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A-KS/0005/2020

Bürgerumfragen - Fragenkomplexe aus früheren Bürgerumfragen aufgreifen

Anregungen der KSVM 04.11.2020

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A-KS-0005-2020

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A-KS-0005-2020

3491 Zeichen

Münster, 30.10.2020 
Anregung nach § 24 GO NRW  
Bei zukünftigen Bürgerumfragen Fragekomplexe aus früheren 
Bürgerumfragen wieder aufgreifen  
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, 
sehr geehrte Damen und Herren, 
die Kommunale Seniorenvertretung Münster (KSVM) hat in ihrer Sitzung am 
26. Oktober 2020 einstimmig beschlossen, dem Rat der Stadt Münster
folgende Anregung zu geben: 
Die Stadt Münster wird gebeten, bei zukünftigen Bürgerumfragen 
Fragekomplexe aus früheren Bürgerumfragen wieder aufzugrei fen. Dabei 
handelt es sich insbesondere um die Fragekomplexe „Umzug“ 
(Bürgerumfrage 2009) und „Barrierefreiheit“ (Bürgerumfrage 2013). Die 
statistischen Auswertungen lassen wichtige Rückschlüsse auf die wohnliche 
Situation von Seniorinnen und Senioren zu u nd der zeitliche Abstand lässt 
wichtige Veränderungen erkennen.  
Begründung: 
Seit der Bürgerumfrage 2009 mit dem Themenkomplex „Umzug“ und der 
Bürgerumfrage 2013 mit dem Themenkomplex „Barrierefreiheit“ hat sich der 
Anteil der über 60 -jährigen Bewohnerinn en und Bewohner an der 
Gesamtbevölkerung von 21,7 im Jahr 2011 auf 23,3 % im Jahr 2019 erhöht 
An  
den Rat der Stadt Münster 
Herrn Oberbürgermeister Markus Lewe 
48127 Münster  
Hans Kurth 
Vorsitzender 
Kontakt: 
Geschäftsstelle 
Amt für Bürger- und Ratsservice 
Ingrid Dierkes  
48127 Münster 
Telefon: 02 51/4 92-33 62 
Fax: 02 51/4 92-77 22 
seniorenvertretung@stadt-
muenster.de 
Privat: 
Hanseller Straße 31 
48161 Münster 
Telefon: 02533 42 25 
hkurth1@web.de  
Anregung der Kommunalen Seniorenvertretung Münster 
an den Rat Nr. A-KS/0005/2020

2 
(Quelle: Jahresstatistik 2019 „Bevölkerung“ Stadtplanungsamt Münster). In 
der gleichen Veröffentlichung wird für das Jahr 2030 ein Anteil von 26,7 % 
prognostiziert.  
Die aus der Sicht der Kommunalen Seniorenvertretung Münster (KSVM) 
wichtigen Ergebnisse für Seniorinnen und Senioren waren  von der Leiterin 
der Abteilung Stadt- und Regionalentwicklung, Statistik, Frau Dr. Helga Kreft-
Kettermann, in der KSVM -Sitzung am 25. November 2019 und vom Leiter 
Strategische Stadtentwicklung, integriertes Stadtentwicklungskonzept, Herr 
Prof. Dr. Thomas Hauff, in der KSVM-Sitzung am 29. April 2019 vorgestellt 
worden. Beide hatten betont, dass sie für Anregungen aus der KSVM für 
zukünftige Bürgerumfragen offen sind.  
 
Vor diesem Hintergrund regt die KSVM an, folgende Fragekomplexe aus 
früheren Bürgerumfragen in zukünftige Bürgerumfragen aufzunehmen: 
 
Barrierefreiheit (Bürgerumfrage 2013): 
- Befindet sich im Haus / in der Wohnung ein 
Personenaufzug/Treppenlift 
- Wie viele Stufen haben Sie bis zu Ihrer Haustür / Wohnungstür 
- Haben Sie Stufen /Schwellen innerhalb der Wohnung (Dusche/Balkon) 
ergänzt um die Frage nach Dusche und/oder Badewanne 
 
Umzug (Bürgerumfrage 2009): 
- Haben Sie vor, in den nächsten 2 Jahren aus Ihrer Wohnung 
auszuziehen 
- Hauptgrund für einen möglichen Auszug aus der Wohnung 
- Bevorzugter Wohnungstyp bei Umzug (Andere Kategorien z.B. 
barrierefreie) 
- Neue Frage: „Könnten Sie sich vorstellen, im Alter aus einer großen in 
eine kleinere Wohnung umzuziehen?“ Wenn ja, unter welchen 
Voraussetzungen?

3 
Die entsprechenden Fragen aus den Bürgerumfragen 2009 und 2013 sowie 
eine Auswertung nach Altersgruppen sind dieser Anregung als Anlage 
beigefügt. 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
gez. 
Hans Kurth 
 
Anlage 
Fragen aus den Bürgerumfragen 2009 und 2013 zu den Themenkomplexen 
„Barrierefreiheit“ und „Umzug“ sowie eine Auswertung nach Altersgruppen.

Beratungsverlauf (1)

09.12.2020 Rat
TOP 8.4 Anregung Entscheidung

Beschluss: verwiesen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Hanseller Straße 31

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Details

Aktenzeichen
A-KS/0005/2020
Typ
Anregungen der KSVM
Datum
04.11.2020
Erstellt
04.11.2020 17:47