 ist
Bestandteil des Ersatzprogrammes.
2. Prüfung und Bewilligung
2.1 Das städtische Schulamt prüft den Förderantrag
a) auf Zulässigkeit und Begründung,
b) auf Vollständigkeit der Unterlagen.
2.2 Das Amt kann bei Bedarf vo n den Antragstellern weitere Unterlagen
anfordern.
2.3 Eine Förderung kann nur erfolgen, soweit die erforderlic hen Mittel im
Haushaltsplan der Wissenschaftsstadt Dar mstadt tatsächlich zur Verfügung stehen .
2.4 Rechtsgrundlage für die Gewährung der Fö rdermittel ist der Zuwendungsbescheid.
2.5 Die Fördermittel können abgerufen werden, sobald die antragstellende
Ersatzschule eine rechtsverbindlich unterschriebene Erklärung vorlegt, mit der sie
sich mit dem Inhalt des Bescheids und den Bewilligungsbedingungen einverstanden
erklärt.
2.6 Bei der Öffentlichkeitsarbeit betreffend der geförderten Maßnahme /n durch die
Ersatzschule ist in geeigneter Form auf die finanzielle Unterstü tzung durch die
Stadt hinzuweisen.
4
3. Auszahlung
Die mit dem Zuwendungsbescheid zugesagten Fördermittel können erst dann durch die
Ersatzschule abgerufen werden , wenn sie zur Begleichung fälliger Ausgaben der
geförderten Maßnahme/n benötigt werden. Hierzu ist eine Kopie der Bestell ung bzw.
des erteilten Auftrages vorzulegen.
4. Verwendungsnachweis
4.1 Ein Verwendungsnachweis (bestehend aus Sachbericht und Einnahme-/ Ausgabe-
Rechnung) zu jeder geförderten Maßnahme ist innerhalb von drei Monaten nach
Inbetriebnahme, spätestens bis zum 31. Dezember 2021 einzureichen.
Eine entsprechende Mustervorlage wird mit dem Zuwendungsbescheid zur
Verfügung gestellt.
4.2 Es wird darauf hingewiesen, dass eine ausgezahlte Zuwendung zurückgefordert
werden kann, wenn der Verwendungsnachweis nicht fristgerecht eingereicht
wurde.
V. Widerruf und Rückforderung
Der Zuwendungsbescheid kann ganz oder teilwei se zurückgenommen werden, wenn
die Ersatzschule den Zuwendungsbescheid durch arglistige Täuschung, Drohung oder
Bestechung erwirkt hat,
die Ersatzschule den Zuwendungsbescheid durch Angaben erwirkt hat , die in
wesentlicher Beziehung unrich tig oder unvollständig waren,
die Förderung nicht für den im Zuwendungsbescheid bestimmten Zweck verwendet
wird,
sich wesentliche Bedingungen für die Bewilligung der Förderung geändert haben,
der geförderte Vermögensgegenstand mit einem Wert > 1.000 € innerhalb des
Abschreibungszeitraumes verkauft, verschenkt oder anderweitig veräußert wird,
die bewilligten Fördermittel nicht in vollem Umfang für di e bewilligte Maßnahme
ausgeschöpft wurden.
Darmstadt, 20.02.2019
Rafael Reißer
Bürgermeister
Anlage
- Antrag auf Investitionsförderung
- Vergabearten und Freigrenzen
Beratungsverlauf (4)
Orte (1)
- Frankfurter Straße 71
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2019/0063
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 19.02.2019
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00